Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich
Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich
Lfd. Nr. 06 / 2010 - St. Georgen im Attergau - Land Oberösterreich
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Lfd</strong>. <strong>Nr</strong>. <strong>06</strong> / <strong>2010</strong><br />
VERHANDLUNGSSCHRIFT<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />
der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong><br />
am Donnerstag, 29. Juli <strong>2010</strong>, 19.00 h Tagungsort: Gemeindesitzungssaal<br />
Anwesenheitsliste:<br />
Fraktion Ordentliche Mitglieder Entschuldigt Ersatz<br />
ÖVP<br />
Vorsitzender: Bgm.<br />
Mag. Wilhelm Auzinger<br />
Vzbgm. Ferdinand Aigner<br />
GV Ing. Gottfried Wiesinger<br />
GV Maria <strong>St</strong>aufer<br />
GR Josef Dollberger<br />
GR Herbert Hamader<br />
GR Paul Hemetsberger<br />
GR Andrea Norz<br />
GR Bernhard Rottner<br />
GR Franziska Windhager<br />
GR Ing. Johann Wintereder<br />
GR Phillipp Dachs kar. ErsGR Rupert Wallinger<br />
SPÖ GV Richard Roither GR Helmut Joch<strong>im</strong>stal ErsGR Fellner Adolf<br />
GR Gottfried Neubacher GR Manfred Wiederkehr ErsGR Günther <strong>St</strong>aufer<br />
FPÖ GV Franz Schneeweiß GR Heinz Zsitek ErsGR Matthias Herzog<br />
GV Gerhard Bernauer<br />
GR Franz P. Baumann<br />
GR Johann Fischer<br />
GR Hermann Haberl<br />
GR Norbert Liftinger<br />
GR Karin Zsitek<br />
Grüne GR Martin Plackner ErsGR Schweizer Norbert<br />
ErsGR Brandl Elfriede<br />
Es fehlen unentschuldigt:<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö. GemO. 1990 i.d.g.F.):<br />
Franz <strong>St</strong>robl, AL-<strong>St</strong>v.<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes: Amtsleiter Josef Klausecker<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 Oö. GemO 1990): Herwig L. Wenigwieser<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 2 von 25<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass:<br />
� die Sitzung von ihm, dem Bürgermeister, einberufen wurde;<br />
� die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder<br />
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht am 21. Juli <strong>2010</strong> unter Bekanntgabe der<br />
Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel<br />
am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;<br />
� die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
� die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung des Gemeinderates am 29. Juni <strong>2010</strong><br />
mindestens eine Woche während der Amtsstunden <strong>im</strong> Gemeindeamt zur Einsicht<br />
aufgelegen ist, während dieser Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />
Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />
können.<br />
Inhaltsangabe:<br />
TOP Seite<br />
Mitteilungen des Vorsitzenden 3<br />
1. Verlängerung der Gewerbeförderung (Richtlinien für Gewerbeförderung zur Schaffung<br />
von neuen Arbeitsplätzen in der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A.)<br />
4<br />
2. Neubau der <strong>Land</strong>esmusikschule <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A.; Zust<strong>im</strong>mung zur Vergabe von<br />
Lieferungen und Leistungen<br />
5<br />
3. Einbau einer Lüftungsanlage in die <strong>Land</strong>esmusikschule; Grundsatzentscheidung 8<br />
4. Renate Winzer, <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A., Kogl 66; Ansuchen um Erwerb eines Grundstückes<br />
in der Kottulinskystraße<br />
12<br />
5. Martin Häupl, <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A., <strong>Attergau</strong>straße 67; Neuaufforstung für die Energieholzgewinnung<br />
- Berufungsentscheidung<br />
14<br />
6. Teilsanierung des <strong>Attergau</strong>er Freizeitzentrums; Entscheidung über die bauliche Ausführung<br />
15<br />
7. Ortsbildgestaltung;<br />
a) Grundsatzbeschluss zum Baubeginn und dem Bauzeitplan<br />
b) Beschlussfassung des Finanzierungsvorschlages<br />
c) Grundankauf – Postparkplatz Parz. 47/2 sowie einer Teilfläche des Postvor<br />
platzes<br />
16<br />
8. Neunominierung eines Dienstnehmervertreters für den Personalbeirat 21<br />
9. Allfälliges<br />
9.1 Dringlichkeitsantrag: Wegebau <strong>im</strong> Zuge des Zusammenlegungsverfahrens<br />
„Z - <strong>St</strong>.<strong>Georgen</strong> Teil 2 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i A.“<br />
9.2 Bericht Fahrradcodier-Aktion und Umweltausschusssitzung<br />
22 ff<br />
9.3 Ortsbildmesse Schmidham<br />
9.4 Projektbegleitung Ortsbildgestaltung<br />
9.5 Verabschiedung Amtsleiter<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Mitteilungen des Vorsitzenden, Bgm. Mag. Auzinger<br />
Seite 3 von 25<br />
(1) Der Vorsitzende begrüßt die zahlreichen ZuhörerInnen.<br />
(2) Herr Schweizer Norbert und Herr <strong>St</strong>aufer Günther werden angelobt.<br />
(3) TOP 6 wird abgesetzt.<br />
(4) Zust<strong>im</strong>mung E-Mail Schriftverkehr: Hiefür wird ein Formular zur Unterzeichnung<br />
durchgegeben.<br />
(5) Seit Ende Juni/Anfang Juli besteht die Kurzparkzone – ab August wird gestraft.<br />
(6) Werden Vandalismusakte beobachtet, bitte dies zur Anzeige zu bringen.<br />
(7) Willibald: Es steht gut um die Vermietung der freien Räumlichkeiten an einen Gemischtwarenhandel.<br />
Der genaue <strong>St</strong>artzeitpunkt ist noch unklar.<br />
(8) Gegen den GR-Beschluss zur LMS <strong>im</strong> Juni wurde von einem Nachbarn Berufung<br />
eingelegt.<br />
(9) Jungbürgerfeier am 03. September <strong>2010</strong> –Jungbürger (18 Jahre) auf zwei Getränke<br />
und ein Essen eingeladen.<br />
(10) Feuerwehrkommandant Fischer Johann erhält eine Ehrung für seine Verdienste.<br />
Von Seiten der Gemeinde wird dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.<br />
(11) Der Bericht des Ld.-Rechnungshofes ist fertig und wird Ende August der Amtsleitung<br />
und ihm als Bürgermeister vorgestellt.<br />
(12) Der Tourismusverband legte einen durchwegs positiven Halbjahresbericht vor.<br />
(13) Gratulation den Geburtstagsjubilaren<br />
Dringlichkeitsantrag:<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung bringt der Vorsitzende den Inhalt des Dringlichkeitsantrages<br />
von Vzbgm. Ferdinand Aigner vom 22. Juli <strong>2010</strong> betreffend Grundzusammenlegungsverfahrens<br />
dem Gemeinderat zur Kenntnis und lässt über die Aufnahme abst<strong>im</strong>men.<br />
Über die Aufnahme ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />
Die Behandlung erfolgt unter Allfälliges.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 4 von 25<br />
1. Verlängerung der Gewerbeförderung (Richtlinien für Gewerbeförderung<br />
zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der Marktgemeinde<br />
<strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A.)<br />
Wirtschaftsausschuss-Obmann GV Ing. Wiesinger informiert:<br />
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 07.02.2008 wurden die Richtlinien für Gewerbeförderungen<br />
zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> gültig vom 1.01.2008 bis 31.12.2012 genehmigt.<br />
Diese Gewerbeförderung bzw. die Antragstellung ist mit 30.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong> abgelaufen. Mit der<br />
neuen Gewerbeförderungsrichtlinie soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, Betriebe<br />
