Taxi Times DACH - 2. Quartal 2020
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2. QUARTAL 2020 4,80 €
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D – A – CH
25 REGIONALSEITEN
Berlin und München
25 SONDERSEITEN
Taxi-Trennschutz
TAXI
VERLÄSSLICH – KREATIV – WANDELBAR
TAXI TROTZT DER KRISE
Kranken- und Dialysefahrten
DIE GROSSE
PATIENTENTREUE
Maskenpflicht im Taxi
EIN PLUS
AN SICHERHEIT
Tipps zur Dokumentation
NACHWEISBARE
SOFORTHILFEN
EINE BRANCHE
TROTZT EINEM
VIRUS
Da taucht plötzlich eine Pandemie
auf, die das komplette bisherige
Leben auf den Kopf stellt
und die Wirtschaft völlig lähmt.
Zahlreichen Branchen wird von
einem Tag auf den anderen ihre
Geschäftsbasis entzogen. Davon
sind auch die Taxiunternehmer
betroffen, doch die können ihren Betrieb nicht einfach schließen,
sondern müssen (und wollen) aufgrund ihrer Beförderungs- und
Betriebspflicht trotz aller gesundheitlichen Risiken weiterfahren.
Beispiel gefällig? 1,6 Millionen Dialysefahrten führen Taxi- und
Mietwagenbetriebe monatlich durch. Wie heftig wäre der Aufschrei
in der Bevölkerung gewesen, wenn sich der Taxiunternehmer
bei seiner Gewissensfrage bedingungslos für die Gesundheit und
gegen die Aufrechterhaltung der mobilen Daseinsvorsorge entschieden
hätte und dadurch Dialysepatienten nicht mehr dreimal
pro Woche zur lebenserhaltenden Behandlung gefahren worden
wären?
Mit dem Einbau diverser Trennschutzeinrichtungen wurde schnell
eine Zwischenlösung geschaffen, die sich immer mehr als langfristige
Vorkehrung herausstellte. Dem Thema Trennschutz ist deshalb
in dieser Ausgabe ein 25-seitiges Special gewidmet.
Die Schutzlösungen, die seit Beginn der Corona-Krise in mittlerweile
über 3.300 Taxis eingebaut wurden, sind nur die Spitze
eines Eisbergs an Innovationen und Maßnahmen, mit denen eine
Branche Umsatzverluste von bis zu 80 Prozent wenigstens teilweise
kompensierte.
Diese Sonderausgabe der Taxi Times greift diese Ideen auf. Und
weil es viele waren, ist der Umfang dieses Heftes deutlich höher
als sonst üblich. Was auch daran liegt, dass sich viele Partner und
Freunde der Taxi-Industrie an dieser Ausgabe beteiligt haben. Sie
demonstrieren mit ihren Werbeanzeigen, deren Preis coronabedingt
deutlich gesenkt wurde, ihren Glauben an die Branche und
zeigen sich auch und gerade in Krisenzeiten als Unterstützer des
Taxigewerbes. So konnte jene Ausgabe entstehen, die Sie, lieber
Leser, gerade in Ihren Händen halten. Ein Dokument der Stärke,
der Innovationskraft und der Verlässlichkeit einer Branche, die
auch ein Virus nicht unterkriegen kann.
INHALT
HYGIENE IM TAXI
4 Wie vielfältig Taxis desinfiziert werden
MASKENPFLICHT
6 Wer soll, wer muss in Taxis eine Maske tragen?
TAXI ERGÄNZT ÖPNV
9 Ausgedünnte Lininenverkehre setzen auf Taxis
SCHÜLERVERKEHRE + KRANKENBEFÖRDERUNG
12 Kostenerstattung wird zum Drama in drei Akten
14 Kassen zahlen Corona-Zuschlag
STAATSHILFEN
16 Tipp: Dokumentieren für eine Nachprüfung
TAXIZENTRALEN
18 Stundung und Gebührenreduzierung
19 Zentrale mit alternierender Auftragsvermittlung
WETTBEWERBSRECHT
21 Das vierte Urteil: Uber verliert in Düsseldorf
TAXI INTERNATIONAL
24 Corona News aus der Taxi-Welt
25 Russland-Delegation tourt durch Deutschland
GASTKOMMENTAR
28 Mindestlohnerhöhung muss verschoben werden
NEUSTART + IN EIGENER SACHE
30 Appell zum Wieder-Hochfahren der Wirtschaft
32 Warum der Taxi Times-Server schlappmachte
32 Impressum
TITELFOTO: Aobe Stock / AA+W FOTO: Taxi Times
Im Hinblick auf eine Zeit, die hoffentlich bald wieder „normal“ sein
wird, möchte ich schon jetzt an die politisch Verantwortlichen für
die Zeit nach Corona appellieren: „Liebe Politiker, bitte behalten
Sie diese Verlässlichkeit der Taxibranche allzeit im Gedächtnis und
denken Sie vor allem dann daran zurück, wenn über die geplante
PBefG-Änderung beraten wird oder wenn demnächst wieder ein
Lobbyist von Uber, Free Now und anderen Pseudo-Beförderern
vor Ihrer Tür steht.“
Jürgen Hartmann
(Chefredakteur)
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TAXI 2. QUARTAL 2020
3
HYGIENE IM TAXI
DESINFIZIEREN
NACH REZEPT
Ausverkaufte Desinfektionsmitttel erschwerten es Taxifahrern und -unternehmern
zu Beginn der Corona-Pandemie, ihre Fahrzeuge wirksam zu reinigen. Da waren
dann eben kreative Lösungsansätze gefragt.
Zu Beginn der Pandemie schien noch
ein einfaches Hände-Desinfizieren
ausreichend. Mittlerweile dominieren
Schutzmasken und Trennwände in
den Taxis.
Dieses Taxi wird
mit Trockeneis
gereinigt.
Das Ziel aller Eigenkreationen war
klar definiert: Sowohl der Fahrer
als auch der Kundenschutz mussten
sichergestellt werden, nicht nur zur
Abwehr möglicher Ansteckungsgefahren,
sondern auch, um Vertrauen bei den Kunden
aufzubauen. Das war vor allem im
Bereich der Krankenfahrten wichtig, denn
einige Kassen hatten vereinzelt Patienten
bereits geraten, sie sollten doch auf das
Taxi verzichten und sich stattdessen von
einem Familienmitglied zur Dialyse oder
Bestrahlung fahren lassen.
Wohl dem, der da schon sichtbare
Schutzmaßnahmen entgegensetzen konnte.
Erste findige Taxifahrer hatten transparente
Plastikplanen aus dem Baumarkt besorgt
und diese am Fahrzeughimmel mit Panzerband
festgeklebt. Zum Bezahlen wurde eine
aufklappbare Lücke wie bei überlappenden
Gardinen gelassen.
Weniger sichtbar für den Fahrgast
waren die vielen Hygienemaßnahmen, die
zwischen den immer seltener gewordenen
Fahrten durchgeführt wurden. Doch wie
sollte gereinigt werden? Zur Problematik,
dass viele Desinfektionsmittel nur schwer
zu bekommen waren, kam erschwerend
hinzu, dass diese bei häufigerer Anwendung
die Fahrzeugausstattung beschädigen
können, da sie meist Alkohole wie etwa
Ethanol oder Isopropanol enthalten, die
zwar effektiv desinfizieren, jedoch Oberflächen
angreifen. Ebenso sind Flächendesinfektionsmittel
nicht automatisch auch für
die menschliche Haut geeignet, da sie auch
den natürlichen Säureschutzmantel chemisch
angreifen können, sodass die
gewünschte Wirkung nach hinten losgehen
könnte. Taxifahrer haben stattdessen hautfreundliche
Desinfektionstücher bevorzugt.
HILFE IN EIGENINITIATIVE
Manche haben sich ihr Desinfektionsmittel
auch selbst zusammengestellt und dabei
auf Rezepte zurückgegriffen, die im Internet
erhältlich waren: „Man nehme 200 Milliliter
Bio-Ethanol (Speise-Alkohol, z. B. im
Baumarkt erhältlich) oder Isopropanol,
dazu entweder 1 Teelöffel Zitronensäure
(als Entkalker im Drogeriemarkt erhältlich)
in ein Viertel Liter Wasser gelöst oder etwas
Essigessenz. Gut mischen, ab in ein
gebrauchtes Sprühfläschchen, fertig.“
Wichtig neben den sofortigen Hygienemaßnahmen
war von Beginn der Pandemie
an die umfassende Desinfektion zum
Schichtwechsel, der bei Mehrwagenbetrieben
gleichbedeutend mit dem Fahrerwechsel
war. Dabei griffen viele Betriebe auf ein
Reinigungsverfahren mit Kälte zurück, bei
dem zerstäubtes Trockeneis, also gefrorenes
Kohlendioxid, das in Kühltruhen gelagert
wird und wie Schnee aussieht, mit
hohem Druck und einer Temperatur von
etwa –80°C auf die Oberfläche geblasen
wird. Das lässt nicht nur jeden Schmutzpartikel
sofort gefrieren und abfallen, sondern
auch sämtliche Bakterien. Im
Unterschied zu Viren vertragen Bakterien
keine Kälte. Da Bakterien aber den Nährboden
für Viren bilden, ist das Fahrzeug
nach einer solchen Behandlung zwar nicht
klinisch steril, könnte aber als „porentief
rein“ bezeichnet werden. Da bei diesem
Verfahren nichts nass wird, bleibt das
Innere des Fahrzeugs einschließlich der
Polster trocken und ist augenblicklich wieder
benutzbar. Der ganze Vorgang dauert
für einen Pkw rund 20 Minuten.
Eine äußerst „gehaltvolle“ Lösung hatte
sich ein Taxifahrer aus Halle ausgedacht,
der es damit sogar bis in die „Bild“-Zeitung
schaffte: Er habe in zwei Apotheken kein
Desinfektionsmittel mehr bekommen,
berichtet der Taxifahrer. Alternativ holte er
sich eine Flasche hochprozentigen Rum aus
dem Supermarkt und rieb damit Türgriffe
und jene Stellen im Außen- und Innenbereich
seines Taxis ab, mit denen seine Fahrgäste
in Kontakt gekommen waren. Der
Alkoholgeruch des 54-prozentigen Rums
wäre schnell verflogen, weshalb er auch
nicht von Fahrgästen darauf angesprochen
worden wäre, dass es im Taxi nach Alkohol
rieche.
jh
FOTOS: Stanislav Statsenko, Axel Rühle
4 2. QUARTAL 2020 TAXI
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Gerade in aktuellen Zeiten sind Partnerschaften und Verlässlichkeit wichtiger denn je.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen und die Telekom haben seit über einem Jahrzehnt
bereits viele Herausforderungen gemeistert und gemeinsam unterschiedliche Projekte initiiert
und ins Leben gerufen. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Branche ermöglicht es,
die Herausforderungen und Neuerungen des Taxigewerbes besser zu verstehen und die
gewonnenen Erkenntnisse in die Lösungsentwicklung der Telekom einfließen zu lassen.
Jüngstes Beispiel ist die Entwicklung des Taxi Buttons. Aus dem ursprünglich von der Telekom
entwickelten Service Button wurde durch zahlreiche Hinweise und konkrete Feedbacks der Taxi
Button. Mit dem Taxi Button lässt sich auf Knopfdruck ein Taxi bestellen und in den Dispositionssystemen
der Taxizentralen wird der Auftrag direkt verarbeitet. Hiermit können neue Kunden gewonnen
und an die örtliche Taxizentrale gebunden werden – gleichzeitig wird der Bestellprozess automatisiert.
„Die Telekom Deutschland ist wichtiger und fester Innovationspartner
des Gewerbes. So gelingt es uns, die jeweiligen Stärken zu bündeln
und die Mobilität von morgen gemeinsam zu gestalten.“
MICHAEL OPPERMANN
Geschäftsführer Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.
Weiterhin will die Telekom auch in ihren Kernthemen Mobilfunk und Festnetz die Branche
unterstützen. Aufgrund der Rückmeldungen der Taxiunternehmer und Taxifahrer aus dem Verband
konnten eigens für die Taxibranche angepasst Mobilfunktarife entwickelt werden. Hierzu zählt unter
anderem unser Taxifahrertarif, mit dem das Surfen und Telefonieren in Pausen- und Wartezeiten
zum kleinen Preis mehr Spaß macht sowie die eigens eingerichteten Dispositionskarten (Datenkarten)
für das Fahrzeug.
Diese und weitere Lösungen finden alle Mitglieder des Bundesverbands Taxi- und Mietwagen e. V.
auf der Telekom-Verbandsseite, die eigens für den Bedarf der Taxibranche aufgebaut und gepflegt
wird. Hier gibt es immer neue Angebote und Lösungen, die der Taxibranche den Weg in die
Digitalisierung erleichtern und unterstützen: geschaeftskunden.telekom.de/verbaende/taxi
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Partnerschaft sind die gemeinsamen Veranstaltungen,
um zukunftsorientierte Projekte innerhalb der Branche weiter zu treiben. Hierzu zählt beispielsweise
die Taxi Driving Innovation, die auch in diesem Jahr unter geänderten Bedingungen stattfindet.
Darüber hinaus ist die Telekom auch in diesem Jahr wieder auf der Europäischen Taximesse mit
interessanten Exponaten und innovativen Projekten vertreten.
KONTAKT FÜR VERBANDSMITGLIEDER
• Per Telefon: 0800 33 0 6009
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MASKENPFLICHT
MASKENPFLICHT
IM TAXI
Mit den ersten Lockerungen des Lockdowns kam im Gegenzug die Maskenpflicht.
Sie sorgte bei den Taxifahrern für große Unsicherheit, stand sie doch im Konflikt
mit diversen anderen Gesetzen.
Die erste Meldung zum Thema Maskenpflicht
in Taxis erschien am
6. April auf der Website von
Taxi Times. Damals hatte Nordhausen, der
nördlichste Landkreis Thüringens, eindringlich
empfohlen, dass man beim Einkaufen
und im ÖPNV sogenannte „Community-
Masken“ tragen sollte. Das Taxi wurde
hierbei ausdrücklich zum ÖPNV dazugezählt.
„Eine Mund-Nasen-Maske, die die
Geschwindigkeit des Ausatem-Stroms verringert
und der Verbreitung von Tröpfchen
beim Sprechen, Niesen oder Husten entgegenwirkt,
hilft dabei, andere vor einer Infektion
zu schützen“, hieß es zur Begründung
auf der Internetseite des Landratsamtes.
Ende April galt jene Maskenpflicht dann
bundesweit, wenn es auch in den verschiedenen
Bundesländern zu unterschiedlichen
Auslegungen kam. Auch die Taxibranche
tat sich zunächst schwer damit, was nun
erlaubt und explizit verboten sei.
Taxi Times konnte in einer Meldung
vom 29. April (und damit kurz vor Redaktionsschluss
dieser Ausgabe) einige offene
Fragen beantworten, allerdings nur unter
Vorbehalt. Diese vorsichtige Formulierung
kommt daher, weil sich Deutschland aufgrund
der Sorge vor einer Ansteckung mit
dem Corona-Virus seit Wochen im Ausnahmezustand
befindet und sich die Bürger
an diverse – neu aufgestellte – Länderverordnungen
halten müssen. Diese in aller
Hektik erlassenen Verordnungen stehen
oft im Widerspruch zu bestehenden rechtlichen
Bestimmungen, was oftmals erst dann
bemerkt wird, wenn die neuen Bestimmungen
bereits in Kraft getreten sind.
So steht beispielsweise die Maskenpflicht,
sofern sie bei einer Beförderung im
Taxi angewendet wird, in Widerspruch zu
dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
und der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Dabei ist die grundlegende Frage aus Sicht
des Taxigewerbes noch klar und ohne Vorbehalt
zu beantworten: Taxis gehören zum
ÖPNV, somit gilt die Maskenpflicht auch
bei Taxifahrten.
EMPFEHLUNGEN DES BVTM
Rechtlich schwieriger wird es, wenn Fahrgäste
ins Taxi einsteigen und keinen Mund-
Nasen-Schutz tragen. Das PBefG definiert
für Taxis eine Beförderungspflicht, der
Fahrgast hätte also das zwingende Recht,
gefahren zu werden. Jedoch dienen die Maskenmaßnahmen
mit höchster Priorität dem
Gesundheits- und Infektionsschutz. Unter
Berücksichtigung dieser Priorität empfiehlt
der Bundesverband Taxi und Mietwagen
e. V. (BVTM), „die Maskenpflicht im Taxi
und Mietwagen umzusetzen. […] Fahrgäste,
die diese Pflicht ablehnen, können vom Fahrer/von
der Fahrerin abgelehnt werden“.
Und umgekehrt? Darf der Fahrgast vom
Taxifahrer das Tragen einer Schutzmaske
verlangen? Immerhin gilt für das Führen
eines Kfz der § 23, Absatz 4, Satz der StVO,
wonach es Autofahrern verboten ist, ihr
Gesicht während der Fahrt zu verhüllen.
Diese Regelung zielt ursprünglich darauf
ab, dass der Fahrer/die Fahrerin auf Blitzerfotos
erkennbar sein soll, und wird bei
Verstößen mit einem Bußgeld über 60 Euro
geahndet.
Jedoch gilt auch hier die oben beschriebene
Priorität, deshalb empfiehlt der BVTM
in diesem Fall, dass Taxifahrer/Innen während
der Fahrgastbeförderung eine Schutzmaske
tragen sollten. Er beruft sich dabei
auf ein Statement des Bundesverkehrsministeriums:
„Das Tragen eines Mund- und
Nasenschutzes durch Bus- und Taxifahrer
zur Verhinderung einer Übertragung des
Virus Sars-CoV-2 [ist] nicht vom Verbot
des § 23 Abs. 4 StVO erfasst“. Doch auch
diese klar definierte Priorisierung kommt
nicht ohne zusätzliche Empfehlungen
aus: Sonnenbrillen oder Mützen sollten in
Kombination mit einer Schutzmaske nicht
getragen werden. Das wäre dann wiederum
nicht mehr mit § 23 StVO vereinbar, denn
dann ist das Gesicht de facto nicht mehr
erkennbar.
Wobei an dieser Stelle die Taxiunternehmer
berechtigterweise anführen, dass
anhand anderer im Einsatz befindlicher
Aufzeichnungsgeräte wie Fahrtenbuch
oder Taxameter jederzeit nachprüfbar ist,
welche Person im Falle einer straßenverkehrsrechtlichen
Verfehlung am Steuer
saß. Zahlreiche Taxiunternehmen hatten in
diesem Zusammenhang auch bereits klargemacht,
dass bei ihnen Gesundheitsschutz
vor Straßenverkehrsrecht steht. Sie hätten
ILLUSTRATION: Adobe Stock / Syda Productions
6 2. QUARTAL 2020 TAXI
MASKENPFLICHT
das Bußgeld für ihre Fahrer bezahlt, falls
diese tatsächlich wegen Verstoßes gegen
§ 23 StVO belangt worden wären – wenn sie
dabei einen Fahrgast im Taxi gehabt hätten.
Für Fahrten ohne Fahrgast wurde übrigens
sehr schnell eine klare Regelung definiert:
Befindet sich außer dem Taxifahrer
keine weitere Person im Taxi oder Mietwagen,
darf der Fahrer keine Maske tragen.
UNEINIGKEIT DER LÄNDER
Bleibt noch der dritte große Bereich zu klären:
Können Fahrer und Fahrgast auf eine
Maske verzichten, wenn das Taxi oder der
Mietwagen über einen Trennschutz verfügt,
wie das laut einer Erhebung von
Taxi Times bereits bei über 3.000 Taxis
(Stand 27.4.) der Fall ist?
Einer klaren Beantwortung steht der
Föderalismus im Wege. Soll heißen: Dieser
Punkt wird von jedem Bundesland anders
interpretiert. Der Bundesverband Taxi
nennt dazu Ende April diejenigen Länder,
in denen die Maskenschutz-Verordnungen
nicht durch anderweitige Schutzmaßnahmen
ersetzt wurden: Bayern, Brandenburg,
Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen. „In den
anderen Bundesländern gibt es individuelle
Regelungen, die es dringlichst zu beachten
gilt“ empfiehlt der BVTM.
Mangels klarer Verpflichtung kann auch
der Bundesverband hier nur die Empfehlung
aussprechen, dass man auch im Falle
einer verbauten Trennvorrichtung einen
Mund-Nasen-Schutz tragen solle. Dies erhöhe
nicht nur die Akzeptanz der Fahrgäste,
sich an die für sie geltenden Regulierungen
zu halten, sondern vermittle zugleich
eine starke Außenwirkung, die Sicherheit,
Verantwortungsbewusstsein und fahrgastorientiertes
Krisenmanagement in den Mittelpunkt
stellt.
Als Beleg dafür mag eine E-Mail dienen,
die unsere Redaktion Ende April von einer
besorgten Tochter erreichte. „Meine […]
Mutter (89) benötigt gelegentlich ein Taxi
für Fahrten zu Arztterminen. Bei Bestellung
eines Taxis vor ein paar Tagen wurde
ihr ausdrücklicher Wunsch nach einem
Taxi mit Trennwand geflissentlich überhört
und ignoriert, zudem weigerte sich
der Fahrer, einen Mundschutz zu benutzen.
Eine Infektion meiner Mutter durch einen
infizierten Fahrer würde angesichts ihres
Alters ihren (fast) sicheren Tod bedeuten.“
Fazit: Maskenpflicht in Taxis war zu
Beginn ein komplexes Thema, bei dem man
manches falsch, aber auch vieles richtig
machen konnte und bis heute noch kann.
Nämlich dann, wenn man tatsächlich alle
Optionen zieht, die dem Schutz vor Ansteckung
dienen. Ganz im Sinne der Botschaft
des BVTM: „Das Taxi ist und bleibt sicher,
auch in Zeiten der Krise.“
jh
FIRMENLOGO UND HEIMARBEIT
FOTO: Küçük
Der plötzliche und hohe Bedarf an Mund-Nasen-Schutz-
Masken hat auch einige Randgeschichten hervorgebracht. Ein
Augsburger Taxiunternehmer in Doppelfunktion hat Maske
und Marketing miteinander kombiniert. Burak Küçük hat
neben einem Familien-Taxibetrieb auch einen Textilbetrieb
in Augsburg. Er ist selbst als Taxiunternehmer in der Taxi
Augsburg eG organisiert. Hauptberuflich leitet er ein Mode-
Unternehmen.
„Wir haben aufgrund der hohen Nachfrage für Behelfsmasken
die Produktion auf Masken umgestellt und können nun
10.000 Masken am Tag produzieren. Deshalb habe ich dem
Augsburger Vorstand der eG vorgeschlagen, für jedes Taxi
fünf Masken mit dem Logo der eG bereitzustellen“, sagt
Burak Küçük und fügt hinzu: „Wir bieten auch unter
www.atem-mundschutz.de anderen Firmen Masken mit ihrem
eigenen Logo an. Die Masken kosten 1,95 Euro, die Mindestabnahmemenge
liegt bei 100 Stück.
Bei der Wiener Taxizentrale 40100 mussten die Masken nicht
von extern eingekauft werden, sondern wurden in Eigenproduktion
erstellt – von einer Mitarbeiterin, die sonst eigentlich
am Taxi-Service-Schalter am Wiener Flughafen arbeitet.
Sie bot der Geschäftsführung an, für alle einen Mund-Nasen-
Schutz in den Farben der Vermittlungszentrale, Schwarz und
Gelb, zu nähen, damit ihre Kollegen in der Taxizentrale besser
vor dem Corona-Virus geschützt sind. Das brachte viel Lob
vom Geschäftsführer Andreas Hödl: „Mit den Masken schützen
wir auf der einen Seite unsere Mitarbeiter und sorgen auf
der anderen Seite für ein einheitliches Erscheinungsbild. Wir
freuen uns sehr, eine so engagierte Mitarbeiterin in unserem
Unternehmen zu haben“, sagte Andreas Hödl.
hs
Die Schutzmaske als
Marketinginstrument –
ein Beispiel aus
Augsburg.
TAXI 2. QUARTAL 2020
7
Wir wünschen allen
Taxifahrerinnen und
Taxifahrern weiterhin
viel Gesundheit. Und
damit alle Taxis auch in
Zukunft sicher in Fahrt
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ÖPNV
WENN DASEINS
VORSORGE ZU TEUER IST
ÖPNV-Anbieter in Mittelstädten und kleineren Großstädten hatten während der
Ausgangsbeschränkungen so geringe Fahrgastzahlen, dass sie zeitweise Taxis
anstelle von Bussen einsetzten.
Das Taxi fungiert in vielen Städten
als Lückenfüller für ausgedünnte
ÖPNV-Linien, wie hier in Freiburg … … oder in Landshut.
FOTOS: Pixabay
In Oberhausen galt für die Busse seit Mitte März auch werktags
der Wochenendfahrplan – mit der Konsequenz, dass die ersten
Linien später und nicht so dicht getaktet fuhren. Als Kompensation
wurde ein Taxi als Zubringerdienst für jene Inhaber von Abo-
Tickets und Monatskarten eingeführt, die mindestens 600 Meter
von der nächsten Nachtexpress-Haltestelle entfernt wohnen. Morgens
zwischen 4 Uhr und 7.30 Uhr konnten die Karteninhaber dann
mit einem Taxi zum nächstgelegenen zentralen Umsteigepunkt
fahren, sofern sie sich spätestens einen Werktag vorher telefonisch
bei den Stadtwerken angemeldet hatten. Diese leiteten die Anfragen
an das Taxi-Team Oberhausen weiter. Auch in Aschaffenburg
fuhren die Verkehrsbetriebe werktags nach dem Samstagsfahrplan.
Hier unterstützte seit dem 20. März ein Taxibetrieb die Stadtwerke,
der zwischen 4.45 Uhr und 6 Uhr morgens sämtliche Linien des
Stadtbusses bediente, finanziert von der Stadt.
TAXI STATT LINIENVERKEHR
Seit Anfang April ergänzten mit Heidelberg, Freiburg im Breisgau
und Landshut drei weitere Städte den Linienverkehr zeitweise
mit Taxis. Die Freiburger Verkehrs AG bot seit dem 1. April
einen kostenlosen Abholdienst für die Mitarbeiter der Krankenhäuser
während der Corona-Krise, damit diese zuverlässig zu ihrem
Arbeitsplatz kommen können. Die Rede war von einem „direkten
Shuttle-Verkehr zu den Kliniken“ und zurück nach Hause für die
Angestellten vierer Krankenhäuser – unter der Bedingung, dass
diese in der Stadt wohnen. Gemeint ist eine Kombination aus Straßenbahnen
bzw. Linienbussen, deren Abfahrtszeiten morgens um
fünf und abends um elf und zwölf Uhr bereits auf die Dienstzeiten
der Krankenhäuser eingestellt worden sind, und Taxis, die die
Mitarbeiter nach telefonischer Bestellung auf Kosten der Stadt zu
den Haltestellen bzw. von dort nach Hause bringen.
Einen Schritt weiter ist man in Heidelberg gegangen. Da hier
mangels Nachfrage der Linienverkehr nur noch bis gegen 23 Uhr
fuhr, hat die Stadtverwaltung den Leitungen von sieben Krankenhäusern
Berechtigungen erteilt, ihr Personal spätabends und frühmorgens
kostenlos mit dem Taxi von und zur Arbeit fahren zu
lassen, soweit es nicht auf andere Verkehrsmittel ausweichen kann.
Die Berechtigung galt für Taxis, die an die Taxi-Zentrale angeschlossen
waren, und für Fahrten innerhalb Heidelbergs zuzüglich elf
Umlandgemeinden. Die Kosten trug komplett die Stadt.
Noch einen Schritt weiter sind die Stadtwerke im niederbayerischen
Landshut gegangen. Da in Bayern besonders strenge
Einschränkungen wegen der Corona-Gefahr galten, war die durchschnittliche
Auslastung im Linienverkehr durch die 72.000-Einwohner-Stadt
nebst drei Umlandgemeinden zuletzt auf ganze zwei
Fahrgäste pro Bus gesunken. Deshalb wurden neben den abendlichen
Fahrten auch sämtliche Fahrten an Sonn- und Feiertagen
eingestellt. Angehörige systemrelevanter Berufe konnten an diesen
Tagen zum Bustarif mit dem Taxi zur Arbeit und zurück fahren. Den
Rest bezahlten die Stadtwerke. Die Erstattung der Taxiquittungen
wurde unbürokratisch über ein Online-Formular der Stadtwerke
geregelt.
ar
TAXI 2. QUARTAL 2020
9
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Die Arbeitskraft finanziell absichern –
Autofahren geht nur gesund.
Taxifahrer sind erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Umso wichtiger ist es, die
Arbeitskraft abzusichern, um im Fall der Fälle nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten.
Bedienung eines Smartphones und eben
das Autofahren. Um die vereinbarte Rente
zu erhalten, muss u. a. ein Arzt bescheinigen,
dass eine der versicherten Grundfähigkeiten
für mindestens sechs Monate
ununterbrochen verlorengegangen ist –
unabhängig davon, ob der Beruf noch
ausgeübt werden kann.
Was auch kommt: Ich bleibe in Balance.
Mit meinem Einkommensschutz.
Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist
für Taxifahrer recht hoch. Unfälle und das
viele Sitzen zählen zu den Hauptursachen.
Gegen den Einkommensverlust
kann man sich in erster Linie mit einer
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder
einer Grundfähigkeitsversicherung schützen.
Der Unterschied: Eine BU sichert
die wirtschaftlichen Folgen ab, wenn jemand
aus gesundheitlichen Gründen zu
wenigstens 50 Prozent nicht mehr berufsfähig
ist. Eine Grundfähigkeitsversicherung
dagegen springt ein, wenn so
genannte Grundfähigkeiten wie Hören,
Gehen, Greifen oder Autofahren verlorengehen.
Wenn ein Taxifahrer in Folge
eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung
seinen Führerschein verliert,
zahlt die Grundfähigkeitsversicherung die
volle vereinbarte Rente.
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bessere Option sein. Bei SIGNAL IDUNA
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Basisvariante mit 12 abgesicherten Grundfähigkeiten
und eine Plusvariante mit 20
Grundfähigkeiten. Dazu zählen auch die
Wer eine Grundfähigkeitsversicherung mit
Wechseloption bei der SIGNAL IDUNA
abgeschlossen hat, kann bis zu seinem
35. Lebensjahr ohne erneute Gesundheitsprüfung
in eine BU wechseln. Taxiunternehmer
sollten sich zu beiden Absicherungswegen
individuell beraten lassen.
Denn die SIGNAL IDUNA berücksichtigt
in der Berufsunfähigkeitsversicherung
den Anteil der Bürotätigkeit und ob Personalverantwortung
ausgeübt wird. Es
wird immer geprüft, ob der Antragsteller
in eine günstigere Tarifgruppe eingestuft
werden kann.
So viel kosten 1.000 Euro Monatsrente für einen 30-jährigen
Taxifahrer bei der SIGNAL IDUNA
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garantierte Beteiligung am Überschuss. Die genaue Höhe der Beteiligung am Überschuss schwankt und kann nicht
vorhergesagt werden. Somit kann der Beitrag höher, aber auch niedriger sein als die angegebenen Werte. Vertragliche
Ansprüche können daher aus diesen Werten nicht abgeleitet werden.
Die Grundfähigkeitsversicherung kann
aus diesem Grund und wegen erheblich
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Sollten Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit
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dies einschließlich Bargeld abgesichert.
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Taxi/Mietwagen ist abgedeckt. Dabei
kommt es nicht auf eine Gewaltanwendung
an, eine Androhung genügt schon.
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Wird Ihr mitgeführter Hausrat bei einem
Unfall mit dem Taxi/Mietwagen beschädigt
oder zerstört, ist auch dieser Schaden
mitversichert.
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SCHÜLERFAHRTEN
DRAMA IN DREI
AKTEN BEI DEN
SCHÜLERVERKEHREN
Nach der Schließung der Schulen ab Mitte März mussten zahlreiche Bus, Taxiund
Mietwagenbetriebe um die Erstattung der Vorhaltekosten für wochenlang
ausgefallene Schülerfahrten kämpfen – mit höchst unterschiedlichen Erfolgen.
Der Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen
GVN und die dortige Fachvereinigung Taxi und Mietwagen
sprechen in diesem Zusammenhang von einem
Drama in drei Akten. Im ersten Akt gehe es um die unterschiedliche
Praxis der Landkreise hinsichtlich der ausgefallenen Schülerfahrten,
weil coronabedingt die Schulen wochenlang geschlossen
blieben. Dieser Akt hat durchaus noch positive Elemente, weil
manche Landkreise die existenzbedrohende Situation der Betriebe
erkannt haben und zu Zahlungen bereit sind bzw. diese bereits
geleistet haben.
Zahlreiche Landkreise sehen dagegen keinerlei Notwendigkeit
für einen Ausgleich der entgangenen Umsätze. „Sie setzen
vermutlich darauf, dass die Unternehmen irgendwie durchkommen,
die Zeche zahlen halt die UnternehmerInnen, deren Familien
sowie die Beschäftigten und deren Familien“, kommentiert dies
der GVN in einem Mitglieder-Rundschreiben von Anfang Mai.
„Diese Gleichgültigkeit macht sprachlos, zumal die Behörden auch
aus Steuermitteln genau dieser Unternehmen und Beschäftigten
finanziert werden.“
In ihren Begründungen schieben die angefragten Landkreise
die Verantwortung auf den Bund und das Land. Der GVN kann
das nicht nachvollziehen: „Ein Verweis auf die umfangreichen
Förderprogramme von Bund und Land hilft nicht wirklich weiter,
denn dabei handelt es sich um Hilfen, die die Steuerzahler selbst
finanzieren werden. [Darüberhinaus] profitieren gerade die personalintensiven
Dienstleistungsbetriebe nur sehr begrenzt von
den Hilfsprogrammen. Dies hängt bekanntlich damit zusammen,
dass die Personalkosten bei den Förderanträgen nicht berücksichtigt
werden, die unter Einsatz des Personals erzielten Einnahmen
aber sehr wohl.“
DIE LANDKREISE ALS „KRISENGEWINNLER“
Der GVN moniert, dass die Landkreise das Geld nicht an die Taxiund
Mietwagenunternehmen weitergeben würden, das sie selbst
vom Land bereits eingesteckt hätten. „Man könnte glatt von Krisengewinnlern
sprechen“, heißt es in dem Rundschreiben.
Als zweiten Akt prangert der GVN, seitdem wieder erste Schulklassen
Unterricht haben und demzufolge auch wieder Beförderungen
anfallen, das Verhalten einzelner Landkreise an. „Da
fragt [beispielsweise] ein Landkreis-Mitarbeiter bei einem der
Vertragsunternehmen für Schülerverkehre doch ein Angebot für
eine Beförderung auf dessen bisherigen Touren ab“ beschreibt
der Taxiverband das Erlebnis eines Mitglieds. „Der Unternehmer
passt wegen der veränderten Bedingungen seinen Angebotspreis
minimal nach oben an.
