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TRENDYone | Campus Special Frühjahr 2017

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40 KULTUR INFOS & TIPPS<br />

Das solltest Du wissen!<br />

NEBENJOB GESUCHT?<br />

Für viele Studenten ist der Nebenjob eine der<br />

wichtigsten Einnahmequellen, schließlich<br />

fallen neben dem Semesterbeitrag, der Miete<br />

oder den Lernunterlagen jede Menge monatliche<br />

Kosten an. Umso wichtiger ist es, sich<br />

einen Studentenjob zu suchen, bei dem das<br />

Unternehmen nicht als billige Hilfskraft ausnimmt.<br />

Wir haben einige Tipps für Dich, welche<br />

Jobs besonders spannend sind, wie viel man<br />

als Student überhaupt verdienen darf und ab<br />

wann Steuern anfallen.<br />

Was muss beachtet<br />

werden?<br />

Ein Studentenjob<br />

sollte im Normalfall eine<br />

Nebenbeschäftigung<br />

neben den eigentlichen<br />

Vorlesungen sein. Daher<br />

hat es sich Vater Staat<br />

zur Aufgabe gemacht<br />

und einige gesetzliche<br />

Grundlagen geschaffen.<br />

Laut der 20-Stunden-Regel,<br />

die sich aus einigen<br />

Paragrafen des Sozialgesetzbuches<br />

ergibt,<br />

bleibt die studentische<br />

Versicherungspflicht<br />

nämlich nur dann bestehen,<br />

wenn höchstens<br />

20 Stunden pro Woche<br />

gearbeitet wird. Sollte<br />

man diese Stundenanzahl<br />

überschreiten, so<br />

muss sich der Stundet<br />

wie ein regulärer Arbeitnehmer<br />

versichern<br />

lassen. Eine Ausnahme<br />

gibt es während der<br />

Semesterferien oder bei<br />

Pflichtpraktika, denn<br />

hier ist eine Überschreitung<br />

der 20 Stunden pro<br />

Woche zulässig.<br />

Die Lohnsteuer muss<br />

dann gezahlt werden,<br />

wenn im Laufe eines<br />

Jahres mehr als 8.354<br />

Euro verdient werden.<br />

Hierbei kommt es auch<br />

darauf an, um welche<br />

Beschäftigungsart es<br />

sich handelt. Grundsätzlich<br />

muss hier zwischen<br />

drei verschiedenen<br />

Arten unterschieden<br />

werden, da diese unterschiedliche<br />

Regelungen<br />

bezüglich der Sozialversicherung<br />

aufweisen.

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