Feinwerk Immobilien Exposé Solln
So könnte Ihr Immobilienprospekt aussehen
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DACHTERRASSENWOHNUNG IN BESTER LAGE
MÜNCHEN - SOLLN
ECKDATEN
Objekt ID: 64
Standort: München-Solln
Objektart: Penthouse
Flächen: ca. 158 m² Wohnfläche
Aufteilung: 3 Zimmer, 2 Bäder, Gäste-WC
Baujahr: 2005
Energieausweis: 135 kWh/(m²a), verbrauchsorientiert,
Gas, Bj. 2005
Heizung: Gas-Zentralheizung
Nebenkosten: 190 €
Bezugstermin: Nach Vereinbarung
FEINWERK IMMOBILIEN GmbH & Co. KG
Petersplatz 11 · 80331 München · Telefon 089 / 99 82 975 80 · E-Mail: info@feinwerk-immobilien.de · www.feinwerk-immobilien.de
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LAGE UND OBJEKT
Südlich vom Stadtzentrum - direkt an der Stadtteilgrenze
der beiden ruhigen und schönen Münchner
Stadtteile Thalkirchen und Solln - entstand 2005 eine
Wohnanlage unmittelbar im Anschluss an die städtische
Grünanlage am Spindlerplatz.
Die Spindlerstraße verbindet die beiden Parkanlagen
Spindler-Platz und Bastian-Schmidt-Platz und ist eine
kurze, verkehrsberuhigte Anliegerstraße mit breiten
Gehwegen und bequemen Parkmöglichkeiten. Der
Stadtteil „Parkstadt-Solln“ trägt seine Namensbezeichnung
zu Recht. Die üppigen Sport- und Grünflächen
wie z.B. der Siemens-Sportpark, der Süd-Park, der Forstenrieder-Park
oder der Hinterbrühler-Park sind alle
schnell und bequem zu erreichen. Thalkirchen und
Solln sind gewachsene Stadtteile, geprägt vorwiegend
von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie alten
Villen.
Die Wohnanlage wurde in fünf kleine Stadthäuser und
ein exklusives Penthouse geteilt. Das Dachgeschoss ist
mit einem eigenen Eingang und Treppenhaus mit Privatlift
ausgestattet.
Durch die deckenhohen und großen Fenstertüren gelangt
viel Licht in sämtliche Wohnbereiche. Nach Osten,
Süden und Westen bietet die umlaufende Dachterrasse
zu jeder Tageszeit viel Sonne und einen Zugang von
allen Bereichen. Eine durchgehende Raumhöhe von
2,66 Meter verspricht zudem ein repräsentatives Ambiente.
Die Raumaufteilung ist großzügig gewählt. Ein
separater Gäste- bzw. Einliegerbereich mit eigenem
Zugang ist in der Wohnung integriert.
Das Penthouse ist hinsichtlich der Verbrauchsabhängigen
Kosten völlig unabhängig von der übrigen
Wohnungseigentümergemeinschaft. Lediglich die Gemeinschaftskosten
für Verwaltung, Gebäudeversicherungen,
TV, evtl. anfallende Kosten am Gemeinschaftseigentum
sowie die Rückstellungen werden über die
Hausverwaltung eingezogen.
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AUSSTATTUNG
Hochwertige Natursteinböden, Marmor
--
Großzügige Raumaufteilung
--
Durchgehende Deckenhöhe 2,66 Meter
--
Integrierte Beleuchtungssysteme
--
Moderne und neue Bäder
--
Fußbodenheizung in sämtlichen Bereichen
Umlaufende Dachterrasse mit großen Markisen
--
Exklusive Designerküche mit großer Kochinsel
--
Speisekammer mit verschließbarer Lüftung
--
Eigener Hauseingang
--
Treppenhaus mit Privatlift
--
Separate Einliegerwohnung / Gästebereich
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WOHNEN
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KÜCHE
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BAD
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GRUNDRISS
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FLÄCHENBERECHNUNG
ERDGESCHOSS GESAMTFLÄCHE WOHNFLÄCHE
ENTRÉE 11,00 m² 11,00 m²
BAD 4,50 m² 4,50 m²
GÄSTE WC 2,80 m² 2,80 m²
WOHNEN/ESSEN 35,60 m² 35,60 m²
SCHLAFZIMMER 15,40 m² 15,40 m²
KÜCHE 5,30 m² 5,30 m²
TERRASSE 25,60 m² 8,53 m²
GESAMT EG 100,20 m² 83,13 m²
SOUTERRAIN
FLUR 6,70 m² 3,35 m²
ANLKLEIDE 4,40 m² 2,20 m²
BAD 4,80 m² 2,40 m²
SCHLAFBEREICH 31,70 m² 15,85 m²
GESAMT UG 47,60 m² 23,80 m²
GESAMT 147,80 m² 106,93 m²
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STADTPLAN
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Mit dem Anfordern der Objektunterlagen, in
Kenntnis unserer Provisionserwartung, kommt
zwischen dem Interessenten (Maklerkunde) und
Feinwerk Immobilien GmbH & Co. KG (Makler) ein
provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene
Objekt zustande. Die Schriftform ist für das
Zustandekommen des Maklervertrages nicht erforderlich.
Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch
dadurch zustande kommen, dass der Makler, als
solcher erkennbar, ein Kaufobjekt anbietet und seinen
Provisionsanspruch im Erfolgsfall beziffert (z.B.
