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Endlich 18 als pdf - Jugend Information Nürnberg

Endlich 18 als pdf - Jugend Information Nürnberg

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<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

TInhalt Seite T<br />

Allgemeine <strong>Information</strong>en ...........................................................................................3<br />

Zivilrecht .....................................................................................................................3<br />

Geschäftsfähigkeit ...........................................................................................3<br />

Deliktsfähigkeit / Schadensersatzpflicht ...........................................................3<br />

Prozessfähigkeit...............................................................................................4<br />

Testierfähigkeit.................................................................................................4<br />

Strafrecht ....................................................................................................................4<br />

Öffentliches Recht ......................................................................................................4<br />

Führerscheinerwerb .........................................................................................4<br />

<strong>Jugend</strong>schutzgesetz (JuSchG) ........................................................................5<br />

Arbeiten ...........................................................................................................6<br />

Wahlrecht .........................................................................................................6<br />

Sonstige Veränderungen ............................................................................................7<br />

Eigene Wohnung .............................................................................................7<br />

Unterhaltsansprüche ........................................................................................7<br />

Kindergeld ........................................................................................................8<br />

Schule ..............................................................................................................9<br />

Ehemündigkeit .................................................................................................9<br />

Sorgerecht und Elterliche Sorge .................................................................... 10<br />

Impressum:<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Königstr. 93, 90402 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/8 10 07-30<br />

Fax: 09 11/8 10 07-37<br />

E-Mail: info@jugendinformation-nuernberg.de<br />

Internet: www.jugendinformation-nuernberg.de<br />

www.twitter.com/ ji_nuernberg<br />

www.facebook.com/ <strong>Jugend</strong>information<br />

V. i. S. d. P. Sandra Müller, Vorsitzende des KJR <strong>Nürnberg</strong>-Stadt<br />

Eine Einrichtung des Kreisjugendrings <strong>Nürnberg</strong>-Stadt<br />

Stand: Mai 2012


<strong>Endlich</strong> <strong>18</strong><br />

- 3 -<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

<strong>Endlich</strong> mehr Freiheit, endlich mehr Rechte, endlich keine Bevormundung mehr.<br />

Die Mitarbeiter(innen) der <strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong> haben die wichtigsten Veränderungen<br />

zusammengestellt, die nach deinem <strong>18</strong>. Geburtstag auf dich zukommen.<br />

Wenn du zu einigen Bereichen mehr wissen möchtest oder Fragen zu anderen Themen<br />

hast, kannst du uns gerne anrufen, HTmailenTH oder persönlich vorbeikommen.<br />

Allgemeine <strong>Information</strong>en<br />

§ 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) besagt, dass die Volljährigkeit mit Vollendung des<br />

achtzehnten Lebensjahres beginnt. Alle rechtlichen Beschränkungen, die vorher für dich<br />

<strong>als</strong> Minderjährige(n) gegolten haben fallen jetzt weg. Deine Eltern sind nicht mehr deine<br />

gesetzlichen Vertreter. Es endet somit die elterliche Sorge, die Personen- und Vermögenssorge.<br />

Gesetzlich gesehen hast du nun alle Rechte und Pflichten, die Erwachsene<br />

haben und bist für dein Handeln voll verantwortlich.<br />

In den folgenden Abschnitten sind jeweils verschiedene Ansprechpartner(innen) genannt,<br />

an die du dich bei Fragen wenden kannst.<br />

Wenn du Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin benötigst, aber<br />

nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügst, kannst du über das Beratungshilfegesetz<br />

Unterstützung bekommen.<br />

Den dafür erforderlichen Berechtigungsschein und nähere <strong>Information</strong>en über die Voraussetzungen<br />

gibt es beim<br />

Amtsgericht <strong>Nürnberg</strong> | Fürther Str. 110 | 90429 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/3 21-01 (Vermittlung)<br />

Internet: HTwww.justiz.bayern.de/gericht/ag/n/ TH<br />

Zivilrecht<br />

Geschäftsfähigkeit<br />

Mit <strong>18</strong> Jahren bist du (voll) geschäftsfähig. Egal, welche Kaufgeschäfte (z. B. Handy,<br />

Auto) du tätigst oder was du unterschreibst (z. B. Ausbildungs- bzw. Arbeitsvertrag,<br />

