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EDVMC Broschüre 2019

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ELSA DEUTSCHLAND MOOT COURT

IM VERWALTUNGSRECHT

SEIT 2017

ELSA DEUTSCHLAND

VERWALTUNGSRECHTS MOOT COURT

BUNDESENTSCHEID

08. NOVEMBER 2019

OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG

- BEGLEITBROSCHÜRE -

The European Law Students' Association

GERMANY


INHALTSVERZEICHNIS

GRUßWORT - PROF. DR. MATTHIAS DOMBERT ............................................................................................................................4

GRUßWORT - AYLIN HIKL ............................................................................................................................................................................6

ÜBER ELSA ...............................................................................................................................................................................................................7

DIE ELSA MOOT COURTS ..............................................................................................................................................................................8

GESCHICHTE DES EDVMC ................................................................................................................................................................................9

ABLAUF & AKTEURE .........................................................................................................................................................................................11

REICHWEITE DES EDVMC .................................................................................................................................................................................12

SACHVERHALT ......................................................................................................................................................................................................13

RÜCKBLICK ..............................................................................................................................................................................................................15

DANKSAGUNG ........................................................................................................................................................................................................16

IMPRESSUM

Herausgegeben von ELSA-Deutschland e.V., Rohrbacher Strasse 20, 69115 Heidelberg, Ansprechpartnerin: Aylin Hikl

Layout: Timotheus Kredel, Texte: Aylin Hikl, Fotos: Nico Linde - © 2019

Bundesentscheid - 08. November 2019

-2-

The European Law Students' Association

GERMANY


GRUßWORT - Prof. Dr. Matthias Dombert

Im Nachhinein wundert man sich, warum es eigentlich

bis zum Jahr 2017 gedauert hat, ehe ein Moot Court für

Verwaltungsrecht ins Leben gerufen wurde. Schließlich

ist diese Ausbildungsform einer simulierten Gerichtsverhandlung

anderen juristischen Disziplinen

schon seit Jahrzehnten vertraut, ja als verwaltungsrechtlicher

und mit Ausbildungsfragen vertieft befasster

Praktiker sieht man sich fast mit schlechtem Gewissen

der Frage gegenüber, warum man nicht selbst auf die

Idee einer solchen Wettbewerbskonzeption auf dem

Ge-biet des Verwaltungsrechts gekommen ist: Umso

größer ist die Freude über die Idee und vor allem über

das Engagement, das insbesondere ELSA Deutschland in

der Organisation, der Vorbereitung und Durchfüh-rung

des Moot Courts Verwaltungsrecht zeigt. Für denjenigen,

der sich dem Verwaltungsrecht verbunden fühlt, ist allein

dies schon Anlass genug, Organisatoren und Teilnehmer

zu unterstützen.

Die Unterstützung gilt aber auch und vor allem der

Sache. Denn mit dem Verwaltungsprozess und den im

Mittelpunkt des alljährlichen Wettbewerbs stehenden

verwaltungsrechtlichen Fragen wird das Augenmerk in

der Ausbildung auf einen Rechtsbereich gelenkt, der

vielleicht aus dem Blickwinkel der Studierenden nicht

so hip daherkommt wie Rechtsfragen internationaler

Transaktionen, telekommunikationstechnischer

Her-ausforderungen oder des staatenübergreifenden

Steuerrechts. Denn gerade Verwaltungsprozess und Verwaltungsrecht

kennzeichnen eine Konstellation, die mehr

denn je Aktualität genießt. Klammert man das Strafrecht

einmal aus, gibt es keine Verfahrensgestaltung, in der

sich (neben sozial- und steuerrechtlichen Verfahren)

