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8 PLATOW Recht<br />
DEALS • PERSONALIEN • HINTERGRÜNDE<br />
Verhindert „Emmely“ Kündigungen<br />
wegen sexueller Belästigung?<br />
ARBeiTsReChT ■ Früher hat jedes (auch geringfügige) Vermögensdelikt<br />
im Regelfall für fristlose Kündigungen von Mitarbeitern<br />
ausgereicht. Im Urteil vom 10.6.10 („Emmely“, Az.:<br />
2 AZR 541/09) hat das Bundesarbeitsgericht (BAg) demgegenüber<br />
ausdrücklich erklärt, das Gesetz kenne selbst bei<br />
strafbaren Handlungen keine absoluten Kündigungsgründe,<br />
in jedem Fall müsse eine individuelle Interessenabwägung<br />
durchgeführt werden. Der durch die Straftat angerichtete objektive<br />
Schaden müsse das durch die langjährige Betriebszugehörigkeit<br />
aufgebaute „Vertrauenskapital“ überwiegen, um<br />
die fristlose Kündigung zu rechtfertigen.<br />
Seitdem herrscht auf Arbeitgeberseite nicht nur Unsicherheit<br />
darüber, ob der konkrete Diebstahl einer geringfügigen<br />
Sache ausreicht, das entsprechende „Vertrauenskapital“ aufzuwiegen.<br />
Auch bei Nicht-Vermögensdelikten, wie z. B. Körperverletzung<br />
oder sexueller Belästigung, ist die fristlose<br />
Kündigung schwieriger geworden. „Zwar hat das BAG schon<br />
immer eine Interessenabwägung vorgenommen. Zunehmend<br />
erleben wir jedoch, dass die Arbeitsgerichte, gerade auch<br />
im Bereich der sexuellen Belästigung, ausdrücklich auf die<br />
„Emmely“-Entscheidung verweisen“, so eckard schwarz, Partner<br />
bei hogan Lovells. Somit muss auch bei einem Arbeitnehmer,<br />
der einen anderen sexuell belästigt, das „Vertrauenskapital“<br />
aufgebraucht sein, bevor die sexuelle Belästigung die<br />
fristlose Kündigung rechtfertigen kann. In ihrer Abwägung<br />
berücksichtigen die Arbeitsgerichte alle Umstände des Einzelfalls.<br />
„Besondere Bedeutung kommt in der Praxis häufig einer<br />
– in solchen Fällen typischerweise langen – Betriebszugehörigkeit<br />
zu. Bei bislang „störungsfreiem Verlauf“ des Arbeitsverhältnisses<br />
reichen selbst relativ schwere Belästigungen<br />
teilweise nicht aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen“,<br />
erklärt malte Wienker, Arbeitsrechtler bei Hogan Lovells.<br />
Diese Entwicklung ist gerade vor dem Hintergrund des im<br />
Jahr 2006 eingeführten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes<br />
(AGG) bedenklich. Ein Arbeitgeber muss gemäß § 12<br />
Absatz 3 AGG arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen z. B. sexuelle<br />
Belästigungen ergreifen. Arbeitgeber geraten also in ein<br />
Dilemma zwischen AGG-Schutzpflichten gegenüber dem Opfer<br />
und dem „Täterschutz“ analog „Emmely“. „Die Entscheidung,<br />
welche Maßnahme der Arbeitgeber ergreift, muss sorgfältig<br />
abgewogen werden“, so Schwarz weiter. „Trotzdem bleiben<br />
fristlose Kündigungen – wenn auch mit einigem Begründungsaufwand<br />
– weiterhin möglich.“ ■<br />
TRAnsfeRmARK T<br />
Die Sozietät freshfields Bruckhaus Deringer hat mit Wirkung<br />
zum 1.5.12 weltweit 20 ihrer Anwälte zu Partnern ernannt, darunter<br />
drei aus Deutschland. martina de Lind van Wijngaarden (Konfliktlösung,<br />
Frankfurt) ist seit 2001 bei Freshfields tätig und auf<br />
DA s neuesTe in KüR ze<br />
nr. 43 | Freitag, 13. April 2012<br />
www.platow.de<br />
Wirtschafts-, Bank- und Versicherungsrecht spezialisiert. Im Schwerpunkt<br />
