syndicom magazin Nr. 15
Das syndicom-Magazin bietet Informationen aus Gewerkschaft und Politik: Die Zeitschrift beleuchtet Hintergründe, ordnet ein und hat auch Platz für Kultur und Unterhaltendes. Das Magazin pflegt den Dialog über Social Media und informiert über die wichtigsten Dienstleistungen, Veranstaltungen und Bildungsangebote der Gewerkschaft und nahestehender Organisationen.
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syndicom
Nr. 15 Februar–März 2020
magazin
Schutz
für die,
die sich
wehren!
Anzeige
MARCH th
MARS
MARZO
MÄRZ
2020
WE'RE NOT GIVING UP ! **
ON LÂCHE RIEN ! **
LA LOTTA CONTINUA ! **
WIR LASSEN NICHT LOCKER ! **
Inhalt
4 Teamporträt
5 Kurz und bündig
6 Die andere Seite
7 Gastautorin
8 Dossier: Antigewerkschaftliche
Kündigungen
16 Arbeitswelt
19 Tag der Freien
22 Lösung durch Mediation
25 Recht so!
26 Freizeit
27 1000 Worte
28 Bisch im Bild
30 Aus dem Leben von ...
31 Kreuzworträtsel
32 Inter-aktiv
Ein Schutzschild für jene,
die in unserem Namen kämpfen
Die Vertrauensleute, die Mitglieder der Personalkommission,
die Stiftungsrätinnen der Pensionskasse:
Sie leisten eine schwierige Arbeit,
die für alle von Nutzen ist. Sie stellen Fragen,
die sie in Gefahr bringen können. Werden sie
entlassen, sind sie durch das Gesetz kaum
geschützt. Denn die Entschädigung beträgt
maximal sechs Monatslöhne. Und wird sie gewährt,
fällt sie in der Praxis kaum je höher aus
als zwei bis drei Monatslöhne.
Die gute Nachricht: In vielen Gesamtarbeitsverträgen
wurde mittlerweile ein wirksamer
Schutzschild installiert – der ausdrückliche
Schutz vor Kündigung dieser Personen im Rahmen
ihrer Tätigkeit, etwa im GAV Post 2021
oder im GAV Swisscom, wo der Schutz noch bis
ein Jahr nach der Amtszeit besteht. Eine sinnvolle
Massnahme, wie auch spezielle Mediationsverfahren,
längere Kündigungsfristen oder
Lohn entschädigungen, die doppelt so hoch sind
wie die Entschädigungen nach Gesetz.
Dass dies gut funktioniert, ist zu begrüssen.
Solche Bestimmungen sollten systematisch in
jeden neuen GAV aufgenommen werden! Aber
ungeachtet dessen fordern wir ein, dass das
Schweizer Gesetz endlich mit dem übergeordneten
öffentlichen Recht – der Europäischen
Menschenrechtskonvention und den Konventionen
der ILO – in Einklang gebracht wird.
Unser Land schuldet das jenen, die sich für
andere wehren.
4
8
22
Sylvie Fischer,
Chefredaktorin syndicom-Magazin
4
Teamporträt
Die besten Werbenden von syndicom
Yvan Bianchini (44)
Der gelernte Schlosser wohnt in Bellinzona
(TI). Begeistert von den neuen
Technologien, besuchte er eine höhere
technische Schule und heuerte vor
rund 10 Jahren bei der Swisscom an.
Aktuell arbeitet er dort bei der Hotline
für Privatkunden. Er ist Personalvertreter
für das Tessin und engagiert sich
seit zwei Jahren aktiv bei syndicom.
Drittbester Werbender 2019
Tamara Balzer (36)
Wohnt in Zürich und studiert Jus.
Arbeitet Teilzeit (50%) als Call-Agent im
Contactcenter der Firma Telag. Sie ist
seit 2015 Mitglied von syndicom.
Beste Werbende 2019
Remo Rupp (61)
Wohnt in Reinach (AG) und ist seit 2018
syndicom-Mitglied. Seit 30 Jahren ist
er bei einem Postauto-Unternehmen in
Sursee angestellt. Bei syndicom vertritt
er die PU-Fahrer und war bei den
Verhandlungen zur Petition «Keine
Gratisarbeit bei PostAuto» dabei. Er ist
Mitglied der Expertengruppe AZG und
der Verhandlungsdelegation GAV Post-
Auto.
Zweitbester Werbender 2019
Text: Nick Manouk
Bild: Alexander Egger
«Nur gemeinsam
können wir stark sein»
Viele unserer Kolleg*innen scheinen
zu glauben, dass Errungenschaften
bei den Arbeitsbedingungen einfach
vom Himmel fallen. Manche haben
Angst, Probleme bei Löhnen oder Arbeitszeiten
beim Namen zu nennen.
Dann versuchen wir ihnen zu erklären,
dass wir nur gemeinsam stark
sein können und dass es mit einer
Gewerkschaft im Rücken weit einfacher
ist, beim Arbeitgeber selbstbewusst
und mit Nachdruck Verbesserungen
zu verlangen. Einzeln kann
man als Angestellte ja höchstens mal
mit dem direkten Vorgesetzten diskutieren,
eine organisierte Arbeitnehmerschaft
hat aber auch Zugang
zur Geschäftsleitung.
Wir drei kommen aus unterschiedlichen
Branchen. Doch überall
ist die Arbeitswelt im Umbruch. Digitalisierung,
Profitstreben und Sparübungen
bergen die Gefahr prekärer
Arbeitsbedingungen. Deshalb versuchen
wir in der Pause oder beim Bier,
die Mitarbeitenden nicht nur für die
individuellen Probleme, sondern
auch für die grossen Fragen zu sensibilisieren,
und weisen auf die konkreten
Handlungsmöglichkeiten von
syndicom hin. Ein GAV kann für die
ganze Branche ein Segen sein. Dass
der Gewerkschaftsbeitrag eine Art
Investition in die eigene berufliche
Zukunft ist, lässt sich aber nicht so
leicht rüberbringen.
Generell ist der Wissensstand
über die Gewerkschaften niedrig.
Umso effizienter ist deshalb unser
freiwilliges Engagement und die persönliche
Kontaktaufnahme. Ganz
wichtig: Nicht zu hohe Erwartungen
schüren und keine leeren Versprechungen
machen. Je mehr Probleme
es im Betrieb gibt, desto mehr Zulauf
haben die Gewerkschaften und umso
einfacher fällt uns die Rekrutierung
neuer Mitglieder.
Wir finden, alle Mitarbeitenden
sollen fair behandelt werden und
gerne zur Arbeit gehen. Ungerechtigkeiten
machen uns sauer und motivieren
uns, für eine gute Sache Werbung
zu machen. Leider haben wir
meist nur Zugang zu den engsten
Kolleg*innen, vielfach kennen wir
die Leute in anderen Abteilungen gar
nicht und der Aufwand ist gross, um
diese Leute zu erreichen. Dass man
sich dabei als gewerkschaftlicher
Störefried auch noch beim Chef unbeliebt
macht, halten wir aus. Dafür
haben wir bei jedem rekrutierten
Neumitglied ein Erfolgserlebnis, das
uns schon ein bisschen stolz macht.
Kurz und
bündig
Referendumsdrohung in Bern \ Lohnerhöhungen bei UPC und
Sunrise \ Online-Steuerbescheinigung \ Erfolgreiche Prämien-
Entlastungs-Initiative \ Verschleierte Werbung verstösst gegen
Kodex \ Rückzug der Initiative für einen fairen Wettbewerb
5
Widerstand gegen Ausdehnung
der Ladenöffnungszeiten
Der Gewerkschaftsbund des Kantons
Bern hat mit dem Referendum gedroht,
sollte der Grosse Rat des Kantons an
seiner Absicht festhalten, längere
Laden öffnungszeiten am Samstag und
zusätzliche Sonntagsverkäufe einzuführen.
Der Grosse Rat übernimmt damit
eine Idee, welche der Regierungsrat
unter Druck der Gewerkschaften fallengelassen
hatte.
Lohnerhöhungen bei UPC
Per 1. April 2020 wird die Lohnsumme bei
UPC um 1 Prozent angehoben. Für Anspruchsberechtigte
beläuft sich der generelle
Lohnanteil auf 0,5 Prozent. Das
Resultat dieser Lohnverhandlungen gilt
für Mitarbeitende, die dem GAV UPC unterstellt
sind. Die Massnahmen liegen
deutlich über der Jahresteuerung und
sind damit auch ein positives Signal für
andere Unternehmen der Branche.
Steuerbescheinigung auf
my.syndicom.ch
Als syndicom-Mitglied erhältst Du eine
Steuerbescheinigung für Deinen Mitgliederbeitrag
auf der Mitgliederplattform
my.syndicom.ch. Dort die Rubrik
«Meine Mitgliedschaft» wählen und auf
«Steuer bescheinigung» klicken.
Prämien-Entlastungs-Initiative
zustande gekommen
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund
begrüsst das Zustandekommen der Prämien-Entlastungs-Initiative.
Die kurze
Zeitspanne, in welcher die Unterschriften
– mit Unterstützung auch von syndicom
– gesammelt werden konnten,
zeigt, wie wichtig das Problem für die
Haushalte im Land ist. Die Beschränkung
der Krankenkassenprämien auf
10 Prozent des Einkommens ist ein konkreter
Beitrag zur Verbesserung der
Kaufkraft. Sie ist Teil des 10-Punkte-
Massnahmenpakets, das der SGB im
November präsentiert hat.
Presserat kritisiert
verschleierte Werbung
Der Presserat hat eine Beschwerde behandelt,
welche die unklare Trennung
zwischen redaktionellem Inhalt und
Werbung rügte. Die NZZ am Sonntag
hatte einen ganzseitigen Beitrag mit
dem Titel «Superheld Schweinefleisch»
veröffentlicht. Die Seite war in Schrift
und Layout weitgehend identisch mit
den redaktionellen Seiten der Zeitung.
Es gab nur zwei Unterschiede: Im Seitentitel
stand «Sponsored Content von
Proviande» und am Ende des Artikels
«Dieser Artikel wurde von NZZ Content
Solutions im Auftrag von Proviande
erstellt». Die Zeitung hat bezahlten
Inhalt gestalterisch nicht klar vom
redaktionellen Teil abgehoben und die
Werbung nicht deklariert. Damit hat sie
den Journalistenkodex verletzt.
Lohnsummenerhöhung bei
Sunrise
Per 1. April 2020 wird die Lohnsumme
bei Sunrise um 1 Prozent angehoben
und individuell verteilt. Diese Erhöhung
ist Resultat von kollektiven Verhandlungen,
die nur dank dem Gesamtarbeitsvertrag
zwischen syndicom und
Sunrise möglich sind.
Volksinitiative für fairen
Wettbewerb zurückgezogen
Der Trägerverein der Volksinitiative für
fairen Wettbewerb und zum Schutz von
Gewerbe und Beschäftigten im Kanton
Bern hat den Rückzug der Initiative bekannt
gegeben. Das Bundesgesetz über
das öffentliche Beschaffungswesen
soll im Rahmen einer interkantonalen
Vereinbarung zur kantonalen Rechtsgrundlage
werden. Subunternehmen
müssen künftig neben sozialen auch
ökologische Standards berücksichtigen.
Aufgrund dieser Fortschritte
konnte die Initiative zurückgezogen
werden.
Agenda
Februar
26.
Soli-Lotto für Sans-Papiers
18 Uhr, Türöffnung 17 Uhr, Heitere Fahne,
Wabern.
Um Geld für die Beratungsstelle für
Sans-Papiers zu sammeln, wird erneut
ein Solidaritäts-Lottoabend organisiert.
Der Spass dauert bis maximal 22 Uhr
und es gibt super Preise zu gewinnen.
März
So, 8. März, Internationaler Frauentag
Frauenstreik
Ein Frauenstreik an einem Sonntag ist
voll und ganz gerechtfertigt, denn
Sonntag ist nicht für alle ein freier Tag.
Ausserdem hört die Erziehungs-, Hausund
Pflegearbeit nie auf. Mehr Infos
über: grevefeministe@gmail.com
9.
Leadertagung GAV Post 2021
Hotel Olten, Olten, 10 Uhr–16.30 Uhr.
Eine «Leadertagung um den Zieleinlauf –
den erfolgreichen Abschluss des GAV
Post 2021 – gegenseitig abzustimmen».
Du erhältst einen Urlaubs-Check dafür.
ab 14.
Zürcher Grafikbüro Norm
Museum für Gestaltung, Zürich.
In seiner ersten Museumsausstellung
präsentiert Norm eine Auseinandersetzung
mit den grundlegendsten
Elementen und Gesetzmässigkeiten
der Grafik.
April
ab 18.
Made in Witzerland
Forum Schweizer Geschichte Schwyz.
Namhafte Karikaturistinnen und
Karikaturisten werden eingeladen,
ihre Sicht auf die «Ur-Schweiz» darzustellen.
syndicom.ch/agenda
6 Die andere
Philip Pätzold,
Seite
*1965, ist seit ca. 30 Jahren bei der Post als Projektleiter und
Linienvorgesetzter (HR, Logistik) tätig. Aktuell ist er Leiter
Zustellung PostMail und Mitglied der Geschäftsleitung.
1
Briefträger in Teilzeit beklagen, dass
sie regelmässig 3–4 Samstage in Folge
durcharbeiten. Was unternehmen
Sie dagegen?
Die Sechstagewoche führt bei Vollzeit-
wie auch Teilzeitmitarbeitenden
zu Samstagseinsätzen, was wir neuen
Mitarbeitenden transparent kommunizieren.
Wie viele Samstagseinsätze
pro Monat nötig sind, ist von Ort zu
Ort stark unterschiedlich. Mitarbeitende,
die mit ihrer Situation unzufrieden
sind, können sich jederzeit an
ihre Vorgesetzten wenden, um mit
dem Team nach passenden Lösungen
zu suchen.
2
Warum können Sie Mitarbeitenden
mit einem Teilzeit-Pensum keinen
fixen freien Tag gewähren?
Dies ist unter Umständen möglich,
muss aber immer vor Ort und im Einzelfall
geklärt werden. Idealerweise
geschieht dies bereits bei der Anstellung.
