News_Kompakt_Mai_2019-Print
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NEWS KOMPAKT!<br />
Jahresversammlung <strong>2019</strong><br />
17. & 18. <strong>Mai</strong> – jetzt anmelden<br />
Lutherstadt Wittenberg – die Wiege der Reformation erleben<br />
Wittenberg ist eine lebenswerte und moderne<br />
Stadt und im Jahr <strong>2019</strong> Tagungsort der gemeinsamen<br />
Jahresversammlung der Verbände Druck<br />
und Medien Mitteldeutschland e. V. und Nordost<br />
e. V. Das wohl prägendste Ereignis dieser Stadt<br />
fand am 31. Oktober 1517 mit dem Anschlag bzw.<br />
der Veröffentlichung der 95 Thesen über den<br />
Ablasshandel in der katholischen Kirche von Dr.<br />
Martin Luther an der Schlosskirche zu Wittenberg<br />
statt.<br />
Keine Stadt ist so mit der Reformation verbunden<br />
wie die Lutherstadt an der Elbe. Die Reformation<br />
nahm hier ihren Anfang. Als Hauptstadt des sächsischen<br />
Kurkreises und herzogliche und kurfürstliche<br />
Residenz von Sachsen-Wittenberg machte<br />
Kurfürst Friedrich der Weise Wittenberg zu einem<br />
führenden geistigen und kulturellen Zentrum Europas.<br />
Renaissancegebäude aus dieser Blütezeit<br />
bestimmen noch heute das Stadtbild.<br />
Das reformationsgeschichtliche Ensemble Wittenbergs<br />
aus Schlosskirche, Stadtkirche, Lutherhaus<br />
und dem Melanchthonhaus gehört seit 1996<br />
zum Weltkulturerbe der UNESCO. Diese Epoche<br />
können Sie bei Ihrer Reise in die Reformationsstadt<br />
gemeinsam mit uns erleben. Darüber hinaus<br />
werden interessante Vorträge Ihre Jahrestagung<br />
bereichern.<br />
Freuen Sie sich auf die schöne Stadt an der Elbe!<br />
Kommen Sie in die Stadt der Reformation. Es lohnt<br />
sich.<br />
Herzlichst Ihre<br />
Verbände<br />
Mitteldeutschland e. V. & NordOst e. V.<br />
Foto: Tom Schulze © asisi<br />
MAI/<strong>2019</strong> 1
vdm-Konjunkturtelegramm März <strong>2019</strong><br />
Geschäftsklima im leichten Aufschwung<br />
Nach einer vergleichsweise bescheidenen Entwicklung in<br />
den ersten zwei Monaten dieses Jahres zeigt sich das Geschäftsklima<br />
in der deutschen Druck- und Medienindustrie<br />
im März <strong>2019</strong> wieder positiver. Der vom Bundesverband<br />
Druck und Medien berechnete Geschäftsklimaindex<br />
ist gegenüber dem Vormonatsstand um 2,5 Prozent auf<br />
101,1 Zähler gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresstand<br />
entwickelte er sich jedoch mit 1,2 Prozent weiterhin negativ.<br />
Die bereits im Februar leicht nachlassende Dynamik<br />
des Abschwungs setzte sich also spürbar fort.<br />
Druck- und Medienunternehmen tendieren dazu, im<br />
März eines Jahres ihre Geschäftslage für die kommenden<br />
sechs Monate skeptisch einzuschätzen. So auch in diesem<br />
Jahr: 13 Prozent erwarten eine bessere Geschäftslage,<br />
21 Prozent hingegen eine schlechtere. Gleichwohl fiel<br />
der daraus resultierende Saldo von 8 Prozentpunkten<br />
weniger negativ aus als im März 2018 (9 Prozentpunkte).<br />
Der saisonbereinigte Index der Geschäftserwartungen ist<br />
daher gegenüber seinem Vorjahresstand um 0,5 Prozent<br />
gestiegen. Mit aktuell 101,2 Zählern lag er außerdem über<br />
dem Stand des Vormonats, ein Plus von 1,0 Prozent. Tiefergehende<br />
Umfrageergebnisse legen nahe, dass diese allgemeinen<br />
Unternehmenserwartungen eine geringfügige<br />
Steigerung der Produktion in den kommenden Monaten<br />
widerspiegeln, zugleich jedoch auch leicht sinkende Verkaufspreise<br />
und kaum Impulse vom Auslandsgeschäft.<br />
Die vom ifo Institut befragten Druck- und Medienunternehmen<br />
beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage positiver<br />
als im Vormonat und zeigten sich hinsichtlich der<br />
zukünftigen Geschäftslage weiterhin zuversichtlich. Die<br />
Werte der aktuellen und erwarteten Geschäftslage bestimmen<br />
die Entwicklung des Geschäftsklimas, das einen<br />
guten Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung<br />
der Druck- und Medienindustrie darstellt.<br />
Aufgrund einer günstigen Auftrags- und damit Produktionsentwicklung<br />
im Februar überwog im März der Anteil<br />
positiver Lageeinschätzungen (21 Prozent) den Anteil<br />
negativer Beurteilungen (16 Prozent) um 6 Prozentpunkte.<br />
Im Vormonat waren diese Anteile gleich groß. Im März<br />
