RA 07/2019 - Entscheidung des Monats

Die Nutzung öffentlicher Einrichtungen durch Parteien führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die besonders häufig in Wahlkampfzeiten eskalieren. Da hierbei auch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind, bieten sich die einschlägigen Gerichtsentscheidungen besonders gut als Vorlagen für Klausuren im 1. und 2. Examen an. Die Nutzung öffentlicher Einrichtungen durch Parteien führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die besonders häufig in Wahlkampfzeiten eskalieren. Da hierbei auch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind, bieten sich die einschlägigen Gerichtsentscheidungen besonders gut als Vorlagen für Klausuren im 1. und 2. Examen an.

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RA 07/2019 Öffentliches Recht 369 Problem: Wahlwerbespot der NPD Einordnung: Staatsorganisationsrecht OVG Münster, Beschluss vom 26.04.2019 5 B 543/19 EINLEITUNG Die Nutzung öffentlicher Einrichtungen durch Parteien führt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten, die besonders häufig in Wahlkampfzeiten eskalieren. Da hierbei auch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind, bieten sich die einschlägigen Gerichtsentscheidungen besonders gut als Vorlagen für Klausuren im 1. und 2. Examen an. SACHVERHALT Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) begehrt vom Westdeutschen Rundfunk (WDR), einer Anstalt des öffentlichen Rechts, anlässlich der am 26.5.2019 stattfindenden Europawahl die Ausstrahlung eines Hörfunk-Wahlwerbespots mit folgendem Wortlaut: LEITSATZ (DER REDAKTION) Zur Zurückweisung eines Wahlwerbespots wegen Verstoßes gegen die allgemeinen Strafgesetze ist eine Rundfunkanstalt nur befugt, wenn der Verstoß evident und schwerwiegend ist. „Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern ausländischer Messermänner. Migration tötet. Jetzt gilt es zu handeln und Schutzzonen für unsere Sicherheit zu schaffen. Denn diese Sicherheit ist in Gefahr. Viele Städte und Stadtteile sind zu No-Go-Areas für uns Deutsche geworden. Das wollen wir nicht hinnehmen. Sagt G, NPD-Parteivorsitzender. Weil der Staat wegsieht oder nicht mehr in der Lage ist zu handeln, hat die NPD mit ihrer „Schutzzonen-Kampagne“ selbst die Initiative ergriffen. Wir reden nicht nur, wir sind da, wo der Bürger uns braucht. Schutzzonen sind Orte, an denen sich Deutsche sicher fühlen sollen. Doch nicht nur bei uns auf den Straßen, auch in der Politik muss etwas geschehen. Der NPD-Europaabgeordnete W setzt sich seit Jahren für die Sicherung der europäischen Außengrenzen ein. Die Einwanderungspolitik der EU stürzt Deutschland und Europa ins Chaos. Ich vertrete seit fünf Jahren deutsche Interessen in Europa und gedenke dies auch künftig zu tun, damit Europa und Deutschland wieder sichere Schutzzonen werden. Zur Europawahl gibt es keine Prozenthürde. Jede Stimme für W zählt. Migration tötet – wir retten Leben. NPD wählen.“ Der WDR lehnte die Ausstrahlung des Wahlwerbespots ab, weil dieser den Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Dem hält die NPD entgegen, der Wahlwerbespot beziehe sich nicht auf alle seit 2015 ins Bundesgebiet eingereisten Migranten, sondern nur auf die kriminellen. Selbst wenn alle seit 2015 eingereisten Migranten gemeint wären, läge mangels Bevölkerungsgruppe i.S.v. § 130 StGB keine Volksverhetzung vor. Außerdem heiße es in dem Wahlwerbespot nicht „Migranten töten“, sondern „Migration tötet“ Daher sieht sich die NPD im Verhältnis zu anderen Parteien, deren Werbespots gesendet werden, in unzulässiger Weise diskriminiert. Hat die NPD einen Anspruch gegen den WDR auf Ausstrahlung des Wahlwerbespots? © Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG

<strong>RA</strong> <strong>07</strong>/<strong>2019</strong><br />

Öffentliches Recht<br />

369<br />

Problem: Wahlwerbespot der NPD<br />

Einordnung: Staatsorganisationsrecht<br />

OVG Münster, Beschluss vom 26.04.<strong>2019</strong><br />

5 B 543/19<br />

EINLEITUNG<br />

Die Nutzung öffentlicher Einrichtungen durch Parteien führt immer wieder<br />

zu Rechtsstreitigkeiten, die besonders häufig in Wahlkampfzeiten eskalieren.<br />

Da hierbei auch verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind, bieten<br />

sich die einschlägigen Gerichtsentscheidungen besonders gut als Vorlagen<br />

für Klausuren im 1. und 2. Examen an.<br />

SACHVERHALT<br />

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) begehrt vom Westdeutschen<br />

Rundfunk (WDR), einer Anstalt <strong>des</strong> öffentlichen Rechts, anlässlich<br />

der am 26.5.<strong>2019</strong> stattfindenden Europawahl die Ausstrahlung eines<br />

Hörfunk-Wahlwerbespots mit folgendem Wortlaut:<br />

LEITSATZ (DER REDAKTION)<br />

Zur Zurückweisung eines Wahlwerbespots<br />

wegen Verstoßes gegen<br />

die allgemeinen Strafgesetze ist eine<br />

Rundfunkanstalt nur befugt, wenn<br />

der Verstoß evident und schwerwiegend<br />

ist.<br />

„Seit der willkürlichen Grenzöffnung 2015 und der seither unkontrollierten<br />

Massenzuwanderung werden Deutsche fast täglich zu Opfern ausländischer<br />

Messermänner. Migration tötet. Jetzt gilt es zu handeln und Schutzzonen<br />

für unsere Sicherheit zu schaffen. Denn diese Sicherheit ist in Gefahr. Viele<br />

Städte und Stadtteile sind zu No-Go-Areas für uns Deutsche geworden. Das<br />

wollen wir nicht hinnehmen. Sagt G, NPD-Parteivorsitzender. Weil der Staat<br />

wegsieht oder nicht mehr in der Lage ist zu handeln, hat die NPD mit ihrer<br />

„Schutzzonen-Kampagne“ selbst die Initiative ergriffen. Wir reden nicht nur,<br />

wir sind da, wo der Bürger uns braucht. Schutzzonen sind Orte, an denen<br />

sich Deutsche sicher fühlen sollen. Doch nicht nur bei uns auf den Straßen,<br />

auch in der Politik muss etwas geschehen. Der NPD-Europaabgeordnete W<br />

setzt sich seit Jahren für die Sicherung der europäischen Außengrenzen ein.<br />

Die Einwanderungspolitik der EU stürzt Deutschland und Europa ins Chaos.<br />

Ich vertrete seit fünf Jahren deutsche Interessen in Europa und gedenke dies<br />

auch künftig zu tun, damit Europa und Deutschland wieder sichere Schutzzonen<br />

werden. Zur Europawahl gibt es keine Prozenthürde. Jede Stimme für<br />

W zählt. Migration tötet – wir retten Leben. NPD wählen.“<br />

Der WDR lehnte die Ausstrahlung <strong>des</strong> Wahlwerbespots ab, weil dieser den<br />

Straftatbestand der Volksverhetzung erfülle. Dem hält die NPD entgegen, der<br />

Wahlwerbespot beziehe sich nicht auf alle seit 2015 ins Bun<strong>des</strong>gebiet eingereisten<br />

Migranten, sondern nur auf die kriminellen. Selbst wenn alle seit 2015<br />

eingereisten Migranten gemeint wären, läge mangels Bevölkerungsgruppe<br />

i.S.v. § 130 StGB keine Volksverhetzung vor. Außerdem heiße es in dem Wahlwerbespot<br />

nicht „Migranten töten“, sondern „Migration tötet“ Daher sieht<br />

sich die NPD im Verhältnis zu anderen Parteien, deren Werbespots gesendet<br />

werden, in unzulässiger Weise diskriminiert.<br />

Hat die NPD einen Anspruch gegen den WDR auf Ausstrahlung <strong>des</strong><br />

Wahlwerbespots?<br />

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