Mitteldeutsche Wirtschaft Ausgabe 07-08/2020
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Das Mitgliedermagazin der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau <strong>07</strong>/<strong>2020</strong><br />
Schwerpunkt:<br />
Aktion Berufsorientierung <strong>2020</strong><br />
Die Fachkräfte von morgen<br />
offensiv ansprechen (S. 22)<br />
Rezept gegen Corona<br />
IHK-Vollversammlung<br />
beschließt Positionspapier (S. 28)<br />
Neue Entsenderichtlinie beachten!<br />
Was auf sachsen-anhaltische<br />
Unternehmen im Auslandseinsatz<br />
zukommt (S. 44)<br />
Ingenieurin oder doch lieber etwas Soziales? Zunächst auf jeden Fall erstmal das Fachabitur machen.<br />
Josephine Kurth (17), Absolventin der Gemeinschaftsschule Heinrich Heine in Halle-Neustadt, hat dank guter<br />
Berufsorientierung viele Optionen für ihre berufliche Zukunft aufgezeigt bekommen. Mehr zum Thema ab S. 22<br />
www.halle.ihk.de
EDITORIAL<br />
Sind Sie bereit für eine gute Nachricht?<br />
Hier bekommen Sie eine Information der Marke „Totgesagte leben länger“. Mitte Juni<br />
hat die IHK eine Blitzumfrage unter den Ausbildungsunternehmen der Region durchgeführt:<br />
Es ging um die Frage, ob und inwieweit die Corona-Pandemie bzw. die Eindämmungsvorschriften<br />
die duale Berufsausbildung in unserer Region belastet haben.<br />
Wir waren auf eine Hiobsbotschaft gefasst.<br />
Corona, so war zuvor zu hören, könnte einen „verlorenen Jahrgang“ hinterlassen,<br />
wenn zu viele Unternehmen die Berufsausbildung womöglich nicht mehr würden<br />
stemmen können. Der baden-württembergische Industrie- und Handelskammertag<br />
vermeldete, dass dort ein Drittel aller Ausbildungsunternehmen bis auf weiteres<br />
keine Azubis einstellen werde.<br />
In unserem IHK-Bezirk lag die Zahl der registrierten Ausbildungsverträge zuletzt rund 15 Prozent unter dem<br />
Wert von 2019. Also haben wir nachgefragt. In der IHK-Welt heißt es: Unternehmermund tut Wahrheit kund.<br />
Aber die Antwort hat dann doch überrascht. Vier von fünf Ausbildungsunternehmen geben an:<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel, Präsident der<br />
Industrie- und Handelskammer<br />
Halle-Dessau, und Prof. Dr. Thomas<br />
Brockmeier, Hauptgeschäftsführer<br />
„Die Berufsausbildung läuft bei uns ganz normal!“<br />
Und mehr noch, wir schlagen das „Musterländle“! 82 Prozent wollen aktuell wieder Azubis einstellen. Die einzelnen<br />
Zahlen können Sie auf Seite 20 nachlesen.<br />
Aber vielleicht ahnen Sie es schon. Dieses Ergebnis ist kein Anlass zum Zurücklehnen. Denn eine gefährliche<br />
Lücke hat sich an anderer Stelle verbreitert: Schon bisher wussten zu wenig Jugendliche, welche Chancen<br />
die duale Berufsausbildung ihnen bieten kann. Dies hat sich durch die Schulschließungen während der<br />
Coronakrise verschärft, denn…<br />
…damit fehlen zusätzlich drei Monate Berufsorientierung.<br />
Das ist misslich, denn Berufsorientierung ist sehr wichtig: Wer nicht alle seine Optionen kennt, entscheidet<br />
eben nicht immer richtig. Die IHK wird jedoch mithelfen, diese Lücke so rasch und so gut wie möglich zu<br />
schließen. Lesen Sie im Schwerpunkt dieser <strong>Ausgabe</strong> – im Heft, unserem E-Paper oder der Onlineversion –<br />
wie wir diese Aufgabe angehen werden.<br />
Es wird nicht die einzige Aufgabe bleiben, wie Sie hier außerdem erfahren. Bei ihrer ersten virtuellen Sitzung<br />
in 175 Jahren IHK-Geschichte hat die Vollversammlung einen wirtschaftspolitischen Fahrplan für den Weg<br />
aus der Coronakrise verabschiedet (Seite 28).<br />
Und eine kritische Zwischenbilanz darüber, was bei diesem Thema in der Interessenvertretung bisher erreicht<br />
werden konnte, ziehen wir ebenfalls (Seite 32). Nur so viel sei hier schon verraten: Auch wenn bei manchen<br />
Punkten noch Überzeugungsarbeit zu tun bleibt …,<br />
…dort sind die meisten Haken grün im Sinne von „erledigt“.<br />
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 1
12<br />
Licht am Ende des<br />
Tunnels<br />
6<br />
Unterstützung für die<br />
heimische <strong>Wirtschaft</strong><br />
INHALT<br />
JULI/AUGUST <strong>2020</strong><br />
1 EDITORIAL<br />
4 BLICK INS LAND<br />
46 BÖRSEN<br />
48 VERANSTALTUNGEN<br />
50 WIR FÜR SIE<br />
52 BESCHLÜSSE<br />
64 IMPRESSUM<br />
IHK-Service schnell gefunden:<br />
IHK-Kontakt<br />
WIRTSCHAFT<br />
& REGION<br />
6 Was – Wann – Wo<br />
Hilfsaktionen für die heimische <strong>Wirtschaft</strong><br />
und weitere Nachrichten<br />
12 Zahlen – Daten – Fakten<br />
Aktuelle Konjunkturumfrage der IHK<br />
14 Fachkräfte<br />
Hier dürfen nur Azubis ran!<br />
Berufliche Kompetenzen zertifizieren lassen<br />
Berufsbildungsausschuss neu berufen<br />
Ausbildung digitalisieren<br />
SCHWERPUNKT:<br />
AKTION BERUFS-<br />
ORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
20<br />
Ausbildung? Es geht weiter! – Ergebnisse<br />
der IHK-Umfrage<br />
Ausbildungsprämien – der „Wumms“ ist noch<br />
in Arbeit<br />
Mit guter Berufsorientierung Azubis<br />
gewinnen<br />
Instagram bietet Chancen: @team.azubi<br />
geht online<br />
IHK-Download<br />
Mehr Infos online<br />
Querverweis im Inhalt<br />
2<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
14<br />
Ein Maschinenpark nur<br />
für Azubis<br />
20<br />
Azubis finden mit<br />
der Lehrstellenbörse<br />
28<br />
Auswege aus der Krise –<br />
Positionspapier der Vollversammlung<br />
44<br />
Neue Entsenderichtlinie<br />
beachten!<br />
WIRTSCHAFT<br />
& ENGAGEMENT<br />
28 Vollversammlung<br />
Rezept gegen die Krise:<br />
Mehr Marktwirtschaft!<br />
35 Interessenvertretung<br />
Corona-Zwischenbilanz: Wo die Stimme<br />
der <strong>Wirtschaft</strong> gehört wurde<br />
„Task-Force Tourismus“: Ein gelungenes<br />
Stück Interessenvertretung<br />
36 Ausschüsse und<br />
Arbeitskreise<br />
Protektionismus abwehren – Europa<br />
stärken<br />
WIRTSCHAFT<br />
& PRAXISWISSEN<br />
42 Finanzierung und Förderung<br />
In Energieeffizienz investieren<br />
43 Recht<br />
Aktuelle Gerichtsurteile<br />
44 International<br />
Neue Entsenderichtlinie beachten!<br />
Firmengemeinschaftsstand auf der<br />
intec 2021<br />
38 IHK-Jubiläum<br />
Im Gespräch mit den Ehrenpräsidenten<br />
Die <strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong> im Web:<br />
https://miwi.halle.ihk.de/<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 3
BLICK INS LAND<br />
Bestanden!<br />
Mitte Juni <strong>2020</strong> sind bei der IHK die bundeseinheitlichen Abschlussprüfungen<br />
in der beruflichen Ausbildung gestartet. Am 17. Juni war es<br />
auch für Martin Dutkiewicz (r.) soweit. Er legte bei der Heraeus Quarzglas<br />
Bitterfeld GmbH & Co. KG seine praktische Prüfung zum Maschinen- und<br />
Anlagenführer ab – mit Erfolg. Den beiden Prüfern Michael Rapp (l.) und Torsten<br />
Reruth erläuterte er unter anderem, wie ein Quaderzylinder vermessen wird.<br />
4 MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
WAS – WANN – WO<br />
Hilfsaktionen für die<br />
heimische <strong>Wirtschaft</strong><br />
Beispiele gelebter Nachbarschaftshilfe gab und<br />
gibt es im Zuge der Coronakrise etliche. Doch<br />
einige Aktionen stechen besonders ins Auge:<br />
„Groß hilft Klein“<br />
Im Rahmen der Aktion „Groß hilft Klein“ stellte<br />
die SKW Piesteritz-Gruppe insgesamt 509.000<br />
Euro bereit, um durch die Corona-Pandemie in<br />
Not geratenen kleinen Firmen aus Wittenberg<br />
und Piesteritz zu helfen. Kooperationspartner<br />
sind die Stadt, der Gewerbeverein und<br />
die <strong>Mitteldeutsche</strong> Zeitung, die auch der Jury<br />
angehören. Diese entschied in Reihenfolge<br />
des Bewerbungseingangs, welche Unternehmen<br />
wie viel Geld erhalten. Da die Anzahl der<br />
Bewerber so hoch war, stockte SKW Piesteritz<br />
die ursprünglich geplanten 300.00 Euro auf<br />
432.000 Euro auf; die Agrofert Deutschland,<br />
eine Tochter der SKW Piesteritz-Gruppe, unterstützte<br />
mit weiteren 77.000 Euro. Bedacht<br />
wurde unter anderem die „Hofwirtschaft“ im<br />
Cranachhof. Deren junge Chefin, Nadine<br />
Krickemeier, musste für fast neun Wochen<br />
ihre Küche schließen und ihre Mitarbeiter in<br />
Kurzarbeit schicken. Als Überbrückung half<br />
sie in einer örtlichen Versandapotheke aus.<br />
Das Geld aus dem SKW-Hilfsfonds möchte<br />
die Unternehmerin auch dafür verwenden,<br />
ihren Angestellten, die noch verkürzt arbeiten<br />
gehen, wieder mehr Lohn zu zahlen. Groß<br />
war die Freude zudem bei Lydia Grauss, der<br />
Inhaberin des Restaurants „Wittenburger“, die<br />
10.000 Euro Unterstützung erhielt. Damit<br />
wolle sie eine eigene Website erstellen, die<br />
Speisekarte digitalisieren und sich ein Elektro-<br />
Lastenfahrrad zulegen, „um auch dem Nachhaltigkeitsaspekt<br />
Rechnung zu tragen“. Perspektivisch<br />
ist geplant, den Abhol- und<br />
Lieferbereich auszubauen.<br />
www.skwp.de<br />
Lydia Grauss kann endlich wieder Gäste im „Wittenburger“<br />
empfangen. Die finanzielle Unterstützung über die Aktion<br />
„Groß hilft Klein“ kam gerade rechtzeitig, so dass die Inhaberin<br />
wieder optimistisch in die Zukunft blickt.<br />
6<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Sonderfonds für Bitterfeld und Wolfen<br />
Bereits Mitte April hatten die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen<br />
gemeinsam mit der envia<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> Energie AG, der Stadt Bitterfeld-Wolfen<br />
und der Stadt Raguhn-Jeßnitz<br />
einen Sonderfonds initiiert. Insgesamt standen<br />
90.000 Euro zur Verfügung, wovon<br />
10.000 Euro auf Raguhn-Jeßnitz entfielen.<br />
In Bitterfeld-Wolfen sollten aufgrund der<br />
Coronakrise in Schwierigkeiten geratene Einzelhändler,<br />
Gewerbetreibende und Gastronomen<br />
der Innenstadt unterstützt werden.<br />
Jeder Einzelantragsteller konnte maximal<br />
1.500 Euro erhalten. Die Vergabe nahmen<br />
Gremien vor, die unter der Leitung von Armin<br />
Schenk, dem Oberbürgermeister der Stadt<br />
Bitterfeld-Wolfen und Aufsichtsratsvorsitzenden<br />
der Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen,<br />
bzw. von Bernd Marbach, dem Bürgermeister<br />
von Raguhn-Jeßnitz, standen.<br />
https://sw-bitterfeld-wolfen.de/<br />
Soforthilfeprogramm der Stadt<br />
Dessau-Roßlau<br />
Als einzige Kommune in Sachsen-Anhalt hat<br />
die Stadt Dessau-Roßlau Ende März <strong>2020</strong> ein<br />
Corona-Soforthilfeprogramm initiiert. Damit<br />
will sie Unternehmen und Soloselbstständige<br />
unterstützen, die durch die Coronakrise besonders<br />
betroffen sind. Das Geld – insgesamt<br />
700.000 Euro aus dem städtischen Haushalt –<br />
soll ihnen als nichtrückzahlbarer Liquiditätszuschuss<br />
zugutekommen (maximal 1.000 Euro<br />
pro Antragsteller). Auf Vorschlag des Dezernates<br />
für <strong>Wirtschaft</strong> und Kultur wurde die<br />
Mittelstandsförderrichtlinie per Stadtratsbeschluss<br />
um einen entsprechenden Passus erweitert.<br />
Antragsberechtigt waren gewerb liche<br />
Unternehmen, Soloselbstständige, Künstler<br />
und Angehörige Freier Berufe mit weniger als<br />
zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen<br />
Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme pro<br />
Jahr und Betriebssitz in Dessau-Roßlau. Bis<br />
zum Endtermin am 31. Mai <strong>2020</strong> gingen über<br />
700 Anträge ein. Das Amt für <strong>Wirtschaft</strong>sförderung<br />
arbeitet gerade daran, die letzten Auszahlungen<br />
zu tätigen.<br />
https://wirtschaft.dessau-rosslau.de<br />
Unternehmernachwuchs ausgezeichnet<br />
Was haben T-Shirts mit Unternehmergeist zu tun? Das zeigen Neuntklässler<br />
der Freien Schule Anhalt-Integrierte Gesamtschule in Köthen.<br />
Mit ihrer Schülerfirma „FashionShopAcademy“ haben sie modische<br />
Kleidungsstücke für Schüler, Lehrer und Mitarbeiter entworfen, die<br />
sie nun über einen Onlineshop vertreiben. Das Projekt reichten sie beim<br />
landesweiten Schülerwettbewerb futurego Sachsen-Anhalt für das<br />
Schuljahr 2019/<strong>2020</strong> ein und belegten den neunten Platz. Die Idee<br />
hinter dem ausgezeichneten Projekt: Mit ihren Produkten will die<br />
Schülerfirma die Zusammengehörigkeit und die Identifikation mit der<br />
Schule stärken. Im Onlineshop gibt es nicht nur Jacken, T-Shirts, Pullover<br />
und Hosen, sondern auch Beutel, Tassen und Thermobecher zu<br />
kaufen – jeweils mit selbst designtem Logo.<br />
Den Preis stiftete die IHK Halle-Dessau, die den Wettbewerb seit<br />
Beginn an unterstützt. Dieser prämiert jährlich die besten Schülerideen<br />
des Landes. Ziel ist es, Schülern ab der 8. Klasse bereits in der Schule<br />
wirtschaftliche Zusammenhänge zu vermitteln und die Zahl der Schülerfirmen<br />
im Land nachhaltig zu erhöhen. Im Rahmen des Wettbewerbs<br />
entwickeln die Schüler im Team eine eigene Geschäftsidee und formulieren<br />
diese in einem Ideenpapier und anschließend in einem Businessplan<br />
aus. Das dafür notwendige Wissen erhalten sie in landesweiten<br />
Workshops und individuellen Coachings. Auf der offiziellen<br />
Abschlussveranstaltung präsentieren die Schüler dann ihre Ideen,<br />
die besten Businesspläne werden prämiert. Aufgrund der aktuellen<br />
Coronakrise fand die Veranstaltung in diesem Jahr digital statt.<br />
http://futurego.de/<br />
Freuen sich über den neunten Platz beim futurego-Wettbewerb: Nora Werner, Hannah-<br />
Marie Pesth, Robin Pannicke (1. Reihe v. l. n. r.), Mathilda Görnert, Anna Pilch (2. Reihe, v. l.<br />
n. r.), Maya Wust, Jenny Golz (3. Reihe, v. l. n. r.), Ina-M. Göllnitz-Pesth (4. Reihe, betreuende<br />
Lehrkraft)<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 7
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Innovationen aus der Saalestadt<br />
Vier Forscher-Teams aus Halle (Saale) sind am 25. Juni <strong>2020</strong> mit dem<br />
IQ Innovationspreis Mitteldeutschland ausgezeichnet worden. Gleich<br />
zwei erste Plätze belegte die PerioTrap Pharmaceuticals GmbH für<br />
die Entwicklung einer schonenden Paradontitis-Therapie – den mit<br />
15.000 Euro dotierten Gesamtpreis sowie den Clusterpreis „Life<br />
Sciences“. In dieser Kategorie belegte die Navigo Proteins GmbH aus Halle<br />
(Saale) Platz zwei – und zwar für eine effizientere Herstellung von Biotherapeutika.<br />
Auch in der Kategorie „Automotive“ ging der erste Preis in<br />
die Saalestadt – an Wissenschaftler der Martin-Luther-Universität für die<br />
Entwicklung eines innovativen Kühlmittels. Ein weiteres Forscher-Team<br />
der MLU gewann den lokalen IQ-Preis für Halle. Die Wissenschaftler haben<br />
für die Herstellung von Wasserstoff eine günstige Alternative zu bislang<br />
sehr teuren Bipolar-Platten entwickelt. Mit dem IQ Innovationspreis<br />
Mitteldeutschland fördert die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland<br />
innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in<br />
fünf branchenspezifischen Clustern. In der Metropolregion engagieren<br />
sich strukturbestimmende Unternehmen, Städte und Landkreise, Kammern<br />
und Verbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen<br />
aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.<br />
www.iq-mitteldeutschland.de<br />
Die Preisverleihung fand aufgrund der Corona-Pandemie als virtuelles Live-Event statt.<br />
Preisträger, Interessierte und Preisstifter vom Weinberg Campus fanden sich im dortigen<br />
Innovation Hub zusammen. Reinhard Schröter (l.), stellvertretender IHK-Hauptgeschäftsführer,<br />
überreichte den mit 15.000 Euro dotierten und von den Industrie- und<br />
Handelskammern aus Halle-Dessau, Leipzig und Ostthüringen gesponserten Gesamtpreis<br />
an PerioTrap (Mitte v. l. n. r.: Pierre Tangermann, Prof. Dr. Hans-Ulrich Demuth<br />
und Dr. Mirko Buchholz).<br />
So schön ist Mansfeld-Südharz<br />
Seit 22. Juni entsteht auf Instagram<br />
unter dem Hashtag #LuthersRevier<br />
ein groß angelegtes Fotoalbum der<br />
Region Mansfeld-Südharz. Touristen<br />
und Einheimische sind gleichermaßen<br />
dazu aufgerufen, die geschichtsträchtige<br />
und naturreiche<br />
Gegend fotografisch festzuhalten<br />
und ihre Lieblingsorte mit anderen<br />
zu teilen. Die Standortmarketing<br />
Mansfeld-Südharz GmbH will so<br />
dazu einladen, die vielfältige Region<br />
zu entdecken und den Blick für<br />
die Schönheit des Landkreises zu<br />
schärfen.<br />
Sommerlicher Blick auf Hettstedt<br />
www.instagram.com/<br />
mansfeldsuedharz<br />
8<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Neue Plattform für Anbieter von Schutzausrüstung<br />
Die Coronakrise hat zu einem großen Bedarf<br />
an medizinischen Schutzausrüstungen geführt.<br />
Nach einem anfänglichen Mangel stellen<br />
mittlerweile zahlreiche Anbieter entsprechende<br />
Produkte auf dem Markt bereit.<br />
Die IHK-Organisation hat darauf reagiert:<br />
Über den IHK ecoFinder – Deutschlands<br />
größtes Portal für Organisationen und Unternehmen<br />
aus der Umwelt- und Energiebranche<br />
– haben nun auch Hersteller oder<br />
Händler von medizinischen Schutzausrüstungen<br />
Gelegenheit sich bundesweit zu präsentieren.<br />
Ihre Produkte und Dienstleistungen<br />
können sie kostenfrei eintragen. Unternehmen,<br />
die bereits im IHK ecoFinder registriert<br />
sind, loggen sich einfach mit ihren Benutzerdaten<br />
ein und ergänzen ihr bereits bestehendes<br />
Leistungsspektrum um das neue Profil.<br />
www.ihk-ecofinder.de<br />
Input vom Bürostuhl aus<br />
Thomas Wünsch, Staatssekretär des Ministeriums für <strong>Wirtschaft</strong>,<br />
Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalt,<br />
begrüßte die Teilnehmer via Onlineschaltung von der Handwerkskammer<br />
Halle aus und verwies auf die Wichtigkeit der<br />
Digitalisierung: „Ohne Digitalinstrumente hätten wir die Zeit<br />
der Coronakrise bei weitem nicht so entspannt bewältigen<br />
können.“<br />
tig. Und auch die Interaktion war durch<br />
verschiedene Möglichkeiten gegeben: Umfragetools<br />
für die Referenten, Live-Chats oder<br />
direkte Wortmeldungen für die Teilnehmer.<br />
Diese brauchten nur einen Internetzugang<br />
sowie einen Rechner beziehungsweise Laptop<br />
oder mobiles Endgerät mit Mikrofon, optional<br />
eine Kamera. Diana Fleischmann, Geschäfts -<br />
12 Vorträge zur Digitalisierung innerhalb von<br />
vier Stunden in drei virtuellen Meetingräumen<br />
– so lockte die erste Digitale Konferenz<br />
Sachsen-Anhalts Unternehmen am 19. Juni<br />
<strong>2020</strong> vor ihre Laptops, Tablets und Smartphones.<br />
Ob Online-Baugenehmigung, Künstliche<br />
Intelligenz oder Wege der digitalen Zusammenarbeit<br />
– die Themenfelder waren vielfälführerin<br />
der TGA Energietechnik Wittenberg<br />
GmbH, hat von ihrem Bürostuhl aus an dem<br />
Event teilgenommen. „Ich habe eine unglaubliche<br />
Bandbreite an Erkenntnissen gewonnen<br />
und einiges für unser Unternehmen<br />
mitgenommen. Durch den Vortrag ‚Building<br />
Information Modeling‘ (BIM) weiß ich jetzt,<br />
wie weit die Digitalisierung in der Bauwirtschaft<br />
fortgeschritten ist. Der Beitrag zur<br />
Nachhaltigkeit hat mir Instrumente aufgezeigt,<br />
die Themen Risiko- und Qualitätsmanagement<br />
in unserem Unternehmen zu überarbeiten.<br />
Dabei geht es auch darum, unseren<br />
Mitarbeitern etwas Gutes zu tun“, sagt sie.<br />
Nicht nur die Vielfalt an Themen, auch die<br />
Kosten- und Zeitersparnis der Online-Fachkonferenz<br />
kamen bei den Unternehmern an.<br />
Sie erfuhren aber auch die Herausforderungen<br />
eines solchen Formats: Wenn Gesichtsausdruck<br />
und Körpersprache fehlen, fehlt ein<br />
unmittelbares Feedback – eine zum Teil noch<br />
ungewohnte Situation für Referenten und<br />
Teilnehmende. Hier heißt es, sich den Kommunikationswegen<br />
anzupassen und sich auf<br />
das neue Format einzulassen. Neben der –<br />
teilweise noch ausbaufähigen – Breitband -<br />
anbindung ist das Voraussetzung dafür, dass<br />
auch die digitale Interaktion gelingt.<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 9
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Der Krise trotzen (1)<br />
Von der WC-Wand zum Labormöbel<br />
Die Zeit der Coronakrise genutzt, um ein<br />
neues Geschäftsfeld weiter aufzubauen, hat<br />
die TWBD Raumwelten Dessau. Während die<br />
Hauptabsatzprodukte – WC-Trennwände –<br />
Auftragsrückgänge verzeichneten und die<br />
Preise aufgrund der vielen Anbieter am Markt<br />
einbrachen, widmete sich das Unternehmen<br />
seinem Projekt „Labormöbel“.<br />
Bereits vor drei Jahren hatte sich die TWBD<br />
Group entschieden, die eigene Kompetenz in<br />
der Verarbeitung von Vollkernplatten zu nutzen,<br />
um Möbelstücke wie Sitzbänke oder Umkleideschränke<br />
herzustellen – unter anderem<br />
als Labormöbel für die Firma IDT Biologika.<br />
Anfang dieses Jahres ist das Unternehmen<br />
dann in den Markt eingestiegen. Dabei kooperiert<br />
sie mit der Firma Scan Modul aus<br />
Leipzig, deren gute Kontakte zu Krankenhäusern<br />
erste Auftraggeber bescherten. „Die Medizinbranche<br />
wächst“, sagt Joachim W. Frey,<br />
Mitgesellschafter der TWBD Raumwelten<br />
Dessau. Und so sind bereits weitere Aufträge<br />
in Planung.<br />
www.twbd.de<br />
TWBD will sich künftig noch stärker auf Labormöbel konzentrieren.<br />
Dieser Laborschrank zum Beispiel wurde erst<br />
kürzlich im Klinikum Hannover aufgebaut.<br />
Der Krise trotzen (2) Von der Idee zur Maschine<br />
Diese Maschine, die Beatmungsschläuche herstellt, hat<br />
Rubicon innerhalb von nur zehn Wochen produziert.<br />
Sie ist bereits unterwegs zum Kunden.<br />
men war gut vorbereitet. Denn Geschäftsführer<br />
Christian Köhler hatte sich bereits zu<br />
Beginn der Coronakrise Gedanken gemacht,<br />
wie sich Beatmungsschläuche am besten<br />
produzieren lassen könnten. Er erstellte Muster<br />
und veröffentlichte seine Ergebnisse. Dass<br />
es nach Auftragseingang so schnell gehen<br />
Manchmal wird aus einer Idee in Windeseile<br />
Realität. Als das hallesche Gummitechnikund<br />
Maschinenbauunternehmen Rubicon<br />
von einer süddeutschen Firma den Auftrag<br />
zur Herstellung medizinischer Schläuche für<br />
Beatmungsgeräte erhielt, war dies zwar eine<br />
große Herausforderung. Doch das Unternehkonnte,<br />
war jedoch noch einem weiteren Umstand<br />
geschuldet. Eine von Rubicon erst kürzlich<br />
für Russland gefertigte moderne Produktionsschiene<br />
für medizinische Schläuche<br />
konnte aufgrund der Coronakrise nicht ausgeliefert<br />
werden. Das Unternehmen nutzte<br />
diese kurzerhand als Grundlage und Testgerät<br />
für die Herstellung von Beatmungs -<br />
schläuchen. Auch Dank seiner Zulieferer gelang<br />
es Rubicon schließlich innerhalb von<br />
nur zehn Wochen zwei Maschinen zu fertigen,<br />
die jene Schläuche produzieren. Normalerweise<br />
werden dafür vier Monate veranschlagt.<br />
Die Maschinen sind bereits<br />
verschickt. Derweil tüftelt Rubicon schon am<br />
nächsten Projekt: einer Produktionsschiene<br />
für die Herstellung von Wischblättern für<br />
Autos – ein Millionenauftrag aus Mexiko.<br />
www.rubicon-halle.de<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 11
WIRTSCHAFT & REGION<br />
ZAHLEN – DATEN – FAKTEN<br />
Licht am Ende des Tunnels<br />
Die Coronakrise hat einige Branchen in der Region hart getroffen, aber der Schock<br />
lässt nach. Die aktuelle Konjunkturumfrage der IHK für das zweite Quartal<br />
zeigt: Die Unternehmen sehen Licht am Ende des Tunnels – aber der Weg zum<br />
Ausgang ist noch lang.<br />
Alle drei Monate befragt die IHK eine repräsentative<br />
Stichprobe ihrer Mitgliedsunternehmen.<br />
Jedes Quartal geben rund 600 Unternehmen<br />
Auskunft, wie sie ihre aktuelle<br />
Geschäftslage bewerten und welche Entwicklung<br />
sie zukünftig erwarten. Diese Antworten<br />
ergeben gegeneinander aufgerechnet<br />
den IHK-Geschäftsklimaindex.<br />
Das Geschäftsklima erholt sich – bleibt<br />
aber im Minus<br />
Es war klar, dass sich die Eindämmung des<br />
Coronavirus‘ auf die <strong>Wirtschaft</strong> auswirken<br />
würde. Der Einbruch der Konjunktur war dramatisch.<br />
Gegenwärtig setzt die Politik einen<br />
Billionenbetrag ein, um die deutschen Unternehmen<br />
zu stützen und die Nachfrage<br />
wieder in Gang zu bringen. Dies und die Lockerungen<br />
bei den Eindämmungsmaßnahmen<br />
haben in vielen – wenn auch nicht allen<br />
– Branchen für einen leichten Aufwärtstrend<br />
gesorgt. Die Unsicherheit über Ausmaß und<br />
Verlauf der Pandemie ist zurück gegangen.<br />
Auch wenn der Ausblick der befragten Unternehmen<br />
in unserer Region mehrheitlich<br />
noch skeptisch ist, das Schlimmste scheint<br />
überstanden. Allerdings wird es sicher noch<br />
dauern, bis das Niveau von vor der Krise wieder<br />
erreicht wird.<br />
immer „Konjunkturlokomotive“. Die Wertschöpfung,<br />
die hier erwirtschaftet wird,<br />
strahlt danach auf andere Branchen ab. Mit<br />
anderen Worten: Läuft unsere Industrie, dann<br />
geht es Sachsen-Anhalt gut. Die Botschaft<br />
aus den Industrieunternehmen ist, vor allem<br />
was den Blick nach vorn betrifft, eher verhalten.<br />
Gut ein Drittel der Unternehmen erwartet<br />
in den kommenden Monaten schlechtere<br />
Geschäfte. Aber immerhin: Vor drei Monaten<br />
waren es noch doppelt so viele. Was Be-<br />
Quelle: IHK-Konjunkturumfrage im 2. Quartal <strong>2020</strong><br />
(Vorabauswertung vom 3. Juli <strong>2020</strong>)<br />
schäftigung und Investitionen betrifft, überwiegt<br />
die Skepsis nach wie vor. Ein ähnliches<br />
Bild zeigt sich auch für die Dienstleistungswirtschaft,<br />
wegen ihrer Größe inzwischen<br />
ebenfalls strukturbestimmend für unsere Region:<br />
Diese Branche ist erkennbar auf dem<br />
Weg aus dem Tal der Tränen. Der Anteil der<br />
Pessimisten hat sich ebenfalls fast halbiert,<br />
von 67 Prozent im ersten Quartal auf 35 Pro-<br />
Die Konjunkturlokomotive zieht<br />
noch nicht<br />
Um die Frage zu beantworten, wann die <strong>Wirtschaft</strong><br />
wieder anzieht, lohnt sich ein Blick auf<br />
die Industrie. Diese Branche ist nicht nur für<br />
unsere Region wichtig, sie war und ist auch<br />
Quelle: IHK-Konjunkturumfrage im 2. Quartal <strong>2020</strong><br />
(Vorabauswertung vom 3. Juli <strong>2020</strong>)<br />
* An 100 fehlende Prozent: etwa gleichbleibend<br />
Quelle: IHK-Konjunkturumfrage im 2. Quartal <strong>2020</strong><br />
(Vorabauswertung vom 3. Juli <strong>2020</strong>)<br />
* An 100 fehlende Prozent: befriedigend<br />
12<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
zent jetzt. Andere Branchen melden weiterhin<br />
schlechte Geschäfte, so etwa die Logistikbranche<br />
– fast jedes zweite Unternehmen<br />
(44 Prozent) sagt, die Lage sei schlecht. Und<br />
die Negativbewertungen überwiegen deutlich.<br />
Hochdramatisch ist die Situation im<br />
sachsen-anhaltischen Gastbewerbe, obwohl<br />
hier ja seit Ende Mai wieder viele Lokale und<br />
Hotels – wenn auch unter Auflagen – öffnen<br />
durften. Wirte und Hoteliers müssen kalkulieren,<br />
was sich bei Hygieneregeln und Abstandsgeboten<br />
noch rechnet und was nicht.<br />
Unter dem Strich ist das Ergebnis bei neun<br />
von zehn Unternehmen tiefrot.<br />
Wann wird es besser? Das wird noch<br />
dauern!<br />
Insgesamt sagt mehr als die Hälfte der Unternehmen<br />
im Süden Sachsen-Anhalts, dass<br />
die Geschäfte entweder jetzt schon oder ver-<br />
Quelle: IHK-Konjunkturumfrage im 2. Quartal <strong>2020</strong><br />
(Vorabauswertung vom 3. Juli <strong>2020</strong>)<br />
mutlich dann im Laufe des zweiten Halbjahres<br />
wieder normal laufen. Ein gutes Drittel<br />
rechnet erst im kommenden Jahr damit.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Standortpolitik<br />
Danny Bieräugel<br />
Tel. 0345 2126-236<br />
dbieraeuge@halle.ihk.de<br />
Anzeige
Azubi Nick Lützkendorf lernt im zweiten Jahr den Beruf des<br />
Konstruktionsmechanikers. In dem neuen Maschinenpark<br />
können er und die anderen Azubis sich unabhängig von<br />
den normalen Produktionsabläufen praktisch ausprobieren.
