Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter - Leseprobe
Das Geiseldrama von Gladbeck 1988 und der Amoklauf von München 2016. Zwei einschneidende Ereignisse der deutschen Geschichte, hautnah von Polizei, Journalisten und der Öffentlichkeit in Wort, Bild und Ton begleitet, die deutlich aufzeigen, welche medialen Entwicklungen zwischenzeitlich stattgefunden haben und mit welchen Anforderungen und Herausforderungen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei mittlerweile konfrontiert wird. Digitale Revolution, das Internet und nicht zuletzt Social-Media-Kanäle stellen die klassische Trennung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch innerhalb der Polizei mehr als in Frage. Der Autor dieses Buches trägt diesen Entwicklungen Rechnung und legt ein Werk vor, das den Leser in die Lage versetzt, für die Polizei das zu tun, was heutzutage notwendig ist: Public Relations aus einem Guss zu betreiben und Themen mit guten Botschaften, Bildern, Audios und Videos auf unterschiedlichen Kanälen nach innen wie nach außen zu platzieren. Der Leitfaden als Handwerkszeug hilft dabei, Public Relations crossmedial zu denken und alle Kommunikationskanäle professionell zu bedienen und zu nutzen. Ob Pressesprecher, Intranet- oder Internetredakteur, Social-Media-Manager oder Mediengestalter für Flyer, Mitarbeiterzeitung und Webdesign – allen, die sich mit polizeilicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Behördenkommunikation beschäftigen, bietet dieses Buch die Grundlage, sich professionell und zeitgemäß auf unterschiedlichste mediale Ereignisse und Lagen vorzubereiten und dient ihnen zudem als Nachschlagewerk und Ratgeber.
Das Geiseldrama von Gladbeck 1988 und der Amoklauf von München 2016. Zwei einschneidende Ereignisse der deutschen Geschichte, hautnah von Polizei, Journalisten und der Öffentlichkeit in Wort, Bild und Ton begleitet, die deutlich aufzeigen, welche medialen Entwicklungen zwischenzeitlich stattgefunden haben und mit welchen Anforderungen und Herausforderungen die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Polizei mittlerweile konfrontiert wird.
Digitale Revolution, das Internet und nicht zuletzt Social-Media-Kanäle stellen die klassische Trennung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch innerhalb der Polizei mehr als in Frage. Der Autor dieses Buches trägt diesen Entwicklungen Rechnung und legt ein Werk vor, das den Leser in die Lage versetzt, für die Polizei das zu tun, was heutzutage notwendig ist: Public Relations aus einem Guss zu betreiben und Themen mit guten Botschaften, Bildern, Audios und Videos auf unterschiedlichen Kanälen nach innen wie nach außen zu platzieren. Der Leitfaden als Handwerkszeug hilft dabei, Public Relations crossmedial zu denken und alle Kommunikationskanäle professionell zu bedienen und zu nutzen.
Ob Pressesprecher, Intranet- oder Internetredakteur, Social-Media-Manager oder Mediengestalter für Flyer, Mitarbeiterzeitung und Webdesign – allen, die sich mit polizeilicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und Behördenkommunikation beschäftigen, bietet dieses Buch die Grundlage, sich professionell und zeitgemäß auf unterschiedlichste mediale Ereignisse und Lagen vorzubereiten und dient ihnen zudem als Nachschlagewerk und Ratgeber.
