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ACS Automobilclub - Ausgabe 03/2019

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RATGEBER<br />

MIETWAGEN-UNFALL<br />

SO VERHALTE ICH<br />

MICH RICHTIG<br />

Ein Unfall ist immer ein Worst Case, erst recht auf einer<br />

Urlaubsreise. Vor allem mit einem Mietwagen kann es<br />

im Fall der Fälle kompliziert und teuer werden.<br />

Wir haben einige Tipps zusammengestellt, wie man<br />

mit einem Unfall am besten umgeht.<br />

A<br />

ls Faustregel gilt: Sind auch<br />

andere Verkehrsteilnehmer<br />

beteiligt, muss im Grunde<br />

immer die Polizei gerufen<br />

werden. Macht man das nicht, riskiert man<br />

seinen Versicherungsschutz. Was wesentlich<br />

öfter vorkommt, sind kleinere Schäden<br />

wie Reifenschäden, Steinschlag an<br />

der Windschutzscheibe oder Parkschäden<br />

an Pollern oder in engen Tiefgaragen. Nur<br />

bei grossen Schäden ist ein Polizeibericht<br />

zwingend notwendig. Die Experten raten,<br />

im Schadensfall auf jeden Fall mit dem<br />

Mietwagen-Broker Rücksprache zu halten.<br />

Fotos vom Auto sollte man ebenfalls machen,<br />

dazu einen Schadensbericht ausstellen<br />

und unterschreiben lassen. Ebenfalls<br />

wichtig: Alle Unterlagen aufheben, dazu<br />

zählen der Mietvertrag, Quittungen, Kreditkartenbelege,<br />

Zahlungsnachweise über<br />

die Kaution und die Selbstbeteiligung, Ko-<br />

pien von Polizeiberichten, Unfallprotokolle<br />

oder Schadensberichte des Vermieters.<br />

Und was kostet ein Unfall mit einem<br />

Mietwagen? Das kommt neben der Schuldfrage<br />

auf den Versicherungsschutz an. Ist<br />

der Mietwagenfahrer schuld an einem Unfall,<br />

behält der Vermieter fast immer die<br />

Selbstbeteiligung ein. Aber: Hat man ein<br />

Angebot mit Erstattung der Selbstbeteiligung<br />

gebucht, erhält man die Selbstbeteiligung<br />

gemäss Vertragsbedingungen vom<br />

Mietwagen-Broker zurück.<br />

Voraussetzung ist, dass die Bedingungen,<br />

wie die Polizei hinzuzuziehen, eingehalten<br />

werden. Was raten die Experten?<br />

Kunden sollten auf ein Angebot mit Erstattung<br />

der Selbstbeteiligung inklusive Glasund<br />

Reifenschutz setzen.<br />

Text mru/mid Bild zVg<br />

Bei längeren Strecken sollten mindestens alle<br />

zwei Stunden Pausen eingelegt werden.<br />

POWER-SCHLAF<br />

GEGEN MÜDIGKEIT<br />

AM STEUER<br />

Eine lange, monotone Strecke, die<br />

Dämmerung setzt ein: ein aus Sicht der<br />

Verkehrssicherheit gefährliches Szenario.<br />

Doch was können Autofahrer tun, um<br />

Müdigkeit am Steuer vorzubeugen?<br />

Bei längeren Strecken sollten spätestens<br />

alle zwei Stunden Pausen eingelegt<br />

werden. Und die müssen, so unsere Experten,<br />

schon bei der Reiseplanung einkalkuliert<br />

werden. Bei ersten Müdigkeitssignalen<br />

eine Pause machen ist ein Grundprinzip:<br />

den nächsten Autobahn-Parkplatz oder die<br />

nächste Ausfahrt ansteuern. Anschliessend<br />

sollte der Fahrer die Rückenlehne zurückstellen<br />

und zehn bis 20 Minuten schlafen.<br />

Bloss nicht länger, sonst fällt er in die<br />

Traumschlaf-Phase.<br />

Wenn sich der Schlaf partout nicht<br />

einstellen will, hilft auch ein Kontrastprogramm:<br />

den Kreislauf mit Bewegung in<br />

Schwung bringen. Vermeintlich bewährte<br />

Tricks wie das Fenster öffnen oder das Radio<br />

laut aufdrehen helfen nach Ansicht der<br />

Expertin nur wenig und dann auch nur für<br />

kurze Zeit.<br />

Im Schadensfall sollte auf jeden Fall mit dem Mietwagen-Broker Rücksprache gehalten werden.<br />

Text mru/mid / Bild zVg<br />

NR. <strong>03</strong>/<strong>2019</strong><br />

AUTO<br />

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