NEWSLETTER Dezember 2019 | ZGN
Neuigkeiten vom Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V.| Aus RESONANZ-MediaNetzwerk
Neuigkeiten vom Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V.| Aus RESONANZ-MediaNetzwerk
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Dezember 2019
Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V.
zentrum-fuer-gesundheitsfoerderung.de
NEUES AUS DEM GESUNDHEITSWESEN UND GESUNDHEITSPOLITIK
NEUERUNGEN IN DER HEILMITTEL-RICHTLINIE AB 01.10.2020
Der G-BA hat am 19.09.2019 eine überarbeitete Fassung der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL)
beschlossen. Die Änderungen treten erst am 01.10.2020 in Kraft, bedingt durch eine erforderliche
Vorlaufzeit zur Umsetzung. Durch die Änderungen soll die Anwendbarkeit und die Akzeptanz der HeilM-
RL verbessert werden und die Änderungen des Gesetzgebers durch das Gesetz für schnellere Termine
und bessere Versorgung (Terminservice und Versorgungsgesetz-TSVG) berücksichtigt werden.
Die wichtigsten Änderungen aus Sicht der
Patientenvertretung sind:
• Der späteste Behandlungsbeginn wird von 14 auf 28
Tage erhöht. Zusätzlich kann ein dringlicher Behandlungsbedarf
(innerhalb von 14 Tagen) auf der Verordnung
angekreuzt werden.
• Wegfall der Regelfallsystematik (Erstverordnung,
Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des
Regelfalls). Es wird nur noch eine "orientierende
Behandlungsmenge" geben. Grundsätzlich soll sich die
Menge der Heilmittelverordnungen nach dem
medizinischen Bedarf des Patienten richten.
• Wegfall des Genehmigungsverfahrens für Verordnungen
außerhalb des Regelfalls, da es diese
Verordnungen nicht mehr geben wird. Der Arzt oder
die Ärztin dokumentiert lediglich in der Patientenakte
die Gründe für einen Heilmittelbedarf, der über
die "orientierende Behandlungsmenge" hinausgeht.
• Der Arzt kann zukünftig eine patientenindividuelle
Leitsymptomatik formulieren, und so besser auf die
Problematik jedes Einzelnen einzugehen
Quelle: https://patientenvertretung.g-ba.de/neuigkeiten/neuerungen-der-heilmittel-richtlinie-ab-01102020/
REZEPTE:
MAXIMAL VIERMAL DIE GLEICHE ARZNEI AUF EINER VERORDNUNG
Wer chronisch krank ist und regelmäßig bestimmte
Arzneimittel benötigt, kann ab 2020 von seinem Arzt
eine Wiederholungsverordnung bekommen. Die Mediziner
können auf dem Rezept vermerken, ob und wie
oft das verordnete Medikament auf dieselbe Verschreibung
wiederholt abgegeben werden darf. Pro Rezept
sind nach der Erstausgabe maximal drei weitere
"Lieferungen" durch den Apotheker möglich. Auch muss
der Arzt angeben, wie lange das Folgerezept nach der
Erstausgabe gültig ist. Fehlt diese Angabe, bleibt die
Verschreibung drei Monate gültig. Das Arzneimittel
ist jeweils in der gleichen Packungsgröße abzugeben.
Tierarzneimittel sind von der Neuregelung ausgenommen.
Der Gesetzgeber will mit der Neuregelung die Arzneimittelversorgung
von Chronikern erleichtern. Als
chronisch krank gilt, wer mindestens einen Arztbesuch
pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens
ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der
folgenden Kriterien erfüllt:
• entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4
oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise
eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von
mindestens 60 Prozent >> Fortsetzung auf Seite 2
Seite
2
Fortsetzung // REZEPTE: MAXIMAL VIERMAL DIE GLEICHE ARZNEI AUF EINER VERORDNUNG
• oder wenn eine kontinuierliche medizinische Versorgung
benötigt wird, ohne die nach ärztlicher
Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung
der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung
oder eine dauerhafte Beeinträchtigung
der Lebensqualität durch die von der Krankheit
verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Zu den chronischen Krankheiten, die
eine Dauerbehandlung erfordern,
können zum Beispiel Diabetes mellitus,
Asthma, die chronisch obstruktive Atemwegserkrankung
oder die koronare Herzkrankheit gehören.