Bürger und Staat so diametral gegenüberstehen wie dies

auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts der Fall ist. Im

Spannungsverhältnis zwischen behördlichen Befugnissen

und privaten Rechtsbereichen geht es um nicht mehr

und nicht weniger als die rechtstaatliche Ausgestaltung

des Freiheitsbegriffs und damit um ein Thema, dem

schon angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen,

einer immer stärker werdenden Uni-formität

und unübersehbarer gesellschaftlicher Umbrüche

überragende Bedeutung zukommt. Und schließ-lich

widmet sich der Moot Court Verwaltungsrecht mit der

Verwaltungsgerichtsbarkeit einem Bereich, der auch und

gerade beim Gesetzgeber manchmal aus dem Blick zu

geraten droht. Gerade die Verwaltungsge-richtsbarkeit

verkörpert ein Stück Rechtskultur, das für den Standort

Bundesrepublik prägend ist und um das uns andere

Staaten beneiden. Wie kein anderer Gerichtszweig

ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Lage, die

unterschiedlichen Rechts- und Freiheitsbereiche in

mehrpoligen Rechtsverhältnissen auszutarieren: Man

denke nur an die gerichtlichen Auseinandersetzungen,

in denen Nachbarn oder Umweltorganisationen

Behördenentscheidungen zu Gunsten eines

Anlagenbetreibers überprüfen lassen.

-3- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court


GRUßWORT - Prof. Dr. Matthias Dombert

Dass die Aufmerksamkeit angehender Juristinnen

und Juristen bereits in der Ausbildung auf diesen

Bereich gelenkt wird, ist der große Verdienst von ELSA

Deutschland e.V. und der Grund dafür, warum Praktiker

eben nicht nur aus der Anwaltschaft, sondern auch

aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit den Moot Court im

Verwaltungsrecht unterstützen. Der Dank gilt in diesem

Zusammenhang insbesondere den Richterinnen und

Richtern des Oberverwaltungsgerichts für die Länder

Berlin und Brandenburg und ihrem Präsidenten Joachim

Buchheister!

Wir alle wollen damit den Einsatz und den Fleiß von Studentinnen

und Studenten würdigen, die sich neben der universitären

Ausbildung die Zeit nehmen, um sich an praxisorientierten

Fällen in der Rolle als Kläger- oder Beklagtenvertreter

zu üben. In diesem Sinne freue ich mich die Teilnehmer an

der Vorbereitungsveran-staltung und der Endausscheidung in

Berlin und Brandenburg begrüßen zu können. Ich hoffe, dass

alle Teilnehmer daher sagen: Die Mühe war es wert …

Prof. Dr. Matthias Dombert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Vorsitzender des Verwaltungsrechtsausschusses des Deutschen

Anwaltvereins

-4- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court


GRUß WORT - AYLIN HIKL

Liebe Teilnehmer, liebe Gäste, liebe Unterstützer und

Leser,

ich begrüße Sie im Namen von ELSA-Deutschland

e.V. ganz herzlich zum Bundesentscheid des III. ELSA

Deutschland Verwaltungsrechts Moot Courts hier im

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Ich, und ich denke auch einige andere von euch, sind

heute das erste Mal in Berlin. Eine erfolgreiche dritte

Edition des ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot

Court findet heute ihren Höhepunkt.

Ich kann sagen, ich könnte mir keinen besseren, ersten

Besuch in Berlin vorstellen! Der ELSA Deutschland

Verwaltungsrechts Moot Court ermöglicht es

Studierenden, ihr hart erarbeitetes, theoretisches Wissen

in die Praxis umzusetzen. Durch die Teilnahme erhalten

sie zudem die Gelegenheit, spannende Einblicke in den

möglichen Beruf des Rechtsanwalts im Bereich des

Verwaltungsrechts zu erlangen. Die Teams stellen ihren

gesamten Mut, ihr Ideenreichtum und ihre rhetorischen

Fähigkeiten unter Beweis. Außerdem schulen sie ihre

fachlichen Kenntnisse im Bereich des Verwaltungsrechts

und stärken durch das öffentliche Auftreten sowohl ihr

Selbstbewusstsein als auch ihre Soft Skills.