3
Bei der Anstellung von Teilzeitpersonal
führen Sie systematisch
Gespräche über die Vereinbarkeit
und Flexibilität. Warum?
Uns ist wichtig, dass die individuellen
Bedürfnisse und Möglichkeiten
schon bei der Anstellung thematisiert
werden. Dies hilft, spätere Unzufriedenheit
zu vermeiden.
4
Führen Sie solche Gespräche auch,
wenn ein Angestellter beklagt,
exzessiv Überzeit zu leisten?
Klar. Unsere Mitarbeitenden können
jederzeit mit ihren Vorgesetzten ein
Gespräch verlangen. In solchen Fällen
müssen wir zwingend Lösungen
finden.
Text: Sylvie Fischer
Bild: Schweizerische Post
5
Neu räumen Sie Ihren Angestellten
die Möglichkeit ein, über ein Formular
Wünsche nach fixen freien Tagen
geltend zu machen. Was dürfen sich
die Angestellten davon erhoffen?
Das Formular schafft – im Idealfall
schon bei der Anstellung – Klarheit
über gegenseitige Wünsche und Möglichkeiten.
Damit entstehen auf beiden
Seiten keine falschen Erwartungen.
6
Der Druck bei PostMail ist gross.
Welche Massnahmen gedenken Sie
in Zukunft anzugehen, um die
Gesundheit der Arbeitnehmenden zu
schützen?
Die Zufriedenheit und Gesundheit
unserer Mitarbeitenden ist unser
wichtigstes Gut. Entsprechend leben
wir grundsätzlich eine gesundheitsförderliche
Führungsphilosophie.
Zurzeit führen wir zum Beispiel
Workshops mit allen Teams durch.
Diese sollen Belastungen sichtbar
machen und zu einem reflektierten
Umgang mit der eigenen Situation
führen.
Gastautorin
Die Stimme der Frauen ist nach
dem Streik vom 14. Juni nicht verstummt. Das
zu denken, wäre ein grosser Fehler. Der Kampf
gegen die Diskriminierung wird jeden Tag geführt.
Und er muss immer mehr zu einem gemeinsamen
Kampf werden. Frauen verdienen
heute für die gleiche Arbeit immer noch rund
20 % weniger als Männer – eine riesige Ungerechtigkeit,
denn die Arbeit von Frauen ist nicht
weniger wert. Kein anderes Gesetz wurde so mit
Füssen getreten wie das Gleichstellungsgesetz.
«Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen
Lohn für gleichwertige Arbeit», sagt der Verfassungsartikel.
Aber die Realität sieht anders aus.
Beim Beschäftigungsgrad gibt es eine grosse
Diskrepanz zwischen den Geschlechtern: Im Gegensatz
zu den Männern arbeiten die meisten
erwerbstätigen Frauen Teilzeit, um ihre Kinder
zu betreuen oder andere Familienaufgaben
wahrzunehmen. Diese Situation bringt leider
häufig tiefere Löhne mit sich, was sich auch auf
die Altersrenten auswirkt. Noch immer leiden
viele Frauen unter Ungerechtigkeiten wie Kündigung,
Dequalifizierung und verschiedenen Formen
der Diskriminierung während oder nach
einer Schwangerschaft. Manche verlieren ihre
Stelle nach dem Mutterschaftsurlaub. Eine von
zehn Frauen kehrt nach dem Mutterschaftsurlaub
nicht an ihren früheren Arbeitsplatz zurück.
Für die Einhaltung der Löhne und Arbeitsbedingungen
müssen in der Schweiz die Behörden
sorgen. Aber die Instrumente gegen Lohn- und
Sozialdumping sind eindeutig zu wenig wirksam.
Im Tessin kommt eine Volksinitiative zur Stärkung
der Rechte der Erwerbstätigen und Bekämpfung
von Lohndumping zur Abstimmung
(7000 gesammelte Unterschriften in nur zwei
Monaten). Sie fordert, dass das Arbeitsinspektorat
eine Sektion erhält, die sich spezifisch mit
dieser Geschlechterdiskriminierung befasst:
eine Inspektorin für jeweils 2500 erwerbstätige
Frauen im Tessin. Eine notwendige Massnahme.
Die Arbeit von Frauen
ist nicht weniger wert
Françoise Gehring (*Mendrisio, 1960)
studierte Literaturwissenschaft an
der Universität Genf, wo sie die Entstehung
der ersten Frauenbuchhandlung,
L’Inédite, miterlebte. Die Feministin
kämpft seit jeher für Chancengleichheit.
Mit dem Stift in der Hand auf die Welt
gekommen, wurde sie vielleicht deshalb
Journalistin. Der Wunsch, Ungerechtigkeiten
und Diskriminierung zu bekämpfen,
motivierte sie, auch als Gewerkschafterin
zu arbeiten. Heute ist sie in
der Gewerkschaft des Verkehrspersonals
(SEV) tätig.
7
Wer sich
exponiert,
muss
geschützt
werden
Dossier Antigewerkschaftliche Kündigungen: per GAV verhindern
9
Wie wir sie bekämpfen: die Arbeit von syndicom im Tessin
Überall in Europa werden jetzt die Gewerkschaften attackiert
10 Dossier
Starke GAV zum Schutz jener,
die sich für andere wehren
Auf Druck der ILO führt die Schweiz eine
Mediation zwischen dem SGB und den Arbeitgebern
durch – für einen besseren Schutz
gewerk schaftlicher Tätigkeit. Vorerst bieten
Gesamtarbeits verträge die beste Lösung.
Text: Sylvie Fischer
Bilder: Thierry Porchet
Der Fall, mit dem sich das Bezirksgericht Yverdon erst am
3. Februar in einer Schlichtung befasste, ist ein Paradebeispiel
für das Problem der gewerkschaftsfeindlichen
Kündigungen. Mickaël Béday, Uhrmacher und Gewerkschafter,
wurde von Dubois Dépraz im Vallée de Joux entlassen.
Laut der Gewerkschaft Unia wegen des erfolgreichen
Kampfes, den er für die GAV-konforme Entschädigung
von Überstunden und für die Bezahlung von aufgrund eines
Umzugs nicht geleisteten Arbeitsstunden führte. Laut
Direktion des Unternehmens hat er von einem Kontrolleur
verlangte Nachbesserungen an einem Werkstück
nicht gemacht und Beschriftungen vertauscht. «Ein fadenscheiniger
Vorwand für die Kündigung», erwiderte die
Unia. Dies ist schwierig nachzuweisen, und die Firma weigert
sich, den Vertrauensmann wieder einzustellen, wie
das eine von 1600 Personen unterzeichnete Petition forderte.
Selbst SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard war zur
Solidaritätskundgebung für den entlassenen Uhrmacher
gekommen. Die Unia hofft, dass der Gewerkschaftsvertreter
wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann:
Denn der GAV der Uhren- und Mikrotechnikindustrie
schützt ihn und seine Stellvertretenden vor der Kündigung
«aus Gründen, die mit ihrer Tätigkeit als Gewerkschaftsvertretende
im Zusammenhang stehen; Fälle von
Missbrauch bleiben vorbehalten». Wird festgestellt, dass
die Kündigung gewerkschaftsfeindlich war, ist sie samt
ihren Folgen null und nichtig. Der GAV schützt die Arbeitnehmenden
somit deutlich besser als das Gesetz.
Schwache gesetzliche Sanktionen
Artikel 336 Absatz 2 Buchst. a OR anerkennt zwar, dass
Kündigungen missbräuchlich sind, wenn sie wegen der
Zugehörigkeit zu einem Arbeitnehmerverband oder der
Ausübung einer gewerkschaftlichen Tätigkeit ausgesprochen
werden. Und laut Art. 336 Absatz 2 Buchst. b sind
Kündigungen auch missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen
werden, «während ein Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertreter
in einer Betriebskommission oder
einer dem Unternehmen angeschlossenen Einrichtung
ist und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen
begründeten Anlass zur Kündigung hatte». Aber die
Sanktionen sind schwach: Sie beschränken sich auf eine
Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen. Und
in der Praxis begnügen sich die Gerichte meist mit mickrigen
zwei bis drei Monatslöhnen, schreibt der SGB.
Die Bekämpfung von gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen im Tessin
Manche sagen, dass die Wiedereinstellungsklausel im Vertrag
mit der Post nicht erforderlich ist, da es in den Unternehmen
des Gelben Riesen keine gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen
gibt. Dem ist aber nicht so. In den letzten Jahren sind im
Tessin einige Fälle aufgetreten, wie syndicom-Regionalsekretär
Marco Forte erinnert.
Entscheidung erwartet
Krass war der Fall einer in Teilzeit beschäftigten Briefträgerin,
die der Personalvertretung angehörte: eine Mutter, die entlassen
wurde, weil sie um eine geregelte Anstellung gebeten
hatte, um sich um ihre kleine Tochter kümmern zu können.
Obwohl der Gesamtarbeitsvertrag der Post die Vereinbarkeit
von Berufs- und Privatleben vorsieht und ihr Vorgesetzter ihr
versichert hatte, dass er ihre Bedürfnisse erfüllen würde,
wurde in der Praxis nichts unternommen. Die Post wollte keinen
Kompromiss eingehen und entliess sie, obwohl mehrere
Alternativlösungen vorgeschlagen wurden. Für syndicom war
die Entlassung missbräuchlich, gewerkschaftsfeindlich und
erst noch diskriminierend. Die von der Post angeführten Gründe
scheinen uns nicht gerechtfertigt. Die Post wollte eigentlich
einen Präzedenzfall vermeiden, da es auch heute noch
viele Teilzeit-Briefträgerinnen gibt, die unabhängig von ihrer
familiären Situation viel länger arbeiten, als es ihre Beschäftigungsstufe
vorsieht. Wir befinden uns noch immer in einem
Rechtsstreit und warten derzeit auf das Urteil. Das Gewicht
von syndicom machte sich bemerkbar: Wir machten den Fall
öffentlich, sammelten 885 Unterschriften und organisierten
schliesslich eine Medienkampagne, die mit Dutzenden von
Kinderwagen vor dem Hauptsitz der Post in Lugano endete.
Der aktuelle GAV der Post (2016) sieht keine Wiedereinstellung
vor, sondern nur Entschädigungen bis max. 12 Monatslöhne,
also doppelt so viel wie nach Gesetz. Aber wenn eine Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts nachgewiesen wird, dann
wäre die Kündigung null und nichtig, und wir könnten die
Wiedereingliederung in das Unternehmen verlangen.
Entlassung zurückgenommen
Ein weiterer Fall betrifft ein Postauto-Unternehmen (PU).
Die Gewerkschaft syndicom stellte sich an die Seite eines
Mitglieds der Personalvertretung: Er hatte gerade begonnen,
Unterschriften zu sammeln, um einen Gesamtarbeitsvertrag
zu fordern, als er die Entlassung bekam. Angesichts der Reaktion
der Gewerkschaft musste der Arbeitgeber schliesslich
nachgeben, weil er die Auswirkungen verstanden hatte und
die Weitsicht und den gesunden Menschenverstand besass,
der Rücknahme der Entlassung zuzustimmen. syndicom war
bereit, Massenproteste zu organisieren.
Ebenfalls in den letzten Jahren gab es einen Einsatz im
Konflikt von Südpack, einem Verpackungsdruck-Betrieb mit
Niederlassung in Bioggio bei Lugano, über den einer der
Hauptakteure in diesem Magazin auf Seite 30 spricht.
Zum Sektor Medien erzählt der Tessiner syndicom-Sekretär
Marco Forte aktuell: «Wir befassen uns mit dem Fall eines
vom Corriere del Ticino entlassenen Redaktors. Den ersten
Bewertungen zufolge scheinen die Voraussetzungen für eine
gewerkschaftsfeindliche Entlassung vorzuliegen. Wir sind bereit,
alle notwendigen Ressourcen zur Verteidigung des Arbeitnehmers
einzusetzen.» (Redaktion)
Der Fall der Entlassung
des Uhrmachers und gewerkschaftlichen
Vertrauensmanns
Mickaël Béday hat
das Vallée de Joux letzten
Sommer aufgewühlt.
Bereits 2003 hatte der SGB bei der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) wegen fehlendem Kündigungsschutz
für Vertrauensleute, Mitglieder von Personalkommissionen
sowie Stiftungsrät*innen von Pensionskassen
eine Beschwerde eingereicht. Diese wurde 2006 gutgeheissen.
Die ILO empfahl der Schweiz, sicherzustellen,
dass der Schutz von Gewerkschaftsvertretenden vor missbräuchlicher
Kündigung jenem des Gleichstellungsgesetzes
entspreche und die Wiedereinstellung betroffener
Arbeitneh mender gewährleistet sei. Andernfalls widerspreche
die Praxis der Schweiz weiterhin den ILO-Abkommen
87 und 98 zum Schutz der Gewerkschaftsrechte und
-freiheit. Trotzdem wurde das Gesetz bisher nicht angepasst.
Um von der schwarzen Liste der ILO gestrichen zu
werden, hat die Schweiz im vergangenen Juni aber eine
Mediation zwischen dem SGB und den Arbeitgebern angestossen.
Damit soll bis im Sommer 2020 der rechtliche
Rahmen für den Schutz der gewerkschaftlichen Tätigkeit
verstärkt werden.
Bis dahin sehen die Gewerkschaften die beste Lösung darin,
den Kündigungsschutz in den GAV zu verbessern.
Zahlreiche Sozialpartner hätten sich dafür entschieden
und dies funktioniere in der Praxis sehr gut, sagt Luca Cirigliano,
der beim SGB für das Dossier zuständig ist.
Die Frage, ob solche Schutzbestimmungen gerichtsfest
sind, hat sich seit der Entlassung der Verkäuferin
Marisa Pralong in Genf nicht mehr gestellt. Sie hatte sich
für die Arbeitsbedingungen ihrer Kolleg*innen im Detailhandel
eingesetzt. 2010 hielt das Genfer Arbeitsgericht
fest, der im GAV vorgesehene Schutz stehe in Widerspruch
zu Artikel 361 OR. Denn gemäss diesem Artikel könne
nicht von Artikel 336a Absatz 2 OR abgewichen werden,
der eine maximale Kündigungs-Entschädigung von sechs
Monatslöhnen vorsieht. Das Bundesgericht entschied damals
nicht in der Frage und hat sich auch seither nicht geäussert.
