EDVMC Broschüre 2019
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ELSA DEUTSCHLAND MOOT COURT
IM VERWALTUNGSRECHT
SEIT 2017
ELSA DEUTSCHLAND
VERWALTUNGSRECHTS MOOT COURT
BUNDESENTSCHEID
08. NOVEMBER 2019
OBERVERWALTUNGSGERICHT BERLIN-BRANDENBURG
- BEGLEITBROSCHÜRE -
The European Law Students' Association
GERMANY
INHALTSVERZEICHNIS
GRUßWORT - PROF. DR. MATTHIAS DOMBERT ............................................................................................................................4
GRUßWORT - AYLIN HIKL ............................................................................................................................................................................6
ÜBER ELSA ...............................................................................................................................................................................................................7
DIE ELSA MOOT COURTS ..............................................................................................................................................................................8
GESCHICHTE DES EDVMC ................................................................................................................................................................................9
ABLAUF & AKTEURE .........................................................................................................................................................................................11
REICHWEITE DES EDVMC .................................................................................................................................................................................12
SACHVERHALT ......................................................................................................................................................................................................13
RÜCKBLICK ..............................................................................................................................................................................................................15
DANKSAGUNG ........................................................................................................................................................................................................16
IMPRESSUM
Herausgegeben von ELSA-Deutschland e.V., Rohrbacher Strasse 20, 69115 Heidelberg, Ansprechpartnerin: Aylin Hikl
Layout: Timotheus Kredel, Texte: Aylin Hikl, Fotos: Nico Linde - © 2019
Bundesentscheid - 08. November 2019
-2-
The European Law Students' Association
GERMANY
GRUßWORT - Prof. Dr. Matthias Dombert
Im Nachhinein wundert man sich, warum es eigentlich
bis zum Jahr 2017 gedauert hat, ehe ein Moot Court für
Verwaltungsrecht ins Leben gerufen wurde. Schließlich
ist diese Ausbildungsform einer simulierten Gerichtsverhandlung
anderen juristischen Disziplinen
schon seit Jahrzehnten vertraut, ja als verwaltungsrechtlicher
und mit Ausbildungsfragen vertieft befasster
Praktiker sieht man sich fast mit schlechtem Gewissen
der Frage gegenüber, warum man nicht selbst auf die
Idee einer solchen Wettbewerbskonzeption auf dem
Ge-biet des Verwaltungsrechts gekommen ist: Umso
größer ist die Freude über die Idee und vor allem über
das Engagement, das insbesondere ELSA Deutschland in
der Organisation, der Vorbereitung und Durchfüh-rung
des Moot Courts Verwaltungsrecht zeigt. Für denjenigen,
der sich dem Verwaltungsrecht verbunden fühlt, ist allein
dies schon Anlass genug, Organisatoren und Teilnehmer
zu unterstützen.
Die Unterstützung gilt aber auch und vor allem der
Sache. Denn mit dem Verwaltungsprozess und den im
Mittelpunkt des alljährlichen Wettbewerbs stehenden
verwaltungsrechtlichen Fragen wird das Augenmerk in
der Ausbildung auf einen Rechtsbereich gelenkt, der
vielleicht aus dem Blickwinkel der Studierenden nicht
so hip daherkommt wie Rechtsfragen internationaler
Transaktionen, telekommunikationstechnischer
Her-ausforderungen oder des staatenübergreifenden
Steuerrechts. Denn gerade Verwaltungsprozess und Verwaltungsrecht
kennzeichnen eine Konstellation, die mehr
denn je Aktualität genießt. Klammert man das Strafrecht
einmal aus, gibt es keine Verfahrensgestaltung, in der
sich (neben sozial- und steuerrechtlichen Verfahren)
Bürger und Staat so diametral gegenüberstehen wie dies
auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts der Fall ist. Im
Spannungsverhältnis zwischen behördlichen Befugnissen
und privaten Rechtsbereichen geht es um nicht mehr
und nicht weniger als die rechtstaatliche Ausgestaltung
des Freiheitsbegriffs und damit um ein Thema, dem
schon angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen,
einer immer stärker werdenden Uni-formität
und unübersehbarer gesellschaftlicher Umbrüche
überragende Bedeutung zukommt. Und schließ-lich
widmet sich der Moot Court Verwaltungsrecht mit der
Verwaltungsgerichtsbarkeit einem Bereich, der auch und
gerade beim Gesetzgeber manchmal aus dem Blick zu
geraten droht. Gerade die Verwaltungsge-richtsbarkeit
verkörpert ein Stück Rechtskultur, das für den Standort
Bundesrepublik prägend ist und um das uns andere
Staaten beneiden. Wie kein anderer Gerichtszweig
ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Lage, die
unterschiedlichen Rechts- und Freiheitsbereiche in
mehrpoligen Rechtsverhältnissen auszutarieren: Man
denke nur an die gerichtlichen Auseinandersetzungen,
in denen Nachbarn oder Umweltorganisationen
Behördenentscheidungen zu Gunsten eines
Anlagenbetreibers überprüfen lassen.
