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Hänicher Bote | Dezember-Ausgabe 2018

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Seite 18 Informationen, Mitteilungen und Bekanntmachungen der Stadt Gräfenhainichen 19. <strong>Dezember</strong> <strong>2018</strong><br />

Sonstiges<br />

Neue Satzung für den<br />

Friedhof Schköna-Hohenlubast<br />

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass es für die Friedhöfe in Schköna und Hohenlubast<br />

eine neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung gibt.<br />

Beide Friedhöfe sind in Trägerschaft der Kirchengemeinde Schköna-<br />

Hohenlubast und haben nun eine gemeinsame Satzung erhalten.<br />

Zur Einsichtnahme liegt diese bei den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates<br />

und im Pfarramt Krina aus (Frau Hälbig in Hohenlubast; Frau<br />

Kapfenberger, Frau Zorn und Herr Deutscher in Schköna).<br />

Im Gemeindebüro Krina kann diese auch für 2 € als Kopie erworben<br />

werden (Öffnungszeiten: Mo + Mi 8 – 12 Uhr und Do 15 – 19 Uhr;<br />

Tel.: 034955 / 4 03 53).<br />

Die Satzung ist ab sofort gültig.<br />

Pfarrer A. Henning<br />

Auszug aus der Friedhofsgebührensatzung<br />

Abschnitt 2: Gebührentarif<br />

§ 6 Nutzungsgebühren<br />

(1) Für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte werden<br />

folgende Kosten erhoben.<br />

1. je Einzelgrab 240 €<br />

2. je Doppelgrab 480 €<br />

3. je Kindergrab (bis 3 Jahre) 180 €<br />

4. je Urnengrab (für 2 Urnen) 180 €<br />

(2) Für die Beisetzung einer Urne in ein Einzel- oder Doppelgrab werden<br />

folgende Kosten erhoben.<br />

1. je Urnenbeisetzung 100 €<br />

(3) Für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte auf der<br />

Urnengemeinschaftsgrabanlage werden folgende Kosten erhoben.<br />

1. je Grabstätte auf der Urnengemeinschaftsgrabanlage<br />

(inkl. Namensschild, Herstellungs- und Pflegekosten<br />

und Friedhofsunterhaltungsgebühren für 20 Jahre) 590 €<br />

(4) Für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Rechten an Grabstätten<br />

werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben:<br />

1. je Einzelgrab 12 €<br />

2. je Doppelgrab 24 €<br />

3. je Kindergrab (bis 3 Jahre) 9 €<br />

4. je Urnengrab (für 2 Urnen) 9 €<br />

§ 9 Gebühren für die Grabberäumung<br />

Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder<br />

der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise<br />

nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen<br />

und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von<br />

ihm Beauftragte werden die tatsächlich entstandenen Kosten dem<br />

Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.<br />

§ 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />

Für die laufende Pflege und Unterhaltung sowie die Aufrechterhaltung<br />

der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden unabhängig von<br />

der Größe der Grabstätte folgende Gebühren erhoben:<br />

Jährlich pro Grabstelle 18,50 €<br />

Die Kostenerhebung erfolgt jährlich. Bei einer Doppelgrabstelle fallen<br />

die doppelten Friedhofsunterhaltungsgebühren an. Bei Grabstellen auf der<br />

Urnengemeinschaftsgrabanlage sind die Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />

für die gesamte Ruhezeit in den Grabkosten nach § 6 Ziffer 2 dieser Ordnung<br />

enthalten.<br />

§ 11 Gebühren für die Benutzung der Kirche und der Trauerhalle<br />

(1) Für die Benutzung der Kirche bei Verstorbenen, die einer christlichen<br />

Kirche angehören, erhebt der Friedhofsträger keine Gebühr.<br />

(2) Für die Benutzung der Kirche bei Verstorbenen, die keiner christlichen<br />

Kirche angehören, erhebt der Friedhofsträger in Schköna eine Gebühr<br />

in Höhe von 100 €<br />

(3) Für die Benutzung der Trauerhalle in Schköna erhebt der Friedhofsträger<br />

keine Gebühr, da die Trauerhalle Eigentum der Stadt<br />

Gräfenhainichen ist. Für die Erhebung der Gebühr ist die Stadt selbst<br />

verantwortlich.<br />

§ 12 Verwaltungsgebühren<br />

Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen<br />

Verwaltungskostenanordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend<br />

aufgeführten Verwaltungsgebühren:<br />

1. allgemeine Verwaltungsgebühren aus Anlass einer Bestattung<br />

20 €<br />

2. für die Genehmigung von Grabmalen und sonstigen baulichen<br />

Anlagen<br />

2.1. bei einer einstelligen Grabstätte 5 €<br />

2.2. bei einer mehrstelligen Grabstätte 10 €<br />

3. für sonstige Verwaltungsleistungen<br />

3.1. Genehmigung einer Umbettung 5 €<br />

3.2. Berechtigungskarte zur Durchführung gewerblicher Arbeiten<br />

10 €<br />

3.3. Genehmigung der Beisetzung eines Ortsfremden, soweit<br />

nicht bereits ein Anrecht auf Beisetzung in einem Wahlgrab<br />

besteht 20 €<br />

3.4. die Erlaubnis zum Befahren des Friedhofs mit einem Kraftfahrzeug<br />

10 €<br />

3.5. für das Erteilen einer Fotografiererlaubnis 10 €<br />

4. Mahngebühren<br />

4.1. 1. Mahnung 2,50 €<br />

4.2. 2. Mahnung 6 €

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