Und der Landkreis-Mitarbeiter lehnt dieses Angebot ab mit dem
Hinweis, dass man dann doch den alten, für 2019/2020 vereinbarten
Preis heranziehen müsse. Er hatte sich offensichtlich vorge-
FOTOS: Adobe Stock / lichaoshu, Taxi Times
12 2. QUARTAL 2020 TAXI
SCHÜLERFAHRTEN
VERHANDLUNGEN MIT TEILERFOLGEN IN RHEINLAND-PFALZ
Neben dem GVN in Niedersachsen
hatte sich auch der MOLO-Verband in
Rheinland-Pfalz intensiv für die Teil-
Erstattung der ausgefallenen Einnahmen
aus Schülerverkehrsverträgen
starkgemacht. Bereits im März hatte der
Verband an sämtliche Träger die Bitte
formuliert, „unter Berücksichtigung
etwaiger Vorhaltekosten die Vergütung
in Höhe von 85 Prozent weiterzuzahlen.“
Dazu hätten sich einige Träger
erfreulicherweise bereit erklärt, berichtet
der Verband in einem Mitgliederschreiben
von letzter Woche.
Da allerdings nicht alle Einrichtungen
und Kommunen dieser Bitte nachkamen,
habe der Verband sein Anliegen
auch bei dem dafür zuständigen
rheinland-pfälzischen Innenministerium
(MDI) sowie dem Ministerium für Wirtschaft
und Verkehr (MWVLW) vorgetragen.
Das Verkehrsministerium hatte daraufhin
im April eine Abfrage bei allen
Trägern durchgeführt, deren Auswertung
die Erfahrungen des Verbands
bestätigte: „Die Spanne der Weiterzahlung
reicht dabei von 0 – 100 Prozent.“,
berichte der MOLO Rheinland vom
Ergebnis dieser Abfrage. Das Land
wolle einen solchen „Flickenteppich“
allerdings vermeiden und strebe daher
an, eine Landesempfehlung zum
Umgang mit dieser Thematik herauszugeben
und den Trägern zuzuleiten.
„Man möchte dabei auf unsere Verbandsempfehlungen
Bezug nehmen.
Hierzu läuft derzeit eine Abstimmung
mit dem MDI, da die Aufwendungen
für die freigestellten Verkehre grundsätzlich
aus dem § 15 LFAG finanziert
werden.“
Bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe
lag diese Empfehlung allerdings
noch nicht vor. Je länger die Corona-
Krise andauert, desto langsamer
mahlen die Mühlen der versprochenen
Hilfsmaßnahmen …
jh
stellt, dass in dieser schwierigen
Zeit Preisnachlässe möglich sein
sollten. Mit anderen Worten, es
drängt sich der Verdacht auf,
dass man die wirtschaftliche
Not der Unternehmen ausnutzen
wollte, um sie zu Preisnachlässen
zu zwingen.“ Als GVN wolle
man dieses „haarsträubende Verhalten“
nicht weiter kommentieren,
heißt es im Rundschreiben.
Beim dritten Akt geht es um
das neue Schuljahr. Bereits jetzt
wurden den Taxi- und Mietwagenbetrieben
die Unterlagen zur
Ausschreibung der Schülerbeförderungen
zugesandt. Dabei wollen
einige Landkreise für den
Fall einer neuen Krise schon mal
vorbeugen, indem sie in den Ausschreibungsunterlagen jeglichen
Vergütungsanspruch im Falle höherer Gewalt ausschließen. In
anderen Fällen sollen sich Unternehmer für einen Dreijahreszeitraum
auch preislich binden. Der GVN kritisiert diese Forderungen
scharf. „Dies sind Rahmenbedingungen, welche die Annahme
Viele Taxibetriebe, die aufgrund bestehender Verträge mit dem
Landkreis Fahrzeuge und Personal für Schülerfahrten vorhielten,
bleiben nach der Schließung der Schulen auf ihren Kosten sitzen.
eines derartigen Auftrages zum
Harakiri machen. Solche Ausschreibungsbedingungen
kann
nur akzeptieren, wer entweder
als Großunternehmen in der
Lage ist, auch lange Krisenzeiten
durchzustehen oder den eigenen
möglichen Bankrott bereits
mit Auftragsannahme billigend
in Kauf nimmt.“
Das Risiko, das zweifellos
zum unternehmerischen Handeln
dazugehöre, müsse auch
eingepreist sein, so der GVN. Es
könne deshalb nicht von einem
staatlichen Monopolisten auf den
schwächeren Partner abgewälzt
werden.
„Als politisch Verantwortlicher
diese Praktiken bei großen Konzernen anprangern und es
im eigenen Hause genauso praktizieren lassen, das ist ein No-Go“
findet der GVN klare Worte und empfiehlt seinen Mitgliedern
deshalb eindringlich, von solchen Knebelverträgen die Finger zu
lassen.
jh
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KRANKENFAHRTEN
DREI EURO
FÜR MEHR
AUFWAND
Um trotz Ansteckungsgefahr auch in
Corona-Zeiten Dialysepatienten fahren
zu können, haben Taxifahrer ihre
Hygienemaßnahmen intensiviert. Dafür
gab es von den Krankenkassen einen
Extra-Zuschlag.
Zu Hause bleiben – dieses wochenlange
Motto galt in Corona-Zeiten
nicht für Dialysepatienten. Auch
nicht für Krebskranke und deren Bestrahlungstherapien.
Und auch nicht für die
Taxifahrerinnen und Taxifahrer, die täglich
ihre Fahrgäste zu den lebenserhaltenden
Behandlungen fuhren. 1,6 Millionen Dialysefahrten
führen Taxi- und Mietwagenbetriebe
monatlich durch, hat Gisela Spitzlei
vom Bundesverband Taxi und Mietwagen
e. V. ausgerechnet.
Für die vor Corona oft praktizierten
Sammelfahrten galt bereits kurze Zeit nach
Ausbruch der Pandemie: nur noch eine Person
pro Fahrt. Die Taxifahrer/-innen agierten
bei diesen Beförderungen von Anfang
an äußerst verantwortungsvoll. Viele von
ihnen fuhren bereits zu Zeiten mit einem
Mund-Nasen-Schutz, als der Großteil der
Bevölkerung noch darüber diskutierte, ob
und wen das nun schütze. Ebenso wurden
die Taxis und Mietwagen mit ausreichend
Desinfektionsmitteln ausgestattet, um nach
jeder Krankenfahrt das Fahrzeug innen wie
außen entsprechend reinigen zu können.
Auch entsprechende Trennschutz-Vorrichtungen
wurden eingebaut.
START IN NIEDERSACHSEN
Da dies allerdings einen erhöhten Aufwand
bedeutet, hatten sich Vertreter der Taxiverbände
an die Krankenkassen gewandt und
einen sogenannten „Corona-Zuschlag“ über
drei Euro vorgeschlagen. Die Ursprungsverhandlungen
hatte die Fachvereinigung
Taxi des GVN mit der AOK Niedersachsen
geführt und dabei eine schnelle Einigung
erzielt. Darüber hinaus wurde die Anregung
gleich auf alle gesetzlichen Krankenkassen
übertragen, wodurch sich auch die
BKK, die IKK classic, die Knappschaft, die
SVLFG sowie die vdek der Regelung angeschlossen
hatten. Über den GKV, den Spitzenverband
der Krankenkassen, wurde die
Vergütung eines Schutz-Zuschlags auch
den Krankenkassen der anderen Bundesländer
empfohlen. Krankenkassen in fünf
Bundesländern waren dieser Empfehlung
gefolgt: Taxi- und Mietwagenunternehmer
in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
konnten ab dem 1. April rückwirkend für
jede Krankenfahrt drei Euro gegenüber den
Krankenkassen berechnen. Rheinland-
Pfalz, das Saarland und Thüringen folgten
mit demselben Betrag ab 1. Mai. Hessen
zahlte fünf Euro, dort blieb allerdings die
AOK außen vor.
Zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe
liefen innerhalb des Spitzenverbands der
Krankenkassen GKV Gespräche darüber,
ob man diesen Zuschlag nicht bundeseinheitlich
einführen solle. Unter www-taxitimes.com
finden sie unter dem Suchbegriff
„Corona-Zuschlag“ den neuesten Stand der
Verhandlungen.
jh
ZUSCHLAG ZÄHLT ZUM EIGENANTEIL
Für die Aufnahme des „Corona-Zuschlags“ in die Fahrtenabrechnung
haben die Krankenkassen bestimmte Positionsnummern
eingeführt, die abrechnende Unternehmen bei den
jeweiligen Krankenkassen oder den Taxi-Landesverbänden
abfragen können. Zu beachten sind dabei hinsichtlich Mehrwertsteuersatz
und Patienten-Eigenteil folgende Regelungen:
Die drei Euro sind als Bruttopreis anzusetzen, und
der Mehrwertsteuersatz muss der Hauptleistung, also der
Beförderungsfahrt, zugeordnet werden. Somit wird bei Taxifahrten
der Zuschlag ebenfalls mit sieben Prozent versteuert,
während bei Mietwagen 19 Prozent anzusetzen sind.
Bei einer möglichen Zuzahlung durch den Patienten wird
der Corona-Zuschlag anteilig berechnet. „Pro Taxifahrt muss
der Versicherte zehn Prozent des Fahrpreises als Eigenbeteiligung
leisten – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Somit müssen also bei allen Patientenfahrten, deren Fahrpreis
zwischen 50 und 100 Euro liegt, auch zehn Prozent des
Corona-Zuschlags als Eigenbeteiligung kassiert werden“,
erläutert Gisela Spitzlei vom gleichnamigen Abrechnungszentrum
gegenüber Taxi Times. „Kostet eine Fahrt beispielsweise
60 Euro, beträgt der Eigenanteil des Patienten am Corona-
Zuschlag 30 Cent.“
jh
FOTO: Raufeld Medien
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VORSICHT VOR
DEM NACHSPIEL
Wer wegen der Corona-Pandemie Soforthilfen bekommen hat, wird spätestens
bei der nächsten Steuererklärung nachweisen müssen, dass die Gelder berechtigt
ausbezahlt wurden. Das sollte bereits jetzt nachvollziehbar dokumentiert werden.
Als die Regierung Mitte März
das öffentliche Leben komplett
he runterfuhr, versprach man
den betroffenen Unternehmen schnelle und
unbürokratische finanzielle Soforthilfen.
Deren Höhe und Auszahlungsmethoden
regelten die Bundesländer sehr individuell.
Da auch der Begriff „Soforthilfe“ höchst
unterschiedlich interpretiert wurde, haben
manche Taxibetriebe ihre beantragte Unterstützung
innerhalb weniger Tage ausbezahlt
bekommen, während andere noch
wochenlang darauf warten mussten.
Der regelmäßige Erfahrungsaustausch
unter den Mitgliedern der von Taxi Times
geleiteten Corona-Infogruppen bei Whats-
App bzw. Telegram ließ erkennen, dass
beispielsweise Nordrhein-Westfalen sehr
schnell und unbürokratisch ausbezahlt
hatte, während manche Unternehmen in
Bayern mit am längsten auf die Auszahlung
warten mussten. Bayerns Wirtschaftsminister
Hubert Aiwanger begründete dies
damit, dass man sehr genau geprüft habe,
ob ein Antragsteller überhaupt für den
Bezug von Soforthilfe-Zuschüssen berechtigt
sei.
Andere Länder hatten auf eine solche
Prüfung verzichtet und dadurch schnell
ausbezahlt. Ungeprüft bleiben diese Anträge
dadurch nicht, vielmehr sollen sie nachträglich
geprüft werden. Hauptakteur wird
dabei das Finanzamt sein – spätestens
dann, wenn die Steuererklärung für 2020
abgegeben wird. Dort müssen die erhaltenen
Soforthilfen angegeben werden.
Soweit doch noch im gleichen Steuerjahr
ein Gewinn erzielt werden konnte, müssen
sie dann in voller Höhe versteuert werden.
SITUATION DOKUMENTIEREN
Das Unternehmen Lexware, Spezialist für
Steuersoftware, nennt in diesem Zusammenhang
noch weitere Überprüfungen des
Finanzamtes hinsichtlich der erhaltenen
Soforthilfen. So werde man dort in erster
Linie wissen wollen, ob man zum Zeitpunkt
des Empfangs der Soforthilfen auch berechtigt
war, diese zu beziehen.
Um eventuelle und unberechtigte Rückforderungen
zu vermeiden, empfiehlt Lexware,
ab sofort und möglichst rückwirkend
ab März 2020 zu dokumentieren, wie sich
ACHTUNG, LIQUIDITÄTSFALLE
Als Konsequenz des Lockdowns hatten
sich die Krankenkassen ab März bereit
erklärt, die Sozialversicherungsbeiträge
zu stunden. Allerdings wird diese
Stundung nur von kurzer Dauer sein
und im Monat der Zurückzahlung
müssen dann alle noch offenen Zahlungen
inklusive der aktuellen Beiträge
zurückbezahlt werden. Unter www.
taxi-times.com können davon betroffene
Taxi- und Mietwagenunternehmer
die Situation im Betrieb entwickelt hat,
und auch kurz zu erklären, warum man
die staatlichen Hilfen benötigt habe.
„Je besser und detaillierter die Dokumentation
ist, desto leichter und schneller
lassen sich mögliche unberechtigte Rückforderungen
der Behörden widerlegen und
man bleibt in der ohnehin schon schwierigen
Lage vor unnötigen zusätzlichen Belastungen
verschont“, rät Lexware auf seiner
Homepage. Zudem helfe die Dokumentation
den Unternehmern auch, selbst den
Überblick über erhaltene Hilfen und die
Entwicklung der Situation zu behalten.
Lexware hat zur Erstellung einer solchen
Dokumentation eine Mustervorlage
erstellt, die wir auf der gegenüberliegenden
Seite abbilden.
jh
unter dem Stichwort „Stundung
Sozialversicherungsbeiträge“ nachlesen,
zu welchem Zeitpunkt die
Rückzahlung fällig wird. Um an diesem
Tag nicht in die Liquiditätsfalle zu
tappen, sollten Taxi- und Mietwagenbetriebe
rechtzeitig vorher das
Gespräch mit den Krankenkassen
führen und dort individuell die
Möglichkeiten einer Ratenzahlung
verhandeln.
jh
FOTO: Adobe Stock / Wolfilser
16 2. QUARTAL 2020 TAXI
STAATSHILFEN
DOKUMENTATION ZUM NACHWEIS BERECHTIGTER ANSPRÜCHE
VON LIQUIDITÄTSHILFEN WÄHREND DER CORONA-KRISE
Diese Vorlage zur Erfassung und Dokumentation von Umsatzeinbußen,
Kostenentwicklung und erhaltenen Finanz- sowie Soforthilfen
wurde von Jörgen Erichsen vom Unternehmen Lexware
erstellt und kann bei einem späteren Nachweis der Rechtmäßigkeit
der erhaltenen Fördermaßnahmen helfen – sofern dieser gefordert
wird.
Die Teile I und II müssen einmalig, der Rest muss je Kalenderwoche
ausgefüllt werden. Kleine Betriebe können prüfen, ob es
genügt, statt einer Wochen- eine Monatsübersicht zu erstellen.
Die Teile III und IV sollten möglichst wöchentlich ausgefüllt werden,
am besten bis Ende des ersten Halbjahres bzw. bis etwa zwei
Monate, nachdem man die letzten Hilfen erhalten hat.
I. Allgemeine Angaben
Unternehmen/Rechtsform:
Branche:
Inhaber/Geschäftsführer:
Anschrift/Bundesland:
Kontaktdaten:
Steuernummer/-Id.:
Anzahl Mitarbeiter:
Sonstiges:
II. Finanzielle Unterstützungen
(alle Wertangaben in Euro)
Soforthilfe Bund:
Soforthilfe Bundesland:
KfW-Kredite, z. B. Schnellkredit:
Beantragt
(Datum / Betrag)
Ausgezahlt
(Datum / Betrag)
AUTOR: Jörgen Erichsen QUELLE: Lexware Wissen + Tipps
Andere Förderkredite:
Kurzarbeitergeld:
Anpassungen Vorauszahlungen
• Einkommensteuer
• Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer
• Umsatzsteuer
• Lohnsteuer
• Andere
Stundungen/Reduzierungen
• Sozialversicherungen
• Mieten
• Darlehen/Tilgungen
• Energieversorgung
• Leasingraten
• Andere
Sonstige Unterstützungen
Gesamt-Entlastungen
III. Dokumentation
Kalenderwoche/-monat:
Welche zentralen Ereignisse hat es gegeben?
Umsatzausfall Kostenersparnis Zusatzkosten Schadenssumme
Summe Schäden €
Finanzhilfen / Entlastungen
Summe Entlastungen €
Monatlich (Summen werden immer in KW __ Folgemonat
erfasst)
Umsatzausfall
Zusatzkosten
Entlastungen
Schadenssumme Monat €
IV. Umgesetzte Maßnahmen
Zuflüsse
Schaden
TAXI 2. QUARTAL 2020
17
TAXIZENTRALEN
STUNDEN ODER REDUZIEREN
Zahlreiche Taxizentralen hatten früh auf
die drastischen Umsatzeinbrüche ihrer
angeschlossenen Teilnehmer reagiert und
die monatlichen Beiträge angepasst. Für
die Taxizentralen im städtischen Bereich
war der Umgang mit der Corona-Krise ein
Drahtseilakt. Auf den Rückgang der Taxibestellungen
reagierte man mit Kurzarbeit
für die Mitarbeiter des Call-Centers. Gleichzeitig
gingen auch die Einnahmen zurück,
denn etliche Taxibetriebe hatten ihre Flotte
ganz oder teilweise stillgelegt und damit
auch die Mitgliedschaft bei der Taxizentrale
gekündigt.
Jenen Taxiunternehmen, die dabeigeblieben
sind, kamen die Zentralen finanziell
entgegen. So hatte beispielsweise die
Taxi Nürnberg eG bereits Mitte März seinen
Genossen mitgeteilt, dass man die Funkbeiträge
für April stunden werde. Ähnlich
agierten zahlreiche Taxizentralen, zum
Beispiel in Wien, Offenbach (Fledermäuse),
Frankfurt und Stuttgart. „Wir stehen
zusammen – gemeinsam durch die Corona-
Krise“, hatte die Taxi Frankfurt eG in einem
Schreiben an seine Teilnehmer verlauten
lassen. „Auch unsere Möglichkeiten, Mittel
und Rücklagen als mittelständische Taxizentrale
sind begrenzt, Ihnen – den Taxibetrieben
– direkt zu helfen. Dennoch haben
wir uns nach Rücksprache mit unserer
Hausbank dazu entschlossen, dass wir die
nächste Vermittlungsgebühr stunden.“ In
Stuttgart wurden parallel mit der Stundung
auch bereits die Rückzahlungsmodalitäten
festgelegt: „ab September bis Dezember in
vier Raten.“
GEBÜHRENERLASS UM 50 %
Andere Taxizentralen haben auf das Mittel
der Stundung ganz bewusst verzichtet und
stattdessen einen Teil der fixen Funkgebühren
erlassen. Berliner Taxiunternehmer
mussten beispielsweise im April nur die
Hälfte der fixen Gebühren bezahlen, im Mai
rund zwei Drittel. „Wir haben uns bewusst
gegen eine Stundung der Beiträge entschieden,
weil unsere Funkteilnehmer zu dem
Zeitpunkt, wenn sich das Geschäft wieder
normalisiert, ja nicht das Doppelte verdienen
werden, um dann die laufenden wie
auch die aufgelaufenen, gestundeten Funkgebühren
zurückzubezahlen“, begründete
Hermann Waldner von Taxi Berlin die
Entscheidung gegenüber Taxi Times. Man
habe als Zentrale, wo immer möglich, die
Betriebskosten gesenkt und könne nun das
damit Erreichte weitergeben.
Scharf kalkulierend und partnerschaftlich
haben nicht nur große, sondern auch
kleine Zentralen agiert. So verzichtete zum
Beispiel die Taxizentrale Passau auf die
Funkgebühren. „Um unsere Mitglieder in
der derzeit schwierigen Lage finanziell zu
entlasten, haben Vorstand und Aufsichtsrat
gemeinsam beschlossen, ab dem 1.April
2020 für unsere 40 Mitglieder die monatlichen
Beitragszahlungen nicht zu stunden,
sondern bis auf Weiteres auszusetzen“,
teilte Vorstandsvorsitzender Andreas Keil
gegenüber Taxi Times mit, versprach aber,
dass die Zentrale weiterhin rund um die
Uhr besetzt sein werde. „Wir werden keines
unserer Mitglieder im Regen stehen
lassen.“
jh
Anstatt im März und April müssen viele
Taxiunternehmer ihre Funkgebühren erst im
Herbst 2020 bezahlen.
HILFEN DURCH SYSTEMANBIETER
Taxizentralen mussten sich seit den Corona-
Maßnahmen auf veränderte Geschäftsfelder
und reduzierte Funkgebühr-Einnahmen
einstellen. Unterstützung bekamen sie
dabei von ihren Zulieferern der Taxi-Vermittlungssoftware.
So hat beispielsweise
FMS/Austrosoft, dessen Vermittlungssystem
von 155 Taxizentralen in elf Ländern
Europas genutzt wird und über das auch
Bestellungen der europaweiten App taxi.eu
Dank entsprechender Software-Tools können
Mitarbeiter von Taxizentralen auch von zu
Hause aus Taxibestellungen aufnehmen.
abgewickelt werden, sein Homeoffice-Tool
gleich zu Beginn der Corona-Krise den
Taxizentralen zunächst lizenzfrei zur Verfügung
gestellt. „Damit können die Zentralen
Heimarbeitsplätze einsetzen, was einen
wichtigen Beitrag zur Gesundheit aller Mitarbeiter
darstellt“, sagte FMS-Geschäftsführer
Robert Abel. Seibt & Straub, ein weiterer
Anbieter von Vermittlungssoftware inklusive
integrierter App „cab4me“, hatte sein
Homeoffice-Feature ebenso lizenzfrei zur
Verfügung gestellt.
KOSTENFREIE SIM-KARTEN
Außerdem hatte Seibt & Straub bereits ab
April die Servicegebühren für alle Fahrzeuge
erlassen, die bei den Funkzentralen
von den dortigen Teilnehmern stillgelegt
worden waren. „Die Stilllegungen werden
automatisch von Monat zu Monat verlängert,
solange die Corona Beschränkungen
in Kraft sind. Auch für die eingesetzten
SIM-Karten werden während der Stilllegung
keine Kosten berechnet“, erklärte
Geschäftsführer Stefan Straub, der sich
in diesem Zusammenhang auch bei den
Telefonie-Partnern Telekom und Vodafone
bedankte, die durch ihr Entgegenkommen
diese Kulanz ermöglicht hätten.
Kulant zeigte sich auch das Unternehmen
Taxi-Butler, dessen Geräte weltweit
von Taxizentralen und Unternehmen in
Hotels und bei anderen Vielbestellern eingesetzt
werden. Seit April hatte man die
Monatsmiete um 50 Prozent reduziert.
Die Firma betonte, dass der Rabatt nicht
zurückgezahlt werden muss.
Unterstützung für die Taxizentralen
gab es indirekt auch von Sixt. Dort hatte
man im April bekannt gegeben, dass man
den eigenen operativen Betrieb im Bereich
der Fahrtenvermittlung schließen und über
die Sixt-App „Ride“ ausschließlich Taxis
vermitteln werde. Davon könnten letztlich
auch Taxibetriebe profitieren, sofern sie
den Appell von Sixt beherzigen: „Wenn Sie
nach der Krise für Ihr Unternehmen Chauffeure
suchen, denken Sie bitte an unsere
gute ausgebildeten ehemaligen Kollegen.“
jh
FOTOS: Adobe Stock / Wolfilser, Adobe Stock / Paolese
18 2. QUARTAL 2020 TAXI
TAXIZENTRALEN
HEUTE
GERADE,
MORGEN
UNGERADE
Auf den drastischen Rückgang der
Fahrtenvermittlungen reagierte eine
Taxizentrale mit einem alternierenden
System in der Funkvermittlung. Die Idee
fand viel Zuspruch.
Am 13. März 2020 hatte Christian Linz (rechts) das Steuer von Wolfgang
Ziegler als Vorstand der Taxi-Zentrale Nürnberg eG übernommen.
Die Abschiedsfeier war die letzte Veranstaltung in Nürnberg vor
den Corona-Beschränkungen.
Als erste Taxizentrale in Deutschland hatte die Taxi-Zentrale
Nürnberg eG ihr System in eine abwechselnde
50:50-Vermittlung umgewandelt. An ungeraden Tagen,
wie zum Beispiel am 3. April 2020, wurden ausschließlich Taxis
mit ungeraden Konzessionsnummern, wie zum Beispiel die Nummer
475, von der Zentrale vermittelt. Am nächsten Tag kamen die
Taxis mit einer geraden Konzessionsnummer zum Zug. Die gleiche
Regelung galt für die Aufstellerlaubnis der Taxis am Nürnberger
Flughafen.
Christian Linz, neu gewählter Vorstand der Taxi-Zentrale
Nürnberg eG, erläuterte auf Anfrage der Taxi Times, wie die
50:50-Regelung bei den Mitgliedern ankam: „Die Reaktion seitens
der Kollegenschaft war anfangs durchwachsen, insbesondere,
was die Vielzahl der 1-Taxi-Unternehmer anbelangt. Nachdem es
sich um einen scharfen Eingriff in die Fahrautonomie des Unternehmers
handelt, hatten wir zunächst nicht nur Zustimmung.“
Als dann aber der Sinn der Maßnahme zu greifen begann (halbe
Arbeitszeit bei gleichem Umsatz), verstummten die Skeptiker.
STAMMKUNDENFAHRTEN WAREN MÖGLICH
Die Regelung betraf aber nicht alle Fahrten. Die Nürnberger Zentrale
wies ausdrücklich darauf hin, dass selbstverständlich jeder
Taxiunternehmer weiterhin seine Privat- und Stammkunden fahren
dürfe. Ebenso waren Fahrten für den Behindertenfahrdienst
nicht von der 50:50-Regelung betroffen. Rund vier Wochen nach
der Einführung konnte man eine erste Zwischenbilanz ziehen.
So wurde durch die Funkteilung erreicht, dass in der Spitzenzeit
nie mehr als 150 Taxis „auf der Straße“ waren. Die Unternehmen
konnten so zumindest an jedem zweiten Tag hinreichenden
Umsatz erwirtschaften.
Taxi-Unternehmen mit angestelltem Personal konnten zudem
in der Zeit, in der die Fahrzeuge nicht einsetzbar waren, die entsprechenden
Mitarbeiter kurzarbeiten lassen. „So besteht die Möglichkeit,
dass jedes Geschäftsmodell die derzeit existenzielle Krise
ökonomisch aushalten und überstehen kann“, hieß es in einem
Rundschreiben an die Nürnberger Taxiunternehmer.
Wie Christian Linz gegenüber Taxi Times verriet, war keine
bestimmte Laufzeit für das 50:50-Vermittlungsverfahren definiert:
„Perspektivisch kann ich Ihnen mitteilen, dass die derzeitige
Beschlusslage vorsieht, die Funkregelung so lange laufen
zu lassen, wie es zu keinen Vermittlungsengpässen kommt. Mit
anderen Worten: Wenn das Geschäft wieder anzieht, werden wir
zum Normalbetrieb übergehen.“ Zum Redaktionsschluss dieser
Ausgabe (Anfang Mai) war das noch nicht der Fall. hs
Auch in schwierigen Zeiten:
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TAXI 2. QUARTAL 2020
19
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Landgericht Frankfurt
3 - 06 O 44/19
DAS
VIERTE
VERBOT
Landgericht Düsseldorf
Landgericht München
4 HK O 14935/16
AZ 38 O 61/19
Landgericht Köln
AZ 81 O 74/19
Mit Urteil vom 30. April hat das
Landgericht Düsseldorf die App
UberX verboten. Die Begründungen
erinnern sehr an vorausgegangene
Urteile aus Köln, Frankfurt, und
München.
FOTOS: Adobe Stock / Odua Images
Geklagt hatte die Taxi Düsseldorf
eG (= Klägerin), beklagt wurde das
Unternehmen Uber BV, Niederlande
(= Beklagte). Der Hauptsatz des Urteils
(AZ 38 O 61/19) ist kurz und unmissverständlich
formuliert: „Die Beklagte
(= Uber) wird verurteilt, es zu unterlassen,
im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken
die von ihr herausgegebene
Smartphone-Applikation UberX für Mietwagenfahrer
und Mietwagenunternehmer
für die Vermittlung von Fahrtaufträgen
einzusetzen, soweit diese Beförderungen
entgeltlich erfolgen.“ Einschränkend folgt
noch der Hinweis, dass Fahrten, bei denen
das Gesamtentgelt die Kosten der Fahrt
nicht übersteigt, von diesem Verbot ausgenommen
seien. Da Uber allerdings keine
Beförderungspreise unterhalb der Fahrtkosten
verlangt, ist diese Einschränkung
nicht relevant.
In der unserer Redaktion vorliegenden
schriftlichen Begründung führt das Gericht
aus, dass die Verwendung der Smartphone-
Anwendung UberX gegen den Paragrafen 49,
Absatz 4, Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes
verstoße. Dieser sieht vor, dass
Mietwagen nur Beförderungsaufträge ausführen
dürfen, die am Betriebssitz des
Unternehmers eingegangen sind.
EXISTENZSCHUTZ
Eine Annahme von Beförderungsaufträgen
durch den Fahrer während der Fahrt ist
dagegen nur dem Taxi erlaubt. Verfassungsrechtlich
sei eine solche gesetzliche
Regelung unbedenklich, da es sich dabei
um Berufsausübungsregelungen handle,
„welche dem Schutz der Existenz- und
Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes dienen,
was wiederum ein wichtiges Interesse
der Allgemeinheit darstelle. Das Landgericht
Düsseldorf beruft sich dabei auf
das BGH-Urteil zum Verbot der App Uber-
BLACK.
Demzufolge sei die App der Beklagten
mit § 49, Abs. 2 nicht zu vereinbaren,
denn wenn die App geöffnet sei, erreiche
ein Fahrtauftrag den Fahrer nicht nur
über den Betriebssitz, sondern auch zeitgleich
unmittelbar über die Fahrer-App.
Das Gericht kommt zu der Überzeugung,
dass es sich dabei nicht um eine Fehlbedienung
der Software handle, sondern „um
eine Funktionalität, die die Software bietet,
während sie sich in einem von ihrer
Architektur her geplanten und gewünschten
Zustand befindet. Mit anderen Worten:
Uber hat seine App bewusst so gestaltet,
dass Aufträge direkt von Fahrern angenommen
werden können.
Uber selbst hatte argumentiert, dass
man mit den Partnern entsprechende Vereinbarungen
getroffen habe, welche eine
Auftragsannahme erst dann erlauben, wenn
vorher die Zustimmung des Unternehmers
vorliegt. Eine solche Vereinbarung wurde
vom Gericht nicht anerkannt, weil damit
die Uber-Fahrer angewiesen würden, die
von der App bereitgestellten Nutzungsmöglichkeiten
nicht auszuschöpfen. „Das lässt
den in der tatsächlich gebotenen Funktionalität
liegenden Verstoß gegen § 49, Abs. 4,
S. 2, PBefG nicht entfallen. […] Somit nimmt
die Beklagte Verstöße ihrer Partner und u
TAXI 2. QUARTAL 2020
21
WETTBEWERBSRECHT
deren Fahrer bewusst in Kauf, mag sie diese
auch an sich nicht wünschen.“
In den Worten eines Laien ausgedrückt
bedeutet dies: Wer eine App mit rechtsverstoßenden
Funktionen ausstattet, braucht
hinterher die Nutzer nicht dazu verpflichten,
solche vorhandenen Funktionen nicht
anzuwenden.
Vor allem dann, wenn man auf eine Kontrolle
dieser Vorgaben verzichtet, was wiederum
auch vom Gericht so gesehen wird:
„In der Gesamtschau stellt die Beklagte
nicht nur ihren Partnern eine Plattform
zur Verfügung, die ohne Weiteres eine dem
Betriebsablauf beschleunigende unmittelbare
Auftragsannahme durch den Fahrer
ermöglicht, sondern sie verzichtet außerdem
auf eine effektive Kontrolle der Befolgung
ihrer Vorgabe, von dieser technischen
Möglichkeit im täglichen Betrieb keinen
Gebrauch zu machen. Das rechtfertigt den
Schluss, dass die Beklagte die Verwirklichung
der von ihr erkannten Gefahr billigend
in Kauf genommen hat.“
Mit dieser juristischen Bewertung liegt
das Landgericht Düsseldorf auf einer Wellenlänge
mit den Gerichten in
Frankfurt und München. Ebenso
wie auch bei der Bewertung,
dass Uber als
Verkehrsdienstleister eingestuft
werden muss. Uber
selbst hatte in diesem Verfahren
abermals damit argumentiert,
dass man ein reiner
Vermittler sei und somit unter
die Dienstleistungsrichtlinie falle. Vermittlungsdienste,
so das LG Düsseldorf,
würden auch dann als Verkehrsdienstleister
zählen, wenn „sie integraler Bestandteil
einer hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung
bestehenden Gesamtdienstleistung
zu sehen sind“. Auch bei dieser
Einschätzung beruft sich das Gericht auf
das oben angesprochene BGH-Urteil zu
UberBLACK.
UBER TAKTIERT
Als besonders dreist darf der Versuch
Ubers eingestuft werden, dass man wie
auch schon beim Verfahren in Köln, München
und Frankfurt abermals eine Aufbrauchfrist
beantragt hatte. Gemeint ist
damit, dass man trotz eines juristischen
Verbots noch für einen Zeitraum X weitermachen
dürfe, um so die Gelegenheit zu
bekommen, das Vermittlungsverfahren
umzustellen. Uber hatte argumentiert, dass
eine sofortige Durchsetzung eines Unterlassungsverbots
eine nicht gerechtfertigte
Härte darstelle. Das Landgericht Düsseldorf
wertete dies jedoch ganz anders: „Ungeachtet
der Frage, ob der Beklagten überhaupt
unverhältnismäßige Nachteile drohen,
überwiegen […] die Interessen der Klägerin
und der sonstigen Marktteilnehmer an
gesetzeskonformem Handeln der Beklagten.“
Darüber hinaus hätte Uber bereits im
Vorfeld genügend Zeit gehabt, sein System
umzustellen, da die Verbote der Landgerichte
Köln, Frankfurt und München schon
klare Hinweise auf eine unrechtmäßige Vermittlung
gewesen seien.
Die Tatsache, dass Uber-Deutschland-
Chef Christoph Weigler unmittelbar nach
dem Düsseldorfer Urteil gegenüber Medien
davon sprach, man sei für ein Verfahren
verurteilt worden, das man sowieso mittlerweile
geändert habe, lässt vermuten,
dass der Antrag auf Gewährung einer
„Aufbruchsfrist“ nichts anderes war als
ein strategischer Schachzug der Anwälte.