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Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort ................................................. 9
2 Der Einstieg: Warum machen wir Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit? Ein Rückblick. ....................... 11
3 Public Relations aus einem Guss – oder:
Warum die Trennung von Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr zeitgemäß ist . .............. 14
4 Auch PR ist an Recht und Gesetz gebunden –
durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
tangierte Rechtsbereiche ................................. 18
4.1 Pressearbeit: Kein Selbstzweck, sondern
rechtliche Verpflichtung mit Verfassungsrang und
Pfeiler unserer demokratischen Grundordnung.................. 19
4.2 Bild- und Videoveröffentlichungen – das Recht
am eigenen Bild und das Urheberrecht........................ 29
4.2.1 Bilder von Personen und
das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild. ..................... 30
4.2.2 Die Polizei im Fokus – auch Polizistinnen und
Polizisten haben ein Recht am eigenen Bild. ................... 34
4.2.3 Problemfeld Versammlung für die polizeiliche PR................ 35
4.2.4 Was darf die Presse filmen? Vom sensiblen Umgang
mit Medienvertretern auf der Basis geltenden Rechts ............ 36
Leseprobe
4.2.5 Der Presseausweis – rechtliche Legitimation oder
gar zwingende Voraussetzung für die Pressearbeit?............. 37
5 Die Zielgruppen – mit wem kommuniziere ich eigentlich?. ..... 40
6 Die Botschaften oder des Pudels Kern:
Was will ich wirklich sagen?............................... 42
7 Wirkungsfelder der modernen PR. ......................... 46
7.1 Die interne PR ........................................... 46
7.2 Die Instrumente der internen PR............................. 49
7.3 Die externe PR........................................... 51
7.4 Die Instrumente der externen PR ............................ 52
8 Instrumente polizeilicher PR richtig einsetzen................ 54
8.1 Die Pressearbeit.......................................... 54
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Inhaltsverzeichnis
8.1.1 Wie funktionieren Medien?.................................. 55
8.1.2 Wie kommen Medien an die spektakulären Bilder
von außergewöhnlichen Einsatzlagen?. ....................... 58
8.1.3 Crossmedia und ressortübergreifende Berichterstattung:
Der Newsroom in der modernen Redaktion .................... 58
8.1.4 Die Organisation einer PR-Dienststelle –
neue Wege im Zeitalter digitaler Kommunikation?............... 60
8.1.5 Arbeiten in einer PR-Dienststelle. ............................ 64
8.1.6 Die Bewertung polizeilicher Sachverhalte
aus Sicht der Pressestelle.................................. 73
8.1.7 Veröffentlichen oder nicht?
Entscheidungshilfen für die tägliche Praxis. .................... 77
8.1.8 Die Instrumente der Pressearbeit und
der crossmediale Gedanke ................................. 81
8.1.8.1 Die Pressemitteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
8.1.8.2 Die Beantwortung von Presseanfragen........................ 88
8.1.8.3 Die telefonische Presseanfrage – Standard mit Tücken........... 93
8.1.8.4 Die schriftliche Presseanfrage. .............................. 96
8.1.8.5 Die nächste Stufe: In Bild und Ton an die Öffentlichkeit........... 97
8.1.8.6 Interview, Statement und Co. – unterschiedliche
Formen des O-Tons für die professionelle Medienarbeit ......... 100
8.1.8.7 Die Pressekonferenz ..................................... 115
8.1.8.8 Das Hintergrundgespräch ................................. 121
Leseprobe
8.1.8.9 „Unter Dreien“. .......................................... 123
8.1.9 Medienanalyse – das Monitoring. ........................... 123
8.1.10 Die publizistische Krise und
ihre Veränderung im digitalen Wandel........................ 128
8.2 Die Online-Kommunikation ................................ 135
8.2.1 Texten für das Web – eine besondere Form des Schreibens...... 137
8.2.2 Die Online-Medienkanäle der Polizei. ........................ 139
8.2.2.1 Die polizeiliche Internetpräsenz. ............................ 139
8.2.2.2 Facebook.............................................. 143
8.2.2.3 YouTube............................................... 148
8.2.2.4 Twitter. ................................................ 152
8.3 Die Instrumente der internen Kommunikation.................. 157
