der-Bergische-Unternehmer_04/2020
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann
Das Wirtschaftsmagazin für das Bergische und den Kreis Mettmann
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UNTERNEHMER
DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN FÜR DAS BERGISCHE UND DEN KREIS METTMANN
04
2020
Wenn der Wind
entgegen bläst
24 Interview
Corona-Krise: Not kennt
kein Gebot
38 Prima Klima!?
Energiemanagement im
Unternehmen
42 Fokus
Zeit für Zukunft:
Bergisch.Smart.Mobility
Regional verwurzelt,
international verbunden.
Höchste Ansprüche an die Beratungsqualität und langjährige Verankerung in der Region:
Das sind die Eckpfeiler unserer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungstätigkeit. Zu unseren
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EDITORIAL
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BLEIBEN SIE GESUND- wer hätte gedacht, dass diese freundliche Aufforderung
einmal zum verbindenden Element in einer Krise nie geahnten Ausmaßes
werden würde. BLEIBEN SIE GESUND steht für den persönlichen Wunsch, dass
der Adressat oder die Adressatin vom Virus nicht getroffen werden möge. Gleichzeitig
signalisiert diese Botschaft aber auch Gemeinschaftsgefühl, Solidarität
und Durchhaltewillen. Denn es gibt wohl kaum jemanden in unserem Land und
weltweit, der von der Pandemie nicht auf irgendeine Weise getroffen wird. In allererster
Linie natürlich diejenigen, die von einem schweren Krankheitsbild heimgesucht
werden. Auch wenn man nach Aussage der Experten davon ausgehen kann,
dass die Infektion für einen großen Teil der Bevölkerung zum großen Glück milde
verläuft, ist die Zahl der Toten und Schwerkranken rund um den Globus erschreckend.
Für nahezu jeden Unternehmer und den größten Teil der Arbeitnehmer bedeutet
die aktuelle Krise immense Einschnitte, Sorgen und Ängste. Dass die
Staaten mehrheitlich große Rettungsschirme aufspannen, ist richtig und absolut
notwendig, um wenigstens vorübergehend das Schlimmste abzufedern. In dieser
Ausgabe des Bergischen Unternehmers lesen Sie, welche Erfahrungen Rechtsanwälte,
Steuerberater, das Handwerk, der Einzelhandel und die Banken in den letzten
Krisen-Wochen gemacht haben. In unserem Themenschwerpunkt geben wir
Ihnen eine Reihe von Tipps und Hinweisen an die Hand, wie Sie Ihr Unternehmen
durch die Krise steuern können. Und mit dem Beitrag über das Projekt „Smartmobility“
nehmen wir uns Zeit für Zukunft – heute wichtiger denn je.
Die Krise trifft den Tourismus außerordentlich hart - bei uns und in den ärmsten
Ländern der Erde. Deshalb möchten wir Reiselust wecken und empfehlen eine Safari
in Kenia. Afrika wird unsere Hilfe brauchen - nach Corona mehr denn je.
Bleiben wir also solidarisch, bleiben wir zuversichtlich und vor allem:
BLEIBEN SIE GESUND!
INHALT
20 Titel
Recht und Steuern
Wenn der Wind entgegen bläst.
38
Serie Prima Klima!?
Energieeffizienz im
Unternehmen
42
Fokus:
Zeit für Zukunft -
Bergisch.Smart.Mobility
4 www.bvg-menzel.de
48
Die roten Elefanten Kenias -
Karibu Afrika
Namen & Nachrichten
o 6 Hygieneschutz in Zeiten der Krise
07 VBU informiert aktuell
0 8 Umsätze sind dauerhaft verloren
09 Kurzarbeit steigt drastisch
10 Welcher Weg ist der richtige?
11 Wuppertals grüne Anlagen
12 Verzerrter Wettbewerb
13 Schutzausrüstung durch 3D-Druck
14 Knife 2020 online
14 Webinare zu
Finanzierungsmöglichkeiten
15 Das Gebot der Stunde
16 Verlängerte Frist
17 Handwerk: Mittelfristig wird es
Probleme geben
18 Kostenloser Zugang zur Online-City
Wuppertal
19 Lotse in schwierigen Zeiten
Titel
20 Recht und Steuern: Wenn der Wind
entgegen bläst
24 Interview: Not kennt kein Gebot
28 Interview: Ganz recht
Aus der Region
32 Gastkommentar:
Ewiges Wachstum?
Aus der Praxis
34 Recht / Finanzen / Steuern
Serie: Prima Klima!?
38 Energieeffizienz im Unternehmen
Im Fokus
42 Zeit für Zukunft: Bergisch.Smart.Mobility
Für Sie entdeckt
48 Karibu Afrika: Die roten Elefanten Kenias
Rubriken
54 Handelsregister
58 Vorschau / Impressum
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GEMEINSAM STÄRKER
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der Bergische Unternehmer 04|20 5
NAMEN & NACHRICHTEN
Hygieneschutz in Zeiten der Krise
Büroausstattungsspezialist lechner+hayn bietet personalisierte Lösungen an.
Foto: BVG
Um den aktuellen Hygienevorschriften
gerecht
werden zu können,
setzen Handel,
Dienstleistung, Werkstätten
und viele andere
mehr derzeit
spezielle Schutzwände
ein. Lechner+hayn
bietet dafür passgenaue
Lösungen.
Hygieneschutz ist in nahezu allen Wirtschaftsbereichen
derzeit das Gebot der Stunde. Zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie stellen sich
die Unternehmen gerade in sämtlichen Bereichen
auf die neue Situation ein und müssen bestimmte
Maßnahmen treffen, um Vorschriften
einzuhalten und weiterhin die Virusverbreitung
einzudämmen. Insbesondere für die zahlreichen
Empfangsbereiche, die der in Wuppertal
und Krefeld ansässige
Büroausstattungs-Spezialist lechner+hayn in
der Vergangenheit realisiert hat, müssen die
Kunden Lösungen finden. „Um unseren Kunden
eine schöne und individuelle Lösung zu
bieten, hat unsere Designabteilung“ die ersten
personalisierten Hygieneschutzwände entworfen“,
erklärt Julia Rautenberg aus dem Bereich
Marketing. Die Produktion findet direkt in
Krefeld statt, so dass eine kurzfristige Lieferung
möglich ist. „Es freut mich sehr, dass wir
mit so einem sympathischen Produkt unseren
Kunden und natürlich deren Kunden trotz der
aktuellen Situation eine Freude machen können“,
ergänzt Geschäftsführer Arne Teuwen.
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VBU®-Informationen zur Corona-Pandemie
Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände informiert laufend aktuell.
Foto: BVG
· Entgeltfortzahlungsansprüche bei Arbeitsbefreiungen
· Sonstige Entgeltfortzahlungsansprüche von
Arbeitnehmern
· Verlegung von bewilligten Urlauben
· Auswirkungen der großzügigen Praxis bei
Erstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
· Arbeitsrechtliche Auswirkungen von Quarantänesituationen
und sonstigen Maßnahmen
von Behörden
· Zu ergreifende Schutzmaßnahmen gegenüber
Arbeitnehmern
· Auswirkungen auf die Fahrt zur Arbeitsstätte
· Datenschutz
· Informationsquellen
Jürgen Steidel, Pressesprecher
der Vereinigung
Bergischer Unternehmerverbände
e.V.
(VBU®), macht auf das
umfangreiche Informationsangebot
des Verbands
aufmerksam.
Die Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände
e.V. (VBU®) informiert ihre
Mitgliedsunternehmen im Rahmen der gegenwärtigen
Corona-Krise laufend aktualisiert,
insbesondere zu folgenden Themen:
· Kurzarbeit einschließlich der Erstellung
von Betriebsvereinbarungen
· Erleichterungen bei der Arbeitszeit
· Arbeitsbefreiung von Arbeitnehmern zur
Betreuung gesunder oder erkrankter Kinder
Alle Informationen werden für die Mitgliedsunternehmen
im internen Arbeitgeber-
Net unter der Rubrik Personalunterlagen/Arbeits-
und Gesundheitsschutz/ Pandemie
gebündelt. Ferner hat der Verband ein
„VBU® Wissen“ zum Thema erstellt, in dem
die wichtigsten Fragen beantwortet werden.
Es wird ständig aktualisiert.
Tipps der Woche weisen zusätzlich auf besondere
neue rechtliche Entwicklungen im
Arbeits- und Sozialrecht hin. Auch auf der
Internetpräsenz www.vbu-net.de findet man
aktuelle Informationen und Hinweise.
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der Bergische Unternehmer 04|20 7
NAMEN & NACHRICHTEN
Corona: „Umsätze sind dauerhaft verloren“
Hotel bietet Homeoffice-Arbeitsplätze an.
Foto: BVG
Marco Klij ist Hoteldirektor
bei Essential by Dorint Remscheid
KONTAKT
Essential by Dorint Remscheid
Jägerwald 4
42897 Remscheid
Tel.: +49 2191 6071-600
Fax: +49 2191 6071-100
marco.klij@dorint.com
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„In der Tat hat es die Hotel- und Gaststättenbranche
sehr hart getroffen. Aufgrund
der momentan gültigen Verordnung dürfen
wir ausschließlich Geschäftsreisende beherbergen
und verzeichnen einen Leerstand
von 97 Prozent. Das Seminargeschäft
und der Restaurantbetrieb sind vollständig
zum Erliegen gekommen – teilweise wurden
uns die Veranstaltungen bis in den
Spätsommer storniert. Leider waren wir
gezwungen, unsere Mitarbeiter fast vollständig
in Kurzarbeit zu schicken.
Um die Firmen zu unterstützen, haben wir
gerade eine deutschlandweite Kampagne
aufgesetzt, die den Menschen das Arbeiten
im Homeoffice erleichtern soll. Jeder, der
einmal im Homeoffice war, kennt die Herausforderungen:
kein vernünftiger Arbeitsplatz,
eventuell keine sichere Datenleitung,
keine Ruhe, da momentan ja auch
unsere Kinder alle zu Hause sind. Genau
da kommen wir ins Spiel: Wir verbinden
den Komfort eines Hotelzimmers mit den
Anforderungen an einen Arbeitsplatz: großer
Arbeitsbereich, Ruhe, viel Tageslicht,
schnelle Internetverbindung, Druckservice,
Badezimmer, Möglichkeit der Verpflegung
und vieles mehr. Ebenfalls gibt es auch
Firmen, die gar nicht über die Infrastruktur
verfügen, die momentan verlangt
wird, das heißt den Mindestabstand
zu gewährleisten etc. Durch die
räumliche Abtrennung der Hotelzimmer
können wir diese Voraussetzungen erfüllen.
Was die Hotelbranche benötigt,
sind einfache und unbürokratische Lösungen.
Vor allem muss die Politik verstehen,
dass wir keine produzierende
Branche sind. Umsätze, die wir gestern
verloren haben, sind dauerhaft verloren.
Die Produktion kann ihr Gut zu einem
späteren Zeitpunkt noch verkaufen – wir
nicht. Wenn die Politik helfen möchte,
dann müssen verlorene Umsätze aufgrund
behördlicher Auflagen durch Zuschüsse
geleistet werden. Ebenfalls ein
großes Thema in der Gastronomie und
Hotellerie ist die unterschiedliche Besteuerung.
Hier wünschen wir uns auf
alle unsere Produkte die 7 Prozent, was
uns auch nach Corona nachhaltig helfen
wird. In der Zeit nach den strengen Beschränkungen
und Ausgangskontrollen
muss die Wirtschaft Mut beweisen und
weiter investieren. Geschäftsreisen,
Schulungen, Meeting, Weiterbildung der
Fachkräfte und Investitionen müssen
weiter in einem passenden Rahmen gegliedert
werden. Wer nach der Krise
denkt, er müsse an der falschen Stelle
versuchen zu sparen, wird tief fallen.
Rudolf Christian von Bennigsen-Foerder,
einer der größten Industriemanager
der deutschen Geschichte, sagte schon:
„Stillstand ist Rückschritt“.
Die Politik muss als Vorbild voran gehen
und ein klares Signal aussenden.
„Wir schaffen das nur gemeinsam – und
unser gemeinsamer Weg geht nach vorne!“
Natürlich wird das auch viel finanzielle
Unterstützung des Bundes voraussetzen.“
www.dorint.com/remscheid
8 www.bvg-menzel.de
Kurzarbeit in der
Industrie steigt
drastisch
Die Kurzarbeit in der deutschen Industrie
wird drastisch steigen. 25,6 Prozent aller
Firmen erwarten in den kommenden drei
Monaten Kurzarbeit. Das ist der höchste
Stand seit 2010. Vor drei Monaten waren
es erst 15,3 Prozent. Das geht aus der
Ende März erhobenen Konjunkturumfrage
des ifo Instituts hervor. Überdurchschnittlich
betroffen sind die Schlüsselbranchen
Automobile (41 Prozent),
Maschinenbau (33 Prozent) und Elektro
(32 Prozent). Kleinere Branchen, die
auch stark von Kurzarbeit betroffen sein
werden, sind die Metallerzeugung und
-bearbeitung mit 49 Prozent, der sonstige
Fahrzeugbau mit 43 Prozent, die Textilhersteller
mit 41 Prozent, die Hersteller
von Lederwaren und Schuhen mit 35
Prozent und die Hersteller von Metallerzeugnissen
mit 27 Prozent. Einige Branchen
erwarten in den kommenden drei
Monaten kaum Kurzarbeit: In der Chemie-Industrie
waren es nur 14 Prozent
und in der Ernährungsindustrie sechs
Prozent.
„Das volle Ausmaß der Corona-Pandemie
ist in all diesen Zahlen vermutlich
noch nicht berücksichtigt, denn die meisten
Antworten liefen ein bis Mitte März“,
sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo-Konjunkturumfragen.
Regional gibt es große
Unterschiede: 33 Prozent der Unternehmen
in Baden-Württemberg gaben an,
voraussichtlich kurzarbeiten zu lassen. In
Sachsen und Nordrhein-Westfalen werden
vermutlich 30 Prozent betroffen sein,
in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen
und Niedersachsen 29 Prozent, in
Bayern 25 Prozent. Dagegen erwarten in
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg
und Berlin nur sieben Prozent der Unternehmen
Kurzarbeit.
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der Bergische Unternehmer 04|20 9
NAMEN & NACHRICHTEN
Corona: Welcher Weg ist jetzt der richtige?
Drohende Insolvenzen sollten nicht verschleppt werden.
Foto: ATN Rechtsanwälte
Thorsten Kapitza ist Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Insolvenzrecht
und Partner der
Wirtschaftskanzlei ATN
D‘Avoine Teubler Neu Rechtsanwälte
KONTAKT
Standort Remscheid
Elberfelder Straße 39
42853 Remscheid
E-Mail: remscheid@atn-ra.de
Tel.: +49 21 91.49 91 80
Fax: +49 21 91.49 91 85-0
www.atn-ra.de
„Die Regierung hat einen Milliarden-Rettungsschirm
aufgespannt. Allerdings ist es
nicht ganz so einfach, wie es in der Presse
tagtäglich erklärt wird, die angekündigten
Hilfen tatsächlich zu bekommen. Es ist
eine Herausforderung, alle möglichen Rettungspakete
zu koordinieren. Da lernen
die Unternehmer und Berater jeder Zeit
dazu. Aus meiner Sicht wird die Wirtschaft
im Bergischen nicht mehr oder weniger
hart getroffen als anderswo. Die
Auswirkungen hängen eher von der Branche
ab, wie man etwa in der Gastronomie
oder bei Messebauern sieht. Die monatlichen
Fixkosten laufen weiter und in vielen
Branchen gehen die Umsätze zurück und
die Aufträge werden storniert.
Unternehmen, die ohnehin schon eine
enge Liquidität ausgewiesen haben, trifft
Corona natürlich besonders hart. Da müssen
sich Unternehmer und Geschäftsführung
jetzt die Frage stellen: Macht es noch
Sinn, zum Beispiel Kredite oder Steuerstundungen
zur Überbrückung in Anspruch
zu nehmen? Wer ohnehin schon in
Schieflage war, dem nützt auch die Einmalzahlung
oder die Gewährung von Krediten
nicht mehr. Der Unternehmer muss
also erkennen, welche Maßnahmen für
ihn jetzt die richtigen sind. An einer individuellen
Beratung durch einen Rechtsanwalt,
Steuer- oder Unternehmensberater
kommt man gerade in diesen Fällen nicht
vorbei. Je früher der Berater eingebunden
wird, desto besser.
Zwar soll die Bewilligung staatlicher Hilfen
schnell und unbürokratisch erfolgen,
trotzdem gibt es Prüfmechanismen. Beispielsweise
müssen bei Krediten und
Bürgschaften umfangreiche Unterlagen,
wie die Jahresabschlüsse aus 2018 und
2019 vorgelegt werden. Außerdem müssen
die Betriebe darlegen, warum und wie die
Corona-Krise gerade sie jetzt trifft. Der
Liquiditätsbedarf ist durch eine Planrechnung
darzulegen. Für größere Unternehmen
sollte das kein Problem darstellen.
Aber was ist mit den Kleinbetrieben? Dort
ist es sicherlich schwieriger, die erforderlichen
Nachweise zu erbringen. Auch das
Kurzarbeitergeld kann zwar beantragt
werden, muss aber dann vom Arbeitgeber
zunächst vorfinanziert werden, bis die
Bewilligung vorliegt und die Auszahlung
an den Arbeitgeber erfolgen kann. Es gilt
also zu überlegen, ob damit zu rechnen
ist, dass die Auftragslage nach Aufhebung
der ganzen Beschränkungen wieder anzieht
und eine realistische Chance auf Erholung
besteht oder eine Insolvenz in Eigenverwaltung
oder ein
Regel-Insolvenzverfahren der vernünftigere
Weg ist, um die Sache nicht unnötig
hinauszuzögern. Für den Unternehmer ist
es wichtig, Klarheit und Rechtssicherheit
zu haben. Sollte die Insolvenz unvermeidbar
sein, ist es ratsam, den Insolvenzantrag
durch Fachleute vorbereiten und sodann
bei Gericht platzieren zu lassen, um
hier unnötigen Aufwand und Rückfragen
zu vermeiden. Die Insolvenzgerichte sind
aufgrund der Pandemie ebenfalls personell
schwächer besetzt und es gilt hier,
Verzögerungen zu vermeiden.“
10 www.bvg-menzel.de
Wuppertals grüne Anlagen
Die Reihe wird mit einem Band über die „Gartenstadt Ronsdorf“ fortgesetzt.
Foto: Verlag Edition Köndgen
Die Gartenstadt Ronsdorf
steht im Mittelpunkt
der Reihe über
das grüne Wuppertal.
Eine der wesentlichen Besonderheiten Wuppertals
sind die schon früh angelegten Gärten
und Parks, die es in der Vielfalt in anderen
Städten nicht gibt. Die „Gartenstadt Ronsdorf“
hat zahlreiche grüne Hotspots und steht
im Mittelpunkt der Reihe über Wuppertals
grüne Anlagen aus dem Regionalverlag Edition
Köndgen.
Anlass ist das 150-jährige Jubiläum des Ronsdorfer
Verschönerungsvereins, der bereits seit
1869 die Ronsdorfer Anlagen hegt und pflegt.
Der erste Vorsitzende Michael Heil hat eine
ausführliche Chronik der Vereinsjahre zusammengestellt.
