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Monatsblatt Heilsbronn - Dezember 2019

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AUS DEM STADTRAT<br />

INFORMATIONEN AUS DEM HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS VOM<br />

06.11.<strong>2019</strong><br />

Aktuelle Herausforderungen für die kommunale Verwaltung<br />

Die Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen wie die fortschreitende Digitalisierung<br />

der Kommunen, Änderungen in der Besteuerung der öffentlichen Hand,<br />

Aufbau von Managementsystemen mit detaillierten Dokumentationspflichten im<br />

Bereich Steuer und IT-Sicherheit, sowie der Aufbau einer Anlagenbuchführung<br />

als Kompetenz im eigenen Haus beanspruchen die Verwaltung zusätzlich zum<br />

täglichen Geschäft.<br />

Erläuterung des Entwicklungsstandes, der bereits in der Umsetzung<br />

befindlichen Themen:<br />

Digitales Rathaus – Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich;<br />

Beschluss über die Erweiterung des Rathaus-Service-Portals<br />

Elektronisches Anordnungswesen und Rechnungsstellung/Fakturierung;<br />

Beschluss über die Erweiterung der Finanzsoftware im Zuge der Annahmepflicht<br />

elektronischer Rechnungen (E-Rechnung)<br />

Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) und Einführung eines<br />

Tax Compliance Management System (TCMS)<br />

Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)<br />

Aufbau einer integrierten flächendeckenden Anlagenbuchführung/Inventarverwaltung<br />

Die Implementierung dieser Projekte wurde in den Händen der Betriebswirtin<br />

Lisa Kraft gebündelt. Die Stadt <strong>Heilsbronn</strong> ist somit auf dem richtigen Weg und<br />

bzgl. der Durchführung gut im Zeitplan.<br />

INFOMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 23.10.<strong>2019</strong><br />

Car Sharing; Vorstellung eines Car-Sharing-Modells für das Stadtgebiet<br />

<strong>Heilsbronn</strong> durch die Fa. mikar GmbH; Beschluss über weiteres Vorgehen<br />

Unter dem Grundgedanken „Zeitgemäße Mobilität: Carsharing nutzen“ könnte<br />

im Stadtgebiet ein Carsharing-Modell integriert werden, um Mobilität flexibler<br />

zu gestalten und das Nahverkehrsangebot zu stärken.<br />

Hierzu wurde durch die Stadtverwaltung der Kontakt mit dem Carsharinganbieter<br />

Mikar gesucht, der bereits in der näheren Umgebung seine Kompetenz<br />

einbringt, wie z.B. in Bad Windsheim und demnächst in Dinkelsbühl. Infolgedessen<br />

suchte die Verwaltung auch die Verbindung zu den o.g. Kommunen, um<br />

die bereits gesammelten Erfahrungen bei der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> ebenfalls positiv<br />

einsetzen und umsetzen zu können.<br />

Die Standortgarantie (stationsbasiertes Carsharing, d.h. Fahrzeug wird an<br />

bestimmtem Standplatz abgeholt und nach Gebrauch an diesem wieder<br />

zurückgebracht) sorgt dafür, dass sich die Nutzer auf das Fahrzeug verlassen<br />

und auch langfristig planen können und vielleicht sogar das ein oder andere<br />

Fahrzeug abgeschafft wird.<br />

Laut Erfahrungen und Empfehlungen aus Bad Windsheim und Dinkelsbühl<br />

laufen Fahrzeuge vorwiegend mit einem 9-Sitzer im Car-Sharing Betrieb, da das<br />

ein Fahrzeugmodell ist, welches in unterschiedlichsten Lebenslagen benötigt<br />

wird– sei es für einen Familien- oder Vereinsausflug, einen Großeinkauf, Umzug<br />

oder sonstige Bedarfsmöglichkeiten- und dann regelmäßig nicht zur Verfügung<br />

