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RAL1015 taxi news - Heft 01-2020

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taxinews

RAL 1015

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe

27. Jahrgang • 2,70 Euro

Blick in die Zukunft

Wie lange geht das noch gut?

Verkehrssicherheit

58. Verkehrsgerichtstag in Goslar

Nr. 1

Februar 2020

Umweltbonus

Mehr Geld für E- und Brennstoffzellenfahrzeuge


Der Grundfähigkeits-Schutzbrief!

Die Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Berliner

Taxiservice

Geht es Ihnen nicht auch so ...

... wenn die Sonnenstrahlen uns nun

wieder jeden Morgen auf´s Neue an der

Nase kitzeln und wir förmlich mit den

Frühlingsgefühlen im Einklang durch den

Tag schweben, fühlt sich der Alltag um so

vieles leichter an.

Dazu trägt natürlich auch das Wissen bei,

dass Sie einen Job haben, der Ihnen Spaß

macht und Ihre Familie finanziell versorgt.

Sich keine Gedanken machen zu müssen,

wie die Miete, die Handyrechnung, der

Einkauf, usw. bezahlt werden, ist ein

angenehmer ... fast selbstverständlicher

Zustand geworden.

Doch wie sieht Ihr beruflicher Tag

denn aus?!

Sie sitzen die meiste Zeit hinter dem

Steuer:

· benötigen Ihre gesunden Beine zum

Bremsen & Gas geben,

· benötigen Ihre Arme zum Lenken,

Winken, Geld kassieren,

· benötigen Ihre Augen, um die Verkehrssituationen

im Blick zu behalten,

· benötigen Ihre Ohren, um quietschende

Reifen frühzeitig zu erkennen und

Sirenen zu erlauschen,

· benötigen Ihre Stimme, um einen

Plausch mit Ihrem Fahrgast zu halten,

zu erfragen wohin er möchte,

· benötigen Ihren Führerschein als

Grundlage Ihrer beruflichen Tätigkeit.

Sie arbeiten in einer Branche, in der Stress,

ein gewohnter Zustand ist.

Doch wozu führt das?

Im schlimmsten Fall zu einem Schlaganfall

oder Herzinfarkt. Hart aber direkt, das wissen

wir! In den meisten Fällen ist es Ihnen

danach vorerst nicht mehr gestattet Taxi zu

* Zur Orientierung geben wir

Ihnen nachfolgend ein Beispiel über

die anfallenden Kosten:

1. ein/e 30-jährige/r Taxifahrer/in

bezahlt monatlich 29,25 EUR

2. ein/e 52-jährige/r Taxifahrer/in

bezahlt monatlich 36,71 EUR.

In beiden Fällen für eine Rente im

Leistungsfall von 1.000 EUR im Monat,

die dann bis zum 60. Lebensjahr

gezahlt wird!

fahren. Ihnen wird sehr wahrscheinlich der

Führerschein entzogen.

Ihre finanzielle Lebensgrundlage!

Es ist uns ein Anliegen Ihnen aufzuzeigen

wie notwendig es ist, sich Gedanken zu

machen, wie die finanzielle Sicherheit

gewährleistet bleibt.

Wir können Ihnen nicht Ihre Gesundheit

garantieren, aber wir können eines:

Ihnen gedanklich den Rücken freihalten,

damit Sie Zeit haben, wieder gesund zu

werden, indem jemand anderes in dieser

Zeit Ihre Miete zahlt:

Der Grundfähigkeits-Schutzbrief!

Wenn eine der in der Grafik dargestellten

Fähigkeiten für mindestens sechs Monate

maßgeblich eingeschränkt ist, bezahlt die

Zurich Versicherung eine monatliche Rente,

mit deren Hilfe Sie sowohl Ihr eigenes

Leben als auch den Familienalltag trotz

Beeinträchtigung weiter meistern können,

und Sie müssen in dieser Zeit keine

Beiträge bezahlen. Die Frage, ob Sie im

Leistungsfall* anderweitig arbeiten können

oder wollen, spielt dabei keine Rolle.

Für ein individuelles Angebot nehmen Sie

Kontakt zu uns auf.

Wir helfen gerne!

Ihr Team der ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer & Petra von Chamier GbR

ZURICH Filialdirektion

Frank Patzer & Petra von Chamier GbR

Sie erreichen uns auch in unserem

nachstehend genannten Büro:

Berghofer Weg 38,

15569 Woltersdorf

Telefon 03362 880788

Fax 03362 880789


intro

Herzlich Willkommen

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

neues Jahr, neues Glück! Heißt es nicht so? Wir verabschieden

uns mental von alten Zahlen, Daten, Fakten, die uns

im zurückliegendem Jahr mehr als nur Energie geraubt

haben.

Bereiten uns auf schöne, positive Dinge vor und wünschen

uns, dass alles besser werden würde. Am Anfang eines

jeden Jahres klingt vieles noch so wunderbar. „Anfang

Februar 2020 meldete das Landesamt für Bürger- und

Ordnungsaufgaben kurz LABO Berlin die Januarzahlen

für das Taxi- und Mietwagengewerbe in unserer schönen

Stadt. Der Berliner Bevölkerung stehen jetzt 7.928 Taxen

und 3.954 Mietwagen zur Verfügung. Für Kunden ist das

schön. Beförderungsangebote gibt es im Überfluss, und

auch die BVG bietet mit ihrem BerlKönig-Service ein

weiteres „Taxiangebot“. Mit 156 Fahrzeugen werden in

Friedrichshain virtuelle Haltestellen angefahren. Die Nutzer

finden das Angebot Klasse. Es ist schließlich beinahe so

komfortabel wie taxifahren, bloß viel billiger. Auch die

Mietwagen bieten ihren Taxiservice deutlich preiswerter

als das Taxi an. Im Durchschnitt zahlen die Kunden etwa 20

Prozent weniger für die Mietwagenfahrt, als wenn sie sich

ein Taxi genommen hätten.“, so Richard Leipold vom BTV.

Sehen wir also rosigen Zeiten entgegen? Nicht wirklich.

Denn, die Realität ernüchtert uns ziemlich schnell.

„Taxibetriebe schließen massenhaft, von Januar 2019 bis

Januar 2020 warfen 339 Betriebe das Handtuch, es gibt

immer mehr Mitbewerber, die dem Taxigewerbe die Attraktivität

stehlen, weil „Die Taxen seien dreckig, die Fahrer

ortsunkundig, unfreundlich und der deutschen Sprache

kaum mächtig und zu allem Überfluss sei taxifahren viel

zu teuer. Deshalb sei es überfällig, dass endlich günstige

Angebote auf den Markt kämen.“

Stellen wir uns hier also zunächst die Frage: Wie lange

geht das noch gut?

Apropos, wie lange geht das noch gut? Hängt heutzutage

von der Technik ab, ob jemand zu schnell gefahren ist oder

nicht? In Berlin und Brandenburg gibt es da diverse Technik,

die zur Geschwindigkeitsmessung im Einsatz ist. „Die

Messung der Geschwindigkeit eines Pkw, vorzugsweise

eines Taxifahrzeuges mittels Lasermessung war und ist

nach der Rechtsprechung des höchsten Berliner Gerichtes

ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren.

Vereinfacht ausgedrü ckt: Wenn das Lasergerät ü ber eine

Bauartzulassung der PTB verfü gt, der richtige Eichschein

vorliegt und der Polizeibeamte irgendwann einmal an

diesem Gerät geschult wurde, der Messbogen ordentlich

ausgefü llt wurde (vorzugsweise nach der Messung und in

Ruhe auf der Amtsstube) ergeben sich erst einmal keinerlei

Anhaltspunkte fü r eine Fehlmessung. Das Messergebnis

steht quasi in Stein gemeißelt da.“

Ist es wirklich so? In einem, kürzlich in Berlin verhandeltem

Fall, ging es um den Einspruch eines Taxifahrers. „In unserem

Fall wurde einem Taxifahrer vorgeworfen in Berlin

auf der Paulstraße in Alt-Moabit anstatt 30 km/h mit einer

stolzen Geschwindigkeit von 56 km/h unterwegs gewesen

zu sein. Als Beweismittel dienten die Aussage des Polizeibeamten,

die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät

und ein Lasermessprotokoll. Der Taxifahrer wollte

es genau wissen und ließ Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

einlegen. Im ersten Verhandlungstermin gab es

erst einmal eine Lektion im „Tiergartener Landrecht“: Die

Richterin drohte mit einer Erhöhung der Geldbuße wegen

vorsätzlicher Überschreitung der Geschwindigkeit. Ein Polizeizeuge

fehlte leider, der erschienene Polizeizeuge konnte

immerhin berichten, dass sich das Schild mit der Regelung

„Tempo 30“ 200 m von der Messstelle befunden hatte. Aus

welcher Entfernung das Taxifahrzeug anvisiert wurde war

aus dem sogenannten Messprotokoll nicht klar ersichtlich,

entweder waren es 190,5 m oder 170,5 m. Es musste zur

Klärung der genauen Messentfernung ein neuer Termin

anberaumt werden.“, so Rechtsanwalt Christoph Wuttke.

Wünschen wir also allen zusammen nachträglich ein

glückliches 2020 und einen fairen Wettbewerb in Berlin.

Viel Freude beim Lesen.

Ihre Redaktion

„Es hängt von dir selbst ab, ob du das neue Jahr

als Bremse oder als Motor benutzen willst.“

Henry Ford

1/2020 · RAL 1015 taxinews 3


Inhalt

Nr. 1

Februar 2020

intro

Intro ............................................................................................................. 3

Inhaltsverzeichnis ................................................................................... 4

recht & steuern

RIEGL, Police Pilot, Laveg: Die eiligen drei Könige … ................ 5-6

Jahresvignetten 2020 ............................................................................ 7

Andere Länder, andere Sitten .......................................................... 8-9

information

Verkehrsgerichtstag –

Gute Empfehlungen für sicheren Straßenverkehr ...................... 10

DVR begrüßt Novelle der StVO .......................................................... 11

Rettungsgasse rettet Leben .............................................................. 12

HKA-01 – Fahrerabrechnung leicht gemacht! .............................. 13

ADAC setzt auf Fortschritte für die Verkehrssicherheit ...... 14-16

Mehr Geld für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge ............ 17

Mercedes me Charge –

Bequemes Laden und Transparenz beim Bezahlen ............ 18-19

WeShare expandiert ins europäische Ausland ............................ 20

FREE NOW zieht positive Bilanz fürs Geschäftsjahr 2019 ........ 21

AvD bleibt bei „Nein“ zu generellem Tempolimit .................. 22-23

Seite

5-6

RIEGL, Police Pilot, Laveg – Die eiligen drei Könige

berliner taxivereinigung e.V.

Wie lange geht das noch gut? ..................................................... 24-25

Seite

11

ratgeber

Rückenschmerzen beim Fahren vermeiden ................................. 26

DVR begrüßt Novelle der Straßenverkehrsordnung

hinweise & kleinanzeigen

Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 27

Seite

24-25

anzeigen- und redaktionsschluss

Heft 2-2020 erscheint im März.

Redaktionelle Beiträge bitte bis 6. März 2020

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

So erreichen Sie uns

V & V Verkehrsverlag GmbH

Friedrich-Olbricht-Damm 62/Stieffring 2 , 13627 Berlin

Tel.: (030) 26 93 97-0

helga.jaeger@jmzb.de

taxi-news@jaeger-medienzentrum.de

4 RAL 1015 taxinews · 1/2020

Wie lange geht das noch gut?

Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen

übernommen wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Die Seiten unter den Rubriken „Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen

Verant wortung der jeweiligen Gewerbevertretung.

Leserbriefe geben die Meinung unserer Leser wieder, nicht die der Redaktion.

Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.

Titelbild: Adobe Stock

Inhaltsseite: Polizei, DVR, FREE NOW


recht & steuern

RIEGL, Police Pilot, Laveg: Die eiligen drei Könige …

Foto: Polizei

So ähnlich betitelte der unvergessene

Rechtsanwalt Andreas Just

einmal einen Artikel in dieser

Zeitschrift. Zuvor schickte er

mir den Entwurf per Mail mit

der Frage: „Guck mal drüber, ob ich mich

da nicht wieder im Ton vergriffen habe?“.

Das hatte er damals natürlich nicht, ebenso

wenig wie bei seinen gelegentlichen Kommentierungen

zu den polizeilichen Messverfahren

vor dem Amtsgericht Tiergarten

im Sinne von

„Ja ja ja, Laveg ist das Allerschärfste, die

Krönung der Technik und im Himmel ist

Jahrmarkt …“

Was der Taxipapst damals meinte: Die

Messung der Geschwindigkeit eines Pkw,

vorzugsweise eines Taxifahrzeuges mittels

Lasermessung war und ist nach der Rechtsprechung

des höchsten Berliner Gerichtes

ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren.

Vereinfacht ausgedrückt: Wenn

das Lasergerät über eine Bauartzulassung

der PTB verfügt, der richtige Eichschein

vorliegt und der Polizeibeamte irgendwann

einmal an diesem Gerät geschult wurde,

der Messbogen ordentlich ausgefüllt wurde

(vorzugsweise nach der Messung und in

Ruhe auf der Amtsstube) ergeben sich erst

einmal keinerlei Anhaltspunkte für eine

Fehlmessung. Das Messergebnis steht

quasi in Stein gemeißelt da.