8.3.1 Das polizeiliche Intranet................................... 157
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Inhaltsverzeichnis
8.3.2 Die Mitarbeiterzeitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160
8.3.3 Veranstaltungen......................................... 164
8.3.4 E-Mail und Newsblog als weitere Wege
der internen Kommunikation ............................... 170
8.4 Corporate Design als Teil professioneller PR –
sorgen Sie für ein einheitliches Erscheinungsbild! .............. 171
9 PR konzeptionieren..................................... 176
Stichwortverzeichnis........................................... 185
Leseprobe
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
2 Der Einstieg: Warum machen wir Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit? Ein Rückblick
Der Begriff der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hat jahrzehntelang die Arbeit
der Pressesprecher und Öffentlichkeitsarbeiter innerhalb der Polizei geprägt. In
Nordrhein-Westfalen, aber auch in vielen anderen Bundesländern, kann die Geburtsstunde
professioneller hauptamtlicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mit
dem Gladbecker Geiseldrama begründet werden. Am 16. August 1988 hatten
Dieter Degowski und Hans-Jürgen Rösner eine Filiale der Deutschen Bank in
Gladbeck überfallen und waren anschließend mit mehreren Geiseln durch ganz
Deutschland geflüchtet. Gefolgt von einem Tross von Pressevertretern scheuten
sie sich nicht, vor laufender Kamera mit vorgehaltener Waffe Interviews zu
geben. Einzelne Medienvertreter stiegen sogar in das Tatfahrzeug, um Rösner
und Degowski sowie die Geiseln zu interviewen. Es entstand der Eindruck der
Solidarisierung von Journalisten mit den Geiselnehmern. Der Polizei waren,
auch aufgrund des Verhaltens der Medienvertreter, in vielen Situationen die
Hände gebunden und ein Zugriff zur Rettung der Geiseln und Ergreifung der
Täter nicht möglich. Auf der Flucht erschossen sie einen 14-jährigen Jungen
und ein Polizeibeamter kam bei einem Unfall ums Leben. In einer spektakulären,
nicht unumstrittenen polizeilichen Aktion auf der A 3 bei Bad Honnef konnten
die Täter nach zwei Tagen Irrfahrt durch die Republik gestellt werden. Eine
weitere 18-jährige Geisel starb dabei durch einen Schuss aus der Waffe eines
der Geiselnehmer.
Leseprobe
Bild: Degowski/Rösner, Gladbecker Geiseldrama
In der anschließenden Diskussion über das Verhalten der Presse und den
polizeilichen Einsatz wurden der Polizei, aber auch den handelnden Journalisten,
erhebliche Vorwürfe gemacht. Sowohl die Presse als auch die polizeiliche
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Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Der Einstieg: Warum machen wir Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? Ein Rückblick
Einsatzleitung erkannten, dass gravierende Änderungen notwendig waren, um
künftig in solchen Lagen professioneller agieren zu können. Die nordrhein-westfälische
Polizei, die bei diesem Einsatz in hoher Gesamtverantwortung stand,
zentralisierte die Führungskompetenz für solche Lagen in sechs Behörden.
Sukzessive wurden zusätzlich Pressestellen in den Polizeibehörden eingerichtet,
in denen sich Polizeibeamte hauptamtlich mit den Belangen der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit auseinandersetzen. Heute ist es kaum mehr vorstellbar,
dass es diese Dienststellen einmal nicht gegeben hat.
Betroffenheit und intensive Diskussionen über ethische Gesichtspunkte der
Berichterstattung löste das Geiseldrama von Gladbeck aber auch unter den
Journalisten aus. Der Deutsche Presserat setzte sich intensiv mit den Vorfällen
auseinander. Im Ergebnis erfuhr der Pressekodex des Rates, der für Journalisten
eine selbstauferlegte Bindung an bestimmte Regeln darstellt, gravierende
Veränderungen:
Auszug aus dem Pressekodex
Richtlinie 11.2 – Berichterstattung über Gewalttaten
Bei der Berichterstattung über Gewalttaten, auch angedrohte, wägt die Presse
das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen die Interessen der
Opfer und Betroffenen sorgsam ab. Sie berichtet über diese Vorgänge unabhängig
und authentisch, lässt sich aber dabei nicht zum Werkzeug von
Verbrechern machen. Sie unternimmt keine eigenmächtigen Vermittlungsversuche
zwischen Verbrechern und Polizei.
Interviews mit Tätern während des Tatgeschehens darf es nicht geben.