des Handels, des Gewerbes, des Verkehrs oder des Fremdenverkehrs, die durch<br />
Gründung oder Erweiterung neue Arbeitsplätze schaffen, 3 Jahre lang einen Antrag stellen<br />
zu können. Voraussetzung der Gewerbeförderung ist, dass noch keine Förderung bewilligt<br />
wurde. Dazu wurde in der Richtlinie für Gewerbeförderungen unter III. (Voraussetzungen)<br />
Punkt 4. eingefügt.<br />
Aufgrund dieses Beratungsergebnisses und des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses<br />
vom 13.07.<strong>2010</strong> stellt Wirtschaftsausschuss-Obmann GV Ing. Wiesinger den<br />
Antrag,<br />
die Richtlinien für Gewerbeförderung zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in der<br />
Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> nun für den Zeitraum vom 1. Jänner 2011 bis 31.<br />
Dezember 2015 zu genehmigen.<br />
Debatte:<br />
GV Ing. Wiesinger bemerkt, dass die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> etwas<br />
besser über die Runden kommt als die eine oder andere Gemeinde. Dies beruht darauf,<br />
dass die Wirtschaft in <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> sehr kräftig ist. In den letzten 3 Jahren<br />
konnte ein Zuwachs der Kommunalsteuer von rund € 188.000,- verzeichnet werden, davon<br />
wurden 17.400,-- als Gewerbeförderung refundiert.<br />
Der Wohnungsbau ist ein zweiter Pluspunkt der Gemeinde, da wir einen starken Einwohnerzuwachs<br />
haben und die Gemeinde dementsprechend mehr Ertragsanteile erhält. Künftig<br />
sollten wir trotzdem sparsam haushalten.<br />
Keine weitere Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 5 von 25<br />
2. Neubau der <strong>Land</strong>esmusikschule <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A.; Zust<strong>im</strong>mung<br />
zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen<br />
2a) GV Ing. Wiesinger informiert:<br />
Die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. & Co KG“<br />
hat mit Antrag vom 12.07.<strong>2010</strong> um Zust<strong>im</strong>mung zur Vergabe von Arbeiten und Lieferungen<br />
für den Neubau der <strong>Land</strong>esmusikschule <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. ersucht.<br />
Es handelt sich dabei um folgende Gewerke:<br />
� Trockenbauarbeiten<br />
� Aluminiumportale<br />
� Fliesenlegerarbeiten<br />
� <strong>St</strong>iegengeländer<br />
� Tischlerarbeiten<br />
� Bodenlegerarbeiten<br />
� Glasdach.<br />
Die Ausschreibungen erfolgten vom beauftragten Architektenbüro Mag. Erich C. Schlager,<br />
Ottnang, unter Einhaltung der Best<strong>im</strong>mungen des Bundesvergabegesetzes 20<strong>06</strong>.<br />
Die Anbotseröffnung fand am 29.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong> statt.<br />
Nach erfolgter rechnerischer und sachlicher Prüfung wurde vom Architekten mit Schreiben<br />
vom 08.07.<strong>2010</strong> ein Vergabevorschlag vorgelegt. Dieser wurde zur Kenntnis gebracht.<br />
Aufgrund des positiven Beratungsergebnisses und des Beschlusses des Wirtschaftsauschusses<br />
vom 13.07.<strong>2010</strong> stellt GV Ing. Wiesinger den<br />
Antrag:<br />
Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. st<strong>im</strong>mt einer Auftragsvergabe zum Neubau einer<br />
<strong>Land</strong>esmusikschule durch die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />
<strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. Co KG“ entsprechend den vorliegenden Angeboten und den darin enthaltenen<br />
Einheitspreisen sowie dem Vergabevorschlag des Architekten Mag. Erich C. Schlager<br />
vom 08.07.<strong>2010</strong> an folgenden Firmen zu:<br />
Trockenbauarbeiten: Fa. THT Thaci, Trockenbau GmbH,<br />
4812 Pinsdorf, Wiesenstraße 27c<br />
Angebot vom 23.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong><br />
Aluminiumportale: Fa. Konmet, Alu Produktions-Montage-<br />
VertriebsgmbH.<br />
4870 Vöcklamarkt, Heroalstraße 3<br />
Angebot vom 28.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong><br />
Fliesenlegerarbeiten: Fa. Böckl P. Ofenbau und Fliesen Ges.m.b.H,<br />
4880 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A., Doblergasse 20-22<br />
Angebot vom 28.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong><br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
<strong>St</strong>iegengeländer: Fa. Wilhelm Kassl, Metallbau,<br />
4901 Ottnang am Hausruck, Bergern 56<br />
Angebot vom 29.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong><br />
Tischlerarbeiten: Fa. Ing. M. Schönleitner Bau GmbH & Co KG,<br />
4880 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A., Thern 20<br />
Angebot vom 20.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong><br />
Bodenlegerarbeiten: Fa. Franz Krasensky, Bodenbeläge<br />
4720 Neumarkt i. H., Vormarkt 10<br />
Angebot vom 21.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong><br />
Glasdach: Fa. Wilhelm Kassl, Metallbau<br />
4901 Ottnang am Hausruck, Bergern 56<br />
Angebot vom 29.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong><br />
Seite 6 von 25<br />
GV Ing. Wiesinger nennt <strong>im</strong> Zuge der Antragsstellung die Anzahl der Einladungen für die<br />
Ausschreibungsabholungen sowie der tatsächlichen Abholungen und Anbotslegungen.<br />
Debatte:<br />
GV Schneeweiß n<strong>im</strong>mt an, dass laut Ö-Norm-Vergabevorschrift Bonitätsprüfungen bzw.<br />
Zahlungsprüfungen der Firmen angefordert wurden, was der Amtsleiter bestätigt.<br />
Des Weiteren gibt GV Schneeweiß bekannt, dass er sich seiner <strong>St</strong><strong>im</strong>me wegen der Pauschalabst<strong>im</strong>mung<br />
enthalten wird – er war Mitbieter -, abgesehen davon findet er es schade,<br />
dass nur wenige Auftragnehmer aus <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. stammen. Nichts desto trotz<br />
sind die Vergaben ordnungsgemäß erfolgt.<br />
GV Ing. Wiesinger teilt mit, dass 30 % des Auftragsvolumens an Firmen aus <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong><br />
i. A. vergeben wurden. Man hat he<strong>im</strong>ische Firmen angeschrieben. Allerdings haben nur<br />
wenige <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>er Firmen die Ausschreibung angefordert und noch weniger Angebote<br />
abgegeben.<br />
GV Roither stellt die Frage, ob man gegenüber der Planungen Einsparung erzielt hat.<br />
Bgm. Mag. Auzinger gibt bekannt, dass in fast allen Bereichen Einsparungen erzielt wurden<br />
– mit Ausnahme der Fliesen, bei denen auf eine höhere Qualität zurückgegriffen wurde.<br />
GR Haberl teilt mit, dass es grundsätzlich positiv ist, dass die Angebote unter dem vom<br />
Architekten geschätzten Preis liegen. Etwas erschreckend erscheinen ihm die teils großen<br />
Abweichungen zu den Architekten-Schätzungen <strong>im</strong> Trockenbau. Das stellt für ihn die Seriosität<br />
des Architekten in Frage.<br />
GV Bernauer st<strong>im</strong>mt GR Haberl zu, weil er glaubt, dass man das nicht mehr mit einer<br />
Marktsituation oder Preissituation argumentieren kann.<br />
Vzbgm Aigner teil mit, dass die Kostenschätzung des Architekten vom <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong><br />
überprüft wurde. Weiters teilt er mit, dass er als Finanzreferent der Gemeinde froh<br />
sein kann, dass nicht der umgekehrte Fall eingetreten ist.<br />
Keine weitere Wortmeldung.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Seite 7 von 25<br />