-3- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
GRUßWORT - Prof. Dr. Matthias Dombert
Dass die Aufmerksamkeit angehender Juristinnen
und Juristen bereits in der Ausbildung auf diesen
Bereich gelenkt wird, ist der große Verdienst von ELSA
Deutschland e.V. und der Grund dafür, warum Praktiker
eben nicht nur aus der Anwaltschaft, sondern auch
aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit den Moot Court im
Verwaltungsrecht unterstützen. Der Dank gilt in diesem
Zusammenhang insbesondere den Richterinnen und
Richtern des Oberverwaltungsgerichts für die Länder
Berlin und Brandenburg und ihrem Präsidenten Joachim
Buchheister!
Wir alle wollen damit den Einsatz und den Fleiß von Studentinnen
und Studenten würdigen, die sich neben der universitären
Ausbildung die Zeit nehmen, um sich an praxisorientierten
Fällen in der Rolle als Kläger- oder Beklagtenvertreter
zu üben. In diesem Sinne freue ich mich die Teilnehmer an
der Vorbereitungsveran-staltung und der Endausscheidung in
Berlin und Brandenburg begrüßen zu können. Ich hoffe, dass
alle Teilnehmer daher sagen: Die Mühe war es wert …
Prof. Dr. Matthias Dombert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Vorsitzender des Verwaltungsrechtsausschusses des Deutschen
Anwaltvereins
-4- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
GRUß WORT - AYLIN HIKL
Liebe Teilnehmer, liebe Gäste, liebe Unterstützer und
Leser,
ich begrüße Sie im Namen von ELSA-Deutschland
e.V. ganz herzlich zum Bundesentscheid des III. ELSA
Deutschland Verwaltungsrechts Moot Courts hier im
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Ich, und ich denke auch einige andere von euch, sind
heute das erste Mal in Berlin. Eine erfolgreiche dritte
Edition des ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot
Court findet heute ihren Höhepunkt.
Ich kann sagen, ich könnte mir keinen besseren, ersten
Besuch in Berlin vorstellen! Der ELSA Deutschland
Verwaltungsrechts Moot Court ermöglicht es
Studierenden, ihr hart erarbeitetes, theoretisches Wissen
in die Praxis umzusetzen. Durch die Teilnahme erhalten
sie zudem die Gelegenheit, spannende Einblicke in den
möglichen Beruf des Rechtsanwalts im Bereich des
Verwaltungsrechts zu erlangen. Die Teams stellen ihren
gesamten Mut, ihr Ideenreichtum und ihre rhetorischen
Fähigkeiten unter Beweis. Außerdem schulen sie ihre
fachlichen Kenntnisse im Bereich des Verwaltungsrechts
und stärken durch das öffentliche Auftreten sowohl ihr
Selbstbewusstsein als auch ihre Soft Skills.