14 Autorinnen und Autoren
haben Geschichte und Geschichten zur
Villa Carnap, Villa Braus, dem Friedenshort
und dem Waldfrieden ebenso zusammengestellt
wie die Erzväter, die Lutherrose
oder den Staubenthaler Park anschaulich
beschrieben. Dem weitläufigen Saalbachtal
mit malerischer Ronsdorfer Talsperre und
heilender Waldluft für Reha-Patienten ist
ein eigenes Kapitel gewidmet.
Berühmtheit hat das Ronsdorfer Grün auch
durch Georg Arends erhalten. Seine Staudengärtnerei
ist die älteste Deutschlands
und seine Züchtungen sind immer noch im
Handel erhältlich. Dank seiner Urenkelin
und des aktiven Fördervereins wird das einmalige
gartengeschichtliche Erbe für die
Öffentlichkeit bewahrt und die Staudengärtnerei
Arends-Maubach modern in die
Zukunft geführt. Die beiliegende Z-Card
ist ein Übersichtsplan zum Mitnehmen.
Auch der neue Band ist über den Buchhandel
erhältlich. Bestellungen nehmen trotz
Corona-Krise auch einige der regionalen
Buchhandlungen an, so zum Beispiel die
Ronsdorfer Bücherstube unter
info@buchkultur.de und der Regionalverlag
Edition Köndgen über www.editionkoendgen.de.
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der Bergische Unternehmer 04|20 11
NAMEN & NACHRICHTEN
Corona: Verzerrter Wettbewerb
Bei längeren Einschränkungen braucht der Handel mehr Hilfen.
Ralf Kohns ist geschäftsführender
Gesellschafter des Solinger
Elektrofachmarkts Expert
Schultes. Sein Geschäft
liegt mitten in der Solinger
Innenstadt, nahe der Clemens-Galerien.
KONTAKT
expert Schultes
Konrad-Adenauer-Straße 12
42651 Solingen
Tel.: 0212 222850
info@expert-schultes.de
www.expert.de/solingen
„Natürlich ist auch mein Geschäft geschlossen,
wir haben Kurzarbeit angemeldet.
Eine Notbesetzung mit wechselnden
Mitarbeitern ist aber vor Ort, weil wir
noch eingeschränkt arbeiten können. Auch
bei uns als Elektrofachmarkt mit Servicebetrieb
geht es ja darum, den Menschen zu
helfen, etwa wenn der Herd oder der Kühlschrank
kaputt gehen. Viele Leute arbeiten
im Homeoffice, da streikt auch mal ein
Drucker oder es fehlen Patronen. Unter
Berücksichtigung der vorgegebenen Hygienevorschriften
und Abstandsregeln können
wir Reparaturen vornehmen und auch
Geräte ausliefern. Zum Abholen haben wir
eine Möglichkeit über den Lagereingang
geschaffen, wo das kontaktlos möglich ist.
Wer vor der Krise schon online unterwegs
war, kann zumindest etwas davon profitieren.
Da bin auch ich froh, dass ich auf ein
Online-Angebot zurückgreifen kann. So
können sich die Kunden bei Bedarf ein
Gerät aussuchen mit der entsprechenden
Beratung am Telefon. Das alles ermöglicht
es uns, zumindest einen Grundumsatz zu
erwirtschaften, der zur Deckung der Fixkosten
beiträgt. Trotz allem ist auch bei
uns der Umsatz um 80 Prozent eingebrochen.
Die Mittel des Landes helfen, aber
natürlich sind Einmalzahlungen in ein
paar Wochen aufgebraucht. Und auch das
Kurzarbeitergeld fließt nicht sofort, da
musste ich erst einmal in Vorleistung treten.
Die Stimmung bei den Kollegen aus dem
Einzelhandel und ihren Mitarbeitern ist
natürlich gedrückt, viele trifft die Krise
sehr hart. So ärgert mich bei allem Verständnis
für die getroffenen Maßnahmen,
wie ungleich der Handel dabei wegkommt.
Lebensmittel dürfen verkauft werden, in
den großen Supermärkten und Discountern
finden Sie aber genauso viele Non-
Food-Artikel, die die Leute selbstverständlich
auch kaufen. Da findet eine
Wettbewerbsverzerrung statt, das ist sehr
ungerecht. Denn auch ich könnte, wie viele
andere Kollegen und Kolleginnen aus dem
stationären Einzelhandel, die Kundenströme
in meinen Geschäft steuern.
Wie lange wir die aktuelle Situation aushalten
können? Da suche ich immer noch
meine Glaskugel. Im Moment ist doch vieles
Spekulation, eigentlich rechnet niemand
so richtig damit, dass wir noch während
des Aprils wieder öffnen dürfen. Wir
können uns eben nur darauf einrichten,
dass es im Worst Case lange dauert. Die
staatlichen Rettungspakete sind schon
hilfreich, allerdings streckt ein Kfw-Darlehen
die Lücke ja nur. Die Gelder müssen
ja irgendwann wieder zurückgezahlt werden.
Bei einer dreimonatigen Schließung
bekäme ich schon Bauchschmerzen. Sollte
das der Fall sein, braucht die Wirtschaft
auf jeden Fall mehr Hilfen. Sonst drohen
massenhaft Entlassungen.“
12 www.bvg-menzel.de
3D-Technologie unterstützt medizinische Versorgung
Mittels 3D-Druck werden Gesichtsschutzmasken hergestellt.
Foto: Wf Solingen
Schutzausrüstung ist
weltweit Mangelware.
Am 3D Startup Campus
NRW werden nun Gesichtsschutzschilder
produziert.
Durch die allgegenwärtige Corona-Krise
haben zahlreiche Krankenhäuser und andere
medizinische Einrichtungen bzw. Pflegeeinrichtungen
in Solingen mit erheblichen
Engpässen zu kämpfen. So soll die medizinische
Versorgung in der Klingenstadt
durch pragmatische Problemlösungen aus
dem 3D-Drucker verbessert werden. Das
bereits vorhandene Engagement einzelner
Solinger Unternehmen, wie beispielsweise
EXCIT3D GmbH, wird nun von der Wirt-
schaftsförderung Solingen und dem „3D
Startup Campus NRW“ mit Sitz am Gründer-
und Technologiezentrum Solingen
(GuT) intensiviert. Dazu werden sogenannte
„Face Shields“ (Gesichtsschutzschilder)
produziert. „Wir haben in Ergänzung zu den
bereits vorhandenen Druckern am 3D-Startup-Campus
NRW zehn weitere 3D-Drucker
bestellt, um die Eigenproduktion zu forcieren“,
erläutert Frank Balkenhol, Geschäftsführer
der Wirtschaftsförderung Solingen.
Dies ist als Übergangslösung gedacht, bis
eine eigenständige Lösung für die Massenfertigung
der „Face Shields“ gefunden wird.
„Hierzu stehen wir bereits mit einem Solinger
Unternehmen in Kontakt, das mit konventionellen
Fertigungsverfahren wie dem
Spritzgießen die Face Shields produzieren
könnte“. Bis zum Beginn einer möglichen
Massenfertigung sollen die 3D-Druck-Kapazitäten
zusätzlich durch die Solinger Mitglieder
des 3D-Netzwerks überbrückt werden.
Alle Solinger Netzwerk-Mitglieder
wurden dazu zur Unterstützung der Initiative
per Mail aufgerufen. Die 3D-gedruckten
Gesichtsschutzschilder werden an die Leitung
der Konzernbeschaffung der Stadt Solingen
übergeben und von dort zentral und
bedarfsweise verteilt.
Beratung mit Herz. Steuern mit Verstand.
Ich habe ein kleines
Vermögen verschenkt.
Steuerfrei für meine Kinder.
Vermögen zu Lebzeiten clever übertragen
– das ist auch in Unternehmen ein aktuelles
Thema. Wichtige erbschaft- oder schenkungsteuerliche
Fragen sind zu prüfen und bei
der Übertragung von Betriebsvermögen sind
Besonderheiten und das Gesellschaftsrecht
zu beachten. Eine gute Planung kann helfen,
auch größere Vermögen steuerfrei zu übertragen.
Sprechen Sie mit uns.
Remscheid
Tel. 02191/9750 – 0
Hilden
Tel. 02103/4900 – 5
www.stb-kgp.de
der Bergische Unternehmer 04|20 13
NAMEN & NACHRICHTEN
Reaktion auf Corona:
Die KNIFE 2020 findet am 9 - 10. Mai online statt.
In eigener Sache
Alle Entwicklungen rund um
die Corona-Krise wurden in
dieser Ausgabe des Bergischen
Unternehmers bis zum
Redaktionsschluss am 9. April
berücksichtigt. Die Entscheidungen
zum Corona-Exit, die
nach den Ostertagen beschlossen
und verkündet
werden, greifen wir in unserer
nächsten Ausgabe auf.
Die KNIFE 2020 findet virtuell statt, als KNIFE online. Im
Zeichen der Corona-Krise nutzen die Macherinnen und Macher
des Deutschen Klingenmuseums der neuen Solinger
Klingenmesse die Möglichkeiten der Digitalisierung, um sie
wie geplant am 9. und 10. Mai stattfinden zu lassen, allerdings
nicht im Theater mit 180 Ausstellenden und mehr als tausend
erwarteten Gästen vor Ort, sondern im Internet unter www.
knife-solingen.de. Die Seite wird pünktlich zur geplanten Öffnungszeit
um 10 Uhr online geschaltet. Dort präsentieren die
Ausstellerinnen und Aussteller dem klingenbegeisterten Publikum
aus Solingen und der ganzen Welt ihre Produkte, die sie
ursprünglich für die Veranstaltung im Theater und Konzerthaus
vorbereitet hatten, in virtueller Form. Gezeigt werden
hochklassige Messer und Schwerter, aber auch Literatur und
Materialien für den Messerbau. Interessierte können online
mit den Anbietern und Produzenten in Kontakt treten. Messermacher
aus zahlreichen Ländern sind vertreten, von den USA
bis Thailand. Auch der MesserPreis 2020 soll trotz Corona
verliehen werden. In diesem Jahr geht es um „perfekte“, handgemachte
Kochmesser. Die Stiftung Freunde des Deutschen
Klingenmuseums hat den Preis mit 2.000 Euro dotiert. Das
preisgekrönte Messer soll dann bis zum 11. November im
Deutschen Klingenmuseum ganz analog zu sehen sein.
www.laufenberg-immobilien.de
Als positiver Ausblick
in die Zukunft
wurde schon jetzt
der Termin festgelegt,
an dem die
Nachfolgeveranstaltung
für die frühere
Messer-Macher-
Messe im kommenden
Jahr stattfinden
soll: am 15./16.
Mai 2021 im Theater
und Konzerthaus
Solingen.
Webinare zu
Finanzierungsmöglichkeiten
Die aktuelle Krisensituation ist mit extremen
Unsicherheiten verbunden. Für Unternehmen
gibt es derzeit einige Unterstützungsangebote.
Aber welche? Darüber
informieren jetzt Webinare. Angesichts der
aktuellen Krisensituation bietet die NRW.
Bank im Rahmen des Förderprojekts
NRW.Innovationspartner Webinare für
Unternehmen an. Dabei geht es um Unterstützungsmaßnahmen
des Landes besonders
zur kurzfristigen Liquiditätssicherung.
Unter anderem am 20. April um
10.30 Uhr und 15.30 Uhr informieren Mitarbeiter
der NRW.Bank über Finanzierungsangebote
und die NRW.Soforthilfe
und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Interessierte Unternehmen sind herzlich
eingeladen, sich über alle Möglichkeiten zu
informieren. Die Teilnehmerzahl pro Seminar
ist auf 85 begrenzt, eine Anmeldung ist
erforderlich. Die genauen Termine und den
Link zur Anmeldung findet man auf der
Homepage der Bergischen Struktur- und
Wirtschaftsförderungsgesellschaft.
www.bergisches-dreieck.de
14 www.bvg-menzel.de
Kurzarbeit – das Gebot der Stunde!
Agentur für Arbeit hilft schnell und unbürokratisch.
Foto: Arbeitsagentur Solingen-Wuppertal
Martin Klebe, Chef der
Agentur für Arbeit Solingen
– Wuppertal, fordert
die Unternehmen im
Städtedreieck auf, das Instrument
der Kurzarbeit
zu nutzen.
Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie
werden alles bisher Gewesene übertreffen.
Die finanziellen Folgen werden
durch Kurzarbeitergeld deutlich abgemildert.
Martin Klebe, Chef der Agentur für
Arbeit Solingen - Wuppertal fordert da-
her die Unternehmen im bergischen Städtedreieck
auf, die Kurzarbeit zu nutzen, erst
recht mit den von der Bundesregierung im
Eilverfahren verabschiedeten Erleichterungen:
„Kurzarbeit ist das Gebot der Stunde“,
sagt der Agenturchef.
Um den Ansturm der Betriebe zu bewältigen,
fährt die Agentur für Arbeit Solingen
– Wuppertal mehrgleisig:
•Im Internet unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/solingen-wuppertal/
content/1533735722656 steht ein umfassendes
Informationsangebot zur Verfügung,
das alle erforderlichen Antragsunterlagen
speziell für die Unternehmen
im bergischen Städtedreieck enthält.
Kurzarbeit kann online beantragt werden.
• Die Arbeitgeberhotline wurde verstärkt.
Unternehmen erreichen die Agentur unter
0800 4 5555 20.
Vereinigung Bergischer Unternehmerverbände e.V. - VBU®
Unsere Verbandsgruppe umfasst rd. 620 Mitgliedsunternehmen mit
ca. 71.000 Beschäftigten unterschiedlicher Branchen. Wir informieren,
beraten und vertreten unsere Mitglieder in allen Fragen des Personalwesens,
insbesondere in Angelegenheiten des Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts.
Nutzen Sie diesen Service. Wir informieren Sie gerne!
Wuppertal
Wettinerstraße 11 · 42287 Wuppertal · Telefon 02 02 / 25 80-0 · Telefax 0202 / 25 80-258
E-Mail: info@vbu-net.de
Solingen
Neuenhofer Straße 24 · 42657 Solingen · Telefon 02 12 / 88 01-0 · Telefax 0212 / 88 01-35
Mönchengladbach
Lüpertzender Straße 6 · 41061 Mönchengladbach · Telefon 0 21 61 / 2 44 98-0 · Telefax 02161 / 2 44 98-33
www.vbu-net.de
der Bergische Unternehmer 04|20 15
NAMEN & NACHRICHTEN
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen später anzeigen
Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Foto: Shutterstock
Arbeitgeber mit durchschnittlich
20 Arbeitsplätzen
sind verpflichtet,
auf mindestens fünf
Prozent der Arbeitsplätze
Menschen mit
Schwerbehinderung zu
beschäftigen.
Gemeinsam unterstützen die Bundesagentur
für Arbeit (BA) und die Integrations- und Inklusionsämter
Arbeitgeber in der aktuellen
Situation bei den Anzeigen zur Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen. Beide akzeptieren,
dass Anzeigen für das Anzeigenjahr
2019 auch nach dem 31. März 2020 bis
spätestens 30. Juni 2020 abgegeben werden.
Gleiches gilt für die Zahlung der Ausgleichsabgabe.
Das bedeutet, dass die BA bis zu diesem
Zeitpunkt keine Ordnungswidrigkeits-
verfahren wegen einer verspäteten Abgabe
einleiten wird und die Integrations- und Inklusionsämter
für die Zeit vom 1. April bis
zum 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge
erheben werden. Die Förderung der Beschäftigung
von schwerbehinderten und
gleichgestellten Menschen wird dadurch
nicht beeinträchtigt werden.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens
20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet,
auf mindestens fünf Prozent der
Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen
zu beschäftigen. Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht
haben diese Arbeitgeber
ihre Beschäftigungsdaten gemeinhin bis
31. März 2020 der Agentur für Arbeit anzuzeigen.
Sofern die Beschäftigungsquote
nicht erfüllt ist, müssen Arbeitgeber gleichzeitig
eine Ausgleichsabgabe an die Integrations-/Inklusionsämter
zahlen. Bei einer
Anzeigeerstattung bis spätestens 30. Juni
2020 wird das Versäumen der Anzeigepflicht
zum 31. März 2020 für das Anzeigejahr
2019 nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Ebenfalls werden von den
Integrations-/ Inklusionsämtern bei Erstattung
der Anzeige für das Anzeigejahr 2019
bis spätestens 30. Juni 2020 keine Säumniszuschläge
erhoben.
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Betreutes Wohnen
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Corona: Mittelfristig wird es Probleme geben
Das Handwerk in der Region rechnet mit der Auftragsdelle.
Foto: Kreishandwerkerschaft Solingen - Wuppertal-
Arnd Krüger ist Kreishandwerksmeister
der Kreishandwerkerschaft
Wuppertal
und stellvertretender
Obermeister der Glaser-
Innung Wuppertal.
KONTAKT
Kreishandwerkerschaft
Solingen-Wuppertal
Hofkamp 148
42103 Wuppertal
Tel.: 0202 - 280 90 0
Fax: 0202 - 280 90 40
info@handwerk-sgw.de
www.handwerk-sgw.de
Geschäftsstelle Solingen:
Heinestraße 5
42651 Solingen
Tel.: 0212 - 222 14 0
Fax: 0212 - 222 14 18
info@handwerk-sgw.de
www.handwerk-sgw.de
„Die Corona-Krise trifft das Handwerk und
seine Gewerke unterschiedlich. Sicherlich sind
die Friseure auch in unserer Kreishandwerkerschaft
Solingen-Wuppertal am schlimmsten
betroffen. Die Einnahmen sind von einem auf
den anderen Tag gleich Null, da schlägt die
Krise voll durch. Bei allen, die draußen arbeiten
können, sieht es noch gut aus. Die Dachdecker
zum Beispiel freuen sich, dass sie ab Mitte
März nun endlich einmal eine
Schönwetterperiode hatten. Malerbetriebe, die
Fassadenarbeiten vornehmen können, haben
im Moment auch noch keine Probleme.
Aus anderen Gewerken höre ich aber schon,
dass die Kunden zögerlich mit Aufträgen sind
bzw. vergebene Aufträge gerne verschieben
möchten. Das betrifft etwa das Sanitär- und
Elektrohandwerk, aber auch die Glaser-Innung,
die ich vertrete. Wir kommen ja aus einer
sehr guten Auftragssituation, dementsprechend
haben wir – noch – einen gewissen
Puffer. Wir werden die Krise aber noch zu
spüren bekommen, davon gehe ich aus. Man
merkt jetzt schon: Das gewohnte ´Telefongebimmel`
bleibt aus, die Leute ziehen sich zurück.
Die Menschen sind einfach mit sich
selbst beschäftigt, mit ihrer Situation, mit Sorge
um den Arbeitsplatz oder der Frage, wie sie
ihre Miete noch weiter zahlen können.
Dafür habe ich vollstes Verständnis.
Mittelfristig wird sich die Krise also
auch auf das Handwerk auswirken.
Wenn die Menschen wieder nach vorne
blicken, werden wir die Delle aller Voraussicht
nach zu spüren bekommen. Das
bereitet mir schon Sorge. Wenn es jetzt
das Friseurhandwerk ist, das dringend
auf die staatlichen Hilfen angewiesen ist
und diese auch in Anspruch nimmt,
werden es in naher Zukunft auch andere
Gewerke sein, die darauf zurückgreifen
müssen. Die Pfade dazu sind jetzt
gelegt, außerdem ist das Handwerk bereits
mit den Sparkassen, mit der Volksbank
und anderen Kreditinstituten im
Gespräch, um die Auswirkungen der
Krise abzufedern.“
Das Handwerk im Raum Solingen-
Wuppertal repräsentiert 6.500 Unternehmen
und erwirtschaftet einen
jährlichen Umsatz von ca. 2,3
Milliarden Euro. Rund 29.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter und
1.500 Auszubildende sind in den
Handwerksbetrieben der Region
beschäftigt.
