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Gemeindeschreier 2019-02

Ampfinger Gemeindeschreier, Ausgabe 02/2019

Ampfinger Gemeindeschreier, Ausgabe 02/2019

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Ampfinger <strong>Gemeindeschreier</strong>, Ausgabe <strong>02</strong>/<strong>2019</strong><br />

Aus der Gemeindeverwaltung<br />

Freie Sicht für Verkehrsteilnehmer<br />

Bäume und Sträucher zurückschneiden! An vielen Stellen wachsen<br />

Bäume, Sträucher oder andere Anpflanzungen auf Anliegergrundstücken<br />

in öffentliche Straßen und Gehwege hinein. Dadurch müssen Fußgänger<br />

teilweise sogar auf die Fahrbahn ausweichen. Manche Anpflanzungen<br />

versperren auch die Sicht auf Einmündungen, Verkehrszeichen, Ampelanlagen<br />

und beeinträchtigen so die Verkehrssicherheit.<br />

Um daraus resultierenden Gefahren abzuwenden, bittet die Gemeinde<br />

alle Grundstücksbesitzer eindringlich, den Bewuchs, der in den öffentlichen<br />

Straßenraum hineinragt, entsprechend auszulichten. In diesem Zusammenhang<br />

ist darauf hinzuweisen, dass Eigentümer, die Bäume und<br />

Sträucher nicht ausreichend zurückschneiden, viel riskieren! Sie müssen damit rechnen, wegen Schaffung<br />

von Gefahrenquellen bei Unfällen zur Verantwortung gezogen zu werden (Schadensersatz!).<br />

Auch Hecken müssen bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Im Übrigen ist das so genannte<br />

„Lichtraumprofil“ frei zu halten. Der lichte Raum muss über Gehwegen mindestens 2,50 m, über<br />

Fahrbahnen mindestens 4,50 m hoch sein.<br />

Unrat auf Gehwegen<br />

Viele Gemeindebürger gehen davon aus, dass für Gehwege und Rinnsteine<br />

nur im Winter Räum- und Streupflicht besteht, in den Sommermonaten<br />

jedoch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs für diese<br />

Bereiche zuständig sind. Dem ist aber nicht so.<br />

Im Zuge unserer Straßenkontrollen fällt auf, dass in vielen Bereichen<br />

entlang von Gehwegen erheblicher Unkrautbewuchs vorhanden ist. Wir<br />

möchten Sie in diesem Zusammenhang auf unsere Verordnung über die<br />

Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und<br />

Anlagen und Sicherungen der Gehbahnen im Winter (siehe auch:<br />

www.ampfing.de → Ortsrecht → Verordnungen der Gemeinde Ampfing) hinweisen.<br />

Gemäß Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung von örtlichen Straßen, Gehbahnen usw. besteht<br />

für Hauseigentümer und auch Mieter die Pflicht zur Beseitigung von Unkraut an Gehwegen und Entwässerungsrinnen.<br />

Die Reinigungspflicht für Ortsstraßen ist der Teil der öffentlichen Straße bis zu 0,50 m.<br />

Staats- und Kreisstraßen sind aus Sicherheitsgründen davon ausgenommen. Auch Straßenschmutz, Fallobst,<br />

Beeren, dürre Blätter und sonstige Abfälle sind regelmäßig zu entfernen.<br />

Falls dies auch vor Ihrem Grundstück der Fall ist, fordern wir Sie höflichst auf, Ihren Pflichten nachzukommen<br />

und das Unkraut am Gehweg und in der Rinne zu beseitigen.<br />

Selbstverständlich wird weiterhin unser Bauhof regelmäßig Kehrungen durchführen. Der starke Unkrautwuchs<br />

kann jedoch von der Kehrmaschine alleine nicht vollständig beseitigt werden.<br />

Sollten Sie die Wildkräuterabfälle (außer Fallobst) nicht über den hauseigenen Kompost entsorgen wollen,<br />

besteht natürlich die Möglichkeit zur Abgabe über die Grüngutannahme am Wertstoffhof. Bitte fachgerecht<br />

entsorgen (nicht in die Straßengullys kehren).<br />

Mit Ihrem Einsatz helfen Sie mit, das Erscheinungsbild unseres Ortes noch zu verbessern.<br />

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Bürger*innen, die schon bisher ihrer Pflicht so gewissenhaft<br />

nachgekommen sind.<br />

Josef Grundner, 1. Bürgermeister; Christian Felbinger, Umweltreferent<br />

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