WSFV-Vereinsnachrichten
www.wilhelmsburger-sportfischerverein.at
© Manuel Schnürer
Der WSFV wünscht
Frohe Weihnachten &
ein frohes Neues Jahr!
Reviere & Preise 2020
Aktivitäten des Wilhelmsburger
Sportfischervereins 2019
Jahreshauptversammlung 2019
30. November 2019 um 18 Uhr
Am 30. November 2019 findet im Gasthof Wegl in Prinzersdorf um 18 Uhr unsere Jahreshauptversammlung
statt. Im Anschluss an den amtlichen Teil wird bei Speis und Trank im gemütlichen Beisammensein ein Film
über Neuheiten, Besatz und Aktivitäten in unseren Revieren gezeigt.
Ich würde mich freuen wenn unsere Mitglieder sowie Interessenten der Fischerei zahlreich bei der Versammlung
dabeisein könnten.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Obmann
2. Kassabericht des Kassiers
3. Bericht der Kassaprüfer
4. Entlastung des Vorstandes
5. Allfälliges, Filmvortrag
Besuchen Sie öfter unsere Homepage:
wilhelmsburger-sportfischerverein.at
Dort werden die Aktivitäten bekanntgegeben.
Jahreskarten können vor und nach der Jahreshauptversammlung erworben werden.
Obmann:
Gerhard Pock
(St. Georgen am Steinfelde)
Tel. 0664/4934646
Obmannstellvertreterin:
Helga Pock
Kassier:
Gerhard Günter
(St. Georgen am Steinfelde)
Tel.: 0664/1113809
Schriftführer:
Franz Gärtner (Melk)
Tel.: 0664/3365121
Jahreskartenausgabetermine:
30. November 2019
Bei der Jahreshauptversammlung
im Gasthof Wegl, Prinzersdorf
ab 18 Uhr
8. Dezember 2019
BP-Tankstelle Zeilinger, Melk
9-12 Uhr, Tel.: 02752/523 77
14. Dezember 2019
9-12 Uhr im Creativshop
Bäckerei Florian Hink
Kortenstraße 1,
3100 Sankt Pölten
Tel.: 0650/480 02 20
Jahreskartenausgabestellen:
Gerhard Pock
(St. Georgen am Steinfelde)
Tel.: 0664/4934646
Franz Gärtner (Melk)
Tel.: 0664/3365121
Gerhard Günter: Tel.: 0664/1113809
Tageskartenausgabestelle:
BP-Tankstelle Melk (Zeilinger)
Tageskarten sind von
1. Juni bis 30. September
erhältlich.
ACHTUNG
Diesem Heft liegt ein Erlagschein bei. Bitte mit Namen und Mitgliedsnummer ausfüllen.
Wir bitten unsere Mitglieder Einschreibgebühren, Mitgliedsbeiträge und Jahreskartenbeiträge
auf unser Konto bei der Raiffeisenkasse St. Georgen am Steinfelde einzuzahlen.
IBAN AT493244700001904374, BIC RLNWATWWLFD
Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: Wilhelmsburger Sportfischerverein | Prankenheimstraße 5, 3151 St. Georgen am Steinfelde
Tel. 0664/4934646 | gpv@kstp.at | Redaktion: Pock Gerhard | Fotos: Helga Pock, Luftaufnahmen Manuel Schnürer | Mitglieder des WSFV
Druck: Henzl Media GmbH, 3151 St. Pölten - St. Georgen
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Werte Mitglieder des Wilhelmsburger
Sportfischervereins!
Am 30. November 2019 findet im
Gasthof Wegl in Prinzersdorf ab 18
Uhr die Jahreshauptversammlung
des Wilhelmsburger Sportfischervereins
statt.
Bei dem Thema der Zufahrt zum
Stauraum konnten wir eine Lösung
finden – die genauen Details hierzu
werden wir auf der Versammlung
bekanntgeben.
Da es bei der letzten Jahreshauptversammlung
gerade mal 24 von
400 Mitgliedern schafften, zur Versammlung
zu kommen, wird es in
Zukunft Vergünstigungen, wie z. B.
die Befreiung der Einschreibgebühr
für Neumitglieder nur mehr im Zuge
der Jahreshaupt versammlung geben.
Weiters wird der Verein all jenen,
die den Mitgliedsbeitrag einbezahlt
haben oder bei der Versammlung einzahlen,
einen € 10,– Konsumationsgutschein
ausstellen.