Quelle:https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale/d
as-aendert-sich-2020-bei-gesundheit-und-ernaehrung-42104
ARZTBESUCH:
SCHNELLERE TERMINE, MEHR SPRECHZEITEN, BUNDESWEITE
NOTDIENSTNUMMER
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen
schlagen Versicherten bisher Facharzttermine
in zumutbarer Entfernung vor, wenn diese bei ihrer
eigenen Suche nur nach langen Wartezeiten zum Zuge
kommen würden. Die Wartezeit auf den Termin darf
dabei vier Wochen nicht überschreiten. Waren diese
Stellen bislang während individuell festgelegter Zeiten
und unter regional unterschiedlichen Rufnummern zu
erreichen, werden sie zum Jahreswechsel nun als
Servicestellen für die ambulante Versorgung sowie für
Notfälle ausgebaut. Über die bundesweit einheitliche
Notdienstnummer 116 117 werden sie 24 Stunden am
Tag, sieben Tage die Woche erreichbar sein.
Die Terminservicestellen vermitteln – wie bislang –
einen Termin beim Facharzt, wenn der Patient eine
entsprechende Überweisung dorthin hat. Darüber hinaus
sind sie nun verpflichtet, auch Termine zu Hausund
Kinderärzten zu vermitteln. Sie sollen zudem unterstützen,
wenn dauerhaft behandelnde Haus-, Kinderoder
Jugendärzte gesucht werden. Die Frist, dass
Patienten innerhalb von vier Wochen ein Termin vermittelt
wird, gilt auch bei termingebundenen Kindesvorsorgeuntersuchungen
(U-Untersuchungen). Nach wie vor
gibt es bei den Terminvermittlungen keinen Anspruch
auf einen bestimmten Arzt.
Darüber hinaus vermitteln die Servicestellen Patienten
in Akutfällen nun auch an Arztpraxen oder Notfallambulanzen
oder Krankenhäuser.
Niedergelassene Ärzte müssen ab 1. Januar 2020 auch
mehr Sprechstunden für Kassenpatienten anbieten –
statt bisher 20 Stunden pro Woche sind es künftig
mindestens 25 Stunden.
Quelle:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale/das-aendert-sich-2020-bei-gesundheit-und-ernaehrung-42104
ZAHNERSATZ:
HÖHERER FESTZUSCHUSS – MIT BONUSHEFT BIS ZU 75 PROZENT
Ab Oktober 2020 schmerzt die Rechnung für Zahnersatz
etwas weniger: Anstatt bislang 50 Prozent gibt es
von den gesetzlichen Krankenkassen dann 60 Prozent
der Regelversorgung als Festzuschuss für Brücken,
Kronen und Prothesen. Wer mit dem Bonusheft den
regelmäßigen Zahnarztbesuch und Vorsorge nachweist,
kann ab dem letzten Quartal 2020 dann auf bis zu 75
Prozent als Festzuschuss rechnen (bei einem über fünf
Jahre geführten Bonusheft 70, bei einem über zehn
Jahre geführten 75 Prozent).
Für Zahnersatz gibt es seit 2005 ein Festzuschuss-
System. Der feste Zuschuss wird aus Durchschnittswerten
ermittelt und deckt bislang die Hälfte, ab Oktober
2020 dann 60 Prozent der ermittelten Kosten für die
Regelversorgung, also die Basistherapie, ab. Wer mehr
will, muss die Mehrkosten selbst bezahlen. Wenn Gold
oder Keramik oder Implantate gewünscht werden, also
ein über die Regelversorgung hinausgehender Zahnersatz,
bekommt der Patient den Festzuschuss auch, muss
aber die Mehrkosten alleine zahlen. So steht es im
Sozialgesetzbuch.
