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5 Fallen der Werteermittlung

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Stand: 31.07.2020


INHALT

1 FALLE Kaufpreisangebote sind keine Vergleichspreise Seite 4

LÖSUNG Fundierte Marktdaten statt Angebotspreise Seite 6

2 FALLE

Falsche Berücksichtigungen von

Ertragsbesonderheiten

Seite 7

LÖSUNG

Marktüblich erzielbare Miete oder tatsächlich gezahlte

Miete?

Seite 9

3 FALLE

Unzureichende Berücksichtigung

von Lagevorteilen oder von störenden Einflüssen

Seite 10

LÖSUNG

Passen Sie den Bodenrichtwert an die

Gegebenheiten des Bewertungsgrundstücks

Seite 12

4 FALLE

Verschiedene Modelle werden zur Berechnung

herangezogen

Seite 13

LÖSUNG Achten Sie auf modellkonformes Arbeiten! Seite 15

5 FALLE

Falsche Wahl des Wertermittlungsverfahrens

Seite 16

LÖSUNG

Verschiedene Gebäudetypen erfordern

unterschiedliche Bewertungsverfahren

Seite 18

2 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


EDITORIAL

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

welche Herausforderungen haben Sie bei der Wertermittlung? Welche Fallstricke

lauern bei der Preisfindung eines Objektes?

Aus zahlreichen Gesprächen mit Immobilienmaklern auf diversen Veranstaltungen

und Seminaren haben wir Anregungen für Sie mitgenommen und in diesem

Whitepaper verarbeitet. Hier finden Sie die fünf häufigsten Fallen, in die Sie als

Immobilienmakler bei der Wertermittlung geraten können, sowie Lösungsmöglichkeiten,

wie Sie die Fallen umgehen können.

Haben Sie viel Spaß bei der Lektüre und weiterhin viel Erfolg im schönsten Beruf

der Welt.

Ihr Karlheinz Gockel

Karheinz Gockel,

Vertriebsleiter Real Estate

3 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


FALLE

NR.

01

Kaufpreisangebote sind keine

Vergleichspreise

4 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


Ihr Auftraggeber bittet Sie, seine Eigentumswohnung in

einer Großstadt zu bewerten. Hier bietet sich das Vergleichswertverfahren

an, da in Ballungsräumen fast immer

eine ausreichende Anzahl vergleichbarer Kaufpreise bzw.

geeignete Vergleichsfaktoren vorliegen.

Wenn Sie dann das Vergleichspreisverfahren anwenden,

um auf das aussagekräftige Ergebnis, den Vergleichswert,

zu kommen, achten Sie unbedingt darauf, nur tatsächlich

realisierte Kaufpreise mit in Ihre Wertermittlung einzubeziehen.

Kaufpreisangebote und Verkaufsangebote, wie ernst diese

auch immer gemeint sein mögen, sollten Sie nicht für

fundierte Wertermittlungszwecke einsetzen.

Und übrigens: Das sehen Deutschlands höchste Richter

genauso (u.a. BGH-Urteil Aktenzeichen III ZR 74/72).

Photo by mastersenaiper from Pixabay

5 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


LÖSUNG Nr. 01

Fundierte Marktdaten statt Angebotspreise

Fundierte Marktdaten statt

Angebotspreise

Heben Sie sich als professioneller Makler mit fundierten,

seriösen Wertermittlungen von Ihren Wettbewerbern ab.

Wenn Sie für Ihre Wertermittlungen auf externe Datenquellen

angewiesen sind, dann sollten Sie sicher sein, dass die

eingesetzten Daten

• auf jeden Fall auf der Basis echter Transaktionspreise

abgeleitet wurden

• diese möglichst aktuell sind und

• dem gleichen Datenmodell entsprechen, in dem Sie

gerade bewerten.

Ihre Marktdaten (Sachwertfaktor, Liegenschaftszinssatz

etc.) sind nur dann der richtige Schlüssel zum treffsicheren

Wert, wenn er auch ins richtige Schloss, also ins gleiche

Bewertungsmodell, passt.

Mit Sprengnetter Value ist die Beschaffung von Marktdaten

kein Problem. Alle bewertungsrelevanten Daten

werden für Ihr Bewertungsobjekt adressbezogen und

natürlich modellkonform in Ihrer Bewertung angesetzt und

transparent beschrieben. Diese Daten basieren auf echten

Kaufpreisen und werden quartalsweise aktualisiert.

Photo by psaudio from Pixabay

6 / SPRENGNETTER


FALLE

NR.

02

Falsche Berücksichtigungen von

Ertragsbesonderheiten

7 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


Sie sind gerade dabei, für einen Ihrer Kunden den Ertragswert

eines Mietshauses zu ermitteln und studieren die Liste mit den

Mietzahlungen für das Gebäude. Da liegt es natürlich auf der

Hand, mit genau diesen Zahlen zu arbeiten.

Doch Vorsicht: Bei der Ermittlung des Ertragswertes ist es

wichtig, dass Sie immer mit den marktüblich erzielbaren

Mieten rechnen und nicht mit den am Wertermittlungsstichtag

tatsächlich bestehenden Mietzahlungen.

