Monatsblatt Heilsbronn - Dezember 2019
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AUS DEM STADTRAT<br />
INFORMATIONEN AUS DEM HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS VOM<br />
06.11.<strong>2019</strong><br />
Aktuelle Herausforderungen für die kommunale Verwaltung<br />
Die Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen wie die fortschreitende Digitalisierung<br />
der Kommunen, Änderungen in der Besteuerung der öffentlichen Hand,<br />
Aufbau von Managementsystemen mit detaillierten Dokumentationspflichten im<br />
Bereich Steuer und IT-Sicherheit, sowie der Aufbau einer Anlagenbuchführung<br />
als Kompetenz im eigenen Haus beanspruchen die Verwaltung zusätzlich zum<br />
täglichen Geschäft.<br />
Erläuterung des Entwicklungsstandes, der bereits in der Umsetzung<br />
befindlichen Themen:<br />
Digitales Rathaus – Bereitstellung von Online-Diensten im kommunalen Bereich;<br />
Beschluss über die Erweiterung des Rathaus-Service-Portals<br />
Elektronisches Anordnungswesen und Rechnungsstellung/Fakturierung;<br />
Beschluss über die Erweiterung der Finanzsoftware im Zuge der Annahmepflicht<br />
elektronischer Rechnungen (E-Rechnung)<br />
Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand (§ 2b UStG) und Einführung eines<br />
Tax Compliance Management System (TCMS)<br />
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)<br />
Aufbau einer integrierten flächendeckenden Anlagenbuchführung/Inventarverwaltung<br />
Die Implementierung dieser Projekte wurde in den Händen der Betriebswirtin<br />
Lisa Kraft gebündelt. Die Stadt <strong>Heilsbronn</strong> ist somit auf dem richtigen Weg und<br />
bzgl. der Durchführung gut im Zeitplan.<br />
INFOMATIONEN AUS DEM STADTRAT VOM 23.10.<strong>2019</strong><br />
Car Sharing; Vorstellung eines Car-Sharing-Modells für das Stadtgebiet<br />
<strong>Heilsbronn</strong> durch die Fa. mikar GmbH; Beschluss über weiteres Vorgehen<br />
Unter dem Grundgedanken „Zeitgemäße Mobilität: Carsharing nutzen“ könnte<br />
im Stadtgebiet ein Carsharing-Modell integriert werden, um Mobilität flexibler<br />
zu gestalten und das Nahverkehrsangebot zu stärken.<br />
Hierzu wurde durch die Stadtverwaltung der Kontakt mit dem Carsharinganbieter<br />
Mikar gesucht, der bereits in der näheren Umgebung seine Kompetenz<br />
einbringt, wie z.B. in Bad Windsheim und demnächst in Dinkelsbühl. Infolgedessen<br />
suchte die Verwaltung auch die Verbindung zu den o.g. Kommunen, um<br />
die bereits gesammelten Erfahrungen bei der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> ebenfalls positiv<br />
einsetzen und umsetzen zu können.<br />
Die Standortgarantie (stationsbasiertes Carsharing, d.h. Fahrzeug wird an<br />
bestimmtem Standplatz abgeholt und nach Gebrauch an diesem wieder<br />
zurückgebracht) sorgt dafür, dass sich die Nutzer auf das Fahrzeug verlassen<br />
und auch langfristig planen können und vielleicht sogar das ein oder andere<br />
Fahrzeug abgeschafft wird.<br />
Laut Erfahrungen und Empfehlungen aus Bad Windsheim und Dinkelsbühl<br />
laufen Fahrzeuge vorwiegend mit einem 9-Sitzer im Car-Sharing Betrieb, da das<br />
ein Fahrzeugmodell ist, welches in unterschiedlichsten Lebenslagen benötigt<br />
wird– sei es für einen Familien- oder Vereinsausflug, einen Großeinkauf, Umzug<br />
oder sonstige Bedarfsmöglichkeiten- und dann regelmäßig nicht zur Verfügung<br />
steht. Kleinere Fahrzeuge und E-Fahrzeuge werden eher nicht angenommen.<br />