In den vergangen drei Monaten haben die Teams ihre
juristische Expertise in die Erstellung von Klage und
Klageerwiderung einfließen lassen. Durch die Teilnahme
an dem Pre-Moot haben die Teams Spontanität, rhetorische
Fähigkeiten und Teamgeist bewiesen. Die Verfasser der
vier besten Schriftsätze haben nun heute die Chance und
die große Ehre vor einer echten Richterbank ihr Können
unter Beweis zu stellen. Ich freue mich daher sehr, dass das
Oberverwaltungsgericht in Berlin-Brandenburg für den
Bundesentscheid seine Türen öffnet und so Studierenden
aus ganz Deutschland die einzigartige Möglichkeit bietet,
ihren Fall hier zu verhandeln.
Mein besonderer Dank geht an die Anwälte und
MitarbeiterInnen der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte
für die umfangreiche Unterstützung in Hinblick auf
den gesamten EDVMC. Ebenso bedanke ich mich
bei Herrn Dr. Axel Schreier und den Richtern des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die heute
besonderes Engagement zeigen, indem sie ehrenamtlich
die Richterbank besetzen.
Nun wünsche ich den Teilnehmern der vier Teams viel
Erfolg und allen Unterstützern und Zuschauern spannende
Verhandlungen und viel Spaß beim Bundesentschied des
III. ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Courts.
Ihre
Aylin Hikl
Bundesvorstand für Akademische Aktivitäten 2019/20
Bundesentscheid - 08. November 2019
-5-
The European Law Students' Association
GERMANY
ÜBER ELSA
Die European Law Students’ Association (ELSA) steht für
die weltweit größte, unabhängige, politisch neutrale und
als gemeinnützig anerkannte internationale Organisation
von Jurastudenten, Rechtsreferendaren und jungen
Juristen.
ELSA-Deutschland e.V. ist Mitglied des internationalen
Dachverbandes ELSA, mit Sitz in Brüssel. Es sind
insgesamt 44 nationale ELSA Gruppen aus ganz Europa
mit ca. 50.000 Mitgliedern an über 260 Universitäten
und Hochschulen europaweit vertreten.
ELSA-Deutschland e.V. ist eines dieser 44 Länder und
selbst Dachverband von 43 Fakultätsgruppen. Die
Fakultätsgruppen mit ihren insgesamt 11.500 Mitgliedern
sind wiederum selbstständig an den Universitäten und
Hochschulen organisiert. Jede der Fakultätsgruppen
ist ein eigenständiger, eingetragener Verein mit einem
eigenen lokalen Vorstand. ELSA-Deutschland e.V.
ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der ideelle
Unterstützung durch seinen Beirat sowie ideelle und
finanzielle Unterstützung durch seinen Förderkreis
findet.
ELSA bietet Juristen vom ersten Semester an bis zum
Eintritt in das Berufsleben die Chance, den Blick über den
nationalen und universitären Tellerrand hinauszuwerfen,
Vorurteile abzubauen und ein Gespür für internationale
Zusammenhänge zu entwickeln.
Junge und engagierte Jurastudenten haben es sich nicht
nur zur Aufgabe gemacht, die juristische Ausbildung
durch praxisorientierte Angebote zu bereichern, sondern
darüber hinaus den Dialog unter jungen Europäern auf
dem Gebiet der Rechtswissenschaften zu fördern. Mit
Blick auf die zunehmende Angleichung der Rechtssysteme
und die wachsende Internationalisierung der Wirtschaft
bietet ELSA die nötige Inspiration, um den Weg zu einem
gemeinsamen Europa zu ebnen.
Außerdem leistet ELSA mit einer Vielzahl an
juristischen Wettbewerben einen großen Beitrag zu
einer praxisnäheren Ausbildung, in denen besonders
die Soft Skills der Teilnehmer ausgebildet werden.
Egal ob die Teilnahme am größten zivilrechtlichen
Moot Court im deutschsprachigen Raum – dem ELSA
Deutschland Moot Court oder dem ELSA Deutschland
Verwaltungsrechts Moot Court, Reisen für ELSA Law
Schools oder Konferenzen ins Ausland, englischsprachige
Wettbewerbe oder der Kontakt zu Studenten anderer
Universitäten in Deutschland aber auch ganz Europa -
ELSA macht was aus deinem Studium!