Beschluss:<br />
Dafür: 24 (Bgm. Mag. Auzinger, Vzbgm. Aigner, GV Ing. Wiesinger, GV <strong>St</strong>aufer, GR<br />
Dollberger, GR Hamader, GR Hemetsberger, GR Norz, GR Rottner, GR<br />
Windhager, GR Ing. Wintereder, ErsGR Wallinger, GV Roither, GR Neubacher,<br />
GV Bernauer, GR Baumann, GR Fischer, GR Haberl, GR Liftinger, GR<br />
K. Zsitek, ErsGR Fellner, ErsGR <strong>St</strong>aufer, ErsGR Herzog, ErsGR Schweizer)<br />
Enthaltung: 1 (GV Schneeweiß)<br />
2b) Vergabe eines Zusatzauftrages Fa. Bergmair & Wendl:<br />
GV Ing. Wiesinger informiert:<br />
Bei der Besprechung vom 12. Mai <strong>2010</strong> wurde zum Thema Fassadengestaltung vereinbart,<br />
dass das 2. Obergeschoss (<strong>im</strong> Bereich der rückspringenden Fassade) mit Eternit-<br />
Großtafelplatten ausgeführt werden soll.<br />
Dazu wurde von der Fa. Bergmair & Wendl GmbH, Mondseerstraße 10, 4880 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong><br />
i. A., ein Nachtragsangebot zum Hauptangebot eingeholt.<br />
Es folgt die Verlesung des Nachtragsangebots vom 29.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong> sowie des Vergabevorschlages<br />
Punkt 8) vom 08.07.<strong>2010</strong>.<br />
GV Ing. Wiesinger stellt folgenden<br />
Antrag:<br />
Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. st<strong>im</strong>mt einer Auftragsvergabe entsprechend dem<br />
vorliegenden Nachtragsangebot und den darin enthaltenen Einheitspreisen sowie dem<br />
Vergabevorschlag Punkt 8 des Architekten Mag. Erich C. Schlager vom 08.07.<strong>2010</strong> zu:<br />
Eternitwandverkleidungen: Fa. Bergmair & Wendl GmbH.,<br />
4880 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A., Mondseerstraße 10<br />
Nachtragsangebot vom 29.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong><br />
Debatte:<br />
GR Rottner und GR Haberl erkundigen sich, ob die Isolierung auch enthalten ist.<br />
AL Klausecker informiert, dass in dem Angebot alles enthalten ist, was zur Aufbringung<br />
nötig ist. Eine konkrete Beantwortung kann allerdings nicht erfolgen, da das Angebot be<strong>im</strong><br />
Architekten ist und leider keine Kopie davon vorliegt.<br />
Bgm. Mag. Auzinger kann sich nicht vorstellen, dass unter die Eternitverkleidung keine<br />
Wärmedämmung vorgesehen ist. Bei einem Bauvolumen in Höhe von rund € 4,3 Mio.<br />
können die vergleichsweise geringen Kosten für diese Wärmedämmung außerdem nicht<br />
ausschlaggebend sein.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Keine weitere Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
Seite 8 von 25<br />
3. Einbau einer Lüftungsanlage in die <strong>Land</strong>esmusikschule;<br />
Grundsatzentscheidung<br />
Bgm. Mag. Auzinger informiert:<br />
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung am 22.09.2009 dem Einbau einer Lüftungsanlage<br />
für den Vortragssaal der <strong>Land</strong>esmusikschule und dem Probenlokal der Musikkapelle<br />
auf der Grundlage der damals vorgelegenen Kostenschätzung des Arch. Mag.<br />
Erich C. Schlager, vom 22. 09.2009 mit einem Gesamtpreis von rd. € 100.000,-- exkl.<br />
MW<strong>St</strong>. unter der Bedingung zugest<strong>im</strong>mt, dass vor Erteilung von Aufträgen dieses Konzept<br />
dem Haustechnikplaner zur Prüfung und Beurteilung vorzulegen ist.<br />
Bei dieser Prüfung stellte sich heraus, dass das ursprüngliche Angebot nicht alle Leistungen<br />
enthielt und unter Berücksichtigung der eingeholten Nachträge mit Kosten von rd.<br />
€°133.000,-- exkl. MW<strong>St</strong>. ohne der bereits durchgeführten baulichen Maßnahmen zu rechnen<br />
ist.<br />
Ob eine schalltechnische Sonderanlage aufgrund des Gutachtens des beauftragten Akustikplaners<br />
Univ.-Doz. Dr. Hendorfer noch erforderlich ist, kann erst nach endgültiger Begutachtung<br />
eines noch zu erstellenden Projektes durch den Sachverständigendienst des<br />
<strong>Land</strong>es festgestellt werden.<br />
Die Vorsprache bei Herrn LH Dr. Josef Pühringer am <strong>06</strong>.07.<strong>2010</strong> führte zu dem Ergebnis,<br />
dass sich die Förderhöhe nach den tatsächlich entstehenden Kosten richtet, wobei jedenfalls<br />
der geschätzte Kostenrahmen einzuhalten ist.<br />
Im Falle von Einsparungen kann davon ausgegangen werden, dass sowohl zusätzliche Instrumentenankäufe<br />
(66% Förderung) als auch der Einbau einer Lüftungsanlage (2/3 Förderung<br />
– Musikschule und 50% Musikprobenlokal) gefördert werden.<br />
Wegen der eingetretenen Kostenentwicklung für die Lüftungsanlage wird es als notwendig<br />
erachtet, vor weiteren Auftragserteilungen (Haustechniker u. Architekt) eine grundsätzliche<br />
Entscheidung über dieses Projekt „Lüftungsanlage“ einzuholen.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 9 von 25<br />
Bgm. Mag. Auzinger stellt aufgrund des positiven Beratungsergebnisses der Gemeindevorstandssitzung<br />
vom 22.07.<strong>2010</strong> folgenden<br />
Antrag:<br />
Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. st<strong>im</strong>mt grundsätzlich dem Einbau einer Lüftungsanlage<br />
für den Vortragssaal der <strong>Land</strong>esmusikschule und dem Probenlokal der Musikkapelle<br />
zu, so ferne der geförderte Kostenrahmen nicht überschritten wird.<br />
Debatte:<br />
Vzbgm Aigner fasst zusammen, dass am 22.09.2009 über einen Einbau einer Lüftungsanlage<br />
zu einem geschätzten Preis von 100.000,-- Euro abgest<strong>im</strong>mt wurde. Man hat dann<br />
be<strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> in Erfahrung gebracht, dass schalltechnische Maßnahmen erforderlich<br />
sein werden. Der Gemeindevorstand beschloss zwar die Vergabe der Planung<br />
schalltechnischer Maßnahmen vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung des Gemeinderates am heutigen<br />
Tag. Die Planung kostet ca. 100.000,-- Euro. Heute soll noch einmal grundsätzlich<br />
für oder gegen eine Lüftungsanlage abgest<strong>im</strong>mt werden.<br />
Inklusive der bisher investierten Gelder belaufen sich die Kosten für eine Lüftungsanlage<br />
derzeit auf geschätzte 200.000,-- Euro. Im September 2009 wurde bei einer Kostenschätzung<br />
von 100.000,-- Euro und Zuführung aus dem ordentlichen Budget einem Einbau zugest<strong>im</strong>mt,<br />
mittlerweile wurde be<strong>im</strong> <strong>Land</strong> <strong>Oberösterreich</strong> um weitere Förderbeiträge vorgesprochen,<br />
sodass trotz der nunmehr höheren Kosten letztendlich die tatsächlichen Kosten<br />
niedriger sind als <strong>im</strong> Jahr 2009 geschätzt wurde. Er kann als Finanzreferent der nunmehrigen<br />
Finanzierung seine Zust<strong>im</strong>mung geben und ersucht den Gemeinderat um Zust<strong>im</strong>mung<br />
zum vorgesehenen Projekt.<br />
GV Bernauer äußert Bedenken zu den Kostenschätzungen. Die erste Kostenschätzung<br />
hat sich auf 70.000,- Euro belaufen, die nächste Kostenschätzung lag bei 100.000,- Euro<br />
wo dann <strong>im</strong> Gemeinderat ein Beschluss gefasst wurde. Mittlerweile sind wir bei 200.000,-<br />
Euro ohne genaue planerische Grundlagen. Zudem stellt sich für ihn die Frage, was passiert,<br />
wenn die nächste Kostenschätzung bei 250.000,- Euro liegt.<br />
GR Haberl teilt mit, dass es hier um eine Lüftungsanlage geht und nicht um eine Kl<strong>im</strong>aanlage,<br />
und zwar für den Musikprobenraum und für den Vortragssaal. Probleme befürchtet er<br />