In den vergangen drei Monaten haben die Teams ihre

juristische Expertise in die Erstellung von Klage und

Klageerwiderung einfließen lassen. Durch die Teilnahme

an dem Pre-Moot haben die Teams Spontanität, rhetorische

Fähigkeiten und Teamgeist bewiesen. Die Verfasser der

vier besten Schriftsätze haben nun heute die Chance und

die große Ehre vor einer echten Richterbank ihr Können

unter Beweis zu stellen. Ich freue mich daher sehr, dass das

Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg für den

Bundesentscheid seine Türen öffnet und so Studierenden

aus ganz Deutschland die einzigartige Möglichkeit bietet,

ihren Fall hier zu verhandeln.

Mein besonderer Dank geht an die Anwälte und

MitarbeiterInnen der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte

für die umfangreiche Unterstützung in Hinblick auf

den gesamten EDVMC. Ebenso bedanke ich mich

bei Herrn Dr. Axel Schreier und den Richtern des

Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die heute

besonderes Engagement zeigen, indem sie ehrenamtlich

die Richterbank besetzen.

Nun wünsche ich den Teilnehmern der vier Teams viel

Erfolg und allen Unterstützern und Zuschauern spannende

Verhandlungen und viel Spaß beim Bundesentschied des

III. ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Courts.

Ihre

Aylin Hikl

Bundesvorstand für Akademische Aktivitäten 2019/20

Bundesentscheid - 08. November 2019

-5-

The European Law Students' Association

GERMANY


ÜBER ELSA

Die European Law Students’ Association (ELSA) steht für

die weltweit größte, unabhängige, politisch neutrale und

als gemeinnützig anerkannte internationale Organisation

von Jurastudenten, Rechtsreferendaren und jungen

Juristen.

ELSA-Deutschland e.V. ist Mitglied des internationalen

Dachverbandes ELSA, mit Sitz in Brüssel. Es sind

insgesamt 44 nationale ELSA Gruppen aus ganz Europa

mit ca. 50.000 Mitgliedern an über 260 Universitäten

und Hochschulen europaweit vertreten.

ELSA-Deutschland e.V. ist eines dieser 44 Länder und

selbst Dachverband von 43 Fakultätsgruppen. Die

Fakultätsgruppen mit ihren insgesamt 11.500 Mitgliedern

sind wiederum selbstständig an den Universitäten und

Hochschulen organisiert. Jede der Fakultätsgruppen

ist ein eigenständiger, eingetragener Verein mit einem

eigenen lokalen Vorstand. ELSA-Deutschland e.V.

ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der ideelle

Unterstützung durch seinen Beirat sowie ideelle und

finanzielle Unterstützung durch seinen Förderkreis

findet.

ELSA bietet Juristen vom ersten Semester an bis zum

Eintritt in das Berufsleben die Chance, den Blick über den

nationalen und universitären Tellerrand hinauszuwerfen,

Vorurteile abzubauen und ein Gespür für internationale

Zusammenhänge zu entwickeln.

Junge und engagierte Jurastudenten haben es sich nicht

nur zur Aufgabe gemacht, die juristische Ausbildung

durch praxisorientierte Angebote zu bereichern, sondern

darüber hinaus den Dialog unter jungen Europäern auf

dem Gebiet der Rechtswissenschaften zu fördern. Mit

Blick auf die zunehmende Angleichung der Rechtssysteme

und die wachsende Internationalisierung der Wirtschaft

bietet ELSA die nötige Inspiration, um den Weg zu einem

gemeinsamen Europa zu ebnen.

Außerdem leistet ELSA mit einer Vielzahl an

juristischen Wettbewerben einen großen Beitrag zu

einer praxisnäheren Ausbildung, in denen besonders

die Soft Skills der Teilnehmer ausgebildet werden.

Egal ob die Teilnahme am größten zivilrechtlichen

Moot Court im deutschsprachigen Raum – dem ELSA

Deutschland Moot Court oder dem ELSA Deutschland

Verwaltungsrechts Moot Court, Reisen für ELSA Law

Schools oder Konferenzen ins Ausland, englischsprachige

Wettbewerbe oder der Kontakt zu Studenten anderer

Universitäten in Deutschland aber auch ganz Europa -

ELSA macht was aus deinem Studium!