Engagierte Verteidiger und Verteidigerinnen

in Bußgeldverfahren neigen jedoch dazu,

sich damit nicht einfach abzugeben. Auch

bei den Sachverständigen gibt es kritische

Geister, die sich mit halbamtlichen Bescheinigungen

alleine nicht zufrieden stellen

lassen. Auch in der Zunft der Richterinnen

und Richter gibt es zum Glück aufgeweckte

Geister, die bei der fehlenden Nachvollziehbarkeit

eines Messergebnisses auch einmal

zu dem Schluss kommen:

„Wenn nicht einmal der Herr Sachverständige

die Messung konkret nachvollziehen

kann, dann geht das so nicht. Dann könnte

man an meiner Stelle auch einen Urteilsautomaten

aufstellen. Ich spreche Ihren

Mandanten frei.“

Interessant ist es, den Umgang der

Justiz mit den jeweiligen Messgeräten zu

beobachten. In Berlin galt jahrelang das

Messgerät des Herstellers „Laveg“ als die

Krönung der Schöpfung, wohingegen im

Land Brandenburg das Gerät des österreichischen

Herstellers „RIEGL“ sozusagen

als Hausmarke in Gebrauch war. Bei dem

Lasermessgerät der Firma Riegl konnten

durch engagierte Sachverständige einige

Fehlerquellen aufgezeigt werden, unter anderem

das mögliche Abgleiten des Laserstrahls

an einem Motorradhelm oder einer

Frontverkleidung eines Kraftfahrzeuges.

Prompt änderte sich das Aussageverhalten

der Polizeizeugen im Land Brandenburg:

Nun wurde mit dem Brustton der Überzeugung

erklärt, man messe selbstverständlich

„zwischen die Scheinwerfer“ bzw.

direkt auf den Scheinwerfer. Im Zweifel

wurde dafür dann auch noch die dienstliche

Verantwortung übernommen, man mache

dies schließlich immer so und im Regelfall

war dies der Richterin oder dem Richter

auch genug. Höchst selten waren die Fälle,

in denen am zweiten oder dritten Verhandlungstag

eingeräumt werden musste, man

habe zwischenzeitlich an der Messstelle

das Personal einmal „durchgewechselt“,

weil es einen anderen Einsatz wahrzunehmen

galt. Dabei wurde dann leider vergessen,

vom neuen Messpersonal die Messstelle

erneut zu überprüfen und die vom

1/2020 · RAL 1015 taxinews 5


recht & steuern

Hersteller vorgeschriebenen Tests durchzuführen.

Leider gibt es hierzu fast keine

Urteilsbegründungen, da die Anklagebehörde

gerade in solchen Fällen keine Rechtsmittel

gegen den folgerichtigen Freispruch

eingelegt hat, so dass eine ausführliche

Urteilsbegründung entbehrlich war.

-Fahrbahna

Seit einigen Jahren ist das Messgerät des

Herstellers Laveg in Berlin buchstäblich

Geschichte, der österreichische Hersteller

Riegl hat sich durchgesetzt. Anders als

bei „Laveg“, bei dem das Kammergericht

in einem Nebensatz noch bemerkt hatte,

dass die Obergrenze der Entfernung zum

Messgegenstand wohl bei 300 Metern

liege, soll dieses Wunderwerk der Technik

gerichtsfeste Messungen beim Typ Riegl FG

21-P von 0 km/h bis 250 km/h bei einem

Entfernungsbereich für Geschwindigkeitsmessungen

von 30 m bis 1000 m erlauben.

So jedenfalls steht es im Eichschein der

Geräte.

Aber jetzt genug der Vorrede: Schließlich

gibt es immer wieder Fälle, bei denen es

sich lohnt, einmal ganz genau hinzusehen.

In unserem Fall wurde einem Taxifahrer

vorgeworfen in Berlin auf der Paulstraße

in Alt-Moabit anstatt 30 km/h mit einer

stolzen Geschwindigkeit von 56 km/h unterwegs

gewesen zu sein. Als Beweismittel

dienten die Aussage des Polizeibeamten,

die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät

und ein Lasermessprotokoll.

Der Taxifahrer wollte es genau wissen und

ließ Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

einlegen. Im ersten Verhandlungstermin

gab es erst einmal eine Lektion im „Tiergartener

Landrecht“: Die Richterin drohte mit

einer Erhöhung der Geldbuße wegen vorsätzlicher

Überschreitung der Geschwindigkeit.

Ein Polizeizeuge fehlte leider, der

erschienene Polizeizeuge konnte immerhin

berichten, dass sich das Schild mit der

Regelung „Tempo 30“ 200 m von der Messstelle

befunden hatte. Aus welcher Entfernung

das Taxifahrzeug anvisiert wurde war

aus dem sogenannten Messprotokoll nicht

klar ersichtlich, entweder waren es 190,5

m oder 170,5 m. Es musste zur Klärung der

genauen Messentfernung ein neuer Termin

anberaumt werden.

In der Zwischenzeit recherchierte ich, ab

welcher Entfernung vom sogenannten

geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen

denn eine Messung zulässig ist. Meine

Recherche führte mich auf die „Geschäftsanweisung

PPr Stab Nr. 6/2010“ des Polizeipräsidenten

von Berlin. Dort wird unter

Ziffer 15 auf Seite 12 zum Mindestabstand

zu geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen

folgendes ausgeführt:

„Obwohl Fahrzeugführer/innen ihr Fahrverhalten

grundsätzlich so anpassen

müssen, dass sie bereits beim Passieren

der Zeichen die ab/bis dort max. zulässigen

Geschwindigkeitswerte einhalten,

ist z.B. zur Vermeidung abrupter Bremsmanöver

eine gewisse Abstandstoleranz

zu gewähren... Werden in einer Straße

durch Verkehrszeichen unterschiedliche

Höchstgeschwindigkeiten angeordnet,

gilt grundsätzlich ein Mindestabstand

von 75 m.“

Im zweiten Verhandlungstermin wurde

es dann spannend: Im Original des Messprotokolls

war eine Entfernung zwischen

dem Lasergerät und dem Taxi von „170,5

m“ protokolliert. Die Richterin war der

Ansicht, dass die vom Polizeipräsidenten

vorgeschriebene Entfernung von „75 m“

so zu verstehen ist, dass ein Messgerät

frühestens 75 m nach dem Schild mit der

Regelung „30 km/h“ eingesetzt werden

darf. Jetzt begann der Kampf der Argumente:

Nach meiner Auffassung mag dies für

ein klassisches Blitzgerät wohl zutreffen,

dieses erfasst bekanntlich Fahrzeuge, die

sich direkt vor dem Gerät befinden. Anders

ist jedoch die Sachlage, wenn Fahrzeuge

vom Messgerät erfasst werden die sich

noch deutlich vor dem Gerät befinden. Die

Richterin wurde erkennbar nachdenklich,

schien aber dennoch nicht bereit meiner

Argumentation zu folgen. Wie schon früher

in der Schule galt auch jetzt der Grundsatz:

„Wenn es eng wird, muss man sich an die

Grundrechenarten erinnern“. Ich nahm mir

die Freiheit und ergänzte das polizeiliche

Messprotokoll und verdeutlichte Folgendes

(siehe Grafik oben):

Mit dem Lasergerät darf erst ab einer

Entfernung von 30 m gemessen werden.

Das Tempo-30-Schild befand sich 200 m

vor dem Messposten. Die Entfernung zwischen

dem Lasergerät und dem Taxi betrug

170,5 m. Selbst wenn man der Argumentation

der Richterin folgt, betrug die sogenannte

Kulanzstrecke damit 29,5 m. Dies

war exakt einen halben Meter unterhalb

der Entfernung, ab der das Lasergerät

überhaupt eingesetzt werden durfte.

Damit war der Bann gebrochen: Die Richterin

tat das was sie kraft ihrer richterlichen

Unabhängigkeit („Kapitänin in ihrer eigenen

Badewanne“) innerhalb der Hauptverhandlung

darf – sie hat das Verfahren

eingestellt. Leider hat die richterliche

Unabhängigkeit nicht dafür gelangt, der

Landeskasse die vollständigen Verfahrenskosten

überzuhelfen, zum Glück hatte der

Mandant eine Rechtsschutzversicherung,

die seine Anwaltskosten getragen hat und

konnte sich – zurecht! – darüber freuen,

aus diesem Verfahren ohne Punkte und

Geldbuße herauszukommen.

Wir merken: Auch beim sogenannten

Lasern kommt es auf den Abstand an und

wie schon mein Professor für Zivilrecht

gerne bemerkte:

„Ius est vigilantibus oder auch:

Augen auf oder Beutel auf!“

Allzeit gute Fahrt und gute Nerven vor

Gericht wünscht Ihnen

Rechtsanwalt Christoph Wuttke

6 RAL 1015 taxinews · 1/2020


recht & steuern

Ab 1. Februar Jahresvignetten 2019 nicht mehr gültig

Foto: ADAC

Empfindliche Strafen bei fehlender oder ungültiger Vignette

Wer viel in den Nachbarländern

Österreich,

Schweiz und Tschechien

oder in Slowenien unterwegs

ist, aber noch

keine neue Jahresvignette hat, sollte sich

beeilen: Die Vignetten aus 2019 waren

nur noch bis 31. Januar 2020, gültig. Dies

gilt auch für die digitalen Jahresvignetten

für Österreich. Ab 1. Februar werden

ausschließlich die neuen Vignetten für

2020 anerkannt.

Wer keine gültige Vignette vorweisen

kann oder sie nicht richtig an der Windschutzscheibe

angebracht hat, muss

mit teils hohen Geldbußen rechnen. Am

teuersten wird es in Slowenien, wo bis

zu 500 Euro fällig werden können. In

Österreich kosten solche Mautvergehen

mindestens 120 Euro – Manipulationen

an der Vignette doppelt so viel. In der

Schweiz sind rund 180 Euro zuzüglich

Vignettenkosten und in Tschechien Summen

ab 200 Euro zu zahlen.

Vignettenpreise 2020

In Österreich haben sich 2020 die Mautgebühren

erhöht. Der neue Preis für die

Pkw-Jahresvignette beträgt 91,10 Euro

(+ 1,90 Euro), für zwei Monate 27,40 Euro

(+ 60 Cent), und das 10-Tages-Pickerl

kostet jetzt 9,40 Euro (+ 20 Cent). Die

gleichen Preise gelten auch für die

digitalen Vignetten. In der Schweiz wurde

die Jahresvignette für Autofahrer aus

Deutschland aufgrund des Wechselkurses

um 1,50 Euro teurer und kostet seit

Dezember 38,00 Euro.

In Slowenien bleiben die Preise weiterhin

stabil: Für ein Jahr Pkw-Maut werden

110 Euro fällig, für einen Monat 30 Euro

und für sieben Tage 15 Euro. Die Kosten

für die Maut in Tschechien betragen für

die Jahresvignette 60,50 Euro (+ 50 Cent),

für einen Monat 18,00 Euro (+ 50 Cent)

und für 10 Tage unverändert 12,50 Euro.

ADAC

Vererben Sie

Menschlichkeit.

Foto: Frank Rothe

Ihr Letzter Wille kann ein neuer Anfang

sein. Vermächtnisse und Zustiftungen geben

Kindern in Not eine bessere Zukunft.

Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

Sprechen Sie mit uns: Telefon 0203.7789 -0

www.kindernothilfe.de

1/2020 · RAL 1015 taxinews 7


recht & steuern

Andere Länder, andere Sitten

Längst sind die Vorschriften und

Regularien für den Straßenverkehr

im internationalen Vergleich

noch nicht vereinheitlicht und

bieten für ausländische Verkehrsteilnehmer

Fallstricke mit zum Teil erheblicher

Strafbewehrung. Wer also eine Fahrt

ins Ausland plant, ob als Urlaubs- oder

Geschäftsreise, ist gut beraten sich über

die Eigentümlichkeiten der jeweiligen

Straßenverkehrsordnungen zu informieren.

Denn auch im Ausland gilt der Grundsatz:

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

A&M

KFZ-Sachverständigenbüro

Jürgen Boenigk

A&M KFZ-SV-Büro

J. Boenigk

Wilhelmshavener Str. 30

10551 Berlin

Telefon: 030 - 396 61 51

Funktel: 0171 - 740 84 53

Telefax: 030 - 39 87 75 97

Schadengutachten und

Bewertungen

Pkw, Lkw, Motorräder,

Motorroller

E-Mail:

juergen-boenigk@web.de

Vorsicht beim Halten und Parken

Mittels farbiger Markierungen kennzeichnen

eine Reihe von Ländern jene Straßenbereiche,

an denen das Halten oder Parken

gestattet bzw. untersagt ist. So weisen

gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand

oder den Randsteinen in Frankreich,

Griechenland, Italien, Irland Luxemburg,

den Niederlanden oder auch Großbritannien

ein Parkverbot aus. Mit gelben Doppellinien

sind Bereiche versehen, in denen

auch das Anhalten, um z. B. nach dem Weg

zu fragen, verboten ist. In der Schweiz

werden Halteverbote durch eine einzelne

gelbe Linie ausgewiesen, während das

Parkverbot mit gelben Kreuzen am Fahrbahnrand

kenntlich gemacht ist. In Österreich

ist es wiederum erlaubt im Parkverbot

bis zu 10 Minuten lang zu halten. Bei

blauen Markierungen ist das Parken mit

Parkscheibe oder gegen Parkgebühr

gestattet. In Dänemark gilt in einem Bereich

von 10 Meter (zwei Autolängen) vor und

hinter Kreuzungen generell ein Parkverbot,

während es in Polen nicht erlaubt ist

100 Meter vor und hinter Bahnübergängen

zu parken – in Österreich sind es 80 Meter.

Auch bei der Regelung der Vorfahrt bestehen

in einigen Nachbarländern länderspezifische

Beschilderungen: Weiße Dreiecke

auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich

bedeuten in Dänemark „Vorfahrt achten“.

In Finnland ist dafür ein gelbes Schild mit

rotem Rand zuständig, im Nachbarland

Schweden steht das gleiche Schild für ein

Durchfahrtsverbot. Und in Portugal und den

Niederlanden warnt ein dreieckiges Schild

mit rotem Rand und einem auf der Seite

liegenden Auto in der Mitte vor einer Stelle

mit hohem Unfallrisiko.