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt

in § 8 Abs. 3, dass von den marktüblich erzielbaren Erträgen

erheblich abweichende Beträge als besondere objektspezifische

Grundstücksmerkmale (boG) zu berücksichtigen sind. Das gilt

sowohl für Mehr- als auch für Mindermieten.

Photo by CC0 Public Domain from Max Pixel

8 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


LÖSUNG Nr. 02

Marktüblich erzielbare Miete oder tatsächlich

gezahlte Miete?

Beide Werte sind wichtig und daher Teil der Bewertung in

Sprengnetter Value. Es wird übersichtlich zwischen den beiden

Mieten unterschieden. Die Berechnungsgrundlage bei der

Ertragswertermittlung ist immer die marktüblich erzielbare Miete.

Erhebliche Abweichungen der tatsächlichen Miete von der

marktüblich erzielbaren Miete sind als Ertragsbesonderheit

(Mehr- oder Mindermiete) in den besonderen objektspezifischen

Grundstücksmerkmalen (boG) zu berücksichtigen.

Mit Sprengnetter Value sind Sie auf der sicheren Seite:

Die kapitalisierten Mehr- und Mindermieten werden im

Ertragswertverfahren automatisch berücksichtigt.

Photo by Stephan Bechert from Unsplash

9 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


FALLE

NR.

03

Unzureichende Berücksichtigung

von Lagevorteilen oder von störenden

Einflüssen

10 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


Photo by Ajale from Pixabay

Wer kennt nicht das alte Makler-Bonmot, dass der Wert eines

Grundstücks durch drei Faktoren bestimmt wird: nämlich

die Lage, die Lage und nochmals die Lage. Das mag freilich

übertrieben klingen, rückt jedoch den besonderen Stellenwert

der Lage für den Grundstückswert ins rechte Licht und stellt

Sie als professionellen Immobilienvermarkter vor besondere

Herausforderungen.

Sie schicken sich gerade an, den Bodenwert eines in einem

reinen Wohngebiet liegenden Einfamilienhausgrundstückes

mit hervorragender Aussichtslage zu ermitteln. Nun werden in

den zonalen Bodenrichtwerten in der Regel die wesentlichen

Lageeinflüsse mit berücksichtigt.

Liegt das betreffende Grundstück aber am Rande der Bodenrichtwertzone,

können dennoch kleine Lageunterschiede

bestehen. Die Bodenrichtwerte sind für die durchschnittliche

Lage definiert und müssen von Ihnen mit sachgemäß ermittelten

oder geschätzten Zu- oder Abschlägen berücksichtigt werden.

Und das hängt von individuellen Merkmalen ab. Etwa, ob Ihr

Bewertungsgrundstück innerhalb der Bodenrichtwertzone eines

der wenigen ist, das freien Blick auf das Flusstal hat – oder das

auf das Gewerbegebiet schaut.

Die folgende Situation kennt der ein oder andere von Ihnen

sicherlich nur zu gut: Ein Kunde beauftragt Sie, sein unbebautes

Grundstück in einer guten Wohnlage zu verkaufen. Der Kunde

berichtet mit Freude, dass kleinere Nachbargrundstücke sogar

über dem amtlichen Bodenrichtwert verkauft wurden, und er

bietet ja ein sehr viel größeres Grundstück an.

Er hat sich, wie viele Eigentümer, bereits ein fundiertes Halbwissen

angeeignet und auch schon gerechnet: Quadratmeter

x Bodenrichtwert = mindestens zu erzielender Verkaufspreis.

Leider falsch.

Auch wenn Sie als Immobilien-Profi hier Ihrem Kunden die

Illusion rauben müssen, so bewahren Sie ihn doch vor einer

herben (Preis-)Enttäuschung im späteren Verkaufsprozess.

Selbiges gilt im Fall übergroßer Grundstücke. Hier übernimmt

Value automatisch die Trennung in Garten- bzw. Hinterland.

Darüber hinaus gilt der Bodenrichtwert nicht für jedes Grundstück

in der gleichen Zone, sondern stellt vielmehr einen

durchschnittlichen Lagewert dar.

11 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


LÖSUNG NR. 03

Passen Sie den Bodenrichtwert an die

Gegebenheiten des Bewertungsgrundstücks

Bodenrichtwerte sind nur für die durchschnittliche Lage

definiert und müssen für jeden Einzelfall mit Zu- oder Abschlägen

korrigiert werden. Sprengnetter Value steht Ihnen

auch hierbei zur Seite: Es wird automatisch der zugrundeliegende

Bodenwert herangezogen und an die Fläche (bei EFH,

ZFH) bzw. die Geschossflächenzahl (bei MFH) angepasst. Die

zeitliche Anpassung wird zudem über die quartalsweise aktualisierten

Marktanpassungsfaktoren mit abgebildet. Gibt es

darüber hinausgehende Besonderheiten, können Sie diese

bequem selbst anpassen.