WIRTSCHAFT & REGION<br />
FACHKRÄFTE<br />
Hier dürfen nur Azubis ran!<br />
Ein Maschinenpark nur für die Azubis – das gibt’s beim Unternehmen Kleusberg in<br />
Halle (Saale). Der Betrieb setzt auch in Zeiten von Corona auf eine praxisnahe<br />
Ausbildung mit attraktiven Rahmenbedingungen. Mit Erfolg: Sieben von zwölf<br />
der neuen Azubistellen sind bereits besetzt.<br />
Selbst während des Corona-Shutdowns<br />
herrschte im Ausbildungszentrum von Kleusberg,<br />
einem Hersteller für modulare Bausysteme,<br />
reger Betrieb – zumal die Abstandsregeln<br />
in den großzügig dimensionierten<br />
Räumlichkeiten leicht einzuhalten waren. Die<br />
hochmodernen Holz- und Metallwerkstätten<br />
bilden das „Herzstück“ im Ausbildungskonzept.<br />
„Weil die Bewerbernachfrage gerade im<br />
gewerblich-technischen Bereich rapide abnahm,<br />
haben wir uns 2010 entschieden, genau<br />
da besonders attraktive Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen – und zwar in Gestalt<br />
eines neuen Lehrcenters“, unterstreicht Werkleiter<br />
Jörg Draschner den Stellenwert der Ausbildung.<br />
„Früher sind die Azubis in der normalen<br />
Produktion mitgelaufen, nun haben sie<br />
einen Maschinenpark ganz für sich allein –<br />
hier können sie sich ausprobieren und werden<br />
von den für sie zuständigen Ausbildern begleitet.“<br />
Azubis werben Azubis<br />
Am Ausbildungskonzept habe Corona nichts<br />
geändert. Die Praxisunterweisungen liefen<br />
faktisch unverändert fort. Was die Theorie<br />
betrifft, so verlegte das Unternehmen das<br />
„Homeschooling“ vor Ort in den Betrieb – für<br />
mehr Fokus und Konzentration. „Nur unser<br />
Bewerbungsverfahren für das kommende<br />
Ausbildungsjahr hat coronabedingt eine<br />
Unterbrechung erfahren und wird erst jetzt<br />
weitergeführt. Sieben der zwölf Ausbildungsplätze<br />
für Holz- und Konstruktionsmechaniker<br />
haben wir bereits besetzt. Da Azubi-<br />
Messen und auch unser Tag der offenen Tür,<br />
welche oft noch einen Schub brachten, ausfallen,<br />
setzen wir auf Mund-Propaganda“,<br />
betont Personalreferentin Elvira Wille. Kleusberg-Azubis<br />
haben eine Präsentation sowie<br />
ein Video fürs Internet produziert, in denen<br />
sie potenzielle Interessenten altersgerecht<br />
ansprechen.<br />
Azubi Max Kozma wird im ersten Lehrjahr<br />
zum Holzmechaniker ausgebildet.<br />
Gemeinschaftsprojekt Fahrradunterstand<br />
„Dahinter steckt auch der Gedanke, unseren<br />
Lehrlingen früh Verantwortung zu übertragen.<br />
Wer sich ernst genommen fühlt, identifiziert<br />
sich stärker mit dem Unternehmen“,<br />
verdeutlicht Enrico Schaaf. Der Ausbildungsleiter<br />
im Metallbereich hebt auch jene Projekte<br />
hervor, bei denen die Lehrlinge ausbildungsgangübergreifend<br />
zusammenarbeiten<br />
– wie jüngst etwa bei der eigenständigen<br />
Entwicklung, Konstruktion und Fertigung eines<br />
Fahrradunterstandes für das Firmenareal.<br />
Trotz der zunehmenden Automatisierung<br />
in der Branche werde darauf geachtet,<br />
dass Holz- und Konstruktionsmechaniker<br />
auch das grundlegende handwerkliche Rüstzeug<br />
erlernten. „Werden die Azubis später in<br />
unserer Produktion eingesetzt, erhalten wir<br />
Lehrmeister von den dortigen Verantwortlichen<br />
Bewertungsbögen mit detailliertem<br />
Feedback, wo genau wir in der Praxisausbildung<br />
vielleicht noch einmal ,nachlegen’ müssen“,<br />
schildert Enrico Schaaf.<br />
Keinen Azubi verlieren!<br />
Bewährt habe sich zudem das Rotationsprinzip,<br />
demzufolge jeder angehende Holzmechaniker<br />
auch bei den Konstruktionsmechanikern<br />
reinschnuppert und umgekehrt.<br />
„Manch einer fühlt sich im anderen Bereich<br />
beruflich sogar besser aufgehoben und wechselt<br />
– was die Gefahr, einen Azubi zu verlieren,<br />
minimiert.“ Last but not least trügen ein<br />
attraktives Lohngefüge nebst Sozialleistungen<br />
sowie vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten<br />
zur nachhaltigen Bindung bei. So hat<br />
es Ex-Azubi Jens Wippert bereits bis zum<br />
stellvertretenden Montageleiter gebracht.<br />
KLEUSBERG GmbH & Co. KG<br />
Grünstraße 14c<br />
06184 Kabelsketal-Dölbau<br />
Tel. 0345 5753-0<br />
www.kleusberg.de<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 15
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Berufliche Kompetenzen zertifizieren<br />
lassen: ValiKom Transfer<br />
Viele Unternehmen mussten und müssen<br />
immer noch entscheiden, wie sie in Zeiten<br />
unterbrochener Lieferketten und eingeschränkter<br />
Nachfrage mit ihren Mitarbeitern<br />
umgehen. Nicht immer muss die Lösung<br />
Kurzarbeit heißen. Die IHK bietet ihren<br />
Mitgliedsunternehmen mit einem Validierungsverfahren<br />
die Chance, das eigene Personal<br />
weiterzuentwickeln – und zwar ganz<br />
gezielt Quereinsteiger und Ungelernte. Personen,<br />
die in einem Beruf arbeiten, den sie<br />
nicht in einer dualen Berufsausbildung erlernt<br />
haben, können sich so ihre beruflichen Kompetenzen<br />
zertifizieren lassen.<br />
So läuft die Validierung<br />
Voraussetzungen sind ein Mindestalter von<br />
25 Jahren, einschlägige Berufserfahrung sowie<br />
gute deutsche Sprachkenntnisse. Nach<br />
einer eingehenden Beratung schätzen die<br />
Teilnehmer ihre beruflichen Kompetenzen<br />
selbst ein und besprechen diese in einem anschließenden<br />
Gespräch mit Berufsexperten<br />
der IHK. Dann müssen sie ihre Kenntnisse, Fähigkeiten<br />
und Fertigkeiten in praxisbezogenen<br />
Aufgaben unter Beweis stellen. Berufsexperten<br />
bewerten dies. Abhängig vom<br />
Ergebnis erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat,<br />
welches dokumentiert, ob die erworbenen<br />
Kompetenzen teilweise oder gänzlich<br />
mit den erforderlichen Qualifikationen für<br />
den anerkannten Berufsabschluss übereinstimmen.<br />
Kostenlose Teilnahme<br />
Das Validierungsverfahren findet derzeit im<br />
Rahmen des IHK-Projektes ValiKom Transfer<br />
statt. Da dieses vom Bundesministerium für<br />
Bildung und Forschung gefördert wird, ist<br />
die Teilnahme noch bis zum 31. Oktober 2021<br />
Beruflichen Aufschwung<br />
erhalten<br />
„Nach meiner Ausbildung und Tätigkeit in der Hotelbranche<br />
habe ich 14 Jahre lang als kaufmännische<br />
Angestellte gearbeitet. Für meine beruflichen<br />
Kompetenzen im Büro fehlte mir jedoch ein unabhängiger<br />
Nachweis. Deshalb habe ich am Validierungsverfahren<br />
der IHK teilgenommen. Bei der<br />
Selbsteinschätzung war ich bei einigen Punkten unsicher,<br />
doch die Mitarbeiterin der IHK und eine<br />
Berufsexpertin ermutigten mich, mein Können für<br />
alle Tätigkeitsbereiche unter Beweis zu stellen. So<br />
konnte ich dann praktisch zeigen, welche berufs -<br />
typischen Aufgaben im Büro anfallen. Die IHK hat<br />
mir schließlich die volle Gleichwertigkeit meiner<br />
Kompetenzen mit dem Referenzberuf bescheinigt.<br />
Dies hat mir beruflich Aufschwung gegeben. Ich bin<br />
wirklich froh, dass ich am Validierungsverfahren teilgenommen<br />
habe!“<br />
Claudia Wachsmuth, beschäftigt bei Kleusberg<br />
Claudia Wachsmuth (l.) im Gespräch mit Berufsexpertin<br />
und Referentin Dr. Kathrin Rheinländer von der<br />
IHK Halle-Dessau (ein Bild aus der Vor-Corona-Zeit).
WIRTSCHAFT & REGION<br />
kostenlos. Nachdem das Verfahren in der ersten<br />
Projektphase in Halle (Saale) nur für sechs<br />
Berufe durchgeführt wurde, konnte das Berufsspektrum<br />
nun erweitert werden. Nähere<br />
Informationen dazu finden Unternehmen im<br />
unten stehenden Kasten.<br />
In folgenden Berufen sind Validierungsverfahren derzeit<br />
möglich:<br />
• Fachinformatiker/-in<br />
• Fachkraft für Lagerlogistik<br />
• Fachkraft für Lebensmitteltechnik<br />
• Fachkraft für Metalltechnik<br />
• Fachkraft im Gastgewerbe<br />
• Fachlagerist/-in<br />
• Hotelfachmann/-frau<br />
• Industrieelektriker/-in<br />
(FR Betriebstechnik)<br />
Potenzial und Lücken erkennen<br />
Unternehmen bekommen über das Verfahren<br />
einen Einblick, welches – bisher möglicherweise<br />
unerkannte – Potenzial in ihren Mitarbeitern<br />
schlummert, aber auch, in welchen<br />
Tätigkeitsbereichen es noch hakt. Dies gibt<br />
• IT Systemelektroniker/-in<br />
• Kaufmann/-frau für Büromanagement<br />
• Kaufmann/-frau im Einzelhandel<br />
• Koch/Köchin<br />
• Maschinen- und Anlagenführer/-in<br />
• Restaurantfachmann/-frau<br />
• Techn. Produktdesigner/-in<br />
• Verkäufer/-in<br />
• Fachmann/-frau für Systemgastronomie<br />
Hinweise für die weitere gezielte Personalentwicklung,<br />
etwa durch Job-Rotation oder<br />
Weiterbildungen. Hierbei berät und unterstützt<br />
die IHK. Haben die Teilnehmer ihre Lücken<br />
aufgefüllt, können sie sich einem Anschlussverfahren<br />
stellen und das Zertifikat<br />
verbessern. Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen,<br />
die ihre Mitarbeiter zur Teilnahme<br />
motivieren, deren Zufriedenheit steigern und<br />
sie so langfristig an den Betrieb binden.<br />
Unternehmen mit Interesse am Validierungsverfahren<br />
finden weitere Informationen<br />
unter www.halle.ihk.de, Nr. 3119012<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Projekt ValiKom Transfer<br />
Dr. Kathrin Rheinländer<br />
Tel. 0345 2126-260<br />
krheinlaender@halle.ihk.de<br />
Anzeige
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Berufsbildungsausschuss neu berufen<br />
Die Qualität der Berufsausbildung im Land<br />
verbessern und Rechtsvorschriften beschließen<br />
– darauf wirkt der Berufsbildungsausschusses<br />
(BBA) der IHK Halle-Dessau hin. Am<br />
27. Mai <strong>2020</strong> wurde der Ausschuss neu berufen.<br />
Ihm gehören sechs Beauftragte der<br />
Arbeitgeber, vorgeschlagen von der Vollversammlung<br />
der IHK Halle-Dessau, sechs Beauftrage<br />
der Arbeitnehmer, bestellt von Gewerkschaften<br />
und Vereinigungen sowie sechs<br />
Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen mit<br />
beratender Stimme an. Weiterhin wurden<br />
aus jeder Gruppe Stellvertreter benannt. Die<br />
Aufgaben des BBA sind im Berufsbildungsgesetz<br />
geregelt. Anders als die übrigen IHK-<br />
Fachausschüsse, die eine beratende Funktion<br />
haben, reicht die Kompetenz des<br />
Berufsbildungsausschusses weiter: Er hat<br />
rechtsetzende Kraft. Die neuberufenen Mitglieder<br />
können nun im Zeitraum von <strong>2020</strong> bis<br />
2023 ihre Expertise einbringen. Als alternierende<br />
Vorsitzende wurden abermals Petra<br />
Fischbeck, Personalleiterin bei der KSB SE &<br />
Co. KGaA in Halle (Saale), und Karsten Priedemann,<br />
Gewerkschaftssekretär bei der DGB<br />
Region Halle-Dessau, gewählt. In seiner ersten<br />
Sitzung befasste sich der BBA unter<br />
anderem mit der Entwicklung des Ausbildungsmarktes,<br />
der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes,<br />
neuen Prüfungsordnungen<br />
in der Aus- und Weiterbildung sowie der<br />
Organisation von Prüfungen während der<br />
Corona-Pandemie.<br />
Neu im Berufsbildungsausschuss:<br />
„ Natürlich ist ein Ehrenamt zeitaufwendig und kann viel Energie kosten – jedoch lässt sich in so<br />
einem Amt einiges bewirken. Wir können sehr viel von anderen Mitgliedern lernen und gegenseitig von<br />
unseren Erfahrungen profitieren. Das Wichtigste für mich ist, in unserer Region die Berufsausbildung<br />
voranzubringen, viele junge Leute für eine Ausbildung zu gewinnen und sie dort zu halten. Das Ehrenamt<br />
wird sicher eine gute Erfahrung werden, die mich auch persönlich weiterbringen wird.“<br />
Steve Ziesche,<br />
Ausbildungsleiter bei der Heraeus Quarzglas Bitterfeld GmbH & Co. KG<br />
„ Durch die Mitarbeit im Berufsbildungsausschuss kann ich in direkten Austausch mit allen an der Ausbildung<br />
Beteiligten treten und Ausbildung aktiv mitgestalten. Als Vertreterin der Berufsschule verantwortlich<br />
für den theoretischen Part, ist es mir wichtig, eine optimale Verknüpfung zur praktischen<br />
Ausbildung zu finden, da die Berufs- und Arbeitswelt sich ständig neuen Anforderungen stellen muss.<br />
Gerade bei der Einführung neuer Berufe ist eine gemeinsame und zielgerichtete Auseinandersetzung<br />
von großer Bedeutung. Ziel sollte es sein, dass jeder Auszubildende unter optimalen Bedingungen<br />
seine Ausbildung absolvieren kann.“<br />
Anke Scholz,<br />
Berufsschulzentrum „August von Parseval Bitterfeld-Wolfen“<br />
„ Ich freue mich sehr, von nun an die wichtige Arbeit im Berufsbildungsausschuss unterstützen zu<br />
können. Wenngleich auch unterschiedliche Perspektiven bestehen, so eint die Mitglieder doch alle das<br />
gemeinsame Interesse, die Qualität der dualen Berufsausbildung im Kammerbezirk aufrechtzuerhalten<br />
und auszubauen, um einen Einbruch auf dem Ausbildungsmarkt zu verhindern. Die aktuellen<br />
Herausforderungen der Corona-Pandemie und die Umsetzung der<br />
Neuerungen im Berufsbildungsgesetz stellen uns dabei alle auf<br />
die Probe. Ich bin aber optimistisch, dass wir hier mit vereinten<br />
Kräften an einem Strang ziehen werden.“<br />
Fabian Pfister,<br />
Referatssekretär Jugend, Bildung und Berufsbildung beim DGB Deutschen Gewerkschaftsbund Landesbezirk<br />
Sachsen-Anhalt<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
Dr. Simone Danek<br />
Tel. 0345 2126-346<br />
sdanek@halle.ihk.de<br />
18<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & REGION<br />
Ausbildung digitalisieren<br />
Kleine und mittelständische Unternehmen,<br />
die ihre Prozesse in der Aus- und Weiterbildung<br />
an den technologischen Wandel anpassen<br />
wollen, erhalten Unterstützung durch das<br />
JOBSTARTER plus-Projekt „DigiVA 4ID - Innovatives<br />
Azubimarketing und Augmented Education<br />
in der betrieblichen Ausbildung“ – ein<br />
Verbundprojekt des IHK Bildungszentrums<br />
und der Handwerkskammer Halle. Dieses ist<br />
am ersten Juli <strong>2020</strong> an den Start gegangen.<br />
Die Betriebe bekommen Hilfestellung bei<br />
modernem Azubimarketing und zum Thema<br />
Augmented Education (computergestütztes<br />
Lernen) in der betrieblichen Ausbildung. Dazu<br />
bieten beide Projektpartner eine umfangreiche<br />
Palette an Unterstützungsmöglichkeiten an<br />
– von der Prozessanalyse über die Erarbeitung<br />
von Handlungsempfehlungen bis hin zur Umsetzungsbegleitung<br />
und Verstetigung der geänderten<br />
Abläufe. Das Projekt spricht ver-<br />
schiedene Branchen an, von der Metall- und<br />
Elektroindustrie bis zum Ernährungswewerbe.<br />
Einen besonderen Meilenstein bildet der Ideenwettbewerb<br />
für Auszubildende. Dieser startet<br />
im Januar 2021 und fordert Azubis auf,<br />
digitale und innovative Ideen zur Prozessverbesserung<br />
im eigenen Betrieb zu entwickeln.<br />
IHK Bildungszentrum Halle – Dessau GmbH<br />
Thomas Groß, Projektleiter DigiVA 4ID<br />
Julius-Ebeling-Straße 6<br />
06112 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345 13688-19<br />
www.ihkbiz.de<br />
Das JOBSTARTER plus-Projekt „DigiVA 4ID - Innovatives Azubimarketing und Augmented Education in der betrieblichen Ausbildung“<br />
wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds gefördert.<br />
Handwerkskammer Halle<br />
Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ)<br />
Norman Balke, Projektleiter DigiVA 4ID<br />
Straße der Handwerker 2<br />
06132 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345 7798-745<br />
www.hwkhalle.de<br />
Anzeige
SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
Ausbildung? Es geht weiter!<br />
Keine besonderen Vorkommnisse? Die IHK Halle-Dessau hat ihre Mitgliedsunternehmen<br />
zur Ausbildungssituation in Zeiten von Corona befragt. Die Ergebnisse<br />
stimmen zuversichtlich. Bei vielen Betrieben läuft die Ausbildung stabil. Die Firmen<br />
planen weiterhin, Azubis einzustellen.<br />
81<br />
Betriebe<br />
der Unternehmen geben an, dass die Ausbildung im Betrieb normal weiter<br />
läuft. Fast ein Drittel lassen ihre Azubis gelegentlich im Homeoffice bzw. mobil<br />
arbeiten. Nur bei 2,5 Prozent wird die Ausbildung in Teilzeit fortgesetzt, bei 1,5 Prozent<br />
befinden sich Azubis in Kurzarbeit. Besonders erfreulich: Keines der befragten<br />
Unternehmen musste bislang Azubis kündigen. Die Ausbildung ist also für die<br />
ein wesentlicher Faktor, den sie nicht so leicht aufgeben.<br />
Die Zahl der Betriebe, die voraussichtlich alle ihre Azubis übernehmen<br />
wollen, beträgt immerhin:<br />
Wer dies nicht tun will oder kann, benennt vor allem zwei Gründe: keine<br />
freien Stellen – oder Differenzen, weil Unternehmen und Azubi über die<br />
Ausbildung hinaus nicht zueinander passen (jeweils 30 Prozent). Immerhin<br />
acht Prozent der Firmen können ihre wirtschaftliche Entwicklung aktuell<br />
nicht einschätzen und verzichten deshalb auf eine Übernahme. Hier<br />
ist zu hoffen, dass sich die Perspektive für die Azubis schnell aufhellt – und<br />
die betroffenen Betriebe trotzdem weiterhin in Ausbildung und damit ihren<br />
künftigen Fachkräftepool investieren.<br />
68<br />
der befragten Unternehmen blicken optimistisch in das Ausbildungsjahr <strong>2020</strong> und<br />
planen, Auszubildende einzustellen. 99 Prozent der Unternehmen haben bisher<br />
82<br />
keinen neuen Ausbildungsvertrag lösen müssen – Coronakrise hin oder her. Die<br />
Auswahl der Azubis erfolgt überwiegend auf traditionellem Weg: 59 Prozent der<br />
Unternehmen setzen auch weiterhin auf persönliche Bewerbungsgespräche.<br />
Doch schon knapp jedes fünfte Unternehmen ist auf Video- oder Telefoninterviews<br />
umgestiegen. Bei sieben Prozent der Unternehmen wurden die Bewerbungsgespräche<br />
aufgrund Corona verschoben, um die Azubi-Kandidaten später doch noch<br />
persönlich kennenzulernen. Bei einigen Betrieben stehen vor der Auswahl außerdem<br />
Praktika oder eine Einstiegsqualifizierung an.<br />
„<br />
Die Ausbildungsbereitschaft<br />
unserer<br />
<strong>Wirtschaft</strong><br />
bleibt hoch!<br />
Selbst auszubilden<br />
ist und<br />
bleibt das beste<br />
Rezept gegen<br />
den Fachkräftemangel!“<br />
Dr. Simone Danek,<br />
IHK-Geschäftsführerin für<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
20<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
Blitzumfrage zur Ausbildungssituation<br />
Die Onlinebefragung der IHK „Ausbildung in Zeiten von<br />
Corona“ lief vom 15. bis 19. Juni <strong>2020</strong>. Dazu wurden<br />
1.216 Betriebe per E-Mail kontaktiert, 225 haben sich<br />
beteiligt – zumeist klein- und mittelständische Unternehmen.<br />
Zur gesamten Umfrage geht es unter<br />
www.halle.ihk.de, Nr. 4838204<br />
Das Unternehmen Kleusberg gehört zu jenen Betrieben, die trotz Krise weiter<br />
ausbilden wollen - wie etwa den angehenden Konstruktionsmechaniker<br />
Nick Lützkendorf, hier im Bild mit seinem Lehrmeister Enrico Schaaf (siehe<br />
Seite 14).<br />
Ausbildungsprämien – der „Wumms“ ist noch in Arbeit<br />
Das Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält Unterstützungszahlungen<br />
für kleine und mittelständische<br />
Ausbildungsbetriebe (KMU). Gemeint sind damit Unternehmen<br />
mit weniger als 250 Mitarbeitern, die von Pandemie<br />
und Eindämmung betroffen sind. Die gute Nachricht<br />
ist, die staatliche Unterstützung wird kommen –<br />
150 Millionen Euro in diesem Jahr und 350 Millionen<br />
Euro 2021. Die weniger gute lautet: Es sind noch nicht<br />
alle Bestimmungen klar, das heißt: wer wann welche<br />
Zahlung wofür erhält. Ein Blick auf den Sachstand am<br />
3. Juli <strong>2020</strong>.<br />
Nicht nachgelassen? Der Bund kündigt 2.000 Euro<br />
„Ausbildungsprämie“ an.<br />
Die Bedingungen zumindest sind formuliert: Einen Zuschuss<br />
von 2.000 Euro kann bekommen, wer sein „Ausbildungsniveau“<br />
im Jahr <strong>2020</strong> im Vergleich zu den drei<br />
Vorjahren nicht verringert hat. Verglichen werden dafür<br />
die Ausbildungsverträge, die für das Ausbildungsjahr<br />
<strong>2020</strong> vereinbart worden sind, mit dem Durchschnitt der<br />
Jahre 2017 bis 2019. Die Prämie gibt es für jeden für das<br />
Ausbildungsjahr <strong>2020</strong> abgeschlossenen Azubivertrag. Das<br />
Geld fließt nach dem Ende der erfolgreich beendeten<br />
Probezeit.<br />
Sogar mehr Azubis eingestellt? Dann zahlt der Bund<br />
3.000 Euro.<br />
Wer die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge<br />
verglichen mit dem Durchschnitt der vorangegangenen<br />
drei Jahre sogar steigert, soll 3.000 Euro Zuschuss pro<br />
Azubi bekommen. Die Zahlung erfolgt, wenn diese die<br />
Probezeit bestehen. Aber Achtung – für beide „Prämien“<br />
gilt Anfang Juli leider noch: Das genaue Antragsverfahren<br />
– vermutlich über die Arbeitsagentur – steht noch<br />
nicht fest.<br />
Weitere Unterstützungsleistungen müssen noch genauer<br />
definiert werden.<br />
Auch was weitere Unterstützungsangebote betrifft, ist zu<br />
Redaktionsschluss dieser <strong>Ausgabe</strong> noch wenig klar. Die<br />
Berliner Koalition ist sich einig, was sie fördern will, aber<br />
noch nicht, wie genau:<br />
• Unternehmen, die ihre Ausbilder weiter beschäftigen<br />
und nicht in Kurzarbeit schicken, können finanzielle Hilfen<br />
bekommen.<br />
• Für den Fall, dass ein KMU die Ausbildungsinhalte zeitweise<br />
nicht vermitteln kann, aber die Ausbildung fortsetzt,<br />
soll eine Förderung erfolgen.<br />
• Des Weiteren soll die Übernahme eines Insolvenzlehrlings<br />
und vorübergehend geförderte Verbund- oder<br />
Auftragsausbildung unterstützt werden.<br />
Alle diese Ankündigungen müssen erst durch eine Richtlinie<br />
untersetzt und konkretisiert werden, und dies dauert.<br />
Die IHK dringt gemeinsam mit den anderen gewerblichen<br />
Kammern weiter auf eine baldige digitale, einfache<br />
Lösung. Falls Neuigkeiten zu vermelden sind, finden Unternehmen<br />
diese unter www.halle.ihk.de.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Dr. Simone Danek<br />
Tel. 0345 2126-346<br />
sdanek@halle.ihk.de<br />
Dr. Sylvia Voigt<br />
Tel. 0345 2126-349<br />
svoigt@halle.ihk.de<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 21
SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
Mit guter Berufsorientierung<br />
Azubis gewinnen<br />
Eine gute Berufsorientierung ist elementar, um Jugendliche<br />
als potenzielle Azubis und künftige Fachkräfte zu gewinnen.<br />
Entsprechende Angebote sollten Schülerinnen<br />
und Schüler dabei unterstützen, eigene Stärken und Interessen<br />
zu erkennen, berufliche Perspektiven zu entwickeln<br />
und damit den Übergang von der Schule in den Beruf zu<br />
erleichtern.<br />
Die IHK gestaltet den Berufsorientierungsprozess seit vielen<br />
Jahren in Kooperation mit verschiedenen Partnern,<br />
um Ausbildungsunternehmen so beim Azubimarketing zu<br />
unterstützen. Den Betrieben stehen vielfältige Instrumente<br />
zur Verfügung, mit denen sie Jugendliche gezielt ansprechen<br />
können – auch in Zeiten eingeschränkter Kontaktmöglichkeiten.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Björn Bosse<br />
Tel. 0345 2126-332,<br />
bbosse@halle.ihk.de<br />
IHK-Lehrstellenbörse<br />
Mit der IHK-Lehrstellenbörse können Ausbildungsbetriebe<br />
freie Ausbildungsplätze und duale Studiengänge einfach<br />
und effizient bewerben. Zudem ist möglich, Praktikumsplätze<br />
zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler<br />
zu veröffentlichen.<br />
Die Angebote erscheinen kostenfrei unter www.ihk-lehrstellenboerse.de.<br />
Jugendliche können sie dort gezielt nach<br />
Berufen und Regionen filtern. Darüber hinaus lädt die<br />
Plattform mit Berufe-Steckbriefen, News oder Videos zum<br />
Stöbern ein. Auch auf den dazugehörigen Instagram- oder<br />
Facebook-Seiten erhalten die Nutzer wichtige Informationen<br />
und Tipps rund um das Thema Ausbildung.<br />
Seit kurzem bietet die Lehrstellenbörse ein weiteres Tool,<br />
das Azubis und Betriebe in der Coronakrise zusammenbringen<br />
soll. Unternehmen können unter dem Punkt „Weitere<br />
Kenntnisse und Qualifikationen“ angeben, dass sie<br />
auch Auszubildende suchen, die durch die Krise ihre Ausbildung<br />
verloren haben, etwa wegen Insolvenz.<br />
Passend dazu können Azubis über das unter „Azubi-Übernahme“<br />
hinterlegte Formular mit den Aus- und Weiterbildungsberatern<br />
der IHK Kontakt aufnehmen, um bei<br />
der Vermittlung an interessierte Unternehmen unterstützt<br />
zu werden.<br />
Unternehmen, die noch keine Zugangsdaten für einen<br />
kostenfreien Account haben, können diese unter<br />
www.ihk-lehrstellenboerse.de oder direkt per E-Mail an<br />
lehrstellenboerse@halle.ihk.de anfordern.<br />
AZUBI gesucht<br />
Zweimal jährlich erscheint das Berufsorientierungsmagazin<br />
„AZUBI gesucht“. Die Publikation<br />
entsteht in Kooperation von IHK, Handwerkskammer<br />
Halle (Saale), Bundesagentur für Arbeit<br />
und der Wochenspiegel-Verlags-GmbH &<br />
Co. KG. In dem etwa 150 Seiten starken Heft<br />
stellen Azubis ihre Ausbildungsberufe vor. So<br />
erfahren Schüler, die das Magazin kostenfrei<br />
von ihrer Schule erhalten, ungefiltert interessante<br />
Details über spezielle Ausbildungsberufe<br />
und Wissenswertes zur dualen Berufsausbildung.<br />
In einem umfangreichen Anzeigenteil<br />
können Ausbildungsunternehmen auf offene<br />
Ausbildungsplätze aufmerksam machen.<br />
Interessierte Unternehmen können sich für die Anzeigenschaltung<br />
direkt an die Wochenspiegel-Verlags-GmbH & Co. KG wenden:<br />
https://www.wochenspiegel-supersonntag.com/azubi-gesucht<br />
Josephine Kurth besucht die<br />
zehnte Klasse der Gemeinschaftsschule<br />
Heinrich<br />
Heine in Halle-Neustadt.<br />
Zu den verschiedenen Ausbildungsmöglichkeiten<br />
schaut sie sich schon einmal<br />
in der IHK-Lehrstellenbörse<br />
um.<br />
22<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
Ausbildungsbotschafter<br />