Schließlich vereint ELSA junge Jurastudierende durch
das akademische Zusatzangebot zum Studium, ebenso
wie durch gemeinsame Erfahrungen und den Austausch
zwischen jungen, gleichgesinnten Menschen anderer
Nationen.
-6- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
DIE ELSA MOOT COURTS
Vor zwei Jahren erweitere ELSA-Deutschland e.V.
sein Veranstaltungsportfolio um einen Moot Court
im öffentlichen Recht. 2018 fand zum zweiten Mal
der von ELSA-Deutschland e.V. organisierte ELSA
Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court (EDVMC)
statt! Nach der Erstellung von Klage- und anschließend
Beklagtenschriften erhielten die vier punktbesten
Teams die Möglichkeit, den Fall in vor den Richtern
am Verwaltungsgericht in Düsseldorf zu verhandeln.
Aufgrund der sehr positiven Resonanz im Netzwerk und
der hohen Nachfrage ist der Moot Court dieses Jahr in die
3. Edition gegangen.
Bereits seit über 25 Jahren wird parallel der ELSA
Deutschland Moot Court (EDMC) ausgetragen.
Seit langem ist es auch Tradition, dass das Finale
des Wettbewerbs in den Räumlichkeiten des
Bundesgerichtshofs stattfindet und von einer Richterbank,
bestehend aus Richtern am Bundesgerichtshof und
Rechtsanwälten mit Zulassung zum Bundesgerichtshof,
geleitet und bewertet wird. ELSA-Deutschland e.V. nahm
bereits am Anfang der 1990er Jahre eine Vorreiterrolle ein
und rief damit ein damals einzigartiges Projekt ins Leben.
Der EDMC behandelt deutsches Zivil- und
Zivilprozessrecht und der EDVMC das deutsche
Verwaltungsrecht. Beide Moot Courts zeichnen sich so im
Gegensatz zu vielen anderen Moot Courts dadurch aus,
examensrelevante Inhalte zu behandeln und sind zeitlich
gut mit dem Studium vereinbar, ohne ein Freisemester
nehmen zu müssen.
Der internationale Dachverband u n s e r e s
Vereins, ELSA International, richtet zwei der
weltweit renommiertesten Moot Courts aus. Zum
einen die John H. Jackson Moot Court Competition,
in Zusammenarbeit mit der Welthandelsorganisation
(WTO) die in diesem Jahr zum 18. Mal stattfindet.
In zwei Runden diskutieren die Teilnehmer einen
fiktiven Fall rund um das GATT, GATS und das
TRIPS, die wichtigsten völkerrechtlichen Verträge des
Welthandelsrechts. Dabei vertreten sie in einer Runde als
Kläger, in der nächsten als Beklagter, die Staaten, die eine
Lösung ihrer Streitigkeiten vor dem Dispute Settlement
Body der WTO suchen.
Der andere von ELSA International organisierte Moot
Court ist die European Human Rights Moot Court
Competition (EHRMCC) in Kooperation mit dem
Europarat. Gegenstand dieses Wettbewerbs sind Verstöße
gegen die Europäische Menschenrechtkonvention. In
diesem Jahr wird es das erste Mal Regional Rounds
geben, an welchen die Teilnehmer nach dem Einreichen
eines schriftlichen Gutachtens teilnehmen. Die 18
besten Teams aus ganz Europa bekommen sodann die
Möglichkeit, in der mündlichen Finalrunde vor Richtern
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in
Straßburg ihr Können unter Beweis zu stellen. Beide
internationalen ELSA Moot Courts finden in englischer
Sprache statt.