Quelle:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale/das-aendert-sich-2020-bei-gesundheit-und-ernaehrung-42104
Seite
3
GEBÄRMUTTERHALSKREBS:
START FÜR FRÜHERKENNUNG NACH ORGANISIERTEM
PROGRAMM
Frauen zwischen 20 und 65 Jahren bekommen ab
dem neuen Jahr regelmäßig Post von ihrer Krankenkasse:
Alle fünf Jahre werden sie damit jetzt zu einer
Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs
eingeladen und über Nutzen sowie Risiken der
– altersabhängigen – Angebote des Früherkennungsprogramms
informiert.
• Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können – wie
bisher – einmal jährlich eine zytologische Untersuchung
mittels des sogenannten Pap-Tests wahrnehmen.
Dabei wird ein Abstrich vom Gebärmutterhals
entnommen und auf veränderte Zellen untersucht.
Je nach Ergebnis können weitere Untersuchungen
folgen.
• Für Frauen ab 35 Jahren wird die derzeitige jährliche
zytologische Untersuchung künftig durch eine
Kombinationsuntersuchung (Pap-Test sowie ein HPV-
Test, bei dem sowohl auf humane Papillomviren als
auch auf Zellveränderungen untersucht wird)
ersetzt, die alle drei Jahre angeboten wird. Abhängig
von den Ergebnissen können auch in dieser
Altersgruppe weitere Untersuchungen folgen.
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können weiterhin
auch unabhängig von den Schreiben der Krankenkassen
und über das 65. Lebensjahr hinaus in
Anspruch genommen werden. Wie bisher haben
Frauen – neben dem organisierten Screening auf
Gebärmutterhalskrebs – jährlich Anspruch auf eine
klinische Untersuchung.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das
höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung
im Gesundheitswesen Deutschlands, hatte 2018
beschlossen, dass die Früherkennung des Zervixkarzinoms
(Gebärmutterhalskrebs) als organisiertes
Programm – wie schon das Darmkrebsscreening –
nach dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz
aufgebaut wird.
Frauenärzte werden verpflichtet, die Ergebnisse
der Früherkennungsuntersuchungen elektronisch zu
dokumentieren und verschlüsselt an ihre jeweilige
Kassenärztliche Vereinigung zur Evaluation zu übermitteln.
Im Schreiben der Krankenkassen zum Früherkennungsprogramm
werden Teilnehmerinnen auch
über die geplante Datenerhebung und -verarbeitung
informiert.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale/das-aendert-sich-2020-bei-gesundheit-und-ernaehrung-42104
AB MÄRZ: IMPFPFLICHT GEGEN MASERN
Ab 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihr
Kind gegen Masern geimpft ist, bevor der Nachwuchs
in eine Kita, Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtung
aufgenommen wird. Die beiden von der
Ständigen Impfkommission (Stiko) empfohlenen
Masern-Impfungen (die erste im Alter von 11 bis 14
Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15 bis 23
Monaten) sind hierbei Pflicht.
Auch alle Mitarbeiter dieser Einrichtungen – also etwa
Erzieher und Lehrer – sowie Tagesmütter, die nach
1970 geboren sind, müssen ab März gegen Masern
geimpft sein. Im Masernschutzgesetz hat der Gesetzgeber
die Impfpflicht zudem für Bewohner wie
Beschäftigte in Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünften
sowie für Pflegekräfte festgeschrieben.
Nicht geimpfte Kinder dürfen nicht in Kitas aufgenommen
werden, ungeimpftes Personal darf nicht
in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen
tätig sein.
Eltern, deren Kinder vor dem 1. März bereits in der
Schule sind oder eine Kita besuchen, müssen die Impfung
bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Diese
Frist gilt auch für das Personal in diesen Einrichtungen.