Schließlich vereint ELSA junge Jurastudierende durch

das akademische Zusatzangebot zum Studium, ebenso

wie durch gemeinsame Erfahrungen und den Austausch

zwischen jungen, gleichgesinnten Menschen anderer

Nationen.

-6- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court


DIE ELSA MOOT COURTS

Vor zwei Jahren erweitere ELSA-Deutschland e.V.

sein Veranstaltungsportfolio um einen Moot Court

im öffentlichen Recht. 2018 fand zum zweiten Mal

der von ELSA-Deutschland e.V. organisierte ELSA

Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court (EDVMC)

statt! Nach der Erstellung von Klage- und anschließend

Beklagtenschriften erhielten die vier punktbesten

Teams die Möglichkeit, den Fall in vor den Richtern

am Verwaltungsgericht in Düsseldorf zu verhandeln.

Aufgrund der sehr positiven Resonanz im Netzwerk und

der hohen Nachfrage ist der Moot Court dieses Jahr in die

3. Edition gegangen.

Bereits seit über 25 Jahren wird parallel der ELSA

Deutschland Moot Court (EDMC) ausgetragen.

Seit langem ist es auch Tradition, dass das Finale

des Wettbewerbs in den Räumlichkeiten des

Bundesgerichtshofs stattfindet und von einer Richterbank,

bestehend aus Richtern am Bundesgerichtshof und

Rechtsanwälten mit Zulassung zum Bundesgerichtshof,

geleitet und bewertet wird. ELSA-Deutschland e.V. nahm

bereits am Anfang der 1990er Jahre eine Vorreiterrolle ein

und rief damit ein damals einzigartiges Projekt ins Leben.

Der EDMC behandelt deutsches Zivil- und

Zivilprozessrecht und der EDVMC das deutsche

Verwaltungsrecht. Beide Moot Courts zeichnen sich so im

Gegensatz zu vielen anderen Moot Courts dadurch aus,

examensrelevante Inhalte zu behandeln und sind zeitlich

gut mit dem Studium vereinbar, ohne ein Freisemester

nehmen zu müssen.

Der internationale Dachverband u n s e r e s

Vereins, ELSA International, richtet zwei der

weltweit renommiertesten Moot Courts aus. Zum

einen die John H. Jackson Moot Court Competition,

in Zusammenarbeit mit der Welthandelsorganisation

(WTO) die in diesem Jahr zum 18. Mal stattfindet.

In zwei Runden diskutieren die Teilnehmer einen

fiktiven Fall rund um das GATT, GATS und das

TRIPS, die wichtigsten völkerrechtlichen Verträge des

Welthandelsrechts. Dabei vertreten sie in einer Runde als

Kläger, in der nächsten als Beklagter, die Staaten, die eine

Lösung ihrer Streitigkeiten vor dem Dispute Settlement

Body der WTO suchen.

Der andere von ELSA International organisierte Moot

Court ist die European Human Rights Moot Court

Competition (EHRMCC) in Kooperation mit dem

Europarat. Gegenstand dieses Wettbewerbs sind Verstöße

gegen die Europäische Menschenrechtkonvention. In

diesem Jahr wird es das erste Mal Regional Rounds

geben, an welchen die Teilnehmer nach dem Einreichen

eines schriftlichen Gutachtens teilnehmen. Die 18

besten Teams aus ganz Europa bekommen sodann die

Möglichkeit, in der mündlichen Finalrunde vor Richtern

des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in

Straßburg ihr Können unter Beweis zu stellen. Beide

internationalen ELSA Moot Courts finden in englischer

Sprache statt.

Bundesentscheid - 08. November 2019

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The European Law Students' Association

GERMANY


GESCHICHTE DES EDVMC

Am 12. April 2017 erschien fast zeitgleich auf der Website

und der Facebook Seite von ELSA-Deutschland e.V.

die Überschrift „Wir erweitern unser Veranstaltungsportfolio

um ein Projekt im öffentlichen Recht“. Zwei

Jahre ist diese Erweiterung jetzt her. Das jüngste Projekt

von ELSA-Deutschland e.V. geht in diesem Jahr bereits

in die dritte Edition: der ELSA Deutschland Verwaltungsrechts

Moot Court.

