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News_Kompakt_Mai_2019-Print

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NEWS KOMPAKT!<br />

Jahresversammlung <strong>2019</strong><br />

17. & 18. <strong>Mai</strong> – jetzt anmelden<br />

Lutherstadt Wittenberg – die Wiege der Reformation erleben<br />

Wittenberg ist eine lebenswerte und moderne<br />

Stadt und im Jahr <strong>2019</strong> Tagungsort der gemeinsamen<br />

Jahresversammlung der Verbände Druck<br />

und Medien Mitteldeutschland e. V. und Nordost<br />

e. V. Das wohl prägendste Ereignis dieser Stadt<br />

fand am 31. Oktober 1517 mit dem Anschlag bzw.<br />

der Veröffentlichung der 95 Thesen über den<br />

Ablasshandel in der katholischen Kirche von Dr.<br />

Martin Luther an der Schlosskirche zu Wittenberg<br />

statt.<br />

Keine Stadt ist so mit der Reformation verbunden<br />

wie die Lutherstadt an der Elbe. Die Reformation<br />

nahm hier ihren Anfang. Als Hauptstadt des sächsischen<br />

Kurkreises und herzogliche und kurfürstliche<br />

Residenz von Sachsen-Wittenberg machte<br />

Kurfürst Friedrich der Weise Wittenberg zu einem<br />

führenden geistigen und kulturellen Zentrum Europas.<br />

Renaissancegebäude aus dieser Blütezeit<br />

bestimmen noch heute das Stadtbild.<br />

Das reformationsgeschichtliche Ensemble Wittenbergs<br />

aus Schlosskirche, Stadtkirche, Lutherhaus<br />

und dem Melanchthonhaus gehört seit 1996<br />

zum Weltkulturerbe der UNESCO. Diese Epoche<br />

können Sie bei Ihrer Reise in die Reformationsstadt<br />

gemeinsam mit uns erleben. Darüber hinaus<br />

werden interessante Vorträge Ihre Jahrestagung<br />

bereichern.<br />

Freuen Sie sich auf die schöne Stadt an der Elbe!<br />

Kommen Sie in die Stadt der Reformation. Es lohnt<br />

sich.<br />

Herzlichst Ihre<br />

Verbände<br />

Mitteldeutschland e. V. & NordOst e. V.<br />

Foto: Tom Schulze © asisi<br />

MAI/<strong>2019</strong> 1


vdm-Konjunkturtelegramm März <strong>2019</strong><br />

Geschäftsklima im leichten Aufschwung<br />

Nach einer vergleichsweise bescheidenen Entwicklung in<br />

den ersten zwei Monaten dieses Jahres zeigt sich das Geschäftsklima<br />

in der deutschen Druck- und Medienindustrie<br />

im März <strong>2019</strong> wieder positiver. Der vom Bundesverband<br />

Druck und Medien berechnete Geschäftsklimaindex<br />

ist gegenüber dem Vormonatsstand um 2,5 Prozent auf<br />

101,1 Zähler gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresstand<br />