Bundesentscheid - 08. November 2019
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The European Law Students' Association
GERMANY
GESCHICHTE DES EDVMC
Am 12. April 2017 erschien fast zeitgleich auf der Website
und der Facebook Seite von ELSA-Deutschland e.V.
die Überschrift „Wir erweitern unser Veranstaltungsportfolio
um ein Projekt im öffentlichen Recht“. Zwei
Jahre ist diese Erweiterung jetzt her. Das jüngste Projekt
von ELSA-Deutschland e.V. geht in diesem Jahr bereits
in die dritte Edition: der ELSA Deutschland Verwaltungsrechts
Moot Court.
Der Bundesvorstand 2016/2017 beschrieb damals zutreffend
anhand des Zitats „Und jedem Anfang wohnt ein
Zauber inne“ (Hermann Hesse), welch bedeutsamen
Meilenstein sie für ELSA-Deutschland e.V. gelegt hatten.
Der Bundesvorstand 2018/19 las das Gedicht weiter
und entdeckte den Vers „Wir sollen heiter Raum und
Raum durchschreiten“ (Hermann Hesse). Die Reichweite
der zweiten und der dritten Edition beweist, dass
der Funken, der 2017 im Netzwerk von ELSA-Deutschland
e.V. übersprang, nach und nach zu einem Feuer
entfacht. Die ersten zwei Schritte sind gemacht, jetzt
kommt der dritte!
Doch was steckt eigentlich hinter dem ELSA Deutschland
Verwaltungsrechts Moot Court (EDVMC) und
wie kam es dazu?
Hier repräsentierten sie ELSA-Deutschland e.V. und
präsentierten die Ergebnisse der vorgeschalteten Legal
Research Group. Zudem konnten sie viele Impressionen
und Ideen für ihre darauffolgende Jahresplanung
sammeln, insbesondere durch ein Gespräch mit dem
Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzenden
des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter und
Verwaltungsrichterinnen, Dr. Robert Segmüller, der
selbst ehemaliges ELSA-Mitglied war. Da bis zu diesem
Zeitpunkt der Bereich des Öffentlichen Rechts von
ELSA nicht bedient war, kam man schnell zu dem Konsens:
ein Moot Court im Öffentlichen Recht, vielmehr
im Verwaltungsrecht muss her.
Auf diesen Konsens hin folgten eine umfassende Recherche
und Planung, die mit Sicherheit auch sehr vieler
anstrengender Tage bedurfte. Nach und nach fanden
sich viele Förderer und Unterstützer dieses Projekts,
sodass am 12. April 2017 dann die Veröffentlichung der
Veranstaltungsportfolio-Erweiterung den Startschuss
gab. Die mündliche Verhandlung am 15. September 2017
bewies, dass sich die Mühen gelohnt hatten und der
einstmalig auf dem Deutschen Juristentag entstandene
Gedanke, ein voller Erfolg war.
Der Bundesvorstand 2016/2017 verbrachte direkt zu
Amtsjahresbeginn eine Woche beim 71. Deutschen Juristentag
in Essen.
-8- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
GESCHICHTE DES EDVMC
Diesen Erfolg hat der Bundesvorstand 2016/17 eingeleitet,
spezifiziert und umgesetzt. Dies hätte aber nicht
ohne die Unterstützung einiger ELSA Alumni und
Externen funktioniert. So haben ehemalige Bundesvorstandsmitglieder
den sehr ansehnlichen Sachverhalt
geliefert, Juris für die Teilnehmer intensive Webinare
angeboten und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter
und Verwaltungsrichterinnen zusammen mit Dombert
Rechtsanwälte die Korrektoren gestellt. All diese Kooperationen
konnten wir sowohl in der zweiten als auch
in der dritten Edition weiterführen und ausbauen.
Insgesamt haben sich für die dritte Edition fünf Teams
auf eine Teilnahme beim EDVMC beworben, wovon
sich die vier besten Teams für das heutige Finale durchsetzen
konnten.
Auch uns ist es ein besonderes Anliegen, diesen Zauber,
entfacht durch den Bundesvorstand 2016/2017, an die
jungen Juristen und Juristinnen heranzutragen. Das Ziel
des ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
ist es, das Rechtsgebiet des Verwaltungsrechts durch
die praktische Anwendung nahbarer und attraktiver
zu gestalten. Wir sind stolz, hiermit einen wichtigen
und ergänzenden Teil zur Juristenausbildung beitragen
zu können und freuen uns auf einen tollen Abschluss
beim Bundesentscheid des dritten ELSA Deutschland
Verwaltungsrecht Moot Courts am Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg.
