Taxi Times München - 3. Quartal 2020
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<strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> 3,50 €<br />
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MÜNCHEN<br />
11<br />
8<br />
4<br />
11 ECKPUNKTE FÜR<br />
EINE PBEFG-NOVELLE<br />
TAXI IM<br />
ABSEITS<br />
10<br />
TVM INFORMIERT<br />
Ab sofort leichtere<br />
Ortskundeprüfung<br />
ISARFUNK INFORMIERT<br />
Re-Start am Flughafen mit<br />
digitalen Chancen<br />
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TITELILLUSTRATIONEN: Adobe Stock / Gstudio / Jiripravda<br />
DER FUSSBALLVERGLEICH<br />
UND DIE FEHLENDEN WORTE<br />
Diejenigen, die mit Fußball nichts am Hut haben, mögen uns verzeihen,<br />
dass wir die aktuellen Pläne zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes<br />
(PBefG) mit Deutschlands beliebtester<br />
Sportart in Zusammenhang bringen. Das dort übliche Vokabular<br />
lässt sich allerdings so treffend auf die Ergebnisse der Findungskommission<br />
anwenden, dass wir das in dieser Ausgabe konsequent<br />
durchziehen.<br />
Schließlich ist es in der Tat ein böses Foul, wenn man nun<br />
handstreichartig plant, die Tarifpflicht für den Bestellmarkt aufzuheben<br />
(Seite 8). Von hinten in die Beine, im Fußball wird da die<br />
Rote Karte gezeigt …<br />
Ebenso wenig einleuchtend ist es, wenn man neue Spieler<br />
namens „Pooling“ einwechselt und gleichzeitig das <strong>Taxi</strong> nicht mehr<br />
mitspielen lässt (S. 10). Das <strong>Taxi</strong> hat seine Schuldigkeit getan, das<br />
<strong>Taxi</strong> kann gehen …<br />
Und dann ist da noch der Mietwagen, der hinsichtlich klarer<br />
Abgrenzung zum <strong>Taxi</strong> eigentlich den Defensiv-Part im Spiel einnehmen<br />
sollte, der aber im Trikot von Uber und Free Now das<br />
Spiel schon lange ganz anders interpretiert. Als Belohnung für<br />
dieses Verhalten wollte „Trainer“ Scheuer dem Mietwagen dafür<br />
alle Freiheiten einräumen. Mit seinen Plänen zur Abschaffung der<br />
Rückkehrpflicht und der Einzelplatzvermietung schoss er allerdings<br />
ein Eigentor und musste deshalb zurückrudern.<br />
Doch wer glaubte, dass der Mietwagen damit wieder auf seine<br />
angestammte Position zurückkehrt, sah sich getäuscht. Auf<br />
Seite 12 beschreiben wir, warum die Rückkehrpflicht für Mietwagen<br />
anstatt abgeschafft nun einfach ausgehöhlt werden soll.<br />
Wenn all das tatsächlich so eintreten sollte wie in den nun vorgelegten<br />
elf Eckpunkten geplant, steht das <strong>Taxi</strong> dauerhaft im<br />
Abseits – inszeniert von einer Viererkette (Findungskommission)<br />
aus CSU, CDU, SPD und neuerdings auch Grünen, die sich während<br />
des Angriffs noch hinter das <strong>Taxi</strong> stellten, um dann beim<br />
finalen Pass den unangekündigten Schritt nach vorne zu machen<br />
und das <strong>Taxi</strong> so ins Abseits zu stellen.<br />
Fußballkundige wissen, was damit gemeint ist, für alle anderen<br />
kann man es auch so ausdrücken: Diese elf Eckpunkte sind ein<br />
Schock für das <strong>Taxi</strong>gewerbe und sie sind ein absoluter Vertrauensbruch<br />
gegenüber der Politik, die gesellschaftspolitisch verantwortungsvoll<br />
agieren sollte.<br />
Denn genau darum geht es letztendlich: um eine Gesellschaft,<br />
für deren Bürger weiterhin eine mobile Daseinsvorsorge garantiert<br />
wird. Und das funktioniert nur mit dem <strong>Taxi</strong> und mit keiner anderen<br />
Verkehrsart. Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie<br />
haben das eindrucksvoll untermauert, als <strong>Taxi</strong>s die trotz Lockdown<br />
immer noch notwendige Mobilität sicherstellten. Dafür im Gegenzug<br />
nun solche Eckpunkte zu präsentieren, ist eine Art des Dankes<br />
seitens der Politik, für die wir nicht einmal mehr aus dem Bereich<br />
des Fußballs die passenden Worte finden …<br />
– die Redaktion –<br />
INHALT<br />
GEMEINSAM STARK<br />
4 Wo IsarFunk und eG zusammenarbeiten<br />
NEUES PERSONENBEFÖRDERUNGSGESETZ<br />
8 Das böse Foul bei der Tarifpflicht<br />
10 Der neue Spieler heißt „Pooling“<br />
12 Die ausgehöhlte Rückkehrpflicht<br />
TAXIVERBAND MÜNCHEN (TVM)<br />
14 Inklusionsförderung: Hilfe beim Antrag<br />
15 <strong>München</strong>s neue Ortskundeprüfung<br />
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
16 KVR prüft die <strong>Taxi</strong>-Qualität<br />
17 MyWirt: Eine erfolgreiche Corona-Aktion<br />
18 Trennschutz: Service und Antragshürden<br />
FLUGHAFEN<br />
20 Re-Start mit digitaler Komponente<br />
WETTBEWERB<br />
21 Das Aus für CleverShuttle<br />
E-MOBILITÄT<br />
22 Das E-<strong>Taxi</strong> als Lückenfüller<br />
VERKEHRSPOLITIK<br />
24 Die Pop-up-Radspuren aus <strong>Taxi</strong>sicht<br />
IN EIGENER SACHE<br />
26 <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> wird digital<br />
26 Impressum<br />
WIR LASSEN UNS NICHT UNTERKRIEGEN<br />
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die <strong>Taxi</strong>branche<br />
sehr hart, die Umsatzeinbußen sind massiv. Die Absage des Oktoberfestes<br />
wird die wirtschaftliche Situation noch mal verschlimmern.<br />
Trotzdem werden die <strong>Taxi</strong>unternehmer*Innen und deren Fahrer*-<br />
Innen weitermachen. So wie auch wir bei <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Diese Print-<br />
Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> erscheint trotz deutlich gesunkener<br />
Werbeeinnahmen. Um das sichtbar zu machen, haben wir<br />
exemplarisch einige Werbeflächen grau gelassen, die zu „normalen“<br />
Zeiten von Werbekunden gebucht worden wären. Jede graue<br />