entwickelte er sich jedoch mit 1,2 Prozent weiterhin negativ.<br />

Die bereits im Februar leicht nachlassende Dynamik<br />

des Abschwungs setzte sich also spürbar fort.<br />

Druck- und Medienunternehmen tendieren dazu, im<br />

März eines Jahres ihre Geschäftslage für die kommenden<br />

sechs Monate skeptisch einzuschätzen. So auch in diesem<br />

Jahr: 13 Prozent erwarten eine bessere Geschäftslage,<br />

21 Prozent hingegen eine schlechtere. Gleichwohl fiel<br />

der daraus resultierende Saldo von 8 Prozentpunkten<br />

weniger negativ aus als im März 2018 (9 Prozentpunkte).<br />

Der saisonbereinigte Index der Geschäftserwartungen ist<br />

daher gegenüber seinem Vorjahresstand um 0,5 Prozent<br />

gestiegen. Mit aktuell 101,2 Zählern lag er außerdem über<br />

dem Stand des Vormonats, ein Plus von 1,0 Prozent. Tiefergehende<br />

Umfrageergebnisse legen nahe, dass diese allgemeinen<br />

Unternehmenserwartungen eine geringfügige<br />

Steigerung der Produktion in den kommenden Monaten<br />

widerspiegeln, zugleich jedoch auch leicht sinkende Verkaufspreise<br />

und kaum Impulse vom Auslandsgeschäft.<br />

Die vom ifo Institut befragten Druck- und Medienunternehmen<br />

beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage positiver<br />

als im Vormonat und zeigten sich hinsichtlich der<br />

zukünftigen Geschäftslage weiterhin zuversichtlich. Die<br />

Werte der aktuellen und erwarteten Geschäftslage bestimmen<br />

die Entwicklung des Geschäftsklimas, das einen<br />

guten Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung<br />

der Druck- und Medienindustrie darstellt.<br />

Aufgrund einer günstigen Auftrags- und damit Produktionsentwicklung<br />

im Februar überwog im März der Anteil<br />

positiver Lageeinschätzungen (21 Prozent) den Anteil<br />

negativer Beurteilungen (16 Prozent) um 6 Prozentpunkte.<br />

Im Vormonat waren diese Anteile gleich groß. Im März<br />

2018 war dieser Saldo indes mit 12 Prozentpunkten deutlich<br />

höher ausgefallen. Die wieder positiver beurteilte<br />

Geschäftslage spiegelt sich im Anstieg des Geschäftslageindexes<br />

gegenüber Februar <strong>2019</strong> von 97,0 auf derzeitige<br />

100,9 Zähler wider (ein Plus von 4,0 Prozent). Die<br />

größtenteils positiv beurteilte Lageeinschätzung wurde<br />

jedoch von einer ungünstigen Entwicklung der Verkaufspreise<br />

eingetrübt. Gegenüber dem Vorjahresniveau sank<br />

der Index daher um 2,8 Prozent.<br />

Hintergrundinformationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm<br />