Die Veränderungen durch Gladbeck haben viel Positives im Verhältnis zwischen
Presse und Polizei bewirkt. Durch die über viele Jahre eingespielte intensive
Zusammenarbeit zwischen professionellen Pressesprecherinnen und
Pressesprechern der Polizei und Journalistinnen und Journalisten hat sich trotz
der grundrechtlich verbrieften behördenkritischen Position der Presse ein im
Grundsatz fairer und offener Umgang miteinander eingestellt, der natürlich in
Ausnahmefällen auch an seine Grenzen stieß. Auch im ersten Jahrzehnt des
neuen Millenniums richtete sich der Fokus der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit
für die einzelnen Behörden noch immer zum überwiegenden Teil auf die
Pressearbeit. Denn die Verlautbarungen in den Printmedien, im Radio und im
Fernsehen spielten zweifelsfrei die Hauptrolle für wichtige polizeiliche Themen,
insbesondere dann, wenn es um eine polizeiliche Krise ging. Das hat sich in
den vergangenen Jahren gravierend verändert. Nach und nach haben weitere
Kommunikationskanäle, geprägt durch die rasante Entwicklung des World Wide
Web, die Kommunikation zwischen Menschen umgestaltet. Social Media macht
Meinung – Blogger, Whistleblower, Influencer, Internetchats und Foren tragen
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© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Der Einstieg: Warum machen wir Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? Ein Rückblick
dazu bei, dass behördliche Themen bewegt und polizeiliches Handeln bewertet
wird. Hinzu kommen die Journalisten, die aufgrund der digitalen Entwicklung
getrieben sind wie nie zuvor, um online rund um die Uhr aktuellste Nachrichten,
Geschichten und Entertainment für den Kunden zu bieten. Dabei gerät der
grundrechtlich verbriefte Auftrag der Presse mehr und mehr in den Hintergrund.
Was zählt, ist die Story, die Quote, das, was der Kunde will. Der möchte vor
allem unterhalten werden, Spektakuläres und Aktualität stehen im Vordergrund.
Merke:
Historie: nach dem Gladbecker Geiseldrama entwickeln Polizei und Presse
neue Standards für eine bessere Zusammenarbeit, Pressestellen gehören
zur Ausstattung jeder Polizeibehörde
Veränderung: Kommunikationsverhalten verändert sich gravierend, Pressearbeit
ist nur noch ein Teil des Ganzen, bleibt aber trotzdem wichtiger Part
der PR, viele andere Kanäle müssen aber ebenfalls bedient werden
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Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
3 Public Relations aus einem Guss – oder: Warum
die Trennung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
nicht mehr zeitgemäß ist
Für die Polizei bedeutet die rasante Entwicklung der digitalen Kommunikation im
World Wide Web ein Umdenken in ihrer strategischen Vorgehensweise in der
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Themen können nicht mehr nur über einen
Kanal, beispielsweise mit einer Pressemitteilung, kommuniziert werden. Das
Gebot der Stunde lautet: crossmediale Kommunikation. Viele Kanäle stehen
mittlerweile zur Verfügung, die nicht mehr einzeln betrachtet werden können,
sondern je nach Informationen mit einheitlichen Kernbotschaften in unterschiedlichen
Sprachformen bedient werden müssen. Und diese Entwicklung ist nicht
abgeschlossen. Wir müssen uns darauf einstellen, dass immer neue Online-
Kanäle, insbesondere im Social-Media-Bereich, zukünftig eine Rolle spielen
werden. Das sollte uns aber keine Sorgen bereiten, denn wichtig ist vor allem
die Erkenntnis, dass die Kernveränderung in der Kommunikation bereits vollzogen
ist. Die Kernveränderung liegt in der Nutzungsmöglichkeit des World Wide
Webs als globales Kommunikationsmedium für jeden, der über eine Online-
Verbindung verfügt. Vor diesem Hintergrund lernen wir, crossmedial zu denken
und zu handeln, Kommunikationswege zielgruppenspezifisch zu analysieren
und die unterschiedlichen Kanäle entsprechend den daraus gewonnenen Erkenntnissen
zu bedienen.
Warum spreche ich heute von Public Relations der Polizei und nicht mehr vom
tradierten Begriff der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? „Jede Kommunikation
mit Öffentlichkeiten intendiert mehr als eine Mitteilung; sie zielt, geplant oder
spontan, bewusst oder unbewusst, darauf ab, eine Beziehung zu den angesprochenen
Publika zu schaffen. Jede Kommunikation mit Öffentlichkeiten ist im
Prinzip Public Relations.“ (Horst Avenarius, Vorsitzender des deutschen Rats für
Public Relations, 2008) Diese Definition aus der Kommunikationswissenschaft
zeigt, wie breit der Begriff der Public Relations gefasst werden kann. Orientiert
man sich an einer weiten Auslegung der eigenen Aufgaben, hat das für die verantwortlichen
Dienststellen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Polizei
zweierlei Vorteil: Zum einen können Sie Einfluss auf jede Form der Kommunikation
Ihrer Behörde mit der Öffentlichkeit nehmen, was schon deshalb sinnvoll
ist, weil jede Form der Kommunikation heute geeignet ist, eine öffentliche mediale
Wahrnehmung zu erzeugen. Zum anderen leistet ein Paradigmenwechsel
hinsichtlich der Fachterminologie einen wertvollen Beitrag zur Beschleunigung
der Veränderungsprozesse innerhalb der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Und
dieser Prozess ist vor allen Dingen von einem Zusammenwachsen der bislang
immer noch häufig getrennten Bereiche der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit geprägt.