2018 war dieser Saldo indes mit 12 Prozentpunkten deutlich<br />
höher ausgefallen. Die wieder positiver beurteilte<br />
Geschäftslage spiegelt sich im Anstieg des Geschäftslageindexes<br />
gegenüber Februar <strong>2019</strong> von 97,0 auf derzeitige<br />
100,9 Zähler wider (ein Plus von 4,0 Prozent). Die<br />
größtenteils positiv beurteilte Lageeinschätzung wurde<br />
jedoch von einer ungünstigen Entwicklung der Verkaufspreise<br />
eingetrübt. Gegenüber dem Vorjahresniveau sank<br />
der Index daher um 2,8 Prozent.<br />
Hintergrundinformationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm<br />
sowie Hinweise zur Teilnahme an den monatlichen<br />
ifo Konjunkturumfragen finden Sie unter www.bvdm-online.de/kt.<br />
2 MAI/<strong>2019</strong>
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Intergraf Economic<br />
<strong>News</strong> – Februar und<br />
März <strong>2019</strong><br />
Intergraf, der Interessenverband der europäischen Druckund<br />
Medienindustrie mit Sitz in Brüssel, informiert Sie in<br />
seiner Februar-Ausgabe der „Economic <strong>News</strong>“ über die<br />
Entwicklung der nationalen und europäischen Branchenumsätze,<br />
des Druckpapierabsatzes, der Druckpapierpreise,<br />
der Preise für Altpapier und Energiekosten. Zusätzlich widmet<br />
sich die kürzere März-Ausgabe der „Economic <strong>News</strong>“<br />
speziell der Papierpreisentwicklung in Deutschland.<br />
HARALD BAREITHER<br />
Geschäftsführer<br />
0511 338 06-24<br />
bareither@vdmno.de<br />
Die kompletten, englischsprachigen Intergraf-Dokumente<br />
samt Tabellenkalkulationen können Mitglieder des vdmno bei<br />
Inge Oberheide (Telefon 0511/33806-33, E-<strong>Mai</strong>l oberheide@<br />
vdmno.de) anfordern. Auf folgende Kernaussagen weist der<br />
bvdm besonders hin:<br />
// Umsatz: Der nominale Umsatz der europäischen Druckund<br />
Medienwirtschaft lag kumuliert von Januar bis September<br />
2018 mit -0,6 % leicht unter dem Niveau des<br />
Vorjahreszeitraums. Während Länder wie Italien (1,6 %),<br />
Schweden (4,5 %) oder Polen (3,5 %) Umsatzzuwächse<br />
verzeichnen konnten, nahm Deutschlands Umsatz mit<br />
negativen 1,4 % überdurchschnittlich stark ab.<br />
// Druckpapier, Verbrauch: Der Verbrauch von grafischen<br />
Papieren in Europa summierte sich im November 2018 auf<br />
2,227 Mio. Tonnen. Das entsprechende Vorjahresniveau<br />
lag 7,4 % darüber. Rückgänge verzeichneten dabei alle<br />
Papiersorten, insbesondere jedoch das holzfreie gestrichene<br />
Druckpapier (-11,4 %).<br />
HENNING MARCARD<br />
Betriebswirtschaft<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
// Druckpapier, Preise: Die Februar-Ausgabe der „Economic<br />
<strong>News</strong>“ widmet sich der Papierpreisentwicklung in<br />
Deutschland. Demnach verzeichneten alle im Januar<br />
<strong>2019</strong> erfassten Papiersorten gegenüber dem Vorjahresmonat<br />
Preissteigerungen von 6,5 % beim gestrichenen<br />
Bogenpapier (der durchschnittliche Preis liegt aktuell bei<br />
825 Euro je Tonne) bis 24,1 % beim Zeitungsdruckpapier<br />
(der durchschnittliche Preis liegt aktuell bei 540 Euro je<br />
Tonne).<br />
// Altpapier, Preise: Nach einem Einbruch der Altpapierpreise<br />
im Frühjahr 2018 – die Preise sanken in Deutschland<br />
von 110 Euro je Tonne im Januar auf 55 Euro je Tonne im<br />
März – scheint sich die Lage wieder stabilisiert zu haben.<br />
Die Preise für gemischtes Altpapier und Pappe konnten<br />
in einigen Ländern bis Januar <strong>2019</strong> sogar wieder steigen.<br />
Ihre Niveaus lagen allerdings deutlich unter den<br />
jeweiligen Vorjahreswerten. Auch die starke Dynamik hat<br />
MAI/<strong>2019</strong> 3
offenbar nachgelassen. In Deutschland liegt der durchschnittliche<br />
Preis von einer Tonne Altpapier seit Oktober<br />
2018 bei 75 Euro.<br />
// Strompreise: Im europäischen Durchschnitt (EU-28) sanken<br />
die Strompreise im 1. Halbjahr 2018 um 0,1 % gegenüber<br />
dem Vorjahreszeitraum auf derzeitige 14,14 Ct./KWh.<br />
In Deutschland sind sie zeitgleich um 1,2 % auf 19,67 Ct./<br />
KWh gesunken. Im europäischen Vergleich der Stromkosten<br />
gehört Deutschland zum zweitteuersten Land. Nur<br />
in Dänemark ist der Strom noch teurer (25,37 Ct./KWh).<br />
In der März-Ausgabe der „Economic <strong>News</strong>“ informiert<br />