sowie Hinweise zur Teilnahme an den monatlichen<br />

ifo Konjunkturumfragen finden Sie unter www.bvdm-online.de/kt.<br />

2 MAI/<strong>2019</strong>


IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Intergraf Economic<br />

<strong>News</strong> – Februar und<br />

März <strong>2019</strong><br />

Intergraf, der Interessenverband der europäischen Druckund<br />

Medienindustrie mit Sitz in Brüssel, informiert Sie in<br />

seiner Februar-Ausgabe der „Economic <strong>News</strong>“ über die<br />

Entwicklung der nationalen und europäischen Branchenumsätze,<br />

des Druckpapierabsatzes, der Druckpapierpreise,<br />

der Preise für Altpapier und Energiekosten. Zusätzlich widmet<br />

sich die kürzere März-Ausgabe der „Economic <strong>News</strong>“<br />

speziell der Papierpreisentwicklung in Deutschland.<br />

HARALD BAREITHER<br />

Geschäftsführer<br />

0511 338 06-24<br />

bareither@vdmno.de<br />

Die kompletten, englischsprachigen Intergraf-Dokumente<br />

samt Tabellenkalkulationen können Mitglieder des vdmno bei<br />

Inge Oberheide (Telefon 0511/33806-33, E-<strong>Mai</strong>l oberheide@<br />

vdmno.de) anfordern. Auf folgende Kernaussagen weist der<br />

bvdm besonders hin:<br />

// Umsatz: Der nominale Umsatz der europäischen Druckund<br />

Medienwirtschaft lag kumuliert von Januar bis September<br />

2018 mit -0,6 % leicht unter dem Niveau des<br />

Vorjahreszeitraums. Während Länder wie Italien (1,6 %),<br />

Schweden (4,5 %) oder Polen (3,5 %) Umsatzzuwächse<br />

verzeichnen konnten, nahm Deutschlands Umsatz mit<br />

negativen 1,4 % überdurchschnittlich stark ab.<br />

// Druckpapier, Verbrauch: Der Verbrauch von grafischen<br />

Papieren in Europa summierte sich im November 2018 auf<br />

2,227 Mio. Tonnen. Das entsprechende Vorjahresniveau<br />

lag 7,4 % darüber. Rückgänge verzeichneten dabei alle<br />

Papiersorten, insbesondere jedoch das holzfreie gestrichene<br />

Druckpapier (-11,4 %).<br />

HENNING MARCARD<br />

Betriebswirtschaft<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

// Druckpapier, Preise: Die Februar-Ausgabe der „Economic<br />

<strong>News</strong>“ widmet sich der Papierpreisentwicklung in<br />

Deutschland. Demnach verzeichneten alle im Januar<br />

<strong>2019</strong> erfassten Papiersorten gegenüber dem Vorjahresmonat<br />

Preissteigerungen von 6,5 % beim gestrichenen<br />

Bogenpapier (der durchschnittliche Preis liegt aktuell bei<br />

825 Euro je Tonne) bis 24,1 % beim Zeitungsdruckpapier<br />

(der durchschnittliche Preis liegt aktuell bei 540 Euro je<br />

Tonne).<br />

// Altpapier, Preise: Nach einem Einbruch der Altpapierpreise<br />

im Frühjahr 2018 – die Preise sanken in Deutschland<br />

von 110 Euro je Tonne im Januar auf 55 Euro je Tonne im<br />

März – scheint sich die Lage wieder stabilisiert zu haben.<br />

Die Preise für gemischtes Altpapier und Pappe konnten<br />

in einigen Ländern bis Januar <strong>2019</strong> sogar wieder steigen.<br />

Ihre Niveaus lagen allerdings deutlich unter den<br />

jeweiligen Vorjahreswerten. Auch die starke Dynamik hat<br />

MAI/<strong>2019</strong> 3


offenbar nachgelassen. In Deutschland liegt der durchschnittliche<br />

Preis von einer Tonne Altpapier seit Oktober<br />

2018 bei 75 Euro.<br />

// Strompreise: Im europäischen Durchschnitt (EU-28) sanken<br />

die Strompreise im 1. Halbjahr 2018 um 0,1 % gegenüber<br />

dem Vorjahreszeitraum auf derzeitige 14,14 Ct./KWh.<br />

In Deutschland sind sie zeitgleich um 1,2 % auf 19,67 Ct./<br />

KWh gesunken. Im europäischen Vergleich der Stromkosten<br />

gehört Deutschland zum zweitteuersten Land. Nur<br />

in Dänemark ist der Strom noch teurer (25,37 Ct./KWh).<br />

In der März-Ausgabe der „Economic <strong>News</strong>“ informiert<br />

Intergraf auf einer Seite über die bis Februar <strong>2019</strong> fortgeschriebene<br />

Entwicklung der weltweiten Preise für Zellstoffe<br />

sowie speziell für Deutschland die Preise für Druckpapiere<br />

und gemischtes Altpapier. Demnach sinken die<br />

Preise für Zellstoffe und Altpapier. Dagegen zeigten sich<br />

die Preise für Zeitungsdruckpapier, SC- und LWC-Papier<br />

stabil, während sich holzfreies gestrichenes und ungestrichenes<br />

Druckpapier weiter erhöhten.<br />

Verbändeübergreifendes Projekt zur<br />

sicheren Zustellung von Zeitungen<br />

Der Bereich der Zeitungszustellung ist seit vielen Jahren geprägt durch hohe Unfallzahlen. Die Verbände Druck und Medien<br />

engagieren sich gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für das Ziel,<br />

208-046<br />

die Sicherheit in der Zeitungszustellung zu erhöhen und die Unfallzahlen zu senken. Dabei ist Ihre Mithilfe gefragt.<br />

DGUV Information 208-046<br />

bvdm gerne erneut hinweisen möchte. Dieses ist: DGUV<br />

Information 208-046 „Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei der Zeitungszustellung“: http://publikationen.dguv.de/<br />

dguv/pdf/10002/208-046.pdf<br />

Die DGUV Information soll helfen, Forderungen, die sich<br />

aus dem staatlichen Regelwerk oder dem der gesetzlichen<br />

Unfallversicherung ergeben, organisatorisch und<br />

praxisgerecht umzusetzen. Des Weiteren sind Informationen<br />

zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und<br />

zu Verhaltensanforderungen an die Zustellerinnen und<br />

Zusteller enthalten.<br />

Sicherheit und<br />

Die Unfälle im Bereich der Zustellung sind seit Jahren geprägt<br />

durch ein hohes Gesundheitsschutz Unfallgeschehen (insbesondere bei<br />

Stürze) mit daraus resultierenden der Zeitungszustellung<br />

hohen Kosten für die<br />

Heilbehandlung und Renten. Innerhalb der BG ETEM sind<br />

im Bereich Zeitungszustellung ca. 240.000 Zusteller versichert.<br />

Das Unfallgeschehen hat, abgesehen von dem<br />

persönlichen Leid des Verunfallten, auch Auswirkungen<br />

August 2015<br />

auf den Gefahrtarif innerhalb der Branche. Der Gefahrtarif<br />

wiederum resultiert aus dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag<br />

an die Berufsgenossenschaft. In der Präventionsförderung<br />

sehen die Verbände und auch die Berufsgenossenschaft<br />

daher ein hohes Potenzial.<br />

Aus diesem Grund wurde erstes Informationsmaterial erstellt,<br />

welches die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />

von Zeitungszustellern behandelt, auf die der<br />

Da die Unfallzahlen im Bereich der Zustellung aber nicht<br />

abnehmen, haben der bvdm und die BG ETEM 2018 ein<br />

verbändeübergreifendes Projekt gestartet. Im Rahmen<br />

dessen sollen Ansätze aus der Branche aufgegriffen werden,<br />

die das Ziel fördern, die Unfallzahlen zu senken.<br />

Dafür möchten wir Beispiele aus der Praxis sammeln, die<br />

der Prävention im Bereich Zeitungszustellung dienen.<br />

Hierfür benötigen wir Ihre Hilfe: Bitte senden Sie uns Ihre<br />

Best-Practice-Beispiele zur Verbesserung der Arbeitssicherheit<br />

bei den Zustellern zu, sowie eventuell auftretende<br />

Hemmnisse und Probleme bei deren Umsetzung.<br />

Gerne können Sie uns auch andere Anregungen, Wünsche<br />

oder Optimierungsvorschläge im Bereich der Gesundheitsvorsorge<br />

bei Zustellern mitteilen. Wir können Ihre<br />

Interessen nur vertreten, wenn wir sie kennen.<br />

Bitte senden Sie Ihre Informationen an Inge Oberheide<br />

(Telefon 0511/33806-33, E-<strong>Mai</strong>l oberheide@vdmno.de).<br />

4 MAI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

Registrierung von Stromerzeugungsanlagen<br />

im Marktstammdatenregister<br />

Die Bundesnetzagentur hat neue Hinweise zu den Meldepflichten im Marktstammdatenregister veröffentlicht. Verpflichtet zur<br />

