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Ausbildungs-Navi EK IK 2020

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Herzlichen Glückwunsch!<br />

Du bist zur Unterzeichnung deines <strong>Ausbildungs</strong>vertrages<br />

eingeladen worden!<br />

22<br />

Was ist nun zu besorgen und zu beachten?<br />

Eine ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz<br />

(§ 32 Abs. 1) für deinen <strong>Ausbildungs</strong>betrieb<br />

Was ist die ärztliche Bescheinigung?<br />

Ein Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass du für den<br />

<strong>Ausbildungs</strong>beruf aus medizinischer Sicht geeignet bist<br />

bzw. welche Einschränkungen bestehen. Die Untersuchung<br />

kann von einem Arzt deiner Wahl oder dem<br />

Hausarzt durchgeführt werden.<br />

Wer benötigt diese ärztliche Bescheinigung?<br />

Auszubildende, die zum <strong>Ausbildungs</strong>beginn noch keine<br />

18 Jahre alt sind, müssen die Bescheinigung ihrem<br />

<strong>Ausbildungs</strong>unternehmen zwingend vorlegen, um als<br />

Auszubildende/r aufgenommen zu werden!<br />

Was ist zum Termin beim Arzt mitzubringen?<br />

Untersuchungsschein und Fragebogen<br />

Wann sollte/muss die Abgabe beim zukünftigen<br />

Arbeitgeber erfolgen?<br />

Wenn bereits vorhanden, kann eine Kopie den Bewerbungsunterlagen<br />

beigelegt werden. Die Untersuchung<br />

darf am ersten Arbeitstag nicht länger als 14 Monate her<br />

sein. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und die Kosten<br />

werden vom Land bzw. der Gemeinde übernommen.<br />

Eine Nachuntersuchung innerhalb von 12 Monaten nach<br />

Beginn der Ausbildung ist für minderjährige Auszubildende<br />

ebenfalls verpflichtend.<br />

JArbSchG § 32 (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben<br />

eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb<br />

der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht<br />

worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine<br />

von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorlegt.<br />

Wo bekommst du diese Unterlagen?<br />

Bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt<br />

Weitere Dokumente:<br />

Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse deiner Wahl<br />

Sozialversicherungsausweis – wird dir automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt<br />

Eigene Bankverbindung bei einer Bank deiner Wahl – zur Zahlung der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />

Steuerliche Identifikationsnummer – wurde dir vom Bundesamt für Steuern schriftlich mitgeteilt

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