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The Royal Bank of Scotland plc - RBS

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„Fondsdienstleister“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die bestellt ist,<br />

unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen für den Fonds zu erbringen, unabhängig von einer<br />

Erwähnung in den Gründungsdokumenten des Fonds oder dem Fondsprospekt.<br />

Fondsdienstleister sind u.a. ein Fondsanlageberater, eine Fondsverwaltungsstelle, eine<br />

Fondsberechungsstelle, ein Operator, eine Verwaltungsgesellschaft, eine Depotstelle, ein<br />

Verwahrer, ein Unterverwahrer, ein Prime Broker, ein Treuhänder, eine Registerstelle, eine<br />

Übertragungsstelle oder eine Sitzverwaltungsstelle (Domiciliary Agent);<br />

„Fondsersetzungstag“ bezeichnet den Tag, der den Wertpapierinhabern als der Tag für die<br />

Ersetzung des Fonds durch einen Ersatzfonds gemäß der Produktbedingung 3[(c)][(d)]<br />

mitgeteilt wird;<br />

„Fondsprospekt“ bezeichnet [●] bzw., in Bezug auf einen Ersatzfonds, den Prospekt für den<br />

Ersatzfonds, der den Wertpapierinhabern gemäß der Produktbedingung 3[(c)][(d)] mitgeteilt<br />

wird, jeweils in der aktuellen Fassung;<br />

„Fondsstörung“ bezeichnet jedes Ereignis, das in der Produktbedingung 3 als Fondsstörung<br />

angegeben ist;<br />

„Fondsverwaltungsstelle“ bezeichnet den Fondsverwalter, Manager, Treuhänder oder eine<br />

vergleichbare natürliche oder juristische Person mit primärer Verwaltungsverantwortlichkeit<br />

für den Fonds;<br />

„Fusionsereignis“ bezeichnet (i) eine Fusion des Fonds oder eines Fondsdienstleisters mit<br />

einem anderen Fonds oder einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder ein<br />

ähnliches Ereignis (es sei denn, der Fonds oder der Fondsdienstleister ist die aufnehmende<br />

Gesellschaft einer solchen Fusion oder eines ähnlichen Ereignisses und die Fusion oder das<br />

ähnliche Ereignis führen nicht zu einer Gattungsänderung oder Veränderung ihrer<br />

ausstehenden Aktien, Anteile oder Beteiligungen) oder (ii) ein Übernahmeangebot oder<br />

anderes Ereignis einer juristischen oder natürlichen Person zum Kauf oder sonstigen Erhalt<br />

von 100 % der ausstehenden Aktien, Anteile oder Beteiligungen des Fonds oder eines<br />

Fondsdienstleisters, wenn ein solches Übernahmeangebot oder Ereignis die Übertragung<br />

oder eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Übertragung sämtlicher solcher Aktien, Anteile<br />

oder Beteiligungen zur Folge hat (mit Ausnahme solcher Aktien, Anteile oder Beteiligungen,<br />

die von solch einer juristischen oder natürlichen Person gehalten oder kontrolliert werden);<br />

„Früheste Kündigungsmöglichkeit der Emittentin“ bezeichnet ●;<br />

„Geschäftstag“ bezeichnet [einen Tag (mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen), an<br />

dem Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen in ● abwickeln und an dem jede<br />

Clearingstelle für den Geschäftsverkehr geöffnet ist][●];<br />

[„Globalurkunde“ hat die in der Allgemeinen Bedingung 2 zugewiesene Bedeutung;] 4<br />

4 Im Fall von in einer Globalurkunde verbrieften Wertpapieren.<br />

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