Immer häufiger:

Rauchverbot im Auto

In den vergangenen Jahren hat eine Reihe

von Ländern zum Schutz von minderjährigen

Mitfahrern ein Rauchverbot im Auto

erlassen. In Italien und Griechenland ist

das Rauchen für alle Insassen verboten,

wenn Kinder unter 12 Jahre oder Schwangere

im Auto mitfahren. Verstöße können

Geldstrafen in Höhe von bis zu 3.000 Euro

nach sich ziehen. In Frankreich, dem

Vereinigten Königreich und in Irland gilt

eine Altersgrenze von 18 Jahren.

Insbesondere Familien mit Kindern sollten

sich über die Rücksitzpflicht erkundigen.

Denn während Kinder in Deutschland

bei Verwendung eines Kindersitzes oder

Sitzerhöhungen auch auf dem Beifahrersitz

mitfahren dürfen, müssen Kinder bis 12

Jahre in Irland, Makedonien, Slowenien

8 RAL 1015 taxinews · 1/2020


recht & steuern

Foto: ADAC / Gerd George

und Ungarn stets auf dem Rücksitz Platz

nehmen. In Frankreich liegt die Grenze bei

10 Jahren, in Großbritannien bei 14 Jahren.

In unserem Nachbarland Luxemburg ist für

Personen bis zu einem Alter von 17 Jahren

die Nutzung eines Kindersitzes obligatorisch,

wenn sie weniger als 1,50 Meter

Körperlänge messen. Und in Italien gilt für

Kinder bis 4 Jahren ein Beförderungsverbot

auf motorisierten Zweirädern, in Serbien

gar bis 12 Jahre.

Lichtpflicht, Abschleppseil und

Verbot von Reservekanistern

In zahlreichen Ländern besteht für alle

Kraftfahrzeuge die Pflicht auch am Tag

mit Abblendlicht zu fahren. In Schweden

riskiert jedoch eine Strafe wer die Nebelschlussleuchte

am Auto einschaltet. In

vielen Ländern Osteuropas ist das Mitführen

von Abschleppseil und Ersatzglühlampen

obligatorisch – Autos mit Xenon- oder

LED-Scheinwerfern sind von dieser Pflicht

befreit. Und während Österreich und die

Schweiz das Tempo für den Abschleppvorgang

auf 40 km/h beschränken, ist das

private Abschleppen in Italien und Spanien

gänzlich untersagt.

Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern

ist hingegen in vielen Fällen

untersagt. Wer eine Fähre benutzen will,

sollte in jedem Fall auf die Mitnahme von

Reservesprit verzichten, da die Mitnahme

in der Regel verboten ist. Beim Tranken

in Spanien ist es Vorschrift nicht nur den

Motor abzustellen, sondern auch die Fahrzeugbeleuchtung

sowie alle elektrischen

Geräte (Radio/Handy, etc.) auszuschalten.

In allen Alpenländern haben bergauf

fahrende Fahrzeuge Vorfahrt. In Italien

und der Schweiz ist Linienbussen auf

Pass- und Bergstraßen grundsätzlich

Vorrang zu gewähren.

Kuriose Regeln

Mitunter beinhalten die Verkehrsregeln

einzelner Ländern einige eigentümlich

anmutende Vorschriften. So gilt in Portugal

zwar grundsätzlich die Rechts-vor-Links-

Regelung, motorisierte Fahrzeuge haben

gegenüber Radfahrern und Fuhrwerken

jedoch immer Vorfahrt. Tschechien schreibt

eine Höchstgeschwindigkeit für das Überfahren

von Bahnübergängen von 30 km/h

fest – außer- wie innerorts. In Serbien können

Radfahrer, die schneller als 35 km/h

fahren, mit einer Geldbuße von 32 Euro

belegt werden. Und während Slowenien

vorschreibt während des gesamten Überholvorgangs

zu blinken, ist es in der Türkei

verpflichtend vor Kurven und während des

gesamten Überholvorgangs zu hupen. In

Spanien riskiert Herrchen – oder Frauchen

– eine Geldbuße, wenn der mitfahrende

Hund nicht angeschnallt wurde.

Städtische

Zufahrtbeschränkungen

Nicht nur in Deutschland auch im europäischen

Ausland ist die Einfahrt in einige

Innenstädten nur eingeschränkt möglich.

Am bekanntesten dürfte die Staugebühr

(„Congestion Charge“) in London sein. Sie

wird fällig, wer mit dem Auto den Bereich

„City of London“ oder das West End befährt.

Dazu müssen alle Fahrzeuge vor Einfahrt

registriert werden (https://tfl.gov.uk oder

SMS an +44/343/22 22 222). Über Kameras

an den Straßen zeichnet das System

die einfahrenden Kfz-Kennzeichen auf und

gleicht diese mit der Liste der registrierten

Fahrzeuge ab. Die Gebühr ist abhängig von

der Schadstoffklasse und startet bei £10,50

pro Tag. Autos mit alternativen Antrieben,

z. B. Hybrid- oder E-Antrieb, sind von der

Zahlpflicht ausgenommen, müssen aber

dennoch angemeldet werden.

Eine Reihe französischer Städte hat Umweltzonen

eingerichtet, die nur mit einer

CritAir-Feinstaub-Plakette befahren werden

dürfen. Diese werden in verschiedenen

Stufen ausgegeben und sind abhängig von

der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs.

Die CritAir-Plakette ist für 4,21 Euro

auf www.france.fr bestellbar und wird auf

Wunsch auch an eine Adresse in Deutschland

verschickt. Für Diesel-Fahrzeuge mit

Baujahr vor 2001 bleiben die Umweltzonen

seit Mitte 2019 jedoch in jedem Fall

gesperrt.

In unserem Nachbarland Belgien existieren

Umweltzonen in Antwerpen und der

Hauptstadt Brüssel. Wer in die Innenstadt

von Antwerpen fahren will, muss sein Auto

auf lez.antwerpen.be registrieren. Für

Benziner und Diesel mit Euro-Norm 3 und

Partikelfilter ist die Zufahrt kostenlos, während

Euro-3-Diesel ohne Partikelfilter oder

schlechterer Einstufung die Innenstadt nur

maximal an acht Tagen pro Jahr befahren

dürfen und dazu ein Tagesticket vorzuweisen

haben, das es online oder am Parkschein-Automaten

gibt. In Brüssel erstreckt

sich die Umweltzone über die gesamte

Hauptstadt-Region (Ausnahme Ringstraße

R0) und ist mit einem Einfahrverbot für

Benziner bis Euro-Norm-1 sowie Diesel mit

bis Euro2 verbunden.

In Italien beschränken neben Mailand

und Rom auch Bologna, Florenz, Genua,

Verona, Neapel und Pisa den Autoverkehr

in ihren Innenstädten mit einer eigenen

„Zona Traffico Limitato“ (ZTL). Jedoch sind

die ZTL-Regelungen von Stadt zu Stadt

recht unterschiedlich. Reisende sollten sich

daher unbedingt vorab informieren, was es

vor Ort zu beachten gilt, wo Zufahrttickets

erhältlich sind und welche Gültigkeitsdauer

sie haben.

Seit Herbst 2018 ist die Einfahrt in die

Stadtzentren von Madrid, Barcelona,

Granada, Sevilla, Valencia und Valladolid

nur mit der spanischen Umweltplakette

„Destintivo Ambiental“ erlaubt. Der Haken:

Für Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen

sind, ist diese nicht zu bekommen.

Eine Öffnung des Systems sei zwar geplant,

wann diese umgesetzt wird ist allerdings

nicht absehbar. De facto ist die Zufahrt in

die genannten Innenstädte damit für alle

Nicht-Spanier untersagt.

Einen ausführlichen Überblick über alle

länderspezifischen Verkehrsregeln gibt der

AvD auf seiner Homepage. Unter www.avd.

de/besondere-verkehrsregeln sind auch

Angaben zu den jeweiligen Mautgebühren

und den geltenden Tempolimits verfügbar.

AvD

Automobilclub von Deutschland

1/2020 · RAL 1015 taxinews 9


information

Verkehrsgerichtstag: Gute Empfehlungen

für sicheren Straßenverkehr

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat

(DVR) begrüßt die

Empfehlung, dass E-Scooter

mit Fahrtrichtungsanzeigern,

so genannten „Blinkern“,

ausgestattet werden sollen. Auch die

Forderungen nach einem Ausbau der

Infrastruktur, insbesondere der für den

Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein

richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit

seien außerdem die Empfehlungen

zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr

sowie Fahranfänger.

Bessere Infrastruktur erhöht

Verkehrssicherheit für alle

„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den

überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur.

Nutzer von E-Scootern,

Fahrrädern aber auch Fußgänger haben

nur dann eine Chance sicher anzukommen,

wenn ihnen der nötige und vor allem

sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden

wird“, sagt DVR-Pressesprecherin

Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche

Regelungen für Abstellplätze

begrüßenswert. Da die hohe Anzahl

an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer

von E-Scootern zudem eine unzureichende

Kenntnis der geltenden Regeln vermuten

lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären.

„Gefragt sind hier das BMVI, die Politik

aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann.

Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen

mit E-Scootern fahren dürfen, die

über eine geeignete Prüfbescheinigung

verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.

MPU für Verkehrsstraftäter mit

hohem Aggressionspotenzial

Aggressives Verhalten im Straßenverkehr

gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.

„Falls bei Straftaten

Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial

der beschuldigten Person

vorliegen, muss automatisch eine MPU

angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin.

Um aggressives Fahren weiter

einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag

für „aggressives Posen“ zudem

einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie

den Eintrag von Punkten im Flensburger

Fahreignungsregister. „Wer drängelt,

nötigt, riskant überholt oder anderweitig

durch einen aggressiven Fahrstil auffällt,

muss die Konsequenzen deutlich spüren“,

so Fohmann.

Optionsmodell für mehr Praxis

bei Fahranfängern

Ein großer Erfolg sei die Forderung, das

Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen,

urteilt der DVR. Demnach soll

die Probezeit von zwei auf drei Jahre

verlängert und gleichzeitig Anreize zur

Verkürzung derselben gesetzt werden,

z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten

Fahren oder Schulungsmaßnahmen.

„Gerade für Fahranfänger ist es wichtig,

noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln.

Durch diese Regelung wäre das möglich“,

urteilt die Sprecherin. Die Experten waren

sich zudem einig, dass die Lehr- und

Lernmethoden permanent an die Anforderungen

und die Zielgruppe angepasst

werden müssten. Zudem sollten die

qualitativen Anforderungen bei der

theoretischen und praktischen Prüfung

bestehen bleiben - auch wenn die Quote

derer, die die Prüfung nicht bestehen in

den vergangenen Jahren angestiegen

ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend:

„Wer die Fahrerlaubnis erhält,

muss die Regeln und Verhaltensweisen

im Straßenverkehr kennen. Alles andere

wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko“, so

Fohmann.

DVR

Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Die Berliner Kältebusse sind vom 1. November 2019 bis 31. März 2020 unterwegs:

Kältebus 1: täglich von 21:00 bis 03:00 Uhr • Kältebus 2: täglich von 19:00 bis 01:00 Uhr

Der Notdienst ist unter der Telefonnummer (0178) 523 58-38 täglich ab 21.00 Uhr

erreichbar und sollte wirklich nur in Notfällen angerufen werden.

Wofür einen Kältebus?

Mit dem Kältebus und der Kälte-Notübernachtung will die Berliner Stadtmission Kältetote in Berlin verhindern. Vom 1. November eines

Der Kältebus der Berliner Stadtmission startete vor über 20 Jahren. Aktueller Anlass war 1994 der Erfrierungstod eines Obdachlosen in

-

10 RAL 1015 taxinews · 1/2020


information

DVR begrüßt Novelle der StVO

Der Bundesrat hat der fahrradgerechten

Novelle der Straßenverkehrsordnung

weitgehend

zugestimmt. Für Radfahrerinnen

und Radfahrer aber auch zu

Fuß Gehende bedeutet das, aus Sicht des

Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR),

mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Überholabstand innerorts und

außerorts in der StVO fixiert

Die Rechtsprechung hatte in den letzten

Jahren die geforderte Länge von Überholabständen

zwar bereits entwickelt. Mit der

Novelle wird der Überholabstand von 1,5

Metern innerhalb von Ortschaften und 2

Metern außerorts jetzt aber auch normiert.

„Nach dieser Klarstellung des Verordnungsgebers

hoffen wir, dass die Kraftfahrzeug

Führenden den Abstand beim Überholen von

Rad Fahrenden nun immer einhalten werden“,

sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer

des DVR. Wichtig sei aber, dass mehr

Polizeibeamte den häufig mangelnden

Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad

Fahrenden als Sicherheitsproblem erkannten

und dann auch konsequent einschritten.

Regelungen zum Halten und

Parken an Kreuzungen

Die neuen Regelungen zum Parken vor

Kreuzungen seien ein erster guter Schritt,

gingen aber für einen echten Sicherheitsgewinn

nicht weit genug. Es sei nicht

nachzuvollziehen, warum das Parken mit

einem Abstand von acht Metern bis zum

Schnittpunkt der Fahrbahnen künftig nur an

Kreuzungen mit einem baulich angelegten

Radweg verboten sei. „Wer mehr Sicherheit

im Straßenverkehr möchte, muss auch an

zu Fuß Gehende, insbesondere an Kinder,

denken“, sagt der Hauptgeschäftsführer.

Kreuzungen und Einmündungen seien

generell Unfallschwerpunkte. Um Unfälle

zu vermeiden, seien gute Sichtbeziehungen

zwischen allen Verkehrsteilnehmern

unabdingbar. Der DVR hatte deshalb ein

generelles Parkverbot von zwei Pkw-Längen

oder zehn Metern bis zum Schnittpunkt der

Fahrbahnen gefordert.