-9- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
ABLAUF & AKTEURE
11:00 UHR
11:15 UHR
12:15 UHR
12:45 UHR
13:45 UHR
15:45 UHR
16:45 UHR
17:00 UHR
BEGRÜßUNG
1. VORRUNDE
PAUSE
2. VORRUNDE
MITTAGSPAUSE
FINALE
SIEGEREHRUNG
ENDE
TEAM DÜSSELDORF:
ALINA HUFMANN
MAX OESTERWIND
TEAM HAMBURG:
TORBEN WASSERMANN
REBECCA LORENZ
TEAM GÖTTINGEN:
RICHTERBANK:
RICHTERIN AM VERWALTUNGSGERICHT
ANTONIA KÄSTLE
RICHTER DR. JAMES BEWS
RICHTER AM
OBERVERWALTUNGSGERICHT DR. AXEL
SCHREIER
JANA MÜSER
LARISSA LEUCHTENBERGER
TEAM PASSAU:
LAURENZ WEIGAND
TIM RENNER
-10- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
REICHWEITE DES EDVMC
DÜSSELDORF
HAMBURG
GÖTTINGEN
PASSAU
PRE-MOOT ZUM EDVMC:
POTSDAM
PRE-MOOT
TEILNEHMER
BUNDESENTSCHEID
Bundesentscheid - 08. November 2019
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The European Law Students' Association
GERMANY
SACHVERHALT
Eventmanager A hat genug. Die gastronomische Szene der Bundeshauptstadt ist ausgelaugt, Clubs
müssen schließen, A spürt, dass sich die Erlebniserwartungen des Publikums ändern. Inspiriert von
Veranstaltungserfahrungen im Südwesten Deutschlands – dort findet schon seit Jahren ein mehrtätiges
Musikfestival an einer Autorennstrecke statt –, will A Ähnliches und doch ganz anderes im Nordosten der
Republik verwirklichen. Ein Ort ist in Mecklenburg-Vorpommern schnell gefunden, der Name des Events
auch. Da die für die Durchführung eines Freiluftfestivals zur Verfügung stehenden Flächen einer früheren
Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft um einen kleinen See gelegen sind – in den früher
einmal die Abwässer der benachbarten Tierhaltungsanlage abgeleitet worden sind –, entwirft A schnell ein
Veranstaltungskonzept, das unter der Überschrift „Walzer am Weiher“ ein Musikfestival beinhaltet und bei dem
vier Tage lang verschiedene Veranstaltungen von Musik, Theater, Rezitationen die Gäste unter freiem Himmel
unterhalten sollen.
Markterkundungen ergeben, dass die Nachfrage groß ist. 50.000 Gäste kann A durchaus erwarten. Entsprechend
sind auch die Anforderungen an den organisatorischen wie rechtlichen Rahmen für ein derartiges Freiluftfestival.
Da die Besucher mehrere Tage auf dem Festival bleiben sollen und wollen, beantragt und erhält A von der
zuständigen Behörde die nach naturschutzrechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigung zum Aufstellen
und Benutzen von Zelten auf dem Gelände. Die zuständige Behörde setzt durch immissionsschutzrechtliche
Anordnung angesichts der lärmintensiven Musikdarbietungen – der in der Festivalüberschrift angesprochene
Walzer gehört tatsächlich nicht zum vorgesehenen Konzertprogramm – auch gesonderte Lärmschutzwerte und
Ruhezeiten fest. Besondere Sorgfalt erfordert es von A, sich Gedanken über die Sicherheit der erwarteten 50.000
Besucher zu machen. Das von A erarbeitete Sicherheitskonzept sieht neben näher bezeichneten Maßnahmen
zum Kartenverkauf und der Einlasskontrolle die Gestellung von
mehreren hundert Ordnern vor; zudem beinhaltet es auch Maßnahmen zur Gewährleistung ausreichender
medizinischer und sanitätsdienstlicher Absicherung und eine ausreichende Brandschutzvorsorge. Die
Ordnungsbehörde hatte A signalisiert, dass die Veranstaltung ohne ein solches Sicherheitskonzept wegen der
hohen Zahl an Besuchern nicht stattfinden könne.
