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Global Mobility in den EU-Mitgliedstaaten

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

Die Europäische Union (EU) ist ein aus 28 europäischen Ländern bestehender wirtschaftlicher und politischer Staatenverbund. Was als reine Wirtschaftsgemeinschaft begonnen hatte, entwickelte sich mit der Ausdehnung der Zusammenarbeit auf politische Bereiche wie Asyl, Migration, Justiz, Sicherheit, Energie, Umwelt und Aussenpolitik zu einer einzigartigen politischen Organisation.

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länder<br />

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall<br />

Die Lohnfortzahlung ist <strong>in</strong> Lettland nach Tagen<br />

gestaffelt. Ab dem zweiten und dritten<br />

Tag der krankheitsbed<strong>in</strong>gten Arbeitsunfähigkeit<br />

hat der Arbeitgeber m<strong>in</strong>destens 75 %,<br />

vom vierten bis e<strong>in</strong>schliesslich zum 14. Tag<br />

m<strong>in</strong>destens 80 % des durchschnittlichen Gehaltes<br />

fortzuzahlen. Ab dem 15. Tag zahlt die<br />

staatliche Sozialversicherung bis zu 52 Wochen<br />

vom ersten Tag der krankheitsbed<strong>in</strong>gten<br />

Arbeitsunfähigkeit an Krankengeld.<br />

Abf<strong>in</strong>dung<br />

Das lettische Arbeitsgesetz sieht seit 2005 <strong>in</strong><br />

<strong>den</strong> Fällen, <strong>in</strong> <strong>den</strong>en der Arbeitgeber das bestehende<br />

Arbeitsverhältnis mit e<strong>in</strong>er Frist von<br />

e<strong>in</strong>em Monat or<strong>den</strong>tlich kündigen kann, e<strong>in</strong>e<br />

Abf<strong>in</strong>dung vor, deren Höhe sich nach der<br />

Dauer richtet, die der betreffende Arbeitnehmer<br />

bei dem Arbeitgeber beschäftigt war. Die<br />

Abf<strong>in</strong>dungshöhe beträgt zwischen e<strong>in</strong>em und<br />

vier durchschnittlichen Monatslöhnen.<br />

Arbeitszeit / Urlaub<br />

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stun<strong>den</strong><br />

und der jährliche M<strong>in</strong>desturlaubsanspruch<br />

20 Arbeitstage. Der Urlaub muss nicht<br />

an e<strong>in</strong>em Stück genommen wer<strong>den</strong>, sofern<br />

e<strong>in</strong> Teil m<strong>in</strong>destens an 2 Wochen genommen<br />

wurde. Überstun<strong>den</strong> s<strong>in</strong>d grundsätzlich nur<br />

dann zulässig, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

sich hierüber schriftlich gee<strong>in</strong>igt haben.<br />

Es ist daher ratsam, dass stets das schriftliche<br />

E<strong>in</strong>verständnis des Arbeitnehmers e<strong>in</strong>geholt<br />

wird.<br />

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte<br />

Die Beiträge <strong>in</strong> das lettische Sozialversicherungssystem<br />

betragen für <strong>den</strong> Arbeitgeber<br />

<strong>in</strong>sgesamt 24.09 % und für <strong>den</strong> Arbeitnehmer<br />

<strong>in</strong>sgesamt 9 % vom Bruttogehalt.<br />

Für ausländische Arbeitnehmer, die <strong>in</strong> ausländischen<br />

Gesellschaften angestellt s<strong>in</strong>d, sich<br />

aber mehr als 183 Tage pro Jahr <strong>in</strong> Lettland<br />

aufhalten, gilt e<strong>in</strong> Sozialsteuersatz von 31.11<br />

% des zu versteuern<strong>den</strong> monatlichen E<strong>in</strong>kommens.<br />

Lettische Arbeitnehmer, die bei e<strong>in</strong>em<br />

ausländischen Arbeitgeber angestellt s<strong>in</strong>d, haben<br />

selbst 33 % der Sozialsteuer abzuführen.<br />

Zwischen Deutschland, Österreich und Lettland<br />

kommt die EG-Verordnung und zwischen<br />

der Schweiz und Lettland entsprechend<br />

das Personenfreizügigkeitsabkommen zur<br />

Anwendung.<br />

Steuerrechtliche Aspekte<br />

Zwischen Lettland und Deutschland, Österreich<br />

sowie der Schweiz besteht jeweils e<strong>in</strong><br />

Doppelbesteuerungsabkommen.<br />

Es ist heute e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>heitssteuersatz von 25 %<br />

vorhan<strong>den</strong>, welcher bis zum Jahr 2009<br />

schrittweise auf 15 % gesenkt wer<strong>den</strong> soll.<br />

Nach dem lettischen Steuerrecht gilt e<strong>in</strong>e Person,<br />

welche sich an mehr als 183 Tagen <strong>in</strong><br />

Lettland aufhält oder ihren gewöhnlichen<br />

Wohnort <strong>in</strong> Lettland hat, als steuerlich ansässig.<br />

Der Besteuerung ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em solchen Fall<br />

das weltweite E<strong>in</strong>kommen zu unterwerfen,<br />

wobei e<strong>in</strong>e Doppelbesteuerung durch die Anrechnung<br />

von ausländischen Steuern oder der<br />

entsprechen<strong>den</strong> hypothetischen lettischen<br />

Steuer vermie<strong>den</strong> wird.<br />

Friederike V. Ruch<br />

Bisher s<strong>in</strong>d folgende<br />

<strong>EU</strong>-Länderporträts<br />

erschienen:<br />

• Polen (Ausgabe 3/2005)<br />

• Tschechische Republik<br />

(Ausgabe 4/2005)<br />

• Slowakische Republik<br />

(Ausgabe 1/2006)<br />

• Ungarn<br />

(Ausgabe 2/2006)<br />

• Estland<br />

(Ausgabe 3-4/2006)<br />

• Slowenien<br />

(Ausgabe 1/2007)<br />

• Litauen<br />

(Ausgabe 2/2007)<br />

Personal.Manager 3/2007 53

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