Gehweg nicht für den Radverkehr

Erfreulicherweise unterstreicht die Novelle

außerdem, dass Gehwege für den Radverkehr

tabu sind. Durch eine Änderung der

Bußgeldkatalog-Verordnung werden die

Sanktionen spürbar angehoben: Für das

Radfahren auf Gehwegen werden künftig

statt 10 bis 25 Euro in der Regel 55 Euro

Verwarnungsgeld fällig, bei Behinderung

Gefährdung und Sachbeschädigung sind

Bußgeldhöhen bis zu 100 Euro vorgesehen.

„Das ist ein richtiges Signal an die Rad Fahrenden,

ihre Verantwortung für den Schutz

der Fußgängerinnen und Fußgänger ernst

zu nehmen“, so Kellner.

DVR

Deutscher Verkehrssicherheitsrat

Haltverbot auf Schutzstreifen

Positiv ist aus Sicht des DVR das neue

Haltverbot auf Schutzstreifen. „Aufgrund

deutlicher Differenzgeschwindigkeiten

zwischen Kfz und Fahrrädern kann es zu

gefährlichen Situationen kommen, wenn

Rad Fahrende vom Schutzstreifen auf

die Fahrbahn ausweichen müssen. Das

Haltverbot ist deshalb sinnvoll“, bewertet

Kellner die Änderung.

Schritttempo für Lkw

beim Rechtsabbiegen

Wer einen Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5

Tonnen fährt, darf künftig beim Rechtsabbiegen

nur noch mit Schrittgeschwindigkeit

fahren, es sei denn, es ist überhaupt nicht

mit Radverkehr zu rechnen. „Es ist eine

wichtige Regelung, um den Versuch zu

unternehmen, die Zahl der Abbiegeunfälle

deutlich zu senken“, bewertet Hauptgeschäftsführer

Kellner diese Änderung. In

Ergänzung mit dem Einbau von Abbiegeassistenten

und einer Infrastruktur, die gute

Sichtbeziehungen an Kreuzungen erlaubt,

könnten so schwere Unfälle mit Schwerverletzten

oder Getöteten vermieden werden.

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1/2020 · RAL 1015 taxinews 11


information

Rettungsgasse rettet Leben

Verstöße werden zukünftig härter bestraft

Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung

werden in Zukunft

Verstöße gegen die Rettungsgasse

härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse

bildet, zahlt (wie bisher auch)

200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte

in Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein

Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden

künftig auch Fahrer bestraft, die durch

die Rettungsgasse fahren oder sich an

Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens

240 Euro, zwei Punkte und ein Monat

Fahrverbot.

Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte

schnell und ohne Behinderung zum

Unfallgeschehen kommen, muss die

Rettungsgasse bereits bei stockendem

Verkehr gebildet werden. Und so geht‘s:

Auf Autobahnen und Straßen außerorts

mit mehreren Fahrstreifen je Richtung

weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur

nach links aus, alle anderen orientieren

sich nach rechts. Da auf die Polizei noch

Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst

folgen können, muss die Rettungsgasse

so lange offenbleiben, bis der Stau sich

auflöst.

Auch wer jetzt in Richtung Skigebiete

unterwegs sind, sollte auf die Regelungen

zur Rettungsgasse im Ausland achten.

In Österreich besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse

zu bilden, auf Autobahnen und

Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren

je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen

Fahrbahnen müssen sich alle

Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem

Verkehr auf der linken Spur so weit links

wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf

den anderen Spuren orientieren sich so

weit wie möglich nach rechts.

In Frankreich müssen Autofahrern den

Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben,

an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.

Die Schweiz sieht auf Autobahnen

mit zwei Fahrstreifen muss für

Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in

der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben.

Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen

ist die Gasse zwischen dem linken und dem

zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.

Und in Italien gibt keine speziellen Vorschriften.

ADAC

12 RAL 1015 taxinews · 1/2020


information

HKA-01: Fahrerabrechnung leicht gemacht!

Mit dem neuen HALE Kassenautomat

HKA-01 sparen

Taxiunternehmen Zeit und

Geld. Er automatisiert die

Fahrerabrechnung – und ist

damit eine wertvolle Hilfe besonders für

Mehrwagenbetriebe.

Taxiunternehmer wissen: Je größer die

Flotte, desto aufwändiger die Fahrerabrechnung

und Betriebsdatenverwaltung.

Wertvolle Unterstützung bietet hier ab

sofort HALE Kassenautomat HKA-01! Er

wurde speziell entwickelt für die Anforderungen

von Mehrwagenbetrieben. Als ideale

Ergänzung zum HALE Datencenter, dem

Unternehmerportal für alle HALE Taxameter

und Wegstreckenzähler, ermöglicht er

• eine automatische Fahrerabrechnung

rund um die Uhr ohne Personal – kein

Zählen, keine Buchung, die Schichtabrechnung

wird automatisch ins Kassenbuch

übernommen;

• die bequeme Übertragung der Fahrtdaten

von Fahrer-Karte/-Cey ins HALE

Datencenter – mit den drei verschiedenen,

individuell auswählbaren HALE

Datendiensten Operations, INSIKA und

Cey online;

• die Abrechnung der bereits online –

durch Signiereinheit SEI-03M oder

Modem MOD-003 – ans HALE Datencenter

übertragenen Einzelfahrt- und

Schichtdaten.

Der Kassenautomat sorgt somit für eine

sichere und schnelle Daten- und Geldverarbeitung.

Einfache Bedienung

Mit seinem großzügigen,15‘‘ LC-Touchscreen

und seiner intuitiven Menüführung

macht der HALE Kassenautomat die

Fahrerabrechnung „zum Kinderspiel“:

1. Der Fahrer meldet sich mit Fahrer-Cey

oder Fahrer-Karte (NFC-Card) an.

Alternativ ist auch die Eingabe der

Fahrer-Nummer samt PIN möglich.

2. Nach automatischer Anzeige des

Abrechnungsbetrags zahlt der Fahrer

das Geld ein (Banknoten und Münzen).

Jedes Fahrerkonto verfügt dabei über

einen individuell definierbaren Rahmen

für Über-/Unterzahlungen. Der Fahrer

genießt somit hohe Flexibilität in seinem

Bargeldhandling.

3. Über den integrierten Thermodrucker –

mit extralanger Papierrolle für viele

Ausdrucke – wird anschließend / nach

jedem Einlese- bzw. Abrechnungsvorgang

ein Beleg ausgegeben. Diesen

kann der Fahrer bei Bedarf auch

gleich an eine beliebige E-Mail-Adresse

schicken.

Die Abrechnungsdaten werden im Zuge

dessen vollständig digital (automatisch) an

das HALE Datencenter übertragen – und

können mit nur einem Klick in das Kassenbuch

übernommen werden.

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HALE Datencenter, Web-Interface für Fernwartung

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unterbrechungsfreien Betrieb während des

Zahlungsvorgangs, Geldwechselfunktion

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Trotz seines eleganten, platzsparenden

Designs mit nur 155 cm Höhe bietet er

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Hakenverriegelung sowie die Möglichkeit

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Fotos: HALE

1/2020 · RAL 1015 taxinews 13


information

ADAC setzt auf Fortschritte für die Verkehrssicherheit

58. Verkehrsgerichtstag in Goslar

Aggressivität im Straßenverkehr,

Elektrokleinstfahrzeuge als

neue Mobilitätsart sowie eine

Verlängerung der Fahrausbildung

– die Verbesserung der

Verkehrssicherheit ist eines der zentralen

Themen des 58. Verkehrsgerichtstags

in Goslar. Die Arbeitskreise III, V und VI

beschäftigen sich mit Themen der

Verkehrssicherheit.

E-Scooter und Aggressivität im

Straßenverkehr im Mittelpunkt

Auf großes Interesse dürften die Diskussionen

rund um die Elektrokleinstfahrzeuge

stoßen – sie prägen in immer stärkerem

Maße das Straßenbild. Vorbehalte gegen

E-Scooter bestehen, weil viele Nutzer sie

ungeordnet abstellen oder sich verkehrswidrig

verhalten. Für den ADAC sind die

Elektrokleinstfahrzeuge eine sinnvolle

Ergänzung zu bestehenden Mobilitätsformen.

Die Verkehrssicherheit darf aber nicht

unter E-Scootern leiden. Außerdem muss

die Einhaltung der Regelungen konsequent

kontrolliert werden.

Der Arbeitskreis III prüft, ob es neben

angemessener Bestrafung auch andere

Möglichkeiten gibt, um Aggressivität im

Straßenverkehr zu begegnen. Der ADAC

spricht sich dafür aus, Kontrollen zu

verstärken und bereits während der Fahrausbildung

Provokationen, Emotionen und

Aggressionen intensiv zu thematisieren.

Mit der Verbesserung der Fahrausbildung

befasst sich der Arbeitskreis VI und fragt,

ob neue Wege beschritten werden müssen,

damit junge Fahrer in den ersten Jahren

sicherer unterwegs sind. Wesentlich aus

Sicht des ADAC ist es, einen Rahmen

zu schaffen, in dem jungen Fahrern die

eigenen Fahrfähigkeiten objektiv widergespiegelt

werden.

Rechtssicherheit bei Unfällen im

Ausland muss gestärkt werden

Der Arbeitskreis I schließlich diskutiert

Möglichkeiten, die Abwicklung von Unfällen,

die im Ausland passiert sind, zu vereinfachen.

Hierzu müssten aus Sicht des ADAC

die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen

EU-weit vereinheitlicht

werden. Weitere Themen des diesjährigen

Verkehrsgerichtstags sind unter anderem

die Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens

(Arbeitskreis IV), die Entschädigung

von Opfern nach Terrortaten mit einem Kfz

(Arbeitskreis VII) sowie Passagierrechte auf

Kreuzfahrten (Arbeitskreis VIII).

I Grenzüberschreitende

Unfallregulierung in der EU

Abwicklung von Unfällen im Ausland soll

einfacher und transparenter werden

Seit Inkrafttreten der 4. EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie

im Jahr 2003 und einer

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

(EuGH) im Jahr 2007 können die

Ansprüche an Unfallgegner nach einem

Auslandsunfall im Heimatland geltend

gemacht und eingeklagt werden. Allerdings

gilt für die Frage, welche Schadenersatzpositionen

ersetzt werden, das Recht des

Unfalllandes. Dieses kann in vielen Fällen

von dem in Deutschland abweichen.

So werden Mietwagenkosten oder Nutzungsausfälle

in Deutschland vergleichsweise

großzügiger erstattet, bei Personenschäden

sind die Summen, die erstattet

werden, im Ausland (z.B. in Italien oder

Spanien) oft höher. Auch die Kosten für

einen Anwalt, der für die Regulierung eines

Auslandsunfalls hinzugezogen werden

muss, werden – anders als hierzulande –

im Ausland (wie z.B. in Frankreich) oftmals

nicht ersetzt. Zudem verjähren Schaden-

ersatzansprüche in manchen Ländern

(z.B. in Spanien bereits nach einem Jahr, in

Deutschland erst nach drei Jahren) weitaus

schneller. Im Arbeitskreis I werden aktuelle

Praxisprobleme bei der Abwicklung eines

Auslandsunfalls dargestellt.

Nach Ansicht des ADAC besteht hier dringender

Optimierungsbedarf: Neben der

notwendigen EU-weiten Vereinheitlichung

der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche

bei grenzüberschreitenden

Verkehrsunfällen muss sichergestellt

werden, dass Geschädigte nach einem

Auslandsunfall ihre außergerichtlichen

Anwaltskosten – so wie in Deutschland –

erstattet bekommen.

Außerdem ist nach Ansicht des Clubs

notwendig, die Kompetenzen der Schadenregulierungsbeauftragten

zu erweitern:

Aktuell verweigern diese häufig die Auszahlung

des Schadenersatzes mit dem Hinweis,

dass die ausländische Versicherung

die Einwilligung zur Auszahlung des bereits

zugesagten Betrages noch nicht erteilt

habe – für Geschädigte unter Umständen

eine existenzbedrohende Verzögerung.

Zudem müssen viele EU-Mitgliedstaaten

– auch Deutschland – die vorgeschriebene

Zentralstelle für Unfalldokumente noch

einrichten. Damit wird es z.B. leichter, die

für die Unfallabwicklung erforderlichen

polizeilichen Unfallprotokolle aus dem

Ausland zu erhalten.

II

Fiktiver Schadenersatz muss

bestehen bleiben

Geschädigte dürfen nicht zur Reparatur

gezwungen werden

Geschädigte können Sachschäden, die

durch einen Verkehrsunfall verursacht

wurden, auch fiktiv auf der Grundlage

eines Schadensgutachtens oder Kostenvoranschlages

abrechnen. So ist es ihnen

freigestellt, ob und wie sie den Schaden

beseitigen lassen. Diese im Haftpflichtrecht

gängige Praxis ist zuletzt in die Diskussion

geraten.

Der Arbeitskreis II beschäftigt sich mit der

Frage, ob der fiktive Schadensersatz zu höheren

Kosten und einer ungerechtfertigten

Bereicherung des Geschädigten führt.

14 RAL 1015 taxinews · 1/2020


information

Aus Sicht des ADAC ist das nicht der Fall.

Zu Stundensätzen der Markenwerkstatt

darf auf Gutachtenbasis ohnehin nur noch

bei neuwertigen oder scheckheftgepflegten

Fahrzeugen abgerechnet werden.

Wen die Delle in der Türe nicht stört, soll

weiterhin den Betrag bekommen, der bei

einer fachgerechten Instandsetzung netto

angefallen wäre. Würde diese Möglichkeit

der fiktiven Abrechnung vom Gesetzgeber

abgeschafft, müsste der Geschädigte

entweder teuer in der Werkstatt reparieren

lassen oder er verzichtet ohne eine Entschädigung

zu Gunsten des Verursachers.