Ubers Anwälte kommen übrigens aus der
Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer,
gegen die vor einigen Monaten die Staatsanwaltschaft
wegen des Verdachts von Verwicklungen
in Cum-Ex-Geschäfte ermittelt
hat. Sie waren vom US-Vermittler in allen
vier Fällen mit der Verteidigung betraut
worden. Auf Seite des Taxigewerbes waren
die Vertreter die Rechtsanwälte Dr. Carsten
Matthias (Köln und Düsseldorf), Herwig
Kollar (Frankfurt) und Alexandra Decker
(München).
jh
GESIEGT, ABER NICHTS GEWONNEN
Das Taxigewerbe hat mit einem abermals hohen zeitlichen
wie finanziellen Aufwand ein viertes Verbotsurteil für Uber
erstritten. Taxi Times DACH hatte in seiner ersten Ausgabe
des Jahres über die drei Urteile ausführlich berichtet.
Begonnen hatte es mit einem Urteil in Köln, das im Sommer
letzten Jahres nicht zugestellt werden konnte, weil Uber in
Amsterdam die Annahme verweigerte. In Köln wird bis heute
weiter vermittelt. Dann folgte am 19. Dezember 2019 das
Urteil des Landgerichts Frankfurt, das UberX sogar bundesweit
verbot. Uber verkündete daraufhin, man habe das
Vermittlungsverfahren umgestellt, und vermittelt bis heute
weiter – inklusive München, wo das Landgericht München
nach einer vierjährigen (!) Verfahrensdauer ebenfalls UberX
verboten hat. Es ist daher zu erwarten, dass sich der Fahrtenvermittler
auch nicht an das Düsseldorfer Verbot halten wird.
Denis Klusmeier, Vorstand der klagenden Taxi Düsseldorf
eG, wird deshalb die gleiche Option ziehen wie in Frankfurt:
Man werde die vom Gericht festgelegte Sicherheitsleistung
über 100.000 Euro hinterlegen und somit das Urteil vollstrecken,
sagte er gegenüber den Medien. Soll heißen: Das
Beweise-Sammeln beginnt von vorne: In Düsseldorf müssen
die weiterhin durchgeführten Auftragsvermittlungen über die
UberX-App neu dokumentiert und an das Landgericht eingereicht
werden. Die Richter müssen dann abermals entscheiden,
ob ein Verstoß gegen das Verbot vorliegt.
Rechtlich ist das die übliche Vorgehensweise, aber das Recht
schützt mit solchen umständlichen und nicht enden wollenden
Verfahren den Falschen. Schon alleine deshalb wird
es allerhöchste Zeit, dass endlich die Politik und die Behörden
handeln, wie es auch unmittelbar nach dem Urteil vom
Bundesverband Taxi gefordert worden war. Das Taxigewerbe
muss deshalb auch in Corona-Zeiten immer wieder auf diese
Missstände aufmerksam machen.
Ein Kurzkommentar von Jürgen Hartmann
FOTOS: Adobe Stock / Alexstar
22 2. QUARTAL 2020 TAXI
Wir danken allen Vertragspartnern,
Taxiunternehmern und -fahrern für
ihr Durchhaltevermögen in dieser
besonders herausfordernden Zeit.
Wir sind auch weiterhin für Sie da.
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TAXI INTERNATIONAL
NEWSTICKER
UBER HÄLT BEI DONALD
TRUMP DIE HAND AUF
San Francisco – Ende März beantragten
in den USA sechs große
Personenbeförderungs-Verbände
Unterstützung. Auch Uber-Geschäftsführer
Dara Khosrowshahi forderte
Geld für seine Fahrer und setzte sich
erneut für eine Beschäftigungskategorie
des „dritten Weges“ ein, bei dem
Partner/Arbeiter der sogenannten
Gig-Industrie weder als Angestellte
noch als unabhängige Auftragnehmer
gelten sollen. Uber-Fahrer hatten bis
zu 70 Prozent Umsatzrückgang, während
das Uber-Eats-Geschäft wegen
geschlossener Restaurants anstieg.
In europäischen Städten beklagten
Uber-Fahrer, dass ihr Einkommen um
die Hälfte sank, dass Uber aber weiterhin
25 Prozent Kommission verlangt.
wf
TAXIZENTRALE ALS
SEELSORGETELEFON
In den Niederlanden besteht das Taxigewerbe zu 80 Prozent aus
Unternehmen, die Sozialtransporte durchführen (für Behinderte,
ältere Menschen etc.). Mangels Bedarf hatten im März und April auch
jene Call-Center wenig zu tun, die von zahlreichen großen Beförderungsunternehmen
gemeinsam betrieben werden, unter anderem
das Center DVG Personenvervoer, das sich etwa 65 Taxiunternehmen
teilen.
Dort hatte man daher beschlossen, spezielle „Social Talk“-Dienste
in ihrem Kundenkontaktcenter anzubieten. Die Call-Center-Mitarbeiter
riefen landesweit ihre Kunden an, nur um sie zu fragen, wie es
ihnen in dieser schwierigen Zeit gehe. So entgingen Bereitschaftsdienst-Mitarbeiter
zum einen der Gefahr der Arbeitslosigkeit, während
man erfolgreich die Einsamkeit bekämpfte, unter der viele
ältere Kunden in der Phase der „sozialen Distanzierung“ in den Altersheimen
oder zu Hause leiden mussten.
wf
STUNDUNG FÜR TAXIUNTER-
NEHMER AM HUDSON
New York City – Der größte Anbieter
von Taximedaillon-Darlehen,
Marblegate Asset Management, bot
Taxiunternehmern im April eine einmonatige
Zahlungspause an.
Taximedaillons, also Konzessionen,
werden in US-Großstädten
aufgrund der zahlenmäßigen Begrenzung
schon immer teuer gehandelt.
Der Höchstwert 2013 lag in NYC bei
über einer Million Dollar. Seitdem
fällt er durch die Mietwagen-Konkurrenz
immer weiter, zuletzt auf unter
150.000 US-Dollar. Die Corona-Krise
hat die Situation des Taxigewerbes
abermals verschlimmert. Ohne die
Stundung wären viele Konzessionsinhaber
wahrscheinlich vollends
kollabiert. Ob man das damit aber
aufgehoben oder nur aufgeschoben
hat, wird erst die Zukunft zeigen … wf
Seelsorge statt Fahrtenvermittlung im Kundenkontakt-Center DVG
Personenvervoer.
LONDON: TRADITION
TROTZ CORONA
In Corona-Zeiten zeigt sich eine bemerkenswerte Präferenz für klassische
London-Taxis, nicht nur gegenüber Bus oder U-Bahn, sondern
insbesondere gegenüber Mietwagen, die Apps wie Uber, Bolt und Ola
verwenden.
Das schwarze Taxi hat derzeit einen großen Vorteil: „Aufgrund
der Trennscheibe fühlen Sie sich in einem Londoner Taxi wie in einer
eigenen Glasblase, getrennt vom Fahrer“, erklärt Steve McNamara,
Generalsekretär des Berufsverbands Licensed Taxi Drivers Association
(LTDA), der die Taxis ausgiebig medial bewarb und den Fahrern
Flugblätter mit Corona-Präventionstipps mitgab. Da Kartenzahlungen
in allen Londoner Taxis möglich sind, muss kein bares Geld mehr
ausgetauscht werden. Kombiniert mit zusätzlichen strikten Hygienemaßnahmen
erreichte das London-Taxi eine zweite Beliebtheitswelle.
Schon als das neue elektrische London Taxi TX von LEVC auf den
Markt kam, wurde es speziell von umweltbewussten Londonern verstärkt
nachgefragt. wf
FOTOS: photodune, DVG
24 2. QUARTAL 2020 TAXI
TAXI INTERNATIONAL
Gruppenfoto am Reisetag 5 vor einem Münchner Elektro-Taxi. Svetlana Verbitskaya (4. v. r.), Gregor Beiner
und Wim Faber (jeweils links daneben) hatten den Deutschland-Besuch einer russischen Taxidelegation organisiert.
EIN LETZTER BESUCH
VOR CORONA
Fünf Tage, fünf Experten, fünf Besuche. Eine russische Taxidelegation reiste
Anfang März quer durch Deutschland. Der Informationsaustausch war für beide
Seiten sehr aufschlussreich.
FOTO: Taxi Times
Es begab sich zu einer Zeit, als man sich noch gegenseitig
besuchen durfte, auch wenn es bereits mit dem Händeschütteln
oder einer freundschaftlichen Umarmung vorbei
war. Zu jener Zeit, die heute wie eine ferne Vergangenheit wirkt,
hatten sich fünf Experten aus Nowosibirsk auf den Weg nach
Deutschland gemacht, um sich mit diversen Gesprächspartnern
über das deutsche Taxigewerbe zu informieren.
Tag 1 begann in Berlin, wo man zunächst das Taxizentrum Berlin
besuchte, in dem mit Taxi Berlin auch eine der größten europäischen
Taxizentralen und mit taxi.eu die größte echte Taxi-App
beheimatet ist. Gesprächsinhalte während des Rundgangs durch
Kundencenter, Call-Center und Taxi-Museum waren unter anderem
App-Vermittlung und digitale Zahlungsarten in Mitteleuropa
im Vergleich zu Russland, die Arbeitsweise, Bestellmöglichkeiten
und Tarife des Taxigewerbes in Russland und nicht zuletzt verkehrspolitische
Themen wie Ridesharing. Auch für Anekdoten
über öffentlichen Verkehr in Russland einschließlich kurioser
Platzkartenregelungen in Liegewagen russischer Fernzüge bot
die entspannte Gesprächsatmosphäre Raum.
Als Begleiter auf der gesamten Reise fungierte Wim Faber,
der als internationaler Taxi-Journalist auch für Taxi Times schreibt.
Er hatte gemeinsam mit dem Münchner Taxiunternehmer u
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TAXI INTERNATIONAL
Station 1: Besuch der Berliner Taxizentrale.
Station 2 beim Bundesverband Taxi und Mietwagen
e. V.: Irina Zaripova (links) und Michael Oppermann;
Svetlana Verbitskaya fungierte als Dolmetscherin.
Station 3: Besuch bei Familie
Personenbeförderer. Ganz
führende Persönlichkeit des
Gregor Beiner und Svetlana Verbitskaya von Business Tourism den
Trip organisiert. Die Gruppe bestand aus Personen des Öffentlichen
Rates (Public Council), darunter die Geschäftsführerin Irina
Zaripova, eine führende Persönlichkeit in der russischen Taxi-Welt.
Der Public Council ist für die Entwicklung des Taxigeschäfts in
Russland zuständig und somit die einzige Organisation im Land,
die Taxiunternehmer und Taxifahrer zusammenbringen und
ihre Situation verbessern möchte. Als quasi staatlich legitimierte
Gewerbevertretung war es daher naheliegend, auch die deutsche
Gewerbevertretung zu treffen.
Der anschließende Besuch in den Geschäftsräumen des Bundesverbands
Taxi und Mietwagen (BTM) als zweite Berliner Station war
dann für beide Seiten sehr informativ. Es gab einen äußerst lebhaften
anglo-deutsch-russischen Informationsaustausch. Michael
Oppermann, Geschäftsführer des BTM, verwies auf der Grundlage
von vier Welttrends (Urbanisierung, Technologiewandel, Elektrifizierung,
Globalisierung) auf rasche Veränderungen im Taxisektor
und berichtete von den Demonstrationen, die überall in Deutschland
gegen Scheuers Eckpunkte im vergangenen Jahr liefen.
KEINE BETRIEBSPFLICHT IN RUSSLAND
Er erklärte den Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen. Letzteren
gibt es in Russland nicht – nur illegal. Die russische Gruppe
fand es bemerkenswert, dass das Taxi in Deutschland einen festen
Tarif und eine Beförderungspflicht hat und rund um die Uhr verfügbar
sein sollte (Betriebspflicht). Der öffentliche Rat möchte
einige dieser „Taxi-Elemente“ in das russische Recht aufnehmen.
Die Berliner Besuche waren ebenso wie die Stippvisite vier Tage
später in München (siehe unten) als Rahmenprogramm rund um
den Besuch der UITP-Taxi-Konferenz in Karlsruhe organisiert. Da
die Konferenz allerdings wegen Corona abgesagt werden musste,
besuchte die Delegation stattdessen den Familienbetrieb Holl AG
in Gaggenau nahe Karlsruhe. Dirk Holl gab dabei einen kurzen
Überblick über seine Rolle als innovativer Personenbeförderer.
Hier lernten die Russen mehr als auf einer Taxikonferenz, vor
allem weil Antonia Bogdanov, Dirk Holls rechte Hand, alle Aspekte
der Buchhaltung, Routenplanung und -ausführung, der Transportarten
und der Herausforderungen für das Unternehmen in
einwandfreiem Russisch skizzieren konnte. Holl (130 Mitarbeiter)
verfügt über einen Mix an Pkw (40, davon 6 elektrisch und
20 Hybrid), Minibussen (6) und neun Rollstuhlfahrzeugen und
bietet – durch eine kollegiale Zusammenarbeit mit einem Busunternehmer
– auch Busse an.
Die sechsköpfige Gruppe wurde mit einem Londoner LEVC-
E-Taxi abgeholt – eine besondere Einführung. Null Emission hat
einen wichtigen Platz im Unternehmen Holl. Ebenso wie die Rollstuhlbeförderung,
die Fahrer Sammy in Ettlingen demonstrierte.
Dort fährt Holl „My Shuttle“ und setzt dabei London-Taxis ein,
in denen genügend Platz für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen
(ob im Rollstuhl oder nicht) vorhanden ist. Die Idee des
Inklusionstaxis nahm die Delegation begeistert auf, denn da liege
in Russland doch einiges im Argen.
Dirk Holl, flankiert von Edeltraud Holl, der Gründerin des Familienunternehmens,
erklärte, wie man sich von einem Taxi- und
Mietwagenunternehmen zu einem breiten Personenverkehrsunternehmen
entwickelt habe. Holl fährt nicht nur Taxis und Mietwagen,
sondern hat an vielen der neun badischen Standorte des
Unternehmens auch ÖPNV-ähnliche Taxisysteme entwickelt (wie
das Next-Shuttle-Einkaufstaxi in Rastatt, das vom örtlichen Mittelstand
finanziert wird). „Das Wichtigste für die Menschen ist,
dass sie wissen, wo sie stehen. Wenn sie ihre Fahrt über die App
buchen, wollen sie einen festen Preis.“
Kürzlich startete Holl in Karlsruhe einen „Uber-ähnlichen“ Service
mit „Inges Mietwagen“ und festen App-Preisen. „Von Punkt
zu Punkt ist das die billigste und attraktivste Beförderung für
den Kunden“, sagt der Unternehmer. „Sobald andere Dinge wie
Umwege hinzugefügt werden, wird es teurer. Ich denke, das ist
die Zukunft – besonders die Festpreise!“ Für Irina Zaripova und
ihre Begleiter war neben diesen Geschäftskonzepten auch der Einsatz
moderner digitaler Technik bemerkenswert, unter anderem
ein Kasten für die Fahrzeugschlüssel, der sich nur öffnen lässt,
wenn die Angestellten sich mit ihrem Führerschein legitimieren.
Vom beschaulichen Karlsruhe ging es anschließend wieder
in eine Millionenstadt. In München traf die Delegation auf den
Mitorganisator Gregor Beiner, einen weiteren sehr zukunftsgewandten
Taxiunternehmer, der mit über 80 Taxis die größte
Taxiflotte der bayerischen Hauptstadt betreibt. Zehn dieser
Fahrzeuge fahren rein elektrisch, der Rest mit Hybridantrieb.
Geladen wird an betriebseigenen Schnellladesäulen. Welche CO2-
Emissionen man dadurch im Vergleich zu dieselbetriebenen Taxis
einspart (60 Prozent), erläuterte Beiner in einer englischsprachigen
Präsentation.
FOTOS: Taxi Berlin, Wim Faber,
26 2. QUARTAL 2020 TAXI
TAXI INTERNATIONAL
Holl, einem vielseitig aktiven
vorne: Irina Zaripova, eine
russischen Taxigewerbes.
Station 4: Besuch im Münchner Taxi-Zentrum, dem größten
Taxiunternehmen Münchens.
Station 5: Besuch bei der Münchner
IsarFunk Taxizentrale.
Zur Sprache kam dabei auch das bemerkenswerte Förderprogramm
der Stadt München, die den Kauf eines E-Taxis mit bis zu
40 Prozent des Netto-Anschaffungspreises bezuschusst, indem
pro besetzt gefahrenen Kilometer 20 Cent erstattet werden. Nicht
ohne Stolz wusste Beiner auch zu berichten, dass die ersten Elektrofahrzeuge
I-Pace, die Jaguar vor zwei Jahren auf die Straße
gebracht hat, an ihn ausgeliefert wurden. Die E-Taxiflotte sorgte
für viele Rückfragen vonseiten der russischen Delegation, die
von Svetlana Verbitskaya ins Englische übersetzt wurden und bei
denen auch zur Sprache kam, dass sämtliche Fahrer des I-Pace
weiße Hemden tragen.
GLOBALISIERUNGSTREND RICHTIG NUTZEN
Noch lebhafter wurde der Austausch, als man auf die aktuellen
Wettbewerber zu sprechen kam. Was in den deutschen Städten
(und mittlerweile auch auf dem Land) Uber und Free Now sind,
ist in Russland das Unternehmen Yandex-Taxi, ein rein privates
Unternehmen, wie Irina Zaripova klarstellte. Bei der Bekämpfung
dieser beiden Wettbewerber würde sie eine Kooperation sehr
begrüßen, und sie strebe auch die Zusammenarbeit mit anderen
Vereinigungen an. Den Trend der Globalisierung sollte man auch
dahingehend nutzen, dass man global möglichst eine Taxi-App
anbiete. Zaripova regte hier eine weitere Öffnung der taxi.eu-App
an. Womit sich auch der Kreis der erfahrungsreichen Woche wieder
schloss, denn mit dem anschließenden Besuch der Münchner
Taxizentrale IsarFunk besuchte die Delegation ein weiteres Mitglied
der taxi.eu-Gruppe. Geschäftsführer Christian Hess und
Marketingleiter Hans-Jürgen Dinter beantworteten die Fragen zur
Schulung der Taxifahrer, die vom ebenfalls im selben Stockwerk
ansässigen Taxiverband München durchgeführt wird, und berichteten
als Organisatoren des Taxiverkehrs am Münchner Flughafen
über das dort geplante E-Taxi-Projekt, bei dem sich E-Taxis vorne
einreihen dürfen.
Insgesamt nahmen Zaripova und ihr Team viele Eindrücke
und Anregungen mit, doch gibt es auch Dinge, die Deutschland
von Russland lernen könnte? Die öffentlichen Ratsmitglieder
zeigen bei dieser Frage einen YouTube-Film von der diesjährigen
Endausscheidung für Russlands Taxifahrer des Jahres. Um
diese Auszeichnung zu gewinnen, müssen die Fahrer einen Zickzack-Parcours
mit einem vollen Glas auf dem Dach meistern.
Sie müssen aber auch in einem kreativen Teil Gedichte und Poetry-
Slams vortragen und kulturelle Fragen beantworten. Hier hofft die
Gruppe, diese Veranstaltung durch die Teilnahme von Fahrern
von außerhalb Russlands internationaler zu gestalten. Denn das
Ziel dieses Events dürfte allen guttun: Imagepflege für die Taxi -
branche.
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TAXI 2. QUARTAL 2020
27
GASTKOMMENTAR
ALLE JAHRE WIEDER …
Turnusgemäß müsste es auch 2021 wieder eine Mindestlohnerhöhung geben.
Doch können bestimmte Branchen, darunter auch das Taxi, eine neue
Mindestlohnanpassung zum 1. Januar 2021 verkraften?
Aktuell verharrt die Republik in der
Corona-Starre, das ganze Land
steht still. Das ganze Land? Nein,
denn noch in diesem Quartal trifft sich turnusgemäß
wieder die Mindestlohnkommission
– ob real oder digital, ist dabei egal – und
erarbeitet, welcher Mindestlohn für das
kommende Jahr gelten soll. In der Vergangenheit
folgte die Kommission dabei stets
der allgemeinen Tarifentwicklung (siehe
nebenstehenden Kasten). Gemäß den vorliegenden
Statistiken ergäbe sich unter Beibehaltung
der bisherigen Prinzipien ab Januar
2021 ein neuer Mindestlohn von 9,85 Euro.
Basis wäre der Tarifindex von 2017 und
2018 mit einer Steigerung der damaligen
Tariflöhne um 5,3 Prozent. Würde alternativ
erneut eine Anpassung in zwei Schritten
beschlossen, ergäbe sich immerhin ein Zwischenschritt
von vielleicht 9,60 Euro zum
Jahreswechsel 2020/2021, bevor der Zielwert
von 9,85 Euro dann zum Jahreswechsel
2021/2022 erreicht werden würde. Allerdings
ist durchaus auch ein gewisser politischer
Druck auf gravierendere Anpassungen
auszumachen, Überraschungen sind also
trotz der aktuellen Wirtschaftskrise durchaus
möglich. Für das Taxigewerbe war die
MINDESTLOHNKOMMISSION
Die Kommission besteht aus einem
Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten
sowie zwei beratenden Mitgliedern.
Sie muss alle zwei Jahre in einer
Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe
des Mindestlohns geeignet ist, zu einem
angemessenen Mindestschutz der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
beizutragen, faire und funktionierende
Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen
sowie Beschäftigung nicht zu
gefährden. Gleichzeitig orientiert sie
sich bei der Höhe ihres Beschlusses
Entscheidung der Mindestlohnkommission
schon immer besonders relevant, da sich
zumindest das Grundgehalt in unserem
Niedriglohngewerbe wohl auch zukünftig
am Mindestlohn orientieren wird und steuerfreie
Zuschläge oder zwangsläufig unregelmäßig
erzielte Umsatzbeteiligungen nur
on top zu zahlen sind.
STUNDENLOHN KOLLIDIERT
MIT PROVISION
Ein fester stundenorientierter Mindestlohn
kollidiert somit mit den früher gewerbeübergreifend
üblichen umsatzorientierten
Lohnmodellen. Je dichter die Besiedlung,
desto relevanter ist der Anteil des echten
Gelegenheitsverkehrs, Städte und besonders
die Metropolen sind dabei also zwangsläufig
mehr betroffen als ländliche Regionen
mit regelmäßigeren Fahraufträgen.
Überall aber lassen sich die Fahrteinnahmen
stets nur zeitversetzt an die neue Kostensituation
im Lohnsektor anpassen, denn
bekanntlich gibt nicht das Gewerbe selbst,
sondern die Kommunen und anschließende
Krankenkassenvereinbarungen geben die
Tarife vor, wofür sich beide in der Regel viel
Zeit nehmen. Es besteht also das Risiko, dass
an der allgemeinen Tarifentwicklung.
Die Bundesregierung folgt meist dem
„Vorschlag“ der Mindestlohnkommission
und setzt ihn 1:1 um.
Die Geschäftsordnung der Mindestlohn-Kommission
sieht vor, dass der
Mindestlohn mit der allgemeinen
Tarifentwicklung Schritt halten muss.
Eine Abweichung ist nur dann zulässig,
wenn gravierende Gründe vorliegen.
Solche Gründe wären etwa ein starker
Einbruch des Wirtschaftswachstums
oder steigende Erwerbslosenzahlen. rw
direkt in die Aufbauphase nach dem Corona-
Shutdown ein neuer Mindestlohn platzt, der
alle Überlebensanstrengungen des Gewerbes
zunichtemacht, wenn die darauf nötig
werdenden Taxitarifanpassungen erst Monate
später in Kraft treten.
Besonders brisant ist dabei, dass diejenigen
Unternehmer, deren Stunde je nach
Bedarf durchaus auch mal einiges mehr als
60 Minuten haben kann, natürlich erheblich
entspannter mit diesem Thema umgehen
können als diejenigen, die dem Gewerbe seinem
Grauschleier versagen. Eine konsequente
digitale Einzelaufzeichnung von Umsätzen
und Arbeitszeiten inklusive Pausen behindert
eine entspannte Haltung zum Thema,
selbst wenn man dem Mindestlohn grundsätzlich
positiv gegenübersteht, da sich die
Taxitarife und somit die Einnahmen bekanntlich
nur zögerlich an die Mindestlohnentwicklung
anpassen. Dementgegen lassen
sich die Länge der Pausen und Arbeitszeiten
da natürlich erheblich flexibler anpassen.
Die an diesem Punkt übliche Frage, ob
denn jede „kleine“ Mindestlohnanpassung
immer gleich in den Taxitarifen eingepreist
werden muss, steht im Übrigen wohl nur
Einzelwagenunternehmen zu. Kommt ein
digital aufzeichnender Mehrwagenunternehmer
nicht an durchschnittlich 25 Euro
pro Fahrzeugeinsatz-Stunde, ist heute schon
der Ofen aus. Die Auslastung muss also
schon jetzt ausgereizt sein, wenn man überleben
will. Gewerbespezifisch lässt sich ein
Lohnkostenanteil von 50 bis 70 Prozent festmachen
(je nach Betriebsstruktur mit oder
ohne eigener Zentrale/Buchhaltung/Werkstatt).
5,3 Prozent Mindestlohnanpassung
bedeutet da eine Kostensteigerung von
knapp 3 Prozent und dieses Geld muss
irgendwo herkommen (übrigens auch bei
Moia & Co., wenn dort denn real gewirtschaftet
wird). Da unser Gewerbe sicherlich kaum
über Rücklagen verfügt und Geldverdienen
ja auch nicht verboten ist, müssen es wohl
regelmäßige Tarifanpassungen richten –
würde die Mehrwertsteuer angehoben,
FOTOMONTAGE: Remmer Witte
28 2. QUARTAL 2020 TAXI
GASTKOMMENTAR / KLEINANZEIGEN
FOTO: Taxi Times
würde man ja auch mit zeitgleich steigenden
Preisen rechnen.
Der bangen Frage, wie hoch die aktuelle
Mindestlohnanpassung denn nun ausfällt,
steht man wohl mehr oder weniger hilflos
gegenüber. Man könnte alternativ allerdings
auch die Frage stellen, ob denn gerade der
kommende Jahreswechsel der richtige Zeitpunkt
für eine Mindestlohnanpassung ist.
Wahrscheinlich bringt eine intensive Auseinandersetzung
mit der zweiten Frage dabei
das bessere Ergebnis, zumindest für das
Taxigewerbe, denn an der Wahrheit, dass
die vergangenen Tarifabschlüsse vor Corona
nicht stagniert haben, kommt man wohl
nicht vorbei. Zumindest für das Taxigewerbe
würde der Neustart nach Corona jedoch
erheblich erleichtert, wenn ein neuer Mindestlohn,
der mehr als 9,50 € pro Stunde
aufruft, nicht schon zum kommenden Jahreswechsel,
sondern erst im Sommer 2021
greifen würde.
Und in derselben Logik könnte der Zeitraum
zwischen Beschluss und Umsetzung
vielleicht ja sogar generell verlängert werden,
denn immerhin sind die beschlussrelevanten
Tarifabschlusswerte ja nicht erst im
Juni des Folgejahres bekannt. Eine vorgezogene
Entscheidung schon Ende März wäre
also auch für die längere Zukunft unproblematisch
und würde eine aktuelle Konzession
an die Corona-Problematik zu einer
einmaligen Aktion machen, trotzdem aber
auch für die Zukunft Entzerrung für unser
Gewerbe bringen.
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2-malig5 %
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6-malig15 %
6-malig15 %
VERKAUFS-/
CHIFFREANZEIGEN
Beispiele:
43 mm x 20 mm 105 €
43 mm x 30 mm 150 €
90 mm x 30 mm 300 €
zzgl. Chiffre: 15 €,
zzgl. 25 € bei farblicher
Gestaltung
TAXI 2. QUARTAL 2020
29
NEUSTART
WIRTSCHAFT ODER
MENSCHENLEBEN?
Bereits im April wurden erste Forderungen formuliert, die Politik möge doch bitte
die Wirtschaft wieder hochfahren. Ein auf Taxiwerbung spezialisiertes
Unternehmen hatte dazu eine Online-Petition gestartet.
Die Initiative „#wannstartenwirneu“
setzte sich bereits seit Mitte
April für die Interessen der Wirtschaft
ein, ohne die Sorgen vor gesundheitlicher
Unversehrtheit außer Acht zu lassen.
„Wir brauchen Klarheit und einen zeitlichen
Rahmen“, formulierte es Falk Röbbelen,
Geschäftsführer von Taxi-Ad, der
die Aktion gemeinsam mit Malte Wettern,
Geschäftsführender Gesellschafter der
Hamburg Finance GmbH, initiiert hatte.
„Wie lange noch steht die Wirtschaft still?“
Als eine der ersten Maßnahmen wurde
ein Schreiben an die Bundesregierung
verfasst, das unter der eigens eingerichteten
Homepage www.wann-starten-wirneu.de
veröffentlicht wurde. Darin ließen
Röbbelen und Wettern keinen Zweifel
daran, dass die bisherigen heftigen Schritte
der Bundesregierung notwendig gewesen
seien. Nun gehe es allerdings darum,
der Wirtschaft eine Alternative aufzuzeigen.
„Um den Menschen verständlich zu
machen, dass sie durchhalten müssen,
muss man ihnen auch sagen, bis WANN
sie durchhalten müssen“, hieß es in dem
Schreiben.
DEN NEUSTART PLANEN
Bis Ostern oder Ende April würden viele
Betriebe durchhalten, bis Ende Mai aber
nicht, mahnte die Initiative. „Und mit
dem Wissen, dass dies keine Einzelfalleinschätzung
ist, dass die ersten Insolvenzen
bereits Realität sind, […] dass das Hochfahren
der Wirtschaft nicht schneller geht als
das Herunterfahren, sollten wir JETZT mit
der Planung des Hochfahrens beginnen.“
Das künftige Handeln dürfe keinesfalls
nur auf die simple Frage „Wirtschaft oder
Menschenleben?“ reduziert werden, vielmehr
müsse beides in der Betrachtung der
weiteren Vorgehensweisen Berücksichtigung
finden.
„Der Shut-Down ist nicht alternativlos“,
mahnten Röbbelen und Wettern. „Unsere
Gesundheit und ein funktionierendes und
weltweit führendes Gesundheitssystem
können nur in einer ebenfalls gesunden
und funktionierenden Wirtschaft funktionieren.
Wenn die Auswirkungen der Therapie
dramatischer zu werden drohen als
die Auswirkungen der Krankheit, sollte
man die Therapie einstellen.“ Die Initiative
sprach von zwei Seiten einer Medaille,
welche die Gesellschaft aber auf keinen
Fall spalten dürfe. „Wir müssen das eine
tun, ohne das andere zu lassen.“ Um dieser
Forderung Nachdruck zu verleihen, wurde
eine gleichnamige Petition gestartet, deren
Zulauf allerdings eher mäßig war. Gerade
einmal rund 250 Personen hatten bis Ende
April unterschrieben.
jh
UBERS VERSTÖSSE GEGEN CORONA-GESETZE
Während des Lockdowns mussten Hotels, Gastrobetriebe
und Geschäfte schließen, wurden Grenzen dichtgemacht und
Abstandsgebote von zwei Metern ausgesprochen. Geregelt
wurden diese Beschränkungen in sogenannten Allgemeinverfügungen.
Bei der konsequenten Umsetzung dieser Regelungen wurde
dann allerdings mit zweierlei Maß gemessen. So hätten beispielsweise
Mietwagen, die in Ballungsgebieten ausschließlich
Gelegenheitsfahrten nach § 49 PBefG durchführten, eigentlich
auch verboten werden müssen. Das hatte bereits Ende
März die Taxivereinigung Frankfurt in einem offenen Brief an
die Politik und die Genehmigungsbehörden gefordert.
In Mietwagen, die anders als Taxi nicht zum ÖPNV zählten,
„ist weder ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten noch
garantiert, dass nicht mehr als zwei Menschen zusammentreffen“,
monierte die Taxivereinigung und forderte die
zuständigen Stellen auf, die entsprechenden Mietwagengenehmigungen
im Gelegenheitsverkehr ruhen zu lassen – mit
Ausnahme der Krankenbeförderung im Mietwagen, bei der
es sich nicht um Gelegenheitsverkehr handele. Bewirkt hat
dieser Appell leider nichts, Uber & Co. konnten unbehelligt
ihre Fahrten durchführen.
FOTO: Screenshot change.org
30 2. QUARTAL 2020 TAXI
€
IN EIGENER SACHE
KEIN ZUGRIFF AM 1. MAI
Während der Corona-Pandemie haben sich die Zugriffe auf die Taxi Times-Online-
Meldungen verfünffacht. Das brachte den Server an seine Grenzen.
In der Nacht auf den 1. Mai wurde kurzzeitig die
Homepage von Taxi Times vom Netz genommen.
FOTOS: Google Analytics, Taxi Times
Im Fokus der Taxi Times stand seit
Beginn des Lockdowns eine Berichterstattung,
die zeitgemäß, aktuell und fundiert
recherchiert in der schwierigen Zeit
eine Orientierung für das Taxigewerbe bietet.
Mit deutlich höheren Zugriffszahlen
auf unsere Meldungen war daher zu rechnen.
Dass man damit den Internet-Server
des Providers in die Knie zwingen würde,
wurde dann plötzlich Anfang Mai klar. Kurz
vor dem Start in ein wegen des Maifeiertages
verlängertes Wochenendes erreichte
unsere Redaktion eine Mail des Providers
mit dem Betreff „Überlastung durch Ihre
Domain / Sperrmitteilung“. Ohne Vorwarnung
wurde die Homepage abgeschaltet.
Für den rasanten
Anstieg der Nutzerzahlen
gab es sogar
von Google ein Lob.
500 PROZENT MEHR ZUGRIFFE
Die Steigerung von über 500 Prozent der
Zugriffe während der letzten Monate konnte
vom Server nicht mehr gestemmt werden.
Der Erfolg frisst seine Kinder, heißt ein altes
Sprichwort. In diesem Fall hat der Erfolg
die Serverkapazität aufgefressen.
Plötzlich „rächte sich“, dass beispielsweise
eine sich ständige erweiternde
Online-Übersicht über aktuelle Trennschutzlösungen
in kurzer Zeit in vier
Wochen über 12.000-mal angeklickt worden
war. Da diese Meldung mit zahlreichen Bildergalerien
versehen ist, bedeutete dies aus
technischer Sicht eine um ein Vielfaches
höhere Anzahl an Abfragen (die Übersicht
ist unter der Stichwort-Suche „Trennschutz-
Lösungen“ nach wie vor abrufbar).
Als gut für alle, aber schlecht für den
Server erwies sich zudem die Übersicht
der mit Trennscheiben umgerüsteten Taxis.
Diese wurde verstärkt von Fahrgästen
genutzt, um für sich oder nahe Familienangehörige
ein „sicheres“ Taxi zu finden
(Stichwortsuche „Übersicht Bestellung“).
