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Taxi Times Berlin - März / April 2019

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GEWERBE<br />

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer löst mit seinen Plänen Protest aus und ist bei öffentlichen Auftritten von Demonstranten umringt.<br />

DIE DREI PUNKTE<br />

DES GRAUENS<br />

„Scheuers Eckpunkte müssen weg“ fordert der Bundesverband <strong>Taxi</strong>.<br />

Besonders existenzbedrohend für die Branche sind im Entwurf des<br />

Verkehrsministeriums drei Punkte. Wir erklären, warum.<br />

Das Bundesministerium für Verkehr<br />

und digitale Infrastruktur<br />

(BMVI) hat sogenannte Eckpunkte<br />

zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes<br />

erarbeitet und vorgelegt. Bevor es<br />

am Montag, dem 18. Februar, publik wurde,<br />

hatte man es am Freitag an ausgewählte<br />

Medien geschickt. Das Handelsblatt hatte<br />

dadurch am Sonntagabend seine Exklusivstory,<br />

inklusive der Statements der Betroffenen.<br />

Am Montag wurden die Inhalte<br />

dann der Deutschen Presse-Agentur (dpa)<br />

bekanntgegeben. Deren Berichterstattung<br />

wiederum wird von vielen Medien in ganz<br />

Deutschland aufgegriffen.<br />

Das Eckpunktepapier hat insgesamt drei<br />

Seiten und konkretisiert die Vereinbarungen<br />

aus dem Koalitionsvertrag zwischen<br />

den Regierungsparteien CDU/CSU und SPD<br />

in fünf Punkten.<br />

Punkt Nummer eins schlägt insgesamt<br />

sechs Maßnahmen zur „Modernisierung<br />

des PBefG unter dem Stichwort Digitalisierung“<br />

vor. Drei davon lassen die bisherige<br />

Trennung zwischen <strong>Taxi</strong>- und<br />

Mietwagenverkehr derart verschwimmen,<br />

dass man sie aus <strong>Taxi</strong>sicht als existenzbedrohend<br />

einstufen muss. So zum Beispiel<br />

Punkt d, „Abschaffung der Rückkehrpflicht<br />

für Mietwagen“. Wörtlich schlägt<br />

das Ministerium hierzu vor:<br />

„Um unnötige Leerfahrten zu verhindern,<br />

wird die in § 49 Abs. 4 S. 3 PBefG<br />

normierte Rückkehrpflicht für Mietwagen<br />

aufgehoben. Gleichzeitig erscheint es<br />

sinnvoll, bestimmte Bereiche für den <strong>Taxi</strong>markt<br />

zu reservieren. Daher kann Mietwagenunternehmern<br />

von den zuständigen<br />

Genehmigungsbehörden für bestimmte<br />

fahrgastreiche Bereiche ein sog. „Aufstellverbot“<br />

auferlegt werden (alt.: positive Definition<br />

des ‚Lizenzgebietes’), um in diesen<br />

Bereichen die Kundensuche vor Ort zu<br />

verhindern.“<br />

Mit dieser Forderung will Andreas<br />

Scheuer die bisherige strikte Trennung<br />

zwischen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverkehr<br />

aufweichen. Das <strong>Taxi</strong>gewerbe versucht<br />

nun, mit seinen Argumenten gegenzusteuern.<br />

So werden durch eine Aufhebung<br />

der Rückkehrpflicht keine Leerkilometer<br />

verhindert, sondern verstärkt, denn Mietwagen<br />

werden auf der Suche nach Kunden<br />

– vornehmlich im Zentrumsbereich<br />

– umherkreisen.<br />

WER SOLL DAS ÜBERWACHEN?<br />

Die angesprochenen reservierten Bereiche<br />

für <strong>Taxi</strong>s in Verbindung mit einem<br />

Aufstellverbot für Mietwagen klingen<br />

zunächst einmal positiv aus <strong>Taxi</strong>sicht.<br />

Doch müssten solche Bereiche kommunal<br />

sowohl räumlich als auch zeitlich definiert<br />

und dann auch noch mit hohem personellem<br />

Aufwand kontrolliert werden, ob sich<br />

die Mietwagen tatsächlich daran halten.<br />

Die Definition der Rückkehrpflicht war<br />

bisher immer eng mit der Fahrtannahme<br />

am Betriebssitz verknüpft. Auch diese soll<br />

laut Vorschlag des BMVI gelockert werden.<br />

Unter Punkt „e: Digitale Erfassung der Eingänge<br />

von Beförderungsaufträgen beim<br />

Mietwagenverkehr“ heißt es:<br />

„Um Rechtsunsicherheiten in Bezug auf<br />

die Interpretation der Norm zu vermeiden,<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

4 MÄRZ/APRIL <strong>2019</strong> TAXI

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