Daher sieht der ADAC keinen Bedarf für

eine Gesetzesänderung. Stattdessen wäre

angesichts der aktuellen Unsicherheiten

in der Rechtsprechung eine klarstellende

Entscheidung durch den Großen Zivilsenat

des BGH wünschenswert.

Für den ADAC steht außer Frage, dass der

Geschädigte nicht in seiner Wahlfreiheit

eingeschränkt und zu einer Reparatur

gezwungen werden darf.

III

Aggressivität im

Straßenverkehr

Lichthupe, derbe Gesten, Ausbremsen,

dichtes Auffahren oder illegale Autorennen:

Nach Meinung vieler Verkehrsteilnehmer

nimmt die Aggressivität im Straßenverkehr

immer weiter zu.

Der Gesetzgeber hat deshalb schon 2017

illegale Straßenrennen zur Straftat qualifiziert

und mit hohen Strafen belegt. Trotzdem

gibt es weiterhin Chaoten auf der

Straße, die andere Verkehrsteilnehmer in

Angst und Schrecken versetzen. Der

Arbeitskreis III des 58. Verkehrsgerichtstags

möchte klären, ob es andere wirksame

Ansätze für ein rücksichtsvolles Miteinander

gibt. Dabei geht es auch um die Frage,

ab wann aus einer regelwidrigen Tempoüberschreitung

ein Aggressionsdelikt wird.

Der ADAC setzt sich für konkrete Maßnahmen

ein, damit derartige Taten erst

gar nicht begangen werden. So sollte im

Rahmen der Fahrausbildung Aggressivität,

Provokationen und starke Emotionen im

Straßenverkehr und deren negativer Einfluss

auf die Verkehrssicherheit thematisiert und

geltendes Recht durch verstärkte Kontrollen

durchgesetzt werden. Das geht vom Verlust

des Führerscheins über die Einziehung der

Fahrzeuge bis zur verpflichtenden Eignungsüberprüfung

mittels MPU.

IV Praxistauglichkeit

des Bußgeldverfahrens

Faire Verfahren durch bessere Dokumentation

der Messung

Bei Bußgeldverfahren im verkehrsrechtlichen

Bereich sollte möglichst zügig

entschieden werden. Dabei müssen alle

Voraussetzungen für ein faires und

rechts-staatliches Verfahren garantiert werden.

Ob dies nach geltendem Recht der Fall

ist oder Änderungen notwendig sind, damit

beschäftigt sich der Arbeitskreis IV.

Im Bußgeldverfahren muss nachträglich

überprüft werden können, ob eine Messung

fehlerhaft ist. Nur so kann sichergestellt

werden, dass die Betroffenen ein faires

Verfahren bekommen. Dabei geht es um

folgende zentrale Fragen: Wie weit geht

das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers?

Welche technischen Voraussetzungen muss

der Hersteller schaffen, um den Messvorgang

für den Sachverständigen nachvollziehbar

zu machen? Sind die derzeitigen

gesetzlichen Grundlagen, wie die kurze

Verjährungsfrist oder das Zwischenverfahren

noch zeitgemäß?

Der ADAC fordert schon seit langem bei

standardisierten Messverfahren eine Fotooder

Videodokumentation sowie Speicherung

der Rohmessdaten, um die Messung

überprüfbar zu machen. Eine Verlängerung

der Verjährungsfristen erscheint aus Sicht

des Clubs nicht erforderlich. Wichtiger ist

eine ausreichende personelle Ausstattung

der Behörden und Gerichte und eine Straffung

der Verfahrensschritte.

Die Staatsanwaltschaft sollte im Zwischenverfahren

nur dann eingebunden sein, wenn

sie ausnahmsweise etwas zum Verfahren

beitragen kann.

Im Rechtsbeschwerdeverfahren muss

sichergestellt werden, dass Fehlurteile auch

bei vermeintlich geringfügigen Rechtsfolgen

überprüft und berichtigt werden

können, stellt der ADAC fest.

V Elektrokleinstfahrzeuge

Mit Augenmaß für die Verkehrssicherheit

sorgen

Seit Anfang 2018 prägen E-Scooter immer

stärker das Bild urbaner Mobilität in

Europa. In Deutschland sind die Roller seit

Mitte 2019 gesetzlich als Kraftfahrzeuge

besonders geregelt. Obwohl die Scooter

als umweltfreundliche Ergänzung zu den

etablierten Verkehrsmitteln zunächst

wohlwollend begrüßt wurden, galten sie

bald als problematisch: Durch das teilweise

sorglose und verkehrswidrige Verhalten

von Nutzern, durch ungeordnetes Abstellen,

aber auch durch ungeeignete Infrastruktur

kam es zu teils schwerwiegenden Konflikten

und Unfällen.

Der ADAC steht neuen Mobilitätsformen

grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass

die Verkehrssicherheit nicht darunter leidet.

Der ADAC hält es für unerlässlich, dass

die bestehenden gesetzlichen Regelungen

eingehalten und konsequent kontrolliert

1/2020 · RAL 1015 taxinews 15


information

werden. Nur dann kann der E-Scooter eine

sinnvolle Ergänzung der Beförderungsmittel

sein.

Zu diskutieren ist allerdings, ob die

Behandlung von alkoholisierten Pedelec-

Fahrern gegenüber E-Scooter-Fahrern

sachlich berechtigt ist: Nach deutschem

Recht gelten für E-Scooter die Promillegrenzen

der Autofahrer, während die

Pedelec-Fahrer wie Radfahrer behandelt

werden, sich also erst ab 1,6 Promille

strafbar machen. Der ADAC spricht sich

dafür aus, dass die Strafgerichte dem unterschiedlich

hohen Gefährdungspotential

von Elektrokleinstfahrzeugen und „echten“

Kraftfahrzeugen Rechnung tragen.

VI

Fahranfänger – neue Wege

zur Fahrkompetenz

Längeres Lernen macht junge Fahrer

sicherer

Junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren

gelten als Hochrisikogruppe. Statistiken

DECKER & KOLLEGEN

Rechtsanwälte und Steuerberaterin

Verkehrsrecht · Immobilienrecht

Wettbewerbsrecht · Urheberrecht

zeigen, dass die jungen Führerscheinneulinge

aufgrund mangelnder Fahrroutine

und anderer altersbedingter Verhaltensweisen

häufiger in Unfälle verwickelt sind

als ältere Verkehrsteilnehmer. Um solche

Unfälle zu reduzieren und die Sicherheit

für alle anderen Verkehrsteilnehmer zu

erhöhen, müssen effektive Regelungen

getroffen werden. Oberstes Ziel ist es,

die Fahrkompetenz von Fahrneulingen zu

verbessern.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

hat Maßnahmen erarbeitet, die das besondere

Risiko der jungen Fahrer reduzieren

sollen. Dabei geht es unter anderem um

die Verlängerung der Probezeit von zwei

auf drei Jahre, verbunden mit der Möglichkeit

einer Verkürzung durch Teilnahme an

weiterbildenden Maßnahmen.

Aus Sicht des ADAC sind weitere Anstrengungen

zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

dringend erforderlich. Unter anderem

ist es wichtig, der Selbstüberschätzung

entgegenzuwirken, die oftmals mit Beginn

des Alleine-Fahrens zu beobachten ist.

Daher müssen Möglichkeiten geschaffen

werden, dem Anfänger die eigenen Fahrfähigkeiten

objektiv widerzuspiegeln.

Eine Ausweitung des begleiteten Fahrens

auf 16-Jährige würde außerdem zu einer

Verlängerung des Lernzeitraums führen

und kann daher nach Meinung des Clubs

das Anfängerrisiko durch den Erwerb von

zusätzlicher Fahrpraxis unter geschützten

Bedingungen reduzieren. Hierfür sollten auf

EU-Ebene die Voraussetzungen geschaffen

werden.

Auch die gestiegene Zahl nicht bestandener

(Fahr)Prüfungen und ihre Ursachen sind

Thema im Arbeitskreis.

VII

Rechte für Terroropfer:

Entschädigung von Opfern

nach terroristischen Anschlägen

Terroropfer einfacher entschädigen

Terror- und Gewaltopfern, die durch ein

Kraftfahrzeug geschädigt wurden, muss

zukünftig schneller und umfassender

geholfen werden. Das Attentat auf dem

Berliner Breitscheidplatz 2016 und die

Amokfahrt in eine Menschenmenge 2018

in Münster haben gezeigt, dass die Opfer

von Terrortaten mit einem Kraftfahrzeug

nur ungenügend unterstützt und entschädigt

werden. Der ADAC begrüßt daher das

Engagement des Gesetzgebers von 2019,

Opfern von Angriffen mit Kraftfahrzeugen

oder bei anderen vorsätzlichen Taten wie

z.B. Selbstmordfahrten besser zu helfen.

Gleichzeitig drängt der Club darauf, dass

die Umsetzung der neuen Regeln für die

Opfer so einfach wie möglich wird. Der

Geschädigte muss – trotz der rechtlich

komplizierten Gemengelage aus Sozialversicherungsrecht

und allgemeinem

Haftungsrecht – einen festen Ansprechpartner

haben.

VIII

Sicherheit und

Passagierrechte auf

Kreuzfahrten

Die Kreuzfahrtbranche eilt von Rekord zu

Rekord: Die Zahl der Urlauber steigt, die

Schiffe werden immer größer. Doch die See

wird stürmischer für die Branche: Einige

Fälle von „Passagier über Bord“ sowie die

Havarie des Kreuzfahrtschiffs „Viking Sky“

vor der norwegischen Küste im März 2019

haben Aspekte der Sicherheit in den Fokus

der Öffentlichkeit gerückt.

Der Arbeitskreis VIII des 58. Verkehrsgerichtstag

befasst sich mit der Sicherheit

und den damit verbundenen Passagierrechten

auf Kreuzfahrten. Der ADAC

begrüßt die Initiative des Arbeitskreises

zu überprüfen, inwieweit die geltenden

Sicherheitsvorschriften und Haftungsregeln

mit den steigenden Passagierzahlen

Schritt halten.

Aus Sicht des ADAC sollten in den Sicherheitskonzepten

der Reiseveranstalter auch

neue Risiken wie etwa die Evakuierung

großer Menschenmengen und Terrorgefahren

Berücksichtigung finden. Erkenntnisse

aus Ereignissen und Zwischenfällen in

der Vergangenheit können aus Sicht des

Clubs helfen, die Handhabung von Abläufen

bei außergewöhnlichen Ereignissen zu

optimieren.

Der ADAC befürwortet außerdem, dass

havarierten Passagieren nicht nur medizinische,

sondern auch psychologische

Betreuung zu Teil wird.

ADAC

16 RAL 1015 taxinews · 1/2020


Mehr Geld für Elektro- und

Brennstoffzellenfahrzeuge

Foto: DEKRA

Ab 19.02.2020 gelten die von der Bundesregierung beschlossenen höheren

Zuschüsse beim Kauf von Elektrofahrzeugen

Der Umweltbonus wird bis zum

31. Dezember 2025 verlängert

und deutlich erhöht. Bei rein

Batterieelektrofahrzeugen und

Brennstoffzellenfahrzeugen bis

40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus

um 50 Prozent auf 6.000 Euro

angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000

Euro werden 5.000 Euro gezahlt.

Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

(sogenannte Plug In-Hybride) bis

40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es ab jetzt

4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000

Euro werden 3.750 Euro gezahlt.

Der erhöhte Umweltbonus wird wie bisher

zur Hälfte vom BAFA und zur Hälfte von der

Industrie gezahlt und gilt für alle Fahrzeuge,

die ab dem 5. November 2019 zugelassen

wurden.

Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes

für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA): „Nachdem wir aus Brüssel grünes

Licht bekommen haben, können wir nun die

höheren Förderbeträge auszahlen. Dadurch

wird der Kauf klimaschonender Fahrzeuge

noch einmal deutlich attraktiver.“

Vereinfachtes Antragsverfahren

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

MdB war es wichtig, dass mit den neuen

Fördersätzen auch das Antragsverfahren

effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet

wird. Das ist gelungen. Statt wie bisher

zweimal muss der Antragsteller nur noch

einmal Kontakt mit dem BAFA aufnehmen.

„Das bedeutet, dass jeder Antragsteller

ohne weiteren Zwischenschritt von den erhöhten

Fördersätzen profitieren kann, wenn

alle notwendigen Unterlagen zum Antrag

eingereicht sind“, so Safarik.

Bereits eingereichte Anträge

Das BAFA prüft automatisch, ob Anträge,

die nach der alten Richtlinie gestellt wurden,

die Voraussetzungen für die erhöhte

Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten

die Bürgerinnen und Bürger den neuen

Förderbetrag direkt im Rahmen des alten

Antrags.

Nähere Informationen zu der neuen

Richtlinie können unter www.bafa.de/

umweltbonus abgerufen werden.

BAFA

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Spiel und Sport – und damit Perspektiven.

Bitte helfen auch Sie – mit Ihrer Spende!

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1/2020 · RAL 1015 taxinews 17


information

Entspannt elektrisch unterwegs vom Start bis zum Ziel

Mercedes me Charge: Bequemes Laden und Transparenz beim Bezahlen

Die Produkt- und Technologiemarke

EQ bietet mit Mercedes

me umfassende Services für

die Elektromobilität von heute

und morgen. Zu den wichtigsten

Services und Funktionen des EQC (Stromverbrauch

kombiniert: 20,8-19,7 kWh/100

km; CO 2 -Emissionen kombiniert: 0 g/km)

gehören neben der Vorklimatisierung vor

allem auch die EQC optimierte Navigation

und Mercedes me Charge. Über die EQC optimierte

Navigation finden Mercedes-Benz

Kunden schnell öffentliche Ladestationen,

DIE

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bekommen über Mercedes me Charge

bequem Zugang zu Ladesäulen verschiedener

Anbieter und profitieren von einer

integrierten Bezahlfunktion mit einfacher

Abrechnung auch an den Stationen von

IONITY, dem europäischen Schnellladenetz.

