25.07.2020
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4 25. Juli 2020 • BZ Ausgabe KW 30/20<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“, 1. Änderung Kaufland<br />
- Inkrafttreten gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) -<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) hat mit Beschluss<br />
vom 15.07.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.<br />
105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“, 1. Änderung „Kaufland“,<br />
bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen<br />
durch Planzeichen und den Festsetzungen durch Text sowie dem<br />
Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom<br />
15.07.2020, als Satzung beschlossen.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs<br />
(BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />
tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.<br />
105 neu „Gewerbegebiet Heuriedweg“, 1. Änderung „Kaufland“<br />
in Kraft.<br />
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung vom Tag der Veröffentlichung<br />
dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht<br />
bereitgehalten. Jedermann kann den Bebauungsplan mit<br />
der Begründung bei der Stadt Lindau (B) einsehen und über deren<br />
Inhalt Auskunft verlangen. Möglichkeit hierzu besteht während<br />
der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr<br />
bei der Stadt Lindau (B), Stadtbauamt, in der Bregenzer Straße<br />
8. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 7:30<br />
Uhr bis 12:30 Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14:00 Uhr<br />
bis 17:30 Uhr. Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften<br />
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können<br />
ebenfalls bei der Stadt Lindau (B), Stadtbauamt, zu den o.g. Öffnungszeiten<br />
eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung<br />
wird gebeten.<br />
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln<br />
der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB<br />
wird hingewiesen.<br />
Unbeachtlich werden demnach<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche<br />
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />
Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche<br />
Fehler,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des<br />
Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Lindau (Bodensee)<br />
geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung<br />
oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2<br />
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche<br />
für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene<br />
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach<br />
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten<br />
sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird<br />
.<br />
Lindau (B), den 16.07.2020<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin<br />
Bekanntmachung<br />
Bebauungsplan Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“, 8. Änderung „Beherbergungsbetriebe“<br />
– Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB –<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 24.06.2020 in öffentlicher<br />
Sitzung die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“ gemäß § 2 (1)<br />
BauGB als Bebauung der Innenentwicklung im beschleunigten<br />
Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt,<br />
in dem bestehenden Gewerbegebiet, zusätzlich zu den bereits<br />
vorhandenen Ausschlüssen von Nutzungen, Beherbergungsbetriebe<br />
auszuschließen.<br />
Aufgrund der besonderen landschaftlichen und topografischen<br />
Lage stehen wenig gewerblich nutzbare Flächen im Stadtgebiet<br />
Lindau zur Verfügung. Es besteht deshalb ein hoher Bedarf, die<br />
vorhandenen Gewerbegebiete für eine dementsprechende Nutzung<br />
zu sichern. Das Ziel der Konzentration von Gewerbebetrieben<br />
ist vor allem der Schutz vor Immissionen und einem hohen<br />
Verkehrsaufkommen in anderen Bereichen des Stadtgebietes.<br />
Demensprechend ist eine überörtliche Verkehrsanbindung zur<br />
Bundesautobahn 96 und die Bregenzer Straße bzw. den Autobahnzubringer<br />
hierfür zielführend. Des Weiteren sind großflächige<br />
und vor allem flache Grundstücke von Nöten, um die Erfordernisse<br />
der Gewerbebetriebe erfüllen zu können.<br />
Die in der Stadt Lindau noch verfügbaren Gewerbegebiete, wie<br />
sie im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind, stehen anderen<br />
gewerblichen Strukturen zur Verfügung bzw. sind nicht für eine<br />
etwaige Nutzung zugänglich. Das Gewerbegebiet „Priel“<br />
soll überwiegend kleineren Handwerksbetrieben die Möglichkeit<br />
bieten, sich an einem Gewerbestandort anzusiedeln, außerdem<br />
ist die verkehrliche Erschließung nicht vergleichbar mit der<br />