Mietvertrag, Kontoeröffnung, Abschluss einer Versicherung, Kreditaufnahme), ab jetzt<br />

bist du dafür verantwortlich. Alle Verpflichtungen, die du eingehst und mit deiner Unterschrift<br />

anerkennst, müssen von dir erfüllt werden. Deshalb ganz wichtig bei Verträgen<br />

immer auch das Kleingedruckte lesen bzw. dir erklären lassen.<br />

Deliktsfähigkeit / Schadensersatzpflicht<br />

Deliktsfähigkeit bedeutet für eine unerlaubte Handlung ( HTDeliktTH) verantwortlich gemacht<br />

zu werden. D. h. für alle vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schäden, die du verursacht<br />

hast, wirst du zur Verantwortung gezogen und musst Ersatz leisten. Die Frage<br />

der Schadensersatzpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.


- 4 -<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Prozessfähigkeit<br />

Du kannst selbst oder durch einen von dir bestellten Vertreter (Rechtsanwalt oder<br />

Rechtsanwältin) einen Gerichtsprozess führen und innerhalb des Verfahrens Erklärungen<br />

abgeben, Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen.<br />

Testierfähigkeit<br />

Du kannst ein Testament verfassen, entweder in Form eines öffentlichen Testaments<br />

bei einem Notar oder handschriftlich (eigenhändig) geschrieben und unterzeichnet. Eine<br />

Erbschaft kannst du annehmen oder auch ausschlagen.<br />

Strafrecht<br />

Strafrechtlich wirst du zwischen dem <strong>18</strong>. und 21. Geburtstag <strong>als</strong> Heranwachsende(r)<br />

angesehen auf die (den) das <strong>Jugend</strong>strafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet<br />

werden kann. Das Gericht prüft und entscheidet in jedem Einzelfall, ob Heranwachsende<br />

von ihrem Reifezustand zur Tatzeit im Hinblick auf die konkrete Tat noch<br />

einer (einem) <strong>Jugend</strong>lichen gleichzustellen waren, ob eine jugendtypische Tat begangen<br />

wurde oder ob das Erwachsenstrafrecht angewendet wird.<br />

Öffentliches Recht<br />

Führerscheinerwerb<br />

Mit <strong>18</strong> Jahren kannst du den PKW-Führerschein der Klasse B und<br />

den beschränkten Motorradführerschein der Klasse A erwerben<br />

Nach zwei Jahren, <strong>als</strong>o frühestens im Alter von 20 Jahren<br />

entfällt die Beschränkung automatisch ohne weitere<br />

Prüfungen<br />

Für alle Führerscheine gilt eine Probezeit von zwei Jahren.<br />

In diesem Zeitraum solltest du jegliches Fehlverhalten vermeiden.<br />

Schon abgefahrene Reifen oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung<br />

von mehr <strong>als</strong> 20 km/h haben in der Probezeit Auswirkungen,<br />

erst recht,<br />

wenn sich deine Delikte häufen.<br />

Bei schweren oder mehrmaligen Verkehrsverstößen wird dir die Fahrerlaubnis<br />

entzogen.<br />

Für Fahranfänger(innen) gilt ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Führerscheinneulinge,<br />

die sich noch in der Probezeit befinden oder jünger <strong>als</strong> 21 Jahre sind dürfen absolut<br />

keinen Alkohol trinken, wenn sie Auto fahren. Wer sich nicht an die Null-Promille-<br />

Grenze hält, dem drohen ein Bußgeld von 250,- bis 1.500,- Euro, mindestens zwei<br />

Punkte in Flensburg, die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und der<br />

verpflichtende Besuch eines Aufbauseminars.


- 5 -<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Ab 21 Jahren liegt die Promillegrenze derzeit bei 0,5 ‰. Soviel Alkoholgehalt darfst du<br />

bei einer Polizeikontrolle im Blut haben, ohne dass du Schwierigkeiten bekommst.<br />

Wenn ein Unfall passiert oder du durch unsicheres Fahr- oder sonstiges Fehlverhalten<br />

auffällst, kannst du schon ab 0,3 ‰ zur Verantwortung gezogen werden. Deshalb empfiehlt<br />

es sich, beim Fahren ganz auf Alkohol zu verzichten, nicht nur in der Probezeit.<br />

Autofahren unter Drogeneinfluss ist grundsätzlich verboten. Fährst du trotzdem, gefährdest<br />

du dich und andere und musst bei einer Kontrolle deinen Führerschein sofort abgeben.<br />