Registrierung sind alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (z. B. Solaranlagen), aber auch von ortsfesten Stromspeichern.<br />

Am 1. Juli 2017 ist die Verordnung über das zentrale<br />

elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten<br />

(Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV) nach<br />

§§ 111e und 111f EnWG veröffentlicht worden, die erst im<br />

November 2018 mit einer Novellierung in Kraft getreten<br />

ist. Diese Verspätung war vor allem auf das noch nicht<br />

technisch einwandfrei funktionierende Portal für die Registrierung<br />

und Meldung zurückzuführen. Am 31. Januar<br />

<strong>2019</strong> hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister<br />

(MaStR) in Betrieb genommen.<br />

In das Marktstammdatenregister müssen sich nach § 3 i.<br />

V. m. § 5 MaStRV beispielhaft folgende Marktakteure mit<br />

ihren Einheiten zur Erzeugung, Speicherung und Verbrauch<br />

von Strom und Gas eintragen bzw. registrieren:<br />

// Betreiber von Erzeugungseinheiten (Strom und Gas)<br />

müssen sich selbst ins Register eintragen, damit sie<br />

dort die Daten ihrer Einheiten (Definition siehe unten)<br />

registrieren und pflegen können.<br />

// Stromverbraucher müssen sich und ihre Stromverbrauchseinheiten<br />

nur eintragen, wenn die Einheiten<br />

an das Höchst- oder Hochspannungsnetz angeschlossen<br />

sind.<br />

// Gasverbraucher müssen sich und ihre Gasverbrauchseinheiten<br />

nur eintragen, wenn ihre Einheiten an das<br />

Fernleitungsnetz angeschlossen sind.<br />

Daneben müssen sich unter der Bezeichnung „Akteur im<br />

Strommarkt“ und „Akteur im Gasmarkt“ folgende Akteure<br />

registrieren:<br />

// Stromlieferanten (Abgabe von Strom an Dritte)<br />

// Transportkunden: Dieser Begriff ist analog zum<br />

„Stromlieferanten“ zu verstehen. Auch hier gilt: Viele<br />

Unternehmen können Transportkunden sein, ohne<br />

dies zu wissen.<br />

// Bilanzkreisverantwortliche<br />

// Messstellenbetreiber<br />

Die folgenden Einheiten müssen im MaStR registriert<br />

werden:<br />

// Stromerzeugungseinheiten einschließlich EEG- und<br />

KWK-Anlagen<br />

// Ortsfeste Stromspeicher als eigenständige Anlage,<br />

wenn sie mit einer Erzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik)<br />

verbunden sind<br />

// Notstromaggregate, sofern sie ortsfest sind und im<br />

Parallelbetrieb zum Netz gefahren werden (können)<br />

// Gaserzeugungsanlagen mit Ausnahme dieser, die<br />

weder mittelbar noch unmittelbar an ein Gasnetz<br />

angeschlossen sind oder werden sollen<br />

// Gasspeicher mit Ausnahme derer, die nicht mittelbar<br />

noch unmittelbar an ein Gasnetz angeschlossen sind<br />

oder werden sollen<br />

// Stromverbrauchseinheiten, wenn sie Strom aus dem<br />

Höchst- oder Hochspannungsnetz entnehmen<br />

// Gasverbrauchseinheiten, nur, wenn sie Gas aus dem<br />

Fernleitungsnetz entnehmen<br />

Detaillierte Informationen zum Marktstammdatenregister<br />

befinden sich auf der Seite der Bundesnetzagentur:<br />

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/<br />

ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/MaStR/<br />

Netzbetreiber/Netzbetreiber_node.html oder auf dem<br />

Webportal https://www.marktstammdatenregister.de/<br />

MaStRHilfe/subpages/welcheAnlagen.html.<br />

Im März <strong>2019</strong> hat die Bundesnetzagentur Hinweise zur<br />

Registrierung von Stromspeichern für Erneuerbare Energien<br />

herausgegeben, die noch einmal deutlich machen,<br />

dass sich die Registrierungspflicht auf alle Stromspeicher<br />

bezieht, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren<br />

Energien einspeichern und nach dem 31.07.2014 in<br />

Betrieb gingen. Für alle anderen Stromspeicher besteht<br />

die Registrierungspflicht, wenn sie nach dem 30.06.2017<br />

in Betrieb gegangen sind.<br />

Betreiber, die bisher nur ihre EEG-Anlage, nicht jedoch<br />

ihren Stromspeicher registriert haben, müssen die Registrierung<br />

des Stromspeichers im Marktstammdatenregister<br />

nachholen. Um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen<br />

infolge einer Sanktion nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und<br />