Laut Bundesgesundheitsministerium können die
Impfungen mit Hilfe des Impfausweises nachgewiesen
werden. Wer den nicht mehr findet oder unsicher
ist, ob ausreichender Schutz besteht, kann sich an
den ehemaligen Haus- oder Kinderarzt wenden.
Patientenunterlagen müssen mindestens zehn Jahre
lang aufbewahrt werden. Wer gar keine Unterlagen
findet, kann den so genannten Titer, also die Zahl der
Antikörper, bestimmen lassen. >> Fortsetzung auf Seite 4
Seite
4
Fortsetzung // AB MÄRZ: IMPFPFLICHT GEGEN MASERN
Wurde die Krankheit schon einmal durchlitten, kann
der Nachweis durch ein ärztliches Attest erfolgen.
Wenn der Nachweis nicht vorgelegt wird oder sich daraus
ergibt, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu
einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt
werden kann, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung
unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen
und ihm die personenbezogenen Angaben
zu übermitteln. Die örtlichen Gesundheitsämter sind
zuständig, die Einhaltung der Impfpflicht zu überwachen.
Gegen Eltern, die ihre in
Gemeinschaftseinrichtungen betreuten
Kinder nicht impfen lassen sowie gegen
nicht geimpfte Mitarbeiter in Gesundheits- und
Gemeinschaftseinrichtungen kann künftig ein Bußgeld
in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes darf künftig jeder Arzt
Schutzimpfungen durchführen.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.nrw/verbraucherzentrale/das-aendert-sich-2020-bei-gesundheit-und-ernaehrung-42104
MUND- UND ZAHNPFLEGE IN DER SCHWANGERSCHAFT
"Jedes Kind kostet einen Zahn" gilt heute längst nicht mehr. Wer sich während der
Schwangerschaft gut um seine Zähne kümmert und sich regelmäßig (am besten zu
Beginn, in der Mitte und gegen Ende der Schwangerschaft) untersuchen lässt, wird
sein Kind mit einem strahlenden Lächeln in den Armen halten können.
Eine gesunde Ernährung ist schon
deshalb jetzt unerlässlich, damit
das Kind optimal mit Vitaminen und
Nährstoffen versorgt wird. Auch den
Zähnen tun Vollkornprodukte, Obst
und Gemüse gut. Auch kalziumhaltige
Lebensmittel sind jetzt wertvoll.
Es sollte unbedingt eine fluoridhaltige
Zahncreme verwendet werden,
da diese den Zahnschmelz, der
durch Säureangriffe geschwächt
wird, remineralisiert. Allerdings
erfüllen ziemlich alle handelsüblichen
Zahncremes dieses Kriterium.
Absehen sollte man von Zahngels,
da diese meist zu wenig Schleifkörper
enthalten und die gründliche
Reinigung hiermit sehr schwierig
ist.
Bei Übelkeit in der Schwangerschaft
sollte nach dem Erbrechen mit einer
fluoridhaltigen Mundspüllösung
gespült werden, um den erhöhten
Säurespiegel in der Mundhöhle zu
neutralisieren. Mit dem Zähneputzen
sollte man allerdings mindestens
eine halbe Stunde warten, da
andernfalls die angelösten Schmelzkristalle
aus dem Gerüst gerissen
werden.
Grundsätzlich sollten Entzündungen
im Mundbereich mit der behandelnden
Zahnarztpraxis bekämpft
und soweit als möglich zum Abheilen
gebracht werden, da diese auch
immer eine Belastung für den
gesamten Körper darstellen und
dieser gerade sowieso Größtes
leistet. Zur gründlichen Reinigung
aller Zahnflächen und zur Glättflächenpolitur
ist eine Professionelle
Zahnreinigung eine wertvolle und
wirksame Maßnahme. Manche
Krankenversicherungen bezuschussen
die Behandlung auch in dieser
besonderen Zeit.