Diese beiden Themenbereiche waren
auch letztlich mit ein Grund, warum taxitimes.com
in Folge der Sperrung fast
25 Stunden überhaupt nicht erreichbar
war. Davon waren vermutlich auch viele
Taxi Times-Leser betroffen, die den am
Tag zuvor versendeten wöchentlichen
Taxi Times-Newsletter empfangen haben.
Die Redaktion hat daraus die nötige
Konsequenz gezogen. „Wir können Ihnen
mitteilen, dass wir investiert haben und
nach einem Serverumzug jetzt so schnell
wie noch nie sind“, verspricht Taxi Times-
Redakteur Simon Günnewig. „Genau diesen
Rückenwind wollen wir nutzen, um auch
in Zukunft nahe am Geschehen zu bleiben
und mit unseren Beiträgen das Taxigewerbe
zu unterstützen.“
red
IMPRESSUM
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Taxi Times München
32 2. QUARTAL 2020 TAXI
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TRENNSCHUTZ
TAXIS MIT TRENNSCHUTZ
DEUTSCHLAND RÜSTET UM
Material- und Einbaukosten
SCHEUER ERSTATTET
TRENNSCHUTZ-UMRÜSTUNG
Folie oder Polycarbonat?
DIE ANBIETER IM
ÜBERBLICK
Tipps und Vorgaben
TÜV UND BG VERKEHR FORDERN
UNFALLSCHUTZ
INHALT
SCHUTZKONFLIKT + FÖRDERUNG
4 Ansteckungs- vs. Verletzungsgefahr
6 Scheuer erstattet Materialkosten
ÜBERSICHT ANBIETER
8-18 Wer welche Fertiglösungen anbietet
SERIENLÖSUNG
20 Im London-Taxi gehört die Trennwand
zur Serienausstattung
UNFALLSCHUTZ
22 Tipps und Anforderungen von
TÜV und BG Verkehr
BESTELLBARE TRENNSCHUTZ-TAXIS
24 Wo in Deutschland bereits Taxis
mit Trennschutz unterwegs sind
TRENNSCHUTZ UND PR
26 Aktion „Safe-Taxis“ in Bayern
Viele Unternehmen haben Engagement gezeigt und
Trennvorrichtungen speziell für Taxis entwickelt.
TRENNSCHUTZ SCHAFFT SICHERHEIT
Deutschland rüstet um: Für den Infektionsschutz für Fahrer und
Fahrgast sind mittlerweile über 3.300 Taxis und Mietwagen in
Deutschland mit einem Trennschutz ausgestattet (Stand Anfang
Mai, siehe Übersicht ab Seite 24). Das dürfte noch lange nicht das
Ende sein. Je mehr Taxizentralen das Merkmal „Trennscheibe“ oder
ein Synonym dafür einsetzen, umso häufiger dürfte auch bei den
Kunden der Wunsch danach geäußert werden. Auch Krankenkassen
fordern zunehmend den Einsatz von Taxis und Mietwagen mit
Trennschutz verlangen. Trennschutz schafft Sicherheit.
Mittlerweile gibt es mehr als drei Dutzend Firmen, die solche
Lösungen anbieten. Preise wie Materialien variieren dabei sehr
stark, das zeigt unsere Übersicht ab Seite 8. Einen hundertprozentigen
Schutz vor Ansteckung bieten sie nicht, erst recht nicht
im Falle eines Unfalls.
Mittlerweile sehen sich die Berufsgenossenschaft sowie der
TÜV in der Pflicht, Tipps und Anforderungen an solche Einbauten
zu definieren (siehe Seiten 22–23). Sie stürzen damit die Taxibranche
ins nächste Dilemma. Der dringend nötige Infektionsschutz
vor einer möglichen Corona-Ansteckung kollidiert mit den
Sicherheitsanforderungen im Falle eines Verkehrsunfalls. Diese
Tatsache ist unbestritten, sie rechtfertigt jedoch keinesfalls, die
vielen neuen und innovativen Anbieter pauschal als „Geschäftemacher“
in die Schmuddel-Ecke zu stellen.
Sagen wir es ganz deutlich: Beide Aspekte sind aktuell nicht
vereinbar. Eine Einhaltung der TÜV-Anforderungen würde bedeuten,
dass sämtliche Lösungen umfassend getestet werden müssten.
Würde die Taxibranche das abwarten, müsste sie bis dahin konsequenterweise
ihren Fahrdienst einstellen, was aber im Widerspruch
zu der Betriebs- und Beförderungspflicht stehen würde.
Das Taxi muss weiterhin unterwegs sein, das ist absolut alternativlos.
Das Gefahrenpotenzial einer Ansteckung ist dabei deutlich
höher einzustufen als jenes eines Unfalls. Deshalb sind die
Bedenken von TÜV und Dekra zwar absolut berechtigt, sie müssen
aber in Corona-Zeiten, in denen selbst elementare Grundrechte
ausgehebelt werden, zwingend zurückgestellt werden. Auf keinen
Fall darf ein Taxi- oder Mietwagenunternehmer im Falle eines
Unfalls in die Haftung für eventuelle Trennschutz-Folgeschäden
genommen werden!
Hier ist die Politik gefordert, ein klares Statement abzugeben.
In Zusammenhang mit der Förderung (Seite 6) hätte Andreas
Scheuer Klarheit schaffen können. Leider hat er dies verpasst.
Herzlichst
- die Redaktion -
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Taxi Times „Trennschutz“ ist eine Sonderpublikation
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2
2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
DANKE, dass Ihr unterwegs seid!
Wir sind an eurer Seite,
jetzt und auch nach der Krise.
Wie sicher sind
Trennschutzvorrichtungen
im
Falle eines Unfalls?
Anders als bei
serienmäßigen
Sicherheitsvorrichtungen
gibt es
dazu noch keine
Untersuchungen.
GESUNDHEIT VS.
UNFALLSICHERHEIT
Beeindruckend schnell haben Taxiunternehmer reagiert
und einfache Trennschutzlösungen installiert. Doch die
Übergangsvariante wird zur Dauerlösung – und damit gewinnt der
Aspekt der Crash-Sicherheit an Bedeutung.
Seit der Definition des Abstandsgebots von 1 bis 2 Metern
waren Taxiunternehmer in einem Dilemma. Einerseits
bestand eine gesetzliche Vorgabe in Form der Betriebsund
Beförderungspflicht, andererseits galt es, sich selbst, die angestellten
Fahrer und die Fahrgäste zu schützen. Beeindruckend
schnell haben deshalb viele Betriebe reagiert und in ihre Fahrzeuge
einen Trennschutz eingebaut. Bei einer Abfrage durch
Taxi Times für eine exklusive Übersicht haben Taxizentralen und
Taxibetriebe bereits über 3.000 Taxis und Mietwagen mit einem
eingebauten Trennschutz gemeldet (Stand Anfang Mai).
Nicht weniger innovativ waren die Anbieter solcher Trennschutzlösungen.
Vom Festeinbau bis zur Folie wird aktuell ein
breites Spektrum produziert, nachzulesen in der großen Übersicht
auf den nachfolgenden Seiten.
Die beiden Hauptkriterien waren zu Beginn, dass es eine
schnell einzubauende Vorrichtung sein sollte, die vor allen Dingen
die Übertragung der Corona-Viren verhindern sollte. Die Nutzungsdauer
war für vier bis fünf Wochen geplant. Der Trennschutz
sollte eine Übergangslösung in einer Zeit sein, in der fundamentale
Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden – weshalb es auch niemanden
interessierte, ob diese Varianten den Anforderungen an
eine straßenverkehrsrechtliche Zulassungsvorgabe entsprechen
würden. Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder anders ausgedrückt:
Wo kein Unfall, da kein Kläger.
Doch mit zunehmender Dauer der Pandemie wurde klar, dass
es noch viele Monate nötig sein wird, Taxis mit entsprechenden
Schutzvorrichtungen auszustatten. Und damit rückte neben dem
gesundheitlichen Aspekt (der sowieso nie zu 100 Prozent gesichert
war) immer mehr der Aspekt der Verkehrssicherheit in den Vordergrund.
Dies mit den Herausforderungen einer schnellen Verfügbarkeit
unter einen Hut zu bringen, ist bis heute ein schmaler
Grat, denn Zeit für die notwendigen Zertifizierungen der aktuellen
Lösungen blieb bisher kaum.
Folglich liegt es in der individuellen Verantwortung der Taxiunternehmer,
für sich diejenige Trennschutz-Lösung zu finden,
die eine ausreichende Nachhaltigkeit garantiert und die Verkehrssicherheit
weiterhin gewährleistet. Diese wird je nach Material
sehr unterschiedlich interpretiert.
FOLIENLÖSUNGEN AUS DER WELT DES SEGELNS
Die aktuell günstigsten Ausführungen sind aus Folie und starten
bei rund 20 bis 30 Euro. Die preisliche Obergrenze bilden feste
Trennwände, die dann auch teilweise über einen TÜV-Segen verfügen
und ab rund 650 Euro zu bekommen sind. Prinzipiell lassen
sich die verschiedensten Ausführungen grob in feste oder flexible
Abtrennungen unterscheiden. Letztere bestehen zumeist aus
durchsichtigen Folien, die aus dem Lkw- oder Segel-Bereich stammen
und unproblematisch an die Fahrzeuge angepasst werden
können.
Die festen Trennwände unterscheiden sich in erster Linie durch
das verwendete Material, Größe und die Art der Befestigung.
Waren es zu Beginn noch Trennwände aus Acrylglas, besser
bekannt als Plexiglas©, haben mittlerweile fast alle Anbieter nur
mehr Polycarbonat, welches unter anderem auch als Makrolon©
FOTO: ADAC
4 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
SCHUTZKONFLIKT
gehandelt wird, im Repertoire. Befestigt wird mittels Kabelbinder
an den Kopfstützen oder per Klettverschluss.
Acryl und Polycarbonat weisen unterschiedliche Eigenschaften
auf. Grundsätzlich ist Acrylglas als Rohstoff vergleichsweise
günstig. Scheiben aus Polycarbonat sind circa 3-mal so teuer.
Acrylglas hat zudem den Nachteil, dass es splittern kann. Verschiedene
Prüfinstitute sehen das als potenzielle Gefahrenquelle
für Fahrer und Fahrgast an.
Professor Dr.-Ing. Bernhard Rief vom Institut für Kunststoffund
Entwicklungstechnik (IKET) sieht bei der bunten Auswahl
von Werkstoffen ganz klar Polycarbonat als den optimalen Werkstoff
an. Wie Rief gegenüber Taxi Times berichtete, wird Polycarbonat
auch in der Automobilproduktion eingesetzt. Das
Plattenmaterial ist nahezu unzerbrechlich, hitzebeständig, selbstlöschend
und feuerhemmend. Durch die Festigkeit ist die Platte
auch gut zu bearbeiten und lässt sich mühelos biegen, ohne dass
sie auf der Faltlinie reißt. Deshalb dürfte Polycarbonat bei einem
längerfristigen Einsatz als Taxi-Trennwand auf Dauer mehr Freude
machen.
Die Freigabe durch einen technischen Sachverständigen ist für
viele Taxiunternehmer ein wichtiger Aspekt bei der Kaufentscheidung.
Neben der Materialbeschaffenheit müssen die verbauten
Airbags in die Gesamtbetrachtung mit einbezogen werden. Wird
die Abtrennung an der Sitzflanke herumgezogen, könnte die Funktion
der Seitenairbags, die im Sitz oder der Türverkleidung verbaut
sind, beeinträchtigt werden. Ebenso könnte Kopf und Vorhangairbag
mit den Trennscheiben kollidieren. Um all diese Themen
abschließend zu klären, ist eine Freigabe der bekannten Prüfstellen
unabdingbar. Zahlreiche Anbieter bemühen sich derzeit intensiv
um ein Sicherheitszertifikat.
So oder so wird es weiterhin im Verantwortungsbereich des
Taxiunternehmers liegen, das richtige Produkt sowohl für die
Gesundheit als auch für die Verkehrssicherheit einzubauen. Bleibt
zu hoffen, dass sich auch möglichst viele Hersteller um eine entsprechende
Zertifizierung kümmern – auch wenn dann klar sein
muss, dass es Lösungen für 40 Euro eventuell nicht mehr geben
wird.
sg
BOKRAFT ERLAUBT TRENNSCHEIBEN
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss übrigens
wegen eines Trennschutzes nicht geändert werden,
denn die das PBefG ergänzende Verordnung BoKraft
erlaubt nach wie vor den Einsatz von Trennscheiben und
beschreibt sogar deren Beschaffenheit. Wörtlich heißt es
im § 25, Abs. 3 der BoKraft: „3) Taxen und Mietwagen können
mit einer Trennwand ausgerüstet sein, die zum Schutz
des Fahrzeugführers ausreichend kugelsicher ist. Die
Trennwand soll entweder zwischen den Vorder- und Rücksitzen
angebracht sein oder den Sitz des Fahrzeugführers
von den Fahrgastplätzen abteilen; sie darf versenkbar
oder so beschaffen sein, dass ein Teil seitlich verschoben
werden kann.“
STAATLICHE FÖRDERUNG
Der unterschriebene Antrag
muss zwingend auch per
Post gesendet werden.
SCHEUER FÖRDERT
UND ZAUDERT
Das Bundesverkehrsministerium erstattet die Material- und Einbaukosten für eine
Trennschutzvorrichtung in Taxis und Mietwagen. Bei der Definition der
technischen Vorgaben stiehlt man sich dagegen aus der Verantwortung.
Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer hatte es bereits Mitte April
via Twitter angekündigt, offiziell
gültig ist die „Sonderförderung von Trennvorrichtungen
in Taxis im Rahmen der
Corona-Krise“ seit 19. Mai. Dieses Datum ist
deshalb wichtig, weil ein „vorzeitiger Maßnahmenbeginn“
nicht möglich sei, wie das
Bundesverkehrsministerium (BMVI) betont.
„Das heißt, der Kauf der Trennschutzvorrichtung
darf nicht vor Erhalt des Förderbescheides
erfolgen.“ Somit bekommen alle
jene Taxi- und Mietwagenunternehmer, die
vor dem 19. Mai bereits in rund 3.300 Fahrzeuge
entsprechende Trennschutzvorrichtungen
eingebaut haben (siehe Seite 24),
keine Kosten erstattet. Die Förderung gilt
für maximal 30 Fahrzeuge mit je 400 Euro
pro Taxi bzw. Mietwagen. Insgesamt stehen
Fördermittel in Höhe von 4 Millionen Euro
zur Verfügung.
Die Antragsstellung kann bis einschließlich
31. August 2020 bei der Bundesanstalt
für Verwaltungsdienstleistungen
(BAV) erfolgen, die dafür das elektronische
Antragsverfahren easyOnline zur Verfügung
stellt. Zusätzlich muss ein Antrag
rechtsverbindlich unterschrieben per Post
bei der BAV, Schloßplatz 9, 26603 Aurich
eingereicht werden, dem wiederum insgesamt
sechs Nachweise bzw. Erklärungen
beigefügt sein müssen: die Kopie der
Genehmigungsurkunde(n), eine Angabe
der Fahrzeug-Ident.-Nummern in Bezug
zum Kennzeichen sowie vier Erklärungen
bzw. Belehrungen, unter anderem über die
ordnungsgemäße Verwendung von Trennscheiben.
Alle Anträge und Infos zur Förderung
können unter www.tinyurl.com/
bund2020 abgerufen werden.
FEST ODER TEMPORÄR?
Was zunächst alles sehr positiv klingt,
relativiert sich, wenn man sich die oben
angesprochene Erklärung über die ordnungsgemäße
Verwendung von Trennscheiben
durchliest. Darin muss der
Antragsteller bestätigen, dass „die
Vo raussetzungen für die ordnungsgemäße
und sichere Verwendung der im Antrag
bezeichneten Trennscheiben“ vorliegen.
Das Hauptunterscheidungsmerkmal
sieht das BMVI zwischen fest und temporär
verbauten Abtrennungen und ob diese mit
oder ohne Werkzeug demontiert werden können.
Bei fest verbauten Trennscheiben aus
Glas oder glasähnlichem Material, wie beispielsweise
Kunststoff, muss das verwendete
Material den Anforderungen der STVZO,
§ 40, Absatz 1 und § 22 entsprechen, unter
anderem also auch eine Bauartgenehmigung
haben. Fest verbaute Abtrennungen aus Folien
sind von diesem Nachweis befreit.
Bei temporär verbauten Abtrennungen
(ohne Werkzeug) verweist das BMVI
da rauf, dass auch hier in jedem Fall die
Straßenverkehrsordnung eingehalten werden
muss, und zählt dafür einige Beispiele
auf. Diese sind auf der Webseite der BAV –
www.bav.bund.de – nachzulesen.
Letztendlich hinterlassen die definierten
Voraussetzungen mehr Fragen als Antworten.
Minister Scheuer will diese Antworten
nicht geben und zieht sich damit aus der
Verantwortung für mögliche Haftungsfragen,
sollte es zu einem Unfall mit Verletzungsfolgen
kommen, die nachweislich
auf den eingebauten Trennschutz zurückzuführen
sind. Sein Ministerium verweist
stattdessen auf TÜV & Co.: „Liegt für die
Abtrennung keine separate Genehmigung
vor, dann sollte man sich im Vorfeld des
geplanten Einbaus mit einer technischen
Prüfstelle oder einem technischen Dienst
abstimmen.“
sg, jh
Hinweis: Lesen Sie dazu auch den
Taxi Times Kommentar „Verkehrssicherheit
steht über den Grundrechten“, zu finden unter
www.tinyurl.com/TTBAV
FOTOS: Adobe Stock / ghazii, pixabay / analogicus
6
2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
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TAXI-TRENNSCHUTZ
– DIE GROSSE
ÜBERSICHT
Zu Beginn waren es noch Eigenlösungen, mit denen sich Taxifahrer vor der
Ansteckungsgefahr schützten, doch schnell kamen industrielle Lösungen hinzu.
Wir bieten auf den folgenden Seiten eine Übersicht, die auch unter
www.taxi-times.com abrufbar ist.
Eine besondere Konstruktion bietet All-In Werbung aus Niedersachsen
an. Die universellen Schutzscheiben sind aus Polycarbonat
gefertigt und werden mittels einer stabilen Konstruktion an
den Kopfstützen (Durchmesser 12–18 mm) verschraubt, beziehungsweise
geklemmt. Eine weitere
Besonderheit ist, dass die Scheibe zweigeteilt
aufgebaut ist, weswegen die Sitze
weiterhin individuell verstellt werden
können. All-In Werbung bewirbt die
Trennscheiben auch als stabilen Schutz
gegen Überfälle. Inklusive deutschlandweitem
Versand sind die Trennscheiben
für 199 Euro netto bestellbar.
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Der bekannte Rolliumrüster Activa aus Borken hat eine eigene
Trennwand aus Wabenplatten (kein Plexiglas) für das Taxi entwickelt.
Bislang sind passende Modelle für die Mercedes-Benz E-Klasse,
den VW Caddy und den Citroën Berlingo und dessen
baugleichen Schwestermodelle erhältlich. Die feste Trennwand
mit Sichtfenster wird unter anderem am Fahrzeughimmel an
bereits vorhandenen Befestigungspunkten fixiert. Eine Trennwand
für weitere Fahrzeugmodelle kann vor Ort angepasst werden. Alle
Ausführungen können für 200 Euro netto inklusive Versand zum
anschließenden Selbsteinbau bestellt werden. Wer in der Nähe
wohnt, der bekommt die Trennwand für 200 Euro netto, dann
allerdings inklusive Montage.
t.nienhaus@activa-automobilservice.de
FOTOS: Hersteller
8 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
ANBIETER
Die at Werbeteam Berlin GmbH hat Taxi-Trennscheiben aus
schlagfestem Makrolon im Angebot. Die Trennscheiben werden
nach Maß gefertigt und reichen bis zum Fahrzeughimmel. Die
Kanten werden umlaufend mit einer Schaumstoffpolsterung abgedichtet.
Derzeit gibt es zwei verschiedene Ausführungen, die sich
in der Art und Weise der Befestigung unterscheiden. Ein Modell
wird mit zwei Schrauben in der B-Säule fixiert. Die zweite Ausführung
wird geklebt und kommt ganz ohne Schrauben aus. Die
verschraubte Version kostet 125,21 Euro netto und die schraubenlose
Variante schlägt mit 220 Euro netto zu Buche. Die Montage
vor Ort für 35 Euro netto ist ebenso möglich wie der Postversand.
info@werbeteamberlin.de
Einen Taxi-Trennschutz aus durchsichtiger
Fensterfolie bietet die Esslinger Sackund
Planenfabrik GmbH & Co. KG an.
Die Trennfolie ist ca. 1,20 Meter breit und
68 Zentimeter hoch und kann an sechs verstärkten
Ösen mittels Expandergummis im
Fahrzeug befestigt werden. Die wetterbeständige
Folie ist ab einem Preis von
39 Euro inkl. MwSt. bestellbar. Werden
zehn Exemplare oder mehr geordert, dann
erfolgt der Versand frei Haus.
info@es-planen.de
Die Meerkötter GmbH aus Borken ist auf den Werkstattbedarf,
Arbeitsschutz und den Vertrieb von Berufsmoden spezialisiert.
Jetzt hat Meerkötter in seinen Onlineshop auch einen Übergreifund
Niesschutz für Fahrzeuge aufgenommen. Der Niesschutz ist
aus Polycarbonat gefertigt und wird mittels Madenschrauben an
den Kopfstützen befestigt. Anders als bei den meisten Wettbewerbern
ist der Übergreifschutz um den Fahrersitz herumgebogen
und soll auch vor einer Tröpfcheninfektion vom Beifahrersitz aus
schützen. Der Trennschutz wird individuell auf das Fahrzeug angepasst
und ist beispielsweise für den VW Caddy ab 165 Euro netto
zuzüglich Versand zu bekommen.
info@meerkoetter.de
FOTOS: Hersteller
Mit dem Spiprotector hat die FROnow
GmbH und Co. KG einen Hygieneschutz
aus Segelfolie entwickelt. Der Trennschutz
ist flexibel und kann dank seiner variablen
Befestigungsmöglichkeit in nahezu allen
Pkw eingesetzt werden. Der Spiprotector
ist ab dem 8. April bundesweit für 59 Euro
brutto zuzüglich 3,49 Euro für den Versand
erhältlich. Zum Start wird der Spiprotector
innerhalb von Berlin kostenfrei ausgeliefert.
Die Bezahlung ist auch mit PayPal
möglich.
spiprotector@fronow.de
TAXI – Spezialausgabe Trennschutz 2. QUARTAL 2020
9
Neue
Herausforderungen
Neue Lösungen
Die Corona-Krise hat das gesamte Taxigewerbe
hart getroffen. Umso mehr ist es uns ein Anliegen,
mit technischen Lösungen die sichere Nutzung von
Taxidienstleistungen zu vereinfachen. Darum haben
wir unsere App taxi.eu in kürzester Zeit an die neuen
Anforderungen angepasst.
Sicheres
Fahren
Mit dem neuen Fahrzeugmerkmal
„SafeTaxi“ können Kunden ab
jetzt auch Taxis mit geeigneten
Trennschutzwänden anfordern.
Einfaches
Bestellen
Für eine Einkaufsfahrt gibt der
Kunde einfach ein, was er sich liefern
lassen möchte und der Auftrag kann
ausgelöst werden.
Kontaktloses
Bezahlen
Für sicheres bargeldloses Bezahlen
können Kunden nun auch für
Essenslieferungen Amazon Pay,
Apple Pay oder PayPal nutzen.
Die Taxi-App
Jetzt auch
verfügbarbar
in der Huawei
AppGallery
ANBIETER
Die unter anderem im Prototypenbau tätige Firma Kater-Planen
aus Braunschweig vertreibt ein Schutz-Transparent mit dem
Namen „drive-safe“, welches bereits über 2000-mal verbaut worden
ist. Es besteht aus einer durchsichtigen PVC-Folie, die mit
einer roten Randeinfassung versehen ist. Der Schutz wird mittels
Flachexpanderbänder an den B-Säulen befestigt, deshalb können
die Sitze auch weiterhin ohne Umbaumaßnahmen auf den jeweiligen
Fahrer eingestellt werden. Derzeit ist ‚drive-safe‘ in drei
Größen erhältlich. Die Ausführung ‚Limousine‘ passt bei der Mercedes-Benz
E-Klasse, Mercedes-Benz C-Klasse, VW Passat etc. Die
Ausführung ‚Kompakt‘ ist auf den Einsatz im VW Caddy, im VW
Touran, in der Mercedes-Benz B-Klasse etc. ausgerichtet. Für Fahrzeuge
wie den MB-Vito / VW T5/T6 ist die Ausführung ‚Großraum‘
erhältlich. Sie kann auch ohne Probleme bei Fahrzeugen mit nur
einer Schiebetür montiert werden. Speziell für die Großraumfahrzeuge
hat Kater-Planen auch noch eine weitere Abtrennung zwischen
den Sitzen in der ersten und zweiten Reihe mit ins Programm
aufgenommen. Alle PVC-Schutztransparente sind schnell zu montieren.
Für den Fall, dass ein Seitenairbag auslöst, verfügen die
Schutztransparente über ‚Sollbruchstellen‘, Aufgrund der großen
Stückzahlen, die das Unternehmen nach eigenen Angaben bereits
gefertigt hat, können die Schutzplanen mittlerweile zu einem
Stückpreis von 50 Euro netto angeboten werden. Der bundesweite
Versand schlägt mit 9,90 Euro zu Buche. Ab dem Kauf von zehn
Exemplaren ist der Versand inklusive.
info@kater-planen.de
Die DKT Thielgen GmbH aus Lebach im Saarland hat
Taxi-Schutzscheiben aus Polycarbonat ins Angebot aufgenommen.
Die klaren Trennscheiben mit den Abmessungen
113 x 50 cm sollen universell in vielen
Fahrzeugen passen. Die Scheiben werden mittels Klettbänder
fixiert und können jederzeit ohne Werkzeug
montiert und demontiert werden. Ein Exemplar der
Scheibe ist für 129 Euro netto
zuzüglich Versand erhältlich.
taxischutz@brd-dkt.de
Das Unternehmen Werbepylon ist ursprünglich auf die Herstellung
von Lichtwerbeanlagen spezialisiert. Jetzt hat Werbepylon
auch eine Taxi-Trennwand aus 2–3 mm starkem, bruchfestem
Polycarbonat entwickelt. Die Scheiben sind in vier verschiedenen
Abmessungen erhältlich und sollen für die meisten Fahrzeuge
passen. Vor Ort können auch Scheiben nach individuellen Abmessungen
gefertigt werden. Die günstigste Ausführung ist ab 59 Euro
netto erhältlich. Für den Versand wird pauschal 19 Euro verlangt.
Geliefert wird in zwei bis drei Tagen. Für Kleinbusse, wie beispielsweise
dem VW Crafter, kann eine Scheibe vor Ort angefertigt
und montiert werden. Die Kosten liegen dann inkl. Aufmaß und
Einbau bei 250 Euro. Bei mehreren gleichen Modellen ist ein Mengenrabatt
möglich. info@werbepylon.de
FOTOS: Hersteller
Die medienkraftwerk GmbH bietet aktuell für die Mercedes-
Benz E-Klasse einen Trennschutz aus bruchsicherem Polycarbonat
an. Der Trennschutz wird mithilfe der mitgelieferten
Klettbänder an den Kopfstützen
befestigt und kann für 99 Euro netto
zuzüglich Versandkosten bestellt werden.
Weitere Modelle sind auf Anfrage möglich.
info@medienkraftwerk.de
TAXI – Spezialausgabe Trennschutz 2. QUARTAL 2020
11
ANBIETER
Die baden-württembergische Firma SIGNal Design bietet seine
Taxi-Schutzwand in zwei verschiedenen Ausführungen an. Die
Pkw-Version ist 1125 mm x 410 mm groß und besteht, je nach
Verfügbarkeit, aus ca. 1 Millimeter dickem Polycarbonat. Die Transporter
Ausführung unterscheidet sich in der Breite. Sie beträgt dann
1380 Millimeter. Die Trennwände werden mit Kabelbindern an den
Kopfstützen fixiert und können im SIGNal-Design-Online-Shop zum
Preis ab 65 Euro netto bestellt werden. Interessant: SIGNal-Design
bietet auch ein Trennscheiben-Paket für
Fahrzeuge mit drei Sitzreihen an. Als
Lieferzeit werden 5–7 Tage angegeben.
Große Stückzahlen sind auch außerhalb
des Shops abrufbar. johannes.
kuebler@signal-design.de
KOLLEGENHILFE
Jens Marggraf aus Melsungen hat der Taxi Times Redaktion
einen Selbstmach-Vorschlag für einen Trennschutz im Taxi
vorgestellt. Hinter dem Ansatz steckt die Idee, durch Eigenleistung
die Kosten möglichst gering zu halten. Speziell für
die Mercedes-Benz E-Klasse W212 hat Marggraf in seinem
Betrieb eine gut durchdachte Lösung umgesetzt. Der
flexible Trennschutz besteht aus einer durchsichtigen Folie,
welche vom Düsseldorfer Spezialisten EFD GmbH geliefert
wurde, ein paar Ösen und Kabelbinder. Weiterhin wird zur
Fixierung im Dachhimmel die originale Haltestange vom
W212er Gepäcknetz verwendet. Sie kann bis auf eine kleine
Naht, die aufgetrennt werden muss, ganz einfach demontiert
werden und dient als Träger der Folie. Das eingesetzte
Weich-PVC wird beispielsweise auch bei Streifenvorhängen
in Kühlhäusern eingesetzt und verfügt über eine Materialstärke
von 2 Millimetern. Beim Einkauf des Materials hat der
Taxiunternehmer direkt in eine 20 Meter Rolle investiert,
um nach und nach seine gesamte Fahrzeugflotte mit dem
Hygienevorhang auszustatten. Die Kosten pro Exemplar
belaufen sich auf ca. 20 Euro netto, variieren aber natürlich
in Abhängigkeit von der eingekauften Materialmenge.
Der Folienspezialist und Taxameterservice fft-Hamburg
hat maßgeschneiderte Schutzfolien für Pkw und
Busse ins Angebot aufgenommen. Die Folie aus 0,8 Millimeter
starkem PET soll danke einer speziellen Falttechnik
besonders flexibel genutzt werden
können. Wie fft-Hamburg mitteilte, verfügen
die Folien über eine Durchreiche für den Zahlungsverkehr.
Für eine gängige Limousine ist
die Schutzfolie ab 49,90 Euro zu bekommen.
info@fft-hamburg.de
Südlich von Berlin, in Königs Wusterhausen, bietet Drucken.Werben.Kanschur
ein Covid-19-Paket an. Enthalten
sind eine Trennscheibe aus Polycarbonat, zwei
Aufkleber mit dem Hinweis auf die Trennscheibe und
50 Infoflyer (DIN-A5). Das Paket ist inklusive Mehrwertsteuer
für 149,95 Euro zu bekommen. Eine Montage ist
nicht inbegriffen.
angebot@drucken-werben-kanschur.de
Auf Bonmedico, der Website der Bonstato GmbH, werden
klare Trennscheiben für den Taxieinsatz angeboten.
Die Scheiben sind aus dem Kunststoff PE (90 Prozent
recycelter Kunststoff) gefertigt und werden mittels Kabelbinder
an den Kopfstützen befestigt. Derzeit werden zwei
verschiedene Varianten angeboten, die sich in der Höhe
unterscheiden. Für Pkw werden Scheiben mit 38,5 Zentimetern
Höhe empfohlen. Für Vans sind die Scheiben
55 Zentimeter hoch. Die Scheiben sind ab 34,90 Euro
bestellbar und werden versandkostenfrei geliefert.
bestellung@bonmedico.de
FOTOS: Hersteller
12 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
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ANBIETER
Das Autohaus Much aus Bad Tölz hat bereits frühzeitig die
kommende Nachfrage gesehen und kann deshalb bereits jetzt für
eine Vielzahl von Fahrzeugen eine Trennwand liefern. Für die
gängigen Taxi-Modelle Mercedes W212 und W213 sowie Mercedes
B-Klasse, Mercedes Vito (Baureihe 447), VW Touran, Sharan und
Caddy wird eine Lösung aus Polycarbonat ab 139 Euro netto zuzüglich
Porto und Verpackung angeboten. Die Taxi-Trennscheibe ist
aus bruchsicherem Polycarbonat (gemäß BO Kraft § 25 Abs. 3
zugelassen) gefertigt sowie beidseitig kratzfest beschichtet und
formgefräst. Die Materialstärke beträgt 4 mm und die Kanten sind
gefasst, um die Verletzungsgefahr zu minimieren. Die Trennscheibe
kann ganz einfach selbst mithilfe passgenauer Bohrungen im
Fahrzeug montiert werden und bei Bedarf wieder rückstandslos
entfernt werden.
Außerdem bietet das Tölzer Unternehmen für den Mercedes Vito,
Viano, Citan, Sprinter, die V-Klasse sowie den VW Caddy, T-5 und
T-6 und Ford Transit eine Sicherheits-Trennwand mit Fenster an.
Sie ist ab 690 Euro netto erhältlich und kann auf Wunsch fahrgastseitig
mit Stoff bezogen werden. Die Trennwände verfügen
über eine Durchreiche und können bundesweit innerhalb von zwei
Tagen geliefert werden. Für den Einbau der großen Trennwand
muss man maximal drei Stunden kalkulieren. Die Preise verstehen
sich inklusive deutschlandweitem Versand. Mit dem Erwerb
eines zulassungsfertigen Taxifahrzeuges bis 30.12.2020 erstattet
das Autohaus Much je Fahrzeug / Trennscheibe (egal welche Ausführung)
einen Betrag von 200 Euro.
info@taxifahrzeuge.de
Der Düsseldorfer Taxibetrieb Taxi-Goossens bietet aufgrund
der hohen Nachfrage ebenfalls eine klare Trennscheibe aus Polycarbonat
an. Wie das Unternehmen berichtet, werden die Scheiben
trotz fehlender ABE von den lokalen Behörden toleriert, denn nur
mit Trennscheibe kann ein Unternehmer seinem Fahrer gegenüber
seiner Vorsorgepflicht und zugleich der Beförderungspflicht nachkommen.
Die universelle Trennscheibe wird inklusive Befestigungsmaterial,
Einbauanleitung und Hinweisschilder zum Preis
von 52,94 Euro netto zuzüglich Versand angeboten. Die Bezahlung
ist via PayPal möglich.
info@goossens-taxi.de
Die Firma Gerken Druck bietet für 199 Euro netto
einen Trennschutz an. Die Corono genannte Abtrennung
ist aus dem gleichen Material gefertigt, wie es im Segelund
Lkw-Bereich Verwendung findet, und ist entsprechend
flexibel. Corono unterscheidet sich von den bisher
genannten Lösungen durch seine anders gedachte Befestigung.