„ Wenn ich nach meinem Abitur einen Ausbildungsbotschafter getroffen<br />
hätte, dann wäre für mich womöglich einiges anders gelaufen. So habe ich<br />
mich erst nach dem Umweg über ein Studium für eine Ausbildung zum<br />
Automobilkaufmann bei der S&G Automobil GmbH entschieden – hier<br />
engagiere mich als Ausbildungsbotschafter, denn ich will jungen Menschen<br />
ersparen, den falschen Berufsweg einzuschlagen. Als Ausbildungsbotschafter<br />
berate ich Schüler auf Messen, in Schulen oder im BiZ über die beruflichen<br />
Perspektiven in meinem Ausbildungsbetrieb.<br />
Ich würde schon sagen, dass ich bei Gleichaltrigen gut und<br />
glaubhaft ankomme, auch, weil ich ihnen auf Augenhöhe vom<br />
Ausbildungsalltag erzähle. Ich versuche das auf lockere Art.<br />
Nichtdestotrotz sage ich aber auch: ,Leute nehmt die Ausbildung<br />
ernst!‘<br />
Aktuell haben zwei Azubis bei S&G angefangen, mit denen<br />
ich in direktem Kontakt war. Das freut mich sehr – ebenso<br />
wie die Wertschätzung meines Ausbildungsbetriebes. So<br />
bin ich mittlerweile regelmäßig als Beisitzer bei Bewerbungsgesprächen<br />
dabei und übernehme auch schon die<br />
jährlichen betrieblichen Einführungen der neuen Azubis.“<br />
Christopher Volkmann,<br />
Auszubildender zum Automobilkaufmann bei der S&G Automobil GmbH in Petersberg<br />
SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
Digitales Schwarzes<br />
Brett (DSB)<br />
An immer mehr weiterführenden Schulen und Gymnasien<br />
im IHK-Bezirk finden sich „Digitale Schwarze<br />
Bretter“ – große Monitore, die Schüler unter anderem<br />
mit Informationen zur Berufsorientierung versorgen.<br />
Die IHK Halle-Dessau finanziert mittlerweile<br />
an 15 Schulstandorten die Infrastruktur, um die duale<br />
Berufsausbildung in einem modernen Gewand zu bewerben.<br />
Unternehmen haben hier die Möglichkeit,<br />
sich mit einem Firmenprofil zu präsentieren. Die Jugendlichen<br />
können dieses auch in der dazugehörigen<br />
DSB-SchulApp abrufen.<br />
Wer sich als Ausbildungs- und Praktikumsbetrieb<br />
über das DSB bekannt machen möchte,<br />
kann sein Firmenprofil an die IHK senden:<br />
www.halle.ihk.de, Nr. 4368752.<br />
Das Projekt „Ausbildungsbotschafter“ hat die IHK im Jahr<br />
2019 gestartet. Ausbildungsbotschafter sind Azubis zumeist<br />
höherer Ausbildungsjahre, die an allgemeinbildenden<br />
Schulen im Rahmen von Berufsorientierungsprojekten<br />
ihren Ausbildungsberuf vorstellen. Im Vordergrund stehen<br />
dabei Berufe, die bei Schülern oftmals wenig bekannt sind,<br />
die aber sehr gute berufliche Perspektiven in der Region<br />
bieten. Im Vorfeld organisiert die IHK Seminare zu Präsentations-<br />
und Moderationstechniken und bereitet die<br />
Ausbildungsbotschafter so auf ihre Einsätze vor. Derzeit<br />
stehen im gesamten IHK-Bezirk fast 40 Ausbildungsbotschafter<br />
für Einsätze an Schulen oder auf Messen zur Verfügung.<br />
In Kürze werden die Ausbildungsbotschafter auch<br />
auf Instagram für die duale Berufsausbildung in der Region<br />
werben. Auf dem Kanal @teamazubi posten sie dann<br />
regelmäßig Botschaften aus ihrem Ausbildungsalltag.<br />
Seite 27<br />
Mehr Informationen<br />
zum Projekt unter<br />
www.halle.ihk.de,<br />
Nr. 4285850<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 23
SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
Junge Talente entdecken!<br />
Die Hallesche Gemeinschaftsschule Heinrich Heine ist eine von sechs Schulen<br />
im Land, die <strong>2020</strong> mit dem Förderpreis „BOF 5.000“ für ihr besonderes Engagement<br />
in der Berufsorientierung ausgezeichnet wurden. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“<br />
sprach mit Schulleiterin Mandy Rauchfuß.<br />
Frau Rauchfuß, was macht für Sie eine gute Berufsorientierung<br />
aus?<br />
Mandy Rauchfuß: Eine zukunfts- und berufsorientierende<br />
Erziehung beginnt von klein auf und bedarf der<br />
Mitwirkung aller Beteiligten. Wir als Schule schauen uns<br />
aktiv um, damit wir lernen, was unsere Schüler wirklich<br />
für das Leben brauchen und wie wir jeden Einzelnen<br />
nach seinen Möglichkeiten für die Zukunft vorbereiten<br />
können. Praktische Erfahrungen zu sammeln, ist dabei das<br />
A und O – etwa in unserem Projekt „Garten der Kulturen“,<br />
in dem die Schüler fächerübergreifend und praxisnah,<br />
aber auch wissenschaftlich arbeiten können. Hier, wie in<br />
all unseren Projekten, entwickeln sie nicht nur praktische<br />
Kompetenzen, sondern entdecken zudem neue Interessensfelder<br />
und mögliche Berufsbilder.<br />
Welche Maßnahmen eignen sich für welche Schüler?<br />
Rauchfuß: In Anbetracht der sich ändernden Berufswelt<br />
beziehen wir schon die Fünftklässler intensiv in die digitale<br />
Bildung ein. Sie lernen programmieren, arbeiten in allen<br />
Fächern mit dem Tablet und sind in der Lage zu recherchieren.<br />
Ab Klasse 7 nehmen die Schüler an externen<br />
Kompetenzfeststellungsverfahren teil, führen einen Berufswahlpass,<br />
sind aktiv in AGs und Kursen, die sich mit<br />
Berufsorientierung befassen, üben sich im Bewerbertraining<br />
und besuchen Informationsveranstaltungen. Ab<br />
Klasse 8 absolvieren unsere Schüler Betriebspraktika, wir<br />
organisieren Praxislerntage und Berufsorientierungsmessen.<br />
Ein wichtiger Bestandteil sind die Projektwochen<br />
zum Thema "Tu Gutes - Nachwuchs für das Ehrenamt".<br />
Wie lief die von Ihnen organisierte Berufsmesse?<br />
Rauchfuß: Die Berufswahlmesse haben Schüler der zehnten<br />
Klassen für die „Neuner“ vorbereitet und mit Hilfe fester<br />
Kooperationspartner durchgeführt. Hierzu wurden<br />
Etagen in Arbeitswelten eingeteilt - beispielsweise „Restaurant-<br />
und Hotelwesen“. Alle Schüler nahmen ihre Aufgaben<br />
sehr ernst. Die Jüngeren gingen in kleinen Gruppen<br />
mit Klemmbrett und Fragenkatalog von Raum zu<br />
Raum, die Großen übernahmen die Rolle als Mentoren.<br />
Die Fragen stellte Isabel Reimann.<br />
Ausgezeichnete Berufsorientierung<br />
Wie innovative und jugendgerechte Berufsorientierung<br />
aussehen kann, zeigen sechs allgemeinbildende<br />
Schulen im südlichen Sachsen-Anhalt. Im<br />
Rahmen des Förderpreises „BOF 5.000“, initiiert<br />
von Handwerkskammer Halle (Saale) und IHK,<br />
wurden sie für ihr außergewöhnliches Engagement<br />
mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt<br />
5.000 Euro ausgezeichnet. Eine Jury aus Kammern,<br />
Vertretern des Landes und des Netzwerks „Berufswahl-SIEGEL“<br />
hatte die Projekte eingesehen und<br />
bewertet. Für Ende <strong>2020</strong> ist eine neue Ausschreibung<br />
geplant.<br />
Mehr Informationen unter<br />
www.halle.ihk.de, Nr. 4540202<br />
Mit dem „BOF 5.000“ ausgezeichnet: Mandy Rauchfuß, Schul leiterin<br />
der Gemeinschaftsschule Heinrich Heine in Halle (Saale), erhält<br />
von Dr. Simone Danek, IHK-Geschäftsführerin für Aus- und<br />
Weiterbildung, einen Scheck in Höhe von 700 Euro.<br />
„<br />
Elementar ist,<br />
die Jugendlichen<br />
kontinuierlich<br />
zu<br />
fördern und<br />
individuell zu<br />
begleiten, um<br />
ihre Talente<br />
und Potenziale<br />
zu erkennen<br />
und sie Kompetenzen<br />
wie<br />
Eigenverantwortung<br />
und<br />
Selbstständigkeit<br />
erwerben<br />
zu lassen.“<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Aus- und Weiterbildung<br />
Dr. Simone Danek<br />
Tel. 0345 2126-346<br />
sdanek@halle.ihk.de<br />
Dr. Sylvia Voigt<br />
Tel. 0345 2126-349<br />
svoigt@halle.ihk.de<br />
24<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
Social-Media-Kanäle<br />
„<br />
SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
Die Relaxdays GmbH ist auf den Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook<br />
und Twitter unterwegs, zudem nutzen wir den eigenen Unternehmens-Blog sowie<br />
Xing und LinkedIn. Hier präsentieren wir uns nicht nur als Arbeitgeber, sondern<br />
kommunizieren aktiv mit unseren Interessenten, zum Beispiel mit potenziellen<br />
Auszubildenden. Unser Ziel ist es, dass sich künftige Azubis auf Berufsfindungsmessen<br />
ein realistisches Bild über die Ausbildung bei Relaxdays machen und dieses<br />
authentisch über ihre Social-Media-Kanäle teilen.<br />
Sehr gut funktioniert hat das zum Beispiel über unseren Fotobus. Unter anderem bei<br />
der "Chance <strong>2020</strong>" in Halle (Saale) konnten Besucher im Inneren eines Old-Timer-Bullies kreative Fotos<br />
machen und diese sowohl analog als auch digital per E-Mail mitnehmen – und natürlich bei Instagram und<br />
Co. teilen. Der Fotobus erwies sich für uns als sehr erfolgreiches Konzept, welches durch die coronabedingte<br />
Verschiebung von Veranstaltungen in seiner Dynamik leider etwas gehemmt wurde."<br />
Vanessa Winkelmann,<br />
Assistenz der Geschäftsführung und Personalmanagement bei der Relaxdays GmbH in Halle (Saale)<br />
Beratung von Studienzweiflern<br />
Die Aus- und Weiterbildungsberater der IHK bieten Beratungen<br />
für Studienzweifler und -abbrecher an, um diesen<br />
die Berufs- und Karrierewege einer dualen Ausbildung<br />
zu vermitteln. Dazu sind sie regelmäßig an verschiedenen<br />
Hochschulen im südlichen Sachsen-Anhalt präsent. Zusätzlich<br />
betreibt die IHK mit Partnern des Fachkräfte -<br />
sicherungspaktes des Landes Sachsen-Anhalt die Internetplattform<br />
www.queraufstieg.de. Darüber steht Studienzweiflern<br />
ein landesweites Beratungsnetzwerk zur<br />
Verfügung.<br />
Zu allen hier vorgestellten<br />
Möglichkeiten beraten<br />
die Aus- und<br />
Weiterbildungsberater<br />
der IHK kompetent und<br />
passgenau.<br />
www.halle.ihk.de,<br />
Nr. 624760<br />
Anzeige
SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
Zusammenarbeit mit Schulen<br />
„<br />
Durch einen Themenelternabend in meiner ehemaligen Schule habe ich<br />
das Unternehmen Opterra kennengelernt, das mich sehr angesprochen hat.<br />
Daraufhin meldete ich mich beim Girl’s Day an, um einen weiteren Einblick<br />
in den Betrieb zu bekommen. Dieser hat mir so gut gefallen, dass<br />
ich mich im Sommer für ein zweiwöchiges Praktikum in der sogenannten<br />
Anwendungsberatung bewarb. Die Chemie hat gestimmt – nun bin<br />
ich bereits im dritten Lehrjahr, habe meine theoretische Prüfung hinter<br />
mir und warte auf den praktischen Teil. Rückblickend haben mir die<br />
Maßnahmen zur Berufsorientierung sehr viel gebracht. Besonders das<br />
Praktikum war für beide Seiten ideal, um sich gegenseitig kennenzulernen.“<br />
Mareike Göritzer, im dritten Ausbildungsjahr zur Baustoffprüferin bei der OPTERRA Zement GmbH in Karsdorf<br />
Eine ideale Möglichkeit, den eigenen Betrieb bei Jugendlichen<br />
bekannt zu machen, sind Schulkooperationen.<br />
Aktions- oder Projekttage eignen sich beispielsweise gut,<br />
um das Unternehmen zu präsentieren und gemeinsam<br />
mit den Schülern etwas auf die Beine zu stellen. Bei Betriebshospitationen<br />
oder dem „Girls‘ Day“ bzw. „Boys‘<br />
Day“ lernen nicht nur die Jugendlichen das Unternehmen<br />
als Arbeitgeber kennen, auch die Firma selbst kann sich<br />
einen ersten Eindruck von potenziellen Bewerbern machen.<br />
Auch die Aus- und Weiterbildungsberater der IHK<br />
sind regelmäßig an Schulen, um in Vorträgen oder Workshops<br />
das Interesse an einer dualen Berufsausbildung zu<br />
wecken. Sie bieten zudem gezielt Aktionen an, etwa die<br />
Last-Minute-Wochen für die Ausbildung. Hier machen sie<br />
kurz vor den Sommerferien unentschlossene Schüler auf<br />
offene Ausbildungsplätze aufmerksam.<br />
Die Aus- und Weiterbildungsberater<br />
der IHK<br />
vermitteln interessierten<br />
Ausbildungsunternehmen<br />
gern Kontakte zu<br />
passenden Schulen.<br />
Kontakt:<br />
www.halle.ihk.de,<br />
Nr. 3676<br />
Messen<br />
Die klassischen Messen zur Berufsorientierung (BO) waren<br />
bislang eines der meistfrequentierten BO-Instrumente<br />
– zu erkennen an der Veranstaltungs- und Ausstellerdichte.<br />
Durch die Corona-Pandemie und die damit<br />
verbundenen Einschränkungen bei der Durchführung<br />
von Veranstaltungen sind einige Anbieter auf Online-<br />
Ausbildungsmessen umgestiegen, so auch das „Institut<br />
für Talententwicklung GmbH“ (IfT). Die IHK beteiligt sich<br />
jährlich an der vom IfT organisierten vocatium-Messe in<br />
Dessau-Roßlau – in diesem Jahr in digitaler Form als<br />
parentum.online-Messe organisiert. Dort hat die IHK<br />
Jugendliche bei ihrer Ausbildungsplatzsuche unterstützt<br />
und Fragen rund um das Thema Ausbildung beant -<br />
wortet.<br />
Das IfT bietet insgesamt<br />
60 parentum.online-<br />
Messen in ganz<br />
Deutschland an. Mehr<br />
Informationen unter<br />
www.parentum.de/<br />
online<br />
Ausbildungsberatungen online<br />
Mit Beginn des neuen Schuljahres werden die IHK-Ausbildungsberater<br />
auch per Video-Chat für Ausbildungsinteressierte<br />
zur Verfügung stehen. So können Jugendliche<br />
schnell und unkompliziert in Kontakt mit den Ausbildungsexperten<br />
treten, um Antworten auf ihre Fragen<br />
rund um das Thema Ausbildung zu erhalten. Dabei wird<br />
es sowohl feste Sprechzeiten als auch die Möglichkeit einer<br />
unmittelbaren Kontaktaufnahme geben.<br />
Mehr Informationen<br />
unter www.halle.ihk.de,<br />
Nr. 3676<br />
26<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
@team.azubi geht online<br />
SCHWERPUNKT AKTION BERUFSORIENTIERUNG <strong>2020</strong><br />
Den ersten Schritt in die berufliche Zukunft dem Zufall<br />
überlassen? Leider immer noch oft Realität bei den Fachkräften<br />
von morgen. Zwar hat sich schon einiges getan,<br />
um die Berufsorientierung zu verbessern. Trotzdem sind<br />
immer noch viele spannende Ausbildungsberufe zu<br />
wenig bekannt, oder die Jugendlichen haben ungenaue<br />
Vorstellungen von den unterschied lichen Berufsbildern.<br />
Junge Leute, die selbst mitten in ihrer Ausbildung stecken,<br />
sollen genau das ändern und als Botschafter fungieren<br />
– und das jetzt auch auf Insta gram. Im Gespräch<br />
mit Frank Weidner, Ausbilder bei der JC Eckardt GmbH in<br />
Merseburg<br />
Bei einem Workshop lernten sich die Ausbildungsbotschafter<br />
kennen und entwickelten gemeinsam erste Posting-Ideen.<br />
Sie bilden in Ihrem Unternehmen seit 2011 aus. Was sind<br />
Ihre Erfahrungen? Wissen die jungen Leute, auf was sie<br />
sich einlassen?<br />
Frank Weidner: Teils, teils. Schulabgänger, die direkt<br />
nach ihrem Abschluss zu uns kommen, haben oftmals<br />
wenig Vorstellungen, was sie erwartet. Sie kennen das Berufsbild<br />
und die Aufgaben meist nur sehr oberflächlich.<br />
Das kann natürlich zu Frustrationen führen. Hierfür<br />
braucht es noch gezieltere Maßnahmen zur Berufsorientierung.<br />
Bei Jugendlichen, die vorher schon eine Ausbildung<br />
angefangen oder abgeschlossen haben oder nach<br />
der Bundeswehr zu uns gestoßen sind, war das häufig etwas<br />
anders – mitunter liegt das sicher auch am fortgeschrittenen<br />
Alter.<br />
Ein Azubi aus Ihrem Unternehmen<br />
ist schon als IHK-Ausbildungsbotschafter<br />
unterwegs.<br />
Künftig wird er auch auf Instagram<br />
zeigen, wie sein Berufsalltag<br />
als Mechatroniker aussieht.<br />
Was erhoffen Sie sich von der<br />
Initiative?<br />
Weidner: So einiges (lacht).<br />
Unser Ausbildungsbotschafter Paulius Stucinskas hat sich<br />
nach seinem Abitur im ersten Schritt für einen praxisorientierten<br />
Ausbildungsberuf entschieden. Das ist toll. Denn<br />
viele studieren direkt, weil sie sich – aber<br />
auch ihre Eltern oder Großeltern – bessere<br />
Karrierechancen und einen höheren Verdienst<br />
erhoffen. Dabei bietet eine duale Berufsausbildung<br />
mindestens genauso gute Perspektiven.<br />
Die Idee, dass Azubis genau das Gleichaltrigen<br />
vermitteln sollen, finden wir super.<br />
Und wenn wir so bei den jungen Instagramern<br />
als spannender und potenzieller Ausbildungsbetrieb<br />
wahrgenommen werden,<br />
umso besser.<br />
Sind Sie als Unternehmen schon anderweitig<br />
auf den Sozialen Medien präsent?<br />
Weidner: Bisher nur auf Facebook. Die Initiative<br />
der IHK und der Handwerkskammer<br />
bietet uns die Möglichkeit, dies gemeinsam<br />
mit Fachleuten weiter auszubauen. Die Ausbildungsbotschafter<br />
wurden professionell geschult und stehen im<br />
ständigen Kontakt mit den Verantwortlichen der Kammern.<br />
Und auch wir als Unternehmen sind im gesamten<br />
Prozess mit eingebunden. Veröffentlicht wird nur, wenn<br />
wir zustimmen. Eine prima Sache für einen guten Zweck.<br />
Die Fragen stellte Nadine Behrendt.<br />
Lust mitzumachen?<br />
Ausbildungsunternehmen und Azubis, die auf<br />
Instagram Einblicke in ihren Berufsalltag geben<br />
wollen, können sich gerne an die IHK wenden.<br />
Die Kollegen freuen sich über ein wachsendes<br />
Azubi-Team.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Presse- und<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Nadine Behrendt<br />
Tel. 0345 2126-254<br />
nbehrendt@halle.ihk.de<br />
JC Eckardt GmbH<br />
Frank Weidner<br />
Agnerstraße 8<br />
06217 Merseburg<br />
Tel. 03461 771125<br />
www.jc-eckardt.de<br />
Mehr Informationen unter<br />
www.teamazubi.de<br />
@team.azubi ist eine<br />
Gemeinschaftsinitiative der<br />
Industrie- und Handelskammer<br />
Halle-Dessau und<br />
der Handwerkskammer<br />
Halle (Saale).<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 27
WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
VOLLVERSAMMLUNG<br />
Rezept gegen Corona: Mehr<br />
Marktwirtschaft!<br />
Die Coronakrise trifft die <strong>Wirtschaft</strong> hart. Strukturelle Schäden drohen, wenn Geschäftsbereiche<br />
eingestellt werden müssen, Insolvenzen zunehmen und Arbeitsplätze<br />
verloren gehen. Um wirksam gegenzusteuern, braucht es eine Politik mit<br />
ordnungspolitischem Kompass – mit fairem Wettbewerb und offenen Märkten.<br />
Die IHK-Vollversammlung hat dazu Anfang Juli ein Positionspapier verabschiedet.<br />
Tenor: Konjunkturprogramme allein genügen nicht.<br />
Zukunftspaket: Gute Ansätze, aber ...<br />
Die Bundesregierung hat ein „Zukunftspaket“ geschnürt. Die geplanten<br />
Maßnahmen enthalten aus Sicht der Vollversammlung durchaus<br />
begrüßenswerte Ansätze – etwa die umfangreichen Investitionsprogramme<br />
im Gesundheits-, Bildungs- und Verkehrssektor sowie die digitalen<br />
Infrastrukturvorhaben. „Das Zukunftspaket ist jedoch aus unserer<br />
Sicht längst nicht ausreichend, da es die Chance verpasst,<br />
wichtige strukturelle Reformen anzuschieben“, heißt es im Positionspapier.<br />
Die gewählten Vertreter von 55.000 regionalen Unternehmen<br />
mahnen Reformen an, etwa bei den Unternehmenssteuern. Außerdem<br />
bringt das Papier Modelle öffentlich-privater Partnerschaft ins Spiel,<br />
beispielsweise einen gemeinsamen Investitionsfonds der öffentlichen<br />
Hand mit der Kreditwirtschaft.<br />
Belastungsmoratorium: Wachstumshemmer verschieben<br />
Als kurzfristige Maßnahme schlägt die Vollversammlung ein „Belastungsmoratorium“<br />
vor. Bislang geplante Maßnahmen, „die drohen, die<br />
Erholung der wirtschaftlichen Dynamik zu behindern“, sollten verschoben<br />
werden. Das betrifft etwa das „Gesetz zur Stärkung der Integrität<br />
der <strong>Wirtschaft</strong>“, unter dem unscheinbaren Titel entstände über<br />
ein Verbands sanktionengesetz faktisch ein neues Unternehmensstrafrecht:<br />
Firmen sollen für Straftaten ihres Führungspersonals he-<br />
rangezogen werden, ohne dass organisatorische Schutzmaßnahmen<br />
dabei angemessen berück sichtigt werden. Außerdem auf den Prüfstand<br />
gehören nach Meinung der Vollversammlung: der neue nationale<br />
Zertifikatehandel für Brennstoffe, ein mögliches Homeoffice-Gesetz,<br />
die Kassenrichtlinie, Einschränkungen sachgrundloser Befristung,<br />
das neue Energielabel, die abgeschaffte Möglichkeit, Drittstrommengen<br />
zu schätzen und Regelungen zur Sustainable Finance.<br />
„<br />
Schauen wir nach vorn: Bis ein Impfstoff gegen dieses Virus gefunden ist, ist die<br />
Bedrohung nicht vorbei. Die Staatsverschuldung, die in dieser Krise aufgetürmt<br />
wurde und wird, ist schwindelerregend. Wir müssen deshalb unsere <strong>Wirtschaft</strong><br />
rasch in Tritt bringen und gut in Gang halten. Dazu beitragen soll auch das<br />
heute von der Vollversammlung diskutierte weitere Positionspapier für einen<br />
Weg aus der Krise. In Sachsen-Anhalt haben wir das Glück, dass wir oft kurze<br />
Wege zur Politik nutzen können – gehen wir also gemeinsam an die Arbeit.“<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel,<br />
Präsident<br />
28<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
Bessere Rahmenbedingungen auf die Reformagenda<br />
Bedingungen für unternehmerisches Handeln<br />
verbessern und Luft für Investitionen schaffen<br />
– auf der politischen Reformagenda sollten<br />
ab 2021 wesentliche Entlastungsschritte<br />
für Unternehmen stehen: in der Steuerpolitik<br />
beispielweise die Abschaffung der Gewerbesteuer.<br />
Zudem sollte die Steuerbelastung auf<br />
EU-Durchschnitt sinken. Arbeitsmarktpolitische<br />
Signale würden von einem Aufschub für<br />
Mindestlohnanpassungen, dem Ende der Diskriminierung<br />
der Arbeitnehmerüberlassung<br />
sowie der Modernisierung der Arbeitszeit -<br />
vorschriften ausgehen. Für Bürokratieabbau<br />
sorgt es, Genehmigungen zu beschleunigen,<br />
Melde- und Berichtspflichten auf Notwendigkeit<br />
zu prüfen sowie Aufbewahrungsfristen<br />
zu kürzen. Nicht zuletzt ist der Rotstift bei<br />
Gebühren und Abgaben gefragt. So sollten die<br />
Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge<br />
zurückgenommen, der Rundfunkbeitrag unternehmensfreundlich<br />
gestaltet werden.<br />
„<br />
Jörg Schlichting,<br />
Vizepräsident und Mitglied des Arbeitskreises Außenwirtschaft<br />
Der erste Schock über Auftragsstornierungen und Lieferengpässe ist überwunden.<br />
Kapitalintensive Investitionen werden jedoch vielfach erst einmal auf Eis<br />
gelegt bleiben. Hier gilt es, die Investitionsanreize zu verstärken. Zudem brauchen<br />
die Unternehmen passende Rahmenbedingungen – Stichwort: Protektionismus<br />
abwehren. Allein mit der Belieferung des deutschen Marktes kann heute<br />
kaum noch ein Industriebetrieb überleben. Wir appellieren daher an die Politik,<br />
sich für offene Märkte einzusetzen. Eine Chance dafür bietet die kommende deutsche<br />
EU-Ratspräsidentschaft.“<br />
Nicht die Vollversammlung, sondern die Vizepräsidenten versammelten sich im Ludwig-Wucherer-Saal. Für die erste virtuelle Sitzung in der 175-jährigen Geschichte der IHK wurden die<br />
anderen Unternehmensvertreter per Videokonferenz hinzugeschaltet.<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 29
WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
„<br />
Insgesamt ist die mitteldeutsche Chemie vergleichsweise gut durch die vergangenen<br />
Wochen gekommen. Wie es weitergeht, wird davon abhängen, wie die<br />
Entwicklung in unseren Abnehmerbranchen der Investitions- und Konsumgüterindustrie<br />
– im In- und Ausland - verlaufen wird und wie sich die politischen<br />
Rahmenbedingungen entwickeln. Dazu gehören vor allem die Energiepreise.<br />
Ungelöst ist auch, wie die mit dem Kohleausstieg einhergehenden Kostensteigerungen<br />
kompensiert werden sollen. Weitere Belastungen sind durch die Umsetzung<br />
des Green Deals zu erwarten. Corona hat den Gesetzgeber diesbezüglich leider nur<br />
kurzzeitig aufhalten können.“<br />
Dr. Christof Günther,<br />
Vizepräsident und Vorsitzender des Arbeitskreises Energiepolitik<br />
Klimaschutz neu justieren<br />
Die Coronakrise hat gezeigt, wie sich Emissionsmengen<br />
drastisch von einem Tag auf<br />
den anderen reduzieren lassen. Dabei wurde<br />
aber ebenso deutlich, welche gewaltigen<br />
Schäden dadurch in <strong>Wirtschaft</strong> und Gesellschaft<br />
entstehen. Klimaschutz muss deshalb<br />
wieder sowohl volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
als auch tatsächliche Vermeidungspotenziale<br />
in den Blick nehmen<br />
und bewerten. Klimapolitik sollte hier lediglich<br />
den Rahmen setzen, einen technologieoffenen<br />
Ansatz verfolgen sowie die Entscheidungen<br />
des Marktes integrieren. Das<br />
passende Instrument ist der europäische<br />
Emissionshandel, der konsequent zu nutzen<br />
und zu erweitern ist. „Sonderregelungen zur<br />
Förderung bestimmter Energieträger – wie<br />
zum Beispiel das Erneuerbare-Energien-<br />
Gesetz – wären entbehrlich und sollten abgeschafft<br />
werden.“<br />
Kohleausstieg: Strukturbruch vermeiden<br />
Der mit dem Kohleausstieg verbundene Wandel<br />
darf keinen Strukturbruch bedeuten. Bisher<br />
bleiben die von der Bundesregierung vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen jedoch weit<br />
hinter dem Kompromiss der „Kohlekommission“<br />
von Anfang 2019 zurück – und setzen<br />
großteils auf Investitionen, welche die öffentliche<br />
Hand kofinanzieren muss. Deshalb<br />
besteht die Gefahr, dass Länder und Kommunen<br />
die Mittel nicht ausschöpfen, um ihre<br />
angespannten Haushalte nicht zu belasten.<br />
Zudem zehrt die Coronakrise das Eigenkapital<br />
der Unternehmen auf, was Wachstumsimpulse<br />
aus eigener Kraft einschränkt. Mehr<br />
denn je ist somit die im Kohlekompromiss<br />
vorgesehene Förderung privater Investitionen<br />
in der Region nötig. Doch derartige Schritte<br />
fehlen im Gesetzespaket zur Strukturstärkung<br />
und zum Kohleausstieg. „Eine verlässliche<br />
<strong>Wirtschaft</strong>spolitik erfordert jedoch verbindliche<br />
Zusagen der Bundesregierung für<br />
die Region.“<br />
Räumlich entfernt, und dennoch nah:<br />
Der IHK-Präsident wandte sich per Videokonferenz<br />
an die zugeschalteten Vollversammlungsmitglieder.<br />
30<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