Sollte eine akute Erkrankung der
Mundhöhle während der Schwangerschaft
auftreten, so ist die
Behandlung hier gründlich mit dem
behandelnden Zahnarzt abzuwägen.
Gerade Röntgenaufnahmen, Anästhesien
und die Einnahme bestimmter
Medikamente sollten in
bestimmten Phasen (gerade in den
ersten acht Wochen) gründlich
abgewägt werden. Unter Umständen
ist es möglich, eine Schmerzausschaltung
minimalinvasiv zu
erreichen und die finale Behandlung
bis nach der Stillzeit aufzuschieben.
Zum Schluss nun noch eine gute
Nachricht: seit dem 01.07.2018
haben sich alle Krankenkassen mit
den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen
darauf geeinigt, dass bei
Schwangeren Patientinnen Kompostifüllungen
von den Krankenkassen
zu 100% übernommen werden.
Kompositfüllungen sind die derzeit
am meisten gewünscht und
verwendeten Füllungen, die ästhetisch
und kaustabil sind. Sie enthalten
kein Quecksilber und haben
eine lange Haltwertszeit. Ausserhalb
der Schwangerschaft und nach
dem 18. Lebensjahr ist hierfür in
den meisten Praxen eine Zuzahlung
zwischen 50 und 150 Euro pro
Füllung zu leisten.
Sollten Sie noch Fragen zu
Ihrer Mundgesundheit in dieser
besonderen Zeit haben,
können Sie sich gerne über
das "Zentrum für Gesundheitsförderung
Nürnberg e.V."
(gesundheitszentrum-nbg@web.de)
an mich wenden
Birgitt Henning,
Zahnmedizinische Fachassistentin
Seite
5
ENTSPANNT INS NEUE JAHR STARTEN –
STRESS LASS NACH!
Gerade am Jahresende lernen ihn die meisten wieder zu genüge kennen – den Stress. Die Terminkalender
füllen sich nochmal explosionsartig, Weihnachtsfeiern stehen an, Geschenke für die
Liebsten müssen besorgt, das eigene Heim geputzt, weihnachtlich dekoriert sowie noch leckere
Köstlichkeiten für die Familie und Freunde gezaubert werden. Das alles kann ganz schön anstrengend
werden – aber zum Glück gibt’s nur einmal Weihnachtszeit pro Jahr!
Doch, wie gehen Sie im Allgemeinen
mit Stress um?
Die achtsame Minute als tägliches Ritual
Schalten Sie den Autopiloten, der uns durch den
Alltag steuert, immer wieder bewusst kurz aus.
Halten Sie dabei bewusst kurz inne und fokussieren
Sie sich auf den aktuellen Moment. Atmen Sie dabei
dreimal tief durch und betrachten etwas in Ihrer Nähe
ganz genau. Beschreiben Sie es in Ihren Gedanken
- egal ob es die Wasserflasche auf dem Tisch vor Ihnen
oder die Wand im Wohnzimmer ist. Bleiben Sie im
Hier und Jetzt – wiederholte Achtsamkeit auf den
aktuellen Moment reduziert unseren Stress deutlich.
Achtsamkeitstrainings werden übrigens von vielen
Krankenkassen mittlerweile als Präventionsmaßnahme
unterstützt!
Fangen Sie an, Prioritäten zu setzen
Unsere Kräfte sind begrenzt und doch wollen wir oft
viel zu viel schaffen. Fragen Sie sich immer wieder,
welche Ansprüche Sie an sich selbst stellen? Können
und müssen Sie das wirklich alles schaffen? Was wäre
so schlimm daran, wenn nicht?
Listen Sie auf, welche Themen Ihnen Kraft, Freude
und Energie bringen und tatsächlich durch Sie (und
nur durch Sie) zu erledigen sind - und welche eher
nicht! Welche Themen können Sie abgeben oder wen
brauchen Sie als Unterstützung zur Umsetzung?