Auch wenn die organisatorische Anbindung vielerorts in einer Dienststelle
verankert ist, zeigt allein die Trennung der Begriffe „Pressearbeit“ und „Öffent-
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© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Public Relations aus einem Guss
lichkeitsarbeit“, dass hier bisher gesonderte Bereiche gesehen wurden, obwohl
Pressearbeit immer Teil der Öffentlichkeitsarbeit war. Natürlich benötigt ein
Pressesprecher zusätzliches Handwerkszeug genauso wie ein Social-Media-
Manager. Zwar sind die meisten Polizeipressestellen in Deutschland im Hier und
Jetzt angekommen, setzen sich aktiv mit Social Media auseinander und versuchen
aktiv, Themen crossmedial zu platzieren. Die Trennlinie zwischen Pressesprechern
und Öffentlichkeitsarbeitern ist aber vielerorts noch scharf gezogen.
Selbst in Nordrhein-Westfalen, wo der Gleichklang von Social Media und Pressearbeit
großgeschrieben wird, ist das traditionelle Denken des Öffentlichkeitsarbeiters
und des Pressesprechers nur langsam aufzuweichen. Ein Beispiel:
Die Einführung eines neuen Geschwindigkeitsmessverfahrens mittels einer sogenannten
semistationären Messanlage in Nordrhein-Westfalen wurde durch
die Pressestelle meiner Behörde, des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche
Dienste, mit einer Pressemeldung über Internet, Intranet und Facebook aktiv
kommuniziert. Nach Vorstellung der ersten Anlage mit Beteiligung der Medien
erhielt eine weitere Polizeibehörde ein solches Gerät. Ein Pressesprecher der
Behörde nahm Kontakt zu mir auf und bat um weitere Informationen zu dem
Thema. Ich stellte sie ihm zur Verfügung, verbunden mit der Frage, ob ich Fotos
von der Anlage mitsenden solle oder ob er bereits selbst welche gefertigt
habe und ob gegebenenfalls unterschiedliche Motive oder Videomaterial für
Facebook und Co. gewünscht seien. Die Antwort: Er sei Pressesprecher, an
Pressemitteilungen würden sie nur selten Bilder hängen und um das Internet
und so weiter kümmert sich die Öffentlichkeitsarbeit.
Das Geschehen zeigt zweierlei: Zum einen war noch kein ausgeprägtes Verständnis
für die Relevanz der Bilder in der modernen PR spürbar. Zum anderen
aber existierte in dieser Behörde zum damaligen Zeitpunkt eine ganz klare
Trennlinie zwischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Nun kann man sagen,
dass in der sachbearbeitenden Funktion eine klare Trennung auch weiter sinnhaft
ist, crossmediales Denken vielleicht eher den Leitungsfunktionen obliegen
muss, da Pressesprecher und Öffentlichkeitsarbeiter sich in ihrer speziellen
Ausbildung doch gravierend unterscheiden. Das stimmt sicherlich in Teilen.
Der Pressesprecher verfügt über anderes Spezialwissen als der Öffentlichkeitsarbeiter.
Sind auf der Sprecherseite beispielsweise besondere Ansprüche
an Interviews und Statements vor Mikrofon und Kamera gefragt, spielt der Öffentlichkeitsarbeiter
pointiert die Klaviatur der Online-Medien inklusive des polizeilichen
Intranets. Trotzdem müssen die zu sendenden Botschaften auf den
unterschiedlichen Kanälen in ihrer Intention deckungsgleich sein. Deshalb ist es
auch unabdingbar, von vornherein in den Köpfen aller Protagonisten in der PR
einer Behörde crossmediales Denken zu verankern. So entsteht die Möglichkeit,
zeitgleich auf unterschiedlichen Kanälen zu agieren und vor allem einen Einklang
des Wordings zu erreichen. Das Wording beschreibt den Sprachgebrauch,
also letztendlich die formulierten Botschaften und Inhalte zu einem bestimmten
Thema. Dazu kommen wir später im Detail.