An jeweils zwei Punkten pro Seite wird eine
Fiberglasstange befestigt, die dann die transparente und
alkoholbeständige Folie spannt. In der Höhe der Mittelkonsole
ist eine verschließbare Durchreiche
platziert. Bislang ist Corono für den Volvo
V90 und den Mercedes-Benz W213 erhältlich.
Der Hersteller gibt ein Jahr Gewährleistung.
Ein Versand soll möglich sein.
info@gerken-druck.de
Unter dem Label Taxiglas vertreibt die Düsseldorfer
Apporo GmbH & Co. KG einen flexiblen Trennschutz
aus 0,5 mm starkem PVC. Die Sicherheitsfolie soll uvstabil,
einfach zu reinigen und desinfizierbar sein. Sie
wird als spiegel- und blendfrei sowie äußerst hitzestabil
beschrieben. Der rundum vernähte Trennschutz lässt
sich ohne Werkzeug mittels Bandgurte schnell installieren
und passt sich den Innenraumkonturen an. Die
Befestigung erlaubt beispielsweise das Verschieben der
Vordersitze. Die Folie schließt mit dem Dachhimmel ab
und lässt sich rückstandsfrei wieder demontieren. Auf
der Höhe der Mittelkonsole befindet sich eine Durchreiche.
Zum Lieferumfang gehören das benötigte Befestigungsmaterial
sowie ein Fach für Visitenkarten und ein
paar Aufkleber, die auf den Trennschutz hinweisen. Die
Sicherheitsfolie ist zum Preis von 179 Euro inklusive
Steuer erhältlich und kann innerhalb von ein bis zwei
Tagen geliefert werden. info@taxiglas.de
FOTOS: Hersteller
14 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
Die auf Rolliumbauten spezialisierte Firma MobiLTec hat ihr
Angebot ebenfalls auf die Herstellung von Hygienewänden ausgeweitet.
Derzeit sind für die Mercedes-Benz E-Klasse, den Ford
Transit/Custom, den Ford Connect und Ford S-Max, sowie für den
VW Caddy speziell angepasste Hygienewände aus Wabenplatten
erhältlich. Der Preis inklusive Montage beträgt 150 Euro für Pkw
und 200 Euro für Transporter. Das verbaute Sichtfenster ist aus
einer starken Folie gefertigt. Auf Anfrage kann die Hygienewand
auch für andere Fahrzeugmodelle angeboten werden.
mobiltec@umbau-spezialist.de
Die Mainlicht GmbH hat in Kooperation mit Christian
Kehl Schutzscheiben aus Makrolon entwickelt. Die
zweiteiligen Scheiben erlauben es weiterhin, die vorderen
Sitze individuell zu verstellen. Der Trennschutz ist
für alle Fahrzeugklassen ( z. B. Mercedes-Benz E-Klasse,
Toyota Corolla und Audi A6) geeignet und kann ohne zu
verkratzen mit Desinfektionsmittel gereinigt werden.
Die Schutzscheiben kosten 99 Euro zzgl. Mehrwertsteuer
und können versendet werden.
info@main-licht.de
SPIPROTECTOR
Dekra: zugelassen
keine Prüfung nach §21 StVZO erforderlich
flexible Montage
passend für alle Fahrzeugtypen
59,- €*
*inkl. MwSt.
zzgl. Versand 3,49 €
www.spiprotector.de
MobiTEC, der bekannte Umrüster von Inklusionstaxis aus Berkheim im Allgäu hat verschiedene
Trennwand-Lösungen im Angebot. Eine aufwendige Ausführung mit Tüv-Segen
kann vor Ort in Berkheim an jedes Fahrzeug angepasst werden. Die stabile Ausführung
mit einer Scheibe aus Makrolon bietet zusätzlich Schutz gegen Vandalismus und ist ab
650 Euro erhältlich. Die günstigeren, ebenfalls aus Makrolon gefertigten, klaren Scheiben
sind für viele Fahrzeuge folgender Hersteller erhältlich: Renault, Nissan, Ford, Opel,
Fiat, VW, Citroën, Mercedes-Benz. Die Trennscheiben werden, je nach Ausführung, mit
den Kopfstützen verschraubt. Eine Montage vor Ort in Berkheim ist möglich. Der Preis
für die Trennscheibe beträgt 145 Euro netto zuzüglich Versand.
info@mobi-tec.de
Das Online-Portal Druck-Held.de
bietet gleich für mehrere Fahrzeugtypen
einen Trennschutz an. Derzeit
gibt es bereits entsprechende Modelle
für die Mercedes-Benz E-Klasse
W213, B-Klasse, V-Klasse / Vito und
für den VW Touran. Der Trennschutz
ist aus Polycarbonat gefertigt und
wird für 69 Euro brutto zuzüglich Versand
angeboten. Zudem wird auch ein
universelles Modell angeboten. Dieses
ist ca. 1150 mm x 420 mm groß und
soll für Fahrzeuge geeignet sein, die
über einen Kopfstützenabstand von
60 bis 90 cm verfügen. Bei allen angebotenen
Trennscheiben weist Druck-
Held darauf hin, dass sie nicht der
StVZO entsprechen und deswegen
nicht offiziell für den Straßenverkehr
zugelassen sind.
office@yourprintdesign.de
Wie uns der Taxi Times-Leser Michael Bacher aus Wiernsheim mitteilte, bietet die in
Pforzheim ansässige Firma Neon-Nagel GmbH Taxi-Trennwände wahlweise aus
Polycarbonat oder aus durchsichtigem Acrylglas an. Die Trennwände werden auf Kundenwunsch
individuell angefertigt. Herr Bacher hat uns freundlicherweise Fotos
geschickt, wie die Trennwand in einer Mercedes-Benz E-Klasse und in einem Mercedes-
Benz Vito aussehen. werbung@neon-nagel.de
Das in den Niederlanden ansässige Unternehmen
Taxi Butler ist ursprünglich für
die Taxi-Bestellung auf Knopfdruck
bekannt. Jetzt wurden auch zwei verschiedene
Trennwandlösungen ins Portfolio aufgenommen.
Unter dem Namen Driver
Bubble bietet Taxi Butler das Modell „Flex“
aus PVC-Folie für 39,90 Euro an. Die Folie
wird mittels Spanngurte an den Haltegriffen
oder, falls keine vorhanden sind, an den
beiden B-Säulen befestigt. Der Trennschutz
hat die Abmessungen 139 x 101 Zentimeter
und kann gegebenenfalls unproblematisch
umgefaltet oder an den Seitenrändern zugeschnitten
werden. Die feste Version „Shield“
hingegen ist aus schlagfestem Polycarbonat
gefertigt und ab 79,90 Euro erhältlich. Bei
der Abnahme mehrerer Driver Bubbles
wird Mengenrabatt gewährt.
peter.moen@taxibutler.com
Die Firma Profi Werbetechnik
GmbH bietet einen Trennschutz aus
bruch- und schlagfestem Polycarbonat
an. Die transparente Scheibe wird
dem jeweiligen Fahrzeug angepasst,
ist abwischbar und kann desinfiziert
werden. Der Trennschutz wird mit
Kabelbindern an den Kopfstützen
befestigt und ist für 80 Euro zuzüglich
9,90 Versand bestellbar.
info@profi-werbetechnik.com
FOTOS: Hersteller
16 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
ANBIETER
Die Firma Dornhöfer Automation
& Haustechnik
bietet ab sofort Corona-Hygieneschutzscheiben
für das Taxi
an. Die Scheiben bestehen aus
6 Millimeter dickem Makrolon,
einem schlagfesten Polycarbonat, und werden an den
Kopfstützen befestigt. Wie das Unternehmen bestätigt, soll
die Montage schnell und einfach sein. Die Preise starten
bei 65 Euro netto. Ab einer Abnahme von zehn Scheiben
bietet das Unternehmen einen gestaffelten Mengenrabatt
mit deutlich günstigeren Preisen an.
metalltechnik@dornhoefer.de
Unser Taxi Times-Kollege Simi hat sich bei dem Berliner Lkw-
Planen-Hersteller Leheplan am Buckower Damm 30, 12349 Berlin,
nach Muster eine feste, aber dennoch flexible Abtrennung
anfertigen lassen. Befestigt wird die transparente Folie über Ösen
und mithilfe von Kabelbindern. Kostenpunkt für die flexible Folie
ist 29,75 Euro brutto (z. B. Toyota Prius+). Die flexiblen Abtrennungen
werden sofort nach Muster gefertigt.
info@leheplan.de
In Baden-Württemberg hat das Unternehmen
Taxi Schoch eine Trennwand aus
Polycarbonat entwickelt. Die 3 mm starke
Trennscheibe wird mit Kabelbindern über
Doppelreihen-Bohrungen an den Kopfstützen
fixiert. Eigenen Angaben zufolge sind
deutschlandweit bereits über 700 Taxis mit
dem Trennschutz aus Fellbach ausgestattet
worden. Die Scheibe wird für 129,90 Euro
brutto inklusive bundesweitem Versand
mit einem Datenblatt, das als Nachweis für
den Tüv dienen soll, angeboten.
taxischoch@gmail.com
Der Scheiben-Doktor Offenbach
(Sprendlinger Landstraße
180) hat mittlerweile über
300 Taxis im gesamten Rhein-
Main-Gebiet mit einer Trennscheibe
ausgerüstet. Sie ist aus
bruchfestem Polycarbonat
(Ma krolon) gefertigt. Der Hygieneschutz
wird mit Kabelbindern
an den Kopfstützen befestigt und
ist ab rund 70 Euro zu bekommen.
michael.axt@
scheibendoktor.de
FOTOS: Hersteller
BEGRIFF »SPUCKSCHUTZ« KANN TEUER WERDEN
Aktuell sind viele Begriffe für die Abtrennungen zwischen
Fahrer und Fahrgast im Umlauf, einer jedoch sollte nicht
unbedacht Verwendung finden, denn der „Spuckschutz®“
ist eine vom oberösterreichische Unternehmen Gyrcizka KG
eingetragene Marke. In Österreich ist das bereits seit 2002
der Fall und seit 2013 ist der Spuckschutz® auch für Deutschland
als Unionsmarke eingetragen und darf demzufolge nicht
mehr ohne Beachtung der Markenrechte Verwendung finden.
Darüber haben mit (berechtigter) Empörung bereits diverse
Medien und Fernsehsender, unter anderem das ZDF in „Hallo
Deutschland“ berichtet. Es ist damit zu rechnen, dass genau
darauf geschaut wird, ob der Markenname verbotenerweise
von Wettbewerbern vermarktet wird. Wir können uns deshalb
nur dem Tipp der Medienkollegen anschließen und allen
Unternehmen raten, bei der Bewerbung Ihres Trennschutzes
auf die Verwendung des Markennamens Spuckschutz® zu
verzichten. Glücklicherweise ist die Liste der möglichen Alternativen
recht lang: Trennschutz, Trennwand, Hygieneschutz,
Hygienevorhang, Niesschutz, Schutzscheibe, Virenschutz,
Hustschutz etc.
sg
TAXI – Spezialausgabe Trennschutz 2. QUARTAL 2020
17
ANBIETER
Die Atelier Damböck Messebau GmbH hat ihr
Angebot um eine zweiteilige Taxi-Trennwand aufgestockt.
Sie ist aus Polycarbonat gefertigt und wird mit
einer aus Holz gefertigten Halterung an den Kopfstützen
fixiert. Durch den zweiteiligen, überlappenden Aufbau
sollen die vorderen Sitze bis zu einem gewissen Grad
verstellbar sein. Die Trennscheiben werden für 129 Euro
netto zuzüglich Versand angeboten. Eine Abholung in
Neufinsing ist ebenfalls möglich. Gegen Aufpreis bietet
Atelier Damböck die Möglichkeit der individuellen
Beschriftung an.
atelier@damboeck.de
Das süddeutsche Unternehmen KM foliographics GmbH &
Co. KG bietet einen Trennschutz aus Polycarbonat an. Die Scheibe
mit dem Namen SAFETY2DRIVE ist klar, transparent und
Brandschutz-zertifiziert und kostet ca. 60 Euro netto. Befestigt
wird sie mittels Kabelbinder an den Kopfstützen. Entsprechende
Löcher bohrt der Kunde selbst. Die Trennscheibe mit den Abmessungen
1350,2 mal 662,8 mm soll in den gängigsten Taximodellen
wie Mercedes-Benz E-Klasse und VW Touran verbaut werden können,
verfügt aber aktuell über keine ABE. Sonderanfertigungen
sind nach Absprache möglich. Auf Wunsch können die Scheiben
wahlweise einseitig mit einer antimikrobiellen Folie beschichtet
werden. anfrage@km-f.de
In Hamburg bietet der Funk-
Service Taxi-Point Trennscheiben
aus 1 mm starker
PET-Folie an. Sie kann mit
handelsüblichen Fensterputzmitteln
gereinigt werden und ist flexibel. Die Preise
für die Trennwand inklusive Montage beginnen bei
85 Euro brutto. moin@taxipoint-hamburg.de
Das Unternehmen J.D.Geck GmbH aus Altena bietet
eine Trennwand aus 1,5 mm PET G glasklar an. Sie hat
die Abmessungen 1321mm x 450mm x 1,5mm und wird
über die Schlitze in der Scheibe mithilfe von vier Klettschlaufen
an den Kopfstützen fixiert. Die extra langen
Klettschlaufen ermöglichen einen universellen Einsatz
für alle gängigen Sitzabstände. Die Scheibe wird für
50 Euro netto zzgl. Versand angeboten.
daniela.makala@geck.de
BRODIT STELLT DIE VERBINDUNG HER
Viele der hier vorgestellten festen Trennwände werden an
den Kopfstützen der Fahrzeuge befestigt. Mal mit Kabelbindern,
mit Klettverschlüssen oder mit einer Klemmvorrichtung.
Der Hersteller Brodit, unter anderem bekannt durch seine
fahrzeugspezifischen Handy- und Tablethalterungen, bietet
für nahezu jedes Fahrzeug Kopfstützen-Halterungen an, die
sich als Träger für eine feste Trennwand eignen könnten. Die
Halterungen gelten als Zuladung und fallen deshalb nicht
unter §19 der StVZO. Trotzdem sind die Halterungen teilweise
von unabhängigen Prüfunternehmen wie der Dekra getestet
worden. Die Fotos zeigen den Grundhalter und Trennscheiben,
wie sie in Schweden verbaut werden. info@brodit.de
FOTOS: Hersteller
Alle Angaben ohne Gewähr!
18 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
TRENNSCHUTZ IN SERIE
TRENNSCHUTZ IN SERIE
Bei dem auch in Deutschland erhältlichen London Taxi ist traditionell eine
Trennwand verbaut. Der Konflikt zwischen Gesundheits- und Unfallschutz ist hier
also bereits gelöst. Der E-Antrieb wird jetzt auch gefördert.
Eine Trennwand gehört genauso zum London Taxi wie sein
klassisches Design.
Wollen die Gäste bar bezahlen, kann der direkte Kontakt dank der
Geldschale vermieden werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das
elektrisch betriebene Taxi, dessen
Raumkonzept und Design am klassischen
Londoner Black Cab angelehnt ist,
mittlerweile als Plug-in-Hybrid eingestuft.
Der Kauf eines Neuwagens wird deshalb
mit bis zu 3.750 Euro gefördert. Gerade
zur Zeit der Corona-Pandemie punktet der
Brite mit seiner umfangreichen Standardausstattung.
Beispielsweise verfügt der TX,
so lautet die offizielle Typenbezeichnung
des London Taxis, serienmäßig über eine
Trennscheibe. Sie schützt nicht nur vor
Überfällen, sondern dient auch als Hygieneschutz.
Die transparente Scheibe baut ab
der halben Fahrzeughöhe auf einer festen
Abtrennung auf und ist massiv ausgeführt.
Für die einfache Kommunikation zwischen
dem Fahrer und den Fahrgästen steht
eine Gegensprechanlage zur Verfügung,
die auf Wunsch für Fahrgäste mit Hörgerät
einen Extra-Service bietet, indem dieses
über eine sogenannte T-Spule verbunden
werden kann. Der Inklusionsgedanke wird
aber noch weitergeführt, denn der TX kann
auch Menschen in Rollstühlen befördern.
Der Zugang erfolgt über eine Rollstuhlrampe,
die auch zu einer Trittstufe umfunktioniert
werden kann. Ein Schwenksitz ist
ebenfalls mit an Bord.
INKLUSIONSTAXI AB WERK
Diese Ausstattung eröffnet dem TX-Besitzer
auch noch weitere Türen, beispielsweise zu
regionalen Förderungen, die den Einsatz
von Inklusionstaxis finanziell unterstützen.
In Berlin ist das beispielsweise mit
dem Programm „Wirtschaftsnahe
Elektromobilität“ (WELMO)
möglich, welches Berliner
TX-Besitzer auf weitere
4.000 Euro
Zuschuss hoffen
lässt. Ein Antrag kann beim IBB Business
Team GmbH Berlin gestellt werden.
Regional, speziell in Süddeutschland, laufen
Förderprogramme, welche die Umrüstung
von Taxis hin zum Inklusionstaxi
fördern. Ob und wie die Programme den
Kauf eines TX fördern, der ja ab Werk
komplett ausgestattet ist, muss individuell
abgefragt werden.
Mit Blick auf das Corona-Virus spricht
noch mehr für den TX. Das in der Nähe von
Birmingham gefertigte Taxi kann auch optional
mit einer kontaktlosen Bezahlfunktion
geordert werden. Will der Kunde bar bezahlen,
kann das Geld mittels einer Geldschale,
die in der Trennwand integriert ist, übergeben
werden. Aus der Sicht des Fahrers
ist auch die Abwesenheit des Beifahrersitzes
zu begrüßen, denn beim London Taxi
ist dort klassischerweise der Platz für das
Gepäck vorgesehen. Der Fahrgast muss also
nie dazu aufgefordert werden, auf den hinteren
Sitzen Platz zu nehmen.
Das neu errichtete LEVC-Werk in der
Nähe von Coventry musste natürlich
auch auf Covid-19 reagieren und hat die
für Ostern geplante einwöchige Produktionsunterbrechung
ausgeweitet. Wie das
Frankfurter LEVC-Vertriebsbüro, welches
erst kürzlich personell aufgestockt wurde,
gegenüber Taxi Times mitteilte, sind allerdings
Lagerfahrzeuge verfügbar. Wenn die
Produktion am 8. Juni wie geplant wieder
angelaufen ist, können auch kurzfristig
nach Kundenwunsch ausgestattete Fahrzeuge
ausgeliefert werden.
sg
FOTOS: Taxi Times, LEVC
20 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
Liquide bleiben –
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TAXI – Spezialausgabe Trennschutz 2. QUARTAL 2020
UNFALLSCHUTZ
DER UNFALLSCHUTZ
KOSTET (ZU) VIEL ZEIT
Eigentlich sollen die Taxi-Trennwände nur vor der Ansteckung mit
dem Corona-Virus schützen. Die technischen Überwachungsvereine
haben jedoch eine ziemlich konkrete Idee davon, welche Tests die
Trennvorrichtungen absolviert haben müssen.
In einem mehrseitigen Anforderungskatalog haben sich beispielsweise
der TÜV Rheinland und der TÜV Süd mit den
Trennscheiben in Taxis und Mietwagen auseinandergesetzt.
Per Definition unterscheiden die beiden Prüforganisationen dabei
nach der Art und Weise der Befestigung der Trenneinrichtung. Ob
das verwendete Material flexibel oder fest ist, spielt dabei zunächst
keine Rolle.
Wichtig ist, dass der TÜV einen großen Unterschied macht, ob
die Trenneinrichtung fest verbaut ist, sprich nur mit Werkzeug
entfernt werden kann, oder ob sie mittels einer Schnellfixierung
befestigt wird. Letztere kann bei einer vorübergehenden Nutzung
als Trenneinrichtung aus „juristischen Gründen als ,Mitführen
von Ladung‘ eingestuft werden. Was – und das ist der wichtige
Punkt – nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2)
StVZO führen soll. Als Beispiele einer Schnellfixierung werden
konkret Saugnäpfe oder Klemmvorrichtungen genannt.
Trotzdem stellt der TÜV fest, dass auch die vorübergehende
Nutzung einer Trennvorrichtung grundsätzlich ein Gefährdungspotenzial
mit sich bringe, und das sei identisch mit dem Gefährdungspotenzial
einer fest verbauten Trennwand. Um nur einen
von vielen Punkten beispielhaft zu nennen: Bereits bei einer eingeschränkten
Nutzbarkeit des Beifahrersitzes geht der TÜV von
einer Gefährdung aus. Will man also eine Trennwand fest im Fahrzeug
fixieren, dann müsste ein Gutachten zur Erlangung der
Betriebserlaubnis durchgeführt werden. Dabei würde das Augenmerk
unter anderem auf die Eigenschaften der verwendeten Materialien
gerichtet, aber auch die Interaktion der Trennwand mit
dem Airbag-System müsste mittels einer Auslöseprüfung untersucht
werden. Geht es nach dem TÜV, sollte auch das Unfallverhalten
mittels eines Schlittentests nachgewiesen werden. Für ein
komplettes Gutachten müsste zusätzlich noch eine Vielzahl von
Prüfpunkten abgearbeitet werden.
Mobitec bietet als einer von wenigen Trennschutz-Anbietern eine
Lösung an, die vom TÜV abgesegnet ist.
Kann für Festeinbauten die Gefährdung von Insassen auf
bestimmten Sitzplätzen nicht ausgeschlossen werden, dann ist
das aber auch noch kein Ausschlusskriterium. Im Zweifel solle
dann der Nachweis geführt werden, dass diese Sitzplätze nicht
mehr benutzt werden können. Kann kein Nachweis geliefert werden,
dann gibt es die Option, den entsprechenden Sitzplatz aus
den Fahrzeugpapieren auszutragen.
Fazit: Taxi-Trennvorrichtungen müssen nicht grundsätzlich
zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wichtig ist die Unterscheidung
zwischen Festeinbauten und der vorübergehenden Nutzung
mit Schnellfixierungen. Zudem kann ein Taxi-Trennschutz
auch eintragungsfähig sein. Eine TÜV-sichere Zertifizierung wird
allerdings ein länger andauernder Prozess sein.
sg
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22 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
UNFALLSCHUTZ
DIE TIPPS DER
BG VERKEHR
Als für den Verkehrssektor und damit
auch für Taxis und Mietwagen
zuständige Berufsgenossenschaft hat
auch die BG Verkehr ihre Einschätzung
zu den in Taxis eingesetzten
Schutzsystemen abgegeben.
Scheiben aus hartem Material wie Kunststoff oder Glas sollten stoßund
splitterfest sein, rät die BG Verkehr.
Auf der BG Verkehr-Homepage
haben Präventionsexperten und
Arbeitsmediziner branchenspezifische
Empfehlungen zum Infektionsschutz
zusammengestellt, die den Arbeitsschutzstandard
des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales für das Verkehrsgewerbe
konkretisieren. Dabei werden unter dem
Stichwort Taxi auch Fragen zu den Trennschutz-Lösungen
beantwortet, die aktuell
bei immer mehr Taxis zum Einsatz kommen.
Laut einer Erhebung durch Taxi Times sind
BITTE ANSCHNALLEN
Was eigentlich bei jeder Beförderung
selbstverständlich ist,
sollte in Taxis mit Trennschutz ganz
besonders hervorgehoben werden:
Sowohl durch einen Aufkleber als
auch mündlich vor Beginn jeder
Fahrt sollte man die Fahrgäste
explizit auf die Anschnallpflicht
hinweisen. Wenn man dann auch
darauf achtet, dass beim Einbau
die Kanten abgerundet und nicht
scharfkantig sind, wäre das Verletzungsrisiko
deutlich reduziert.
in Deutschland bereits knapp 3.000 Taxis
entsprechend umgerüstet (Stand Anfang
Mai). Dabei kommen sowohl Schutzscheiben
als auch Folien zum Einsatz.
Laut BG Verkehr bietet keine der beiden
Varianten einen verlässlichen Schutz,
sie reduzieren allerdings das Risiko einer
Tröpfcheninfektion, weshalb sie grundsätzlich
zu empfehlen seien. Beim Einbau
nennt die BG Verkehr vier Punkte, auf die
man achten sollte. Dazu zählt erstens eine
Klärung, ob die Lösung gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung
(StVZO) zulässig
ist. Auskunft darüber könnten sowohl
die Zulassungsstellen als auch die Prüfstellen
zugelassener Prüforganisationen
geben.
KEINE SCHARFEN KANTEN
Zweitens sollten Scheiben aus hartem Material
wie Kunststoff oder Glas stoß- und splitterfest
sein. Die BG Verkehr schreibt dazu
wörtlich: „Scheiben aus Sicherheitsglas
oder glasähnliche Kunststoffe brauchen
eine Bauartgenehmigung nach UNECE 43
oder (national) nach Paragraf 22a StVZO.“
Drittens seien bei der Verankerung nur
solche Lösungen zu empfehlen, „durch die
beim Bremsen oder bei einem Aufprall
keine zusätzliche Gefahr durch schlechte
Verankerung, scharfkantige oder vorstehende
Teile etc. entsteht. Befestigungen,
die eine feste Verschraubung mit der Karosserie
beinhalten, sollten durch einen Kfz-
Fachbetrieb eingebaut werden.“
Als vierten Punkt weist die BG Verkehr
auf die Wirkung der Airbags hin. Diese
dürfe durch den Einbau nicht beeinträchtigt
werden.
Auch hinsichtlich der Reinigung der
Scheiben oder Schutzfolien gibt es von der
BG Verkehr Tipps. „Damit sich keine Viren
auf den Scheiben oder Folien ansammeln,
sollten die Fahrer oder die Fahrerinnen
diese möglichst mehrmals am Tag reinigen.“
Dabei sei eine gründliche Reinigung
mit fettlösenden Haushaltsreinigern und
Einmaltüchern zu empfehlen. Alternativ
könne man auch chemische Desinfektionsmittel
nutzen, wobei die BG Verkehr
ausdrücklich darauf hinweist, dass diese
keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber den
erstgenannten Reinigungsmitteln haben.
Außer man verwendet Desinfektionsmittel
„mit nachgewiesener Wirksamkeit mit
dem Wirkungsbereich ,begrenzt viruzid‘
(wirksam gegen behüllte Viren), ,begrenzt
viruzid PLUS‘ oder ,viruzid‘.“ jh
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TAXI – Spezialausgabe Trennschutz 2. QUARTAL 2020
23
DEUTSCHLAND RÜSTET UM
»EIN TAXI MIT
TRENNSCHUTZ, BITTE«
Taxibetriebe und Zentralen aus ganz Deutschland melden seit Ostern an die
Taxi Times-Redaktion die Anzahl ihrer Taxis und Mietwagen, die sie mittlerweile
mit einer Trennschutz-Vorrichtung ausgestattet haben. Wir haben sie nach
Postleitzahlen sortiert.
POSTLEITZAHLENGEBIET 0
01067 – 01705 Taxizentrale Dresden,
T: 0351 / 211 211; www.taxi-dresden.de,
App: Taxi Deutschland
06484 Quedlinburg: Taxibetrieb
Bettermann, T: 08000 / 702525,
www.taxibettermann.de
09456 Annaberg-Buchholz, AutoRuf
Annaberg, T: 03733 / 6 22 500,
www.taxi-annaberg.de
POSTLEITZAHLENGEBIET 1
10115 – 14193 Berlin: Taxi Berlin,
T: 030 / 20 20 20, www.taxi-berlin.de,
App: taxi.eu
Taxibetriebe mit Trennschutz, die sich
über Taxi Berlin vermitteln lassen: Fischer,
Sven Prade, Metrocab Taxi- und Handels-
GmbH, H. Simsek, Claudia Jensen, Wolfgang
Slipek, Hanifi Karakus, Thomas Dahl,
Mustafa Orcan, Va Piano taxi, Boto Töpfer
12529 Schönefeld: Jacqueline Hackermann-Richter,
T: 0171 / 47 19 812
14059 Berlin: Taxibetrieb Ralf Titzmann,
T: 0171 / 79 21 400 (OF)
15711 Königs Wusterhausen, Taxi Konski,
T: 03375 / 293371
POSTLEITZAHLENGEBIET 2
20095 – 22769 Taxizentralen Hamburg
Hansataxi, T: 040 / 211 211,
www.taxi211211.de, App: taxi.eu;
Taxi Hamburg, T: 040 / 66 66 66,
www.taxihamburg.de, App: taxi.eu
„DAS TAXI“, T: 040 / 22 11 22,
www.das-taxi.de, App: taxi.eu
Taxibetriebe mit Trennschutz, die sich
über eine der Hamburger Zentralen
vermitteln lassen: Prösch, Ingrid Seele
22293 Hamburg: Taxi Alstertal,
T: 040 / 600 30 40, www.taxialstertal.de;
App: Taxi.de
22850 Norderstedt: Autoruf Norderstedt
Roland Klee, T: 040 / 52 41 088
www.taxi-norderstedt.de, App: taxi.de
22851 Norderstedt: Topp-Taxi,
T: 040 / 30 85 20 20, www.topp-taxi.de
24103 bis 24159 Kiel: Kieler Funk-Taxi-
Zen trale, T: 0431 / 68 01 01, www.taxikiel.de
24113 Kiel: Mare Taxi Kiel GmbH,
T: 0431 / 77070, www.maretaxikiel.de
24340 Eckernförde: Taxiruf Ottenberg,
T: 04351 / 5000, www.taxiottenberg.de
24768 Rendsburg: Taxi Bogalski,
T: 04331 / 22033, www.taxi-bogalski.de
24803 Erfde: Taxi Rehder, T: 04333 / 377
24855 Jübek: Taxi Sierks, T: 04625 / 73 37,
www.taxi-sierks.de
24963 Tarp: Taxi Sierks,
T: 04638 / 89 97 533, www.taxi-sierks.de
25337 Elmshorn: Minicar Nord
Personen beförderung, T: 04121 / 750 642,
www.minicar-nord.de
25980 Sylt: Miet.Micha,
T: 04651 / 83 20 632, www.mietmicha.de
26122 Oldenburg: Acht-Elf-Elf Das Taxi
GmbH, T: 0441 / 811 11,
www.81111.taxi, App: Taxi.de
26382 Wilhelmshaven: Taxen Zaage,
T: 04421 / 44450, www.taxenzaage.de,
App: Taxi.de
26409 Wittmund: DAKO Taxi und
Mietwagen GmbH, T: 04462 / 4066
28195 bis 28777 Bremen: Taxi-Ruf Bremen,
T: 0421 / 14014, www.taxi-ruf-bremen.de,
App: Taxi Deutschland.
POSTLEITZAHLENGEBIET 3
30159 – 30657: Taxizentrale Hannover
Hallo Taxi 3811, T: 0511 / 3811;
www.taxi-hannover.de, App: Cab4me,
Besonderheit: An die angeschlossenen
Taxiunternehmer und deren Fahrer
wurden 6.100 OP-Masken verteilt. davon
1.100 nach dem FFP2-Maskenstandard.
