News Kompakt Juni 2019
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NEWS KOMPAKT!<br />
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dem 01.08.<strong>2019</strong> unter vdmno.de/seminar-veranstaltungskalender<br />
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JUNI/<strong>2019</strong> 1
WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />
bvdm-Konjunkturtelegramm Mai <strong>2019</strong><br />
Geschäftsklima erneut eingetrübt<br />
Das Geschäftsklima hat sich in der deutschen Druck- und<br />
Medienbranche auch im Mai <strong>2019</strong> nicht entspannt. Der<br />
vom Bundesverband Druck und Medien berechnete Geschäftsklimaindex<br />
sank gegenüber dem Vormonat um<br />
saisonbereinigte 1,7 Prozent von 98,6 auf 97,3 Zähler. Mit<br />
-6,1 Prozent entwickelte sich der Index auch im Vorjahresvergleich<br />
rückläufig. Der Negativtrend der vergangenen<br />
Monate hat sich nach einer kurzen Erholung damit weiter<br />
verstärkt.<br />
Die Entwicklung der Erwartungen der befragten Druckund<br />
Medienunternehmen an ihre Geschäftslage in sechs<br />
Monaten weist eine ähnliche Dynamik auf wie der Verlauf<br />
der aktuellen Geschäftslage: Der saisonbereinigte Index<br />
der Geschäftserwartungen sank gegenüber dem Vormonat<br />
um 1,7 Prozent auf 96,6 Zähler und damit weniger<br />
stark als noch im April (-2,8 Prozent) gegenüber dem<br />
Märzwert. Das Niveau des Vorjahresmonats lag zugleich<br />
6,1 Prozent höher. Im April <strong>2019</strong> fiel das Minus im Vorjahresvergleich<br />
mit -1,5 Prozent noch deutlich flacher aus.<br />
Die Unternehmen erwarten in den kommenden Monaten<br />
weiterhin keine wesentliche Verbesserung ihrer Produktionstätigkeit.<br />
Auch blieben die Verkaufspreiserwartungen<br />
per Saldo im negativen Bereich: Während vier Prozent der<br />
Unternehmen in den kommenden Monaten von Verkaufspreissteigerungen<br />
ausgehen, stellen sich neun Prozent<br />
auf sinkende Preise ein. Die Mehrheit der Unternehmen<br />
(87 Prozent) erwartet jedoch stabile Preise.<br />
Wie bereits im April beurteilten die vom ifo Institut befragten<br />
Druck- und Medienunternehmen ihre aktuelle<br />
Geschäftslage auch im Mai negativer als im Vormonat und<br />
zeigten sich hinsichtlich der zukünftigen Geschäftslage<br />
skeptischer. Aus den Werten der aktuellen und der erwarteten<br />
Geschäftslage wird das Geschäftsklima berechnet.<br />
Dieses stellt einen guten Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung<br />
der Druck- und Medienindustrie dar.<br />
Der saisonbereinigte Geschäftslageindex fiel im Mai mit<br />
-0,9 Prozent gegenüber dem Aprilwert weniger stark als<br />
noch im April (-1,9 Prozent) gegenüber dem Märzwert.<br />
Diese Entwicklung dürfte die leicht verbesserte Nachfrage<br />
widerspiegeln. Das Indexniveau der aktuellen Geschäftslage<br />
von 98,0 Zählern liegt indes 6,0 Prozent unter dem<br />
Vorjahresstand. Damit hat sich der negative Indexverlauf<br />
im Vorjahresvergleich wieder verstärkt. Zurückzuführen<br />
ist diese Entwicklung auf den deutlich unbefriedigenden<br />
Auftragsbestand. Rund 46 Prozent der befragten Unternehmen<br />
beurteilten diesen als schlecht und lediglich 8<br />
Prozent als gut. Zudem entwickelten sich die Verkaufspreise<br />
schlechter als im Vorjahr.<br />
Hintergrundinformationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm<br />
sowie Hinweise zur Teilnahme an den monatlichen<br />
ifo Konjunkturumfragen finden Sie unter www.bvdm-online.de/kt.<br />
2 JUNI/<strong>2019</strong>
WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Branchenbericht Mai <strong>2019</strong> – Berichtszeitraum:<br />
2018<br />
Die Jahresbilanz der deutschen Druck- und Medienindustrie zeigt 2018 nur wenig Positives. Der leichte Konjunkturaufschwung<br />
im Jahr 2017 wurde vom anhaltenden Abschwung abgelöst. Dies führte dazu, dass zentrale Kennzahlen der Branche sich<br />
gegenüber dem Vorjahr negativ entwickelt haben. Angesichts des unbefriedigenden Jahresbeginns <strong>2019</strong> sind zudem die Aussichten<br />
für das gesamte laufende Jahr eingetrübt. So lautet das Fazit des aktuellen Branchenberichtes des Bundesverbandes<br />
Druck und Medien (bvdm) zur Struktur, wirtschaftlichen Lage und den Aussichten für das Jahr <strong>2019</strong>.<br />
Die Konjunktur in der deutschen Druck- und Medienindustrie<br />
hat sich im Jahresverlauf 2018 anders entwickelt<br />
als ursprünglich erwartet. Nach einem gelungenen Start<br />
löste ein anhaltender Abschwung den bis dahin neun Monate<br />
andauernden leichten Aufschwung bereits im April<br />
2018 wieder ab.<br />
Die sinkende Nachfrage nach Druck- und Medienerzeugnissen<br />
führte im Jahresdurchschnitt zu einem Rückgang<br />
der Produktionstätigkeit kalenderbereinigt um 2,2 % gegenüber<br />
dem Vorjahr. Damit sank die Produktion ähnlich<br />
stark wie bereits 2016 (-2,0 %). Im Jahr 2017 war sie auf<br />
dem Vorjahresniveau geblieben.<br />
Auch der nominale Umsatz aller umsatzsteuerpflichtigen<br />
Branchenunternehmen ist nach bvdm-Schätzung<br />
kalenderbereinigt um 1,9 % von 20,8 Mrd. Euro im Jahr<br />
2017 auf 20,4 Mrd. Euro gesunken.<br />
Aufgrund der massiven Kostensteigerungen hat sich die<br />
Produktion von Druckerzeugnissen 2018 stark verteuert.<br />
Die Druck- und Medienunternehmen sahen sich daher<br />
gezwungen, mit eigenen Preiserhöhungen zu reagieren.<br />
Zum ersten Mal seit sechs Jahren sind die Verkaufspreise<br />
der Branche mit 0,7 % gegenüber dem Vorjahr daher<br />
deutlich gestiegen – vor dem Hintergrund eines über<br />
Preise ausgetragenen harten Wettbewerbs eine beachtenswerte<br />
Anstrengung.<br />
der Unternehmen verfolgen dabei hauptsächlich das Ziel<br />
einer Ersatzbeschaffung. Vor dem Hintergrund der ungünstigen<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wächst<br />
darüber hinaus die Bedeutung der Investitionen in Prozesse<br />
und Software enorm.<br />
Während die Investitionen auch im Jahr <strong>2019</strong> steigen sollen<br />
(um 2,4 %), signalisieren die zentralen Konjunkturindikatoren<br />
der Druck- und Medienbranche für das erste<br />
Quartal <strong>2019</strong> keine positive Entwicklung für das gesamte<br />
laufende Jahr: Der Umsatzindex war leicht, der Produktionsindex<br />
jedoch stark rückläufig (-1,2 % bzw. -7,5 %<br />
gegenüber dem Vorjahresquartal). Außerdem hielt das<br />
kostengetriebene Wachstum der Verkaufspreise in der<br />
Druck- und Medienbranche bis April <strong>2019</strong> an. Dieser Anstieg<br />
vermag es allerdings weiterhin nicht, die mengenmäßigen<br />
Rückgänge wertmäßig auszugleichen.<br />
Angesichts des unbefriedigenden Jahresbeginns und der<br />
abkühlenden gesamtwirtschaftlichen Konjunktur sind die<br />