Das Ziel: ein entspanntes, unkompliziertes

Reisen mit Transparenz und Planungssicherheit.

Über Mercedes me Charge erhalten Fahrer

eines Mercedes-Benz EQC oder Plug-in-Hybrid-Modells

mit der neuesten Infotainmentgeneration

MBUX (Mercedes-Benz

User Experience) optional Zugang zu einem

der weltweit größten Ladenetze mit allein

in Europa über 300 verschiedenen Betreibern

von öffentlichen Ladestationen (Stadt,

Parkplätze, Autobahnen, Einkaufszentren

usw.). Die EQC optimierte Navigation lässt

Mercedes-Benz Kunden diese Stationen

leicht finden. Der bequeme Zugang zu den

Ladesäulen erfolgt über die Mercedes me

Charge Ladekarte, per Mercedes me App

oder über die Anzeige auf dem Media-Display

des Fahrzeugs. Hierfür sind keine

unterschiedlichen Verträge notwendig: Die

Kunden profitieren neben der einfachen

Authentifizierung von einer integrierten

Bezahlfunktion mit einfacher Abrechnung,

nachdem sie einmalig ihre Zahlungsmethode

hinterlegt haben. Jeder Ladevorgang

wird automatisch abgebucht. Die einzelnen

Ladevorgänge werden monatlich in einer

übersichtlichen Rechnung zusammengestellt.

Außerordentliche Geschwindigkeit

zu attraktivem Preis: IONITY @

Mercedes me Charge

Mercedes me Charge ermöglicht auch den

Zugang zu den Schnellladestationen des

paneuropäischen Schnellladenetzwerks

von IONITY. Die kurzen Ladezeiten sorgen

insbesondere bei Langstrecken für eine

angenehme Reise. Mit dem IONITY-Paket

bietet Mercedes-Benz seinen EQC-Kunden

ein attraktives Vertragsmodell zu einem

vergünstigten Ladepreis von 0,29 Euro pro

geladener Kilowattstunde. EQC-Kunden

erhalten das IONITY-Paket ein Jahr lang

ohne Grundgebühr. Entlang der Hauptverkehrsachsen

in Europa wird IONITY bis

2020 insgesamt rund 400 Schnellladestationen

errichten und betreiben. IONITY wurde

im November 2017 als Gemeinschaftsunternehmen

der BMW Group, der Mercedes-Benz

AG, der Ford Motor Company und

18 RAL 1015 taxinews · 1/2020


information

Fotos: Daimler AG

dem Volkswagen Konzern mit Audi und

Porsche gegründet.

Sicher ankommen:

die EQC optimierte Navigation

Auf Basis zahlreicher Faktoren plant die

Funktion „EQC optimierte Navigation“

automatisch die schnellste Route unter

Berücksichtigung der kürzesten Ladezeit –

entsprechend werden Schnellladestationen

bevorzugt. Unter anderem fließen dabei

die aktuelle elektrische Reichweite, der

aktuelle Stromverbrauch sowie verfügbare

Ladestationen und Wetterdaten ein.

Der Fahrer muss nicht immer zwingend

vollladen, sondern lädt flexibel in Bezug auf

die Gesamtreisezeit. Zudem reagiert die

Routenplanung dynamisch auf Änderungen.

Stets die optimale Temperatur:

die Vorklimatisierung

Damit hat der Fahrzeuginnenraum schon

bei Abfahrt die gewünschte Temperatur. Die

Programmierung ist direkt über MBUX oder

über die Mercedes me App möglich. Ein

ausgeklügeltes System mit Wärmepumpe

und elektrischen Zuheizern kühlt oder

heizt den Innenraum vor. Hierbei besteht

zusätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen

spezifischer Aufheizung des Fahrersitzes

und aller Sitzplätze.

Daimler

1/2020 · RAL 1015 taxinews 19


information

WeShare expandiert ins europäische Ausland

WeShare, der Free-Floating-

Carsharingservice von

Volkswagen und ŠKODA,

wird 2020 in sieben weitere

Städte in Deutschland

und im europäischen Ausland expandieren.

Nach Prag und Hamburg im Frühjahr, will

WeShare im Jahresverlauf zudem in Paris,

Madrid, Budapest, München und Mailand

starten. In allen Städten wird WeShare

eine vollelektrische Flotte aus rund 8.400

E-Fahrzeugen anbieten. In Prag und Budapest

wird WeShare mit ŠKODA kooperieren.

In den anderen Metropolen in Deutschland,

Frankreich, Spanien und Italien kommen

neben dem e-Golf auch der e-up! und

zum Ende des Jahres der ID.303 von

Volkswagen zum Einsatz. Bereits 2019

war WeShare mit 1.500 e-Golf in Berlin gestartet,

wo das Unternehmen mittlerweile

50.000 registrierte Kunden verzeichnet.

„Für uns ist 2020 ein Jahr des starken

Wachstums“, sagt Philipp Reth, Chief Executive

Officer (CEO) von WeShare.“ Wir sind

überzeugt, dass vollelektrisches Free-

Floating-Carsharing auf dem Weg zu automatisierten

Transportsystemen noch eine

längere Zeit ein wesentliches und skalierungsfähiges

Brückenelement im Bereich

der nachhaltigen und geteilten Mobilität

ist.“ Ziel müsse es nun sein, gemeinsam mit

den Städten, dem Carsharing auch in der

Breite der Bevölkerung zum Durchbruch

zu verhelfen. „Wir wünschen uns daher

ein Entgegenkommen der Städte, etwa im

Bereich der Parkgebühren für Carsharingfahrzeuge

oder beim Ausweisen von neuen

Carsharingflächen im öffentlichen Raum,

um für potenzielle Nutzer positive Anreize

zu setzen und Carsharing noch interessanter

und relevanter zu machen“, so Reth.

WeShare erfolgreich

in Berlin gestartet

In Berlin, wo WeShare im Juni 2019 gestartet

war, haben sich mittlerweile rund

50.000 Kunden registriert. Rund dreiviertel

der registrierten Kunden sind dabei aktive

Nutzer, d.h. sie haben mindestens einmal

den Service von WeShare genutzt. „Diese

Quote ist im Branchenvergleich sehr hoch

und zeigt, dass WeShare für die Menschen

eine hohe Relevanz in ihrer städtischen

Mobilität besitzt“, so CEO Philipp Reth. Die

Fahrzeuge von WeShare in Berlin haben im

zurückliegenden halben Jahr dabei mehr

als drei Millionen vollelektrische Kilometer

zurückgelegt, was sich in durchschnittlich

vier bis fünf Fahrten pro Fahrzeug und Tag

übersetzt.

Eine der wesentlichen Herausforderungen

für WeShare in Berlin ist derweil noch das

Laden der Fahrzeuge. Um die unzureichende

Versorgung mit öffentlicher Ladeinfrastruktur

auszugleichen, sind die Volkswagen

AG und WeShare daher zusätzlich

eine Partnerschaft mit der Schwarz-

Gruppe eingegangen. Die Schwarz-Gruppe

errichtet derzeit an 60 Lidl- und zehn

Kaufland-Standorten in der Hauptstadt

insgesamt 140 öffentliche Ladepunkte.

WeShare kann als Kooperationspartner

die Ladesäulen für seine Carsharing-Flotte

außerhalb der Öffnungszeiten exklusiv über

Nacht nutzen. Während der Öffnungszeiten

am Tag stehen die Ladesäulen allen Kunden

von Lidl und Kaufland zur Verfügung.

Neben der Schwarz-Gruppe strebt

WeShare weitere Partnerschaften an,

um die nutzbare Ladeinfrastruktur auszubauen.

Volkswagen AG

20 RAL 1015 taxinews · 1/2020


information

FREE NOW zieht positive Bilanz

für das Geschäftsjahr 2019

Foto: FREE NOW

FREE NOW blickt auf ein erfolgreiches

Jahr zurück. Europas

führender Mobilitätsanbieter

firmierte 2019 nicht nur von

mytaxi zu FREE NOW um, sondern

konnte im vergangenen Jahr einen

weiteren Anstieg der Unternehmenszahlen

verzeichnen. So erwirtschaftete die Unternehmensgruppe

einen Plattformumsatz

von über 2 Milliarden Euro. Die Anzahl der

Touren stieg um 120 Prozent auf insgesamt

300 Millionen Fahrten, über 39 Millionen

Fahrgäste nutzten die Services weltweit.

Rebranding zu FREE NOW

„2019 war ein spannendes Jahr für FREE

NOW“, verrät Eckart Diepenhorst, CEO FREE

NOW Europa. „Mitte des Jahres haben wir

mytaxi in FREE NOW umbenannt und unsere

E-Scooter-Marke hive wurde bereits in

einigen europäischen Märkten erfolgreich

in die FREE NOW-App integriert. Darüber

hinaus konnten wir uns in allen Geschäftsbereichen

deutlich verbessern. Ich bin sehr

stolz auf das gesamte FREE NOW-Team,

das diese herausfordernde Aufgabe

gemeistert hat. Vor allem die mehr als

100.000 Fahrer, mit denen wir in Europa

zusammenarbeiten, haben einen großen

Anteil an diesem Erfolg.”

Einführung des neuen

Service Ride

In Deutschland hat FREE NOW mit dem

Service Ride im August 2019 ein neues,

kostengünstiges Mobilitätsangebot eingeführt

und damit einen weiteren Meilenstein

der 10-jährigen Unternehmensgeschichte

gesetzt: Über die FREE NOW-App können

sich Fahrgäste einen lizenzierten Mietwagen

mit Fahrer bestellen. Ride wurde

sukzessive in sechs deutschen Städten

(Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,

Köln, München) ausgerollt und in den

ersten Monaten bereits über 1,3 Millionen

mal genutzt. „Wir freuen uns, dass Ride

von einer vor allem jungen, preissensiblen

Zielgruppe so gut angenommen wird. Wir

kommen damit unserem Ziel, den Individualverkehr

in den Innenstädten durch

smarte Mobilitätslösungen zu reduzieren,

ein Stück näher. Dieser Trend ist jedoch

nicht nur bei Ride erkennbar. Auch das Taxi

wird weiterhin umfassend von unseren

Kunden über die FREE NOW-App gebucht”,

ergänzt Alexander Mönch, General Manager

Deutschland und Österreich bei FREE NOW.

Serviceübergreifend mehr Touren

und weitere Fahrgäste

Das deutliche Touren-Plus spiegelt sich

auch im Anstieg der Fahrgast- und Fahrerzahlen

wider. In Deutschland konnte die

Zahl der Fahrer, die die FREE NOW-App zur

Vermittlung von Touren nutzen, um mehr

als ein Viertel (27 Prozent) im Verhältnis

zum Vorjahr ausgebaut werden. Die Anzahl

registrierter Fahrer stieg somit auf 28.000.

Auch die Fahrgast-Bilanz ist zufriedenstellend:

Insgesamt wurden 20 Prozent mehr

Fahrgäste als im Vorjahr sicher und

bequem von A nach B gebracht. Unter

anderem buchten viele Geschäftsreisende

FREE NOW für ihre Business-Touren:

die Zahl der Business-Accounts stieg um

knapp 40 Prozent gegenüber 2018. Um das

Wachstum im Jahr 2020 voranzutreiben,

plant FREE NOW weiter hohe Investitionen.

Im Jahr 2019 hat FREE NOW seinen Service

in 25 deutschen Städten ausgebaut. Expansionen

in weiteren deutschen Städten

sind auch für 2020 geplant. In diesem

Zusammenhang legt FREE NOW den Fokus

verstärkt auf Nachhaltigkeit und vergrößert

seine Elektroflotte. Schon im ersten Quartal

2020 wird FREE NOW in Hamburg 60 Teslas

auf die Straße bringen, die dann über die

Ride Funktion in der App gebucht werden

können.

FREE NOW

1/2020 · RAL 1015 taxinews 21


information

AvD bleibt bei „Nein“ zu generellem Tempolimit

Der Automobilclub von Deutschland

(AvD) bekräftigt seine

Ablehnung eines generellen

Tempolimits auf Autobahnen

und fordert alle Akteure auf,

die Mehrheitsentscheidung des Bundestags

aus dem Herbst nicht weiter in

Frage zu stellen. Um seine Haltung zu

untermauern und die Diskussion zu versachlichen

nennt der Interessenvertreter

der Autofahrer eine Reihe von Argumenten:

1

Aktuelle Situation

Die Bundesrepublik Deutschland

unterhält aktuell ein Straßennetz –

Autobahn, Landstraßen, Stadt – dessen

Länge sich auf rund 644.000 Kilometer

summiert. Die Streckenlänge der Bundesautobahnen

betrug zum Jahresende 2019

nach Angaben des Statistischen Bundesamts

13.141 Kilometer, was einem Anteil

von zwei Prozent entspricht. In der Summe

sind rund 3.900 Autobahnkilometer

(30 Prozent) mit einer Tempobeschränkung

belegt, auf den restlichen gut 9.100

Kilometern gibt es kein Tempolimit, es

gilt aber eine Richtgeschwindigkeit von

130 km/h. Der Anteil der Straßen ohne

gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung

am deutschen Straßennetz beträgt mithin

1,4 Prozent.

2 Verkehrssicherheit

Schon seit Jahren weisen die

Statistiken mehrspurige Fernstraßen

(Autobahnen) als die sichersten Straßen

aus. So kam es 2014 pro 1 Milliarde Kilometer

kumulierter Fahrleistung lediglich

zu 1,6 unfallbedingten Sterbefällen. Das

entspricht einem Anteil von 11,1 Prozent

an der Gesamtzahl der im Straßenverkehr

zu Tode gekommenen Personen.

