Ausbildungs-Navi EK IK 2020
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Herzlichen Glückwunsch!<br />
Du bist zur Unterzeichnung deines <strong>Ausbildungs</strong>vertrages<br />
eingeladen worden!<br />
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Was ist nun zu besorgen und zu beachten?<br />
Eine ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
(§ 32 Abs. 1) für deinen <strong>Ausbildungs</strong>betrieb<br />
Was ist die ärztliche Bescheinigung?<br />
Ein Attest, in dem der Arzt bescheinigt, dass du für den<br />
<strong>Ausbildungs</strong>beruf aus medizinischer Sicht geeignet bist<br />
bzw. welche Einschränkungen bestehen. Die Untersuchung<br />
kann von einem Arzt deiner Wahl oder dem<br />
Hausarzt durchgeführt werden.<br />
Wer benötigt diese ärztliche Bescheinigung?<br />
Auszubildende, die zum <strong>Ausbildungs</strong>beginn noch keine<br />
18 Jahre alt sind, müssen die Bescheinigung ihrem<br />
<strong>Ausbildungs</strong>unternehmen zwingend vorlegen, um als<br />
Auszubildende/r aufgenommen zu werden!<br />
Was ist zum Termin beim Arzt mitzubringen?<br />
Untersuchungsschein und Fragebogen<br />
Wann sollte/muss die Abgabe beim zukünftigen<br />
Arbeitgeber erfolgen?<br />
Wenn bereits vorhanden, kann eine Kopie den Bewerbungsunterlagen<br />
beigelegt werden. Die Untersuchung<br />
darf am ersten Arbeitstag nicht länger als 14 Monate her<br />
sein. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und die Kosten<br />
werden vom Land bzw. der Gemeinde übernommen.<br />
Eine Nachuntersuchung innerhalb von 12 Monaten nach<br />
Beginn der Ausbildung ist für minderjährige Auszubildende<br />
ebenfalls verpflichtend.<br />
JArbSchG § 32 (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben<br />
eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb<br />
der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht<br />
worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine<br />
von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorlegt.<br />
Wo bekommst du diese Unterlagen?<br />
Bei deinem zuständigen Einwohnermeldeamt<br />
Weitere Dokumente:<br />
Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse deiner Wahl<br />
Sozialversicherungsausweis – wird dir automatisch von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt<br />
Eigene Bankverbindung bei einer Bank deiner Wahl – zur Zahlung der <strong>Ausbildungs</strong>vergütung<br />
Steuerliche Identifikationsnummer – wurde dir vom Bundesamt für Steuern schriftlich mitgeteilt