Lücke in dieser Ausgabe steht somit auch symbolisch für die<br />
Umsatzeinbußen der <strong>Taxi</strong>fahrer*Innen. Wir werden alle den Gürtel<br />
enger schnallen müssen, aber wir lassen uns nicht unterkriegen.<br />
TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
3
GEMEINSAM STARK<br />
WO ISARFUNK UND DIE<br />
TAXI MÜNCHEN EG<br />
GEMEINSAM AGIEREN<br />
In der Kundenakquise sind wir durchaus Wettbewerber. Doch wenn es um gesetzliche<br />
Rahmenbedingungen, Tariffragen und Integration des <strong>Taxi</strong>s in neue Verkehrskonzepte<br />
geht, ziehen beide Zentralen und die Verbände an einem Strang:<br />
Die großen Bedrohungen des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes kommen von außerhalb, sie tragen exemplarisch die Namen Uber, Kontrolldefizit<br />
und seit Neuestem auch „elf Eckpunkte“ (siehe Titelstory dieser Ausgabe). In der täglichen Bearbeitung dieser Themen<br />
stimmen sich daher IsarFunk und die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG schon seit Langem sehr eng miteinander ab. Mit im Boot sind dabei stets<br />
der <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> (TVM) sowie der Landesverband Bayerischer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer.<br />
Ein erstes Beispiel dieser Abstimmung untereinander waren die <strong>Taxi</strong>-Demos, die sich gegen Uber und die Kontrolldefizite der Behörden<br />
richteten, später auch gegen die von Verkehrsminister Scheuer geplante Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen. Beide<br />
Zentralen hatten die vom TVM federführend organisierte erste <strong>Taxi</strong>-Demo ebenso maßgeblich unterstützt wie die darauffolgenden.<br />
Ein zweites Beispiel für ein gemeinsames Auftreten bietet die Kooperation mit jenen externen Mobilitätsanbietern, die nicht gegen,<br />
sondern mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe zusammenarbeiten wollen. Daraus entstand jene Kooperation mit Sixt Ride, sodass deren <strong>Taxi</strong>bestellungen<br />
direkt an IsarFunk bzw. an die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG weitergeleitet werden. Damit gehen keine bestehenden Kunden an<br />
einen weiteren App-Anbieter verloren, sondern werden jene vornehmlich ausländischen Fahrgäste in Münchner <strong>Taxi</strong>s gelockt, die<br />
man als regionale <strong>Taxi</strong>zentrale niemals hätte erreichen können.<br />
Auch mit den Münchner Verkehrsbetrieben sitzt das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe gemeinsam an einem Tisch. Das von der MVG ins Leben<br />
gerufene Projekt „IsarTiger“ soll ausgeweitet werden, wobei dann auch Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmen zum Zug kommen sollen, die<br />
dafür dann die Fahrzeuge und das Personal stellen. Zentralenseitig wird die Schnittstelle zu beiden Systemen geschaffen. Das<br />
Konzept steht, nun muss noch abgewartet werden, wie das in den gesetzlichen Rahmen der zu erwartenden PBefG-Novelle passt.<br />
Ein drittes Beispiel für ein positives Miteinander ist der künftige Münchner <strong>Taxi</strong>tarif. Hier haben sich die <strong>Taxi</strong>verbände und die beiden<br />
Zentralen auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt und diesen mit dem KVR sowie den beteiligten Landratsämtern erörtert.<br />
Ganz im Sinne des Kunden soll der künftige Münchner <strong>Taxi</strong>tarif deutlich vereinfacht und damit transparenter werden. Für den<br />
Fahrgast soll der Preis einer <strong>Taxi</strong>fahrt auf den ersten Blick erkenn- und nachvollziehbar sein. Eventuell werden auch mehr Festpreisoptionen<br />
ermöglicht. Wenn alles seinen geregelten Gang geht, könnte der neue, kundenfreundliche <strong>Taxi</strong>tarif bereits zum 1. März<br />
2021 in Kraft treten. Wichtig ist, dass jetzt – trotz Corona – schnell eine <strong>Taxi</strong>kommission gebildet wird, die dann den neuen<br />
Tarif der Stadtratsvollversammlung zur Abstimmung vorlegen kann.<br />
Apropos Corona: Auch während der schlimmsten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg haben die beiden Zentralen und Verbände gut<br />
zusammengearbeitet. Das in ganz Deutschland viel beachtete Medi-<strong>Taxi</strong> war eine gemeinsame Initiative des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />
Die kostenlosen <strong>Taxi</strong>fahrten von Münchner Ärzten und Pflegepersonal wurden sowohl von IsarFunk- als auch von Fahrern der <strong>Taxi</strong><br />
<strong>München</strong> eG durchgeführt. Beide Zentralen hatten die Fahrten subventioniert.<br />
Fazit: Wenn es darum geht, dass sich <strong>Taxi</strong>kunden bei ihrer Wahl der <strong>Taxi</strong>zentrale für die aus ihrer Sicht bessere Alternative entscheiden,<br />
werden IsarFunk und die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG weiterhin in einem gesunden Wettbewerb agieren. Wenn es aber darum geht,<br />
sowohl für die Kunden als auch für die <strong>Taxi</strong>unternehmer und -fahrer faire und transparente Rahmenbedingungen zu erhalten,<br />
werden beide Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen auch in Zukunft gemeinsam agieren.<br />
Herzlichst<br />
FOTOS: IsarFunk, <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />
Christian Hess Thomas Kroker<br />
4 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
GEMEINSAM STARK<br />
TAXIWERBUNG<br />
IM HOTSPOT<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Auf einer gemeinsam für zwölf Monate<br />
angemieteten Litfaßsäule machen Isar-<br />
Funk und die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG seit Juni<br />
<strong>2020</strong> gemeinsam auf die Dienstleistung<br />
<strong>Taxi</strong> aufmerksam. Auf der Säule sind die<br />