Mit lediglich 6,2 Prozent fällt der Anteil

der Unfälle mit Personenschäden auf

Bundesautobahnen gegenüber vergleichbaren

Unfällen innerorts (69,3 Prozent)

und auf Landstraßen (24,4 Prozent) noch

deutlicher aus. Auch im internationalen

Vergleich weisen die Bundesautobahnen

beim Verhältnis der kumulierten

Fahrleistungen zu Unfallereignissen mit

Personenschäden und Sterbefällen regelmäßig

Bestwerte auf. Und das trotz des

in den vergangenen Jahren kontinuierlich

gewachsenen Anteils an ausländischen

Verkehrsteilnehmern, insbesondere aus

Ost- und Südosteuropa. Hätte ein generelles

Tempolimit also den apostrophierten

Sicherheitseffekt, müssten Länder

mit Tempolimit bei den Unfallstatistiken

mehrheitlich besser abschneiden, was

aber nicht generell der Fall ist.

Nach Einschätzung der Unfallforschung

der Versicherer (UDV) ist zudem eine

Unterforderung des Autofahrers als

ebenso kritisch zu bewerten, wie eine

Überforderung. Die Autofahrer würden

unkonzentriert, nachlässig, lenkten sich

mitunter gar mit andern Tätigkeiten ab

und würden schläfrig.

3 Umweltschutz

Es erscheint wenig plausibel, dass

die Einführung einer generellen Tempobeschränkung

auf weiteren 1,4 Prozent

des deutschen Straßennetzes einen

relevanten Effekt auf die CO 2 -Emissionen

und damit auf den Klimaschutz haben

soll. Zumal bei der Angabe des Einsparungspotenzials

offensichtlich von der

falschen Annahme ausgegangen wurde,

dass auf Autobahnabschnitten ohne

Tempolimit alle Autofahrer permanent

mit Höchstgeschwindigkeit unterwegs

sind. Die Realität zeigt ein anderes Bild:

Nicht selten ist die Verkehrsdichte auf

den fraglichen Strecken so hoch, dass

ohnehin kaum mehr als Richtgeschwin-

22 RAL 1015 taxinews · 1/2020


information

Foto links: AdobeStock / stockhausen

Foto rechts: Automobilclub von Deutschland

digkeit gefahren werden kann. Lässt es

die Verkehrslage dann doch einmal auch

höhere Geschwindigkeiten zu fahren, wird

dies nur von einem Teil der Autofahrer

genutzt. Augenscheinlich ist eine deutliche

Mehrheit der Autofahrer auch

dann in einem Geschwindigkeitsbereich

zwischen 120 und 140 km/h unterwegs,

wenn höhere Geschwindigkeiten erlaubt

und möglich wären.

4 Antriebswahl

Von den Befürwortern eines Tempolimits

wird angeführt, dass sich umweltschonende

Effekte durch ein generelles

Tempolimit auch einstellen, weil durch

dessen Einführung Autokäufer verstärkt

dazu übergehen würden, kleinere und

schwächer motorisierte Fahrzeuge zu

kaufen. Ein Blick auf die Autokäufe in

Ländern wie Österreich oder der Schweiz

widerlegt diese Annahme deutlich. In beiden

Ländern existieren seit Jahrzehnten

streng überwachte, generelle Tempolimits,

die drakonische Strafen für Temposünder

vorsehen. Trotzdem erfreuen

sich leistungsstarke Modelle auf diesen

Märkten einer großen Beliebtheit. In einer

Reihe von Fällen liegen die absoluten

Verkaufszahlen von Sportmodellen (wie

z. B. Audi RS, VW Golf R oder Renault Clio

Sport) über denen auf dem deutschen

Markt.

5 Verkehrsfluss

Bereits heute sind rund ein Drittel

der limitierten Autobahnabschnitte mit

einem variablen Tempolimit belegt, das

über Verkehrsbeeinflussungsanlagen die

zulässige Höchstgeschwindigkeit den

jeweiligen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen

angepasst wird und den

Verkehrsfluss beeinflusst. Ein starres

generelles Tempolimit kann das hingegen

nicht leisten. Der AvD befürwortet

grundsätzlich eine der Verkehrslage

angepasste Geschwindigkeit. Dazu

muss auch in Zukunft gehören, dass

der mündige Bürger die Möglichkeit hat,

strafffrei mit höherer Geschwindigkeit

unterwegs zu sein – zum Beispiel bei

guten Wetterbedingungen auf einer freien

Autobahnen.

6 Schallschutz

Der mögliche Nutzen eines generellen

Tempolimits für den Lärmschutz

erscheint fraglich, da bereits bei Landstraßentempo

das Abrollgeräusch der

Reifen erheblich ist. Da nach aktuellem

Stand der Technik bauliche Maßnahmen,

wie die Verwendung spezieller

Asphaltsorten („Flüsterasphalt“) und

die Errichtung von Lärmschutzwänden

die Geräuschbelastung für Anwohner

erheblich effektiver senken, bevorzugt

die überwiegende Zahl der Kommunen,

Städte und Kreise diese Maßnahmen

gegenüber einem Tempolimit.

AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden:

„Im Herbst hatte der Bundestag mit

einem eindeutigen Votum die Einführung

eines Tempolimits abgelehnt. In den

vergangenen Wochen haben sich weder

die Mehrheitsverhältnisse noch die Faktenlage

geändert. Dass das Thema nun

schon wieder hochgespielt wird, zeugt

von einem zweifelhaften Demokratie-

Verständnis der Befürworter, die offenbar

die Parlamentsmehrheit nicht akzeptiert

und wie ein bockiges Kind agiert. Und

das Thema erscheint uns auch wenig

geeignet, um einer Partei verspieltes

Profil zurückzugeben.“

AvD

Automobilclub von Deutschland

1/2020 · RAL 1015 taxinews 23


berliner taxivereinigung e.V.

Wie lange geht das noch gut?

Berliner Taxivereinigung e.V.

Grunewaldstraße 70

10823 Berlin

Tel. 030 / 21 45 888-1

Fax 030 / 21 45 888-2

Vorstand:

Richard Leipold (1. Vorsitzender)

Jamal Derzi

(stellvertretender Vorsitzender)

Tichomir Rangelov

(stellvertretender Vorsitzender)

Jürgen Kaiser (Schatzmeister)

Ulrich Skerhut (Schriftführer)

Bernd Stumpf (1. Kassenprüfer)

Goran Djukic (2. Kassenprüfer)

Kontakt:

info@berliner-taxi-vereinigung.de

Informationen, Satzung und

Aufnahmeantrag finden Sie unter:

www.berliner-taxi-vereinigung.de

Verbandsbeiträge:

Beitrag pro Jahr und Stimme: € 20,00

(alle 5 Konzessionen gibt es eine

Stime, maximal hat ein Mitglied

7 Stimmen)

Aufnahmegebühr: € 25,00

Beratung:

Richard Leipold 030/8518734

(telefonische Terminvereinbarung, bitte

Terminwunsch auf Anrufbeantworter)

Mo, Di, Do, Fr:

10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr

Versicherungsberatung:

Matthias Albinger, FinanceCollect

Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr

Agentur Petra von Chamier

Dienstag: 14:00-18:00 Uhr

Presserechtlich verantwortlich:

Richard Leipold

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)

Vereinsregister Nr.: VR 22433 B

Berlin Finanzamt für Körperschaften I

Steuernummer: 27/620/56674

Anfang Februar 2020 meldete

das Landesamt für Bürgerund

Ordnungsaufgaben kurz

LABO Berlin die Januarzahlen

für das Taxi- und Mietwagengewerbe

in unserer schönen Stadt. Der

Berliner Bevölkerung stehen jetzt 7.928

Taxen und 3.954 Mietwagen zur Verfügung.

Für Kunden ist das schön. Beförderungsangebote

gibt es im Überfluss, und

auch die BVG bietet mit ihrem BerlKönig-

Service ein weiteres „Taxiangebot“. Mit

156 Fahrzeugen werden in Friedrichshain

virtuelle Haltestellen angefahren.

Die Nutzer finden das Angebot Klasse.

Es ist schließlich beinahe so komfortabel

wie Taxifahren, bloß viel billiger. Auch

die Mietwagen bieten ihren Taxiservice

deutlich preiswerter als das Taxi an. Im

Durchschnitt zahlen die Kunden etwa

20 % weniger für die Mietwagenfahrt, als

wenn sie sich ein Taxi genommen hätten.

Fakten und Meinungen

Taxibetriebe schließen massenhaft ihre

Tore. Im Lauf eines Jahres (vom Januar

2019 bis zum Januar 2020) warfen

339 Betriebe das Handtuch und gaben

auf. Die Kontrollbehörde findet das noch

nicht problematisch. Schließlich habe

die Taxenanzahl seit 2016 sogar um

31 Fahrzeuge zugenommen. Kommentatoren

in verschiedenen Foren haben

den Sachverhalt gründlich analysiert und

sind zu dem Schluss gekommen, dass

das Taxigewerbe selber schuld an seiner

Misere ist. Die Taxen seien dreckig, die

Fahrer ortsunkundig, unfreundlich und

der deutschen Sprache kaum mächtig

und zu allem Überfluss sei Taxifahren viel

zu teuer. Deshalb sei es überfällig, dass

endlich günstige Angebote auf den Markt

kämen.

Mietwagen

Interessant finde ich, dass die Taxiunternehmer

den Stein der Weisen noch nicht

gefunden haben. Sie könnten doch einfach

selber saubere Taxen anbieten, die

von ortskundigen, freundlichen und gut

deutsch sprechenden Fahrern gesteuert

werden. Diese Qualitätsfahrer gibt es

scheinbar offenkundig in Massen. Wie

sonst könnten die Mietwagenfirmen sonst

derart expandieren? Sie haben ihren

Fahrzeugbestand schließlich seit Anfang

2018 von 1.606 auf jetzt 3.954 Fahrzeuge

mehr als verdoppelt.

Preise

Preislich können Taxen natürlich weder

mit den Mietwagenangeboten, noch mit

dem BerlKönig mithalten. Sie dürfen das

schlicht nicht, weil sie an den Taxitarif

gebunden sind. Die Senatsbehörde für

Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (kurz

SenUmVuK) setzt den Taxipreis nach

sorgfältiger Abwägung von Kundeninteresse

und betrieblicher Notwendigkeit

fest. Das muss sie, denn sie ist vom

Gesetzgeber dazu verpflichtet. Wenn

Mietwagen so viel billiger anbieten

können, dann ist entweder bei den Mietwagenpreisen

etwas faul, oder unsere

Behörde ist zu dusselig einen angemessenen

Taxitarif festzulegen. Diesen

Verdacht hegen hochrangige Behördenvertreter

offenbar selbst. Ein Referatsleiter

äußerte, seiner Behörde fehle die

Kompetenz zur Festlegung eines angemessenen

gesetzeskonformen Taxitarifes

und deshalb wurde ein externer

Gutachter beigezogen. In seinem Gutachten

empfahl dieser allerdings sogar

einen noch höheren Preis als den von den

Taxiverbänden beantragten.

Im Februar 2020 teilte die BVG dem

Senat von Berlin und der Öffentlichkeit

mit, dass sie das BerlKönig-Angebot gerne

auf die ganze Stadt ausweiten würde.

Künftig stünden750 Fahrzeuge „appnutzenden“

Kunden für 1,50 EUR pro Kilometer

zur Verfügung und 100 Fahrzeuge

dieser Flotte würden so umgerüstet, dass

auch Elektrorollstühle befördert werden

könnten. Es gäbe nur ein kleines Problem.

Die bisherigen Sponsoren ViaVan und

Mercedes möchten die Verluste nicht

mehr tragen. Sollten nicht 43 Millionen

EUR jährlich aus der Stadtkasse an die

BVG überwiesen werden, dann müsste

die Berliner Bevölkerung auf dieses hervorragende

Angebot leider verzichten.

BVG

Die Berliner Regierungsfraktionen (egal

welcher Partei) sind von der Kostenexplo-

24 RAL 1015 taxinews · 1/2020


berliner taxivereinigung e.V.

sion des Flughafen BER gestählt

und deshalb gut geübt im Ausgeben

von Steuergeldern. Die Forderung der

BVG war allerdings selbst der Berliner

SPD zu viel. Ihr verkehrspolitische

Sprecher, Tino Schopf, erinnerte die BVG

auf ihre Kernaufgaben und bat sie diese

zuerst ordentlich zu erfüllen, bevor sie

weiteres Geld fordere. Zur Erinnerung:

Die BVG erhält jährlich 650 Millionen EUR

zusätzlich zu den Einnahmen, die sie aus

dem Fahrscheinverkauf erlöst. Um den

Berliner Nahverkehr zukunftsfest zu

machen sollen diese Zuschüsse künftig

auf 1,4 Milliarden EUR jährlich steigen.

Vielleicht dachten einige Verantwortliche

bei der BVG, dass bei diesen Größenordnungen

43 Millionen jährlich gar nicht

mehr ins Gewicht fallen. Wir sollten allerdings

nicht vergessen, dass ein Mensch,

der 2.500 EUR monatlich verdient und

dafür brav seine Lohnsteuer zahlt

12.000 Jahre arbeiten muss, um diesen

Zuschuss auch nur für ein einziges Jahr

zu erwirtschaften.

Konsequenzen

Es ist alles eine Frage der Perspektive.