INDUSTRIEBAU
WAS BEDEUTET
KOMPETENZ?
www.buehrer-wehling.de
der Bergische Unternehmer 04|20 17
NAMEN & NACHRICHTEN
Online City bietet kostenlosen Zugang zum Internet-Handel
Zugang zum Digitalen Marktplatz und zum Stadtgutschein-System.
Leere Fußgängerzonen und geschlossene
Ladentüren – die Einschränkungen
des öffentlichen Lebens im Kampf gegen
das Corona-Virus treffen auch in
Wuppertal Einzelhändler, Gastronomen
und Dienstleister hart. Vor allem diejenigen,
die ihre Produkte bislang ausschließlich
vor Ort in ihren Ladenlokalen
vertrieben haben. Im Gegensatz zum
stationären Handel ist der Warenverkauf
über Online-Kanäle jedoch weiterhin
möglich. Deshalb bietet die Online City
Wuppertal eine kostenlose Mitgliedschaft
für alle lokalen Einzelhändler an
ihrem digitalen Marktplatz an. „Wir
möchten den Wuppertaler Händlerinnen
und Händlern den Zugang zu einem neuen
Absatzkanal erleichtern“, erklärt Rolf
Volmerig, Vorsitzender der Vereins tal-
MARKT – Online City Wuppertal e.V..
Die Teilnahmegebühr beim talMARKT-
Verein beträgt normalerweise je nach
Leistungsumfang bis zu 50 Euro im Monat.
Solange die Geschäfte geschlossen
bleiben müssen, entfällt der Beitrag für
neue Mitglieder. Da unklar ist wie lange
das sein wird, wird die beitragsfreie Zeit
zunächst auf mindestens drei Monate
festgelegt. Auch die atalanda GmbH, die
sich um die technische Infrastruktur der
Internet-Plattform kümmert, verzichtet
auf Grundgebühren. Neben neuen Mitgliedern
sollen auch die aktuellen Teilnehmer
der Online City Wuppertal durch
die ausgesetzten Beiträge entlastet werden.
„Natürlich kann der Online-Handel das
normale Geschäft nicht auf Anhieb ersetzen.
Aber es ist eine Chance, weiterhin
für seine Kunden da zu sein, Einnahmen
zu generieren und die Zeit zu überbrücken,
bis die Ladentüren endlich wieder
geöffnet werden können“, sagt Henriette
Bock vom Musikhaus Landsiedel-Becker,
das Mitglied der Online City ist. Neben
dem Internet-Handel umfasst das Angebot
der Online City Wuppertal auch den
Zugang zum Stadtgutscheinsystem. Hierbei
kann ein Gutschein erworben werden,
der bei allen teilnehmenden Händlern,
Gastronomen und Dienstleistern online
oder offline eingelöst werden kann. Dies
ist ein weiteres Mittel zur Kundenbindung,
das in dieser schwierigen Zeit genutzt
werden kann.
Das Projektteam der Online City Wuppertal
steht allen Interessenten bei technischen
oder organisatorischen Fragen
zur Seite und bietet auf Wunsch auch
Webinare zur Funktion des digitalen
Marktplatzes an.
Mehr Infos unter:
www.onlinecity-wuppertal.de und
www.wuppertaler-talmarkt.de
Ansprechpartner: Dominic Becker,
Telefon 0202 24 807 34 oder
24 807 20, E-Mail:
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Corona: Lotse in schwierigen Zeiten
In den aktuellen Krisenzeiten sind Banken und Sparkassen gefragte Ratgeber.
Volker Pleiß ist Bereichsdirektor
Firmenkunden bei der Stadtsparkasse
Remscheid.
KONTAKT
Stadtsparkasse Remscheid
Alleestr. 76-88
42853 Remscheid
Tel+492191/1660
Fax+492191/166909
info@stadtsparkasse-remscheid.de
www.stadtsparkasse-remscheid.de
„In meiner über 30-jährigen Tätigkeit im
Firmenkundengeschäft der Stadtsparkasse
Remscheid habe ich eine solche Krise
mit diesem Ausmaß und dieser Tragweite
noch nicht erlebt. Die Unternehmen
haben unglaublich viele Fragen, die alle
sehr individuell beantwortet werden
müssen. Dementsprechend telefonieren
unsere Kundenberaterinnen und -berater
den ganzen Tag. Das sind keine einfachen
Gespräche, denn immer sind auch
Emotionen im Spiel.
Wir haben jetzt die Situation, dass für
sehr viele Betriebe aufgrund der behördlichen
Anordnungen der Umsatz von einem
auf den anderen Tag weggebrochen
ist. Dies trifft die kleinen und kleinsten
Firmen natürlich noch viel unmittelbarer
als die größeren Mittelständler. Oft haben
die Kleinbetriebe keine Liquiditätsreserven,
die mehrere Wochen oder gar
Monate ausreichen. Betrieben in dieser
Größenordnung geht es jetzt in aller erster
Linie darum: Schaffe ich die nächste
Zeit, um mein Geschäft überhaupt fortführen
zu können? Es geht also wirklich
um die Existenz. Größere mittelständische
Betriebe haben aus den letzten Krisen
ihre Lehren gezogen und Reserven
gebildet. Sie sehen auf die Lage mit Sorge,
können aber dennoch in Ruhe ihren
Liquiditätsbedarf anhand der veränderten
Ertragserwartung planen. Aufgrund die-
ses Ergebnisses kann man dann staatliche
Unterstützung beantragen. So ist die
Art und Weise der Herangehensweise der
Unternehmen abhängig von ihrer Größe
naturgemäß eine andere.
Es gilt ja auch, sich erst einmal einen
Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten
und Programme des Bundes
und der Länder sowie der Kfw-Bank zu
verschaffen. Hier haben wir als Hausbank
für unsere Kunden eine wichtige
Lotsenfunktion, dazu haben wir zur Unterstützung
einen Online-Antrag auf unserer
Internetseite bereitgestellt. Was
man zudem sagen muss: Zuschüsse und
Kredite fließen natürlich nicht sofort,
werden aber sofort gebraucht. Wir werden
die notwendige Zwischenfinanzierung
unkompliziert bereitstellen. Auch
hat die Kfw die Prüfung für Kredite bis
drei Millionen Euro in die Hände der jeweiligen
Hausbanken gelegt. Dafür gelten
natürlich gewisse Kriterien und es
müssen verschiedene betriebswirtschaftliche
Auswertungen vorgelegt werden.
Denn am Ende des Tages sprechen wir
über Geld, das zurückgezahlt werden
muss. Die allermeisten Betriebe werden
das auch schaffen. Dabei muss man ehrlich
sagen: Wenn ein Unternehmen vor
der Krise bereits in Schieflage war, ist
zumindest zweifelhaft, dass diese Kredite
bedient werden können. Diesen Firmen
ist wahrscheinlich mit diesen Hilfsprogrammen
nicht zu helfen. Das liegt nicht
am Willen der Bank, sondern einfach an
den Möglichkeiten dieser öffentlichen
Hilfen. Ich befürchte, dass wir leider
während und nach der Krise die eine
oder andere Insolvenz sehen werden. Andererseits
bin ich auch davon überzeugt,
dass die bergische Wirtschaft robust genug
ist, um auch ein hartes Krisenjahr zu
überstehen – wenn auch etwas angeschlagen.
Denn Liquidität ist ja nicht Rentabilität.
Und ich glaube, dass wir uns nach
der Zeit der Einschränkungen über viele
Möglichkeiten unterhalten werden, die
wir jetzt verstärkt entdeckt haben.
Darin liegen dann auch wieder Chancen.
Die Schaffung von Heimarbeitsplätzen
gehört genauso dazu, wie die jetzt festgestellten
Abhängigkeiten vom Ausland
in Bezug auf die Lieferketten. Ich bin
sicher, dass viele Unternehmen umdenken
und ihre Krisenstrategie anpassen
werden.“
INDUSTRIEBAU
KOMPETENZ BEDEUTET,
DAS BAUEN DEN FACH-
LEUTEN ZU ÜBERLASSEN.
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der Bergische Unternehmer 04|20 19
TITEL WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST
Recht & Steuern
Wenn der Wind
entgegen bläst
„Nous sommes en guerre – wir sind im Krieg“, erklärte vor wenigen
Wochen Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Und in der
Tat: Mittlerweile wird weltweit an allen Fronten mit sämtlichen
erdenklichen Mitteln gegen das Corona-Virus gekämpft. Angefangen
von der Reisewarnung über die Schließung von Grenzen, Bildungs-
und Freizeiteinrichtungen, Geschäften und Hotels bis zur
Ausgangssperre für jeden Einzelnen. Vor allem die Wirtschaft gerät
in ungeahnte Turbulenzen. Um den völligen Absturz zu verhindern,
fährt die BundesRegierung schwerstes Geschütz auf.
Text: Brigitte Waldens
Fotos: Shutterstock, BVG,
20 www.bvg-menzel.de
der Bergische Unternehmer 04|20 21
TITEL WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST
Die Lage im Bergischen ist
angespannt
Dies gilt ebenfalls für das Bergische Land. Hier
haben allein im Städtedreieck Wuppertal, Solingen
und Remscheid bis Ende März rund 5.700
Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Sollte die staatlich
verordnete Schließung über vier Wochen hinaus
andauern, wird eine Insolvenzflut von
ungeahntem Ausmaß erwartet. Laut Einschätzung
der zuständigen Experten rechnet dann jeder
zehnte Unternehmer damit, in Konkurs zu
gehen. Im Gastronomiebereich sind sogar bis zu
40 Prozent der Unternehmen von der Pleite bedroht.
Viel Geld für die Kleinen und Großen
Wie sich die Pandemie
letztlich auswirkt, wird
erst allmählich sichtbar
werden.
Unter der Führung von Finanzminister
Olaf Scholz wurde jetzt die
Bazooka ausgepackt und ein Riesenrettungsschirm
gespannt. In
einem unglaublichen Eiltempo hat
der Deutsche Bundestag einen
Nachtragshaushalt in noch nie dagewesener Höhe
von 156 Mrd. Euro abgesegnet, der notleidenden
Unternehmen zugutekommen soll. Insgesamt stehen
zusammen mit einem Stabilisierungsschirm
rund 750 Mrd. Euro zur Verfügung, damit sich die
Wirtschaft über die Pandemie retten kann. Hinzu
kommen Hilfsgelder, die von den einzelnen Bundesländern
zur Verfügung gestellt werden. So
auch in NRW, wo drei Viertel der ansässigen Unternehmen
von Corona stark bis sehr stark betroffen
sind.
Im Detail liegen die direkten Zuschüsse für Kleinunternehmen
und Selbständige mit bis zu fünf
Angestellten bei 9.000 Euro, für Firmen mit bis zu
zehn Mitarbeitern bei 15.000 Euro und für mittelgroße
Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten
bei 25.000 Euro. Um an das Geld zu kommen,
müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie auf
behördliche Anordnung auf Weiteres geschlossen
bleiben, ihr Umsatz extrem rückläufig ist oder
ihre vorhandenen Mitteln nicht ausreichen, um die
Kosten zu decken. Das digitale Antragsformular
können Antragsberechtigte unter „soforthilfecorona.nrw.de“
herunterladen. Nicht so lustig: Zuschüsse,
die der Staat in dieser Ausnahmesituation
gewährt, sind steuerpflichtig.
Unternehmen wie der Konzern TUI, der kürzlich
mit 1,8 Mrd. Euro gestützt wurde, können sich
natürlich in noch ganz anderen Größenordnungen
absichern. Startups sollen mit einer ersten
Tranche von zwei Milliarden Euro aus dem geplanten
Zukunftsfonds zusätzliches Wagniskapital
erhalten.
Deutschland vor der Rezession
Alleine im Bergischen Städtedreieck - also
in Remscheid, Solingen und Wuppertal - meldeten
bis Ende März 5.700 Betriebe
Kurzarbeit an.
Ob kleiner Betrieb oder Großunternehmer: Das
Staatsgeld wird dringend benötigt. Denn die Prognosen
der Ökonomen lassen nichts Gutes ahnen.
So führt eine Woche fehlender Wirtschaftsleistung
zu einem Wertschöpfungsverlust von rund 35
Mrd. Euro. Angenommen, das wirtschaftliche
22 www.bvg-menzel.de
Koma dauert fünf Wochen zuzüglich einer anschließenden
dreiwöchigen Erholungsphase, würde
sich eine bundesweite Rezession von 2,8 Prozent
ergeben. Hochgerechnet auf sieben plus fünf
Wochen läge der Wert bereits bei 5,7 Prozent für
das laufende Jahr. Dramatisch für das Industrieland
Deutschland: Die Exporterwartungen der
Wirtschaft über alle Branchen hinweg brechen
laut Ifo-Barometer heftig ein. Nämlich von minus
1,1 auf minus 19,8 Punkte.
Im Inland sinkt wegen der Corona-Beschränkungen
die Nachfrage deutlich. Wie niedrig die momentane
Kauflust der Deutschen ausfällt, zeigt
der monatliche Konsumklima-Index der Nürnberger
Markforscher Gfk. Für den April 2020 sagen
die Experten einen Rückgang um 5,6 Punkte auf
2,7 Zähler voraus.
Die Kauflust der
Deutschen sinkt
wegen der Corona-Beschränkungen
dramatisch.
Kurzarbeit verschafft etwas Luft
Fortsetzung auf Seite 26
Dr. Marc d‘Avoine
Oliver Teubler
Prof. Dr. Peter Neu
Dr. Christof Heußel
Robin Schmahl
Thorsten Kapitza
Peter Mazzotti
Ignacio Ordejón
Zuckermaier
Dennis Kreuzer Claas Thien Sebastian Haug
Paul Michels
Martina Majewski
Recht.
Kompetent.
Anke Ortmann
Susanna Ruß
Anne Bölling
Leah Ngabi
Sebastian Thiel
Büro Remscheid
Elberfelder Str. 39
42853 Remscheid
T: 0 21 91.49 91 80
Büro Wuppertal
Bembergstr. 2-4
42103 Wuppertal
T: 02 02.24 50 70
Büro Solingen
Kölner Str. 58
42651 Solingen
T: 02 12.1 30 60 80
Büro Köln
Im Zollhafen 22
50678 Köln
T: 02 21.25 09 93 25 www.atn-ra.de
470.000 Firmen hatten Ende März bereits Kurzarbeit
beantragt. Darunter auch VW und BMW, die
80.000 bzw. 20.000 ihrer Mitarbeiter in die Kurzarbeit
schicken wollen. Auch die Lufthansa gehört
mit ca. 87.000 Kurzarbeitern zu diesem Kreis. In
Nordrhein-Westfalen lag die Zahl der Anmeldungen
zum Redaktionsschluss dieser Zeitschrift bei
fast 100.000.
Allerdings erhalten die Angestellten dann nicht
das volle Gehalt, sondern lediglich 60 Prozent
vom Nettoeinkommen. Leben Kinder im Haushalt,
erhöht sich die Summe auf 67 Prozent. Die
Sozialabgaben werden dem Arbeitgeber in dieser
Krise erlassen. Aber: Selbständige können kein
Kurzarbeitergeld beantragen, weil sie in der Arder
Bergische Unternehmer 04|20 23
TITEL INTERVIEW WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST
Alle Unternehmen, die von den aktuellen Maßnahmen in der Corona-Krise betroffen
sind, drohen in ein Loch zu fallen. Davon ist Andreas Niemeyer überzeugt.
Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gehört zur Geschäftsführung
der Rinke Treuhand GmbH in Wuppertal und gilt als kompetenter Ansprechpartner,
um Fragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie zu klären.
„Not kennt kein Gebot“
Die Regierung hat ein 750 Mrd. Euro-Hilfspaket
geschnürt, das großen Unternehmen, aber
auch kleinen Betrieben und Solo-Selbständigen
zugutekommt. Mittelständler mit mehr als
50 Beschäftigten fühlen sich dagegen übergangen.
Zudem besteht die Befürchtung, dass
die in Aussicht gestellten Gelder zu langsam
fließen könnten. Die bürokratischen Hürden zu
hoch oder die Prüfungen zu streng sind. Wie
ist Ihre Einschätzung?
Banken und Sparkassen sind mit der Flut von Anträgen
überfordert. Allein dieser Umstand wird
zu erheblichen Verzögerungen führen. Zudem
werden die Geldinstitute prüfen, ob sie die zehn
Prozent der Kreditmittel, die nicht durch die KfW
abgesichert sind, auf ihr eigenes Risiko nehmen.
Schließlich müssen die Darlehen nachweislich innerhalb
von fünf Jahren getilgt werden. Nur: Wer
kann denn heute einen verlässlichen Plan über so
einen Zeitraum aufstellen? Ferner lassen sich die
jetzt ausgefallenen Umsätze nicht innerhalb dieser
Frist nachholen.
Was muss ein Unternehmer tun, um schnell
an Hilfsgelder zu gelangen – und was ist,
wenn seine Geschäftsbank trotz der weitreichenden
KfW-Haftung nicht mitspielt?
Die bereits erwähnten Zuschüsse können recht
einfach über Internetprotale beantragt werden.
Die Bewilligung erfolgt nach unserer Erfahrung
ebenfalls zügig. Bei Kreditanträgen über die
Hausbanken sieht das anders aus. Wer bereits vor
Corona unter besonderer Beobachtung stand,
wird im Zweifel leer ausgehen.
Welche Möglichkeiten gibt es, um beispielsweise
einen Steueraufschub, Stundung, Erleichterungen
oder Erlass zu erreichen?
Die Finanzämter sind angewiesen, Herabsetzungen,
zinsfreie Stundungen und Erlassanträge –
etwa bei Verspätungszuschlägen – ohne scharfe
Prüfungen zu bewilligen. Das klappt recht gut.
Wie sieht es mit Abschreibungen aus?
Wer jetzt in Schwierigkeiten steckt, braucht keine
zusätzlichen Abschreibungen. Das kann ein Thema
für ein späteres Konjunkturpaket werden.
Besteht die Gefahr, dass durch die Hilfsgelder
auch Firmen am Leben gehalten werden, die
eigentlich Insolvenz anmelden müssten?
Wenn überhaupt gefährdete Unternehmen staatliche
Hilfen erhalten sollten, werden diese nur
kurzfristig die Insolvenzgefahr verzögern.
Wie hoch ist Ihrer Ansicht nach das Risiko,
dass Banken durch nicht zurückgezahlte Kredite
nach der Krise selbst in Schwierigkeiten
geraten?
Die Finanzwirtschaft wird durch die Krise stark
betroffen sein. Zwar sind die neuen Kredite über
staatliche Bürgschaften zu einem hohen Anteil
abgesichert. Aber die bestehenden Darlehen eben
nicht.
Wann sollte ein Unternehmer auf die Kreditangebote
des Staates zurückgreifen – und wann
nicht?
Das lässt sich rational so beantworten, dass nur
24 www.bvg-menzel.de
Andreas Niemeyer ist ein gefragter Gesprächspartner
in diesen schwierigen
Tagen.
KONTAKT
Rinke Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –
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Fax 0202 2496119
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hinweghelfen. Aber wer ist dazu schon in der
Lage? Andererseits kennt Not kein Gebot. Viele
werden versuchen, nach dem Strohhalm zu greifen.