Dieser kann im Gasthaus Wegl während
der Jahreshauptversammlung
eingelöst werden. (Der Gutschein ist
nicht in bar ablösbar.)
Anschließend wird ein Video mit
tollen Luftaufnahmen aller Reviere,
Fischbesatz und Aktivitäten des
Vereines gezeigt.
Der Vorstand freut sich, Sie zahlreich
bei der Jahreshaupt versammlung
begrüßen zu dürfen. Hier können wir
alle Fragen rund ums Fischen in den
Revieren des Wilhelmsburger Sportfischervereins
direkt beantworten
und Sie müssen sich nicht über Unwahrheiten
mancher Fischer ärgern.
Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern
Frohe Weihnachten und einen
guten Rutsch ins Neue Jahr sowie
erholsame Tage am Fischwasser und
ein kräftiges Petri Heil.
Obmann
Pock Gerhard
3
Revier Pielach
Revier:
Herrliches Mischgewässer inmitten
von Niederösterreich, ca. 1 km.
Fischarten:
Bach- und Regenbogenforellen,
Äschen, Huchen, Barben, Nasen
und diverse Weißfische.
Fischerei/Schonzeiten:
Ganzjährig mit einer Angelrute.
Fischen nur mit der Fliegenrute und
künstlichen Fliegen erlaubt.
Vom 1. Juni bis 31. Dezember mit
Kunstködern (Blinker, Wobbler, Spinner,
Gummifisch und künstlichen
Fliegen).
Alle anderen Köder sind verboten!
Das Wattfischen ist ab 1. Juni gestattet.
Das Fischen ist an einem Tag pro
Woche nur für Jahreskartennehmer
gestattet.
Angelzeiten:
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis
1 Stunde nach Sonnenuntergang.
Fangbeschränkungen:
4 Salmoniden pro Tag.
Reviergrenzen:
Von der Pielachbrücke stromaufwärts
bis zur Herrenmühle und dort durch
eine Tafel gekennzeichnet.
Hier beginnt die Angelsaison am
1. Jänner und endet am 31. Dezember.
Vom 1. Jänner bis 31. Mai ist das
Das entsprechende Datum ist VOR
Beginn des Fischens in die Lizenz
einzutragen.
Der Fischereiausübungsberechtigte
hat sich VOR Beginn mit den
Reviergrenzen vertraut zu machen!
4
Revier Donau + Pielach Melk 1/9
Donau rechtes Ufer ca. 8 km + Pielach (kleiner Fluss) ca. 1 km.
Fischbestand:
Barbe, Nase und weitere Weißfischarten,
Karpfen, Zander, Hecht, Waller
Huchen und beinahe alle weiteren
heimischen Fischarten. Das ist einer
der letzten freifließenden Abschnitte
der österreichischen Donau.
Ausgedehnte Schotterbänke und die
teils kräftige Strömung, sowie 2 Flussmündungen
(Pielach und Melkfluss)
bieten für aufsteigende Fischarten
optimale Bedingungen. In diesem
Revier ist ein nennenswerter Huchenbestand
vorhanden. Huchen werden
auch regelmäßig besetzt!
Reviergrenzen:
Donau obere Grenze im Stauraum,
nähe Betonwerk Lasselsberger (Wörth).
Untere Grenze Teinbachmündung,
ca. 500 m stromabwärts der Pielachmündung.
Altarm Melkfluß: obere Grenze Windener
Brücke. Pielach: obere Grenze
ist die Tafel bei der Herrenmühle.
Fischerei/Schonzeiten:
In der Pielach ist das Fischen für
Jahreskartennehmer von 1. Jänner bis
31. Mai nur mit der Fliege erlaubt. Vom
1. Juni bis 31. Dezember ist das Fischen
mit Kunstköder (Blinker, Wobbler, Gummifisch
und Spinner) mit einer Angelrute
an einem Tag der Woche erlaubt.
Das Wattfischen ist ab 1. Juni erlaubt.
In allen Revieren ist das Spinnfischen
und das Fischen mit totem
Köderfisch vom 1. März bis 31. Mai
auf den Raubfisch generell verboten.
Beschränkungen:
Maximale Entnahme: 2 Edelfische und
5 Barben oder Nasen pro Tag (andere
Weißfische keine Beschränkung) max.
1 Huchen pro Jahr (Brittelmaß 80 cm).
In der Donau sind 2 Ruten erlaubt.
Bootfischen ist nur im Stauraum
ober dem Kraftwerk gestattet.