steht. Kleinere Fahrzeuge und E-Fahrzeuge werden eher nicht angenommen.<br />

Die Buchung eines Fahrzeuges funktioniert online, über eine kostenlose App<br />

oder telefonisch.<br />

Die Platzierung dieser Fahrzeuge sollte auf oder neben größeren Parkplätzen<br />

erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, am Bahnhof oder an der Ansbacher Straße<br />

den Standort zu wählen.<br />

Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung vertagt.<br />

Errichtung von Wohnmobilstellplätzen; Vorstellung und Ergebnis zur<br />

Prüfung der Alternativstandorte und ggf. Beschluss zum weiteren Vorgehen<br />

Bzgl. der Standortauswahl von möglichen Wohnmobilstellplätzen wurden in<br />

den letzten Jahren bereits 10 verschieden Standorte näher betrachtet und die<br />

Vor- und Nachteile gegenübergestellt.<br />

Durch die verschiedenen Planungen und Überlegungen kommen die beiden<br />

potenziellen Standorte am Festplatz und am Baugebiet B43 in die engere<br />

Auswahl. Bei einer Besichtigung mit einem möglichen Lieferanten für die<br />

Infrastruktur, Ausrüster für Freizeitanlagen und auch Speziallist für den Wohnmobiltourismus<br />

und Caravaning, wurde auf die jeweiligen Vor- und Nachteile der<br />

beiden Standorte eingegangen. Hier wurden auch noch verschiedene Planungsmöglichkeiten<br />

für jeweils 8 Wohnmobilstellplätze zu den beiden Standorten,<br />

ausgearbeitet. Da die die Nutzer von Wohnmobilstellplätzen laut Fachplaner im<br />

Durchschnitt 50,-€ - 100,-€ ausgeben, würden von einem Wohnmobilstellplatz<br />

auch der örtliche Einzelhandel und die Gastronomie profitieren.<br />

Der Stadtrat beschließt nach Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der<br />

Kosten, den Wohnmobil-Standort am Festplatz an Altendettelsauer Straße<br />

vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung zur Lieferung<br />

und Herstellung zu veranlassen.<br />

Stadtsanierung; Städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet<br />

der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> sowie Überarbeitung des kommunalen Förderprogramms<br />

und der Gestaltungsrichtlinie; Beschluss<br />

Das Sanierungsgebiet vom 06.02.1989 in der Fassung der Erweiterung vom<br />

26.03.2015 enthält die Feststellung, dass innerhalb des Geltungsbereiches<br />

städtebauliche Missstände vorliegen, die mittels Sanierungsgebiet behoben<br />

werden sollen.<br />

Jedoch enthalten die Sanierungssatzung sowie deren Erweiterung keine<br />

konkreten oder inhaltlichen Ausführungen, um welche Missstände es sich<br />

handelt und welche Ansätze zur Behebung gefunden werden sollen.<br />

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) enthält detaillierte Ziele zur<br />

Innenstadtentwicklung, auf die in der derzeitigen Form nicht zurückgegriffen<br />

werden kann, da diese nicht ausdrücklich als Sanierungsziele definiert wurden<br />

und das ISEK keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Zur Defi nition von<br />

Sanierungszielen wäre ein städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet<br />

notwendig.<br />

Das kommunale Förderprogramm „Sanierungsgebiet Altstadt <strong>Heilsbronn</strong>“ wurde<br />

bisher der Erweiterung des Sanierungsgebietes nicht angepasst, d.h. dieses<br />

findet weiterhin nur Anwendung im<br />

Bereich des früheren Geltungsbereiches<br />

der Sanierungssatzung ohne<br />

deren Erweiterung aus dem Jahre<br />

2015. Eine Anpassung war beabsichtigt<br />

im Zuge der Novellierung der<br />

Gestaltungsrichtlinie, die nach Ansicht<br />

der Stadtverwaltung modernisiert und<br />

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