Aussichten für <strong>2019</strong> für die Druck- und Medienbranche<br />
eingetrübt.<br />
Den vollständigen bvdm-Branchenbericht vom Mai <strong>2019</strong><br />
finden Sie unter bit.ly/319vvMS.<br />
Die Kombination aus dem verschärften Kostendruck sowie<br />
der rückläufigen Nachfrage nach Druckerzeugnissen<br />
führte 2018 zu einem betriebswirtschaftlich gefährlichen<br />
Ungleichgewicht. So stieg die Zahl der Insolvenzfälle in<br />
der Druck- und Medienindustrie um 30,1 Prozent auf 95. Es<br />
waren darunter vergleichsweise größere Unternehmen,<br />
die sich gezwungen sahen, Insolvenz anzumelden.<br />
Gleichwohl planten die Druck- und Medienunternehmen<br />
im Jahr 2018, wieder mehr zu investieren als im Vorjahr.<br />
Auf der Basis der ifo-Investitionserhebung schätzt der<br />
bvdm den Investitionsanstieg im deutschen Druckgewerbe<br />
um 7,2 % auf 596 Mrd. Euro. Die Investitionspläne<br />
JUNI/<strong>2019</strong> 3
vdm-Wirtschaftsausschuss zur aktuellen<br />
wirtschaftlichen Lage<br />
Die sich abkühlende Konjunktur sorgt für trübe Erwartungen der Druck- und Medienunternehmen hinsichtlich ihrer Geschäftslage<br />
im laufenden Jahr. In seiner Frühjahrssitzung stellte der Wirtschaftsausschuss des Bundesverbandes Druck und Medien<br />
fest, dass die noch im September des letzten Jahres zuversichtlichen Erwartungen aus heutiger Perspektive zu optimistisch<br />
gewesen sind. Der Ausschuss befürchtet für das gesamte Jahr <strong>2019</strong> eine weitere Anspannung der wirtschaftlichen Situation.<br />
In seiner Funktion kommt dem Wirtschaftsausschuss des<br />
Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm) eine beratende<br />
Funktion hinsichtlich wirtschaftspolitischen und<br />
betriebswirtschaftlichen Themen zu. Dieses Gremium tagt<br />
zweimal im Jahr und besteht aus ehrenamtlichen und<br />
hauptamtlichen Mitgliedern. Das sind Inhaber, Geschäftsführer,<br />
kaufmännische Leiter von mehrheitlich Akzidenzdruckereien<br />
und Medienunternehmen sowie betriebswirtschaftliche<br />
Berater der Verbände Druck und Medien.<br />
Die Diskussion über die aktuelle wirtschaftliche Lage der<br />
Branche nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. So auch in<br />
der im April <strong>2019</strong> stattgefundenen Frühjahrssitzung des<br />
Ausschusses, bei der unter anderem auch die Europawahl,<br />
die Digitalisierung und Cloud Technologien auf der<br />
Tagesordnung standen.<br />
Im Folgenden werden einzig die wichtigsten Punkte der<br />
Diskussion über die aktuelle wirtschaftliche Lage wiedergegeben:<br />
Die Konjunktur in der deutschen Druck- und Medienindustrie<br />
hat sich im Verlauf des vergangenen Jahres anders<br />
entwickelt als ursprünglich erwartet. Nach einem gelungenen<br />
Start löste ein anhaltender Abschwung den bis<br />
dahin neun Monate andauernden leichten Aufschwung<br />
bereits im April 2018 wieder ab. Diese Trendwende wurde<br />
bereits in der Herbstsitzung des Ausschusses im September<br />
2018 erörtert. Man ging jedoch davon aus – u. a. angesichts<br />
des damals noch bevorstehenden Weihnachtsgeschäftes<br />
–, dass sich die Lage verbessern wird.<br />
Den jüngsten amtlichen Daten zufolge zeigt sich nunmehr,<br />
dass sich der negative Trend verstetigte und die<br />
sinkende Nachfrage nach Druck- und Medienerzeugnissen<br />
im Jahresdurchschnitt 2018 zu einem Rückgang der<br />
Produktionstätigkeit um kalenderbereinigte 2,2 Prozent<br />
gegenüber dem Vorjahr führte. Da die Verkaufspreise für<br />
Druckereierzeugnisse zugleich nur geringfügig gestiegen<br />
sind (0,7 Prozent), sank auch der nominale Umsatz aller<br />
umsatzsteuerpflichtigen Branchenunternehmen nach<br />
bvdm-Schätzung um kalenderbereinigte 1,9 Prozent von<br />
20,8 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 20,4 Milliarden Euro.<br />
Ebenso hat das Jahr <strong>2019</strong> für die Druck- und Medienunternehmen<br />
nicht gut begonnen. Die negativen Rahmenbedingungen<br />
des Vorjahres strahlen weiterhin aus,<br />
verstärken sich teilweise und sorgen für ein Ausbleiben<br />
nachfragebelebender Impulse. Die steigenden Produktionskosten,<br />
die wohl hauptsächlich auf stark steigende<br />
Druckpapierpreise zurückzuführen sind, schrecken langjährige<br />
Kunden und potenzielle Käufer von Druckprodukten<br />
ab. Dadurch dürften Printmedien im Medienmix <strong>2019</strong><br />
stärker an Bedeutung verlieren. Hinzu kommt das Risiko<br />
einer sich weiter abkühlenden gesamtwirtschaftlichen<br />
Konjunktur, das sich ebenfalls nachfragehemmend auswirken<br />
könnte.<br />
Dem schwierigen Umfeld entsprechend war die Geschäftsstimmung<br />
in der Druck- und Medienindustrie zu<br />
Jahresbeginn gedämpft, die Erwartungen waren nur verhalten<br />
optimistisch. Auch wenn sich das saisonbereinigte<br />
monatliche Geschäftsklima zwischenzeitlich wieder in<br />
einem leichten Aufschwung befindet, liegt das Niveau<br />
des bvdm-Geschäftsklimaindexes deutlich unter dem des<br />
Vorjahreszeitraums.<br />
Die einzelnen Mitglieder des Wirtschaftsausschusses<br />
beurteilten in der jüngsten Sitzung ihre Lage zwar<br />
unterschiedlich – von gut bis sehr schlecht –, äußerten<br />
sich jedoch mehrheitlich skeptisch hinsichtlich ihrer Geschäftslage<br />
in den kommenden Monaten. Angesichts der<br />
weiterhin hohen Kostenbelastung und der sinkenden<br />
Nachfrage nach Druckerzeugnissen befürchten sie für<br />
das gesamte Jahr <strong>2019</strong> eine weitere Anspannung ihrer<br />
wirtschaftlichen Situation.<br />
Die jüngsten amtlichen Daten bestätigen dieses Stimmungsbild:<br />
Während die Verkaufspreise in der Druckindustrie<br />
im ersten Quartal <strong>2019</strong> um 1,5 Prozent weiter<br />
angestiegen sind, ist der kalenderbereinigte Produktionsindex<br />
der Branche um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal<br />
gesunken. Der Umsatzindex der Branche<br />
lag gleichzeitig 1,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau. <br />
4 JUNI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
HARALD BAREITHER<br />
Geschäftsführer<br />
0511 338 06-24<br />
bareither@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Betriebswirtschaft<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
Rechnerische Auswirkungen durch das<br />
Lohnabkommen vom 3. Mai <strong>2019</strong><br />
Am 3. Mai <strong>2019</strong> wurde zwischen dem Bundesverband<br />
Druck und Medien (bvdm) und der Gewerkschaft ver.di<br />
ein neues Lohnabkommen vereinbart. Dadurch wird der<br />
bisherige Lohntarif, der bis zum 31. August 2018 gegolten<br />
hat, rückwirkend zum 1. September 2018 wieder in Kraft<br />
gesetzt. Das neue Abkommen sieht mit seiner Laufzeit von<br />