Für Luca Cirigliano ist diese Frage in der rechtlichen
Realität glücklicherweise nicht mehr relevant. «Denn
wenn die Sozialpartner solche Schutzbestimmungen vereinbaren,
stellen sie keinerlei Problem dar. Im Übrigen
sind die Bestimmungen, die ein besonderes Verfahren
vorsehen – zum Beispiel die Anhörung der Personalkommission
oder eine vorgängige Mediation –, aus meiner
Sicht rechtlich unproblematisch.»
Weiter sagt er: «Für uns ist es wichtig, dass die GAV
Bestim mungen zum Kündigungsschutz beinhalten. Diese
haben sich bewährt und sind wirksam. Sie bieten einen
angemessenen Schutz, bis das Gesetz mit dem übergeordneten
öffentlichen Recht – der Europäischen Menschenrechtskonvention
und den ILO-Abkommen 87 und 98 – in
Einklang gebracht worden ist. Eine ganz andere Frage
würde sich stellen, wenn das Bundesgericht diese internationalen
Instrumente anwenden müsste; man kann sich
fragen, ob dann nicht dieses internationale Recht bzw.
diese zwingenden, direkt anwendbaren Grundrechte Vorrang
vor dem Gesetz hätten.»
Beste Lösung: Schutz durch Gesamtarbeitsvertrag
In den GAV von syndicom
Der GAV der grafischen Industrie sieht einen Kündigungsschutz
für die gewählten Mitglieder einer Personalkommission
sowie gewählte Stiftungsrät*innen von Pensionskassen
vor (Art. 306). Ihnen dürfen wegen ihrer Tätigkeit
auch keine anderen Nachteile erwachsen. Beabsichtigt
die Firma die Entlassung eines Mitglieds der Personal
«Der Schutz via GAV
funktioniert in der
Praxis sehr gut»
Luca Cirigliano
12
Dossier
kommission aus anderen Gründen, gibt es Anspruch auf
eine begründete schriftliche Mitteilung. Danach kann das
Mitglied eine Aussprache zwischen Geschäftsleitung und
Peko, gegebenenfalls mit Mediation der Sozialpartner,
verlangen.
Gemäss aktuellem GAV Post (Art. 2.30.6.3) ist eine
Kündigung nicht nur in den genannten Fällen, sondern
auch dann missbräuchlich, wenn sie aufgrund der Teilnahme
an einer rechtmässigen gewerkschaftlichen Aktion
erfolgt. Dann ist die maximale Entschädigung doppelt
so hoch wie im Gesetz, nämlich 12 Monatslöhne. Dieser
Kündigungsschutz bleibt im GAV 2021 erhalten. Hinzukommen
wird ein ausdrücklich verstärkter Schutz vor
Kündigung und anderen Nachteilen für verschiedene Personenkategorien.
Damit wird der gute Schutz, über den
diese Arbeitnehmenden bereits verfügen, noch verbessert.
Kündigungsschutz noch ein Jahr nach der Amtszeit
GAV bieten angemessenen
Schutz, trotzdem
muss unser Gesetz mit
den ILO-Konventionen in
Einklang stehen.
Der GAV der Swisscom sieht einen zum GAV Post 2021
analogen Schutz vor Kündigung und anderen Nachteilen
vor (Art. 2.12.6). Er gilt während und ein Jahr nach Ende
der Amtszeit. So können Rachekündigungen verhindert
werden, was ebenfalls einen wirksamen Schutz darstellt.
Auch in anderen GAV verfügen Mitarbeitende, die in
einer gewählten Funktion einem Exekutivorgan eines vertragschliessenden
Personalverbands angehören und den
Arbeitgebern als solche gemeldet sind, über eine längere
Kündigungsfrist. Der GAV der Local.ch sieht für diese Arbeitnehmenden
eine ordentliche Kündigungsfrist plus
drei Monate vor. Gewählte Mitglieder eines Organs einer
Vertragsgewerkschaft sowie die Mitglieder der Personalvertretungen
oder einer dem Unternehmen angeschlossenen
Einrichtung dürfen laut GAV der Skyguide wegen ihrer
Tätigkeit weder entlassen werden, noch dürfen ihnen
andere Nachteile erwachsen. Während der Amtszeit eines
von der Vertragsgewerkschaft gewählten Vertreters ist
eine Kündigung durch Skyguide ausgeschlossen.
In der Broschüre «Wer sich für andere wehrt, braucht
Schutz» des SGB finden sich weitere Ideen für Schutzbestimmungen,
die in die GAV aufgenommen werden können:
So ist für die Person an der Spitze des Schweizer Syndikats
Medienschaffender (SSM) gemäss GAV mit der SRG
die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen ausgeschlossen.
Der SGB empfiehlt, den Schutz der Personalvertretung
bei jeder GAV-Erneuerung zu thematisieren.
Denn wer sich für seine Kolleginnen und Kollegen wehrt,
verdient diesen Schutz.
Die SGB-Broschüre zu missbräuchlichen Kündigungen:
bit.ly/36CdDf0
Der berühmte Fall der Verkäuferin
Marisa Pralong, die gefeuert wurde,
nachdem sie sich für ihre Kollegen
eingesetzt hatte. Sie kämpft auch
heute noch gegen solche Praktiken.
Dossier
In Europa läuft eine Grossoffensive
gegen die Gewerkschaften
13
Die Zerstörung der Gewerkschaftsrechte
ist ein Kernziel der neoliberalen Revolution.
Sie beschleunigt sich gerade.
Text: Oliver Fahrni
Bilder: Thierry Porchet
Kamel Guemari arbeitet bei McDonald’s in Marseille. Um
die Filiale des Burgerbraters im Quartier Saint-Barthélemy
wird seit Monaten ein heftiger sozialer Konflikt ausgetragen.
Guemari, bei der gemässigten französischen Gewerkschaft
Force Ouvrière (FO) organisiert, ist einer der Streikführer.
Zusammen mit sieben anderen Angestellten
wurde er gefeuert, angeblich aus «wirtschaftlichen Gründen».
Doch das Arbeitsinspektorat erkannte darin eine
missbräuchliche antigewerkschaftliche Entlassung und
annullierte sie. Alles gut? Kurz nach dem Urteil wurde auf
Guemari ein Mordanschlag verübt. Die Attentäter warteten
in einem Auto vor dem McDonald’s. Er überlebte nur
knapp.
Soumaila Sacko, malischer Landarbeiter in Kalabrien,
entging seinen Mördern nicht. Sie richteten den 29-jährigen
Aktivisten des Gewerkschaftsbundes USB mit Kopfschüssen
hin. Sacko, seit 8 Jahren legal in Italien und Vater
einer kleinen Tochter, hatte für die Rechte der extrem
ausgebeuteten Taglöhner der süditalienischen Landwirtschaft,
deren Billigfrüchte wir essen, gekämpft. Die Tat
geschah, nachdem der damalige italienische Vize-Regierungschef
Matteo Salvini, Chef der neofaschistischen
Lega, zur Gewalt gegen die Immigranten gehetzt hatte.
So wie Sacko haben in den vergangenen Jahren Hunderte
von Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern
weltweit mit ihrem Leben dafür bezahlt, dass sie gegen
15-Stunden-Tage, Bettler-Löhne und unmenschliche Arbeitsbedingungen
ringen und dafür die Kolleginnen und
Kollegen organisieren. Nicht nur in den derzeit schlimmsten
Ländern für Arbeitende wie Brasilien, Saudi-Arabien,
Philippinen, Bangladesch und Türkei. Auch in Europa.
Diese Morde nehmen ein elementares Menschenrecht
ins Visier. Sich gewerkschaftlich zu organisieren («Koalitionsfreiheit»),
gehört zu unseren Grundrechten. Um sie
zu erringen, mussten die Arbeitenden seit drei Jahrhunderten
durch ungezählte Kämpfe und Revolutionen gehen.
Voraussetzung für das Recht der Arbeitenden ist der
Schutz der Gewerkschafter*innen vor Gewalt, Repression
und missbräuchlicher Entlassung. Dabei stehen mehr als
Lohn und Arbeitszeit auf dem Spiel: Ohne Gewerkschaftsrechte
und kollektive Verhandlung der Arbeitsverhältnisse
zerfällt jede Demokratie.
Darum sind die Gewerkschaftsrechte in zahlreichen
völkerrechtlichen Abkommen verbrieft, unter anderem in
den acht Grundpfeiler-Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) der Uno in Genf. 135 Länder haben
diese Konventionen unterschrieben und sogar ratifiziert.
Das ist schiere Heuchelei: Derzeit läuft in der Mehrheit
dieser Länder eine Offensive der Aktionäre, der
Banken und des Staates gegen die Gewerkschaften und
den sozialen Kompromiss (die ILO nennt diesen Kompromiss
«Gesellschaftsvertrag»).
In 107 Ländern werden die Arbeitenden oder ganze Berufsgruppen
derzeit daran gehindert, Gewerkschaften zu
bilden. Vor zwei Jahren geschah dies lediglich in 92 Ländern.
Das zeigt der globale Rechtsindex des Internationalen
Gewerkschaftsbundes ITUC-IGB. Der IGB überwacht,
wie die ILO und die Menschenrechtsorganisationen, die
Lage der Arbeitenden. Sein detaillierter Index stützt sich
auf fast 100 Kriterien und gilt als zuverlässig. Er konstatiert:
85 Prozent der Staaten haben 2019 gegen das Streikrecht
verstossen. In 80 Prozent der Länder wurde das
Recht auf kollektive Verhandlung eingeschränkt, unter
anderem in Frankreich, Spanien und den Niederlanden.
In knapp drei Viertel der Länder werden Arbeitende und
Gewerkschaften daran gehindert, die Justiz anzurufen.
Physischer Gewalt waren die Arbeitenden in 52 Ländern
ausgesetzt, in 11 Ländern wurden Gewerkschafter*innen
ermordet, in 64 Ländern willkürlich verhaftet.
Eine schlimme Bilanz. Sie drückt keine zufällige
Entwick lung aus. Die Zunahme der systematischen
Menschenrechts verletzungen am und um den Arbeits
80 Prozent der Länder
haben 2019 das Recht
auf Tarifverhandlung
eingeschränkt oder
ganz verweigert.
14
Dossier
Seit der grossen Krise von 2008 nimmt der Neoliberalismus
wieder scharf Fahrt auf. Macron wendet an, was die EU
erst Griechenland aufzwang und jetzt überall durchsetzen will.
Systematischer
Umbau
hin zu einem
autoritären
Kapitalismus
Der Fall Tesa: 2011 wurden
zwei gewerkschaftliche
Vertrauensleute entlassen,
nachdem sie sich geweigert
hatten, den Krisenartikel
(GAV der Maschinenindustrie)
anzuwenden.
platz enthüllt den Trend zu einem autoritären Kapitalismus.
Und was bei den IGB-Daten besonders schockiert:
Nirgendwo ist der Angriff auf die Rechte der Arbeitenden
schärfer als in Europa.
Wer daran zweifelt, kann sich derzeit in Frankreich
umsehen. Gegen eine Rentenreform, die unter anderem
ein nach oben offenes AHV-Alter vorsieht, steht eine
Mehrheit der Bevölkerung. Die Gewerkschaften CGT, FO
und Sud, sowie zahlreiche Branchengewerkschaften und
sogar der Kaderverband CFE-CGC tragen den Protest (einzig
die CFDT, die dem sozialliberalen Parti socialiste nahesteht,
scherte wieder einmal aus). Gegen den längsten
Streik seit 1968, und gegen Millionen Demonstrierende
geht die Regierung von Emmanuel Macron mit der Brechstange
vor. Prügelnde Polizei- und Armeeeinheiten haben
Dutzende von Gewerkschafter*innen schwer verletzt.
Streikpiketts werden brutal gebrochen. Tag um Tag wird
die Liste gewerkschaftsfeindlicher Entlassungen länger,
schwarze Listen zirkulieren. Die Prozesse werden Jahre
dauern.
Es ist nur der letzte einer ganzen Reihe von harten Konflikten.
Seit der neoliberale Hardliner Macron im Mai
2017 an die Macht kam, herrscht in Frankreich Daueraufruhr.
Zuerst hat er den Schutz der Arbeitenden und die Gewerkschaften
mit einem neuen Arbeitsgesetz attackiert,
wie dies zuvor die deutschen Sozis mit Hartz, die britischen
Rechten mit der «Trade Union Bill» und in Italien
Matteo Renzi mit dem «Job Act» getan hatten. Macrons
«Loi Travail» erhöhte die Arbeitszeit, zerstörte den Kündigungsschutz
und stellte vor allem sämtliche Vertragsverhältnisse
auf den Kopf: Jetzt bricht der Einzelvertrag einen
ausgehandelten Firmenvertrag und ein Firmenvertrag
bricht Branchenverträge (also die Gesamtarbeitsverträge).
Prinzip: alle Macht den Aktionären für maximalen
Profit. Und nebenbei noch eine Menge weiterer Einschränkungen
der Gewerkschaftsrechte: So senkte
Macron etwa die maximale Entschädigung bei antigewerkschaftlichen
Entlassungen auf ein Taschengeld. Die
«Loi Travail» peitschte er gegen die Bevölkerung mit Notstandsartikeln
und Dekreten durch, die Demokratie
nahm Schaden.
Heute sieht Macron seinen «Thatcher-Moment» gekommen.
Margaret Thatcher, die eisige britische Regierungschefin
(1979–1990), zerschlug 1984 den Streik der
Minenarbeiter mit militärischer Brutalität (etliche Tote)
– und damit die Gewerkschaftsbewegung. Es war der Beginn
ihrer neoliberalen Konterrevolution.
Seit der grossen Krise von 2008 nimmt der Neoliberalismus
gerade wieder scharf Fahrt auf. Macron wendet an,
was die EU zuerst Griechenland aufzwang und jetzt überall
durchsetzen will: Die Aushebelung der Branchenverträge.
