Taxi Times Berlin - März / April 2019
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GEWERBE<br />
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer löst mit seinen Plänen Protest aus und ist bei öffentlichen Auftritten von Demonstranten umringt.<br />
DIE DREI PUNKTE<br />
DES GRAUENS<br />
„Scheuers Eckpunkte müssen weg“ fordert der Bundesverband <strong>Taxi</strong>.<br />
Besonders existenzbedrohend für die Branche sind im Entwurf des<br />
Verkehrsministeriums drei Punkte. Wir erklären, warum.<br />
Das Bundesministerium für Verkehr<br />
und digitale Infrastruktur<br />
(BMVI) hat sogenannte Eckpunkte<br />
zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes<br />
erarbeitet und vorgelegt. Bevor es<br />
am Montag, dem 18. Februar, publik wurde,<br />
hatte man es am Freitag an ausgewählte<br />
Medien geschickt. Das Handelsblatt hatte<br />
dadurch am Sonntagabend seine Exklusivstory,<br />
inklusive der Statements der Betroffenen.<br />
Am Montag wurden die Inhalte<br />
dann der Deutschen Presse-Agentur (dpa)<br />
bekanntgegeben. Deren Berichterstattung<br />
wiederum wird von vielen Medien in ganz<br />
Deutschland aufgegriffen.<br />
Das Eckpunktepapier hat insgesamt drei<br />
Seiten und konkretisiert die Vereinbarungen<br />
aus dem Koalitionsvertrag zwischen<br />
den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD<br />
in fünf Punkten.<br />
Punkt Nummer eins schlägt insgesamt<br />
sechs Maßnahmen zur „Modernisierung<br />
des PBefG unter dem Stichwort Digitalisierung“<br />
vor. Drei davon lassen die bisherige<br />
Trennung zwischen <strong>Taxi</strong>- und<br />
Mietwagenverkehr derart verschwimmen,<br />
dass man sie aus <strong>Taxi</strong>sicht als existenzbedrohend<br />
einstufen muss. So zum Beispiel<br />
Punkt d, „Abschaffung der Rückkehrpflicht<br />
für Mietwagen“. Wörtlich schlägt<br />
das Ministerium hierzu vor:<br />
„Um unnötige Leerfahrten zu verhindern,<br />
wird die in § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG<br />
normierte Rückkehrpflicht für Mietwagen<br />
aufgehoben. Gleichzeitig erscheint es<br />
sinnvoll, bestimmte Bereiche für den <strong>Taxi</strong>markt<br />
zu reservieren. Daher kann Mietwagenunternehmern<br />
von den zuständigen<br />
Genehmigungsbehörden für bestimmte<br />
fahrgastreiche Bereiche ein sog. „Aufstellverbot“<br />
auferlegt werden (alt.: positive Definition<br />
des ‚Lizenzgebietes’), um in diesen<br />
Bereichen die Kundensuche vor Ort zu<br />
verhindern.“<br />
Mit dieser Forderung will Andreas<br />
Scheuer die bisherige strikte Trennung<br />
zwischen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverkehr<br />
aufweichen. Das <strong>Taxi</strong>gewerbe versucht<br />
nun, mit seinen Argumenten gegenzusteuern.<br />
So werden durch eine Aufhebung<br />
der Rückkehrpflicht keine Leerkilometer<br />
verhindert, sondern verstärkt, denn Mietwagen<br />
werden auf der Suche nach Kunden<br />
– vornehmlich im Zentrumsbereich<br />
– umherkreisen.<br />
WER SOLL DAS ÜBERWACHEN?<br />
Die angesprochenen reservierten Bereiche<br />
für <strong>Taxi</strong>s in Verbindung mit einem<br />
Aufstellverbot für Mietwagen klingen<br />
zunächst einmal positiv aus <strong>Taxi</strong>sicht.<br />
Doch müssten solche Bereiche kommunal<br />
sowohl räumlich als auch zeitlich definiert<br />
und dann auch noch mit hohem personellem<br />
Aufwand kontrolliert werden, ob sich<br />
die Mietwagen tatsächlich daran halten.<br />
Die Definition der Rückkehrpflicht war<br />
bisher immer eng mit der Fahrtannahme<br />
am Betriebssitz verknüpft. Auch diese soll<br />
laut Vorschlag des BMVI gelockert werden.<br />
Unter Punkt „e: Digitale Erfassung der Eingänge<br />
von Beförderungsaufträgen beim<br />
Mietwagenverkehr“ heißt es:<br />
„Um Rechtsunsicherheiten in Bezug auf<br />
die Interpretation der Norm zu vermeiden,<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
4 MÄRZ/APRIL <strong>2019</strong> TAXI