Der Bundesvorstand 2016/2017 beschrieb damals zutreffend

anhand des Zitats „Und jedem Anfang wohnt ein

Zauber inne“ (Hermann Hesse), welch bedeutsamen

Meilenstein sie für ELSA-Deutschland e.V. gelegt hatten.

Der Bundesvorstand 2018/19 las das Gedicht weiter

und entdeckte den Vers „Wir sollen heiter Raum und

Raum durchschreiten“ (Hermann Hesse). Die Reichweite

der zweiten und der dritten Edition beweist, dass

der Funken, der 2017 im Netzwerk von ELSA-Deutschland

e.V. übersprang, nach und nach zu einem Feuer

entfacht. Die ersten zwei Schritte sind gemacht, jetzt

kommt der dritte!

Doch was steckt eigentlich hinter dem ELSA Deutschland

Verwaltungsrechts Moot Court (EDVMC) und

wie kam es dazu?

Hier repräsentierten sie ELSA-Deutschland e.V. und

präsentierten die Ergebnisse der vorgeschalteten Legal

Research Group. Zudem konnten sie viele Impressionen

und Ideen für ihre darauffolgende Jahresplanung

sammeln, insbesondere durch ein Gespräch mit dem

Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzenden

des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und

Verwaltungsrichterinnen, Dr. Robert Segmüller, der

selbst ehemaliges ELSA-Mitglied war. Da bis zu diesem

Zeitpunkt der Bereich des Öffentlichen Rechts von

ELSA nicht bedient war, kam man schnell zu dem Konsens:

ein Moot Court im Öffentlichen Recht, vielmehr

im Verwaltungsrecht muss her.

Auf diesen Konsens hin folgten eine umfassende Recherche

und Planung, die mit Sicherheit auch sehr vieler

anstrengender Tage bedurfte. Nach und nach fanden

sich viele Förderer und Unterstützer dieses Projekts,

sodass am 12. April 2017 dann die Veröffentlichung der

Veranstaltungsportfolio-Erweiterung den Startschuss

gab. Die mündliche Verhandlung am 15. September 2017

bewies, dass sich die Mühen gelohnt hatten und der

einstmalig auf dem Deutschen Juristentag entstandene

Gedanke, ein voller Erfolg war.

Der Bundesvorstand 2016/2017 verbrachte direkt zu

Amtsjahresbeginn eine Woche beim 71. Deutschen Juristentag

in Essen.

-8- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court


GESCHICHTE DES EDVMC

Diesen Erfolg hat der Bundesvorstand 2016/17 eingeleitet,

spezifiziert und umgesetzt. Dies hätte aber nicht

ohne die Unterstützung einiger ELSA Alumni und

Externen funktioniert. So haben ehemalige Bundesvorstandsmitglieder

den sehr ansehnlichen Sachverhalt

geliefert, Juris für die Teilnehmer intensive Webinare

angeboten und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter

und Verwaltungsrichterinnen zusammen mit Dombert

Rechtsanwälte die Korrektoren gestellt. All diese Kooperationen

konnten wir sowohl in der zweiten als auch

in der dritten Edition weiterführen und ausbauen.

Insgesamt haben sich für die dritte Edition fünf Teams

auf eine Teilnahme beim EDVMC beworben, wovon

sich die vier besten Teams für das heutige Finale durchsetzen

konnten.

Auch uns ist es ein besonderes Anliegen, diesen Zauber,

entfacht durch den Bundesvorstand 2016/2017, an die

jungen Juristen und Juristinnen heranzutragen. Das Ziel

des ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court

ist es, das Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts durch

die praktische Anwendung nahbarer und attraktiver

zu gestalten. Wir sind stolz, hiermit einen wichtigen

und ergänzenden Teil zur Juristenausbildung beitragen

zu können und freuen uns auf einen tollen Abschluss

beim Bundesentscheid des dritten ELSA Deutschland

Verwaltungsrecht Moot Courts am Oberverwaltungsgericht

Berlin-Brandenburg.