30163 Hannover: Leine Taxen,
Telefon siehe Hallo Taxi3811
30823 Garbsen: Taxengemeinschaft
Bittner, T: 05131 / 22 22,
www.taxengemeinschaft.de, App: taxi.de
30853 Langenhagen: Taxibetrieb Gieseke,
T: 0163 / 640 72 32
30926 Seelze: Taxengemeinschaft Bittner,
T: 05137 / 22 22,
www.taxengemeinschaft.de, App: taxi.de
31134 – 31141 Taxizentrale Hildesheim,
T: 05121 / 555 55, App: Taxi.de
31139 Hildesheim: Taxi Danielzik,
T: 05121 / 999 51 55 oder
Taxizentrale Hildesheim
31141 Hildesheim: Mende Taxen,
T: 05121 / 20 69 55, www.mende-taxen.de
31167 Bockenem: Funk-Autoruf Schneider,
T: 05067 / 20 20
31515 Wunstorf: Taxengemeinschaft
Bittner, T: 05031 / 22 22,
www.taxengemeinschaft.de, App: taxi.de
31535 Neustadt am Rbge.: Taxengemeinschaft
Bittner, T: 05032 / 44 33,
www.taxengemeinschaft.de, App: taxi.de
31812 Bad Pyrmont: Pyrmonter
Taxenzentrale e. V., T: 05281 / 24 24,
www.taxipyrmont.de
33330 Gütersloh: City Taxi E. Pischke UG,
T: 05241 / 347 11, www.taxi-pischke.de
35444 Biebertal: City-Taxi bzw. Minicar
Biebertal, T: 06409 / 808 40 00
37327 Leinefelde: Taxi Fischer KG,
T: 03605 / 50 19 69, www.taxi-eichsfeld.de
37574 Einbeck: Uta Konstantianos,
T: 05561 / 13 13,
www.taxi-konstantin-einbeck.de;
37581 Bad Gandersheim, Taxi
Rosenthal, T: 05382 / 2544, www.taxibad-
gandersheim.de, App: Taxi.de
38100 – 38126 Taxizentralen Braunschweig:
Taxi-Ruf Braunschweig GmbH,
T: 0531 / 66 66 66, www.taxibraunschweig.de;
App: Taxi Deutschland,
Braunschweiger Taxenzentrale GmbH &
Co. KG, T: 0531 / 555 55, www.taxi-5991.de
38518 Gifhorn: Taxi Hoffmann,
T: 05371 / 123 33, www.taxi-hoffmann.com,
App: Taxi Hoffmann
POSTLEITZAHLENGEBIET 4
40210 – 40721 Düsseldorf:
Taxi-Düsseldorf eG, T: 0211 / 333 33 oder
T: 0211 / 999 99, www.taxi-duesseldorf.com,
App: Taxi Düsseldorf
Rhein-Taxi, T: 0211 / 21 21 21,
www.rhein-taxi.de, App: taxi.eu
41238 Mönchengladbach: Taxibetrieb
A. Faller, T: 02166 / 18 55 55
41352 Korschenbroich: Taxizentrale
Korschenbroich, T: 02161 / 67 00 00,
www.taxi-korschenbroich.de
41466 Neuss: Limousinenservice & Personenbeförderung
Lesmeister,
T: 02131 / 133 80 80
41540 Dormagen: Taxi Surmann GmbH,
T: 02133 / 4 44 44
41564 Kaarst: Funktaxi Hoesen,
T: 0172 / 266 55 99
41564 Kaarst: Taxi Holzbüttgen,
T: 02131 / 606 99 99
24 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
DEUTSCHLAND RÜSTET UM
42103 – 42399: Taxi-Zentrale Wuppertal,
T: 0202 / 27 54 54,
www.taxi-wuppertal.de; App: taxi.eu
42349 Wuppertal: Gregor Fischer,
T: 0202 4087120 oder bei Taxizentrale
Wuppertal; www.taxifischer.de
44135 – 44388 Dortmund: Taxi Dortmund
eG, T: 0231 / 14 44 44, www.taxi-dortmund.de;
App: Taxi Deutschland
44143 Dortmund: Helmut Betz
Dienstleistungen oHG,
T: 0231 / 51 15 03, www.helmutbetz.de
44287 Dortmund: Taxi Martina Schepers,
T: 0231 / 44 10 10,
www.taxi-martina-schepers.de
45478 Mülheim an der Ruhr:
Auto Stephany GmbH, T: 0208 / 52 222,
www.auto-stephany.de
45966 Gladbeck: Taxibetrieb D. Scholz,
T: 02043 / 24 222, www.taxischolz.com
46395 Bocholt: Taxi Schwers,
T: 02871 / 6060 oder 44144,
www.taxi-schwers.de
48429 Rheine: Taxiunternehmen Andreas
Hartmann, T: 05971 / 79 11 06, www.taxihartmann.info,
App: Taxi Hartmann
48431 Rheine: Taxi Medycki, T: 05971 / 20 40,
www.taxirheine.de; App: Taxi.de
48529 Nordhorn: Taxi Geers,
T: 05921 / 60 80, www.taxigeers.de
49074 – 49090 Osnabrück: Osnabrücker
Funk-Taxi-Zentrale 32011 eG, T: 0541 /
232011, www.taxi32011.de, App: taxi.eu
49090 Osnabrück: Taxiruf Osnabrück,
T: 0541 / 685 48 48, www. joerg-faenger.info
POSTLEITZAHLENGEBIET 5
50667 – 51467 Köln:
Taxi Ruf Köln, T: 0221 / 2882, www.taxiruf.de,
App: taxi.eu, Taxi 17, T: 0221 / 17 00 00,
www.taxi17.de, App: Taxi.de
51465 Bergisch Gladbach: Limo-B / Reiner
Bremer, T: 0151 22 / 45 46 55,
www.limo-b.de
51597 Morsbach: Taxi Gossmann,
T: 02294 / 561, www.gossmann.taxi
52525 Heinsberg: MiniCar Heinsberg,
T: 02452 / 44 44 oder 55 55,
www.mini-car-heinsberg.de
53111 – 53229 Bonn: Taxi Bonn eG,
0228 / 55 55 55, www.taxibonn.de, App:
TaxiDeutschland
53225 Bonn: Taxikrog, T: 0228 / 46 46 49,
www.taxikrog.de
53783 Eitorf: Taxi Wisser,
T: 02243 / 22 20, www.taxi-wisser.de
55122 Mainz: Taxi Schäfer, T: 0172 / 616 33 39
56075 Koblenz: Taxiunternehmen Dirk
Schwartz, T: 0157 / 78 93 30 55,
www.koblenz-taxi.com
56154 Boppard: Taxi Gras,
T: 06742 / 82 188, www.taxi-gras.de
59227 Ahlen: Taxi Peine GmbH,
T: 2382 / 12 34, www.taxi-peine.de
59439 Holzwickede: Taxi Steinberg,
T: 02301 / 22 56
59557 Lippstadt: Taxizentrale Roli GbR,
T: 02941 / 101 03, www.taxiroli.de,
App: taxi.de
POSTLEITZAHLENGEBIET 6
60306 – 65931 Frankfurt: Taxi Frankfurt
eG, T: 069 / 23 00 01, www.taxi-frankfurt.de,
App: Taxi Deutschland;
60439 Frankfurt: Diaz und Paschen GbR,
Telefon siehe Taxi Frankfurt eG
60487 Frankfurt: Jupiter Taxi GmbH,
Telefon siehe Taxi Frankfurt eG,
www.taxibasalt19.de
60487 Frankfurt: Kurs Taxi GmbH,
www.acretat.wixsite.com/kursTaxi (OF)
63839 Kleinwallstadt: Taxi Lo Re (bedient
auch Hausen , Leidersbach, Eschau, Sulzbach
/ Main, Niedernberg und Grosswallstadt),
T: 06022 / 710 15 15, www.taxi-lo-re.de
64521 Groß Gerau + 64569: VIP Care
Hospitality, T: 06152 / 3333, www.3333.taxi
66111 – 66133 Saarbrücken: Taxizentrale
Saarbrücken eG, T: 0681 / 33 0 33,
www.taxi-sb.de
66111 Saarbrücken: Taxi 71111,
T: 0681 / 711 11, www.71111.de
69115 – 69126 Heidelberg: Auto-Funktaxi-
Vermittlungszentrale Heidelberg e. G.,
T: 06221 / 30 20 30, www.taxi302030.de,
App: TaxiDeutschland, taxi eu, SixtRide
TaxiHDirekt e. V. Heidelberg,
T: 06221 / 73 90 90, www.taxihdirekt.de
POSTLEITZAHLENGEBIET 7
70173 – 70178 Stuttgart: Taxi-Auto-Zentrale
e. G., T: 0711 / 551 00 00 oder
T: 0711 / 194 10, App: taxi.eu
70825 Korntal-Münchingen: Taxi Frank,
T: 07150 / 92 26 00
71522 Backnang: Taxi-Unternehmen
K. Assfalg, T: 07191 / 91 37 70
71640 Ludwigsburg: Taxi Gücer,
T: 07141 / 259 10 33
78098 Triberg: Taxi Herrmann,
T: 07722 / 50 85
78132 Hornberg: Interessengemeinschaft
Taxi Ortenau e. V., T: 07833 / 955 89 83,
www.ig-taxi-ortenau.de
78132 Hornberg: Taxi Lehmann,
T: 07833 / 95 96 11
78333 Stockach: Taxi Stockach,
T: 07771 / 44 44, www.stockach-taxi.de
78462 – 78467 Konstanz:
Taxi Dornheim, T: 07531 / 677 77,
www.taxi-dornheim.de
POSTLEITZAHLENGEBIET 8
80331 bis 81369 München: Taxizentralen
IsarFunk Taxizentrale, T: 089 / 450 540,
www.isarfunk.de, App: taxi.eu, Taxi-
München eG, T: 089 / 21 610, www.taximuenchen.com,
App: Taxi Deutschland,
Taxibetriebe, die sich über eine Münchner
Taxizentrale vermitteln lassen: Osman
Naimen; Selaedin Oglou; A1 Taxi, Christine
Degler, Florian Bachmann Businesstaxi
Munich-Team, T: 0177 / 780 78 08,
www.businesstaxi-munich.de
82496 Oberau: Taxi-Bader, T: 08824 / 80 79
83043 Bad Aibling: Taxizentrale
Wendelstein GmbH, T: 08061 / 16 60,
www.taxi-badaibling.de
83646 Bad Tölz, Taxi Much, 08041 / 12 12,
www.taxi-much.de, App: Taxi.de
84524 Neuötting + 84503 Altötting:
Taxi Hansbauer, T: 08671 / 24 38 und
T: 08671 / 67 32, www.taxi-hansbauer.de
85049 – 85057 Ingolstadt: Taxi-Funk
Ingolstadt, T: 0841 / 194 10,
www.taxi-ingolstadt.de, App: Cab4me
85661 Forstinning: Taxiunternehmen
Pawelczyk, T: 08121 / 31 4,
www.taxi-pawelczyk.de
86150 – 86154 Augsburg: Taxi Augsburg
e. G., T: 0821 / 350 25, www.taxiaugsburg.de;
App: taxi.eu, Besonderheit:
Seit dem 14. April 2020 werden Krankenfahrten
grundsätzlich nur noch an Taxen
mit Trennschutz vermittelt.
86956 Schongau: Taxi Wieland,
T: 08861 / 88 98, www.taxi-wieland.de
87700 Memmingen: Maier Memmingen
MM Taxi GmbH, T: 08331 / 44 44 oder
T: 08331 / 45 45, www.taxi-memmingen.de,
App: Taxi.de
88045 – 88048 Friedrichshafen:
Taxi Fuhrmann, T: 07541 / 55 55 55 oder
T: 07542 / 55 55 55, www.taxifuhrmann.de
88339 Bad Waldsee: Hörmann & Hörmann
GbR, T: 07524 / 83 40
88400 Biberach/Riß: Taxi Gnant,
T: 07351 / 60 00 oder T: 07351 / 66 66,
www.taxi-gnant.de
88499 Riedlingen: Taxi-Kasiske,
T: 07371 / 74 07, www.taxi-kasiske.de
89542 Herbrechtingen: Taxi Mackenbach,
T: 07324 / 98 75 75,
www.taxi-mackenbach.de
POSTLEITZAHLENGEBIET 9
90402 – 90491 Nürnberg: Taxi Zentrale
Nürnberg e. G., T: 0911 / 194 10,
www.taxi-nuernberg.de, App: Taxi-
Deutschland
92224 Amberg: Taxi Penschok,
T: 09621 / 722 33
94469 Deggendorf: Taxi Neumeier,
T: 0991 / 34 29 50, www.taxi-neumeier.de
95326 Kulmbach: Taxi Braun,
T: 09221 / 74 545
95447 Bayreuth: Taxi-Schröder,
T: 0921 / 66 66 22, www.taxi-bayreuth.de
96047 – 96052: Bei der Bamberger
Taxigenossenschaft eG sind aktuell (Stand
11.4.2020) 40 Taxis mit Trennschutz ausgestattet.
T: 0951 / 150 15, www.taxi-bamberg.de
97421 – 97424 Schweinfurt: Taxi-Ruf e. G.,
09721 / 160 60 oder 09721 / 194 10,
www.taxi-schweinfurt.de, App: Taxi.de
96476 Bad Rodach: Taxi Olm,
T: 09564 / 92 21 16, www.taxi-olm.de,
App: Taxi Deutschland
99867 Gotha: Taxi Weise, T: 03621 / 75 76
66
99610 Sömmerda: Taxibetrieb Simbill,
T: 03634 / 60 06 66
Anmerkung der Redaktion: Kein Anspruch
auf Vollständigkeit. Berücksichtigt sind Meldungen
bis einschließlich 1. Mai 2020. Die
Übersicht ist auch unter https://tinyurl.com/
ycw7tx5b einsehbar und wird dort ständig
aktualisiert.
TAXI – Spezialausgabe Trennschutz 2. QUARTAL 2020
25
VERMARKTUNG UND PR
Taxis mit Trennschutz,
wie hier am Beispiel
eines Dortmunder
Taxis, können seit April
auch per App bestellt
werden.
EIN BELIEBTES MEDIENTHEMA
Taxis mit Trennschutz bedeuten für die Fahrgäste ein Plus an Sicherheit.
Genau das wurde bei den begleitenden Marketingmaßnahmen von Taxizentralen
und App-Entwicklern in den Vordergrund gerückt.
Seit dem 17. April kann man in Nürnberg sogenannte
„Safe-Taxis“ mit Trennschutz bestellen. Zu Beginn waren
rund 100 Taxis umgerüstet, zwei Wochen später meldete
Taxi-Zentrale Nürnberg-Vorstand Christian Linz dann schon die
stolze Anzahl von 300 Taxis. Der Zuspruch unter den Unternehmern
war kein Zufall, schließlich war auch die Nachfrage nach
genau solchen Taxis entsprechend groß.
Dass die Kunden überhaupt von dieser Option erfuhren, war
letztlich einer guten PR-Arbeit zu verdanken. Um diese allerdings
ins Rollen zu bringen und bei den Medien Gehör zu finden,
brauchte es eine klare Botschaft. Die Taxi-Zentrale Nürnberg eG
hatte diese Botschaft in einen gängigen Slogan verpackt. „Wenn
das Taxi zur Sicherheitszone wird“, hieß es in einer Pressemitteilung.
Was die Menschen also mittlerweile aus dem Supermarkt,
der Tankstelle oder der Apotheke kennen, sei nun auch in Taxis
verfügbar. „Mit dieser Maßnahme trotzen wir Covid-19“, sagte
dazu Christian Linz und sprach von einem
GUTE MEDIENARBEIT
Auch Taxibetriebe aus dem
ländlichen Raum haben mit ihren
Trennschutzlösungen mediale
Aufmerksamkeit erlangt. Zahlreiche
lokale Tageszeitungen berichteten
landauf, landab über die Trennlösungen
der Taxibetriebe. Taxi Much
schaffte es sogar bis in die Sendung
„Jetzt red i“ vom Bayerischen
Rundfunk.
sg
„Schutzschirm“.
Damit Kunden speziell diese Taxis
bestellen können, hatte die Zentrale zudem
ein Bestellmerkmal definiert, dessen Name
auch gleich die Funktion beschrieb: „Unsere
Kunden können bei der telefonischen
Bestellung ein ,Safe-Taxi‘ ordern und so
unbesorgt und sicher mit dem Taxi fahren.“
Die erhoffte Medienresonanz blieb nicht
aus: Sowohl Radiosender wie auch die
Tageszeitungen berichteten. Der große
Erfolg wurde denn auch schnell vervielfältigt.
Das Safe-Taxi wurde über den Landesverband
Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer
mittlerweile auf ganz Bayern ausgedehnt.
TRENNSCHUTZ VIA APP
Was Kunden nahezu überall in Deutschland telefonisch können,
ist mittlerweile auch bei App-Bestellungen möglich. taxi.eu hat in
Zusammenarbeit mit dem Software-Entwickler fms Systems GmbH
die Möglichkeit in die App implementiert, ein „Safe-Taxi“ zu
ordern. „Wir haben nun die Bestellung für die Städte Berlin, Hamburg,
Köln, München, Wien und Zürich in der taxi.eu-App freigeschaltet,
weitere Städte im In- und Ausland folgen in Kürze“, sagte
taxi.eu-Geschäftsführer Hermann Waldner zum Start Anfang Mai.
„Natürlich wird für diesen Service auch kein Aufpreis fällig. Wir
wollen unseren Fahrgästen die größtmögliche Sicherheit bieten,
deshalb sind auch die Fahrer mit Mundschutz unterwegs.“
Wenige Tage vor taxi.eu hatte bereits der Taxi-Partner Sixt
die Buchung eines „Safe-Taxis“ in seine
App „Ride“ integriert. Vermittelt werden
dabei ebenfalls Taxis mit Trennschutz, wie
gewohnt über die Taxizentralen, unter
anderem in den Städten München, Köln,
Frankfurt, Dortmund, Bremen, Düsseldorf,
Braunschweig, Bochum und Bonn.
Fahrten in einem solchen Taxi werden
ohne Aufpreis über die dortigen Taxizentralen
vermittelt. Die Tatsache, dass dort
bereits bei 80 Prozent aller Bestellungen
das Merkmal Trennschutz verlangt wird,
zeigt den hohen Kundenwunsch an solchen
Taxis.
jh
FOTO: KM Foliographics
26 2. QUARTAL 2020 TAXI – Spezialausgabe Trennschutz
2. QUARTAL 2020
www.taxi-times.taxi
BERLIN
GEBÜHRENREDUZIERUNG, EINKAUFS- UND ESSENSFAHRTEN
BERLINER TAXIZENTRALE
AKTIV GEGEN DIE KRISE
„WOHLTÄTER“ BERLKÖNIG
Pseudo-Taxi-Anbieter
fahren weiter
UMZUG DER BERLINER
VERBÄNDE
Vereint in neuen Räumen
ANTI-ECKPUNKTE
Verkehrssenatorin
kritisiert Scheuer-Papier
INHALT
BERLINER TAXIZENTRALE
4 Umgang mit der Krise
5 Einkaufszettel in der App
6 Taxi bringt Lieblingsessen
BERLINER WETTBEWERB
7 Fragwürdiges Treiben der Pseudo-
Taxi-Anbieter geht weiter
8 Die nicht gemeinnützige Studie
BERLINER VERBÄNDE
8 Verbände in neuen Räumen
BERLINER MELDUNGEN
9 News
BERLINER INITIATIVE
10 Günther gegen Scheuer
KOLUMNE
12 Werde auch Du Uber-Pate!
Berlins Verkehrssenatorin Regine Günther hat ein
Gegenpapier zu Scheuers Eckpunkten vorgelegt (S. 10).
WEGE AUS DER KRISE
Der Staat lässt uns hängen – so in etwa empfinden viele Taxiunternehmer
die Corona-Politik. Die staatlichen Hilfen für bedrohte
Gewerbetreibende, die niemand anderes als wir Steuerzahler und
Arbeitslosenversicherten bezahlen müssen, werden ungleich verteilt
und reichen gerade für Mittelständler hinten und vorne nicht.
Etliche Betriebe haben ihre Flotten teilweise oder komplett außer
Betrieb genommen, mit der Versicherung einen Deal gemacht,
beim LABO eine Aussetzung der Betriebspflicht beantragt – und
wissen nicht, wie sie diesen Monat überstehen sollen und wie
lange die Krise noch dauert.
Das Leben und das Geschäft müssen trotz allem weitergehen.
Die Berliner Funkzentrale hat ab Anfang April mit der Senkung
der Funkbeiträge geholfen und bemüht sich überall, Aufträge zu
akquirieren, sei es bei Politik und Wirtschaft, sei es bei Restaurants
und Apotheken. Mit Neuerungen, die wir auf den folgenden
Seiten (und in einer Meldung auf Seite 9) beschreiben, wurde
schnellstmöglich so einiges auf die Beine gestellt, um im Rahmen
der begrenzten Möglichkeiten das Beste aus dem Dilemma
zu machen.
Taxiunternehmer wurden mit Beginn der Krise umgehend aktiv
und tüftelten Lösungen gegen Tröpfcheninfektionen im Auto aus.
Schnell ließ man in Baumärkten Acrylglasscheiben zuschneiden
oder klebte Folien an den Fahrzeughimmel im Taxi. Dienstleister
fanden kreative Arten der Pkw-Desinfektion, sei es mit Chemikalien
oder mit Trockeneis.
Taxi Times informiert online fast rund um die Uhr über die
Möglichkeiten, staatliche Hilfen zu beantragen, über Trennschutz-
Lösungen und über Ideen gegen die Auswirkungen der Krise.
Taxen mit Trennscheibe oder -folie genießen bei der Kundschaft
eine hohe Nachfrage. Wer so etwas hat, sollte sich sowohl bei Taxi
Berlin (fub@taxi-berlin.de) als auch bei Taxi Times (trennschutz@
taxi-times.com) melden.
Inzwischen scheint der Tiefpunkt der Krise hinter uns zu liegen.
Sieht man sich die Auftragszahlen an, so geht es seit Anfang Mai
wieder bergauf. Wir wünschen Ihnen die Kraft und das Durchhaltevermögen,
die Krise zu überstehen, und dass der angestaute
Konsumhunger sich danach explosionsartig entlädt und uns eine
Belebung des Taxigeschäfts und aller anderen angeschlagenen
Branchen beschert.
– die Redaktion –
FOTOS: Wilfried Hochfeld, Hayrettin Şimşek / Taxi Times
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2 2. QUARTAL 2020 TAXI - Regionalausgabe Berlin
BERLINER TAXIZENTRALE
Taxi-Berlin-
Geschäftsführer
Hermann Waldner
spricht mit einem
Fernsehteam über
Maßnahmen gegen
die Krise
MIT TAXI BERLIN AUS DER KRISE
Neben den eigenen Mitarbeitern trägt eine Taxifunkgesellschaft auch
Verantwortung für viele angeschlagene Unternehmen. Taxi Berlin setzt
seit März sukzessive gezielte Maßnahmen um.
FOTO: Axel Rühle / Taxi Times
Eine große Taxifunkgesellschaft
muss vielseitig aktiv und vernetzt
sein, wenn sie ihren Teilnehmern
stetig Aufträge servieren will. Eine Krise,
die sich in ihrer Art und ihren Ausmaßen
niemand ausmalen konnte, verlangt von
einer Funkgesellschaft vielfältige Maßnahmen.
Mit Schnellschüssen ist in Extremsituationen
meist niemandem geholfen. Im
Kampf gegen drohende Insolvenzen sind
sowohl umgehend eingeleitete als auch
wohlüberlegte Maßnahmen gefragt.
Eine der ersten Reaktionen auf die
Krise bestand darin, Gespräche mit Entscheidungsträgern
in der Politik sowie mit
potentiellen Auftraggebern, beispielsweise
in der Wirtschaft, aufzunehmen, um das
Taxigewerbe in das Krisenmanagement
einzubinden und die Wahrnehmung seiner
Funktion als systemrelevante Institution
zu stärken. Während die Taxiunternehmer
die Wichtigkeit einer Abschirmung zwischen
Fahrern und Fahrgästen erkannten
und begannen, erste improvisierte Trennscheiben
in ihren Fahrzeugen zu installieren,
hatte Geschäftsführer Hermann Waldner
bereits Gesprächstermine in schneller
Abfolge. Zu einem Interviewtermin mit
einem ARD-Fernsehteam am 20. März lud
er auch Taxiunternehmer und die Berliner
Lokalredaktion der Taxi Times in die Persiusstraße
ein, um der Öffentlichkeit zu
präsentieren, wie aktiv das Taxigewerbe
die Herausforderung angenommen hatte.
Dass die Funkteilnehmer, sprich die
angeschlossenen Taxibetriebe, die Krise
kaum ohne Hilfe überstehen würden, war
schnell abzusehen. Eine wichtige Maßnahme
in diesem Bereich war deshalb die
Halbierung von Funkbeiträgen. Ende März
teilte Taxi Berlin seinen Teilnehmern mit,
dass sämtliche fixen Grundgebühren für
den Monat April auf 50 Prozent reduziert
werden. Lediglich die Gebühren für die
vermittelten Funkfahrten im März lasse
man unverändert. Man habe sich zu dieser
kurzfristigen Maßnahme entschieden, weil
man der Verantwortung sowohl gegenüber
den Teilnehmern als auch gegenüber der
Zentrale gerecht werden müsse.
STUNDUNG WÄRE SINNLOS
„Wir haben uns bewusst gegen eine Stundung
der Beiträge entschieden, weil unsere
Funkteilnehmer zu dem Zeitpunkt, wenn
sich das Geschäft wieder normalisiert,
ja nicht das Doppelte verdienen werden,
um dann die laufenden wie auch die aufgelaufenen,
gestundeten Funkgebühren
zurückzubezahlen“, sagte Geschäftsführer
Hermann Waldner gegenüber Taxi Times.
Man habe als Zentrale, wo immer möglich,
die Betriebskosten gesenkt und könne nun
das damit Erreichte weitergeben. „Selbstverständlich
behalten wir die Lage im Blick
und werden kurzfristig auf die jeweilige
Situation reagieren.“ Er bedankte sich für
den großen Zuspruch. Auch für Mai wurden
die Grundgebühren der Funkbeiträge
reduziert, diesmal um 35 Prozent.
Eine so deutliche Senkung der Beiträge
ist für eine Funkgesellschaft keine Selbstverständlichkeit
und nicht leicht umsetzbar,
denn auch in der Krise fallen wie für
jeden Taxibetrieb die laufenden Kosten weiter
an. Ein Einbruch der Auftragszahlen
senkt nur einen geringen Teil der monatlichen
Ausgaben, da man einen für einen Teil
des Personals Kurzarbeit anmelden kann.
Dann zahlt die Arbeitsagentur einen Teil
der Löhne, doch die Arbeitskraft steht entsprechend
nur noch eingeschränkt zur Verfügung.
Das wiederum steht der Notwendigkeit
entgegen, der Krise mit verstärkten
Bemühungen zur Auftragsakquise und
zur Erschließung neuer Geschäftsfelder
zu begegnen.
Zwei Ergebnisse dieser dennoch erfolgreichen
Bemühungen sind bereits Teil der
Vermittlung bei Taxi Berlin. Dazu mehr auf
der nächsten Doppelseite.
ar
TAXI BERLIN TZB GMBH
Persiusstraße 7, 10245 Berlin
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und Technikcenter
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Hermann Waldner
Presserechtlich verantwortlich für
diese Seite: Hermann Waldner
Redaktion: Axel Rühle (ar)
Pressekontakt: presse@taxi-berlin.de
TAXI - Regionalausgabe Berlin 2. QUARTAL 2020
3
BERLINER TAXIZENTRALE
DER
EINKAUFSZETTEL
IN DER TAXI-APP
„Du shoppst, wir liefern“ – dieses Angebot haben
App-Besteller von Taxi Berlin bereits weit über
1.000 mal wahrgenommen. Die Besonderheit: Die
Smartphone-Bezahlung für Waren und Lieferung
erfolgt mit einem einzigen Vorgang.
Den Anfang machte die Berliner Zentrale bereits Ende
März. Kaum hatte die einsetzende Corona-Krise zu
massiven Umsatzeinbrüchen geführt, entwickelte man
gemeinsam mit dem Software-Entwickler fms den elektronischen
Einkaufszettel, um schnellstmöglich weitere Geschäftsfelder für
die Funkteilnehmer zu erschließen. Inzwischen wird dieses Feature
auch von anderen Zentralen genutzt.
Wirklich neu ist die Idee nicht: Wer krank ist oder wegen der
Ansteckungsgefahr Sorge hat, einkaufen zu gehen, ist auf eine
Lieferung angewiesen. Im Bemühen, Aufträge zu generieren, integrierte
Taxi Berlin das neue Bestellsegment innerhalb kurzer
Zeit in die Taxi-Berlin-App. App-Benutzer, die ein bargeldloses
Zahlungsmittel in der App hinterlegt haben, bekommen neben den
Optionen Taxi, XXL, Business und Green auch die „Einkaufsfahrt“
angeboten, untermalt mit dem Motto „Du shoppst, wir liefern“.
Klickt der Kunde die Option an, kann er dem Fahrer in einem
Textfeld die individuellen Wünsche sowie den bevorzugten Laden
übermitteln. Der Funkauftrag auf dem Display im Taxi enthält
dann das Merkmal „Einkaufsfahrt APP“ sowie den Einkaufszettel,
die Telefonnummer und die Adresse des Kunden.
Damit Fragen geklärt und nötigenfalls Einzelheiten abgesprochen
werden können, wird der Kunde beim Absetzen der
Bestellung darauf hingewiesen, dass seine Telefonnummer an
den Fahrer übermittelt wird – eine Erleichterung, die Fahrer
sich für alle Aufträge sehnlich wünschen, und die leider nur bei
elektronischen Bestellungen möglich ist, da der User sich hierbei
automatisch dazu bereit erklärt. Bei telefonischen Bestellungen
ist das datenschutzrechtlich ausgeschlossen, da man ansonsten
jeden Anrufer die Allgemeine Geschäftsbedingungen vorlesen
und sein Einverständnis aufzeichnen müsste.
Die Liefermöglichkeit ist von der Kundschaft gut angenommen
worden, kann aber natürlich nicht das übliche Geschäft ersetzen.
Dennoch lassen Kunden sich mit dem Taxi Lieferungen von Apotheken,
Drogeriemärkten, Optikern und sogar Schnellrestaurants
kommen.
Nachdem das Modell in Berlin erfolgreich angelaufen war, erläuterte
der App-Entwickler in einer Nachricht an die Kunden das
Modell und führte dazu aus: „Der User wählt das Produkt ‚Einkaufstour’,
gibt die Lieferadresse ein und notiert im Feld Einkaufsliste/Fahrerinfo
die entsprechenden Lebensmittel, die dann vom
Taxi geliefert werden. In Abhängigkeit der Lieferadresse steuert
der Taxifahrer nach Bestelleingang den nächstgelegenen Laden an
und erledigt die Besorgungen. Der Kunde hat keine Zusatzkosten
und bezahlt nur die Kosten für den Einkauf und die Fahrt.“
Somit ist der Weg auch für andere Zentralen und sogar für taxi.
eu frei, das Feature zu nutzen. Voraussetzung, um die Abrechnung
unkompliziert und sicher abzuwickeln, ist laut Taxi-Berlin-
Geschäftsführer Hermann Waldner die bargeldlose Zahlung mit
der Taxi-App. Daher wird das Produkt ‚Einkaufstour’ in der Taxi-
App nur verfügbar, wenn der User ein bargeldloses Zahlungsmittel
wie Paypal, Kreditkarte, Amazon Pay oder Apple Pay hinterlegt
hat. Bar bezahlen kann er dann auf Wunsch trotzdem. ar
22,90€
LERNBUCH UND APP
Spezialatlas zum
Taxischein für Berlin
Das Standardwerk für P-Schein-Anwärter,
Ausbilder und Prüfer zur Klärung von Fragen
zur Ortskunde in Berlin
Mehr Infos: www.spezialatlas.de
Die Trainings-App (Android; iOS) zur Vorbereitung auf
die P-Schein-Prüfung für Taxifahrer in Berlin.
Neu: mit Prüfungssimulation
4 2. QUARTAL 2020 TAXI - Regionalausgabe Berlin
BERLINER TAXIZENTRALE
DAS TAXI BRINGT ESSEN
ZUM PAUSCHALPREIS
Nachdem der elektronische Einkaufszettel in der Taxi-Berlin-App
implementiert war, konzipierte ein Team aus Marketing- und Technik-
Mitarbeitern das nächste Projekt: Essens-Lieferfahrten zum Pauschalpreis
FOTO: Taxi Berlin
Wenn der Kunde nicht ins Restaurant
darf, muss das Essen
manchmal zum Kunden
gebracht werden. Wer nicht selbst einkaufen
oder bestelltes Essen abholen kann,
weil er zum Beispiel krank, gebrechlich,
in Quarantäne oder nicht mehr fahrtüchtig
ist, kann auch Lieferdienste beauftragen.
Diese sind aber gerade während der
Corona-Krise zum Teil überlastet. Mitunter
scheuen Restaurants auch vor der Zusammenarbeit
mit herkömmlichen Lieferdiensten
zurück, wenn diese den mühsam
gewonnenen Stammkunden ebenso die
kulinarische Palette aller Konkurrenz-Restaurants
anbieten. Dies dürfte vor allem bei
Anbietern für gehobene Ansprüche der Fall
sein, und an diese richtet sich das Projekt
„Taxi Berlin bringt Dein Lieblingsessen“
schwerpunktmäßig, denn wer Essen für
zehn Euro pro Portion bestellt, wird selten
bereit sein, ein Taxi nur für die Lieferung
zu bezahlen.
Essen vom Restaurant nach Hause bringen
– das macht das Taxigewerbe schon immer.
Die Herausforderung bestand nun darin, die
Idee den Kunden möglichst griffig, leicht verständlich
und transparent zu präsentieren.
Der Besteller soll wissen, was er erwarten
kann, und wie er das leicht bekommt.
Ein wichtiger Bestandteil des neuen
Angebots ist deshalb ein Pauschalpreis.
Da die Tarifpflicht nur bei Personenbeförderung
gilt, kann man diesen anbieten,
ohne Fahrer zu solchen Aufträgen zu verpflichten.
Um dem Fahrer kein unnötiges
Risiko zuzumuten, muss er nicht in Vorleistung
gehen, sondern das Essen vom Restaurant
zum Kunden bringen, gleichzeitig
für das Essen und die Lieferung kassieren
(zwei Rechnungen mit unterschiedlichen
Steuersätzen) und das Geld für das Essen
anschließend zusammen mit der Transportkiste
im Restaurant abliefern.
Der Vorgang besteht also aus der
Anfahrt, einer Fahrt vom Restaurant zum
Kunden und einer Rückfahrt zum Restaurant.
Als Pauschalpreis wurden 12,50
Euro festgelegt. Für den Fall, dass jemand
Essen aus einem mehr als fünf Kilometer
entfernten Lokal bestellt, zahlt er 16 Euro
für Lieferungen bis acht, 20 Euro für Lieferungen
bis zehn und den Taxitarif bei
Lieferungen über zehn Kilometer, allerdings
für Hin- plus Rückfahrt. Wer sich als
Fahrer die Rückfahrt ersparen will, kann
Essen in Einweg-Lieferverpackungen auch
gleich beim Abholen bezahlen und darauf
vertrauen, dass alles gut geht. Bei Fehlfahrt
oder Falschlieferung ist der Gastwirt zur
Zahlung einer Pauschale von 5 Euro als
Entschädigung für das entgangene Fahrgeld
verpflichtet.
Die „magische“ Telefonnummer sowohl für
den hungrigen Besteller zu Hause als auch
für den interessierten Gastwirt ist die (030)
23 00 25. Der Kunde oder der registrierte
Gastwirt muss also nur die Hotline anrufen,
den Zeitpunkt zur Abholung angeben
und die Adresse sowohl des Restaurants
als auch des Kunden nennen.
Beim Öffnen der Internetseite von Taxi
Berlin stößt man derzeit auf ein appetitliches
Bild mit zwei Links zu dem Projekt,
einem für Bestellkunden und einem
für Gastwirte. Dort wird für beide Gruppen
kurz und anschaulich beschrieben,
wie das ganze funktioniert. Die Fahrer
sind bereits per Newsletter informiert
worden. Wer nicht teilnehmen möchte,
kann die Aufträge einfach jedes Mal
ablehnen oder per E-Mail an die Fahrer-
und Unternehmerbetreuung das
Fahrermerkmal „Essen liefern“ aus seinem
Profil entfernen lassen.
ar
TAXI - Regionalausgabe Berlin 2. QUARTAL 2020
5
BERLINER WETTBEWERB
Totgesagte leben länger
UBER, BERLKÖNIG & CO.
FAHREN WEITER
Auch die Pseudo-Taxi-Anbieter versuchten, aus der Krise das Beste zu
machen. Ob bloße Image-Aufbesserung oder staatlich unterstützte
Krankenfahrten: Meist geschah es zum Schaden des Taxigewerbes.
Der Berlkönig, betrieben von der
Daimler-Tochter ViaVan und der
BVG, erwirtschaftet Verluste, wie
Uber. In der Krise fand er seine Notbestimmung.
Er fuhr vom 25.3. an kostenlos
medizinisches Personal. Am 17.4. teilte
die BVG mit, man stelle den „Ridepooling-
Service BerlKönig weiter in den Dienst des
Berliner Gesundheitswesens“ und fahre
„exklusiv und kostenlos ärztliches Personal,
Pflegepersonal, medizinische Fachangestellte
und Rettungskräfte.“ Eigentlich
hatte der Dienst schon vor der Krise eingestellt
werden sollen, da man nur mit
43 Millionen an jährlichen Steuergeldern
weitermachen wollte.
Moia, bisher ausschließlich von VW
gesponsert, Anbieter in Hamburg und Hannover
(in Berlin hatte man keine Genehmigung
erhalten), hatte seinen Dienst zwar
zunächst eingestellt, erfreute sich nun
aber nächtlicher Fahrten in Hamburg. Der
dortige Senat übernahm ab Anfang April
die Kosten für Moia-Fahrten zwischen virtuellen
Haltestellen von null bis sechs Uhr
komplett und für Taxifahrten mit vier Euro
Fahrgastbeteiligung.
Uber, auf dessen Tür-Klebern neuerdings
betont wird, man sei Vermittler und
nicht selbst Beförderer, verkündete Mitte
April: „Uber vermittelt 20.000 kostenfreie
Fahrten für Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Start am Donnerstag, 16. April
2020, in München; Berlin, Frankfurt/Main,
Köln und Düsseldorf folgen“. Was das Taxi
in einigen Städten – teils staatlich unterstützt,
teils in selbstloser Eigeninitiative
– bereits eingeführt hatte, entdeckte auch
der amerikanische Milliardenkonzern für
sich.
