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News Kompakt Juni 2019

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NEWS KOMPAKT!<br />

Auch Fachkräfte haben<br />

ihre Lieferzeiten …<br />

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die im März 2020 ihre Zwischenprüfung bzw. im<br />

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Ausbildung im NordOsten – vom Grundkurs<br />

für das erste Ausbildungsjahr bis zu den Prüfungsvorbereitungskursen<br />

für die zweiten und<br />

dritten Ausbildungsjahre – steht allen Druck- und<br />

Medienunternehmen zur Verfügung.<br />

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finden Sie unter bit.ly/vdmno-Bildung.<br />

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dem 01.08.<strong>2019</strong> unter vdmno.de/seminar-veranstaltungskalender<br />

für Sie bereit.<br />

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Weitere Informationen und einen Überblick über<br />

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JUNI/<strong>2019</strong> 1


WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />

bvdm-Konjunkturtelegramm Mai <strong>2019</strong><br />

Geschäftsklima erneut eingetrübt<br />

Das Geschäftsklima hat sich in der deutschen Druck- und<br />

Medienbranche auch im Mai <strong>2019</strong> nicht entspannt. Der<br />

vom Bundesverband Druck und Medien berechnete Geschäftsklimaindex<br />

sank gegenüber dem Vormonat um<br />

saisonbereinigte 1,7 Prozent von 98,6 auf 97,3 Zähler. Mit<br />

-6,1 Prozent entwickelte sich der Index auch im Vorjahresvergleich<br />

rückläufig. Der Negativtrend der vergangenen<br />

Monate hat sich nach einer kurzen Erholung damit weiter<br />

verstärkt.<br />

Die Entwicklung der Erwartungen der befragten Druckund<br />

Medienunternehmen an ihre Geschäftslage in sechs<br />

Monaten weist eine ähnliche Dynamik auf wie der Verlauf<br />

der aktuellen Geschäftslage: Der saisonbereinigte Index<br />

der Geschäftserwartungen sank gegenüber dem Vormonat<br />

um 1,7 Prozent auf 96,6 Zähler und damit weniger<br />

stark als noch im April (-2,8 Prozent) gegenüber dem<br />

Märzwert. Das Niveau des Vorjahresmonats lag zugleich<br />

6,1 Prozent höher. Im April <strong>2019</strong> fiel das Minus im Vorjahresvergleich<br />

mit -1,5 Prozent noch deutlich flacher aus.<br />

Die Unternehmen erwarten in den kommenden Monaten<br />

weiterhin keine wesentliche Verbesserung ihrer Produktionstätigkeit.<br />

Auch blieben die Verkaufspreiserwartungen<br />

per Saldo im negativen Bereich: Während vier Prozent der<br />

Unternehmen in den kommenden Monaten von Verkaufspreissteigerungen<br />

ausgehen, stellen sich neun Prozent<br />

auf sinkende Preise ein. Die Mehrheit der Unternehmen<br />

(87 Prozent) erwartet jedoch stabile Preise.<br />

Wie bereits im April beurteilten die vom ifo Institut befragten<br />

Druck- und Medienunternehmen ihre aktuelle<br />

Geschäftslage auch im Mai negativer als im Vormonat und<br />

zeigten sich hinsichtlich der zukünftigen Geschäftslage<br />

skeptischer. Aus den Werten der aktuellen und der erwarteten<br />

Geschäftslage wird das Geschäftsklima berechnet.<br />

Dieses stellt einen guten Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung<br />

der Druck- und Medienindustrie dar.<br />

Der saisonbereinigte Geschäftslageindex fiel im Mai mit<br />

-0,9 Prozent gegenüber dem Aprilwert weniger stark als<br />

noch im April (-1,9 Prozent) gegenüber dem Märzwert.<br />

Diese Entwicklung dürfte die leicht verbesserte Nachfrage<br />

widerspiegeln. Das Indexniveau der aktuellen Geschäftslage<br />

von 98,0 Zählern liegt indes 6,0 Prozent unter dem<br />

Vorjahresstand. Damit hat sich der negative Indexverlauf<br />

im Vorjahresvergleich wieder verstärkt. Zurückzuführen<br />

ist diese Entwicklung auf den deutlich unbefriedigenden<br />

Auftragsbestand. Rund 46 Prozent der befragten Unternehmen<br />

beurteilten diesen als schlecht und lediglich 8<br />

Prozent als gut. Zudem entwickelten sich die Verkaufspreise<br />

schlechter als im Vorjahr.<br />

Hintergrundinformationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm<br />

sowie Hinweise zur Teilnahme an den monatlichen<br />

ifo Konjunkturumfragen finden Sie unter www.bvdm-online.de/kt.<br />

2 JUNI/<strong>2019</strong>


WIRTSCHAFTSPOLITIK<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Branchenbericht Mai <strong>2019</strong> – Berichtszeitraum:<br />

2018<br />

Die Jahresbilanz der deutschen Druck- und Medienindustrie zeigt 2018 nur wenig Positives. Der leichte Konjunkturaufschwung<br />

im Jahr 2017 wurde vom anhaltenden Abschwung abgelöst. Dies führte dazu, dass zentrale Kennzahlen der Branche sich<br />

gegenüber dem Vorjahr negativ entwickelt haben. Angesichts des unbefriedigenden Jahresbeginns <strong>2019</strong> sind zudem die Aussichten<br />

für das gesamte laufende Jahr eingetrübt. So lautet das Fazit des aktuellen Branchenberichtes des Bundesverbandes<br />

Druck und Medien (bvdm) zur Struktur, wirtschaftlichen Lage und den Aussichten für das Jahr <strong>2019</strong>.<br />

Die Konjunktur in der deutschen Druck- und Medienindustrie<br />

hat sich im Jahresverlauf 2018 anders entwickelt<br />

als ursprünglich erwartet. Nach einem gelungenen Start<br />

löste ein anhaltender Abschwung den bis dahin neun Monate<br />

andauernden leichten Aufschwung bereits im April<br />

2018 wieder ab.<br />

Die sinkende Nachfrage nach Druck- und Medienerzeugnissen<br />

führte im Jahresdurchschnitt zu einem Rückgang<br />

der Produktionstätigkeit kalenderbereinigt um 2,2 % gegenüber<br />

dem Vorjahr. Damit sank die Produktion ähnlich<br />

stark wie bereits 2016 (-2,0 %). Im Jahr 2017 war sie auf<br />

dem Vorjahresniveau geblieben.<br />

Auch der nominale Umsatz aller umsatzsteuerpflichtigen<br />

Branchenunternehmen ist nach bvdm-Schätzung<br />

kalenderbereinigt um 1,9 % von 20,8 Mrd. Euro im Jahr<br />

2017 auf 20,4 Mrd. Euro gesunken.<br />

Aufgrund der massiven Kostensteigerungen hat sich die<br />

Produktion von Druckerzeugnissen 2018 stark verteuert.<br />

Die Druck- und Medienunternehmen sahen sich daher<br />

gezwungen, mit eigenen Preiserhöhungen zu reagieren.<br />

Zum ersten Mal seit sechs Jahren sind die Verkaufspreise<br />

der Branche mit 0,7 % gegenüber dem Vorjahr daher<br />

deutlich gestiegen – vor dem Hintergrund eines über<br />

Preise ausgetragenen harten Wettbewerbs eine beachtenswerte<br />

Anstrengung.<br />

der Unternehmen verfolgen dabei hauptsächlich das Ziel<br />

einer Ersatzbeschaffung. Vor dem Hintergrund der ungünstigen<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wächst<br />

darüber hinaus die Bedeutung der Investitionen in Prozesse<br />

und Software enorm.<br />

Während die Investitionen auch im Jahr <strong>2019</strong> steigen sollen<br />