Intergraf auf einer Seite über die bis Februar <strong>2019</strong> fortgeschriebene<br />
Entwicklung der weltweiten Preise für Zellstoffe<br />
sowie speziell für Deutschland die Preise für Druckpapiere<br />
und gemischtes Altpapier. Demnach sinken die<br />
Preise für Zellstoffe und Altpapier. Dagegen zeigten sich<br />
die Preise für Zeitungsdruckpapier, SC- und LWC-Papier<br />
stabil, während sich holzfreies gestrichenes und ungestrichenes<br />
Druckpapier weiter erhöhten.<br />
Verbändeübergreifendes Projekt zur<br />
sicheren Zustellung von Zeitungen<br />
Der Bereich der Zeitungszustellung ist seit vielen Jahren geprägt durch hohe Unfallzahlen. Die Verbände Druck und Medien<br />
engagieren sich gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) für das Ziel,<br />
208-046<br />
die Sicherheit in der Zeitungszustellung zu erhöhen und die Unfallzahlen zu senken. Dabei ist Ihre Mithilfe gefragt.<br />
DGUV Information 208-046<br />
bvdm gerne erneut hinweisen möchte. Dieses ist: DGUV<br />
Information 208-046 „Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
bei der Zeitungszustellung“: http://publikationen.dguv.de/<br />
dguv/pdf/10002/208-046.pdf<br />
Die DGUV Information soll helfen, Forderungen, die sich<br />
aus dem staatlichen Regelwerk oder dem der gesetzlichen<br />
Unfallversicherung ergeben, organisatorisch und<br />
praxisgerecht umzusetzen. Des Weiteren sind Informationen<br />
zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung und<br />
zu Verhaltensanforderungen an die Zustellerinnen und<br />
Zusteller enthalten.<br />
Sicherheit und<br />
Die Unfälle im Bereich der Zustellung sind seit Jahren geprägt<br />
durch ein hohes Gesundheitsschutz Unfallgeschehen (insbesondere bei<br />
Stürze) mit daraus resultierenden der Zeitungszustellung<br />
hohen Kosten für die<br />
Heilbehandlung und Renten. Innerhalb der BG ETEM sind<br />
im Bereich Zeitungszustellung ca. 240.000 Zusteller versichert.<br />
Das Unfallgeschehen hat, abgesehen von dem<br />
persönlichen Leid des Verunfallten, auch Auswirkungen<br />
August 2015<br />
auf den Gefahrtarif innerhalb der Branche. Der Gefahrtarif<br />
wiederum resultiert aus dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag<br />
an die Berufsgenossenschaft. In der Präventionsförderung<br />
sehen die Verbände und auch die Berufsgenossenschaft<br />
daher ein hohes Potenzial.<br />
Aus diesem Grund wurde erstes Informationsmaterial erstellt,<br />
welches die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes<br />
von Zeitungszustellern behandelt, auf die der<br />
Da die Unfallzahlen im Bereich der Zustellung aber nicht<br />
abnehmen, haben der bvdm und die BG ETEM 2018 ein<br />
verbändeübergreifendes Projekt gestartet. Im Rahmen<br />
dessen sollen Ansätze aus der Branche aufgegriffen werden,<br />
die das Ziel fördern, die Unfallzahlen zu senken.<br />
Dafür möchten wir Beispiele aus der Praxis sammeln, die<br />
der Prävention im Bereich Zeitungszustellung dienen.<br />
Hierfür benötigen wir Ihre Hilfe: Bitte senden Sie uns Ihre<br />
Best-Practice-Beispiele zur Verbesserung der Arbeitssicherheit<br />
bei den Zustellern zu, sowie eventuell auftretende<br />
Hemmnisse und Probleme bei deren Umsetzung.<br />
Gerne können Sie uns auch andere Anregungen, Wünsche<br />
oder Optimierungsvorschläge im Bereich der Gesundheitsvorsorge<br />
bei Zustellern mitteilen. Wir können Ihre<br />
Interessen nur vertreten, wenn wir sie kennen.<br />
Bitte senden Sie Ihre Informationen an Inge Oberheide<br />
(Telefon 0511/33806-33, E-<strong>Mai</strong>l oberheide@vdmno.de).<br />
4 MAI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
Registrierung von Stromerzeugungsanlagen<br />
im Marktstammdatenregister<br />
Die Bundesnetzagentur hat neue Hinweise zu den Meldepflichten im Marktstammdatenregister veröffentlicht. Verpflichtet zur<br />
Registrierung sind alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (z. B. Solaranlagen), aber auch von ortsfesten Stromspeichern.<br />
Am 1. Juli 2017 ist die Verordnung über das zentrale<br />
elektronische Verzeichnis energiewirtschaftlicher Daten<br />
(Marktstammdatenregisterverordnung – MaStRV) nach<br />
§§ 111e und 111f EnWG veröffentlicht worden, die erst im<br />
November 2018 mit einer Novellierung in Kraft getreten<br />