Im Rahmen der Corona-Krise soll auch das Insolvenzrecht
geändert werden. Wissen Sie Näheres?
Die Insolvenzantragspflicht ist für Unternehmen,
die aufgrund der Corona-Krise den Tatbestand
der Antragspflicht erfüllen, zunächst bis zum
30.September 2020 suspendiert. Wie das später
beurteilt wird, bleibt abzuwarten. Aber auch hier
gilt: Not kennt kein Gebot.
derjenige diese Angebote aufgreifen sollte, der
mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit absehen
kann, dass diese Unterstützungsmaßnahmen
wirklich über die aktuelle Ausnahmesituation
Laut Expertenschätzung sind in Nordrhein-
Westfalen rund 75 Prozent aller Unternehmen
mehr oder minder von Corona betroffen. Können
Sie das aus Ihrer Erfahrung bestätigen –
welche Branchen in Ihrem Klientenkreis haben
besonders zu leiden?
Ich kann nicht mit einer statistischen Analyse
aufwarten. Aber dass die Quote hoch ist, liegt auf
der Hand. Man muss hier von einem Dominoeffekt
ausgehen. Die unmittelbar betroffenen Unternehmen
kaufen deutlich weniger Waren und
Dienstleistungen ein. Das beeinträchtigt mit kurzer
zeitlicher Verzögerung deren Zulieferer. Die
Konsumenten haben häufig aufgrund von Kurzarbeit
weniger im Geldbeutel. Deren Kaufverhalten
wird dazu führen, dass die Umsätze und Erträge
weiterer Unternehmen einbrechen. Und schließ-
der Bergische Unternehmer 04|20 25
TITEL WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST
lich spielt die Psychologie eine große Rolle. Wer
in Kurzarbeit ist und Angst um seinen Arbeitsplatz
hat, kauft jetzt gewiss kein neues Auto, keine
neuen Möbel, Kleidung oder teure Elektronikprodukte.
Im schlimmsten Fall plant der Staat, sich an
Unternehmen zu beteiligen, die ins Trudeln geraten.
Befinden wir uns auf dem Weg in eine
Staatswirtschaft?
Die Gefahr sehe ich zurzeit nicht. Jedenfalls ist
das nicht die Absicht. Ob jedoch staatliche Beteiligungen
später rasch reprivatisiert werden können,
hängt entscheidend davor ab, wie schnell sich die
Wirtschaft erholt, wenn die Epidemie überwunden
ist.
Die deutsche Wirtschaft ist sehr exportorientiert
aufgestellt. Gerade hier bricht aber das
Wachstum ein. Halten Sie es für richtig, in Zu-
kunft weniger auf Globalisierung zu setzen
und sich stattdessen wieder mehr auf die Produktion
im eigenen Land zu konzentrieren?
Über die globale Vernetzung der Lieferketten
wird derzeit ebenfalls viel diskutiert. Wenn wir
nun sehen, dass wir auf Medikamente, Schutzmaterial
usw. aus China angewiesen sind, gibt das
einem schon zu denken. Die Abhängigkeit der Industrie
von Zulieferern aus Fernost führt gegenwärtig
zu Produktionsausfällen in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund wird es bestimmt ein
Umdenken geben. Andererseits lebt die deutsche
Exportwirtschaft von der Lieferung von Endprodukten.
Denken wir beispielsweise an den Maschinenbau.
Nach der Krise werden Produkte
‚Made in Germany‘ hoffentlich weltweit wieder
nachgefragt werden.
Das Gespräch führte Brigitte Waldens
Foto: BVG
Fortsetzung von Seite 23
beitslosenversicherung nicht pflichtversichert
sind. Experten gehen zudem davon aus, dass
Deutschland schlimmstenfalls mit einer Zunahme
der Arbeitslosen von bis zu drei Millionen in 2020
ausgehen sollte.
Sand im Hilfsprogramm-Getriebe
Jedenfalls verzeichnen die Behörden und Banken
einen Run auf die in Aussicht gestellte finanzielle
Unterstützung. Zum Stichtag 25. März gingen bei
der KfW Kreditanträge über 4,8 Mrd. Euro ein.
Das Problem dabei: Etliche Unternehmer klagen
darüber, dass sie von ihrer Hausbank im Stich gelassen
werden. Denn: Der Staat sichert zwar 90
Prozent der Darlehen über Bürgschaften ab. Die
Nicht jeder kommt beim Kreditprogramm
zum Zuge. Denn eine Rückzahlung innerhalb
der nächsten fünf Jahre sollte möglich sein.
restlichen zehn Prozent des Ausfallrisikos müssen
allerdings von dem jeweiligen Geldinstitut übernommen
werden. Und hier scheint es häufig zu
haken, weil sich Sparkassen und Banken auch in
dieser Extremsituation an die strengen Prüfvorgaben
der BaFin gebunden fühlen und daher vom
Unternehmer fordern, mit seinem Vermögen
selbst hundertprozentig für den Kredit einzustehen.
Darüber hinaus – so Sparkassenpräsident
Helmut Schleweis – kämen nur solche Firmen
beim Kreditprogramm zum Zuge, die das Geld
voraussichtlich innerhalb von fünf Jahren zurückzahlen
können. Da dies bei vielen Unternehmen
aus Branchen, die besonders unter der Corona-
Krise leiden, nicht der Fall sei, wäre eine Vergabe
von Krediten nicht zu rechtfertigen.
Nach der Krise in die Insolvenz?
Im schlimmsten Fall bedeutet diese Verweigerungshaltung
für zahlreiche Betriebe das wirtschaftliche
Aus. Denn was nützen Darlehen, die
ein Unternehmer aufgrund fehlender Umsätze
auch nach dem Ende der Pandemie nicht fristgerecht
zurückzahlen kann. Da hilft es auch nicht
26 www.bvg-menzel.de
Der schnelle Weg zum Kurzarbeitergeld
Die Bedingungen:
• Es muss in der betreffenden Firma einen
erheblichen und unvermeidbaren Arbeitsausfall
geben.
• Der Betrieb muss mindestens einen Arbeitnehmer
beschäftigen.
• Betroffenen Mitarbeitern darf vor der Kurzarbeit
nicht gekündigt worden sein.
• Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsausfall
im Laufe des Monats anzuzeigen,
in dem die Kurzarbeit beginnt.
Die zusätzlichen Erleichterungen:
• Betriebe können nun rückwirkend zum
1. März bereits Kurzarbeitergeld nutzen,
wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten
vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang
musste es ein Drittel der Arbeitnehmer sein.
• Mitarbeiter brauchen keine Minusstunden
zu produzieren. Das heißt: Arbeitgeber
müssen die Arbeitszeitkonten ihrer Mitarbeiter
nicht mehr zum Ausgleich einsetzen.
• Die betroffenen Unternehmer brauchen
ihren Anteil zur Sozialversicherung ihrer
Kurzarbeiter nicht zu zahlen.
• Auch Leiharbeitskräfte sollen Kurzarbeitergeld
erhalten.
wirklich, dass die Verpflichtung zum Insolvenzantrag
befristet ausgesetzt wurde.
Laut einer Umfrage unter 1465 Familienunternehmen
in Deutschland können fünf Prozent lediglich
bis zu 14 Tagen ihre Liquidität sichern; 28
Prozent bis zu acht Wochen. Immerhin erklären
jeweils 20 Prozent der befragten Firmen, ein halbes
bzw. ein ganzes Jahr überleben zu können.
Unter anderem sieht es für die deutschen Autohäuser
trübe aus. Wie der VAPV-Präsident Dirk
Weddigen von Knapp, in dessen Verband rund
2000 VW- und Audi-Händler mit insgesamt mehr
als 100.000 Beschäftigen zusammengeschlossen
sind, befürchtet, reicht die Liquidität lediglich nur
für 30 bis 40 Tage. Ähnlich besorgt äußert sich
Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des HDE.
Nach seiner Ansicht droht in den deutschen Innenstädten
eine Pleitewelle, zum Beispiel bei
Schuh- und Bekleidungsgeschäften. Denn zahlreiche
Einzelhändler könnten nicht länger als vier
Wochen aus eigener Kraft durchhalten.
Nachbesserungen dringend gefordert
Überhaupt scheinen die Gesetze, die die Regierung
dankenswerter Weise im Eiltempo beschlossen
hat, hie und da einige Schwachstellen aufzuweisen.
Das zeigt sich beispielsweise beim Thema
Mieten. Den eingeführten Kündigungsschutz bei
Unterbrechung der Mietzahlung nahmen in letzter
Zeit auch milliardenschwere Filialisten für
sich in Anspruch, was Politiker bundesweit zu
Fortsetzung auf Seite 30
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der Bergische Unternehmer 04|20 27
TITEL INTERVIEW WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST
Als wenn die Situation nicht schon schlimm genug wäre: Um die Corona-Krise
gut zu bewältigen, gilt es, auch etliche juristische Fallstricke zu beachten.
Frank Neldner, Rechtsanwalt und Partner in der Wuppertaler Sozietät Esch &
Kramer, gibt Auskunft auf wichtige Fragen.
Ganz recht
Kann ein Unternehmer auch für Teilzeit- und
Aushilfskräfte sowie für geringfügig Beschäftigte
in seinem Betrieb Kurzarbeitergeld beantragen?
Kurzarbeit setzt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
voraus. Daran fehlt es bei
geringfügig Beschäftigten. Teilzeitkräfte dagegen
können Kurzarbeit beantragen.
Muss der Lohn weiter bezahlt werden, wenn
Mitarbeiter nach Hause geschickt werden?
Hier kommt es darauf an. Bittet der Arbeitgeber einen
nicht erkrankten Arbeitnehmer, sich freiwillig
in Quarantäne zu begeben, bleibt er zur Zahlung der
Vergütung unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges
verpflichtet. Wenn ein Arbeitnehmer nicht
erkrankt ist, aber infolge einer gegen ihn gerichteten
behördlichen Maßnahme – Tätigkeitsverbot oder
Quarantäne – nicht arbeiten kann, besteht ggf. für
max. zwei Wochen gem. § 616 BGB ‚vorübergehende
Verhinderung‘ ein Anspruch auf Fortzahlung der
Vergütung – sofern dieser Paragraph nicht einzeloder
tarifvertraglich ausgeschlossen ist.
Dürfen Mitarbeiter in unbezahlten Urlaub geschickt
oder zur Teilzeitarbeit verpflichtet werden?
Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, Mitarbeiter
gegen ihren Willen in unbezahlten Urlaub zu
schicken. Eine Verpflichtung zur Teilzeitarbeit ist
nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zur
Kurzarbeit möglich.
Besteht ein Anrecht auf Home-Office – muss
der Arbeitgeber dafür Arbeitsmittel zur Verfügung
stellen?
Die Arbeit im Home-Office steht immer unter der
Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit
zum Home-Office anbietet und die zu bewältigende
Arbeit überhaupt zu Hause erledigt werden
kann. Wenn der Arbeitgeber einen
Home-Office-Arbeitsplatz bereitstellt, muss er
dem Mitarbeiter die erforderlichen Arbeitsmittel
zur Verfügung stellen. Aber der Arbeitgeber
kann Home-Office nicht erzwingen.
Darf sich ein Arbeitgeber nach dem Gesundheitszustand
seiner Mitarbeiter erkundigen?
Grundsätzlich sind Fragen nach der Gesundheit
zulässig. Krankheitsbedingte Beeinträchtigungen
muss der Arbeitgeber nicht zuletzt wegen seiner
Fürsorgepflicht berücksichtigen. Dies gilt insbesondere
dann, wenn Krankheiten zur Ansteckung
von Kollegen und/oder Kunden führen können,
wie zum Beispiel eine Infektion mit Covid-19. Insoweit
darf wohl auch nach einem erhöhten Risiko
gefragt werden.
Kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zwingen,
am Arbeitsplatz zu erscheinen – wenn ja,
unter welchen Voraussetzungen?
Die derzeitige Lage ändert nichts an der grundsätzlichen
Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers.
Ausnahmen hiervon sind nur denkbar,
wenn sich ein erhöhtes Risiko beispielsweise
durch nachgewiesene Infektionen im Unternehmen
ergibt. Ist dies der Fall, kann der Mitarbeiter
ggf. seine Arbeitsleistung verweigern. Ein solches
Leistungsverweigerungsrecht kommt aber
nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber bei
einem erhöhten Risiko keine Schutzmaßnahmen
ergreift.
28 www.bvg-menzel.de
Frank Neldner beantwortete unserer Redaktion
rechtliche Fragen, die jetzt nahezu
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Können während der Corona-Krise Rentner
ohne Einbuße ihres Altersgeldes erneut Arbeit
aufnehmen – wenn ja, unter welchen Bedingungen
und in welcher Entgelt-Höhe?
Die Bundesregierung hat die Hinzuverdienstgrenze
für Rentner im Jahr 2020 von 6.300,00 Euro
auf 44.590,00 Euro angehoben. Jahreseinkünfte
bis zu dieser Höhe führen somit nicht zu einer
Kürzung der Altersrente. Erweitert wurden auch
die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung
in dem Zeitraum vom 1. März bis zum
31. Oktober 2020.
Wie sieht es mit Schadensersatz aus, wenn
ein Betrieb vertraglich zugesagte Leistungen
aufgrund staatlicher Verfügungen nicht erbringen
kann – ist es möglich, wegen der aktuellen
Situation aus Verträgen auszusteigen und
Zahlungen auszusetzen?
Für Kleinstbetriebe (weniger als 10 Mitarbeiter,
Jahresumsatz/Jahresbilanz und weniger als Zwei
Mio. Euro) wurde ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht
in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse
eingeführt, die vor dem 8.März 2020
geschlossen wurden. Dieses Leistungsverweigerungsrecht
setzt voraus, dass der Kleinstunternehmer
infolge der Corona-Krise die Leistung
nicht oder nicht ohne Gefährdung der wirtschaftlichen
Grundlage des Gewerbebetriebs erbringen
kann. Für die übrigen Betriebe gilt, dass Verträge
einzuhalten sind. Ist die Erbringung der Leistung
allerdings aufgrund einer behördlichen Anordnung
nicht möglich, werden beide Vertragspartei-
der Bergische Unternehmer 04|20 29
TITEL WENN DER WIND ENTGEGEN BLÄST
en von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit.
Bei nur mittelbaren Auswirkungen der
Corona-Krise besteht ggf. ein Anspruch auf Vertragsanpassung.
Dies prüfen und verhandeln wir
im Moment vielfach für unsere Mandanten.
Was passiert, wenn ein Unternehmer jetzt einen
Hilfskredit beantragt, obwohl er weiß,
dass er das Geld nicht zurückzahlen kann?
Der neue „KfW-Schnellkredit 2020“ ist ggf. die
bessere Alternative.
In dem neuen Gesetz zur Miete wird zwar ein
befristeter Kündigungsschutz ausgesprochen,
die Frage nach der Verteilung von Lasten und
Risiken einer unmöglich gewordenen Nutzung
der Immobilie im gewerblichen Bereich jedoch
außen vor gelassen. Worauf müssen Unternehmer
in diesem Fall achten?
Die Regelungen des ‚Corona-Abmilderungsgesetzes‘
geben keine Rechtssicherheit in Bezug auf
die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses.
Solange der Gesetzgeber dies nicht klargestellt
hat, empfehlen wir, die Miete nur noch unter Vorbehalt
zu zahlen. Wir suchen zurzeit immer wieder
nach tragfähigen Lösungen für Mietparteien
im Verhandlungswege.
Kann eine Bank verlangen, dass ein Unternehmer
zunächst sein privates Vermögen einsetzt,
bevor er an einen Hilfskredit kommt?
Ja. Denn auch bei der Gewährung von Hilfskrediten
ist die Bonität der Kreditnehmer zu prüfen.
Es bleibt daher den Kreditinstituten überlassen,
die Gewährung eines Darlehens gegebenenfalls
von dem Einsatz privaten Vermögens abhängig zu
machen.
Sind die Zuschüsse, die etwa Selbständige
und Freiberufler bekommen können, steuerfrei?
Nein. Bei der Steuerveranlagung für Einkommenoder
Körperschaftssteuer im kommenden Jahr
werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.
Die Verpflichtung, unter entsprechenden Voraussetzungen
einen Insolvenzantrag stellen zu
müssen, ist für einen gewissen Zeitraum aufgehoben
worden. Raten Sie Ihren Mandanten,
die bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten
geraten sind, trotzdem Insolvenz anzumelden
– besteht sonst die Gefahr einer Insolvenzverschleppung?
Wir raten in einem solchen Fall dringend, die
Pflicht zur Insolvenzanmeldung fachlich prüfen
zu lassen. Die Insolvenzantragspflicht wird nämlich
nur für den Fall ausgesetzt, dass die Insolvenzreife
auf den Folgen der Ausbreitung des
SARS-CoV-2-Virus beruht.
Das Gespräch führte Brigitte Waldens
Foto: BVG
Fortsetzung von Seite 3o
Recht empört. Denn diese Regelung war eigentlich
für kleine Ladenbetreiber, Hotels und ähnliche
Einrichtungen gedacht, die aufgrund wegbrechender
Einnahmen ihre Miete nicht mehr
zahlen können. Es steht also durchaus zu erwarten,
dass sich Anwälte und Gerichte aufgrund einer
unklaren Rechtslage dieser Causa annehmen
werden.
Kritik kommt ebenfalls vom Mittelstandsverbund
und dem HDE, die beklagen, dass ihre Mitglieder
weitgehend von den Bundeshilfen ausgeschlossen
seien. Firmen mit über 50 Beschäftigten wären bei
der Bereitstellung von liquiden Mitteln nicht berücksichtigt
worden, so die Verbandssprecher.
Jetzt plant der Gesetzgeber Nachbesserungen.
Derzeit überlegt die Regierung, direkte Kredite
für Mittelständler mit einer hundertprozentigen
Staatshaftung abzusichern.
Die EU-Kommission hat dafür ihr Okay gegeben.
Allerdings gilt die Ausnahmeregel nur für Notkredite
bis zu einem Wert von 800.000 Euro, die an
kleinere Firmen vergeben werden. Darüber hinaus
ist angedacht, zinslose oder sehr günstige Darlehen
in Höhe von drei Monatsausgaben – maximal
500.000 Euro pro Firma – anzubieten, die abhängig
von der jeweiligen Leistungsfähigkeit zurückgezahlt
werden müssten. Ein Plan, der in der Gro-
Ko allerdings heftig umstritten ist.
30 www.bvg-menzel.de
Corona-Lockdown: Wie der Exit gelingen kann
Wie der schrittweise Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen gelingen kann, zeigt
das Institut der deutschen Wirtschaft an einem mehrstufen Plan. Auch für die IW-
Experten steht zunächst die Gesundheit der Bevölkerung an oberster Stelle. Grundsätzlich
gelte daher: Jeder Exit könne nur eingeleitet werden, wenn die medizinische
Grundversorgung gewährleistet sei. Als nächste Stufe fordern die IW-Experten, die
Grundversorgung in der Kinderbetreuung und in der Infrastruktur wiederherzustellen
respektive auszuweiten: Schulen und Kindergärten müssten wieder öffnen und die
Verkehrskapazitäten im ÖPNV erhöht werden.