(um 2,4 %), signalisieren die zentralen Konjunkturindikatoren<br />

der Druck- und Medienbranche für das erste<br />

Quartal <strong>2019</strong> keine positive Entwicklung für das gesamte<br />

laufende Jahr: Der Umsatzindex war leicht, der Produktionsindex<br />

jedoch stark rückläufig (-1,2 % bzw. -7,5 %<br />

gegenüber dem Vorjahresquartal). Außerdem hielt das<br />

kostengetriebene Wachstum der Verkaufspreise in der<br />

Druck- und Medienbranche bis April <strong>2019</strong> an. Dieser Anstieg<br />

vermag es allerdings weiterhin nicht, die mengenmäßigen<br />

Rückgänge wertmäßig auszugleichen.<br />

Angesichts des unbefriedigenden Jahresbeginns und der<br />

abkühlenden gesamtwirtschaftlichen Konjunktur sind die<br />

Aussichten für <strong>2019</strong> für die Druck- und Medienbranche<br />

eingetrübt.<br />

Den vollständigen bvdm-Branchenbericht vom Mai <strong>2019</strong><br />

finden Sie unter bit.ly/319vvMS.<br />

Die Kombination aus dem verschärften Kostendruck sowie<br />

der rückläufigen Nachfrage nach Druckerzeugnissen<br />

führte 2018 zu einem betriebswirtschaftlich gefährlichen<br />

Ungleichgewicht. So stieg die Zahl der Insolvenzfälle in<br />

der Druck- und Medienindustrie um 30,1 Prozent auf 95. Es<br />

waren darunter vergleichsweise größere Unternehmen,<br />

die sich gezwungen sahen, Insolvenz anzumelden.<br />

Gleichwohl planten die Druck- und Medienunternehmen<br />

im Jahr 2018, wieder mehr zu investieren als im Vorjahr.<br />

Auf der Basis der ifo-Investitionserhebung schätzt der<br />

bvdm den Investitionsanstieg im deutschen Druckgewerbe<br />

um 7,2 % auf 596 Mrd. Euro. Die Investitionspläne<br />

JUNI/<strong>2019</strong> 3


vdm-Wirtschaftsausschuss zur aktuellen<br />

wirtschaftlichen Lage<br />

Die sich abkühlende Konjunktur sorgt für trübe Erwartungen der Druck- und Medienunternehmen hinsichtlich ihrer Geschäftslage<br />

im laufenden Jahr. In seiner Frühjahrssitzung stellte der Wirtschaftsausschuss des Bundesverbandes Druck und Medien<br />

fest, dass die noch im September des letzten Jahres zuversichtlichen Erwartungen aus heutiger Perspektive zu optimistisch<br />

gewesen sind. Der Ausschuss befürchtet für das gesamte Jahr <strong>2019</strong> eine weitere Anspannung der wirtschaftlichen Situation.<br />

In seiner Funktion kommt dem Wirtschaftsausschuss des<br />

Bundesverbandes Druck und Medien (bvdm) eine beratende<br />

Funktion hinsichtlich wirtschaftspolitischen und<br />

betriebswirtschaftlichen Themen zu. Dieses Gremium tagt<br />

zweimal im Jahr und besteht aus ehrenamtlichen und<br />

hauptamtlichen Mitgliedern. Das sind Inhaber, Geschäftsführer,<br />

kaufmännische Leiter von mehrheitlich Akzidenzdruckereien<br />

und Medienunternehmen sowie betriebswirtschaftliche<br />

Berater der Verbände Druck und Medien.<br />

Die Diskussion über die aktuelle wirtschaftliche Lage der<br />

Branche nimmt dabei eine zentrale Rolle ein. So auch in<br />

der im April <strong>2019</strong> stattgefundenen Frühjahrssitzung des<br />

Ausschusses, bei der unter anderem auch die Europawahl,<br />

die Digitalisierung und Cloud Technologien auf der<br />

Tagesordnung standen.<br />

Im Folgenden werden einzig die wichtigsten Punkte der<br />

Diskussion über die aktuelle wirtschaftliche Lage wiedergegeben:<br />

Die Konjunktur in der deutschen Druck- und Medienindustrie<br />

hat sich im Verlauf des vergangenen Jahres anders<br />

entwickelt als ursprünglich erwartet. Nach einem gelungenen<br />

Start löste ein anhaltender Abschwung den bis<br />

dahin neun Monate andauernden leichten Aufschwung<br />

bereits im April 2018 wieder ab. Diese Trendwende wurde<br />

bereits in der Herbstsitzung des Ausschusses im September<br />

2018 erörtert. Man ging jedoch davon aus – u. a. angesichts<br />

des damals noch bevorstehenden Weihnachtsgeschäftes<br />

–, dass sich die Lage verbessern wird.<br />

Den jüngsten amtlichen Daten zufolge zeigt sich nunmehr,<br />

dass sich der negative Trend verstetigte und die<br />

sinkende Nachfrage nach Druck- und Medienerzeugnissen<br />

im Jahresdurchschnitt 2018 zu einem Rückgang der<br />

Produktionstätigkeit um kalenderbereinigte 2,2 Prozent<br />

gegenüber dem Vorjahr führte. Da die Verkaufspreise für<br />

Druckereierzeugnisse zugleich nur geringfügig gestiegen<br />

sind (0,7 Prozent), sank auch der nominale Umsatz aller<br />

umsatzsteuerpflichtigen Branchenunternehmen nach<br />

bvdm-Schätzung um kalenderbereinigte 1,9 Prozent von<br />

20,8 Milliarden Euro im Jahr 2017 auf 20,4 Milliarden Euro.<br />

Ebenso hat das Jahr <strong>2019</strong> für die Druck- und Medienunternehmen<br />

nicht gut begonnen. Die negativen Rahmenbedingungen<br />

des Vorjahres strahlen weiterhin aus,<br />

verstärken sich teilweise und sorgen für ein Ausbleiben<br />

nachfragebelebender Impulse. Die steigenden Produktionskosten,<br />

die wohl hauptsächlich auf stark steigende<br />

Druckpapierpreise zurückzuführen sind, schrecken langjährige<br />

Kunden und potenzielle Käufer von Druckprodukten<br />

ab. Dadurch dürften Printmedien im Medienmix <strong>2019</strong><br />

stärker an Bedeutung verlieren. Hinzu kommt das Risiko<br />

einer sich weiter abkühlenden gesamtwirtschaftlichen<br />

Konjunktur, das sich ebenfalls nachfragehemmend auswirken<br />

könnte.<br />

Dem schwierigen Umfeld entsprechend war die Geschäftsstimmung<br />

in der Druck- und Medienindustrie zu<br />

Jahresbeginn gedämpft, die Erwartungen waren nur verhalten<br />

optimistisch. Auch wenn sich das saisonbereinigte<br />

monatliche Geschäftsklima zwischenzeitlich wieder in<br />

einem leichten Aufschwung befindet, liegt das Niveau<br />

des bvdm-Geschäftsklimaindexes deutlich unter dem des<br />

Vorjahreszeitraums.<br />

Die einzelnen Mitglieder des Wirtschaftsausschusses<br />

beurteilten in der jüngsten Sitzung ihre Lage zwar<br />

unterschiedlich – von gut bis sehr schlecht –, äußerten<br />

sich jedoch mehrheitlich skeptisch hinsichtlich ihrer Geschäftslage<br />

in den kommenden Monaten. Angesichts der<br />

weiterhin hohen Kostenbelastung und der sinkenden<br />

Nachfrage nach Druckerzeugnissen befürchten sie für<br />

das gesamte Jahr <strong>2019</strong> eine weitere Anspannung ihrer<br />

wirtschaftlichen Situation.<br />

Die jüngsten amtlichen Daten bestätigen dieses Stimmungsbild:<br />

Während die Verkaufspreise in der Druckindustrie<br />

im ersten Quartal <strong>2019</strong> um 1,5 Prozent weiter<br />

angestiegen sind, ist der kalenderbereinigte Produktionsindex<br />

der Branche um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal<br />

gesunken. Der Umsatzindex der Branche<br />

lag gleichzeitig 1,2 Prozent unter dem Vorjahresniveau. <br />

4 JUNI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

HARALD BAREITHER<br />

Geschäftsführer<br />

0511 338 06-24<br />

bareither@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Betriebswirtschaft<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