36 Monaten drei lineare Lohnerhöhungen vor.<br />
Das Lohnabkommen der Tarifvertragsparteien der Druckindustrie<br />
enthält folgende Positionen:<br />
// Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31.08.2021<br />
// 1. Tariflohnerhöhung von linear 2,4 % ab dem<br />
01.05.<strong>2019</strong>; der Wochenecklohn (Lohngruppe V<br />
100 %) erhöht sich auf 640,54 Euro, der Stundenlohn<br />
steigt auf 18,30 Euro (neue Bundesländer 1 auf 16,68<br />
Euro)<br />
// 2. Tariflohnerhöhung von linear 2,0 % ab dem<br />
01.06.2020; der Wochenecklohn (Lohngruppe V<br />
100 %) erhöht sich auf 653,35 Euro, der Stundenlohn<br />
steigt auf 18,67 Euro (neue Bundesländer 1 auf 17,19<br />
Euro)<br />
// 3. Tariflohnerhöhung von linear 1,0 % ab dem<br />
01.05.2021; der Wochenecklohn (Lohngruppe V<br />
100 %) erhöht sich auf 659,88 Euro, der Stundenlohn<br />
steigt auf 18,85 Euro (neue Bundesländer 1 auf 17,37<br />
Euro)<br />
( 1 Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern)<br />
Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Kostenbelastungen<br />
für <strong>2019</strong> sind Durchschnittswerte, die neben<br />
vorgenannter Änderung zum 01.05.<strong>2019</strong> auch die bereits mit<br />
vdmno <strong>News</strong> 1/<strong>2019</strong> vom 03.01.<strong>2019</strong> bekannt gegebenen Auswirkungen<br />
durch Änderungen im Bereich der Sozialgesetzgebung<br />
ab 01.01.<strong>2019</strong> berücksichtigen. Nicht einbezogen sind<br />
z. B. Kostensteigerungen bei Material, Energie, Reparaturen,<br />
Mieten, Abschreibungen, Zinsen usw.<br />
Je nach Personal-/Kostenstruktur sowie Lohn- und Gehaltsstaffelung<br />
sind die Auswirkungen von Betrieb zu Betrieb<br />
unterschiedlich. Jedes Unternehmen sollte daher eigene<br />
Berechnungen vornehmen.<br />
JUNI/<strong>2019</strong> 5
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
SEMINAR<br />
Besteuerung von Druckerzeugnissen –<br />
voller oder ermäßigter Steuersatz?<br />
Der Umsatzsteuersatz für bestimmte Druckerzeugnisse führt bei der Angebots- und Rechnungsstellung häufig zu Zweifeln<br />
darüber, welcher Steuersatz für die Lieferung von Druckerzeugnissen gilt: der allgemeine (volle) Steuersatz in Höhe von<br />
19 % oder der ermäßigte Steuersatz 7 %. Deshalb bieten wir unseren Mitgliedern ein Seminar zu diesem Thema an, damit die<br />
Teilnehmer bei der Bestimmung des Umsatzsteuersatzes mehr Sicherheit erhalten.<br />
Zielgruppe:<br />
Die Veranstaltung richtet sich insbesondere<br />
an Sachbearbeiter, Verkäufer<br />
und Buchhalter aber auch an alle Fachkräfte<br />
aus der Verwaltung von Druckereien,<br />
die über den zutreffenden Umsatzsteuersatz<br />
entscheiden müssen.<br />
Termin: Dienstag, 02. Juli <strong>2019</strong><br />
Seminardauer:<br />
wir beginnen mit einem kleinen Imbiss<br />
um 12.30 Uhr<br />
Ende ca. 16.00 Uhr<br />
Inhalt:<br />
In unserem Seminar wollen wir Sie über die wirtschaftliche<br />
Bedeutung des richtigen Steuersatzes informieren.<br />
Anhand von typischen Fehlern aus der Praxis von Druckereien<br />
werden die wichtigsten Grundsätze und Bestimmungen<br />
des Umsatzsteuer- und Wettbewerbsrechts erläutert,<br />
insbesondere die einschlägigen Verwaltungsregelungen<br />
zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes.<br />
// Mehrwertsteuer – was ist das?<br />
// Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze – wozu?<br />
// Angebote/Rechnungen richtig schreiben<br />
// Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Handel<br />
Mehrwertsteuer in der Druckindustrie<br />
// Werklieferung/Werkleistung?<br />
// Begünstigt/nicht begünstigt?<br />
// Welchen Einfluss hat Werbung im Produkt?<br />
// Streit- und Grenzfälle<br />
Referent:<br />
Seminarort:<br />
Henning Marcard<br />
Verband Druck und Medien NordOst<br />
e.V.<br />
Geschäftsstelle Berlin<br />
Überbetriebliche Ausbildungsstätte<br />
Oldenburg<br />
Ehnernstraße 132, 26121 Oldenburg<br />
Darüber hinaus erhalten Sie Tipps und Ratschläge, wie<br />
Sie in der täglichen Geschäftspraxis eigene finanzielle<br />
Verluste sowie Ärger und Unzufriedenheit bei Ihren<br />
Kunden vermeiden können. Während des Seminars ist<br />
ausreichend Zeit für Diskussionen über Ihre konkreten<br />
Problemfälle und Praxisbeispiele.<br />
Seminarkosten: für Mitglieder kostenlos,<br />
für Nichtmitglieder 70,00 EUR<br />
Anmeldungen:<br />
seminaranmeldungen@vdmno.de<br />
6 JUNI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
Foto:AdobeStock_257675617.jpeg<br />
UMWELT<br />
EU-weiter Beschränkung von Einwegkunststoff<br />
wurde zugestimmt<br />
Das EU-Parlament stimmte dem Richtlinienentwurf zur Beschränkung von Einwegkunststoff zu. Der beschlossene Rechtsakt<br />
geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Mai 2018 zurück und ist ein bedeutender Baustein der beschlossenen<br />
EU-Kunststoffstrategie.<br />
Am 27. März <strong>2019</strong> hat das Europäische Parlament dem<br />
Entwurf der EU-Richtlinie über die Verringerung der<br />
Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die<br />
Umwelt (Single-Use Plastics Directive) zugestimmt.<br />
Der Rat der EU-Staaten muss den neuen Regeln noch<br />
endgültig zustimmen, danach haben die Mitgliedsländer<br />
zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht<br />
umzusetzen. Eine detaillierte Abschätzung der Umsetzung<br />
in Deutschland ist momentan nicht möglich.<br />
Der bvdm schätzt die Betroffenheit der Druckindustrie<br />
als sehr gering ein.<br />
Zur Beschränkung von Einwegplastik sieht die<br />
EU-Richtlinie verschiedene Maßnahmen vor:<br />
Verminderung des Verbrauchs: Der Verbrauch von<br />
Serviceverpackungen wie To-go-Trinkbecher und Lebensmittelverpackungen<br />
soll reduziert werden.<br />
Produktverbote: Das Inverkehrbringen ausgewählter<br />
Einwegprodukte, für die es umweltfreundliche Alternativen<br />
auf dem Markt gibt, wie z. B. Wattestäbchen,<br />
Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen oder Stäbchen<br />
für Ballons, wird ab 2021 verboten. Weiterhin gilt<br />
das Verbot auch für alle Produkte aus sogenanntem<br />
oxo-abbaubarem Kunststoff.<br />
Getrenntsammlungsquote: Künftige neue Recyclingziele<br />
sollen die Mitgliedstaaten durch eine Erhöhung<br />
der Quote erfüllen. Es müssen 90 Prozent der inverkehrgebrachten<br />
Kunststoffflaschen getrennt gesammelt<br />
werden. Denkbar wäre dazu ein entsprechendes<br />
Pfandsystem. Außerdem soll sukzessive der Gehalt an<br />
Recyclingkunststoff in Flaschen erhöht werden. Die<br />
verbindlichen Ziele sind 25 Prozent bis 2025 und 30<br />
Prozent bis 2030.<br />
Herstellerverantwortung: Es wird eine erweiterte<br />
Herstellerverantwortung eingeführt. Demnach müssen<br />