Unter dem Kraftwerk verboten.
Fische im Setzkescher gelten als
entnommene Beute.
Ganzjährig Nachtfischen für
Jahreskartennehmer
Preise:
2 Tageskarte MG € 40,– NMG € 60,–
Tageskarte MG € 25,– NMG € 35,–
Tageskarten von 1. Juni bis 30. September
des jeweiligen Jahres.
Das Fischen im Lateineraltarm
ist für Tageskarten ausnahmslos
verboten.
Tageskartenausgabestelle:
BP-Tankstelle Melk (Zeilinger)
Tel: 02752/52377
Achtung: Nach Besatz im Oktober
oder November ist der Raubfisch
14 Tage im Altarm gesperrt.
5
Revier Neubach
Grundwasserteich (gesamtes Areal
ca. 1,5 ha groß und bis zu 8 m tief).
Das Gewässer entstand vor vielen
Jahren und ist von einem Grüngürtel
umgeben.
Fischbestand:
Mischbesatz, davon teils kapitale
Karpfen, diverse Weißfische, Zander,
Barsch, Hecht und Wels. (Karpfen
müssen ab 70 cm zurückgesetzt
werden).
Welsbestand vermutlich Exemplare
mit über 60 kg vorhanden.
Beschränkungen:
2 Edelfische pro Tag 2 Ruten erlaubt
jedoch nur 2 Raubfische oder 4 Forellen
in der Woche.
Max. Entnahme 30 Karpfen pro Jahr.
Fische im Setzkescher gelten als entnommene
Beute!
Nach dem Fang von 2 Edelfischen
(Raubfische, Karpfen, Forellen) ist das
Fischen zu beenden.
Es werden maximal 40 Jahreskarten
vergeben (Keine Tageskarten)
Spinnfischen ganzjährig VERBOTEN.
Es gelten die amtlichen Schonzeiten
und Brittelmaße (Liste Jahreskarte)
Das Anfüttern mit max. 1 kg
gekochten Mais ist erlaubt.
Dezember, Jänner und Februar ist das
Anfüttern generell verboten.
Futterspirale ist ganzjährig ausnahmslos
verboten.
Nachtfischen ganzjährig erlaubt.
Bootfischen und baden Verboten.
6
Revier Donau
Schönbühel 1/9 a
Donau, rechtes Ufer mit Altarm,
Länge ca. 5,5 km.
Herrliches Donaurevier das mit dem
ganzjährig durchfluteten Donaualtarm
ein abwechslungsreiches
Fischen verspricht.
© Manfred Pock
Fischbestand:
Barbe, Nase und weitere Weißfischarten,
Karpfen, Zander, Hecht, Waller,
Huchen und beinahe alle weiteren
heimischen Fischarten.
Obere Grenze Teinbachmündung
(Hub ca. 500 m stromabwärts der
Pielachmündung). Die untere Grenze
ist mit einer Tafel gekennzeichnet, ca.
200 m oberhalb der Landspitze des
Altarms zwischen Schönbühel und
Aggsbach Dorf. Das ist ist einer der
letzten freifließenden Abschnitte der
österreichischen Donau.
Ausgedehnte Schotterbänke und die
teils kräftige Strömung bieten hier
allen Kieslaichern einen optimalen
Lebensraum.
In diesen Revier ist ein nennenswerter
Huchenbestand vorhanden.
Huchen werden auch regelmäßig
besetzt.
Beschränkungen:
Das betreten des Schloßgartens ist
verboten.
Maximale Entnahme 2 Edelfische und
5 Barben oder Nasen pro Tag (andere
Weißfische keine Beschränkung) max.
1 Huchen pro Jahr (Brittelmaß 80 cm).
2 Ruten erlaubt.
Fische im Setzkescher gelten als
entnommene Beute.
Nachtfischen ganzjährig erlaubt.
Angelsaison:
1. Jänner bis 31. Dezember des jeweiligen
Jahres
Achtung:
Nach Besatz im Oktober oder November
ist der Raubfisch 14 Tage im Altarm
gesperrt.
In allen Revieren ist das Spinnfischen
und das Fischen mit totem
Köderfisch vom 1. März bis 31.
Mai auf den Raubfisch generell
verboten.
7
Revier Lateiner
Fischerei/Schonzeiten:
Es darf ganzjährig mit 2 Ruten und
allen Ködern an 3 Tagen in der
Woche gefischt werden.