Kernbotschaften des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
zu lesen: fair, zuverlässig,<br />
schnell. Geworben wird am stark frequentierten<br />
Münchner Ostbahnhof im<br />
Untergeschoss auf dem Weg zwischen<br />
der S-Bahn und der U5.<br />
Nicht nur für die Münchner Fahrgäste,<br />
sondern auch stellvertretend für das<br />
gesamte deutsche <strong>Taxi</strong>gewerbe demonstrieren<br />
die beiden Münchner Zentralen<br />
mit der gemeinsamen Werbeaktion<br />
Einigkeit und setzen so ein sichtbares<br />
Zeichen gegen die fortschreitende<br />
Marktdurchdringung der Plattform Fahrdienste.<br />
<br />
sg
NOVELLE PBEFG<br />
TAXI IM ABSEITS<br />
Die PBefG-Findungskommission hat elf Eckpunkte<br />
festgelegt – »für eine zukunftsorientierte Novellierung<br />
des Personenbeförderungsgesetzes zur<br />
Ermöglichung digitalbasierter Geschäftsmodelle«.<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> erläutert die aus <strong>Taxi</strong>sicht wichtigsten<br />
und folgenschwersten auf den folgenden Seiten.<br />
6<br />
1<br />
7<br />
5<br />
3<br />
6 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
NOVELLE PBEFG<br />
2<br />
11<br />
4<br />
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10<br />
ILLUSTRATIONEN: Adobe Stock / Gstudio, Jiripravda<br />
TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
7
NOVELLE PBEFG<br />
DAS BÖSE FOUL<br />
BEI DER TARIFPFLICHT<br />
Eine »Kleine Fachkunde« ersetzt die Ortskundeprüfung. Und bei Bestellfahrten<br />
soll es keine Tarifpflicht mehr geben. Die geplanten Neuregelungen speziell für<br />
<strong>Taxi</strong>s sind explosiv.<br />
Den künftigen Neuerungen für die<br />
Verkehrsart „<strong>Taxi</strong>“ sind im Eckpunkteentwurf<br />
der Findungskommission<br />
zwölf Sätze und sechs Unterpunkte<br />
gewidmet (siehe Abbildung). Als wenig<br />
überraschend gilt dabei die Planung, dass<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer künftig keine Ortskunde mehr<br />
nachweisen müssen – dafür muss jedes<br />
<strong>Taxi</strong> künftig ein „dem Stand der Technik<br />
entsprechendes Navigationsgerät“ haben.<br />
Ein echter Nachteil wäre der Wegfall für<br />
das <strong>Taxi</strong>gewerbe nicht mehr, denn seit im<br />
Jahr 2017 die Ortskundepflicht für Mietwagenfahrer<br />
aufgehoben wurde, litten<br />
die <strong>Taxi</strong>betriebe unter massivem Personalmangel.<br />
Kaum ein Neueinsteiger war<br />
mehr bereit, sich monatelang auf eine <strong>Taxi</strong>prüfung<br />
vorzubereiten, wo man doch ohne<br />
Prüfung sofort bei einem Mietwagenunternehmen<br />
starten konnte.<br />
FACHKUNDE NUR FÜR TAXIS<br />
Diese massive Wettbewerbsverzerrung<br />
wäre mit dem generellen Wegfall der Ortskunde<br />
wieder aufgehoben – und würde<br />
doch weiterhin existieren. Denn anstelle<br />
der Ortskundeprüfung will man eine „Kleine<br />
Fachkunde“ einführen, allerdings nur<br />
für <strong>Taxi</strong>fahrer und nicht für Mietwagen.<br />
Die „Kleine Fachkunde“ ist eine 15<br />
Jahre alte Forderung des <strong>Taxi</strong>gewerbes an<br />
die Politik: dass nämlich in einer schriftlichen<br />
Prüfung in deutscher Sprache bei<br />
den Genehmigungsbehörden ein Basiswissen<br />
über die Grundvorschriften zu belegen<br />
ist – Personenbeförderungsrecht, BOKraft,<br />
Quittungsausstellung, spezielles Straßenverkehrsrecht.<br />
Dass dies nun nur für <strong>Taxi</strong>s,<br />
aber nicht für Mietwagen eingeführt werden<br />
soll, ist nicht nachvollziehbar.<br />
Sollte es übrigens tatsächlich zu einem<br />
Wegfall der Ortskundeprüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
kommen, wären die zuständigen<br />
Behörden – in <strong>München</strong> die Führerscheinstelle<br />
– gut beraten, nicht erst ab dem ersten<br />
Geltungstag der neuen Regelung die<br />
Prüfungen einzustellen, sondern bereits<br />
einige Monate vorher.<br />
DIE ELF ECKPUNKTE, WORTLAUT ZIFFER 4:<br />
TAXIVERKEHR<br />
Um das <strong>Taxi</strong>gewerbe regulatorisch zu entlasten,<br />
wird den zuständigen Genehmigungsbehörden<br />
die Möglichkeit eingeräumt, die<br />
<strong>Taxi</strong>tarifpflicht im Bestellmarkt zu lockern.<br />
Die Ortskundeprüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer wird<br />
durch die Pflicht zur Vorhaltung eines dem<br />
Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts<br />
ersetzt. Die für Taxen geltende<br />
Betriebs- und Beförderungspflicht soll beibehalten<br />
werden.<br />
4.1. Taxen dürfen weiterhin auf dem Wink-,<br />
Warte- und Bestellmarkt tätig sein. Dabei<br />
gilt auf dem Wink- und Wartemarkt der<br />
mithilfe des Fiskaltaxameters ortsübliche<br />
<strong>Taxi</strong>tarif. Neben dem klassischen Fiskaltaxameter<br />
ist auch die Nutzung eines<br />
zugelassenen appbasierten Systems<br />
zulässig.<br />
Auf dem Bestellmarkt darf der Unternehmer<br />
die Fahrpreise hingegen frei festlegen.<br />
Kommunen können für den <strong>Taxi</strong>tarif<br />
im Bestellmarkt einen Tarifkorridor mit<br />
Mindest- und Höchstpreisen vorsehen;<br />
für Relationen zu häufig frequentierten<br />
Zielen (z. B. Flughafen, Bahnhof,<br />
Messegelände) können sie bei Bedarf<br />
Streckentarife festlegen. Taxen haben<br />
auch weiterhin die Möglichkeit, mehrere<br />
Personen bzw. Personengruppen zu<br />
transportieren. Lediglich die (auf Bestellung<br />
erfolgende) Einzelplatzvermietung<br />
soll der neuen Verkehrsform „Pooling“<br />
vorbehalten bleiben.<br />
4.4.Die Ortskundeprüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer wird<br />
durch die Pflicht zur Vorhaltung eines<br />
dem Stand der Technik entsprechenden<br />