die Hersteller ihren Beitrag zu den Kosten für Abfallbewirtschaftung,<br />
Reinigung und Sensibilisierung<br />
beitragen. Dies gilt zum Beispiel für Hersteller von Tabakerzeugnissen<br />
mit Filtern aus Kunststoff aber auch<br />
für die Hersteller von Fischfanggeräten, die häufig<br />
nach dem Einsatz im Meer zurückgelassen werden.<br />
Kennzeichnungs- und Gestaltungsvorschriften: Vorgesehen<br />
ist auch eine verpflichtende Kennzeichnung<br />
über die negativen Umweltauswirkungen, die mit dem<br />
Wegwerfen von Kunststoffartikeln wie Zigarettenstummel,<br />
Feuchttücher oder Hygieneartikel einhergehen.<br />
Auf den Produkten bzw. deren Verpackungen<br />
sollen Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung<br />
aufgebracht werden.<br />
Der Richtlinienvorschlag vom 28. Mai 2018 kann hier<br />
abgerufen werden: bit.ly/2EGRmSb. <br />
JUNI/<strong>2019</strong> 7
UMWELT<br />
Gewerbeabfallverordnung – Auslegungshilfe<br />
der LAGA<br />
Die Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten und regelt für alle Gewerbebetriebe deren Umgang<br />
mit Siedlungsabfällen. Nun hat die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine Vollzugshilfe dazu veröffentlicht,<br />
die z. B. Informationen zu den Dokumentationspflichten liefert.<br />
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt bereits seit<br />
dem 1. August 2017 und regelt den Umgang mit gewerblichen<br />
Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und<br />
Abbruchabfällen. Neu eingeführt wurden mit Inkrafttreten<br />
der Gewerbeabfallverordnung vor allem die neuen<br />
Getrennthaltungspflichen von Abfällen direkt an der<br />
Anfallstelle zur Erhöhung der stofflichen Verwertungsquote<br />
sowie die Dokumentationspflichten zur Menge der<br />
getrennt gesammelten Abfälle. Bei der Dokumentation<br />
müssen auch jene Abfallmengen aufgeführt werden, die<br />
wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit<br />
nicht getrennt gesammelt werden konnten. Diese „Mischabfälle“<br />
sind einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage<br />
zuzuführen.<br />
Die Informationsbroschüre zur Gewerbeabfallverordnung<br />
des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH)<br />
finden Sie unter bit.ly/2YWRggP.<br />
Am 9. April <strong>2019</strong> hat nun die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft<br />
Abfall (LAGA) die Vollzugshilfe M34 zur Gewerbeabfallverordnung<br />
(GewAbfV) auf der LAGA-Homepage<br />
veröffentlicht. LAGA-Mitteilungen sind nicht rechtsverbindlich,<br />
sondern gelten als Orientierungen für den Vollzug.<br />
Praktisch sind sie aber von hoher Verbindlichkeit,<br />
sodass ihre Interpretationen (indirekt) sehr wichtig für<br />
die betroffenen Unternehmen sind.<br />
In der veröffentlichten Vollzugshilfe M34 zur Gewerbeabfallverordnung<br />
wurden die Regelungen zur Aufbewahrung<br />
von Dokumentationen detailliert beschrieben.<br />
Hierbei handelt es sich z. B. um folgende Punkte:<br />
// Die Belege zur Dokumentation der Übergabe der getrennt<br />
gesammelten Abfälle zur Wiederverwendung<br />
oder dem Recycling sind, sofern sie nicht mehr erforderlich<br />
sind, in analoger Anwendung von § 25 Absatz<br />
1 NachwV für Abfallregister für etwaige spätere<br />
Überprüfungen noch drei Jahre aufzubewahren.<br />
// Die Dokumentationen der Abweichung von der Pflicht<br />
zur getrennten Sammlung sind bei wesentlichen Änderungen<br />
bei der Erfassung der anfallenden Abfälle<br />
und der sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. Änderung<br />
der Abfallzusammensetzung, Wechsel des Verwertungsweges)<br />
zeitnah zu aktualisieren und für die<br />
Dauer der Abweichung von der Getrenntsammlungspflicht<br />
vorzuhalten und in analoger Anwendung von<br />
§ 25 Absatz 1 NachwV für Abfallregister für etwaige<br />
spätere Überprüfungen noch drei Jahre aufzubewahren.<br />
Darüber hinaus wurde die Definition einer „sehr geringen<br />
Menge“ im Zusammenhang mit der Ausnahme der Getrenntsammlungspflicht<br />
„wirtschaftliche Unzumutbarkeit“<br />
näher definiert. Die Ausnahme besteht, sobald die Kosten<br />
der Getrennthaltung aufgrund sehr geringer Mengen<br />
einzelner Abfallfraktionen die Kosten einer gemischten<br />
Sammlung und anschließenden Vorbehandlung deutlich<br />
übersteigen. Der Richtwert wurde nun drastisch von 50<br />
kg auf 10 kg je Abfallfraktion pro Woche reduziert.<br />
Weitere Ausführungen können Sie der LAGA-Vollzugshilfe<br />
entnehmen, die Sie unter bit.ly/2YQ6LXS finden.<br />
// Gibt es wesentliche Änderungen bei der Erfassung der<br />
anfallenden Abfälle, sind die erstellten Lagepläne/<br />
Fotodokumentationen zu aktualisieren. Diese Dokumente<br />
sind generell dauerhaft vorzuhalten. Unterlagen,<br />
die zur Dokumentation der aktuellen Entsorgungssituation<br />
nicht mehr erforderlich sind, sind in<br />
analoger Anwendung von § 25 Absatz 1 NachwV für<br />
Abfallregister für etwaige spätere Überprüfungen<br />
noch drei Jahre aufzubewahren.<br />
8 JUNI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
Foto: AdobeStock_221677969.jpeg<br />
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UMWELT<br />
Zentrale Stelle Verpackungsgesetz<br />
veröffentlicht finalen Katalog systembeteiligungspflichtiger<br />
Verpackungen<br />
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)<br />
hat eine finale Version des „Katalogs systembeteiligungspflichtiger<br />
Verpackungen“ veröffentlicht. Mit Hilfe des<br />
Katalogs, der bislang nur im Entwurf vorlag, können potenziell<br />
betroffene Unternehmen ermitteln, ob die von<br />
ihnen mit Ware befüllten Verpackungen systembeteiligungspflichtig<br />
sind oder nicht. Der Katalog soll jährlich<br />
überarbeitet werden.<br />
Für die Druckindustrie sind die Produktgruppen „Printmedien“<br />
(Produktgruppen-Nummern 33-000) sowie ggf.<br />
„Bürobedarf“ (Produktgruppen-Nummern 31-000) von<br />
besonderer Relevanz. Sie sind unter folgendem Link abzurufen<br />
und herunterzuladen: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-systembeteiligungspflicht/produktgruppenblaetter-als-datei/?<br />
Auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister<br />
können Verpackungen und Produkte auch über eine<br />
Volltextsuche gefunden werden, sodass eine aufwendige<br />
Suche in dem Katalog nicht nötig ist. Zur Volltextsuche<br />
gelangen Sie über folgenden Link: bit.ly/31aOlTQ <br />
IMPRESSUM<br />
HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />
Telefax: (0511) 33 80 620, E-Mail: Ihr@vdmno.de<br />
GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />
JUNI/<strong>2019</strong> 9
UMWELT<br />
Lieferkettenkommunikation zu Konfliktmaterialien<br />