ist. Diese Verspätung war vor allem auf das noch nicht<br />
technisch einwandfrei funktionierende Portal für die Registrierung<br />
und Meldung zurückzuführen. Am 31. Januar<br />
<strong>2019</strong> hat die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister<br />
(MaStR) in Betrieb genommen.<br />
In das Marktstammdatenregister müssen sich nach § 3 i.<br />
V. m. § 5 MaStRV beispielhaft folgende Marktakteure mit<br />
ihren Einheiten zur Erzeugung, Speicherung und Verbrauch<br />
von Strom und Gas eintragen bzw. registrieren:<br />
// Betreiber von Erzeugungseinheiten (Strom und Gas)<br />
müssen sich selbst ins Register eintragen, damit sie<br />
dort die Daten ihrer Einheiten (Definition siehe unten)<br />
registrieren und pflegen können.<br />
// Stromverbraucher müssen sich und ihre Stromverbrauchseinheiten<br />
nur eintragen, wenn die Einheiten<br />
an das Höchst- oder Hochspannungsnetz angeschlossen<br />
sind.<br />
// Gasverbraucher müssen sich und ihre Gasverbrauchseinheiten<br />
nur eintragen, wenn ihre Einheiten an das<br />
Fernleitungsnetz angeschlossen sind.<br />
Daneben müssen sich unter der Bezeichnung „Akteur im<br />
Strommarkt“ und „Akteur im Gasmarkt“ folgende Akteure<br />
registrieren:<br />
// Stromlieferanten (Abgabe von Strom an Dritte)<br />
// Transportkunden: Dieser Begriff ist analog zum<br />
„Stromlieferanten“ zu verstehen. Auch hier gilt: Viele<br />
Unternehmen können Transportkunden sein, ohne<br />
dies zu wissen.<br />
// Bilanzkreisverantwortliche<br />
// Messstellenbetreiber<br />
Die folgenden Einheiten müssen im MaStR registriert<br />
werden:<br />
// Stromerzeugungseinheiten einschließlich EEG- und<br />
KWK-Anlagen<br />
// Ortsfeste Stromspeicher als eigenständige Anlage,<br />
wenn sie mit einer Erzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik)<br />
verbunden sind<br />
// Notstromaggregate, sofern sie ortsfest sind und im<br />
Parallelbetrieb zum Netz gefahren werden (können)<br />
// Gaserzeugungsanlagen mit Ausnahme dieser, die<br />
weder mittelbar noch unmittelbar an ein Gasnetz<br />
angeschlossen sind oder werden sollen<br />
// Gasspeicher mit Ausnahme derer, die nicht mittelbar<br />
noch unmittelbar an ein Gasnetz angeschlossen sind<br />
oder werden sollen<br />
// Stromverbrauchseinheiten, wenn sie Strom aus dem<br />
Höchst- oder Hochspannungsnetz entnehmen<br />
// Gasverbrauchseinheiten, nur, wenn sie Gas aus dem<br />
Fernleitungsnetz entnehmen<br />
Detaillierte Informationen zum Marktstammdatenregister<br />
befinden sich auf der Seite der Bundesnetzagentur:<br />
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/<br />
ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/MaStR/<br />
Netzbetreiber/Netzbetreiber_node.html oder auf dem<br />
Webportal https://www.marktstammdatenregister.de/<br />
MaStRHilfe/subpages/welcheAnlagen.html.<br />
Im März <strong>2019</strong> hat die Bundesnetzagentur Hinweise zur<br />
Registrierung von Stromspeichern für Erneuerbare Energien<br />
herausgegeben, die noch einmal deutlich machen,<br />
dass sich die Registrierungspflicht auf alle Stromspeicher<br />
bezieht, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren<br />
Energien einspeichern und nach dem 31.07.2014 in<br />
Betrieb gingen. Für alle anderen Stromspeicher besteht<br />
die Registrierungspflicht, wenn sie nach dem 30.06.2017<br />
in Betrieb gegangen sind.<br />
Betreiber, die bisher nur ihre EEG-Anlage, nicht jedoch<br />
ihren Stromspeicher registriert haben, müssen die Registrierung<br />
des Stromspeichers im Marktstammdatenregister<br />
nachholen. Um Kürzungen von EEG-Förderzahlungen<br />
infolge einer Sanktion nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und<br />
Abs. 3 EEG zu vermeiden, muss eine Registrierung eines<br />
EE-Stromspeichers im Marktstammdatenregister bis zum<br />
31.12.<strong>2019</strong> erfolgen. Dies gilt allerdings nur für Stromspeicher,<br />
die mit erneuerbarem Strom befüllt werden.<br />
Die gesamten Hinweise zur Registrierung von Stromspeichern<br />
für Erneuerbare Energien finden Sie ebenfalls auf<br />
der Seite der Bundesnetzagentur:<br />
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Ener-gie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Stromspeicher.pdf?__blob=publicationFile&v=3<br />
MAI/<strong>2019</strong> 5
vdm gibt erweiterte FAQ-Liste zum<br />