„Nur dann können Eltern konzentriert arbeiten und Kinder werden optimal gefördert“,
erläutert IW-Direktor Michael Hüther. Und weiter: „Mit einer hohen Taktung im ÖPNV
kommen die Menschen zur Arbeit und haben gleichzeitig genug Platz, um sich nicht
unnötig in gesundheitliche Gefahr zu bringen. Lehrer könnten im Schichtbetrieb in
Schulen unterrichten, das würde auch dort das Infektionsrisiko deutlich senken.“
möglich wieder öffnen, zudem sollte
die Industrieproduktion hochgefahren
werden. Gleichzeitig fordert das IW
aber auch Klarheit der Politik: Es müsse
Im laufenden Betrieb vor Corona schützen
Die öffentliche Verwaltung, der Handel
sowie Dienstleistungsanbieter sollten
nach Meinung des IW ebenfalls schnellstdeutlich
sein, welche Branchen sich auf
langfristige Schließungen einstellen
müssten – etwa in der Messewirtschaft.
„Hier muss über massive Unterstützungsleistungen
nachgedacht werden“, sagt
IW-Geschäftsführer Hubertus Bardt,
sonst drohe eine Insolvenzwelle.
Staat muss großzügig sein
Vom Staat fordert das IW, sich beim
Nachfordern von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen
und der Rückzahlung
von Überbrückungskrediten großzügig zu
zeigen. Denn auch, wenn die Wirtschaft
wieder läuft, dürfte die Liquiditätssituation
vieler Firmen noch lange kritisch
bleiben. In diesem Kontext empfehle sich
außerdem ein „fiskalischer Startschuss“
seitens der öffentlichen Hand für den
Neuanfang nach Corona.
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der Bergische Unternehmer 04|20 31
AUS DER REGION GASTKOMMENTAR
Ewiges
Wachstum…
Menschen mögen prosperitäre Phasen. Sie bilden gesamtwirtschaftlichen
Wohlstand, hohen Beschäftigungsgrad
und steigende Gewinne ab. Allerdings nur in Phasen,
denn nach jedem konjunkturellen Aufschwung
(Expansion) folgt ein Abschwung (Kontraktion), dem in
der Regel wieder ein Aufschwung folgt. So einfach ist es,
und doch so kompliziert, denn niemand weiß, wie lange
diese Phasen andauern. Die zeitliche Komponente ist die
große Variable. Selbst hochkarätige Wirtschaftswissenschaftler,
selbsternannte Börsenprofis und Glaskugelbesitzer
reden sich um Kopf und Kragen, in der Überzeugung,
die Zukunft vorhersehen zu können. In der Regel erfolgt
sodann die mehr oder minder große Korrektur. Doch wem
nutzt das ganze Geschwafel dieser Kaffeesatzleser, wenn
Miete, Annuitäten, Benzin oder gar Lebensmittel nicht bezahlt
werden können, weil niemand mehr einen Cent im
Portemonnaie oder auf dem Girokonto belässt, aus Angst,
die Inflation könnte einem die Rendite versauen.
„Cash ist King“ heißt es aktuell an der Börse. Wohl
dem, der liquide ist. Das gilt auch für Unternehmer, denn
Entwicklungen der Kapitalmärkte, politische Entscheidungen,
aber auch Managementfehler können den Fortbestand
eines Unternehmens ernsthaft gefährden. Wichtig ist es
daher, ein Operatives Krisenmanagement zu implementieren
und dieses im Ernstfall professionell umzusetzen.
Hierzu zählt zunächst ein effektives Frühwarnsystem, das
dem Unternehmer latente Gefährdungen frühzeitig signalisiert
sowie ein Risikoanalysetool, welches mittels strukturiertem
Vorgehen die wesentlichen Risiken eines Unternehmens
oder Geschäftsbereichs aufzeigt und priorisiert.
Ferner sollten Worst-Case-Szenarien, als Supplement zu
traditionellen Prognosemethoden, aufgezeichnet und korrespondierende
Notfallpläne dokumentiert und durchgespielt
werden. Diese Module fördern Unternehmenssicherheit
und Stabilität, was Führungskräften zudem erhebliche
Unterstützung in der Krisenkommunikation liefert, um in
Zeiten der Unsicherheit „Normalität im Unnormalen“ zu
Foto: BVG
Der Autor Marc Wiesemann ist Diplom Ökonom,
Dozent und geschäftsführender Gesellschafter
der Weiterbildungsunternehmung educate in
Wuppertal.
vermitteln, denn wie bereits John F. Kennedy konstatierte:
„Das Wort Krise setzt sich im Chinesischen aus zwei Schriftzeichen
zusammen – das eine bedeutet Risiko und das andere
Gelegenheit.“
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Deutsche Bank Portfolioberatung:
Ihr direkter Zugang zu unserer globalen Investmentkompetenz
Anleger, die ihr Depot selbst steuern
möchten, dabei aber auf die Begleitung
durch erfahrene Investmentexperten
Wert legen, können im Rahmen der
Portfolioberatung der Deutschen Bank
auf ein kompetentes Beratungsteam
zurückgreifen.
„Ein gutes Portfolio ist mehr als eine
lange Liste von Wertpapieren. Es ist
eine ausbalancierte Einheit, die dem
Investor gleichermaßen Chancen und
Absicherung unter einer Vielzahl von
möglichen zukünftigen Entwicklungen
bietet.” So umschreibt der Nobelpreisträger
der Wirtschaftswissenschaften Harry
M. Markowitz die Anforderungen, die
ein gut ausbalanciertes Wertpapierdepot
erfüllen sollte – und das gilt insbesondere
in Zeiten schnelllebiger Märkte.
Die größten Herausforderungen für den
Anleger sind dabei: Sie müssen eine Flut
an Informationen bewältigen und Markttrends
erkennen, um ihr Depot zum
richtigen Zeitpunkt an sich verändernde
Rahmenbedingungen anzupassen.
Globales Know-how nutzen
tigen Investmententscheidungen selbst –
er hat also die volle Kontrolle über den
Kauf und Verkauf von Wertpapieren.
„Gleichzeitig profitiert er von der Kompetenz
erfahrener Investmentexperten”,
so Stephan.
Aus der Kapitalmarkteinschätzung des
Chef-Anlagestrategen werden auf Basis
unterschiedlicher Ertrags- und Risikoprofile
sogenannte Orientierungsdepots
entwickelt. Dabei steht ein aktiver
und auf Einzeltitel fokussierter Ansatz
im Vordergrund, der insbesondere auf
die Bedürfnisse wertpapieraffiner Kunden
zugeschnitten ist. Ändert sich die
Marktsituation, werden die Orientierungsdepots
angepasst: Während in turbulenten
Börsenphasen eine eher defensive
Ausrichtung im Fokus steht, werden
beispielsweise in Phasen einer anziehenden
Wirtschaftsdynamik stärker
konjunktursensitive Titel berücksichtigt.
Beispielhaftes Orientierungsdepot
Ein volatiler Markt beispielsweise bietet
nicht nur Chancen zum Direkteinstieg
in Aktien. „Renditemöglichkeiten
gibt es auch auf der Zertifikate-Seite,
et wa bei Diskont zer tifikaten”, so Stephan.
Auch diesbezüglich die richtige Depotstrukturierung
zu wählen, kann maßgeblich
zur Renditeentwicklung des
Portfolios beitragen.
Informativ und transparent
Im Rahmen der Portfolioberatung erhält
der Kunde auf Wunsch regelmäßig auf
seine Anlagepräferenzen zugeschnittene
Analysen und Berichte zu Märkten
und Branchentrends. Darüber hinaus
bekommt er regelmäßig umfangreiche
Aufstellungen über die Entwicklung und
Zusammensetzung seiner Vermögenswerte
zugesandt. Trotz aller Beratung:
Die eigentliche Anlageentscheidung verbleibt
letztlich beim Anleger. Damit kann
er das Chance-Risiko-Verhältnis seiner
Geldanlage gemäß seinen persönlichen
Präferenzen beeinflussen. Auch bei der
Vergütung hat der Anleger die Wahl
zwischen zwei Varianten. „Die Portfolioberatung
der Deutschen Bank bietet
eine kompetente Beratung für komplexe
Anlagethemen.”
Selbst für erfahrene Anleger ist das
Meistern dieser Herausforderungen
zeitintensiv und keine leichte Aufgabe.
Mehr zur Portfolioberatung der
„Anlegern, die ihr Depot selbst steuern,
Deutschen Bank erklärt Ihnen
bietet die Deutsche Bank deshalb mit
gerne Ihr zuständiger Leiter
ihrer Portfolioberatung die Möglichkeit,
Portfolioberatung Region West:
sich hierfür einen kompetenten Partner
zur Seite zu stellen”, sagt Dr. Ulrich
Stephan, Chef-Anlagestratege Privatund
Firmenkunden der Deutschen Bank. Das Depot gestalten
Im Mittelpunkt der Portfolioberatung
steht ein eingespieltes „Tandem” aus Die Portfolioberatung erfolgt in den
dem persönlichen Berater und dem Anlageklassen Liquidität, Aktien, Renten,
Spezialberater Portfolioberatung. Letzterer
Immobilien und Rohstoffe (außer
sichert dem Anleger Zugang zum Agrarrohstoffen). Im Austausch mit dem
globalen Know-how der Deutschen Bank, Kunden gibt der Berater diesem konkrete
Daniel Anderheggen
das durch den Chef-Anlagestrategen
Empfehlungen zur Gewichtung von Telefon (0221) 142-2323
Dr. Ulrich Stephan zur aktuellen Marktmeinung
Anlageklassen in seinem Portfolio sowie daniel.anderheggen@db.com
für Privat- und Firmenkunden zu Einzeltiteln. Diese basieren auf dem
zusammengeführt wird. Bei dieser Beratungsform
vom Kunden definierten Chance-Risiko-
der Bergische trifft Unternehmer der Anleger 04|20 alle wich- Profil und dem aktuellen Marktumfeld:
33
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Ordnungsmäßige Rechnungen –
Anforderungen an die
Leistungsbeschreibung
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende
Rechnung setzt u. a. Angaben zu Menge
und Art (handelsübliche Bezeichnung)
der gelieferten Gegenstände bzw. zum
Umfang und Art der sonstigen Leistung
voraus. (1) Für eine ausreichende Leistungsbeschreibung
sind Art und Umfang
so zu präzisieren, dass sie eine Identifizierung
der Leistung ermöglichen und
dadurch ggf. eine mehrfache Abrechnung
ausschließen. Eine erschöpfende Beschreibung
wird nicht vorausgesetzt. In
der Rechnung kann auch auf andere genau
bezeichnete Dokumente (z. B. Auftragsbestätigung)
verwiesen werden, aus
denen sich die konkrete Leistungsbeschreibung
ergibt. (2)Eine allgemeine
Beschreibung der erbrachten Leistungen
für sich allein reicht in der Regel nicht
aus. Der Europäische Gerichtshof (3) hat
u. a. entschieden, dass die Bezeichnung
„juristische Dienstleistungen“ ein zu
breites Spektrum umfasse. Bereits zuvor
hat der Bundesfinanzhof (4) entschieden,
dass allgemeine Bezeichnungen wie
„Trockenbauarbeiten“, „Fliesenarbeiten“
Fotos: MEV
und „Außenputzarbeiten“ nicht hinreichend
konkret genug seien. In einer aktuellen
Entscheidung hat der Bundesfinanzhof
(5) seine Rechtsprechung
hinsichtlich der Leistungsbeschreibung
für Bauleistungen konkretisiert. Im
Streitfall wurde als Tätigkeitsbeschreibung
zwar lediglich „Trockenbauarbeiten“
angegeben, die erbrachte Leistung
wurde aber durch die weiteren Angaben
zum konkreten Bauvorhaben sowie zum
Ort der Leistungserbringung hinreichend
präzisiert. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob
die in der Rechnung angegebene Leistungsbeschreibung
ausreichend ist. Sollte
diese eher zu allgemein gehalten sein,
kann dies zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs
beim Leistungsempfänger führen
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34 www.bvg-menzel.de
bzw. eine Korrektur der Rechnung erforderlich
machen. (1) § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr.
5 UStG.(2) § 31 Abs. 1 Satz 2 UStDV.(3)
Urteil vom 15.09.2016 C-516/14 „Barlis
06“.(4) Beschluss vom 05.02.2010 XI B
31/09 (BFH/NV 2010 S. 962).(5) Urteil
vom 15.10.2019 V R 29/19
(Quelle: Rinke Treuhand)
Pachtzahlung in Zeiten von
Corona
Im Zuge der Corona-Krise sind auch
zahlreiche Betriebe, die gepachtet sind,
aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen.
Das Risiko, den Pachtgegenstand
entsprechend seiner Zweckbestimmung
nutzen zu können, liegt
grundsätzlich beim Verpächter. Hier
kann eine Kürzung der Pacht um bis zu
100 Prozent in Betracht kommen. Bejaht
man keine Unmöglichkeit, kommt ein
Anspruch auf Anpassung oder Beendigung
des Pachtvertrages nach § 313 BGB
in Betracht. (Diese Einschätzung ist allgemein
gehalten und ersetzt keine
Rechtsberatung. Im Einzelfall kann
eine abweichende Regelung gelten.)
(Quelle: EBL Esch & Kramer Rechtsanwälte)
Arbeitslosenversicherung:
Regeln für freiwillig versicherte
Selbstständige gelockert
Rund 74.000 Selbständige in Deutschland
sind freiwillig in der gesetzlichen
Arbeitslosenversicherung versichert. Für
diese Selbstständigen hat die Bundesagentur
für Arbeit nun die Regeln zum
Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen
gelockert, wenn sie durch die
Corona-Krise unverschuldet arbeitslos
geworden sind.
Stunden der Beiträge möglich
Wenn Selbstständige die Beiträge zur
freiwilligen Arbeitslosenversicherung
derzeit nicht zahlen können, gewähren
die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub
bis längstens Oktober 2020. Dafür
müssen sich Versicherte nicht melden.
Die örtliche Agentur für Arbeit nimmt zu
einem späteren Zeitpunkt Kontakt auf.
Die noch ausstehenden Beiträge können
dann auch in Raten zurückgezahlt werden.
Wegen Corona-Krise: Ausnahme von
bisherigen Ausschlussregeln
Selbstständige, die bereits innerhalb der
letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld
bezogen und erneut Arbeitslosengeld beantragt
haben, können sich danach erneut
freiwillig versichern. Diese Ausnahme
gilt bis zum 30. September 2020. Bisher
wurden Selbstständige bei einem zweiten
Arbeitslosengeldbezug binnen eines Jahres
aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
ausgeschlossen, wenn sie die
gleiche selbstständige Tätigkeit wieder
aufnehmen.
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ERFAHRUNG. ENGAGE MENT. ERFOLG.
der Bergische Unternehmer 04|20 35
AUS DER PRAXIS RECHT | STEUERN | FINANZEN
Wie bisher: Nach 12 Beitragsmonaten
ist Arbeitslosengeld möglich
Freiwillig versicherte Selbstständige,
die in den letzten 30 Monaten vor der
jetzigen Arbeitslosigkeit mindestens
zwölf Monate Beitrage gezahlt haben,
können Arbeitslosengeld bei der Agentur
für Arbeit beantragen. Dabei ist unerheblich,
ob die Beitragszeiten durch
freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung
– etwa als sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigter – gezahlt
wurden. Auch Selbstständige, die bereits
vor längerer Zeit einmal über die
freiwillige Versicherung Arbeitslosengeld
bezogen haben, können einen erneuten
Anspruch auf Arbeitslosengeld
erwerben. Voraussetzung dafür ist, dass
seit dem ersten Bezug von Arbeitslosengeld
mindestens 12 Monate Beiträge in
die freiwillige Arbeitslosenversicherung
eingezahlt wurden. Nach der Arbeitslosigkeit
können sie sich wieder freiwillig
versichern.
Nach der Krise erneut freiwillig
versichern: Antrag stellen
Wenn der Arbeitslosengeld-Bezug endet
und Selbstständige ihrer Tätigkeit wieder
nachgehen, setzt sich ihre freiwillige
Versicherung nicht automatisch fort. Sie
müssen erneut den Antrag für Selbstständige
bei ihrer Arbeitsagentur stellen.
(Weitere Informationen gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/corona-informationen-freiwilligearbeitslosenversicherun)
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im In- und ausland
Kein Untermieter da:
Trotzdem
Werbungskostenabzug möglich
Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit
angelegt ist, dann dürfen bei einem vorübergehenden
Leerstand auch Werbungskosten
geltend gemacht werden. Das Urteil
im Detail:
Ein Steuerpflichtiger vermietete vier von
sechs Räumen seiner Immobilie an Untermieter.
Die Gemeinschaftseinrichtungen
wie Küche und Bad standen sämtlichen
Bewohnern des Objektes zur
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Verfügung. Es gab allerdings auch Zeiten,
zu denen nicht alle Räume vermietet
waren. Trotzdem machte der Betroffene
auch für diese Zeiten des Leerstandes die
Werbungskosten geltend. Seine Begründung:
Er strebe schließlich eine baldige
Wiedervermietung an. Der Fiskus hatte
daran Zweifel, denn die fehlende Abgrenzung
der strittigen Räume zum
Wohnraum des Vermieters lege eine
Selbstnutzung nahe.
Der Bundesgerichtshof akzeptierte das
Argument der fehlenden Abgrenzung
nicht. Letztlich sei es entscheidend, dass
der betreffende Raum nach vorheriger,
auf Dauer angelegter Vermietung leer
stehe und für den nächsten Mieter bereitgehalten
werde.
Als potenzielles Objekt der Vermietung,
so die obersten Finanzrichter, könne man
nicht nur abgeschlossene Räume betrachten.
Es kämen wie hier auch bestimmte
Teile eines Gebäudes bzw. einer Wohnung
in Frage.
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R
19/11).
(Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern)
36 www.bvg-menzel.de
Adieu Kellerverschlag: Langjährige
unentgeltliche Nutzung
kann widerrufen werden
Man kann auch den kleinsten Raum innerhalb
einer Immobilie nutzen, zum
Beispiel die Staufläche unterhalb einer
Treppe. Genau solch eine Konstruktion
sorgte nach Information des Infodienstes
Recht und Steuern der LBS für einen
Rechtsstreit. Es ging um die Frage, ob
die langjährige, geduldete Nutzung
eines solchen Stauraumes durch den
Mieter Bestand haben kann, wenn
der Eigentümer dies plötzlich nicht
mehr mag.
Der Fall: Die Mieter hatten – unter
Kenntnis des Eigentümers – einen Raum
unterhalb einer Kellertreppe ausgebaut
und unentgeltlich genutzt. Doch eines
Tages widerrief der Eigentümer die Erlaubnis
und erhob sogar Klage auf Herausgabe
und Räumung. Im Mietvertrag
stand nichts zu dem Verschlag. Der
Mieter berief sich allerdings auf Abreden,
denen zu Folge ihm die Lagerfläche
zugesprochen worden sei. Jahrzehntelang
habe das ja schließlich auch
funktioniert. Das Urteil: Die Forderung
nach Herausgabe des Objekts sei nicht
zu beanstanden, befanden die Mitglieder
eines Zivilsenats. Bei einer unentgeltlichen
Nutzung müsse ein Mieter grundsätzlich
damit rechnen, dass diese irgendwann
widerrufen werde. „Das
bloße Zeitmoment“, also eine sehr lange
Duldung des Zustandes, führe nicht
dazu, dass der Eigentümer dieses Recht
bereits verloren habe.
(Landgericht Frankfurt, Aktenzeichen
2-11 S 86/14)
(Quelle: Infodienst Recht und Steuern
LBW)
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der Bergische Unternehmer 04|20 37
SERIE PRIMA KLIMA!?