Achtung: Auch wenn du nicht selbst am Steuer sitzt, kannst du deinen Führerschein<br />

verlieren. Bei allen Alkohol- und Drogendelikten wird immer eine Abschrift an die Führerscheinstelle<br />

weitergeleitet. Regelmäßiger Drogenkonsum führt - laut Gesetz - ebenso<br />

wie bei einem (einer) Alkoholiker(in) zur Fahruntüchtigkeit. Wenn du deine Fahrerlaubnis<br />

wieder haben möchtest, musst du verschiedene Bedingungen erfüllen und es kommen<br />

erhebliche Kosten auf dich zu.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en erhältst du bei allen Fahrschulen und beim<br />

Ordnungsamt der Stadt <strong>Nürnberg</strong> | Innerer Laufer Platz 3 | 90403 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/2 31-23 50 und 2 31-32 34<br />

e-mail: HTfuehrerscheine@stadt.nuernberg.de TH<br />

Internet: HTwww.ordnungsamt.nuernberg.de TH<br />

Im Internet<br />

HTwww.verkehrsportal.de TH<br />

HTwww.fahrtipps.de TH<br />

Nicht nur der Führerschein (dafür musst du im Durchschnitt mit ca. 1.200,- bis 1.800,-<br />

Euro rechnen) und der Kauf des Fahrzeuges kosten viel Geld. Du solltest auch an die<br />

Folgekosten (Benzin, Versicherung, Steuer, TÜV, Kundendienst und Reparaturen)<br />

denken.<br />

Alles zum „Führerschein mit 17“ findest du unter www.jugendinformation-nuernberg.de<br />

>> Lebensalltag >> <strong>Endlich</strong> <strong>18</strong> >> Führerschein mit 17<br />

<strong>Jugend</strong>schutzgesetz (JuSchG)<br />

Mit <strong>18</strong> Jahren fällst du nicht mehr unter die Bestimmungen dieses Gesetzes. Dir ist es<br />

nun erlaubt hochprozentigen Alkohol zu trinken und ihn auch erwerben. Ebenso ist dir<br />

der Erwerb und Konsum von Zigaretten bzw. Tabak erlaubt. Wenn du allerdings entgegen<br />

den Vorschriften für Minderjährige Alkohol oder Zigaretten erwirbst (im Laden, an<br />

der Tankstelle) oder an sie weitergibst, musst du auch <strong>als</strong> Volljährige(r)<br />

mit einem Bußgeld rechnen.<br />

Du hast unbegrenzte Ausgehzeiten und kannst dich in Kneipen,<br />

Discos, Nachtlokalen und Spielhallen aufhalten, solange du<br />

möchtest. Im Kino kannst du dir jetzt jeden Film ansehen und


- 6 -<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

auch alle Zeitschriften, Videos, DVDs, Musikkassetten, CDs und Computerspiele kaufen<br />

oder ausleihen.<br />

Ansprechpartner für alle Fragen zum <strong>Jugend</strong>schutz gibt es beim<br />

Amt für Kinder, <strong>Jugend</strong>liche und Familien – <strong>Jugend</strong>amt<br />

Kinder- und <strong>Jugend</strong>schutz<br />

Dietzstr. 4 | 90443 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/2 31-85 85 | Herr Popp<br />

e-mail: HTjugendschutz@stadt.nuernberg.de TH<br />

Internet: HTwww.jugendschutz.nuernberg.de TH<br />

Arbeiten<br />

Du kannst jetzt länger <strong>als</strong> 40 Stunden pro Woche arbeiten und auch Wochenendarbeit,<br />

sowie Schicht-, Akkord- und gefährdende Arbeit sind möglich. Eine Kürzung der<br />

Pausenzeit auf insgesamt ½ Stunde bei einer täglichen Mindestarbeitszeit von sechs<br />

Stunden ist jetzt üblich, bei einer Arbeitszeit von mehr <strong>als</strong> neun Stunden stehen dir 45<br />

Minuten Pause zu.<br />

Weitere Fragen beantwortet dir das<br />

Gewerbeaufsichtsamt | Roonstr. 20 | 90429 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/9 28-0 | Abteilung <strong>Jugend</strong>arbeitsschutz verlangen<br />

e-mail: HTgewerbeaufsichtsamt@reg-mfr.bayern.deTH<br />

Internet: HTwww.regierung.mittelfranken.bayern.deTTH<br />

Rechte und Pflichten <strong>als</strong> Staatsbürger(in)<br />

Wahlrecht<br />

Ab <strong>18</strong> bist du wahlberechtigt und kannst in diesem Rahmen die Politik in Deutschland<br />

mitbestimmen. Du kannst wählen und dich wählen lassen (Stadt- oder Gemeinderat,<br />