-9- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court


ABLAUF & AKTEURE

11:00 UHR

11:15 UHR

12:15 UHR

12:45 UHR

13:45 UHR

15:45 UHR

16:45 UHR

17:00 UHR

BEGRÜßUNG

1. VORRUNDE

PAUSE

2. VORRUNDE

MITTAGSPAUSE

FINALE

SIEGEREHRUNG

ENDE

TEAM DÜSSELDORF:

ALINA HUFMANN

MAX OESTERWIND

TEAM HAMBURG:

TORBEN WASSERMANN

REBECCA LORENZ

TEAM GÖTTINGEN:

RICHTERBANK:

RICHTERIN AM VERWALTUNGSGERICHT

ANTONIA KÄSTLE

RICHTER DR. JAMES BEWS

RICHTER AM

OBERVERWALTUNGSGERICHT DR. AXEL

SCHREIER

JANA MÜSER

LARISSA LEUCHTENBERGER

TEAM PASSAU:

LAURENZ WEIGAND

TIM RENNER

-10- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court


REICHWEITE DES EDVMC

DÜSSELDORF

HAMBURG

GÖTTINGEN

PASSAU

PRE-MOOT ZUM EDVMC:

POTSDAM

PRE-MOOT

TEILNEHMER

BUNDESENTSCHEID

Bundesentscheid - 08. November 2019

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The European Law Students' Association

GERMANY


SACHVERHALT

Eventmanager A hat genug. Die gastronomische Szene der Bundeshauptstadt ist ausgelaugt, Clubs

müssen schließen, A spürt, dass sich die Erlebniserwartungen des Publikums ändern. Inspiriert von

Veranstaltungserfahrungen im Südwesten Deutschlands – dort findet schon seit Jahren ein mehrtätiges

Musikfestival an einer Autorennstrecke statt –, will A Ähnliches und doch ganz anderes im Nordosten der

Republik verwirklichen. Ein Ort ist in Mecklenburg-Vorpommern schnell gefunden, der Name des Events

auch. Da die für die Durchführung eines Freiluftfestivals zur Verfügung stehenden Flächen einer früheren

Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft um einen kleinen See gelegen sind – in den früher

einmal die Abwässer der benachbarten Tierhaltungsanlage abgeleitet worden sind –, entwirft A schnell ein

Veranstaltungskonzept, das unter der Überschrift „Walzer am Weiher“ ein Musikfestival beinhaltet und bei dem

vier Tage lang verschiedene Veranstaltungen von Musik, Theater, Rezitationen die Gäste unter freiem Himmel

unterhalten sollen.

Markterkundungen ergeben, dass die Nachfrage groß ist. 50.000 Gäste kann A durchaus erwarten. Entsprechend

sind auch die Anforderungen an den organisatorischen wie rechtlichen Rahmen für ein derartiges Freiluftfestival.

Da die Besucher mehrere Tage auf dem Festival bleiben sollen und wollen, beantragt und erhält A von der

zuständigen Behörde die nach naturschutzrechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigung zum Aufstellen

und Benutzen von Zelten auf dem Gelände. Die zuständige Behörde setzt durch immissionsschutzrechtliche

Anordnung angesichts der lärmintensiven Musikdarbietungen – der in der Festivalüberschrift angesprochene

Walzer gehört tatsächlich nicht zum vorgesehenen Konzertprogramm – auch gesonderte Lärmschutzwerte und

Ruhezeiten fest. Besondere Sorgfalt erfordert es von A, sich Gedanken über die Sicherheit der erwarteten 50.000

Besucher zu machen. Das von A erarbeitete Sicherheitskonzept sieht neben näher bezeichneten Maßnahmen

zum Kartenverkauf und der Einlasskontrolle die Gestellung von

mehreren hundert Ordnern vor; zudem beinhaltet es auch Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender

medizinischer und sanitätsdienstlicher Absicherung und eine ausreichende Brandschutzvorsorge. Die

Ordnungsbehörde hatte A signalisiert, dass die Veranstaltung ohne ein solches Sicherheitskonzept wegen der

hohen Zahl an Besuchern nicht stattfinden könne.

