Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
taxinews
RAL 1015
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das Taxigewerbe
27. Jahrgang • 2,70 Euro
Blick in die Zukunft
Wie lange geht das noch gut?
Verkehrssicherheit
58. Verkehrsgerichtstag in Goslar
Nr. 1
Februar 2020
Umweltbonus
Mehr Geld für E- und Brennstoffzellenfahrzeuge
Der Grundfähigkeits-Schutzbrief!
Die Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Berliner
Taxiservice
Geht es Ihnen nicht auch so ...
... wenn die Sonnenstrahlen uns nun
wieder jeden Morgen auf´s Neue an der
Nase kitzeln und wir förmlich mit den
Frühlingsgefühlen im Einklang durch den
Tag schweben, fühlt sich der Alltag um so
vieles leichter an.
Dazu trägt natürlich auch das Wissen bei,
dass Sie einen Job haben, der Ihnen Spaß
macht und Ihre Familie finanziell versorgt.
Sich keine Gedanken machen zu müssen,
wie die Miete, die Handyrechnung, der
Einkauf, usw. bezahlt werden, ist ein
angenehmer ... fast selbstverständlicher
Zustand geworden.
Doch wie sieht Ihr beruflicher Tag
denn aus?!
Sie sitzen die meiste Zeit hinter dem
Steuer:
· benötigen Ihre gesunden Beine zum
Bremsen & Gas geben,
· benötigen Ihre Arme zum Lenken,
Winken, Geld kassieren,
· benötigen Ihre Augen, um die Verkehrssituationen
im Blick zu behalten,
· benötigen Ihre Ohren, um quietschende
Reifen frühzeitig zu erkennen und
Sirenen zu erlauschen,
· benötigen Ihre Stimme, um einen
Plausch mit Ihrem Fahrgast zu halten,
zu erfragen wohin er möchte,
· benötigen Ihren Führerschein als
Grundlage Ihrer beruflichen Tätigkeit.
Sie arbeiten in einer Branche, in der Stress,
ein gewohnter Zustand ist.
Doch wozu führt das?
Im schlimmsten Fall zu einem Schlaganfall
oder Herzinfarkt. Hart aber direkt, das wissen
wir! In den meisten Fällen ist es Ihnen
danach vorerst nicht mehr gestattet Taxi zu
* Zur Orientierung geben wir
Ihnen nachfolgend ein Beispiel über
die anfallenden Kosten:
1. ein/e 30-jährige/r Taxifahrer/in
bezahlt monatlich 29,25 EUR
2. ein/e 52-jährige/r Taxifahrer/in
bezahlt monatlich 36,71 EUR.
In beiden Fällen für eine Rente im
Leistungsfall von 1.000 EUR im Monat,
die dann bis zum 60. Lebensjahr
gezahlt wird!
fahren. Ihnen wird sehr wahrscheinlich der
Führerschein entzogen.
Ihre finanzielle Lebensgrundlage!
Es ist uns ein Anliegen Ihnen aufzuzeigen
wie notwendig es ist, sich Gedanken zu
machen, wie die finanzielle Sicherheit
gewährleistet bleibt.
Wir können Ihnen nicht Ihre Gesundheit
garantieren, aber wir können eines:
Ihnen gedanklich den Rücken freihalten,
damit Sie Zeit haben, wieder gesund zu
werden, indem jemand anderes in dieser
Zeit Ihre Miete zahlt:
Der Grundfähigkeits-Schutzbrief!
Wenn eine der in der Grafik dargestellten
Fähigkeiten für mindestens sechs Monate
maßgeblich eingeschränkt ist, bezahlt die
Zurich Versicherung eine monatliche Rente,
mit deren Hilfe Sie sowohl Ihr eigenes
Leben als auch den Familienalltag trotz
Beeinträchtigung weiter meistern können,
und Sie müssen in dieser Zeit keine
Beiträge bezahlen. Die Frage, ob Sie im
Leistungsfall* anderweitig arbeiten können
oder wollen, spielt dabei keine Rolle.
Für ein individuelles Angebot nehmen Sie
Kontakt zu uns auf.
Wir helfen gerne!
Ihr Team der ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer & Petra von Chamier GbR
ZURICH Filialdirektion
Frank Patzer & Petra von Chamier GbR
Sie erreichen uns auch in unserem
nachstehend genannten Büro:
Berghofer Weg 38,
15569 Woltersdorf
Telefon 03362 880788
Fax 03362 880789
intro
Herzlich Willkommen
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
neues Jahr, neues Glück! Heißt es nicht so? Wir verabschieden
uns mental von alten Zahlen, Daten, Fakten, die uns
im zurückliegendem Jahr mehr als nur Energie geraubt
haben.
Bereiten uns auf schöne, positive Dinge vor und wünschen
uns, dass alles besser werden würde. Am Anfang eines
jeden Jahres klingt vieles noch so wunderbar. „Anfang
Februar 2020 meldete das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsaufgaben kurz LABO Berlin die Januarzahlen
für das Taxi- und Mietwagengewerbe in unserer schönen
Stadt. Der Berliner Bevölkerung stehen jetzt 7.928 Taxen
und 3.954 Mietwagen zur Verfügung. Für Kunden ist das
schön. Beförderungsangebote gibt es im Überfluss, und
auch die BVG bietet mit ihrem BerlKönig-Service ein
weiteres „Taxiangebot“. Mit 156 Fahrzeugen werden in
Friedrichshain virtuelle Haltestellen angefahren. Die Nutzer
finden das Angebot Klasse. Es ist schließlich beinahe so
komfortabel wie taxifahren, bloß viel billiger. Auch die
Mietwagen bieten ihren Taxiservice deutlich preiswerter
als das Taxi an. Im Durchschnitt zahlen die Kunden etwa 20
Prozent weniger für die Mietwagenfahrt, als wenn sie sich
ein Taxi genommen hätten.“, so Richard Leipold vom BTV.
Sehen wir also rosigen Zeiten entgegen? Nicht wirklich.
Denn, die Realität ernüchtert uns ziemlich schnell.
„Taxibetriebe schließen massenhaft, von Januar 2019 bis
Januar 2020 warfen 339 Betriebe das Handtuch, es gibt
immer mehr Mitbewerber, die dem Taxigewerbe die Attraktivität
stehlen, weil „Die Taxen seien dreckig, die Fahrer
ortsunkundig, unfreundlich und der deutschen Sprache
kaum mächtig und zu allem Überfluss sei taxifahren viel
zu teuer. Deshalb sei es überfällig, dass endlich günstige
Angebote auf den Markt kämen.“
Stellen wir uns hier also zunächst die Frage: Wie lange
geht das noch gut?
Apropos, wie lange geht das noch gut? Hängt heutzutage
von der Technik ab, ob jemand zu schnell gefahren ist oder
nicht? In Berlin und Brandenburg gibt es da diverse Technik,
die zur Geschwindigkeitsmessung im Einsatz ist. „Die
Messung der Geschwindigkeit eines Pkw, vorzugsweise
eines Taxifahrzeuges mittels Lasermessung war und ist
nach der Rechtsprechung des höchsten Berliner Gerichtes
ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren.
Vereinfacht ausgedrü ckt: Wenn das Lasergerät ü ber eine
Bauartzulassung der PTB verfü gt, der richtige Eichschein
vorliegt und der Polizeibeamte irgendwann einmal an
diesem Gerät geschult wurde, der Messbogen ordentlich
ausgefü llt wurde (vorzugsweise nach der Messung und in
Ruhe auf der Amtsstube) ergeben sich erst einmal keinerlei
Anhaltspunkte fü r eine Fehlmessung. Das Messergebnis
steht quasi in Stein gemeißelt da.“
Ist es wirklich so? In einem, kürzlich in Berlin verhandeltem
Fall, ging es um den Einspruch eines Taxifahrers. „In unserem
Fall wurde einem Taxifahrer vorgeworfen in Berlin
auf der Paulstraße in Alt-Moabit anstatt 30 km/h mit einer
stolzen Geschwindigkeit von 56 km/h unterwegs gewesen
zu sein. Als Beweismittel dienten die Aussage des Polizeibeamten,
die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät
und ein Lasermessprotokoll. Der Taxifahrer wollte
es genau wissen und ließ Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
einlegen. Im ersten Verhandlungstermin gab es
erst einmal eine Lektion im „Tiergartener Landrecht“: Die
Richterin drohte mit einer Erhöhung der Geldbuße wegen
vorsätzlicher Überschreitung der Geschwindigkeit. Ein Polizeizeuge
fehlte leider, der erschienene Polizeizeuge konnte
immerhin berichten, dass sich das Schild mit der Regelung
„Tempo 30“ 200 m von der Messstelle befunden hatte. Aus
welcher Entfernung das Taxifahrzeug anvisiert wurde war
aus dem sogenannten Messprotokoll nicht klar ersichtlich,
entweder waren es 190,5 m oder 170,5 m. Es musste zur
Klärung der genauen Messentfernung ein neuer Termin
anberaumt werden.“, so Rechtsanwalt Christoph Wuttke.
Wünschen wir also allen zusammen nachträglich ein
glückliches 2020 und einen fairen Wettbewerb in Berlin.
Viel Freude beim Lesen.
Ihre Redaktion
„Es hängt von dir selbst ab, ob du das neue Jahr
als Bremse oder als Motor benutzen willst.“
Henry Ford
1/2020 · RAL 1015 taxinews 3
Inhalt
Nr. 1
Februar 2020
intro
Intro ............................................................................................................. 3
Inhaltsverzeichnis ................................................................................... 4
recht & steuern
RIEGL, Police Pilot, Laveg: Die eiligen drei Könige … ................ 5-6
Jahresvignetten 2020 ............................................................................ 7
Andere Länder, andere Sitten .......................................................... 8-9
information
Verkehrsgerichtstag –
Gute Empfehlungen für sicheren Straßenverkehr ...................... 10
DVR begrüßt Novelle der StVO .......................................................... 11
Rettungsgasse rettet Leben .............................................................. 12
HKA-01 – Fahrerabrechnung leicht gemacht! .............................. 13
ADAC setzt auf Fortschritte für die Verkehrssicherheit ...... 14-16
Mehr Geld für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge ............ 17
Mercedes me Charge –
Bequemes Laden und Transparenz beim Bezahlen ............ 18-19
WeShare expandiert ins europäische Ausland ............................ 20
FREE NOW zieht positive Bilanz fürs Geschäftsjahr 2019 ........ 21
AvD bleibt bei „Nein“ zu generellem Tempolimit .................. 22-23
Seite
5-6
RIEGL, Police Pilot, Laveg – Die eiligen drei Könige
berliner taxivereinigung e.V.
Wie lange geht das noch gut? ..................................................... 24-25
Seite
11
ratgeber
Rückenschmerzen beim Fahren vermeiden ................................. 26
DVR begrüßt Novelle der Straßenverkehrsordnung
hinweise & kleinanzeigen
Impressum, Kleinanzeigen ................................................................ 27
Seite
24-25
anzeigen- und redaktionsschluss
Heft 2-2020 erscheint im März.
Redaktionelle Beiträge bitte bis 6. März 2020
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
So erreichen Sie uns
V & V Verkehrsverlag GmbH
Friedrich-Olbricht-Damm 62/Stieffring 2 , 13627 Berlin
Tel.: (030) 26 93 97-0
helga.jaeger@jmzb.de
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
4 RAL 1015 taxinews · 1/2020
Wie lange geht das noch gut?
Artikel, die mit vollem Namen unterzeichnet sind oder aus anderen Publikationen
übernommen wurden, geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Die Seiten unter den Rubriken „Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen
Verant wortung der jeweiligen Gewerbevertretung.
Leserbriefe geben die Meinung unserer Leser wieder, nicht die der Redaktion.
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen.
Titelbild: Adobe Stock
Inhaltsseite: Polizei, DVR, FREE NOW
recht & steuern
RIEGL, Police Pilot, Laveg: Die eiligen drei Könige …
Foto: Polizei
So ähnlich betitelte der unvergessene
Rechtsanwalt Andreas Just
einmal einen Artikel in dieser
Zeitschrift. Zuvor schickte er
mir den Entwurf per Mail mit
der Frage: „Guck mal drüber, ob ich mich
da nicht wieder im Ton vergriffen habe?“.
Das hatte er damals natürlich nicht, ebenso
wenig wie bei seinen gelegentlichen Kommentierungen
zu den polizeilichen Messverfahren
vor dem Amtsgericht Tiergarten
im Sinne von
„Ja ja ja, Laveg ist das Allerschärfste, die
Krönung der Technik und im Himmel ist
Jahrmarkt …“
Was der Taxipapst damals meinte: Die
Messung der Geschwindigkeit eines Pkw,
vorzugsweise eines Taxifahrzeuges mittels
Lasermessung war und ist nach der Rechtsprechung
des höchsten Berliner Gerichtes
ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren.
Vereinfacht ausgedrückt: Wenn
das Lasergerät über eine Bauartzulassung
der PTB verfügt, der richtige Eichschein
vorliegt und der Polizeibeamte irgendwann
einmal an diesem Gerät geschult wurde,
der Messbogen ordentlich ausgefüllt wurde
(vorzugsweise nach der Messung und in
Ruhe auf der Amtsstube) ergeben sich erst
einmal keinerlei Anhaltspunkte für eine
Fehlmessung. Das Messergebnis steht
quasi in Stein gemeißelt da.
Engagierte Verteidiger und Verteidigerinnen
in Bußgeldverfahren neigen jedoch dazu,
sich damit nicht einfach abzugeben. Auch
bei den Sachverständigen gibt es kritische
Geister, die sich mit halbamtlichen Bescheinigungen
alleine nicht zufrieden stellen
lassen. Auch in der Zunft der Richterinnen
und Richter gibt es zum Glück aufgeweckte
Geister, die bei der fehlenden Nachvollziehbarkeit
eines Messergebnisses auch einmal
zu dem Schluss kommen:
„Wenn nicht einmal der Herr Sachverständige
die Messung konkret nachvollziehen
kann, dann geht das so nicht. Dann könnte
man an meiner Stelle auch einen Urteilsautomaten
aufstellen. Ich spreche Ihren
Mandanten frei.“
Interessant ist es, den Umgang der
Justiz mit den jeweiligen Messgeräten zu
beobachten. In Berlin galt jahrelang das
Messgerät des Herstellers „Laveg“ als die
Krönung der Schöpfung, wohingegen im
Land Brandenburg das Gerät des österreichischen
Herstellers „RIEGL“ sozusagen
als Hausmarke in Gebrauch war. Bei dem
Lasermessgerät der Firma Riegl konnten
durch engagierte Sachverständige einige
Fehlerquellen aufgezeigt werden, unter anderem
das mögliche Abgleiten des Laserstrahls
an einem Motorradhelm oder einer
Frontverkleidung eines Kraftfahrzeuges.
