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DAV_Düsseldorf_DER-BERG_2-2019_&_INFO-BERG_2020

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DIGITALISIERUNG AM BERG

Auch außerhalb von Tirol, Südtirol und Bayern wird eine

Notfallmeldung an die zuständigen Leitstellen übermittelt.

Dies erfolgt direkt durch einen Anruf über den Euro-Notruf

112 – jedoch ohne Übermittlung von Positionsdaten.

In Österreich zeigt die App auch die nächstgelegenen

Defibrillator-Standorte an.

Die Digitalisierung schreitet in den Bergen voran.

Eine Notruf-App soll dabei aber nicht noch mehr dazu

verleiten, unüberlegt in die Berge zu gehen. Weniger

Blockierungen sind möglich durch eine gute Vorbereitung,

eine adäquate Selbsteinschätzung und eine

Auswahl von Touren, die zum Leistungsniveau passen.

WER ÜBERNIMMT EIGENTLICH

DIE KOSTEN DER BERGRETTUNG?

Wird ein Wanderer bei einer Tour von einem Steinschlag

getroffen, benötigt er umgehend medizinische Hilfe. Ist

die medizinische Notwendigkeit gegeben, übernehmen die

gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) die Kosten für

Rettungseinsätze, auch eine Rettung per Hubschrauber,

wenn ein andersartiger Transport den Zustand des Patienten

gefährden würde.

Aber ist der Wanderer nicht so schwer verletzt und könnte

mit dem Krankenwagen transportiert werden, wird es

schwierig. Denn wenn der Heli nur zum Einsatz kommt, weil

das alpine Gelände keine andere Möglichkeit zulässt, ist das

eigentlich eine Bergung und für Bergungsaktionen kommt

die gesetzliche oder private Krankenversicherung in der

Regel nicht auf. Hier würde eine private Unfallversicherung

die Kosten übernehmen. Dies gilt auch bei vermuteten Unfällen,

also wenn Wanderer vermisst gemeldet werden.

Für die Versicherungen spielt auch der Unfallort eine wichtige

Rolle. Innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen

und der Schweiz haben Versicherte einer gesetzlichen

Krankenkasse Ansprüche auf Kostenübernahme bei einem

Unfall. Jedoch richtet sich der Leistungsumfang nach dem

jeweiligen Landesrecht. Ein teilweise deutlicher Eigenanteil

ist daher quasi vorprogrammiert.

Außerhalb von Europa übernimmt nur eine private Auslandsreisekrankenversicherung

die Kosten. Diese deckt auch

die medizinische Behandlung nach dem Unfall sowie einen

Rücktransport ins Heimatland ab.

Mitglieder des Deutschen Alpenvereins (DAV) sind weltweit

für Such-, Bergungs- und Rettungsaktionen während alpinistischer

Aktivitäten bis 25.000 Euro abgesichert. Eingeschlossen

sind auch die Kosten für eine Bergrettung aus auswegloser

Situation, den sogenannten Blockierungen, die weder Unfall

noch medizinischer Notfall sind.

In der nächsten Ausgabe: Digitalisierung am Berg –

Die App im Rettungs-Heli

Wenn der

Heli kommt, kann’s

teuer werden:

Eine Flugminute

kostet 40 bis

60 Euro!

2|2019 DER BERG 21

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