Für Diskussionen zwischen A und der örtlichen Ordnungsbehörde sorgt die Frage, ob und inwieweit eine starke

Polizeipräsenz während der Veranstaltungsdauer auf dem Festivalgelände vonnöten ist. Die Ordnungsbehörde

verlangt, dass sich A im Sicherheitskonzept vorweg mit Polizeistreifen einverstanden erklärt und einen Platz

für eine mobile Polizeiwache auf dem Gelände vorsieht. A hält dies mit Blick auf eine von ihm verneinte

Notwendigkeit und den friedlichen Charakter der Veranstaltung nicht für geboten. Nachdem er dies der Behörde

dargelegt, das erarbeitete Sicherheitskonzept aber nicht nachgebessert hat, ist er umso erboster, als ihm die

zuständige Ordnungsbehörde am 17.06.2019 im Rahmen der Anhörung den Entwurf einer Ordnungsverfügung

übermittelt, die ihm gar nicht behagt.

Der Bescheidentwurf sieht drei Regelungen vor. Zunächst gibt er dem Veranstalter auf, alle im Sicherheitskonzept

vorgesehenen Maßnahmen zum Kartenverkauf, der Einlasskontrolle und den vorgesehenen Ordnern während

der Veranstaltung vom 07.08. – 11.08.2019 auch um- und durchzusetzen. Besondere Verärgerung bewirkt bei A

aber, dass der Entwurf der Ordnungsverfügung daneben nachfolgende „Auflagen“ enthält. Der Bescheidentwurf

sieht vor, dass A zunächst aufgegeben wird, unmittelbar benachbart an den Einsatzstandort für die Rettungsstelle

die Errichtung einer „mobilen Polizeiwache“ zu dulden, die „für die Dauer des Festivals sechs Beamten Arbeitsund

Übernachtungsmöglichkeiten“ gewährleistet. Zudem soll angeordnet werden, dass A durch entsprechende

Personalorganisation eine Begleitung der diensthabenden Beamten auf dem Festivalgelände für die „polizeilich

erforderlichen Streifengänge“ gewährleistet. Zur Begründung für beide Regelungen beruft sich die zuständige

Ordnungsbehörde auf polizeiliche Erkenntnisse, die in den letzten Jahren bundesweit bei Popkonzerten oder

-12- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court


Freilichtveranstaltungen gewonnen worden sind. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse – so der Bescheidentwurf

– haben ergeben, dass die Maßnahmen auf der von A geplanten Veranstaltung mit Blick auf die Gefahr der

Begehung von Straftraten wie Taschendiebstählen und Betäubungsmitteldelikten gerechtfertigt seien. A habe

wiederholt erkennen lassen, dass er die Polizei nur bei begründeten Anlässen auf das Gelände lassen wolle.

Um zu verhindern, dass der Zugang zu dem umzäunten Gelände im Einzelfall verzögert werde, müsse die

Präsenz der Polizei auf diesem daher dauerhaft gewährleistet sein. A nimmt das Anhörungsverfahren zum

Anlass, demgegenüber seine Sichtweise vorzulegen. Er möchte primär die Polizei vom Veranstaltungsgelände

fernhalten, damit diese die Feierlaune der Gäste nicht störe. Es sei schon unklar, ob und inwieweit überhaupt

gegen ihn irgendwelche ordnungsbehördlichen Maßnahmen gerichtet werden könnten. Wenn es überhaupt

zu der Erfüllung von Straftatbeständen komme, sei dies von Besuchern zu verantworten, die nicht seinem

Verantwortungsbereich unterliegen würden. Polizeirechtlich gesprochen sei er mitnichten „Störer“. Im

