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Praktikerleitfaden für die fachgerechte Wegemarkierung

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3.1.4. Markierungsdichte

Bei kreuzungs- oder verzweigungsfrei verlaufenden Wegen kommt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten nach

etwa 250 m ein weiteres Markierungszeichen zur „Vertrauensbildung“ (Beruhigungseffekt).

Bei unübersichtlichen Stellen (schmale, im Gelände schlecht erkennbare Wege, Pfade oder Serpentinenwege) geben

Fortsetzungszeichen in ausreichenden Abständen Sicherheit über den weiteren Wegeverlauf (maximale Entfernung

ca. 50 m).

Wege, die nach freien Strecken, über offenes Feld, eine Wiese oder Ortschaft in den Wald hineinführen, sind am

Waldrand zu kennzeichnen, damit der weitere Wegeverlauf von außen deutlich erkennbar ist. Würde man hier erst

im Wald ein Markierungszeichen setzen, wäre der Wegeverlauf nicht deutlich erkennbar.

max. 250 m

Quelle: DWV /

abgeändert SGV Marketing GmbH

Markierung am Waldrand

3.1.5. Wegekreuzungen und abknickende Wege

An jeder Kreuzung und Verzweigung von Wanderwegen

ist der Verlauf des Wanderwegs deutlich zu kennzeichnen.

Dabei sind alle Markierungszeichen im Schnittpunkt

der Kreuzung bzw. Verzweigung voll sichtbar. Die

Markierung erfolgt nach der Kreuzung oder Verzweigung,

womit der Wanderer im Mittelpunkt den weiteren Verlauf

seines Weges erkennt, aber nicht vorher. Dadurch sind

viele oft verwirrende Pfeile an den Markierungszeichen

nicht erforderlich.

max. 50 m

max. 50 m

Quelle: DWV /

abgeändert SGV Marketing GmbH

Wegeaufzweigung und Markierungen

an Wegekreuzung

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