EINE GUTE TAT – ZUMINDEST
FÜR DEN RUF VON UBER
Die Zahl von 20.000 Fahrten bezog sich
offenbar auf alle genannten Städte zusammen.
Die Fahrer erhielten laut Uber den vollen
Fahrpreis – oder war das gemeint, was
nach Abzug der ubertypisch hohen Vermittlungsmarge
davon übrig bleibt? Taxi
Times hat aus online verfügbaren Daten
grob überschlagen, dass in den genannten
Städten rechnerisch jeder zehnte Arzt oder
Krankenpfleger einmal eine der kostenlosen
Uber-Fahrten abbekommen könnte.
Ubers Offensive erscheint damit nicht
wirklich wie die Absicht, effektiv zu helfen.
Wäre nicht alles eher traurig, könnte man
von einem PR-Gag sprechen.
So mancher Anbieter vollbrachte also
medienwirksam „guten Taten“ – die die
Not des Taxigewerbes weiter verschlimmerten.
In Berlin sind seit März weniger
Pkw auf den Straßen unterwegs, was auch
für Taxis gilt. Gerade mittelständische
Betriebe mit mehr als zehn Fahrzeugen
haben aufgrund fehlender staatlicher Nothilfen
zum Teil ihre kompletten Flotten eingemottet.
Der Anteil an Free-Now-, Uber-,
Berlkönig- und Clever-Shuttle-Fahrzeugen
im Straßenverkehr hat aber nicht auffallend
abgenommen. Sie alle verzeichnen
zwar erhebliche Umsatzeinbußen, verfügen
aber mit Ausnahme von Clever Shuttle
über quasi unendlich liquide Geldgeber,
die ausschließlich ihren profithungrigen
Anlegern verpflichtet sind.
Ebenfalls nicht gut lief es schon im letzten
Jahr für Clever Shuttle, betrieben von
der GHT Mobility GmbH, die zu 76 Prozent
der Deutschen Bahn AG (und damit dem
Staat) gehört und zu je zwölf Prozent dem
Gründer-Trio und (seit letztem Oktober)
dem japanischen Konzern Mitsui.
In drei der acht Städte gab der Fahrdienst
auf, doch in Berlin ging er einen ähnlichen
Weg wie der Berlkönig und fuhr – laut Berliner
Zeitung – für das Robert-Koch-Institut
und die Charité, häufig erkennbar an den
weiß-grünen Autos am Campus Mitte der
Charité.
ar
FOTO: Axel Rühle / Taxi Times
6 2. QUARTAL 2020 TAXI - Regionalausgabe Berlin
BERLINER WETTBEWERB
DIE NICHT
GEMEINNÜTZIGE
STUDIE
Eine Studie soll Pooling-Dienste stärken und
als sinnvolle ÖPNV-Ergänzung positionieren
– dort, wo andere Verkehrsformen nur
schlecht bedienen können. Tut sie das?
Clever Shuttle und die Charité: fragwürdige
Zweckgemeinschaft
FOTO: Leszek Nadolski
Ein Kommentar von Leszek Nadolski
Wir, die Innung des Berliner
Taxigewerbes e. V., melden
uns anlässlich der Expansionspläne
von Clever Shuttle und der hochgelobten
WZB-Studie zu Wort. Dabei handelt
es sich um eine im April 2020 erschienene
Untersuchung zur Bedeutung von Pooling-
Diensten, die vom Wissenschaftszentrums
Berlin für Sozialforschung (WZB) erstellt
wurde, einer gemeinnützigen GmbH, die
zu 75 Prozent dem Bund und zu 25 Prozent
dem Land Berlin gehört.
Interessant an der Studie ist, dass die
Datenauswertung in sichtlich geringem
Maße tatsächlich die formulierten Ziele
stützt. Denn die Ergebnisse zeigen, dass
der Fokus von Pooling-Diensten im Zentrum
von Innenstädten liegt – wo das Angebot
an Bus, Bahn und Taxi am höchsten und
zeitlich am längsten in kurzen Intervallen
verfügbar ist. Zudem liegt der Haupt-Nutzungszeitraum
von Clever Shuttle zwischen
18:00 und 1:00 Uhr – sowohl in der Woche
als auch am Wochenende. Innerhalb dieses
Zeitraumes sind die Wartezeiten auf ÖPNV
in Stadtzentren jedoch weder gering, noch
fehlen sie. 55 Prozent der Befragten hätten
Bus oder Bahn genutzt und nur knapp 10
Prozent das eigene Auto, wenn es Clever
Shuttle nicht gegeben hätte. 20 Prozent
hätten das Taxi genutzt. Dieses Ergebnis
spricht deutlich gegen die Behauptung,
dass der ÖPNV ergänzt würde. Insgesamt
sprechen diese Befunde eher gegen die
Ziele der Studie. Medial wird dies jedoch
wie so oft etwas verschleiert.
GELDER LASSEN SICH
SINNVOLLER EINSETZEN
Das Taxigewerbe, das ein Teil des öffentlichen
Personennahverkehrs, also der
Daseinsvorsorge ist, ist in der aktuellen
Pandemie-Situation mit Umsatzeinbrüchen
von schätzungsweise 80 bis 90 Prozent
betroffen. Die gewährten Sonderzahlungen
über die IBB und ähnliche Maßnahmen
können die betriebswirtschaftlichen Verluste
nur für eine sehr kurze Zeit abfedern.
Die Fahrer sind bei einem Kurzarbeitergeld,
in dessen Berechnung Zulagen für
Nachtarbeit und Trinkgeld natürlich nicht
einfließen, zusätzlich auf Arbeitslosengeld
II angewiesen.
Da die Auswirkungen der Pandemie die
Welt sicher noch sehr lange beschäftigen
werden, möchten wir abermals unsere
Gesprächsbereitschaft anbieten, denn das
Steuergeld, das KuG und AlgII kosten,
könnte man sinnvoller einsetzen, so dass
ein Gewinn für die Bevölkerung durch
Transportmöglichkeiten im Taxi entsteht.
DASEINSVORSORGE WIRD
NICHT ERNSTGENOMMEN
Weiter hat das Gewerbe schon sehr
frühzeitig angeboten, Krankenhauspersonal
und Pflegepersonal zu einem besonders
günstigen Tarif zu fahren. Damit
könnte der Geschäftsbetrieb und somit die
Daseinsvorsorge gegebenenfalls im Bereich
der Mobilität durch gezielte Subventionen
aufrechterhalten werden.
Wie wir unlängst der Presse entnehmen
konnten, ist der Regierende Bürgermeister
von Berlin ein großer Verfechter
der Daseinsvorsorge. Das könnte zu dem
Gedanken führen, dass der Rest des Berliner
Senats dieser Idee folgt. Bemerkenswert,
dass dies in der Presse betont werden
muss, da die Daseinsvorsorge ja ohnehin
zu den Staatsaufgaben gehört, im Falle
des Taxigewerbes aber offensichtlich nicht
ernst genommen wird.
Die Situation stellt sich also aktuell so
dar: Von den ca. 8.000 Berliner Taxen steht
eine nicht unerhebliche Anzahl von ca.
3.000 abgemeldet still. Die verbleibenden
ca. 5.000 Fahrzeuge gewährleisten zwar
die Daseinsvorsorge für verbliebene Fahrgäste,
allerdings mit einem Stundenumsatz,
von dem sich der Betrieb sehr deutlich
nicht aufrechterhalten lässt.
In diesem Zusammenhang müssen wir
abermals aufs schärfste gegen das Gewährenlassen
von ViaVan (Berlkönig) und der
Deutschen Bahn (Clever Shuttle) in Berlin
protestieren.
PROBEWEISE GENEHMIGUNG
GALT FÜR POOLING
Wir fragen uns, wie die aktuelle Tätigkeit
von Berlkönig und Clever Shuttle in
Berlin mit dem Personenbeförderungsgesetz
vereinbar ist. Zugelassen sind
diese Verkehrsformen zur Erprobung des
Pooling-Verkehrs nach § 2 (7) PBefG. Wie
kann es sein, dass nun jeweils nur noch ein
Fahrgast befördert wird, und das im Falle
von Berlkönig, der seinen Dienst eigentlich
zum 1.4. einstellen wollte, auch noch mit
der Subvention durch den Berliner Senat?
Eine Subvention, die erst im Februar abgelehnt
wurde!
Somit erbringen diese beiden Dienste
keinen Verkehr mehr nach dem Erprobungsparagraphen
des PBefG, sondern
schlicht die Dienstleistung Taxi – diese
erfordert aber eine Taxikonzession. Besonders
ärgerlich ist, dass die Fahrzeuge von
Clever Shuttle den Eindruck erwecken, sich
unerlaubt bereitzuhalten, zum Beispiel an
der Charité. Dies ist auch nach dem PBefG
nur den Taxen gestattet!
Die „Krise“, in die uns die Verbreitung
des Coronavirus geworfen hat, bringt in
vielen Bereichen ungelöste, unbearbeitete,
ignorierte und ganz besonders auch falsch
gehandhabte Aufgaben an den Tag. Wir
fordern die zuständigen Stellen im Senat
auf, ihren Teil an den „Aufräumarbeiten“
unverzüglich beizutragen und mit dem
Taxigewerbe gemeinsam zu einer Lösung
zu kommen.
ln
TAXI - Regionalausgabe Berlin 2. QUARTAL 2020
7
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Taxi Deutschland und „Innung“: Leszek Nadolski, Irene Jaxtheimer,
Carsten Reichert, Mariusz Kramer, Michele Kramer, Ahmad Vahdati (v.l.n.r.)
Innung der Berliner Taxigewerbes e. V.
Sekretariat: Mo bis Do 10 bis 16 Uhr
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Die Geschäftsräume von Taxi Deutschland Berlin e. V. und der
„Innung“ des Berliner Taxigewerbes befinden sich seit Jahresbeginn im
Quergebäude am Parkplatz des Kundencenters in der Persiusstraße.
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Im klaren Industriedesign mit Betondecke,
freigelegten Backsteinwänden
und bodentiefen Fenstern spiegeln die
neuen Räumlichkeiten eine offene und
transparente Struktur wider. Jeder Verband
hat seinen eigenen Büroraum, doch
die „Innung“ und Taxi Deutschland teilen
sich den großen Empfangsraum.
Die Verbände rücken nicht nur räumlich
näher zusammen, auch die gemeinsame
Arbeit wird intensiviert. Dazu heißt es:
„In dieser unruhigen Zeit erschien es uns
wichtig, gemeinsam die Kräfte und Kompetenzen
zu bündeln und zusammenzustehen.
Wie wir alle wissen, haben unsere
Gegner mit großem finanziellem Aufwand
alles unternommen, um unser Taxigewerbe
zu schwächen. Umso wichtiger ist unsere
Entscheidung, die Stärken der Berliner
Taxiverbände miteinander zu verbinden
und zusammen den Kampf für den Erhalt
des Taxigewerbes und gegen den unfairen
Wettbewerb der subventionierten Mietwagen
weiterzuführen.
Michele Kramer hat für beide Verbände
als Assistentin der Geschäftsführung die
Aufgaben des gemeinsamen Sekretariats
übernommen. Schulungsrelevante Unterlagen
für die Taxifahrerausbildung, wie
Wandpläne, Spezialatlanten, Ortskundekataloge
sowie die Ausstattungen für Taxen
wie Konzessionsschild, Tarife etc. und die
Vermittlung von Kreditkarten-Terminals
können zu unseren Öffnungszeiten bei
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FOTO: Axel Rühle / Taxi Times
8 2. QUARTAL 2020 TAXI - Regionalausgabe Berlin
BERLINER MELDUNGEN
TAXI.EU IN DER
APPGALLERY VON HUAWEI
Das chinesische Telekommunikations-Unternehmen Huawei,
auf dem weltweiten Smartphone-Markt die Nummer
zwei hinter Samsung (Südkorea) und vor Apple (USA),
hat die Bestell-App taxi.eu im Rahmen einer Werbekampagne
zwei Wochen lang in seiner AppGallery prominent platziert. Vom
21. Mai bis zum 3. Juni hatte taxi.eu einen der begehrten Plätze
als Top-App in der wachsenden App-Platform von Huawei. Im
Zeitraum einer solchen Aktion bekommen Nutzer von Huawei-
Smartphones beim Öffnen der AppGallery die beworbene App als
eine der zwölf wichtigsten Apps (recommended apps) angezeigt.
Eine Fortsetzung der Kooperation war bei Redaktionsschluss
bereits vereinbart.
Die App Gallery ist das Pendant zu Apples App Store und Googles
Play Store. Der Handelsstreit seitens der USA brachte ihr einen
enormen Schub, da der chinesische Konzern seinen Kunden so
weiterhin alle Applikationen zugänglich machen kann. Nach Firmenangaben
ist sie mit über 400 Millionen aktiven Nutzern bereits
der drittgrößte App-Markplatz der Welt und wächst schnell.
Da bisher ein entscheidender Nachteil von taxi.eu gegenüber
Konkurrenz-Apps schlicht im geringeren Bekanntheitsgrad bei
den Verbrauchern besteht, darf das europäische Taxigewerbe
damit rechnen, von der Marketing-Aktion durch Huawei zu profi
t i e r e n .
ar
FRAGWÜRDIGER UMGANG
MIT BUSSPUREN
Zugeparkte Busspuren gehören in einigen Straßen Berlins
weiterhin zum alltäglichen Bild. Bereits Anfang Januar
präsentierte die BVG mehrere Abschleppwagen, die sie
gebraucht erstanden hatte, und kündigte an, dass Falschparker
auf Busspuren und Straßenbahngleisen von nun an konsequent
umgesetzt würden.
Dass die BVG selbst abschleppen dürfe, war schon vorher mehrfach
verkündet worden. Geschehen war augenscheinlich nicht viel.
Zu sehr haben die Verkehrsteilnehmer sich daran gewöhnt, dass
keine Behörde mehr die Einhaltung von Verkehrsregeln durchsetzt.
Steht ein erstes Fahrzeug auf der Busspur, ist sie für den
ÖPNV einschließlich der Taxen nicht mehr benutzbar, und der
zweite Falschparker kann sich herausreden, dass nicht er das
Verkehrshindernis sei, sondern einer, der schon dort stand. So
setzt es sich dann den ganzen Tag fort, unterbrochen von gelegentlichen
Abschleppaktionen, deren Wirkung stets schnell verpufft.
Im Durchschnitt schleppt die BVG berlinweit keine sieben Autos
pro Tag ab.
Unterdessen ist die Verkehrsverwaltung dabei, für knapp 50
Kilometer Busspuren die Geltungsdauer auszuweiten, davon die
Hälfte auf „rund um die Uhr“. So geschehen in der Kolonnenstraße
auf dem kurzen Abschnitt zwischen Herbertstraße und Feurigstraße,
wo schon zu Stoßzeiten selten Stau herrscht. Allein dort
sind dadurch nachts und am Wochenende rund 40 Parklücken
weggefallen. Begründet wird die fragwürdige Maßnahme mit
dem Mobilitätsgesetz. Taxi Times Berlin hat eine Presseanfrage
gestellt und wird ausführlich berichten.
ar
TAXI.EU INTEGRIERT
TRENNSCHUTZ IN DIE APP
Nachdem immer mehr Kunden Taxis mit Trennschutz nachfragten,
hat die Funkzentralengemeinschaft taxi.eu in Zusammenarbeit
mit dem Software-Entwickler fms Anfang Mai die Option
„SafeTaxi“ in ihre Bestell-App implementiert. „Wir haben nun die
Bestellung für die Städte Berlin, Hamburg, Köln, München Wien
und Zürich freigeschaltet; weitere Städte im In- und Ausland folgen
in Kürze“, sagte taxi.eu-Geschäftsführer Hermann Waldner. „Zwar
sind bereits sehr viele Taxis in ganz Deutschland mit Trennwänden
zum Schutz gegen das Corona-Virus unterwegs, bislang konnten sie
aber nur über Anrufe in den Zentralen bestellt werden.“
Der Impuls ging von Deutschlands größter Zentrale in Berlin aus.
„Natürlich wird für diesen Service auch kein Aufpreis fällig“, betont
Hermann Waldner, zugleich Geschäftsführer von Taxi Berlin. „Wir
wollen unseren Fahrgästen die größtmögliche Sicherheit bieten,
deshalb sind auch die Fahrer mit Mundschutz unterwegs.“ Auch
die Fahrgäste werden gebeten, auf eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
achten – aus Verantwortung dem Fahrpersonal gegenüber.
Waldner wünscht sich so schnell wie möglich eine flächendeckende
Bestückung der Flotte mit Trennschutzvorrichtungen. Zur
Erlangung des Vermittlungsmerkmals dient bei Taxi Berlin ein
Foto als Beleg oder auch die Rechnung eines Fahrzeugausstatters
über den Einbau. Eine zwischen den Kopfstützen gespannte Folie
reicht nicht aus.
Auch die Autovermietung Sixt, die in ihrer App Taxibestellungen
ermöglicht, hatte Ende April die Option Trennschutz in zunächst neun
Städten eingeführt. Dass dies dort bei 80 Prozent aller Taxibestellungen
verlangt wird, zeigt den hohen Kundenwunsch.
ar
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TAXI - Regionalausgabe Berlin 2. QUARTAL 2020
9
BERLINER INITIATIVE
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Andreas Scheuer, Bundesminister für Verkehr und digitale infrastruktur
REGINE GÜNTHERS
ANTI-ECKPUNKTEPAPIER
Die Verkehrssenatorin hat mit einer bundespolitischen Initiative
zugunsten des Taxigewerbes überrascht. Vorausgegangen war
geduldige Überzeugungsarbeit durch Gewerbevertreter.
Der Trumpf war die Umweltschädlichkeit der Pseudo-Taxi-Anbieter.
Das Vollzugsdefizit der Behörden
bei Kontrollen illegal agierender
Uber- und Free-Now-Partner
empört seit Langem das Taxigewerbe, auch
während der Corona-Krise. Das Land Hamburg
hat längst vorgemacht, wie man das
Problem bereits bei der Entscheidung über
Ausnahmegenehmigungen betreffs Wegstreckenzähler
unterbinden kann. In Berlin
bekommt die Verwaltung vieles nicht auf
die Reihe.
Die Koalition ist über etliche Themen
zerstritten, beispielsweise über den Berlkönig.
Der Regierende Bürgermeister, auf der
Beliebtheitsskala zeitweise tief gesunken,
muss so tun, als wäre er mit seiner Verkehrssenatorin
zufrieden. Diese ging bei
Gesprächsanfragen aus dem Taxigewerbe
lange auf Tauchstation und schickte ihren
Staatssekretär vor.
Gewerbevertreter mühen sich ab, Politiker
und Entscheidungsträger in Verwaltungen
über die Probleme der Taxibranche
zu informieren und sie für die eklatanten
Missstände zu sensibilisieren. Hermann
Waldner etwa berichtete Taxi Times Berlin
von Gesprächen mit Vertretern der Senatsverwaltungen
für Finanzen, Inneres und
Verkehr, die nicht an die große Glocke
gehängt wurden, in denen er unter anderem
die Bedenken des Gewerbes gegenüber
den berüchtigten Eckpunkten des Bundesverkehrsministers
darlegte.
Verhandlungen sind manchmal genau
dann erfolgreich, wenn sie hinter den
Kulissen stattfinden und nicht nach allen
Seiten Angriffsfläche bieten. Als Kehrseite
wird dann manch positives Ergebnis nicht
direkt als Resultat der Verhandlungen
wahrgenommen.
EIN „MANGELHAFT“
FÜR SCHEUER
Ende Februar legte Verkehrssenatorin
Günther auf einer Sitzung ein internes
Papier vor, in dem sie das Scheuer’sche
Eckpunktepapier zur Novellierung des
Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in
Frage stellt und Gegenvorschläge macht,
wobei etliche Forderungen vom Bundesverband
Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM)
bekannt sind.
In dem Papier stellt Günther fest, dass
im Eckpunktepapier des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur
(BMVI) von fünf angekündigten Themen
nur eines inhaltlich näher ausgeführt
werde, nämlich die „Modernisierung des
PBefG unter dem Stichwort Digitalisierung“.
Relevant seien dabei vor allem die
Genehmigungspflicht digitaler Beförderungsdienstleister,
die Einführung eines
Sondergenehmigungstatbestands für
„ÖPNV-Ridepooling-Dienste“ als „Sonderform
des Linienverkehrs“ und die Abschaffung
der Rückkehrpflicht für Mietwagen
nebst Erlaubnis zur Einzelplatzvermietung.
Es folgt eine „Bewertung“, die die wichtigsten
Argumente und Warnungen der
Taxiverbände in Bezug auf die Pseudo-Taxi-
Anbieter und die geplante Marktliberalisierung
enthält: „Bedenkt man, dass sich die
bestehende Regulierung des Mietwagenverkehrs
daraus erklärt, dass ein Abstand
zum Taxigewerbe bestehen soll, mangelt
es den BMVI-Eckpunkten an Erklärungen,
mit welchem Ziel und mit welchen Folgen
insbesondere für das Taxigewerbe der bisherige
Abstand ‚eingeebnet’ werden soll.“
Entscheidend sei aus Landessicht, „dass
Kommunen ‚on-demand-Verkehre’ als Nahverkehr
bestellen können müssen, wenn
sie der Daseinsvorsorge dienen. Hingegen
sollen Angebote außerhalb des ÖPNV, die
in der Regel rein kommerziell betrieben
werden, nur dort zugelassen werden, wo
sie nach den Maßgaben verkehrspolitischer
FOTOS: Wilfried Hochfeld, Hayrettin Şimşek / Taxi Times
10 2. QUARTAL 2020 TAXI - Regionalausgabe Berlin
BERLINER INITIATIVE
Rahmensetzungen vor Ort […] einen Beitrag
zur umwelt- und stadtverträglichen
Mobilität leisten.“
Aus letztem Absatz geht hervor, dass
man zwar Anbieter wie Uber und Free Now
einschränken bzw. die Möglichkeit dazu
schaffen möchte, dass aber der „Berlkönig“
(der die Straßen entgegen deren Vorstellungen
voller macht statt leerer) weiterhin Teil
des Berliner Nahverkehrs bleiben soll. Das
wird im nächsten Absatz nochmals deutlich,
wo es als „maßgeblich“ bezeichnet
wird, den bundesrechtlichen Rahmen so
zu „justieren, dass die neuen Mobilitätsformen
dann zum Einsatz kommen können,
wenn sie einen Beitrag zur Verkehrswende
leisten, d. h. als nachhaltiges und stadtverträgliches
Verkehrsmittel ausgestaltet
sind.“ Auch Barrierefreiheit soll privilegiert
werden.
Dann der Satz, der die vielleicht wichtigste
Korrektur des Eckpunktepapiers
beinhaltet: „Andernfalls müssen die Kommunen
den Einsatz der neuen Mobilitätsformen
steuern und ggf. auch begrenzen
können.“ Scheuer hatte letztes Jahr vorgeschlagen,
die Kommunen über die Rückkehrpflicht
entscheiden zu lassen.
„ARTENSCHUTZ FÜR TRADITIONELLE TAXEN“
Ein Kommentar von Stephan Berndt
Wenn dieser Überschrift des „Tagesspiegel“
vom 26.2. noch der Einfluss
der Desinformations-Kampagne der
neuen Mobilitätsanbieter anzumerken
war, so ist doch Bewegung in die
Debatte gekommen, bevor Corona
zum alles beherrschenden Thema
wurde. Die Pläne des Senats sind ebenso
begrüßenswert wie langwierig.
Zum Thema Inklusionstaxen will der
Senat eine Veränderung erreichen
und „eine Gesetzgebungskompetenz
für die Länder (im Bundesrecht)
WAS IST „STADTVERTRÄGLICH“?
Günthers Papier geht einen entscheidenden
Schritt weiter und will den Kommunen
ermöglichen, Pseudo-Taxi-Anbieter zu
„steuern“ und gegebenenfalls zu „begrenzen“,
bei nicht ausreichendem Schutz der
öffentlichen Interessen auch deren Genehmigung
zu versagen.
Wer beurteilen soll, ob ein Dienst einen
Beitrag zur Verkehrswende leistet, lässt
das Papier allerdings offen. Was bezüglich
Verträglichkeit für den ÖPNV im öffentlichen
Interesse liegt, dürfe jedenfalls nicht
Bundesrecht regeln, sondern gehöre in die
Entscheidungsgewalt der Kommunen und
Landkreise.
Ferner fordert das Papier für Verkehrsanbieter
außerhalb des ÖPNV eine Aufzeichnungspflicht
zur Ermöglichung einer „aufwandsarmen“
Kontrolle der Einhaltung
der Vorgaben sowie eine Berechtigung
des Staates, diese Daten anonymisiert zur
Verkehrsplanung zu nutzen. Zudem wird
explizit verlangt, dass „‚Rosinenpickerei’,
die zu wesentlichen Nachteilen beim ‚klassischen’
ÖPNV führt oder die Funktionsfähigkeit
des etablierten, flächendeckenden
Taxiverkehres bedroht“, verhindert wird.
Ein eigener Absatz ist dem Thema Inklusionstaxis
gewidmet. Hier wird bemängelt,
dass das Thema im Eckpunktepapier nicht
auftaucht, obwohl in vielen Städten und
Landkreisen, auch in Berlin, erhebliche
Defizite bestehen. Hier bestehe „dringender
Handlungsbedarf im Bundesrecht, da
den Ländern die Gesetzgebungskompetenz
fehlt, um eigene Vorgaben für barrierefreie
Taxen zu treffen“. Als Beleg wird
eingeräumt, dass die in Berlin angebotene
Förderung noch „keine ausreichenden
Anreize“ setzt (denn sie wird bisher kaum
in Anspruch genommen). Daher wird gefordert,
den Ländern eigenständige gesetzliche
Regelungen zu ermöglichen. Es müsse
verankern, um eigene Vorgaben für
barrierefreie Taxen treffen“ zu können.
Die Formulierungen zum Thema
Pseudo-Taxi-Anbieter zeigen große
Schnittmengen mit den Argumenten
der Gewerbevertreter. Die geplante
PBefG-Novellierung wäre ein „erheblicher
Wettbewerbsnachteil“ für das
Taxigewerbe. Die gewerbepolitische
Arbeit des BVTM und der Berliner Taxiverbände,
aber auch das Flaggezeigen
der KollegInnen auf der Straße, tragen
Früchte. sb
verhindert werden, dass etwa Menschen,
die darauf angewiesen sind, im Rollstuhl
sitzend in ein Taxi rollen zu können, auf
Dauer von flexibler Mobilität ausgeschlossen
bleiben.
Das Papier soll unter anderem in der
Verkehrsministerkonferenz sowie durch
„Austausch im parlamentarischen Raum
und mit Verbänden“ diskutiert und später
im Bundesrat eingebracht werden.
KEINE AUSNAHMEN MEHR
FÜR MIETWAGEN
Inzwischen folgt Berlin dem Hamburger
Vorbild: Wie Verbandsvertreter kürzlich
aus Senatskreisen erfahren haben, ist die
Pflicht zum Einbau von Wegstreckenzählern
in Mietwagen bei der Verkehrsverwaltung
fest beschlossen worden. Auch
hierzu gab es Gespräche zwischen Hermann
Waldner und Regine Günther. Die
Umsetzung hängt allerdings am Eichamt,
das für das Projekt zu wenig Personal hat.
Für dessen Bewilligung ist wiederum die
Wirtschaftsverwaltung zuständig. Hier
fordert das Taxigewerbe nun die Schaffung
weiterer Stellen.
ar
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TAXI - Regionalausgabe Berlin 2. QUARTAL 2020
11
KOLUMNE
Bildungsauftrag – ein vergessenes Qualitätsmerkmal
des Taxigewerbes
WERDE AUCH DU UBER-PATE!
Zum Abschluss der „Berliner Seiten“ eine Kolumne des Berliner
Taxifahrers Rumen Milkow. Er möchte den Bildungsauftrag
wiederbeleben und hilft auch gerne orientierungslosen Uber-Fahrern.
Es gab mal den „Bildungsauftrag“,
der einst öffentlich-rechtlich war,
der eine oder andere erinnert sich.
Öffentlich-rechtlich hinterlässt da eine
große Lücke. Wir als öffentliches Verkehrsmittel
müssen sie füllen!
Die wachsende öffentlich-rechtliche
Bildungslücke wird von manch einem
bereits als Vakuum wahrgenommen. So
ein Vakuum kann rasch gefährlich werden,
zum Beispiel als Machtvakuum. Deswegen
ist es wichtig, dass diese Lücke zügig
gefüllt wird. Und wer könnte dies besser als
wir Taxifahrer? Immerhin lenken
wir ein öffentliches Verkehrsmittel
mit Beförderungspflicht – und neuerdings
auch mit Bildungsauftrag.
In meinem Taxi weise ich mittels
laminierter Schilder auf den
Bildungsauftrag hin, und ich muss
sagen: Das Angebot stößt auf enormes
Interesse. Nie hätte ich gedacht,
dass der Bedarf an Bildung hierzulande so
groß ist. Ich erfülle den Bildungsauftrag,
indem ich zum ersten Mal überhaupt ein
Straßenverzeichnis rezitiere. Das Telefonbuch
wurde schon mehrfach vorgelesen,
ein Straßenverzeichnis noch nie.
Zum Glück gibt es in Berlin genug
Ampeln und Baustellen. Die dortige Wartezeit
nutze ich zum Vorlesen. In letzter
Zeit passiert es immer öfter, dass Fahrgäste
selbst aus dem Straßenverzeichnis
vortragen möchten. Es kam sogar schon
vor, dass das Straßenverzeichnis vor_
ge_rappt wurde: „Die_Feh_ler_str Punkt
in Frie_de_nau ist kein Feh_ler Komma
son_dern ...“ – zweifellos ein Höhepunkt
bei der Bildungsauftragserfüllung.
Unser Bildungsauftrag muss aber nicht
beim Fahrgast enden. Neulich trat ein junger
Mann an mein Taxi, der ohne Orientierung
war, weil sein Navigationsgerät den
Geist aufgegeben hatte. Ein Gerät, so der
Fachmann, das orientierungsblöd macht.
Kein Problem, sagte ich, ich fahre ihn
gerne und ganz ohne Navi – ist schließlich
auch eine Frage der Ehre. Leider habe er
kein Geld dabei, weswegen aus der Fahrt
nichts wurde. Immerhin schien es mir
«Navigationsgeräte machen
orientierungsblöd.»
Hans-Joachim Maaz (*1943), Therapeut und
Bestseller-Autor („Der Gefühlsstau“, „Das falsche
Leben“, „Das gespaltene Land“)
ein Fall für den Bildungsauftrag zu sein.
Sogleich holte ich das Straßenverzeichnis
hervor, um ihm daraus die Straße vorzutragen,
in die er begehrte. Dafür hatte
der junge Mann wiederum keine Zeit. So
erklärte ich ihm „nur“ rasch den Weg, das
Bildungsauftragsbasisprogramm.
Erst als sich der junge Mann von meinem
Taxi entfernte, bemerkte ich, dass er mit
einem Auto unterwegs war, in dem sich
weitere junge Menschen befanden. Junge
Menschen, die sich für eine von Uber vermittelte
Fahrt entschieden hatten. Der
schwarze Toyota war ein Mietwagen, der
junge Mann ein Uber-Fahrer. Laut Eigenwerbung:
ein „lokaler Profi“ – allerdings
ohne Plan, der ohne Navi und ohne Ortskenntnisse
gar nichts kann.
Nun mangelt es hierzulande bekanntlich
überall an Fachkräften. Aber anstatt
Menschen zu bilden, senkt man lieber das
Niveau. Auf unseren Straßen werden beispielsweise
gerade Fachkräfte durch ungelernte
Hilfsarbeiter ersetzt. (Böse Zungen
behaupten, hinter dem angeblichen Mangel
würde sich nur Lohndumping verbergen,
aber das ist schon wieder ein anderes
Thema.) Fakt ist, dass Uber-Fahrer unter
dem Deckmantel einer angeblichen
Modernisierung nicht einmal mehr
die in der Vergangenheit für Mietwagen-Fahrer
nötigen Ortskenntnisse
nachweisen müssen.
John F. Kennedy sagte einmal: „Fragt
nicht, was euer Land für euch tun kann
– fragt, was ihr für euer Land tun
könnt!“ Kennedy war kein Taxifahrer,
dafür aber Bearleener. Als solchen sollten
wir ihn beim Wort nehmen und gemeinsam
etwas für unsere Stadt tun. Deswegen, liebe
Kolleginnen und Kollegen, lasst uns zusammen
zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen
und mittels Bildungsauftrag’ etwas für’s Bildungsniveau
im Allgemeinen und für mehr
Fachkräfte auf den Straßen im Besonderen
tun. Werde auch Du Uber-Fahrer-Pate! rm
Rumen Milkow (rm) fährt Taxi in Berlin und
macht alle vier Wochen mit seiner Frau Layne
Mosler eine Radiosendung mit Taxi-Themen.
Taxi Times Berlin portraitierte die beiden in
der April-Ausgabe 2019 von Taxi Times Berlin.
FOTO: Rumen Milkow
2. QUARTAL 2020
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MÜNCHEN
VERKEHRSMINISTERIUM BRÜSKIERT TAXIGEWERBE
AUFREGUNG IN MÜNCHEN
Lockdown für
Taxiverband München
ALLES AUF NULL
Aktion für
Ärzte und Pfleger
KOSTENLOS INS KRANKENHAUS
Förderung für
Rollitaxis
GELD VON DER STADT
RUBRIK
INHALT
AUFREGUNG IN MÜNCHEN
4 Verkehrsministerium brüskiert
das Taxigewerbe
TAXIVERBAND MÜNCHEN INFORMIERT
6 Verbandsarbeit ohne Einnahmen
ISARFUNK TAXIZENTRALE INFORMIERT
7 mywirt: Essensfahrten zu Corona-Zeiten
IMAGEWERBUNG
8 Kostenlose Taxifahrten für Ärzte
FÖRDERMASSNAHME ROLLITAXIS
10 Stadt und Landkreis München
bezuschussen Umrüstung
von Inklusionstaxis
MÜNCHNER CORONA-AKTIONEN
12 Blumenlieferungen und London Taxi
Stadt und Landkreis
München fördern
Inklusionstaxis mit
einem Zuschuss über
10.000 Euro pro Fahrzeug.
Mehr dazu auf
Seite 10.
VERKEHRSPOLITIKER DENKEN FALSCH
Ein gefährliches Virus droht das gesamte Gesundheitssystem kollabieren
zu lassen. Um das zu verhindern, reagiert die Politik mit
Notstandsmaßnahmen und fährt das komplette öffentliche Leben
runter. Nur wer zu Hause ist, kann niemanden anstecken.
Doch wer zu Hause bleibt, benötigt auch kein Taxi, und so traf
der plötzliche Lockdown die Münchner Taxifahrer/innen völlig
unvorbereitet. Das Nachtgeschäft brach völlig zusammen, tagsüber
fielen sämtliche Geschäftsfahrten aus, was sich vor allen Dingen
am Flughafen desaströs auswirkte.