Bei den Verbänden Druck und Medien häufen sich Rückfragen seitens der Mitglieder, wie mit Anfragen zur Berichterstattung<br />
von Konfliktmaterialien innerhalb der Lieferkette umgegangen werden soll.<br />
Hintergrund für die Abfrage des Einsatzes von Konfliktmaterialien<br />
ist der Dodd-Frank Act (kurz für Dodd-Frank<br />
Wall Street Reform and Consumer Protection Act), einer<br />
US-Verordnung, die u.a. Berichts- und Offenlegungspflichten<br />
hinsichtlich der Verwendung von Konfliktmineralien<br />
vorschreibt. Es handelt sich dabei um die Rohstoffe<br />
Zinn, Tantal, Gold und Wolfram (3TG), die aus der Demokratischen<br />
Republik (DR) Kongo oder ihren Nachbarstaaten<br />
stammen. Der Dodd-Frank Act enthält Vorschriften<br />
zum Umgang mit diesen Konfliktmineralien, die für die<br />
Herstellung vieler Verbrauchsgüter, insbesondere in der<br />
Automobil-, Luftfahrt-, Elektronik-, Verpackungs-, Bau-,<br />
Beleuchtungs-, Maschinenbau- und Werkzeugindustrie<br />
verwendet werden.<br />
Mit dem Dodd-Frank Act will man erreichen, dass keine<br />
gewaltsamen Konflikte und Menschenrechtsverletzungen<br />
mehr in den genannten Regionen mitfinanziert werden.<br />
Alle an der US-Börse gelisteten Unternehmen müssen<br />
Offenlegungspflichten nachkommen, aus denen hervorgeht,<br />
ob die genannten 3TG-Ressourcen in ihren Produkten<br />
enthalten sind (sog. Conflict Mineral Declaration). Die<br />
Regelungen gelten nicht, wenn die Rohstoffe zwar im<br />
Produktionsprozess eingesetzt werden, nicht aber im<br />
Produkt selbst Anwendung finden. Da das Gesetz jedoch<br />
Anforderungen an dessen gesamte Lieferkette bis hin zum<br />
Schmelzer und der Abbaumine stellt, sind auch sämtliche<br />
Zulieferer oder Sublieferanten mittelbar betroffen.<br />
Die Offenlegungspflicht wird in der Praxis durch die<br />
Lieferkette weitergereicht. Zunehmend erhalten auch<br />
unsere Mitgliedsbetriebe in Deutschland von ihren Abnehmern<br />
aus den USA bzw. von Zwischenabnehmern, die<br />
in die USA weiterliefern, die Aufforderung, Erklärungen<br />
zu verwendeten Rohstoffen und deren Herkunft abzugeben.<br />
Praktisch geschieht die Informationsübermittlung<br />
z.B. über eine Excel-Berichtsvorlage für die Kommunikation<br />
innerhalb der Lieferkette, die von der Conflict-Free<br />
Sourcing Initiative (cfsi) entwickelt wurde. Mit ihr werden<br />
Informationen zum Mineralherkunftsland, den Hütten und<br />
Raffinerien abgefragt.<br />
Bei der Beantwortung von Fragen zu Konfliktmineralien<br />
in Produkten und deren Herkunft sollten deutsche Unternehmen<br />
auf nachvollziehbare Weise und nach bestem<br />
Wissen und Gewissen vorgehen. Es empfiehlt sich, sich<br />
eng an den Vorgaben des Dodd-Frank Acts und den Ausführungsbestimmungen<br />
zu orientieren. Dabei ist zu beachten,<br />
dass der Dodd-Frank Act keine „Bestätigung“ oder<br />
„Versicherung“ der Aussage verlangt, sondern die Erklärung<br />
nach bestem Wissen und Gewissen ausreicht. Sec.<br />
1502 des Dodd-Frank Acts verlangt ausschließlich, dass<br />
aus ihr hervorgeht, dass es nach eigener nachvollziehbarer<br />
Überprüfung keinen Grund gibt, davon auszugehen,<br />
dass in den Produkten eingesetzte Konfliktmineralien aus<br />
der DR Kongo oder Nachbarstaaten stammen.<br />
Weiterführende Informationen sind hier zu finden:<br />
bit.ly/2EWOeBH.<br />
Bei der Herstellung von Druckfarben und den Hilfsstoffen<br />
der Druckindustrie werden Mineralien oder Metalle, die<br />
Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten und im Rahmen<br />
des Dodd-Frank Wall Street Reform Act (Sec. 1502)<br />
sowie im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/821 meldepflichtig<br />
sein könnten, nach Informationen des Verbandes<br />
der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie nicht<br />
absichtlich als Rohstoffe eingesetzt. Es ist jedoch nicht<br />
auszuschließen, dass Spuren dieser Stoffe im Endprodukt<br />
vorhanden sind, welche aus dem Herstellungsprozess der<br />
Rohstoffe als unbeabsichtigte Verunreinigung stammen.<br />
<br />
10 JUNI/<strong>2019</strong>
BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />
CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
JOACHIM WOLPERS<br />
Betriebswirtschaft<br />
0511 33 80 638<br />
wolpers@vdmno.de<br />
HOLGER SCHÜRMANN<br />
Betriebswirtschaft<br />
0511 33 80 636<br />
schuermann@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Betriebswirtschaft<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de<br />
INGE OBERHEIDE<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
JUNI/<strong>2019</strong> 11
RECHT<br />
Ferienbeschäftigung von Schülern und<br />
Studenten – Leitfaden des bvdm<br />
Auch in diesem Jahr werden wieder viele Schüler und Studenten während der Schul- und Semesterferien im Rahmen eines<br />
„Ferienjobs“ als Vertretung für in Urlaub befindliche Arbeitnehmer bzw. zur Deckung eines zusätzlichen saisonalen Bedarfs<br />
eingestellt. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) stellt daher den Betrieben der Verbände Druck und Medien hierfür<br />
einen aktualisierten Leitfaden zur Verfügung.<br />
Bei der Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten<br />
gibt es für Arbeitgeber einige Besonderheiten zu<br />
beachten. So ist z. B. zu klären, in welchem Umfang vor<br />
allem minderjährige Schüler beschäftigt werden dürfen,<br />
ob die Ferienjobber für diese Aushilfsbeschäftigung bei<br />
der Sozialversicherung anzumelden sind und ob für sie<br />
Lohnsteuer abgeführt werden muss.<br />
Einen ersten Überblick gibt der aktualisierte Leitfaden des<br />
bvdm, der die wichtigsten gesetzlichen Regelungen aus<br />
dem Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht zur Ferienbeschäftigung<br />
von Schülern und Studenten zusammenfasst. Den<br />
Leitfaden können Mitgliedsbetriebe kostenlos bei Inge<br />
Oberheide (Telefon 0511/33806-33, E-Mail oberheide@<br />
vdmno.de) anfordern.<br />
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur<br />
Stärkung des fairen Wettbewerbs<br />
Die Bundesregierung hat am 15. Mai <strong>2019</strong> den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen.<br />
Über den Referentenentwurf und die Stellungnahme des Bundesverbands Druck und Medien (bvdm) hatten wir bereits mit<br />
vdmno <strong>News</strong> 22/2018 vom 02. November 2018 berichtet. Der Regierungsentwurf berücksichtigt einige wesentliche Kritikpunkte<br />
des bvdm und enthält insbesondere eine Regelung, mit denen den Sorgen kleiner Unternehmen vor kostenpflichtigen<br />
Datenschutzabmahnungen Rechnung getragen wird.<br />
Der Gesetzentwurf schließt Abmahnungen durch Wettbewerber<br />
wegen angeblicher datenschutzrechtlicher Verstöße<br />
zwar nicht explizit aus. Jedoch soll der Anspruch<br />
auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (d. h. insbesondere<br />
Anwaltskosten) zumindest für Mitbewerber<br />
ausgeschlossen sein, die Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung<br />
und das Bundesdatenschutzgesetz<br />
durch Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen<br />
abmahnen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen,<br />
die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz<br />
bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.<br />
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger<br />
als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz<br />
bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Die Vorschrift<br />
schützt somit zumindest kleine Unternehmen. Vorzugswürdig<br />
wäre allerdings eine Klarstellung im UWG gewesen,<br />
dass Abmahnungen durch Wettbewerber wegen<br />
angeblicher datenschutzrechtlicher Verstöße generell<br />
ausgeschlossen sind, wie es der bvdm gefordert hatte.<br />
Des Weiteren sieht der Regierungsentwurf vor, dass Mitbewerber<br />
auch in Bezug auf abgemahnte Verstöße gegen<br />
gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten,<br />
die im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien<br />
begangen wurden, keinen Anspruch auf Ersatz der<br />
erforderlichen Aufwendungen geltend machen können.<br />
Beispiele für Kennzeichnungs- und Informationspflichten<br />
sind unter anderem Impressumspflichten oder die Pflicht<br />
zur Widerrufsbelehrung. Damit wird einer Forderung des<br />
bvdm nach klaren Regelungen und der Konkretisierung<br />
zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe an dieser Stelle<br />
Rechnung getragen.<br />
Schließlich soll auch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe<br />
für Mitbewerber bei einer erstmaligen Abmahnung der<br />
oben genannten Verstöße ausgeschlossen sein. Auch diese<br />
Regelung ist zu begrüßen, da insoweit Abmahnungen,<br />
die allein das Ziel der Generierung von Vertragsstrafen<br />
verfolgen, die Grundlage entzogen wird.<br />
Der bvdm wird das Gesetzesvorhaben weiterhin aktiv<br />
begleiten. Den Regierungsentwurf finden Sie unter<br />
bit.ly/2I8WrDR.<br />
12 JUNI/<strong>2019</strong>
RECHT<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Geschäftsgeheimnisgesetz – Merkblatt des<br />
bvdm<br />
Am 26.04.<strong>2019</strong> ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Das Gesetz verlangt von Unternehmen<br />
angemessene Maßnahmen zum Geheimnisschutz, die enthaltenen Regelungen zum Schutz von „Whistleblowern“ werfen<br />
einige Auslegungsfragen auf. Der bvdm stellt zu dem neuen Gesetz ein Merkblatt zur Verfügung.<br />
Mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen<br />
(GeschGehG) wird die EU-Richtlinie 2016/943 vom 8. <strong>Juni</strong> 2016<br />
umgesetzt. Die Umsetzungsfrist endete im <strong>Juni</strong> 2018, so dass<br />
das Gesetz überfällig war. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen<br />
wurde im deutschen Recht bisher über die Strafvorschriften<br />
des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb<br />
(UWG) sowie über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und im<br />
Arbeitsrecht über kollektiv- oder individualarbeitsrechtliche<br />
Regelungen gewährleistet.<br />
Das GeschGehG bündelt nun den Geheimnisschutz zwischen<br />
Privaten (nicht gegenüber öffentlichen Stellen) in einem Gesetz.<br />
Der erste Abschnitt enthält Definitionen und Regelungen<br />
des Anwendungsbereichs sowie Ausnahmen (§§ 1 - 5). Im Abschnitt<br />
2 sind Ansprüche bei Rechtsverletzungen geregelt<br />
(§§ 6 - 14), Abschnitt 3 regelt das Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen<br />
(§§ 15 - 22) und Abschnitt 4 enthält die<br />
Strafvorschrift (§ 23).<br />
Die bisherigen §§ 17 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren<br />
Wettbewerb (UWG) wurden aufgehoben und im Wesentlichen<br />
in § 23 GeschGehG übernommen.<br />
I. Hintergrund<br />
Der erste Gesetzentwurf hatte viel Kritik hervorgerufen:<br />
Journalisten befürchteten Beschränkungen der Pressefreiheit,<br />
Gewerkschaften sahen Rechte von Arbeitnehmern und<br />
Arbeitnehmervertretungen gefährdet. Die Bundesvereinigung<br />
der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte<br />
insbesondere die vielen unbestimmten Formulierungen sowie<br />
die Möglichkeit für in Betrieben beschäftigte „Whistleblower“<br />
zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Nach<br />
Anhörung von Sachverständigen erfolgten einige Änderungen,<br />
in dieser geänderten Fassung hat der Bundestag das<br />
Gesetz am 21. März <strong>2019</strong> angenommen.<br />
Einen weiteren Ausbau der Rechte von „Whistleblowern“ wird<br />
es voraussichtlich aufgrund einer derzeit in Abstimmung<br />
befindlichen EU-Richtlinie geben. Der Rechtsausschuss des<br />
EU-Parlaments hat der Whistleblower-RL am 18.03.<strong>2019</strong> zugestimmt,<br />
nach finaler Umsetzung durch Rat und Parlament<br />
ist eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren vorgesehen.<br />
II. Bewertung des bvdm und Handlungserfordernisse für<br />
die Praxis<br />
Das neue Gesetz sollte Unternehmen veranlassen, ihren<br />
Umgang mit Geschäftsgeheimnissen kritisch zu prüfen und<br />
gegebenenfalls anzupassen. Insbesondere Verträge mit Geschäftspartnern<br />
und Arbeitnehmern sollten daraufhin überprüft<br />
werden, ob eine Regel zum Geheimnisschutz enthalten<br />
ist. Andernfalls setzen sich Unternehmen dem Risiko aus, dass<br />
ein Gericht die Maßnahmen zum Schutz eines Geschäftsgeheimnisses<br />
als nicht ausreichend erachtet und den Schutz<br />
durch das Gesetz verneint.<br />
Die von den Verbänden Druck und Medien herausgegebenen<br />
Muster-Arbeitsverträge enthalten Klauseln zum Schutz von<br />
Geschäftsgeheimnissen, hier besteht aufgrund der derzeitigen<br />
Einschätzung des bvdm kein Änderungsbedarf.<br />
Problematisch ist, dass die Regelung zum Schutz von „Whistleblowern“<br />
sehr weit und unklar gefasst ist. Es bleibt zu hoffen,<br />
dass die Rechtsprechung von Arbeitnehmern verlangen wird,<br />
bei vermutetem rechtswidrigem oder unethischem Verhalten<br />
im Betrieb zumindest zu versuchen, intern auf Abhilfe zu<br />
dringen, bevor sie an die Öffentlichkeit gehen.<br />
III. Informationen für Betriebe<br />
Der bvdm hat ein Merkblatt zu den wesentlichen Änderungen<br />
im Geheimnisschutz erstellt. Dieses finden Sie unter<br />
bit.ly/2JKjGra.<br />
Das Gesetz kann in der Online-Version des Bundesgesetzblattes<br />
unter bit.ly/2Kc0cuO aufgerufen werden.<br />
HINWEIS<br />
Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf<br />
die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher<br />