Navigationsgeräts ersetzt. Als ein<br />
dem Stand der Technik entsprechendes<br />
Navigationsgerät gilt auch ein softwarebasiertes<br />
System mit den oben genannten<br />
Funktionen auf einem Smartphone<br />
oder einem entsprechenden Endgerät.<br />
4.5. Ferner wird ein Kleiner Fachkundenachweis<br />
eingeführt (Regelung im Fahrerlaubnisrecht).<br />
4.6.Zur Sicherstellung eines flächendeckenden<br />
Angebots von <strong>Taxi</strong>verkehren auch in<br />
der Fläche wird im Gesetz die Möglichkeit<br />
geschaffen, dass die ÖPNV-Aufgabenträger<br />
in Räumen mit einer generellen<br />
oder tageszeitlichen Unterversorgung<br />
entsprechende <strong>Taxi</strong>verkehre aus öffentlichen<br />
Mitteln finanzieren können.<br />
4<br />
8 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
NOVELLE PBEFG<br />
Vielleicht<br />
stellt sich die<br />
Frage aber<br />
sowieso nicht<br />
mehr, wenn<br />
tatsächlich die<br />
ebenfalls in der<br />
Ziffer 4 der Eckpunkte<br />
ge plante Aufhebung der Tarifpflicht<br />
für den Bestellmarkt umgesetzt<br />
wird. Es ist nur ein Satz, aber die Folgen<br />
wären systemzerstörend: „Auf dem Bestellmarkt<br />
darf der Unternehmer die Fahr preise<br />
[…] frei festlegen.“ Einschränkend und<br />
scheinbar regulierend wird den Kommunen<br />
noch die Möglichkeit gegeben, für den<br />
<strong>Taxi</strong>tarif im Bestellmarkt einen Tarifkorridor<br />
mit Mindest- und Höchstpreisen und<br />
für Relationen zu häufig frequentierten<br />
Zielen (z. B. Flughafen, Bahnhof, Messegelände)<br />
Streckentarife festzulegen.<br />
„Das bedeutet: Nur wenn die Kommune<br />
will, kann sie den Tarifkorridor mit Mindest-<br />
und Höchstpreisen versehen“, erläutert<br />
Michael Oppermann, Geschäftsführer<br />
des Bundesverbands <strong>Taxi</strong> und Mietwagen,<br />
gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Der Tarifkorridor<br />
ist somit eine Kann-Lösung, falls eine Kommune<br />
davon abweicht, dass sie gar keine<br />
Tarifvorgabe gibt. Gar keine Tarifvorgabe<br />
zu machen, dürfte dann die Regel werden.“<br />
Das dürfe nicht passieren, warnt Oppermann,<br />
denn das löse das <strong>Taxi</strong> als Teil der<br />
Daseinsvorsorge zu einem verlässlichen<br />
Preisangebot auf. „Uns wäre ein anderes<br />
Modell deutlich lieber. Wir hätten gerne<br />
einen im Taxameter definierten Tarif, hätten<br />
aber gerne die Möglichkeit, abweichend<br />
davon schon vorher auf Basis der Entfernung<br />
Festpreise anbieten zu können. Aber<br />
nicht nur zu bestimmten Strecken, sondern<br />
auch von A nach B auf Basis von Kilometern<br />
und einer gemittelten Wartezeit. Wenn<br />
der Tarifkorridor so gestaltet wäre, dass so<br />
was möglich wäre, wäre das ein sinnvolles<br />
Modell und was völlig anderes als das, was<br />
derzeit im Papier steht.“<br />
GEFÄHRDETE VERSORGUNG<br />
Jenes Papier sieht übrigens vor, dass für<br />
<strong>Taxi</strong>fahrten im sogenannten Winke- und<br />
Wartemarkt weiterhin der kommunal festgelegte<br />
<strong>Taxi</strong>tarif gelten soll. Dies macht<br />
laut den Berechnungen von <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />
etwa 30 Prozent aller <strong>Taxi</strong>fahrten aus.<br />
Somit ist der Bestellmarkt – also das Rufen<br />
eines <strong>Taxi</strong>s über Telefon, Internet oder eine<br />
App – mit den verbleibenden 70 Prozent<br />
der wichtigste Bereich des <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />
Wenn die Kommunen künftig nicht mehr<br />
verpflichtet sind, verbindliche Beförderungstarife<br />
festzulegen, treten in Deutschland<br />
ähnliche Regelungen in Kraft wie in<br />
Finnland und den Niederlanden. Dies habe<br />
dazu geführt, „dass es außerhalb der Großstädte<br />
kaum noch <strong>Taxi</strong>unternehmen gibt.<br />
Die Versorgung auf dem Land ist damit<br />
akut gefährdet“, warnt <strong>Taxi</strong> Deutschland.<br />
Fazit: Über das Für und Wider einer Ortskundeprüfung<br />
darf man (weiterhin) ausgewogen<br />
diskutieren. Die Aufhebung der<br />
Tarifpflicht für Bestellfahrten ist dagegen<br />
ein absolutes No-Go. Die parallele Absichtserklärung<br />
aus den elf Eckpunkten, dass die<br />
für <strong>Taxi</strong>s geltende Betriebs- und Beförderungspflicht<br />
beibehalten werden soll, ist<br />
dann nur noch ein Wunschtraum. Wer zur<br />
Beförderung verpflichtet wird, dabei aber<br />
den Preis frei bestimmen darf, wird jenen<br />
Preis bei unbeliebten Fahrten (z. B. Kurzstrecken<br />
zur Arztpraxis) entsprechend<br />
hoch ansetzen. Den Tarif für den Bestellmarkt<br />
unreguliert freizugeben, wäre deshalb<br />
ein übles Foul der Politik. Nicht nur<br />
am <strong>Taxi</strong>unternehmer, sondern vor allem an<br />
den Fahrgästen. <br />
jh<br />
WEGEN CORONA<br />
BLEIBT<br />
DIESE WERBEFLÄCHE<br />
UNGENUTZT.<br />
TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
9
NOVELLE PBEFG<br />
»POOLING« ALS<br />
NEUER MITSPIELER<br />
Neben <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen soll künftig das sogenannte »Pooling« als dritte<br />
Verkehrsart eingeführt und durch eine Quote reguliert werden. Hier wird es<br />
besonders darauf ankommen, wie man das im Detail definiert.<br />
Wenn der Gesetzgeber unterschiedliche<br />
Verkehrsarten<br />
definiert, steckt als Absicht<br />
natürlich dahinter, dass alle drei mit gesonderten<br />
Regelungen voneinander abgegrenzt<br />
sind. Was der eine darf, darf der andere<br />
nicht. Die Pläne der Findungskommission<br />
sehen vor, dass die Pooling-Dienste<br />
einzelne Sitzplätze vermieten<br />
dürfen und grundsätzlich nach<br />
Ausführung des Beförderungsauftrags<br />
