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4 25. Juli 2020 • BZ Ausgabe KW 30/20<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“, 1. Änderung Kaufland<br />

- Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) hat mit Beschluss<br />

vom 15.07.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.<br />

105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“, 1. Änderung „Kaufland“,<br />

bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen<br />

durch Planzeichen und den Festsetzungen durch Text sowie dem<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom<br />

15.07.2020, als Satzung beschlossen.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs<br />

(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />

tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.<br />

105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“, 1. Änderung „Kaufland“<br />

in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung vom Tag der Veröffentlichung<br />

dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht<br />

bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan mit<br />

der Begründung bei der Stadt Lindau (B) einsehen und über deren<br />

Inhalt Auskunft verlangen. Möglichkeit hierzu besteht während<br />

der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr<br />

bei der Stadt Lindau (B), Stadtbauamt, in der Bregenzer Straße<br />

8. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30<br />

Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14:00 Uhr<br />

bis 17:30 Uhr. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften<br />

(Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können<br />

ebenfalls bei der Stadt Lindau (B), Stadtbauamt, zu den o.g. Öffnungszeiten<br />

eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung<br />

wird gebeten.<br />

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />

von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />

der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />

wird hingewiesen.<br />

Unbeachtlich werden demnach<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />

Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche<br />

Fehler,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des<br />

Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Lindau (Bodensee)<br />

geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />

oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2<br />

sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />

für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene<br />

Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />

Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten<br />

sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird<br />

.<br />

Lindau (B), den 16.07.2020<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“, 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“<br />

– Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB –<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 24.06.2020 in öffentlicher<br />

Sitzung die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“ gemäß § 2 (1)<br />

BauGB als Bebauung der Innenentwicklung im beschleunigten<br />

Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt,<br />

in dem bestehenden Gewerbegebiet, zusätzlich zu den bereits<br />

vorhandenen Ausschlüssen von Nutzungen, Beherbergungsbetriebe<br />

auszuschließen.<br />

Aufgrund der besonderen landschaftlichen und topografischen<br />

Lage stehen wenig gewerblich nutzbare Flächen im Stadtgebiet<br />

Lindau zur Verfügung. Es besteht deshalb ein hoher Bedarf, die<br />

vorhandenen Gewerbegebiete für eine dementsprechende Nutzung<br />

zu sichern. Das Ziel der Konzentration von Gewerbebetrieben<br />

ist vor allem der Schutz vor Immissionen und einem hohen<br />

Verkehrsaufkommen in anderen Bereichen des Stadtgebietes.<br />

Demensprechend ist eine überörtliche Verkehrsanbindung zur<br />

Bundesautobahn 96 und die Bregenzer Straße bzw. den Autobahnzubringer<br />

hierfür zielführend. Des Weiteren sind großflächige<br />

und vor allem flache Grundstücke von Nöten, um die Erfordernisse<br />

der Gewerbebetriebe erfüllen zu können.<br />

Die in der Stadt Lindau noch verfügbaren Gewerbegebiete, wie<br />

sie im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, stehen anderen<br />

gewerblichen Strukturen zur Verfügung bzw. sind nicht für eine<br />

etwaige Nutzung zugänglich. Das Gewerbegebiet „Priel“<br />

soll überwiegend kleineren Handwerksbetrieben die Möglichkeit<br />

bieten, sich an einem Gewerbestandort anzusiedeln, außerdem<br />

ist die verkehrliche Erschließung nicht vergleichbar mit der<br />

des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße. Die geplante<br />

Erweiterung des Gewerbegebietes an der Autobahn wird aktuell<br />

als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Diese befinden sich<br />

nicht im Eigentum der Stadt Lindau und werden in absehbarer<br />

Zeit nicht zur Verfügung stehen.<br />

In dem Gewerbegebiet an der Robert-Bosch-Straße sollen die<br />

bauleitplanerisch gesicherten Gewerbegebietsflächen vornehmlich<br />

gewerblichen Nutzungen wie Produktion oder Büros<br />

vorbehalten bleiben. Die bereits sehr knappen gewerblichen<br />

Flächen sollen nicht für Einzelhandelsbetriebe oder für Beherbergungsbetriebe<br />

