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JB_2018

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5.2 Drogen und Substitution<br />

Im Arbeitsbereich Drogen fand eine enge Zusammenarbeit<br />

mit der Selbsthilfegruppe JES (Junkies, Ehemalige,<br />

Substituierte) Duisburg statt. Im Berichtsjahr<br />

<strong>2018</strong> haben wir für Gruppentreffen unsere Räumlichkeiten<br />

zur Verfügung gestellt und begleiteten und<br />

unterstützten unsere Begleiteten, soweit es unsere<br />

Ressourcen zuließen. Wie in den Vorjahren haben wir<br />

in Kooperation mit JES Duisburg und dem Suchthilfeverbund<br />

gemeinsam den nationalen Gedenktag am<br />

21.7.<strong>2018</strong> für verstorbene Drogengebraucher*innen<br />

erfolgreich geplant, vorbereitet und durchgeführt.<br />

JES Duisburg führte weiterhin anlaog zur Aids-Hilfe<br />

das Streetwork durch. Care-Packs, die vom Land NRW<br />

finanziert wurden sowie Spritzen und Kondome, die<br />

die AIDS-Hilfe Duisburg aus Eigenmitteln finanzierte,<br />

sind verteilt worden.<br />

Hierdurch und durch gemeinsame Treffen und Fachtage<br />

wurde der partizipative Ansatz der Aids-Hilfe Duisburg/Kreis<br />

Wesel im Bereich Drogen umgesetzt, da<br />

wir im direkten Austausch mit der Zielgruppe waren.<br />

Weiterhin wurde die Substitution an Wochenenden<br />

und Feiertagen in der Aids-Hilfe durchgeführt. Bewährt<br />

hat sich hier das Frühstück am letzten Sonntag<br />

im Monat, welches rein ehrenamtlich angeboten wird.<br />

Ebenso wird das monatliche JES Frühstück, das auch<br />

von den hauptamtlichen Mitarbeitern mit organisiert<br />

und durchgeführt wird, gut angenommen.<br />

Es gab einige Veränderungen in der Gesetzgebung im<br />

Drogenbereich.<br />

Politisch hat sich beispielsweise im Bereich der Substitution<br />

einiges geändert. Bereits am 30. Mai 2017<br />

sind Änderungen in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung<br />

(BtMVV) in Kraft getreten. Am<br />

zweiten Oktober 2017 wurde die neue Richtlinie der<br />

Bundesärztekammer (BÄK) bekanntgemacht. Die<br />

wichtigste Änderung ist wohl die Aufhebung des absoluten<br />

Abstinenzgedankens. Jetzt ist es möglich,<br />

auch andere Ziele zur Sicherung des Überlebens bei<br />

der Behandlung in den Vordergrund zu stellen. Ebenso<br />

sind Take-Home-Regelungen und PSB- Vorschriften<br />

gelockert worden. Sie ermöglicht ferner die Durchführung<br />

der Substitutionsbehandlung in Alten- und Pflegeheimen<br />

sowie Rehabilitationszentren. Wir freuen<br />

uns über diese Entwicklung, aber es bleibt sicherlich<br />

abzuwarten, wann sich die Neuerungen in der Praxis<br />

bemerkbar machen.<br />

Gleiches gilt leider auch für Cannabis auf Rezept. Am<br />

19.1. 2017 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher<br />

Vorschriften angenommen und seit dem<br />

10. März 2017 können schwer kranke Patienten künftig<br />

auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwer-<br />

46<br />

tigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden. Bisher<br />

kam Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung<br />

des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte<br />

(BfArM) als Heilmittel zum Einsatz, etwa um<br />

Schmerzpatienten zu helfen. Die nicht unerheblichen<br />

Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen.<br />

Für die Versicherten wurde zudem, auch in eng<br />

begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung<br />

mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon<br />

geschaffen. Um die Versorgung sicherzustellen, wird<br />

der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in<br />

Deutschland ermöglicht, was allerdings laut Cannabisagentur<br />

des Bundes erst im zweiten Halbjahr 2019<br />

der Fall sein wird. Diese koordiniert und kontrolliert<br />

dann den Anbau und Vertrieb. Um die genaue medizinische<br />

Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen,<br />

ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung<br />

vorgesehen. Die generelle Freigabe von Cannabis wird<br />

von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.<br />

In der Praxis verschreiben bisher leider nur wenige<br />

Ärzte Cannabis. Gründe sind Unsicherheit im Umgang<br />

mit der Arznei, ein hoher Dokumentationsaufwand<br />

und nicht zuletzt die Sorge der Ärzte vor einem Regress<br />

wegen Überschreitung ihres Budgets. Krankenkassen<br />

erstatten sehr häufig die Rezepte nicht und es<br />

gibt Lieferengpässe in Apotheken.<br />

Es scheint also noch etwas Zeit zu brauchen, bis das<br />

Gesetz, so wie es verabschiedet wurde auch umgesetzt<br />

wird und sich für schwerkranke Patienten etwas<br />

ändert.<br />

Diamorphin wird trotz Anerkennung als Arzneimittel<br />

immer noch nur in wenigen Städten eingesetzt und<br />

nur sehr wenige Menschen profitieren hiervon.<br />

Letztendlich geht es aber immer noch um die Abschaffung<br />

des BtmG, welches die größten Probleme in<br />

dem Lebensbereich drogengebrauchender Menschen<br />

verursacht.<br />

Leider gab es auch Veränderungen im Umgang mit<br />

der lokalen Szene in Duisburg.<br />

In Duisburg sind niedrigschwellige Hilfeangebote wie<br />

Steetwork, Notschlafstellen, Wasch- und Duschmöglichkeiten,<br />

soziale Beschäftigungsmöglichkeiten und<br />

eine ausreichende medizinische Versorgung z.B. im<br />

Rahmen einer Substitutionsambulanz und Originalstoffvergabe<br />

nicht oder nur eingeschränkt vorhanden.<br />

Mit Verweis auf die Haushaltslage der Kommune wurden<br />

während der letzten 10 Jahre die Finanzmittel<br />

stetig gekürzt, während gleichzeitig die Aufgaben und<br />

Beratungszahlen in der Suchthilfe stiegen.<br />

Zudem wird in Duisburg seit Beginn des Jahres eine<br />

harte Vertreibungspolitik gefahren. Dies geschieht<br />

bspw. durch Maßnahmen wie dem Alkoholverbot in<br />

der Innenstadt, welches erst vor kurzem vom Verwaltungsgericht<br />

in Düsseldorf wieder wegen Un-

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