Die Erhöhung der Arbeitszeit und die Senkung der
Mindestlöhne. Gemeinsamer Fixpunkt des Programms
der EU-Direktion für Wirtschaft und Finanzen ist die Abschaffung
aller Gewerkschaftsrechte, inklusive Streikrecht
und Demonstrationsfreiheit.
In Osteuropa ist das weitgehend vollbracht. In Polen
und Ungarn, in Rumänien, Tschechien, Kroatien und der
Slowakei sind die Arbeitenden heute fast ungeschützt jeder
Unternehmerwillkür ausgesetzt.
Was tun? Als Wilhelm Leuschner, der Chef des Allgemeinen
Deutschen Gewerkschaftsbundes, 1944 von den
Nazis hingerichtet wurde, sagte er zu einem Mithäftling:
«Morgen werde ich gehängt, schafft die Einheit!»
Internationaler Gewerkschaftsbund: ituc-csi.org
Der Rechtsindex: Bit.ly/2OmkrY7
Fotostrecke
Vom Waadtländer Fotografen Thierry Porchet kam die Idee,
unser Dossier über die gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen
in der Art eines Foto-Comics zu bebildern.
Der für seinen Umgang mit Licht bekannte freischaffende
Fotograf Thierry Porchet bat einen Fotografenkollegen –
Yann Laubscher –, mit Bildern zu posieren, die Fälle gewerkschaftsfeindlicher
Kündigungen zeigen oder das Engagement
Arbeitender für ihre Kolleg*innen dokumentieren. Die Aufnahmen
auf den Seiten 10 bis 14, die kleinen Fotos beim Inhaltsverzeichnis
und das Bild auf Seite 22 gehören dazu.
Mehr über die Arbeit von Thierry unter thierryporchet.com.
Die Rechte der Arbeitenden und ihrer Gewerkschaften sind Menschenrecht
Der IGB-Index 2020
Wo die Arbeitenden sich nicht in Gewerkschaften
organisieren dürfen oder können,
und wo die Arbeit der Gewerkschaften und
ihrer Vertrauensleute behindert oder
unterdrückt wird, sind Menschenrechte
verletzt. Gut ausgebaute Gewerkschaftsrechte
sind eine elementare Grundlage der
Demokratie. Nur in 8 von 139 Ländern, die der
Index des Internationalen Gewerkschaftsbundes
(ITUC-IGB) erfasst, werden diese Rechte
in der Regel respektiert.
Länder verstossen gegen
107die Koalitionsfreiheit
Dazu gehören: Das Recht, freie Gewerkschaften
zu bilden. Die Versammlungs- und
Redefreiheit. Das Verbot von Zwangsmitgliedschaften.
Die kollektive Verhandlung von
Arbeitsbedingungen, also sowohl das Recht,
als Gewerkschaft gehört zu werden, wie das
Recht, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen.
Das Streikrecht. Der Schutz der
Gewerkschafter*innen und der Vertrauensleute
vor Zensur, missbräuchlicher Entlassung,
Repression und Gewalt. Die Verantwortung
der Konzerne, die sozialen, demokratischen
und ökologischen Kriterien überall einzuhalten.
Und einiges mehr.
Die 10 schlimmsten Länder
(abgesehen von den afrikanischen und
nahöstlichen Ländern in Kriegszustand):
Algerien Bangladesch
Brasilien Saudi-Arabien
Türkei Kolumbien
Philippinen Guatemala
Kasachstan Simbabwe
der Länder haben
das Recht auf
kollektive Verhandlung
verletzt
80% 72%
Quelle:ITUC-CSI-IGB 2020
der Länder
beschränken das
rechtliche Gehör
der Arbeitenden
85%
Der globale Index der Gewerkschaftsrechte
Die Verletzungen des Rechts der Arbeitenden,
sich kollektiv für ihre Arbeitsbedingungen
einzusetzen, nehmen weltweit zu.
Gewerkschaftsrechte meist respektiert
Wiederholte Verletzung einzelner Rechte
Regelmässige Verletzung der Rechte
Systematische Verletzung der Rechte
Rechte nicht garantiert
Kein Rechtsstaat, keine Rechte
keine Angaben
der Länder haben
das Streikrecht
nicht respektiert
16
Eine bessere
Arbeitswelt
Die vierte, fünfte und
sechste Gewalt
Mit den Arbeitsbedingungen für Journalist*innen
haben sich in den letzten
Jahren auch die Vielfalt und die Qualität
der Information in beunruhigender
Weise verschlechtert. Für die Sicherung
unseres demokratischen
Systems ist politisches Eingreifen unerlässlich
geworden – im Bewusstsein,
dass sich Journalismus nicht mehr auf
Werbeeinnahmen wird stützen können.
Und dass die Finanzierung der
privaten Medien, die ursprünglich ein
Gegengewicht zur Macht des Staates
bilden sollten, vollständig reformiert
werden muss. In Erwartung einer Reform
der Bundesgesetze im Mediensektor
haben einige tüchtige Kantone
schon ein paar kleine Schritte nach
vorne gemacht. Bern hat sich für eine
Unterstützung der Medien ausgesprochen
und will einen Vorschlag für indirekte
Hilfen zum Erhalt der SDA-Regionalbüros
prüfen. Die Waadt hat
beschlossen, Lokalmedien gezielt zu
unterstützen. Es ist zu hoffen, dass
auch im Tessin bald etwas geht.
Nicola Morellato
In jedem Stockwerk ein anderes Blatt:
Erste Kantone führen Hilfen zur Sicherung des Medienpluralismus ein. (© Fotomelia)
Unser Medienpolitisches Positionspapier:
Bit.ly/2uEVss1
Die Zeitautonomie
zurückgeben
Giorgio Pardini, Leiter Sektor ICT und
Mitglied der Geschäftsleitung
Die Fabrikglocke ertönt. Der Arbeitstag
ist zu Ende. Klingt fremd? Ist es
zum Glück auch. Der Kampf um die
Arbeitszeitsouveränität hat eine lange
Tradition in der Arbeitendenbewegung.
Ein Teil davon ist der Sieg um
den 8-Stunden-Tag. Seit den 1960er-
Jahren hat sich die Arbeitszeitverkürzung
jedoch kontinuierlich verlangsamt.
Heute verschwimmen die Grenzen
zwischen Freizeit und Arbeit.
Immer erreichbar, häufig auf Abruf.
Flexibilität wird zur Norm. Höhere Arbeitsdichte,
ständige Erreichbarkeit,
Überstunden, Personalabbau.
Damit in der digitalen Transformation
den Arbeitnehmenden die
Zeitautonomie zurückgegeben werden
kann, braucht es lebensabschnittsgerechte
Arbeitszeitmodelle.
Gerade vor dem Hintergrund von ständigem
Personalabbau ist eine Verkürzung
der effektiv geleisteten Arbeitszeit
essenziell. Solche Modelle
steigern die Produktivität der geleisteten
Arbeit – und sie sind wichtige Faktoren,
um echte Gleichstellung in der
Gesellschaft zu erreichen. Beruf und
Familie werden durch die Verkürzung
der Arbeitszeit besser vereinbar. Mehr
Zeit und sicherere Arbeitsplätze.
Die Fabrikglocke ist Geschichte –
die Zeitautonomie aber immer noch
gefährdet. Was die Arbeitswelt von
morgen braucht, ist eine Verkürzung
der effektiv geleisteten Arbeitszeit.
Für eine sozial verträgliche Digitalisierung
sowie echte Gleichstellung.
«Dank der Allgemeinverbindlichkeit stehen alle Betriebe und
Dienstleister in der Pflicht.» Daniel Hügli
17
Kein Lohn unter 4200 Franken
in der Netzinfrastruktur-Branche
Das neue Jahr bringt auch in der Netzinfrastruktur-Branche
massgebliche Verbesserungen mit sich.
4200 Franken beträgt neu der tiefste
Mindestlohn in der gesamten Branche.
Bei den zweiten Lohnverhandlungen
seit der Allgemeinverbindlich-
Erklärung des Gesamtarbeitsvertrags
Netzinfrastruktur wurde Ende 2019
eine Einigung erzielt: Wir konnten mit
den beiden Arbeitgeberverbänden,
dem Schweizer Netzinfrastrukturverband
(SNiv) und der Vereinigung von
Firmen für Freileitungs- und Kabelanlagen
(VFFK), vereinbaren, dass 2020
die tieferen Mindestlöhne im GAV
deutlich angehoben werden. Gegen
4000 Arbeitnehmende in der Branche
profitieren von besserem Lohn.
Allgemeinverbindliche Lohnmassnahmen schützen wirksam gegen Lohndumping. (© Bertrand Rey)
Was heisst das im Detail?
Bei ungelernten Fachkräften gilt neu
ein Mindestlohn von 4200 bzw. 4300
Franken, jährlich dreizehnmal ausbezahlt.
Und je nach Qualifikation und
Fachrichtung betragen die Mindestlöhne
bei den Netzelektrikerinnen
und Netzelektrikern mit EFZ nun neu
zwischen 4450 und 6700 Franken.
Nebst der Anhebung der Mindestlöhne
beinhalten die Lohnmassnahmen
für 2020 eine spürbare Erhöhung
der Lohnsumme in den GAV-unterstellten
Betrieben: Die Lohnsumme
der Mitarbeitenden, die dem GAV unterstellt
sind, muss per 1. Januar 2020
um mindestens 0,8 % erhöht werden.
Diese Anpassungen der Mindestlöhne
und der Lohnsummen sollen
nicht nur für die Betriebe gelten, die
Mitglied eines Arbeitgeberverbandes
sind, sondern für alle Betriebe und
Dienstleister, die in der Branche tätig
sind. Dank dem Gesuch um die Allgemeinverbindlicherklärung
der Lohnmassnahmen
zuhanden des Bundesrates
werden alle Betriebe und
Dienstleister zur Umsetzung der
Massnahmen verpflichtet.
Wichtiger Schritt für die Branche
syndicom ist es also gelungen, seit der
AVE im Herbst 2018 in zwei Schritten
besonders auch den tiefsten Mindestlohn
im GAV von anfänglich dreizehnmal
3750 Franken für Ungelernte mit
weniger als drei Jahren Branchenerfahrung
bzw. bis zu 25 Altersjahren
zuerst auf 4000 und nun auf 4200
Franken zu erhöhen. Der GAV legt zudem
nicht nur Mindestlöhne für Ungelernte
und Gelernte fest, sondern
auch für Netzelektriker*innen EFZ
mit höherer Berufsausbildung, d. h.
Berufsprüfung oder höherer Fachprüfung.
Solche Lohnmassnahmen machen
es möglich, dass der Wettbewerb vermehrt
über die Qualität statt über die
Arbeitsbedingungen ausgeübt wird,
und sie schützen wirksam vor Lohndumping.
Sie tragen dazu bei, dass die
Berufsausbildung, besonders die der
Netz elektrikerin, des Netzelektrikers
an Attraktivität gewinnt.
Daniel Hügli
Mehr Info auf syndicom.ch:
Bit.ly/2uT0AZJ
Der Kampf der «41 du
Matin» geht weiter
Nach dem Spruch des Schiedsgerichts
am 2. September 2019 dachten die
entlassenen Mitarbeitenden der Tageszeitung
Le Matin eigentlich, sie
könnten endgültig mit dem Kapitel
Tamedia abschliessen.
Nicht gerechnet hatten sie mit den
administrativen Schikanen, die die
Zürcher in gewohnter Manier einsetzten.
Nun war die Entschädigung, die
ihnen aus dem Sozialplan zustand,
um rund 7 % (Sozialbeiträge) gekürzt
worden. Für Tamedia handelt es sich
beim ausbezahlten Geld also um Lohn
und nicht um Entschädigungen.
Artikel 8ter der AHV-Verordnung
ist aber eindeutig: Bei Entlassungen
aus betrieblichen Gründen sind die
Leistungen des Arbeitgebers «vom
massgebenden Lohn ausgenommen».
Explizit auch bei durch Sozialplan geregelter
kollektiver Entlassung.
Das Medienhaus verschanzt sich
hinter den Ausgleichskassen: Aus deren
Sicht läge bei den «41 du Matin»
keine kollektive Entlassung vor, der
Sozialplan wäre deshalb nicht obligatorisch
gewesen. Diese Haltung beruht
auf der völlig willkürlichen administrativen
Gliederung bei Tamedia.
Im Konzern wurden – selbst innerhalb
der Redaktionen – verschiedene Einheiten
nach Berufen oder Titeln geschaffen.
So kann der Verleger darauf
hoffen, eine grosse Zahl von Personen
zu entlassen, ohne jemals die Grenze
der Sozialplanpflicht zu erreichen.
Die «41 du Matin» fechten dies an. Mit
Unterstützung insbesondere von syndicom
kämpfen sie weiter, um die im
Sozialplan zugesicherten Leistungen
endlich vollumfänglich zu erhalten.
Melina Schröter
18 Arbeitswelt
«Ein verständliches Lohnsystem bei PostFinance
kann Wohlwollen schaffen und motivieren.» David Roth
Das Lohnsystem soll
klarer werden
Seit Anfang Jahr verhandelt syndicom
den Gesamtarbeitsvertrag mit Post-
Finance neu. Verschiedene Bestimmungen
aus dem neuen GAV von Post
CH werden direkt einfliessen. Das ist
Courant normal. Doch gibt es spezifische
Erwartungen der Angestellten
der Postbank. Und diese werden separat
ausgehandelt. Eine Umfrage von
syndicom bei den Angestellten hat
den Handlungsbedarf aufgezeigt.
Zum Beispiel wird das Lohnsystem
als unverständlich und ungerecht
empfunden. Angestellte, die mit
Lever-GAV (leistungsorientierte Entlöhnung)
arbeiten, wünschen sich einen
höheren Grundlohn und tiefere
Boni. Für David Roth, der die Verhandlungen
für syndicom leitet, ist klar:
«Ein verständliches Lohnsystem
schafft Wohlwollen und motiviert.
Denkbar wäre für uns, dass die leistungsorientierte
Entlöhnung im Verkauf
wieder auf Freiwilligkeit beruht.»