Wir tragen
Verantwortung
Wie wird die Produktion klimaneutral? Diese Frage ist laut Bundeswirtschaftsministerium
nicht nur für das langfristige Ziel der Treibhausgasneutralität,
sondern auch für den Industriestandort Deutschland von Bedeutung.
Auch wenn die Corona-Krise derzeit diese Überlegungen deutlich in
den Schatten stellt, wird man über Prozessoptimierung und eine Steigerung
der Energieeffizienz wieder nachdenken müssen – und zwar in kleinen und
auch grossen Unternehmen. Denn die Anforderungen des Klimaschutzes sind
durch die Krise nicht vom Tisch.
Energiesparen
im Unternehmen
Über sieben Millionen Beschäftigte erbringen
im Verarbeitenden Gewerbe
ein Fünftel der nationalen Wertschöpfung.
Der Industriesektor ist aber genauso
für ein Fünftel der deutschen Treibhausgasemissionen
verantwortlich. Das hinsichtlich der
Anforderungen an den Klimaschutz hier genau
hingeschaut wird, liegt auf der Hand: Blicken wir
also zunächst auf das, was das Klimaschutzpaket
der Bundesregierung vorsieht: Danach muss die
Industrie ihre Emissionen bis 2030 um rund die
Hälfte - im Vergleich zu 1990 – mindern. Bis
2016 wurde hier bereits eine erhebliche Reduktion
erreicht. Durch Fördermaßnahmen für Energieund
Ressourceneffizienz sowie den Ausbau der
erneuerbaren Energien sollen weitere CO2-Einsparungen
erreicht werden. Ein ambitioniertes
Ziel, das durch verschiedene Programme gelingen
soll. Zum einen geht es um Energieeffizienz und
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Das
dazu aufgelegte Programm bündelt fünf bestehende
Förderprogramme und entwickelt sie weiter.
Im besonderen Fokus hierbei stehen Investitionen
für energiesparsame Produktion.
38 www.bvg-menzel.de
Der Industriesektor in
Deutschland erzeugt
ein Fünftel aller Treibhausgase.
Förderung von Forschung und
Innovation
Das „Nationale Dekarbonisierungsprogramm“ unterstützt
die Entwicklung von klimafreundlichen
Produktionsprozessen in der emissionsintensiven
Industrie, wie zum Beispiel Stahl und Aluminium.
Weiterhin sollen gemeinsam mit Unternehmen
und Forschungsinstituten Lösungsansätze für
eine material- und ressourceneffiziente Industrie
entwickelt und umgesetzt werden. Neben der Förderung
von Forschung und Innovationen geht es
vor allem darum, neue Technologien sowie innovative
Konstruktions- und Fertigungstechniken in
den Markt einzuführen und sie zu verbreiten. Entscheidend
ist, dass die Einsparung von Treibhausgasen
bereits beim Produktdesign mitgedacht
wird. Auch die Elektromobilität wird in den Blick
genommen. Denn mit dem Ausbau erneuerbarer
Energieträger wird Energie zunehmend dezentral
erzeugt. Der Bedarf an mobilen und stationären
Stromspeichern wächst also. Dabei rücken die
Wertschöpfungspotentiale der Batteriezellenfertigung
in den Fokus – in Deutschland und in Euro-
der Bergische Unternehmer 04|20 39
SERIE PRIMA KLIMA!?
Wir tragen
Verantwortung
pa. So soll die industrielle und forschungsbasierte
Batteriezellproduktion auch mithilfe von
Fördermaßnahmen vorangetrieben werden.
Energiemanagementsystem aufbauen
Unabhängig vom Umweltschutzgedanken bedeutet
Energieverbrauch immer auch Kosten. So ist
es im ureigensten Interesse eines jeden Wirtschaftsunternehmens,
seine Verbräuche zu ermitteln,
zu analysieren und zu reduzieren. Hier
empfiehlt sich, die Expertise von Fachleuten zu
Rate zu ziehen. Externe Energieberater werfen
von außen einen Blick auf die Prozesse und können
systematisch Schwachstellen beim Verbrauch
aufzeigen. Entsprechendes Fachwissen kann man
Investitionsförderprogramme für energieeffizientes
Bauen und Sanieren
Mit Beginn des Jahres 2020 hat die Bundesregierung
ihre Förderprogramme für
erneuerbare Energien und Energieeffizienz
im Gebäudesektor verbessert. Das Bundesministerium
für Wirtschaft und Energie hat
damit einen wichtigen Teil der Beschlüsse
des Klimakabinetts umgesetzt. Zugleich
werden durch diese Förderung Investitionen
in Milliardenhöhe in Deutschland ermöglicht.
Die stark gestiegenen Antragszahlen dieser
Programme im ersten Quartal 2020 zeigen:
Die Programme leisten nicht nur einen zentralen
Beitrag für Klimaschutz in Deutschland,
sie stützen auch maßgeblich die Konjunktur.
Davon profitieren insbesondere auch mittelständische
Handwerksbetriebe. Insgesamt
92.800 Förderanträge wurden allein im ersten
Quartal 2020 in den genannten Förderprogrammen
gestellt für die Förderung von
Investitionen im Gebäudebereich in Energieeffizienz
und erneuerbare Energien. Deutlich
mehr als im Vorjahreszeitraum. Damit leisten
die Förderprogramme laut Kfw einen immer
größeren und wichtigeren Beitrag zur Stabilisierung
der Konjunktur in Deutschland und
können helfen, die wirtschaftlichen Folgen
der COVID-19-Pandemie zu mindern.
sich aber auch im eigenen Betrieb aufbauen, in
dem man Mitarbeitende mit hinreichendem
Know-how einstellt oder aber aus der bestehenden
Belegschaft heraus Beschäftigte diesbezüglich
qualifiziert. Verschiedene Weiterbildungseinrichtungen
bieten Qualifizierungen zum
Beispiel zum Energiemanager an. Denn es gilt,
Strukturen und Prozesse für ein systematisches
Energiemanagement im Unternehmen zu schaffen,
wobei der Markt dazu ein vielfältiges Angebot
an Hardware für die Messung und an Software
für die Auswertung und das Controlling
bereithält. Alle Maßnahmen sollen langfristig
dazu dienen, Effizienzpotentiale zu ermitteln
und geeignete Maßnahmen zu entwickeln und zu
implementieren, um Verbräuche und demzufolge
Kosten zu reduzieren, was gleichzeitig dazu beiträgt,
die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Profitieren wird ein Betrieb zudem, wenn
Schnittmengen zum Beispiel zum Bereich Arbeitssicherheit
aufgezeigt werden und hier die
Zusammenarbeit gesucht wird.
Preise für Gewerbestrom variieren
Alleine beim Preis der Stromanbieter lassen sich
bereits Einsparungen erzielen. Obwohl der Preis
für Gewerbestrom grundsätzlich unter dem für
Privatkunden liegt, betrifft viele Betriebe die Erhöhung
der Strompreise – vor allem kleine und
mittelständische Unternehmen tragen gemeinsam
mit Privathaushalten einen Großteil der Kosten.
In diesem Jahr steigert jeder zweite Grundversorger
die Aufwendungen für Energie. „So nimmt
die Ökostrom-Umlage zur Subventionierung regenerativen
Stroms um mehr als fünf Prozent zu
und erreicht einen Rekordwert von 6,756 Cent pro
Kilowattstunde“, sagt Tobias Thiel, Geschäftsführer
der enermarket GmbH und Experte für
Energiewirtschaft. Ein Wechsel des Energieversorgers
könne sich trotz der Preiserhöhung lohnen.
„Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass
Verbraucher einen fairen Tarif mit transparenten
Bestandteilen, kurzer Laufzeit und klaren Kündigungsfristen
abschließen“, empfiehlt der Experte.
Unternehmerische Vorbilder
Wichtig erscheint an dieser Stelle, dass das The-
40 www.bvg-menzel.de
ma „Steigerung der Engergieeffizienz“ nicht in
kleinen Schritten, sondern groß gedacht werden
muss. Einsparungsziele werden sich gerade in
energieintensiven Branchen nur durch grundlegende
Umstellungen der Produktionsprozesse realisieren
lassen. In zwei Forschungsvorhaben untersucht
das Bundeswirtschaftsministerium,
welche Hebel hier zur Erreichung der Treibhausgasneutralität
umgelegt werden können und welche
Auswirkungen neue Wege der industriellen
Fertigung auf die Energie- und Strommärkte sowie
die internationale Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft haben werden.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagt
dazu: „Nachhaltiges Wirtschaften und ökonomischer
Erfolg sind kein Widerspruch. Im Gegenteil:
Die Klimaschutz-Unternehmen zeigen, dass beides
zusammengehört. Damit sind sie Vorreiter
und können andere Unternehmen motivieren, mit
voran zu gehen.“ Und auch Bundeswirtschaftsminister
Peter Altmaier glaubt: „Wir müssen Ökologie
und Ökonomie künftig noch stärker zusammen
denken. Dafür brauchen wir
unternehmerische Vorbilder, die den anderen zeigen:
Es geht!“
Text: Stefanie Bona
Foto: BVG
BSM_Anzeige_V5_Anschnitt.pdf 1 06/04/2020 17:29:16
Gefördert durch das Land
Nordrhein-Westfalen
der Bergische Unternehmer 04|20 41
IM FOKUS UNTER UNS: ZEIT FÜR ZUKUNFT
Zeit für Zukunft:
BERGISCH.SMART.
MOBILITY
Für die Automotive-Branche bedeutet die Corona-Krise weitere Wolken
am ohnehin schon verhangenen Himmel. Ein Lichtstreif am Horizont sind
Projekte wie Bergisch.Smart.Mobility und das Kompetenzentrum Automatisierte
Mobilität, die den Weg für neue Technologien und damit auch für
neue Absatzmärkte ebnen. Wir stellen die Initiativen vor und beginnen mit
einem Überblick, den Stephan A. Vogelskamp, Geschäftsführer der Bergischen
Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft (BSW) und in
Personalunion Geschäftsführer des landesweiten Clusters automotiveland.nrw
sowie BSW-Projektleiter Thomas Lämmer-Gamp geben.
42 www.bvg-menzel.de
Stephan A. Vogelskamp
(l.) und Thomas-Lämmer-Gamp
sind überzeugt,
dass neue Technologien
die Automotive-Branche
nach
vorne bringen - in
der Region und darüber
hinaus.
Herr Vogelskamp, Herr Lämmer-Gamp: Welche
Überlegungen liegen den beiden Projekten zugrunde?
Welchen Mehrwert hat die bergische
Region von den Initiativen?
Stephan A. Vogelskamp: Wir haben als Regionalmanagement
für das Bergische Städtedreieck
schon früh gemerkt, dass wir zwischen Rheinland
und Ruhrgebiet in der landespolitischen Wahrnehmung
ein bisschen verloren gehen. Unsere Sichtbarkeit
entspricht nicht dem hohen wirtschaftlichen
Beitrag, den die Region für NRW leistet.
Daher unsere Strategie: Wir müssen in einem Bereich
federführend und auch trendsetzend sein,
damit wir eine deutliche Auffälligkeit in der Landesregierung
bekommen. Dann haben wir analysiert,
welche Themen überhaupt in Frage kommen.
Vor dem wirtschaftlichen Hintergrund der Region
sind wir natürlich ganz früh auf das Thema Automobil
gekommen. Von rund 800 Automobilzulieferern
in NRW haben wir ca. 250 in der Region,
wobei sich die Branche durch die beiden Entwicklungsziele
Elektromobilität und Autonomes Fahren
extrem verändern wird. Das war für uns der
Grund zu sagen: OK, wenn wir jetzt bei dieser
Transformation der Automobilwirtschaft federführend
die Entwicklungslinien aufzeigen können,
dann bekommt das Ganze eine Wahrneh-
Je mehr sich das Angebot in der Fläche verbreitet,
desto mehr Autofahrer und -fahrerinnen
können auf ein eigenes Auto verzichten.
mung in die Landesregierung hinein. Wir haben
dann zwei Dinge gemacht: Zum einen das Kompetenzzentrum
Automatisierte Mobilität beantragt,
genehmigt bekommen und mit der Bergischen
Universität zusammen gegründet. Ein
Kompetenzzentrum also, das die Kommunen, die
Landkreise, Bürgermeister, Oberbürgermeister
zum Thema „Automatisierte Mobilität“ berät.
Zum zweiten haben wir mit Aptiv einen Partner in
der Region, der im Bereich der Komponentenentwicklung
für das Automatisierte Fahren weltweit
Maßstäbe setzt. Wir gründen eines der großen Living
Lab-Projekte in NRW, wo diese neue Technologie
sichtbar wird in all ihren Facetten. Wir
wollen aufzeigen, was das für Share-Mobility
oder für die neue Daten-Autonomie der Kommunen
bedeutet. So haben wir im Rahmen der Digitalen
Modellregion Bergisch.Smart.Mobility als
Smart City-Projekt entwickelt. Dadurch, dass diese
beiden Strategielinien erfolgreich waren, haben
wir alleine für das Thema „Mobilität der Zukunft“
über 15 Millionen Euro Fördergelder in einem
kurzen Zeitraum generieren können. Das führt
jetzt in Düsseldorf dazu, dass wir zu dem Thema
in Beobachtung sind und mit am Tisch sitzen,
wenn etwas dazu diskutiert wird. Das ist der für
uns wichtige Kontext der Gesamtstrategie.
Thomas Lämmer-Gamp: Das kann ich bestätigen:
Als ich vor zwei Jahren von Berlin hier her
gezogen bin, habe ich festgestellt: Das ist eine Region,
die wenig Selbstbewusstsein hat. Dabei ist
hier unglaublich viel Power und Kompetenz. Diese
Geschichte können wir als Digitale Modellregion
erzählen. Die Digitale Modellregion ist ein
Programm des Landes NRW, für das fünf Regionen
ausgewählt worden sind. Mit den Themen,
die wir adressieren, schaffen wir im Zusammenspiel
von unterschiedlichen Akteuren an unterschiedlichsten
Stellen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Skizzieren Sie bitte einige Schwerpunkte.
Thomas Lämmer-Gamp: Schauen Sie zum Beispiel
auf das Google-Auto: Technisch ist es überhaupt
kein Problem, das zu bauen. Es gibt nur einen
Haken: Der ganze Wagen ist voll mit
Computer, sprich da kann zusätzlich nichts rein.
Kein Getränkekasten, keine Schultasche, kein gar
nichts. Das heißt, technologisch sind wir an einem
richtigen Punkt, die Herausforderung besteht jedoch
noch darin, die computerbasierte Steuerung
der Bergische Unternehmer 04|20 43
IM FOKUS UNTER UNS: ZEIT FÜR ZUKUNFT
Thomas Lämmer-Gamp: Da setzt der zweite
Teil unseres Projektes an. Die Wuppertaler Stadtwerke
werden einen On-Demand-Verkehr in Wuppertal
einführen. Dazu werden die Stadtwerke sieben
Fahrzeuge kaufen, die in einem eingegrenzten
Gebiet on-demand – also auf Bestellung – fahren.
Das heißt, Sie können mit einer App ein solches
Auto zu Ihrem Wohnort, zu Ihrem Büro rufen.
Losgelöst von einer Haltestelle bringt Sie dieses
Fahrzeug dann in kürzester Zeit zu Ihrem Zielort.
Das ist kein Ersatz von Buslinien, sondern ein zusätzliches
ergänzendes Angebot. Zwei weitere
Fahrzeuge werden von der Uni gekauft, die mit
Sensoren ausgestattet werden, um zu testen, ob
und wie autonomes Fahren in Wuppertal funktionieren
könnte. Wir haben immer noch das Problem,
dass die autonom fahrenden Autos Dinge wie
Ampeln nicht immer erkennen können. In den
USA ist das anders, denn da sind die Ampeln auf
der anderen Seite der Straße aufgehängt. Das sind
also ganz praktische Probleme, die wir verstehen
müssen, um die Verkehrsinfrastruktur der Stadt in
Zukunft zu planen. Die Künstliche Intelligenz, die
dahinter steht, lernt ja nicht von alleine, sondern
wir müssen ihr Dinge beibringen. Durch das Sammeln
von Daten können wir entsprechend KI-Lösungen
entwickeln.
Ein nächster Punkt: Mobilität macht etwas mit der
Stadt. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger
mitnehmen, damit Technologie akzeptiert wird.
Mobilität beeinflusst die Entwicklung von Stadtquartieren
ganz erheblich, das können Sie anhand
von Vergleichsbildern aus der Vergangenheit sehr
gut erkennen. Anhand von Beispielen aus eingegrenzten
Gebieten, schauen wir, welche Lösungen
wir entwickeln können, die Menschen das Leben
erleichtern. Ein Beispiel: Unsere Gesellschaft
wird immer älter, das Einkaufen im nächst gelegenen
Supermarkt fällt schwerer. Dazu könnte es
zum Beispiel digital gesteuerte Einkaufswagen
geben, die Sie mit einer App bedienen und die Ihnen
die Einkäufe nach Hause fahren. Damit könmit
der damit zusammenhängenden Bordelektronik
und -elektrik zu verkleinern. Das ist eine Sache,
die unser Projektpartner APTIV macht. Die
andere Sache ist: Solch ein Fahrzeug ist, um sicher
fahren zu können, von Informationen anderer Verkehrsteilnehmer
und der -infrastruktur abhängig
und braucht Unterstützung von Ampeln, Verkehrsschildern
und so weiter. Das heißt, es muss
ein Dialog möglich sein – zu anderen Fahrzeugen
und mit dem ÖPNV. Auch daran arbeiten wir.
Was ist das Besondere an beiden Projekten?
Thomas Lämmer-Gamp: Die Dimension ist
nicht nur von der finanziellen Größenordnung her
spannend, sondern auch aufgrund der Partnerschaften
mit Aptiv, den Wuppertaler Stadtwerken
und den drei beteiligten Kommunen sowie der
Bergischen Universität und der Neuen Effizienz.
Diese Partner konzentrieren sich auf fünf Handlungsfelder,
die wir ja später noch vorstellen werden.
Es gibt drei Hauptziele: Wirtschaftsförderung,
Arbeitsplatzsicherung, Technologieentwicklung.
Beispielsweise wird die Bordelektrik
in einem Fahrzeug immer komplizierter, in
den vergangenen Jahren sind immer mehr Fahrassistenzsysteme
hinzu gekommen. Das hat zu der
Situation geführt, das kein Platz mehr ist, um weitere
Assistenzsysteme unterzubringen. Das müssen
wir neu denken. Etwa, wie wir Kabel neu anlegen,
um Wärmeableitung zu ermöglichen. Dann
die Frage: Brauche ich noch einen zweiten Server,
der noch mehr Platz wegnimmt? Das Ganze
braucht auch Software und Künstliche Intelligenz.
Die Halterungen für Kabel und Server müssen
auch neu konzipiert werden, wir reden da über andere
Materialien, andere Produktionstechniken
und auch über 3D-Druck. Dahinter steht also ganz
viel an Wirtschaftsförderung. Dabei geht es nicht
nur um Automotiv, sondern ebenso um Maschinenbau
und Ressourceneffizienz. Was wir hier im
Mobilität macht etwas mit der Stadt. Wir
müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen,
damit neue Technologie akzeptiert
wird.