„<br />
WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
In großen Teilen herrscht im Gastgewerbe, der Reise- und Freizeitwirtschaft<br />
zumindest Unzufriedenheit mit der derzeitigen Lage – teilweise immer noch Existenzangst<br />
und -not. Unternehmen, die von Event- und Kulturangeboten leben,<br />
leiden unter Betriebsverboten. In der Reisewirtschaft droht kleinen Unternehmen<br />
die Insolvenz, Reisebüros verzeichnen Buchungsrückgänge oder Stornierungen.<br />
Die Hygiene- und Schutzmaßnahmen verursachen Mehrkosten, die bei<br />
den verordneten Umsatzeinschränkungen kaum zu kompensieren sind. Der Verlust<br />
von Gästen wirkt längerfristig nach. In zahlreichen Abstimmungsrunden mit dem<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sministerium ringen wir um die bestmögliche touristische Vermarktung unseres Reiselandes.“<br />
Thies Schröder,<br />
Vizepräsident und Mitglied des Tourismusausschusses<br />
„<br />
Sorge bereitet derzeit vor allem die Kaufzurückhaltung sowie Überkapazitäten<br />
von Saisonware und volle Lager. Vor diesem Hintergrund hatten wir uns, als die<br />
7. sachsen-anhaltische Eindämmungsverordnung erarbeitet wurde, für eine weitere<br />
Erleichterung stark gemacht: Künftig sollte eine Mund-Nasen-Bedeckung<br />
dort verzichtbar sein, wo der Mindestabstand gewährleistet werden kann. Leider<br />
bisher vergeblich – und äußerst bedauerlich! Erfreulich ist hingegen, dass etliche<br />
unserer Handlungsempfehlungen zur Wiederbelebung des Einzelhandels umgesetzt<br />
wurden. Noch offen bleibt, wie es mit der Sonn- und Feiertagsöffnung nach<br />
Auslaufen der Eindämmungsverordnungen weitergeht.“<br />
Daniel König,<br />
Vizepräsident und Vorsitzender des Handelsausschusses<br />
„<br />
Der größte Teil der Ausbildungsbetriebe will weiterhin Azubis einstellen! Allerdings<br />
fehlt es mitunter an geeigneten Bewerbern. Coronabedingt mussten etliche<br />
Berufsorientierungsmaßnahmen ausfallen. Die IHK wird mithelfen, diese Lücke<br />
zu schließen – etwa durch unsere Ausbildungsberater, die in den Schulen für die<br />
duale Berufsausbildung werben. Finanzielle Unterstützung erhalten die Betriebe<br />
von Seiten des Bundes: mit einer Prämie für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag<br />
– wenn sie ihr Ausbildungsengagement beibehalten oder erhöhen –<br />
oder wenn sie trotz Kurzarbeit weiter ausbilden. Dass es hier eine bundeseinheitliche<br />
Regelung geben soll, ist auch auf die Beharrlichkeit der gewerblichen Kammern zurückzuführen.“<br />
Kerstin Kühne,<br />
Vizepräsidentin und Vorsitzende des Arbeitskreises Bildung<br />
Das vollständige Positionspapier<br />
finden interessierte Unternehmer<br />
unter www.halle.ihk.de, Nr. 4836832.<br />
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WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
INTERESSENVERTRETUNG<br />
32<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
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WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
„Ein gelungenes Stück<br />
Interessenvertretung“<br />
Gerade die heimischen Hoteliers und Gastwirte<br />
waren besonders lange von der Covid-<br />
19-Eindämmung betroffen. Der künftige geschäftliche<br />
Erfolg hängt davon ab, wie<br />
weitere Lockerungen genau aussehen. In<br />
Sachsen-Anhalt hat sich auf Initiative des<br />
<strong>Wirtschaft</strong>sministeriums die „Task Force Tourismus“<br />
mit Vertretern aus Praxis und Verwaltung<br />
gebildet, die unter anderem ein gemeinsames<br />
Hygiene- und Schutzkonzept für<br />
die Branche erarbeitet hat. IHK-Vizepräsident<br />
Michael Pirl ist als Vorsitzender des Tourismusausschusses<br />
mit dabei – unterstützt von<br />
IHK-Geschäftsführerin Antje Bauer. Weitere<br />
Mitstreiter kommen etwa vom Deutschen Hotel-<br />
und Gaststättenverband (DEHOGA) und<br />
dem Landestourismusverband Sachsen-Anhalt<br />
sowie Städte- und Gemeindebund.<br />
Die „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“ fragte Michael<br />
Pirl über seine Erfahrungen in dieser<br />
„Task Force“.<br />
Herr Pirl, mit welchem Gefühl haben Sie an<br />
der Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe teilgenommen?<br />
Michael Pirl: Ehrlich gesagt, mit sehr gemischten<br />
Gefühlen. Die erste Runde fand am<br />
7. Mai <strong>2020</strong> zu einer Zeit statt, als die Politik<br />
faktisch ein Berufsverbot für viele Unternehmerinnen<br />
und Unternehmer im Land verhängt<br />
hat. Uns Hoteliers und Gastwirten<br />
fehlte wegen der Pandemie lange die Perspektive,<br />
wann und wie es weitergehen<br />
würde. Das hat meinen Betrieb ebenso belastet<br />
wie den vieler Kolleginnen und Kollegen.<br />
Als dann diese Arbeitsgruppe zusammenfand,<br />
um über die Rahmenbedingungen für Lockerungen<br />
und Öffnungen zu diskutieren, wir<br />
also aktiv mitgestalten konnten, da haben wir<br />
uns nicht mehr so … „ausgeliefert“ gefühlt.<br />
Dann fällt Ihre Bilanz positiv aus?<br />
Pirl: Größtenteils. Dass wir immer wieder<br />
Vorschläge für nachfolgende Eindämmungsverordnungen<br />
einbringen und ein tragfähiges<br />
Hygiene- und Schutzkonzept für Hotellerie<br />
und Gastronomie erarbeiten und mittlerweile<br />
auch wieder leichtern konnten, das war schon<br />
ein gelungenes Stück Interessenvertretung.<br />
Ich bin allerdings nicht mit allem glücklich,<br />
gerade für Buffets – bis Ende Juni überhaupt<br />
nicht gestattet – wäre aus meiner Sicht unter<br />
erweiterten Schutzmaßnahmen schon<br />
sehr viel früher eine großzügigere Regelung<br />
vertretbar gewesen. Aber gut, in einem solchen<br />
Gremium können Sie natürlich nie alles<br />
zu 100 Prozent durchsetzen und die dort getroffenen<br />
Vereinbarungen müssen ja auch<br />
erst noch Mehrheiten im Kabinett finden.<br />
Die Anfang Mai dieses Jahres vom Landeswirtschaftsminister<br />
Prof. Armin Willingmann (r.) einberufene „Task Force<br />
Tourismus“ hat unter anderem ein gemeinsames Hygieneund<br />
Schutzkonzept für die Branche erarbeitet. Michael Pirl<br />
(3. v. r.), IHK-Vizepräsident und Tourismusausschussvorsitzender,<br />
bringt gemeinsam mit IHK-Geschäftsführerin Antje<br />
Bauer (2. v. r.) regelmäßig die Belange und Forderungen der<br />
regionalen Unternehmen in das Gremium mit ein.<br />
… und was fehlt Ihnen außerdem noch?<br />
Pirl: Ich hätte mir auch mit Blick auf die größeren<br />
Veranstaltungen mehr Flexibilität gewünscht.<br />
Natürlich muss der Gesundheitsschutz<br />
der Besucher immer Vorrang haben,<br />
aber auch hier wäre – denke ich – mit Abstandsregelungen<br />
und Mundschutz mehr<br />
möglich.<br />
Die Tourismusunternehmen müssen vorausplanen<br />
können und brauchen deshalb eine<br />
langfristige Perspektive. Thema Vermarktung:<br />
Wie geht die Tourismuswerbung für unser<br />
Land weiter? Thema Digitalisierung: Wer unterstützt<br />
uns beim Datenschutz? Da ist es<br />
gut, dass die „Task Force“ weiter tagt …<br />
Die Fragen stellte Markus Rettich.<br />
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WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
AUSSCHÜSSE UND ARBEITSKREISE<br />
Protektionismus abwehren –<br />
Europa stärken<br />
Bereits vor der Coronakrise haben die globalen<br />
Handelskonflikte und -hemmnisse zugenommen.<br />
Der Trend zum Protektionismus hat<br />
sich in der Krise noch verstärkt. Diese Entwicklung<br />
belastet die deutsche <strong>Wirtschaft</strong> in<br />
einem nie dagewesenen Ausmaß. Denn sie ist<br />
auf offene Märkte und gute Regeln für Handel<br />
und Investitionen angewiesen.<br />
Die IHK Halle-Dessau fordert deshalb die Politik<br />
in Deutschland und der EU auf, alles da-<br />
für zu tun, Hürden abzubauen und neue gar<br />
nicht erst entstehen zu lassen. Die anstehende<br />
deutsche EU-Ratspräsidentschaft von<br />
Juli bis Dezember <strong>2020</strong> bietet die große<br />
Chance, die europäische Führungsrolle weltweit<br />
zu sichern und sich für offene Märkte<br />
einzusetzen.<br />
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag<br />
(DIHK) hat entsprechende handelspolitische<br />
Forderungen erarbeitet; die Mitglieder<br />
des Arbeitskreises Außenwirtschaft<br />
der IHK Halle-Dessau haben diese in ihrer<br />
letzten Sitzung diskutiert und unterstützen<br />
die Forderungen des DIHK.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
International<br />
Birgit Stodtko<br />
Tel. 0345 2126-274,<br />
bstodtko@halle.ihk.de<br />
Ausgewählte handelspolitische<br />
Forderungen für die deutsche Ratspräsidentschaft<br />
Protektionismus abwehren:<br />
Die Coronakrise führt die Bedeutung internationaler<br />
Wertschöpfungsketten auf<br />
Grundlage von regelbasiertem Handel vor<br />
Augen. Diese zu erhalten, muss höchste<br />
Priorität haben. Ein fortschreitender Protektionismus,<br />
vor allem in Form von Zöllen<br />
und Lokalisierungszwängen, muss<br />
unbedingt verhindert werden.<br />
Zukünftige Beziehungen mit UK<br />
regeln:<br />
Für die Unternehmen ist es wichtig,<br />
den EU-Binnenmarkt zu schützen und<br />
Planungs sicherheit zu schaffen. Die Beziehungen<br />
„EU-UK“ sind nachhaltig,<br />
dynamisch und umfassend zu gestalten.<br />
Dazu gehört es auch, faire Wettbewerbsbedingungen<br />
sicherzustellen.<br />
Zollentrümpelung und -digitalisierung<br />
beschleunigen:<br />
Die Ursprungsregeln und deren Nachweis in<br />
allen Handelsabkommen sollten möglichst<br />
einfach sein – inklusive eines dazu bereitgestellten<br />
Kalkulationsprogramms. Lieferantenerklärungen<br />
innerhalb der EU sind unbedingt<br />
zu vereinfachen. Zum einen ließe sich so der<br />
große bürokratische Aufwand für die Unternehmen<br />
verringern, zum anderen wäre ein<br />
standardisierter elektronischer Datenaustausch<br />
möglich.<br />
EU-Mercosur* Abkommen vorantreiben:<br />
Denn dieses ist das bisher größte noch ausstehende<br />
Freihandelsabkommen der Europäischen<br />
Union. Damit kann die EU für die<br />
<strong>Wirtschaft</strong> positive Impulse setzen – etwa<br />
offene Märkte und faire Handelsregeln – und<br />
zur Diversifizierung von Wertschöpfungsketten<br />
beitragen.<br />
Mittelstand mitdenken:<br />
Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen<br />
sind durch die Coronakrise belastet.<br />
Bei allen neuen Abkommen und<br />
Regeln sollte deshalb die Unterstützung<br />
des Mittelstandes ganz oben auf der<br />
Agenda stehen. Denn anstelle neuer bürokratischer<br />
Hürden brauchen KMU Luft,<br />
um nach der Erholung in ihre Zukunftsfähigkeit<br />
investieren zu können.<br />
*Mercosur-Länder: Brasilien, Argentinien, Paraguay,<br />
Uruguay<br />
Ausführliche Informationen zu den handelspolitischen<br />
Prioritäten der deutschen<br />
Ratspräsidentschaft finden Unternehmen<br />
unter www.dihk.de.<br />
36<br />
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„<br />
WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
Durch unsere wirtschaftlichen Beziehungen nach China waren wir frühzeitig<br />
auf die Krise vorbereitet, der Katastrophenfall für die Stadt Halle (Saale) kam aber<br />
doch überraschend. Was unsere Auftragslage betrifft, hatten wir natürlich Einbrüche<br />
zu verzeichnen, da der Vertrieb für Messgeräte zum Erliegen kam. Erfreulicherweise<br />
erlebten wir aber keine Unterbrechungen bei den Lieferketten. In der<br />
pharmazeutischen Industrie stiegen die Aufträge sogar. Insgesamt scheint sich<br />
die Lage nun wieder zu entspannen. Ob die bearbeiteten Aufträge auf Grund der<br />
Liquidität unserer Kunden auch alle bezahlt werden können, bleibt abzuwarten.“<br />
Hans-Joachim Münch,<br />
Geschäftsführender Gesellschafter der SONOTEC GmbH Halle (Saale) und Mitglied des IHK-Arbeitskreises Außenwirtschaft<br />
Die Außenhandelszahlen von Deutschland und Sachsen-Anhalt für den Monat April:<br />
Exporte Deutschland Sachsen-Anhalt<br />
April 75,7 Mrd. Euro 1,16 Mrd. Euro<br />
zum Vormonat -30,50% -19,60%<br />
zum Vorjahresmonat -31,10% -15,30%<br />
Importe Deutschland Sachsen-Anhalt<br />
April 72,2 Mrd. Euro 1,27 Mrd. Euro<br />
zum Vormonat -21,30% -13,50%<br />
zum Vorjahresmonat -21,60% -21,40%<br />
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WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
IHK-JUBILÄUM<br />
Von Aufbau bis Zusammenarbeit –<br />
die IHK-Ehrenpräsidenten erinnern sich<br />
Nach der Wende ist die IHK Halle-Dessau als Interessenvertretung der freien<br />
<strong>Wirtschaft</strong> wieder neu entstanden. Wolfgang Fell (1990 bis 2000), Albrecht<br />
Hatton (2000 bis 20<strong>08</strong>) und Carola Schaar (20<strong>08</strong> bis 2018) haben als Präsidenten<br />
die vergangenen drei Jahrzehnte maßgeblich mitgeprägt. Die „<strong>Mitteldeutsche</strong><br />
<strong>Wirtschaft</strong>“ lud die heutigen Ehrenpräsidenten zur gemeinsamen Erinnerungsrunde<br />
über 30 Jahre IHK-Geschichte ein.<br />
Die Ehrenpräsidenten der IHK Halle-Dessau<br />
trafen sich zum Gespräch in der IHK-<br />
Hauptgeschäftsstelle in Halle (Saale)<br />
(v. l. n. r.: Albrecht Hatton, Carola Schaar,<br />
Wolfgang Fell).<br />
38<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
Die Kammer hat Geburtstag: Vor 175 Jahren<br />
tagte die erste Vollversammlung. Was macht<br />
für Sie die IHK hier in unserer Region aus?<br />
Wolfgang Fell: Ich denke dabei an den<br />
8. Februar 1990 zurück: 350 alteingesessene<br />
Unternehmer saßen im Volkspark in Halle zusammen,<br />
und nach zehn Stunden heißer Debatten<br />
war die Neugründung der IHK perfekt.<br />
Das zeigt mir: Die unternehmerischen Wurzeln<br />
in der Region waren nie ausgetrocknet.<br />
Hatten wir kurz nach der Wende etwa 3.500<br />
Mitgliedsunternehmen, sind es heute rund<br />
55.000 – was für eine Entwicklung!<br />
Albrecht Hatton: Die IHK lebte zu meiner<br />
Zeit – und lebt nach wie vor – durch das große<br />
Engagement der Unternehmerschaft selbst in<br />
der Vollversammlung, den Ausschüssen und<br />
Arbeitskreisen . Dabei geht es immer um den<br />
Ausgleich der Interessen, das Gesamtinteresse<br />
der <strong>Wirtschaft</strong> jederzeit im Blick. Das ist immer<br />
so gewesen, und das gilt bis heute.<br />
Carola Schaar: Auch für mich ist die IHK<br />
eine Einrichtung, die mit großem Einsatz für<br />
die Unternehmerschaft da ist, die Politik berät<br />
und das Beste für die Unternehmen herausholt.<br />
Schwerpunkt meiner Amtszeit war<br />
die Vertrauensbildung, da konnte ich auf eine<br />
stabile Basis bauen. Ich war gern vor Ort in<br />
den Betrieben bei den Unternehmen, habe<br />
ihre Probleme und Sorgen in meine Arbeit<br />
aufgenommen.<br />
Herr Fell, Sie waren der erste Präsident der<br />
1990 wiederbegründeten IHK. Was hat die<br />
Aufbaujahre gekennzeichnet?<br />
Fell: Wir waren froh, dass uns drei starke<br />
West-Kammern bei der Aufbauarbeit helfend<br />
zur Seite standen: Das waren die Industrieund<br />
Handelskammern aus Karlsruhe, Köln<br />
und Duisburg. Unsere Leute wurden dort geschult,<br />
wie IHK-Arbeit geht. Diese Kammern<br />
haben uns darüber hinaus mit Expertinnen<br />
und Experten für die ersten Schritte hier vor<br />
Ort sowie für die Beratung unserer Gründerinnen<br />
und Gründer unterstützt.<br />
Wie ist das konkret abgelaufen?<br />
Fell: Bei großen Infoveranstaltungen im<br />
Neuen Theater, im Volkspark oder im Café<br />
„<br />
Dass die IHK eine Selbstverwaltungsorganisation<br />
der <strong>Wirtschaft</strong><br />
ist, bei der die Unternehmerschaft<br />
selbst bestimmt – das musste erst<br />
in die Köpfe.“<br />
Wolfgang Fell<br />
Böhmer waren die Säle voll. Es gab aber viel<br />
Skepsis. So mancher fürchtete, jetzt käme<br />
wieder eine Organisation, die vorschreiben<br />
will, wo es langzugehen hat. Dass die IHK<br />
eine Selbstverwaltungsorganisation der <strong>Wirtschaft</strong><br />
ist, bei der die Unternehmerschaft<br />
selbst bestimmt – das musste erst in die<br />
Köpfe.<br />
Herr Hatton, Sie sind als erfolgreicher Banker<br />
aus dem Westen nach Sachsen-Anhalt<br />
gekommen. Was zeichnet die Unternehmerschaft<br />
hier in der Region aus?<br />
Hatton: Bis heute habe ich großen Respekt<br />
vor der Risikobereitschaft der Menschen damals,<br />
die ohne Erfahrungen in der Marktwirtschaft<br />
den Mut zur Selbstständigkeit hatten.<br />
Die Verantwortung für Mitarbeiter<br />
übernommen und einen enormen Einsatz für<br />
ihre Betriebsgründung geleistet haben – und<br />
nicht zuletzt ihre privaten Vermögenswerte<br />
einsetzten, zum Beispiel das Häuschen, das sie<br />
sich in vielen Jahren mühsam erspart hatten.<br />
Die IHK ist traditionell durch die Zusammenarbeit<br />
zwischen Haupt- und Ehrenamt<br />
geprägt. Welche Erinnerungen haben Sie an<br />
dieses Zusammenspiel, Frau Schaar?<br />
Schaar: Alle Präsidenten sind – als gewählte<br />
Stimme der gewerblichen <strong>Wirtschaft</strong> – auf<br />
die Zuarbeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
im Hauptamt sowie auf deren Fachwissen<br />
angewiesen, um vernehmlich und wirkungsvoll<br />
gehört zu werden. Das war bei<br />
meinen beiden Vorgängern nicht anders als<br />
bei mir. Während ich die IHK nach außen vertreten<br />
habe, sozusagen als „Gesicht“, konnte<br />
ich mich jederzeit auf die Fachkompetenz<br />
und Loyalität der hauptamtlichen Mitarbeiter<br />
verlassen.<br />
Ich möchte hervorheben: Das gute Zusammenspiel<br />
mit den Hauptgeschäftsführern<br />
Prof. Dr. Peter Heimann und Prof. Dr. Thomas<br />
Brockmeier hat sich hierbei als besonders<br />
wichtig erwiesen – oder, um es mit den Worten<br />
von Prof. Heimann zu sagen: „Zwischen<br />
uns darf kein Blatt Papier passen.“ Und das<br />
hat es auch nicht!<br />
„<br />
Bis heute habe ich großen Respekt<br />
vor der Risikobereitschaft der<br />
Menschen damals, die ohne Erfahrungen<br />
in der Marktwirtschaft<br />
den Mut zur Selbstständigkeit<br />
hatten.“<br />
Albrecht Hatton<br />
In Ihre Amtszeit, Herr Hatton, fiel der Reformgipfel<br />
zum Jahreswechsel 2004/2005.<br />
Die IHK forderte damals mehr Wettbewerb<br />
statt staatlicher Regulierung. Wie sieht Ihre<br />
Bilanz heute aus?<br />
Hatton: Tatsächlich wurden damals einige<br />
Mut machende Maßnahmen angeschoben.<br />
Doch <strong>Wirtschaft</strong>spolitik muss ständig überprüft<br />
und weiterentwickelt werden. Heute<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 39
WIRTSCHAFT & ENGAGEMENT<br />
wie damals gilt: so viel Markt wie möglich<br />
und so viel Staat wie nötig. Die IHK ist deshalb<br />
gefordert, als Stimme der Unternehmen in<br />
unserer Region ständig darauf hinzuweisen.<br />
Das erleben wir gerade wieder ganz aktuell.<br />
Die Ehrenpräsidenten der<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Wolfgang Fell ist der Präsident der ersten<br />
Stunde. Von 1990 bis 2000 stand er an der<br />
Spitze der Industrie- und Handelskammer<br />
Halle-Dessau. 1991 wurde er überdies zum<br />
Vizepräsidenten des Deutschen Industrie- und<br />
Handelskammertages gewählt und bekleidete<br />
dieses Amt bis 1997.<br />
Albrecht Hatton war von 2000 bis 20<strong>08</strong> Präsident<br />
der IHK und hatte für den Vorsitz der<br />
neuen Vollversammlung satzungsgemäß nicht<br />
wieder kandidiert.<br />
Carola Schaar wurde 20<strong>08</strong> als eine der ersten<br />
Frauen bundesweit ins höchste Ehrenamt<br />
der IHK gewählt. Dieses Amt bekleidete sie<br />
bis 2018. Ihr Nachfolger ist Prof. Dr. Steffen<br />
Keitel.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Leiterin Büro Präsident<br />
und Hauptgeschäftsführer<br />
Cordula Henke<br />
Tel. 0345 2126-245,<br />
chenke@halle.ihk.de<br />
„<br />
Während ich die IHK nach außen<br />
vertreten habe, sozusagen als<br />
„Gesicht“, konnte ich mich jederzeit<br />
auf die Fachkompetenz und<br />
Loyalität der hauptamtlichen<br />
Mitarbeiter verlassen.“<br />
Carola Schaar<br />
Ein wichtiger Teil der IHK-Arbeit ist die duale<br />
Berufsausbildung. Erinnern Sie sich noch an<br />
die Anfänge, Herr Fell?<br />
Fell: Oh ja! Anfang der 1990er Jahre war die<br />
gesamte Lehrlingsausbildung weggebrochen.<br />
Die IHK musste „Klinken putzen“: Wir haben<br />
bei den Betrieben regelrecht gebettelt, Lehrlinge<br />
aufzunehmen. Außerdem hat die Kammer<br />
gemeinsam mit den Landkreisen einen<br />
„Ausbildungsring“ gegründet für diejenigen<br />
jungen Menschen, die ohne Ausbildungsplatz<br />
dastanden.<br />
Ich möchte auch nicht vergessen zu erwähnen,<br />
wie wichtig die ehrenamtliche Arbeit<br />
der Prüferinnen und Prüfer war und ist. Diese<br />
immer wieder anzusprechen und zu überzeugen,<br />
sie für die ehrenamtliche Arbeit in der<br />
Ausbildung zu gewinnen. Diese Leistung unserer<br />
IHK möchte ich deshalb ausdrücklich<br />
hervorheben.<br />
Frau Schaar, Sie haben sich ebenfalls für die<br />
berufliche Ausbildung stark gemacht. Wo lagen<br />
dabei in Ihrer Amtszeit die Herausforderungen?<br />
Schaar: In meiner Amtszeit war der Ausbildungsring<br />
nicht mehr erforderlich, glücklicherweise.<br />
Unser „dickes Brett“ bestand darin,<br />
Ausbildungspläne zu erneuern, überkommene<br />
Berufe zu streichen, neue Berufe ins Leben zu<br />
rufen.<br />
„<br />
Von einer schnelleren Digitalisierung<br />
der Berufsausbildung hätten<br />
wir zum Beispiel heute profitiert.<br />
Das müssen wir jetzt anpacken!“<br />
Carola Schaar<br />
Als Vorsitzende des Bildungsausschusses<br />
beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag<br />
(DIHK) habe ich gemerkt, wie schwer<br />
und unendlich langsam man dabei voran-<br />
kommt. Von einer schnelleren Digitalisierung<br />
der Berufsausbildung hätten wir zum Beispiel<br />
heute profitiert. Das müssen wir jetzt<br />
anpacken!<br />
„<br />
Manchmal müssen Unternehmerinteressen<br />
nachdrücklich vertreten<br />
werden.“<br />
Wolfgang Fell<br />
Was bleibt Ihnen im Gedächtnis, wenn Sie<br />
auf die vergangenen 30 Jahre IHK-Geschichte<br />
zurückblicken?<br />
Fell: Ich erinnere mich daran, wie wir 1990<br />
das alte hallesche IHK-Gebäude für die heimische<br />
Unternehmerschaft zurückgewonnen<br />
haben. Damals saß dort noch die SED-Kreisleitung<br />
Halle-Süd – und wollte bleiben. Da<br />
haben dann einige Fuhrunternehmer mit mir<br />
gemeinsam gedroht: Wir werden mit allen<br />
unseren LKW voll beladen den Thälmannplatz<br />
besetzen. Der heutige Riebeckplatz war<br />
schon damals der Hauptknotenpunkt der<br />
Stadt. Da hat die Partei das Haus geräumt.<br />
Manchmal müssen Unternehmerinteressen<br />
nachdrücklich vertreten werden.<br />
Hatton: Ich bin bis heute besonders froh,<br />
dass wir nach dem Elbehochwasser 2002 bei<br />
den Spitzengesprächen in Berlin mehr Hilfsgelder<br />
lockermachen konnten, als von der<br />
Bundesregierung zunächst geplant waren.<br />
Die Runde mit dem damaligen Bundeskanzler<br />
Gerhard Schröder in Berlin vergesse ich<br />
nie. So wurde die Existenz zahlreicher Firmen<br />
an Elbe und Saale gesichert.<br />
Schaar: Mich haben während meiner Amtszeit<br />
der Ideenaustausch und der Zusammenhalt<br />
mit den Handwerkskammern fasziniert.<br />
Wir haben zusammengesessen und haben<br />
uns überlegt: „Wie gehen wir gemeinsam auf<br />
die Politik zu?“ Diese entschlossene Geschlossenheit,<br />
dieses menschliche Verständnis<br />
untereinander, das hat mich immer begeistert.<br />
Davon zehre ich heute noch.<br />
Die Fragen stellte Markus Rettich.<br />
40<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />
FINANZIERUNG UND FÖRDERUNG<br />
In Energieeffizienz investieren<br />
Unternehmen, die energieeffiziente Maßnahmen umsetzen wollen, erhalten finanzielle<br />
Unterstützung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert zum<br />
einen Betriebe, die ihre Produktionsanlagen und -prozesse modernisieren oder darin<br />
investieren wollen. Aber auch Unternehmen, die gewerblich genutzte Nichtwohngebäude<br />
bauen, erwerben oder energetisch sanieren wollen, werden unterstützt.<br />
1. KfW-Energieeffizienzprogramm -<br />
Produktionsanlagen/-prozesse<br />
Fördergegenstand<br />
• Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich<br />
Produktionsanlagen und -prozesse (Modernisierungs-<br />
und Neuinvestitionen)<br />
• Aufwendungen für Planungs- und Umsetzungsbegleitung<br />
sowie für Energiemanagementsysteme<br />
in Verbindung mit einer<br />
förderungswürdigen betrieblichen Einsparinvestition<br />
Antragsberechtigung<br />
• in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen<br />
<strong>Wirtschaft</strong> und der Freien Berufe<br />
• antragsberechtigte Unternehmen, die im<br />
Rahmen einer Contracting-Vereinbarung<br />
(Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten<br />
erbringen<br />
Förderhöhe<br />
• Kreditförderung<br />
• Finanzierungsanteil: bis zu<br />
100 Prozent der förderfähigen<br />
Kosten<br />
• Kredithöchstbetrag: max.<br />
25 Mio. Euro pro Vorhaben<br />
2. KfW-Energieeffizienzprogramm –<br />
Energieeffizient Bauen und Sanieren<br />
Fördergegenstand<br />
• Neubau gewerblich genutzter Nichtwohngebäude,<br />
die das energetische Niveau eines<br />
KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen<br />
• energetische Sanierung von gewerblich genutzten<br />
Nichtwohngebäuden, die das energetische<br />
Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes<br />
für Bestandsgebäude erreichen<br />
• Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und/<br />
oder technischer Gebäudeausrüstung an<br />
bestehenden gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden<br />
• Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung,<br />
Inbetriebnahme<br />
Antragsberechtigung<br />
• in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen<br />
<strong>Wirtschaft</strong> und der Freien Berufe<br />
• Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung<br />
(Energie-)Dienstleistungen<br />
