Taxi Times München - November / Dezember 2019
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
UBER VOR GERICHT<br />
Landgericht <strong>München</strong><br />
Landgericht Frankfurt<br />
Landgericht Köln<br />
AZ 81 O 74/19<br />
4 4 HK HK O O 14935/16 14935/16<br />
3 3 - - 06 06 O O 44/19 44/19<br />
heißt es dort: „Die Antragstellerin […] hat glaubhaft gemacht, dass<br />
ein Mietwagenunternehmer, der die Smartphone-Applikation<br />
UberX nutzt und über eine Push-Nachricht über einen Auftrag<br />
eines Kunden informiert wird, diesen Auftrag unabhängig von<br />
einer Bestätigung durch einen sich am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers<br />
befindlichen Disponenten selbstständig annehmen<br />
kann. Dies verstößt gegen § 49 Abs. 4, Satz 1.2. und 5 PBefG.“<br />
Als Konsequenz aus dieser richterlichen Einschätzung wird<br />
dem Unternehmen Uber B.V. untersagt, „im geschäftlichen Verkehr<br />
zu Wettbewerbszwecken die von ihr herausgegebene Smartphone-Applikation<br />
UberX für Mietwagenfahrer und<br />
Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen<br />
einzusetzen“.<br />
FOTO: Name Name<br />
UBER KANN KEIN DEUTSCH<br />
Nun ist es aber so, dass richterliche Beschlüsse immer erst nach<br />
der Zustellung an das beklagte Unternehmen rechtswirksam werden.<br />
Da Uber in Deutschland keinen Firmensitz hat, musste der<br />
Beschluss vom Landgericht Köln an die Uber B.V. in Amsterdam<br />
zugestellt werden. Solche Zustellungen erfolgen über einen<br />
Gerichtsvollzieher. Der Rechtsanwalt des <strong>Taxi</strong>unternehmers hatte<br />
die Auslandszustellung an Uber B.V. am 23. Juli beim Kölner Landgericht<br />
beantragt und das wiederum hatte einen niederländischen<br />
Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt. Die Zustellung<br />
bei Uber B.V. erfolgte dann am 13. September <strong>2019</strong>, die Annahme<br />
wurde allerdings durch die Uber B.V. verweigert. Über die Verweigerung<br />
wurde der <strong>Taxi</strong>-Anwalt durch das Landgericht Köln<br />
dann am 8. Oktober <strong>2019</strong> informiert.<br />
Hier stellt sich nun die Frage, warum die Uber B.V. die Annahme<br />
eines Gerichtsurteils einfach so verweigern konnte. „Der Empfänger<br />
verweigerte die Annahme aufgrund der verwendeten<br />
Sprache“, heißt es offiziell im <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> vorliegenden Übergabeprotokoll<br />
des Gerichtsvollziehers. Soll heißen: Der in deutscher<br />
Sprache verfasste Beschluss hätte nebst allen Anlagen in einer<br />
niederländischen Übersetzung zugestellt werden müssen. An dieser<br />
Stelle wird es nun besonders ärgerlich, denn der <strong>Taxi</strong>-Anwalt<br />
hatte bereits am 30. Juli <strong>2019</strong> beim Landgericht Köln einen zweiten<br />
Antrag auf Zustellung des Beschlusses an die Uber B.V. gestellt.<br />
Dieser zweite Antrag enthielt eine niederländische Übersetzung<br />
und wurde vom Gericht am 16. August <strong>2019</strong> an den Gerichtsvollzieher<br />
weitergereicht. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses<br />
dieser Ausgabe verfügt das Landgericht aber über keinerlei Kenntnis<br />
darüber, ob die Auslandszustellung mit Übersetzung mittlerweile<br />
erfolgt ist und von Uber B.V. angenommen wurde. Für die<br />
Uber B.V. war die Sache somit klar. Nach wie vor galt der Beschluss<br />
als nicht zugestellt und durfte demzufolge auch noch nicht vollstreckt<br />
werden. Diverse Urteile deuten allerdings darauf hin, dass<br />
internationale Konzerne, die in vielen Ländern und dort jeweils <br />
TAXI NOVEMBER / DEZEMBER / <strong>2019</strong> 7<br />
IMMER TOPAKTUELL<br />
INFORMIERT BLEIBEN<br />
UNTER<br />
STÜTZER<br />
DES TAXI<br />
GEWERBES<br />
Mit der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> App, per Newsletter<br />
und im Web haben Sie Zugriff auf<br />
wichtige Neuigkeiten aus der <strong>Taxi</strong>welt.<br />
Wir versorgen Sie mit allem<br />
Wissenswerten und das topaktuell.<br />
www.taxi-times.com