Bergischen entwickeln, ist zentral für BMW und
Daimler zum Beispiel. Wir gehen damit deutlich
über das Städtedreieck hinaus und machen ganz,
ganz viel für die deutsche Automobilindustrie.
Wie sieht es mit der Mobilitätsplanung aus?
44 www.bvg-menzel.de
In Wuppertal soll
in einem eingegrenzten
Gebiet ein
so genannter „On
demand-Verkehr“
installiert werden.
Ein Auto auf Bestellung
sozusagen.
nen Sie auch neue Kundenbeziehungen und Geschäftsmodelle
aufbauen, beispielsweise zu einer
Wohnungsgesellschaft, die drei oder vier von diesen
digitalen Einkaufswagen kauft und ihren Mietern
zur Verfügung stellt. So gehen wir jetzt in allen
drei Städten in den Dialog, ein erstes Projekt
entsteht gerade in Klausen, einem Bezirk im Remscheider
Stadtteil Lüttringhausen. Auch in Solingen
ist etwas in dieser Richtung geplant und für
Wuppertal haben wir auch schon ein paar Ideen.
Wo ist die Schnittmenge bei den Projekten?
Thomas Lämmer-Gamp: Das Ganze funktioniert
nur mit Daten, die für sich alleine aber nichts
bringen und auch keinen Mehrwert liefern. Also
versuchen wir Daten, die relevant für die Mobilität
von morgen sind, miteinander in Verbindung
zu setzen. Wir können davon ausgehen, dass wir
in zehn Jahren zumindest auf den Autobahnen die
Möglichkeit haben, mit unserem Fahrzeug automatisiert
bzw. autonom zu fahren. Dabei geht es
um die ganze Kommunikation Auto – Verkehrsinfrastruktur.
Welche Art von Sensorik brauche ich
an welcher Stelle und welche Daten müssen übermittelt
werden? Die Verbindung zwischen Smart
Mobility und dem Kompetenzzentrum ist, dass wir
natürlich Stadtplanung anders denken und organisieren
müssen. Deswegen ist das Kompetenzzentrum
gegründet worden, um konkrete Unterstützungsangebote
für die Kommunen bereitzustellen.
Wir klären über die technologischen Möglichkeiten
auf, erklären, welche Umfeldbedingungen Einfluss
nehmen und wo Kooperationsmöglichkeiten sind.
Eine weitere Schnittmenge entsteht auch beim On-
Demand-Verkehr. Wir werden untersuchen, welche
Kundengruppen diesen Dienst zu welchen Tageszeiten
und zu welchem Zweck nutzen. So ergeben
sich wichtige Informationen, auch für andere Stadtwerke.
Und Drittens: Wie kann ich Daten so miteinander
verbinden, dass Sie einen Mehrwert bieten,
sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, als auch
für die Stadtentwicklung. Auch die Frage des Datenschutzes
und der Datensicherheit hängt daran.
Stephan A. Vogelskamp: Eine kleine Ergänzung
dazu: Was wir eben auch haben und was uns als
Modellregion auszeichnet ist, dass wir die benötigten
ökonomisch-wirtschaftlichen Kapazitäten
genauso selbst vor Ort haben wie die verschiedenen
Player, mit denen wir innovativ sein wollen.
Wir müssen kein Technologieunternehmen aus
dem Süddeutschen akquirieren, weil wir es mit
Aptiv vor der Haustür haben. Mit den drei beteiligten
Kommunen haben wir drei Großstädte, in
denen Dinge ausprobiert werden können und in
denen wir sehr komprimiert den wirtschaftlichen
Effekt solcher Aktivitäten zeigen können. Das alles
macht den Modellcharakter aus.
Wann werden Ergebnisse auf den Straßen
sichtbar?
Thomas Lämmer-Gamp: Vieles von der Technologie
werden Sie nicht sehen können, die steckt
eben in den Autos drin. Eine Software, die erlebe
der Bergische Unternehmer 04|20 45
IM FOKUS UNTER UNS
Wirtschafts- und Innovationsförderung: Smart Vehicle Architecture
In einem smarten
Fahrzeug befindet
sich unglaublich
viel Technik. Wie
hier mehr Platz geschaffen
werden
kann, ist ebenso
eine Frage, der sich
die beiden Projekte
widmen.
Quelle: Aptiv
ich natürlich nicht und einen Sensor an der Ampel
sehe ich auch nicht. Was die Bürgerinnen und
Bürger aber sehen können – wahrscheinlich ab 1.
September – wird der On-Demand-Verkehr sein,
wenn nämlich diese kleinen „London-Cabs“
durch die Stadt fahren. Das ist das, was am deutlichsten
sichtbar sein wird. Die Wuppertaler
Stadtwerke sind soweit, von ihrer Seite is alles
vorhanden. Allerdings muss die Einführung dieses
Projekts mit dem Verkehrsverbund Rhein-
Ruhr abgestimmt werden. Dies kostet Zeit.
Sie arbeiten an einer gesellschaftlichen Akzeptanz
neuer Mobilitätslösungen. Ist das
nicht das schwierigste Unterfangen, weil die
Gesellschaft doch sehr am Verbrennungsmotor
und am gewohnten Individualverkehr festhält?
Stephan A. Vogelskamp: Zentral dafür ist, dass
man wirklich Anschauungsobjekte hat, die man
ausprobieren kann. Der Begriff des „Living Lab“
trifft das ganz gut. Dass wir nämlich am lebenden
Objekt alle miteinander lernen müssen: Wo sind
die Vorteile, wo liegen die Effekte wirklich? Ich
glaube, wenn wir jenes verstanden haben, kommt
das Vertrauen in die Technologie. Außerdem wird
man nachweisen können, dass es ökologische Vorteile
hat. Dann wird meiner Meinung nach auch
schnell ein höherer Durchsetzungsgrad einsetzen.
Thomas Lämmer-Gamp: Wir machen Wirtschaftsförderung
– um Arbeitsplätze zu sichern,
neue zu schaffen und gleichzeitig Dinge zu entwickeln,
die dieses wolkige Thema „Smart Mobility“
am Beispiel der Mobilität deutlich machen.
Moderne Technologie wird nie zum Erfolg führen,
wenn wir sie nicht in den gesellschaftlichen
Dialog einbeziehen, auch das ist eine wichtige
Komponente in dem Projekt. Wir müssen auch sehen,
welche Menschen gerade diesen Diskurs führen.
Das ist letztlich auch eine Generationenfrage.
Die Älteren hängen zweifellos sehr am eigenen
Auto. Wenn Sie sich aber mal ansehen, wie Mobilität
bei Jüngeren diskutiert wird, dann ist das etwas
komplett anderes. Die Verkaufszahlen gehen
in dieser Altersgruppe zurück, einen leichten
Rückgang gibt es auch bei den Führerscheinen.
Das ist ein Wandel, der passiert und auf den wir
uns einstellen müssen.
Wie wichtig ist vor dem Hintergrund der Corona-Krise,
dass die Mobilitätswende – auch
durch die angesprochenen Projekte – vorangetrieben
wird und gelingt. Können Bergisch.
smart.mobility und das Kompetenzzentrum
Automatisiertes Fahren wichtige Impulse für
ein Erstarken der Leistungsfähigkeit der Automobil-Zulieferer
in der Region geben?
Stephan A. Vogelskamp: Wir haben leider gerade
einen mehrstufigen Einschlag: Das eine ist ja,
dass die Umstellung auf die Elektromobilität unglaublich
viel Investment kostet. Alleine VW wird
in den nächsten fünf Jahren rund 30 Milliarden
Euro dafür investieren. Zweitens: die Transformation
stresst natürlich auch die Belegschaften. Da
kommt die Frage auf: Bin ich in den neuen Produktionsprozessen
überhaupt noch richtig mit
meinen Qualifikationen vertreten? Kann ich mir
das überhaupt leisten? Das hat schon viel Unruhe
unter den Kolleginnen und Kollegen in den Werken
geschürt. Der nächste Einschlag war dann
China mit der ersten Welle Corona und damit in
Folge dem Einbruch eines ganz zentralen Marktes.
Alleine Volkswagen macht 40 Prozent des
Absatzes in Stückzahlen in China. Der Corona-
Ausbruch hat sich extrem auf die Lieferketten ausgewirkt
und dazu geführt, dass es das erste Tohuwabohu
in den Produktionsprozessen gab. Der
Ausbruch bei uns war dann sozusagen das letzte
i-Tüpfelchen, um das Fass zum Überlaufen zu
46 www.bvg-menzel.de
bringen. Die Auswirkungen kann man letztlich
noch gar nicht absehen. Das hängt wirklich davon
ab, wie schnell die Einschränkungen aufgehoben
werden und die Belegschaften wieder normal an
ihre Arbeitsplätze zurückkehren können. Aufgrund
der sicher weiter bestehenden Abstandsregelungen
wird es aber sehr wahrscheinlich sein, dass man
gerade in der Industrie vielleicht nur einen Teil
der Produktionsstraßen ohne Umstrukturierungen
wird laufen lassen können. Alle Zulieferer aus dem
Bergischen Land sind mit Kurzarbeit befasst und
versuchen, die Hilfsprogramme zu aktivieren – alles
in der Hoffnung, dass das die Brücke ist, über
die man jetzt geht, bis es eine medizinische Entlastungssituation
gibt und wir hoffentlich wieder zur
Normalität zurückkehren können.
Wir befürchten allerdings von automotivland.nrw,
dass das noch viele Wochen dauern wird – da sind
wir realistisch. Das wird den einen oder anderen
Betrieb einfach so sehr in Probleme bringen, dass
wir wahrscheinlich auch Verluste erleiden werden.
Wenn die Unternehmen wenigstens die Arbeit soweit
wieder aufnehmen können, dass Lieferketten
wieder auf den Weg gebracht werden, wäre schon
etwas gewonnen – auch wenn organisatorisch in
anderen Strukturen gearbeitet werden muss. Es
wäre schon eine hilfreiche Entwicklung, wenn das
bald passiert. Die andere Frage ist natürlich: Wenn
die Bürger jetzt diese großen Sorgen um ihre Arbeitsplätze
haben, bricht dann nicht die Verkaufskonjunktur
für Fahrzeuge endgültig zusammen?
Wir wissen aber auch, dass Gesellschaft ein sehr
kurzes Gedächtnis hat. Wenn sich alles wieder in
Richtung Normalisierung entwickelt, möchten wir
Bergische Struktur- und
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alle wieder eine effiziente und kostengünstige
Mobilität. Das Thema wird nicht mehr vom Tisch
kommen, die Frage ist nur: Wann beginnt es wieder,
richtig aktiv zu werden.
Thomas Lämmer-Gamp: Die Corona-Krise
könnte auch bewirken, dass danach Leute tatsächlich
wieder mehr Autos nachfragen werden. Je
länger diese Krise dauert, desto weniger werden
Menschen Lust auf ÖPNV haben, einfach, weil sie
damit nicht so geschützt fahren können, wie mit
dem eigenen Auto. Dies könnte tatsächlich so eine
kleine Renaissance des Autos mit sich bringen.
Das Gespräch führte Stefanie Bona:
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links oben: die Savora
SaltLick Game Lodge‘ in
den Taita Hills
Mitte: Zebras „on the
road“
Noch vor den Tieren sind wir Safari-
Touristen auf den Beinen und fahren
fast lautlos in unseren Jeeps durch
den Busch, über Lehmwege, vorbei
an Wasserlöchern, vor uns die Tierwelt Afrikas.
Und wir sind mit ihnen: allein! Eine große Stille
liegt über dem Morgen, kein Vogel kreischt, kein
Tier brüllt, kein Mensch, so weit das Auge reicht.
Die Zwillingsnationalparks Tsavo-Ost und Tsavo-West
sind ungefähr 220 Kilometer von Mombasa
entfernt und bilden zusammen eines der
größten Wildschutzgebiete in Afrika. Tsavo besteht
insgesamt aus über 20.000 Quadratkilometern
reiner Wildnis, inklusive eines ausgedehnten
Flusssystems. Dieser einzige Nationalpark
ist größer als die Insel Jamaika.
Inmitten der beiden Parks befindet sich das Taita
Hills Schutzreservat, das einen guten Ausgangspunkt
für eine zwei- oder dreitägige Safari bietet.
Was uns Besuchern hier sofort ins Auge fällt, ist
die grüne Landschaft, die bewaldeten Täler, die
einen starken Kontrast zu den trockenen Ebenen
der beiden Parks Tsavo-Ost und Tsavo-West bilden.
Taita Hills Reservat, Tsavo-Ost und
Tsavo-West Nationalpark
Es ist unsere erste frühmorgendliche Pirsch in
den Taita Hills, unser Guide hat die Dachklappen
des Landcruisers entfernt und wir fahren
fast lautlos über rote, ausgetrocknete Lehmpfade.
Überall sieht man Herden von Elefanten, alle
staubbedeckt mit roter, Lateriat gefärbter Erde,
als Schutz gegen die Hitze und Parasiten. Und
nicht nur die Elefanten sind rot, auch alle großen
Baumstämme, an die sich die Tiere schlammbedeckt
drängen, sind ebenso rot. Ein relativ kleines
Wasserloch dient einer ganzen Familie als
Badewanne, begeistert stapfen alle Mitglieder in
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dem roten schlammigen Wasser herum. Wir sind
auf dem Weg zum Lions Hill, an dem sich immer
Löwenfamilien mit ihren Jungen aufhalten. Es
hat schon etwas Meditatives, während man vor
dem Lions Hill steht und wartet, und wartet, und
wartet... und endlich kommt sie, die Löwenmutter
mit zwei Jungen, ca. vier Monate alt. Unsere
Geduld wird mit großartigen spielerischen Szenen
aus der Löwen-Kinderstube belohnt. Die beiden
balgen sich und kullern am Hügel herum, die
Mutter sieht gelassen zu. Die Fahrer und Guides
haben sich untereinander verständigt und nun
stehen insgesamt sechs Jeeps am Hügel und beobachten
die kleine Familie.
Wir fahren weiter, die roten Lehmwege werden
breiter und weicher. Laut unserem Guide hat es
ungewöhnlich viel geregnet, ein Segen für die
Natur und Tierwelt. Es begegnen uns Wasserbüffel,
jede Menge Gazellen und Impalas, Kudus
und Wasserböcke.
Übernachten in Lodges und ZeltCamps
Die morgendliche Pirschfahrt endet gegen 8 Uhr
und wir fahren in die Lodge zurück. Es ist die
‚Savora SaltLick Game Lodge‘, für viele Besucher
die schönste im Taita Hills Reservat. Auf
Stelzen stehend, die kleinen Gebäude im Rund
gebaut mit Zipfeldächern. Das Restaurant mit
seinem gastronomischen Angebot erstklassig,
die Zimmer mit viel Atmosphäre, in der Lobby
brennt im Kamin ein offenes Feuer und dann die
Terrasse im ersten Stock mit Blick auf das Wasserloch.
Dort sammeln sich die Elefantenherde,
die Wasserböcke, die Kudus. So muss „Jenseits
von Afrika“ sein, nur ohne Robert Redford.
Zur Mittagszeit startet die zweite Safari, inzwischen
bei Hitze und sengender Sonne. Da der
Jeep ohne Dach fährt, ist ein Hut als Sonnenschutz
mehr als angebracht. Die Tiere haben sich
unter die Schatten spendenden Bäume verzogen.
oben rechts: unser
Landcruiser open air
der Bergische Unternehmer 04|20 51
FÜR SIE UNTERWEGS DIE ROTEN ELEFANTEN KENIAS - KARIBU AFRIKA
links oben: Ein Gepard
ruht im Schatten.
rechts oben: Eine Giraffe
kreuzt unseren Weg.
Am Spätnachmittag, vor Sonnenuntergang, findet
die letzte Fahrt statt. Die Temperaturen gehen
merklich zurück, jetzt auch verständlich,
warum die Zimmer keine Aircondition haben, man
braucht sie tatsächlich nicht. Wer möchte, kann
noch eine nächtliche Fahrt unternehmen. Bei uns
hat leider der Regen, der pünktlich um 20 Uhr einsetzte,
einen Strich durch die Safari gemacht.
Um die Wette laufen mit den ZEbras
Bevor wir am nächsten Morgen die Taita Hills
verlassen, fahren wir unter anderem zu einem
Aussichtsplatz, der uns einen grandiosen Blick
auf den in ca. 60 Kilometer Entfernung - bereits
in Tansania befindlichen - Kilimandscharo ermöglicht.
Dann verlassen wir die Hills und fahren
durch den Tsavo-West Park in den knapp 80
Kilometer entfernten östlichen Teil. Hier ist die
Vegetation wesentlich karger und trockener als
in den Hills, aber es begegnen uns auch zahlreichere
Herden von Tieren. Elefantenfamilien hinter
jeder Ecke und jetzt auch eine Gruppe von
knapp zwölf Masai-Giraffen, die einen großen
Baum umrunden und deren lustige Köpfe wie
Sendemasten hervor sehen. Da taucht auf einmal
eine Herde Steppenzebras vor unserem Jeep auf
und liefert sich ein ‚gemäßigtes‘ Rennen mit unserem
Wagen. Rechts stehen Strauße und schauen
uns neugierig an. Unser Fahrer bekommt die
Nachricht, dass ein Löwenrudel gesichtet wurde.
Also suchen wir es, wohl dem, der ein Fernglas
dabei hat!
Die Geräusche der Nacht
Aber wir haben sie gefunden. Zwei Löwenfamilien
inklusive Familienoberhaupt, die sich unter
einem Baum häuslich niedergelassen haben.
Weiter entfernt ruht einsam ein Gepard, immer
seine Umgebung im Blick.
Unsere zweite Nacht verbringen wir in der Sentrim
Lodge, einem ZeltCamp, das aber allen notwendigen
Komfort und interessante vierbeinige
Mitbewohner bietet. Echsen jeglicher Farbgestaltung
liegen gerne vor der Zelt-Eingangstür auf
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warmen Steinen, mit blauem Kopf und orangefarbenem
Körper.
Hier hört man die Geräusche der Nacht, das laute
Schreien der Frösche. Es ist eine unglaubliche
Stimmung, mittendrin zu sein. Merkwürdig, wer
da nach Strom und Wifi ruft (gabs nur stundenweise
abends).
Masai Mara und Amboseli Nationalpark
Wer noch weiter in das Herz der Tiere Afrikas
tauchen möchte, dem sei der Amboseli Nationalpark
und die Masai Mara, eines der tierreichsten
Reservate Afrikas und zusammen mit der Serengeti
eines der wildreichsten der Erde, ans Herz
gelegt. Die Masai Mara bildet den nördlichen
Teil des Serengeti Nationalparks in Tansania.
Die Masai Mara kann man von der Ostküste Kenias
kommend, mit einer Propellermaschine
schnell erreichen, andere Busrundreisen bieten
diese auch auf einer einwöchigen Tour an.
Die beste Reisezeit sind die Trockenzeiten von
September bis März. Es sei denn, man möchte in
der Masai Mara-Serengeti die ‚Große Migration‘,
das heißst die Wanderung von über zwei Millionen
Wildtieren erleben.
Gastfreundschaft und Neugier
Wenn im Juli in der Serengeti die Trockenzeit
beginnt, wandern Weißbartgnus über viele hundert
Kilometer und überqueren den Mara-Fluss,
um zum Grasland in der Masai Mara in Kenia zu
ziehen.
