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8 PLATOW Recht<br />

DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />

Verhindert „Emmely“ Kündigungen<br />

wegen sexueller Belästigung?<br />

ARBeiTsReChT ■ Früher hat jedes (auch geringfügige) Vermögensdelikt<br />

im Regelfall für fristlose Kündigungen von Mitarbeitern<br />

ausgereicht. Im Urteil vom 10.6.10 („Emmely“, Az.:<br />

2 AZR 541/09) hat das Bundesarbeitsgericht (BAg) demgegenüber<br />

ausdrücklich erklärt, das Gesetz kenne selbst bei<br />

strafbaren Handlungen keine absoluten Kündigungsgründe,<br />

in jedem Fall müsse eine individuelle Interessenabwägung<br />

durchgeführt werden. Der durch die Straftat angerichtete objektive<br />

Schaden müsse das durch die langjährige Betriebszugehörigkeit<br />

aufgebaute „Vertrauenskapital“ überwiegen, um<br />

die fristlose Kündigung zu rechtfertigen.<br />

Seitdem herrscht auf Arbeitgeberseite nicht nur Unsicherheit<br />

darüber, ob der konkrete Diebstahl einer geringfügigen<br />

Sache ausreicht, das entsprechende „Vertrauenskapital“ aufzuwiegen.<br />

Auch bei Nicht-Vermögensdelikten, wie z. B. Körperverletzung<br />

oder sexueller Belästigung, ist die fristlose<br />

Kündigung schwieriger geworden. „Zwar hat das BAG schon<br />

immer eine Interessenabwägung vorgenommen. Zunehmend<br />

erleben wir jedoch, dass die Arbeitsgerichte, gerade auch<br />

im Bereich der sexuellen Belästigung, ausdrücklich auf die<br />

„Emmely“-Entscheidung verweisen“, so eckard schwarz, Partner<br />

bei hogan Lovells. Somit muss auch bei einem Arbeitnehmer,<br />

der einen anderen sexuell belästigt, das „Vertrauenskapital“<br />

aufgebraucht sein, bevor die sexuelle Belästigung die<br />

fristlose Kündigung rechtfertigen kann. In ihrer Abwägung<br />

berücksichtigen die Arbeitsgerichte alle Umstände des Einzelfalls.<br />

„Besondere Bedeutung kommt in der Praxis häufig einer<br />

– in solchen Fällen typischerweise langen – Betriebszugehörigkeit<br />

zu. Bei bislang „störungsfreiem Verlauf“ des Arbeitsverhältnisses<br />

reichen selbst relativ schwere Belästigungen<br />

teilweise nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen“,<br />

erklärt malte Wienker, Arbeitsrechtler bei Hogan Lovells.<br />

Diese Entwicklung ist gerade vor dem Hintergrund des im<br />

Jahr 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />

(AGG) bedenklich. Ein Arbeitgeber muss gemäß § 12<br />

Absatz 3 AGG arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen z. B. sexuelle<br />

Belästigungen ergreifen. Arbeitgeber geraten also in ein<br />

Dilemma zwischen AGG-Schutzpflichten gegenüber dem Opfer<br />

und dem „Täterschutz“ analog „Emmely“. „Die Entscheidung,<br />

welche Maßnahme der Arbeitgeber ergreift, muss sorgfältig<br />

abgewogen werden“, so Schwarz weiter. „Trotzdem bleiben<br />

fristlose Kündigungen – wenn auch mit einigem Begründungsaufwand<br />

– weiterhin möglich.“ ■<br />

TRAnsfeRmARK T<br />

Die Sozietät freshfields Bruckhaus Deringer hat mit Wirkung<br />

zum 1.5.12 weltweit 20 ihrer Anwälte zu Partnern ernannt, darunter<br />

drei aus Deutschland. martina de Lind van Wijngaarden (Konfliktlösung,<br />

Frankfurt) ist seit 2001 bei Freshfields tätig und auf<br />

DA s neuesTe in KüR ze<br />

nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />

www.platow.de<br />

Wirtschafts-, Bank- und Versicherungsrecht spezialisiert. Im Schwerpunkt<br />

berät sie Banken, Finanzdienstleister und Fondsinitiatoren<br />

bei Anlegerstreitigkeiten. mario hüther (Bank- und Finanzrecht,<br />

Frankfurt) begleitet hauptsächlich Unternehmen, Banken und Finanzinvestoren<br />

bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang<br />

mit syndizierten Krediten und Akquisitionsfinanzierungen. Zu seinen<br />

jüngeren Mandaten zählen die Restrukturierung von Conergy<br />

sowie Kreditfinanzierungen u. a. von Porsche, enBW und ströer.<br />

Tobias Larisch (Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf) legt seinen<br />

Fokus auf die rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen, öffentlichen<br />

Übernahmen sowie aktienrechtlichen Fragestellungen.<br />

Zuletzt beriet Larisch u. a. den Energiekonzern e.On beim Verkauf<br />

von Kraftwerkskapazitäten. + + + Die Kanzlei Dechert baut mit<br />

Partner Kenneth e. mack ihre Energierechtspraxis aus und eröffnet<br />

gleichzeitig einen neuen Standort in Almaty, Kasachstan. Zusammen<br />

mit Mack, der seit mehr als zehn Jahren in Kasachstan lebt, wechselt<br />

ein Team von Anwälten zu Dechert, das zuvor bei Chadbourne &<br />

Parke in Almaty tätig war. Mack verfügt über langjährige Erfahrung<br />

in der Transaktionsberatung u. a. in den Bereichen Energie,<br />

Rohstoffe und Projektfinanzierung in Mittelasien und Russland. Zu<br />

seinen Mandanten zählen internationale Konzerne wie exxonmobil,<br />

shell und Conoco Phillips, die er u. a. in Rechtstreitigkeiten mit<br />

kasachischen Privatunternehmen vertritt. + + + Ab 16.4.12 ist<br />

das Münchener Ashurst-Team in neuen Büroräumen tätig. Von der<br />

Prinzregentenstraße zieht das Team in das neu gestaltete Ludwigspalais<br />

Ecke Ludwigstraße/Von-der-Thann-Straße. Mit dem Umzug<br />

werden die Weichen für weiteres Wachstum am Standort München<br />

gestellt. Die Kontaktdaten der Münchener Ashurst-Mitarbeiter bleiben<br />

auch nach dem Standortwechsel unverändert.<br />

■ Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Golfmodenhersteller<br />

golfino bei der Platzierung einer Unternehmensanleihe<br />

über 12 Mio. Euro beraten. Tätig war ein Team<br />

um Partner Rolf Kobabe (Banking/Finance & Capital Markets,<br />

Hamburg). Seit 20.3.12 ist die Anleihe in den Handel im Freiverkehr<br />

der frankfurter Wertpapierbörse im Segment Entry<br />

Standard einbezogen. Das öffentliche Angebot für die Anleihe<br />

wurde nach Überzeichnung bereits nach wenigen Stunden des<br />

ersten Tages der Angebotsfrist beendet. Die Close Brother<br />

seydler Bank begleitete die Emission als Sole Global Coordinator<br />

und Bookrunner und wurde dabei von einem norton<br />

Rose-Team um Partner frank Regelin (Corporate/Kapitalmarktrecht,<br />

Frankfurt) beraten.<br />

■ Clifford Chance hat mit einem Team unter Leitung des<br />

Frankfurter Partners Klaus minuth (Real Estate) morgan stanley<br />

Real estate investment beim Verkauf der Beteiligung des<br />

offenen Immobilienfonds P2 Value am Frankfurter Bürokomplex<br />

Trianon begleitet. Käufer ist die US-Investmentgesellschaft<br />

madison international Realty. Der Trianon-Komplex<br />

umfasst eine Fläche von rd. 69 000 qm, Hauptmieter des 1993<br />

fertiggestellten Hochhauses ist die DekaBank. Der in Abwicklung<br />

befindliche Fonds P2 Value hielt 56,95% der Anteile.

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