Das entsprechende Datum ist vor
Beginn des Fischens in die Lizenz
einzutragen. Schonzeiten und Brittelmaße
lt. Tabelle in der Jahreskarte.
Angelzeiten:
Von 0 bis 24 Uhr des jeweiligen
Angeltages.
Das Reservieren
eines Angel platzes ist verboten.
Fangbeschränkungen:
Limit sind 20 Raubfische pro Jahr.
Maximal 2 Edelfische pro Tag.
Fische im Setzkescher gelten als
entnommene Beute! Karpfen ab 70
cm müssen zurückgesetzt werden.
Das Spinn- und Schleppfischen ist
verboten.
Bootfischen ist vom verankerten Boot
aus erlaubt.
Reviergrenzen:
Straßenseitig bis zur Einmündung in
die Donau ist das Fischen auch vom
Ufer aus erlaubt.
Achtung:
In allen Revieren ist das Spinn fischen
und das Fischen mit totem
Köderfisch vom 1. März bis 31. Mai
auf den Raubfisch generell verboten.
8
Stauraum
Melk 1/9
Der Stauraum in Melk ist ein Revierteil
von Melk 1/9 und bietet eine abwechslungsreiche
Fischerei auf alle in der
Donau vorkommenden Fisch arten.
Der Wilhelmsburger Sportfischerverein
konnte nach langen Verhandlungen
eine Zufahrt zum Stauraum
aushandeln.
Das Befahren ist nur mit einer gültiger
Lizenz erlaubt. Campieren, Befahren
und jegliches Lärmen mit Nichtfischern
ist verboten.
Zufahrt zum Stauraum Melk nur mit gültiger Fischerkarte erlaubt.
9
Tolle Fänge in den Revieren des WSFV
WSFV Preisliste 2020
Einschreibgebühr: Einmalig e 37,– | Mitgliedsbeitrag für 2020 e 26,–
MG = Mitglied, NMG = Nichtmitglied
Ermäßigte Tages- und 2-Tagekarten werden nur gegen Vorlage
eines gültigen Einzahlungsbeleges ausgegeben.
ACHTUNG
Die ausgefüllten Jahreskarten des
vergangenen Jahres müssen bis
Ende Jänner beim Verein abgegeben
werden.
Revier Melk 1/9 und Pielach
Jahreskarte e 400,–
2-Tageskarte MG e 40,– NMG e 60,–
Tageskarte MG e 25,– NMG e 35,–
Tageskarten gibt es nur vom 1. Juni bis
30. September.
Das Fischen mit der Tageskarte im Lateiner
ist ausnahmslos verboten.
Schönbühel
Jahreskarte e 400,–
Neubach
Jahreskarte e 400,–
Generallizenz
Jahreskarte e 500,–
Lateiner mit Boot und Revier Neubach
Jahreskarte e 800,–
Lateiner mit Boot und Revier Melk 1/9
Jahreskarte e 800,–
Lateiner mit Boot und Revier Schönbühel
Jahreskarte e 800,–
Lateiner mit Boot und Kombi 1, 2 oder 3
Jahreskarte e 850,–
Lateiner mit Boot und Generalkarte
Jahreskarte e 900,–
Kombi 1 ME1/9 + Neubach
Jahreskarte e 450,–
Kombi 2 ME1/9 + Schönbühel
Jahreskarte e 450,–
Tageskartenausgabestelle:
BP-Tankstelle Melk (Zeilinger)
Tageskarten von 1. Juni bis 30. September
erhältlich
Jahreskartenausgabestellen:
Pock Gerhard (St. Georgen am Steinfelde)
0664/4934646
Gärtner Franz (Melk) 0664/3365121
Günter Gerhard (St. Georgen am Steinfelde)
0664/1113809
Lieber Briefträger! Falls der Empfänger unter der untenstehenden Adresse nicht
erreichbar ist, geben Sie uns wenn möglich die neue Adresse bekannt.
Redaktion: Gerhard Pock, 3151 St. Georgen am Steinfelde, Prankenheimstraße 5
Österreichische Post AG
Infomail • Entgelt bar bezahlt
Zufahrt zur Jahreshauptversammlung
im Gasthof Wegl – Gasthof „Zur Post“
Linzerstraße 1 - 3, 3385 Prinzersdorf
B1
B1
B1
B1
Goldeggerstraße
Linzerstraße
Wienerstraße
Gasthof Wegl -
Gasthof zur Post
Bahnstraße
Bahnhof Prinzersdorf
Wienerstraße
Linzerstraße