Abs. 3 EEG zu vermeiden, muss eine Registrierung eines<br />

EE-Stromspeichers im Marktstammdatenregister bis zum<br />

31.12.<strong>2019</strong> erfolgen. Dies gilt allerdings nur für Stromspeicher,<br />

die mit erneuerbarem Strom befüllt werden.<br />

Die gesamten Hinweise zur Registrierung von Stromspeichern<br />

für Erneuerbare Energien finden Sie ebenfalls auf<br />

der Seite der Bundesnetzagentur:<br />

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Ener-gie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Stromspeicher.pdf?__blob=publicationFile&v=3<br />

MAI/<strong>2019</strong> 5


vdm gibt erweiterte FAQ-Liste zum<br />

Verpackungsgesetz heraus<br />

Der Anhang zum Leitfaden Verpackungsgesetz des bvdm in seiner dritten Version liegt vor. Alle beim bvdm zentral gesammelten<br />

Fragen zur Umsetzung in der Praxis leitet der bvdm zur offiziellen Klärung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister<br />

weiter. Fortlaufend erscheinen die Antworten in einem Anhang zum Leitfaden Verpackungsgesetz des bvdm.<br />

Die vielen noch offengebliebenen Fragen zur Umsetzung<br />

des Verpackungsgesetzes, die auch mit dem bvdm-Leitfaden,<br />

der Roadshow zum Verpackungsgesetz und den<br />

weiteren zur Verfügung gestellten Materialien nicht beantwortet<br />

werden konnten, hat der bvdm gesammelt an<br />

die Zentrale Stelle Verpackungsregister gesendet.<br />

In der mittlerweile dritten Version des Anhangs zum bvdm<br />

Leitfaden Verpackungsgesetz sind 24 Fragen und Antworten<br />

enthalten. Dieser Anhang mit Fragen und Antworten<br />

rund um die praktische Auslegung wird auch weiterhin in<br />

regelmäßigen Abständen erweitert. Er kann von Mitgliedern<br />

kostenfrei bei Inge Oberheide (Telefon 0511 33806-<br />

33; E-<strong>Mai</strong>l oberheide@vdmno.de) angefordert werden.<br />

Foto: AdobeStock_68973975.jpeg<br />

Kein Quellensteuerabzug bei Online-Werbung<br />

Unternehmen sollen für ihre grenzüberschreitenden Zahlungen bei der Schaltung von Online-Werbung besteuert werden,<br />

und dies bis zu sieben Jahre rückwirkend. Diese Auffassung der bayerischen Finanzverwaltung hat in den vergangenen Monaten<br />

für Verunsicherungen gesorgt. In einer Bund-Länder-Abstimmung wurde nunmehr der beabsichtigte verpflichtende<br />

Quellensteuerabzug bei Online-Werbung verworfen.<br />

Die bayerische Finanzverwaltung hat in den vergangenen<br />

Monaten bei Betriebsprüfungen vermehrt die Rechtsauffassung<br />

vertreten, dass ausländische Internetportalbetreiber<br />

wie etwa Google, Facebook, Amazon etc. durch<br />

das Erbringen von Online-Werbeleistungen an Kunden<br />

in Deutschland beschränkt steuerpflichtig seien. Somit<br />

sei der Kunde in Deutschland verpflichtet – soweit keine<br />

Freistellungsbescheinigung vorliegt – eine Quellensteuer<br />

in Höhe von 15,825 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag) für<br />

die Rechnung des ausländischen Anbieters einzubehalten<br />

und entsprechend an die Finanzverwaltung abzuführen.<br />

Die Finanzverwaltung begründete ihre Auffassung damit,<br />

dass der ausländische Anbieter mit der Werbeleistung<br />

nach § 50a Einkommensteuergesetz sein Know-how dem<br />

inländischen Kunden überlässt.<br />

In der Praxis müsste die abzuführende Quellensteuer<br />

aufgrund der üblichen vertraglichen Vereinbarungen<br />

regelmäßig zusätzlich zum vereinbarten Werbeentgelt<br />

aus eigenen Mitteln entrichtet werden, so dass im Ergebnis<br />

eine effektive Belastung des inländischen Kunden<br />

entstünde.<br />

Die bayerische Auffassung war nicht bundeseinheitlich<br />

und sollte Mitte März <strong>2019</strong> auf der Bund-Länder-Ebene<br />

abgestimmt werden. Im Vorfeld dieser Bund-Länder-Abstimmung<br />

hat der Bundesverband Druck und Medien seine<br />

Position in eine Stellungnahme des Zentralverbandes<br />

der deutschen Werbewirtschaft eingebracht, die dann<br />

gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)<br />

zum Ausdruck gebracht wurde.<br />

Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums<br />

der Finanzen und für Heimat vom 14. März <strong>2019</strong><br />

wurde auf der Bund-Länder- Ebene nun eine Einigung<br />

erreicht, wonach inländische werbetreibende Unternehmen<br />

keinen Quellensteuereinbehalt bei Online-Werbung<br />

vornehmen müssen. Eine entsprechende Erklärung des<br />

BMF zu dieser Thematik steht allerdings noch aus.<br />

6 MAI/<strong>2019</strong>


BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />

CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

JOACHIM WOLPERS<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 638<br />

wolpers@vdmno.de<br />

HOLGER SCHÜRMANN<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 636<br />

schuermann@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Betriebswirtschaft<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