Während also die Taxiunternehmen tagtäglich um ihr wirtschaftliches
Überleben kämpften, setzte der Taxiverband München
trotz weggefallener Schulungseinnahmen seine gewerbepolitische
Arbeit fort (Seite 6) und schufen Taxizentralen neue Geschäftsfelder
wie beispielsweise „mywirt“ (Seite 7).
Doch nicht nur das: 500 Münchner Taxifahrer/innen fuhren
Ärzte, Pfleger und Krankenschwestern sogar kostenlos in die
Münchner Kliniken bzw. von dort nach Hause (Seite 8). Münchner
Taxifahrer/innen haben so eindrucksvoll die individuelle Mobilität
auch in Krisenzeiten aufrechterhalten. Nicht nur aus wirtschaftlichem
Eigennutz, sondern weil sie gesetzlich dazu
verpflichtet sind. Das ist der Unterschied zu den taxiähnlichen
Fahrtenvermittlern wie Uber, CleverShuttle oder Free Now und
hätte allein schon deshalb eine staatliche Unterstützung verdient
gehabt. Dass die Bitte um eine Subvention dieser Fahrten unerhört
geblieben ist, ist traurig.
Dass man die Branche im Gegenzug aber auch noch auf eine
Stufe mit privaten Fahrtenvermittlern stellt, ist schlicht und ergreifend
verantwortungslos. Anstatt Uber und Free Now eine Vermittlung
während Corona-Zeiten zu verbieten, weil sie Fahrten unter
Missachtung der Abstandsregeln an Mietwagen vermitteln und
vor Gerichten ein Verbot nach dem anderen kassieren, hat das
Bayerische Verkehrsministerium diese Unternehmen ganz offiziell
auf eine Stufe mit dem Taxigewerbe gestellt (Seite 4).
Die eigentliche gut gemeinte Aktion zeigt: In den Köpfen der
wichtigen politischen Entscheidungsträger werden die privaten
Fahrtenvermittler inzwischen als gleichberechtigt zum Taxigewerbe
gesehen. Das ist falsch und eine Gefahr, die langfristig die
Existenz der Taxibranche nachhaltiger gefährdet als der kurzfristige
Lockdown aufgrund einer Virus-Pandemie. Die politische
Aufklärungsarbeit muss also mit aller Entschlossenheit weitergehen.
Herzlichst
- die Redaktion -
IMPRESSUM
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Wie kann es sein, dass ein demokratisch gewählter Staatssekretär mit einem
Unternehmen gemeinsame Sache macht, das juristisch bewiesen illegal agiert?
EIN STAATSMINISTERIUM
BRÜSKIERT DAS
TAXIGEWERBE
Eigentlich wollte das Bayerische Verkehrsministerium eine »transparente
Information zu Verhalten und Maßnahmen aller Fahrgäste im Taxi- und
Mietwagenverkehr« erreichen. Doch der Schuss ging gehörig nach hinten los.
Es war ein Gemeinschaftsfoto, das
mächtig Wellen schlug. Rund um
ein Taxi hatten sich – in gebührendem
Abstand zueinander und mit Schutzmasken
getarnt – Vertreter des Münchner
Taxigewerbes sowie je ein Vertreter von
Free Now und von Uber versammelt. Mittendrin
als Initiator auch der Staatssekretär
des Bayerischen Verkehrsministeriums,
Klaus Holetschek (CSU).
Dieses Foto wurde gemeinsam mit einer
Pressemitteilung am 24. April veröffentlicht,
die laut Verkehrsministerium von
„Vertretern der bayerischen Taxi-, Mietwagen-
und Fahrtvermittlungsbranche“ abgegeben
wurde. „Die Corona-Krise bestimmt
in weiten Bereichen das derzeitige Leben“,
verkündete das Ministerium. Die Branche
wolle einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung
des Infektionsgeschehens leisten.
Sie stehe in dieser Krise als zuverlässiger
Mobilitätspartner zur Seite.
Anschließend wird an den Fahrgast
appelliert, zur Unterstützung bei der Eindämmung
des Corona-Virus bei Taxi- und
Mietwagenfahrten einige Dinge zu beachten.
So solle man beispielsweise immer
hinten einsteigen, um den Abstand zu den
Fahrerinnen und Fahrern zu halten, bereits
ab drei Personen ein Großraumfahrzeug
rufen, die Möglichkeiten der bargeldlosen
Bezahlung nutzen, Hygienemaßnahmen
einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen.
Im Gegenzug verspricht die Branche,
die Fahrzeuge mit Trennschutz auszustatten,
(vermehrt) die bargeldlose Zahlung zur
Verfügung zu stellen sowie Fahrer einzusetzen,
die spätestens ab 27. April eine Mund-
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FOTO: Bayerisches Verkehrsministerium
4 2. QUARTAL 2020 TAXI – Regionalausgabe München
AUFREGUNG IN MÜNCHEN
Nasen-Bedeckung tragen. Zudem habe man
die Reinigungsmaßnahmen in Bezug auf
die Fahrzeuge intensiviert, um das Infektionsrisiko
zu senken.
So weit, so gut, doch nun kommt der
große Haken an dieser Geschichte: Auf dem
Foto waren auch je ein Vertreter der beiden
privaten Fahrtenvermittler Uber und Free
Now zu sehen, und deren Logos fanden sich
auch auf der vom Verkehrsministerium veröffentlichten
gemeinsamen Information –
neben den Logos des Landesverbands
Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer
sowie der beiden Münchner Taxizentralen
IsarFunk und Taxi-München eG.
Das Taxigewerbe wurde also von der
bayerischen Politik auf eine Stufe mit privaten
Vermittlungsanbietern gestellt, und
genau das führte sofort nach der Veröffentlichung
zu einem wahren Shitstorm in
den sozialen Medien. Allerdings richtete
sich der Zorn der Taxifahrer und Unternehmer
nicht nur gegen das Ministerium,
sondern gegen die eigenen Gewerbevertreter,
denen man unterstellte, gemeinsame
Sache mit Uber und Free Now zu machen –
nicht zuletzt deshalb, weil diese Aktion von
Online-Plattformen als „Schulterschluss“
des Taxigewerbes mit Uber und Free Now
bezeichnet wurde.
GUTE MIENE ZUM BÖSEN SPIEL
Diese Gleichstellung der beiden Privatanbieter
mit dem Taxigewerbe wurde allerdings
nicht von den Vertretern des
Taxigewerbes eingefädelt, wie diese auf
Nachfrage gegenüber der Münchner
Taxi Times-Redaktion bestätigten. Vielmehr
seien sowohl Uber als auch Free Now
von Beginn an bei allen Telefonkonferenzen
vom Verkehrsministerium einbezogen
worden.
Thomas Kroker, Vorstand der Taxi-München
eG, kann darüber nur den Kopf schütteln:
„Die Taxi-München eG möchte klar
hervorheben, dass es weder einen ‚Schulterschluss‘
oder eine Annäherung an die
PURE IGNORANZ
Im Nachgang zu dieser Meldung hat die Taxi Times-Redaktion bei der
Pressestelle des Bayerischen Verkehrsministeriums u. a. nachgefragt, ob dem
Ministerium die bisherigen Urteile zum Verbot der Applikation UberX durch die
Landgerichte Frankfurt und München bekannt seien und wie man in Anbetracht
dieser Urteile rechtfertigt, dass man Uber nun sogar bei der angesprochenen
Aktion gleichberechtigt mit dem Taxigewerbe hat teilnehmen lassen. Diese Anfrage
wurde nicht konkret beantwortet, stattdessen teilte das Ministerium mit: „Das
Ziel aller Beteiligter war es, mit einem gemeinsamen und einheitlichen Vorgehen
eine transparente Information aller Fahrgäste im Taxi- und Mietwagenverkehr
zu erreichen und damit Vertrauen angesichts der Corona-Krise herzustellen. Der
gemeinsame Pressetermin diente damit ausschließlich der Information über die
Maßnahmen zum Infektionsschutz.“
beiden Mietwagen-Vermittlungsplattformen
gegeben hat bzw. auch keine geben
wird“, stellt er klar. „Wir bewerten diese
Organisationen nach wie vor als existenzbedrohende,
illegal agierende Mitbewerber
im Markt, die ihr Geschäftsmodell nur
durch systematische Umgehung von Gesetzen
und Verordnungen am Leben erhalten.“
Christian Hess, Geschäftsführer von
IsarFunk, hebt die wesentlichen Unterschiede
zwischen dem Taxi und privaten
Anbietern hervor: „Einzig und alleine das
Taxigewerbe hat eine Betriebs- und Beförderungspflicht.
Damit stellen wir gerade
während der Corona-Krise sicher, dass
nach wie vor kranke Menschen zum Arzt
gefahren werden und Patienten dreimal pro
Woche zur lebenserhaltenden Dialyse. Um
das sicherzustellen, setzten sich die Fahrer
seit Wochen dem Risiko einer Ansteckungsgefahr
aus. Und weil gerade solche
Fahrgäste sogenannte Hochrisikopatienten
sind, wurden bereits über 3.000 Taxis in
Deutschland mit einem Infektionsschutz
versehen. Die Politik darf unsere Branche
nicht mit shareholdergetriebenen Privatanbietern
gleichsetzen, die mit marktvernichtendem
Preisdumping jenen Teil des ÖPNV
zerstören, der die mobile Daseinsvorsorge
der Gesellschaft sichert.“
Hess und Jörg Wohlfahrt, Vorstand der
Taxi München eG, hatten wie auch der Taxifahrer
Donald Huber beim Fototermin gute
Miene zum bösen Spiel gemacht. Immerhin
ging es darum, den privaten Anbietern keinesfalls
den öffentlichen Raum zu überlassen
und die vertrauensbildende Maßnahme
für die Bevölkerung nicht zu gefährden.
Und man konnte im Vorfeld wenigstens
noch erreichen, dass ein Taxi in Hellelfenbein
auf dem Foto erscheint. Hätte man sich
der Aktion verweigert, „wäre im Rahmen
dieser gemeinsamen Mitteilung das Taxigewerbe
überhaupt nicht in Erscheinung
getreten“, mutmaßt Wohlfahrt.
Der Schwarze Peter ist also allein dem
Bayerischen Verkehrsministerium zuzuschieben,
findet Kroker: „Es ist für die
Taxi-München eG nicht nachvollziehbar,
aus welchen Gründen ein Staatsministerium
Organisationen und Strukturen, deren
Geschäftsmodell ausschließlich auf Hinterwanderung,
Aushebelung und Umgehung
rechtsstaatlicher Prinzipien aufbaut, die
Teilnahme an offiziellen Terminen und
Telefonkonferenzen ermöglicht. Die Präferenz
hätte in diesem Rahmen ausschließlich
beim seriösen Taxigewerbe als fixer,
zuverlässiger Bestandteil des ÖPNV liegen
dürfen.“ jh
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TAXI – Regionalausgabe München 2. QUARTAL 2020
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TVM
VERBANDSARBEIT OHNE
EINNAHMEN
Finanziell traf die Corona-Pandemie den TVM
ebenso stark wie seine Mitglieder. Erschwerend
kam hinzu, dass Berufsverbände aus allen
Sofortprogrammen fielen. Die Arbeit musste
trotzdem weitergehen.
Der Taxiverband München (TVM)
finanziert sich im Wesentlichen
aus Schulungen und Vorbereitungskursen
für die Ortskundeprüfung
sowie der Unternehmerprüfung „Taxi –
Mietwagen“ bei der IHK. Nur ein kleiner
Teil der Gesamteinnahmen kommt aus den
Mietgliedsbeiträgen. Die Schulschließungen
haben natürlich auch die Kurse des
Taxiverbands betroffen – mit der bitteren
Folge, dass in den vergangenen Monaten
auch keine Einnahmen erzielt werden
konnten. Klar, wenn keine Kurse stattfinden,
dann bekommen auch die Dozenten
TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. (TVM)
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die TVM-Seiten: Florian Bachmann
Redaktion: Florian Bachmann (fb)
keinen Aufwand, und auch sonst wurde der
Betrieb so weit wie möglich eingeschränkt.
Das Büro war nur an zwei Tagen besetzt,
telefonisch konnte man den Verband aber
relativ gut erreichen. Dennoch bedeuten
zwei Monate ohne Einnahmen auch für den
TVM einen erheblichen Verlust. Und bis
die Schulungen auf altem Niveau laufen
können, werden noch einige Monate vergehen.
Hier geht es dem Verband genauso wie
jedem einzelnen Taxiunternehmer
DIGITALE SCHULUNGEN SIND
KEIN ERSATZ
Alternativ hat der TVM versucht, seine
Schulungen zu digitalisieren. Doch die
Vermittlung einer Ortskunde kann ebenso
wie das Erklären betriebswirtschaftlicher
Formeln zur Berechnung der Fahrzeugkosten
nur durch gemeinsames Erarbeiten zu
einer erfolgreichen Prüfung führen. Immerhin
wurden einige digitale Ideen entwickelt,
deren Umsetzung in den nächsten
Monaten erfolgen wird. Ein Berufsverband
hat aber auch ganz andere Aufgaben, und
die wurden weiterhin erfüllt. Alle verfügbaren
aktuellen Informationen zu Themen
wie Kurzarbeit, Fahrzeughygiene, Trennschutz
etc. wurden gesammelt, ausgewertet
und an die Mitglieder weitergegeben.
Wie hier beim Taxiverband München
mussten während des Lockdowns viele
Vorbereitungskurse zur Ortskunde oder
Fachkundeprüfung ausfallen.
Dabei kam es nicht nur zum regelmäßigen
Austausch mit den Münchener Taxizentralen,
sondern wurde auch der Kontakt zur
Genehmigungsbehörde KVR gehalten. Parallel
dazu gab es Gespräche mit den bayerischen
Ministerien sowie den jeweiligen
zuständigen Bundesministerien, in denen
der TVM seine Ideen in die Weiterentwicklung
von Hilfsprogrammen eingebracht hat.
Vor allem aber wurde viel unternommen,
um die Auftragslage durch die Gewinnung
neuer Kundenkreise zu verbessern.
Festhalten lässt sich jedenfalls heute
schon, dass der Verband trotz des finanziellen
Desasters durch seine Aktivitäten
zur Bewältigung der Krise bei der Politik
und den Behörden ein hohes Maß an Aufmerksamkeit
und Akzeptanz erzielen konnte
und an Reputation gewonnen hat. fb
Florian Bachmann ist Vorstand des
Taxiverbands München e. V. Er und seine
Vorstandsmitglieder haben während
der Pandemie auf ihre sonst üblichen
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FOTO: Pixabay
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6 2. QUARTAL 2020 TAXI – Regionalausgabe München
ISARFUNK TAXIZENTRALE
WARMES ESSEN
DANK »MYWIRT«
Reduzierte Business- und Gastrobestellungen machten die Erschließung
neuer Geschäftsfelder nötig. IsarFunk hatte deshalb bereits im März erste
Vereinbarungen mit Münchner Restaurant-Besitzern getroffen.
Seit Ende März war es Münchner
Lokalen nicht mehr gestattet, nach
15 Uhr Kunden im Lokal zu bedienen.
Nach wie vor erlaubt waren allerdings
die so genannten Drive-ins, Essen zum Mitnehmen,
oder eben Lieferungen. Damit das
Geschäft mit den Essenslieferungen zu
einer sicheren Einnahmequelle für die
Lokale werden konnte, hatte IsarFunk Lieferfahrten
zum Pauschalpreis unterstützt.
Unter dem eingängigen Namen
„MyWirt“ können Münchner Wirte ihre
Essensbestellungen durch das Taxi ausliefern
lassen. Dafür werden dem jeweiligen
Wirt pro Botenfahrt pauschal zehn Euro in
Rechnung gestellt. Damit der Service reibungslos
abläuft, rechnen die Taxifahrer
bzw. deren Unternehmer über die Taxizentrale
ab, die Gastrobetriebe erhalten eine
Sammelrechnung. Für den sicheren Transport
und damit das Essen auch warm beim
Kunden ankommt, setzen die Restaurants
auf geeignete Take-away-Verpackungen.
Das Angebot ist aktuell nicht im kompletten
Stadtgebiet verfügbar, sondern
beschränkt sich auf das Gebiet innerhalb
des Mittleren Rings, schließt aber zusätzlich
im Münchner Norden Moosach und die
Parkstadt Schwabing mit ein.
Derzeit setzen 13 namhafte Münchner
Lokale auf diesen exklusiven Service.
„MyWirt“ entwickelte sich zwar langsam,
aber stetig und könnte auch nach der Krise
eine Option bleiben. Waren es im April insgesamt
500 Fahrten, konnten in der ersten
Mai-Hälfte bereits 280 Bestellungen verbucht
werden. Wie Jürgen Dinter, Leiter der
Kundenbetreuung und des Vertriebs bei
IsarFunk, gegenüber Taxi Times bemerkte,
verfügen aktuell über 100 Taxis das Bestellmerkmal
„MyWirt“ , rund 170 Fahrer beteiligen
sich an dem Projekt. Für Dinter sind
„neue Fahrer und Unternehmer jederzeit
herzlich willkommen“, denn je mehr Fahrer
sich anschließen würden, desto flexibler
könnten die Wirte den Lieferservice nutzen.
Fahrer, die befürchten, dass ihre Zehn-
Euro-Lieferfahrten quer durch die Stadt
gehen, kann Dinter beruhigen: „Wir haben
festgestellt, dass die Fahrtstrecke im Durchschnitt
knapp unter drei Kilometern liegt.“
PRO TOUR IM SCHNITT 11,90 EURO
Rein rechnerisch gesehen würde so eine ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG
Tour 11,90 Euro Umsatz bringen. Damit die
Differenz zu der Lieferpauschale von zehn Rosenheimer Straße 139, 81671 München
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IsarFunk die Fahrten mit wei-
Telefon / Verwaltung: 089 / 450 54-100
teren 1,20 Euro und lässt damit im E-Mail: verwaltung@isarfunk.de
Endeffekt die Differenz auf 70 Cent www.isarfunk.de,
schrumpfen. Auch muss sich der Fahrer www.facebook.com/isarfunk450540
nicht um die Abrechnung der gelieferten Redaktion und presserechtlich
Speisen kümmern, das geschieht in der verant wortlich für die
Regel bereits im Vorfeld. Dies ist auch mit IsarFunk-Seiten: Christian Hess
ein Grund dafür, warum die Fahrten im
Schnitt innerhalb von neun Minuten erle-
Euro-Taxi-2_01-2016.qxp_Layout 1 29.01.16 10:28 Seite 1
digt sind. Für Dinter steht bereits jetzt fest,
dass die Liefer- Kurierfahrten grundsätzlich
auch nach der Corona-Krise für Isar-
Funk eine Zukunft haben werden. sg
Auch wenn davon auszugehen ist, dass nach
der Wiedereröffnung weniger Essen ausgeliefert
werden, bleibt das von einer Taxizentrale
organisierte Kuriergeschäft interessant.
FOTO: Pixabay
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TAXI – Regionalausgabe München 2. QUARTAL 2020
7
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KOSTENLOSE HILFE
FÜR DIE HELFER
Nach dem Vorbild der Schweiz und Frankreichs unterstützte das Münchner
Taxigewerbe mit kostenlosen Arzt-Fahrten den Kampf gegen das Corona-Virus.
Doch die erhoffte politische Unterstützung blieb bis zuletzt aus.
Seit dem 1. April konnte in
München medizinisches
Personal, wie Ärzte, Pfleger
und Schwestern, den kostenlosen
Fahrservice der Münchner Taxiunternehmer
nutzen. „Die Mitarbeiter
von Kliniken und Krankenhäusern
leisten in der Corona-Krise Übermenschliches“,
teilte Gregor Beiner,
Vorstand des Taxiverbands
München, zum Aktionsstart mit.
„Wir, das Taxigewerbe, wollen helfen,
dass Sie nach Schichten und
Überstunden schnell nach Hause
kommen.“ Wer diesen Service in
Anspruch nehmen wollte, konnte
über die beiden Münchner Taxizentralen
IsarFunk und die Taxi München e.G. eine Fahrt buchen.
Voraussetzung war der Nachweis einer Tätigkeit in der Gesundheitsbranche.
Vom ersten Tag an lebte das Angebot von der freiwilligen Unterstützung
der teilnehmenden Taxiunternehmer, welche die Kosten
für die Fahrzeuge tragen, und den Taxifahrern, welche die Fahrten
kostenlos durchführten. Die Bilanz nach rund einem Monat
konnte sich sehen lassen: „Seit Beginn der Aktion unterstützte
das Taxigewerbe das Münchner Gesundheitswesen mit insgesamt
über 1.000 Freifahrten. Dabei muss man unbedingt das Engagement
der rund 500 Taxifahrer hervorheben, die sich bereit erklärt
haben, die Fahrten kostenlos durchzuführen“, bilanziert Beiner
gegenüber Taxi Times.
Die Aktion, die als Vorbild für viele ähnlich gelagerte Initiativen
diente, stieß auch in den Medien auf ein großes Interesse. So hat,
neben vielen Print-Magazinen, auch das „heute Journal“ von der
Mit diesem professionellen Plakat warb das Münchner Taxigewerbe
für seinen humanitären Service.
freiwilligen Aktion berichtet. Unter
anderem auf dem Onlineportal themayor.eu
fanden die Münchner Kollegen
auch international Beachtung
und Wertschätzung.
Das Münchner Taxigewerbe
zeigte sich bei dem Projekt als eine
Einheit, denn neben dem Taxiverband
München (TVM) waren auch
die beiden Münchner Taxizentralen
IsarFunk und Taxi München
eG involviert und unterstützten das
Projekt unter anderem mit einer
kleinen Aufwandsentschädigung
für die Taxifahrer.
Damit die Münchner Helfer so
lange wie möglich und nötig gratis
mit dem Taxi gefahren werden können, führte der Taxiverband
München in Abstimmung mit dem Bundesverband Gespräche
mit der Politik. Letztlich war eine Entscheidung darüber, ob das
Taxigewerbe mit einer staatlichen Unterstützung für die Freifahrten
rechnen kann, eine Entscheidung des Bundes. Von dort gab
es leider keinerlei Signale. Da half es dann auch nichts, dass der
Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter und die bayrische
Verkehrsministerin Kerstin Schreyer bereits ihre Unterstützung
zugesagt hatten. Im Mai wurde das Projekt wieder eingestellt.
Trotzdem hat es bei den Kliniken einen bleibenden Eindruck
hinterlassen. „Dass unsere Mitarbeiter die Möglichkeit haben,
mit dem Taxi kostenlos in die Klinik und wieder nach Hause zu
kommen, ist eine herausragende Geste jedes einzelnen Fahrers
der Münchner Taxizentralen, die uns sehr viel bedeutet“, sagte
beispeisweise Timo Sonntag, Verwaltungsleiter der Helios Klinik
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500 Münchner Taxifahrerinnen und Taxifahrer fuhren während der Corona-Pandemie kostenlos Ärzte,
Schwestern und Pfleger von Münchner Krankenhäusern nach Hause und umgekehrt. Das war ein
starkes Zeichen der Solidarität mit denen, die täglich dafür sorgten, dass Corona-Patienten geholfen
wird und ein beeindruckender Beweis dafür, dass Taxi auch in schwierigen Situationen immer da ist.
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FÖRDERUNG IN MÜNCHEN
ANREIZ ZUR
ROLLI-
UMRÜSTUNG
Rollstuhlfahrer sollen künftig auch
spontan ein Taxi rufen können. Stadt
und Landkreis haben deshalb eine
Anreizförderung aufgelegt.
Es war ein langer Prozess, der jetzt endlich seine
Früchte trägt. Die Stadt München sowie der Münchner
Landkreis haben die notwendigen Finanzmittel für
eine Inklusionstaxi-Förderung freigegeben.
Bereits seit zwei Jahren haben sich
der Taxiverband München und
die IsarFunk Taxizentrale für
die Umsetzung einer Inklusionstaxi-Förderung
eingesetzt. Inzwischen hat diese
Arbeit Früchte getragen, denn Anfang April
hat die Stadt München den ersten Schritt
gemacht und die Richtlinien für den finanziellen
Zuschuss veröffentlicht. Nur vier
Wochen später hat der Münchner Landkreis
gleichgezogen und ist mit seiner Fördermaßnahme
an die Öffentlichkeit gegangen.
Beide Parteien haben sich untereinander
ausgetauscht, was jetzt in einem sehr
ähnlichen Grundgerüst für die Förderrichtlinien
resultiert. So herrscht beispielsweise
Einigkeit beim maximalen Unterstützungsbetrag,
der bei 10.000 Euro pro Fahrzeug
und Umbau liegt. Pro Taxiunternehmen
können maximal fünf Fahrzeuge im Jahr
gefördert werden.
KEINE RÜCKZAHLUNG
Die auf eine Laufzeit von drei Jahren (von
2020 bis 2022) angelegte Maßnahme der
Stadt sieht vor, dass pro Jahr maximal zehn
Anträge, beziehungsweise eine Fördersumme
von 100.000 Euro bewilligt werden können.
Insgesamt sollen so in München 30
neu umgerüstete Rollstuhltaxis auf die
Straße kommen. Beim Landkreis verfolgt
man das gleiche Ziel, der Fördertopf ist mit
250.000 Euro allerdings etwas schmaler
angesetzt. Die Münchner Förderung baut
auf dem bereits 2015 erstellten 2. Aktionsplan
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
in München auf. Wichtig
zu wissen: Bei dieser finanziellen Unterstützung
handelt es sich um ein einmaliges
Projekt. Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen
und Fahrzeuge, die mithilfe der Subventionierung
umgebaut wurden, müssen
zukünftig an einem gut sichtbaren Aufkleber
mit der Aufschrift ‚Inklusionstaxi‘ auf
der Heckklappe zu erkennen sein.
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KONTAKT UND WEITERFÜHRENDE LINKS
München Stadt
inklusion.soz@muenchen.de
www.muenchen-wird-inklusiv.de/
München Land
chancengleichheit@lra-m.bayern.de
www.landkreis-muenchen.de/inklusionstaxi
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FOTOS: Taxi Times, Pixabay
10 2. QUARTAL 2020 TAXI – Regionalausgabe München
FÖRDERUNG IN MÜNCHEN
DOPPELFÖRDERUNG ROLLI- UND E-TAXI
Mit dem Nissan e-NV200 gibt es bereits ein E-Taxi, das
sich zu einem Inklusions-Fahrzeug umrüsten lässt. Da
die Stadt München ausdrücklich eine Doppelförderung
erlaubt, wollen wir an dieser Stelle auch noch mal kurz
die Voraussetzungen und Infos des E-Taxi-Programms
aufführen:
• Taxiunternehmen mit Genehmigung nach § 47 PBefG mit
Sitz oder Niederlassung im Münchner Stadtgebiet
• 36 Monate Haltefrist der E-Taxis
• Fiskaltaxameter mit INSIKA
• Neufahrzeug mit Erstzulassung nach dem 01.01.2017
• Beklebung des E-Taxis mit Motiv der E-Taxi-Förderung
• Förderungshöhe: 0,20 Euro pro Besetztkilometer, maximal
40 % der Anschaffungskosten des E-Taxis
• quartalsweise Abrechnung durch Übermittlung der Daten
des Fiskaltaxameters
• Weitergabe der Daten für eine wissenschaftliche Auswertung
• Optional kann auf der gleichen Taxikonzession weiterhin
ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor genutzt werden.
Allerdings darf immer nur ein Auto auf der Straße sein.
Informationen im Netz: www.tinyurl.com/TTMue1
Speziell das städtische Programm hat
eine weitere Besonderheit: Es ist mit der
seit Jahren laufenden E-Taxi-Förderung
kombinierbar (siehe Kasten), was durchaus
bemerkenswert ist, da Doppelförderungen
meist von vornherein ausgeschlossen sind.
Wer die Rückerstattung der Umbaukosten
geltend machen möchte, muss
ein paar grundlegende Dinge beachten.
So muss beispielsweise die Umrüstung
in einer vom Autohersteller zertifizierten
Fachwerkstatt durchgeführt werden
und die gesetzlichen Anforderungen nach
§ 35a Absätze 4a und 4b Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen.
Die Fahrzeuge müssen zudem mindestens
der Abgasnorm Euro 6 und nach dem
Umbau der DIN-Norm 75078, Teil1 und
Teil 2 entsprechen (Teil 1 = „Kraftfahrzeuge
zur Beförderung mobilitätsbehinderter
Personen – Begriffe, Anforderungen,
Prüfungen“, Teil 2 „Kraftfahrzeuge zur
Beförderung mobilitätsbehinderter Personen
– Rückhaltesysteme – Begriffe, Anforderungen,
Prüfungen“). Zusätzlich fordert
der Landkreis für jeden Rollstuhlplatz den
Einbau einer geeigneten fahrzeuggebundenen
Kopf-Rückenstütze. Weiterhin erwarten
die Behörden einen Nachweis über die
Betriebshaftpflichtversicherung für die
gewerbliche Personenbeförderung. Sofern
weitere technische Umrüstungen am Fahrzeug
erforderlich sind, können deren Kosten
ebenfalls zurückerstattet werden. Die
Einhaltung der geltenden Bestimmungen
des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden
vorausgesetzt.
VIER JAHRE HALTEFRIST
Bei der Wahl des Basisfahrzeugs wird von
München Stadt verlangt, dass neben dem
besetzten Rollstuhl noch Platz für zwei weitere
Fahrgäste vorhanden ist. Der Landkreis
erhöht diese Anforderung um einen
zusätzlichen Platz für eine dritte Person.
Alle umgerüsteten Taxis müssen auch Personen
in elektrisch betriebenen Rollstühlen
transportieren können. Hier reichen dann
Sitzplätze für zwei weitere Fahrgäste.
Weiterhin schreiben die LH München,
sowie das Münchner Landratsamt eine
sogenannte Haltefrist vor. Sie erlaubt den
Weiterverkauf des Inklusionstaxis frühestens
nach vier Jahren oder 250.000 Kilometern.
Wird das Fahrzeug vorher veräußert,
muss die Förderung anteilig in die Stadtkasse
zurückfließen. Von dieser Regel gibt
es allerdings auch eine Ausnahme. Wenn
das Taxi nachweislich einen wirtschaftlichen
Totalschaden erlitten hat, wird keine
Rückerstattung erwartet.
Damit der regelmäßige Einsatz der
Inklusionstaxis sichergestellt wird, sehen
die Förderrichtlinien eine Mindesteinsatzzeit
an drei Tagen pro Woche, Montag
bis Freitag zwischen 18 Uhr und 24 Uhr,
vor. In der Landeshauptstadt sollen rund
500 Einsatzstunden pro Jahr an Samstagen,
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
nachgewiesen werden. München Land
fordert sogar noch 100 Stunden mehr.
Die Förderrichtlinien sind bereits in
Kraft getreten. Die Anträge können bei
der Landeshauptstadt München bis zum
31. August 2022 eingereicht werden, beim
Münchner Landratsamt ist das bis zum
31. Dezember 2022 möglich. Etwaige Interessenten
sollten sich aber nicht zu viel
Zeit lassen, denn übersteigt die Anzahl der
Förderanträge die bereitgestellten Mittel,
gilt das „First-in-first-out-Prinzip“. sg
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Medex Plus GmbH – Betriebsärztlicher Dienst
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TAXI – Regionalausgabe München 2. QUARTAL 2020
11
AKTIONEN
Ein Zeichen der Wertschätzung und Dank für
die fleißigen Fahrer.
LIEFERFAHRTEN FÜR
EIN BUNTES OSTERFEST
Wer das Osterfest in einem gepflegten Garten
verbringen oder auch einfach nur den
Ostertisch mit einem frischen Blumenstrauß
schmücken wollte, der hatte es coronabedingt
nicht leicht, denn die Münchner
Gartencenter und Baumärkte waren für
Kunden gesperrt. Das Gartencenter Seebauer
bekam aber tatkräftige Unterstützung
des Münchner Taxi Zentrums mtz
und seiner Fahrer. Rund um Ostern halfen
sie dem Gartencenter dabei, Waren an Kunden
auszuliefern. Mit fünf bis zehn Fahrzeugen
waren die Fahrer zum Pauschalpreis
unterwegs und lieferten Blumenerde, Gartenutensilien
oder einfach nur Blumen an
die Kunden aus. Der Service ging sogar so
weit, dass bis an die Haustür geliefert
wurde. Dabei wurde jederzeit darauf
geachtet, gemäß der hygienischen Schutzmaßnahmen,
die Waren kontaktlos zu
übergeben. Um die Fahrten möglichst effizient
zu gestalten wurden pro Tour gleich
mehrere Kunden angefahren. Als Dankeschön
für die tolle Unterstützung erhielten
die Fahrer vom Gartencenter einen Korb
voller Blumen. sg
LONDON TAXI MIT TRENNSCHEIBE
Bereits seit Ende März ist in München
beim Taxi Center Ostbahnhof das erste
elektrische London Taxi auf der Straße.
Aus Unternehmersicht hätte der Zeitpunkt
nicht besser sein können, denn der Wagen
ist bereits ab Werk mit einer Trennwand
ausgestattet.
Die Neuauflage des britischen Klassikers
dürfte derzeit das Wunschauto vieler
Taxifahrer und Taxiunternehmer sein,
denn bei keinem anderen Fahrzeug ist der
Fahrer ab Werk besser vom Fahrgast separiert.
Das liegt einerseits an der serienmäßig
verbauten Trennwand, aber auch
daran, dass das Taxi über keinen Beifahrersitz
verfügt, weil stattdessen dort das
Gepäck untergebracht wird. So kommt man
erst gar nicht in die Verlegenheit, den Fahrgast
direkt neben sich zu befördern. Der
TX, so lautet die exakte Bezeichnung des
Herstellers LEVC, wurde vom Münchner
Unternehmer Ünal Kücüksahin vom Taxi
Center Ostbahnhof in seine Fahrzeug-Flotte
aufgenommen. Die notwendige Eichung
und den gesamten Zulassungsvorgang,
damit der Brite als Taxi eigesetzt werden
konnte, bezeichnet der Unternehmer als
‚Kraftakt‘, denn aufgrund der Corona-Krise
arbeiteten die zuständigen Behörden in
der Regel auch vom Homeoffice aus, was
neue Behördenabläufe notwendig machte.
Für Kücüksahin, der den Wagen bereits
vor der Corona-Krise gekauft hatte, war
das Gesamtkonzept ausschlaggebend für
die Kaufentscheidung. „Einerseits lege ich
Wert auf einen emissionsarmen E-Antrieb,
andererseits kann ich mit dem TX auch den
Rollstuhltransport anbieten.“ sg
Mehr Abgrenzung zwischen Fahrer und
Fahrgast als im TX ist fast nicht möglich.
Dr. Hans Bake v. Bakin
Erst- und Verlängerungsuntersuchung Taxi-Mietwagen-Lkw-Bus – G25
Tassilostraße 23, 85609 Aschheim
Tel.: 089/37065690
Mobil: 0172/6523805
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12 2. QUARTAL 2020 TAXI – Regionalausgabe München
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