Land- und Bundestag, Europäisches Parlament, Betriebs- oder Personalrat).<br />

Beim aktiven Wahlrecht machst du dein Kreuzchen für eine(n) Kandidaten (Kandidatin)<br />

oder eine Partei<br />

Beim passiven Wahlrecht (Wählbarkeit) kannst du dich <strong>als</strong> Kandidat(in) zur Wahl<br />

aufstellen lassen und andere Wahlberechtigte können für dich stimmen<br />

Ansprechpartner findest du beim<br />

Amt für Stadtforschung und Statistik | Unschlittplatz 7a |<br />

90403 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/2 31-28 41<br />

e-mail: HTwahlamt@stadt.nuernberg.de TH<br />

Internet: HTwww.wahlen.nuernberg.de T


Sonstige Veränderungen<br />

- 7 -<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Eigene Wohnung<br />

Mit <strong>18</strong> kannst du einen Mietvertrag unterschreiben und von zu Hause ausziehen. Ob du<br />

dir schon eine eigene Wohnung leisten kannst, solltest du dir genau ausrechnen. Als<br />

Alternative könntest du ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder einem Wohnheim<br />

suchen bzw. weiterhin zu Hause wohnen, bis du genügend Geld verdienst.<br />

Neben der Grundmiete, Kaution, evtl. Maklergebühren, Renovierungskosten und dem<br />

nötigsten Mobiliar fallen die so genannten Betriebs- oder Nebenkosten (Wasser, Müllabfuhr,<br />

Grundsteuer, Hausreinigung etc.) an, falls sie nicht schon im Mietpreis <strong>als</strong> Pauschale<br />

enthalten sind. Dazu kommen noch Strom und Heizkosten, Telefon-, Rundfunk-<br />

und Fernsehgebühren.<br />

Zähle alle Kosten zusammen und ziehe sie von deinem Verdienst<br />

ab. Dann weißt du, ob der verbliebene Rest ausreicht, um deinen<br />

weiteren Lebensunterhalt (Lebensmittel, Kleidung, Weggehen,<br />

Handy, Fahrtkosten, Versicherung etc.) damit zu bestreiten.<br />

Ausführliche <strong>Information</strong>en dazu findest du in unserer Broschüre<br />

HTMeine erste eigene WohnungTH.<br />

Bei weiteren Fragen berät das<br />

Amt für Kinder, <strong>Jugend</strong>liche und Familien – Allgemeiner<br />

Sozialdienst<br />

Dietzstr. 4/E | 90443 <strong>Nürnberg</strong> | Tel.: 09 11/2 31-26 86<br />

(Zentrale)<br />

e-mail: HTasd-zentrale@stadt.nuernberg.de TH<br />

Internet: HTwww.jugendamt.nuernberg.de TH >><br />

Suche A–Z >> Allgemeiner Sozialdienst<br />

Auch wenn dein Auszug keine freiwillige Entscheidung ist, sondern du daheim ausziehen<br />

musst, weil es Probleme gibt, kannst du dich an die Mitarbeiter(innen) des Allgemeinen<br />

Sozialdienstes wenden.<br />

Unterhaltsansprüche<br />

Auch nachdem du volljährig geworden bist, bleiben deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig,<br />

bis du deine erste (angemessene) Ausbildung abgeschlossen hast und<br />

damit wirtschaftlich selbständig bist. Das heißt solange du in die Schule gehst, eine Berufsausbildung<br />

machst, studierst, krank oder behindert bist sind deine Eltern für deinen<br />

Unterhalt zuständig. Dabei wird immer das Einkommen von beiden Elternteilen angerechnet.<br />

Deine Eltern können die Form des Unterhaltes (bar oder Sachleistung) bestimmen. Solange<br />

du noch zuhause wohnst ist der Unterhalt durch dein Zimmer, Essen, Kleidung,<br />

Taschengeld etc. abgedeckt. Dieses Recht auf Unterhalt birgt für dich auch die Pflicht,<br />

deinen Eltern im Haushalt oder bei sonstigen Arbeiten (z. B. eigener Betrieb, Landwirtschaft)<br />

zu helfen.