Sprachformen verzichtet.<br />
JUNI/<strong>2019</strong> 13
EuGH: Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber<br />
verpflichten, ein System einzurichten, mit<br />
dem die tägliche Arbeitszeit gemessen<br />
werden kann<br />
Am 14. Mai <strong>2019</strong> hat der EuGH entschieden, dass die<br />
Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen,<br />
ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit<br />
der Arbeitnehmer gemessen werden kann, um den<br />
Schutzzweck der EU-Arbeitszeitrichtlinie umfassend zu<br />
gewährleisten. Dabei überlässt es der EuGH den Mitgliedstaaten,<br />
die konkreten Modalitäten zur Umsetzung<br />
eines solchen Systems zu bestimmen.<br />
Der EuGH stellt fest, dass ohne ein System, mit dem die<br />
tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen<br />
werden kann, weder die Zahl der vom Arbeitnehmer tatsächlich<br />
geleisteten Arbeitsstunden sowie ihre zeitliche<br />
Lage noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich<br />
ermittelt werden könnten. Unter diesen Umständen<br />
sei es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig, die aus der<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie folgenden Rechte durchzusetzen.<br />
Die objektive und verlässliche Erfassung der täglichen<br />
und wöchentlichen Arbeitszeit sei für die Feststellung, ob<br />
die wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die täglichen<br />
und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden seien,<br />
unerlässlich.<br />
erheblich erhöht. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen,<br />
dass in vielen Fällen bereits nach der derzeitigen<br />
Rechtslage die Arbeitszeit aufzuzeichnen ist.<br />
Es ist zu erwarten, dass Betriebsräte und Gewerkschaften<br />
das Urteil thematisieren und versuchen werden – insbesondere<br />
in größeren Unternehmen – betriebliche Regelungen<br />
zur Arbeitszeiterfassung durchzusetzen. Ein<br />
Initiativrecht zur Einführung von Zeiterfassungssystemen<br />
steht dem Betriebsrat nach bisheriger Rechtsprechung<br />
des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht zu.<br />
Dem Auftrag des EuGH folgend sind nun die Mitgliedstaaten<br />
in der Pflicht, zu prüfen, welche konkreten Modalitäten<br />
zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung in nationales<br />
Recht erforderlich sind. Der bvdm wird diesen Prozess<br />
kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass eventuelle<br />
drohende Bürokratielasten vor allem für kleine<br />
und mittlere Betriebe möglichst gering gehalten werden.<br />
Nähere Informationen finden Sie unter bit.ly/2Kz5uke.<br />
Bewertung und Folgen der Entscheidung<br />
Vor dem Hintergrund, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
keine Aussagen zu Aufzeichnungspflichten enthält, ist die<br />
Entscheidung des EuGH überraschend und stellt gerade<br />
in Zeiten der Digitalisierung und Flexibilisierung der<br />
Arbeitswelt einen drastischen Rückschritt dar. Nichtsdestotrotz<br />
sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Vorgaben<br />
gesetzgeberisch umzusetzen. Zwar besteht für die Unternehmen<br />
zurzeit (noch) kein akuter Handlungsbedarf.<br />
Es ist aber davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in<br />
absehbarer Zeit das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />
anpassen wird. Inwieweit sich diese Anpassungen tatsächlich<br />
auf die Betriebe auswirken werden, bleibt abzuwarten.<br />
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass<br />
in der Druckindustrie bereits zahlreiche Unternehmen<br />
Arbeitszeitkonten nutzen und daher bereits jetzt über<br />
eine konkrete Zeiterfassung verfügen.<br />
Insbesondere aber in Betrieben mit flexibleren Arbeitszeitabreden,<br />
ist zu erwarten, dass den Arbeitgebern neue<br />
Pflichten zur Arbeitszeitdokumentation auferlegt werden<br />
und sich dadurch die Bürokratiebelastung für die Betriebe<br />
14 JUNI/<strong>2019</strong>
RECHT<br />
NEWS KOMPAKT!<br />
Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgaben für Fotokopierer,<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
MARTIN MAISCHAK<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 642<br />
maischak@vdmno.de<br />
TILMAN SCHRÖDER-HOHENSEE<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
0511 33 80 632<br />
schroeder-hohensee@vdmno.de<br />
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0511 33 80 633<br />
oberheide@vdmno.de<br />
JUNI/<strong>2019</strong> 15
TECHNIK<br />
Treffen des<br />
Netzwerks PSO<br />
am 20. <strong>Juni</strong> <strong>2019</strong><br />
in Berlin<br />
Am 20.6.<strong>2019</strong> findet das nächste Treffen des Netzwerks<br />
PSO in Berlin statt.<br />
Das Thema der Veranstaltung wird „Niedrigenergie- und<br />
LED-UV-Druck“ sein. Kaum eine Innovation hat den Offsetdruck<br />
zuletzt so bewegt, wie das bei der drupa 2008 von<br />
Ryobi erstmals präsentierte LED-UV-Härtungsverfahren.<br />
Zehn Jahre später führen alle namhaften Hersteller von<br />
Offsetdruckmaschinen die UV-Härtung auf Basis von LEDoder<br />
Niedrigenergie-Systemen im Produktportfolio – und<br />
die Marktanteile steigen. Auch die Zulieferindustrie hat sich<br />
inzwischen weitgehend darauf eingestellt, sodass vor allem<br />
aus wirtschaftlicher Sicht einer Anwendung im Akzidenzdruck<br />
kaum noch etwas im Wege steht.<br />
Eine neue Veröffentlichung „Niedrigenergie- und LED-UV-<br />
Druck – Chancen. Herausforderungen. Perspektiven.“ des<br />
bvdm beschreibt relevante Märkte, vermittelt die technischen<br />
Grundlagen, stellt Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen<br />
an und widmet sich den Umwelt- und Gesundheitsschutzaspekten<br />
der UV-Härtung. Sie bietet wertvolle Informationen<br />
für alle, die sich – ob UV-Anwender oder nicht – mit dem<br />
Thema UV-Druck auseinandersetzen wollen, sei es, um eine<br />
Druckmaschineninvestition vorzubereiten oder um fundierte<br />
Argumente für das Gespräch mit Kunden, Mitarbeitern,<br />
Kollegen und Zulieferern parat zu haben.<br />
Der Autor der bvdm-Publikation, Harry Belz, wird die gesammelten<br />
Erkenntnisse zusammenfassen. Mit Christian<br />
Schreiber von der Hubertus Wesseler GmbH & Co KG<br />
(ehemals Verband Druck und Medien Nord-West e.V.) wird<br />
überdies ein Repräsentant von Herstellerseite dabei sein.<br />
Das Netzwerk geht davon aus UV-Anwender begrüßen zu<br />
dürfen, die von den gemachten Erfahrungen berichten.<br />
GWG-Landingpage<br />
„Digital Printing“<br />
The Ghent Workgroup (GWG) hat eine Internetseite zum Thema<br />
Digitaldruck eingerichtet. Hier erhalten die Anwender<br />
Hinweise und Tools, mit denen ein PDF-Workflow für den digitalen<br />