Für Diskussionen zwischen A und der örtlichen Ordnungsbehörde sorgt die Frage, ob und inwieweit eine starke
Polizeipräsenz während der Veranstaltungsdauer auf dem Festivalgelände vonnöten ist. Die Ordnungsbehörde
verlangt, dass sich A im Sicherheitskonzept vorweg mit Polizeistreifen einverstanden erklärt und einen Platz
für eine mobile Polizeiwache auf dem Gelände vorsieht. A hält dies mit Blick auf eine von ihm verneinte
Notwendigkeit und den friedlichen Charakter der Veranstaltung nicht für geboten. Nachdem er dies der Behörde
dargelegt, das erarbeitete Sicherheitskonzept aber nicht nachgebessert hat, ist er umso erboster, als ihm die
zuständige Ordnungsbehörde am 17.06.2019 im Rahmen der Anhörung den Entwurf einer Ordnungsverfügung
übermittelt, die ihm gar nicht behagt.
Der Bescheidentwurf sieht drei Regelungen vor. Zunächst gibt er dem Veranstalter auf, alle im Sicherheitskonzept
vorgesehenen Maßnahmen zum Kartenverkauf, der Einlasskontrolle und den vorgesehenen Ordnern während
der Veranstaltung vom 07.08. – 11.08.2019 auch um- und durchzusetzen. Besondere Verärgerung bewirkt bei A
aber, dass der Entwurf der Ordnungsverfügung daneben nachfolgende „Auflagen“ enthält. Der Bescheidentwurf
sieht vor, dass A zunächst aufgegeben wird, unmittelbar benachbart an den Einsatzstandort für die Rettungsstelle
die Errichtung einer „mobilen Polizeiwache“ zu dulden, die „für die Dauer des Festivals sechs Beamten Arbeitsund
Übernachtungsmöglichkeiten“ gewährleistet. Zudem soll angeordnet werden, dass A durch entsprechende
Personalorganisation eine Begleitung der diensthabenden Beamten auf dem Festivalgelände für die „polizeilich
erforderlichen Streifengänge“ gewährleistet. Zur Begründung für beide Regelungen beruft sich die zuständige
Ordnungsbehörde auf polizeiliche Erkenntnisse, die in den letzten Jahren bundesweit bei Popkonzerten oder
-12- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
Freilichtveranstaltungen gewonnen worden sind. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse – so der Bescheidentwurf
– haben ergeben, dass die Maßnahmen auf der von A geplanten Veranstaltung mit Blick auf die Gefahr der
Begehung von Straftraten wie Taschendiebstählen und Betäubungsmitteldelikten gerechtfertigt seien. A habe
wiederholt erkennen lassen, dass er die Polizei nur bei begründeten Anlässen auf das Gelände lassen wolle.
Um zu verhindern, dass der Zugang zu dem umzäunten Gelände im Einzelfall verzögert werde, müsse die
Präsenz der Polizei auf diesem daher dauerhaft gewährleistet sein. A nimmt das Anhörungsverfahren zum
Anlass, demgegenüber seine Sichtweise vorzulegen. Er möchte primär die Polizei vom Veranstaltungsgelände
fernhalten, damit diese die Feierlaune der Gäste nicht störe. Es sei schon unklar, ob und inwieweit überhaupt
gegen ihn irgendwelche ordnungsbehördlichen Maßnahmen gerichtet werden könnten. Wenn es überhaupt
zu der Erfüllung von Straftatbeständen komme, sei dies von Besuchern zu verantworten, die nicht seinem
Verantwortungsbereich unterliegen würden. Polizeirechtlich gesprochen sei er mitnichten „Störer“. Im
Übrigen fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage. Soweit die Behörde sich auf § 59 Abs. 2 SOG MV berufe,
habe er schon Zweifel, ob das Grundstück überhaupt „öffentlich zugänglich“ sei, im Übrigen gehe sowohl die
Errichtung einer mobilen Polizeiwa che als auch die vom Bescheid vorausgesetzte Bestreifung des Geländes über
das von § 59 Abs. 2 SOG MV gestattete „Betreten“ hinaus. Nichts anderes gelte, wenn die Behörde sich auf die
allgemeine polizeiliche Generalklausel berufe. Auch insoweit fehle es an den Voraussetzungen.
