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pdf-Datei lesen - Kreishandwerkerschaft Mönchengladbach

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Umweltzone<br />

<strong>Mönchengladbach</strong><br />

42<br />

Am 1. Januar 2013 tritt der Luftreinhalteplan für <strong>Mönchengladbach</strong> in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt im innerstädtischen<br />

Bereich die Umweltzone, in die nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren dürfen. Auf der<br />

Friedrich-Ebert-Straße, der Bismarckstraße und der Aachener Straße ist dann auch die Durchfahrt für Lkw mit mehr als<br />

3,5 Tonnen Gewicht verboten. Ausnahmeregelungen sind zulässig, müssen aber rechtzeitig beantragt werden.<br />

Die neue Umweltzone <strong>Mönchengladbach</strong><br />

darf ab Jahresbeginn 2013 nur<br />

noch mit grüner und gelber Umweltplakette<br />

befahren werden. Der betroffene<br />

Bereich ist durch folgende<br />

Straßenverläufe umgrenzt:<br />

im Norden durch die Künkelstraße,<br />

Hohenzollernstraße, Hermann-Piecq-<br />

Allee, Sternstraße und Waldnieler<br />

Straße,<br />

im Westen durch die A61,<br />

im Süden durch den Reststrauch und<br />

Geistenbecker Ring,<br />

im Osten durch die Duvenstraße, den<br />

Stockholtweg, die Düsseldorfer Straße,<br />

Otto-Safran-Straße, Breite Straße,<br />

Theodor-Heuss-Straße, Korschenbroicher<br />

Straße, Jenaer Straße, Lürriper Straße,<br />

Heinrich-Sturm-Straße, Güterstraße,<br />

Breitenbachstraße, Hindenburgstraße<br />

und Alsstraße.<br />

Die genannten Straßen gehören selbst<br />

nicht zur Umweltzone und bleiben<br />

samt all ihrer prominenten Handwerksadressen<br />

weiterhin frei befahrbar.<br />

Für Handwerks- und Zulieferbetriebe<br />

im Bereich der Umweltschutzzone kann<br />

eine Ausnahmegenehmigung bis zum<br />

30. Juni 2013 beantragt werden. Die<br />

Gebühr liegt für gewerbliche Pkw-/Lkw-<br />

Besitzer bis 3,5 Tonnen bei 60 Euro<br />

Jahresgebühr und für gewerbliche<br />

Lkw-Besitzer ab 3,5 Tonnen bei 88 Euro<br />

Jahresgebühr. Bitte stellen Sie Ihren<br />

Antrag rechtzeitig.<br />

Die Handwerkskammer Düsseldorf<br />

weist darauf hin, dass Nachrüstungen<br />

auch im kommenden Jahr weiter durch<br />

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

BAFA gefördert werden,<br />

allerdings zu einem reduzierten Fördersatz<br />

von 260 Euro statt wie bisher 330<br />

Euro. Erstinformationen mit Link zu den<br />

Antragsunterlagen finden sich auf der<br />

Internetseite: www.hwk-duesseldorf.<br />

de/foerderung-partikelfilter<br />

HiER inFoRMiEREn!<br />

Die Stadt <strong>Mönchengladbach</strong> hat<br />

auf ihrer Internetseite<br />

www.moenchengladbach.de<br />

alle relevanten Informationen<br />

zur neuen Umweltzone<br />

zusammengestellt, vom Zonenplan<br />

im DIN A1-Format bis hin<br />

zum Formularvordruck für die<br />

Ausnahmegenehmigung. Per<br />

Mausklick auf den Menüpunkt<br />

„Stadtrat & Verwaltung“ öffnet<br />

sich ein Stichwortverzeichnis, an<br />

dessen dritter Stelle der „Bürgerservice<br />

von A-Z“ steht. Dort lässt<br />

sich über den Buchstaben „L“<br />

der Luftreinhalteplan aufrufen.<br />

Auf dieser Seite dann finden<br />

sich alle Regeln, Gebühren,<br />

Ansprechpartner und Service-<br />

Downloads.

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