Nutzen 01/2020 Ausgabe NordOst
Wir hoffen, dass Ihnen die zwölfte Ausgabe des Magazins der Druck- und Medienverbände gefällt und es Ihnen NUTZEN bringt. Möchten Sie uns Feedback geben, Kritik äußern oder Anregungen mitteilen? Schreiben Sie uns an nutzen@vdmno.de Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen!
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Jahresurlaub –<br />
Das gilt es zu beachten!<br />
Während des laufenden Arbeitsverhältnisses stellt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum<br />
Jahreswechsel häufig die Frage, was passiert mit meinem Resturlaub. Um Klarheit rund um den<br />
Urlaub zu bringen haben wir einige Fakten für Sie zusammengetragen. Sollten Ihre Fragen durch die<br />
nachfolgenden Informationen nicht beantwortet werden – greifen Sie zum Telefon und rufen uns an.<br />
Wann und warum verfällt der Anspruch auf<br />
Urlaub?<br />
Nach dem Bundesurlaubsgesetz muss der Urlaub des<br />
Arbeitnehmers bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres<br />
genommen und auch gewährt werden. Gibt es<br />
aber dringende betriebliche Gründe oder Gründe, die<br />
beim Arbeitnehmer liegen, dann kann der Urlaub bis<br />
zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.<br />
Verfällt der Urlaub bei Krankheit?<br />
Diese gesetzliche Regelung wird von der Rechtsprechung<br />
des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts<br />
für den Fall einer Langzeiterkrankung<br />
konkretisiert. Auch ein erkrankter Arbeitnehmer erlangt<br />
seinen vollen Urlaubsanspruch, selbst wenn er<br />
wegen seiner Arbeitsunfähigkeit keinen einzigen Tag<br />
im Jahr gearbeitet hat.<br />
Foto: AdobeStock_156638600.jpeg<br />
XIV // <strong>01</strong>/<strong>2020</strong>