Die Einwendungen des A bleiben unerhört. Die Behörde erlässt den angekündigten Bescheid mit den
vorstehend dargestellten Regelungen. Sie ordnet gleichzeitig die sofortige Vollziehbarkeit ihrer Verfügung
an. Zur Begründung macht sie geltend, da die Veranstaltung bereits im August stattfinden solle, könne eine
Entscheidung über einen möglichen Rechtsbehelf des A in einem Hauptsacheverfahren angesichts des großen
Sicherheitsbedürfnisses nicht abgewartet werden. A lässt durch die von ihm beauftragten Rechtsanwälte
Widerspruch einlegen und beauftragt seine Anwälte, einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO zu stellen. Verärgert
über die in der Ordnungsverfügung enthaltenen „Auflagen“ in der Ordnungsverfügung möchte A nun auch
wissen, ob die Behörde ihn überhaupt zwingen kann, sich an das Sicherheitskonzept zu halten. Für die zuständige
Ordnungsbehörde ist dies ein Fall von außerordentlich großer Bedeutung. Auch sie beauftragt Rechtsanwälte,
die in dem zu erwartenden Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ihre Interessen wahrnehmen sollen.
Bundesentscheid - 08. November 2019
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The European Law Students' Association
GERMANY
RÜCKBLICK II. EDVMC
-14- ELSA Deutschland Verwaltungsrechts Moot Court
DANKSAGUNG
Im Namen von ELSA-Deutschland e.V. möchten wir
uns besonders bei Herrn Dr. Axel Schreier für die
umfangreiche Unterstützung und Zusammenarbeit
bei der Finalrunde bedanken. Auch bedanken wir
uns bei der Richterin am Verwaltungsgericht Frau
Antonia Kästle und bei dem Richter Dr. James Bews
für Ihren Einsatz und Ihre Zeit, die Sie sich heute
und bei der Vorbereitung auf das heutige Finale
genommen haben.
Vor allem möchten wir uns bei jedem Teilnehmer
und den Coaches des III. ELSA Deutschland
Verwaltungsrechts Moot Courts für ihr Engagement
und ihre harte Arbeit bedanken, die in die Erstellung
der Schriftsätze und die Vorbereitung auf die
mündliche Verhandlung geflossen ist.
Aylin Hikl
Ebenfalls besonderer Dank geht an unseren
Projektpartner DOMBERT Rechtsanwälte, der uns
nicht nur den Sachverhalt erstellt, die Schriftsätze
korrigiert und bereits zum zweiten Mal die
Möglichkeit gegeben hat in dessen Kanzlei einen
Pre-Moot auszurichten. Auch unterstützt er uns
finanziell und organisatorisch bei der Planung der
Finalrunde. Herr Prof. Dr. Dombert übernahm
zudem in diesem Jahr die Schirmherrschaft des
EDVMC.
Wir bedanken uns bei unserem Praxispartner Juris,
der den EDVMC während der gesamten Laufzeit
durch kostenlose Zugriffe auf die Datenbank,
Webinare, Geschenke für die Zuschauer und
Sachpreise für die Finalisten unterstützt hat, sowie
dem Deutschen Anwaltverein e.V. für die finanzielle
Unterstützung des Projekts.
Bundesentscheid - 08. November 2019
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ELSA DEUTSCHLAND MOOT COURT
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