nicht zu ihrem Betriebssitz<br />
zurückkehren müssen. Der<br />
Unternehmer hat keine Betriebsund<br />
Beförderungspflicht und<br />
darf ausschließlich den Bestellmarkt<br />
bedienen, also keine Winker<br />
bedienen oder sich irgendwo<br />
bereitstellen.<br />
Weil sich bedarfsgesteuerte Sammelverkehre<br />
(Pooling-Dienste) außerhalb des<br />
ÖPNV weder in ein <strong>Taxi</strong>- noch in ein Mietwagenkorsett<br />
zwängen lassen, soll nun eine<br />
eigene, dritte Verkehrsart dafür geschaffen<br />
werden. Eine davon innerhalb des ÖPNV,<br />
eine außerhalb des ÖPNV. Letztere ist für<br />
Anbieter wie Moia, CleverShuttle, Berlkönig<br />
& Co. gemeint, weshalb diese Verkehrsart<br />
nachfolgend als privates Pooling<br />
bezeichnet wird.<br />
DIE KOMMUNEN SIND GEFRAGT<br />
Damit Kommunen in erster Linie den meist<br />
von ihnen selbst betriebenen klassischen<br />
ÖPNV schützen können, sollen Ihnen Möglichkeiten<br />
der Steuerung dieser Verkehrsdienste<br />
an die Hand gegeben werden. So<br />
könnten sie beispielsweise durch Festlegung<br />
im Nahverkehrsplan eine Rückkehr<br />
zu Betriebshöfen oder Abstellorten anordnen<br />
und Sozialstandards definieren. Sie<br />
sollen zudem dazu verpflichtet werden,<br />
eine Poolingquote zu definieren, die festlegt,<br />
wie viele Fahrgäste im Durchschnitt<br />
gleichzeitig befördert werden. Die Kontrolle<br />
wird dadurch erleichtert, dass künftig<br />
jeder Anbieter seine Mobilitätsdaten bereitstellen<br />
muss.<br />
Ob sich das nun positiv oder kontraproduktiv<br />
für das <strong>Taxi</strong>gewerbe erweist, wird<br />
ganz stark davon abhängen, wie die Vorgabe<br />
der Findungskommission nun vom<br />
Bundesverkehrsministerium im Referentenentwurf<br />
umgesetzt werden wird. Für<br />
Michael Oppermann vom Bundesverband<br />
<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V. ist entscheidend,<br />
dass Pooling steuerbar ist und kein Wildwuchs<br />
entsteht. Vor allen Dingen dürfe die<br />
Poolingquote keine Mogelpackung werden,<br />
mahnt Oppermann im Gespräch mit<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Wenn im Schnitt nicht mindestens<br />
zwei Fahrgäste mitfahren, ist es<br />
aus meiner Sicht kein Pooling.“<br />
Entscheidend ist darüber hinaus auch,<br />
dass die Kommunen die Poolingverkehre<br />
und dessen vorgeschriebene Quote verlässlich<br />
kontrollieren. Daran zweifeln viele<br />
aus der <strong>Taxi</strong>branche. Sie fürchten, dass die<br />
Kommunen damit ebenso überfordert sind,<br />
wie das aktuell auch bei der Kontrolle der<br />
Rückkehrpflicht für Mietwagen der Fall ist.<br />
Oppermann hofft hier auf die vorgesehene<br />
Pflicht zur Bereitstellung der Mobilitätsdaten.<br />
Damit würde das PBefG als Bundesgesetz<br />
den Kommunen eine einfache Methode<br />
für wirkungsvolle Kontrollen an die Hand<br />
geben.<br />
Deutlich kritischer sieht die neue Verkehrsart<br />
Dieter Schlenker von <strong>Taxi</strong> Deutschland:<br />
„Warum soll für das Pooling eine<br />
neue, zusätzliche Fahrzeugflotte aufgebaut<br />
werden, wenn es bereits 55.000 Fahrzeuge<br />
auf deutschen Straßen gibt, die diese Beförderungsleistung<br />
erbringen können?“<br />
Schlenker meint damit die <strong>Taxi</strong>s, doch diese<br />
sind im Eckpunkte-Entwurf explizit ausgenommen,<br />
was Schlenker als unsinnig<br />
bezeichnet.<br />
Oppermann verweist bei diesem Punkt<br />
auf die Kehrseite der Medaille. „Man kann<br />
das durchaus als interessantes Marktsegment<br />
[für das <strong>Taxi</strong>] sehen, wir wollen aber<br />
unbedingt erreichen, dass Pooling-Anbieter<br />
auf keinen Fall Einzelbeförderung machen.<br />
Wenn <strong>Taxi</strong>s allerdings das Recht erhalten<br />
sollen, zwischen ihrer klassischen Einzelbeförderung<br />
auch mal poolen zu dürfen, dann<br />
ist das regulatorisch nicht ganz einfach.“<br />
Würde man es beispielsweise<br />
als Mischkonzession genehmigen,<br />
bestünde die Gefahr, dass<br />
Wettbewerber wie Moia ihre<br />
Fahrzeuge als <strong>Taxi</strong>s zulassen<br />
könnten und damit irgendwelche<br />
Pooling-Quoten umgingen.<br />
„Das wollen wir natürlich auch<br />
nicht haben.“<br />
POOLING ALS HINTERTÜR<br />
An dieser Stelle stellt sich die grundsätzliche<br />
Frage, ob seitens des Gesetzgebers eine<br />
Kontingentierung vorgesehen ist. Die Eckpunkte<br />
lassen das offen. Aus vielerlei Gründen<br />
wäre es allerdings sinnvoll, wenn<br />
Kommunen eine Höchstgrenze an Pooling-<br />
Fahrzeugen definieren dürften. Steuern<br />
ließe es sich beispielsweise über die Poolingquote.<br />
Wer diese nicht erreicht, verliert<br />
die Genehmigung.<br />
Bleibt zu guter Letzt noch die Frage, ob<br />
Pooling die Hintertüre für Anbieter wie<br />
Uber und Free Now ist, ihr bisheriges<br />
Geschäftsmodell zu legalisieren. Wenn die<br />
oben genannten Punkte tatsächlich so<br />
umgesetzt werden, wäre ein stark reglementiertes<br />
privates Pooling für Uber und<br />
Free Now nicht so attraktiv. Das bestätigt<br />
auch Alexander Mönch von Free Now, der<br />
gegenüber den Medien dafür plädiert, dass<br />
Pooling auch mit Mischkonzessionen<br />
betrieben werden kann.<br />
Fazit: Ob privates Pooling der Verkehrsart<br />
<strong>Taxi</strong> tatsächlich empfindlich schadet,<br />
hängt von der konkreten Ausgestaltung im<br />
späteren Gesetzestext ab und ob die Einhaltung<br />
der Regeln von den Kommunen<br />
kontrolliert wird. „Alles ist ein Einfallstor<br />
für Uber und Free Now, wenn nicht kontrolliert<br />
wird“, sagt Oppermann. Dem kann<br />
man nur beipflichten. <br />
jh<br />