Prompt änderte sich das Aussageverhalten
der Polizeizeugen im Land Brandenburg:
Nun wurde mit dem Brustton der Überzeugung
erklärt, man messe selbstverständlich
„zwischen die Scheinwerfer“ bzw.
direkt auf den Scheinwerfer. Im Zweifel
wurde dafür dann auch noch die dienstliche
Verantwortung übernommen, man mache
dies schließlich immer so und im Regelfall
war dies der Richterin oder dem Richter
auch genug. Höchst selten waren die Fälle,
in denen am zweiten oder dritten Verhandlungstag
eingeräumt werden musste, man
habe zwischenzeitlich an der Messstelle
das Personal einmal „durchgewechselt“,
weil es einen anderen Einsatz wahrzunehmen
galt. Dabei wurde dann leider vergessen,
vom neuen Messpersonal die Messstelle
erneut zu überprüfen und die vom
1/2020 · RAL 1015 taxinews 5
recht & steuern
Hersteller vorgeschriebenen Tests durchzuführen.
Leider gibt es hierzu fast keine
Urteilsbegründungen, da die Anklagebehörde
gerade in solchen Fällen keine Rechtsmittel
gegen den folgerichtigen Freispruch
eingelegt hat, so dass eine ausführliche
Urteilsbegründung entbehrlich war.
-Fahrbahna
Seit einigen Jahren ist das Messgerät des
Herstellers Laveg in Berlin buchstäblich
Geschichte, der österreichische Hersteller
Riegl hat sich durchgesetzt. Anders als
bei „Laveg“, bei dem das Kammergericht
in einem Nebensatz noch bemerkt hatte,
dass die Obergrenze der Entfernung zum
Messgegenstand wohl bei 300 Metern
liege, soll dieses Wunderwerk der Technik
gerichtsfeste Messungen beim Typ Riegl FG
21-P von 0 km/h bis 250 km/h bei einem
Entfernungsbereich für Geschwindigkeitsmessungen
von 30 m bis 1000 m erlauben.
So jedenfalls steht es im Eichschein der
Geräte.
Aber jetzt genug der Vorrede: Schließlich
gibt es immer wieder Fälle, bei denen es
sich lohnt, einmal ganz genau hinzusehen.
In unserem Fall wurde einem Taxifahrer
vorgeworfen in Berlin auf der Paulstraße
in Alt-Moabit anstatt 30 km/h mit einer
stolzen Geschwindigkeit von 56 km/h unterwegs
gewesen zu sein. Als Beweismittel
dienten die Aussage des Polizeibeamten,
die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät
und ein Lasermessprotokoll.
Der Taxifahrer wollte es genau wissen und
ließ Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
einlegen. Im ersten Verhandlungstermin
gab es erst einmal eine Lektion im „Tiergartener
Landrecht“: Die Richterin drohte mit
einer Erhöhung der Geldbuße wegen vorsätzlicher
Überschreitung der Geschwindigkeit.
Ein Polizeizeuge fehlte leider, der
erschienene Polizeizeuge konnte immerhin
berichten, dass sich das Schild mit der
Regelung „Tempo 30“ 200 m von der Messstelle
befunden hatte. Aus welcher Entfernung
das Taxifahrzeug anvisiert wurde war
aus dem sogenannten Messprotokoll nicht
klar ersichtlich, entweder waren es 190,5
m oder 170,5 m. Es musste zur Klärung der
genauen Messentfernung ein neuer Termin
anberaumt werden.
In der Zwischenzeit recherchierte ich, ab
welcher Entfernung vom sogenannten
geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen
denn eine Messung zulässig ist. Meine
Recherche führte mich auf die „Geschäftsanweisung
PPr Stab Nr. 6/2010“ des Polizeipräsidenten
von Berlin. Dort wird unter
Ziffer 15 auf Seite 12 zum Mindestabstand
zu geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen
folgendes ausgeführt:
„Obwohl Fahrzeugführer/innen ihr Fahrverhalten
grundsätzlich so anpassen
müssen, dass sie bereits beim Passieren
der Zeichen die ab/bis dort max. zulässigen
Geschwindigkeitswerte einhalten,
ist z.B. zur Vermeidung abrupter Bremsmanöver
eine gewisse Abstandstoleranz
zu gewähren... Werden in einer Straße
durch Verkehrszeichen unterschiedliche
Höchstgeschwindigkeiten angeordnet,
gilt grundsätzlich ein Mindestabstand
von 75 m.“
Im zweiten Verhandlungstermin wurde
es dann spannend: Im Original des Messprotokolls
war eine Entfernung zwischen
dem Lasergerät und dem Taxi von „170,5
m“ protokolliert. Die Richterin war der
Ansicht, dass die vom Polizeipräsidenten
vorgeschriebene Entfernung von „75 m“
so zu verstehen ist, dass ein Messgerät
frühestens 75 m nach dem Schild mit der
Regelung „30 km/h“ eingesetzt werden
darf. Jetzt begann der Kampf der Argumente:
Nach meiner Auffassung mag dies für
ein klassisches Blitzgerät wohl zutreffen,
dieses erfasst bekanntlich Fahrzeuge, die
sich direkt vor dem Gerät befinden. Anders
ist jedoch die Sachlage, wenn Fahrzeuge
vom Messgerät erfasst werden die sich
noch deutlich vor dem Gerät befinden. Die
Richterin wurde erkennbar nachdenklich,
schien aber dennoch nicht bereit meiner
Argumentation zu folgen. Wie schon früher
in der Schule galt auch jetzt der Grundsatz:
„Wenn es eng wird, muss man sich an die
Grundrechenarten erinnern“. Ich nahm mir
die Freiheit und ergänzte das polizeiliche
Messprotokoll und verdeutlichte Folgendes
(siehe Grafik oben):
Mit dem Lasergerät darf erst ab einer
Entfernung von 30 m gemessen werden.
Das Tempo-30-Schild befand sich 200 m
vor dem Messposten. Die Entfernung zwischen
dem Lasergerät und dem Taxi betrug
170,5 m. Selbst wenn man der Argumentation
der Richterin folgt, betrug die sogenannte
Kulanzstrecke damit 29,5 m. Dies
war exakt einen halben Meter unterhalb
der Entfernung, ab der das Lasergerät
überhaupt eingesetzt werden durfte.
Damit war der Bann gebrochen: Die Richterin
tat das was sie kraft ihrer richterlichen
Unabhängigkeit („Kapitänin in ihrer eigenen
Badewanne“) innerhalb der Hauptverhandlung
darf – sie hat das Verfahren
eingestellt. Leider hat die richterliche
Unabhängigkeit nicht dafür gelangt, der
Landeskasse die vollständigen Verfahrenskosten
überzuhelfen, zum Glück hatte der
Mandant eine Rechtsschutzversicherung,
die seine Anwaltskosten getragen hat und
konnte sich – zurecht! – darüber freuen,
aus diesem Verfahren ohne Punkte und
Geldbuße herauszukommen.
Wir merken: Auch beim sogenannten
Lasern kommt es auf den Abstand an und
wie schon mein Professor für Zivilrecht
gerne bemerkte:
„Ius est vigilantibus oder auch:
Augen auf oder Beutel auf!“
Allzeit gute Fahrt und gute Nerven vor
Gericht wünscht Ihnen
Rechtsanwalt Christoph Wuttke
6 RAL 1015 taxinews · 1/2020
recht & steuern
Ab 1. Februar Jahresvignetten 2019 nicht mehr gültig
Foto: ADAC
Empfindliche Strafen bei fehlender oder ungültiger Vignette
Wer viel in den Nachbarländern
Österreich,
Schweiz und Tschechien
oder in Slowenien unterwegs
ist, aber noch
keine neue Jahresvignette hat, sollte sich
beeilen: Die Vignetten aus 2019 waren
nur noch bis 31. Januar 2020, gültig. Dies
gilt auch für die digitalen Jahresvignetten
für Österreich. Ab 1. Februar werden
ausschließlich die neuen Vignetten für
2020 anerkannt.
Wer keine gültige Vignette vorweisen
kann oder sie nicht richtig an der Windschutzscheibe
angebracht hat, muss
mit teils hohen Geldbußen rechnen. Am
teuersten wird es in Slowenien, wo bis
zu 500 Euro fällig werden können. In
Österreich kosten solche Mautvergehen
mindestens 120 Euro – Manipulationen
an der Vignette doppelt so viel. In der
Schweiz sind rund 180 Euro zuzüglich
Vignettenkosten und in Tschechien Summen
ab 200 Euro zu zahlen.
Vignettenpreise 2020
In Österreich haben sich 2020 die Mautgebühren
erhöht. Der neue Preis für die
Pkw-Jahresvignette beträgt 91,10 Euro
(+ 1,90 Euro), für zwei Monate 27,40 Euro
(+ 60 Cent), und das 10-Tages-Pickerl
kostet jetzt 9,40 Euro (+ 20 Cent). Die
gleichen Preise gelten auch für die
digitalen Vignetten. In der Schweiz wurde
die Jahresvignette für Autofahrer aus
Deutschland aufgrund des Wechselkurses
um 1,50 Euro teurer und kostet seit
Dezember 38,00 Euro.
In Slowenien bleiben die Preise weiterhin
stabil: Für ein Jahr Pkw-Maut werden
110 Euro fällig, für einen Monat 30 Euro
und für sieben Tage 15 Euro. Die Kosten
für die Maut in Tschechien betragen für
die Jahresvignette 60,50 Euro (+ 50 Cent),
für einen Monat 18,00 Euro (+ 50 Cent)
und für 10 Tage unverändert 12,50 Euro.
ADAC
Vererben Sie
Menschlichkeit.
Foto: Frank Rothe
Ihr Letzter Wille kann ein neuer Anfang
sein. Vermächtnisse und Zustiftungen geben
Kindern in Not eine bessere Zukunft.
Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.
Sprechen Sie mit uns: Telefon 0203.7789 -0
www.kindernothilfe.de
1/2020 · RAL 1015 taxinews 7
recht & steuern
Andere Länder, andere Sitten
Längst sind die Vorschriften und
Regularien für den Straßenverkehr
im internationalen Vergleich
noch nicht vereinheitlicht und
bieten für ausländische Verkehrsteilnehmer
Fallstricke mit zum Teil erheblicher
Strafbewehrung. Wer also eine Fahrt
ins Ausland plant, ob als Urlaubs- oder
Geschäftsreise, ist gut beraten sich über
die Eigentümlichkeiten der jeweiligen
Straßenverkehrsordnungen zu informieren.
Denn auch im Ausland gilt der Grundsatz:
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“
A&M
KFZ-Sachverständigenbüro
Jürgen Boenigk
A&M KFZ-SV-Büro
J. Boenigk
Wilhelmshavener Str. 30
10551 Berlin
Telefon: 030 - 396 61 51
Funktel: 0171 - 740 84 53
Telefax: 030 - 39 87 75 97
Schadengutachten und
Bewertungen
Pkw, Lkw, Motorräder,
Motorroller
E-Mail:
juergen-boenigk@web.de
Vorsicht beim Halten und Parken
Mittels farbiger Markierungen kennzeichnen
eine Reihe von Ländern jene Straßenbereiche,
an denen das Halten oder Parken
gestattet bzw. untersagt ist. So weisen
gelbe Streifen am äußeren Fahrbahnrand
oder den Randsteinen in Frankreich,
Griechenland, Italien, Irland Luxemburg,
den Niederlanden oder auch Großbritannien
ein Parkverbot aus. Mit gelben Doppellinien
sind Bereiche versehen, in denen
auch das Anhalten, um z. B. nach dem Weg
zu fragen, verboten ist. In der Schweiz
werden Halteverbote durch eine einzelne
gelbe Linie ausgewiesen, während das
Parkverbot mit gelben Kreuzen am Fahrbahnrand
kenntlich gemacht ist. In Österreich
ist es wiederum erlaubt im Parkverbot
bis zu 10 Minuten lang zu halten. Bei
blauen Markierungen ist das Parken mit
Parkscheibe oder gegen Parkgebühr
gestattet. In Dänemark gilt in einem Bereich
von 10 Meter (zwei Autolängen) vor und
hinter Kreuzungen generell ein Parkverbot,
während es in Polen nicht erlaubt ist
100 Meter vor und hinter Bahnübergängen
zu parken – in Österreich sind es 80 Meter.
Auch bei der Regelung der Vorfahrt bestehen
in einigen Nachbarländern länderspezifische
Beschilderungen: Weiße Dreiecke
auf der Fahrbahn im Kreuzungsbereich
bedeuten in Dänemark „Vorfahrt achten“.
In Finnland ist dafür ein gelbes Schild mit
rotem Rand zuständig, im Nachbarland
Schweden steht das gleiche Schild für ein
Durchfahrtsverbot. Und in Portugal und den
Niederlanden warnt ein dreieckiges Schild
mit rotem Rand und einem auf der Seite
liegenden Auto in der Mitte vor einer Stelle
mit hohem Unfallrisiko.
Immer häufiger:
Rauchverbot im Auto
In den vergangenen Jahren hat eine Reihe
von Ländern zum Schutz von minderjährigen
Mitfahrern ein Rauchverbot im Auto
erlassen. In Italien und Griechenland ist
das Rauchen für alle Insassen verboten,
wenn Kinder unter 12 Jahre oder Schwangere
im Auto mitfahren. Verstöße können
Geldstrafen in Höhe von bis zu 3.000 Euro
nach sich ziehen. In Frankreich, dem
Vereinigten Königreich und in Irland gilt
eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Insbesondere Familien mit Kindern sollten
sich über die Rücksitzpflicht erkundigen.
Denn während Kinder in Deutschland
bei Verwendung eines Kindersitzes oder
Sitzerhöhungen auch auf dem Beifahrersitz
mitfahren dürfen, müssen Kinder bis 12
Jahre in Irland, Makedonien, Slowenien
8 RAL 1015 taxinews · 1/2020
recht & steuern
Foto: ADAC / Gerd George
und Ungarn stets auf dem Rücksitz Platz
nehmen. In Frankreich liegt die Grenze bei
10 Jahren, in Großbritannien bei 14 Jahren.
In unserem Nachbarland Luxemburg ist für
Personen bis zu einem Alter von 17 Jahren
die Nutzung eines Kindersitzes obligatorisch,
wenn sie weniger als 1,50 Meter
Körperlänge messen. Und in Italien gilt für
Kinder bis 4 Jahren ein Beförderungsverbot
auf motorisierten Zweirädern, in Serbien
gar bis 12 Jahre.
Lichtpflicht, Abschleppseil und
Verbot von Reservekanistern
In zahlreichen Ländern besteht für alle
Kraftfahrzeuge die Pflicht auch am Tag
mit Abblendlicht zu fahren. In Schweden
riskiert jedoch eine Strafe wer die Nebelschlussleuchte
am Auto einschaltet. In
vielen Ländern Osteuropas ist das Mitführen
von Abschleppseil und Ersatzglühlampen
obligatorisch – Autos mit Xenon- oder
LED-Scheinwerfern sind von dieser Pflicht
befreit. Und während Österreich und die
Schweiz das Tempo für den Abschleppvorgang
auf 40 km/h beschränken, ist das
private Abschleppen in Italien und Spanien
gänzlich untersagt.
Das Mitführen von Kraftstoff in Reservekanistern
ist hingegen in vielen Fällen
untersagt. Wer eine Fähre benutzen will,
sollte in jedem Fall auf die Mitnahme von
Reservesprit verzichten, da die Mitnahme
in der Regel verboten ist. Beim Tranken
in Spanien ist es Vorschrift nicht nur den
Motor abzustellen, sondern auch die Fahrzeugbeleuchtung
sowie alle elektrischen
Geräte (Radio/Handy, etc.) auszuschalten.
