Nr. 13 vom 24. September 2012 - Binz
Nr. 13 vom 24. September 2012 - Binz
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Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad <strong>Binz</strong><br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 57-25-<strong>2012</strong><br />
1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 30.8.<strong>2012</strong> die Aufstellung der<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 10A „Markt an der Proraer Chaussee“ der Gemeinde<br />
Ostseebad <strong>Binz</strong>.<br />
2. Das Planverfahren ist gemäß § <strong>13</strong> a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung – in<br />
Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 58-25-<strong>2012</strong><br />
1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 30.8.<strong>2012</strong> über Anregungen der<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 19 „Granitz/Potenberg“ der Gemeinde Ostseebad <strong>Binz</strong><br />
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in der vorliegenden Fassung.<br />
2. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Bürger sind über das Ergebnis<br />
der Abwägung zu benachrichtigen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 59-25-<strong>2012</strong><br />
1. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung <strong>vom</strong> 23.9.2004<br />
(BGBl.I, S. 2414), zuletzt geändert am 22.7.2011 (BGBl. I, S. 1509), sowie nach § 86 Landes-<br />
bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
<strong>vom</strong> 18.4.2006 (GVOBl. M-V S. 102), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindever-<br />
tretung der Gemeinde Ostseebad <strong>Binz</strong> <strong>vom</strong> 30.8.<strong>2012</strong> die Satzung über die 1. Änderung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 19 „Granitz/Potenberg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem<br />
Text (Teil B), den Örtlichen Bauvorschriften (Teil C) sowie der Begründung erlassen.<br />
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>. 19 „Granitz/Potenberg“ der Gemeinde Ostseebad <strong>Binz</strong> ortsüblich bekannt zu machen.<br />
Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen<br />
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 60-25-<strong>2012</strong><br />
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 30.8.<strong>2012</strong> der Empfehlung des Ausschusses<br />
für Bau, Verkehr und Umwelt zu folgen und dem Antrag zur Aufstellung der 6. Änderung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 7/8 „Neu-<strong>Binz</strong>“ der Gemeinde Ostseebad <strong>Binz</strong> nicht zu entsprechen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 61-25-<strong>2012</strong><br />
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 30.8.<strong>2012</strong> der Empfehlung des Ausschusses<br />
für Bau, Verkehr und Umwelt zu folgen und dem Antrag zur Aufstellung der 1. Änderung des<br />
Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 2 „Zinglingsberg“ der Gemeinde Ostseebad <strong>Binz</strong> nicht zu entsprechen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 62-25-<strong>2012</strong><br />
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 30.8.<strong>2012</strong> dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung<br />
Ostseebad <strong>Binz</strong> – zur Auswahl der Auslegerleuchten mit LED – Leuchtmittel in der<br />
Lottumstraße und Proraer Straße - Variante 3 zu folgen.<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>. 63-25-<strong>2012</strong><br />
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 30.8.<strong>2012</strong> die Hauptsatzung der Gemeinde<br />
Ostseebad <strong>Binz</strong> und die als Anlage beigefügte Erklärung zur pauschalierten Aufwandsentschädigung<br />
für den Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad <strong>Binz</strong>.