Politiker brauchen gute Umfragewerte,

weil Wählerzustimmung die Währung

ist, mit der sie bezahlt werden. Kunden

möchten es gerne billig haben. Unsere

Verkehrssenatorin hat recht, wenn

sie öffentlich sagt, dass das Angebot

„Freibier für alle“ immer auf große

Publikumszustimmung stößt. Taxiunternehmer

müssen mit den Taxieinnahmen

die Lohnkosten der Fahrer, den Betrieb

der Fahrzeuge und nicht zuletzt ihren

Lebensunterhalt finanzieren. Sie erhalten

weder Senatsknete, noch Stützungsgelder

von großen Konzernen. Es bleiben

nicht viele Möglichkeiten, wenn sie nicht

die „Sondererlöskonten Steuerhinterziehung

und Sozialversicherungsbetrug“

nutzen möchten. Eigentlich haben sie nur

zwei Alternativen. Entweder zapfen sie

ihre Altersvorsorge an und pumpen Geld

in ihre Betrieb, oder sie entlassen ihre

Fahrer und machen den Laden zu. Von

den „Marktpreisen für Personenbeförderung“

können weder der Mindestlohn

bezahlt, noch Investitionen getätigt

werden. Er ist derart skandalös niedrig,

weil er von großen Konzernen massiv

nach untern „gedumpt“ oder mit Subventionen

der Öffentlichen Hand herunter

subventioniert wird.

Wut

Viele Taxifahrer haben Angst um ihre

Zukunft. Sie starten wilde, planlose

Demonstrationen, stellen Forderungen

ohne konkrete Adressaten und weisen

auf das Tun der Bösewichte hin. Ich kann

sie gut verstehen. Sie sind machtlos und

das macht sie wütend. Verantwortlich

sind die Kontroll- und Aufsichtsbehörden

in Berlin, und diese haben sich bislang ja

nicht mit Ruhm bekleckert. Viel Energie

wird von leitenden Beamten in die Abwehr

von Forderungen und Vorwürfen

investiert, weil sich ja bei Zustimmung

sofort die Frage stellt, wie es überhaupt

so weit kommen konnte. Nur wenn keiner

oder keine verantwortlich ist, bleibt die

persönliche Karriere gesichert.

Zeitbombe

Es gibt Filme, die ihre Spannung daraus

beziehen, dass eine Zeitschaltuhr tickt.

Wird diese Uhr nicht angehalten, dann

geht die Bombe hoch. Natürlich kann die

Uhr niemand stoppen, der ihre Existenz

grundsätzlich leugnet. Und dann muss

immer noch der „richtige Draht“ abgeknipst

werden, damit es nicht kracht. In

Filmen klappt das immer. In der Wirklichkeit

leider nicht. Das Taxigewerbe wird

wohl nicht explodieren. Ich fürchte die

Betriebe werden einer nach dem anderen

untergehen. Es werden nicht auf einen

Schlag 2.000 Fahrer entlassen, sondern

hier 10, oder dort 20. Das merkt keiner

und produziert keine Medienaufregung.

Für die Betroffenen macht das aber

keinen Unterschied. Es besteht jedoch die

Gefahr, dass sich still und leise die Verachtung

inkompetenter Politik und Verwaltung

auf demokratische Verfahrensweisen

und Politik überhaupt überträgt.

Folgen

Nicht alle, die übermächtigen Konzernen

und unfähigen Behörden hilflos ausgeliefert

sind entwickeln destruktiven Hass.

Aber es reichen wenige um erheblichen

Schaden anzurichten. Um den Anfängen

zu wehren genügt es nicht, wenn Politiker

ihre Betroffenheit demonstrieren, indem

sie Arm in Arm mit den Gutgesinnten

durch die Städte marschieren. Wer als

Politiker oder verantwortlicher Beamter

„Verantwortungsdiffusion“ übt, damit ihm,

oder auch ihr nur ja keiner an den Karren

fahren kann, sollte in einem stillen Moment

überlegen, wie viel Verantwortung

er, oder sie damit für die ungute Entwicklung

der Gesellschaft auf sich lädt.

Ausblick

Das Taxigewerbe in Berlin hat nicht

mehr viel Zeit. Es wird nicht ausreichen

Arbeitsgruppen zu bilden, um mögliche

Handlungsweisen zu prüfen. Wer jetzt in

verantwortlicher Position nicht schnell

und entschlossen handelt wird vielleicht

in wenigen Monaten feststellen, dass ihm

nur noch ein wütender Mob gegenübersteht,

der glaubt, nichts mehr verlieren zu

können. Das wäre dann die positive Variante.

Wirklich schlimm kann sich die Situation

entwickeln, wenn die Zornigen sich

einkapseln und ihre Wut an unschuldigen

Opfern abreagieren. Dieses Phänomen

können wir jetzt bereits beobachten. Wenn

das an vielen Stellen der Gesellschaft

geschieht, dann wird das unsere liberale

Demokratie nachhaltig beschädigen.

Richard Leipold, BTV

Quellen zu:

BVG Zuschüssen: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/01/bvg-zuschuesse-steigen-nahverkehrsplan.html

Kennzahlen zu BerlKönig: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1085265/umfrage/kennzahlen-zu-berlkoenig-in-berlin/

Tagesspiegel zu BerlKönig: https://m.tagesspiegel.de/

berlin/senat-zweifelt-an-bvg-projekt-berlkoenig-koennte-schon-ende-april-eingestellt-werden/25507754.html

Morgenpost zu BerlKönig: https://www.berliner-zeitung.

de/mensch-metropole/forscher-berlin-braucht-viele-tausend-berlkoenige-li.75977

1/2020 · RAL 1015 taxinews 25


ratgeber

Rückenschmerzen beim Fahren vermeiden

Die Evolution hat für den Menschen

den aufrechten Gang als

natürliche Körperhaltung vorgesehen.

Auf dauerhaftes Sitzen

reagiert der Körper dagegen mit

Schmerzen. Vor allem Autofahrer können

ein Lied davon singen. Besonders die starke

Anspannung während des Autofahrens

kann zu Rückenschmerzen führen. Zudem

muss sich der Autofahrer konzentrieren,

was zu einer höheren Grundspannung in

den Muskeln führt. Beine, Nacken, Schultern

sowie die Lendenwirbelsäule können

dadurch verkrampfen. Hinzu kommt:

Muskeln und Bandscheiben sind während

des Fahrens zum Stillstand verdammt, sie

leben aber von der Bewegung. Schlechte

Sitze, die immer noch oft in Autos verbaut

sind, tragen ihr Übriges dazu bei, dass man

von Kreuzschmerzen geplagt wird.

Doch jeder kann mit einfachen Mitteln

dafür sorgen, Rückenschmerzen beim

Autofahren zu vermeiden oder wenigstens

einzudämmen. Basis von allem ist die

richtige Einstellung des Autositzes:

• Die Rückenlehne sollte in einem Winkel

von etwa 100 Grad zur Sitzfläche eingestellt

sein. Das sorgt für eine leicht

zurückgelehnte Haltung, die Muskulatur

und Bandscheiben entlastet.

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DER BERLINER TAXISERVICE

• Die Schultern sollten von der Rückenlehne

unterstützt werden. Das Lenkrad

sollte mit leicht angewinkelten Armen

bedient werden.

• Rücken Sie das Gesäß so dicht wie möglich

an die Rückenlehne heran, sodass

die Wirbelsäule in ihrer natürlichen

Krümmung unterstützt wird.

• Stellen Sie die Sitzfläche leicht ansteigend

ein, sodass die Oberschenkel locker

aufliegen und die Pedale ohne großen

Kraftaufwand durchgetreten werden

können.

• Die Länge der Sitzfläche stellen Sie am

besten so ein, dass zwischen Kniekehle

und Sitzvorderkante zwei bis drei Zentimeter

Freiraum vorhanden ist.

• Man sollte immer so hoch wie möglich

sitzen. Wenn zwischen Kopf und Dachhimmel

noch eine Handbreit Platz ist,

dann hat man die beste Übersicht und

positioniert zugleich das Becken richtig.

• Bei der Einstellung der Kopfstütze sollten

Sie beachten, dass sie den ganzen Kopf

stützt. Dies ist gewährleistet, wenn die

Oberkanten von Kopfstütze und Kopf

übereinstimmen. Der Abstand zum Kopf

sollte zwei Zentimeter betragen.

Aber auch während der Autofahrt kann

man Schmerzen mit einfachen Übungen

vorbeugen. Hier einige Tipps:

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Sie einen Versicherungspartner, wie

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• Pressen Sie den Rücken kurz in den Sitz

oder ziehen Sie die Schultern zu den

Ohren hoch. Spannen Sie so die Muskeln

etwa zehn Sekunden an und lassen Sie

sie anschließend wieder locker. Dadurch

werden sie wieder besser durchblutet.

Bei längeren Wartezeiten, etwa im Stau,

vor einer Ampel oder an Grenzübergängen,

lassen sich auch etwas aufwändigere

Übungen bewerkstelligen:

• Räkeln Sie sich im Sitz, strecken Sie die

Arme hoch, und drücken Sie mit den

Händen gegen das Autodach. Den Druck

dann drei bis sechs Sekunden halten,

dann die Muskulatur lockern und tief

durchatmen.

• Umfassen Sie in aufrechter Haltung

mit beiden Händen das Lenkrad und

versuchen es zusammenzudrücken.

Die Spannung drei bis sechs Sekunden

halten und danach die Arme locker

herunterhängen lassen.

• Stellen Sie beide Füße flach auf den

Boden und drücken Sie kräftig dagegen.

Dabei Gesäß- und Bauchmuskulatur

fest anspannen und nach drei bis sechs

Sekunden wieder entspannen.

• Fassen Sie mit beiden Händen hinter die

Nackenstütze und ziehen Sie den Kopf an

die Stütze heran. Wieder drei bis sechs

Sekunden anspannen und dann wieder

lockern.

Auch ein paar allgemeine Verhaltensregeln

sollte man beherzigen:

• Trinken Sie genug während der Autofahrt.

Nicht nur an heißen Tagen, sondern

auch bei normalen Temperaturen fördert

dies die Durchblutung.

• Öffnen Sie zwischendurch immer mal

wieder das Fenster, um frischen Sauerstoff

zu tanken.

• Auf das Rauchen sollte man möglichst

verzichten. Nikotin schränkt die Konzentration

ein und verengt die Blutgefäße,

was die Muskeln leichter verhärten lässt.

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Wichtige Rufnummern

W Notdienste

Feuerwehr / Notarzt 112

Polizei 110

Giftnotruf 192 40

Jugend-Notdienst 3 49 99 34

Kinderschutz-Hotline 61 00 66

Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111

Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33

Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33

Produktionsdaten

2020

Heft 1 / Februar

Anzeigen und Daten bis 28. Januar,

erscheint in 9. KW

Heft 2 / März

Anzeigen und Daten bis 25. Februar,

erscheint in 13. KW

Heft 3 / April

Anzeigen und Daten bis 26. März,

erscheint in 17. KW

Heft 4 / Mai

Anzeigen und Daten bis 28. April,

erscheint in 22. KW

Heft 5 / Juni

Anzeigen und Daten bis 27. Mai,

erscheint in 26. KW

Heft 6 / Juli

Anzeigen und Daten bis 26. Juni,

erscheint in 31. KW

Heft 7 / September

Anzeigen und Daten bis 25. August,

erscheint in 39. KW

Heft 8 / Oktober

Anzeigen und Daten bis 25. September,

erscheint in 44. KW

Heft 9 / November

Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,

erscheint in 48. KW

Heft 10 / Dezember

Anzeigen und Daten bis 26. November,

erscheint in 52. KW

In den Monaten Januar und August

erscheint keine Ausgabe.

Veranstaltungen

20. Februar bis 01. März

Potsdamer Platz, Kino International etc

Berlinale

Internationales Filmfestival

28. Februar

Max-Schmeling-Halle

Wanda

Konzert

Beginn: 20 Uhr

28. Februar bis 01. März

Motorwerk Berlin

kolektif Berlin

Fahrradmesse

täglich ab 9 Uhr

04. bis 08. März

Messegelände unter dem Funkturm

ITB: Internationale Tourismusbörse

Leitmesse der Tourismusbranche

täglich von 10 bis 18 Uhr

13. bis 15. März

Berlin ExpoCenter Airport

Auto Camping Caravan

Präsentations- und Verkaufsmesse

für Reise-, Wohnmobile und Campingzubehör

täglich von 10 bis 18 Uhr

14. März

Stadion An der Alter Försterei

1. FC Union Berlin – Bayern München

Bundesligaspiel

Anstoß: 18:30 Uhr

21. März

Olympiastadion

Hertha BSC - 1. FC Union Berlin

Bundesligaspiel

Anstoß: 18:30 Uhr

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Impressum

RAL 1015 taxinews

Die freie und unabhängige Zeitschrift für das

Taxi ge werbe

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Anzeigen und Anzeigenpreisliste

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Helga Jäger, helga.jaeger@jmzb.de

Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 10

vom 1. Januar 2017.

Erscheinen, Bezugsmöglichkeiten

und Preise

RAL 1015 taxi news erscheint zehnmal jährlich,

der Direktvertrieb erfolgt durch die V&V Verkehrsverlag

GmbH. RAL 1015 taxi news ist an

den Brennpunkten des Berliner Taxigewerbes

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Ein Abonnement kostet € 27,– inkl. MwSt., ist

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Es verlängert sich jeweils um ein Jahr,

wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich

gekündigt wird. Einzelheft € 2,70 plus Versandkosten.

Gesamtherstellung

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bzw. aus anderen Publikationen übernommen

wurden, geben nicht un be dingt die Mei nung der

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Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es

handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU)

2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die

Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots,

sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.

Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen. Weitere Informationen

zum offi ziellen Kraftstoffverbrauch und den offi ziellen spezifi schen CO₂-Emissionen

neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die

CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen

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des Herstellers, zuzüglich lokaler Überführungskosten. Druckfehler und Irrtümer

vorbehalten. Abbildung entspricht nicht dem Angebot.

Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart

Mercedes-Benz AG, vertreten durch Mercedes-Benz Vertrieb PKW GmbH

Mercedes-Benz Niederlassung Berlin, 12x in und um Berlin

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Telefon +49 30 3901 2000, www.mercedes-benz-berlin.de

Taxi-Kompetenzcenter: Prinzessinnenstraße 21–24 in Kreuzberg und AirportCenter Berlin-Brandenburg, Hans-Grade-Allee 61 in Schönefeld

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