Rechnerische Auswirkungen durch das<br />

Lohnabkommen vom 3. Mai <strong>2019</strong><br />

Am 3. Mai <strong>2019</strong> wurde zwischen dem Bundesverband<br />

Druck und Medien (bvdm) und der Gewerkschaft ver.di<br />

ein neues Lohnabkommen vereinbart. Dadurch wird der<br />

bisherige Lohntarif, der bis zum 31. August 2018 gegolten<br />

hat, rückwirkend zum 1. September 2018 wieder in Kraft<br />

gesetzt. Das neue Abkommen sieht mit seiner Laufzeit von<br />

36 Monaten drei lineare Lohnerhöhungen vor.<br />

Das Lohnabkommen der Tarifvertragsparteien der Druckindustrie<br />

enthält folgende Positionen:<br />

// Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31.08.2021<br />

// 1. Tariflohnerhöhung von linear 2,4 % ab dem<br />

01.05.<strong>2019</strong>; der Wochenecklohn (Lohngruppe V<br />

100 %) erhöht sich auf 640,54 Euro, der Stundenlohn<br />

steigt auf 18,30 Euro (neue Bundesländer 1 auf 16,68<br />

Euro)<br />

// 2. Tariflohnerhöhung von linear 2,0 % ab dem<br />

01.06.2020; der Wochenecklohn (Lohngruppe V<br />

100 %) erhöht sich auf 653,35 Euro, der Stundenlohn<br />

steigt auf 18,67 Euro (neue Bundesländer 1 auf 17,19<br />

Euro)<br />

// 3. Tariflohnerhöhung von linear 1,0 % ab dem<br />

01.05.2021; der Wochenecklohn (Lohngruppe V<br />

100 %) erhöht sich auf 659,88 Euro, der Stundenlohn<br />

steigt auf 18,85 Euro (neue Bundesländer 1 auf 17,37<br />

Euro)<br />

( 1 Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern)<br />

Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Kostenbelastungen<br />

für <strong>2019</strong> sind Durchschnittswerte, die neben<br />

vorgenannter Änderung zum 01.05.<strong>2019</strong> auch die bereits mit<br />

vdmno <strong>News</strong> 1/<strong>2019</strong> vom 03.01.<strong>2019</strong> bekannt gegebenen Auswirkungen<br />

durch Änderungen im Bereich der Sozialgesetzgebung<br />

ab 01.01.<strong>2019</strong> berücksichtigen. Nicht einbezogen sind<br />

z. B. Kostensteigerungen bei Material, Energie, Reparaturen,<br />

Mieten, Abschreibungen, Zinsen usw.<br />

Je nach Personal-/Kostenstruktur sowie Lohn- und Gehaltsstaffelung<br />

sind die Auswirkungen von Betrieb zu Betrieb<br />

unterschiedlich. Jedes Unternehmen sollte daher eigene<br />

Berechnungen vornehmen.<br />

JUNI/<strong>2019</strong> 5


BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

SEMINAR<br />

Besteuerung von Druckerzeugnissen –<br />

voller oder ermäßigter Steuersatz?<br />

Der Umsatzsteuersatz für bestimmte Druckerzeugnisse führt bei der Angebots- und Rechnungsstellung häufig zu Zweifeln<br />

darüber, welcher Steuersatz für die Lieferung von Druckerzeugnissen gilt: der allgemeine (volle) Steuersatz in Höhe von<br />

19 % oder der ermäßigte Steuersatz 7 %. Deshalb bieten wir unseren Mitgliedern ein Seminar zu diesem Thema an, damit die<br />

Teilnehmer bei der Bestimmung des Umsatzsteuersatzes mehr Sicherheit erhalten.<br />

Zielgruppe:<br />

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere<br />

an Sachbearbeiter, Verkäufer<br />

und Buchhalter aber auch an alle Fachkräfte<br />

aus der Verwaltung von Druckereien,<br />

die über den zutreffenden Umsatzsteuersatz<br />

entscheiden müssen.<br />

Termin: Dienstag, 02. Juli <strong>2019</strong><br />

Seminardauer:<br />

wir beginnen mit einem kleinen Imbiss<br />

um 12.30 Uhr<br />

Ende ca. 16.00 Uhr<br />

Inhalt:<br />

In unserem Seminar wollen wir Sie über die wirtschaftliche<br />

Bedeutung des richtigen Steuersatzes informieren.<br />

Anhand von typischen Fehlern aus der Praxis von Druckereien<br />

werden die wichtigsten Grundsätze und Bestimmungen<br />

des Umsatzsteuer- und Wettbewerbsrechts erläutert,<br />

insbesondere die einschlägigen Verwaltungsregelungen<br />

zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes.<br />

// Mehrwertsteuer – was ist das?<br />

// Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze – wozu?<br />

// Angebote/Rechnungen richtig schreiben<br />

// Mehrwertsteuer im innergemeinschaftlichen Handel<br />

Mehrwertsteuer in der Druckindustrie<br />

// Werklieferung/Werkleistung?<br />

// Begünstigt/nicht begünstigt?<br />

// Welchen Einfluss hat Werbung im Produkt?<br />

// Streit- und Grenzfälle<br />

Referent:<br />

Seminarort:<br />

Henning Marcard<br />

Verband Druck und Medien NordOst<br />

e.V.<br />

Geschäftsstelle Berlin<br />

Überbetriebliche Ausbildungsstätte<br />

Oldenburg<br />

Ehnernstraße 132, 26121 Oldenburg<br />

Darüber hinaus erhalten Sie Tipps und Ratschläge, wie<br />

Sie in der täglichen Geschäftspraxis eigene finanzielle<br />

Verluste sowie Ärger und Unzufriedenheit bei Ihren<br />

Kunden vermeiden können. Während des Seminars ist<br />

ausreichend Zeit für Diskussionen über Ihre konkreten<br />

Problemfälle und Praxisbeispiele.<br />

Seminarkosten: für Mitglieder kostenlos,<br />

für Nichtmitglieder 70,00 EUR<br />

Anmeldungen:<br />

seminaranmeldungen@vdmno.de<br />

6 JUNI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

Foto:AdobeStock_257675617.jpeg<br />

UMWELT<br />

EU-weiter Beschränkung von Einwegkunststoff<br />

wurde zugestimmt<br />

Das EU-Parlament stimmte dem Richtlinienentwurf zur Beschränkung von Einwegkunststoff zu. Der beschlossene Rechtsakt<br />

geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Mai 2018 zurück und ist ein bedeutender Baustein der beschlossenen<br />