In allen Alpenländern haben bergauf
fahrende Fahrzeuge Vorfahrt. In Italien
und der Schweiz ist Linienbussen auf
Pass- und Bergstraßen grundsätzlich
Vorrang zu gewähren.
Kuriose Regeln
Mitunter beinhalten die Verkehrsregeln
einzelner Ländern einige eigentümlich
anmutende Vorschriften. So gilt in Portugal
zwar grundsätzlich die Rechts-vor-Links-
Regelung, motorisierte Fahrzeuge haben
gegenüber Radfahrern und Fuhrwerken
jedoch immer Vorfahrt. Tschechien schreibt
eine Höchstgeschwindigkeit für das Überfahren
von Bahnübergängen von 30 km/h
fest – außer- wie innerorts. In Serbien können
Radfahrer, die schneller als 35 km/h
fahren, mit einer Geldbuße von 32 Euro
belegt werden. Und während Slowenien
vorschreibt während des gesamten Überholvorgangs
zu blinken, ist es in der Türkei
verpflichtend vor Kurven und während des
gesamten Überholvorgangs zu hupen. In
Spanien riskiert Herrchen – oder Frauchen
– eine Geldbuße, wenn der mitfahrende
Hund nicht angeschnallt wurde.
Städtische
Zufahrtbeschränkungen
Nicht nur in Deutschland auch im europäischen
Ausland ist die Einfahrt in einige
Innenstädten nur eingeschränkt möglich.
Am bekanntesten dürfte die Staugebühr
(„Congestion Charge“) in London sein. Sie
wird fällig, wer mit dem Auto den Bereich
„City of London“ oder das West End befährt.
Dazu müssen alle Fahrzeuge vor Einfahrt
registriert werden (https://tfl.gov.uk oder
SMS an +44/343/22 22 222). Über Kameras
an den Straßen zeichnet das System
die einfahrenden Kfz-Kennzeichen auf und
gleicht diese mit der Liste der registrierten
Fahrzeuge ab. Die Gebühr ist abhängig von
der Schadstoffklasse und startet bei £10,50
pro Tag. Autos mit alternativen Antrieben,
z. B. Hybrid- oder E-Antrieb, sind von der
Zahlpflicht ausgenommen, müssen aber
dennoch angemeldet werden.
Eine Reihe französischer Städte hat Umweltzonen
eingerichtet, die nur mit einer
CritAir-Feinstaub-Plakette befahren werden
dürfen. Diese werden in verschiedenen
Stufen ausgegeben und sind abhängig von
der Schadstoffklasse des jeweiligen Fahrzeugs.
Die CritAir-Plakette ist für 4,21 Euro
auf www.france.fr bestellbar und wird auf
Wunsch auch an eine Adresse in Deutschland
verschickt. Für Diesel-Fahrzeuge mit
Baujahr vor 2001 bleiben die Umweltzonen
seit Mitte 2019 jedoch in jedem Fall
gesperrt.
In unserem Nachbarland Belgien existieren
Umweltzonen in Antwerpen und der
Hauptstadt Brüssel. Wer in die Innenstadt
von Antwerpen fahren will, muss sein Auto
auf lez.antwerpen.be registrieren. Für
Benziner und Diesel mit Euro-Norm 3 und
Partikelfilter ist die Zufahrt kostenlos, während
Euro-3-Diesel ohne Partikelfilter oder
schlechterer Einstufung die Innenstadt nur
maximal an acht Tagen pro Jahr befahren
dürfen und dazu ein Tagesticket vorzuweisen
haben, das es online oder am Parkschein-Automaten
gibt. In Brüssel erstreckt
sich die Umweltzone über die gesamte
Hauptstadt-Region (Ausnahme Ringstraße
R0) und ist mit einem Einfahrverbot für
Benziner bis Euro-Norm-1 sowie Diesel mit
bis Euro2 verbunden.
In Italien beschränken neben Mailand
und Rom auch Bologna, Florenz, Genua,
Verona, Neapel und Pisa den Autoverkehr
in ihren Innenstädten mit einer eigenen
„Zona Traffico Limitato“ (ZTL). Jedoch sind
die ZTL-Regelungen von Stadt zu Stadt
recht unterschiedlich. Reisende sollten sich
daher unbedingt vorab informieren, was es
vor Ort zu beachten gilt, wo Zufahrttickets
erhältlich sind und welche Gültigkeitsdauer
sie haben.
Seit Herbst 2018 ist die Einfahrt in die
Stadtzentren von Madrid, Barcelona,
Granada, Sevilla, Valencia und Valladolid
nur mit der spanischen Umweltplakette
„Destintivo Ambiental“ erlaubt. Der Haken:
Für Fahrzeuge, die nicht in Spanien zugelassen
sind, ist diese nicht zu bekommen.
Eine Öffnung des Systems sei zwar geplant,
wann diese umgesetzt wird ist allerdings
nicht absehbar. De facto ist die Zufahrt in
die genannten Innenstädte damit für alle
Nicht-Spanier untersagt.
Einen ausführlichen Überblick über alle
länderspezifischen Verkehrsregeln gibt der
AvD auf seiner Homepage. Unter www.avd.
de/besondere-verkehrsregeln sind auch
Angaben zu den jeweiligen Mautgebühren
und den geltenden Tempolimits verfügbar.
AvD
Automobilclub von Deutschland
1/2020 · RAL 1015 taxinews 9
information
Verkehrsgerichtstag: Gute Empfehlungen
für sicheren Straßenverkehr
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat
(DVR) begrüßt die
Empfehlung, dass E-Scooter
mit Fahrtrichtungsanzeigern,
so genannten „Blinkern“,
ausgestattet werden sollen. Auch die
Forderungen nach einem Ausbau der
Infrastruktur, insbesondere der für den
Radverkehr, bewertet der DVR positiv. Ein
richtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit
seien außerdem die Empfehlungen
zu den Themen Aggressivität im Straßenverkehr
sowie Fahranfänger.
Bessere Infrastruktur erhöht
Verkehrssicherheit für alle
„Der Verkehrsgerichtstag bestätigt den
überfälligen Um- und Ausbau der Radinfrastruktur.
Nutzer von E-Scootern,
Fahrrädern aber auch Fußgänger haben
nur dann eine Chance sicher anzukommen,
wenn ihnen der nötige und vor allem
sichere Raum im Straßenverkehr zugestanden
wird“, sagt DVR-Pressesprecherin
Julia Fohmann. Deshalb seien auch bundeseinheitliche
Regelungen für Abstellplätze
begrüßenswert. Da die hohe Anzahl
an Ordnungswidrigkeiten durch Fahrer
von E-Scootern zudem eine unzureichende
Kenntnis der geltenden Regeln vermuten
lässt, sei es wichtig, über diese aufzuklären.
„Gefragt sind hier das BMVI, die Politik
aber auch die Verleihfirmen“, so Fohmann.
Zudem sei entscheidend, dass nur diejenigen
mit E-Scootern fahren dürfen, die
über eine geeignete Prüfbescheinigung
verfügen, z.B. ähnlich der fürs Mofafahren.
MPU für Verkehrsstraftäter mit
hohem Aggressionspotenzial
Aggressives Verhalten im Straßenverkehr
gefährdet die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
„Falls bei Straftaten
Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial
der beschuldigten Person
vorliegen, muss automatisch eine MPU
angeordnet werden“, sagt die Pressesprecherin.
Um aggressives Fahren weiter
einzudämmen, fordert der Verkehrsgerichtstag
für „aggressives Posen“ zudem
einen eigenen Bußgeldtatbestand sowie
den Eintrag von Punkten im Flensburger
Fahreignungsregister. „Wer drängelt,
nötigt, riskant überholt oder anderweitig
durch einen aggressiven Fahrstil auffällt,
muss die Konsequenzen deutlich spüren“,
so Fohmann.
Optionsmodell für mehr Praxis
bei Fahranfängern
Ein großer Erfolg sei die Forderung, das
Optionsmodell für junge Fahrer einzuführen,
urteilt der DVR. Demnach soll
die Probezeit von zwei auf drei Jahre
verlängert und gleichzeitig Anreize zur
Verkürzung derselben gesetzt werden,
z.B. durch die Teilnahme am Begleiteten
Fahren oder Schulungsmaßnahmen.
„Gerade für Fahranfänger ist es wichtig,
noch mehr Praxiserfahrung zu sammeln.
Durch diese Regelung wäre das möglich“,
urteilt die Sprecherin. Die Experten waren
sich zudem einig, dass die Lehr- und
Lernmethoden permanent an die Anforderungen
und die Zielgruppe angepasst
werden müssten. Zudem sollten die
qualitativen Anforderungen bei der
theoretischen und praktischen Prüfung
bestehen bleiben - auch wenn die Quote
derer, die die Prüfung nicht bestehen in
den vergangenen Jahren angestiegen
ist. Für den DVR ist dieser Punkt entscheidend:
„Wer die Fahrerlaubnis erhält,
muss die Regeln und Verhaltensweisen
im Straßenverkehr kennen. Alles andere
wäre ein unnötiges Sicherheitsrisiko“, so
Fohmann.
DVR
Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Die Berliner Kältebusse sind vom 1. November 2019 bis 31. März 2020 unterwegs:
Kältebus 1: täglich von 21:00 bis 03:00 Uhr • Kältebus 2: täglich von 19:00 bis 01:00 Uhr
Der Notdienst ist unter der Telefonnummer (0178) 523 58-38 täglich ab 21.00 Uhr
erreichbar und sollte wirklich nur in Notfällen angerufen werden.
Wofür einen Kältebus?
Mit dem Kältebus und der Kälte-Notübernachtung will die Berliner Stadtmission Kältetote in Berlin verhindern. Vom 1. November eines
Der Kältebus der Berliner Stadtmission startete vor über 20 Jahren. Aktueller Anlass war 1994 der Erfrierungstod eines Obdachlosen in
-
10 RAL 1015 taxinews · 1/2020
information
DVR begrüßt Novelle der StVO
Der Bundesrat hat der fahrradgerechten
Novelle der Straßenverkehrsordnung
weitgehend
zugestimmt. Für Radfahrerinnen
und Radfahrer aber auch zu
Fuß Gehende bedeutet das, aus Sicht des
Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR),
mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Überholabstand innerorts und
außerorts in der StVO fixiert
Die Rechtsprechung hatte in den letzten
Jahren die geforderte Länge von Überholabständen
zwar bereits entwickelt. Mit der
Novelle wird der Überholabstand von 1,5
Metern innerhalb von Ortschaften und 2
Metern außerorts jetzt aber auch normiert.
„Nach dieser Klarstellung des Verordnungsgebers
hoffen wir, dass die Kraftfahrzeug
Führenden den Abstand beim Überholen von
Rad Fahrenden nun immer einhalten werden“,
sagt Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer
des DVR. Wichtig sei aber, dass mehr
Polizeibeamte den häufig mangelnden
Sicherheitsabstand beim Überholen von Rad
Fahrenden als Sicherheitsproblem erkannten
und dann auch konsequent einschritten.
Regelungen zum Halten und
Parken an Kreuzungen
Die neuen Regelungen zum Parken vor
Kreuzungen seien ein erster guter Schritt,
gingen aber für einen echten Sicherheitsgewinn
nicht weit genug. Es sei nicht
nachzuvollziehen, warum das Parken mit
einem Abstand von acht Metern bis zum
Schnittpunkt der Fahrbahnen künftig nur an
Kreuzungen mit einem baulich angelegten
Radweg verboten sei. „Wer mehr Sicherheit
im Straßenverkehr möchte, muss auch an
zu Fuß Gehende, insbesondere an Kinder,
denken“, sagt der Hauptgeschäftsführer.
Kreuzungen und Einmündungen seien
generell Unfallschwerpunkte. Um Unfälle
zu vermeiden, seien gute Sichtbeziehungen
zwischen allen Verkehrsteilnehmern
unabdingbar. Der DVR hatte deshalb ein
generelles Parkverbot von zwei Pkw-Längen
oder zehn Metern bis zum Schnittpunkt der
Fahrbahnen gefordert.
Gehweg nicht für den Radverkehr
Erfreulicherweise unterstreicht die Novelle
außerdem, dass Gehwege für den Radverkehr
tabu sind. Durch eine Änderung der
Bußgeldkatalog-Verordnung werden die
Sanktionen spürbar angehoben: Für das
Radfahren auf Gehwegen werden künftig
statt 10 bis 25 Euro in der Regel 55 Euro
Verwarnungsgeld fällig, bei Behinderung
Gefährdung und Sachbeschädigung sind
Bußgeldhöhen bis zu 100 Euro vorgesehen.
„Das ist ein richtiges Signal an die Rad Fahrenden,
ihre Verantwortung für den Schutz
der Fußgängerinnen und Fußgänger ernst
zu nehmen“, so Kellner.
DVR
Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Haltverbot auf Schutzstreifen
Positiv ist aus Sicht des DVR das neue
Haltverbot auf Schutzstreifen. „Aufgrund
deutlicher Differenzgeschwindigkeiten
zwischen Kfz und Fahrrädern kann es zu
gefährlichen Situationen kommen, wenn
Rad Fahrende vom Schutzstreifen auf
die Fahrbahn ausweichen müssen. Das
Haltverbot ist deshalb sinnvoll“, bewertet
Kellner die Änderung.
Schritttempo für Lkw
beim Rechtsabbiegen
Wer einen Lkw und Nutzfahrzeuge über 3,5
Tonnen fährt, darf künftig beim Rechtsabbiegen
nur noch mit Schrittgeschwindigkeit
fahren, es sei denn, es ist überhaupt nicht
mit Radverkehr zu rechnen. „Es ist eine
wichtige Regelung, um den Versuch zu
unternehmen, die Zahl der Abbiegeunfälle
deutlich zu senken“, bewertet Hauptgeschäftsführer
Kellner diese Änderung. In
Ergänzung mit dem Einbau von Abbiegeassistenten
und einer Infrastruktur, die gute
Sichtbeziehungen an Kreuzungen erlaubt,
könnten so schwere Unfälle mit Schwerverletzten
oder Getöteten vermieden werden.
Der „Mercedes-Spiegel“!
Spiegeltaxameter SPT-03
Der Einzige im originalen Mercedes-
Gehäuse − für Ihre E-, B- und S-Klasse
Alle gewohnten Mercedes-Funktionen:
Leselampen links und rechts
Automatische Innenlichtschaltung
in Kasse, Ambientelicht, uvm.
„Etwas fürs Auge“ − nur mit HALE:
Spiegelglas dunkelt bei Blendung
automatisch ab − stufenlos
Display reguliert Helligkeit selbst
Heute Taxi. Morgen Mietwagen.
Einfach zum SPW-03 umflashen lassen!
Die Zukunft im Taxi.
HALE INSIKA®
HALE Operations
oder kostenloses
MB-Basispaket!