Beratung und <strong>Information</strong>en bekommst du beim<br />

Amt für Kinder, <strong>Jugend</strong>liche und Familien – <strong>Jugend</strong>amt<br />

Dietzstr. 4 | 90443 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/2 31-15 44 oder 2 31-25 33 | Herr Böhler<br />

e-mail: HTjb35@stadt.nuernberg.de TH<br />

Internet: HTwww.jugendamt.nuernberg.de TH >>Suche A–Z >>Unterhalt<br />

- 8 -<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Kindergeld<br />

Deine Eltern bekommen für dich monatlich vom Staat Kindergeld bezahlt.<br />

Seit dem 01.01.2010 beträgt es für die ersten beiden Kinder je <strong>18</strong>4,- Euro, für das dritte<br />

Kind 190,- Euro, und ab dem vierten Kind 215,- Euro pro Monat.<br />

Grundsätzlich wird Kindergeld zunächst bis zur Vollendung des <strong>18</strong>. Lebensjahres gezahlt.<br />

Die weitere Zahlung ist davon abhängig, ob du dich noch in Ausbildung befindest<br />

und welches Einkommen du hast. Zurzeit beträgt die Einkommensgrenze 8.004,- Euro<br />

pro Kalenderjahr. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit (z. B. Ausbildungsvergütung,<br />

Ferienjobs etc.) kannst du den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von jährlich<br />

1000,- Euro oder höhere (berücksichtigungsfähige) Werbungskosten wie z. B.<br />

Fahrtkosten, Aufwendungen für Arbeitsmittel, Kosten für Fortbildung oder Bewerbungen,<br />

sowie Gewerkschaftsbeiträge vom Einkommen absetzen. Du (oder deine Eltern)<br />

müssen die Kosten gegenüber der Familienkasse nachweisen, <strong>als</strong>o Belege, Rechnungen<br />

etc. aufheben.<br />

Unter folgenden Bedingungen wird das Kindergeld weitergezahlt, bis du 25 bist:<br />

Du befindest dich in der Ausbildung (Schule, Betrieb, Studium)<br />

Du bist in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen oder Ausbildungsabschnitten<br />

(hier wird eine Höchstdauer von vier Monaten angenommen)<br />

Du hast keinen Ausbildungsplatz gefunden (trotz Bewerbungen, die du nachweisen<br />

musst)<br />

Du leistet einen Freiwilligendienst<br />

Du arbeitest <strong>als</strong> Au Pair im Ausland und besuchst dort um dich weiterzubilden<br />

nachweislich eine Sprachenschule, eine High School oder ein College<br />

Die Kindergeldzahlung für dich endet mit dem Prüfungsmonat, spätestens aber mit dem<br />

25. Geburtstag, auch wenn dein Studium dann noch nicht abgeschlossen sein sollte.<br />

Bis zu deinem 21. Geburtstag bekommen deine Eltern Kindergeld, wenn du<br />

nach einer Ausbildung arbeitslos bist. Dazu musst du bei der Agentur für Arbeit <strong>als</strong> arbeitssuchend<br />

gemeldet sein.<br />

Weitere <strong>Information</strong>en gibt es bei der<br />

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit<br />

Solgerstr. 1 | 90429 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 0 <strong>18</strong> 01/54 63 37 (Mo - Fr von 8.00 - <strong>18</strong>.00 Uhr<br />

Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend)<br />

e-mail: Familienkasse-Nuernberg@arbeitsagentur.de<br />

Internet: HTwww.familienkasse.de TH


- 9 -<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Schule<br />

Ab <strong>18</strong> Jahren muss die Schulpost an dich adressiert sein. Entschuldigungen und Zeugnisse<br />

können von dir unterschrieben werden. Du darfst Prüfungsentscheide der Schule<br />

selbst anfechten und wirst allein über deine Leistungen unterrichtet. Allerdings sollen<br />

deine Eltern, bis du 21 bist bei Ordnungsmaßnahmen (Verweis, unentschuldigte Fehlzeiten,<br />

Versetzungen in die Parallelklasse, Ausschluss vom Unterricht etc.) weiterhin<br />

informiert werden.<br />

Du kannst selbst wählen, welche Schulform du besuchen möchtest und vertrittst dich<br />

selbst in allen schulischen Gremien. Die Einhaltung der Schulordnung bleibt weiterhin<br />