Recht auf Nicht-Erreichbarkeit
Ein ausdrückliches Bedürfnis der
PostFinance-Angestellten ist das
Recht auf Nicht-Erreichbarkeit in der
Freizeit. Ein Drittel der Befragten gab
beispielsweise an, in der Freizeit
E-Mails zu bearbeiten. Das ist belastend
und stört die Erholung. Nochmals
David Roth: «Von dieser unausgesprochenen
Erwartungshaltung der
ständigen Erreichbarkeit sollte sich
der Arbeitgeber explizit distanzieren.
Damit kann er Druck von den Mitarbeitenden
nehmen und eine gesunde
Arbeitswelt fördern.» Den Post-
Finance-Verantwortlichen bietet sich
also eine Chance: Mit fortschrittlichen
Lösungen für gute Arbeitsbedingungen
zu sorgen und damit ein Zeichen
an die Belegschaft zu senden.
Und zwar, dass sie deren Anliegen
ernst nehmen.
Matthias Loosli
syndicom.ch/branchen/post-undfinanzdienstleistungen/postfinanceag
Ein Etappensieg für die
Chauffeure im Jura
Der Kanton Jura hat alle seine Buslinien öffentlich ausgeschrieben.
Vier Unternehmen haben offeriert, davon mindestens ein
Transportunternehmen aus dem Ausland.
Das betroffene Personal ist existenziell
bedroht, da ein Unternehmen,
welches den Zuschlag erhält, zwar die
Fahrzeuge, aber nicht das Personal
übernehmen muss. Die Chauffeure
wissen nicht, ob sie ihre Stelle behalten
können und zu welchen Konditionen.
Deshalb sind sie seit Monaten
mobilisiert und haben unter anderem
mit Demonstrationen vor dem Parlament,
Medienberichten und Petitionen
auf ihr Schicksal aufmerksam gemacht.
Dabei forderten und fordern
sie Garantien und Schutz im Ausschreibungsverfahren.
Noch kurz vor
Weihnachten konnten die Chauffeure
einen Etappensieg feiern, der ihnen
Mut macht und sie in ihrem Kampf bestärkt.
Parlament: Die Gewerkschaften
müssen angehört werden!
Das jurassische Parlament hat auf
eine Motion von syndicom- und Parlamentsmitglied
Nicolas Maître hin die
jurassische Regierung verpflichtet,
die Gewerkschaften noch vor der Vergabe
anzuhören. Begründet wurde das
Die Gewerkschaften haben einiges zu dieser Ausschreibung zu sagen. (© syndicom)
Begehren mit dem Arbeitszeitgesetz
(AZG), dem die Chauffeure im öffentlichen
Verkehr unterstellt sind. Denn
das AZG spricht dem Personal ausgeprägte
Mitwirkungsrechte zu: Gegen
zwanzig Ausnahmen existieren im Gesetz,
welche zwingend mit dem Personal
vereinbart werden müssen.
Zum Beispiel müssen Unternehmen,
die einem Chauffeur mehrere
Arbeitsorte zuweisen wollen, dies
zwingend mit einer Gewerkschaft vereinbaren.
Geschätzt liessen sich mit
solchen Ausnahmen bis zu 30 Prozent
Kosten in der Produktion einsparen.
Liessen sich diese Ausnahmen einseitig
durch die Unternehmen bestimmen,
würden die Kostensenkungen
auf dem Buckel des Personals geschehen.
Die Mitwirkungsrechte des AZG
sind, wenn sie wahrgenommen werden,
ein Schutz gegen diese Gefahr.
Ein Zeichen für die ganze Schweiz
Dass das Parlament die Regierung verpflichtet
hat, die Gewerkschaften vor
dem Vergabeentscheid zu konsultieren,
ist nicht nur ein Etappenerfolg für
die Chauffeure im Jura. Es ist ein Zeichen
in die ganze Schweiz hinaus und
könnte Präzedenzcharakter erhalten.
Bisher wurden die Gewerkschaften
und damit die Arbeitnehmenden aus
dem Vergabeprozess verbannt. Das
könnte sich nun ändern. Auch wenn
die jurassische Regierung sich noch
sträubt. Die Chauffeure im Jura und
syndicom werden aber nicht so schnell
aufgeben. Sie sind schon bei der Regierung
vorstellig geworden und fordern
ihr Recht auf Anhörung ein.
Christian Capacoel
Solidarität mit den Chauffeuren:
syndicom.ch/stopdumping
«Die Frage der Unabhängigkeit stellt sich auch im
Journalismus, nicht nur in der Kommunikation.» Eva Hirschi
19
Journalismus und PR gleichzeitig,
geht das?
Wann verliert man seine Unabhängigkeit? Am diesjährigen Branchentreffen
der freien Medienschaffenden, am Tag der Freien
am 14. März, geht es um das Tabuthema Journalismus und PR.
Kommunikationsverantwortliche und
Pressesprecher gelten in der Medienbranche
teilweise schon fast als Feinde.
Sattelt ein Journalist auf eine Stelle
in der PR-Branche um, ist das verpönt
– er hat die Seite gewechselt, heisst es
dann abschätzig. Gleichzeitig ist die
Kluft zwischen den Löhnen im Journalismus
und in der Kommunikation
gross. Verständlich, dass insbesondere
freischaffende Journalistinnen und
Fotografen zur finanziellen Entlastung
PR-Aufträge annehmen – sei es
zwischendurch oder als regelmässiges
Nebeneinkommen.
Genau um dieses Tabuthema dreht
sich das diesjährige Branchentreffen
der freien Medienschaffenden. Kann
ein Pressefotograf gleichzeitig auch
Produktfotos für ein bekanntes Unternehmen
schiessen? Ist eine Journalistin
noch glaubwürdig, wenn sie zusätzlich
Texte für das Werbemagazin
einer Firma verfasst? Die Frage nach
der Unabhängigkeit stellt sich auch
im Journalismus allgemein, schliesslich
haben Verlage Geldgeber und
Zielvorgaben im Rücken, die ihre Arbeit
ebenfalls beeinflussen können.
Es geht aber nicht nur um Grundsatzfragen,
sondern auch um konkrete
Herangehensweisen: Was sind die
handwerklichen Unterschiede zwischen
Journalismus und Unternehmenskommunikation?
Wie kommt
man überhaupt zu solchen Aufträgen?
Was muss man dabei beachten? Wie
viel Honorar kann man verlangen?
Am 18. Tag der Freien liefert deshalb
Nina Fargahi, Chefredaktorin
des Medienmagazins Edito, eine Bestandsaufnahme
aus der Branche sowie
Tipps und Tricks, wie man ungewöhnliche
Wege gehen kann. Zum
ersten Mal haben wir auch einen Vertreter
eines nicht-journalistischen
Magazins zu Gast: Simon Brunner,
ehemaliger Journalist, ist als Co-Gründer
der Kommunikationsagentur ABK
auch für das Kundenmagazin der Credit
Suisse verantwortlich und gibt Einblick
in den sogenannten Corporate
Journalism.
In weiteren Meeting-Points wird
das Thema etwas aufgebrochen: Einsicht
in ihre Arbeit als Freischaffende
geben etwa die Journalistin und Autorin
Anna Miller oder der Fotograf
Klaus Petrus. Einen Blick hinter die
Kulissen von Podcasts gibt This Wachter,
Gründer von Audio Story Lab. Das
gemeinsame Apéro bietet Gelegenheit
zum persönlichen Austausch, zu vertiefenden
Diskussionen und zum Vernetzen.
Organisiert wird der Anlass
von der FreKo, der syndicom-Kommission
der freischaffenden Berufsleute
aus den Medien.
Eva Hirschi
Willkommen zum Tag der Freien 2020! Seit 10 Jahren von syndicom organisiert. (© Sabine Rock)
Hier gehts zum Programm und zur Anmeldung
auf unserer Webseite: Bit.ly/2TNegjd
Die Agenda 2020:
Sozial, gerecht und
nachhaltig!
Stephanie Vonarburg leitet die Branche Presse
und elektronische Medien und ist Mitglied der GL.
Das gewerkschaftliche Auftragsbuch
ist 2020 wieder prall gefüllt. Die Sicherung
unserer Sozialwerke, die Folgearbeiten
zum Frauenstreik, der Beitrag
der Wirtschaft zur Lösung der Klimakrise
stehen ganz vorne. Ebenso der
Kampf um gute Arbeitsbedingungen
und faire Entlöhnung für Festangestellte
und für Freischaffende, abgesichert
in flächendeckenden Gesamtarbeitsverträgen.
Gerade für Medienschaffende sind
dies wichtige Anliegen. Die Medienlandschaft
wird gerade komplett umgepflügt.
Damit der Umbau der Branche
nicht weiter auf dem Buckel der
Arbeitnehmenden und nicht zulasten
der kritischen Öffentlichkeit passiert,
mischen wir uns aktiv ein, um die neuen
Spielregeln in der Medienpolitik zu
beeinflussen. Mit verbündeten Organisationen
engagieren wir uns für eine
sinnvolle Unterstützung der förderwürdigen,
unabhängigen Medien und
für neue, angepasste Regeln. Auf dass
die Medien ihrer Rolle als Teil des
(öffent lich oder privat organisierten)
Service public gerecht werden.
Bei syndicom haben die Medienleute
die am breitesten abgestützte
Gewerkschaft im Rücken, um dank
Bewegungsfähigkeit, Know-how, Vernetzung
und Durchsetzungskraft die
Arbeitswelt in den Medien und in der
Kommunikation massgebend zu beeinflussen.
Für eine soziale Gesellschaft,
eine gerechte Arbeitswelt und
einen nachhaltig gesunden Planeten.
20 Arbeitswelt
«Wenn sie ihren Einfluss nicht geltend macht, wird die
PostCom zu einer bürokratischen Behörde.» Christian Capacoel
Die PostCom muss
mutiger werden
Eine dezidierte und hörbare PostCom ist unabdingbar für ihre
eigene Legitimation.
Stopp dem staatlich anerkannten Lohndumping! (© syndicom)
Der Auftrag des Bundesrates an die
Eidgenössische Postkommission (Post-
Com) ist klar. Sie soll den schweizerischen
Postmarkt beaufsichtigen, sicherstellen,
dass die Grundversorgung
in hoher Qualität erfolgt, und sie soll
einen fairen Wettbewerb sichern. Für
syndicom und die Mitarbeitenden der
Kurierbranche besteht insbesondere
bei der Grundversorgung und beim
fairen Wettbewerb dringender Handlungsbedarf.
Die Digitalisierung hat in einigen
Servicebereichen der Poststellen zu
Kundenrückgängen geführt. Die Post
reagiert darauf mit einem Kahlschlag,
statt die Chancen des wachsenden Paketmarktes
zu nutzen und sich dementsprechend
mit den stärker gefragten
Dienstleistungen im Paketmarkt zu
positionieren. Das Ausmass der
Schliessungen geht mittlerweile so
weit, dass die Qualität der Grundversorgung
grundlegend in Frage gestellt
wird. Hinzu kommt, dass die von der
Post angepriesenen Alternativen wie
PickPost, Hausservice oder die Postagenturen
von der Bevölkerung nur zaghaft
oder gar nicht akzeptiert werden.
Einfluss geltend machen
Bisher hat sich die PostCom in dieser
Frage vornehm zurückgehalten und
ihre Stimme nur zaghaft erhoben, obwohl
eine bestimmte und hörbare
PostCom für ihre eigene Legitimation
unabdingbar ist. Sie kann bei der Postgesetzgebung,
die über die zukünftige
Zahl der Poststellen entscheiden wird,
zwar nicht mitbestimmen, aber sie
kann gegenüber dem Parlament und
dem Bundesrat ihren Einfluss geltend
machen. Tut sie es nicht, verkommt
sie zu einer bürokratischen Behörde.
Dafür braucht es keine Eidgenössische
Postkommission.
Dasselbe gilt für die Regulierung
des Postmarktes. Der Onlinehandel
bringt neue Geschäftsmodelle mit
sich, die die herkömmlichen Abgrenzungen
im Markt aufbrechen. Kuriere
liefern heute neben Paketen, Lebensmitteln
und Briefen über 50 Gramm so
ziemlich alles, was sich der Kunde zu
Hause wünscht. Dieser weitgehend
unregulierte Markt zieht Unternehmen
an. Alle wollen sich ein Stück vom
Kuchen sichern, und der Preis ist
Trumpf. Wer am billigsten bietet, darf
liefern. Die Folge: ein unfairer Wettbewerb
auf dem Rücken der Angestellten
und der kleinen Anbieter, die mit minimalen
Margen arbeiten müssen.
Uber Eats, Smood und DHL lassen
grüssen. Überall da wurden prekäre
Arbeitsbedingungen aufgedeckt.
Deutlich zu tiefer Mindestlohn
Die PostCom handelt auch hier zaghaft.
Unter dem kürzlich abgetretenen
Präsidenten Hans Hollenstein wurde
2019 auf dem Postmarkt ein Mindestlohn
von CHF 18.27 erlassen. Dieser
Mindestlohn schlägt alle Jobs in der
Logistik über denselben Leisten und
ist deutlich zu tief, um regulatorisch
auf den Markt einzuwirken. Die Mitarbeitenden
bleiben weitgehend ungeschützt
vor prekären Arbeitsbedingungen.
Es ist an der Zeit, dass die PostCom
ihre Zaghaftigkeit ablegt und die ihr
zugestandene Rolle auch wahrnimmt.
Die Arbeitnehmenden und der postalische
Service public werden es ihr
danken.
Christian Capacoel
Géraldine Savary ist die neue Präsidentin:
Postcom.admin.ch/de/postcom-startseite
Gegen moderne
Sklaverei
Dominik Fitze ist der Jugendsekretär bei
syndicom.
Menschenhandel ist ein ganz spezifisches
Übel. Menschen wird versprochen,
in einem fremden Land hätten
sie eine Zukunft. Aber am neuen Ort
finden sie nur Ausbeutung, Hungerlöhne,
lange Arbeitstage. Viele Betroffene
sind jung und schlecht ausgebildet.
Die Bekämpfung und Diskussion
des Menschenhandels in der Schweiz
hat meistens die sexuelle Ausbeutung
im Blick, also Zwangs prostitu tion.