Leseprobe
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Public Relations aus einem Guss
Die Entwicklung eines Wordings sollte im Idealfall gemeinsam unter Einbeziehung
unterschiedlicher Expertisen geschehen. So entstehen gute Ergebnisse,
mit denen sich am Ende alle an der PR-Aktion beteiligten Personen identifizieren
können. Letztendlich wird in Zukunft die Bedienung aller Medienkanäle aus einer
Hand notwendig, aber auch möglich sein, um Personalressourcen bestmöglich
zu nutzen. Dazu muss in der Ausbildung das notwendige Handwerkszeug für
die gesamte PR zur Verfügung gestellt werden. Nordrhein-Westfalen spiegelt
das in seiner Ausbildung bereits wider. Alle Öffentlichkeitsarbeiter und Pressesprecher
erwerben in der Grundausbildung Kenntnisse über die allgemeine
Öffentlichkeitsarbeit, durchlaufen aber auch ein Interview- und Schreibtraining
für die Pressearbeit.
Eine große Rolle in den Public Relations spielen heute nicht nur die Texte,
sondern vor allen Dingen Video- und Bildmaterial. Die Zeiten, in denen mit einer
brillant formulierten Pressemitteilung die Medien, die Gesamtberichterstattung
und somit die öffentliche Wahrnehmung eingefangen werden konnte, sind lange
vorbei. Zu viele Protagonisten bestimmen den Stream unterschiedlicher Kanäle
der Berichterstattung und lassen sich durch reines Texten nur schwer beeinflussen.
Die Macht der Bilder ist jedoch um ein Vielfaches größer, sind sie doch
für den Betrachter erheblich authentischer und faktischer als jeder Textbeitrag.
Gelingt es, die Botschaften mit Bildern oder kurzen Videobeiträgen in den Köpfen
zu verankern und das Thema für den „Kunden“ zu visualisieren, erziele ich
erheblich größere Wirkung, als mit reinem Textmaterial. Der Gedanke über die
Visualisierung eines Themas ist somit zwingender Bestandteil jeder Überlegung
moderner PR, egal zu welchem Thema. Auch in diesem Zusammenhang müssen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeiter im Idealfall eng zusammenrücken, um
gemeinsam zu entscheiden: Welches Bild haben wir? Welche Bilder benötigen
wir gegebenenfalls noch, um unser Thema gut aufbereitet zu platzieren?
Leseprobe
Damit erschließen sich die Gründe, warum wir heute nicht mehr von der klassischen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sprechen, sondern von Public Relations
der Polizei. Der Begriff ist allumfassend und schließt keinen Kommunikationsweg
aus. Er symbolisiert die einheitliche Öffentlichkeitsarbeit und zieht keine
Trennlinien zwischen der Pressearbeit als besonderer Form der Öffentlichkeitsarbeit
und allen anderen Kommunikationswegen oder der Unterstützung von
Kommunikation durch Bilder, Videos, Grafiken und Layouts. Gute PR ist heute
aus einem Guss. Kernbotschaften müssen entwickelt und über unterschiedliche
Kanäle an die Zielgruppen transportiert werden, gutes Bildmaterial und Videos
müssen effektverstärkend die Themen visualisiert an den Kunden herantragen.
Dann geschieht auch kein Bruch in der Kommunikation zwischen einzelnen
Medien.
Für die polizeiliche PR bedeutet das natürlich auch gravierende Veränderungen.
Denn wenn wir unsere Ziele der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erreichen wollen,
müssen wir all diese Kanäle im Blick behalten und, wenn nötig, auf ihnen
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Public Relations aus einem Guss
auch aktiv tätig werden. Nur so haben wir die Möglichkeit, die Deutungshoheit für
unsere Themen auf allen Medienkanälen zu halten und sie aktiv mitzugestalten.
Schauen wir also im Einzelnen, wie die Instrumente aussehen und wie sie zu
bedienen sind.
Vor dem Blick auf einzelne Werkzeuge muss aber eine für die Polizei ultimativ
verpflichtende Voraussetzung für jegliches polizeiliches Handeln geprüft werden.
