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Bachelorthesis - Bio-Lutions

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Verpackung 8<br />

3. Verpackung<br />

3.1 Verpackungsgrundlagen<br />

Die Verpackungsbranche besitzt heutzutage eine enorme Bedeutung. Verpackungen<br />

sind nicht mehr wegzudenken und nahezu jedes Produkt, welches wir kaufen, ist verpackt.<br />

Aber was versteht man eigentlich genau unter einer Verpackung und wie setzt<br />

sich diese zusammen? Da sich diese Arbeit um jene Verpackungen dreht, die das VerpackG<br />

anspricht, liegt es nahe hier auch die Verpackungsdefinition aus dem VerpackG<br />

anzuführen:<br />

„Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur<br />

Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung<br />

von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können,<br />

vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.“<br />

21<br />

Die Definition zeigt, dass die Verpackung nicht nur eine bloße Umhüllung einer Ware<br />

ist, sondern auch bestimmte Funktionen erfüllt, die im Abschnitt 3.2 noch genauer<br />

erläutert werden. Da die Definition im Gesetzestext unspezifisch gehalten ist, wird in<br />

der Gesetzesanlage näher spezifiziert, was zum Produkt selbst gehört und was als Verpackung<br />

zu verstehen ist. Wenn ein Gegenstand als „integraler Teil eines Produktes<br />

[…] während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird“, 22 gilt dies demzufolge<br />

nicht als Verpackung. Als Beispiele, die demnach nicht als Verpackung gelten, werden<br />

Werkzeugkästen, Teebeutel und Wachsschichten um Käse genannt, da sie eben als<br />

integraler Bestandteil über die gesamte Lebensdauer des Produktes dienen. 23 Alles andere,<br />

ob Chipstüte, Glasflasche, Versandkarton oder Plastiktragetasche ist nach dem<br />

VerpackG eine Verpackung.<br />

21<br />

§ 3 Absatz 1 VerpackG.<br />

22<br />

Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 VerpackG.<br />

23<br />

Vgl. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 VerpackG.

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