Bogen- und Rolle-zu-Bogen-Druck, teilweise auch für<br />
den großformatigen Druck optimiert werden kann.<br />
Die GWG ist ein ehrenamtlich arbeitendes Expertengremium, das<br />
sich seit 2002 der Entwicklung, Standardisierung und Optimierung<br />
ausgewählter PDF/X-Konventionen und der entsprechenden<br />
Anwendungsmöglichkeiten widmet. Zuletzt richteten sich die<br />
Aktivitäten besonders auf den Digitaldruck. PDF-Dateien werden<br />
im Digitaldruck oft mit anderen Lösungen und Einstellungen als<br />
im Offsetdruck erzeugt und verarbeitet, so dass eigene Richtlinien<br />
für die standardisierte Erstellung und Prüfung erforderlich<br />
sind. Unter www.gwg.org/digital_printing/ werden folgende<br />
Dokumente und Werkzeuge kostenlos zur Verfügung gestellt:<br />
// „Digital Print Specification“ – die digitaldruckorientierte Version<br />
der GWG2015-Spezifikation für PDF/X-4-Druckdateien<br />
(16 Seiten, dazu am Ende der Landingpage ein halbstündiges<br />
Webinar);<br />
// zwei PDF-Prüfprofile „Digital Cutsheet profile“ von callas und<br />
Enfocus;<br />
// „Application Settings“ – sechs weitere allgemeine Prüfprofile<br />
von callas, EFI und Enfocus sowie fünf vordefinierte Einstellungen<br />
für Adobe-Programme und QuarkXPress;<br />
// „Ghent PDF Output Suite 5.0“ – eine Sammlung von Patches<br />
und Seiten für die Prüfung von Elementen in PDF/X-1a, -3<br />
und -4 – unter dem Aspekt des Digitaldrucks eine sehr gute<br />
Ergänzung zur Altona Test Suite 2.0 Technical Page 2 (2011,<br />
www.eci.org/de/downloads);<br />
// das Whitepaper „PDF/VT: Overview and Practice“ für den<br />
variablen Transaktionsdruck von PDF/X-4-Dokumenten gemäß<br />
ISO 16612-2 sowie allgemeine Whitepapers „GWG2015<br />
PDF/X Workflow“, „Transparency Best Practices“ und „PDF File<br />
Aggregation“.<br />
Das Treffen des Netzwerks PSO findet statt am 20. <strong>Juni</strong> <strong>2019</strong><br />
zwischen 16 und 19 Uhr in der Geschäftsstelle des vdmno<br />
im Haus der Wirtschaft, Am Schillertheater 2, 10625 Berlin.<br />
Die Anmeldung ist unkompliziert per E-Mail an Claudia<br />
Mentzen (mentzen@vdmno.de) möglich. Wir freuen uns<br />
über rege Teilnahme und rechtzeitige Anmeldung! Wie<br />
immer wird es ausreichend Gelegenheit zum Netzwerken<br />
und für den vertraulichen Austausch unter Kollegen geben.<br />
<br />
16 JUNI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
Kalenderhersteller terminic GmbH<br />
zum 6. Mal PSO zertifiziert<br />
Um den selbst auferlegten hohen Qualitätsansprüchen<br />
immer gerecht werden zu können, arbeitet<br />
terminic schon seit 2009 mit einem eigenen<br />
„PSO-Team“, das aus hauseigenen Fachkräften aus<br />
den Bereichen Druck und Vorstufe besteht. Die<br />
freiwillige Teilnahme an dieser Zertifizierung stellt<br />
durch notwendige Qualitätskontrollen eine dauerhaft<br />
konstante Produktion durch standardisierte<br />
Verfahrensabläufe und Prozesskomponenten<br />
sicher und untermauert den eigenen Qualitätsanspruch<br />
an die Werbekalender aus dem Traditionsunternehmen<br />
terminic.<br />
Wir gratulieren herzlich!<br />
7. PSO-Zertifizierung in Folge:<br />
Druck- und Medienhaus Steinbacher<br />
Das Druck- und Medienhaus Steinbacher hat wiederholt<br />
eine der wichtigsten Zertifizierungen der Druckindustrie<br />
bestanden. Bereits zum 7. Mal in Folge durfte sich<br />
das Team über die PSO-Zertifizierung freuen. Mit hoher<br />
Druckqualität und einen professionellen Datenmanagement<br />
wurden die Anforderungen an die PSO-Zertifizierung<br />
erfüllt. – in ganz Deutschland gibt es lediglich rund<br />
260 Druckbetriebe, die den Ansprüchen der Zertifizierung,<br />
die alle 2 Jahre neu vergeben wird, genügen.<br />
Konica Minolta<br />
Showroom Berlin<br />
besteht QSD-Prüfung<br />
Bei der QSD-Prüfung waren besonderes integrierte<br />
Mess- und Justageverfahren von Nutzen. Sie sorgten für<br />
ein konstant hohes Qualitätsniveau bei den geforderten<br />
Druckaufgaben. Wesentlichen Anteil am positiven Ergebnis<br />
der QSD-Prüfung hatte Konstantin Kaminski, Support<br />
Specialist Production Printing (im Bild).<br />
Wir gratulieren herzlich!<br />
Udo Eickelpasch vom Verband Druck & Medien NordOst<br />
e.V. (links) gratuliert Geschäftsführer Michael Steinbacher<br />
(Mitte) und Teamleiter Lutz Richter zur erfolgreichen<br />
Zertifizierung.<br />
JUNI/<strong>2019</strong> 17
TECHNIK<br />
Wir unterstützen Sie und sind neutrale Berater, wenn es um Ihre Technik geht ...<br />
... Colormanagement, PSO, QSD, Web-to-Print, Investitionsberatung Digitaldruck, Hilfestellung bei Reklamationen sowie technische<br />
Inhouse-Seminare<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
UDO EICKELPASCH<br />
Technik<br />
0511 33 80 631<br />
eickelpasch@vdmno.de<br />
CLAUDIA MENTZEN<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 629<br />
mentzen@vdmno.de<br />
RONNY WILLFAHRT<br />
Technik<br />
030 30 22 021<br />
willfahrt@vdmno.de<br />
18 JUNI/<strong>2019</strong>
NEWS KOMPAKT!<br />
Prüfungsvorbereitungs-<br />
Kurs <strong>2019</strong><br />
Am 2. November <strong>2019</strong> startet der neue Vorbereitungslehrgang<br />
für Medienfachwirte Print und Industriemeister<br />
Printmedien in Hannover<br />
//Abschluss<br />
//Ort<br />
//Unterricht<br />
Geprüfter Medienfachwirt/in Print<br />
Geprüfter Industriemeister/in Printmedien<br />
Geschäftsstelle vdmno, Hannover<br />
Berufsbegleitend, samstags von 7.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />
//Kursdauer November <strong>2019</strong> bis Mai 2022<br />
//Kosten<br />
//Kontakt<br />
6.200.- €, Meisterbafög förderfähig<br />
Verband Druck und Medien NordOst e.V.<br />
Bödekerstraße 10<br />
30161 Hannover<br />
Referat Bildung<br />
Katrin Stumpenhausen<br />
Telefon 0511 - 3380630<br />
Email stumpenhausen@vdmno.de<br />
weitere Informationen und<br />
Anmeldebogen:<br />
bit.ly/MFW-IM-Kurs<br />
JUNI/<strong>2019</strong> 19
BILDUNG<br />
Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />
... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche, Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne, Prüfungsvorbereitungskurse<br />
für Medienfachwirte und Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler und Facharbeiter in unserer<br />
üa: der Überbetrieblichen Ausbildung im NordOsten<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
Bitte melden Sie sich bei: KATRIN STUMPENHAUSEN · 0511 33 80 630 · stumpenhausen@vdmno.de<br />
KATRIN STUMPENHAUSEN<br />
Geschäftsführerin bkdmno<br />
0511 33 80 630<br />
stumpenhauen@vdmno.de<br />
ASTRID HABERMANN<br />
Assistenz<br />
0511 33 80 621<br />
habermann@vdmno.de<br />
HENNING MARCARD<br />
Bildung<br />
030 30 22 021<br />
marcard@vdmno.de