HALE electronic GmbH | A-5020 Salzburg | Email: vertrieb-d@hale.de
www.hale.de | www.dachzeichen.de
1/2020 · RAL 1015 taxinews 11
information
Rettungsgasse rettet Leben
Verstöße werden zukünftig härter bestraft
Im Zuge der Reform der Straßenverkehrsordnung
werden in Zukunft
Verstöße gegen die Rettungsgasse
härter bestraft. Wer keine Rettungsgasse
bildet, zahlt (wie bisher auch)
200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte
in Flensburg. Dazu kommt jetzt noch ein
Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden
künftig auch Fahrer bestraft, die durch
die Rettungsgasse fahren oder sich an
Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens
240 Euro, zwei Punkte und ein Monat
Fahrverbot.
Damit die Rettungs- und Einsatzkräfte
schnell und ohne Behinderung zum
Unfallgeschehen kommen, muss die
Rettungsgasse bereits bei stockendem
Verkehr gebildet werden. Und so geht‘s:
Auf Autobahnen und Straßen außerorts
mit mehreren Fahrstreifen je Richtung
weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur
nach links aus, alle anderen orientieren
sich nach rechts. Da auf die Polizei noch
Notarzt, Feuerwehr oder Abschleppdienst
folgen können, muss die Rettungsgasse
so lange offenbleiben, bis der Stau sich
auflöst.
Auch wer jetzt in Richtung Skigebiete
unterwegs sind, sollte auf die Regelungen
zur Rettungsgasse im Ausland achten.
In Österreich besteht die Pflicht, eine Rettungsgasse
zu bilden, auf Autobahnen und
Schnellstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren
je Richtung. Auf zwei- oder mehrspurigen
Fahrbahnen müssen sich alle
Verkehrsteilnehmer bereits bei stockendem
Verkehr auf der linken Spur so weit links
wie möglich einordnen. Alle Fahrzeuge auf
den anderen Spuren orientieren sich so
weit wie möglich nach rechts.
In Frankreich müssen Autofahrern den
Einsatzfahrzeugen die Möglichkeit geben,
an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeizufahren.
Die Schweiz sieht auf Autobahnen
mit zwei Fahrstreifen muss für
Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse in
der Mitte der zwei Fahrstreifen frei bleiben.
Bei drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen
ist die Gasse zwischen dem linken und dem
zweiten Fahrstreifen von links zu bilden.
Und in Italien gibt keine speziellen Vorschriften.
ADAC
12 RAL 1015 taxinews · 1/2020
information
HKA-01: Fahrerabrechnung leicht gemacht!
Mit dem neuen HALE Kassenautomat
HKA-01 sparen
Taxiunternehmen Zeit und
Geld. Er automatisiert die
Fahrerabrechnung – und ist
damit eine wertvolle Hilfe besonders für
Mehrwagenbetriebe.
Taxiunternehmer wissen: Je größer die
Flotte, desto aufwändiger die Fahrerabrechnung
und Betriebsdatenverwaltung.
Wertvolle Unterstützung bietet hier ab
sofort HALE Kassenautomat HKA-01! Er
wurde speziell entwickelt für die Anforderungen
von Mehrwagenbetrieben. Als ideale
Ergänzung zum HALE Datencenter, dem
Unternehmerportal für alle HALE Taxameter
und Wegstreckenzähler, ermöglicht er
• eine automatische Fahrerabrechnung
rund um die Uhr ohne Personal – kein
Zählen, keine Buchung, die Schichtabrechnung
wird automatisch ins Kassenbuch
übernommen;
• die bequeme Übertragung der Fahrtdaten
von Fahrer-Karte/-Cey ins HALE
Datencenter – mit den drei verschiedenen,
individuell auswählbaren HALE
Datendiensten Operations, INSIKA und
Cey online;
• die Abrechnung der bereits online –
durch Signiereinheit SEI-03M oder
Modem MOD-003 – ans HALE Datencenter
übertragenen Einzelfahrt- und
Schichtdaten.
Der Kassenautomat sorgt somit für eine
sichere und schnelle Daten- und Geldverarbeitung.
Einfache Bedienung
Mit seinem großzügigen,15‘‘ LC-Touchscreen
und seiner intuitiven Menüführung
macht der HALE Kassenautomat die
Fahrerabrechnung „zum Kinderspiel“:
1. Der Fahrer meldet sich mit Fahrer-Cey
oder Fahrer-Karte (NFC-Card) an.
Alternativ ist auch die Eingabe der
Fahrer-Nummer samt PIN möglich.
2. Nach automatischer Anzeige des
Abrechnungsbetrags zahlt der Fahrer
das Geld ein (Banknoten und Münzen).
Jedes Fahrerkonto verfügt dabei über
einen individuell definierbaren Rahmen
für Über-/Unterzahlungen. Der Fahrer
genießt somit hohe Flexibilität in seinem
Bargeldhandling.
3. Über den integrierten Thermodrucker –
mit extralanger Papierrolle für viele
Ausdrucke – wird anschließend / nach
jedem Einlese- bzw. Abrechnungsvorgang
ein Beleg ausgegeben. Diesen
kann der Fahrer bei Bedarf auch
gleich an eine beliebige E-Mail-Adresse
schicken.
Die Abrechnungsdaten werden im Zuge
dessen vollständig digital (automatisch) an
das HALE Datencenter übertragen – und
können mit nur einem Klick in das Kassenbuch
übernommen werden.
Überzeugende Technik und
hohe Sicherheit
Mit NFC-Kartenleser, HALE Cey-System,
LAN-Anschluss für die Verbindung mit dem
HALE Datencenter, Web-Interface für Fernwartung
und Einstellungen, USV für einen
unterbrechungsfreien Betrieb während des
Zahlungsvorgangs, Geldwechselfunktion
mit Banknoten- und Münzwechsler uvm.
überzeugt der neue HALE Kassenautomat
auch technisch auf allen Ebenen.
Trotz seines eleganten, platzsparenden
Designs mit nur 155 cm Höhe bietet er
zudem optimalen Einbruchsschutz.
Verschiedene Tür- und Tresorschlösser,
ein robustes Gehäuse samt 5-fach
Hakenverriegelung sowie die Möglichkeit
der Überwachung
und Steuerung
vom Büroarbeitsplatz
aus sorgen
für Sicherheit.
Auch die Gefahr
von Falschgeld
wird minimiert:
Ein Banknotenprüfer
erkennt
„Blüten“ (EUR 5
bis EUR 500) und
rundet damit den
hohen Sicherheitsstandard
des
HKA-01 ab.
Digitalisieren, automatisieren,
Kosten senken!
Mit Kassenautomat HKA-01 machen
Taxiunternehmen einen großen Schritt in
die „digitale Zukunft“. HALE automatisiert
die laufenden Prozesse der Fahrerabrechnung
und hilft somit, ständige Aufwände
zu reduzieren und Kosten zu senken.
Eine lohnende Investition – besonders für
Mehrwagenbetriebe!
Weitere Informationen unter:
https://www.hale.at/de-de/
kassenautomat
HALE
Fotos: HALE
1/2020 · RAL 1015 taxinews 13
information
ADAC setzt auf Fortschritte für die Verkehrssicherheit
58. Verkehrsgerichtstag in Goslar
Aggressivität im Straßenverkehr,
Elektrokleinstfahrzeuge als
neue Mobilitätsart sowie eine
Verlängerung der Fahrausbildung
– die Verbesserung der
Verkehrssicherheit ist eines der zentralen
Themen des 58. Verkehrsgerichtstags
in Goslar. Die Arbeitskreise III, V und VI
beschäftigen sich mit Themen der
Verkehrssicherheit.
E-Scooter und Aggressivität im
Straßenverkehr im Mittelpunkt
Auf großes Interesse dürften die Diskussionen
rund um die Elektrokleinstfahrzeuge
stoßen – sie prägen in immer stärkerem
Maße das Straßenbild. Vorbehalte gegen
E-Scooter bestehen, weil viele Nutzer sie
ungeordnet abstellen oder sich verkehrswidrig
verhalten. Für den ADAC sind die
Elektrokleinstfahrzeuge eine sinnvolle
Ergänzung zu bestehenden Mobilitätsformen.
Die Verkehrssicherheit darf aber nicht
unter E-Scootern leiden. Außerdem muss
die Einhaltung der Regelungen konsequent
kontrolliert werden.
Der Arbeitskreis III prüft, ob es neben
angemessener Bestrafung auch andere
Möglichkeiten gibt, um Aggressivität im
Straßenverkehr zu begegnen. Der ADAC
spricht sich dafür aus, Kontrollen zu
verstärken und bereits während der Fahrausbildung
Provokationen, Emotionen und
Aggressionen intensiv zu thematisieren.
Mit der Verbesserung der Fahrausbildung
befasst sich der Arbeitskreis VI und fragt,
ob neue Wege beschritten werden müssen,
damit junge Fahrer in den ersten Jahren
sicherer unterwegs sind. Wesentlich aus
Sicht des ADAC ist es, einen Rahmen
zu schaffen, in dem jungen Fahrern die
eigenen Fahrfähigkeiten objektiv widergespiegelt
werden.
Rechtssicherheit bei Unfällen im
Ausland muss gestärkt werden
Der Arbeitskreis I schließlich diskutiert
Möglichkeiten, die Abwicklung von Unfällen,
die im Ausland passiert sind, zu vereinfachen.
Hierzu müssten aus Sicht des ADAC
die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen
EU-weit vereinheitlicht
werden. Weitere Themen des diesjährigen
Verkehrsgerichtstags sind unter anderem
die Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens
(Arbeitskreis IV), die Entschädigung
von Opfern nach Terrortaten mit einem Kfz
(Arbeitskreis VII) sowie Passagierrechte auf
Kreuzfahrten (Arbeitskreis VIII).
I Grenzüberschreitende
Unfallregulierung in der EU
Abwicklung von Unfällen im Ausland soll
einfacher und transparenter werden
Seit Inkrafttreten der 4. EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie
im Jahr 2003 und einer
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) im Jahr 2007 können die
Ansprüche an Unfallgegner nach einem
Auslandsunfall im Heimatland geltend
gemacht und eingeklagt werden. Allerdings
gilt für die Frage, welche Schadenersatzpositionen
ersetzt werden, das Recht des
Unfalllandes. Dieses kann in vielen Fällen
von dem in Deutschland abweichen.
So werden Mietwagenkosten oder Nutzungsausfälle
in Deutschland vergleichsweise
großzügiger erstattet, bei Personenschäden
sind die Summen, die erstattet
werden, im Ausland (z.B. in Italien oder
Spanien) oft höher. Auch die Kosten für
einen Anwalt, der für die Regulierung eines
Auslandsunfalls hinzugezogen werden
muss, werden – anders als hierzulande –
im Ausland (wie z.B. in Frankreich) oftmals
nicht ersetzt. Zudem verjähren Schaden-
ersatzansprüche in manchen Ländern
(z.B. in Spanien bereits nach einem Jahr, in
Deutschland erst nach drei Jahren) weitaus
schneller. Im Arbeitskreis I werden aktuelle
Praxisprobleme bei der Abwicklung eines
Auslandsunfalls dargestellt.
Nach Ansicht des ADAC besteht hier dringender
Optimierungsbedarf: Neben der
notwendigen EU-weiten Vereinheitlichung
der Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche
bei grenzüberschreitenden
Verkehrsunfällen muss sichergestellt
werden, dass Geschädigte nach einem
Auslandsunfall ihre außergerichtlichen
Anwaltskosten – so wie in Deutschland –
erstattet bekommen.
Außerdem ist nach Ansicht des Clubs
notwendig, die Kompetenzen der Schadenregulierungsbeauftragten
zu erweitern:
Aktuell verweigern diese häufig die Auszahlung
des Schadenersatzes mit dem Hinweis,
dass die ausländische Versicherung
die Einwilligung zur Auszahlung des bereits
zugesagten Betrages noch nicht erteilt
habe – für Geschädigte unter Umständen
eine existenzbedrohende Verzögerung.
Zudem müssen viele EU-Mitgliedstaaten
– auch Deutschland – die vorgeschriebene
Zentralstelle für Unfalldokumente noch
einrichten. Damit wird es z.B. leichter, die
für die Unfallabwicklung erforderlichen
polizeilichen Unfallprotokolle aus dem
Ausland zu erhalten.
II
Fiktiver Schadenersatz muss
bestehen bleiben
Geschädigte dürfen nicht zur Reparatur
gezwungen werden
Geschädigte können Sachschäden, die
durch einen Verkehrsunfall verursacht
wurden, auch fiktiv auf der Grundlage
eines Schadensgutachtens oder Kostenvoranschlages
abrechnen. So ist es ihnen
freigestellt, ob und wie sie den Schaden
beseitigen lassen. Diese im Haftpflichtrecht
gängige Praxis ist zuletzt in die Diskussion
geraten.
Der Arbeitskreis II beschäftigt sich mit der
Frage, ob der fiktive Schadensersatz zu höheren
Kosten und einer ungerechtfertigten
Bereicherung des Geschädigten führt.
14 RAL 1015 taxinews · 1/2020
information
Aus Sicht des ADAC ist das nicht der Fall.
Zu Stundensätzen der Markenwerkstatt
darf auf Gutachtenbasis ohnehin nur noch
bei neuwertigen oder scheckheftgepflegten
Fahrzeugen abgerechnet werden.
Wen die Delle in der Türe nicht stört, soll
weiterhin den Betrag bekommen, der bei
einer fachgerechten Instandsetzung netto
angefallen wäre. Würde diese Möglichkeit
der fiktiven Abrechnung vom Gesetzgeber
abgeschafft, müsste der Geschädigte
entweder teuer in der Werkstatt reparieren
lassen oder er verzichtet ohne eine Entschädigung
zu Gunsten des Verursachers.
Daher sieht der ADAC keinen Bedarf für
eine Gesetzesänderung. Stattdessen wäre
angesichts der aktuellen Unsicherheiten
in der Rechtsprechung eine klarstellende
Entscheidung durch den Großen Zivilsenat
des BGH wünschenswert.
Für den ADAC steht außer Frage, dass der
Geschädigte nicht in seiner Wahlfreiheit
eingeschränkt und zu einer Reparatur
gezwungen werden darf.
III
Aggressivität im
Straßenverkehr
Lichthupe, derbe Gesten, Ausbremsen,
dichtes Auffahren oder illegale Autorennen:
Nach Meinung vieler Verkehrsteilnehmer
nimmt die Aggressivität im Straßenverkehr
immer weiter zu.
Der Gesetzgeber hat deshalb schon 2017
illegale Straßenrennen zur Straftat qualifiziert
und mit hohen Strafen belegt. Trotzdem
gibt es weiterhin Chaoten auf der
Straße, die andere Verkehrsteilnehmer in
Angst und Schrecken versetzen. Der
Arbeitskreis III des 58. Verkehrsgerichtstags
möchte klären, ob es andere wirksame
Ansätze für ein rücksichtsvolles Miteinander
gibt. Dabei geht es auch um die Frage,
ab wann aus einer regelwidrigen Tempoüberschreitung
ein Aggressionsdelikt wird.
Der ADAC setzt sich für konkrete Maßnahmen
ein, damit derartige Taten erst
gar nicht begangen werden. So sollte im
Rahmen der Fahrausbildung Aggressivität,
Provokationen und starke Emotionen im
Straßenverkehr und deren negativer Einfluss
auf die Verkehrssicherheit thematisiert und
geltendes Recht durch verstärkte Kontrollen
durchgesetzt werden. Das geht vom Verlust
des Führerscheins über die Einziehung der
Fahrzeuge bis zur verpflichtenden Eignungsüberprüfung
mittels MPU.