MAI/<strong>2019</strong> 7


Foto: AdobeStock_135705980.jpeg<br />

Datenschutz − das passiert beim Brexit<br />

Nach wie vor ist unklar, wie es in Sachen Brexit weitergeht. Sollte es allerdings zu einem ungeregelten Austritt des Vereinigten<br />

Königreichs aus der EU kommen, hätte dies auch datenschutzrechtliche Auswirkungen.<br />

1. No-Deal-Brexit<br />

Für den Fall eines ungeregelten Austritts wird das Vereinigte<br />

Königreich zu einem „Drittland" im Sinne der<br />

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem<br />

Fall gelten die Vorgaben nach Kapitel 5 der DS-GVO zur<br />

Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer.<br />

Nachdem bislang kein Angemessenheitsbeschluss (Art.<br />

45 DS-GVO) für das Vereinigte Königreich vorliegt, muss<br />

der für die Verarbeitung Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter<br />

für die Datenübermittlung dann entweder<br />

geeignete Garantien gem. Art. 46 DS-GVO vorsehen oder<br />

es müssen in Art. 49 DS-GVO geregelte Ausnahmeregelungen<br />

einschlägig sein.<br />

Geeignete Garantien sind z. B. Standarddatenschutzklauseln,<br />

die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Liegen<br />

keine geeigneten Garantien vor, können ggf. Ausnahmeregelungen<br />

greifen, die von den Aufsichtsbehörden<br />

aber restriktiv ausgelegt werden. Hierzu gehört z. B. die<br />

Datenübermittlung für die Erfüllung eines Vertrags oder<br />

eine ausdrückliche Einwilligung.<br />

Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass das Verzeichnis<br />

der Verarbeitungstätigkeiten an die Drittlandsübermittlung<br />

angepasst werden muss (Art. 30 Abs. 1 lit. d,<br />

e, Abs. 2 lit. c DS-GVO). Zudem muss sich die Information<br />

über die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. f, Art. 14 Abs.<br />

1 lit. f DS-GVO) und ggf. die Auskunft (Art. 15 Abs. 1 lit. c,<br />

Abs. 2 DS-GVO) auf die Drittlandsübermittlung beziehen.<br />

2. Deal-Brexit<br />

Für den Fall eines geregelten Austritts indes gilt die DS-<br />

GVO während eines Übergangszeitraums bis Ende 2020,<br />

der um ein bzw. zwei Jahre verlängert werden kann, auch<br />

im Vereinigten Königreich weiter. Während dieser Zeit<br />

dürfen personenbezogene Daten unter denselben Voraussetzungen<br />

wie bisher übermittelt werden.<br />

Ein Informationsblatt der Datenschutzkonferenz sowie einen<br />

Informationshinweis des Europäischen Datenschutzausschusses<br />

(nebst eine inoffizielle Arbeitsübersetzung)<br />

können Sie bei Inge Oberheide (Telefon 0511 33806-33,<br />

E-<strong>Mai</strong>l oberheide@vdmno.de) anfordern.<br />

HINWEIS<br />

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf<br />

die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher<br />

Sprachformen verzichtet.<br />

8 MAI/<strong>2019</strong>


RECHT<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgaben für Fotokopierer,<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

MARTIN MAISCHAK<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 642<br />

maischak@vdmno.de<br />

TILMAN SCHRÖDER-HOHENSEE<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 632<br />

schroeder-hohensee@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

MAI/<strong>2019</strong> 9


Cyber-Gefahren werden nach wie vor<br />

unterschätzt – auch in der Druckindustrie<br />

Die BSI-Allianz für Cyber-Sicherheit veröffentlichte eine besorgniserregende Bilanz über wirtschaftliche Schäden durch Cyber-Angriffe<br />

im Jahr 2018. Auch den bvdm erreichten diesbezügliche Informationen zu Produktionsausfällen in Druckereien.<br />

