18.12.2012 Aufrufe

SJ - Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

SJ - Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

SJ - Institut für ökologische Wirtschaftsforschung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

tiert oder aus historischen Gründen nicht praktiziert wurden (Siebert,<br />

1983,S. 269) .<br />

Al lmende-Güter lassen sich demzufolge nach den Kriterium der<br />

Gründe, die eine Installierung von Normen verhindern, kategorisieren.<br />

Es kann unterschieden werden (Siebert,1983,S.56):<br />

- Güter, bei denen nach dem Stand der Ausschlußtechnologie ein<br />

Ausschluß technisch unmöglich ist, z.B. "Schönheit der Landschaft"<br />

, "Artenvielfalt"<br />

- Güter, bei denen ein Auschluß technisch möglich ist, denen aber<br />

meritorischer Charakter beigemessen wird und die damit zu<br />

zu einem öffeltlichen Gut werden, z.B. Naturschutzparks<br />

- Güter, die aus Gründen der historischen Entwicklung als freie<br />

Güter genutzt werden und damit Allmende-Charakter hatten, <strong>für</strong><br />

die aber Nutzungsrechte definierbar sind und die auf Grund neuer<br />

institutioneller Regelungen zu privaten oder quasi-öffentlichen<br />

Gütern werden<br />

Von verschiedenen Autoren wird nun die Auffassung vertreten (z.B.<br />

Siebert, 1981,S.62 ff.), daß die gegenwärtige Nutzung von gewissen<br />

Umwelt- (Boden-)funktionen dadurch gekennzeichnet ist, daß<br />

aus historischen Gründen keine wirksamen Nutzungsrechte definiert<br />

werden, so daß die Ressource übernutzt wird.<br />

So kann z.B. die gegenwärtige Nutzung der Bodenfunktion "Filter,<br />

Puffer und Speicher" durchaus als im Sinne eines Allmende-Gutes<br />

genutzt betrachtet werden (Siebert,1983,S. 63), denn diese Funktion<br />

ist in ihrer Nutzungskapazität begrenzt (erschöpfbar), d.h.<br />

wer die heutige Nutzung unterläßt, kann nicht sicher sein, ob dieses<br />

Gut möglicherweise später noch nutzbar ist. Außerdem können -<br />

anders als bei den beiden erstgenanten Güterkategorien - Nutzungsregelungen,<br />

die einen Ausschluß oder eine Beschränkung der Nutzung<br />

bewirken, getroffen werden. Allerdings sind diesbezüglich die aktuellen<br />

Regelungen nicht wirksam genug.<br />

So regelt z.B. das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) in Verbindung<br />

mit der Technischen Anleitung Luft (TA) die Reinhaltung<br />

der Luft. Boden ist hierin allerhöchstens mittelbar geschützt,<br />

was zum einen aus dem Schutzziel des Gesetzes hervorgeht (§ 1<br />

BlmSchG), bzw. aber auch daraus zu entnehmen ist, daß die in der<br />

TA Luft festgelegten Grenzwerte nicht unter Berücksichtiglang von<br />

Bodenschutzzielen ausgestaltet sind. Andere, Bodenschutzbelange<br />

berücksichtigende (schärfere) Regelungen sind erforderlich und<br />

denkbar.<br />

Die Kategorie Allmende-Gut überlappt sich in gewisser Weise mit<br />

dem Begriff des öffentlichen Gutes, deckt sich jedoch nicht mit<br />

diesen Konzept. Die Allmende-Güter, die gegenwärtig (fast) zum<br />

Nulltarif genutzt werden, gehören nicht unabdingbar zur Kategorie<br />

der öffentlichen Güter, sondern können durch geeignete<br />

Nutzungsrechte in private oder "quasi"- öffentliche transformiert<br />

werden.<br />

Hierbei handelt es sich vor allen um Güter, die als Bestände bzw.<br />

Potentiale im Sinne erneuerbarer Ressourcen genutzt werden. Kennzeichnend<br />

hier<strong>für</strong> ist vor allem deren intertenporale Nutzungs-<br />

1 31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!