für einen Dritten an gewerb -<br />
lichen Nichtwohngebäuden erbringen<br />
Förderhöhe<br />
• Kreditförderung mit zusätzlichem Tilgungs -<br />
zuschuss<br />
• Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der<br />
förderfähigen Kosten<br />
• Kredithöchstbetrag: max. 25 Mio. Euro pro<br />
Vorhaben<br />
• Gewährung eines Tilgungszuschusses: Höhe<br />
je nach erreichtem KfW-Effizienzgebäude-<br />
Standard bzw. bei Einzelmaßnahmen Einhaltung<br />
der technischen Mindestanforderungen<br />
www.kfw.de/276<br />
Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen<br />
und zum Antragsverfahren sind auf den Internetseiten<br />
der KfW veröffentlicht: www.kfw.de<br />
Weitere Förderprogramme im Energie- und Umweltbereich<br />
finden interessierte Unternehmen in der IHK-<br />
Publikation „Förderprogramme im Bereich Energie und<br />
Umwelt“ unter www.halle.ihk.de, Nr. 7471.<br />
www.kfw.de/292<br />
Unternehmen, die in energieeffiziente<br />
Maßnahmen investieren wollen, erhalten<br />
finanzielle Unterstützung durch die KfW.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
Energie- und<br />
Umweltförderung<br />
Silvana Theis<br />
Tel. 0345 2126-263<br />
stheis@halle.ihk.de<br />
42<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />
RECHT<br />
Tabakwerbung<br />
Suchergebnis für Tabakprodukt<br />
muss keine Werbung sein<br />
Es liegt keine verbotene Werbung für Tabakerzeugnisse<br />
vor, wenn nach Angabe einer<br />
Marke als Suchwort in einer Suchmaschine<br />
ein Anbieter als Suchergebnis angezeigt wird,<br />
auf dessen Internetseite die Marke erscheint.<br />
So entschied das Oberlandesgericht (OLG)<br />
Frankfurt am Main mit Urteil vom 7. November<br />
2019 (Az. 6 U 92/19).<br />
Ausführliche Aussagen bzw. der<br />
Wortlaut des Urteils<br />
unter www.halle.ihk.de, Nr. 806102<br />
OLG Bamberg: Onlinehändler müssen nicht<br />
über Herstellergarantie informieren<br />
Wenn mit einer Herstellergarantie geworben wird, muss der<br />
Händler bereits im Onlineshop über die Garantiebedingungen informieren.<br />
Aber muss an sich erwähnt werden, dass eine Herstellergarantie<br />
existiert bzw. besteht eine entsprechende Informationspflicht<br />
auch dann, wenn die Herstellergarantie als solche<br />
gar nicht im Angebot erwähnt wird? Nein, entschied zuletzt das<br />
Oberlandesgericht (OLG) Celle. Das OLG Bamberg (Hinweisbeschluss<br />
vom 19. März <strong>2020</strong>, Az.; 3 U 14/20) schließt sich ebenfalls<br />
dieser Ansicht an.<br />
Ausführliche Aussagen bzw. der<br />
Wortlaut des Urteils<br />
unter www.halle.ihk.de, Nr. 4813454<br />
Anzeige<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 43
WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />
INTERNATIONAL<br />
Neue Entsenderichtlinie<br />
beachten!<br />
Bis zum 30. Juli <strong>2020</strong> müssen alle EU-Länder die reformierte Entsenderichtlinie<br />
(EU) 2018/957 umsetzen und nationale Regelungen bei der Entsendung von<br />
Mitarbeitern anpassen. Auch auf sachsen-anhaltische Unternehmen kommen<br />
Änderungen zu.<br />
Die neue Richtlinie wurde 2018 mit dem Slogan<br />
„gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen<br />
Ort“ verabschiedet. Sie betrifft schätzungsweise<br />
2,3 Millionen innerhalb der EU<br />
entsandte Arbeitnehmer. Dabei ist Deutschland<br />
nicht nur das Hauptzielland für entsandte<br />
Beschäftigte aus der EU, sondern auch<br />
selbst zweitgrößter Entsender. Laut EU-Kommission<br />
stellten deutsche Behörden 2018<br />
knapp 476.000 A1-Bescheinigungen aus, die<br />
bei grenzüberschreitenden Entsendungen<br />
zum Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland<br />
erforderlich sind. Nur Polen kommt<br />
mit mehr als 600.000 auf eine höhere Zahl<br />
temporär im Ausland tätiger Arbeitnehmer.<br />
Gerade für Bau- und Montageleistungen entsenden<br />
viele Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Ausland.<br />
Auswirkungen für hiesige Betriebe<br />
Die Reform wird deshalb nicht nur Auswirkungen<br />
auf die hiesige Baubranche und jene<br />
<strong>Wirtschaft</strong>szweige haben, in denen auslän -<br />
dische Arbeitnehmer zeitlich befristet beschäftigt<br />
sind. Auch sachsen-anhaltische<br />
Unternehmen, die Bau-, Montage- und Wartungsleistungen<br />
im Ausland erbringen, müssen<br />
sich auf Änderungen einstellen. Wie die<br />
Vergangenheit gezeigt hat, drohen Protektionismus<br />
und noch mehr Bürokratie.<br />
Umfassende Dokumentationspflichten<br />
Bereits seit 2014 müssen Entsendebetriebe<br />
vorab über landesspezifische Meldeportale<br />
Welche Veränderungen<br />
bringt die Reform der<br />
Entsenderichtlinie?<br />
• Künftig gelten für alle entsandten Arbeitnehmer<br />
nicht nur bestimmte Mindestlöhne, sondern<br />
alle Vergütungsregeln des Gastlandes.<br />
• Kettenverträge sollen nicht mehr möglich sein<br />
und die Hauptauftraggeber werden bei Verstößen<br />
gegen Mindeststandards leichter haftbar.<br />
• Die Unternehmer müssten schon bei der Angebotsabgabe<br />
den jeweils für ihr Einsatzgebiet<br />
geltenden Tarifvertrag eindeutig identifizieren<br />
können.<br />
• Die Voraussetzungen, unter denen Entsendezulagen<br />
auf die Entlohnung angerechnet werden<br />
können, werden klarer gefasst. Kosten für<br />
Unterkunft, Reisekosten oder Verpflegung<br />
dürfen EU-Arbeitgeber nicht ihren Arbeitskräften<br />
auferlegen.<br />
• Die bisherige Maximaldauer einer Entsendung<br />
wird von 24 Monaten auf zwölf Monate (max.<br />
18 Monate) verkürzt. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge<br />
variiert innerhalb dieser<br />
Zeit aber weiterhin von Land zu Land.<br />
• Danach finden mit wenigen Ausnahmen alle<br />
zwingenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen<br />
des Einsatzlandes Anwendung, vorausgesetzt<br />
sie sind für die Arbeitnehmer<br />
günstiger als die im Entsendeland geltenden.<br />
• Die EU-Staaten sollen alle über ein einziges<br />
offizielles nationales Meldeportal verfügen.<br />
Dieses muss korrekt und aktuell darüber informieren,<br />
welche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen<br />
anzuwenden sind.<br />
• Die EU richtet außerdem perspektivisch eine<br />
Europäische Arbeitsbehörde (ELA) mit Sitz in<br />
Bratislava ein. Diese soll die Zusammenarbeit<br />
aller nationalen Behörden koordinieren. Allerdings<br />
benötigt sie noch mehrere Jahre, um für<br />
diese Aufgabe arbeitsfähig zu sein.<br />
44<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
WIRTSCHAFT & PRAXISWISSEN<br />
umfassende Dokumentationspflichten erfüllen.<br />
Zuletzt hatten die Niederlande im März<br />
<strong>2020</strong> dafür ein eigenes Portal eingeführt. Die<br />
Arbeitsinspektoren der Zielländer sollen dadurch<br />
besser kontrollieren können, ob die<br />
nationalen Sozialstandards flächendeckend<br />
eingehalten werden. Neben der bereits erwähnten<br />
A1-Bescheinigung müssen Unternehmen<br />
Arbeitsverträge der Mitarbeiter, Stundenzettel,<br />
Gesundheitszeugnisse und vieles<br />
andere mehr einstellen. Die Meldungen sind<br />
oft in der jeweiligen Landessprache vorgeschrieben.<br />
Teilweise ist ein nationaler Ansprechpartner<br />
für die Arbeits- und Sozialbehörden<br />
oder ein Fiskalvertreter zu benennen.<br />
Mit neuen Regeln vertraut machen!<br />
Setzen Unternehmen die Melde- und Dokumentationspflichten<br />
unvollständig oder fehlerhaft<br />
um, drohen ihnen schon jetzt hohe<br />
Strafen. Ab dem 30. Juli <strong>2020</strong> gelten weitere<br />
Neuregelungen, die sich aus der 2018<br />
reformierten EU-Entsenderichtlinie ergeben.<br />
Firmen, die Dienstleistungen im Ausland erbringen,<br />
sollten sich schon jetzt mit den<br />
neuen Regeln vertraut machen. Leider ist zu<br />
bezweifeln, ob alle EU-Länder die nötigen Informationen<br />
fristgemäß zur Verfügung stellen<br />
werden.<br />
Bei Fragen können sich betroffene Unternehmen<br />
jederzeit gerne an die IHK wenden.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
International<br />
Michael Drescher<br />
Tel. 0345 2126-353<br />
mdrescher@halle.ihk.de<br />
Firmengemeinschaftsstand auf der intec 2021<br />
Nach der coronabedingten Pause werden<br />
nun die ersten Firmenmessen für 2021<br />
organisiert. Die „intec – Internationale<br />
Fachmesse für Werkzeugmaschinen, Fertigungs-<br />
und Automatisierungstechnik“<br />
vom 2. bis 5. März 2021 in Leipzig ist erster<br />
Anziehungspunkt des Messejahres für<br />
die Metallbearbeitungsbranche. Ein umfangreiches<br />
Angebotsprofil über alle Fertigungsstufen,<br />
Hotspots für neue Technologiethemen<br />
und ein Fachprogramm,<br />
das Forschung und Praxis, <strong>Wirtschaft</strong>spolitik<br />
und internationale Kooperationen zusammenbringt,<br />
machen die Messe zu einer<br />
relevanten Plattform für den Dialog zwischen<br />
Anbietern und Anwendern.<br />
Die Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt,<br />
Sachsen und Thüringen organisieren<br />
für Unternehmen einen attraktiven<br />
Messegemeinschaftsstand. Firmen, die sich<br />
dort präsentieren, sparen Zeit und Kosten bei<br />
der Vorbereitung und profitieren von der bereitgestellten<br />
Infrastruktur.<br />
Unternehmen können ihr Interesse an<br />
einer Teilnahme bis 28. August <strong>2020</strong><br />
melden.<br />
IHK Halle-Dessau<br />
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Anja Klepzig<br />
Tel. 0345 2126-233<br />
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auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger oder<br />
aktiven Teilhaber behilflich zu sein. Andererseits soll es den<br />
Existenzgründern die Suche nach einem Unternehmen für<br />
eine Übernahme erleichtern. Weitere Informationen unter<br />
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Elisabeth Günther, Tel. 0345 2126-266,<br />
E-Mail: eguenther@halle.ihk.de<br />
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2.200 m² Geschäftsfläche,<br />
500 m² Restfläche) mit abgetrenntem<br />
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und Sanitäranlagen), Zulieferzone<br />
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64,1 kWh, Stromenergiebedarf:<br />
21,7 kWh), Befeuerungsart: Heizöl<br />
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Branche. (GB-1343)<br />
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aus Sprechzimmer, Labor, Empfangsbereich,<br />
Personal- und Sanitärräume) im Dachgeschoss<br />
(2. Etage) mit Klimaanlage, Aufzug<br />
und Parkplätzen; gute Anbindung an B184<br />
und ÖPNV; Bj. 1992; Nichtwohngebäude: V<br />
(Stromenergieverbrauch: 200,3 kWh), Befeuerungsart:<br />
Gasheizung; ehemalige Nutzung:<br />
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Befeuerungsart: Zentralheizung; ehemalige<br />
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für Handel und DL-Branche. (GB-1345)<br />
Kooperationsangebote<br />
aus der Datenbank des Enterprise<br />
Europe Networks (EEN)<br />
Interessenten finden diese und weitere Kooperationsangebote<br />
unter http://een-sachsen-anhalt.de/dienstleistungen/<br />
partnersuche.html.<br />
Ansprechpartner:<br />
Sven Erichson, Tel. 0391/5693-148,<br />
E-Mail: erichson@magdeburg.ihk.de<br />
Hersteller von Innenausstattung und<br />
Metallmöbeln sucht Hersteller und<br />
Vertriebler<br />
Ein Unternehmen aus der Region der Republik<br />
Srpska, Bosnien und Herzegowina, stellt<br />
handgefertigte Kronleuchter, Wandleuchten,<br />
Lampenschirme sowie andere Accessoires für<br />
den Innenbereich und Möbel aus Metall her<br />
und bietet seine Dienstleistungen über Produktions-<br />
und Vertriebs-Serviceverträge an.<br />
Das Unternehmen ist daran interessiert, internationale<br />
Geschäftspartner zu identifizieren,<br />
um Partnerschaftsverträge für den Vertrieb<br />
seiner Produkte abzuschließen. (EG0420<br />
BA02)<br />
Vertriebspartner für (Werkzeug)Matten-<br />
System gesucht<br />
Das britische Unternehmen hat ein in sich geschlossenes<br />
Mattensystem entwickelt, das<br />
Menschen hilft, die sich schnell und flexibel<br />
an ihrem Arbeitsplatz bewegen wollen. Die<br />
Matte kann bei Bedarf mittels einer Kordel in<br />
eine Tasche verwandelt werden und umschließt<br />
alle Gegenstände, die zuvor auf der<br />
Matte lagen. Das Unternehmen hat sich auf<br />
Sicherheitsausrüstung spezialisiert und sucht<br />
internationale, dienstleistungsbasierte Vertriebspartner,<br />
die in der Medizin- oder Baubranche,<br />
im Rettungsdienst oder im Maschinenbau<br />
tätig sind. Potenziellen Partnern, die<br />
nicht in einem dieser Bereiche tätig sind, bietet<br />
das Unternehmen einen Handelsvertretervertrag<br />
an. (EG0420 UK01)<br />
Technologien zur Entfernung kleiner Edelstahlpartikel<br />
aus Recyclingasche gesucht<br />
Ein niederländisches Recyclingunternehmen<br />
hat sich auf die Trennung von Rostasche aus<br />
Müllkraftwerken in Halbfabrikate (Granulate)<br />
und wertvolle Mineral- und Metallfraktionen<br />
spezialisiert. Um die Granulate für den<br />
Einsatz in Betonprodukten geeignet zu machen,<br />
ist es wichtig, auch die letzten Edelstahlpartikel<br />
zu entfernen. Das Unternehmen<br />
ist auf der Suche nach innovativen<br />
Technologien und/oder anderen "out of the<br />
box"-Ideen, um diese Partikel aus der Rostund<br />
Kesselasche zu erkennen und zu entfernen.<br />
Ein Forschungs- oder Technologieabkommen<br />
ist vorgesehen. (EG0420 NL03)<br />
Designs im Digitalformat<br />
Das maltesische Studio für Oberflächendesign<br />
bietet vektorbasierte Musterentwürfe im<br />
Digitalformat zum Drucken auf jede Produktoberfläche<br />
an. Unternehmen, die Muster<br />
für Textilien und Stoffe, Grußkarten und<br />
Briefpapier, Wohndekorartikel, Tapeten und<br />
Modekollektionen benötigen, können kundenspezifische<br />
Musterdesigns zur Lizenzierung<br />
erwerben. (EG0420 MT01)<br />
46<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
VERANSTALTUNGEN<br />
Anhalt-Bitterfeld<br />
15. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK Kontaktbüro Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen, Andresenstraße 1 a,<br />
06766 Bitterfeld-Wolfen, Tel. 03493 3757-0<br />
Burgenlandkreis<br />
26. August <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK Kontaktbüro Naumburg, Kreisverwaltung des Burgenlandkreises,<br />
Bahnhofstraße 48, 06618 Naumburg (Saale), Tel. 03443 4325-0<br />
<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Weißenfels, Markt 6, 06667 Weißenfels,<br />
Tel. 03443 4325-0<br />
09. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK Kontaktbüro Naumburg, Kreisverwaltung des Burgenlandkreises,<br />
Bahnhofstraße 48, 06618 Naumburg (Saale), Tel. 03443 4325-0<br />
Dessau-Roßlau<br />
17. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3, 06844 Dessau-Roßlau,<br />
Tel. 0340 26011-0<br />
<strong>08</strong>. Oktober <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Geschäftsstelle Dessau, Lange Gasse 3, 06844 Dessau-Roßlau,<br />
Tel. 0340 26011-0<br />
Halle (Saale) und Saalekreis<br />
19. August <strong>2020</strong><br />
Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums<br />
IHK Halle-Dessau, TGZ I, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-265<br />
03. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK Halle-Dessau, ServiceCenter, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-221<br />
<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />
Workshop „Kassennachschau 2.0“<br />
IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-0<br />
<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />
Alles Entscheidende zur Selbstständigkeit in 90 Minuten<br />
IHK Halle-Dessau, ServiceCenter, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-221<br />
16. September <strong>2020</strong><br />
Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums<br />
IHK Halle-Dessau, TGZ I, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-265<br />
23. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Vollversammlung<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-241<br />
25. September <strong>2020</strong><br />
Seminar: Außenwirtschaftskontrolle und Zollabwicklung<br />
für Einsteiger<br />
IHK Halle-Dessau, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-282<br />
01. Oktober <strong>2020</strong><br />
Compliance<br />
IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-226<br />
<strong>08</strong>. Oktober <strong>2020</strong><br />
Preiskalkulation für Dienstleister<br />
IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-273<br />
13. Oktober <strong>2020</strong><br />
7. Fachforum Mittelstandsfinanzierung<br />
IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-272<br />
21. Oktober <strong>2020</strong><br />
Beratung zum Schutz des geistigen Eigentums<br />
IHK Halle-Dessau, TGZ I, Weinbergweg 23, 06120 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-265<br />
22. Oktober <strong>2020</strong><br />
Fachthementag Datenschutz<br />
IHK Halle-Dessau, Tagungszentrum, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale),<br />
Tel. 0345 2126-226<br />
Mansfeld-Südharz<br />
11. August <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Straße 1b,<br />
06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />
19. August <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Eisleben, Vicariatsgasse 4,<br />
06295 Lutherstadt Eisleben, Tel. 03464 260959-10<br />
<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />
Nachfolge regional: Praxistipps zur Unternehmensnachfolge<br />
IHK Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Straße 1b,<br />
06526 Sangerhausen, Tel. 0345 2126-452<br />
<strong>08</strong>. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK Geschäftsstelle Sangerhausen, Ewald-Gnau-Straße 1b,<br />
06526 Sangerhausen, Tel. 03464 260959-10<br />
16. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Start-Tag für Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Eisleben, Vicariatsgasse 4,<br />
06295 Lutherstadt Eisleben, Tel. 03464 260959-10<br />
Salzlandkreis<br />
16. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schloßstraße 11, 06406 Bernburg,<br />
Tel. 03471 659505<br />
<strong>07</strong>. Oktober <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Bernburg, Schloßstraße 11, 06406 Bernburg,<br />
Tel. 03471 659505<br />
Wittenberg<br />
24. September <strong>2020</strong><br />
IHK-Beratungstag für Unternehmer und Gründer<br />
IHK-Kontaktbüro Wittenberg, Lutherstraße 56,<br />
06886 Lutherstadt Wittenberg, Tel. 03491 670121<br />
Online-Seminare<br />
13. August <strong>2020</strong><br />
Wie weiter nach Corona? Die Bank spielt nicht mit! Was nun?<br />
Tel. 0345 2126-272<br />
27. August <strong>2020</strong><br />
Wie weiter nach Corona? Die Krise überwinden, so geht es digital!<br />
Tel. 0345 2126-272<br />
27. August <strong>2020</strong><br />
Business-Canvas-Workshop<br />
Tel. 0345 2126-0<br />
10. September <strong>2020</strong><br />
Wie weiter nach Corona? Digitale Geschäftsmodelle – eine<br />
Option für mein Unternehmen nach der Krise?<br />
Tel. 0345 2126-272<br />
14. September <strong>2020</strong><br />
Arbeitsrecht<br />
Tel. 03493 375721<br />
15. September <strong>2020</strong><br />
Vorstellung und rechtliche Einordnung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes<br />
(BEHG)<br />
Tel. 0345 2126-409<br />
17. September <strong>2020</strong><br />
<strong>Mitteldeutsche</strong>n Exporttag „Digitaler Vertrieb im internationalen<br />
Geschäft“<br />
Tel. 0345 2126-353<br />
24. September <strong>2020</strong><br />
Was passiert, wenn es passiert? Notfallplanung im Unternehmen<br />
Tel. 0345 2126-272<br />
29. September <strong>2020</strong><br />
Gemeinsam in die digitale Zukunft: Gastronomie<br />
Tel. 0340 26011-21<br />
Nähere Informationen<br />
zu den Veranstaltungen unter<br />
www.halle.ihk.de, Nr. 1953<br />
8. September <strong>2020</strong> in Sangerhausen, 14.00 Uhr<br />
Praxistipps zur Unternehmensnachfolge<br />
Inzwischen ist jeder fünfte Unternehmer im<br />
IHK-Bezirk Halle-Dessau über 60 Jahre alt<br />
und wird wohl in den nächsten Jahren die<br />
Verantwortung für seine Firma in jüngere<br />
Hände legen. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt<br />
dafür? Welche Vorbereitungen sind zu<br />
treffen, damit das Unternehmen wirklich reif<br />
für eine Übergabe wird? Bei einer Veranstaltung<br />
des Netzwerkes Unternehmensnachfolge<br />
erhalten betroffene Unternehmer Informationen<br />
zur Planung ihrer Firmenübergabe sowie<br />
zu Steuer- und Rechtsfragen.<br />
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48<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
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MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 51
BESCHLÜSSE<br />
Beschlüsse der IHK-Vollversammlung<br />
Beschluss-Nr.: 24/20/1<br />
Die Vollversammlung beschließt das anliegende Positionspapier „Ein marktwirtschaftliches Plädoyer<br />
zur wirksamen Bewältigung der Corona-Krise”.<br />
Halle (Saale), 13. Juli <strong>2020</strong><br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Der vorstehende, von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
am 13. Juli <strong>2020</strong> gefasste Beschluss Nr. 24/20/1, wird hiermit ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 14. Juli <strong>2020</strong><br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Die Anlage zu Beschluss-Nr. 24/20/1 „Positionspapier der IHK Halle-Dessau „Ein marktwirtschaftliches<br />
Plädoyer zur wirksamen Bewältigung der Corona-Krise““ finden Sie auf<br />
der Internetseite der IHK Halle-Dessau unter: www.halle.ihk.de, Nr. 4836832<br />
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen<br />
Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 5. Juni <strong>2020</strong> als zuständige Stelle nach § 47 Absatz 1 und 2 in Verbindung<br />
mit § 79 Absatz 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I, Seite 931), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I Seite 2522), folgende<br />
Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegation<br />
§ 1 Errichtung 53<br />
§ 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen 53<br />
§ 2a Prüferdelegationen 53<br />
§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung 53<br />
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 53<br />
§ 5 Geschäftsführung 53<br />
§ 6 Verschwiegenheit 54<br />
Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung<br />
§ 7 Prüfungstermine 54<br />
§ 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung 54<br />
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen 54<br />
§ 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge 54<br />
§ 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen 54<br />
§ 12 Zulassung zur Prüfung 54<br />
§ 13 Entscheidung über die Zulassung 55<br />
Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung<br />
§ 14 Prüfungsgegenstand 55<br />
§ 15 Gliederung der Prüfung 55<br />
§ 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen 55<br />
§ 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung 55<br />
§ 18 Prüfungsaufgaben 55<br />
§ 19 Nichtöffentlichkeit 55<br />
§ 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift 55<br />
§ 21 Ausweispflicht und Belehrung 55<br />
§ 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße 55<br />
§ 23 Rücktritt, Nichtteilnahme 55<br />
Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses<br />
§ 24 Bewertungsschlüssel 56<br />
§ 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse 57<br />
§ 26 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen 57<br />
§ 27 Prüfungszeugnis 57<br />
§ 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfung 57<br />
Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung<br />
§ 29 Wiederholungsprüfung 57<br />
52<br />
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BESCHLÜSSE<br />
Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />
§ 30 Rechtsbehelfsbelehrung 57<br />
§ 31 Prüfungsunterlagen 57<br />
§ 32 Prüfung von Zusatzqualifikationen 58<br />
§ 33 Inkrafttreten 58<br />
Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen<br />
§ 1 Errichtung<br />
(1) Die zuständige Stelle errichtet für die Durchführung der Abschluss- und Umschulungsprüfungen<br />
Prüfungsausschüsse (§ 39 Absatz 1 Satz 1 BBiG / § 62 Absatz 3 Satz 1 BBiG).<br />
(2) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Absatz 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistungen<br />
ab.<br />
(3) Für einen Ausbildungsberuf können bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl<br />
von Prüfungsbewerbern und bei besonderen Anforderungen in der Ausbildungsordnung,<br />
mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden.<br />
(4) Mehrere zuständige Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse<br />
errichten (§ 39 Absatz 1 Satz 2 BBiG).<br />
§ 2 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen<br />
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen<br />
für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet<br />
sein (§ 40 Absatz 1 BBiG).<br />
(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />
in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden<br />
Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte<br />
der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein (§ 40 Absatz 2 Satz 1 und 2 BBiG).<br />
(3) Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens<br />
für fünf Jahre berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 1 BBiG).<br />
(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen<br />
Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern<br />
mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 2 BBiG).<br />
(5) Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde<br />
