Blätterfunktion Band 1 - 2te Auflage
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Verkehrswege
kein
Handlungsbedarf
mittlerer
Handlungsbedarf
akuter
Handlungsbedarf
geplante Maßnahme
Maßnahme
geprüft - am
Die Raumhöhe auf Verkehrswegen beträgt mindestens
2 m und wird nur an wenigen Stellen um maximal 5 cm
unterschritten.
O O O
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Stufen sind auf Verkehrswegen so weit als möglich
vermieden.
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Schrägrampen, sofern vorhanden, halten die Gefälle-
Obergrenzen von 6 % resp. 8 % ein.
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Sofern Stufen im Bereich von Verkehrswegen liegen,
sind dies jeweils mindestens zwei Stufen und diese sind
auch entsprechend gekennzeichnet.
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Rettungswege enthalten keine Stufen. O O O ........................................................ ................
Der Abstand zwischen Treppe und Treppenabsatz etc.
vor einer Tür beträgt mindestens 1 m.
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Der Abstand hinter einer Tür bis zur nächsten Treppe,
Stufe etc. beträgt mindestens Türbreite (z.B. 1 m) + 0,5
m freie Fläche.
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