Bachelorthesis - Bio-Lutions
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Verpackung 8<br />
3. Verpackung<br />
3.1 Verpackungsgrundlagen<br />
Die Verpackungsbranche besitzt heutzutage eine enorme Bedeutung. Verpackungen<br />
sind nicht mehr wegzudenken und nahezu jedes Produkt, welches wir kaufen, ist verpackt.<br />
Aber was versteht man eigentlich genau unter einer Verpackung und wie setzt<br />
sich diese zusammen? Da sich diese Arbeit um jene Verpackungen dreht, die das VerpackG<br />
anspricht, liegt es nahe hier auch die Verpackungsdefinition aus dem VerpackG<br />
anzuführen:<br />
„Verpackungen sind aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur<br />
Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung<br />
von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können,<br />
vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden.“<br />
21<br />
Die Definition zeigt, dass die Verpackung nicht nur eine bloße Umhüllung einer Ware<br />
ist, sondern auch bestimmte Funktionen erfüllt, die im Abschnitt 3.2 noch genauer<br />
erläutert werden. Da die Definition im Gesetzestext unspezifisch gehalten ist, wird in<br />
der Gesetzesanlage näher spezifiziert, was zum Produkt selbst gehört und was als Verpackung<br />
zu verstehen ist. Wenn ein Gegenstand als „integraler Teil eines Produktes<br />
[…] während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird“, 22 gilt dies demzufolge<br />
nicht als Verpackung. Als Beispiele, die demnach nicht als Verpackung gelten, werden<br />
Werkzeugkästen, Teebeutel und Wachsschichten um Käse genannt, da sie eben als<br />
integraler Bestandteil über die gesamte Lebensdauer des Produktes dienen. 23 Alles andere,<br />
ob Chipstüte, Glasflasche, Versandkarton oder Plastiktragetasche ist nach dem<br />
VerpackG eine Verpackung.<br />
21<br />
§ 3 Absatz 1 VerpackG.<br />
22<br />
Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 VerpackG.<br />
23<br />
Vgl. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 VerpackG.