berät sie Banken, Finanzdienstleister und Fondsinitiatoren<br />
bei Anlegerstreitigkeiten. mario hüther (Bank- und Finanzrecht,<br />
Frankfurt) begleitet hauptsächlich Unternehmen, Banken und Finanzinvestoren<br />
bei rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang<br />
mit syndizierten Krediten und Akquisitionsfinanzierungen. Zu seinen<br />
jüngeren Mandaten zählen die Restrukturierung von Conergy<br />
sowie Kreditfinanzierungen u. a. von Porsche, enBW und ströer.<br />
Tobias Larisch (Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf) legt seinen<br />
Fokus auf die rechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen, öffentlichen<br />
Übernahmen sowie aktienrechtlichen Fragestellungen.<br />
Zuletzt beriet Larisch u. a. den Energiekonzern e.On beim Verkauf<br />
von Kraftwerkskapazitäten. + + + Die Kanzlei Dechert baut mit<br />
Partner Kenneth e. mack ihre Energierechtspraxis aus und eröffnet<br />
gleichzeitig einen neuen Standort in Almaty, Kasachstan. Zusammen<br />
mit Mack, der seit mehr als zehn Jahren in Kasachstan lebt, wechselt<br />
ein Team von Anwälten zu Dechert, das zuvor bei Chadbourne &<br />
Parke in Almaty tätig war. Mack verfügt über langjährige Erfahrung<br />
in der Transaktionsberatung u. a. in den Bereichen Energie,<br />
Rohstoffe und Projektfinanzierung in Mittelasien und Russland. Zu<br />
seinen Mandanten zählen internationale Konzerne wie exxonmobil,<br />
shell und Conoco Phillips, die er u. a. in Rechtstreitigkeiten mit<br />
kasachischen Privatunternehmen vertritt. + + + Ab 16.4.12 ist<br />
das Münchener Ashurst-Team in neuen Büroräumen tätig. Von der<br />
Prinzregentenstraße zieht das Team in das neu gestaltete Ludwigspalais<br />
Ecke Ludwigstraße/Von-der-Thann-Straße. Mit dem Umzug<br />
werden die Weichen für weiteres Wachstum am Standort München<br />
gestellt. Die Kontaktdaten der Münchener Ashurst-Mitarbeiter bleiben<br />
auch nach dem Standortwechsel unverändert.<br />
■ Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft hat den Golfmodenhersteller<br />
golfino bei der Platzierung einer Unternehmensanleihe<br />
über 12 Mio. Euro beraten. Tätig war ein Team<br />
um Partner Rolf Kobabe (Banking/Finance & Capital Markets,<br />
Hamburg). Seit 20.3.12 ist die Anleihe in den Handel im Freiverkehr<br />
der frankfurter Wertpapierbörse im Segment Entry<br />
Standard einbezogen. Das öffentliche Angebot für die Anleihe<br />
wurde nach Überzeichnung bereits nach wenigen Stunden des<br />
ersten Tages der Angebotsfrist beendet. Die Close Brother<br />
seydler Bank begleitete die Emission als Sole Global Coordinator<br />
und Bookrunner und wurde dabei von einem norton<br />
Rose-Team um Partner frank Regelin (Corporate/Kapitalmarktrecht,<br />
Frankfurt) beraten.<br />
■ Clifford Chance hat mit einem Team unter Leitung des<br />
Frankfurter Partners Klaus minuth (Real Estate) morgan stanley<br />
Real estate investment beim Verkauf der Beteiligung des<br />
offenen Immobilienfonds P2 Value am Frankfurter Bürokomplex<br />
Trianon begleitet. Käufer ist die US-Investmentgesellschaft<br />
madison international Realty. Der Trianon-Komplex<br />
umfasst eine Fläche von rd. 69 000 qm, Hauptmieter des 1993<br />
fertiggestellten Hochhauses ist die DekaBank. Der in Abwicklung<br />
befindliche Fonds P2 Value hielt 56,95% der Anteile.