Verpackungsgesetz heraus<br />
Der Anhang zum Leitfaden Verpackungsgesetz des bvdm in seiner dritten Version liegt vor. Alle beim bvdm zentral gesammelten<br />
Fragen zur Umsetzung in der Praxis leitet der bvdm zur offiziellen Klärung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister<br />
weiter. Fortlaufend erscheinen die Antworten in einem Anhang zum Leitfaden Verpackungsgesetz des bvdm.<br />
Die vielen noch offengebliebenen Fragen zur Umsetzung<br />
des Verpackungsgesetzes, die auch mit dem bvdm-Leitfaden,<br />
der Roadshow zum Verpackungsgesetz und den<br />
weiteren zur Verfügung gestellten Materialien nicht beantwortet<br />
werden konnten, hat der bvdm gesammelt an<br />
die Zentrale Stelle Verpackungsregister gesendet.<br />
In der mittlerweile dritten Version des Anhangs zum bvdm<br />
Leitfaden Verpackungsgesetz sind 24 Fragen und Antworten<br />
enthalten. Dieser Anhang mit Fragen und Antworten<br />
rund um die praktische Auslegung wird auch weiterhin in<br />
regelmäßigen Abständen erweitert. Er kann von Mitgliedern<br />
kostenfrei bei Inge Oberheide (Telefon 0511 33806-<br />
33; E-<strong>Mai</strong>l oberheide@vdmno.de) angefordert werden.<br />
Foto: AdobeStock_68973975.jpeg<br />
Kein Quellensteuerabzug bei Online-Werbung<br />
Unternehmen sollen für ihre grenzüberschreitenden Zahlungen bei der Schaltung von Online-Werbung besteuert werden,<br />
und dies bis zu sieben Jahre rückwirkend. Diese Auffassung der bayerischen Finanzverwaltung hat in den vergangenen Monaten<br />
für Verunsicherungen gesorgt. In einer Bund-Länder-Abstimmung wurde nunmehr der beabsichtigte verpflichtende<br />
Quellensteuerabzug bei Online-Werbung verworfen.<br />
Die bayerische Finanzverwaltung hat in den vergangenen<br />
Monaten bei Betriebsprüfungen vermehrt die Rechtsauffassung<br />
vertreten, dass ausländische Internetportalbetreiber<br />
wie etwa Google, Facebook, Amazon etc. durch<br />
das Erbringen von Online-Werbeleistungen an Kunden<br />
in Deutschland beschränkt steuerpflichtig seien. Somit<br />
sei der Kunde in Deutschland verpflichtet – soweit keine<br />
Freistellungsbescheinigung vorliegt – eine Quellensteuer<br />
in Höhe von 15,825 Prozent (inkl. Solidaritätszuschlag) für<br />
die Rechnung des ausländischen Anbieters einzubehalten<br />
und entsprechend an die Finanzverwaltung abzuführen.<br />
Die Finanzverwaltung begründete ihre Auffassung damit,<br />
dass der ausländische Anbieter mit der Werbeleistung<br />
nach § 50a Einkommensteuergesetz sein Know-how dem<br />
inländischen Kunden überlässt.<br />
In der Praxis müsste die abzuführende Quellensteuer<br />
aufgrund der üblichen vertraglichen Vereinbarungen<br />
regelmäßig zusätzlich zum vereinbarten Werbeentgelt<br />
aus eigenen Mitteln entrichtet werden, so dass im Ergebnis<br />
eine effektive Belastung des inländischen Kunden<br />
entstünde.<br />
Die bayerische Auffassung war nicht bundeseinheitlich<br />
und sollte Mitte März <strong>2019</strong> auf der Bund-Länder-Ebene<br />
abgestimmt werden. Im Vorfeld dieser Bund-Länder-Abstimmung<br />
hat der Bundesverband Druck und Medien seine<br />
Position in eine Stellungnahme des Zentralverbandes<br />
der deutschen Werbewirtschaft eingebracht, die dann<br />
gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)<br />
zum Ausdruck gebracht wurde.<br />
Laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums<br />
der Finanzen und für Heimat vom 14. März <strong>2019</strong><br />
wurde auf der Bund-Länder- Ebene nun eine Einigung<br />
erreicht, wonach inländische werbetreibende Unternehmen<br />
keinen Quellensteuereinbehalt bei Online-Werbung<br />
vornehmen müssen. Eine entsprechende Erklärung des<br />
BMF zu dieser Thematik steht allerdings noch aus.<br />
6 MAI/<strong>2019</strong>
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />
CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
JOACHIM WOLPERS<br />
Betriebswirtschaft<br />
0511 33 80 638<br />
wolpers@vdmno.de<br />
HOLGER SCHÜRMANN<br />
Betriebswirtschaft<br />
0511 33 80 636<br />
schuermann@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Betriebswirtschaft<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
INGE OBERHEIDE<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
MAI/<strong>2019</strong> 7
Foto: AdobeStock_135705980.jpeg<br />