Fangen Sie an Prioritäten zu setzen – und das
bedeutet nicht, das eine zu tun und das andere auf
einen anderen Zeitpunkt aufzuschieben. Prioritäten
setzen bedeutet, Nein zu sagen und auch einmal
abzugeben.
Stress ist Kopfsache – Denken Sie positiv
Wer sich gestresst fühlt, wird oft von negativen
Gedanken und pessimistischen Erwartungen überflutet.
Beginnen Sie positiv zu denken. Positiv denken
heißt dabei, sich selbst positiver zu bewerten oder
einfach den Blickwinkel zu verändern ("Was habe ich
heute alles geschafft" statt "Was doch heute wieder
alles liegen geblieben ist"). Schreiben Sie jeden Abend
drei Dinge, für die Sie dankbar sind und die Sie über
den heutigen Tag gut gemeistert haben auf – erstellen
Sie so ein Dankbarkeitstagebuch und lesen Sie
sich dieses immer wieder achtsam durch. Gerade in
stressigen Momenten ist das wie eine warme Dusche
für Ihre Seele und richtet Ihren Fokus auf das Gute,
auf Ihre Stärken und Ihre Kraft.
Positiv denken heißt darüber hinaus, nett zu sich
selbst zu sein und Achtung vor sich selbst zu haben
– "Ich bin gut so wie ich bin!". Es besteht auch darin,
sich selbst zu motivieren und positiv zu formulieren
– ein "Das traue ich mir zu" und ein "Das werde ich
schaffen" vor z.B. einer wichtigen Präsentation sind
pure Motivation und können Berge versetzen.
Probieren Sie es unbedingt aus – sagen Sie es sich
laut, singen Sie es sich vor, schreiben Sie sich selbst
kleine Zettel – Ihrer Kreativität sind keine Grenzen
gesetzt!
Übrigens:
Auch in 2020 plant das Zentrum für Gesundheitsförderung
wieder in Kooperation mit dem Gesundheitsamt
Nürnberg einen Kurs "Entspannung und
Wege in die eigene Kraft" für Erwachsene ab 50
Jahren in deutscher und in russischer Sprache. Die
Termine finden Sie rechtzeitig auf unsere Webseite
www.zentrum-fuer-gesundheitsfoerderung.de.
zentrum-fuer-gesundheitsfoerderung.de
Seite
6
VOM TRAUM ZUM ZIEL IN 2020
Das Jahr neigt sich in wenigen Tagen dem Ende zu. Gerade die
besinnliche Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr nutzen viele
Menschen, um das gehende Jahr zu reflektieren und sich gute Vorsätze
für das kommende Jahr zu nehmen.
Was ist in 2019 gut bzw. weniger gut gelaufen?
Was möchte ich davon beibehalten und was anders machen?
Wo stehe ich heute und wo möchte ich hin?
Doch der Großteil der Menschen setzt seine guten
Vorsätze schließlich nicht in die Tat um. Gerne funkeln
doch wieder die alten Gewohnheiten dazwischen, ist
der innere Schweinehund zu stark, ruft der Alltag - sich
zu verändern und seine Ziele anzupacken, ist letztlich
doch nicht so einfach wie gedacht.
Wir wollen Ihnen hier die SMART-Methode vorstellen,
mit der Sie klar formulieren können, was Sie genau
wollen und wie Sie dahin kommen – der erste wichtige
Schritt zum Ziel, damit aus Träumen echte Ziele
werden:
S = Spezifisch:
Formulieren Sie Ihr Ziel so konkret, eindeutig und
spezifisch wie nur möglich. So bleibt es kein vager
Wunsch oder Traum mehr, sondern wird für Sie
vorstell- und greifbar. Was wollen Sie konkret?
M = Messbar:
Die Erreichung eines Zieles kann nur überprüft
werden, wenn das Ziel auch messbar ist. Überlegen
Sie sich deswegen bei der Zielformulierung: Woran
können Sie festmachen, dass Sie Ihr Ziel auch tatsächlich
erreicht haben? Nur so können Sie es schließlich
zweifelsfrei überprüfen.