10 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
NOVELLE PBEFG<br />
DIE ELF ECKPUNKTE,<br />
WORTLAUT ZIFFER 3:<br />
<strong>3.</strong> GENEHMIGUNGSFÄHIGKEIT VON POOLING-<br />
DIENSTEN AUSSERHALB DES ÖPNV<br />
3<br />
Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste brauchen<br />
als neue Form des Gelegenheitsverkehrs<br />
auch außerhalb des ÖPNV eine<br />
rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung.<br />
Diese Pooling-Dienste sollen einzelne Sitzplätze<br />
vermieten dürfen und grundsätzlich<br />
nach Ausführung des Beförderungsauftrags<br />
nicht zu ihrem Betriebssitz zurückkehren<br />
müssen. Kommunen müssen, insbesondere<br />
auch zum Schutz des ÖPNV, die Möglichkeit<br />
der Steuerung dieser Verkehrsdienste<br />
erhalten.<br />
Um auch außerhalb des ÖPNV eine<br />
reguläre Genehmigungsfähigkeit neuartiger<br />
Pooling-Konzepte sicherzustellen, wird eine<br />
neue Gelegenheitsverkehrsform, „Pooling“,<br />
eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform wird<br />
die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht.<br />
Der Unternehmer darf ausschließlich den<br />
Bestellmarkt bedienen, er unterliegt nicht<br />
der Betriebs- und Beförderungspflicht.<br />
Für die neue Verkehrsform „Pooling“ gilt<br />
grundsätzlich keine Rückkehrpflicht. Die<br />
Kommunen erhalten jedoch die Möglichkeit,<br />
für auftragslose Pooling-Fahrzeuge<br />
eine Rückkehrpflicht und deren Ausgestaltung<br />
(etwa Rückkehr zu eigens eingerichteten<br />
Betriebshöfen, Abstellorten, o. Ä.) durch<br />
kommunale Satzung oder im Nahverkehrsplan<br />
zu regeln. Die Geltung dieser Regelungen<br />
beschränkt sich auf das Gebiet des<br />
jeweiligen Aufgabenträgers, in dem die<br />
Poolingverkehre durchgeführt werden sollen.<br />
Eine genehmigungsbehördenübergreifende<br />
Bedienung ist nur mit Genehmigung<br />
der angrenzenden Genehmigungsbehörde<br />
gestattet.<br />
Die Kommunen müssen eine zu erreichende<br />
Poolingquote festlegen, um die Verkehrseffizienz<br />
dieser Systeme für den städtischen<br />
Verkehrsraum sicherzustellen. Die für die<br />
Berechnung der Quote zu verwendende<br />
Methodik (Personenkilometer/Fahrzeugkilometer)<br />
gilt bundesweit, die Festsetzung<br />
der konkreten Höhe erfolgt durch die<br />
Kommune. Ein Monitoring erfolgt durch die<br />
jeweils zuständige Stelle.<br />
<strong>3.</strong>4. Den Kommunen werden abschließend<br />
folgende weitere Steuerungsmöglichkeiten<br />
eingeräumt:<br />
Festlegung eines Tarifkorridors, in<br />
dessen Rahmen der Unternehmer die<br />
Fahrpreise frei festlegen darf. Dabei<br />
muss die zuständige Genehmigungsbehörde<br />
nach Anhörung des kommunalen<br />
Aufgabenträgers verpflichtend einen<br />
Mindestpreis festlegen, der einen hinreichenden<br />
Abstand zu den ÖPNV-Tarifen<br />
sicherstellt/den jeweils geltenden<br />
ÖPNV-Tarif nicht unterschreiten darf.<br />
Darüber hinaus soll die Genehmigungsbehörde<br />
auch einen Höchstpreis für<br />
Poolingverkehre festlegen können.<br />
Möglichkeit einer Kontingentierung<br />
sowie zeitlicher/räumlicher Beschränkungen<br />
der neuen Poolingverkehre, um<br />
die notwendige Steuerung der neuen<br />
Verkehrsart zu erlauben.<br />
Die Kommunen können Vorgaben von<br />
Sozialstandards machen. Die Sozialstandards<br />
werden in der Liste der Steuerungsinstrumente<br />
aber nicht konkret<br />
benannt.<br />
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DES TAXI<br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
11
NOVELLE PBEFG<br />
DIE AUSGEHÖHLTE<br />
RÜCKKEHRPFLICHT<br />
Auftragslose Mietwagen sollen künftig zusätzlich zum Betriebssitz Abstellorte<br />
anmieten dürfen. Das untergräbt die Rückkehrpflicht und die klare Abgrenzung<br />
zum <strong>Taxi</strong>. Eine alternativ geforderte Vorbestellfrist wurde ebenfalls abgelehnt.<br />
An der Rückkehrpflicht für auftragslose<br />
Mietwagen wird festgehalten.“<br />
Dieser Satz im nun<br />
veröffentlichten Eckpunktepapier müsste<br />
im <strong>Taxi</strong>gewerbe für kollektives Aufatmen<br />
sorgen, hatte man doch dank einer schlagkräftig<br />
organisierten „Scheuerwehr“ die<br />
Pläne des Bundesverkehrsministers über<br />
eine Abschaffung der Rückkehrpflicht<br />
abwehren können.<br />
Doch der Konjunktiv verrät bereits,<br />
dass es keinerlei Grund zur Freude gibt –<br />
denn schon im nächsten Satz wird den<br />
Kommunen die Möglichkeit eingeräumt,<br />
die Ausgestaltung der Rückkehrpflicht zu<br />
regeln, indem man beispielsweise „weitere<br />
geeignete Abstellorte“ genehmigt. Wie<br />
das dann in der Praxis aussehen könnte,<br />
beschreibt Dieter Schlenker von <strong>Taxi</strong><br />
Deutschland: „Wenn Mietwagenunternehmer<br />
Parkplätze anmieten können, ist noch<br />
weniger Kontrolle möglich. Da werden dann<br />
Hotelparkplätze, Stellflächen in Parkhäusern<br />
und Aldi- und Lidl-Parkplätze angemietet<br />
– somit ist dann die Rückkehrpflicht<br />
faktisch ausgesetzt.“<br />
TAXI ODER MIETWAGEN<br />
Schlenker sieht im kontinuierlichen Verstoß<br />
gegen die Rückkehrpflicht eine erhebliche<br />
Wettbewerbsverzerrung auf Kosten<br />
der <strong>Taxi</strong>betriebe, Michael Oppermann,<br />
Geschäftsführer vom Bundesverband <strong>Taxi</strong><br />
und Mietwagen e. V., eine Aufweichung der<br />
gesetzlich klar definierten Abgrenzung zwischen<br />
<strong>Taxi</strong>s und Mietwagen. „Wenn jemand<br />
heute in diesem Markt Unternehmer werden<br />
möchte und wählen muss, ob er nach<br />
links geht und <strong>Taxi</strong> macht oder nach rechts<br />
geht und Mietwagen macht, dann muss es<br />
gute Gründe für beide Verkehrsformen<br />