Datenschutz − das passiert beim Brexit<br />
Nach wie vor ist unklar, wie es in Sachen Brexit weitergeht. Sollte es allerdings zu einem ungeregelten Austritt des Vereinigten<br />
Königreichs aus der EU kommen, hätte dies auch datenschutzrechtliche Auswirkungen.<br />
1. No-Deal-Brexit<br />
Für den Fall eines ungeregelten Austritts wird das Vereinigte<br />
Königreich zu einem „Drittland" im Sinne der<br />
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem<br />
Fall gelten die Vorgaben nach Kapitel 5 der DS-GVO zur<br />
Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer.<br />
Nachdem bislang kein Angemessenheitsbeschluss (Art.<br />
45 DS-GVO) für das Vereinigte Königreich vorliegt, muss<br />
der für die Verarbeitung Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter<br />
für die Datenübermittlung dann entweder<br />
geeignete Garantien gem. Art. 46 DS-GVO vorsehen oder<br />
es müssen in Art. 49 DS-GVO geregelte Ausnahmeregelungen<br />
einschlägig sein.<br />
Geeignete Garantien sind z. B. Standarddatenschutzklauseln,<br />
die von der EU-Kommission genehmigt wurden. Liegen<br />
keine geeigneten Garantien vor, können ggf. Ausnahmeregelungen<br />
greifen, die von den Aufsichtsbehörden<br />
aber restriktiv ausgelegt werden. Hierzu gehört z. B. die<br />
Datenübermittlung für die Erfüllung eines Vertrags oder<br />
eine ausdrückliche Einwilligung.<br />
Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass das Verzeichnis<br />
der Verarbeitungstätigkeiten an die Drittlandsübermittlung<br />
angepasst werden muss (Art. 30 Abs. 1 lit. d,<br />
e, Abs. 2 lit. c DS-GVO). Zudem muss sich die Information<br />
über die Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 lit. f, Art. 14 Abs.<br />
1 lit. f DS-GVO) und ggf. die Auskunft (Art. 15 Abs. 1 lit. c,<br />
Abs. 2 DS-GVO) auf die Drittlandsübermittlung beziehen.<br />
2. Deal-Brexit<br />
Für den Fall eines geregelten Austritts indes gilt die DS-<br />
GVO während eines Übergangszeitraums bis Ende 2020,<br />
der um ein bzw. zwei Jahre verlängert werden kann, auch<br />
im Vereinigten Königreich weiter. Während dieser Zeit<br />
dürfen personenbezogene Daten unter denselben Voraussetzungen<br />
wie bisher übermittelt werden.<br />
Ein Informationsblatt der Datenschutzkonferenz sowie einen<br />
Informationshinweis des Europäischen Datenschutzausschusses<br />
(nebst eine inoffizielle Arbeitsübersetzung)<br />
können Sie bei Inge Oberheide (Telefon 0511 33806-33,<br />
E-<strong>Mai</strong>l oberheide@vdmno.de) anfordern.<br />
HINWEIS<br />
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf<br />
die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher<br />
Sprachformen verzichtet.<br />
8 MAI/<strong>2019</strong>
RECHT<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgaben für Fotokopierer,<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
MARTIN MAISCHAK<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 642<br />
maischak@vdmno.de<br />
TILMAN SCHRÖDER-HOHENSEE<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 632<br />
schroeder-hohensee@vdmno.de<br />
INGE OBERHEIDE<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
MAI/<strong>2019</strong> 9
Cyber-Gefahren werden nach wie vor<br />
unterschätzt – auch in der Druckindustrie<br />
Die BSI-Allianz für Cyber-Sicherheit veröffentlichte eine besorgniserregende Bilanz über wirtschaftliche Schäden durch Cyber-Angriffe<br />
im Jahr 2018. Auch den bvdm erreichten diesbezügliche Informationen zu Produktionsausfällen in Druckereien.<br />
In einer Pressemeldung des Bundesamtes für Sicherheit<br />
in der Informationstechnik (BSI) vom 10.04.<strong>2019</strong> werden<br />
die Ergebnisse einer Umfrage ausgewertet, die 2018 im<br />
Rahmen der „Allianz für Cyber-Sicherheit“ unter 1.039<br />
teilnehmenden deutschen Unternehmen, Behörden und<br />
anderen Organisationen durchgeführt wurde. Insgesamt<br />
waren 33 % der Teilnehmer von Cyber-Sicherheitsvorfällen<br />
betroffen, Großunternehmen noch häufiger (43<br />
%) – ein Alarmsignal, dass die Gefahr noch immer unterschätzt<br />
wird. Zu den Kosten für Produktionsstörungen und<br />
-ausfälle kamen häufig noch Kosten für die Aufklärung<br />
der Vorfälle und die Wiederherstellung der IT-Systeme<br />
(bei 65 % der Betroffenen) sowie Reputationsschäden<br />
(22 %) hinzu. Die komplette Umfrageanalyse kann hier<br />
