12.08.2019 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln Ausgabe 05 / 2019

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe sechs Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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| Geld & Geschäft<br />

DOPPELTE<br />

AUTHENTIFIZIERUNG<br />

Änderungen beim Online-Banking: <strong>Die</strong>s ändert sich ab September<br />

Foto: © ipopba – stock.adobe.com<br />

ben, auf ihre Konten zuzugreifen, wenn sie<br />

beispielsweise Waren im Internet einkaufen<br />

möchten oder eine detaillierte Aufstellung<br />

ihrer eigenen Konten einsehen möchten,<br />

die man bei unterschiedlichen Banken<br />

hat. Als dies setzt aber zwingend die Zustimmung<br />

des Kunden voraus, damit der<br />

Anbieter Zugriff auf das Konto erhält. Dabei<br />

unterliegen alle <strong>Die</strong>nstleister der Aufsicht<br />

der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen<br />

(Bafin).<br />

Zwei-Faktoren-Methode<br />

bei Anmeldung nötig<br />

Änderungen beim Online-Banking - TAN-Listen haben ausgedient.<br />

Bislang war es üblich, dass nur der Bankkunde selbst Zugriff auf sein Konto hat.<br />

Aber im September ändert sich das. Dann können auch Dritte auf das Konto zugreifen,<br />

sofern man dies zulässt. Darüber hinaus stellt sich auch die Zugangsart auf eine<br />

Zwei-Faktor-Authentifizierung um – wer online seine Bankgeschäfte betreibt, für den<br />

gibt es da kein Vorbeikommen mehr.<br />

PSD2 tritt am<br />

14. September in Kraft<br />

Online-Banking kommt in Deutschland<br />

immer mehr in Mode und hat sich mittlerweile<br />

etabliert. Das Smartphone wird zum<br />

Bezahlen genutzt – die Bank von heute ist<br />

digital. Über die Hälfte der Deutschen erledigt<br />

die Bankgeschäfte mittlerweile online.<br />

Doch egal ob reines Online-Konto<br />

oder das klassische Konto mit Online-Banking-Funktion<br />

– alle Nutzer haben ganz<br />

analog Post erhalten. Ein Brief voller juristischer<br />

Fachtermini und schön kompliziert<br />

formuliert – eben wichtige Informationen<br />

der Geldinstitute an ihre Kunden,<br />

die sie über die Änderungen bei ihren Konten<br />

informieren. Ab September greifen<br />

neue Regelungen, konkret tritt die zweite<br />

europäische Zahlungsdiensterichtlinie,<br />

kurz: PSD2, in Kraft. <strong>Die</strong> sehr verklausulierten<br />

Sätze aus den Briefen lassen sich<br />

aber auch übersetzen. So viel ist es am Ende<br />

gar nicht und auch nicht kompliziert.<br />

Dritte können auf<br />

Konten zugreifen –<br />

wenn man will<br />

Wesentlicher Bestandteil der neuen europäischen<br />

Zahlungsdiensterichtlinie sind<br />

vor allem drei Änderungen. <strong>Die</strong> wohl wichtigste:<br />

Auf die eigenen Konten können<br />

künftig auch Drittanbieter zugreifen. Dafür<br />

braucht es die Zustimmung des Kunden.<br />

Drittanbieter meint in diesem Fall<br />

Anbieter, die die Infrastrukturen von Banken<br />

nutzen, ohne dabei selbst eine solche<br />

zu betreiben, so erklärt dies der Bankenverband.<br />

Genauer sind mit Drittanbietern<br />

<strong>Die</strong>nste gemeint, die beispielsweise Zahlungen<br />

auslösen, Kontoinformationen<br />

sammeln oder bündeln, sowie <strong>Die</strong>nste,<br />

die Zahlungskarten herausgeben. Drittanbieter<br />

können dabei nicht nur neue Anbieter<br />

sein, sondern auch andere Banken<br />

im Prinzip. <strong>Die</strong> Kunden haben künftig die<br />

Möglichkeit, den <strong>Die</strong>nstleistern zu erlau-<br />

Ebenfalls neu für die Bankkunden ist die<br />

Art und Weise, wie sie sich bei ihren Konten<br />

anmelden. <strong>Die</strong> Anmeldung über das<br />

Online-Portal einer Bank muss ab dem<br />

14. September immer über eine Zwei-Faktor-Methode<br />

erfolgen. Einige Geldinstitute<br />

stellen dies bereits früher um. Auch Kartenzahlungen<br />

im Internet müssen künftig<br />

immer mit zwei Faktoren freigegeben<br />

werden. Damit gehört das Einloggen mit<br />

voreingestellten oder selbst gewählten<br />

Passwörtern und Kontonummer der Vergangenheit<br />

an. Ab Mitte September gilt<br />

die gesetzliche Pflicht zur sogenannten<br />

starken Kundenauthentifizierung. Konkret<br />

bedeutet das, dass sich der Kunden<br />

immer mit zwei von drei möglichen Faktoren<br />

identifizieren muss, wenn er auf sein<br />

Konto zugreifen will. Das kann beispielsweise<br />

ein biometrisches Merkmal sein wie<br />

ein Fingerabdruck. <strong>Die</strong>s wäre der Faktor<br />

„sein“. Zusätzlich braucht es noch einen<br />

Faktor wie eine PIN (Faktor „Wissen“)<br />

oder ein Smartphone. Das wäre der Faktor<br />

„Besitz“.<br />

<strong>Die</strong>ses Verfahren wird auch bei jeder<br />

Transaktion künftig verpflichtend angewendet<br />

werden müssen. TAN-Listen auf<br />

Papier haben mit der Reform künftig ausgedient.<br />

Für jede Überweisung braucht es<br />

künftig eine eigens generierte TAN. Kartenzahlungen<br />

über das Internet müssen<br />

ebenfalls ab Mitte September grundsätzlich<br />

über die Zwei-Faktor-Methode erledigt<br />

werden. W<br />

Christian Esser<br />

40 www.diewirtschaft-koeln.de

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