EU-Kunststoffstrategie.<br />

Am 27. März <strong>2019</strong> hat das Europäische Parlament dem<br />

Entwurf der EU-Richtlinie über die Verringerung der<br />

Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die<br />

Umwelt (Single-Use Plastics Directive) zugestimmt.<br />

Der Rat der EU-Staaten muss den neuen Regeln noch<br />

endgültig zustimmen, danach haben die Mitgliedsländer<br />

zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht<br />

umzusetzen. Eine detaillierte Abschätzung der Umsetzung<br />

in Deutschland ist momentan nicht möglich.<br />

Der bvdm schätzt die Betroffenheit der Druckindustrie<br />

als sehr gering ein.<br />

Zur Beschränkung von Einwegplastik sieht die<br />

EU-Richtlinie verschiedene Maßnahmen vor:<br />

Verminderung des Verbrauchs: Der Verbrauch von<br />

Serviceverpackungen wie To-go-Trinkbecher und Lebensmittelverpackungen<br />

soll reduziert werden.<br />

Produktverbote: Das Inverkehrbringen ausgewählter<br />

Einwegprodukte, für die es umweltfreundliche Alternativen<br />

auf dem Markt gibt, wie z. B. Wattestäbchen,<br />

Besteck, Teller, Strohhalme, Rührstäbchen oder Stäbchen<br />

für Ballons, wird ab 2021 verboten. Weiterhin gilt<br />

das Verbot auch für alle Produkte aus sogenanntem<br />

oxo-abbaubarem Kunststoff.<br />

Getrenntsammlungsquote: Künftige neue Recyclingziele<br />

sollen die Mitgliedstaaten durch eine Erhöhung<br />

der Quote erfüllen. Es müssen 90 Prozent der inverkehrgebrachten<br />

Kunststoffflaschen getrennt gesammelt<br />

werden. Denkbar wäre dazu ein entsprechendes<br />

Pfandsystem. Außerdem soll sukzessive der Gehalt an<br />

Recyclingkunststoff in Flaschen erhöht werden. Die<br />

verbindlichen Ziele sind 25 Prozent bis 2025 und 30<br />

Prozent bis 2030.<br />

Herstellerverantwortung: Es wird eine erweiterte<br />

Herstellerverantwortung eingeführt. Demnach müssen<br />

die Hersteller ihren Beitrag zu den Kosten für Abfallbewirtschaftung,<br />

Reinigung und Sensibilisierung<br />

beitragen. Dies gilt zum Beispiel für Hersteller von Tabakerzeugnissen<br />

mit Filtern aus Kunststoff aber auch<br />

für die Hersteller von Fischfanggeräten, die häufig<br />

nach dem Einsatz im Meer zurückgelassen werden.<br />

Kennzeichnungs- und Gestaltungsvorschriften: Vorgesehen<br />

ist auch eine verpflichtende Kennzeichnung<br />

über die negativen Umweltauswirkungen, die mit dem<br />

Wegwerfen von Kunststoffartikeln wie Zigarettenstummel,<br />

Feuchttücher oder Hygieneartikel einhergehen.<br />

Auf den Produkten bzw. deren Verpackungen<br />

sollen Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung<br />

aufgebracht werden.<br />

Der Richtlinienvorschlag vom 28. Mai 2018 kann hier<br />

abgerufen werden: bit.ly/2EGRmSb. <br />

JUNI/<strong>2019</strong> 7


UMWELT<br />

Gewerbeabfallverordnung – Auslegungshilfe<br />

der LAGA<br />

Die Gewerbeabfallverordnung ist am 1. August 2017 in Kraft getreten und regelt für alle Gewerbebetriebe deren Umgang<br />

mit Siedlungsabfällen. Nun hat die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine Vollzugshilfe dazu veröffentlicht,<br />

die z. B. Informationen zu den Dokumentationspflichten liefert.<br />

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) gilt bereits seit<br />

dem 1. August 2017 und regelt den Umgang mit gewerblichen<br />

Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und<br />

Abbruchabfällen. Neu eingeführt wurden mit Inkrafttreten<br />

der Gewerbeabfallverordnung vor allem die neuen<br />

Getrennthaltungspflichen von Abfällen direkt an der<br />

Anfallstelle zur Erhöhung der stofflichen Verwertungsquote<br />

sowie die Dokumentationspflichten zur Menge der<br />

getrennt gesammelten Abfälle. Bei der Dokumentation<br />

müssen auch jene Abfallmengen aufgeführt werden, die<br />

wegen technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit<br />

nicht getrennt gesammelt werden konnten. Diese „Mischabfälle“<br />

sind einer Vorbehandlungs- oder Aufbereitungsanlage<br />

zuzuführen.<br />

Die Informationsbroschüre zur Gewerbeabfallverordnung<br />

des Zentralverbandes des deutschen Handwerks (ZDH)<br />

finden Sie unter bit.ly/2YWRggP.<br />

Am 9. April <strong>2019</strong> hat nun die Bund/Länderarbeitsgemeinschaft<br />

Abfall (LAGA) die Vollzugshilfe M34 zur Gewerbeabfallverordnung<br />

(GewAbfV) auf der LAGA-Homepage<br />

veröffentlicht. LAGA-Mitteilungen sind nicht rechtsverbindlich,<br />

sondern gelten als Orientierungen für den Vollzug.<br />

Praktisch sind sie aber von hoher Verbindlichkeit,<br />

sodass ihre Interpretationen (indirekt) sehr wichtig für<br />

die betroffenen Unternehmen sind.<br />

In der veröffentlichten Vollzugshilfe M34 zur Gewerbeabfallverordnung<br />

wurden die Regelungen zur Aufbewahrung<br />

von Dokumentationen detailliert beschrieben.<br />

Hierbei handelt es sich z. B. um folgende Punkte:<br />

// Die Belege zur Dokumentation der Übergabe der getrennt<br />

gesammelten Abfälle zur Wiederverwendung<br />

oder dem Recycling sind, sofern sie nicht mehr erforderlich<br />

sind, in analoger Anwendung von § 25 Absatz<br />

1 NachwV für Abfallregister für etwaige spätere<br />

Überprüfungen noch drei Jahre aufzubewahren.<br />

// Die Dokumentationen der Abweichung von der Pflicht<br />

zur getrennten Sammlung sind bei wesentlichen Änderungen<br />

bei der Erfassung der anfallenden Abfälle<br />

und der sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. Änderung<br />

der Abfallzusammensetzung, Wechsel des Verwertungsweges)<br />

zeitnah zu aktualisieren und für die<br />

Dauer der Abweichung von der Getrenntsammlungspflicht<br />

vorzuhalten und in analoger Anwendung von<br />

§ 25 Absatz 1 NachwV für Abfallregister für etwaige<br />

spätere Überprüfungen noch drei Jahre aufzubewahren.<br />

Darüber hinaus wurde die Definition einer „sehr geringen<br />

Menge“ im Zusammenhang mit der Ausnahme der Getrenntsammlungspflicht<br />

„wirtschaftliche Unzumutbarkeit“<br />

näher definiert. Die Ausnahme besteht, sobald die Kosten<br />

der Getrennthaltung aufgrund sehr geringer Mengen<br />

einzelner Abfallfraktionen die Kosten einer gemischten<br />

Sammlung und anschließenden Vorbehandlung deutlich<br />

übersteigen. Der Richtwert wurde nun drastisch von 50<br />

kg auf 10 kg je Abfallfraktion pro Woche reduziert.<br />

Weitere Ausführungen können Sie der LAGA-Vollzugshilfe<br />

entnehmen, die Sie unter bit.ly/2YQ6LXS finden.<br />

// Gibt es wesentliche Änderungen bei der Erfassung der<br />

anfallenden Abfälle, sind die erstellten Lagepläne/<br />

Fotodokumentationen zu aktualisieren. Diese Dokumente<br />

sind generell dauerhaft vorzuhalten. Unterlagen,<br />

die zur Dokumentation der aktuellen Entsorgungssituation<br />

nicht mehr erforderlich sind, sind in<br />

analoger Anwendung von § 25 Absatz 1 NachwV für<br />

Abfallregister für etwaige spätere Überprüfungen<br />

noch drei Jahre aufzubewahren.<br />

8 JUNI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

Foto: AdobeStock_221677969.jpeg<br />

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UMWELT<br />

Zentrale Stelle Verpackungsgesetz<br />

veröffentlicht finalen Katalog systembeteiligungspflichtiger<br />

Verpackungen<br />

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)<br />

hat eine finale Version des „Katalogs systembeteiligungspflichtiger<br />

Verpackungen“ veröffentlicht. Mit Hilfe des<br />

Katalogs, der bislang nur im Entwurf vorlag, können potenziell<br />

betroffene Unternehmen ermitteln, ob die von<br />

ihnen mit Ware befüllten Verpackungen systembeteiligungspflichtig<br />

sind oder nicht. Der Katalog soll jährlich<br />

überarbeitet werden.<br />

Für die Druckindustrie sind die Produktgruppen „Printmedien“<br />

(Produktgruppen-Nummern 33-000) sowie ggf.<br />

„Bürobedarf“ (Produktgruppen-Nummern 31-000) von<br />

besonderer Relevanz. Sie sind unter folgendem Link abzurufen<br />

und herunterzuladen: https://www.verpackungsregister.org/stiftung-behoerde/katalog-systembeteiligungspflicht/produktgruppenblaetter-als-datei/?<br />