A = Attraktiv:
Ein Ziel soll immer positiv und für Sie attraktiv formuliert
sein damit Sie es gerne angehen. Fragen Sie sich
deswegen, was durch Ihr Ziel möglich wird und
welchen Sinn es hat, dieses zu erreichen!
R = Realistisch:
Ein Ziel soll selbst erreichbar und realistisch sein.
Hochgesteckte Ziele stellen eine Herausforderung dar
und können anspornen. Das Ziel darf Sie jedoch nicht
überfordern und soll deswegen so formuliert werden,
dass es am Ende auch durch Sie erreicht werden kann.
T = Terminiert
Zu jedem Ziel gehört ein konkreter Termin, bis wann
es erreicht sein soll. Anderweitig laufen Sie Gefahr, das
Ziel immer weiter vor sich herzuschieben. Bis wann
werden Sie das Ziel erreicht haben?
Wenn Sie Ihr Ziel für 2020 nach der SMART Methode
formuliert haben, kann es losgehen: Was ist der erste
kleine Schritt zur Zielerreichung, den Sie morgen schon
beginnen können?
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der
Umsetzung Ihrer Ziele!
BALANCE - unabhängiges und kostenloses Infoblatt
In Kooperation mit regionalen Beratungsstellen liefert das mehrsprachige
Infoblatt "BALANCE" aktuelle Informationen zu verschiedenen
medizinischen, sowie gesundheits- und sozialrechtlichen Themen.
Das Infoblatt bietet auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme und
Hinweise auf professionelle und kostenfreie Beratungshilfe an.
Es erscheint als fester Sonderteil im InterKultur Wissensmagazin
RESONANZ (>> www.resonanz-info.de/archiv/balance-archiv.htm).
Das Projekt wird vom Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V.
ehrenamtlich koordiniert.
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Himmelsküche: Haferflocken Plätzchen ohne Mehl
Zutaten: Zwei reife Bananen, 160 Gramm
zarte Haferflocken, Vanille, Zimt, 70 Gramm
Trockenfrüchte wie Aprikosen oder Pflaumen
Zubereitung:
Heizen Sie den Ofen bei Ober- und Unterhitze
auf 175 Grad vor. Lassen Sie danach die
Trockenfrüchte in heißem Wasser einige Minuten
langziehen. Währenddessen die Bananen
zu einem Mus pürieren. Nach dem
Abtropfen schneiden Sie die Trockenfrüchte
in kleine Stückchen. Vermengen Sie dann
alle Zutaten mit den Haferflocken.
Aus dieser Masse formen Sie mit den
Händen kleine Kugeln und drücken diese auf
einem mit Backpapier belegten Blech flach.
Die Haferflockenkekse brauchen circa eine
Viertelstunde im Ofen, dann sind sie fertig.
Viel Freude beim Ausprobieren!
Quelle und weitere Informationen:
https://www.focus.de/gesundheit/ernaehrung/geniessen/gesun
de-ernaehrung-gesunde-plaetzchen-zu-weihnachten-ohne-zukker-mehl-und-butter_id_6275193.html
ADRESSEN UND BERATUNGSANGEBOTE FÜR ALLE FÄLLE
Beratungsstelle für Integration und
Migration - BIM AWO
Beratungszentrum für seelische
Gesundheit der arbewe
Fachstelle für pflegende Angehörige
Krisendienst Mittelfranken
Psychosoziale Krebsberatung
Selbsthilfekontaktstellen KISS
Mittelfranken e.V.
SinN-Stiftung:
Gartenstraße 9 0911 27 41 40 27
Pfründnerstraße 24 0911 81 04 90
Karl-Bröger-Straße 9 0911 450 60 131
Hessestraße 10 0911 424 85 50
Marientorgraben 13 0911 49 533
Am Plärrer 15 0911 234 94 49
Georgstraße 10 0911 239 91 930
MEHR ZUM ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSFÖRDERUNG E.V.:
Das Zentrum für Gesundheitsförderung
Nürnberg e.V. ist ein
seit 2017 eingetragener Verein.