oder der von ihr bestimmten Stelle berufen (§ 40 Absatz 3 Satz 3 BBiG).<br />
(6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen<br />
Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die zuständige<br />
Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 Absatz 3 Satz 4 BBiG).<br />
(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung<br />
Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Absatz 3 Satz 5 BBiG).<br />
(8) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben Stellvertreterinnen/Stellvertreter (§ 40 Absatz<br />
2 Satz 3 BBiG). Die Absätze 3 bis 7 gelten für sie entsprechend.<br />
(9) Die für die Berufung von Prüfungsausschussmitgliedern Vorschlagsberechtigten sind<br />
über die Anzahl und die Größe der einzurichtenden Prüfungsausschüsse sowie über die<br />
Zahl der von ihnen vorzuschlagenden weiteren Prüfenden zu unterrichten. Die Vorschlagsberechtigten<br />
werden von der zuständigen Stelle darüber unterrichtet, welche der<br />
von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder, Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie weiteren<br />
Prüfenden berufen wurden.<br />
(10) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis<br />
ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene<br />
Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit<br />
Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird. Die Entschädigung für Zeitversäumnis<br />
hat mindestens im Umfang von § 16 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes<br />
in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen (§ 40 Absatz 6 BBiG).<br />
(11) Von den Absätzen 2 und 8 darf nur abgewichen werden, wenn andernfalls die erforderliche<br />
Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann (§ 40 Absatz<br />
7 BBiG).<br />
§ 2a Prüferdelegationen<br />
(1) Die zuständige Stelle kann im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses<br />
die Abnahme und die abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen auf<br />
Prüferdelegationen übertragen.<br />
(2) Für die Zusammensetzung von Prüferdelegationen ist § 2 Absätze 1 und 2 entsprechend<br />
anzuwenden (§ 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG). Die Mitglieder der Prüferdelegationen haben<br />
Stellvertreter/Stellvertreterinnen (§ 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG).<br />
(3) Mitglieder von Prüferdelegationen können die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, deren<br />
Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie weitere Prüfende sein, die durch die zuständige<br />
Stelle nach § 40 Absatz 4 BBiG berufen worden sind. Für die Berufungen gilt § 2 Absätze<br />
3 bis 8 entsprechend. Die Berufung weiterer Prüfender kann auf bestimmte Prüfoder<br />
Fachgebiete beschränkt werden.<br />
(4) Die Mitwirkung in einer Prüferdelegation ist ehrenamtlich. § 2 Absatz 10 gilt entsprechend.<br />
(5) Die zuständige Stelle hat vor Beginn der Prüfung über die Bildung von Prüferdelegationen,<br />
über deren Mitglieder sowie über deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu<br />
entscheiden. Prüfende können Mitglieder mehrerer Prüferdelegationen sein. Sind verschiedene<br />
Prüfungsleistungen derart aufeinander bezogen, dass deren Beurteilung nur<br />
einheitlich erfolgen kann, so müssen diese Prüfungsleistungen von denselben Prüfenden<br />
abgenommen werden.<br />
§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung<br />
(1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungsbewerber nicht mitwirken.<br />
Angehörige im Sinne des Satz 1 sind:<br />
1. Verlobte,<br />
2. Ehegatten,<br />
3. eingetragene Lebenspartner,<br />
4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,<br />
5. Geschwister,<br />
6. Kinder der Geschwister,<br />
7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,<br />
8. Geschwister der Eltern,<br />
9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher<br />
Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).<br />
Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn<br />
1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begründende Ehe oder die<br />
Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;<br />
2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch<br />
Annahme als Kind erloschen ist;<br />
3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen<br />
weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.<br />
(2) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied oder ein Mitglied der Prüferdelegation nach Absatz<br />
1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Absatz 1<br />
gegeben sind, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss<br />
oder der Prüferdelegation. Die Entscheidung über den Ausschluss von der<br />
Mitwirkung trifft die zuständige Stelle, während der Prüfung der Prüfungsausschuss oder<br />
die Prüferdelegation. Im letzteren Fall darf das betroffene Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene<br />
Personen dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein.<br />
(3) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausübung des<br />
Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einem Prüfling das Vorliegen eines solchen<br />
Grundes behauptet, so hat die betroffene Person dies der zuständigen Stelle mitzuteilen,<br />
während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation. Absatz<br />
2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />
(4) Ausbilderinnen/Ausbilder des Prüflings sollen, soweit nicht besondere Umstände eine<br />
Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken.<br />
(5) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses<br />
nicht möglich ist, kann die zuständige Stelle die Durchführung der Prüfung<br />
einem anderen oder einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls<br />
kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durchzuführen.<br />
Das gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen<br />
Gründen nicht gewährleistet erscheint. Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße<br />
Besetzung der Prüferdelegation nicht möglich ist, kann der Prüfungsausschuss<br />
die Prüfung selbst durchführen oder die Durchführung der Prüfung auf eine<br />
andere Prüferdelegation übertragen.<br />
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung<br />
(1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt und ein weiteres Mitglied,<br />
das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende<br />
Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören (§ 41 Absatz 1 BBiG).<br />
(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens<br />
drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />
gibt die Stimme des Vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 41 Absatz 2 BBiG).<br />
(3) Für Prüferdelegationen gilt Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 entsprechend.<br />
§ 5 Geschäftsführung<br />
(1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss<br />
bei der zuständigen Stelle. Einladungen, (Vorbereitung, Durchführung,<br />
Nachbereitung), Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse werden im Einvernehmen<br />
mit dem Vorsitz des Prüfungsausschusses geregelt.<br />
(2) Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig<br />
einzuladen. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann<br />
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BESCHLÜSSE<br />
ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der zuständigen<br />
Stelle mitteilen. Für ein verhindertes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen,<br />
welches derselben Gruppe angehören soll.<br />
(3) Absatz 2 gilt für Prüferdelegationen entsprechend.<br />
(4) Die Sitzungsprotokolle sind von der protokollführenden Person und dem Vorsitz zu unterzeichnen.<br />
§ 26 Absatz 1 bleibt unberührt.<br />
(5) Bei Prüferdelegationen sind die Sitzungsprotokolle von allen Mitgliedern zu unterzeichnen.<br />
§ 26 Absatz 1 bleibt unberührt.<br />
§ 6 Verschwiegenheit<br />
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss,<br />
haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüferdelegation und<br />
sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit<br />
gegenüber Dritten zu wahren.<br />
Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung<br />
§ 7 Prüfungstermine<br />
(1) Die zuständige Stelle bestimmt in der Regel zwei für die Durchführung der Prüfung maßgebende<br />
Zeiträume im Jahr. Diese Zeiträume sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung<br />
und des Schuljahres abgestimmt sein. Die zuständige Stelle setzt die einzelnen Prüfungstage<br />
fest.<br />
(2) Die zuständige Stelle gibt die Zeiträume im Sinne des Absatz 1 Satz 1 einschließlich der<br />
Anmeldefristen in geeigneter Weise öffentlich mindestens einen Monat vor Ablauf der<br />
Anmeldefrist bekannt. Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die<br />
Annahme des Antrags verweigern.<br />
(3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale<br />
Aufgaben verwendet, sind dafür entsprechende überregional abgestimmte Prüfungstage<br />
anzusetzen.<br />
§ 8 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung<br />
(1) Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen (§ 43 Absatz 1 BBiG),<br />
1. wer die Ausbildungsdauer zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später<br />
als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,<br />
2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie einen vom Ausbilder<br />
und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2<br />
Nummer 7 BBiG vorgelegt hat und<br />
3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />
eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden<br />
noch deren gesetzliche Vertreterinnen/Vertreter zu vertreten haben.<br />
(2) Behinderte Menschen sind zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen<br />
des Absatz 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen (§ 65 Absatz 2 Satz 2 BBiG).<br />
(3) Die Zulassungsvoraussetzungen für die Umschulungsprüfung richten sich nach der Umschulungsordnung<br />
oder der Umschulungsprüfungsregelung der zuständigen Stelle<br />
(§§ 58, 59 BBiG).<br />
§ 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander<br />
fallenden Teilen<br />
(1) Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt<br />
wird, ist über die Zulassung jeweils gesondert zu entscheiden (§ 44 Absatz 1 BBiG).<br />
(2) Zum ersten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen (§ 44 Absatz 2 in Verbindung mit §<br />
43 Absatz 1 Nr. 2 und 3 BBiG),<br />
1. wer die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene, erforderliche Ausbildungsdauer<br />
zurückgelegt hat,<br />
2. wer einen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis<br />
nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG vorgelegt hat und<br />
3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse<br />
eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildenden<br />
noch deren gesetzliche Vertreterinnen/Vertreter zu vertreten haben.<br />
(3) Zum zweiten Teil der Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer<br />
1. über die Voraussetzungen in § 43 Absatz 1 BBiG hinaus am ersten Teil der Abschlussprüfung<br />
teilgenommen hat,<br />
2. auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2b BBiG von<br />
der Ablegung des ersten Teils der Abschlussprüfung befreit ist oder<br />
3. aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, am ersten Teil der Abschlussprüfung nicht<br />
teilgenommen hat.<br />
Im Fall des Satzes 1 Nummer 3 ist der erste Teil der Abschlussprüfung zusammen mit dem<br />
zweiten Teil abzulegen.<br />
§ 10 Zulassung von Absolventen schulischer und sonstiger Bildungsgänge<br />
Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen,<br />
1. wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung<br />
ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten<br />
Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung<br />
in einem anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er<br />
a) nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung<br />
gleichwertig ist,<br />
b) systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung<br />
durchgeführt wird und<br />
c) durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung<br />
gewährleistet (§ 43 Absatz 2).<br />
§ 11 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen<br />
(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf<br />
ihrer Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen<br />
dies rechtfertigen (§ 45 Absatz 1 BBiG).<br />
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache<br />
der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen<br />
ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten<br />
auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis<br />
der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn<br />
durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass die<br />
Bewerberin/der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung<br />
zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit<br />
im Ausland sind dabei zu berücksichtigen (§ 45 Absatz 2 BBiG).<br />
(3) Soldatinnen/Soldaten auf Zeit und ehemalige Soldatinnen/Soldaten sind nach Absatz 2<br />
Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung<br />
oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin<br />
berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung<br />
zur Prüfung rechtfertigen (§ 45 Absatz 3 BBiG).<br />
§ 12 Zulassung zur Prüfung<br />
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist durch die Auszubildenden schriftlich nach den<br />
von der zuständigen Stelle bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Die Auszubildenden<br />
haben die Ausbildenden über die Antragstellung zu unterrichten.<br />
(2) In den Fällen des § 8 Absatz 3 sowie der §§ 10 und 11 Absatz 2 und 3 ist der Antrag auf<br />
Zulassung zur Prüfung von den Prüflingen einzureichen.<br />
(3) Örtlich zuständig für die Zulassung ist die zuständige Stelle, in deren Bezirk<br />
1. in den Fällen der §§ 8, 9 und 11 Absatz 1 die Ausbildungs- oder Umschulungsstätte<br />
liegt,<br />
2. in den Fällen der §§ 10, 11 Absatz 2 und 3 die auf die Prüfung vorbereitende Bildungsstätte<br />
oder der gewöhnliche Aufenthalt der Prüflinge liegt,<br />
3. in den Fällen des § 1 Absatz 4 der gemeinsame Prüfungsausschuss errichtet worden ist.<br />
(4) Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen:<br />
a) in den Fällen des § 8 Absatz 1 und 2 sowie des § 9 Absatz 3<br />
- Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen oder<br />
am ersten Teil der Abschlussprüfung,<br />
- einen vorgeschriebenen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis<br />
nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG,<br />
b) in den Fällen des § 9 Absatz 2<br />
- einen vorgeschriebenen vom Ausbilder und Auszubildenden unterzeichneten Ausbildungsnachweis<br />
nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG,<br />
c) im Fall des § 11 Absatz 1<br />
- zusätzlich zu den Unterlagen nach a) oder b) das letzte Zeugnis oder eine aktuelle<br />
Leistungsbeurteilung der zuletzt besuchten berufsbildenden Schule,<br />
d) in den Fällen des § 10<br />
- Bescheinigung über die Teilnahme an dem schulischen oder sonstigen Bildungsgang<br />
und in den Fällen des § 10 Nr. 1 zusätzlich<br />
- Bescheinigung über die Teilnahme an der fachpraktischen Ausbildung im Rahmen<br />
des schulischen oder sonstigen Bildungsganges,<br />
e) in den Fällen des § 11 Absatz 2 Sätze 1 und 2<br />
- Tätigkeitsnachweis und ggf. Nachweis der Dauer der Berufsausbildung in dem oder<br />
in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf und ggf. glaubhafte Darlegung<br />
über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit,<br />
f) in den Fällen des § 11 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3<br />
- glaubhafte Darlegung über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit oder Bescheinigung<br />
über den Erwerb der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />
(5) Für Wiederholungsprüfungen genügt die form- und fristgerechte Anmeldung zur Prüfung.<br />
54<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
BESCHLÜSSE<br />
§ 13 Entscheidung über die Zulassung<br />
(1) Über die Zulassung zur Abschluss- und Umschulungsprüfung entscheidet die zuständige<br />
Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet<br />
der Prüfungsausschuss (§ 46 Absatz 1 BBiG und § 62 Absatz 3 BBiG).<br />
(2) Sofern eine Umschulungsordnung (§ 58 BBiG) oder eine Umschulungsprüfungsregelung<br />
(§ 59 BBiG) der zuständigen Stelle Zulassungsvoraussetzungen vorsieht, sind ausländische<br />
Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen<br />
(§ 61 BBiG).<br />
(3) Die Entscheidung über die Zulassung ist den Prüflingen rechtzeitig unter Angabe des<br />
Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel schriftlich<br />
mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Prüfungsbewerber<br />
schriftlich mit Begründung bekannt zu geben.<br />
(4) Die Zulassung kann von der zuständigen Stelle im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss<br />
bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses widerrufen werden, wenn sie aufgrund<br />
von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen wurde.<br />
Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung<br />
§ 14 Prüfungsgegenstand<br />
(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit<br />
erworben hat. In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen<br />
Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung<br />
wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde<br />
zu legen (§ 38 BBiG).<br />
(2) Der Gegenstand der Umschulungsprüfung ergibt sich aus der jeweiligen Umschulungsordnung<br />
oder Umschulungsprüfungsregelung der zuständigen Stelle.<br />
(3) Sofern sich die Umschulungsordnung oder die Umschulungsprüfungsregelung der zuständigen<br />
Stelle auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf richtet,<br />
sind das Ausbildungsberufsbild, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen<br />
zugrunde zu legen (§ 60 BBiG).<br />
(4) Die Prüfungssprache ist Deutsch soweit nicht die Ausbildungsordnung, die Umschulungsordnung<br />
oder die -prüfungsregelung der zuständigen Stelle etwas anderes vorsieht.<br />
(5) Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers kann in berechtigten Fällen ein unkommentiertes,<br />
zweisprachiges Wörterbuch in gedruckter, gebundener Form in der gewählten Fremdsprache<br />
in der Prüfung verwendet werden. Dies gilt nicht für Prüfungen, in denen eine<br />
Fremdsprache Prüfungsgegenstand ist. Der Antrag nach Satz 1 ist mit dem Antrag auf<br />
Zulassung zur Prüfung (§ 12) zu stellen.<br />
§ 15 Gliederung der Prüfung<br />
Die Gliederung der Prüfung richtet sich nach der Ausbildungsordnung oder der Umschulungsordnung<br />
oder -prüfungsregelung der zuständigen Stelle.<br />
§ 16 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen<br />
Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen<br />
berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von<br />
Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher<br />
für hörbehinderte Menschen (§ 65 Absatz 1 BBiG). Die Art der Behinderung ist mit<br />
dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 12) nachzuweisen.<br />
§ 17 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung<br />
Bei der Umschulungsprüfung (§§ 58, 59 BBiG) ist der Prüfling auf Antrag von der Ablegung<br />
einzelner Prüfungsbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn er eine andere<br />
vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung<br />
oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung<br />
zur Umschulungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der<br />
anderen Prüfung erfolgt (§ 62 Absatz 4 BBiG).<br />
§ 18 Prüfungsaufgaben<br />
(1) Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Ausbildungsordnung oder der<br />
Umschulungsordnung oder -prüfungsregelung der zuständigen Stelle die Prüfungsaufgaben.<br />
(2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle<br />
erstellte oder ausgewählte Aufgaben sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen, sofern<br />
diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die<br />
entsprechend § 2 Absatz 2 zusammengesetzt sind.<br />
(3) Sind an einem Tag ausschließlich schriftliche Prüfungsleistungen zu erbringen, soll die<br />
Dauer der Prüfung 300 Minuten nicht überschreiten.<br />
§ 19 Nichtöffentlichkeit<br />
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen/Vertreter der obersten Bundes- und Landesbehörden,<br />
der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der<br />
zuständigen Stelle können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation<br />
kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. An<br />
der Beratung über das Prüfungsergebnis im Sinne des § 25 Absatz 1 Satz 2 dürfen nur die Mitglieder<br />
des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation beteiligt sein.<br />
§ 20 Leitung, Aufsicht und Niederschrift<br />
(1) Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss unbeschadet<br />
der Regelungen in § 25 Absatz 2 und 3 durchgeführt.<br />
(2) Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung,<br />
die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbstständig und nur<br />
mit erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden.<br />
(3) Über den Ablauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />
§ 21 Ausweispflicht und Belehrung<br />
Die Prüflinge haben sich über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über<br />
den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel,<br />
die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme<br />
zu belehren.<br />
§ 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße<br />
(1) Unternimmt es ein Prüfling, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung<br />
nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet er Beihilfe zu einer Täuschung<br />
oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.<br />
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein Prüfling eine Täuschungshandlung begeht<br />
oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt von der Aufsichtsführung<br />
festzustellen und zu protokollieren. Der Prüfling setzt die Prüfung<br />
vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung<br />
fort.<br />
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene<br />
Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere<br />
bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss den Prüfungsteil<br />
oder die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten. Soweit<br />
Prüfungsleistungen einer Prüferdelegation zur Abnahme und abschließenden Bewertung<br />
übertragen worden sind, kann die Prüferdelegation die Prüfungsleistung mit „ungenügend“<br />
(=0 Punkte) bewerten.<br />
(4) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung nicht ordnungsgemäß<br />
durchgeführt werden kann, ist er von der Teilnahme auszuschließen. Die<br />
Entscheidung hierüber kann von der Aufsichtsführung oder den mit der Prüfungsabnahme<br />
beauftragten Prüfenden getroffen werden. Die endgültige Entscheidung über die<br />
Folgen für den Prüfling hat der Prüfungsausschuss unverzüglich zu treffen. Absatz 3 gilt<br />
entsprechend. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.<br />
(5) Vor einer endgültigen Entscheidung des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation<br />
nach den Absätzen 3 und 4 ist der Prüfling zu hören.<br />
§ 23 Rücktritt, Nichtteilnahme<br />
(1) Der Prüfling kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch schriftliche<br />
Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.<br />
(2) Versäumt der Prüfling einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte selbstständige<br />
Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.<br />
Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar abgrenzbar und nicht<br />
auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig bewertet werden.<br />
(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt der Prüfling an der Prüfung<br />
nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.<br />
(4) Bei den zeitlich auseinanderfallenden Teilen einer Abschlussprüfung gelten die Absätze<br />
1 bis 3 für den jeweiligen Teil.<br />
(5) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall<br />
ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 55
BESCHLÜSSE<br />
Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses<br />
§ 24 Bewertungsschlüssel<br />
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:<br />
Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition<br />
100 1,0<br />
98 und 99 1,1<br />
96 und 97 1,2 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht<br />
94 und 95 1,3<br />
92 und 93 1,4<br />
91 1,5<br />
90 1,6<br />
89 1,7<br />
88 1,8<br />
87 1,9 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht<br />
85 und 86 2,0<br />
84 2,1<br />
83 2,2<br />
82 2,3<br />
81 2,4<br />
79 und 80 2,5<br />
78 2,6<br />
77 2,7<br />
75 und 76 2,8<br />
74 2,9 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht<br />
72 und 73 3,0<br />
71 3,1<br />
70 3,2<br />
68 und 69 3,3<br />
67 3,4<br />
65 und 66 3,5<br />
63 und 64 3,6<br />
62 3,7<br />
60 und 61 3,8<br />
58 und 59 3,9 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht<br />
56 und 57 4,0<br />
55 4,1<br />
53 und 54 4,2<br />
51 und 52 4,3<br />
50 4,4<br />
48 und 49 4,5<br />
46 und 47 4,6<br />
44 und 45 4,7<br />
42 und 43 4,8<br />
40 und 41 4,9 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grund-<br />
38 und 39 5,0 kenntnisse noch vorhanden sind<br />
