21.09.2020 Aufrufe

Häusliche Gewalt - Leseprobe

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht tödlich verlaufende Gewalttaten zwischen Beziehungspartnern Schlagzeilen machen. In vielen Fällen haben diese Taten eine gewaltbelastete Vorgeschichte – häusliche Gewalt. Aus dem Arbeitsalltag der Polizei ist das Thema nicht wegzudenken. Es stellt gerade im Zusammenhang der Handlungsmaxime „Wer schlägt, der geht“ an das polizeiliche Handeln in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hohe Anforderungen. Der vorliegende Lehr- und Studienbrief vermittelt komprimiert das erforderliche Grundlagenwissen für das polizeiliche Handeln in Fällen häuslicher Gewalt. Im ersten Teil beschreibt er unter Berücksichtigung europäischer, nationaler und länderspezifischer Studien, Statistiken und Daten den aktuellen Wissensstand zum Thema. Er vermittelt kompakt die für die Beurteilung der polizeilichen Lage bedeutsamen Kenntnisse über Art und Ausmaß von häuslicher Gewalt, Schweregrade und Muster, typische Entwicklungsverläufe sowie besondere Risikofaktoren. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der spezifischen Lebens- und rechtlichen Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen vermittelt der zweite Teil das erforderliche Grundlagenwissen für die Anwendung des gesetzlichen Handlungsrepertoires. Einen Schwerpunkt der Darstellung bilden Aspekte der Gefahrenprognose sowie die Behandlung der zentralen Vorschriften von Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot. Ergänzt werden die Ausführungen mit Hinweisen auf vertiefende Literatur sowie im Anhang durch klausurtypische Fragestellungen mit Lösungsbemerkungen und Fallvarianten.

Kaum eine Woche vergeht, in der nicht tödlich verlaufende Gewalttaten zwischen Beziehungspartnern Schlagzeilen machen. In vielen Fällen haben diese Taten eine gewaltbelastete Vorgeschichte – häusliche Gewalt. Aus dem Arbeitsalltag der Polizei ist das Thema nicht wegzudenken. Es stellt gerade im Zusammenhang der Handlungsmaxime „Wer schlägt, der geht“ an das polizeiliche Handeln in Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hohe Anforderungen.

Der vorliegende Lehr- und Studienbrief vermittelt komprimiert das erforderliche Grundlagenwissen für das polizeiliche Handeln in Fällen häuslicher Gewalt. Im ersten Teil beschreibt er unter Berücksichtigung europäischer, nationaler und länderspezifischer Studien, Statistiken und Daten den aktuellen Wissensstand zum Thema. Er vermittelt kompakt die für die Beurteilung der polizeilichen Lage bedeutsamen Kenntnisse über Art und Ausmaß von häuslicher Gewalt, Schweregrade und Muster, typische Entwicklungsverläufe sowie besondere Risikofaktoren.

Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der spezifischen Lebens- und rechtlichen Situation der von häuslicher Gewalt Betroffenen vermittelt der zweite Teil das erforderliche Grundlagenwissen für die Anwendung des gesetzlichen Handlungsrepertoires. Einen Schwerpunkt der Darstellung bilden Aspekte der Gefahrenprognose sowie die Behandlung der zentralen Vorschriften von Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot. Ergänzt werden die Ausführungen mit Hinweisen auf vertiefende Literatur sowie im Anhang durch klausurtypische Fragestellungen mit Lösungsbemerkungen und Fallvarianten.

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Vereinte Nationen<br />

1 Gesellschaftliche Wahrnehmung, gesellschaftspolitische<br />

Initiativen und staatliches Handeln<br />

1.1 Allgemeines<br />

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein aufgeklärtes, demokratisch verfasstes<br />

Gemeinwesen. Die unveräußerlichen Menschenrechte sind als Grundlage des<br />

gesellschaftlichen Zusammenlebens unmittelbar geltendes Recht. 1) Es gelten die<br />

Freiheitsrechte, daneben das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und die Gleichberechtigung<br />

von Mann und Frau. 2)<br />

Doch es gibt auch Ungleichheiten. Beziehungsgewalt und häusliche <strong>Gewalt</strong> ist –<br />

nicht nur in Europa oder weltweit – überwiegend <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen. Sie ist es<br />

auch in Deutschland.<br />

In der Präambel des im Mai 2011 verabschiedeten „Übereinkommen des Europarats<br />

zur Verhütung und Bekämpfung von <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen und häuslicher<br />

<strong>Gewalt</strong>“ 3) (die sog. Istanbul-Konvention) wird dazu ausgeführt, dass „<strong>Gewalt</strong> gegen<br />

Frauen der Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse<br />

zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherrschung und Diskriminierung<br />

der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung<br />

der Frau geführt haben.“ Geschlechtsspezifische <strong>Gewalt</strong> hat danach strukturellen<br />

Charakter.<br />

Nicht in allen Ländern sind die ökonomischen und kulturellen Lebensbedingungen,<br />

die tradierten gesellschaftlichen Normen und Werte und die daraus resultierenden<br />

Benachteiligungen für Frauen gleich. So gibt es neben häuslicher <strong>Gewalt</strong>,<br />

sexueller Belästigung und Vergewaltigung in manchen Ländern und Gesellschaften<br />

auch Zwangsverheiratung, im Namen der „Ehre“ begangene <strong>Gewalt</strong>taten<br />

oder Genitalverstümmelung. Aber in fast allen Ländern der Welt kommt der Ächtung<br />

und Unterbindung all dieser Formen von <strong>Gewalt</strong> besondere Bedeutung zu.<br />

1.2 Internationale Entwicklung<br />

1.2.1 Vereinte Nationen<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

Erst in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts rückte die vielfach<br />

von gesellschaftlicher Benachteiligung, Unterdrückung und Diskriminierung gekennzeichnete<br />

Lebenssituation von Frauen in der Welt, deren durchgängig fehlende<br />

rechtliche Gleichstellung sowie die Ausübung von physischer, psychischer<br />

und sexueller <strong>Gewalt</strong> gegen Frauen im familiären und gesellschaftlichen Kontext<br />

als eine zentrale gesellschaftliche Problematik in das Bewusstsein der Weltgemeinschaft.<br />

Für das Jahr 1975 rief die UNO-Generalversammlung das Internationale Jahr<br />

der Frau aus. Im gleichen Jahr richteten die Vereinten Nationen erstmals zum<br />

Internationalen Frauentag am 8. März eine Feier aus; in Mexiko-Stadt wurde die<br />

erste UN-Weltfrauenkonferenz abgehalten.<br />

1) Art. 1 GG.<br />

2) Art. 3 GG.<br />

3) Europarat, 2011.<br />

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