Auf der Webseite der Zentralen Stelle Verpackungsregister<br />

können Verpackungen und Produkte auch über eine<br />

Volltextsuche gefunden werden, sodass eine aufwendige<br />

Suche in dem Katalog nicht nötig ist. Zur Volltextsuche<br />

gelangen Sie über folgenden Link: bit.ly/31aOlTQ <br />

IMPRESSUM<br />

HERAUSGEBER Verband Druck und Medien NordOst e.V., Geschäftsstelle Hannover, Bödekerstraße 10, 30161 Hannover, Telefon: (0511) 33 80 60,<br />

Telefax: (0511) 33 80 620, E-Mail: Ihr@vdmno.de<br />

GESCHÄFTSLEITUNG Harald Bareither (V.i.S.d.P.) REDAKTION Katrin Stumpenhausen (V.i.S.d.P.), Telefon (0511) 33 80 630<br />

JUNI/<strong>2019</strong> 9


UMWELT<br />

Lieferkettenkommunikation zu Konfliktmaterialien<br />

Bei den Verbänden Druck und Medien häufen sich Rückfragen seitens der Mitglieder, wie mit Anfragen zur Berichterstattung<br />

von Konfliktmaterialien innerhalb der Lieferkette umgegangen werden soll.<br />

Hintergrund für die Abfrage des Einsatzes von Konfliktmaterialien<br />

ist der Dodd-Frank Act (kurz für Dodd-Frank<br />

Wall Street Reform and Consumer Protection Act), einer<br />

US-Verordnung, die u.a. Berichts- und Offenlegungspflichten<br />

hinsichtlich der Verwendung von Konfliktmineralien<br />

vorschreibt. Es handelt sich dabei um die Rohstoffe<br />

Zinn, Tantal, Gold und Wolfram (3TG), die aus der Demokratischen<br />

Republik (DR) Kongo oder ihren Nachbarstaaten<br />

stammen. Der Dodd-Frank Act enthält Vorschriften<br />

zum Umgang mit diesen Konfliktmineralien, die für die<br />

Herstellung vieler Verbrauchsgüter, insbesondere in der<br />

Automobil-, Luftfahrt-, Elektronik-, Verpackungs-, Bau-,<br />

Beleuchtungs-, Maschinenbau- und Werkzeugindustrie<br />

verwendet werden.<br />

Mit dem Dodd-Frank Act will man erreichen, dass keine<br />

gewaltsamen Konflikte und Menschenrechtsverletzungen<br />

mehr in den genannten Regionen mitfinanziert werden.<br />

Alle an der US-Börse gelisteten Unternehmen müssen<br />

Offenlegungspflichten nachkommen, aus denen hervorgeht,<br />

ob die genannten 3TG-Ressourcen in ihren Produkten<br />

enthalten sind (sog. Conflict Mineral Declaration). Die<br />

Regelungen gelten nicht, wenn die Rohstoffe zwar im<br />

Produktionsprozess eingesetzt werden, nicht aber im<br />

Produkt selbst Anwendung finden. Da das Gesetz jedoch<br />

Anforderungen an dessen gesamte Lieferkette bis hin zum<br />

Schmelzer und der Abbaumine stellt, sind auch sämtliche<br />

Zulieferer oder Sublieferanten mittelbar betroffen.<br />

Die Offenlegungspflicht wird in der Praxis durch die<br />

Lieferkette weitergereicht. Zunehmend erhalten auch<br />

unsere Mitgliedsbetriebe in Deutschland von ihren Abnehmern<br />

aus den USA bzw. von Zwischenabnehmern, die<br />

in die USA weiterliefern, die Aufforderung, Erklärungen<br />

zu verwendeten Rohstoffen und deren Herkunft abzugeben.<br />

Praktisch geschieht die Informationsübermittlung<br />

z.B. über eine Excel-Berichtsvorlage für die Kommunikation<br />

innerhalb der Lieferkette, die von der Conflict-Free<br />

Sourcing Initiative (cfsi) entwickelt wurde. Mit ihr werden<br />

Informationen zum Mineralherkunftsland, den Hütten und<br />

Raffinerien abgefragt.<br />

Bei der Beantwortung von Fragen zu Konfliktmineralien<br />

in Produkten und deren Herkunft sollten deutsche Unternehmen<br />

auf nachvollziehbare Weise und nach bestem<br />

Wissen und Gewissen vorgehen. Es empfiehlt sich, sich<br />

eng an den Vorgaben des Dodd-Frank Acts und den Ausführungsbestimmungen<br />

zu orientieren. Dabei ist zu beachten,<br />

dass der Dodd-Frank Act keine „Bestätigung“ oder<br />

„Versicherung“ der Aussage verlangt, sondern die Erklärung<br />

nach bestem Wissen und Gewissen ausreicht. Sec.<br />

1502 des Dodd-Frank Acts verlangt ausschließlich, dass<br />

aus ihr hervorgeht, dass es nach eigener nachvollziehbarer<br />

Überprüfung keinen Grund gibt, davon auszugehen,<br />

dass in den Produkten eingesetzte Konfliktmineralien aus<br />

der DR Kongo oder Nachbarstaaten stammen.<br />

Weiterführende Informationen sind hier zu finden:<br />

bit.ly/2EWOeBH.<br />

Bei der Herstellung von Druckfarben und den Hilfsstoffen<br />

der Druckindustrie werden Mineralien oder Metalle, die<br />

Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold enthalten und im Rahmen<br />

des Dodd-Frank Wall Street Reform Act (Sec. 1502)<br />

sowie im Rahmen der Verordnung (EU) 2017/821 meldepflichtig<br />

sein könnten, nach Informationen des Verbandes<br />

der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie nicht<br />

absichtlich als Rohstoffe eingesetzt. Es ist jedoch nicht<br />

auszuschließen, dass Spuren dieser Stoffe im Endprodukt<br />

vorhanden sind, welche aus dem Herstellungsprozess der<br />

Rohstoffe als unbeabsichtigte Verunreinigung stammen.<br />

<br />

10 JUNI/<strong>2019</strong>


BETRIEBSWIRTSCHAFT<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Wir beantworten im Referat Betriebswirtschaft Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Unternehmensberatung und -bewertung, Bilanzanalysen, Vorbereitung auf Bankengespräche, Branchensoftware PaginaNet,<br />

CO2-Klima-Rechner, FSC/PEFC, Umweltthemen, Arbeitssicherheit sowie betriebswirtschaftliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

JOACHIM WOLPERS<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 638<br />

wolpers@vdmno.de<br />

HOLGER SCHÜRMANN<br />

Betriebswirtschaft<br />

0511 33 80 636<br />

schuermann@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Betriebswirtschaft<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

JUNI/<strong>2019</strong> 11


RECHT<br />

Ferienbeschäftigung von Schülern und<br />

Studenten – Leitfaden des bvdm<br />

Auch in diesem Jahr werden wieder viele Schüler und Studenten während der Schul- und Semesterferien im Rahmen eines<br />

„Ferienjobs“ als Vertretung für in Urlaub befindliche Arbeitnehmer bzw. zur Deckung eines zusätzlichen saisonalen Bedarfs<br />

eingestellt. Der Bundesverband Druck und Medien (bvdm) stellt daher den Betrieben der Verbände Druck und Medien hierfür<br />

einen aktualisierten Leitfaden zur Verfügung.<br />

Bei der Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten<br />

gibt es für Arbeitgeber einige Besonderheiten zu<br />

beachten. So ist z. B. zu klären, in welchem Umfang vor<br />

allem minderjährige Schüler beschäftigt werden dürfen,<br />

ob die Ferienjobber für diese Aushilfsbeschäftigung bei<br />

der Sozialversicherung anzumelden sind und ob für sie<br />

Lohnsteuer abgeführt werden muss.<br />

Einen ersten Überblick gibt der aktualisierte Leitfaden des<br />

bvdm, der die wichtigsten gesetzlichen Regelungen aus<br />

dem Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht zur Ferienbeschäftigung<br />

von Schülern und Studenten zusammenfasst. Den<br />

Leitfaden können Mitgliedsbetriebe kostenlos bei Inge<br />

Oberheide (Telefon 0511/33806-33, E-Mail oberheide@<br />

vdmno.de) anfordern.<br />

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur<br />

Stärkung des fairen Wettbewerbs<br />

Die Bundesregierung hat am 15. Mai <strong>2019</strong> den Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ beschlossen.<br />

