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Blätterfunktion Band 1 - 2te Auflage

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Verkehrswege

kein

Handlungsbedarf

mittlerer

Handlungsbedarf

akuter

Handlungsbedarf

geplante Maßnahme

Maßnahme

geprüft - am

Die Raumhöhe auf Verkehrswegen beträgt mindestens

2 m und wird nur an wenigen Stellen um maximal 5 cm

unterschritten.

O O O

........................................................ ................

Stufen sind auf Verkehrswegen so weit als möglich

vermieden.

O O O ........................................................ ................

Schrägrampen, sofern vorhanden, halten die Gefälle-

Obergrenzen von 6 % resp. 8 % ein.

O O O ........................................................ ................

Sofern Stufen im Bereich von Verkehrswegen liegen,

sind dies jeweils mindestens zwei Stufen und diese sind

auch entsprechend gekennzeichnet.

O O O

........................................................ ................

Rettungswege enthalten keine Stufen. O O O ........................................................ ................

Der Abstand zwischen Treppe und Treppenabsatz etc.

vor einer Tür beträgt mindestens 1 m.

O O O ........................................................ ................

Der Abstand hinter einer Tür bis zur nächsten Treppe,

Stufe etc. beträgt mindestens Türbreite (z.B. 1 m) + 0,5

m freie Fläche.

O O O

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