In einer Pressemeldung des Bundesamtes für Sicherheit<br />

in der Informationstechnik (BSI) vom 10.04.<strong>2019</strong> werden<br />

die Ergebnisse einer Umfrage ausgewertet, die 2018 im<br />

Rahmen der „Allianz für Cyber-Sicherheit“ unter 1.039<br />

teilnehmenden deutschen Unternehmen, Behörden und<br />

anderen Organisationen durchgeführt wurde. Insgesamt<br />

waren 33 % der Teilnehmer von Cyber-Sicherheitsvorfällen<br />

betroffen, Großunternehmen noch häufiger (43<br />

%) – ein Alarmsignal, dass die Gefahr noch immer unterschätzt<br />

wird. Zu den Kosten für Produktionsstörungen und<br />

-ausfälle kamen häufig noch Kosten für die Aufklärung<br />

der Vorfälle und die Wiederherstellung der IT-Systeme<br />

(bei 65 % der Betroffenen) sowie Reputationsschäden<br />

(22 %) hinzu. Die komplette Umfrageanalyse kann hier<br />

abgerufen werden: https://t1p.de/5mx8<br />

Den bvdm erreichten in den vergangenen Monaten ebenfalls<br />

Informationen über teilweise erhebliche Produktionsausfälle<br />

durch Cyber-Angriffe auf Mitgliedsunternehmen.<br />

Grund genug, erneut auf die 2017 erarbeitete bvdm-Publikation<br />

„Schutz vor Cyberangriffen – Leitfaden für Betriebe<br />

der Druck- und Medienwirtschaft“ hinzuweisen.<br />

Sie berücksichtigt auch sicherheitskritische Geschäftsfelder<br />

wie Website-Programmierung, Online-Shops und<br />

Private-Cloud-Services. Die Empfehlungen und Kriterien<br />

in diesem Leitfaden stützen sich sowohl auf die Informationsschriften<br />

des BSI als auch auf Tests renommierter<br />

Prüflabore, Fachzeitschiften und unabhängiger Beratungsunternehmen.<br />

Der 25 Seiten umfassende Leitfaden mit Checklisten kann<br />

als PDF-Datei im bvdm-Shop heruntergeladen werden:<br />

https://t1p.de/0x8a<br />

Er ist für Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder kostet<br />

er 105,91 € inkl. MwSt.<br />

(Der in diesem Schreiben verwendete deutsche Kurz-URL-<br />

Dienst „t1p.de“ erfüllt alle Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

und der DSGVO und prüft automatisch<br />

auf Malware-Befall und Phishing-Versuche. Er wird von<br />

zahlreichen öffentlichen Stellen wie dem Auswärtigen<br />

Amt, deutschen Botschaften, Polizeibehörden und Presseagenturen<br />

genutzt.)<br />

10 MAI/<strong>2019</strong>


TECHNIK<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Wir unterstützen Sie und sind neutrale Berater, wenn es um Ihre Technik geht ...<br />

... Colormanagement, PSO, QSD, Web-to-<strong>Print</strong>, Investitionsberatung Digitaldruck, Hilfestellung bei Reklamationen sowie technische<br />

Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

UDO EICKELPASCH<br />

Technik<br />

0511 33 80 631<br />

eickelpasch@vdmno.de<br />

CLAUDIA MENTZEN<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 629<br />

mentzen@vdmno.de<br />

RONNY WILLFAHRT<br />

Technik<br />

030 30 22 021<br />

willfahrt@vdmno.de<br />

MAI/<strong>2019</strong> 11


BIBB-Handbuch zum Nachteilsausgleich für<br />

behinderte Auszubildende<br />

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Dadurch wird im Sinne von<br />

Teilhabe und Inklusion die Einbeziehung in das bisherige System der Berufsbildung gefördert und dem verfassungsrechtlichen<br />

Teilhabegebot entsprochen.<br />

Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung regeln,<br />

dass die Prüfungsordnungen der Ausbildungsberufe die<br />

besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung<br />

berücksichtigen. Die Gewährung von Nachteilsausgleichen<br />

kann beispielsweise in Form von Verlängerung<br />

der Prüfungsdauer, Zulassung von Hilfsmitteln oder Inanspruchnahme<br />

von Hilfsleistungen Dritter, z.B. Gebärdensprachdolmetscher,<br />

erfolgen. Die fachlichen, qualitativen<br />

Ansprüche an die Prüfungsteilnehmer/-innen werden<br />

nicht verringert und die Prüfungsinhalte bleiben für alle<br />

Auszubildenden gleich.<br />

Die 2014 erschienene Publikation richtet sich an alle, die<br />

mit der Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung<br />

betraut sind. Das Handbuch gibt Antworten zur praktischen<br />

Umsetzung des Nachteilsausgleichs und bietet<br />

anwendungsbezogene Lösungsvorschläge in Form von<br />

Fallbeispielen.<br />

Sie erhalten die Broschüre als kostenlosen Download im<br />

PDF-Format unter https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/7407<br />

<br />

IMPRESSUM<br />

HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />

Telefax: (0511) 33 80 620, E-<strong>Mai</strong>l: Ihr@vdmno.de<br />

GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />

12 MAI/<strong>2019</strong>


Ausbildungsstatistik 2018 erschienen:<br />

Anstieg bei den Neuverträgen<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Im zweiten Jahr in Folge gab es 2018 bei den neuen Ausbildungsverträgen in der Druck- und Medienwirtschaft einen Anstieg<br />

gegenüber dem Vorjahr. 4.777 neue Ausbildungsverträge wurden abgeschlossen, dies entspricht einem Plus von 1,42 Prozent.<br />