vor allem <strong>im</strong> Sommer, weil da keine Möglichkeit zur Kühlung der Luft besteht, sprich bei 30<br />
Grad Außentemperatur warme Luft in den Innenraum kommt. Ob das Sinn macht, ist die<br />
Frage. Die Lüftungsanlage erwärmt zwar die Luft <strong>im</strong> Winter, kühlt sie <strong>im</strong> Sommer aber<br />
nicht ab. So werden 200.000,- Euro ausgegeben für eine Anlage, die <strong>im</strong> Sommer keinen<br />
Nutzen hat - darum ist er strikt dagegen.<br />
GR Rottner stellt die Frage, ob die Bedenken bei dem Beschluss in Höhe von 100.000,-<br />
Euro noch nicht da waren. Er zitiert dazu die Aussagen von GV Schneeweiß, GV Bernauer,<br />
GR Haberl und GR Fischer vom September 2009. Jetzt werden bei 200.000,-- Euro<br />
Bedenken geäußert, obwohl eine bessere Qualität zu einem günstigeren Preis erworben<br />
wird.<br />
GV <strong>St</strong>aufer teilt mit, dass lt. Architekten die Lüftungsanlage <strong>im</strong> Nachhinein mit einer Kühlung<br />
ohne großen technischen Aufwand nachrüstbar ist.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 10 von 25<br />
Bgm. Mag. Auzinger informiert, dass ein nachträglicher Einbau einer Lüftungsanlage<br />
nicht möglich ist, weil nach Abschluss des Bauvorhabens keine weitere Förderung vom<br />
<strong>Land</strong> vergeben wird. Aufgrund der Förderhöhe hält er einen sofortigen Einbau für sinnvoll.<br />
GR Baumann äußert seinen Unmut darüber, dass die Kosten aufgrund der <strong>Land</strong>esförderung<br />
anscheinend keine Rolle spielen.<br />
Bgm. Mag. Auzinger weist darauf hin, dass der Preisrahmen eingehalten werden muss.<br />
GR Ing. Wintereder berichtet von umfassenden Diskussionen innerhalb der Fraktion.<br />
Die Zust<strong>im</strong>mung erfolgte letztendlich, weil es erstens eine sinnvolle Variante ist, zweitens<br />
man vor einem späteren eventuell kostspieligeren Einbau der Lüftungsanlage nicht gefeit<br />
ist und drittens das Gemeindebudget um keinen Euro mehr als in der Sitzung vom<br />
22.09.2009 beschlossen belastet wird.<br />
GV Roither findet den Kostenrahmen in Ordnung. Die Gesamtkosten sind niedriger als<br />
ursprünglich angenommen, und der Einbau der Lüftungsanlage erscheint als eine sinnvolle<br />
und gute Entscheidung.<br />
GR Rottner merkt an, dass die Argumente grundsätzlich gleich geblieben sind, aber es<br />
durch die schalltechnischen Maßnahmen zu einer Kostenexplosion gekommen ist.<br />
GV Schneeweiß vermutet, dass hierzu ein Antrag auf gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung eingebracht<br />
wird. Grundsätzlich stellt er fest, das er seit 3 Jahren am Projekt Hochwasserschutz arbeitet,<br />
was der Gemeinde aufgrund der derzeitigen 84%igen Förderungen rund 300.000,--<br />
Euro kosten würde. Trotzdem scheint dieses Projekt in <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> nicht realisierbar. Der<br />
Pavillon <strong>im</strong> Kottulinskypark ist einsturzgefährdet, eine Sanierung dürfte ad acta gelegt<br />
worden sein. Etliche <strong>St</strong>raßenzüge sind sanierungsbedürftig – jährlich sind 250.000,-- Euro<br />
für den <strong>St</strong>raßenbau budgetiert, auch das dürfte nicht umsetzbar sein. Ferner stellt er den<br />
dringenden Sanierungsbedarf <strong>im</strong> AFZ in den Raum.<br />
Es stehen mehrere Dinge an und das weitere Vorgehen ist ungewiss, mit Ausnahme des<br />
Musikschulbaues. Es kann nicht allem zugest<strong>im</strong>mt werden, es müssen Prioritäten gesetzt<br />
werden – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen, und auch <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong><br />
kann sich davon nicht ausnehmen, muss die Gesamtheit der Notwendigkeiten gesehen<br />
werden.<br />
Vzbgm. Aigner teilt mit, dass der Hochwasserschutz sehr wohl ernst genommen wird, es<br />
werden künftig Gespräche mit der Gemeinde <strong>St</strong>raß geführt. Es wird in den nächsten drei<br />
Jahren ein entsprechender Plan erarbeitet. Zum Thema Pavillon gibt er an, dass dieser<br />
aus Sicherheitsgründen gesperrt werden musste. Eines ist jedoch ganz klar: Es wurden<br />
am in der Sitzung vom 22.09.2009 100.000,- Euro beschlossen und der Kostenrahmen<br />
wird mit der Förderung des <strong>Land</strong>es garantiert eingehalten.<br />
GR Haberl teilt mit, dass be<strong>im</strong> AFZ wegen des Wassereintritts eine hohe Dringlichkeit besteht.<br />
Ein großes Anliegen ist ihm die Sanierung der <strong>St</strong>raßen, denn es wurden rd. 5 Mio.<br />
Euro in den Kanal investiert und das sieht man unseren <strong>St</strong>raßen auch an. Jährlich wird ein<br />
best<strong>im</strong>mter Betrag in die <strong>St</strong>raßenerhaltung und den Ausbau investiert, doch für die Sanierung<br />
der <strong>St</strong>raßen bleibt nur wenig Geld. Die Ortsbildgestaltung sollte bereits spätestens<br />
ein halbes Jahr nach der Umfahrungseröffnung in Angriff genommen werden.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 11 von 25<br />
Die Planung ist grundsätzlich fertig, die Kosten werden relativ hoch sein – und das unter<br />
dem Vorzeichen der Finanz- und Wirtschaftskrise und angesichts der steigenden Sozial-<br />
Beiträge. Noch steht die Gemeinde finanziell gut da, doch der Preis für die Lüftungsanlage<br />
in Höhe von 200.000,- Euro ist ihm viel zu hoch. Ebenso scheint ein weiterer Grundsatzbeschluss<br />
nicht sinnvoll.<br />
GR Haberl stellt gemäß § 51, Abs. 3 Oö. GemO 1990 i. d. g. F. den<br />
Antrag<br />
auf gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung.<br />
GV <strong>St</strong>aufer stellt verärgert fest, dass bereits rund 300.000,- Euro in das Freizeitzentrum<br />
investiert wurden und weitere Maßnahmen folgen. Der Punkt wurde heute abgesetzt, weil<br />
noch Nachträge beizubringen sind, es wurden jedoch bereits finanzielle Zusagen von den<br />
zuständigen <strong>Land</strong>esgremien eingeholt. Es passiert sehr wohl etwas <strong>im</strong> AFZ, daher sollte<br />
damit <strong>im</strong> Zusammenhang mit der Lüftungsanlage nicht argumentiert werden.<br />
GR Rottner erklärt, dass be<strong>im</strong> Beschluss vom 22.09.2009 eine Kostenüberprüfung als<br />
Teil des Antrages vorausgesetzt wurde. Damals fanden bedauerlicherweise die schalltechnischen<br />
Maßnahmen noch keine Berücksichtigung. Aufgrund der veränderten Finanzierung<br />
ist der Beschluss neu zu fassen, jedoch entsteht der Gemeinde daraus kein Nachteil.<br />
Vzbgm Aigner berichtet, dass für das AFZ eine Kostenschätzung in der Höhe von<br />
180.000,- Euro vorliegt, wofür abermals eine Förderung von rd. 140.000,- Euro lukriert<br />
werden konnte. Insgesamt konnte mittlerweile so viel Geld für <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> gewonnen<br />
werden, wie dies keine andere Fraktion zustande bringen kann. <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> wird nie eine<br />
Abgangsgemeinde - Polemisierungen sind keinesfalls angebracht.<br />
Bgm. Mag. Auzinger merkt an, dass die LMS schon in den Jahren 1991 – 2003 hätte gebaut<br />
werden können, ebenso hätte in dieser Zeit der Hochwasserschutz realisiert werden<br />
können, ferner das AFZ usw. Es ist dahingehend nichts geschehen, sodass seit 2003 viele<br />
Altlasten der Reihe nach aufgearbeitet werden müssen.<br />
GR Rottner gratuliert allen Beteiligten an der Finanzierung der Ortsbildgestaltung und übt<br />