IV Praxistauglichkeit
des Bußgeldverfahrens
Faire Verfahren durch bessere Dokumentation
der Messung
Bei Bußgeldverfahren im verkehrsrechtlichen
Bereich sollte möglichst zügig
entschieden werden. Dabei müssen alle
Voraussetzungen für ein faires und
rechts-staatliches Verfahren garantiert werden.
Ob dies nach geltendem Recht der Fall
ist oder Änderungen notwendig sind, damit
beschäftigt sich der Arbeitskreis IV.
Im Bußgeldverfahren muss nachträglich
überprüft werden können, ob eine Messung
fehlerhaft ist. Nur so kann sichergestellt
werden, dass die Betroffenen ein faires
Verfahren bekommen. Dabei geht es um
folgende zentrale Fragen: Wie weit geht
das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers?
Welche technischen Voraussetzungen muss
der Hersteller schaffen, um den Messvorgang
für den Sachverständigen nachvollziehbar
zu machen? Sind die derzeitigen
gesetzlichen Grundlagen, wie die kurze
Verjährungsfrist oder das Zwischenverfahren
noch zeitgemäß?
Der ADAC fordert schon seit langem bei
standardisierten Messverfahren eine Fotooder
Videodokumentation sowie Speicherung
der Rohmessdaten, um die Messung
überprüfbar zu machen. Eine Verlängerung
der Verjährungsfristen erscheint aus Sicht
des Clubs nicht erforderlich. Wichtiger ist
eine ausreichende personelle Ausstattung
der Behörden und Gerichte und eine Straffung
der Verfahrensschritte.
Die Staatsanwaltschaft sollte im Zwischenverfahren
nur dann eingebunden sein, wenn
sie ausnahmsweise etwas zum Verfahren
beitragen kann.
Im Rechtsbeschwerdeverfahren muss
sichergestellt werden, dass Fehlurteile auch
bei vermeintlich geringfügigen Rechtsfolgen
überprüft und berichtigt werden
können, stellt der ADAC fest.
V Elektrokleinstfahrzeuge
Mit Augenmaß für die Verkehrssicherheit
sorgen
Seit Anfang 2018 prägen E-Scooter immer
stärker das Bild urbaner Mobilität in
Europa. In Deutschland sind die Roller seit
Mitte 2019 gesetzlich als Kraftfahrzeuge
besonders geregelt. Obwohl die Scooter
als umweltfreundliche Ergänzung zu den
etablierten Verkehrsmitteln zunächst
wohlwollend begrüßt wurden, galten sie
bald als problematisch: Durch das teilweise
sorglose und verkehrswidrige Verhalten
von Nutzern, durch ungeordnetes Abstellen,
aber auch durch ungeeignete Infrastruktur
kam es zu teils schwerwiegenden Konflikten
und Unfällen.
Der ADAC steht neuen Mobilitätsformen
grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass
die Verkehrssicherheit nicht darunter leidet.
Der ADAC hält es für unerlässlich, dass
die bestehenden gesetzlichen Regelungen
eingehalten und konsequent kontrolliert
1/2020 · RAL 1015 taxinews 15
information
werden. Nur dann kann der E-Scooter eine
sinnvolle Ergänzung der Beförderungsmittel
sein.
Zu diskutieren ist allerdings, ob die
Behandlung von alkoholisierten Pedelec-
Fahrern gegenüber E-Scooter-Fahrern
sachlich berechtigt ist: Nach deutschem
Recht gelten für E-Scooter die Promillegrenzen
der Autofahrer, während die
Pedelec-Fahrer wie Radfahrer behandelt
werden, sich also erst ab 1,6 Promille
strafbar machen. Der ADAC spricht sich
dafür aus, dass die Strafgerichte dem unterschiedlich
hohen Gefährdungspotential
von Elektrokleinstfahrzeugen und „echten“
Kraftfahrzeugen Rechnung tragen.
VI
Fahranfänger – neue Wege
zur Fahrkompetenz
Längeres Lernen macht junge Fahrer
sicherer
Junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren
gelten als Hochrisikogruppe. Statistiken
DECKER & KOLLEGEN
Rechtsanwälte und Steuerberaterin
Verkehrsrecht · Immobilienrecht
Wettbewerbsrecht · Urheberrecht
zeigen, dass die jungen Führerscheinneulinge
aufgrund mangelnder Fahrroutine
und anderer altersbedingter Verhaltensweisen
häufiger in Unfälle verwickelt sind
als ältere Verkehrsteilnehmer. Um solche
Unfälle zu reduzieren und die Sicherheit
für alle anderen Verkehrsteilnehmer zu
erhöhen, müssen effektive Regelungen
getroffen werden. Oberstes Ziel ist es,
die Fahrkompetenz von Fahrneulingen zu
verbessern.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
hat Maßnahmen erarbeitet, die das besondere
Risiko der jungen Fahrer reduzieren
sollen. Dabei geht es unter anderem um
die Verlängerung der Probezeit von zwei
auf drei Jahre, verbunden mit der Möglichkeit
einer Verkürzung durch Teilnahme an
weiterbildenden Maßnahmen.
Aus Sicht des ADAC sind weitere Anstrengungen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
dringend erforderlich. Unter anderem
ist es wichtig, der Selbstüberschätzung
entgegenzuwirken, die oftmals mit Beginn
des Alleine-Fahrens zu beobachten ist.
Daher müssen Möglichkeiten geschaffen
werden, dem Anfänger die eigenen Fahrfähigkeiten
objektiv widerzuspiegeln.
Eine Ausweitung des begleiteten Fahrens
auf 16-Jährige würde außerdem zu einer
Verlängerung des Lernzeitraums führen
und kann daher nach Meinung des Clubs
das Anfängerrisiko durch den Erwerb von
zusätzlicher Fahrpraxis unter geschützten
Bedingungen reduzieren. Hierfür sollten auf
EU-Ebene die Voraussetzungen geschaffen
werden.
Auch die gestiegene Zahl nicht bestandener
(Fahr)Prüfungen und ihre Ursachen sind
Thema im Arbeitskreis.
VII
Rechte für Terroropfer:
Entschädigung von Opfern
nach terroristischen Anschlägen
Terroropfer einfacher entschädigen
Terror- und Gewaltopfern, die durch ein
Kraftfahrzeug geschädigt wurden, muss
zukünftig schneller und umfassender
geholfen werden. Das Attentat auf dem
Berliner Breitscheidplatz 2016 und die
Amokfahrt in eine Menschenmenge 2018
in Münster haben gezeigt, dass die Opfer
von Terrortaten mit einem Kraftfahrzeug
nur ungenügend unterstützt und entschädigt
werden. Der ADAC begrüßt daher das
Engagement des Gesetzgebers von 2019,
Opfern von Angriffen mit Kraftfahrzeugen
oder bei anderen vorsätzlichen Taten wie
z.B. Selbstmordfahrten besser zu helfen.
Gleichzeitig drängt der Club darauf, dass
die Umsetzung der neuen Regeln für die
Opfer so einfach wie möglich wird. Der
Geschädigte muss – trotz der rechtlich
komplizierten Gemengelage aus Sozialversicherungsrecht
und allgemeinem
Haftungsrecht – einen festen Ansprechpartner
haben.
VIII
Sicherheit und
Passagierrechte auf
Kreuzfahrten
Die Kreuzfahrtbranche eilt von Rekord zu
Rekord: Die Zahl der Urlauber steigt, die
Schiffe werden immer größer. Doch die See
wird stürmischer für die Branche: Einige
Fälle von „Passagier über Bord“ sowie die
Havarie des Kreuzfahrtschiffs „Viking Sky“
vor der norwegischen Küste im März 2019
haben Aspekte der Sicherheit in den Fokus
der Öffentlichkeit gerückt.
Der Arbeitskreis VIII des 58. Verkehrsgerichtstag
befasst sich mit der Sicherheit
und den damit verbundenen Passagierrechten
auf Kreuzfahrten. Der ADAC
begrüßt die Initiative des Arbeitskreises
zu überprüfen, inwieweit die geltenden
Sicherheitsvorschriften und Haftungsregeln
mit den steigenden Passagierzahlen
Schritt halten.
Aus Sicht des ADAC sollten in den Sicherheitskonzepten
der Reiseveranstalter auch
neue Risiken wie etwa die Evakuierung
großer Menschenmengen und Terrorgefahren
Berücksichtigung finden. Erkenntnisse
aus Ereignissen und Zwischenfällen in
der Vergangenheit können aus Sicht des
Clubs helfen, die Handhabung von Abläufen
bei außergewöhnlichen Ereignissen zu
optimieren.
Der ADAC befürwortet außerdem, dass
havarierten Passagieren nicht nur medizinische,
sondern auch psychologische
Betreuung zu Teil wird.
ADAC
16 RAL 1015 taxinews · 1/2020
Mehr Geld für Elektro- und
Brennstoffzellenfahrzeuge
Foto: DEKRA
Ab 19.02.2020 gelten die von der Bundesregierung beschlossenen höheren
Zuschüsse beim Kauf von Elektrofahrzeugen
Der Umweltbonus wird bis zum
31. Dezember 2025 verlängert
und deutlich erhöht. Bei rein
Batterieelektrofahrzeugen und
Brennstoffzellenfahrzeugen bis
40.000 Euro Nettolistenpreis wird der Umweltbonus
um 50 Prozent auf 6.000 Euro
angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000
Euro werden 5.000 Euro gezahlt.
Für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
(sogenannte Plug In-Hybride) bis
40.000 Euro Nettolistenpreis gibt es ab jetzt
4.500 Euro. Bei Fahrzeugen über 40.000
Euro werden 3.750 Euro gezahlt.
Der erhöhte Umweltbonus wird wie bisher
zur Hälfte vom BAFA und zur Hälfte von der
Industrie gezahlt und gilt für alle Fahrzeuge,
die ab dem 5. November 2019 zugelassen
wurden.
Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA): „Nachdem wir aus Brüssel grünes
Licht bekommen haben, können wir nun die
höheren Förderbeträge auszahlen. Dadurch
wird der Kauf klimaschonender Fahrzeuge
noch einmal deutlich attraktiver.“
Vereinfachtes Antragsverfahren
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
MdB war es wichtig, dass mit den neuen
Fördersätzen auch das Antragsverfahren
effizienter und bürgerfreundlicher gestaltet
wird. Das ist gelungen. Statt wie bisher
zweimal muss der Antragsteller nur noch
einmal Kontakt mit dem BAFA aufnehmen.
„Das bedeutet, dass jeder Antragsteller
ohne weiteren Zwischenschritt von den erhöhten
Fördersätzen profitieren kann, wenn
alle notwendigen Unterlagen zum Antrag
eingereicht sind“, so Safarik.
Bereits eingereichte Anträge
Das BAFA prüft automatisch, ob Anträge,
die nach der alten Richtlinie gestellt wurden,
die Voraussetzungen für die erhöhte
Förderung erfüllen. Ist dies der Fall, erhalten
die Bürgerinnen und Bürger den neuen
Förderbetrag direkt im Rahmen des alten
Antrags.
Nähere Informationen zu der neuen
Richtlinie können unter www.bafa.de/
umweltbonus abgerufen werden.
BAFA
Spielen macht stark!
Jedes Kind hat das Recht auf Spiel. terre
des hommes gibt Kindern Gelegenheiten zu
Spiel und Sport – und damit Perspektiven.
Bitte helfen auch Sie – mit Ihrer Spende!
www.tdh.de /spielen
1/2020 · RAL 1015 taxinews 17
information
Entspannt elektrisch unterwegs vom Start bis zum Ziel
Mercedes me Charge: Bequemes Laden und Transparenz beim Bezahlen
Die Produkt- und Technologiemarke
EQ bietet mit Mercedes
me umfassende Services für
die Elektromobilität von heute
und morgen. Zu den wichtigsten
Services und Funktionen des EQC (Stromverbrauch
kombiniert: 20,8-19,7 kWh/100
km; CO 2 -Emissionen kombiniert: 0 g/km)
gehören neben der Vorklimatisierung vor
allem auch die EQC optimierte Navigation
und Mercedes me Charge. Über die EQC optimierte
Navigation finden Mercedes-Benz
Kunden schnell öffentliche Ladestationen,
DIE
IE SOFTW
OFTWARELÖSUNG
FÜR DAS TAXIGEWERBE
Wir haben die maßgeschneiderte EDV-Lösung
für Ihren Taxi- oder Mietwagenbetrieb!
• Umsatz- und Arbeitszeitermittlung,
Taxameter-Datentransfer, Lohnabrechnung
mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten,
Kfz-Kostenrechnung,
Schichtplanung, Faktura,
Finanzbuchhaltung ...
• A uch für kleinere
Betriebe: Unser neues, modulares
Konzept ermöglicht den
kostengünstigen EDV-Einstieg!
• NEU: Fahrtenvermittlungs-Software DISPO-PROFI für
Funkzentralen!
TAXICOM GmbH · D-14478 Potsdam
Zum Jagenstein 1 · Tel. 0331-5504190 · Fax 0331-5504189
bekommen über Mercedes me Charge
bequem Zugang zu Ladesäulen verschiedener
Anbieter und profitieren von einer
integrierten Bezahlfunktion mit einfacher
Abrechnung auch an den Stationen von
IONITY, dem europäischen Schnellladenetz.
Das Ziel: ein entspanntes, unkompliziertes
Reisen mit Transparenz und Planungssicherheit.
Über Mercedes me Charge erhalten Fahrer
eines Mercedes-Benz EQC oder Plug-in-Hybrid-Modells
mit der neuesten Infotainmentgeneration
MBUX (Mercedes-Benz
User Experience) optional Zugang zu einem
der weltweit größten Ladenetze mit allein
in Europa über 300 verschiedenen Betreibern
von öffentlichen Ladestationen (Stadt,
Parkplätze, Autobahnen, Einkaufszentren
usw.). Die EQC optimierte Navigation lässt
Mercedes-Benz Kunden diese Stationen
leicht finden. Der bequeme Zugang zu den
Ladesäulen erfolgt über die Mercedes me
Charge Ladekarte, per Mercedes me App
oder über die Anzeige auf dem Media-Display
des Fahrzeugs. Hierfür sind keine
unterschiedlichen Verträge notwendig: Die
Kunden profitieren neben der einfachen
Authentifizierung von einer integrierten
Bezahlfunktion mit einfacher Abrechnung,
nachdem sie einmalig ihre Zahlungsmethode
hinterlegt haben. Jeder Ladevorgang
wird automatisch abgebucht. Die einzelnen
Ladevorgänge werden monatlich in einer
übersichtlichen Rechnung zusammengestellt.