Internet, Zeitung, Aushang), und ein Maklerkunde
sich an den Makler wendet um Leistungen von ihm
abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der
Maklervertrag konkludent zustande. Wird ein schriftlicher
Maklervertrag geschlossen oder Individualvereinbarungen
getroffen, so gelten die darin genannten
Bestimmungen vorrangig vor diesen AGB.
2. Im Falle eines Kaufvertragsabschlusses durch Vermittlungs-
bzw. Nachweistätigkeit wird eine Provision
in Höhe von 3,57% des Verkaufspreises inklusive
19% gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig. Im Falle eines
Mietvertragsabschlusses über Wohnraum durch unsere
Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit wird eine
Provision in Höhe von 2,38 Netto-Monatsmieten inklusive
19% gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Besteller
fällig. Bei Vermietung über Wohnraum gilt das
gesetzlich vorgeschriebene Bestellerprinzip. Im Falle
eines Mietvertragsabschlusses über Gewerbeflächen
durch unsere Vermittlungs- bzw. Nachweistätigkeit
wird eine Provision in Höhe von 3,57 Monatsmieten
inklusive 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer fällig.
3. Alle Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend.
Sämtliche Objektangaben beruhen auf
Angaben des jeweiligen Verkäufers/Vermieters. Der
Maklerkunde ist selbst verpflichtet die Angaben zu
überprüfen. Irrtum und Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten. Haftung für
die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Verkäufer/Vermieter
gemachten Angaben wird nicht übernommen,
es sei denn es handelt sich um einen Fall
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, diese
Fälle unterliegen nicht der Haftungsbeschränkung.
4. Erfolgt der Kauf- oder Mietvertragsabschluß ohne
die Teilnahme der Feinwerk Immobilien GmbH & Co.
KG, verpflichtet sich der Kunde unverzüglich Auskunft
über den gesamten Inhalt des Vetrags zu geben.
5. Sämtliche Informationen sind vertraulich und nur
für den jeweiligen Maklerkunden bestimmt. Eine Weitergabe
an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung
nicht erlaubt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese
Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen
weitergegeben hat, einen Hauptvertrag
mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Maklerkunde
verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz
in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich
Mehrwertsteuer zu leisten. Dies gilt auch, wenn
der Dritte diese Information an eine andere Person
weitergegeben hat und es zum Abschluss des Hauptvertrages
mit dem Auftraggeber des Maklers kommt.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem
Maklerkunden vorbehalten. Das Kopieren von Texten
und Fotos aus sämtlichen Inhalten der Feinwerk
Immobilien GmbH & Co. KG Exposés ist ausschließlich
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
6. Feinwerk Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt
für beide Vertragsparteien (Verkäufer und Käufer,
Vermieter und Mieter) provisionspflichtig tätig zu
werden und bei einem Geschäft mit mehreren Vertragspartnern
Provisionsvereinbarungen schließen.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
7. Ist dem Maklerkunden das angebotene Objekt
bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 3 Werktagen dem
Makler unter Nennung der Informationsquelle
schriftlich mitzuteilen. Versäumt er diese Pflicht,
so steht dem Makler bei Zustandekommen eines
Hauptvertrages der volle Provisionsanspruch zu.
8. Der Auftraggeber willigt in die Datenweitergabe
an Dritte ein, sofern dies für die Erfüllung des
Auftrags erforderlich ist. Eine anderweitige Weitergabe
der Daten erfolgt nicht. Weitere Informationen
finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Die Feinwerk Immobilien GmbH & Co. KG haftet
– gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit oder im Falle der Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht. Im Falle
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die
für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
notwendig sind und auf die der Vertragspartner/Kunde
vertrauen durfte, haftet die Feinwerk Immobilien
GmbH & Co. KG nur für im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Die Haftung für die Verletzung nicht
wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher
Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der in dieser Ziffer
enthaltene Haftungsausschluss bzw. Haftungsbegrenzung
gilt nicht für von der Feinwerk Immobilien
GmbH & Co. KG oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachten
Schäden an Leben, Körper oder der Gesundheit.
Ebenso wenig für Ansprüche aus einer etwaigen
Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz
oder andere Fälle zwingender gesetzlicher
Haftung. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Vertreter,
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer
der Feinwerk Immobilien GmbH & Co. KG
wie auch für sonstige Personen für die die Feinwerk
Immobilien GmbH & Co. KG nach den gesetzlichen
Bestimmungen zur Haftung verpflichtet ist. Schäden
sind der Feinwerk Immobilien GmbH & Co. KG grundsätzlich
schriftlich und unverzüglich anzuzeigen
10. Sofern der Maklerkunde beim Makler Dienstleistungen
beauftragt oder Waren gekauft hat, dies
ist der Fall, wenn ein Maklervertrag zustande gekommen
ist, so ist der Makler berechtigt an die in
diesem Zusammenhang erhaltene E-Mail-Adresse,
Werbung, für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen,
zu übersenden. Der Verwendung dieser
E-Mail-Adresse kann der Maklerkunde jederzeit
widersprechen. Hierfür fallen keine anderen als
die Übermittlungskosten nach dem Basistarif an.
11. Sind Makler und Maklerkunde Vollkaufleute
im Sinne des Handelsgesetzbuches, so
ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand München
vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
12. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser
AGB oder des Maklervertrages nichtig oder unwirksam
sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Dies gilt auch
dann, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil nichtig
oder unwirksam ist, ein anderer Teil hingegen gültig
oder wirksam. Die jeweils nichtige oder unwirksame
Bestimmung soll durch die ersetzt werden, die dem
ursprünglich gewollten und den wirtschaftlichen Interessen
der Vertragsparteien am nächsten kommt
ohne den übrigen Vereinbarungen zuwider zu laufen.
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