Es sind die rechtlichen Voraussetzungen, die es auch in den Public Relations
zu beachten gilt.
Merke:
Keine Trennung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. PR muss aus
einem Guss erfolgen. Kernbotschaften werden mediengerecht aufbereitet
über unterschiedliche Kanäle veröffentlicht.
Bild und Video gewinnen in der PR immer mehr Bedeutung. Texte werden
weniger konsumiert, Arbeitsschwerpunkte verschieben sich.
Deutungshoheit behalten. Alle Medienkanäle müssen im Blick gehalten
werden, um die Gesamtkommunikation zu verfolgen und aktiv mitzugestalten.
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Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
4 Auch PR ist an Recht und Gesetz gebunden
– durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
tangierte Rechtsbereiche
Die Polizeibehörden des Bundes und der Länder in Deutschland sind das primär
handelnde Exekutivorgan in Deutschland, das von den Bürgerinnen und Bürgern
tagtäglich in der Ausübung seines Dienstes, insbesondere über Medien,
intensiv wahrgenommen wird. Polizeiliches Handeln ist ohne Wenn und Aber
an Recht und Gesetz gebunden. Das gilt nicht nur für Exekutivmaßnahmen,
sondern selbstverständlich auch für sämtliche Aktivitäten im Rahmen der Public
Relations. Auf den ersten Blick stößt man gegebenenfalls bei dem einen oder
anderen auf Unverständnis bei dieser Aussage. Wo um Himmels Willen werden
durch PR-Maßnahmen Rechtsbelange tangiert? In der Tat sind es nicht viele
Bereiche, aber dort, wo geltendes Recht in der PR eine Rolle spielt, ist es auch
definitiv eine gravierende.
Da ist zum einen das Presserecht als herausragender Rechtsanspruch der Medien,
und damit der Öffentlichkeit, gegenüber dem Staat. Da sind zum anderen
das Urheberrecht sowie das Recht am eigenen Bild und die damit verbundenen
Persönlichkeitsrechte. Die spielen bei Veröffentlichungen jeglicher Art eine erhebliche
Rolle und können bei Nichtbeachtung, insbesondere in der Online-
Kommunikation mit einem in der Regel unüberschaubaren Verbreitungsgrad,
gravierende Folgen nach sich ziehen. Über diese sehr spezifischen Rechtsbereiche
hinaus bewegt aber auch eine grundsätzliche Frage die PR-Dienststellen
wie jede andere behördliche Institution, der bestimmte Aufgaben zugeschrieben
werden: Es ist die Frage der Zuständigkeit. Da die Prüfung der Zuständigkeit
regelmäßig bei der Bewertung von polizeilichen Sachverhalten eine Rolle spielt,
gehe ich ausführlicher auf diesen Punkt in Kapitel 8.1.6 ein. Unter rechtlichen
Aspekten muss aber schon hier folgender Grundsatz verankert werden: Bevor
wir in die Pressearbeit einsteigen, muss die Zuständigkeit für einen bestimmten
Sachverhalt einwandfrei geklärt sein. Denn nur dann ist die Behörde und damit
die PR-Dienststelle legitimiert, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Leseprobe
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Pressearbeit: Kein Selbstzweck, sondern rechtliche Verpflichtung
Presse-/Medienrecht
Rechtsbereiche
der PR
Grafik: Rechtsbereiche der PR
Bild- und
Persönlichkeitsrechte
Urheberrechte
Hier sollen die großen Rechtsbereiche der PR und deren Bedeutung grundsätzlich
beschrieben werden. Für Beschäftigte in den polizeilichen Public Relations
ist es aber zwingend erforderlich, sich mit diesen rechtlichen Themenkomplexen
auch über die Informationen in diesem Kapitel hinaus intensiver auseinanderzusetzen.
Weder möchte ich mir in diesem Zusammenhang eine fachjuristische
Expertise anmaßen noch rechtliche Fragen bis ins Detail erläutern, denn dazu
bedarf es eben genau dieses Fachwissens. Die Ausführungen sollen helfen, im
alltäglichen Dienst und in besonderen Lagen geltendes Recht zu beachten und
auf diese Weise gute PR zu machen, ohne dafür in irgendeiner Weise belangt
werden zu können. Für die Klärung spezifischer Rechtsprobleme gibt es genügend
Fachliteratur, die für konkrete Probleme hilfreich sein kann. Allen voran sei
insbesondere für das Presserecht das Standardwerk „Löffler/Ricker, Handbuch
des Presserechts“ genannt, das auf den Pressestellen für die Klärung kniffliger
Rechtsfragen vorgehalten werden sollte.