Insgesamt befanden sich 2018 in den drei Ausbildungsjahren 12.118 Jugendliche in der Ausbildung (2017: 12.172). Das Ergebnis<br />

zeigt, dass die Unternehmen in der Ausbildung ein probates Mittel gegen den Fachkräftemangel sehen.<br />

Den höchsten prozentualen Anstieg bei den Neuverträgen<br />

verzeichnen die Medientechnologen Druckverarbeitung<br />

mit 5,62 Prozent, gefolgt von den Packmitteltechnologen<br />

mit einem Plus von 4,69 Prozent. Die Medientechnologen<br />

Druck und Siebdruck weisen ein Plus von 2,08 Prozent auf.<br />

Der beliebteste Beruf bleibt weiterhin der Mediengestalter<br />

Digital und <strong>Print</strong>, der mit 3.077 neuen Auszubildenden<br />

ein Plus von 0,69 Prozent aufweist. Nur beim Buchbinder<br />

gab es ein Minus von 17,50 Prozent, was aber lediglich<br />

einen Rückgang um 7 Neuverträge entspricht.<br />

Laut Berufsbildungsbericht <strong>2019</strong> konnten im vergangenen<br />

Jahr über alle Ausbildungsberufe 1,6 Prozent mehr Neuverträge<br />

abgeschlossen werden, gleichzeitig stieg aber<br />

auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen. Die<br />

Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden erhöhte sich um<br />

9.000 Bewerber auf 556.000 Personen, was auf eine zunehmende<br />

Integration von jungen Menschen mit Fluchthintergrund<br />

zurückzuführen ist. Auf je 100 Ausbildungsinteressierte<br />

kamen 106 angebotene Ausbildungsplätze.<br />

Ein solches Verhältnis gab es zuletzt 1996.<br />

Eine zentrale Herausforderung des Ausbildungsmarktes<br />

bleibt das Passungsproblem von Angebot und Nachfrage.<br />

Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze ist um 17,7<br />

Prozent gestiegen. Dabei spielen bei den Jugendlichen<br />

verschiedene Faktoren wie das Image des Berufes, angebotene<br />

Konditionen während der Ausbildung oder auch<br />

der Standort eine Rolle.<br />

Um den passgenauen Bewerber zu finden, bieten die Verbände<br />

seit Jahresbeginn die neuen Online-Eignungstests<br />

an. Weiterhin stehen die Materialien der Nachwuchskampagne<br />

„Gestochen scharf – Perfekt veredelt“ den Mitgliedsunternehmen<br />

zur Verfügung. In der Ausbildungsplatzbörse<br />

auf der Webseite druckindustrie.de können<br />

Sie Ihre offenen Ausbildungsplätze anbieten.<br />

Die nachfolgende Übersicht und die Grafiken zeigen einen<br />

Ausschnitt aus der umfangreichen Bildungsstatistik des<br />

Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien<br />

(ZFA), Kassel, die gerade erschienen ist. Sie können<br />

Sie bei Astrid Habermann (Telefon 0511 33806-21, E-<strong>Mai</strong>l<br />

habermann@vdmno.de) anfordern.<br />

MAI/<strong>2019</strong> 13


Prüfungsvorbereitungs-<br />

Kurs <strong>2019</strong><br />

Am 2. November <strong>2019</strong> startet der neue Vorbereitungslehrgang<br />

für Medienfachwirte <strong>Print</strong> und Industriemeister<br />

<strong>Print</strong>medien in Hannover<br />

//Abschluss<br />

Geprüfter Medienfachwirt/in <strong>Print</strong><br />

Geprüfter Industriemeister/in <strong>Print</strong>medien<br />

//Ort Geschäftsstelle vdmno, Hannover, Bödekerstraße 10<br />

//Unterricht<br />

Berufsbegleitend, samstags von 7.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />

//Kursdauer November <strong>2019</strong> bis <strong>Mai</strong> 2022<br />

//Kosten<br />

//Kontakt<br />

6.200.- €, Meisterbafög förderfähig<br />

Verband Druck und Medien NordOst e.V.<br />

Bödekerstraße 10<br />

30161 Hannover<br />

Referat Bildung<br />

Katrin Stumpenhausen<br />

Telefon 0511 - 3380630<br />

Email stumpenhausen@vdmno.de<br />

weitere Informationen und<br />

Anmeldebogen:<br />

bit.ly/MFW-IM-Kurs<br />

14 MAI/<strong>2019</strong>


BILDUNG<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche, Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne, Prüfungsvorbereitungskurse<br />

für Medienfachwirte und Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler und Facharbeiter in unserer<br />

üa: der Überbetrieblichen Ausbildung im NordOsten<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

KATRIN STUMPENHAUSEN<br />

Geschäftsführerin bkdmno<br />

0511 33 80 630<br />

stumpenhauen@vdmno.de<br />

ASTRID HABERMANN<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 621<br />

habermann@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Bildung<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

MAI/<strong>2019</strong> 15


Wie erfolgreich Ihr Druck- & Medienunternehmen ist, bestimmen Sie ...<br />

Wir unterstützen Sie dabei!

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