Hänicher Bote | Dezember-Ausgabe 2018
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Seite 18 Informationen, Mitteilungen und Bekanntmachungen der Stadt Gräfenhainichen 19. <strong>Dezember</strong> <strong>2018</strong><br />
Sonstiges<br />
Neue Satzung für den<br />
Friedhof Schköna-Hohenlubast<br />
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass es für die Friedhöfe in Schköna und Hohenlubast<br />
eine neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung gibt.<br />
Beide Friedhöfe sind in Trägerschaft der Kirchengemeinde Schköna-<br />
Hohenlubast und haben nun eine gemeinsame Satzung erhalten.<br />
Zur Einsichtnahme liegt diese bei den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates<br />
und im Pfarramt Krina aus (Frau Hälbig in Hohenlubast; Frau<br />
Kapfenberger, Frau Zorn und Herr Deutscher in Schköna).<br />
Im Gemeindebüro Krina kann diese auch für 2 € als Kopie erworben<br />
werden (Öffnungszeiten: Mo + Mi 8 – 12 Uhr und Do 15 – 19 Uhr;<br />
Tel.: 034955 / 4 03 53).<br />
Die Satzung ist ab sofort gültig.<br />
Pfarrer A. Henning<br />
Auszug aus der Friedhofsgebührensatzung<br />
Abschnitt 2: Gebührentarif<br />
§ 6 Nutzungsgebühren<br />
(1) Für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte werden<br />
folgende Kosten erhoben.<br />
1. je Einzelgrab 240 €<br />
2. je Doppelgrab 480 €<br />
3. je Kindergrab (bis 3 Jahre) 180 €<br />
4. je Urnengrab (für 2 Urnen) 180 €<br />
(2) Für die Beisetzung einer Urne in ein Einzel- oder Doppelgrab werden<br />
folgende Kosten erhoben.<br />
1. je Urnenbeisetzung 100 €<br />
(3) Für den Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte auf der<br />
Urnengemeinschaftsgrabanlage werden folgende Kosten erhoben.<br />
1. je Grabstätte auf der Urnengemeinschaftsgrabanlage<br />
(inkl. Namensschild, Herstellungs- und Pflegekosten<br />
und Friedhofsunterhaltungsgebühren für 20 Jahre) 590 €<br />
(4) Für die Verlängerung oder den Wiedererwerb von Rechten an Grabstätten<br />
werden pro Grabstätte und Jahr folgende Gebühren erhoben:<br />
1. je Einzelgrab 12 €<br />
2. je Doppelgrab 24 €<br />
3. je Kindergrab (bis 3 Jahre) 9 €<br />
4. je Urnengrab (für 2 Urnen) 9 €<br />
§ 9 Gebühren für die Grabberäumung<br />
Für die Beräumung einer Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit oder<br />
der Nutzungszeit, nach der Entziehung des Nutzungsrechtes beziehungsweise<br />
nach der Entfernung von nicht genehmigten Grabmalen<br />
und baulichen Anlagen durch den Friedhofsträger oder durch von<br />
ihm Beauftragte werden die tatsächlich entstandenen Kosten dem<br />
Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.<br />
§ 10 Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />
Für die laufende Pflege und Unterhaltung sowie die Aufrechterhaltung<br />
der Ordnung und Sicherheit auf dem Friedhof werden unabhängig von<br />
der Größe der Grabstätte folgende Gebühren erhoben:<br />
Jährlich pro Grabstelle 18,50 €<br />
Die Kostenerhebung erfolgt jährlich. Bei einer Doppelgrabstelle fallen<br />
die doppelten Friedhofsunterhaltungsgebühren an. Bei Grabstellen auf der<br />
Urnengemeinschaftsgrabanlage sind die Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />
für die gesamte Ruhezeit in den Grabkosten nach § 6 Ziffer 2 dieser Ordnung<br />
enthalten.<br />
§ 11 Gebühren für die Benutzung der Kirche und der Trauerhalle<br />
(1) Für die Benutzung der Kirche bei Verstorbenen, die einer christlichen<br />
Kirche angehören, erhebt der Friedhofsträger keine Gebühr.<br />
(2) Für die Benutzung der Kirche bei Verstorbenen, die keiner christlichen<br />
Kirche angehören, erhebt der Friedhofsträger in Schköna eine Gebühr<br />
in Höhe von 100 €<br />
(3) Für die Benutzung der Trauerhalle in Schköna erhebt der Friedhofsträger<br />
keine Gebühr, da die Trauerhalle Eigentum der Stadt<br />
Gräfenhainichen ist. Für die Erhebung der Gebühr ist die Stadt selbst<br />
verantwortlich.<br />
§ 12 Verwaltungsgebühren<br />
Soweit keine Verwaltungskosten nach der jeweils geltenden Kirchlichen<br />
Verwaltungskostenanordnung erhoben werden, gelten die nachfolgend<br />
aufgeführten Verwaltungsgebühren:<br />
1. allgemeine Verwaltungsgebühren aus Anlass einer Bestattung<br />
20 €<br />
2. für die Genehmigung von Grabmalen und sonstigen baulichen<br />
Anlagen<br />
2.1. bei einer einstelligen Grabstätte 5 €<br />
2.2. bei einer mehrstelligen Grabstätte 10 €<br />
3. für sonstige Verwaltungsleistungen<br />
3.1. Genehmigung einer Umbettung 5 €<br />
3.2. Berechtigungskarte zur Durchführung gewerblicher Arbeiten<br />
10 €<br />
3.3. Genehmigung der Beisetzung eines Ortsfremden, soweit<br />
nicht bereits ein Anrecht auf Beisetzung in einem Wahlgrab<br />
besteht 20 €<br />
3.4. die Erlaubnis zum Befahren des Friedhofs mit einem Kraftfahrzeug<br />
10 €<br />
3.5. für das Erteilen einer Fotografiererlaubnis 10 €<br />
4. Mahngebühren<br />
4.1. 1. Mahnung 2,50 €<br />
4.2. 2. Mahnung 6 €