36 und 37 5,1<br />
34 und 35 5,2<br />
32 und 33 5,3<br />
30 und 31 5,4<br />
25 bis 29 5,5<br />
20 bis 24 5,6<br />
15 bis 19 5,7 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen<br />
10 bis 14 5,8<br />
5 bis 9 5,9<br />
0 bis 4 6,0<br />
Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.<br />
56<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
BESCHLÜSSE<br />
§ 25 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse<br />
(1) Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über<br />
1. die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat,<br />
2. die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie<br />
3. das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.<br />
Für die Beschlussfassung erhält der Ausschuss die Ergebnisniederschriften nach § 26.<br />
(2) Nach § 47 Absatz 2 Satz 2 BBiG erstellte oder ausgewählte Antwort-Wahl-Aufgaben<br />
können automatisiert ausgewertet werden, wenn das Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahlgremium<br />
festgelegt hat, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden.<br />
Die Ergebnisse sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen.<br />
(3) Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation kann einvernehmlich die Abnahme<br />
und Bewertung einzelner schriftlicher oder sonstiger Prüfungsleistungen, deren Bewertung<br />
unabhängig von der Anwesenheit bei der Erbringung erfolgen kann, so vornehmen,<br />
dass zwei seiner oder ihrer Mitglieder die Prüfungsleistungen selbständig und unabhängig<br />
bewerten. Weichen die auf der Grundlage des in der Prüfungsordnung vorgesehenen<br />
Bewertungsschlüssels erfolgten Bewertungen der beiden Prüfenden um nicht<br />
mehr als 10 Prozent der erreichbaren Punkte voneinander ab, so errechnet sich die endgültige<br />
Bewertung aus dem Durchschnitt der beiden Bewertungen. Bei einer größeren<br />
Abweichung erfolgt die endgültige Bewertung durch ein vorab bestimmtes weiteres Mitglied<br />
des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation.<br />
(4) Sieht die Ausbildungsordnung vor, dass Auszubildende bei erfolgreichem Abschluss eines<br />
zweijährigen Ausbildungsberufs vom ersten Teil der Abschlussprüfung eines darauf aufbauenden<br />
drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs befreit sind, so ist das<br />
Ergebnis der Abschlussprüfung des zweijährigen Ausbildungsberufs vom Prüfungsausschuss<br />
als das Ergebnis des ersten Teils der Abschlussprüfung des auf dem zweijährigen<br />
Ausbildungsberufs aufbauenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs zu<br />
übernehmen.<br />
(5) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Absatz 2 BBiG können zur Bewertung<br />
einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche<br />
Stellungnahmen Dritter, insbesondere berufsbildender Schulen, einholen. Im Rahmen der<br />
Begutachtung sind die wesentlichen Abläufe zu dokumentieren und die für die Bewertung<br />
erheblichen Tatsachen festzuhalten. Die Beauftragung erfolgt nach den Verwaltungsgrundsätzen<br />
der zuständigen Stelle. Personen, die nach § 3 von der Mitwirkung im<br />
Prüfungsausschuss auszuschließen sind, sollen nicht als Gutachter tätig werden.<br />
§ 26 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen<br />
(1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den<br />
von der zuständigen Stelle genehmigten Formularen zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern<br />
des Prüfungsausschusses bzw. der Prüferdelegation zu unterzeichnen und der<br />
zuständigen Stelle ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) vorzulegen.<br />
(2) Dem Prüfling soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt<br />
werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält<br />
der Prüfling eine vom Vorsitz zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die<br />
Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung getroffen<br />
werden, so hat der Prüfungsausschuss diese ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich)<br />
zu treffen und dem Prüfling mitzuteilen.<br />
(3) Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt<br />
wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Abschlussprüfung dem<br />
Prüfling schriftlich mitzuteilen (§ 37 Absatz 2 Satz 3 BBIG). Der erste Teil der Abschlussprüfung<br />
ist nicht eigenständig wiederholbar (§ 37 Absatz 1 Satz 3 BBiG).<br />
(4) Dem Ausbildenden werden auf Verlangen die Ergebnisse der Zwischen- und Abschlussprüfung<br />
des Auszubildenden übermittelt (§§ 37 Absatz 2 Satz 2 und 48 Absatz 1 Satz 2 BBiG).<br />
§ 27 Prüfungszeugnis<br />
(1) Über die Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein Zeugnis (§ 37 Absatz<br />
2 BBiG). Der von der zuständigen Stelle vorgeschriebene Vordruck ist zu verwenden.<br />
Das Prüfungszeugnis enthält<br />
- die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 BBiG“ oder „Prüfungszeugnis<br />
nach § 62 Absatz 3 BBiG in Verbindung mit § 37 Absatz 2 BBiG“,<br />
- die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum),<br />
- die Bezeichnung des Ausbildungsberufs mit Fachrichtung oder prüfungsrelevantem<br />
Schwerpunkt. Weitere in der Ausbildungsordnung ausgewiesene prüfungsrelevante<br />
Differenzierungen können aufgeführt werden.<br />
- die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungsbereiche und das Gesamtergebnis (Note), soweit<br />
ein solches in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist,<br />
- das Datum des Bestehens der Prüfung,<br />
- die Namenswiedergabe (Faksimile) oder Unterschrift der beauftragten Person der zuständigen<br />
Stelle mit Siegel.<br />
Die Zeugnisse können zusätzliche nicht amtliche Bemerkungen zur Information (Bemerkungen)<br />
enthalten, insbesondere über die Einordnung des erworbenen Abschlusses in den Deutschen<br />
Qualifikationsrahmen oder auf Antrag der geprüften Person über während oder anlässlich<br />
der Ausbildung erworbene besondere oder zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und<br />
Fähigkeiten.<br />
(3) Im Fall des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2a BBiG enthält das Prüfungszeugnis<br />
- die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 BBiG“,<br />
- die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum)<br />
- die einleitende Bemerkung, dass der Prüfling aufgrund der in Teil 1 der Abschlussprüfung<br />
eines zu benennenden drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs erbrachten<br />
Prüfungsleistungen den Abschluss des zu benennenden zweijährigen<br />
Ausbildungsberufs erworben hat,<br />
- die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungsbereiche von Teil 1,<br />
- ggf. das Ergebnis von zu benennenden Prüfungsbereichen aus Teil 2 der Abschlussprüfung,<br />
wenn die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Abschlussprüfung des<br />
zweijährigen Ausbildungsberufs die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Teil 1-<br />
Prüfung des drei- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufs nicht hinreichend abdecken<br />
und die fehlenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch geeignete<br />
Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung abgedeckt werden können, und<br />
- die Feststellung, dass in Teil 1 der Abschlussprüfung und den Prüfungsbereichen mit<br />
den fehlenden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten von Teil 2 der Abschlussprüfung<br />
ausreichende Leistungen entsprechend der Bestehensregelungen im zweijährigen<br />
Beruf erbracht wurden,<br />
- das Datum von Teil 2 der Abschlussprüfung und<br />
- die Namenswiedergabe (Faksimile) oder Unterschrift der beauftragten Person der zuständigen<br />
Stelle mit Siegel.<br />
(4) Dem Zeugnis ist auf Antrag des Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige<br />
Übersetzung beizufügen. Auf Antrag des Auszubildenden ist das Ergebnis<br />
berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis auszuweisen. Der<br />
Auszubildende hat den Nachweis der berufsschulischen Leistungsfeststellungen dem<br />
Antrag beizufügen. (§ 37 Absatz 3 BBiG).<br />
§ 28 Bescheid über nicht bestandene Prüfung<br />
(1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und seine gesetzlichen Vertreter von<br />
der zuständigen Stelle einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen<br />
in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt werden müssen<br />
(§ 29 Absatz 2 bis 3). Die von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Formulare sind zu<br />
verwenden.<br />
(2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 29 ist hinzuweisen.<br />
Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung<br />
§ 29 Wiederholungsprüfung<br />
(1) Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Absatz<br />
1 Satz 2 BBiG). Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse. Gleiches<br />
gilt für eine nicht bestandene Umschulungsprüfung.<br />
(2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung<br />
(§ 23 Absatz 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist diese auf Antrag<br />
des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren<br />
– gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen<br />
Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen<br />
Prüfungsleistung (§ 23 Absatz 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung<br />
zu übernehmen.<br />
(3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 7) wiederholt werden.<br />
Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />
§ 30 Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse der zuständigen Stelle sind bei<br />
ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber bzw. den Prüfling mit einer Rechtsbehelfsbelehrung<br />
gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung zu versehen.<br />
§ 31 Prüfungsunterlagen<br />
Auf Antrag ist dem Prüfling binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines<br />
Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten<br />
sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 26 Absatz 1 15 Jahre aufzubewahren.<br />
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides nach § 27<br />
Absatz 1 bzw. § 28 Absatz 1. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen<br />
eines Rechtsmittels gehemmt.<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 57
BESCHLÜSSE<br />
§ 32 Prüfung von Zusatzqualifikationen<br />
Die Vorschriften dieser Prüfungsordnung gelten entsprechend für die Abnahme von Prüfungen<br />
gem. § 49 BBiG (Zusatzqualifikationsprüfungen). Das Ergebnis der Prüfung nach § 37<br />
BBiG bleibt unberührt.<br />
§ 33 Inkrafttreten<br />
Diese Prüfungsordnung tritt am Tag der Veröffentlichung in der <strong>Mitteldeutsche</strong>n <strong>Wirtschaft</strong><br />
der IHK Halle-Dessau in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Abschluss-/Umschulungsprüfungsordnung<br />
außer Kraft. Die Prüfungsordnung wurde am 22. Juni <strong>2020</strong> gemäß § 47 Absatz<br />
1 BBiG vom Ministerium für Wissenschaft und <strong>Wirtschaft</strong> des Landes Sachsen-Anhalt genehmigt.<br />
Der vorstehende, vom Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Halle-<br />
Dessau am 5. Juni <strong>2020</strong> beschlossene und vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />
Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 22. Juni <strong>2020</strong> genehmigte Beschluss wird hiermit<br />
ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 3. Juli <strong>2020</strong><br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Halle (Saale), 5. Juni <strong>2020</strong><br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen<br />
Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 5. Juni <strong>2020</strong> als zuständige Stelle nach § 47 Abs. 1 und 2 in Verbindung<br />
mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I, Seite 931), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I, Seite 2522), folgende<br />
Prüfungsordnung. Diese Prüfungsordnung gilt für die Durchführung von Prüfungen gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 BBiG und ist für die Durchführung von Prüfungen nach den<br />
aufgrund des § 30 Abs. 5 BBiG erlassenen Rechtsverordnungen über den Nachweis des Erwerbs berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten entsprechend anzuwenden.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegation<br />
§ 1 Errichtung 59<br />
§ 2 Zusammensetzung und Berufung 59<br />
§ 2a Prüferdelegationen 59<br />
§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung 59<br />
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung 60<br />
§ 5 Geschäftsführung 60<br />
§ 6 Verschwiegenheit 60<br />
Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung<br />
§ 7 Prüfungstermine 60<br />
§ 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung 60<br />
§ 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen 60<br />
§ 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge 60<br />
§ 11 Prüfungsgebühr 60<br />
Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung<br />
§ 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache 60<br />
§ 13 Gliederung der Prüfung 60<br />
§ 14 Prüfungsaufgaben 60<br />
§ 15 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen 60<br />
§ 16 Nichtöffentlichkeit 60<br />
§ 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift 61<br />
§ 18 Ausweispflicht und Belehrung 61<br />
§ 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße 61<br />
§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme 61<br />
Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses<br />
§ 21 Bewertungsschlüssel 61<br />
§ 22 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse 62<br />
§ 23 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen 62<br />
§ 24 Prüfungszeugnis 62<br />
§ 25 Bescheid über nicht bestandene Prüfung 62<br />
58<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong>
BESCHLÜSSE<br />
Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung<br />
§ 26 Wiederholungsprüfung 63<br />
Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />
§ 27 Rechtsbehelfsbelehrung 63<br />
§ 28 Prüfungsunterlagen 63<br />
§ 29 Sprachliche Regelung 63<br />
§ 30 Inkrafttreten 63<br />
Erster Abschnitt: Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen<br />
§ 1 Errichtung<br />
(1) Für die Durchführung von Prüfungen im Bereich der beruflichen Fortbildung errichtet die<br />
zuständige Stelle Prüfungsausschüsse (§ 56 Abs. 1 Satz 1 BBiG). Mehrere zuständige<br />
Stellen können bei einer von ihnen gemeinsame Prüfungsausschüsse errichten (§ 39 Abs.<br />
1 S. 2 BBiG).<br />
(2) Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen nach § 42 Abs. 2 BBiG nehmen die Prüfungsleistung<br />
ab.<br />
(3) Soweit die Fortbildungsordnungen (§ 53 Abs. 1 BBiG), die Anpassungsfortbildungsordnungen<br />
(§ 53e Abs. 1 BBiG) oder die Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 BBiG<br />
selbstständige Prüfungsteile beinhalten, können zur Durchführung der Teilprüfungen eigene<br />
Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen gebildet werden.<br />
§ 2 Zusammensetzung und Berufung<br />
(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder von Prüfungsausschüssen<br />
sind hinsichtlich der Beurteilung der Prüfungsleistungen unabhängig<br />
und nicht an Weisungen gebunden. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete<br />
sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG).<br />
(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />
in gleicher Zahl sowie mindestens eine Person, die als Lehrkraft im beruflichen<br />
Schul- oder Fortbildungswesen tätig ist, angehören. Mindestens zwei Drittel der<br />
Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer<br />
sein (§ 40 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BBiG).<br />
(3) Die Mitglieder werden von der zuständigen Stelle für eine einheitliche Periode, längstens<br />
für fünf Jahre berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 BBiG).<br />
(4) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bezirk der zuständigen<br />
Stelle bestehenden Gewerkschaften und selbstständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern<br />
mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 BBiG).<br />
(5) Lehrkräfte im beruflichen Schul- oder Fortbildungswesen werden im Einvernehmen mit<br />
der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle berufen (§ 40 Abs. 3 Satz<br />
3 BBiG). Soweit es sich um Lehrkräfte von Fortbildungseinrichtungen handelt, werden sie<br />
von den Fortbildungseinrichtungen benannt.<br />
(6) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der zuständigen<br />
Stelle gesetzten angemessenen Frist vorgeschlagen, so beruft die zuständige<br />
Stelle insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 40 Abs. 3 Satz 4 BBiG).<br />
(7) Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse können nach Anhörung der an ihrer Berufung<br />
Beteiligten aus wichtigem Grunde abberufen werden (§ 40 Abs. 3 Satz 5 BBiG).<br />
(8) Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen (§ 40 Abs. 2 Satz 3 BBiG). Die<br />
Absätze 3 bis 7 gelten für sie entsprechend.<br />
(9) Die für die Berufung von Prüfungsausschussmitgliedern Vorschlagsberechtigten sind<br />
über die Anzahl und die Größe der einzurichtenden Prüfungsausschüsse sowie über die<br />
Zahl der von ihnen vorzuschlagenden weiteren Prüfenden zu unterrichten. Die Vorschlagsberechtigten<br />
werden von der zuständigen Stelle darüber unterrichtet, welche der<br />
von ihnen vorgeschlagenen Mitglieder, Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie weiteren<br />
Prüfenden berufen wurden. (§ 40 Abs. 5)<br />
(10) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und für Zeitversäumnis<br />
ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene<br />
Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der zuständigen Stelle mit Genehmigung<br />
der obersten Landesbehörde festgesetzt wird (§ 40 Abs. 4 BBiG). Die Entschädigung<br />
für Zeitversäumnis hat mindestens im Umfang von § 16 des Justizvergütungs- und<br />
Entschädigungsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung zu erfolgen (§ 40 Abs. 6 BBiG).<br />
(11) Von den Absätzen 2 und 8 darf nur abgewichen werden, wenn andernfalls die erforderliche<br />
Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann (§ 40<br />
Abs. 5 BBiG).<br />
§ 2a Prüferdelegationen<br />
(1) Die zuständige Stelle kann im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses<br />
die Abnahme und die abschließende Bewertung von Prüfungsleistungen auf<br />
Prüferdelegationen übertragen.<br />
(2) Für die Zusammensetzung von Prüferdelegationen ist § 2 Absätze 1 und 2 entsprechend<br />
anzuwenden (§ 42 Abs. 2 Satz 2 BBiG). Die Mitglieder der Prüferdelegationen haben Stellvertreter<br />
oder Stellvertreterinnen (§ 42 Abs. 2 Satz 2 BBiG).<br />
(3) Mitglieder von Prüferdelegationen können die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, deren<br />
Stellvertreter und Stellvertreterinnen sowie weitere Prüfende sein, die durch die zuständige<br />
Stelle nach § 40 Abs. 4 BBiG berufen worden sind. Für die Berufungen gilt § 2 Abs.<br />
3 bis 8 entsprechend. Die Berufung weiterer Prüfender kann auf bestimmte Prüf- oder<br />
Fachgebiete beschränkt werden.<br />
(4) Die Mitwirkung in einer Prüferdelegation ist ehrenamtlich. § 2 Abs. 10 gilt entsprechend.<br />
(5) Die zuständige Stelle hat vor Beginn der Prüfung über die Bildung von Prüferdelegationen,<br />
über deren Mitglieder sowie über deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen zu<br />
entscheiden. Prüfende können Mitglieder mehrerer Prüferdelegationen sein. Sind verschiedene<br />
Prüfungsleistungen derart aufeinander bezogen, dass deren Beurteilung nur<br />
einheitlich erfolgen kann, so müssen diese Prüfungsleistungen von denselben Prüfenden<br />
abgenommen werden.<br />
§ 3 Ausschluss von der Mitwirkung<br />
(1) Bei der Zulassung und Prüfung dürfen Angehörige der Prüfungsbewerber nicht mitwirken.<br />
Angehörige im Sinne des Satz 1 sind:<br />
1. Verlobte,<br />
2. Ehegatten,<br />
3. eingetragene Lebenspartner,<br />
4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,<br />
5. Geschwister,<br />
6. Kinder der Geschwister,<br />
7. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,<br />
8. Geschwister der Eltern,<br />
9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher<br />
Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).<br />
Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn<br />
1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begründende Ehe oder die<br />
Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;<br />
2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch<br />
Annahme als Kind erloschen ist;<br />
3. im Falle der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen<br />
weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.<br />
(2) Hält sich ein Prüfungsausschussmitglied oder ein Mitglied der Prüferdelegation nach<br />
Absatz 1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Absatzes<br />
1 gegeben sind, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem<br />
Prüfungsausschuss oder den anderen Mitgliedern der Prüferdelegation. Die Entscheidung<br />
über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Stelle, während der<br />
Prüfung der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation. Im letzteren Fall darf das betroffene<br />
Mitglied nicht mitwirken. Ausgeschlossene Personen dürfen bei der Beratung<br />
und Beschlussfassung nicht zugegen sein.<br />
(3) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Ausübung des<br />
Prüfungsamtes zu rechtfertigen, oder wird von einer zu prüfenden Person das Vorliegen<br />
eines solchen Grundes behauptet, so hat die betroffene Person dies der zuständigen<br />
Stelle mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss oder der Prüferdelegation.<br />
Absatz 2 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />
(4) Personen, die gegenüber der zu prüfenden Person Arbeitgeberfunktionen innehaben, sollen,<br />
soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht<br />
mitwirken.<br />
(5) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses<br />
nicht möglich ist, kann die zuständige Stelle die Durchführung der Prüfung<br />
einem anderen oder einem gemeinsamen Prüfungsausschuss übertragen. Erforderlichenfalls<br />
kann eine andere zuständige Stelle ersucht werden, die Prüfung durchzuführen.<br />
Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung der Prüfung aus anderen<br />
Gründen nicht gewährleistet erscheint. Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße<br />
Besetzung der Prüferdelegation nicht möglich ist, kann der Prüfungsausschuss<br />
die Durchführung der Prüfung auf eine andere Prüferdelegation übertragen oder<br />
die Prüfung selbst abnehmen.<br />
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BESCHLÜSSE<br />
§ 4 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung<br />
(1) Der Prüfungsausschuss wählt ein Mitglied, das den Vorsitz führt, und ein weiteres Mitglied,<br />
das den Vorsitz stellvertretend übernimmt. Der Vorsitz und das ihn stellvertretende<br />
Mitglied sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören (§ 41 Abs. 1 BBiG).<br />
(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens<br />
drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />
gibt die Stimme des vorsitzenden Mitgliedes den Ausschlag (§ 41 Abs. 2<br />
BBiG).<br />
(3) Für Prüferdelegationen gelten Absatz 2 Sätze 1 und 2 entsprechend.<br />
§ 5 Geschäftsführung<br />
(1) Die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses liegt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss<br />
bei der zuständigen Stelle. Einladungen (Vorbereitung, Durchführung,<br />
Nachbereitung), Protokollführung und Durchführung der Beschlüsse werden im Einvernehmen<br />
mit dem Vorsitz des Prüfungsausschusses geregelt.<br />
(2) Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses sind die ordentlichen Mitglieder rechtzeitig<br />
einzuladen. Stellvertretende Mitglieder werden in geeigneter Weise unterrichtet. Kann<br />
ein Mitglied an einer Sitzung nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der zuständigen<br />
Stelle mitteilen. Für ein verhindertes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied einzuladen,<br />
welches derselben Gruppe angehören soll.<br />
(3) Die Sitzungsprotokolle sind von der protokollführenden Person und dem Vorsitz zu unterzeichnen.<br />
§ 23 Abs. 1 bleibt unberührt.<br />
(4) Absatz 2 gilt für Prüferdelegationen entsprechend. Die Sitzungsprotokolle sind von allen<br />
Mitgliedern der Prüferdelegation zu unterzeichnen. § 23 Abs. 1 bleibt unberührt.<br />
§ 6 Verschwiegenheit<br />
Unbeschadet bestehender Informationspflichten, insbesondere gegenüber dem Berufsbildungsausschuss,<br />
haben die Mitglieder des Prüfungsausschusses, der Prüferdelegation und<br />
sonstige mit der Prüfung befassten Personen über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit<br />
gegenüber Dritten zu wahren.<br />
Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Fortbildungsprüfung<br />
§ 7 Prüfungstermine<br />
(1) Die zuständige Stelle legt die Prüfungstermine je nach Bedarf fest. Die Termine sollen<br />
nach Möglichkeit mit den betroffenen Fortbildungseinrichtungen abgestimmt werden.<br />
(2) Die zuständige Stelle gibt die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen in geeigneter<br />
Weise öffentlich mindestens einen Monat vor Ablauf der Anmeldefrist bekannt.<br />
Wird die Anmeldefrist überschritten, kann die zuständige Stelle die Annahme des Antrags<br />
verweigern.<br />
(3) Werden für schriftlich durchzuführende Prüfungsbereiche einheitliche überregionale<br />
