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VDE Dörferdreieck Allerniederung Bericht - Gemeinde Winsen (Aller)

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Verbunddorferneuerung „<strong>Dörferdreieck</strong> <strong><strong>Aller</strong>niederung</strong>“<br />

identisch. Aufgrund der Strukturen und ähnlicher wirtschaftlicher wie sozialer Verände-<br />

rungen in den Orten sollten konkrete Projekte aus der Dorferneuerung in die Aktivitäten<br />

und Vorhaben im Leader-Kooperationsraum eingebettet werden. Einige Projekte der Ver-<br />

bunddorferneuerung tragen regionalen Charakter, da sie bekannte Probleme und Mög-<br />

lichkeiten im <strong>Aller</strong>-Leine-Tal ansprechen. Eine enge Kooperation mit dem Regionalmana-<br />

gement der Leaderregion wird daher angestrebt.<br />

3.4.3 Flurbereinigung<br />

Im Flurbereinigungsprogramm des Landes Niedersachsen sind derzeit keine Verfahren im<br />

Planungsraum anhängig (Stand: 24.04.2009/ gll.niedersachsen.de).<br />

3.4.4 Denkmalschutz<br />

In den drei Dörfern der <strong><strong>Aller</strong>niederung</strong> sind nach Auskunft der unteren Denkmalschutz-<br />

behörde des Landkreises Celle insgesamt 22 Baudenkmale ausgewiesen. Die Liste der<br />

Baudenkmale ist dem Anhang des <strong>Bericht</strong>es beigefügt. (s. Kapitel??)<br />

3.4.5 Gemeindliche Planungen<br />

Im Folgenden werden die Aussagen aus den vorliegenden Planungen auf <strong>Gemeinde</strong>ebene<br />

zusammengefasst. Hierzu zählen die gemeindliche und rechtsverbindliche Bauleitplanung<br />

in Form der Flächennutzungs- und Bebauungspläne sowie im Fall der <strong>Gemeinde</strong> Wietze<br />

der nicht rechtsverbindliche <strong>Gemeinde</strong>entwicklungsplan (GEP). Der <strong>Gemeinde</strong>entwick-<br />

lungsplan der <strong>Gemeinde</strong> Wietze stammt aus dem Jahr 2000 und stellt die zukünftige ge-<br />

plante Entwicklung für das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet von Wietze dar.<br />

3.4.5.1 Gemeindliche Bauleitplanung<br />

Bannetze (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Winsen</strong> (<strong>Aller</strong>))<br />

Die Siedlungsbereiche von Bannetze nördlich und südlich entlang der L 180 werden als<br />

Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Nördlich des Alten Postweges im Kreuzungsbereich Alter<br />

Postweg/ Rübelandsweg schließt sich ein allgemeines Wohngebiet (WA) an, dass im Nor-<br />

den durch den Verlauf der Straße Schulkoppel begrenzt ist. Entlang der Straße Rübeland<br />

ist ein weiteres allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Die Flächen der Hofstelle, die sich<br />

an der Ecke Schulkoppel/ Rübelandsweg befindet, ist als Dorfgebiet ausgewiesen. Diese<br />

recht kleinteilige Ausweisung von Flächen trägt der Funktion Bannetzes als „ländliche<br />

Siedlung“ gemäß dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Celle<br />

Rechnung. Ländliche Siedlungen dienen dem Erhalt einer gehäuften Anzahl von landwirt-<br />

schaftlichen Betrieben in Ortslagen. Da Dorfgebiete (MD) vor allem auch den Belangen<br />

von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Rechnung tragen, ist dies die Erklärung für<br />

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