Photo by dimitrisvetsikas1969 from Pixabay

12 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


FALLE

NR.

04

Verschiedene Modelle werden zur

Berechnung herangezogen

13 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


04

Verschiedene Modelle

werden zur Berechnung

herangezogen

Ob Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder

Sachwertverfahren – welches der Verfahren Sie anwenden,

obliegt schlussendlich Ihnen. Wenn Sie sich für eines der

Verfahren entschieden haben, ist es jedoch unverzichtbar,

dass Sie die Modellparameter (z.B. Gesamtnutzungsdauer,

Bezugsgröße, Bewirtschaftungskosten) benutzen, die auch bei

der Ableitung der verwendeten Marktdaten (z.B. Sachwertfaktor,

Liegenschaftszinssatz oder Vergleichsfaktor) angesetzt wurden.

Sprich: Es ist immer in demselben Modell zu bewerten, in dem

auch die Marktdaten abgeleitet wurden!

Machen Sie das nicht, enthält der ermittelte Wert Modellfehler

und entspricht im Ergebnis dann auch nicht dem Marktpreis.

Klingt selbstverständlich, sollte es auch sein, ist aber immer

wieder ein Fallstrick.

Photo by GregoryButler from Pixabay

14 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


LÖSUNG NR. 04

Achten Sie auf modellkonformes Arbeiten!

Es muss immer in dem Modell bewertet werden, in dem

auch die Marktdaten abgeleitet wurden. Dank des hohen

Automatisierungsgrades von Sprengnetter Value ist dies

kein Problem mehr für Sie. Im Gegensatz zur mühsamen „Zu

Fuß“-Bewertung in z.B. Excel-Tools legt Sprengnetter Value

nach der Auswahl des von Ihnen präferierten Verfahrens das

den Marktdaten entsprechende Ableitungsmodell zugrunde,

welches mit den Vorgaben der geltenden Verordnungen und

Richtlinien übereinstimmt.

So sind Sie auf der sicheren Seite in Sachen Modellkonformität.

Tipp: Sollten Sie einmal auf das (ggf. abweichende)

Modell Ihres örtlichen Gutachterausschusses wechseln wollen,

ist dies in Sprengnetter Value selbstverständlich möglich.

Photo by paulbr75 from Pixabay

15 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


FALLE

NR.

05

Falsche Wahl des Wertermittlungsverfahrens

16 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


Die berühmte „Maklerformel“ hat bestimmt schon jeder von

Ihnen angewandt: Jahresreinertrag des Objektes geteilt durch

den Kapitalisierungszins. Diese sehr vereinfachte Form des

Ertragswertverfahrens hat sicherlich seine Stärken.

Bei der Wertermittlung gilt aber: Je nach Gebäudetyp und

insbesondere je nach Qualität der vorhandenen Marktdaten

sollten Sie für jeden einzelnen Fall neu überlegen, welches

Wertermittlungsverfahren am sinnvollsten ist.

Das Ergebnis nach der Maklerformel weicht oftmals zu

dem Wert, auf den Sie mit einer fundierten Wertermittlung

kommen, stark nach oben ab.

Photo by JHertle from Pixabay

17 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


LÖSUNG NR. 05

Verschiedene Gebäudetypen erfordern

unterschiedliche Bewertungsverfahren

Welches Bewertungsverfahren für eine Immobilie am sinnvollsten

ist, muss individuell von Fall zu Fall entschieden

werden. Sprengnetter Value erleichtert Ihnen diese Entscheidung:

Nach Anlegen eines Auftrags und Eingabe der

Objektart wird das für die Objektart übliche Wertermittlungsverfahren

automatisch angelegt.

Wenn Sie ein stützendes Verfahren anwenden möchten,

können Sie dieses per Drag-and-Drop der Bewertung hinzufügen

und bei Bedarf ein Verfahren einfach herauslöschen.

Photo by Giovanni_cg from Pixabay

18 SprengnetterValue / SPRENGNETTER


Sprengnetter Verlag und Software GmbH

Heerstraße 109

53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: +49 (0) 2641 9130 4441

Fax: +49 (0) 2641 9130 1010

E-Mail: info@sprengnetter.de

Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler und ist eingetragen beim

Amtsgericht Koblenz unter HRB 23652.

Geschäftsführer: Jan Sprengnetter, Andreas Kadler

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Andreas Kadler (Anschrift wie oben)

Disclaimer:

Dieses Whitepaper wurde von der Sprengnetter Verlag & Software GmbH nach bestem Wissen und unter Einhaltung der

nötigen Sorgfalt erstellt.

Die Sprengnetter Verlag & Software GmbH, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen übernehmen keinerlei Garantie dafür,

dass die Inhalte dieses Whitepapers gesichert, vollständig für bestimmte Zwecke brauchbar oder in sonstiger Weise frei von Fehlern sind.

Die Nutzung dieses Whitepapers geschieht ausschließlich auf eigene Verantwortung.

In keinem Fall haftet die Sprengnetter Verlag & Software GmbH, seinen gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für

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