Wir haben einen kleinen Teil dieses großartigen
Landes mit seinen herzlichen und begeisterungsfähigen
Menschen kennenlernen dürfen, einige
Facetten des täglichen Lebens der Menschen abseits
der touristischen Orte gesehen, die Gastfreundschaft
und die Neugier der Kenianer erlebt
und all das hat einen tiefen Eindruck hinterlassen
- vielfältig, zwiespältig, bewegend.
Karibu Afrika!
Text: Katja Weinheimer
Fotos: Daniela Weinheimer
links oben: eine Antilopen-Familie
rechts oben: am Lions
Hill
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VERLAGSGESELLSCHAFT MENZEL
GMBH & CO. KG
16.03.2020 HRB 30614: Marktstraße
Verwaltungs-GmbH, Wuppertal,
Monschaustraße 22, 42369 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
09.03.2020. Geschäftsanschrift:
Monschaustraße 22, 42369 Wuppertal.
Gegenstand: Die Verwaltung
von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen,
insbesondere
die Übernahme der Position als
persönlich haftende Gesellschafterin
bei Gesellschaften, die sich
mit der Errichtung von Immobilien
und dem Halten und Verwalten von
Grundbesitz im Rahmen der Vermögensverwaltung
befassen, sowie die
Vornahme aller damit im Zusammenhang
stehenden Geschäfte. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
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Hofer, Florian, Köln,
*05.06.1985, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
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Rechtsgeschäfte abzuschließen.
16.03.2020 HRB 30612: daBOIZ UG
(haftungsbeschränkt), Remscheid,
Büchener Straße 4 a, 42857 Remscheid.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 05.02.2020. Geschäftsanschrift:
Büchener Straße 4 a, 42857 Remscheid.
Gegenstand: Herstellung
und Handel von und mit Textilien.
Stammkapital: 2.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur
ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch die
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Geschäftsführer: Müller, Michael,
Remscheid, *08.07.1968, mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
16.03.2020 HRB 30610: SSG Trading
GmbH, Velbert, Fellerstraße
12, 42555 Velbert. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 28.07.2011 Die
Gesellschafterversammlung vom
28.01.2020 hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer
1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung
von Essen (bisher Amtsgericht
Essen HRB 23242) nach Velbert
beschlossen. Geschäftsanschrift:
Fellerstraße 12, 42555 Velbert. Gegenstand:
Die Erbringung und Vermittlung
von Dienstleistungen, der
Handel mit Waren sowie der Import
und Export von Waren (Spirituosen,
Büchern, Textilien und Haushaltswaren)
vorwiegend über eine Internetplattform.
Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Gödde,
Thomas, Essen, *02.06.1965, einzelvertretungsberechtigt
mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
17.03.2020 HRB 30618: maduro management
consulting GmbH, Solingen,
Gesundheitstraße 2d, 42699
Solingen. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 20.02.2020. Geschäftsanschrift:
Gesundheitstraße 2d,
42699 Solingen. Gegenstand: Die
Unternehmensberatung. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
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er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer
gemeinsam vertreten.
Geschäftsführer: Erthel, Patrick, Solingen,
*17.07.1975, mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
17.03.2020 HRB 30619: Karla Börter-
Gerwin Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),
Velbert, Auf dem Bemberg
9, 42555 Velbert. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 28.01.2020. Geschäftsanschrift:
Auf dem Bemberg
9, 42555 Velbert. Gegenstand: Der
Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme
der persönlichen Haftung und
der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften,
insbesondere die
Beteiligung als persönlich haftende
geschäftsführende Gesellschafterin
an der Karla Börter-Gerwin UG (haftungsbeschränkt)
& Co. KG mit dem
Sitz in Velbert - nachfolgend „KG“
genannte -, deren Gegenstand folgender
ist: Verwaltung von Grundbesitz.
Stammkapital: 1.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Die
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Für die Aktualität, Korrektheit und
Vollständigkeit der Anlage kann vom
Verlag keine Gewähr übernommen
werden.
Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte
mit der Karla Börter-Gerwin
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
mit dem Sitz in Velbert von den
Beschränkungen des § 181 BGB
befreit. Geschäftsführer: Börter-
Gerwin, Karla, Velbert, *19.04.0964,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
18.03.2020 HRB 30621: Podium
GmbH, Wuppertal, Lise-Meitner-
Straße 1-13, 42119 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
11.10.2019. Geschäftsanschrift: Lise-
Meitner-Straße 1-13, 42119 Wuppertal.
Gegenstand: Die Forschung und
Entwicklung von Maschinen einschließlich
Import und Export und
Beratungsdienstleistungen. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Bosschaart, Michel, BX Herkingen
/ Niederlande, *21.06.1968,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
19.03.2020 HRB 30625: GREGORY
COMB´S WHISKY TREASURY UG
(haftungsbeschränkt), Wuppertal,
Falkenberg 91, 42113 Wuppertal.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
10.01.2020. Geschäftsanschrift: Falkenberg
91, 42113 Wuppertal. Gegenstand:
Die Verwaltung eigenen
Vermögens, insbesondere von Whiskyfässern,
der Handel und Vertrieb
von Spirituosen jeder Art, sowie
ferner die Ausübung aller mit dem
vorgenannten Unternehmensgegenstand
im Zusammenhang stehenden
oder dem Zweck des Unternehmens
förderlichen Tätigkeiten. Stammkapital:
300,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch die
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsführer: Kamm, Daniel,
Wuppertal, *05.03.1978, mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
20.03.2020 HRB 30627: WOB Verwaltungsgesellschaft
mbH, Remscheid,
An der Hasenjagd 2, 42897
Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 16.03.2020. Geschäftsanschrift:
An der Hasenjagd 2,
42897 Remscheid. Gegenstand: Der
Erwerb und die Verwaltung von
Beteiligungen sowie die Übernahme
der persönlichen Haftung und
der Geschäftsführung bei der WOB
Grundstücksgesellschaft mbH &
Co. KG mit dem Sitz in Remscheid,
die den Erwerb und die Verwaltung
eigenen Vermögens, insbesondere
von Grundbesitz zum Gegenstand
hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Oberste-Beulmann,
Stephan, Sprockhövel, *01.11.1961,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
20.03.2020 HRB 30628: Zenobia
GmbH, Wuppertal, Ludwig-Richter-
Straße 11, 42329 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
02.12.2019. Geschäftsanschrift: Ludwig-Richter-Straße
11, 42329 Wuppertal.
Gegenstand: Import, Export,
Großhandel von verpackten Lebensmitteln,
Kosmetik, Pflegeprodukten,
Haushaltswaren, Textilien, Mode-
Accessoires, Reinigungsmitteln,
Elektronik, Elektrogeräten. Stammkapital:
27.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so
wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Geschäftsführer:
Naser, Adnan, Wuppertal,
*10.01.1988, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
24.03.2020 HRB 30632: vhct-systeme
GmbH, Wuppertal, Uellendahler
Straße 137, 42109 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
27.02.2020. Geschäftsanschrift:
Uellendahler Straße 137, 42109
Wuppertal. Gegenstand: Der Vertrieb
von Hard- und Software, die
Entwicklung von Software, die IT-
Systembetreuung, die IT-Wartung,
die IT-Beratung, die Betreuung von
Netzwerkarchitektur, die Durchführung
von Schulungen, die Übernahme
von Tätigkeiten als externe
Datenschutzbeauftragte und alle in
diesem Zusammenhang zusammenhängenden
Tätigkeiten. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer
bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer:
Voicu-Hasenmayer, Marie-Luise,
Wuppertal, *09.06.1967, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
25.03.2020 HRB 30637: G & A Gaststätten-
und Automaten-Betriebsgesellschaft
mbH, Velbert, Rudolfstraße
9, 42551 Velbert. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 29.12.1983,
mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung
vom 18.02.2020 hat
die Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung
von Pulheim (bisher Amtsgericht
Köln HRB 41404) nach Velbert
beschlossen. Geschäftsanschrift:
Rudolfstraße 9, 42551 Velbert. Gegenstand:
Die Führung und Übernahme
von Restaurant- und Gaststättenbetrieben
aller Art sowie der
Betrieb von Spielhallen und Spielautomaten.
Stammkapital: 399.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
Seit über 110 Jahren
sind wir für Ihren Schutz
bestens gerüstet!
Wach- und Schließgesellschaft
Hauptverwaltung
Wuppertal
Deutscher Ring 88
42327 Wuppertal
Tel. (02 02) 2 74 57-0
Fax (02 02) 2 74 57-47
www.wachundschliessgesellschaft.de
Niederlassung
Remscheid
Lenneper Str. 47 -49
42855 Remscheid
Tel. (0 21 91) 93 12 91
Fax (0 21 91) 3 10 59
der Bergische Unternehmer 04|20 55
HANDELSREGISTER
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer: Ferrugio,
Pippo Nunzio Ercole, Velbert,
*05.08.1962, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
25.03.2020 HRB 30634: Neon Neuhold
GmbH, Solingen, Bebelallee
9, 42699 Solingen. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 26.10.2006
mit Änderung vom 31.10.2006. Die
Gesellschafterversammlung vom
05.02.2020 hat die Änderung des
Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer
2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung
von Düsseldorf (bisher Amtsgericht
Düsseldorf HRB 55151) nach
Solingen beschlossen. Geschäftsanschrift:
Bebelallee 9, 42699 Solingen.
Gegenstand: Der Verkauf von
Leuchtwerbeanlagen, der Austausch
von Leuchtmitteln sowie Service
und Reinigung von Leuchtwerbeanlagen.
Stammkapital: 25.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Jeder Geschäftsführer vertritt
einzeln. Geschäftsführer: Neuhold,
Irmgard Marie, Bretten, *19.05.1939,
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
25.03.2020 HRA 25078: Gut Hülsen
GmbH & Co. KG, Wülfrath, Voisberger
Weg 2, 42489 Wülfrath. (Gegenstand
des Unternehmens ist die
Tier- und Pferdezucht, die Pensionspferdehaltung
sowie die Haltung
und Ausbildung von Sportpferden,
die Ausbildung von Reitern, der
Handel mit Pferden, der Handel mit
jeglichem Zubehör zum Reitsport,
zur Pferdezucht und zur Pferdehaltung
sowie andere dem Zweck
dienliche Aktivitäten, insbesondere,
aber nicht ausschließlich, die Vermittlung
von weiteren der Ausbildung
von Pferd und Reiter dienenden
Angeboten und die Ausrichtung
von Turnieren oder Vermittlung und
Organisation von Sponsoring. Des
Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens
die allgemeine Immobilienberatung,
das Interior-Design, die
Bauherrenvertretung im Zuge von
Immobilieninvestitionen und sämtliche
sonstige im Zusammenhang
mit dem Bau, der Umgestaltung,
dem Betrieb, der Verwaltung, der
Vermarktung und dem allgemeinen
Management von Immobilien stehende
Tätigkeiten und Dienstleistungen.).
Kommanditgesellschaft.
Geschäftsanschrift: Voisberger Weg
2, 42489 Wülfrath. Jeder persönlich
haftende Gesellschafter vertritt
einzeln. Jeder persönlich haftende
Gesellschafter ist befugt, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Persönlich haftender Gesellschafter:
Gut Hülsen Verwaltungs GmbH, Wülfrath
(Amtsgericht Wuppertal HRB
30555), mit der Befugnis -auch für
jeden Geschäftsführer-, im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
26.03.2020 HRB 30640: MP Wupper
GmbH, Wuppertal, Höhne 4,
42275 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 27.01.2020. Ge-
27.03.2020 HRA 25079: Dr. Gerhardt
Consulting GmbH & Co. KG, Wuppertal,
Hohenstaufenstraße 28, 42287
Wuppertal. (Die Aus- und Fortbildung
auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung
und -prävention,
Kommunikationstraining, Gruppenmediation,
Individual- und Gruppencoaching
sowie Teambildung
im In- und Ausland sowie Unternehmensberatung
und Projektmanagement.).
Kommanditgesellschaft.
Geschäftsanschrift: Hohenstaufenstraße
28, 42287 Wuppertal. Jeder
persönlich haftende Gesellschafter
vertritt einzeln. Jeder persönlich
haftende Gesellschafter ist befugt,
im Namen der Gesellschaft mit sich
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eines oder mehrerer McDonald`s
Restaurants in Wuppertal gemäß
einem mit der McDonald`s Deutschland
Inc., Zweigniederlassung München,
und Herrn Marcus Prünte
abgeschlossenen Franchise-Vertrag,
dem die Gesellschaft beigetreten
ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. Persönlich haftender
Gesellschafter: Dr. Gerhardt Verwaltungs
GmbH, Wuppertal (Amtsgericht
Wuppertal HRB 30630), mit der
Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-,
im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
Allgemeine Vertretungsregelung:
abzuschließen.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Prünte, Marcus,
Ratingen, *27.10.1968, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen: aus der
Beek, Nicole, Mülheim an der Ruhr,
*29.07.1975; Schafstall, Anke, Oberhausen,
*09.03.1957.
27.03.2020 HRB 30641: Velbert
Spa GmbH, Velbert, Harkortstraße
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mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 05.03.2020.
Geschäftsanschrift: Harkortstraße
3, 42551 Velbert. Gegenstand: Die
Verwaltung eigenen Vermögens
ferner die Verwaltung eigener und
fremder Immobilien sowie der Betrieb
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bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
oder durch einen Geschäftsführer
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten. Geschäftsführer:
Windmöller, Frank, Radevormwald,
*20.12.1965, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
31.03.2020 HRB 30645: INARA-BAU-
GmbH, Wuppertal, Wichlinghauser
Straße 47, 42277 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
29.01.2020. Geschäftsanschrift:
Wichlinghauser Straße 47, 42277
Wuppertal. Gegenstand: Der Hochbau
sowie der Maurer- und Betonbau.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Rizvanovic, Enisa,
Wuppertal, *07.06.1980, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura: Rizanovic,
Naser, Wuppertal, *26.10.1971.
31.03.2020 HRA 25082: Busch Immo
UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG,
Solingen, Abtsfeld 10, 42657 Solingen.
(Gegenstand des Unternehmens
ist der Erwerb und der Verkauf
von Immobilien aller Art sowie die
Verwaltung eigener Immobilien und
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Das Justizministerium des Landes
NRW veröffentlicht unter der Internet-
Adresse www.insolvenzenbekanntmachungen.de
zeitnah aktuelle
Insolvenzverfahren.
eigenen Vermögens.). Kommanditgesellschaft.
Geschäftsanschrift:
Abtsfeld 10, 42657 Solingen. Jeder
persönlich haftende Gesellschafter
vertritt einzeln. Jeder persönlich
haftende Gesellschafter ist befugt,
im Namen der Gesellschaft mit sich
im eigenen Namen Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. Persönlich haftender
Gesellschafter: Busch Immo Verwaltungs
UG (haftungsbeschränkt),
Solingen (Amtsgericht Wuppertal
HRB 30274).
01.04.2020 HRB 30653: Ernst Vöpel
UG (haftungsbeschränkt), Remscheid,
Blumenstraße 46, 42853
Remscheid. Gesellschaft mit beschränkter
Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 18.02.2020. Geschäftsanschrift:
Blumenstraße 46, 42853
Remscheid. Gegenstand: Der Erwerb
und die Verwaltung von Beteiligungen
sowie die Übernahme
der persönlichen Haftung und der
Geschäftsführung bei der „Dentlab
Dr. Ernst Vöpel UG (haftungsbeschränkt)
& Co. KG, die den Betrieb
eines Dentallabors, den Handel von
Mundhygiene-Hilfsmitteln sowie
die Abrechnung von Berater- und
Fortbildungstätigkeiten zum Gegenstand
hat. Stammkapital: 3.000,00
EUR. Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft
allein. Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer
gemeinsam vertreten. Geschäftsführer:
Dr. Vöpel, Ernst, Remscheid,
*19.11.1962, mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
01.04.2020 HRB 30647: lehmann
expertise GmbH, Velbert, Wülfrather
Straße 26, 42553 Velbert. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 12.03.2020.
Geschäftsanschrift: Wülfrather
Straße 26, 42553 Velbert. Gegenstand:
- Beratungen im technischbetriebswirtschaftlichen
Bereich
mit den Schwerpunkten Business-
Software, Prozess-, Projekt- und
Qualitätsmanagement - Vertrieb von
technischen Produkten im Industriebereich,
sowie Tätigkeiten als Handelsvertretung
für Industrieprodukte.
Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Allgemeine Vertretungsregelung:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer oder durch
einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Lehmann, Stephan,
Velbert, *29.04.1983, einzelvertretungsberechtigt
mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
03.04.2020 HRB 30659: Soldin
Stahl- und Metallbau GmbH, Erkrath,
Bessemerstraße 12, 40699 Erkrath.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Gesellschaftsvertrag vom
28.10.2019 Die Gesellschafterversammlung
vom 14.02.2020 hat
die Änderung des Gesellschaftsvertrages
in § 1 (Firma, Sitz), § 2
(Gegenstand des Unternehmens),
§ 3 (Dauer, Geschäftsjahr), § 4
(Stammkapital, Geschäftsanteile)
und § 5 (Geschäftsführung) und
mit ihr die Änderung der Firma, die
Sitzverlegung von Hamburg (bisher
Amtsgericht Hamburg HRB 160457)
nach Erkrath und die Änderung
des Unternehmensgegenstands
beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag
wurde insgesamt neu gefasst.
Geschäftsanschrift: Bessemerstraße
12, 40699 Erkrath. Gegenstand:
Die Produktion von Vordächern,
Balkonen und Treppengeländern,
Toranlagen und Vorrichtungen des
Brandschutzes sowie von verwandten
Produkten. Das Unternehmen
darf zu diesem Zweck auch Unternehmensbeteiligungen
erwerben,
halten und verwalten. Stammkapital:
25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist nur ein
Geschäftsführer bestellt, so vertritt
er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. Nicht
mehr Geschäftsführer: Tronczik,
Martin, Berlin, *27.06.1978. Bestellt
als Geschäftsführer: Dreser, Christian,
Altenmedingen, *09.09.1974,
einzelvertretungsberechtigt mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
03.04.2020 HRB 30658: Kalicious
GmbH, Solingen, Lindgesfeld 8h,
42653 Solingen. Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 04.03.2020.
Geschäftsanschrift: Lindgesfeld
8h, 42653 Solingen. Gegenstand:
Der Onlinehandel mit Spirituosen.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
so wird die Gesellschaft durch
die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Geschäftsführer: Lindemann,
Kai, Solingen, *24.04.1986, mit der
Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
03.04.2020 HRB 30656: AS - GmbH,
Wuppertal, Deutscher Ring 20,
42327 Wuppertal. Gesellschaft
mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag
vom 05.02.2020.
Geschäftsanschrift: Deutscher Ring
20, 42327 Wuppertal. Gegenstand:
Die Erbringung von Dienstleistungen
im Bereich von Kraftfahrzeugen,
insbesondere Service, Reparatur,
Soforthilfe, Abschleppdienst,
Reifendienst, der An- und Verkauf
von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen
und deren Ersatzteilen
sowie der Betrieb einer Mietwerkstatt
und die Werkzeugvermietung.
Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine
Vertretungsregelung: Ist
nur ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer
bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsführer: Hermanski,
Elzbieta, Remscheid, *18.06.1975,
einzelvertretungsberechtigt mit
der Befugnis im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
der Bergische Unternehmer 04|20 57
VORSCHAU
Im Mai 2020
IMPRESSUM
Herausgeber und Eigentümer:
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Titel: Die erzwungene Ruhe
Welche Veränderungen bewirkt Corona?
Neue Serie: Prima Klima!?
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Preisliste Nr. 05, ab 1. Januar 2020
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