Über den Referentenentwurf und die Stellungnahme des Bundesverbands Druck und Medien (bvdm) hatten wir bereits mit<br />

vdmno <strong>News</strong> 22/2018 vom 02. November 2018 berichtet. Der Regierungsentwurf berücksichtigt einige wesentliche Kritikpunkte<br />

des bvdm und enthält insbesondere eine Regelung, mit denen den Sorgen kleiner Unternehmen vor kostenpflichtigen<br />

Datenschutzabmahnungen Rechnung getragen wird.<br />

Der Gesetzentwurf schließt Abmahnungen durch Wettbewerber<br />

wegen angeblicher datenschutzrechtlicher Verstöße<br />

zwar nicht explizit aus. Jedoch soll der Anspruch<br />

auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen (d. h. insbesondere<br />

Anwaltskosten) zumindest für Mitbewerber<br />

ausgeschlossen sein, die Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung<br />

und das Bundesdatenschutzgesetz<br />

durch Kleinstunternehmen sowie kleine Unternehmen<br />

abmahnen. Kleinstunternehmen sind Unternehmen,<br />

die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz<br />

bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.<br />

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger<br />

als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz<br />

bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Die Vorschrift<br />

schützt somit zumindest kleine Unternehmen. Vorzugswürdig<br />

wäre allerdings eine Klarstellung im UWG gewesen,<br />

dass Abmahnungen durch Wettbewerber wegen<br />

angeblicher datenschutzrechtlicher Verstöße generell<br />

ausgeschlossen sind, wie es der bvdm gefordert hatte.<br />

Des Weiteren sieht der Regierungsentwurf vor, dass Mitbewerber<br />

auch in Bezug auf abgemahnte Verstöße gegen<br />

gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten,<br />

die im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien<br />

begangen wurden, keinen Anspruch auf Ersatz der<br />

erforderlichen Aufwendungen geltend machen können.<br />

Beispiele für Kennzeichnungs- und Informationspflichten<br />

sind unter anderem Impressumspflichten oder die Pflicht<br />

zur Widerrufsbelehrung. Damit wird einer Forderung des<br />

bvdm nach klaren Regelungen und der Konkretisierung<br />

zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe an dieser Stelle<br />

Rechnung getragen.<br />

Schließlich soll auch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe<br />

für Mitbewerber bei einer erstmaligen Abmahnung der<br />

oben genannten Verstöße ausgeschlossen sein. Auch diese<br />

Regelung ist zu begrüßen, da insoweit Abmahnungen,<br />

die allein das Ziel der Generierung von Vertragsstrafen<br />

verfolgen, die Grundlage entzogen wird.<br />

Der bvdm wird das Gesetzesvorhaben weiterhin aktiv<br />

begleiten. Den Regierungsentwurf finden Sie unter<br />

bit.ly/2I8WrDR.<br />

12 JUNI/<strong>2019</strong>


RECHT<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Geschäftsgeheimnisgesetz – Merkblatt des<br />

bvdm<br />

Am 26.04.<strong>2019</strong> ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in Kraft getreten. Das Gesetz verlangt von Unternehmen<br />

angemessene Maßnahmen zum Geheimnisschutz, die enthaltenen Regelungen zum Schutz von „Whistleblowern“ werfen<br />

einige Auslegungsfragen auf. Der bvdm stellt zu dem neuen Gesetz ein Merkblatt zur Verfügung.<br />

Mit dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen<br />

(GeschGehG) wird die EU-Richtlinie 2016/943 vom 8. <strong>Juni</strong> 2016<br />

umgesetzt. Die Umsetzungsfrist endete im <strong>Juni</strong> 2018, so dass<br />

das Gesetz überfällig war. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen<br />

wurde im deutschen Recht bisher über die Strafvorschriften<br />

des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb<br />

(UWG) sowie über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und im<br />

Arbeitsrecht über kollektiv- oder individualarbeitsrechtliche<br />

Regelungen gewährleistet.<br />

Das GeschGehG bündelt nun den Geheimnisschutz zwischen<br />

Privaten (nicht gegenüber öffentlichen Stellen) in einem Gesetz.<br />

Der erste Abschnitt enthält Definitionen und Regelungen<br />

des Anwendungsbereichs sowie Ausnahmen (§§ 1 - 5). Im Abschnitt<br />

2 sind Ansprüche bei Rechtsverletzungen geregelt<br />

(§§ 6 - 14), Abschnitt 3 regelt das Verfahren in Geschäftsgeheimnisstreitsachen<br />

(§§ 15 - 22) und Abschnitt 4 enthält die<br />

Strafvorschrift (§ 23).<br />

Die bisherigen §§ 17 bis 19 des Gesetzes gegen den unlauteren<br />

Wettbewerb (UWG) wurden aufgehoben und im Wesentlichen<br />

in § 23 GeschGehG übernommen.<br />

I. Hintergrund<br />

Der erste Gesetzentwurf hatte viel Kritik hervorgerufen:<br />

Journalisten befürchteten Beschränkungen der Pressefreiheit,<br />

Gewerkschaften sahen Rechte von Arbeitnehmern und<br />

Arbeitnehmervertretungen gefährdet. Die Bundesvereinigung<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierte<br />

insbesondere die vielen unbestimmten Formulierungen sowie<br />

die Möglichkeit für in Betrieben beschäftigte „Whistleblower“<br />

zur Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Nach<br />

Anhörung von Sachverständigen erfolgten einige Änderungen,<br />

in dieser geänderten Fassung hat der Bundestag das<br />

Gesetz am 21. März <strong>2019</strong> angenommen.<br />

Einen weiteren Ausbau der Rechte von „Whistleblowern“ wird<br />

es voraussichtlich aufgrund einer derzeit in Abstimmung<br />

befindlichen EU-Richtlinie geben. Der Rechtsausschuss des<br />

EU-Parlaments hat der Whistleblower-RL am 18.03.<strong>2019</strong> zugestimmt,<br />