geben“, erläutert Oppermann gegenüber<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Wenn es einen einseitigen Ausschlag<br />
gibt, dass der Mietwagen viel mehr<br />
Vorteile bietet als Nachteile, dann werden<br />
alle Unternehmer in den Bereich Mietwagen<br />
gehen, weil sie ja rational handelnde<br />
Unternehmer sind.“<br />
DIE ELF ECKPUNKTE,<br />
WORTLAUT ZIFFER 5:<br />
MIETWAGENVERKEHR<br />
An der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wird festgehalten.<br />
Kommunen erhalten jedoch die Möglichkeit, bei weiten<br />
Entfernungen (in flächenmäßig großen Kommunen) die Ausgestaltung<br />
der Rückkehrpflicht zu regeln (z. B. Zulassung weiterer<br />
geeigneter Abstellorte ab einer bestimmten Distanz vom Hauptsitz).<br />
Diese Beschränkung der Rückkehrpflicht auftragsloser<br />
Mietwagen gilt nur im Gebiet des jeweiligen Aufgabenträgers.<br />
5<br />
5.1. Um Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Interpretation<br />
der Norm zu vermeiden, wird die in § 49 Abs. 4 S. 4 PBefG<br />
enthaltene buchmäßige Erfassung um die Möglichkeit einer<br />
elektronischen Erfassung von Auftragseingängen beim<br />
Unternehmer (nicht unmittelbar beim Fahrer) ergänzt.<br />
Auch appbasierte Auftragseingänge werden hierdurch<br />
expressis verbis ermöglicht.<br />
5.2. Es soll keine Vorbestellfrist als zusätzliches Abgrenzungskriterium<br />
zu anderen Verkehrsarten eingeführt werden.<br />
5.<strong>3.</strong> Neben dem Wegstreckenzähler ist auch die Nutzung eines<br />
zugelassenen appbasierten Systems zulässig.<br />
5.4. Den Kommunen wird die Möglichkeit eingeräumt,<br />
Anti-Dumping-Regelungen (z. B. Mindestpreis) festzulegen.<br />
12 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
NOVELLE PBEFG<br />
DIE ÜBRIGEN ECKPUNKTE<br />
Die Konsequenz wäre laut Oppermann ein<br />
völliges Kollabieren der Daseinsvor sorge<br />
und der Mobilität für jedermann, weil<br />
am Markt nur noch Mietwagen existieren<br />
würden – ohne Betriebs-, Beförderungsund<br />
Tarifpflicht. „Dann fährt eben keiner<br />
mehr die Oma zur Arztpraxis um die Ecke“,<br />
warnt Oppermann.<br />
Sein Bundesverband hatte zuletzt unter<br />
dem Begriff Vorbestellfrist eine Karenzzeit<br />
für Mietwagen in Großstädten gefordert.<br />
Das bedeutet: Mietwagen dürfen nicht zur<br />
Ad-hoc-Beförderung bestellt werden, sondern<br />
müssen zwischen Bestellung und<br />
Abholung eine Karenzfrist von 15 bis 30<br />
Minuten einhalten. Die Überlegung hinter<br />
diesem Plan schildert Oppermann so:<br />
„Wir haben bei der Rückkehrpflicht ein klares<br />
Kontroll- und Vollzugsdefizit. Da wäre<br />
durch eine im Bundesgesetz definierte Vorbestellfrist<br />
ein Instrument an der Hand,<br />
das es den Kommunen viel leichter macht<br />
zu kontrollieren und diejenigen, die sich<br />
nicht an geltende Regelungen halten, zu<br />
sanktionieren.“<br />
DIE POLITIK ZIEHT NICHT MIT<br />
Für das klassische Geschäft der Mietwagen<br />
sieht Oppermann bei einer solchen Regelung<br />
keine gravierenden Einschränkungen,<br />
„weil jene Unternehmen keinen taxiähnlichen<br />
Ad-hoc-Verkehr anbieten, sondern<br />
vorbestellte Fahrten fahren“.<br />
Die Politik sieht sich allerdings nicht<br />
willens, diesen Plan umzusetzen. Er wird<br />
sogar in den elf Eckpunkten explizit abgelehnt:<br />
„Es soll keine Vorbestellfrist als<br />
zusätzliches Abgrenzungskriterium zu<br />
anderen Verkehrsarten eingeführt werden“,<br />
heißt es im Punkt 5.2.<br />
Fazit: Dank einer beispiellosen Aufklärungskampagne<br />
der <strong>Taxi</strong>branche schien<br />
die Politik tatsächlich verstanden zu haben,<br />
dass eine Aufhebung der Rückkehrpflicht<br />
zu einer unfairen und gesellschaftlich<br />
schädlichen Wettbewerbsverzerrung zwischen<br />
<strong>Taxi</strong> und Mietwagen führt. Die nun<br />
vorgelegten Ausführungen beim Punkt fünf<br />
beweisen jedoch, dass weder Herr Scheuer<br />
und seine Ministeriumsmitarbeiter noch<br />
die Mitglieder der Findungskommission ein<br />
ernsthaftes Interesse daran haben, für ausgeglichene<br />
Spielregeln zwischen <strong>Taxi</strong> und<br />
Mietwagen zu sorgen. Mit der gleichzeitigen<br />
Absage an eine Vorbestellfrist für Mietwagen<br />
verpasst man zudem die Chance,<br />
endlich durchsetzbare Voraussetzungen für<br />
eine digitale Kontrolle der Rückkehrpflicht<br />
zu schaffen. Diese Ignoranz und Verachtung<br />
hat die <strong>Taxi</strong>branche nicht verdient –<br />
erst recht nicht, nachdem man während des<br />
Corona-Lockdowns eindrucksvoll bewiesen<br />
hat, dass in einem völlig runtergefahrenen<br />
System die Verkehrsart <strong>Taxi</strong> und nicht der<br />
Mietwagen die notwendige – gesundheitsschützende<br />
– Mobilität aufrechterhalten<br />
hat. Einen wirkungsvolleren Faustschlag<br />
ins Gesicht der <strong>Taxi</strong>unternehmer kann man<br />
kaum setzen. Hoffentlich geht die Branche<br />
daran nicht endgültig k.o. <br />
jh<br />
Die Punkte drei bis fünf der insgesamt<br />
elf Eckpunkte der Findungskommission<br />
unter der Leitung des<br />
Bundesverkehrsministeriums haben<br />
wir ausführlich geschildert. Sie<br />
könnten – sofern sie in ihrer endgültigen<br />
Ausformulierung den dort<br />
genannten Vorgaben entsprechen –<br />
dem <strong>Taxi</strong>gewerbe den Dolchstoß<br />
versetzen.<br />
Die übrigen Punkte sind im Vergleich<br />
dazu weniger explosiv. Sie<br />
beschäftigen sich mit einer leichten<br />
Modifizierung des § 1 PBefG,<br />
definieren die Einordnung bedarfsgesteuerter<br />
Pooling-Dienste des<br />
ÖPNV als Linienverkehr und räumen<br />
die Möglichkeit ein, bisher definierte<br />