Aufgaben verwendet, sind dafür entsprechende überregional abgestimmte Prüfungstage<br />
anzusetzen.<br />
§ 8 Zulassung zur Fortbildungsprüfung<br />
1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist schriftlich nach den von der zuständigen Stelle<br />
bestimmten Fristen und Formularen zu stellen. Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen.<br />
1. Angaben zur Person und<br />
2. Angaben über die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Voraussetzungen.<br />
(2) Örtlich zuständig für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist die zuständige Stelle, in<br />
deren Bezirk der Prüfungsbewerber<br />
a) an einer Maßnahme der Fortbildung teilgenommen hat oder<br />
b) in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig tätig ist oder<br />
c) seinen/ihren Wohnsitz hat.<br />
(3) Zur Fortbildungsprüfung ist zuzulassen, wer die Zulassungsvoraussetzungen einer Fortbildungsregelung<br />
(§ 53 Abs. 1 BBiG), einer Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs.<br />
1 BBiG) oder einer Fortbildungsprüfungsregelung nach § 54 BBiG erfüllt.<br />
(4) Sofern die Fortbildungsordnung (§ 53 Abs. 1 BBiG), die Anpassungsfortbildungsordnung<br />
(§ 53e Abs. 1 BBiG) oder eine Fortbildungsprüfungsregelung nach § 54 BBiG Zulassungsvoraussetzungen<br />
vorsieht, sind ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der<br />
Berufstätigkeit im Ausland zu berücksichtigen (§ 55 BBiG).<br />
§ 9 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen<br />
(1) Die zu prüfende Person ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile<br />
durch die zuständige Stelle zu befreien, wenn sie eine andere vergleichbare Prüfung vor<br />
einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen<br />
Prüfungsausschuss erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung<br />
innerhalb von zehn Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der anderen<br />
Prüfung erfolgt (§ 56 Abs. 2 BBiG).<br />
(2) Anträge auf Befreiung von Prüfungsbestandteilen sind zusammen mit dem Zulassungsantrag<br />
schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen. Die Nachweise über Befreiungsgründe<br />
im Sinne von Abs. 1 sind beizufügen.<br />
§ 10 Entscheidung über die Zulassung und über Befreiungsanträge<br />
(1) Über die Zulassung sowie über die Befreiung von Prüfungsbestandteilen entscheidet die<br />
zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen oder die Befreiungsgründe<br />
nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).<br />
(2) Die Entscheidungen über die Zulassung und die Befreiung von Prüfungsbestandteilen<br />
sind dem Prüfungsbewerber rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich<br />
der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mitzuteilen. Die Entscheidungen über<br />
die Nichtzulassung und über die Ablehnung der Befreiung sind dem Prüfungsbewerber<br />
schriftlich mit Begründung bekannt zu geben.<br />
(3) Die Zulassung und die Befreiung von Prüfungsbestandteilen können von der zuständigen<br />
Stelle bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses widerrufen werden, wenn sie<br />
aufgrund gefälschter Unterlagen oder falscher Angaben ausgesprochen wurde.<br />
§ 11 Prüfungsgebühr<br />
Die zu prüfende Person hat die Prüfungsgebühr nach Aufforderung an die zuständige Stelle<br />
zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühr bestimmt sich nach der Gebührenordnung der<br />
zuständigen Stelle.<br />
Dritter Abschnitt: Durchführung der Fortbildungsprüfung<br />
§ 12 Prüfungsgegenstand, Prüfungssprache<br />
(1) Sofern für einen Fortbildungsabschluss weder eine Fortbildungsordnung (§ 53 Abs. 1<br />
BBiG) noch eine Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs. 1 BBiG) erlassen worden ist,<br />
regelt die zuständige Stelle die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, das Ziel, den<br />
Inhalt und die Anforderungen der Prüfungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das<br />
Prüfungsverfahren durch Fortbildungsprüfungsregelungen nach § 54 BBiG.<br />
(2) Die Prüfungssprache ist Deutsch soweit nicht die Fortbildungsordnung (§ 53 Abs. 1 BBiG),<br />
die Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs. BBiG) oder die Fortbildungsprüfungsregelung<br />
nach § 54 BBiG etwas anderes vorsieht.<br />
§ 13 Gliederung der Prüfung<br />
Die Gliederung der Prüfung ergibt sich aus den Fortbildungsordnungen (§ 53 Abs. 1 BBiG), den<br />
Anpassungsfortbildungsordnungen (§ 53e Abs. 1 BBiG) oder den Fortbildungsprüfungsregelungen<br />
nach § 54 (Prüfungsanforderungen).<br />
§ 14 Prüfungsaufgaben<br />
(1) Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen die<br />
Prüfungsaufgaben.<br />
(2) Überregional oder von einem Aufgabenerstellungsausschuss bei der zuständigen Stelle<br />
erstellte oder ausgewählte Aufgaben sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen, sofern<br />
diese Aufgaben von Gremien erstellt oder ausgewählt und beschlossen wurden, die<br />
entsprechend § 2 Abs. 2 zusammengesetzt sind und die zuständige Stelle über die Übernahme<br />
entschieden hat.<br />
§ 15 Nachteilsausgleich für behinderte Menschen<br />
Bei der Durchführung der Prüfung sollen die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen<br />
berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von<br />
Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher<br />
für hörbehinderte Menschen (§ 65 Abs. 1 BBiG). Die Art der Behinderung ist mit<br />
dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung (§ 8 Abs. 1) nachzuweisen.<br />
§ 16 Nichtöffentlichkeit<br />
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der obersten Bundes- und Landesbehörden, der<br />
zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle<br />
können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation kann im Einvernehmen<br />
mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über<br />
das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation<br />
beteiligt sein.<br />
60<br />
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BESCHLÜSSE<br />
§ 17 Leitung, Aufsicht und Niederschrift<br />
(1) Die Prüfung wird unter Leitung des Vorsitzes vom gesamten Prüfungsausschuss durchgeführt.<br />
(2) Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung,<br />
die sicherstellen soll, dass die Prüfungsleistungen selbstständig und nur<br />
mit erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln durchgeführt werden.<br />
(3) Störungen durch äußere Einflüsse müssen von der zu prüfenden Person ausdrücklich<br />
gegenüber der Aufsicht, dem Vorsitz oder den mit der Prüfungsabnahme beauftragten<br />
Prüfenden gerügt werden. Entstehen durch die Störungen erhebliche Beeinträchtigungen,<br />
entscheidet der Prüfungsausschuss, die Prüferdelegation oder die mit der Prüfungsabnahme<br />
beauftragten Prüfenden über Art und Umfang von geeigneten<br />
Ausgleichsmaßnahmen. Bei der Durchführung von schriftlichen Prüfungen kann die Aufsicht<br />
über die Gewährung einer Zeitverlängerung entscheiden.<br />
(4) Über den Ablauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.<br />
§ 18 Ausweispflicht und Belehrung<br />
Die zu prüfenden Personen haben sich über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der<br />
Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeitsund<br />
Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen, Ordnungsverstößen, Rücktritt und<br />
Nichtteilnahme zu belehren.<br />
§ 19 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße<br />
(1) Unternimmt es eine zu prüfende Person, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung<br />
nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet sie/er Beihilfe zu einer<br />
Täuschung oder einem Täuschungsversuch, liegt eine Täuschungshandlung vor.<br />
(2) Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine zu prüfende Person eine Täuschungshandlung<br />
begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt<br />
von der Aufsichtsführung festzustellen und zu protokollieren. Die zu prüfende Person<br />
setzt die Prüfung vorbehaltlich der Entscheidung des Prüfungsausschusses über die Täuschungshandlung<br />
fort.<br />
(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die von der Täuschungshandlung betroffene<br />
Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. In schweren Fällen, insbesondere<br />
bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Prüfungsausschuss oder die<br />
Prüferdelegation den Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung mit „ungenügend“ (= 0<br />
Punkte) bewerten. Soweit Prüfungsleistungen einer Prüferdelegation zur Abnahme und<br />
abschließenden Bewertung übertragen worden sind, kann die Prüferdelegation die Prüfungsleistung<br />
mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewerten.<br />
(4) Behindert eine zu prüfende Person durch ihr Verhalten die Prüfung so, dass die Prüfung<br />
nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist sie/er von der Teilnahme auszuschließen.<br />
Die Entscheidung hierüber kann von der Aufsichtsführung oder den mit der<br />
Prüfungsabnahme beauftragten Prüfenden getroffen werden. Die endgültige Entscheidung<br />
über die Folgen für die zu prüfende Person hat der Prüfungsausschuss unverzüglich<br />
zu treffen. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.<br />
(5) Vor einer endgültigen Entscheidung des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation<br />
nach den Absätzen 3 und 4 ist die zu prüfende Person zu hören.<br />
§ 20 Rücktritt, Nichtteilnahme<br />
(1) Die zu prüfende Person kann nach erfolgter Anmeldung vor Beginn der Prüfung (bei<br />
schriftlichen Prüfungen vor Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben) durch schriftliche Erklärung<br />
zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt.<br />
(2) Versäumt die zu prüfende Person einen Prüfungstermin, so werden bereits erbrachte<br />
selbstständige Prüfungsleistungen anerkannt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme<br />
vorliegt. Selbstständige Prüfungsleistungen sind solche, die thematisch klar<br />
abgrenzbar und nicht auf eine andere Prüfungsleistung bezogen sind sowie eigenständig<br />
bewertet werden.<br />
(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Prüfung oder nimmt die zu prüfende Person an<br />
der Prüfung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird die Prüfung mit<br />
„ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet.<br />
(4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall<br />
ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich.<br />
Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses<br />
§ 21 Bewertungsschlüssel<br />
Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten:<br />
Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition<br />
100 1,0<br />
98 und 99 1,1<br />
96 und 97 1,2 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht<br />
94 und 95 1,3<br />
92 und 93 1,4<br />
91 1,5<br />
90 1,6<br />
89 1,7<br />
88 1,8<br />
87 1,9 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht<br />
85 und 86 2,0<br />
84 2,1<br />
83 2,2<br />
82 2,3<br />
81 2,4<br />
79 und 80 2,5<br />
78 2,6<br />
77 2,7<br />
75 und 76 2,8<br />
74 2,9 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht<br />
72 und 73 3,0<br />
71 3,1<br />
70 3,2<br />
68 und 69 3,3<br />
67 3,4<br />
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BESCHLÜSSE<br />
Punkte Note als Dezimalzahl Note in Worten Definition<br />
65 und 66 3,5<br />
63 und 64 3,6<br />
62 3,7<br />
60 und 61 3,8<br />
58 und 59 3,9 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht<br />
56 und 57 4,0<br />
55 4,1<br />
53 und 54 4,2<br />
51 und 52 4,3<br />
50 4,4<br />
48 und 49 4,5<br />
46 und 47 4,6<br />
44 und 45 4,7<br />
42 und 43 4,8<br />
40 und 41 4,9 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grund-<br />
38 und 39 5,0 kenntnisse noch vorhanden sind<br />
36 und 37 5,1<br />
34 und 35 5,2<br />
32 und 33 5,3<br />
30 und 31 5,4<br />
25 bis 29 5,5<br />
20 bis 24 5,6<br />
15 bis 19 5,7 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen<br />
10 bis 14 5,8<br />
5 bis 9 5,9<br />
0 bis 4 6,0<br />
Der Hundert-Punkte-Schlüssel ist der Bewertung aller Prüfungsleistungen sowie der Ermittlung von Zwischen- und Gesamtergebnissen zugrunde zu legen.<br />
§ 22 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse<br />
(1) Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über<br />
1. die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat,<br />
2. die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt sowie<br />
3. das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.<br />
Für die Beschlussfassung erhält der Ausschuss die Ergebnisniederschriften nach § 23.<br />
(2) Bei der Feststellung von Prüfungsergebnissen bleiben Prüfungsleistungen, von denen<br />
befreit worden ist (§ 9), außer Betracht.<br />
(3) Nach § 47 Abs. 2 S. 2 BBiG erstellte oder ausgewählte Antwort-Wahl-Aufgaben können<br />
automatisiert ausgewertet werden, wenn das Aufgabenerstellungs- oder Aufgabenauswahlgremium<br />
festgelegt hat, welche Antworten als zutreffend anerkannt werden. Die<br />
Ergebnisse sind vom Prüfungsausschuss zu übernehmen.<br />
(4) Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation kann einvernehmlich die Abnahme<br />
und Bewertung einzelner schriftlicher oder sonstiger Prüfungsleistungen, deren Bewertung<br />
unabhängig von der Anwesenheit bei der Erbringung erfolgen kann, so vornehmen,<br />
dass zwei seiner oder ihrer Mitglieder die Prüfungsleistungen selbständig und unabhängig<br />
bewerten. Weichen die auf der Grundlage des in der Prüfungsordnung vorgesehenen<br />
Bewertungsschlüssels erfolgten Bewertungen der beiden Prüfenden um nicht<br />
mehr als 10 Prozent der erreichbaren Punkte voneinander ab, so errechnet sich die endgültige<br />
Bewertung aus dem Durchschnitt der beiden Bewertungen. Bei einer größeren<br />
Abweichung erfolgt die endgültige Bewertung durch ein vorab bestimmtes weiteres Mitglied<br />
des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation.<br />
(5) Prüfungsausschüsse oder Prüferdelegationen nach § 42 Abs. 2 BBiG können zur Bewertung<br />
einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen<br />
Dritter einholen.<br />
(6) Im Rahmen der Begutachtung sind die wesentlichen Abläufe zu dokumentieren und die<br />
für die Bewertung erheblichen Tatsachen festzuhalten. Die Beauftragung erfolgt nach<br />
den Verwaltungsgrundsätzen der zuständigen Stelle. Personen, die nach § 3 von der<br />
Mitwirkung im Prüfungsausschuss auszuschließen sind, sollen nicht als Gutachter tätig<br />
werden.<br />
§ 23 Ergebnisniederschrift, Mitteilung über Bestehen oder Nichtbestehen<br />
(1) Über die Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift auf den<br />
Formularen der zuständigen Stelle zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses<br />
bzw. der Prüferdelegation zu unterzeichnen und der zuständigen Stelle<br />
unverzüglich vorzulegen.<br />
(2) Die Prüfung ist vorbehaltlich der Fortbildungsregelungen nach §§ 53, 53e, 54 BBiG insgesamt<br />
bestanden, wenn in jedem der einzelnen Prüfungsbestandteile mindestens ausreichende<br />
Leistungen erbracht worden sind.<br />
(3) Der zu prüfenden Person soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der<br />
Prüfung mitgeteilt werden, ob sie/er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“<br />
hat. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung<br />
getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese ohne schuldhaftes<br />
Zögern zu treffen und der zu prüfenden Person mitzuteilen.<br />
(4) Über das Bestehen eines Prüfungsteils erhält die zu prüfende Person Bescheid, wenn<br />
für den Prüfungsteil ein eigener Prüfungsausschuss gemäß § 1 Abs. 2 gebildet werden<br />
kann.<br />
§ 24 Prüfungszeugnis<br />
(1) Über die Prüfung erhält die zu prüfende Person von der zuständigen Stelle ein Zeugnis<br />
(§ 37 Abs. 2 BBiG).<br />
(2) Das Prüfungszeugnis enthält die in der jeweiligen Fortbildungsordnung (§ 53 Abs. 1<br />
BBiG), Anpassungsfortbildungsordnung (§ 53e Abs. 1 BBiG) oder Fortbildungsprüfungsregelung<br />
nach § 54 BBiG vorgesehenen Angaben. Die Zeugnisse können zusätzliche nicht<br />
amtliche Bemerkungen zur Information (Bemerkungen) enthalten, insbesondere über die<br />
Zuordnung des erworbenen Abschlusses in den Deutschen Qualifikationsrahmen oder<br />
auf Antrag der geprüften Person über während oder anlässlich der Ausbildung erworbene<br />
besondere oder zusätzliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.<br />
(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der zu prüfenden Person eine englischsprachige und eine<br />
französischsprachige Übersetzung beizufügen (§ 37 Abs. 3 S. 1 BBiG).<br />
§ 25 Bescheid über nicht bestandene Prüfung<br />
(1) Bei nicht bestandener Prüfung erhält die zu prüfende Person von der zuständigen Stelle<br />
einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzugeben, welche Prüfungsleistungen in einer<br />
Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt werden müssen (§ 26 Abs. 2 bis 3). Die<br />
von der zuständigen Stelle vorgeschriebenen Formulare sind zu verwenden.<br />
(2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gemäß § 26 ist hinzu -<br />
weisen.<br />
62<br />
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BESCHLÜSSE<br />
Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung<br />
§ 26 Wiederholungsprüfung<br />
(1) Eine Fortbildungsprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.<br />
Ebenso können Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, zweimal wiederholt werden,<br />
wenn ihr Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zu einem weiteren Prüfungsteil ist.<br />
Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.<br />
(2) Hat die zu prüfende Person bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung<br />
(§ 20 Abs. 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist<br />
diese auf Antrag der zu prüfenden Person nicht zu wiederholen, sofern die zu prüfende<br />
Person sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses<br />
der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die<br />
Bewertung einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 20 Abs. 2 Satz 2) ist im Rahmen der<br />
Wiederholungsprüfung zu übernehmen.<br />
(3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 7) wiederholt werden.<br />
(2) Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen. Landesrechtliche Vorschriften zur<br />
Archivierung bleiben unberührt.<br />
§ 29 Sprachliche Regelung<br />
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.<br />
§ 30 Inkrafttreten<br />
Diese Prüfungsordnung tritt am Tag der Veröffentlichung in der <strong>Mitteldeutsche</strong>n <strong>Wirtschaft</strong><br />
der IHK Halle-Dessau in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Prüfungsordnung außer Kraft. Die<br />
Prüfungsordnung wurde gemäß § 47 Abs.1 BBiG am 22. Juni <strong>2020</strong> vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>,<br />
Wissenschaft und Digitalisierung des Landes SachsenAnhalt genehmigt.<br />
Halle (Saale), 5. Juni <strong>2020</strong><br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />
§ 27 Rechtsbehelfsbelehrung<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der zuständigen Stelle sind<br />
bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an den Prüfungsbewerber bzw. die zu prüfende Person<br />
mit einer Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 70 VwGO zu versehen.<br />
§ 28 Prüfungsunterlagen<br />
(1) Auf Antrag ist der zu prüfenden Person binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur<br />
Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die<br />
schriftlichen Prüfungsarbeiten sind ein Jahr, die Niederschriften gemäß § 23 Abs. 1 15<br />
Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Prüfungsbescheides<br />
nach § 24 Abs. 1 bzw. § 25 Abs. 1. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird<br />
durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt.<br />
Der vorstehende, vom Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Halle-<br />
Dessau am 5. Juni <strong>2020</strong> beschlossene und vom Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />
Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 22. Juni <strong>2020</strong> genehmigte Beschluss wird hiermit<br />
ausgefertigt.<br />
Halle (Saale), 3. Juli <strong>2020</strong><br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
gez.<br />
Prof. Dr. Steffen Keitel<br />
Präsident<br />
Prof. Dr. Thomas Brockmeier<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
MITTELDEUTSCHE WIRTSCHAFT DAS WIRTSCHAFTSMAGAZIN DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HALLE-DESSAU <strong>07</strong>-<strong>08</strong>/<strong>2020</strong> 63
ZU GUTER LETZT<br />
7.635 So viele Außenwirtschaftsdokumente hat die IHK Halle-Dessau im<br />
ersten Halbjahr <strong>2020</strong> ausgestellt, sowohl digital als auch analog – zum Beispiel Ursprungszeugnisse.<br />
Das sind nur geringfügig weniger als im Vergleichszeitraum 2019. Trotz Coronakrise<br />
geht das Auslandsgeschäft in unserer Region also weiter!<br />
Impressum<br />
<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong><br />
Mitgliedermagazin der Industrie- und Handelskammer<br />
Halle-Dessau<br />
30. Jahrgang Nr. 5/<strong>2020</strong><br />
Herausgeber<br />
Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau<br />
Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale)<br />
Postfach 200 754, 060<strong>08</strong> Halle (Saale)<br />
www.halle.ihk.de, info@halle.ihk.de<br />
Tel. 0345 2126-0, Fax 0345 2126-105<br />
Vorschau<br />
Die nächste <strong>Ausgabe</strong> erscheint<br />
voraussichtlich am 15. September <strong>2020</strong><br />
Redaktion<br />
Isabel Reimann (verantw.), Tel. 0345 2126-202,<br />
Fax 0345 212644-202, ireimann@halle.ihk.de<br />
Markus Rettich (Leitung), Tel. 0345 2126-204<br />
Redaktionelle Mitarbeit: Cathrin Günzel<br />
Externe Autoren dieser <strong>Ausgabe</strong>: Andreas Löffler (S. 15), Michael<br />
Deutsch (S. 23 (oben))<br />
Die Beiträge externer Autoren geben die Meinung des Autors,<br />
jedoch nicht unbedingt die Ansicht der IHK wieder.<br />
Erscheinungsweise: 10 Mal im Jahr<br />
Erscheinungstermin: 25. Juli <strong>2020</strong><br />
Jahrgang <strong>2020</strong><br />
Anzeigen und Verlag<br />
Prüfer Medienmarketing Endriß & Rosenberger GmbH<br />
Ooser Bahnhofstraße 16, 76532 Baden-Baden<br />
Tel. 0361 5668194, Fax 0361 5668196<br />
Anzeigenservice: Andrea Albecker<br />
Anzeigenleitung: Achim Hartkopf<br />
medienmarketing@pruefer.com, www.pruefer.com<br />
Zurzeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 25<br />
gültig ab Januar <strong>2020</strong><br />
Layoutkonzept<br />
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Mühlpforte 2, 061<strong>08</strong> Halle (Saale)<br />
Gesamtherstellung<br />
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Am Steintor 23, 06112 Halle (Saale)<br />
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Fiete-Schulze-Straße 13a, 06116 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345 56666-0, Fax 0345 5666666<br />
Vertrieb<br />
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Delitzscher Straße 65, 06112 Halle (Saale)<br />
Tel. 0345 565-2411, Fax 0345 565-2412<br />
Unser Schwerpunkt im September:<br />
Innovationsregion<br />
Mitteldeutschland<br />
Ausbildung:<br />
Digitales Berichtsheft<br />
IHK-Jubiläum:<br />
Wie die IHK zu ihrem Doppelnamen kam<br />
Wie gefällt Ihnen die neue „<strong>Mitteldeutsche</strong> <strong>Wirtschaft</strong>“?<br />
Auf Ihre Rückmeldung unter miwi@halle.ihk.de sind wir gespannt. Dort können Sie<br />
uns auch mitteilen, wenn Sie das Magazin zukünftig nicht in der gedruckten Version,<br />
sondern nur online unter https://miwi.halle.ihk.de/ lesen möchten.<br />
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Beitragspflicht als Mitglied der IHK. Die Zeitschrift<br />
ist offizielles Organ der IHK Halle-Dessau und wird Kammerzugehörigen<br />
im Rahmen ihrer Mitgliedschaft ohne besondere<br />
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jährliche Abonnement 20,00 Euro. Das Einzelheft kostet Euro<br />
2,00 Euro. Nachdruck nur mit Quellenangabe. Für den Nachdruck<br />
signierter Beiträge ist die Genehmigung des Verfassers<br />
erforderlich. Vervielfältigungen für den innerbetrieblichen<br />
Gebrauch sind gestattet. Für unverlangt eingesandte<br />
Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen.<br />
Abbildungen<br />
Uwe Köhn: Cover, S. 3 (unten l.), 4/5, 18 (oben), 22 (unten),<br />
Thomas Klitzsch/<strong>Mitteldeutsche</strong> Zeitung: S. 2, 6, Freie Schule<br />
Anhalt: S. 7, TGZ Halle/Marco Warmuth: S. 8 (oben),<br />
SMG: S. 8 (unten), Sherry Young_stock.adobe.com: S. 9 (oben),<br />
Handwerkskammer Halle (Saale): S. 9 (unten), 27 (großes Bild),<br />
TWBD: S. 11 (oben), Rubicon: S. 11 (unten), Andreas Löffler:<br />
S. 3 (oben l.), 14, 15, 21, IHK Halle-Dessau: S. 3 (oben r.), 16,<br />
24, 29 (unten), 30 (unten), 38-40, 64 (oben), K. Bartels: S. 18<br />
(unten), Anke Scholz: S. 18 (Mitte), Michael Deutsch: S. 23,<br />
Opterra GmbH: S. 26, Relaxdays GmbH: S. 25, JC Eckardt GmbH:<br />
S. 27 (Portraitbild), Thomas Reinhardt: S. 20, 28 (unten),<br />
29 (oben), 30 (oben), 31, 37, Shutterstock: S. 32/33, 43, 49<br />
(unten), Ministerium für <strong>Wirtschaft</strong>, Wissenschaft und<br />
Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt: S. 35,<br />
1599685sv_stock.adobe.com: S. 42,<br />
Auremar_stock.adobe.com: S. 3 (unten r.), 44,<br />
mumemories_stock.adobe.com: S. 49 (Vorlage, oben),<br />
ktsimage_iStock_Thinkstock: S. 64 (unten)<br />
64<br />
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