Kritik an der verschwindend geringen Beteiligung der FPÖ an der Ortsbildgestaltung –<br />
trotz aller vorher geübten Beanstandung.<br />
GV Schneeweiß äußert seinen Unmut, dass sich die ÖVP anmaßt, alles an sich zu ziehen<br />
und die FPÖ ausgrenzt. Ergänzend fügt er hinzu, dass unter dem ehemaligen Bürgermeister<br />
Pichler mehrere Millionen für den Kanal investiert wurden. Es standen andere Prioritäten<br />
<strong>im</strong> Vordergrund, was auch einmal dokumentiert werden muss.<br />
Bgm. Mag. Auzinger äußert, dass Bgm. Pichler den Auftrag zum LMS-Bau gehabt hat<br />
und diesen nicht durchgeführt wurde. Er lenkt das Gespräch zurück zur Lüftung und merkt<br />
an, dass jetzt die einmalige Chance besteht, mit einer relativ großzügigen Förderung vom<br />
<strong>Land</strong> eine Lüftungsanlage zu bekommen, die nachträglich zu einer Kl<strong>im</strong>aanlage umfunktioniert<br />
werden kann. Er wird sich jedenfalls für die Lüftungsanlage einsetzen.<br />
Keine weitere Wortmeldung.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 12 von 25<br />
Über den Antrag auf gehe<strong>im</strong>e Abst<strong>im</strong>mung ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
Dafür: 9 (GV Schneeweiß, GV Bernauer, GR Baumann, GR Fischer, GR Haberl, GR<br />
Liftinger, GR Zsitek K., ErsGR Herzog, ErsGR Schweizer)<br />
Dagegen: 15 (GV Roither, ErsGR <strong>St</strong>aufer, ErsGR Fellner, GR Neubacher, GR Dollberger,<br />
GR Windhager, ErsGR Wallinger, GR Hamader, GR Hemetsberger, GR<br />
Ing. Wintereder, GR Norz, GR Rottner, GV <strong>St</strong>aufer, Vzbgm. Aigner, Bgm.<br />
Mag. Auzinger)<br />
Enthaltung: 1 (GV Ing. Wiesinger)<br />
Da die Voraussetzungen gemäß § 51, Abs. 3 Oö. GemO 1990 i. d. g. F. erfüllt sind, ergeht<br />
über den Hauptantrag per gehe<strong>im</strong>er Abst<strong>im</strong>mung der<br />
Beschluss:<br />
Dafür: 16<br />
Dagegen: 9<br />
GR Haberl möchte wissen, was passiert, wenn der Kostenrahmen doch überschritten<br />
wird.<br />
Keine weitere Wortmeldung.<br />
4. Renate Winzer, <strong>St</strong>.<strong>Georgen</strong> i.A., Kogl 66; Ansuchen um Erwerb<br />
eines Grundstückes in der Kottulinskystraße<br />
Verordnung über die Auflassung eines Teilstückes der öffentl. Wegparzelle<br />
4307/5; Beschlussfassung<br />
Siedlungsausschuss-Obmann GV Bernauer informiert:<br />
Bei der Gemeinderatssitzung am 20.04.<strong>2010</strong> wurde die Einleitung des straßenrechtlichen<br />
Verfahrens zur Auflassung eines ca. 109 m² großen Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />
<strong>Nr</strong>. 4307/5, EZ 1775, Grundbuch 50011 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. genehmigt.<br />
Gemäß § 11 Abs. 3, 6 und 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991 wurden die Planunterlagen durch<br />
vier Wochen bei der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aufgelegt sowie die unmittelbar<br />
betroffenen Grundeigentümer verständigt. Herr Hochrainer, Eigentümer der Liegenschaft<br />
Kottulinskystraße 9, Hauptwohnsitz in Spanien, hat die Verständigung nicht behoben.<br />
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen eingebracht.<br />
Die Auflassung einer öffentlichen <strong>St</strong>raße hat bei Verkehrsflächen der Gemeinde durch<br />
Verordnung des Gemeinderates dann zu erfolgen, wenn die öffentliche <strong>St</strong>raße wegen<br />
mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist (§ 11,<br />
Abs. 3 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991).<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 13 von 25<br />
Als öffentliche <strong>St</strong>raße aufgelassene Grundstücke sind den Eigentümern der angrenzenden<br />
Grundstücke zum Erwerb anzubieten, sofern sie nicht für andere <strong>im</strong> öffentlichen Interesse<br />
gelegene Vorhaben benötigt werden (§ 13, Abs. 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz).<br />
Aufgrund des positiven Beratungsergebnisses und des Beschlusses des Wohnbau- und<br />
Siedlungsausschusses vom 15.07.<strong>2010</strong> stellt GV Bernauer den<br />
Antrag:<br />
folgende Verordnung betreffend die Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />
<strong>Nr</strong>. 4307/5 zu genehmigen:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> vom 29.07.<strong>2010</strong> über die<br />
Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Gemeindestraße „Am Weinberg“<br />
Gemäß §§ 40 Abs. 2 Zi. 4 und 43 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. <strong>Nr</strong>. 91/1990, i. d. F.<br />
der Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007, LGBI.<strong>Nr</strong>. 137/2007 sowie § 11 Abs. 3 Oö.<br />
<strong>St</strong>raßengesetz 1991, LGBl. <strong>Nr</strong>. 84/1991, i. d. F. der Oö. <strong>St</strong>raßengesetz-Novelle 2008,<br />
LGBl. <strong>Nr</strong>. 61/2008, wird verordnet:<br />
Art. I<br />
Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. beabsichtigt die Auflassung eines 109 m² großen<br />
Teilstückes der Gemeindestraße „Kottulinskystraße“ (Öffentliche Wegparzelle <strong>Nr</strong>. 4307/5,<br />
EZ 1775, Grundbuch 50011 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A.).<br />
Art. II<br />
Die genaue Lage ist aus dem blgd. Lageplan vom 09.04.<strong>2010</strong>, M = 1:1000, ersichtlich, der<br />
be<strong>im</strong> Marktgemeindeamt <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. während der Amtsstunden von jedermann eingesehen<br />
werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen <strong>im</strong><br />
Marktgemeindeamt <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A. zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist sowie<br />
den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde.<br />
Art. III<br />
Das <strong>im</strong> Verordnungsplan in roter Farbe dargestellte <strong>St</strong>raßenteilstück wird wegen mangelnder<br />
Verkehrsbedeutung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991 als Gemeindestraße<br />
aufgelassen.<br />
Art. IV<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Oö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
rechtswirksam.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Debatte:<br />
Keine Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />
Seite 14 von 25<br />
5. Fam. Bauer und Henke, <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A., Am Weinberg; Ansuchen<br />
um Erwerb von <strong>St</strong>raßengrundstücken<br />
Verordnung über die Auflassung der öffentl. Wegparzelle 1925/2; Beschlussfassung<br />
Ausschussobmann GV Bernauer informiert:<br />
Bei der Gemeinderatssitzung am 20.04.<strong>2010</strong> wurde die Einleitung des straßenrechtlichen<br />
Verfahrens zur Auflassung eines ca. 319 m² großen Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />
<strong>Nr</strong>. 1925/2, EZ 1775, Grundbuch 50011 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A. genehmigt.<br />
Gemäß § 11 Abs. 3, 6 und 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991 wurden die Planunterlagen durch<br />
vier Wochen bei der Gemeinde zur öffentlichen Einsicht aufgelegt sowie die unmittelbar<br />
betroffenen Grundeigentümer verständigt.<br />
Es wurden keine Einwendungen oder Anregungen eingebracht.<br />
Die Auflassung einer öffentlichen <strong>St</strong>raße hat bei Verkehrsflächen der Gemeinde durch<br />