nach finaler Umsetzung durch Rat und Parlament<br />

ist eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren vorgesehen.<br />

II. Bewertung des bvdm und Handlungserfordernisse für<br />

die Praxis<br />

Das neue Gesetz sollte Unternehmen veranlassen, ihren<br />

Umgang mit Geschäftsgeheimnissen kritisch zu prüfen und<br />

gegebenenfalls anzupassen. Insbesondere Verträge mit Geschäftspartnern<br />

und Arbeitnehmern sollten daraufhin überprüft<br />

werden, ob eine Regel zum Geheimnisschutz enthalten<br />

ist. Andernfalls setzen sich Unternehmen dem Risiko aus, dass<br />

ein Gericht die Maßnahmen zum Schutz eines Geschäftsgeheimnisses<br />

als nicht ausreichend erachtet und den Schutz<br />

durch das Gesetz verneint.<br />

Die von den Verbänden Druck und Medien herausgegebenen<br />

Muster-Arbeitsverträge enthalten Klauseln zum Schutz von<br />

Geschäftsgeheimnissen, hier besteht aufgrund der derzeitigen<br />

Einschätzung des bvdm kein Änderungsbedarf.<br />

Problematisch ist, dass die Regelung zum Schutz von „Whistleblowern“<br />

sehr weit und unklar gefasst ist. Es bleibt zu hoffen,<br />

dass die Rechtsprechung von Arbeitnehmern verlangen wird,<br />

bei vermutetem rechtswidrigem oder unethischem Verhalten<br />

im Betrieb zumindest zu versuchen, intern auf Abhilfe zu<br />

dringen, bevor sie an die Öffentlichkeit gehen.<br />

III. Informationen für Betriebe<br />

Der bvdm hat ein Merkblatt zu den wesentlichen Änderungen<br />

im Geheimnisschutz erstellt. Dieses finden Sie unter<br />

bit.ly/2JKjGra.<br />

Das Gesetz kann in der Online-Version des Bundesgesetzblattes<br />

unter bit.ly/2Kc0cuO aufgerufen werden.<br />

HINWEIS<br />

Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf<br />

die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher<br />

Sprachformen verzichtet.<br />

JUNI/<strong>2019</strong> 13


EuGH: Mitgliedstaaten müssen Arbeitgeber<br />

verpflichten, ein System einzurichten, mit<br />

dem die tägliche Arbeitszeit gemessen<br />

werden kann<br />

Am 14. Mai <strong>2019</strong> hat der EuGH entschieden, dass die<br />

Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen,<br />

ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit<br />

der Arbeitnehmer gemessen werden kann, um den<br />

Schutzzweck der EU-Arbeitszeitrichtlinie umfassend zu<br />

gewährleisten. Dabei überlässt es der EuGH den Mitgliedstaaten,<br />

die konkreten Modalitäten zur Umsetzung<br />

eines solchen Systems zu bestimmen.<br />

Der EuGH stellt fest, dass ohne ein System, mit dem die<br />

tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen<br />

werden kann, weder die Zahl der vom Arbeitnehmer tatsächlich<br />

geleisteten Arbeitsstunden sowie ihre zeitliche<br />

Lage noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich<br />

ermittelt werden könnten. Unter diesen Umständen<br />

sei es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig, die aus der<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie folgenden Rechte durchzusetzen.<br />

Die objektive und verlässliche Erfassung der täglichen<br />

und wöchentlichen Arbeitszeit sei für die Feststellung, ob<br />

die wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die täglichen<br />

und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten worden seien,<br />

unerlässlich.<br />

erheblich erhöht. Dabei ist jedoch auch zu berücksichtigen,<br />

dass in vielen Fällen bereits nach der derzeitigen<br />

Rechtslage die Arbeitszeit aufzuzeichnen ist.<br />

Es ist zu erwarten, dass Betriebsräte und Gewerkschaften<br />

das Urteil thematisieren und versuchen werden – insbesondere<br />

in größeren Unternehmen – betriebliche Regelungen<br />

zur Arbeitszeiterfassung durchzusetzen. Ein<br />

Initiativrecht zur Einführung von Zeiterfassungssystemen<br />

steht dem Betriebsrat nach bisheriger Rechtsprechung<br />

des Bundesarbeitsgerichts allerdings nicht zu.<br />

Dem Auftrag des EuGH folgend sind nun die Mitgliedstaaten<br />

in der Pflicht, zu prüfen, welche konkreten Modalitäten<br />

zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung in nationales<br />

Recht erforderlich sind. Der bvdm wird diesen Prozess<br />

kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass eventuelle<br />

drohende Bürokratielasten vor allem für kleine<br />

und mittlere Betriebe möglichst gering gehalten werden.<br />

Nähere Informationen finden Sie unter bit.ly/2Kz5uke.<br />

Bewertung und Folgen der Entscheidung<br />

Vor dem Hintergrund, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

keine Aussagen zu Aufzeichnungspflichten enthält, ist die<br />

Entscheidung des EuGH überraschend und stellt gerade<br />

in Zeiten der Digitalisierung und Flexibilisierung der<br />

Arbeitswelt einen drastischen Rückschritt dar. Nichtsdestotrotz<br />

sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Vorgaben<br />

gesetzgeberisch umzusetzen. Zwar besteht für die Unternehmen<br />

zurzeit (noch) kein akuter Handlungsbedarf.<br />

Es ist aber davon auszugehen, dass der Gesetzgeber in<br />

absehbarer Zeit das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG)<br />

anpassen wird. Inwieweit sich diese Anpassungen tatsächlich<br />

auf die Betriebe auswirken werden, bleibt abzuwarten.<br />

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass<br />

in der Druckindustrie bereits zahlreiche Unternehmen<br />

Arbeitszeitkonten nutzen und daher bereits jetzt über<br />

eine konkrete Zeiterfassung verfügen.<br />

Insbesondere aber in Betrieben mit flexibleren Arbeitszeitabreden,<br />

ist zu erwarten, dass den Arbeitgebern neue<br />

Pflichten zur Arbeitszeitdokumentation auferlegt werden<br />

und sich dadurch die Bürokratiebelastung für die Betriebe<br />

14 JUNI/<strong>2019</strong>


RECHT<br />

NEWS KOMPAKT!<br />

Wir beantworten im Referat Recht Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, Verträge, Gesetze, Personalfragen, Betreiberabgaben für Fotokopierer,<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitszeitmodelle, Tarifpolitik sowie arbeitsrechtliche Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

