Praktikerleitfaden für die fachgerechte Wegemarkierung
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3.1.4. Markierungsdichte
Bei kreuzungs- oder verzweigungsfrei verlaufenden Wegen kommt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten nach
etwa 250 m ein weiteres Markierungszeichen zur „Vertrauensbildung“ (Beruhigungseffekt).
Bei unübersichtlichen Stellen (schmale, im Gelände schlecht erkennbare Wege, Pfade oder Serpentinenwege) geben
Fortsetzungszeichen in ausreichenden Abständen Sicherheit über den weiteren Wegeverlauf (maximale Entfernung
ca. 50 m).
Wege, die nach freien Strecken, über offenes Feld, eine Wiese oder Ortschaft in den Wald hineinführen, sind am
Waldrand zu kennzeichnen, damit der weitere Wegeverlauf von außen deutlich erkennbar ist. Würde man hier erst
im Wald ein Markierungszeichen setzen, wäre der Wegeverlauf nicht deutlich erkennbar.
max. 250 m
Quelle: DWV /
abgeändert SGV Marketing GmbH
Markierung am Waldrand
3.1.5. Wegekreuzungen und abknickende Wege
An jeder Kreuzung und Verzweigung von Wanderwegen
ist der Verlauf des Wanderwegs deutlich zu kennzeichnen.
Dabei sind alle Markierungszeichen im Schnittpunkt
der Kreuzung bzw. Verzweigung voll sichtbar. Die
Markierung erfolgt nach der Kreuzung oder Verzweigung,
womit der Wanderer im Mittelpunkt den weiteren Verlauf
seines Weges erkennt, aber nicht vorher. Dadurch sind
viele oft verwirrende Pfeile an den Markierungszeichen
nicht erforderlich.
max. 50 m
max. 50 m
Quelle: DWV /
abgeändert SGV Marketing GmbH
Wegeaufzweigung und Markierungen
an Wegekreuzung
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