Das ist zu eng gedacht. Denn die moderne
Sklaverei betrifft auch und gerade
Berufsleute. Altenpfleger, Gipserinnen,
Küchenhilfen werden für ihre
Arbeitskraft ausgebeutet.
Erst kürzlich kam eine Expertengruppe
des Europarats zum Schluss,
dass die Schweiz immer noch viel zu
wenig tut, um Opfern zu helfen und
Täter zu bestrafen.
Als Gewerkschaften stehen wir mit
in der Pflicht. Die Opfer sind unsere
Kolleginnen und Kollegen. Mit ihnen
müssen wir solidarisch sein und dafür
kämpfen, dass sich ihre Situation
möglichst schnell verbessert.
Vergessen wir unsere Kolleg*innen in
modernen Slavereiverhältnissen also
nicht und kämpfen wir gemeinsam,
dass Politik und Justiz endlich hinschauen.
«Wir sind so ausgedünnt, dass jeder Grippefall zum Problem wird.»
Beat Haueter, SDA Sport
21
SDA-Redaktion
in Alarmbereitschaft
Bei Keystone-SDA jagt eine Hiobsbotschaft die nächste. Die arg
gebeutelte Belegschaft befürchtet bereits einen neuen Eklat.
Die Redaktionen von Keystone-SDA
kommen nicht zur Ruhe. Neben den
bereits angekündigten Sparmassnahmen
im Budget 2020 wurde die Belegschaft
Ende 2019 von einem Schock in
den nächsten getrieben: Im November
kündete CH Media an, einen eigenen
Newsdesk aufzubauen. Es war nach
Tamedia schon der zweite Verlag, der
den SDA-Dienst teilweise kündigte.
Im Dezember verlor das Team mit
dem Weggang von Chefredaktor Marcus
Hebein nach nur neun Monaten
die Hoffnung auf mehr Mitbestimmung.
Auch die neuen Tarifbestimmungen
führten aufgrund fehlender
interner Kommunikation zu Verunsicherung.
«Die Stimmung ist angespannt»,
sagt Beat Haueter aus der
Sportredaktion der SDA, «der nächste
Kahlschlag zeichnet sich ab.»
Zu viel läuft intransparent, ohne Beteiligung der Redaktionen. (© Gaetan Bally/Keystone-SDA)
Sparrunden statt Visionen
Wer bei Keystone-SDA arbeitet, weiss,
was es heisst, wenn das Flaggschiff
wankt: Die letzten Jahre waren geprägt
von Sparmassnahmen, der Fusion der
SDA mit Keystone, Umstrukturierungen,
Kündigungen und Lohnkürzungen
– bei gleichzeitiger Gewinnausschüttung
an das Aktionariat. Nach
wie vor laufe vieles intransparent,
ohne Einbezug der Redaktionen. Statt
mit Sparrunden und dem Ruf nach
Fördergeldern müsste sich die Nachrichtenagentur
mit einer klaren Vision
dem Wandel der Medienlandschaft
fügen, sagt Haueter als Mitglied der
Redaktionskommission. Zwar sei einiges
gegangen – etwa würde vermehrt
multimedialer Inhalt produziert –,
«doch es geht viel zu langsam voran».
Sportredaktion auf alles gefasst
Zwar hat Keystone-SDA Ende 2019 mit
den Verlagen neue Verträge ausgehandelt,
trotzdem sieht es düster aus. Offiziell
sollen 2020 in den Redaktionen
keine weiteren Stellen gestrichen werden.
«Angesichts der wirtschaftlichen
Situation bezweifeln wir das jedoch»,
sagt Haueter. Die Redaktionen seien
schon jetzt so ausgedünnt, dass jeder
Grippefall im Team zum Problem werde:
«Wir kommen an Grenzen.» Die
Sportredaktion sei auf alles gefasst –
zu gewaltig sei das Loch, das der Wegfall
von Tamedia im Sportbudget hinterlasse.
«Diverse Akteure wollen uns
beweisen, dass sie uns nicht mehr
brauchen. Sie schauen, wie weit sie gehen
können.»
Einen Lichtblick sieht die Redaktionskommission
in den jüngst angekündigten
Umbauplänen des Unternehmens:
Grundsätzlich begrüsse
man es, wenn ein nicht gewinnorientierter
Teil Journalismus betreibe und
die Dividende im anderen Teil des Unternehmens
erwirtschaftet werde, sagte
Reko-Mitglied Sebastian Gänger gegenüber
Radio SRF.
Manuela Ryter
GAV Post 2021:
Das letzte Wort haben
die Mitglieder
Die GAV-Verhandlungen stehen kurz
vor Abschluss. Die Verhandlungsdelegation
ist zuversichtlich, bald ein positives
Ergebnis zu vermelden.
Das letzte Wort haben die Gewerkschaftsmitglieder:
sie stimmen über
das neue Vertragswerk ab.
44-Stunden-Woche ist vom Tisch!
Seit September letzten Jahres verhandelt
syndicom den GAV Post 2021. Die
Verhandlungen stehen kurz vor dem
Abschluss, und es schaut gut aus.
syndicom konnte die von den
Post-Verantwortlichen geforderten
Verschlechterungen bisher allesamt
abwehren. Beispielsweise sollte bei
PostMail eine 44-Stunden-Woche eingeführt
werden, diese ist vom Tisch.
Bumerangeffekt vermeiden
Zuversichtlich gibt sich der Leiter der
Verhandlungsdelegation Matteo Antonini:
«Wir konnten der Post aufzeigen,
dass sie ihren Angestellten in
den letzten Jahren einiges abverlangt
hat und sich Verschlechterungen der
Arbeitsbedingungen als Bumerang erweisen
würden. Deshalb denke ich,
dass wir sehr bald ein positives Ergebnis
verlautbaren dürfen.»
Jetzt müssen die Kolleg*innen
überzeugt werden
Selbstverständlich gilt der GAV erst,
sobald die Gewerkschaftsmitglieder
dem neuen Vertragswerk zustimmen.
Um diese Genehmigung zu erlangen,
werden die Mitglieder der Verhandlungsdelegation
ihre Kolleginnen und
Kollegen in den kommenden Monaten
von den neuen GAV-Bestimmungen
überzeugen müssen.
Matthias Loosli
Direkt zur syndicom-Themenseite:
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22 Politik
Es braucht jetzt besseren
Kündigungsschutz
Bundesrat Guy Parmelin hat
endlich den Willen gezeigt,
den Schutz gewerkschaftlich
aktiver Arbeitnehmender vor
missbräuchlicher Kündigung
zu verbessern. Er willigte ein,
zwischen den Arbeitgebern
und den Gewerkschaften der
Schweiz unter Einbezug der
Experten der Internationalen
Arbeitsorganisation ILO eine
Mediation durchzuführen.
Ziel ist es, bis Juni Lösungsvorschläge
auszuarbeiten.
Text: Luca Cirigliano
Bilder: Thierry Porchet
Mit diesen Lösungsvorschlägen soll
der Kündigungsschutz auf das von
den ILO-Konventionen geforderte
Niveau angehoben werden können.
Aufgrund der Kursänderung von
Bundesrat Parmelin hat im Juni 2019
der Schweizerische Gewerkschaftsbund
zugestimmt, die Schweiz von
der schwarzen Liste fehlbarer Länder
streichen zu lassen. Im Vorfeld der
ILO-Konferenz, die im 100. Jahr ihres
Bestehens vom Schweizer Botschafter
Jean-Jacques Elmiger präsidiert
wurde, war die Schweiz auf einer Liste
von Ländern gelandet, die gegen
ILO-Konventionen verstossen – eine
üble Blamage.
Die ILO hatte die Schweiz auf
die schwarze Liste mit den 40 bedenklichsten
Fällen von Verletzungen
der ILO-Konventionen gesetzt.
Sie befand sich damit in Gesellschaft
von Ländern wie Sierra Leone,
Tadschikistan und Weissrussland.
Zusammen mit Griechenland
und Weissrussland war die Schweiz
das einzige europäische Land auf
der Liste.
15 Jahre lang ist nichts passiert
Konkret wird der Schweiz vorgeworfen,
die Menschenrechte beim Kündigungsschutz
von gewerkschaftlich
aktiven Arbeitnehmenden zu verletzen,
die von der ILO-Konvention 98
geschützt werden, welche die
Schweiz ratifiziert hat.
Bereits 2004 hatte die ILO gegenüber
dem Bundesrat festgehalten,
dass die im Obligationenrecht
(Art. 336a Abs. 2) vorgesehene maximale
Entschädigung von sechs
Monats löhnen bei missbräuchlicher
Kündigung nicht genügend abschreckend
wirke. Vielmehr könne
so Arbeitnehmenden missbräuchlich
gekündigt werden, um sie
mundtot zu machen.
Wie Studien zeigen, werden die
fehlbaren Arbeitgeber meist nur zur
Zahlung von 2–3 Monatslöhnen ver-
Die ILO verlangt,
für extreme Fälle
sei auch die
Wiedereinstellung
vorzusehen
Sollte der Mediationsprozess nicht zu konkreten Verbesserungen führen, wird der SGB über die
ILO den Druck auf die Schweiz weiter erhöhen. Die Schweizer Gewerkschaften haben jüngst
wieder viele Fälle von missbräuchlichen, antigewerkschaftlichen Kündigungen gesammelt.
23
urteilt. Das bezahlen sie dann aus
der Portokasse.
Die ILO verlangte damals von
der Schweiz, die maximal mögliche
Entschädigung auf mindestens 12
Monatslöhne heraufzusetzen sowie
für extreme Fälle auch die Wiedereinstellung
vorzusehen. Aber 12 Monatslöhne
sind je nach Schwere des
Falles bzw. Grösse des Unternehmens
nicht angemessen oder nicht
abschreckend genug bzw. haben
keinen pönalen Charakter. Deshalb
folgt, dass das revidierte Gesetz eher
eine Mindestbestimmung enthalten
sollte («mindestens 12 Monate …»
z. B.), die dann nach oben offen gelassen
wird.
Passiert ist in diesen 15 Jahren
nichts. In der Schweiz wird unbequemen
Mitarbeitenden, die ihre
gesetzlichen und verfassungsmässigen
Rechte ausüben und deshalb
den Arbeitgeber stören, immer noch
sang- und klanglos gekündigt.
Die Vorlage des Bundesrats zu
Whistle blowing hätte die Situation
nicht verbessert, sondern im Gegenteil
sogar verschlimmert. Das erklärte
eine ILO-Vertreterin an einem
Hearing der für die Vorlage zuständigen
Rechtskommission des Nationalrats.
Eine reelle Chance, das Kündigungsrecht
endlich anzupassen
Viele Karrieren
und Leben von
Arbeitnehmenden
wurden durch
solche missbräuchlichen
Kündigungen
zerstört
Im Juni 2019 hat aber der zuständige
ILO-Ausschuss auf Antrag der
Schweizer Delegation entschieden,
die Schweiz aus der Liste zu streichen.
Der SGB hat diesem Vorgehen
zugestimmt, weil dies eine reelle
Chance ist, das Schweizer Kündigungsrecht
endlich den völkerrechtlichen
Normen anzupassen.
Seit der Gewerkschaftsbund
2003 eine Beschwerde gegen die
Schweiz eingereicht hatte, wegen
Nicht-Einhaltung der ratifizierten
Konventionen, wurde die Schweiz
wiederholt von der ILO gerügt. Doch
der Bundesrat weigerte sich, die
ILO-Empfehlungen umzusetzen. Er
war dabei immer den Schweizer Arbeitgebern
gefolgt, die eine Verbesserung
des Kündigungsschutzes von
Mitgliedern von Personalkommissionen,
Pensionskassen-Stiftungsräten
und gewerkschaftlich aktiven
Arbeitnehmenden strikte ablehnten.
Bundesrat Guy Parmelin hat
sich nun verpflichtet, eine externe
Mediation einzusetzen, die den Arbeitgebern
und den Gewerkschaften
hilft, Lösungsvorschläge für einen
besseren Schutz der Arbeitnehmenden
auszuarbeiten. Sollte der
Media tions prozess nicht zu konkreten
Verbesserungen führen, wird
der SGB über die ILO den Druck auf
die Schweiz weiter erhöhen. Die Gewerkschaften
haben jüngst wieder
viele Fälle mit antigewerkschaftlichen
missbräuchlichen Kündigungen
gesammelt.
«Es wurde bereits viel Arbeit in
diesem Gebiet geleistet», meint
dazu Pierre-Yves Maillard und sagt
weiter: «Es gibt Gutachten, und in
der Vergangenheit fanden auch
schon Gespräche statt. Die Kursänderung
von Bundesrat Parmelin
ist erfreulich, ebenso die Signale der
Arbeitgeber, ohne Scheuklappen
und nach Treu und Glauben eine
Lösung für dieses Problem zu finden.
Viele Karrieren und Leben von
Arbeitnehmenden wurden durch
solche missbräuchlichen Kündigungen
zerstört. Es darf nicht sein, dass
die Schweiz ihre völkerrechtlichen
Verpflichtungen nicht wahrnimmt.
Wir werden hier genau hinschauen,
damit der Bundesrat seine völkerrechtlichen
Pflichten auch wirklich
wahrnimmt.»
Dieses Jahr wird die Schweiz
nun der ILO Bericht erstatten über
die Resultate der Mediation. Ausserdem
wird sich die Schweiz freiwillig
einer ausserordentlichen Überprüfung
durch die ILO unterziehen, was
die Einhaltung der Gewerkschaftsfreiheit
angeht. Der SGB wird diesen
Prozess begleiten.
SGB.ch/themen/arbeit/
gewerkschaftsrechte
Gegen das
Menschenrecht
In einem Urteil von 2017
empfiehlt der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte
zu prüfen, ob eine
Sanktion für den Arbeitgeber
abschreckend genug ist.
Ein türkisches Unternehmen hatte
mehreren Arbeitnehmenden –
Mitgliedern der Gewerkschaft –
aus wirtschaftlichen Gründen
oder wegen fehlender Leistung
gekündigt. Das letztinstanzliche
Gericht in der Türkei hatte die
Kündigungen als missbräuchlich
bewertet, weil sie aufgrund der
Gewerkschaftsmitgliedschaft der
Arbeitnehmenden ausgesprochen
worden waren. Der Arbeitgeber
war zur Zahlung eines Jahreslohns
oder zur Wiedereinstellung
der gekündigten Arbeitnehmenden
verurteilt worden. Er hatte
sich für die Zahlung entschieden.
Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR)
musste sich mit der Frage auseinandersetzen,
ob eine Zahlung von
zwölf Monatslöhnen zur Sicherstellung
des Schutzes vor gewerkschaftsfeindlichen
Entlassungen
ausreiche. Er befand, dies sei
nicht der Fall. Die Sanktion sei
nicht abschreckend genug, weil
der Arbeitgeber die Wahl habe,
eine Entschädigung zu zahlen
oder die Arbeitnehmenden wieder
einzustellen. Bei geringen Löhnen
wirke zudem eine Entschädigung
in Höhe eines Jahreslohnes nicht
immer abschreckend.
In der Schweiz sind als Entschädigung
bei missbräuchlichen
Kündigungen nur sechs Monatslöhne
vorgesehen, und die Gerichte
begnügen sich meist mit zwei
bis drei Monatslöhnen. Das
Schweizer Recht scheint damit
nicht abschreckend genug zu sein.
Früher oder später wird der
EGMR, so wie die ILO, die Schweiz
wegen Missachtung von Artikel 11
der Menschenrechtskonvention
verurteilen. Es wäre besser, das
Obligationenrecht zu ändern.
(Fall: Tek Gida Is Sendikasi gegen
die Türkei vom 4. April 2017)
24
Unsere Arbeit verdient
gute Renten
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll im Alter vom Renteneinkommen
anständig leben können. Im Grundsatz stimmen
die meisten Menschen dieser Aussage zu. Doch die Altersvorsorge
steht vor grossen Herausforderungen und die Lage spitzt
sich zu. Denn die Renten sinken – während die Wirtschaft
wächst. Der SGB weist einen Ausweg.
Text: Gabriela Medici, SGB
Bild: Fotomelia
Sinkende Renten ...
In der AHV gab es die letzte generelle
Rentenerhöhung in den 70er-Jahren.
Seither wurden die Renten nur
an die Lohn- und Preisentwicklung
angepasst, und sie hinken den Löhnen
hinterher. Zudem fressen die
Krankenkassenprämien immer
mehr auf. Gleichzeitig wurde immer
mehr in die 2. Säule einbezahlt.
Trotzdem sinken die PK-Renten
von Jahr zu Jahr. Viele Versicherte
stellen empört fest, dass sie in der
2. Säule mehr zahlen müssen, um
schliesslich doch weniger Rente zu
erhalten. Dazu kommt, dass viele
Frauen nicht in der 2. Säule versichert
sind oder nur sehr geringfügig.
So sind wir in der absurden
Lage, dass die Wirtschaft stetig gewachsen
ist – aber die Altersvorsorge
nur schlechter wird.
… und Angstmacherei
Gleichzeitig wollen uns Banken und
Versicherungen weismachen, dass
die AHV vor dem Kollaps steht. So
erhöhen sie ihren Druck auf Rentenkürzungen
und Alters erhöhung.
Tatsächlich wollen sie die Produkte
der 3. Säule verkaufen. Denn damit
machen sie Geld. An der AHV verdienen
sie nichts. Im Gegenteil: Die
Topverdiener zahlen viel mehr ein,
als sie je an Rente erhalten werden.
Nur in der AHV finanzieren sie und
die Arbeitgeber die AHV-Renten der
Malerin und des Verkäufers mit. In
der 3. Säule ist jede Person alleine.
Gegenoffensive der Gewerkschaften
Die Bundesverfassung setzt seit bald
50 Jahren das klare Ziel, dass uns
die Renten ein anständiges Leben
im Alter ermöglichen sollen. Doch
in Realität entfernen wir uns davon
immer weiter. In den nächsten Jahren
wird sich entscheiden, ob die
reiche Schweiz sich eine anständige,
solidarische Altersvorsorge leistet
oder ob sich Banken und Versicherungen
mit der Privatisierung der
Vorsorge durchsetzen.
Deshalb lanciert der SGB
im März eine Initiative für eine
13. AHV-Rente. Sie ist simpel, aber
bestechend: Sie fordert eine weitere
Auszahlung jener Rente, auf die
man in der AHV Anspruch hat. Wie
ein 13. Monatslohn. Wegen der ausgleichenden
Eigenschaft der AHV
profitieren die tieferen Einkommen
am meisten. Für eine Familie, sagen
wir einen Tramführer und eine
Coop-Verkäuferin in Teilzeit mit
einem Kind, bringt das rund 300 Fr.
mehr Rente pro Monat. Die Initiative
sieht vor, dass auch EL-Bezüger*innen
profitieren. Gerade die
ärmsten Rentnerinnen und Rentner
sollen eine Verbesserung spüren.
Diese Erhöhung der AHV-Renten
ist der beste Weg, die unsägliche
Situation der Frauen im Rentenalter
umgehend zu verbessern. Denn in
der AHV sind alle versichert, egal,
ob sie erwerbstätig sind. Nur in der
AHV wird das Erziehen der Kinder
und die Pflege von Angehörigen als
Arbeit anerkannt. Deshalb sind die
Frauen- und Männerrenten der AHV
etwa gleich hoch. Eine Erhöhung
der AHV-Renten bringt die längst
überfälligen, konkreten Fortschritte
bei den Frauenrenten!
Der SGB zur Lancierung der Initiative:
Bit.ly/314sT3d
Recht so!
25
Betrifft:
Gewerkschaftlicher Kündigungsschutz
Ich setze mich in unserem Betrieb regelmässig
für die Interessen der Arbeitnehmenden
ein und überlege mir, ob ich
der Personalkommission beitreten will.
In diesem Zusammenhang frage ich mich,
wie das Gesetz Mitarbeitende, welche
sich für die Anliegen der Mitarbeitenden
ein setzen oder sich in der Arbeitnehmervertretung
engagieren, vor Repressionen
der Arbeitgeber schützt.
Worin besteht der gesetzliche Schutz bzw.
wie werden Repressionen der Arbeitgeber
gegen Arbeitnehmende wegen den
genannten Tätigkeiten sanktioniert?
Was tut syndicom, um den Schutz
der engagierten Mitarbeitenden vor
Repressionen der Arbeitgeber zu
verbessern?
Antwort des syndicom-Rechtsdienstes
Das Obligationenrecht schützt das Engagement von
Mitarbeitenden bezüglich Anliegen der Arbeitnehmenden
im Rahmen der Bestimmungen zur missbräuchlichen
Kündigung (vgl. Art. 336ff.). Unter diesen Schutz fallen
verschiedene Tätigkeiten, insbesondere die Ausübung
verfassungsmässiger Rechte (etwa die Meinungs- und
Koalitionsfreiheit), die Geltendmachung von arbeitsrechtlichen
Ansprüchen, die Zugehörigkeit zu einer
Gewerkschaft, die rechtmässige Ausübung einer gewerkschaftlichen
Tätigkeit (etwa des Streikrechtes) sowie die
Tätigkeit von gewählten Arbeitnehmervertreter*innen.
Das Mitwirkungsgesetz schützt zudem Mitglieder der Arbeitnehmervertretung
insofern, als es festhält, dass die
Tätigkeit nicht durch die Arbeitgeber behindert werden
darf und die Arbeitnehmervertreter*innen wegen dieser
Tätigkeit nicht benachteiligt werden dürfen.
Der gesetzliche Kündigungsschutz in der Schweiz ist
leider recht zahnlos ausgestaltet: Kündigungen, welche
wegen der Ausübung der aufgezählten Tätigkeiten erfolgen,
sind zwar missbräuchlich, aber dennoch gültig und
beenden damit das Arbeitsverhältnis. Die Missbräuchlichkeit
der Kündigung wird lediglich insoweit sanktioniert,
als der Arbeitgeber eine Entschädigung von bis zu
sechs Monatslöhnen entrichten muss. Erschwerend
kommt hinzu, dass die Arbeitnehmenden die Missbräuchlichkeit
in einem Gerichtsverfahren nachweisen
müssen, was sich oftmals als schwierig darstellt. Nur bei
Arbeitnehmer vertreter*innen besteht eine Umkehr der
Beweislast – der Arbeitgeber hat zu beweisen, dass er
einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte, d. h. dass
diese nicht wegen einer der geschützten Tätigkeiten erfolgt
ist. Gelingt ihm dieser Entlastungsbeweis nicht, so
gilt die Kündigung als missbräuchlich.
Ein wirksames Mittel ist der Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen.
In einer Vielzahl der GAV von syndicom
wird dieser Schutz auf unterschiedliche Art und Weise
verstärkt: etwa durch eine Verdoppelung der gesetzlichen
Entschädigung auf maximal einen Jahreslohn, durch die
Einhaltung von speziellen Verfahrensvorschriften und
den Beizug der Gewerkschaft bei beabsichtigter Kündigung
eines Mitgliedes der Personalvertretung, durch
Verbot der Kündigung wegen der Tätigkeit in der
Personalkommission oder durch die Beschränkung der
Kündigungsfreiheit auf qualifizierte Gründe.
Zudem gewährt syndicom den von einer Kündigung
betroffenen Mitarbeitenden Rechtsschutz und vertritt
ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber nötigenfalls
auch vor Gericht.
syndicom.ch/rechtso
26 Freizeit
Tipps
Auf Stellensuche mit 50+
Welche nützlichen Tipps kann man
brauchen, wenn man 50+ ist und
sich auf dem Arbeitsmarkt nicht so
gut auskennt? Weil Stellensuchende
über 50 mehr als andere riskieren,
langzeitarbeitslos zu werden, müssen
wir die Vorurteile gegenüber «älteren»
Bewerber*innen überwinden.
Denn wer stellenlos ist, bleibt es oft
lange. Über 50-Jährige haben jedoch
einiges zu bieten an (Lebens-)Erfahrung,
Fachwissen und Motivation.
An diesem Seminar erarbeiten
die Teilnehmenden einen motivierenden
Bewerbungsbrief sowie einen
aussagekräftigen Lebenslauf
und bereiten sich auf ein Vorstellungsgespräch
vor. Daniel Lampart,
der SGB-Sekretariatsleiter und
-Chef ökonom, und der Ausbildner
und Coach Rolf Summermatter
werden den Teilnehmenden zeigen,
wie man das Bewerbungsdossier
optimiert, damit es nicht unten im
Stapel landet. Neben Hintergrundinformationen
zum Arbeitsmarkt
bekommen die Teilnehmenden die
gewerkschaftlichen Positionen dazu
vorgestellt. Der Kurs findet am 5.
und 6. März in Restaurant Aarhof in
Olten statt und ist kostenlos für
Mitglieder, die anderen zahlen
820 Franken.
Am gleichen Ort werden Interessierte
sich am 25. März mit einer
anderen wichtigen Frage befassen,
und zwar: Was darf der Arbeitgeber
und was nicht? Sie erfahren, was genau
eine Änderungskündigung ist
und wie man sich dagegen eine Weile
wehren kann. Die Teilnehmenden
lernen Arten von missbräuchlicher
Kündigung unterscheiden und den
Zusammenhang zwischen Mobbing
und Stresshaftung.
Als Voraussetzung ist der Besuch
des Seminars «Meine Rechte am Arbeitsplatz
praktisch erklärt» nötig.
Der Referent ist Urs Egger (Unia).
Anmeldung: Movendo.ch
Camille (2019)
Sie ist jung, wild und bereit, sich bis
zur Selbstaufgabe ihrer Mission hinzugeben.
Sie entwickelt ein genuines
Interesse am Schicksal der Menschen.
Die Fotojournalistin Camille
Lepage entscheidet sich deshalb,
nachdem sie eben heil aus Sudan
zurückgekehrt ist, in die Zentralafrikanische
Republik zu fliegen, um
den dortigen Konflikt in Bildern
festzuhalten. Die Menschen in der
Zentral afrikanischen Republik leiden
unter einem Bürgerkrieg zwischen
Christen und Muslimen. Es
herrscht ein Klima der Gewalt und
Gegengewalt, in dem viele ihre
Menschlichkeit verlieren. Gräueltaten
werden begangen, die sich jeglicher
Vernunft entziehen und mit
Worten nur schwer zu beschreiben
sind. Camille will mit ihren Bildern
die Menschen wachrütteln, damit
sie nicht tatenlos zusehen, wie Tausende
getötet oder vertrieben werden.
Dass sich der französische Regisseur
Boris Lojkine bei Camille
Lepages Geschichte für eine dokumentarische
Herangehensweise entschieden
hat, hängt auch damit zusammen,
dass sich die Geschichte
zwischen dem Oktober 2013 und
dem Mai 2014 wirklich so zugetragen
hat. Sie endet mit dem Tod
Camilles. Lojkine verwendet ein besonderes
Bildformat, das sich an die
Originalbilder von Camille Lepage
annähert und so einen Übergang
zwischen der Nacherzählung des
Films und den Fotografien erlaubt.
Er hält die notwendige Distanz zu
den Protagonisten und umgeht damit
die Falle, Camille als Heldin
moralisch zu überhöhen, und es gelingt
ihm auch, die Protagonisten
der Gewalt trotz allem würdevoll zu
zeichnen. So entsteht ein Film, der
uns einiges abverlangt, ohne uns zu
bedrängen, und der uns einige Spiegel
vorhält, ohne uns zu verurteilen.
Kinostart in der Deutschschweiz:
27. Februar 2019
© Trigon Film
Der Streik in den SBB-Werkstätten
in Bellinzona
Wer sich für die jüngste Geschichte
interessiert, wird mit Vergnügen
dieses neu erschienene Buch zur
Kenntnis nehmen, das einen der
längsten und härtesten Streiks der
letzten Jahrzehnte schildert. In einem
Land, wo das Streikrecht erst
seit dem Jahr 2000 verfassungsrechtlich
anerkannt ist, zeigte der
erfolgreiche Streik für die SBB-
Werkstätten («Officine») in
Bellinzona, was eine entschlossene
Belegschaft erreichen kann, wenn
die Arbeiterinnen und Arbeiter zusammenstehen.