Außerordentliche Geschwindigkeit
zu attraktivem Preis: IONITY @
Mercedes me Charge
Mercedes me Charge ermöglicht auch den
Zugang zu den Schnellladestationen des
paneuropäischen Schnellladenetzwerks
von IONITY. Die kurzen Ladezeiten sorgen
insbesondere bei Langstrecken für eine
angenehme Reise. Mit dem IONITY-Paket
bietet Mercedes-Benz seinen EQC-Kunden
ein attraktives Vertragsmodell zu einem
vergünstigten Ladepreis von 0,29 Euro pro
geladener Kilowattstunde. EQC-Kunden
erhalten das IONITY-Paket ein Jahr lang
ohne Grundgebühr. Entlang der Hauptverkehrsachsen
in Europa wird IONITY bis
2020 insgesamt rund 400 Schnellladestationen
errichten und betreiben. IONITY wurde
im November 2017 als Gemeinschaftsunternehmen
der BMW Group, der Mercedes-Benz
AG, der Ford Motor Company und
18 RAL 1015 taxinews · 1/2020
information
Fotos: Daimler AG
dem Volkswagen Konzern mit Audi und
Porsche gegründet.
Sicher ankommen:
die EQC optimierte Navigation
Auf Basis zahlreicher Faktoren plant die
Funktion „EQC optimierte Navigation“
automatisch die schnellste Route unter
Berücksichtigung der kürzesten Ladezeit –
entsprechend werden Schnellladestationen
bevorzugt. Unter anderem fließen dabei
die aktuelle elektrische Reichweite, der
aktuelle Stromverbrauch sowie verfügbare
Ladestationen und Wetterdaten ein.
Der Fahrer muss nicht immer zwingend
vollladen, sondern lädt flexibel in Bezug auf
die Gesamtreisezeit. Zudem reagiert die
Routenplanung dynamisch auf Änderungen.
Stets die optimale Temperatur:
die Vorklimatisierung
Damit hat der Fahrzeuginnenraum schon
bei Abfahrt die gewünschte Temperatur. Die
Programmierung ist direkt über MBUX oder
über die Mercedes me App möglich. Ein
ausgeklügeltes System mit Wärmepumpe
und elektrischen Zuheizern kühlt oder
heizt den Innenraum vor. Hierbei besteht
zusätzlich die Wahlmöglichkeit zwischen
spezifischer Aufheizung des Fahrersitzes
und aller Sitzplätze.
Daimler
1/2020 · RAL 1015 taxinews 19
information
WeShare expandiert ins europäische Ausland
WeShare, der Free-Floating-
Carsharingservice von
Volkswagen und ŠKODA,
wird 2020 in sieben weitere
Städte in Deutschland
und im europäischen Ausland expandieren.
Nach Prag und Hamburg im Frühjahr, will
WeShare im Jahresverlauf zudem in Paris,
Madrid, Budapest, München und Mailand
starten. In allen Städten wird WeShare
eine vollelektrische Flotte aus rund 8.400
E-Fahrzeugen anbieten. In Prag und Budapest
wird WeShare mit ŠKODA kooperieren.
In den anderen Metropolen in Deutschland,
Frankreich, Spanien und Italien kommen
neben dem e-Golf auch der e-up! und
zum Ende des Jahres der ID.303 von
Volkswagen zum Einsatz. Bereits 2019
war WeShare mit 1.500 e-Golf in Berlin gestartet,
wo das Unternehmen mittlerweile
50.000 registrierte Kunden verzeichnet.
„Für uns ist 2020 ein Jahr des starken
Wachstums“, sagt Philipp Reth, Chief Executive
Officer (CEO) von WeShare.“ Wir sind
überzeugt, dass vollelektrisches Free-
Floating-Carsharing auf dem Weg zu automatisierten
Transportsystemen noch eine
längere Zeit ein wesentliches und skalierungsfähiges
Brückenelement im Bereich
der nachhaltigen und geteilten Mobilität
ist.“ Ziel müsse es nun sein, gemeinsam mit
den Städten, dem Carsharing auch in der
Breite der Bevölkerung zum Durchbruch
zu verhelfen. „Wir wünschen uns daher
ein Entgegenkommen der Städte, etwa im
Bereich der Parkgebühren für Carsharingfahrzeuge
oder beim Ausweisen von neuen
Carsharingflächen im öffentlichen Raum,
um für potenzielle Nutzer positive Anreize
zu setzen und Carsharing noch interessanter
und relevanter zu machen“, so Reth.
WeShare erfolgreich
in Berlin gestartet
In Berlin, wo WeShare im Juni 2019 gestartet
war, haben sich mittlerweile rund
50.000 Kunden registriert. Rund dreiviertel
der registrierten Kunden sind dabei aktive
Nutzer, d.h. sie haben mindestens einmal
den Service von WeShare genutzt. „Diese
Quote ist im Branchenvergleich sehr hoch
und zeigt, dass WeShare für die Menschen
eine hohe Relevanz in ihrer städtischen
Mobilität besitzt“, so CEO Philipp Reth. Die
Fahrzeuge von WeShare in Berlin haben im
zurückliegenden halben Jahr dabei mehr
als drei Millionen vollelektrische Kilometer
zurückgelegt, was sich in durchschnittlich
vier bis fünf Fahrten pro Fahrzeug und Tag
übersetzt.
Eine der wesentlichen Herausforderungen
für WeShare in Berlin ist derweil noch das
Laden der Fahrzeuge. Um die unzureichende
Versorgung mit öffentlicher Ladeinfrastruktur
auszugleichen, sind die Volkswagen
AG und WeShare daher zusätzlich
eine Partnerschaft mit der Schwarz-
Gruppe eingegangen. Die Schwarz-Gruppe
errichtet derzeit an 60 Lidl- und zehn
Kaufland-Standorten in der Hauptstadt
insgesamt 140 öffentliche Ladepunkte.
WeShare kann als Kooperationspartner
die Ladesäulen für seine Carsharing-Flotte
außerhalb der Öffnungszeiten exklusiv über
Nacht nutzen. Während der Öffnungszeiten
am Tag stehen die Ladesäulen allen Kunden
von Lidl und Kaufland zur Verfügung.
Neben der Schwarz-Gruppe strebt
WeShare weitere Partnerschaften an,
um die nutzbare Ladeinfrastruktur auszubauen.
Volkswagen AG
20 RAL 1015 taxinews · 1/2020
information
FREE NOW zieht positive Bilanz
für das Geschäftsjahr 2019
Foto: FREE NOW
FREE NOW blickt auf ein erfolgreiches
Jahr zurück. Europas
führender Mobilitätsanbieter
firmierte 2019 nicht nur von
mytaxi zu FREE NOW um, sondern
konnte im vergangenen Jahr einen
weiteren Anstieg der Unternehmenszahlen
verzeichnen. So erwirtschaftete die Unternehmensgruppe
einen Plattformumsatz
von über 2 Milliarden Euro. Die Anzahl der
Touren stieg um 120 Prozent auf insgesamt
300 Millionen Fahrten, über 39 Millionen
Fahrgäste nutzten die Services weltweit.
Rebranding zu FREE NOW
„2019 war ein spannendes Jahr für FREE
NOW“, verrät Eckart Diepenhorst, CEO FREE
NOW Europa. „Mitte des Jahres haben wir
mytaxi in FREE NOW umbenannt und unsere
E-Scooter-Marke hive wurde bereits in
einigen europäischen Märkten erfolgreich
in die FREE NOW-App integriert. Darüber
hinaus konnten wir uns in allen Geschäftsbereichen
deutlich verbessern. Ich bin sehr
stolz auf das gesamte FREE NOW-Team,
das diese herausfordernde Aufgabe
gemeistert hat. Vor allem die mehr als
100.000 Fahrer, mit denen wir in Europa
zusammenarbeiten, haben einen großen
Anteil an diesem Erfolg.”
Einführung des neuen
Service Ride
In Deutschland hat FREE NOW mit dem
Service Ride im August 2019 ein neues,
kostengünstiges Mobilitätsangebot eingeführt
und damit einen weiteren Meilenstein
der 10-jährigen Unternehmensgeschichte
gesetzt: Über die FREE NOW-App können
sich Fahrgäste einen lizenzierten Mietwagen
mit Fahrer bestellen. Ride wurde
sukzessive in sechs deutschen Städten
(Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
Köln, München) ausgerollt und in den
ersten Monaten bereits über 1,3 Millionen
mal genutzt. „Wir freuen uns, dass Ride
von einer vor allem jungen, preissensiblen
Zielgruppe so gut angenommen wird. Wir
kommen damit unserem Ziel, den Individualverkehr
in den Innenstädten durch
smarte Mobilitätslösungen zu reduzieren,
ein Stück näher. Dieser Trend ist jedoch
nicht nur bei Ride erkennbar. Auch das Taxi
wird weiterhin umfassend von unseren
Kunden über die FREE NOW-App gebucht”,
ergänzt Alexander Mönch, General Manager
Deutschland und Österreich bei FREE NOW.
Serviceübergreifend mehr Touren
und weitere Fahrgäste
Das deutliche Touren-Plus spiegelt sich
auch im Anstieg der Fahrgast- und Fahrerzahlen
wider. In Deutschland konnte die
Zahl der Fahrer, die die FREE NOW-App zur
Vermittlung von Touren nutzen, um mehr
als ein Viertel (27 Prozent) im Verhältnis
zum Vorjahr ausgebaut werden. Die Anzahl
registrierter Fahrer stieg somit auf 28.000.
Auch die Fahrgast-Bilanz ist zufriedenstellend:
Insgesamt wurden 20 Prozent mehr
Fahrgäste als im Vorjahr sicher und
bequem von A nach B gebracht. Unter
anderem buchten viele Geschäftsreisende
FREE NOW für ihre Business-Touren:
die Zahl der Business-Accounts stieg um
knapp 40 Prozent gegenüber 2018. Um das
Wachstum im Jahr 2020 voranzutreiben,
plant FREE NOW weiter hohe Investitionen.
Im Jahr 2019 hat FREE NOW seinen Service
in 25 deutschen Städten ausgebaut. Expansionen
in weiteren deutschen Städten
sind auch für 2020 geplant. In diesem
Zusammenhang legt FREE NOW den Fokus
verstärkt auf Nachhaltigkeit und vergrößert
seine Elektroflotte. Schon im ersten Quartal
2020 wird FREE NOW in Hamburg 60 Teslas
auf die Straße bringen, die dann über die
Ride Funktion in der App gebucht werden
können.
FREE NOW
1/2020 · RAL 1015 taxinews 21
information
AvD bleibt bei „Nein“ zu generellem Tempolimit
Der Automobilclub von Deutschland
(AvD) bekräftigt seine
Ablehnung eines generellen
Tempolimits auf Autobahnen
und fordert alle Akteure auf,
die Mehrheitsentscheidung des Bundestags
aus dem Herbst nicht weiter in
Frage zu stellen. Um seine Haltung zu
untermauern und die Diskussion zu versachlichen
nennt der Interessenvertreter
der Autofahrer eine Reihe von Argumenten:
1
Aktuelle Situation
Die Bundesrepublik Deutschland
unterhält aktuell ein Straßennetz –
Autobahn, Landstraßen, Stadt – dessen
Länge sich auf rund 644.000 Kilometer
summiert. Die Streckenlänge der Bundesautobahnen
betrug zum Jahresende 2019
nach Angaben des Statistischen Bundesamts
13.141 Kilometer, was einem Anteil
von zwei Prozent entspricht. In der Summe
sind rund 3.900 Autobahnkilometer
(30 Prozent) mit einer Tempobeschränkung
belegt, auf den restlichen gut 9.100
Kilometern gibt es kein Tempolimit, es
gilt aber eine Richtgeschwindigkeit von
130 km/h. Der Anteil der Straßen ohne
gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung
am deutschen Straßennetz beträgt mithin
1,4 Prozent.
2 Verkehrssicherheit
Schon seit Jahren weisen die
Statistiken mehrspurige Fernstraßen
(Autobahnen) als die sichersten Straßen
aus. So kam es 2014 pro 1 Milliarde Kilometer
kumulierter Fahrleistung lediglich
zu 1,6 unfallbedingten Sterbefällen. Das
entspricht einem Anteil von 11,1 Prozent
an der Gesamtzahl der im Straßenverkehr
zu Tode gekommenen Personen.
Mit lediglich 6,2 Prozent fällt der Anteil
der Unfälle mit Personenschäden auf
Bundesautobahnen gegenüber vergleichbaren
Unfällen innerorts (69,3 Prozent)
und auf Landstraßen (24,4 Prozent) noch
deutlicher aus. Auch im internationalen
Vergleich weisen die Bundesautobahnen
beim Verhältnis der kumulierten
Fahrleistungen zu Unfallereignissen mit
Personenschäden und Sterbefällen regelmäßig
Bestwerte auf. Und das trotz des
in den vergangenen Jahren kontinuierlich
gewachsenen Anteils an ausländischen
Verkehrsteilnehmern, insbesondere aus
Ost- und Südosteuropa. Hätte ein generelles
Tempolimit also den apostrophierten
Sicherheitseffekt, müssten Länder
mit Tempolimit bei den Unfallstatistiken
mehrheitlich besser abschneiden, was
aber nicht generell der Fall ist.
Nach Einschätzung der Unfallforschung
der Versicherer (UDV) ist zudem eine
Unterforderung des Autofahrers als
ebenso kritisch zu bewerten, wie eine
Überforderung. Die Autofahrer würden
unkonzentriert, nachlässig, lenkten sich
mitunter gar mit andern Tätigkeiten ab
und würden schläfrig.
3 Umweltschutz
Es erscheint wenig plausibel, dass
die Einführung einer generellen Tempobeschränkung
auf weiteren 1,4 Prozent
des deutschen Straßennetzes einen
relevanten Effekt auf die CO 2 -Emissionen
und damit auf den Klimaschutz haben
soll. Zumal bei der Angabe des Einsparungspotenzials
offensichtlich von der
falschen Annahme ausgegangen wurde,
dass auf Autobahnabschnitten ohne
Tempolimit alle Autofahrer permanent
mit Höchstgeschwindigkeit unterwegs
sind. Die Realität zeigt ein anderes Bild:
Nicht selten ist die Verkehrsdichte auf
den fraglichen Strecken so hoch, dass
ohnehin kaum mehr als Richtgeschwin-
22 RAL 1015 taxinews · 1/2020
information
Foto links: AdobeStock / stockhausen
Foto rechts: Automobilclub von Deutschland
digkeit gefahren werden kann. Lässt es
die Verkehrslage dann doch einmal auch
höhere Geschwindigkeiten zu fahren, wird
dies nur von einem Teil der Autofahrer
genutzt. Augenscheinlich ist eine deutliche
Mehrheit der Autofahrer auch
dann in einem Geschwindigkeitsbereich
zwischen 120 und 140 km/h unterwegs,
wenn höhere Geschwindigkeiten erlaubt
und möglich wären.
4 Antriebswahl
Von den Befürwortern eines Tempolimits
wird angeführt, dass sich umweltschonende
Effekte durch ein generelles
Tempolimit auch einstellen, weil durch
dessen Einführung Autokäufer verstärkt
dazu übergehen würden, kleinere und
schwächer motorisierte Fahrzeuge zu
kaufen. Ein Blick auf die Autokäufe in
Ländern wie Österreich oder der Schweiz
widerlegt diese Annahme deutlich. In beiden
Ländern existieren seit Jahrzehnten
streng überwachte, generelle Tempolimits,
die drakonische Strafen für Temposünder
vorsehen. Trotzdem erfreuen
sich leistungsstarke Modelle auf diesen
Märkten einer großen Beliebtheit. In einer
Reihe von Fällen liegen die absoluten
Verkaufszahlen von Sportmodellen (wie
z. B. Audi RS, VW Golf R oder Renault Clio
Sport) über denen auf dem deutschen
Markt.