abgerufen werden: https://t1p.de/5mx8<br />
Den bvdm erreichten in den vergangenen Monaten ebenfalls<br />
Informationen über teilweise erhebliche Produktionsausfälle<br />
durch Cyber-Angriffe auf Mitgliedsunternehmen.<br />
Grund genug, erneut auf die 2017 erarbeitete bvdm-Publikation<br />
„Schutz vor Cyberangriffen – Leitfaden für Betriebe<br />
der Druck- und Medienwirtschaft“ hinzuweisen.<br />
Sie berücksichtigt auch sicherheitskritische Geschäftsfelder<br />
wie Website-Programmierung, Online-Shops und<br />
Private-Cloud-Services. Die Empfehlungen und Kriterien<br />
in diesem Leitfaden stützen sich sowohl auf die Informationsschriften<br />
des BSI als auch auf Tests renommierter<br />
Prüflabore, Fachzeitschiften und unabhängiger Beratungsunternehmen.<br />
Der 25 Seiten umfassende Leitfaden mit Checklisten kann<br />
als PDF-Datei im bvdm-Shop heruntergeladen werden:<br />
https://t1p.de/0x8a<br />
Er ist für Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder kostet<br />
er 105,91 € inkl. MwSt.<br />
(Der in diesem Schreiben verwendete deutsche Kurz-URL-<br />
Dienst „t1p.de“ erfüllt alle Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes<br />
und der DSGVO und prüft automatisch<br />
auf Malware-Befall und Phishing-Versuche. Er wird von<br />
zahlreichen öffentlichen Stellen wie dem Auswärtigen<br />
Amt, deutschen Botschaften, Polizeibehörden und Presseagenturen<br />
genutzt.)<br />
10 MAI/<strong>2019</strong>
TECHNIK<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Wir unterstützen Sie und sind neutrale Berater, wenn es um Ihre Technik geht ...<br />
... Colormanagement, PSO, QSD, Web-to-<strong>Print</strong>, Investitionsberatung Digitaldruck, Hilfestellung bei Reklamationen sowie technische<br />
Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
UDO EICKELPASCH<br />
Technik<br />
0511 33 80 631<br />
eickelpasch@vdmno.de<br />
CLAUDIA MENTZEN<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 629<br />
mentzen@vdmno.de<br />
RONNY WILLFAHRT<br />
Technik<br />
030 30 22 021<br />
willfahrt@vdmno.de<br />
MAI/<strong>2019</strong> 11
BIBB-Handbuch zum Nachteilsausgleich für<br />
behinderte Auszubildende<br />
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Nachteilsausgleich in Ausbildung und Prüfung. Dadurch wird im Sinne von<br />
Teilhabe und Inklusion die Einbeziehung in das bisherige System der Berufsbildung gefördert und dem verfassungsrechtlichen<br />
Teilhabegebot entsprochen.<br />
Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung regeln,<br />
dass die Prüfungsordnungen der Ausbildungsberufe die<br />
besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung<br />
berücksichtigen. Die Gewährung von Nachteilsausgleichen<br />
kann beispielsweise in Form von Verlängerung<br />
der Prüfungsdauer, Zulassung von Hilfsmitteln oder Inanspruchnahme<br />
von Hilfsleistungen Dritter, z.B. Gebärdensprachdolmetscher,<br />
erfolgen. Die fachlichen, qualitativen<br />
Ansprüche an die Prüfungsteilnehmer/-innen werden<br />
nicht verringert und die Prüfungsinhalte bleiben für alle<br />
Auszubildenden gleich.<br />
Die 2014 erschienene Publikation richtet sich an alle, die<br />
mit der Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung<br />
betraut sind. Das Handbuch gibt Antworten zur praktischen<br />
Umsetzung des Nachteilsausgleichs und bietet<br />
anwendungsbezogene Lösungsvorschläge in Form von<br />
Fallbeispielen.<br />
Sie erhalten die Broschüre als kostenlosen Download im<br />
PDF-Format unter https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/7407<br />
<br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />
Telefax: (0511) 33 80 620, E-<strong>Mai</strong>l: Ihr@vdmno.de<br />
GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />
12 MAI/<strong>2019</strong>
Ausbildungsstatistik 2018 erschienen:<br />
Anstieg bei den Neuverträgen<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Im zweiten Jahr in Folge gab es 2018 bei den neuen Ausbildungsverträgen in der Druck- und Medienwirtschaft einen Anstieg<br />
gegenüber dem Vorjahr. 4.777 neue Ausbildungsverträge wurden abgeschlossen, dies entspricht einem Plus von 1,42 Prozent.<br />
Insgesamt befanden sich 2018 in den drei Ausbildungsjahren 12.118 Jugendliche in der Ausbildung (2017: 12.172). Das Ergebnis<br />