Wir unterstützen durch unsere
Arbeit das öffentliche Gesundheitswesen,
die öffentliche
Gesundheitspflege sowie die
Volksbildung. Wir richten uns
insbesondere, aber nicht ausschließlich,
an Menschen in
schwierigen Lebenslagen. Wir
stärken Selbstverantwortung,
Gesundheits-kompetenz und
Entscheidungsfähigkeit einzelner.
Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Unser Angebot richtet sich
an alle Bevölkerungsgruppen,
unabhängig von ethnischer
Herkunft, religiöser und nicht
religiöser Orientierung, sexueller
Identität, Weltanschauung
und sozialer Herkunft.
Mitgliederversammlung 2020:
Wir laden alle unsere Mitglieder/innen zu
unserer nächsten Mitgliederversammlung
am Samstag, den 01.02.2020 um 10.00
Uhr ins Haus der Heimat, Imbuschstraße
1 in 90473 Nürnberg ein.
Eine persönliche Einladung mit Tagesordnung
erhaltet Ihr / erhalten Sie im Januar.
Wir freuen uns auf Euer / Ihr Kommen!
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8
MEHR ZUM ZENTRUM FÜR GESUNDHEITSFÖRDERUNG E.V.:
Alle unsere Beratungen sind vertraulich und kostenlos.
Das Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V. erreichen Sie:
• telefonisch unter 0911/ 800 995 36 (DI und DO von 14.00 - 16.00 Uhr)
• per E-Mail an gesundheitszentrum-nbg@web.de
• über die Website www.zentrum-fuer-gesundheitsfoerderung.de
Alle Beratungen finden im Haus der Heimat Nürnberg, Beratungszimmer 1. OG in der
Imbuschstr. 1 in 90473 Nürnberg (Endstation der U1 Langwasser Süd) statt.
Gesundheitsberatung:
Donnerstags von 14.00 - 16.00 Uhr
sowie nach individueller Vereinbarung.
Beratung zu zahnärztlichen Leistungen:
Jeden letzten Mittwoch im Monat von 14.00 - 16.00 Uhr
sowie nach individueller Vereinbarung.
U ND ZU GUTER L ETZT
Vielleicht kennen auch Sie in Ihrem persönlichen Umfeld Menschen, die sich gerne für eine unabhängige
Patientenberatung einsetzen. Wir würden uns freuen, noch mehr Förderer und ehrenamtlich
Engagierte zu finden, um gemeinsam unsere Vereinsbasis sowie Angebote zu verstärken.
Unseren nächsten Newsletter erhalten Sie im Frühjahr 2020.
Wenn Sie keinen Newsletter mehr erhalten möchten, benutzen Sie bitte die Antwort-Funktion Ihres
E-Mail-Programmes. Wir werden Ihre Adresse in unserem Verteiler identifizieren und löschen.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei all unseren ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie bei all
unseren Förderern für die wertvolle Unterstützung unserer Arbeit, für das große Engagement sowie
das entgegengebrachte Vertrauen in 2019! Es braucht Freunde, Förderer und Unterstützer wie Sie,
dass wir unseren Verein mit Leben füllen können!
Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtstage mit ausreichend Zeit zur Entspannung, Zeit, sich auf
die wesentlichen Dinge des Lebens zu besinnen, Zeit für sich selbst und die Ihnen wichtigen
Menschen! Haben Sie einen guten Start ins Neue Jahr 2020!
Mit freundlichen Grüßen
Oxana Strobel Daniela Dienstbach Ali Vasihov
www.zentrum-fuer-gesundheitsfoerderung.de
Mediapartner: InterKultur Wissensmagazin RESONANZ
www.resonanz-info.de