Übrigen fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage. Soweit die Behörde sich auf § 59 Abs. 2 SOG MV berufe,

habe er schon Zweifel, ob das Grundstück überhaupt „öffentlich zugänglich“ sei, im Übrigen gehe sowohl die

Errichtung einer mobilen Polizeiwa che als auch die vom Bescheid vorausgesetzte Bestreifung des Geländes über

das von § 59 Abs. 2 SOG MV gestattete „Betreten“ hinaus. Nichts anderes gelte, wenn die Behörde sich auf die

allgemeine polizeiliche Generalklausel berufe. Auch insoweit fehle es an den Voraussetzungen.

Die Einwendungen des A bleiben unerhört. Die Behörde erlässt den angekündigten Bescheid mit den

vorstehend dargestellten Regelungen. Sie ordnet gleichzeitig die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Verfügung

an. Zur Begründung macht sie geltend, da die Veranstaltung bereits im August stattfinden solle, könne eine

Entscheidung über einen möglichen Rechtsbehelf des A in einem Hauptsacheverfahren angesichts des großen

Sicherheitsbedürfnisses nicht abgewartet werden. A lässt durch die von ihm beauftragten Rechtsanwälte

Widerspruch einlegen und beauftragt seine Anwälte, einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zu stellen. Verärgert

über die in der Ordnungsverfügung enthaltenen „Auflagen“ in der Ordnungsverfügung möchte A nun auch

wissen, ob die Behörde ihn überhaupt zwingen kann, sich an das Sicherheitskonzept zu halten. Für die zuständige

Ordnungsbehörde ist dies ein Fall von außerordentlich großer Bedeutung. Auch sie beauftragt Rechtsanwälte,

die in dem zu erwartenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ihre Interessen wahrnehmen sollen.

Bundesentscheid - 08. November 2019

-13-

The European Law Students' Association

GERMANY


RÜCKBLICK II. EDVMC

-14- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court


DANKSAGUNG

Im Namen von ELSA-Deutschland e.V. möchten wir

uns besonders bei Herrn Dr. Axel Schreier für die

umfangreiche Unterstützung und Zusammenarbeit

bei der Finalrunde bedanken. Auch bedanken wir

uns bei der Richterin am Verwaltungsgericht Frau

Antonia Kästle und bei dem Richter Dr. James Bews

für Ihren Einsatz und Ihre Zeit, die Sie sich heute

und bei der Vorbereitung auf das heutige Finale

genommen haben.

Vor allem möchten wir uns bei jedem Teilnehmer

und den Coaches des III. ELSA Deutschland

Verwaltungsrechts Moot Courts für ihr Engagement

und ihre harte Arbeit bedanken, die in die Erstellung

der Schriftsätze und die Vorbereitung auf die

mündliche Verhandlung geflossen ist.

Aylin Hikl

Ebenfalls besonderer Dank geht an unseren

Projektpartner DOMBERT Rechtsanwälte, der uns

nicht nur den Sachverhalt erstellt, die Schriftsätze

korrigiert und bereits zum zweiten Mal die

Möglichkeit gegeben hat in dessen Kanzlei einen

Pre-Moot auszurichten. Auch unterstützt er uns

finanziell und organisatorisch bei der Planung der

Finalrunde. Herr Prof. Dr. Dombert übernahm

zudem in diesem Jahr die Schirmherrschaft des

EDVMC.

Wir bedanken uns bei unserem Praxispartner Juris,

der den EDVMC während der gesamten Laufzeit

durch kostenlose Zugriffe auf die Datenbank,

Webinare, Geschenke für die Zuschauer und

Sachpreise für die Finalisten unterstützt hat, sowie

dem Deutschen Anwaltverein e.V. für die finanzielle

Unterstützung des Projekts.

Bundesentscheid - 08. November 2019

-15-

The European Law Students' Association

GERMANY


ELSA DEUTSCHLAND MOOT COURT

IM VERWALTUNGSRECHT

seit 2017

The European Law Students' Association

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