Verordnung des Gemeinderates dann zu erfolgen, wenn die öffentliche <strong>St</strong>raße wegen<br />
mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist (§ 11,<br />
Abs. 3 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991).<br />
Als öffentliche <strong>St</strong>raße aufgelassene Grundstücke sind den Eigentümern der angrenzenden<br />
Grundstücke zum Erwerb anzubieten, sofern sie nicht für andere <strong>im</strong> öffentlichen Interesse<br />
gelegene Vorhaben benötigt werden (§ 13, Abs. 7 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz).<br />
Aufgrund des positiven Beratungsergebnisses und des Beschlusses des Wohnbau- und<br />
Siedlungsausschusses vom 15.07.<strong>2010</strong> stellt GV Bernauer den<br />
Antrag:<br />
folgende Verordnung betreffend der Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />
<strong>Nr</strong>. 1925/2 zu genehmigen:<br />
V E R O R D N U N G<br />
des Gemeinderates der Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong> vom 29.07.<strong>2010</strong> über die<br />
Auflassung eines Teilstückes der öffentlichen Gemeindestraße „Am Weinberg“<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 15 von 25<br />
Gemäß §§ 40 Abs. 2 Zi. 4 und 43 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. <strong>Nr</strong>. 91/1990, i. d. F.<br />
der Oö. Gemeindeordnungs-Novelle 2007, LGBl. <strong>Nr</strong>. 137/2007 sowie § 11 Abs. 3<br />
O.ö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991, LGBl. <strong>Nr</strong>. 84/1991, i. d. F. der Oö. <strong>St</strong>raßengesetz-Novelle 2008,<br />
LGBl. <strong>Nr</strong>. 61/2008, wird verordnet:<br />
Art. I<br />
Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. beabsichtigt die Auflassung eines 319 m² großen<br />
Teilstückes der Gemeindestraße „Am Weinberg“ (Öffentliche Wegparzelle <strong>Nr</strong>. 1925/2,<br />
EZ 1775, Grundbuch 50011 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A.).<br />
Art. II<br />
Die genaue Lage ist aus dem blgd. Lageplan vom 09.04.<strong>2010</strong>, M = 1:1000, ersichtlich, der<br />
be<strong>im</strong> Marktgemeindeamt <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A. während der Amtsstunden von jedermann eingesehen<br />
werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen <strong>im</strong><br />
Marktgemeindeamt <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A. zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist sowie<br />
den unmittelbar betroffenen Grundeigentümern nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde.<br />
Art. III<br />
Das <strong>im</strong> Verordnungsplan in roter Farbe dargestellte <strong>St</strong>raßenteilstück wird wegen mangelnder<br />
Verkehrsbedeutung gemäß § 11 Abs. 3 Oö. <strong>St</strong>raßengesetz 1991 als Gemeindestraße<br />
aufgelassen.<br />
Art. IV<br />
Diese Verordnung wird gemäß § 94 Oö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen<br />
kundgemacht und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag<br />
rechtswirksam.<br />
Debatte:<br />
Keine Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
6. Teilsanierung des <strong>Attergau</strong>er Freizeitzentrums; Entscheidung<br />
über die bauliche Ausführung<br />
TOP 6 wurde abgesetzt<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
7. Ortsbildgestaltung<br />
Seite 16 von 25<br />
a) Grundsatzbeschluss zum Baubeginn und dem Bauzeitplan<br />
b) Beschlussfassung des Finanzierungsvorschlages<br />
c) Grundkauf – Postparkplatz Parz. 47/2 sowie einer Teilfläche des Postvorplatzes<br />
Ausschussobmann und Referent für örtliche Raumplanung GV Ing. Wiesinger informiert:<br />
a) Grundsatzbeschluss zum Baubeginn und dem Bauzeitplan<br />
Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. beabsichtigt die Neugestaltung der <strong>Attergau</strong>straße.<br />
Diese ist in drei Bauabschnitte geplant.<br />
Mit dem 1. Bauabschnitt (Hauptplatz/Obermarkt), beginnend bei der OMV Tankstelle und<br />
entlang der <strong>Attergau</strong>straße bis einschließlich Wendekreis Joh. Beerstraße mit einer Länge<br />
von ca. 90 m, soll mit den Bauarbeiten <strong>im</strong> Spätsommer 2012 begonnen werden.<br />
Aufgrund des positiven Beratungsergebnisses u. des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses<br />
vom 13.07.<strong>2010</strong> stellt GV Ing. Wiesinger folgenden<br />
Antrag,<br />
den Grundsatzbeschluss für den Baubeginn des 1. Bauabschnittes der Neugestaltung der<br />
<strong>Attergau</strong>straße für Spätsommer 2012 zu fassen.<br />
Debatte:<br />
GV Schneeweiß merkt an, dass der Baubeginn für Herbst <strong>2010</strong> vorgesehen war. Die FPÖ<br />
steht hinter der Ortsbildgestaltung – auch entgegen widersprüchlicher Behauptungen. Er<br />
wird sich der <strong>St</strong><strong>im</strong>me enthalten, weil der Herbst <strong>2010</strong> der richtige Zeitpunkt gewesen wäre.<br />
Er besteht auf die schriftliche Dokumentation, dass die FPÖ für die Ortsbildgestaltung<br />
ist. Er gratuliert Herrn GV Ing. Wiesinger zu dessen Erfolg, dass die Ortsbildgestaltung<br />
hoffentlich zur Ausführung gelangt, sofern der Finanzplan beschlossen wird.<br />
GV Ing. Wiesinger weist darauf hin, dass eine <strong>St</strong><strong>im</strong>menthaltung laut Gemeindeordnung<br />
einer Gegenst<strong>im</strong>me gleichkommt. Weiters führt er aus, dass lt. einer Vorgabe des <strong>Land</strong>es<br />
<strong>Oberösterreich</strong> die geplanten Projekte nacheinander zu realisieren sind und dass die Finanzkrise<br />
ebenso ihren Einfluss ausübte.<br />
Bgm. Mag. Auzinger vermutet, dass GV Schneeweiß dem Finanzreferenten auf die Finger<br />
schaut und er mehrmals betonte, dass <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. eine Abgangsgemeinde werde.<br />
Das will natürlich keiner. Vom <strong>Land</strong> kam die Vorgabe, die zwei Projekte hintereinander<br />
zu machen. Der Baubeginn der Musikschule verzögert sich um 20 Jahre und es erscheint<br />
sinnvoller, <strong>im</strong> Hinblick auf die Finanzlage der Gemeinde, mit der Umsetzung des Projektes<br />
Ortsbildgestaltung bis zum Jahr 2012 zu warten. Lieber ist ihm, später mit dem Bau zu beginnen<br />
als <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. übern<strong>im</strong>mt sich.<br />
GV Schneeweiß lässt die Argumentation mit der Finanzkrise nicht gelten, denn diese war<br />
bereits <strong>im</strong> Jahr 2009 bekannt.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 17 von 25<br />
Der Baubeginn <strong>2010</strong> wurde in jeder Debatte zur Ortsbildgestaltung propagiert, und ihm ist<br />
das Thema ein äußerst wichtiges, denn <strong>im</strong> Kernbereich müssen die Geschäfte erhalten<br />
bleiben – es ist ein attraktiver Kernbereich zu schaffen.<br />
Er betont noch einmal, dass die FPÖ hinter der Ortsbildgestaltung steht, doch stand <strong>im</strong>mer<br />
ein früherer Baubeginn zur Debatte.<br />
GV Ing. Wiesinger erklärt, dass der Termin und die Finanzen gleichermaßen wichtig sind,<br />
weil ohne Termin keine gezielte Weiterverfolgung möglich ist. Der Termin ist wiederum<br />
von den Finanzen abhängig und darum wird erst 2012 mit dem Bau begonnen. Daher ist<br />
auch der Beschluss notwendig, dann erfolgt die entsprechende Eingabe be<strong>im</strong> <strong>Land</strong> und<br />
dann kann wirklich gebaut werden. Jetzt erfolgt der entscheidende Schritt.<br />