in Anspruch genommen werden. Für Einzelhandelsbetriebe<br />

besteht zum einen innerhalb eines Gewerbebetriebes<br />

nur ein sehr geringer Versorgungsbedarf, zum anderen<br />

wird durch die Auslagerung dieser Betriebe die Nahversorgung<br />

in Innenstadtbereichen gefährdet.<br />

Beherbergungsbetriebe sollen überwiegend an touristisch attraktiven<br />

Standorten angesiedelt werden. Eine Konzentration<br />

der touristischen Entwicklung ist demnach vor allem in Inselnähe<br />

gewünscht. Die Nutzungsstruktur von einem Hotel in einem<br />

Gewerbegebiet bzw. in unmittelbarer Nähe zur Autobahn<br />

zieht insbesondere Kurzzeittouristen (z.B. Durchreisenden für<br />

Zwischenübernachtungen oder Geschäftsreisende) an, welche<br />

nicht den Tourismusstandort Lindau an sich nutzen. Des Weiteren<br />

besteht die Gefahr, dass innerhalb des Gewerbegebietes<br />

schützenswerte Nutzungen entstehen, die aus Sicht des Immissionsschutzes<br />

zu berücksichtigen sind und dadurch die bestehenden<br />

Betriebe einschränken. Den bestehenden Betrieben soll<br />

aber ausreichend Bestandsschutz, ohne Befürchtungen zu nötigen<br />

Änderungen ihrer Produktionsabläufe, gewährleistet werden.<br />

Außerdem sollen sie gegebenenfalls erweitern können,<br />

wenn hierfür noch ausreichend Reserven zur Verfügung stehen.<br />

Die vorhandenen, ausgewiesenen Gewerbegebiete sollen aus<br />

aufgeführten Gründen zur Ansiedelung von Gewerbebetrieben,<br />

vorzugsweise produzierendem Gewerbe, zur Verfügung stehen.<br />

Eine Nutzungssteuerung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele<br />

durch Änderung des Bebauungsplanes ist demnach notwendig.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich im zentralen Teilbereich des Gewerbegebietes<br />

an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin<br />

und umfasst eine Größe von ca. 20,1 ha. Das Plangebiet grenzt<br />

im Südosten an einen sich ebenfalls in Aufstellung befindlichen<br />

Bebauungsplan an. Sowohl im Westen als auch im Osten werden<br />

Strukturen des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße<br />

fortgeführt. Im Norden befindet sich die Feuerwehr der Stadt<br />

Lindau und im weiteren Verlauf nach Osten landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen. Im Südwesten wird der Geltungsbereich<br />

durch die Bregenzer Straße begrenzt.<br />

Der Planbereich ist bereits durch eine gewerblich genutzte Bebauung<br />

geprägt, es sind jedoch noch Baulücken im vorhanden,<br />

welche für weitere bauliche Entwicklung zur Verfügung stehen.<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich folgende<br />

Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 527/0 (Teilfläche), 529/2 (Teilfläche),<br />

531/0 (Teilfläche), 531/1, 532/0 (Teilfläche), 532/11 (Teilfläche),<br />

532/12 (Teilfläche), 533/5 (Teilfläche), 1305/0 (Teilfläche),<br />

1307/2 (Teilfläche), 1308/0 (Teilfläche), 1310/0 (Teilfläche),<br />

1314/0 (Teilfläche),1315/0 (Teilfläche), 1323/1, 1323/2,<br />

1323/3, 1323/4, 1323/5, 1667/0 (Teilfläche), 1677/0 (Teilfläche),<br />

1681/0, 1681/7 (Teilfläche), 1688/2, 1688/3 (Teilfläche),<br />

1688/4, 1688/8, 1690/0 (Teilfläche), 1690/1 (Teilfläche),<br />

1691/0, 1692/0, 1692/2 (Teilfläche), 1694/0, 1695/0, 1695/1,<br />

1695/2, 1695/4, 1699/0, 1699/2 (Teilfläche), 1699/3 (Teilfläche),<br />

1699/4, 1699/5 (Teilfläche), 1699/6, 1700/0, 1702/1,<br />

1702/2, 1704/0, 1704/1, 1705/0, 1706/0, 1706/1 (Teilfläche),<br />

1708/0 (Teilfläche), 1709/0, 1711/0, 1711/4, 1712/0, 1713/0,<br />

1714/0, 1715/0, 1715/1, 1716/0 (Teilfläche), 1716/1, 1716/3,<br />

1717/2 (Teilfläche), 1717/4, 1717/5, 1719/0, 1719/3 (Teilfläche),<br />

1719/5, 1719/6 (Teilfläche), 1720/0, 1720/2 (Teilfläche),<br />

1721/0, 1722/0, 1722/1, 1726/0 (Teilfläche), 1726/1 (Teilfläche),<br />

1726/3, 1729/0, 1731/3, 1732/0, 1732/1, 1733/0 und<br />

1733/1, Gemarkung Reutin.<br />

Lageplan zum Aufstellungsbeschluss der 8. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“ mit<br />

Stand vom 08.06.2020 (verkleinerte Darstellung, unmaßstäblich)<br />

Lindau (B), den 13.07.2020<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Claudia Alfons<br />

Oberbürgermeisterin

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