des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße. Die geplante<br />
Erweiterung des Gewerbegebietes an der Autobahn wird aktuell<br />
als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Diese befinden sich<br />
nicht im Eigentum der Stadt Lindau und werden in absehbarer<br />
Zeit nicht zur Verfügung stehen.<br />
In dem Gewerbegebiet an der Robert-Bosch-Straße sollen die<br />
bauleitplanerisch gesicherten Gewerbegebietsflächen vornehmlich<br />
gewerblichen Nutzungen wie Produktion oder Büros<br />
vorbehalten bleiben. Die bereits sehr knappen gewerblichen<br />
Flächen sollen nicht für Einzelhandelsbetriebe oder für Beherbergungsbetriebe<br />
in Anspruch genommen werden. Für Einzelhandelsbetriebe<br />
besteht zum einen innerhalb eines Gewerbebetriebes<br />
nur ein sehr geringer Versorgungsbedarf, zum anderen<br />
wird durch die Auslagerung dieser Betriebe die Nahversorgung<br />
in Innenstadtbereichen gefährdet.<br />
Beherbergungsbetriebe sollen überwiegend an touristisch attraktiven<br />
Standorten angesiedelt werden. Eine Konzentration<br />
der touristischen Entwicklung ist demnach vor allem in Inselnähe<br />
gewünscht. Die Nutzungsstruktur von einem Hotel in einem<br />
Gewerbegebiet bzw. in unmittelbarer Nähe zur Autobahn<br />
zieht insbesondere Kurzzeittouristen (z.B. Durchreisenden für<br />
Zwischenübernachtungen oder Geschäftsreisende) an, welche<br />
nicht den Tourismusstandort Lindau an sich nutzen. Des Weiteren<br />
besteht die Gefahr, dass innerhalb des Gewerbegebietes<br />
schützenswerte Nutzungen entstehen, die aus Sicht des Immissionsschutzes<br />
zu berücksichtigen sind und dadurch die bestehenden<br />
Betriebe einschränken. Den bestehenden Betrieben soll<br />
aber ausreichend Bestandsschutz, ohne Befürchtungen zu nötigen<br />
Änderungen ihrer Produktionsabläufe, gewährleistet werden.<br />
Außerdem sollen sie gegebenenfalls erweitern können,<br />
wenn hierfür noch ausreichend Reserven zur Verfügung stehen.<br />
Die vorhandenen, ausgewiesenen Gewerbegebiete sollen aus<br />
aufgeführten Gründen zur Ansiedelung von Gewerbebetrieben,<br />
vorzugsweise produzierendem Gewerbe, zur Verfügung stehen.<br />
Eine Nutzungssteuerung zur Sicherung der städtebaulichen Ziele<br />
durch Änderung des Bebauungsplanes ist demnach notwendig.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich im zentralen Teilbereich des Gewerbegebietes<br />
an der Robert-Bosch-Straße im Stadtteil Reutin<br />
und umfasst eine Größe von ca. 20,1 ha. Das Plangebiet grenzt<br />
im Südosten an einen sich ebenfalls in Aufstellung befindlichen<br />
Bebauungsplan an. Sowohl im Westen als auch im Osten werden<br />
Strukturen des Gewerbegebietes an der Robert-Bosch-Straße<br />
fortgeführt. Im Norden befindet sich die Feuerwehr der Stadt<br />
Lindau und im weiteren Verlauf nach Osten landwirtschaftlich<br />
genutzte Flächen. Im Südwesten wird der Geltungsbereich<br />
durch die Bregenzer Straße begrenzt.<br />
Der Planbereich ist bereits durch eine gewerblich genutzte Bebauung<br />
geprägt, es sind jedoch noch Baulücken im vorhanden,<br />
welche für weitere bauliche Entwicklung zur Verfügung stehen.<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich folgende<br />
Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 527/0 (Teilfläche), 529/2 (Teilfläche),<br />
531/0 (Teilfläche), 531/1, 532/0 (Teilfläche), 532/11 (Teilfläche),<br />
532/12 (Teilfläche), 533/5 (Teilfläche), 1305/0 (Teilfläche),<br />
1307/2 (Teilfläche), 1308/0 (Teilfläche), 1310/0 (Teilfläche),<br />
1314/0 (Teilfläche),1315/0 (Teilfläche), 1323/1, 1323/2,<br />
1323/3, 1323/4, 1323/5, 1667/0 (Teilfläche), 1677/0 (Teilfläche),<br />
1681/0, 1681/7 (Teilfläche), 1688/2, 1688/3 (Teilfläche),<br />
1688/4, 1688/8, 1690/0 (Teilfläche), 1690/1 (Teilfläche),<br />
1691/0, 1692/0, 1692/2 (Teilfläche), 1694/0, 1695/0, 1695/1,<br />
1695/2, 1695/4, 1699/0, 1699/2 (Teilfläche), 1699/3 (Teilfläche),<br />
1699/4, 1699/5 (Teilfläche), 1699/6, 1700/0, 1702/1,<br />
1702/2, 1704/0, 1704/1, 1705/0, 1706/0, 1706/1 (Teilfläche),<br />
1708/0 (Teilfläche), 1709/0, 1711/0, 1711/4, 1712/0, 1713/0,<br />
1714/0, 1715/0, 1715/1, 1716/0 (Teilfläche), 1716/1, 1716/3,<br />
1717/2 (Teilfläche), 1717/4, 1717/5, 1719/0, 1719/3 (Teilfläche),<br />
1719/5, 1719/6 (Teilfläche), 1720/0, 1720/2 (Teilfläche),<br />
1721/0, 1722/0, 1722/1, 1726/0 (Teilfläche), 1726/1 (Teilfläche),<br />
1726/3, 1729/0, 1731/3, 1732/0, 1732/1, 1733/0 und<br />
1733/1, Gemarkung Reutin.<br />
Lageplan zum Aufstellungsbeschluss der 8. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 73 „Erweiterung des Gewerbegebietes“ mit<br />
Stand vom 08.06.2020 (verkleinerte Darstellung, unmaßstäblich)<br />
Lindau (B), den 13.07.2020<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Claudia Alfons<br />
Oberbürgermeisterin