13.06.2019 Aufrufe

KAV MAGAZIN - AUSGABE 2/2019

In der aktuellen Ausgabe unseres KAV Magazins informieren wir Sie unter anderem über die KAVCAREERDAYS und die KAV Juniormitgliedschaft. Zudem können Sie in der Revue zum 12. Kölner Anwaltstag und der Ordentlichen Mitgliederversammlung alle Details des 08. Mai 2019 noch einmal nachlesen. Zudem informieren wir Sie über unsere bevorstehenden Fortbildungsveranstaltungen und unsere Ausschüsse und Arbeitskreise informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten in den jeweiligen Rechtsgebieten. In der Rubrik KAVRECHTPERSÖNLICH standen uns für diese Ausgabe Herr Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt in Köln und Herr Kollege Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltverein e.V. als Interviewpartner zur Verfügung. Mit JURTOUR gehen wir wieder auf Reisen und stellen Ihnen die Metropole des Orients, Dubai vor. Auch diesmal haben Sie wieder Gelegenheit einen Aufenthalt vor Ort zu gewinnen. Diesmal im Steigenberger Hotel Business Bay, Dubai. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude mit dieser Ausgabe.

In der aktuellen Ausgabe unseres KAV Magazins informieren wir Sie unter anderem über die KAVCAREERDAYS und die KAV Juniormitgliedschaft. Zudem können Sie in der Revue zum 12. Kölner Anwaltstag und der Ordentlichen Mitgliederversammlung alle Details des 08. Mai 2019 noch einmal nachlesen. Zudem informieren wir Sie über unsere bevorstehenden Fortbildungsveranstaltungen und unsere Ausschüsse und Arbeitskreise informieren Sie über aktuelle Entwicklungen und Neuigkeiten in den jeweiligen Rechtsgebieten. In der Rubrik KAVRECHTPERSÖNLICH standen uns für diese Ausgabe Herr Joachim Roth, Leitender Oberstaatsanwalt in Köln und Herr Kollege Dr. Frank Seebode, Mitglied des Vorstands des Kölner Anwaltverein e.V. als Interviewpartner zur Verfügung. Mit JURTOUR gehen wir wieder auf Reisen und stellen Ihnen die Metropole des Orients, Dubai vor. Auch diesmal haben Sie wieder Gelegenheit einen Aufenthalt vor Ort zu gewinnen. Diesmal im Steigenberger Hotel Business Bay, Dubai. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und viel Freude mit dieser Ausgabe.

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Aktuelles & Wissenswertes | 37<br />

Diese Aufgabe kann die Anwaltschaft nur erfüllen, wenn sie frei<br />

von staatlichen Eingriffen handeln kann. Anderenfalls können<br />

sie ihre Mandantschaft nicht dabei unterstützen, ihre legitimen<br />

Interessen effektiv durchzusetzen. Die Kriminalisierung berufsrechtlich<br />

gebotener und notwendiger anwaltlicher Tätigkeiten führt<br />

so unmittelbar zu einer Erosion des Rechtsstaates. Sie unterminiert<br />

die bürgerorientierte anwaltliche Tätigkeit.<br />

Zudem entmündigt sie die Bürger und zerstört jede vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit im Mandat.<br />

Bereits die Möglichkeit von strafbarem Verhalten schränkt die<br />

anwaltliche Berufsausübung ein, denn schon die Möglichkeit einer<br />

Straftat kann von den Ermittlungsbehörden als „Anfangsverdacht“<br />

genutzt werden, um gegen Anwälte vorzugehen:<br />

Kanzleidurchsuchungen und berufsrechtliche Einschränkungen sind<br />

nur zwei mögliche Folgen.<br />

„Alle Kollegen, die Mandate mit Abschiebungsbezug bearbeiten,<br />

müssen dann befürchten, zum Ermittlungsziel der<br />

Exekutive zu werden. Es steht zu befürchten, dass genau dies<br />

beabsichtigt ist“, so Rechtsanwalt Christian Mertens, Mitglied des<br />

Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

Der Gesetzesentwurf ist der faktische Versuch, Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte einzuschüchtern. Er untergräbt die vertrauensvolle<br />

Zusammenarbeit zwischen Anwältinnen und Anwälten und<br />

ihrer Mandantschaft. Er nimmt jedem Bürger damit letztendlich<br />

eben jenen anwaltlichen Beistand, auf den er – gerade in existentiellen<br />

Streitfällen – angewiesen ist.<br />

Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig. Dieser Entwurf darf<br />

kein Gesetz werden.<br />

Kontakt für Rückfragen: Rechtsanwalt Daniel Wölky<br />

Sprecher des Strafrechtsausschusses des Kölner Anwaltverein e. V.<br />

0221 /47 670 60 | kav@gw-strafsachen.de<br />

Elektronischer Versand und elektronische Zustellung per<br />

beA am OLG Köln<br />

In einem Schreiben vom 03. April <strong>2019</strong> informierte die Präsidentin<br />

des Oberlandesgerichts Köln, Margarete Gräfin von Schwerin, den<br />

Vorsitzenden des <strong>KAV</strong>, Herrn Kollegen Markus Trude, darüber, dass<br />

im Rahmen eines Pilotprojektes seit dem 21. Februar <strong>2019</strong> am OLG<br />

Köln der rechtsförmige elektronische Versand von Dokumenten<br />

getestet wird.<br />

Foto: OLG Köln<br />

Die Pilotierung umfasst dabei neben der formlosen elektronischen<br />

Versendung auch die elektronische Zustellung gegen elektronisches<br />

Empfangsbekenntnis.<br />

Empfangskanal auf Seite der Anwaltschaft wird hierbei das besondere<br />

elektronische Anwaltspostfach (beA) sein.<br />

Haftungsfalle: Wichtiger Hinweis an unsere Mitglieder<br />

wegen der Aufbewahrungsfristen bei Gericht<br />

In länger dauernden Verfahren kann es vorkommen, dass Parallelakten<br />

und die darin befindlichen Originale vernichtet werden,<br />

bevor die Hauptsache abgeschlossen ist. Aus der Anwaltschaft<br />

wurde dem Verein berichtet, dass die Akte eines selbstständigen<br />

Beweisverfahrens vernichtet wurde, als das Hauptsachverfahren<br />

noch nicht beendet war. Bei den Gerichten laufen für jede Akte<br />

eigene Aufbewahrungsfristen. Wenn diese abgelaufen sind, kann<br />

die Akte jederzeit vernichtet werden.<br />

Wir bitten unsere Mitglieder, dies zukünftig zu berücksichtigen, und<br />

bei den Gerichten eingereichte Originalunterlagen zeitnah, jedenfalls<br />

aber vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen, zurückzufordern.

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