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POPSCENE Januar 01/2020

Das total umsonste Pokulturmagazin.

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DER MINDESTLOHN STEIGT<br />

Bei der Einführung des Mindestlohns zum<br />

1. <strong>Januar</strong> 2<strong>01</strong>5 betrug der Mindestlohn 8,50<br />

Euro brutto. Vom 1. <strong>Januar</strong> 2<strong>01</strong>7 bis 31. Dezember<br />

2<strong>01</strong>8 betrug der Mindestlohn 8,84<br />

Euro. Am 1. <strong>Januar</strong> 2<strong>01</strong>9 wurde der Mindestlohn<br />

weiter auf 9,19 Euro angehoben worden.<br />

Zum 1. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> steigt der gesetzliche<br />

Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz<br />

(MiloG) erneut an. Ab diesem Zeitpunkt müssen<br />

Arbeitgeber ihren Beschäftigten mindestens<br />

einen gesetzlichen Mindestlohn i.H.v.<br />

9,35 Euro brutto pro Stunde bezahlen.<br />

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Bei „Minijobbern“ ist darauf zu achten, dass<br />

diese nicht unfreiwillig den Minijobbereich<br />

verlassen - hier ist ggf. mit einer Stundenanpassung<br />

zu arbeiten. Behalten Sie den<br />

Mindestlohn und die Arbeitsverträge im<br />

Auge, denn die nächste Anpassung wird zum<br />

1. <strong>Januar</strong> 2021 erfolgen.<br />

TIPP:<br />

Einen Mindestlohnrechner finden Sie unter:<br />

www.bmas.de<br />

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WIR SORGEN FÜR<br />

DIE SICHERHEIT!<br />

VERANSTALTUNGSSCHUTZ | DISKOTHEKENSCHUTZ<br />

OBJEKTSCHUTZ | PERSONENSCHUTZ | DETEKTEI<br />

KAUFHAUSÜBERWACHUNG | SERVICEDIENSTLEISTUNGEN<br />

SICHERHEITSBERATUNG | SICHERHEITSKONZEPTE<br />

MINDESTLOHN FÜR AUSZUBILDENDE<br />

ÜBER DIE AUTORIN:<br />

Maria Dimartino ist Rechtsanwältin mit<br />

Interessenschwerpunkten Arbeitsrecht<br />

und Beschäftigtendatenschutz. Sie ist als<br />

Rechtsanwältin und Referentin bundesweit<br />

tätig.<br />

Mehr unter: jurvita.de<br />

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Ab dem <strong>01</strong>. <strong>Januar</strong> <strong>2020</strong> gibt es einen Mindestlohn<br />

für Auszubildende. Hierdurch sollen<br />

Berufsausbildungen attraktiver werden-<br />

Der Mindestlohn soll im 1. Lehrjahr 515,- Euro<br />

brutto betragen und für Auszubildende gelten,<br />

die ab <strong>2020</strong> ihre Ausbildung beginnen.<br />

In den darauffolgenden Jahren soll der Mindestlohn<br />

auf bis zu 620,- Euro im 1. Lehrjahr<br />

erhöht werden. Abweichende Regelungen<br />

können durch Tarifvertrag getroffen werden.<br />

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