Vertrag zur Nutzung der Einrichtung bei Open Sky - Time-to-relax.org
MIT VORSTEHENDER UNTERSCHRIFT WERDEN FOLGENDE BEDINGUNGEN ANERKANNT
Das Mitglied ist berechtigt die vo rhandenen Geräte und Ein richtungen entsprechend seiner Beitra gsgruppe zu den durch
Sonderaushang festgelegten
Inanspruchnahme fällig.
Öffnungszeiten zu benutzten Die Vergütun g wird una bhängig vom Ausmaß de r
Der Beitrag wird jeweils am erst en Tag des Monats abgebucht. Das Mitglied hat sicherzustellen, dass dem Einzu g durch
OPEN SK Y nich ts entgegensteht . Das Mitglied ist verpflic htet, de n OPEN SK Y aus Verzug ents tehenden Schad en zu
zahlen. Hierzu gehören insbesondere:
1 Gebühren, die OPEN SKY aufgrund eventueller Rücklastschriften entrichten muss.
2 Kosten, die das OPEN SKY durch Mahnungen hat.
3 Zinsen aus dem monatlichen Beitrag seit Eintritt des Verzugs.
Durch seine Unterschrift bestätigt das Mitglied, dass es auf eigenes Risiko und Gefahr in der OPEN SKY Anlage trainiert.
Krankheit, Wohnungswechsel und ähnliches entbinden das Mitglied nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Wird
es OPEN SK Y aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen
Anspruch auf Schadensersatz bzw. Minderung der Vergütung oder Ersatzstunden.
Es besteht keine Öffnungsverpflichtung an Sonn- und Feiertagen.
Jedes Mitglied unterliegt der im Trainingszentrum aushängenden Hausordnung und hat den Anweisungen des Angestellten
Personals Folge zu leisten.
Sollte eine dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Geltung des anderen Vertragsinhaltes nicht.