zeigt, dass die Unternehmen in der Ausbildung ein probates Mittel gegen den Fachkräftemangel sehen.<br />
Den höchsten prozentualen Anstieg bei den Neuverträgen<br />
verzeichnen die Medientechnologen Druckverarbeitung<br />
mit 5,62 Prozent, gefolgt von den Packmitteltechnologen<br />
mit einem Plus von 4,69 Prozent. Die Medientechnologen<br />
Druck und Siebdruck weisen ein Plus von 2,08 Prozent auf.<br />
Der beliebteste Beruf bleibt weiterhin der Mediengestalter<br />
Digital und <strong>Print</strong>, der mit 3.077 neuen Auszubildenden<br />
ein Plus von 0,69 Prozent aufweist. Nur beim Buchbinder<br />
gab es ein Minus von 17,50 Prozent, was aber lediglich<br />
einen Rückgang um 7 Neuverträge entspricht.<br />
Laut Berufsbildungsbericht <strong>2019</strong> konnten im vergangenen<br />
Jahr über alle Ausbildungsberufe 1,6 Prozent mehr Neuverträge<br />
abgeschlossen werden, gleichzeitig stieg aber<br />
auch die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen. Die<br />
Zahl der Ausbildungsplatzsuchenden erhöhte sich um<br />
9.000 Bewerber auf 556.000 Personen, was auf eine zunehmende<br />
Integration von jungen Menschen mit Fluchthintergrund<br />
zurückzuführen ist. Auf je 100 Ausbildungsinteressierte<br />
kamen 106 angebotene Ausbildungsplätze.<br />
Ein solches Verhältnis gab es zuletzt 1996.<br />
Eine zentrale Herausforderung des Ausbildungsmarktes<br />
bleibt das Passungsproblem von Angebot und Nachfrage.<br />
Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze ist um 17,7<br />
Prozent gestiegen. Dabei spielen bei den Jugendlichen<br />
verschiedene Faktoren wie das Image des Berufes, angebotene<br />
Konditionen während der Ausbildung oder auch<br />
der Standort eine Rolle.<br />
Um den passgenauen Bewerber zu finden, bieten die Verbände<br />
seit Jahresbeginn die neuen Online-Eignungstests<br />
an. Weiterhin stehen die Materialien der Nachwuchskampagne<br />
„Gestochen scharf – Perfekt veredelt“ den Mitgliedsunternehmen<br />
zur Verfügung. In der Ausbildungsplatzbörse<br />
auf der Webseite druckindustrie.de können<br />
Sie Ihre offenen Ausbildungsplätze anbieten.<br />
Die nachfolgende Übersicht und die Grafiken zeigen einen<br />
Ausschnitt aus der umfangreichen Bildungsstatistik des<br />
Zentral-Fachausschusses Berufsbildung Druck und Medien<br />
(ZFA), Kassel, die gerade erschienen ist. Sie können<br />
Sie bei Astrid Habermann (Telefon 0511 33806-21, E-<strong>Mai</strong>l<br />
habermann@vdmno.de) anfordern.<br />
MAI/<strong>2019</strong> 13
Prüfungsvorbereitungs-<br />
Kurs <strong>2019</strong><br />
Am 2. November <strong>2019</strong> startet der neue Vorbereitungslehrgang<br />
für Medienfachwirte <strong>Print</strong> und Industriemeister<br />
<strong>Print</strong>medien in Hannover<br />
//Abschluss<br />
Geprüfter Medienfachwirt/in <strong>Print</strong><br />
Geprüfter Industriemeister/in <strong>Print</strong>medien<br />
//Ort Geschäftsstelle vdmno, Hannover, Bödekerstraße 10<br />
//Unterricht<br />
Berufsbegleitend, samstags von 7.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />
//Kursdauer November <strong>2019</strong> bis <strong>Mai</strong> 2022<br />
//Kosten<br />
//Kontakt<br />
6.200.- €, Meisterbafög förderfähig<br />
Verband Druck und Medien NordOst e.V.<br />
Bödekerstraße 10<br />
30161 Hannover<br />
Referat Bildung<br />
Katrin Stumpenhausen<br />
Telefon 0511 - 3380630<br />
Email stumpenhausen@vdmno.de<br />
weitere Informationen und<br />
Anmeldebogen:<br />
bit.ly/MFW-IM-Kurs<br />
14 MAI/<strong>2019</strong>
BILDUNG<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche, Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne, Prüfungsvorbereitungskurse<br />
für Medienfachwirte und Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler und Facharbeiter in unserer<br />
üa: der Überbetrieblichen Ausbildung im NordOsten<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
KATRIN STUMPENHAUSEN<br />
Geschäftsführerin bkdmno<br />
0511 33 80 630<br />
stumpenhauen@vdmno.de<br />
ASTRID HABERMANN<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 621<br />
habermann@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Bildung<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
MAI/<strong>2019</strong> 15
Wie erfolgreich Ihr Druck- & Medienunternehmen ist, bestimmen Sie ...<br />
Wir unterstützen Sie dabei!