Die Buchung eines Fahrzeuges funktioniert online, über eine kostenlose App<br />
oder telefonisch.<br />
Die Platzierung dieser Fahrzeuge sollte auf oder neben größeren Parkplätzen<br />
erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, am Bahnhof oder an der Ansbacher Straße<br />
den Standort zu wählen.<br />
Der Tagesordnungspunkt wird zur weiteren Beratung vertagt.<br />
Errichtung von Wohnmobilstellplätzen; Vorstellung und Ergebnis zur<br />
Prüfung der Alternativstandorte und ggf. Beschluss zum weiteren Vorgehen<br />
Bzgl. der Standortauswahl von möglichen Wohnmobilstellplätzen wurden in<br />
den letzten Jahren bereits 10 verschieden Standorte näher betrachtet und die<br />
Vor- und Nachteile gegenübergestellt.<br />
Durch die verschiedenen Planungen und Überlegungen kommen die beiden<br />
potenziellen Standorte am Festplatz und am Baugebiet B43 in die engere<br />
Auswahl. Bei einer Besichtigung mit einem möglichen Lieferanten für die<br />
Infrastruktur, Ausrüster für Freizeitanlagen und auch Speziallist für den Wohnmobiltourismus<br />
und Caravaning, wurde auf die jeweiligen Vor- und Nachteile der<br />
beiden Standorte eingegangen. Hier wurden auch noch verschiedene Planungsmöglichkeiten<br />
für jeweils 8 Wohnmobilstellplätze zu den beiden Standorten,<br />
ausgearbeitet. Da die die Nutzer von Wohnmobilstellplätzen laut Fachplaner im<br />
Durchschnitt 50,-€ - 100,-€ ausgeben, würden von einem Wohnmobilstellplatz<br />
auch der örtliche Einzelhandel und die Gastronomie profitieren.<br />
Der Stadtrat beschließt nach Abwägung der Vor- und Nachteile sowie der<br />
Kosten, den Wohnmobil-Standort am Festplatz an Altendettelsauer Straße<br />
vorzubereiten. Die Verwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung zur Lieferung<br />
und Herstellung zu veranlassen.<br />
Stadtsanierung; Städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet<br />
der Stadt <strong>Heilsbronn</strong> sowie Überarbeitung des kommunalen Förderprogramms<br />
und der Gestaltungsrichtlinie; Beschluss<br />
Das Sanierungsgebiet vom 06.02.1989 in der Fassung der Erweiterung vom<br />
26.03.2015 enthält die Feststellung, dass innerhalb des Geltungsbereiches<br />
städtebauliche Missstände vorliegen, die mittels Sanierungsgebiet behoben<br />
werden sollen.<br />
Jedoch enthalten die Sanierungssatzung sowie deren Erweiterung keine<br />
konkreten oder inhaltlichen Ausführungen, um welche Missstände es sich<br />
handelt und welche Ansätze zur Behebung gefunden werden sollen.<br />
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) enthält detaillierte Ziele zur<br />
Innenstadtentwicklung, auf die in der derzeitigen Form nicht zurückgegriffen<br />
werden kann, da diese nicht ausdrücklich als Sanierungsziele definiert wurden<br />
und das ISEK keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Zur Defi nition von<br />
Sanierungszielen wäre ein städtebaulicher Rahmenplan für das Sanierungsgebiet<br />
notwendig.<br />
Das kommunale Förderprogramm „Sanierungsgebiet Altstadt <strong>Heilsbronn</strong>“ wurde<br />
bisher der Erweiterung des Sanierungsgebietes nicht angepasst, d.h. dieses<br />
findet weiterhin nur Anwendung im<br />
Bereich des früheren Geltungsbereiches<br />
der Sanierungssatzung ohne<br />
deren Erweiterung aus dem Jahre<br />
2015. Eine Anpassung war beabsichtigt<br />
im Zuge der Novellierung der<br />
Gestaltungsrichtlinie, die nach Ansicht<br />
der Stadtverwaltung modernisiert und<br />
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