Leseprobe
4.1 Pressearbeit: Kein Selbstzweck, sondern rechtliche
Verpflichtung mit Verfassungsrang und Pfeiler
unserer demokratischen Grundordnung
Die Tatsache, dass die Pressearbeit in jeder Behörde unter allen Maßnahmen
der Public Relations einen außerordentlich hohen Stellenwert genießt, hat zwei
Gründe: Zum einen ist sie nach wie vor entscheidend, um im Falle medialer Krisen
die Position der eigenen Behörde maßgeblich positiv zu beeinflussen. Zum
anderen ist sie vor allem aber auch rechtliche Verpflichtung für alle staatlichen
Institutionen und damit tatsächlich ein Grundpfeiler unseres Demokratieverständnisses.
Der Rechtsanspruch der Presse auf Information und freies Han-
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Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
Auch PR ist an Recht und Gesetz gebunden
deln ist Basis unserer Demokratie. Diese Tatsache lohnt es sich immer wieder
vor Augen zu führen . Nur allzu häufig erlebe ich bis in höchste Leitungsebenen,
auch auf ministerieller Ebene, dass dieser Ansatz im Eifer dynamischer Kommunikationsprozesse
nur wenig oder gar nicht bedacht wird. Ein Satz, den jeder
Pressesprecher in diesem Zusammenhang nach langjähriger Tätigkeit deutlich
mehr als einmal von gehobenen Leitungsfunktionen gehört hat, lautet: „Dazu sagen
wir jetzt nichts.“ Diese Aussage ist in vielen Fällen rechtlich bedenklich, denn
die Presse hat einen Anspruch auf Informationen durch staatliche Institutionen,
der verfassungsrechtlich nicht höher aufzuhängen ist. Er resultiert aus Artikel 5
Grundgesetz (GG).
Artikel 5 Grundgesetz: Meinungsfreiheit
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu
äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur
findet nicht statt.
Um die tief greifende Bedeutung dieser wenigen Sätze für unsere demokratische
Grundordnung und im Weiteren für unsere Aufgabe zu verstehen, ist es
hilfreich, sich klarzumachen, in welchem Verhältnis Journalisten, und damit die
Presse, und behördliche Institutionen auf Basis dieses Grundrechts zueinander
stehen. Für Pressesprecherinnen oder Pressesprecher steht nur allzu häufig
die Frage im Raum, warum eine gute Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Redakteuren, mit denen man sich im Grunde bei regelmäßigem Kontakt gerade
im lokalen Bereich häufig ja auch gut versteht, nicht zu jedem Zeitpunkt möglich
ist. Die Antwort ist relativ simpel: Die Presse übt eine Kontrollfunktion über
staatliches, und damit auch über polizeiliches, Handeln aus. Insbesondere die
Exekutive, und ganz besonders die Polizei, ist mit ihren beträchtlichen Eingriffsbefugnissen
in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, bis hin zum Eingriff
in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, eine Institution, die im
demokratischen Konstrukt bedingungslos nach den Buchstaben der Gesetze
und geltender Rechtsverordnungen handeln muss. Jeder durch staatliche Organisationen
durchgeführte Grundrechtseingriff bedarf einer klaren rechtlichen
Legitimation. Es ist Aufgabe der Presse, die Einhaltung dieser klaren Regeln zu
kontrollieren, Verstöße oder Fehlhandlungen aufzudecken und der Bevölkerung
so die Möglichkeit zu geben, sich über mögliche Missstände zu informieren.
Leseprobe
Insofern ist der Journalist in der Regel geradezu auf der Suche nach Fehlern,
die staatliche Institutionen begehen, auch wenn er das so offen nicht kommuniziert.
Pressesprecherinnen und Pressesprecher sind in ihrem Handeln stets
bemüht, die Polizei in ein gutes Licht zu stellen, sie quasi auch durch Presseund
Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben. Das ist eine klare Interessenskollision:
© VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden
Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“,
1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6