5 Verkehrsfluss
Bereits heute sind rund ein Drittel
der limitierten Autobahnabschnitte mit
einem variablen Tempolimit belegt, das
über Verkehrsbeeinflussungsanlagen die
zulässige Höchstgeschwindigkeit den
jeweiligen Witterungs- und Verkehrsverhältnissen
angepasst wird und den
Verkehrsfluss beeinflusst. Ein starres
generelles Tempolimit kann das hingegen
nicht leisten. Der AvD befürwortet
grundsätzlich eine der Verkehrslage
angepasste Geschwindigkeit. Dazu
muss auch in Zukunft gehören, dass
der mündige Bürger die Möglichkeit hat,
strafffrei mit höherer Geschwindigkeit
unterwegs zu sein – zum Beispiel bei
guten Wetterbedingungen auf einer freien
Autobahnen.
6 Schallschutz
Der mögliche Nutzen eines generellen
Tempolimits für den Lärmschutz
erscheint fraglich, da bereits bei Landstraßentempo
das Abrollgeräusch der
Reifen erheblich ist. Da nach aktuellem
Stand der Technik bauliche Maßnahmen,
wie die Verwendung spezieller
Asphaltsorten („Flüsterasphalt“) und
die Errichtung von Lärmschutzwänden
die Geräuschbelastung für Anwohner
erheblich effektiver senken, bevorzugt
die überwiegende Zahl der Kommunen,
Städte und Kreise diese Maßnahmen
gegenüber einem Tempolimit.
AvD Generalsekretär Lutz Leif Linden:
„Im Herbst hatte der Bundestag mit
einem eindeutigen Votum die Einführung
eines Tempolimits abgelehnt. In den
vergangenen Wochen haben sich weder
die Mehrheitsverhältnisse noch die Faktenlage
geändert. Dass das Thema nun
schon wieder hochgespielt wird, zeugt
von einem zweifelhaften Demokratie-
Verständnis der Befürworter, die offenbar
die Parlamentsmehrheit nicht akzeptiert
und wie ein bockiges Kind agiert. Und
das Thema erscheint uns auch wenig
geeignet, um einer Partei verspieltes
Profil zurückzugeben.“
AvD
Automobilclub von Deutschland
1/2020 · RAL 1015 taxinews 23
berliner taxivereinigung e.V.
Wie lange geht das noch gut?
Berliner Taxivereinigung e.V.
Grunewaldstraße 70
10823 Berlin
Tel. 030 / 21 45 888-1
Fax 030 / 21 45 888-2
Vorstand:
Richard Leipold (1. Vorsitzender)
Jamal Derzi
(stellvertretender Vorsitzender)
Tichomir Rangelov
(stellvertretender Vorsitzender)
Jürgen Kaiser (Schatzmeister)
Ulrich Skerhut (Schriftführer)
Bernd Stumpf (1. Kassenprüfer)
Goran Djukic (2. Kassenprüfer)
Kontakt:
info@berliner-taxi-vereinigung.de
Informationen, Satzung und
Aufnahmeantrag finden Sie unter:
www.berliner-taxi-vereinigung.de
Verbandsbeiträge:
Beitrag pro Jahr und Stimme: € 20,00
(alle 5 Konzessionen gibt es eine
Stime, maximal hat ein Mitglied
7 Stimmen)
Aufnahmegebühr: € 25,00
Beratung:
Richard Leipold 030/8518734
(telefonische Terminvereinbarung, bitte
Terminwunsch auf Anrufbeantworter)
Mo, Di, Do, Fr:
10:00-12:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr
Versicherungsberatung:
Matthias Albinger, FinanceCollect
Mittwoch: 14:00-16:00 Uhr
Agentur Petra von Chamier
Dienstag: 14:00-18:00 Uhr
Presserechtlich verantwortlich:
Richard Leipold
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Vereinsregister Nr.: VR 22433 B
Berlin Finanzamt für Körperschaften I
Steuernummer: 27/620/56674
Anfang Februar 2020 meldete
das Landesamt für Bürgerund
Ordnungsaufgaben kurz
LABO Berlin die Januarzahlen
für das Taxi- und Mietwagengewerbe
in unserer schönen Stadt. Der
Berliner Bevölkerung stehen jetzt 7.928
Taxen und 3.954 Mietwagen zur Verfügung.
Für Kunden ist das schön. Beförderungsangebote
gibt es im Überfluss, und
auch die BVG bietet mit ihrem BerlKönig-
Service ein weiteres „Taxiangebot“. Mit
156 Fahrzeugen werden in Friedrichshain
virtuelle Haltestellen angefahren.
Die Nutzer finden das Angebot Klasse.
Es ist schließlich beinahe so komfortabel
wie Taxifahren, bloß viel billiger. Auch
die Mietwagen bieten ihren Taxiservice
deutlich preiswerter als das Taxi an. Im
Durchschnitt zahlen die Kunden etwa
20 % weniger für die Mietwagenfahrt, als
wenn sie sich ein Taxi genommen hätten.
Fakten und Meinungen
Taxibetriebe schließen massenhaft ihre
Tore. Im Lauf eines Jahres (vom Januar
2019 bis zum Januar 2020) warfen
339 Betriebe das Handtuch und gaben
auf. Die Kontrollbehörde findet das noch
nicht problematisch. Schließlich habe
die Taxenanzahl seit 2016 sogar um
31 Fahrzeuge zugenommen. Kommentatoren
in verschiedenen Foren haben
den Sachverhalt gründlich analysiert und
sind zu dem Schluss gekommen, dass
das Taxigewerbe selber schuld an seiner
Misere ist. Die Taxen seien dreckig, die
Fahrer ortsunkundig, unfreundlich und
der deutschen Sprache kaum mächtig
und zu allem Überfluss sei Taxifahren viel
zu teuer. Deshalb sei es überfällig, dass
endlich günstige Angebote auf den Markt
kämen.
Mietwagen
Interessant finde ich, dass die Taxiunternehmer
den Stein der Weisen noch nicht
gefunden haben. Sie könnten doch einfach
selber saubere Taxen anbieten, die
von ortskundigen, freundlichen und gut
deutsch sprechenden Fahrern gesteuert
werden. Diese Qualitätsfahrer gibt es
scheinbar offenkundig in Massen. Wie
sonst könnten die Mietwagenfirmen sonst
derart expandieren? Sie haben ihren
Fahrzeugbestand schließlich seit Anfang
2018 von 1.606 auf jetzt 3.954 Fahrzeuge
mehr als verdoppelt.
Preise
Preislich können Taxen natürlich weder
mit den Mietwagenangeboten, noch mit
dem BerlKönig mithalten. Sie dürfen das
schlicht nicht, weil sie an den Taxitarif
gebunden sind. Die Senatsbehörde für
Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (kurz
SenUmVuK) setzt den Taxipreis nach
sorgfältiger Abwägung von Kundeninteresse
und betrieblicher Notwendigkeit
fest. Das muss sie, denn sie ist vom
Gesetzgeber dazu verpflichtet. Wenn
Mietwagen so viel billiger anbieten
können, dann ist entweder bei den Mietwagenpreisen
etwas faul, oder unsere
Behörde ist zu dusselig einen angemessenen
Taxitarif festzulegen. Diesen
Verdacht hegen hochrangige Behördenvertreter
offenbar selbst. Ein Referatsleiter
äußerte, seiner Behörde fehle die
Kompetenz zur Festlegung eines angemessenen
gesetzeskonformen Taxitarifes
und deshalb wurde ein externer
Gutachter beigezogen. In seinem Gutachten
empfahl dieser allerdings sogar
einen noch höheren Preis als den von den
Taxiverbänden beantragten.
Im Februar 2020 teilte die BVG dem
Senat von Berlin und der Öffentlichkeit
mit, dass sie das BerlKönig-Angebot gerne
auf die ganze Stadt ausweiten würde.
Künftig stünden750 Fahrzeuge „appnutzenden“
Kunden für 1,50 EUR pro Kilometer
zur Verfügung und 100 Fahrzeuge
dieser Flotte würden so umgerüstet, dass
auch Elektrorollstühle befördert werden
könnten. Es gäbe nur ein kleines Problem.
Die bisherigen Sponsoren ViaVan und
Mercedes möchten die Verluste nicht
mehr tragen. Sollten nicht 43 Millionen
EUR jährlich aus der Stadtkasse an die
BVG überwiesen werden, dann müsste
die Berliner Bevölkerung auf dieses hervorragende
Angebot leider verzichten.
BVG
Die Berliner Regierungsfraktionen (egal
welcher Partei) sind von der Kostenexplo-
24 RAL 1015 taxinews · 1/2020
berliner taxivereinigung e.V.
sion des Flughafen BER gestählt
und deshalb gut geübt im Ausgeben
von Steuergeldern. Die Forderung der
BVG war allerdings selbst der Berliner
SPD zu viel. Ihr verkehrspolitische
Sprecher, Tino Schopf, erinnerte die BVG
auf ihre Kernaufgaben und bat sie diese
zuerst ordentlich zu erfüllen, bevor sie
weiteres Geld fordere. Zur Erinnerung:
Die BVG erhält jährlich 650 Millionen EUR
zusätzlich zu den Einnahmen, die sie aus
dem Fahrscheinverkauf erlöst. Um den
Berliner Nahverkehr zukunftsfest zu
machen sollen diese Zuschüsse künftig
auf 1,4 Milliarden EUR jährlich steigen.
Vielleicht dachten einige Verantwortliche
bei der BVG, dass bei diesen Größenordnungen
43 Millionen jährlich gar nicht
mehr ins Gewicht fallen. Wir sollten allerdings
nicht vergessen, dass ein Mensch,
der 2.500 EUR monatlich verdient und
dafür brav seine Lohnsteuer zahlt
12.000 Jahre arbeiten muss, um diesen
Zuschuss auch nur für ein einziges Jahr
zu erwirtschaften.
Konsequenzen
Es ist alles eine Frage der Perspektive.
Politiker brauchen gute Umfragewerte,
weil Wählerzustimmung die Währung
ist, mit der sie bezahlt werden. Kunden
möchten es gerne billig haben. Unsere
Verkehrssenatorin hat recht, wenn
sie öffentlich sagt, dass das Angebot
„Freibier für alle“ immer auf große
Publikumszustimmung stößt. Taxiunternehmer
müssen mit den Taxieinnahmen
die Lohnkosten der Fahrer, den Betrieb
der Fahrzeuge und nicht zuletzt ihren
Lebensunterhalt finanzieren. Sie erhalten
weder Senatsknete, noch Stützungsgelder
von großen Konzernen. Es bleiben
nicht viele Möglichkeiten, wenn sie nicht
die „Sondererlöskonten Steuerhinterziehung
und Sozialversicherungsbetrug“
nutzen möchten. Eigentlich haben sie nur
zwei Alternativen. Entweder zapfen sie
ihre Altersvorsorge an und pumpen Geld
in ihre Betrieb, oder sie entlassen ihre
Fahrer und machen den Laden zu. Von
den „Marktpreisen für Personenbeförderung“
können weder der Mindestlohn
bezahlt, noch Investitionen getätigt
werden. Er ist derart skandalös niedrig,
weil er von großen Konzernen massiv
nach untern „gedumpt“ oder mit Subventionen
der Öffentlichen Hand herunter
subventioniert wird.
Wut
Viele Taxifahrer haben Angst um ihre
Zukunft. Sie starten wilde, planlose
Demonstrationen, stellen Forderungen
ohne konkrete Adressaten und weisen
auf das Tun der Bösewichte hin. Ich kann
sie gut verstehen. Sie sind machtlos und
das macht sie wütend. Verantwortlich
sind die Kontroll- und Aufsichtsbehörden
in Berlin, und diese haben sich bislang ja
nicht mit Ruhm bekleckert. Viel Energie
wird von leitenden Beamten in die Abwehr
von Forderungen und Vorwürfen
investiert, weil sich ja bei Zustimmung
sofort die Frage stellt, wie es überhaupt
so weit kommen konnte. Nur wenn keiner
oder keine verantwortlich ist, bleibt die
persönliche Karriere gesichert.
Zeitbombe
Es gibt Filme, die ihre Spannung daraus
beziehen, dass eine Zeitschaltuhr tickt.
Wird diese Uhr nicht angehalten, dann
geht die Bombe hoch. Natürlich kann die
Uhr niemand stoppen, der ihre Existenz
grundsätzlich leugnet. Und dann muss
immer noch der „richtige Draht“ abgeknipst
werden, damit es nicht kracht. In
Filmen klappt das immer. In der Wirklichkeit
leider nicht. Das Taxigewerbe wird
wohl nicht explodieren. Ich fürchte die
Betriebe werden einer nach dem anderen
untergehen. Es werden nicht auf einen
Schlag 2.000 Fahrer entlassen, sondern
hier 10, oder dort 20. Das merkt keiner
und produziert keine Medienaufregung.
Für die Betroffenen macht das aber
keinen Unterschied. Es besteht jedoch die
Gefahr, dass sich still und leise die Verachtung
inkompetenter Politik und Verwaltung
auf demokratische Verfahrensweisen
und Politik überhaupt überträgt.
Folgen
Nicht alle, die übermächtigen Konzernen
und unfähigen Behörden hilflos ausgeliefert
sind entwickeln destruktiven Hass.
Aber es reichen wenige um erheblichen
Schaden anzurichten. Um den Anfängen
zu wehren genügt es nicht, wenn Politiker
ihre Betroffenheit demonstrieren, indem
sie Arm in Arm mit den Gutgesinnten
durch die Städte marschieren. Wer als
Politiker oder verantwortlicher Beamter
„Verantwortungsdiffusion“ übt, damit ihm,
oder auch ihr nur ja keiner an den Karren
fahren kann, sollte in einem stillen Moment
überlegen, wie viel Verantwortung
er, oder sie damit für die ungute Entwicklung
der Gesellschaft auf sich lädt.
Ausblick
Das Taxigewerbe in Berlin hat nicht
mehr viel Zeit. Es wird nicht ausreichen
Arbeitsgruppen zu bilden, um mögliche
Handlungsweisen zu prüfen. Wer jetzt in
verantwortlicher Position nicht schnell
und entschlossen handelt wird vielleicht
in wenigen Monaten feststellen, dass ihm
nur noch ein wütender Mob gegenübersteht,
der glaubt, nichts mehr verlieren zu
können. Das wäre dann die positive Variante.
Wirklich schlimm kann sich die Situation
entwickeln, wenn die Zornigen sich
einkapseln und ihre Wut an unschuldigen
Opfern abreagieren. Dieses Phänomen
können wir jetzt bereits beobachten. Wenn
das an vielen Stellen der Gesellschaft
geschieht, dann wird das unsere liberale
Demokratie nachhaltig beschädigen.