Bgm. Mag. Auzinger bringt ein, dass er mittlerweile von den <strong>Land</strong>esräten alle schriftlichen<br />
Zusagen vorliegen.<br />
GV Roither hält es für vernünftig, wenn die Projekte nacheinander abgewickelt werden,<br />
weil es für die Gemeinde überschaubarer ist. Weiters freut er sich auf den Beginn und<br />
hofft, dass der Kostenrahmen wie bei der Musikschule nicht überschritten wird.<br />
GR Rottner gesteht ein, dass <strong>2010</strong> als Baubeginn vorgesehen war, nur ist doch einiges<br />
dazwischen gekommen. Es ist nichts liegen geblieben, sondern es wurde die Zeit wirklich<br />
genutzt, sowohl die Planung als auch die Finanzierung auf sichere Beine zu stellen. Lieber<br />
später aber dafür so, dass man dann 2012 wirklich loslegen kann.<br />
GR Baumann findet gut, dass es los geht und merkt an, dass die Ortsbildgestaltung eigentlich<br />
schon 2004 hätte begonnen werden sollen.<br />
Bgm. Mag. Auzinger hält dem die 20-jährige Verspätung des Musikschulbaus entgegen.<br />
GR Haberl stellt fest, dass die ÖVP vor der Wahl den Wählern die Musikschule und die<br />
Ortsbildsgestaltung versprochen hat. Möglicherweise hat sie ihre Wähler angelogen?<br />
Vzbgm. Aigner lässt den Vorwurf der Lüge nicht gelten. Ohne die an <strong>Land</strong> gezogenen<br />
<strong>Land</strong>esförderungen wäre die Finanzierung der Ortsbildgestaltung nicht möglich. Jede<br />
<strong>St</strong><strong>im</strong>me gegen den Antrag wertet er als eine <strong>St</strong><strong>im</strong>me gegen die Ortsbildgestaltung.<br />
Bgm. Mag. Auzinger erwähnt, dass von den zuständigen ÖVP-<strong>Land</strong>esräten großartige<br />
Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.<br />
GR Fischer bringt seine Freude über den realistischen Zeitplan und die Finanzierung zum<br />
Ausdruck und merkt mit ein wenig Sarkasmus an, dass die jährlichen Kosten von<br />
120.000,-- Euro nur den Kosten einer kleinen Lüftungsanlage entsprechen und daher kein<br />
Problem darstellen können.<br />
GV Wiesinger glaubt an das Projekt und steckte dafür schon so manche Seitenhiebe ein.<br />
Keine weitere Wortmeldung.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Seite 18 von 25<br />
Beschluss:<br />
Dafür: 23 (Bgm. Mag. Auzinger, Vzbgm. Aigner, GV Ing. Wiesinger, GV <strong>St</strong>aufer, GR<br />
Dollberger, GR Hamader, GR Hemetsberger ,GR Norz, GR Rottner, GR<br />
Windhager, GR Ing. Wintereder, ER Wallinger, GV Roither, GR Neubacher,<br />
GV Bernauer, GR Baumann, GR Fischer, GR Haberl, GR Liftinger, GR K. Zsitek,<br />
ErsGR Fellner, ErsGR <strong>St</strong>aufer, ErsGR Herzog)<br />
Enthaltung: 2 (GV Schneeweiß, ErsGR Schweizer)<br />
b) Beschlussfassung des Finanzierungsvorschlages<br />
GV Ing. Wiesinger informiert, dass der Finanzierungsvorschlag den Fraktionen zur Beratung<br />
vorgelegt wurde. Es liegen mittlerweile sämtliche schriftliche Zusagen der zuständigen<br />
<strong>Land</strong>esräte über die Fördermittel vor. 2012 stehen mehr Mittel zur Verfügung, als verbraucht<br />
werden können. Im Herbst 2012 soll spätestens mit den Rohbauten begonnen<br />
werden, <strong>im</strong> Frühjahr 2013 soll die Fertigstellung des ersten Teils erfolgen. 2014 ist der 2.<br />
Teil geplant, <strong>im</strong> Jahr 2015 wird der 3. Bauabschnitt in Angriff genommen.<br />
GV Ing. Wiesinger stellt den<br />
Antrag,<br />
das Finanzierungskonzept (Finanzierungsänderungen) vorbehaltlich der Zust<strong>im</strong>mung der<br />
Oö. <strong>Land</strong>esregierung zu beschließen.<br />
A. Kosten, Finanzierungsvorschlag (Beträge in Euro) und genaue Beschreibung des Vorhabens:<br />
1. Kosten: B a u a b s c h n i t t e<br />
Gesamt<br />
I bis II III 2012 IV 2013 V 2014 2015 2016 2017 2018<br />
<strong>2010</strong> 2011<br />
1 Grunderwerb<br />
u. Aufschließung<br />
2 Planung +<br />
Baukosten<br />
161.080 534.867 740.000 600.000 785.438 450.000 470.000 315.000 4.056.385<br />
3 Baumeister- u.<br />
übrige<br />
Prof.-Arbeiten<br />
4 Einrichtung<br />
5 Außenanlagen<br />
6 Sonstige Kosten<br />
7 Summe: 161.080 534.867 740.000 600.000 785.438 450.000 470.000 315.000 4.056.385<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
2. Finanzierungsvorschlag in Euro<br />
1 Rücklagen<br />
Seite 19 von 25<br />
2 Anteilsbetrag o.H. 100.642 14.867 120.000 120.000 105.438 100.000 120.000 115.000 795.947<br />
3 Interessentenbeiträge<br />
4 Vermögensveräußerung<br />
5 Darlehen 300.000 150.000 150.000 600.000<br />
6 <strong>Land</strong>eszusch (Abt.Verk.S.)<br />
7 <strong>Land</strong>eszuschuss<br />
60.438 120. 100.000 100.000 100.000 480.438<br />
(Abt.Dorfern.)<br />
000<br />
8 <strong>Land</strong>eszuschuss 200.000 120.000 80.000 80.000 480.000<br />
9 <strong>Land</strong>eszuschuss 200.000 200.000 100.000 500.000<br />
10 Beantragte bzw. gewährte<br />
Bedarfszuweisung<br />
11<br />
200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 200.000 1.200.000<br />
12 Summe: 161.080 0 534.867 740.000 600.000 785.438 450.000 470.000 315.000 4.056.385<br />
Abgang = -/Überschuss = + 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Debatte:<br />
Vzbgm. Aigner teilt mit, dass der erste Bauabschnitt <strong>im</strong> Jahr 2013 <strong>im</strong> ordentlichen Haushalt<br />
eingeplant ist. Im Jahr 2014 erwartet er eine wirksame Entlastung für das Budget und<br />
für das Jahr 2015 ist hoffentlich auch schon eine bessere Wirtschaftssituation zu erwarten.<br />
GV Wiesinger dankt Vzbgm. Aigner und AL Klausecker für die Unterstützung.<br />
Auf Anfrage von GR Haberl bzgl. eines Darlehens gibt Vzbgm. Aigner bekannt, dass bei<br />
eventuellem Bedarf zu gegebener Zeit gehandelt wird, bis 2015 wird jedenfalls kein Darlehen<br />
gebraucht. Als nächster Schritt wird jedenfalls der Finanzierungsplan dem IKD des<br />
<strong>Land</strong>es OÖ zur Genehmigung vorgelegt.<br />
Keine weitere Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
Dafür: 24 (Bgm. Mag. Auzinger, Vzbgm. Aigner, GV Ing. Wiesinger, GV <strong>St</strong>aufer, GR<br />
Dollberger, GR Hamader, GR Hemetsberger, GR Norz, GR Rottner, GR<br />
Windhager, GR Ing. Wintereder, ER Wallinger, GV Roither, GR Neubacher,<br />
GV Schneeweiß, GV Bernauer, GR Baumann, GR Fischer, GR Haberl GR<br />
Liftinger, GR K. Zsitek, ErsGR Fellner, ErsGR <strong>St</strong>aufer, ErsGR Herzog)<br />
Enthaltung: 1 (ErsGR Schweizer)<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 20 von 25<br />
c) Grundankauf – Postparkplatz Parz. 47/2 sowie einer Teilfläche des Postvorplatzes<br />
GV Ing. Wiesinger berichtet:<br />
Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. beabsichtigt die Neugestaltung der <strong>Attergau</strong>straße.<br />
Dazu wird ein Teil des Postvorplatzes (ca. 160 m²) der Parz. <strong>Nr</strong>. 47/7 benötigt.<br />
Mit Schreiben vom 05.07.<strong>2010</strong> wird der Marktgemeinde mitgeteilt, dass die Öst. Post AG<br />
(als Liegenschaftseigentümerin der EZ 231) derzeit bereit ist, das Kaufangebot der Marktgemeinde<br />
<strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i.A. vom 01.03.<strong>2010</strong> anzunehmen. Das Kaufangebot enthält auch<br />
den Postparkplatz (Parz. <strong>Nr</strong>. 47/2) mit 277 m².<br />
Das Kaufangebot der Gemeinde und die Mitteilung der Öst. Post AG wurden vollinhaltlich<br />
zur Kenntnis gebracht.<br />
AL Klausecker stellt die Situation anhand einer Powerpointpräsentation dar und erklärt<br />