Als im März 2008 die Direktion
der SBB ihren Plan verkündete, die
Werkstätten von SBB-Cargo aufzulösen,
begannen die 430 Arbeiter
diesen langen Streik, der ein riesiges
Echo in der Bevölkerung der
Region fand, bis hin zum Bischof.
Die Besetzung der «Officine» war der
Höhepunkt der Bewegung mit der
erfolgreichen Politisierung, wo ein
ganzer Kanton sich an die Bundesbehörden
wandte. Am Ende konnte
die Mehrzahl der Arbeitsplätze bis
heute erhalten werden.
Eine Gruppe von Historiker*innen
hat über 70 Interviews mit den
Arbeitern geführt, die zeigen, wie
diese Bewegung jeden verändert
hat. Um den Kampf in den «Officine»
besser erleben zu können, ist
dem Buch der Dokumentarfilm
«Giù le mani» (Hände weg) von
Danilo Catti beigefügt (DVD mit
deutschen Untertiteln).
© Edition 8
Edition8.ch. Paolo Barcella et al.:
Der Streik in den SBB-Werkstätten in
Bellinzona, Januar 2020, Zürich, 21 Fr.
1000 Worte
Ruedi Widmer
27
28 Bisch im Bild Im Januar und Februar 2020 war syndicom drinnen und draussen aktiv:
mit den Petitionär*innen für eine Personalkommission in der Briefpostregion Biel,
mit der Expertengruppe AZG und den Chauffeur*innen von PostAuto, mit den
Basler Pensionierten und den ICT-Vertrauensleuten Zürich/Ostschweiz.
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1. Die Angestellten, welche die Unterschriften für die Petition
zur Bildung einer Personalkommission in der Briefzustellregion
Biel gesammelt haben. (Bild: Sébastien Bourquin, © syndicom)
2. Die PostAuto-Expertengruppe für das Arbeitszeitgesetz.
(© syndicom)
3. Die PostAuto-Chauffeur*innen von Corcelles und Sédeilles
haben syndicom beauftragt, eine Erhöhung ihres Beschäftigungsgrads
auszuhandeln. Dieser liegt zurzeit bei 80%.
(© syndicom)
4, 5, 6 Solidarität mit den jurassischen Buschauffeur*innen wird bekundet
im Val d’Hérens (VS), in Locarno und von den Chauffeur*innen, die in
Balsthal einen Kurs über das Arbeitszeitgesetz besuchen. (© syndicom)
7. Die Basler Pensionierten von Post-Telecom auf ihrer ersten Wanderung
des Jahres 2020 in der Region Rheinfelden. (© syndicom)
8. Versammlung der Vertrauensleute des Sektors ICT Zürich/Ostschweiz.
(Bild: Dominik Dietrich, © syndicom)
9, 10. Die Basler Pensionierten des Sektors Medien trafen sich zu ihrem
traditionellen Fondueplausch. (Bild: Rosmarie Gerber)
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Aus dem
Leben von ...
Diego Moretti: «Schon immer habe ich
mich für die Schwächsten eingesetzt.»
Diego Moretti, 47, geboren in Cantù
(Italien), arbeitete zuerst in einem
Handwerksbetrieb in der italienischen
Region Brianza, dann als Metallarbeiter
in Lecco. Nach seiner Heirat mit einer
Schweizerin trat er 2003 eine Stelle bei
Picciotti in Bioggio TI an. Der Betrieb
wurde später vom Kartonagen- und
Verpackungsdruck-Unternehmen Südpack
übernommen. Der bereits bei
comedia aktive Gewerkschafter war
Vize präsident der syndicom-Sektion
Ticino e Moesano. Heute arbeitet er bei
der Gewerkschaft Unia (Bausektor), ist
aber immer noch syndicom-Mitglied.
Er engagierte sich auch bei anderen
gewerkschaftlichen Aktionen, zum
Beispiel im Herbst 2015 bei der Protestaktion
im Paketzentrum der Post-
Logistics in Cadenazzo.
Text: Giovanni Valerio
Bild: Sandro Mahler
«Wird die Würde
verletzt, ist es Zeit zu
handeln»
Angefangen mit meinem Engagement
in der Gewerkschaft habe ich,
weil mich meine Kollegen gefragt
haben. Zuerst kämpfte ich für meine
Rechte. Gerade eingestellt, schaute
ich mir meinen Vertrag genau an
und ging – etwas naiv – zum Chef,
um meine Rechte einzufordern und
Klartext zu reden. Ich habe immer an
die Gerechtigkeit geglaubt. Deshalb
trat ich der Personalkommission bei
und führte den Grundsatzkampf
fort – der kollektiv geworden war.
Ich war bei drei Verhandlungen
für die Erneuerung von Gesamtarbeitsverträgen
dabei, und jedes Mal
wurde es schlimmer: Die Geschäftsleitung
hörte nicht auf, von uns
Opfer zu verlangen. Die Verhandlungsergebnisse
waren wirklich enttäuschend.
syndicom war in der Unterzahl,
und die andere Gewerkschaft
nahm die Verschlechterung angesichts
der Drohung, ins Ausland zu
verlagern, hin. Ich trat deshalb aus
der PeKo aus, aber es war klar, dass
ich mich weiter für die Rechte meiner
Kolleg*innen einsetzen würde.
2015 wurde der Tiefpunkt erreicht.
Als die SNB den Euro-Mindestkurs
aufhob, wollte Südpack die
Grenzgängerlöhne um 10 % senken.
Das schien mir ungerecht, auch
wenn ich selbst nicht Grenzgänger
war (wie 80 % der Angestellten). Der
folgende Kampf führte zu einer Spaltung
im Unternehmen. Unter dem
Vorwand eines rückläufigen Arbeitsvolumens
wurde ich zusammen mit
fünf Kollegen entlassen. Ich erinnere
mich daran, als wäre es gestern gewesen.
Als ich mit dem Kündigungsbrief
aus dem Büro des Direktors
kam, hatten einige Kollegen Tränen
in den Augen. Das war schwierig für
mich, mit zwei Kindern und einer
Frau, die ebenfalls ihre Stelle verloren
hatte. Aber es war Zeit, einzustehen
gegen eine Geschäftsleitung, die
die Würde der Arbeitnehmenden mit
Füssen trat. Dank Marco Forte von
syndicom haben wir einen Streik
organi siert, der im Tessin Aufsehen
erregte. Wir nutzten alle Mittel: Facebook,
Presse, Fernsehen. Am frühen
Morgen versammelten wir uns vor
den Toren des Unternehmens und
forderten ein Treffen mit der Geschäftsleitung
des deutschen
Stamm hauses. Die Verhandlungen
waren nicht einfach, aber wir erreichten
Entschädigungen und die
Zusage, dass wir bei Neueinstellungen
Vorrang haben würden. Eigentlich
eine Wiedereingliederung.
In der Substanz war meine Kündigung
vor allem gewerkschaftsfeindlich.
Denn ich war zwar nicht mehr
Mitglied der PeKo, aber aktiver denn
je. Und ich war Vizepräsident der
syndicom-Sektion Ticino e Moesano.
Der Streik schadete dem Image von
Südpack: Einige Monate später
musste der Geschäftsführer gehen.
Seither hat sich das Arbeitsumfeld
verbessert. Derweil wurde die Unia
auf meine Hartnäckigkeit aufmerksam
und kurze Zeit danach trat ich
meine Stelle in der Gewerkschaft an.
So habe ich meinen Weg gefunden,
weil ich mich immer für die
Schwächsten eingesetzt habe.
syndicom.ch/aktuell/artikel/
arbeitsniederlegung-bei-suedpack
Impressum
Redaktion: Sylvie Fischer, Giovanni Valerio
Tel. 058 817 18 18, redaktion@syndicom.ch
Freie Mitarbeit: Rieke Krüger
Porträts, Zeichnungen: Katja Leudolph
Fotos ohne ©Copyright-Vermerk: zVg
Layout und Druck: Stämpfli AG, Bern
Adressänderungen: syndicom, Adressverwaltung,
Monbijoustrasse 33, Postfach, 3001 Bern
Tel. 058 817 18 18, Fax 058 817 18 17
Inserate: priska.zuercher@syndicom.ch
Abobestellung: info@syndicom.ch
Abopreis ist im Mitgliederbeitrag inbegriffen. Für
Nichtmitglieder: Fr. 50.– (Inland), Fr. 70.– (Ausland)
Verlegerin: syndicom – Gewerkschaft
Medien und Kommunikation, Monbijoustr. 33,
Postfach, 3001 Bern
Das syndicom-Magazin erscheint sechsmal im Jahr.
Ausgabe Nr. 16 erscheint am 20. April 2020
Redaktionsschluss: 9. März 2020
31
Mit Reka liegt mehr drin.
Das syndicom-Kreuzworträtsel
Mobil mit syndicom: Zu gewinnen gibt
es diesmal einen Reka-Check, gespendet
von unserer Dienstleistungspartnerin
Reka. Die Lösungswörter werden in der
nächsten Ausgabe zusammen mit
dem Namen der Gewinnerin oder des
Gewinners veröffentlicht.
Lösungswörter und Absender auf einer
A6-Postkarte senden an: syndicom-
Magazin, Monbijoustrasse 33, Postfach,
3001 Bern. Einsendeschluss: 9. 3. 20
Reka_KW_Syndicom_D.indd 1 21.12.15 14:13
Die Gewinner
Die Lösung des Kreuzwort rätsels aus
dem syndicom-Magazin Nr. 14 lautet:
PARLAMENT.
Gewonnen haben Werner und Erna Roth
aus Gohl. Der Coop-Gutschein ist unterwegs.
Wir gratulieren herzlich!
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Rp pro Liter
+41 (0)58 817 18 18 - mail@syndicom.ch
32 Inter-aktiv
syndicom social
Etappensieg für die
Chauffeur*innen 18.12.2019
Das jurassische Kantonsparlament hat einer
Ende November eingereichten dringenden
Motion zugestimmt. Darin fordert SP-Abgeordneter und
syndicom-Mitglied Nicolas Maître die Anhörung der Gewerkschaften
im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
für die Buslinien.
Das sind die Verhandler*innen
bei PostAuto
20.12.2019
Im Januar beginnen wir mit den Verhandlungen
zur Erneuerung des GAV PostAuto und des
Personalreglements der Postauto-Unternehmen.
Die Verhandlungsdelegation haben wir mit Bedacht
ausgewählt: Mehr Infos auf unserer Website!
T-Systems Schweiz neu mit GAV16.12.2019
syndicom hat mit dem Digitaldienstleister T-Systems
Schweiz, einer Tochter der Deutschen Telekom,
einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen.
Dieser ist ab 1. Januar 2020 in Kraft. Mit dem Abschluss
des Vertragswerks bekennt sich T-Systems
Schweiz zur Sozialpartnerschaft und nimmt
als eines der führenden IT-Unternehmen in der
Schweiz seine soziale Verantwortung wahr.
Gegen Belästigung und Gewalt 10.12.2019
@syndicom_de
Gewalt und Belästigung sind auch 2019
noch Bestandteil der Arbeitswelt – und
zwar in allen Branchen. Für wirksame Gegenmassnahmen
braucht es die richtigen Rahmenbedingungen.
Der Bundesrat ist gefragt.
It’s time to #RatifyC190! @UNI_Europa #HumanRightsDay
2020: Das Jahr von TikTok26.9.2019
2019 war das Jahr von Instagram, das nun
über eine Milliarde Nutzer*innen zählt. 2020
hingegen wird TikTok im Rampenlicht stehen,
die im ersten Halbjahr 2019 meistgeladene
App. Die Social-Media-Strategien der Marken
mit jungem Zielpublikum werden 2020 nicht mehr um
TikTok herumkommen. Auf der Beliebtheitsskala folgen
Twitch, Discord und sogar das Online-Spiel Fortnite.
syndicom-Magazin Nr. 14 –
«Frischluft im Bundeshaus» ist da! Januar 2020
Grüne Welle, Klimapolitik, Linksrutsch, Frauenwahl!
Unser Parlament wird weiblicher und jünger. Auf
welche Kräfte können die Gewerkschaften zählen?
Unser jüngstes Magazin gibt eine Tour d’horizon.
Zu finden auch auf unserer Website. Schaut hinein!
Referendum gegen das E-ID-Gesetz
zustande gekommen22.12.2019
Audiovisuals im Web
und in der App am 3.3. und 4.3.2020
Wie geht «audiovisuelles Storytelling»?
Lernt, mit Bild und Ton
im Web und in der App spannende Geschichten
zu erzählen. Der zweitägige Kurs in Burgdorf
richtet sich an alle Interessierten, vom Anfänger
bis zum Profi. Anmeldung unter Helias.ch.
Die Schweizer Bevölkerung wird über
die elektronische Identität abstimmen.
Die Initiant*innen des E-ID-Referendums
haben bekannt gegeben, dass sie 55 403 Unterschriften
gesammelt haben. Die Frist für das Sammeln läuft bis
zum 16. Januar. Die Unterschriftensammlung war am
8. Oktober 2019 von der Digitalen Gesellschaft, der
Schweizer Organisation Campax, der Plattform
«We collect» und vom Verein PublicBeta lanciert worden.
Kein Lohn unter 4200 Franken in
der Netzinfrastruktur-Branche9.1.2020
Die Sozialpartner der Netzinfrastruktur-
Branche haben sich auf Lohnmassnahmen
für 2020 geeinigt. Diese beinhalten die
Anhebung der Mindestlöhne in der gesamten Branche um
0,8 %. Besonders angehoben werden die Mindestlöhne für
ungelernte Arbeitnehmende und für Netzelektrikerinnen
und Netz elektriker.
Nur eine Wirtschaft, die der ganzen
Bevölkerung nützt, hat Zukunft9.1.2020
Die wirtschaftsliberale Ausrichtung der Sozial- und
Wirtschaftspolitik in den letzten 30 Jahren hat in
der Schweiz zu einer Entsolidarisierung geführt.
Das ist das Ergebnis der jetzt veröffentlichten
Analyse des SGB. Dank den gewerkschaftlichen
Offensiven bei Gesamtarbeitsverträgen konnte
Schlimmeres verhindert werden. Die gewerkschafts
politischen Schwerpunkte 2020 findet ihr
auf unserer Website.