DAV_Düsseldorf_DER-BERG_2-2019_&_INFO-BERG_2020
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DIGITALISIERUNG AM BERG
Auch außerhalb von Tirol, Südtirol und Bayern wird eine
Notfallmeldung an die zuständigen Leitstellen übermittelt.
Dies erfolgt direkt durch einen Anruf über den Euro-Notruf
112 – jedoch ohne Übermittlung von Positionsdaten.
In Österreich zeigt die App auch die nächstgelegenen
Defibrillator-Standorte an.
Die Digitalisierung schreitet in den Bergen voran.
Eine Notruf-App soll dabei aber nicht noch mehr dazu
verleiten, unüberlegt in die Berge zu gehen. Weniger
Blockierungen sind möglich durch eine gute Vorbereitung,
eine adäquate Selbsteinschätzung und eine
Auswahl von Touren, die zum Leistungsniveau passen.
WER ÜBERNIMMT EIGENTLICH
DIE KOSTEN DER BERGRETTUNG?
Wird ein Wanderer bei einer Tour von einem Steinschlag
getroffen, benötigt er umgehend medizinische Hilfe. Ist
die medizinische Notwendigkeit gegeben, übernehmen die
gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten für
Rettungseinsätze, auch eine Rettung per Hubschrauber,
wenn ein andersartiger Transport den Zustand des Patienten
gefährden würde.
Aber ist der Wanderer nicht so schwer verletzt und könnte
mit dem Krankenwagen transportiert werden, wird es
schwierig. Denn wenn der Heli nur zum Einsatz kommt, weil
das alpine Gelände keine andere Möglichkeit zulässt, ist das
eigentlich eine Bergung und für Bergungsaktionen kommt
die gesetzliche oder private Krankenversicherung in der
Regel nicht auf. Hier würde eine private Unfallversicherung
die Kosten übernehmen. Dies gilt auch bei vermuteten Unfällen,
also wenn Wanderer vermisst gemeldet werden.
Für die Versicherungen spielt auch der Unfallort eine wichtige
Rolle. Innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen
und der Schweiz haben Versicherte einer gesetzlichen
Krankenkasse Ansprüche auf Kostenübernahme bei einem
Unfall. Jedoch richtet sich der Leistungsumfang nach dem
jeweiligen Landesrecht. Ein teilweise deutlicher Eigenanteil
ist daher quasi vorprogrammiert.
Außerhalb von Europa übernimmt nur eine private Auslandsreisekrankenversicherung
die Kosten. Diese deckt auch
die medizinische Behandlung nach dem Unfall sowie einen
Rücktransport ins Heimatland ab.
Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) sind weltweit
für Such-, Bergungs- und Rettungsaktionen während alpinistischer
Aktivitäten bis 25.000 Euro abgesichert. Eingeschlossen
sind auch die Kosten für eine Bergrettung aus auswegloser
Situation, den sogenannten Blockierungen, die weder Unfall
noch medizinischer Notfall sind.
In der nächsten Ausgabe: Digitalisierung am Berg –
Die App im Rettungs-Heli
Wenn der
Heli kommt, kann’s
teuer werden:
Eine Flugminute
kostet 40 bis
60 Euro!
2|2019 DER BERG 21