MARTIN MAISCHAK<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 642<br />

maischak@vdmno.de<br />

TILMAN SCHRÖDER-HOHENSEE<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

0511 33 80 632<br />

schroeder-hohensee@vdmno.de<br />

INGE OBERHEIDE<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 633<br />

oberheide@vdmno.de<br />

JUNI/<strong>2019</strong> 15


TECHNIK<br />

Treffen des<br />

Netzwerks PSO<br />

am 20. <strong>Juni</strong> <strong>2019</strong><br />

in Berlin<br />

Am 20.6.<strong>2019</strong> findet das nächste Treffen des Netzwerks<br />

PSO in Berlin statt.<br />

Das Thema der Veranstaltung wird „Niedrigenergie- und<br />

LED-UV-Druck“ sein. Kaum eine Innovation hat den Offsetdruck<br />

zuletzt so bewegt, wie das bei der drupa 2008 von<br />

Ryobi erstmals präsentierte LED-UV-Härtungsverfahren.<br />

Zehn Jahre später führen alle namhaften Hersteller von<br />

Offsetdruckmaschinen die UV-Härtung auf Basis von LEDoder<br />

Niedrigenergie-Systemen im Produktportfolio – und<br />

die Marktanteile steigen. Auch die Zulieferindustrie hat sich<br />

inzwischen weitgehend darauf eingestellt, sodass vor allem<br />

aus wirtschaftlicher Sicht einer Anwendung im Akzidenzdruck<br />

kaum noch etwas im Wege steht.<br />

Eine neue Veröffentlichung „Niedrigenergie- und LED-UV-<br />

Druck – Chancen. Herausforderungen. Perspektiven.“ des<br />

bvdm beschreibt relevante Märkte, vermittelt die technischen<br />

Grundlagen, stellt Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen<br />

an und widmet sich den Umwelt- und Gesundheitsschutzaspekten<br />

der UV-Härtung. Sie bietet wertvolle Informationen<br />

für alle, die sich – ob UV-Anwender oder nicht – mit dem<br />

Thema UV-Druck auseinandersetzen wollen, sei es, um eine<br />

Druckmaschineninvestition vorzubereiten oder um fundierte<br />

Argumente für das Gespräch mit Kunden, Mitarbeitern,<br />

Kollegen und Zulieferern parat zu haben.<br />

Der Autor der bvdm-Publikation, Harry Belz, wird die gesammelten<br />

Erkenntnisse zusammenfassen. Mit Christian<br />

Schreiber von der Hubertus Wesseler GmbH & Co KG<br />

(ehemals Verband Druck und Medien Nord-West e.V.) wird<br />

überdies ein Repräsentant von Herstellerseite dabei sein.<br />

Das Netzwerk geht davon aus UV-Anwender begrüßen zu<br />

dürfen, die von den gemachten Erfahrungen berichten.<br />

GWG-Landingpage<br />

„Digital Printing“<br />

The Ghent Workgroup (GWG) hat eine Internetseite zum Thema<br />

Digitaldruck eingerichtet. Hier erhalten die Anwender<br />

Hinweise und Tools, mit denen ein PDF-Workflow für den digitalen<br />

Bogen- und Rolle-zu-Bogen-Druck, teilweise auch für<br />

den großformatigen Druck optimiert werden kann.<br />

Die GWG ist ein ehrenamtlich arbeitendes Expertengremium, das<br />

sich seit 2002 der Entwicklung, Standardisierung und Optimierung<br />

ausgewählter PDF/X-Konventionen und der entsprechenden<br />

Anwendungsmöglichkeiten widmet. Zuletzt richteten sich die<br />

Aktivitäten besonders auf den Digitaldruck. PDF-Dateien werden<br />

im Digitaldruck oft mit anderen Lösungen und Einstellungen als<br />

im Offsetdruck erzeugt und verarbeitet, so dass eigene Richtlinien<br />

für die standardisierte Erstellung und Prüfung erforderlich<br />

sind. Unter www.gwg.org/digital_printing/ werden folgende<br />

Dokumente und Werkzeuge kostenlos zur Verfügung gestellt:<br />

// „Digital Print Specification“ – die digitaldruckorientierte Version<br />

der GWG2015-Spezifikation für PDF/X-4-Druckdateien<br />

(16 Seiten, dazu am Ende der Landingpage ein halbstündiges<br />

Webinar);<br />

// zwei PDF-Prüfprofile „Digital Cutsheet profile“ von callas und<br />

Enfocus;<br />

// „Application Settings“ – sechs weitere allgemeine Prüfprofile<br />

von callas, EFI und Enfocus sowie fünf vordefinierte Einstellungen<br />

für Adobe-Programme und QuarkXPress;<br />

// „Ghent PDF Output Suite 5.0“ – eine Sammlung von Patches<br />

und Seiten für die Prüfung von Elementen in PDF/X-1a, -3<br />

und -4 – unter dem Aspekt des Digitaldrucks eine sehr gute<br />

Ergänzung zur Altona Test Suite 2.0 Technical Page 2 (2011,<br />

www.eci.org/de/downloads);<br />

// das Whitepaper „PDF/VT: Overview and Practice“ für den<br />

variablen Transaktionsdruck von PDF/X-4-Dokumenten gemäß<br />

ISO 16612-2 sowie allgemeine Whitepapers „GWG2015<br />

PDF/X Workflow“, „Transparency Best Practices“ und „PDF File<br />

Aggregation“.<br />

Das Treffen des Netzwerks PSO findet statt am 20. <strong>Juni</strong> <strong>2019</strong><br />

zwischen 16 und 19 Uhr in der Geschäftsstelle des vdmno<br />

im Haus der Wirtschaft, Am Schillertheater 2, 10625 Berlin.<br />

Die Anmeldung ist unkompliziert per E-Mail an Claudia<br />

Mentzen (mentzen@vdmno.de) möglich. Wir freuen uns<br />

über rege Teilnahme und rechtzeitige Anmeldung! Wie<br />

immer wird es ausreichend Gelegenheit zum Netzwerken<br />

und für den vertraulichen Austausch unter Kollegen geben.<br />

<br />

16 JUNI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

Kalenderhersteller terminic GmbH<br />

zum 6. Mal PSO zertifiziert<br />

Um den selbst auferlegten hohen Qualitätsansprüchen<br />

immer gerecht werden zu können, arbeitet<br />

terminic schon seit 2009 mit einem eigenen<br />

„PSO-Team“, das aus hauseigenen Fachkräften aus<br />

den Bereichen Druck und Vorstufe besteht. Die<br />

freiwillige Teilnahme an dieser Zertifizierung stellt<br />

durch notwendige Qualitätskontrollen eine dauerhaft<br />

konstante Produktion durch standardisierte<br />

Verfahrensabläufe und Prozesskomponenten<br />

sicher und untermauert den eigenen Qualitätsanspruch<br />

an die Werbekalender aus dem Traditionsunternehmen<br />

terminic.<br />

Wir gratulieren herzlich!<br />

7. PSO-Zertifizierung in Folge:<br />

Druck- und Medienhaus Steinbacher<br />

Das Druck- und Medienhaus Steinbacher hat wiederholt<br />

eine der wichtigsten Zertifizierungen der Druckindustrie<br />

bestanden. Bereits zum 7. Mal in Folge durfte sich<br />

das Team über die PSO-Zertifizierung freuen. Mit hoher<br />

Druckqualität und einen professionellen Datenmanagement<br />

wurden die Anforderungen an die PSO-Zertifizierung<br />

erfüllt. – in ganz Deutschland gibt es lediglich rund<br />

260 Druckbetriebe, die den Ansprüchen der Zertifizierung,<br />

die alle 2 Jahre neu vergeben wird, genügen.<br />

Konica Minolta<br />

Showroom Berlin<br />

besteht QSD-Prüfung<br />

Bei der QSD-Prüfung waren besonderes integrierte<br />

Mess- und Justageverfahren von Nutzen. Sie sorgten für<br />

ein konstant hohes Qualitätsniveau bei den geforderten<br />

Druckaufgaben. Wesentlichen Anteil am positiven Ergebnis<br />

der QSD-Prüfung hatte Konstantin Kaminski, Support<br />

Specialist Production Printing (im Bild).<br />

Wir gratulieren herzlich!<br />

Udo Eickelpasch vom Verband Druck & Medien NordOst<br />

e.V. (links) gratuliert Geschäftsführer Michael Steinbacher<br />

(Mitte) und Teamleiter Lutz Richter zur erfolgreichen<br />

Zertifizierung.<br />

JUNI/<strong>2019</strong> 17


TECHNIK<br />

Wir unterstützen Sie und sind neutrale Berater, wenn es um Ihre Technik geht ...<br />

... Colormanagement, PSO, QSD, Web-to-Print, Investitionsberatung Digitaldruck, Hilfestellung bei Reklamationen sowie technische<br />

Inhouse-Seminare<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

UDO EICKELPASCH<br />

Technik<br />

0511 33 80 631<br />

eickelpasch@vdmno.de<br />

CLAUDIA MENTZEN<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 629<br />

mentzen@vdmno.de<br />

RONNY WILLFAHRT<br />

Technik<br />

030 30 22 021<br />

willfahrt@vdmno.de<br />

18 JUNI/<strong>2019</strong>


NEWS KOMPAKT!<br />

Prüfungsvorbereitungs-<br />

Kurs <strong>2019</strong><br />

Am 2. November <strong>2019</strong> startet der neue Vorbereitungslehrgang<br />

für Medienfachwirte Print und Industriemeister<br />

Printmedien in Hannover<br />

//Abschluss<br />

//Ort<br />

//Unterricht<br />

Geprüfter Medienfachwirt/in Print<br />

Geprüfter Industriemeister/in Printmedien<br />

Geschäftsstelle vdmno, Hannover<br />

Berufsbegleitend, samstags von 7.30 Uhr - 14.00 Uhr<br />

//Kursdauer November <strong>2019</strong> bis Mai 2022<br />

//Kosten<br />

//Kontakt<br />

6.200.- €, Meisterbafög förderfähig<br />

Verband Druck und Medien NordOst e.V.<br />

Bödekerstraße 10<br />

30161 Hannover<br />

Referat Bildung<br />

Katrin Stumpenhausen<br />

Telefon 0511 - 3380630<br />

Email stumpenhausen@vdmno.de<br />

weitere Informationen und<br />

Anmeldebogen:<br />

bit.ly/MFW-IM-Kurs<br />

JUNI/<strong>2019</strong> 19


BILDUNG<br />

Wir beantworten im Referat Bildung Ihre Fragen und kümmern uns um Ihre Anliegen zu Themen wie ...<br />

... Aus-, Fort- und Weiterbildung in der und für die Branche, Eignungstests, Nachwuchswerbung, Ausbildungspläne, Prüfungsvorbereitungskurse<br />

für Medienfachwirte und Industriemeister und Kurse für Auszubildende, Umschüler und Facharbeiter in unserer<br />

üa: der Überbetrieblichen Ausbildung im NordOsten<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

Bitte melden Sie sich bei: KATRIN STUMPENHAUSEN · 0511 33 80 630 · stumpenhausen@vdmno.de<br />

KATRIN STUMPENHAUSEN<br />

Geschäftsführerin bkdmno<br />

0511 33 80 630<br />

stumpenhauen@vdmno.de<br />

ASTRID HABERMANN<br />

Assistenz<br />

0511 33 80 621<br />

habermann@vdmno.de<br />

HENNING MARCARD<br />

Bildung<br />

030 30 22 021<br />

marcard@vdmno.de

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