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Gemeindeschreier 2019-02

Ampfinger Gemeindeschreier, Ausgabe 02/2019

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Ampfinger <strong>Gemeindeschreier</strong>, Ausgabe <strong>02</strong>/<strong>2019</strong><br />

Aus der Gemeindeverwaltung<br />

5. Weitere Vertragsbedingungen (gelten für Grundstücke im „freien“ Verkauf und im Einheimischen-Modell)<br />

a) Der Erwerber muss innerhalb von 3 Jahren den Rohbau errichten und nach 5 Jahren das Gebäude<br />

fertiggestellt haben. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, so ist, nach Wahl der Gemeinde, das<br />

Grundstück zurückzugeben bzw. eine Kaufpreisnachzahlung von 75,00 Euro/m² zu entrichten.<br />

b) Das Gebäude muss von den Antragstellern mindestens 12 Jahre selbst bewohnt werden (1. Wohnsitz).<br />

Eine Weiterveräußerung oder Vermietung kann nur mit gemeindlicher Zustimmung erfolgen.<br />

Die Gemeinde ist berechtigt, in diesem Fall eine Kaufpreisnachzahlung in Höhe von 75,00 Euro/m²<br />

zu erheben. Die Nachzahlung verringert sich pro Jahr der bedingungsgemäßen Nutzung um 1/12.<br />

Bei angefangenen Jahren gilt eine Nutzungsdauer von 6 Monaten als 1 Jahr.<br />

Bitte schicken Sie Ihre Grundstücksbewerbung<br />

bis spätestens 15.08.<strong>2019</strong><br />

an die Gemeinde Ampfing, Schweppermannstr. 1, 84539 Ampfing.<br />

- gerne auch per E-Mail (alexandra.kasper@ampfing.bayern.de) –<br />

Ansprechpartnerin: Alexandra Kasper, Tel: 08636/5009-11<br />

- Seite 10 -

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