Richard Leipold, BTV
Quellen zu:
BVG Zuschüssen: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/01/bvg-zuschuesse-steigen-nahverkehrsplan.html
Kennzahlen zu BerlKönig: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1085265/umfrage/kennzahlen-zu-berlkoenig-in-berlin/
Tagesspiegel zu BerlKönig: https://m.tagesspiegel.de/
berlin/senat-zweifelt-an-bvg-projekt-berlkoenig-koennte-schon-ende-april-eingestellt-werden/25507754.html
Morgenpost zu BerlKönig: https://www.berliner-zeitung.
de/mensch-metropole/forscher-berlin-braucht-viele-tausend-berlkoenige-li.75977
1/2020 · RAL 1015 taxinews 25
ratgeber
Rückenschmerzen beim Fahren vermeiden
Die Evolution hat für den Menschen
den aufrechten Gang als
natürliche Körperhaltung vorgesehen.
Auf dauerhaftes Sitzen
reagiert der Körper dagegen mit
Schmerzen. Vor allem Autofahrer können
ein Lied davon singen. Besonders die starke
Anspannung während des Autofahrens
kann zu Rückenschmerzen führen. Zudem
muss sich der Autofahrer konzentrieren,
was zu einer höheren Grundspannung in
den Muskeln führt. Beine, Nacken, Schultern
sowie die Lendenwirbelsäule können
dadurch verkrampfen. Hinzu kommt:
Muskeln und Bandscheiben sind während
des Fahrens zum Stillstand verdammt, sie
leben aber von der Bewegung. Schlechte
Sitze, die immer noch oft in Autos verbaut
sind, tragen ihr Übriges dazu bei, dass man
von Kreuzschmerzen geplagt wird.
Doch jeder kann mit einfachen Mitteln
dafür sorgen, Rückenschmerzen beim
Autofahren zu vermeiden oder wenigstens
einzudämmen. Basis von allem ist die
richtige Einstellung des Autositzes:
• Die Rückenlehne sollte in einem Winkel
von etwa 100 Grad zur Sitzfläche eingestellt
sein. Das sorgt für eine leicht
zurückgelehnte Haltung, die Muskulatur
und Bandscheiben entlastet.
GRÜNES LICHT FÜR
IHRE SICHERHEIT
DER BERLINER TAXISERVICE
• Die Schultern sollten von der Rückenlehne
unterstützt werden. Das Lenkrad
sollte mit leicht angewinkelten Armen
bedient werden.
• Rücken Sie das Gesäß so dicht wie möglich
an die Rückenlehne heran, sodass
die Wirbelsäule in ihrer natürlichen
Krümmung unterstützt wird.
• Stellen Sie die Sitzfläche leicht ansteigend
ein, sodass die Oberschenkel locker
aufliegen und die Pedale ohne großen
Kraftaufwand durchgetreten werden
können.
• Die Länge der Sitzfläche stellen Sie am
besten so ein, dass zwischen Kniekehle
und Sitzvorderkante zwei bis drei Zentimeter
Freiraum vorhanden ist.
• Man sollte immer so hoch wie möglich
sitzen. Wenn zwischen Kopf und Dachhimmel
noch eine Handbreit Platz ist,
dann hat man die beste Übersicht und
positioniert zugleich das Becken richtig.
• Bei der Einstellung der Kopfstütze sollten
Sie beachten, dass sie den ganzen Kopf
stützt. Dies ist gewährleistet, wenn die
Oberkanten von Kopfstütze und Kopf
übereinstimmen. Der Abstand zum Kopf
sollte zwei Zentimeter betragen.
Aber auch während der Autofahrt kann
man Schmerzen mit einfachen Übungen
vorbeugen. Hier einige Tipps:
Als selbständiger Taxifahrer brauchen
Sie einen Versicherungspartner, wie
den Berliner Taxiservice, der weiß,
wie es in Ihrem Gewerbe und Alltag
läuft. Ob persönliche Beratung,
professionellen 24-h-Schutz oder
Schadenservice mit Direktregulierung.
Gerne beraten wir Sie:
FILIALDIREKTION
FRANK PATZER &
PETRA VON CHAMIER GBR
BERLINER TAXISERVICE
Baerwaldstraße 50
10961 Berlin
Telefon 030 21919980
• Pressen Sie den Rücken kurz in den Sitz
oder ziehen Sie die Schultern zu den
Ohren hoch. Spannen Sie so die Muskeln
etwa zehn Sekunden an und lassen Sie
sie anschließend wieder locker. Dadurch
werden sie wieder besser durchblutet.
Bei längeren Wartezeiten, etwa im Stau,
vor einer Ampel oder an Grenzübergängen,
lassen sich auch etwas aufwändigere
Übungen bewerkstelligen:
• Räkeln Sie sich im Sitz, strecken Sie die
Arme hoch, und drücken Sie mit den
Händen gegen das Autodach. Den Druck
dann drei bis sechs Sekunden halten,
dann die Muskulatur lockern und tief
durchatmen.
• Umfassen Sie in aufrechter Haltung
mit beiden Händen das Lenkrad und
versuchen es zusammenzudrücken.
Die Spannung drei bis sechs Sekunden
halten und danach die Arme locker
herunterhängen lassen.
• Stellen Sie beide Füße flach auf den
Boden und drücken Sie kräftig dagegen.
Dabei Gesäß- und Bauchmuskulatur
fest anspannen und nach drei bis sechs
Sekunden wieder entspannen.
• Fassen Sie mit beiden Händen hinter die
Nackenstütze und ziehen Sie den Kopf an
die Stütze heran. Wieder drei bis sechs
Sekunden anspannen und dann wieder
lockern.
Auch ein paar allgemeine Verhaltensregeln
sollte man beherzigen:
• Trinken Sie genug während der Autofahrt.
Nicht nur an heißen Tagen, sondern
auch bei normalen Temperaturen fördert
dies die Durchblutung.
• Öffnen Sie zwischendurch immer mal
wieder das Fenster, um frischen Sauerstoff
zu tanken.
• Auf das Rauchen sollte man möglichst
verzichten. Nikotin schränkt die Konzentration
ein und verengt die Blutgefäße,
was die Muskeln leichter verhärten lässt.
Goslar-Institut
2603-04-028-01_4269.indd RAL 1015 taxinews 1 · 1/2020
15.03.16 09:43
www.Taxi-Zentrum.de
Mercedes-Benz E 220 d
TAXI KAMERA AVANTG Totwinkelas. SCHECKH.
EZ 03/2016, HU: Neu, 98.000 km, 143 kW,
Automatik, Glasdach
21.336 €
netto zzgl. MwSt.
Telefon:
03381- 36 86 85
Berlin-Brandenburg
Ersatz-Taxi-Vermietung
Bundesweit
Hotline 08 000- 36 86 86
www.taxi-zentrum.de
Wichtige Rufnummern
W Notdienste
Feuerwehr / Notarzt 112
Polizei 110
Giftnotruf 192 40
Jugend-Notdienst 3 49 99 34
Kinderschutz-Hotline 61 00 66
Telefonseelsorge 0800 / 111 0 111
Apotheken-Notdienst (Auskunft) 118 33
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 89 00 43 33
Produktionsdaten
2020
Heft 1 / Februar
Anzeigen und Daten bis 28. Januar,
erscheint in 9. KW
Heft 2 / März
Anzeigen und Daten bis 25. Februar,
erscheint in 13. KW
Heft 3 / April
Anzeigen und Daten bis 26. März,
erscheint in 17. KW
Heft 4 / Mai
Anzeigen und Daten bis 28. April,
erscheint in 22. KW
Heft 5 / Juni
Anzeigen und Daten bis 27. Mai,
erscheint in 26. KW
Heft 6 / Juli
Anzeigen und Daten bis 26. Juni,
erscheint in 31. KW
Heft 7 / September
Anzeigen und Daten bis 25. August,
erscheint in 39. KW
Heft 8 / Oktober
Anzeigen und Daten bis 25. September,
erscheint in 44. KW
Heft 9 / November
Anzeigen und Daten bis 28. Oktober,
erscheint in 48. KW
Heft 10 / Dezember
Anzeigen und Daten bis 26. November,
erscheint in 52. KW
In den Monaten Januar und August
erscheint keine Ausgabe.
Veranstaltungen
20. Februar bis 01. März
Potsdamer Platz, Kino International etc
Berlinale
Internationales Filmfestival
28. Februar
Max-Schmeling-Halle
Wanda
Konzert
Beginn: 20 Uhr
28. Februar bis 01. März
Motorwerk Berlin
kolektif Berlin
Fahrradmesse
täglich ab 9 Uhr
04. bis 08. März
Messegelände unter dem Funkturm
ITB: Internationale Tourismusbörse
Leitmesse der Tourismusbranche
täglich von 10 bis 18 Uhr
13. bis 15. März
Berlin ExpoCenter Airport
Auto Camping Caravan
Präsentations- und Verkaufsmesse
für Reise-, Wohnmobile und Campingzubehör
täglich von 10 bis 18 Uhr
14. März
Stadion An der Alter Försterei
1. FC Union Berlin – Bayern München
Bundesligaspiel
Anstoß: 18:30 Uhr
21. März
Olympiastadion
Hertha BSC - 1. FC Union Berlin
Bundesligaspiel
Anstoß: 18:30 Uhr
Alle Angaben ohne Gewähr
Kleinanzeigen aufgeben:
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
Kleinanzeigen
Junger Prius+ Hybrid sucht Einzelfahrer
mit Garagen-Option für 5 Schichten
wöchentlich. 2.000 € Fixum.
Schriftliche Bewerbungen bitte an
V & V Verkehrsverlag GmbH,
Chiffre 1806
Stieffring 2, 13627 Berlin.
www.metropolis-taxi.de:
zentral, korrekt, gut.
Wir suchen zuverlässige Fahrerinnen
und Fahrer – und solche, die es
werden wollen. Tel.: 618 81 18
Impressum
RAL 1015 taxinews
Die freie und unabhängige Zeitschrift für das
Taxi ge werbe
Verlag · Redaktion
V&V Verkehrsverlag GmbH
Geschäftsführerin: Helga Jäger
helga.jaeger@jmzb.de
V.i.S.d.P.: Helga Jäger
Friedrich-Olbricht-Damm 62 / Stieffring 2
13627 Berlin
Tel. (030) 26 93 97-0
taxi-news@jaeger-medienzentrum.de
www.taxi-news.de
AG Charlottenburg 49 HRB 40617
USt-IdNr.: DE 167448535
Anzeigen und Anzeigenpreisliste
V&V Verkehrsverlag GmbH,
Helga Jäger, helga.jaeger@jmzb.de
Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 10
vom 1. Januar 2017.
Erscheinen, Bezugsmöglichkeiten
und Preise
RAL 1015 taxi news erscheint zehnmal jährlich,
der Direktvertrieb erfolgt durch die V&V Verkehrsverlag
GmbH. RAL 1015 taxi news ist an
den Brennpunkten des Berliner Taxigewerbes
erhältlich.
Ein Abonnement kostet € 27,– inkl. MwSt., ist
beim Verlag zu bestellen und gilt für zehn Ausgaben.
Es verlängert sich jeweils um ein Jahr,
wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich
gekündigt wird. Einzelheft € 2,70 plus Versandkosten.
Gesamtherstellung
Jäger Fotosatz GmbH
Friedrich-Olbricht-Damm 62, 13627 Berlin
Tel. (030) 26 93 97-0
Nachdruck und Nutzungsrechte
Artikel, die mit vollem Namen un ter zeich net sind,
bzw. aus anderen Publikationen übernommen
wurden, geben nicht un be dingt die Mei nung der
Redaktion wieder. Die Seiten unter der Ru b ri k
„Gewerbevertretungen“ erscheinen in der alleinigen
Verantwortung der Gewerbevertretung.
Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird
keine Gewähr übernommen. Nachdruck – auch
auszugsweise – oder Fotokopien dürfen nur mit
Quellen angaben und ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung der V&V Verkehrsverlag GmbH
oder deren Autoren erfolgen.
Die Nutzung der Kennzeichnung „RAL 1015 taxi
news“ erfolgt mit freundlicher Genehmigung
des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e. V. und der RAL gGmbH.
Die V&V Verkehrsverlag GmbH in Berlin ist weder
gesellschaftsrechtlich noch wirtschaftlich
mit dem RAL Deutsches Institut für Gütesicherung
und Kennzeichnung e. V. oder der RAL
gGmbH verflochten oder verbunden.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
1/2020 · RAL 1015 taxinews 27
6.500 €
TAXI-FÖRDERUNG 1
Sie befördern den ganzen Tag Gäste.
Zeit, dass Sie gefördert werden.
Bei Ihrem E 200 d Neuwagen. Jetzt 6.500,– €
Taxiförderung 1 sowie lukrative Finanzierungskonditionen
sichern und gleich wieder durchstarten.
E 200 d Neuwagen*
Ein Finanzierungsbeispiel der Mercedes-Benz Bank AG 2
Kaufpreis netto 3 31.980,00 €
Kaufpreis inkl. gesetzl. Umsatzsteuer (19 %) 38.056,20 €
abzüglich Anzahlung 10.250,00 €
davon entfallen auf Umsatzsteuer 6.076,20 €
Darlehensbetrag 29.941,00 €
Zinsen nominal 2,95 %
Monatliche Gesamt-Finanzierungsrate
über 60 Monate 499,– €
*Kraftstoffverbrauch innerorts / außerorts / kombiniert (Diesel l/100 km): 4,9/ 3,7/ 4,2; CO₂-
Emissionen kombiniert (g/km): 110. Hubraum (cm 3 ): 1.598. Leistung (kW/PS): 118/160.
Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es
handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i. S. v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU)
2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Die
Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots,
sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.
Die Werte variieren in Abhängigkeit der gewählten Sonderausstattungen. Weitere Informationen
zum offi ziellen Kraftstoffverbrauch und den offi ziellen spezifi schen CO₂-Emissionen
neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die
CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen
und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH unter www.dat.de unentgeltlich
erhältlich ist. | 1 6.500,– € Eintauschprämie bei Inzahlungnahme Ihres gebrauchten Taxis/
Mietwagens. Eintauschprämie gem. den Richtlinien der Mercedes-Benz Gebrauchtwagen-
Inzahlungnahme. | 2 Ein Finanzierungsbeispiel der Mercedes-Benz Bank AG, Siemensstraße 7,
70469 Stuttgart, für alle gewerbetreibenden Taxifahrer. Stand 01/2020. Ist der Darlehens-/
Leasingnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht
nach § 495 BGB. Das Angebot ist zeitlich begrenzt und gilt bei Bestellung und Übernahme
des Fahrzeuges bis 30.06.2020 und nur, solange der Vorrat reicht. | 3 Unverbindliche Preisempfehlung
des Herstellers, zuzüglich lokaler Überführungskosten. Druckfehler und Irrtümer
vorbehalten. Abbildung entspricht nicht dem Angebot.
Anbieter: Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart
Mercedes-Benz AG, vertreten durch Mercedes-Benz Vertrieb PKW GmbH
Mercedes-Benz Niederlassung Berlin, 12x in und um Berlin
taxi news 1/2007 00
Telefon +49 30 3901 2000, www.mercedes-benz-berlin.de
Taxi-Kompetenzcenter: Prinzessinnenstraße 21–24 in Kreuzberg und AirportCenter Berlin-Brandenburg, Hans-Grade-Allee 61 in Schönefeld