die Preisgestaltung.<br />
Aufgrund des positiven Beratungsergebnisses u. des Beschlusses des Wirtschaftsausschusses<br />
vom 13.07.<strong>2010</strong> stellt GV Ing. Wiesinger den<br />
Antrag:<br />
den Kaufvertrag bezüglich des Postparkplatzes, Parz. <strong>Nr</strong>. 47/2 mit ca. 277 m² sowie einer<br />
Teilfläche des Postvorplatzes mit ca. 160 m², Parz. 42/7 gem. dem Schreiben der Öst.<br />
Post AG zu errichten. Die grundbücherliche Durchführung und Kaufpreisentrichtung ist für<br />
das Jahr 2011 vorzusehen.<br />
Debatte:<br />
Auf Anfrage von GR Rottner gibt AL Klausecker bekannt, dass der Kauf nicht beschlossen<br />
ist und der Kaufvertrag erst eingerichtet wird.<br />
Auf Anfrage von GV Bernauer bzgl. des Kebab-<strong>St</strong>andes erklärt GV Wiesinger die Situation.<br />
Keine weitere Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Seite 21 von 25<br />
8. Neunominierung eines Dienstnehmervertreters für den Personalbeirat<br />
Personalreferent Bgm. Mag. Auzinger informiert:<br />
Der Leiter des <strong>Attergau</strong>er Seniorenhe<strong>im</strong>es, Herr Felix Pillinger, ist seit dem Jahr 1991<br />
Dienstnehmervertreter <strong>im</strong> Personalbeirat. Da das Dienstverhältnis von Herrn Pillinger aufgrund<br />
seiner Pensionierung per 31.07.<strong>2010</strong> endet, ist es erforderlich, dass der Gemeinderat<br />
auf Grund eines Vorschlages der Personalvertretung einen neuen Dienstnehmervertreter<br />
bestellt.<br />
Die Personalvertretung hat daher mit Schreiben vom 12.<strong>06</strong>.<strong>2010</strong> als neues Mitglied des<br />
Personalbeirates den neuen He<strong>im</strong>leiter Ing. Thomas Hofinger MBA vorgeschlagen.<br />
Personalreferent Bgm. Mag. Auzinger stellt folgenden<br />
Antrag:<br />
Aufgrund der Beendigung des Dienstverhältnisses von Herrn Felix Pillinger wird Herr Ing.<br />
Thomas Hofinger MBA gem. § 14 Abs. 6 Oö. GDG 2002 ab 01.08.<strong>2010</strong> als Dienstnehmervertreter<br />
für den Personalbeirat bestellt.<br />
Debatte:<br />
Keine Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
einst<strong>im</strong>mig angenommen.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
9. Allfälliges<br />
Seite 22 von 25<br />
9.1 Dringlichkeitsantrag: Wegebau <strong>im</strong> Zuge des Zusammenlegungsverfahrens,<br />
„Z - <strong>St</strong>.<strong>Georgen</strong> Teil 2 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i A.“<br />
Bgm. Mag. Auzinger ersucht den Antragsteller Vzbgm. Aigner um dessen Bericht und<br />
Antragstellung.<br />
Vzbgm Aigner informiert:<br />
Im Gemeindegebiet <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. wird ein Zusammenlegungsverfahren (Z -<strong>St</strong>.<br />
<strong>Georgen</strong> <strong>im</strong> <strong>Attergau</strong>) durchgeführt. Die Agrarbezirksbehörde für <strong>Oberösterreich</strong>, Dienststelle<br />
Gmunden, hat in Hinblick auf die zukünftige Neueinteilung der landwirtschaftlichen<br />
Grundstücke ersucht, auch das Wegenetz neu anzupassen. Hiezu wurde von der Agrarbezirksbehörde<br />
für <strong>Oberösterreich</strong> ein Wegenetzplan und eine Wegenetzbeschreibung erstellt.<br />
Das <strong>im</strong> Wegeplan dargestellte Wegenetz steht <strong>im</strong> Einklang mit dem Plan der gemeinsamen<br />
Maßnahmen und Anlagen. Die genaue Lage der aufzulassenden, der bestehen<br />
bleibenden und der neu zu bauenden Wege ist <strong>im</strong> Wegplan „Z. <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> -<br />
Wegenetzplan (Teil 2 <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong>)“, ersichtlich.<br />
Vzbgm Aigner stellt folgenden<br />
Antrag:<br />
1.) Nach dem Wegenetzplan der Agrarbezirksbehörde für <strong>Oberösterreich</strong>, Dienststelle<br />
Gmunden, vom 05.07.<strong>2010</strong>, Zahl ABG-I0<strong>06</strong>16/687-<strong>2010</strong>, sollen die unter den Nummern<br />
41, 43, 45, 45a, 47, 49 und 50 in roter Farbe dargestellten Wege als gemeinsame Anlagen<br />
<strong>im</strong> Sinne des § 16 Abs. 1 Oö. Flurverfassungs-<strong>Land</strong>esgesetz neu gebaut bzw. verbreitet<br />
werden. Der Weg <strong>Nr</strong>. 43 soll nicht ausgebaut (ist schon errichtet), jedoch als öffentliche<br />
Wege (Verkehrsflächen der Gemeinde) ausgeschieden werden. Die Gemeinde erklärt sich<br />
bereit, diese Wege für den Gemeingebrauch zu widmen und in die <strong>St</strong>raßengattung "Gemeindestraße"<br />
bzw. "Radfahrwege, Fußgängerwege'" (§8, Abs. 2, Zi. 1 und 3, Oö. <strong>St</strong>raßengesetz<br />
1991) einzureihen.<br />
2.) Die <strong>im</strong> Wegenetzplan der Agrarbezirksbehörde für <strong>Oberösterreich</strong>, Dienststelle Gmunden,<br />
vom 05.07.<strong>2010</strong>, Zahl ABG-I0<strong>06</strong>16/687-<strong>2010</strong>, unter den 40, 42, 44, 46, 48, und 51 in<br />
gelber Farbe dargestellten Wege bzw. Wegteile werden als öffentliche Wege (Verkehrs<br />
flächen der Gemeinde) aufgelassen. Die aufgelassenen öffentlichen Wege werden der Agrarbezirksbehörde<br />
für <strong>Oberösterreich</strong>, Dienststelle Gmunden, für die Verbreiterung bzw.<br />
den Neubau öffentlicher Wege <strong>im</strong> Zuge des anhängenden Zusammenlegungsverfahrens<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc
Debatte:<br />
Seite 23 von 25<br />
Auf Anfrage von GV Schneeweiß nach den Gesamtkosten für die Gemeinde gibt Vzbgm.<br />
Aigner bekannt, dass hierfür 153.000,- Euro budgetiert sind und das auch eingehalten<br />
wird.<br />
Keine weitere Wortmeldung.<br />
Über den Antrag ergeht per Handzeichen der<br />
Beschluss:<br />
Dafür: 24 (Bgm. Mag. Auzinger, Vzbgm. Aigner, GV Wiesinger, GV <strong>St</strong>aufer, GR<br />
Dollberger, GR Hamader, GR Hemetsberger, GR Norz, GR Rottner, GR<br />
Windhager, GR Ing. Wintereder, GV Roither, GR Neubacher, GV Schneeweiß,<br />
GV Bernauer, GR Baumann, GR Fischer, GR Haberl, GR Liftinger, GR<br />
K. Zsitek, ErsGR Fellner, ErsGR <strong>St</strong>aufer, ErsGR Herzog, ErsGR Schweizer)<br />
Enthalten: 1 (ErsGR Wallinger)<br />
9.2 Bericht Fahrradcodier-Aktion und Umweltausschusssitzung<br />
GV Schneeweiß berichtet von der äußerst erfolgreichen Fahrradcodieraktion am<br />
26.07.<strong>2010</strong>, bei der bis zu 40 Minuten Wartezeit in Kauf genommen wurden. Zudem konnten<br />
E-Fahrräder Probe gefahren werden. Leider hatten aufgrund der unsicheren Witterung<br />
keine „Schani-Gärten“ offen.<br />
Der Umweltausschuss wird am 26.08.<strong>2010</strong> das nächste Mal tagen.<br />
9.3 Ortsbildmesse Schmidham<br />
GV Ing. Wiesinger lädt ein zum Besuch der Ortsbildmesse in Schmidham vom 28. – 29.<br />
August <strong>2010</strong>, wo auch <strong>St</strong>. <strong>Georgen</strong> i. A. mit einem <strong>St</strong>and vertreten sein wird.<br />
9.4 Projektbegleitung Ortsbildgestaltung<br />
GV Ing. Wiesinger ersucht um Projektbegleitung der Ortsbildgestaltung seitens der Gemeinde,<br />
damit solche Dinge wie heute mit den Verkleidungsdetails bei der LMS nicht passieren<br />
können.<br />
9.5 Verabschiedung Amtsleiter<br />
GV Roither bedankt sich bei Herrn AL Klausecker für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit<br />
und hofft auf eine gute Zeit mit dem neuen Amtsleiter <strong>St</strong>robl. Hr. Roither wünscht<br />
Herrn Klausecker alles Gute für den Ruhestand und beste Gesundheit.<br />
GR_<strong>2010</strong>-07-29.doc