Pflicht, auch nach deinem <strong>18</strong>. Geburtstag.<br />

Die Vollzeitschulpflicht in Bayern (Artikel 35, Bay. EUG) beträgt neun Jahre. Darüber<br />

hinaus besteht die Pflicht zum Berufsschulbesuch bis zu deinem 21. Geburtstag.<br />

Alle <strong>Jugend</strong>lichen, die an einer Berufsausbildung teilnehmen, erfüllen diese Pflicht<br />

Alle anderen <strong>Jugend</strong>lichen müssen entweder für die Dauer von drei Jahren eine<br />

Jungarbeiterklasse besuchen (ein Schultag pro Woche) oder<br />

In Form von Vollzeitunterricht ein Jahr lang das BVJ (Berufsvorbereitungsjahr) absolvieren<br />

Die Vollzeitschulpflicht in Bayern (Artikel 35, BayEUG) beträgt neun Jahre<br />

Für weitere <strong>Information</strong>en oder wenn du Unterstützung brauchst (Schule schwänzen,<br />

Angst vor dem Zeugnis, Versetzung gefährdet …)<br />

Staatliche Schulberatungsstelle | Glockenhofstr. 51 | 90478 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/5 86 76-10<br />

e-mail: HTverwaltung@schulberatung-mittelfranken.de TH<br />

Internet: Hwww.schulberatung.bayern.de H<br />

Ehemündigkeit<br />

Wenn beide Partner <strong>18</strong> Jahre alt sind, können sie ohne die<br />

Zustimmung der Eltern heiraten.<br />

Willst du mit <strong>18</strong> Jahren eine noch nicht volljährige Person<br />

heiraten, müsst ihr beim Familiengericht einen Antrag auf<br />

Befreiung „von der Erfordernis der Volljährigkeit“ stellen.<br />

Dein(e) Partner(in) muss mindestens 16 Jahre alt sein und es muss das Einverständnis<br />

der Eltern vorliegen.<br />

Für weitere <strong>Information</strong>en wende dich an das<br />

Amtsgericht <strong>Nürnberg</strong> / Familienverfahren | Fürther Str. 110 | 90429 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/3 21-01 (Vermittlung)<br />

Internet: HTwww.justiz.bayern.de/gericht/ag/n TH


- 10 -<br />

<strong>Jugend</strong> <strong>Information</strong> <strong>Nürnberg</strong><br />

Sorgerecht und Elterliche Sorge<br />

Wenn du ein Kind bekommst und nicht verheiratet bist, hast du in der Regel das alleinige<br />

Sorgerecht für dein Kind. Dies beinhaltet die Personen- und Vermögenssorge. Außerdem<br />

bist du dafür verantwortlich die Vaterschaft und die Unterhaltsansprüche des<br />

Kindes zu klären und mit dem Vater des Kindes und anderen eventuell umgangsberechtigten<br />

Personen (z. B. Großeltern, Stiefelternteil, Pflegeeltern) Umgangsregelungen zu<br />

treffen.<br />

Durch eine Sorgeerklärung beim Amt für Kinder, <strong>Jugend</strong>liche und Familien - <strong>Jugend</strong>amt<br />

ist es auch möglich, gemeinsam mit dem Vater die elterliche Sorge zu beantragen und<br />

auszuüben. Dies solltest du dir gut überlegen, weil die Sorgeerklärung nicht rückgängig<br />

gemacht werden kann.<br />

Beratung und <strong>Information</strong>en bekommst du beim<br />

Amt für Kinder, <strong>Jugend</strong>liche und Familien – <strong>Jugend</strong>amt<br />

Dietzstr. 4 | 90443 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/2 31-15 44 oder 2 31-25 33 | Herr Böhler<br />

e-mail: HTjb35@stadt.nuernberg.de TH<br />

Internet: HTwww.jugendamt.nuernberg.de TH<br />

Amt für Kinder, <strong>Jugend</strong>liche und Familien – Allgemeiner Sozialdienst<br />

Dietzstr. 4 | 90443 <strong>Nürnberg</strong><br />

Tel.: 09 11/2 31-26 86 (Zentrale)<br />

e-mail: HTasd-zentrale@stadt.nuernberg.de TH<br />

Internet: HTwww.jugendamt.nuernberg.de TH >><br />

dienst<br />

Suche A–Z >> Allgemeiner Sozial

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