Formen der Mischkonzessionen<br />
künftig auch auf die neue Verkehrsart<br />
Pooling zu erweitern.<br />
Zudem sollen Mietwagen und<br />
Pooling-Dienste mit einheitlichen<br />
Ordnungsnummern gekennzeichnet<br />
werden und sämtliche Anbieter<br />
von Beförderungsdiensten ihre<br />
Mobilitätsdaten verpflichtend<br />
bereitstellen.<br />
Die Punkte neun und zehn<br />
definieren kommunale Regulierungsoptionen<br />
bei den Fahrzeuggenehmigungen<br />
hinsichtlich der<br />
Barrierefreiheit und des Klimaschutzes.<br />
Punkt elf sieht schließlich noch<br />
eine Klarstellung der Genehmigungspflicht<br />
der digitalen Vermittlung<br />
im PBefG vor. jh<br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
13
TVM<br />
ORTSKUNDEPRÜFUNG<br />
WIRD ERLEICHTERT<br />
Mit einem gemeinsamen Antrag erreichen die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG und der<br />
<strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> die Reduzierung des Prüfungsstoffes zum 1. August.<br />
gestrichen. Aber auch hier bleibt es dabei,<br />
dass man ohne Grundkenntnisse der Region<br />
und der jeweiligen Himmelsrichtungen,<br />
in die man fahren muss, nicht auskommt.<br />
Eine schnelle Orientierung beim Blick auf<br />
die Landkarte wird weiterhin notwendig<br />
sein. Der entscheidende Punkt dürfte aber<br />
sein, dass ohne die richtigen Streckenbeschreibungen<br />
auch weiterhin ein Bestehen<br />
der Prüfung nicht möglich sein wird und<br />
die Zahl der möglichen Streckenfragen<br />
nicht wie in anderen Gemeinden festgelegt<br />
ist, sondern weiterhin aus dem gesamten<br />
Prüfungsstoff generiert werden kann.<br />
Der Weg zur Ortskunde soll für zukünftige <strong>Taxi</strong>fahrer*Innen schneller erreichbar sein als bisher.<br />
Bereits im September letzten Jahres<br />
haben sich die Genossenschaft und<br />
der TVM nach einigen gemeinsamen<br />
Treffen auf ein Konzept einer neuen<br />
Ortskundeprüfung für <strong>München</strong> geeinigt.<br />
Wesentliches Ziel war die Reduzierung des<br />
Ortskundestoffes, ohne die Qualität der<br />
künftigen Fahrer zu verringern.<br />
Die Befürchtung und Voraussage, dass<br />
nach der Abschaffung der Ortskundeprüfung<br />
für Mietwagenfahrer Anfang 2017<br />
sich kaum noch jemand die Mühe machen<br />
würde, aufwendig und monatelang für die<br />
TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. (TVM)<br />
Rosenheimer Straße 139<br />
81671 <strong>München</strong><br />
Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />
Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />
E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />
www.taxiverband-muenchen.de<br />
Presserechtlich verantwortlich für<br />
die TVM-Seiten: Florian Bachmann<br />
Redaktion: Florian Bachmann (fb), Simon<br />
Günnewig (sg) und Jürgen Hartmann (jh)<br />
Ortskundeprüfung von <strong>München</strong> zu lernen,<br />
hatte sich natürlich bestätigt. Die Ortskundeprüfung<br />
für <strong>Taxi</strong>fahrer in <strong>München</strong> gilt<br />
als eine der schwersten und umfangreichsten<br />
Prüfungen in Deutschland. Die Teilnehmerzahlen<br />
bei den <strong>Taxi</strong>schulen sanken<br />
kontinuierlich, die Zahl der Anträge auf<br />
Erteilung des P-Scheines bei der Führerscheinstelle<br />
stieg aber ständig an. Wie zu<br />
erwarten waren die Hauptgewinner der<br />
Abschaffung der Ortskunde für Mietwagen<br />
die meist illegalen Anbieter von Personenbeförderungsunternehmen<br />
in <strong>München</strong>.<br />
Ziel unserer Bemühungen musste also<br />
sein, einen Weg zu finden, dass auch der<br />
Nachwuchs für <strong>Taxi</strong>fahrer sichergestellt<br />
werden kann. Mit dem neu entwickelten<br />
Konzept wird erreicht, dass der Prüfungsstoff<br />
um fast zwei Drittel seines Umfanges<br />
reduziert wird, gleichzeitig aber nicht die<br />
Rede davon sein kann, dass die Prüfung<br />
leichter wird. Ebenso wie bisher wird es<br />
ohne Orientierungsvermögen in <strong>München</strong><br />
nicht gehen, die Verbindungsstrecken zwischen<br />
den Stadtteilen wird man weiterhin<br />
im Kopf und nicht im Navi haben müssen.<br />
Ebenfalls wird man die wichtigsten Adressen<br />
kennen müssen, aber halt nicht mehr<br />
jedes Hotel, das mehr als 100 Betten hat.<br />
Vor allem auch im Umland von <strong>München</strong><br />
wurden einige Ortschaften und Adressen<br />
QUALITÄT WIRD GEPRÜFT<br />
In vielen Gesprächen haben wir nach unserem<br />
Antrag im September 2019 sowohl bei<br />
Behörden, Stadträten, ja sogar beim Oberbürgermeister<br />
Reiter selbst für die Reform<br />
der Ortskunde geworben. Da wegen der<br />
Pandemie eine Sitzung der <strong>Taxi</strong>kommission<br />
nicht stattfinden konnte, wurden bzw.<br />
werden die Mitglieder zumindest entsprechend<br />
informiert. Am Ende wird jetzt die<br />
„neue“ Ortskunde ab August umgesetzt<br />
und geprüft. Keinem Einzelnen, der an der<br />
Erarbeitung des Konzeptes beteiligt war,<br />
fielen die Entscheidungen und die Arbeit<br />
leicht, denn eigentlich sind alle davon überzeugt,<br />
dass eine gute und gründliche Ausbildung<br />
zur Grundausstattung eines guten<br />
<strong>Taxi</strong>fahrers gehört.<br />
Letztendlich geht das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
aber in Bezug auf die elf Eckpunkte<br />
schon einen Schritt voraus. Nach den aktuellen<br />
Plänen der Findungskommission wird<br />
die Ortskundeprüfung künftig entfallen und<br />
durch eine kleine Fachkundeprüfung<br />
ersetzt. Eigentlich hätten wir ja gerne eine<br />
Ortskunde für alle gehabt, das aber scheint<br />
politisch nicht durchsetzbar zu sein. Damit<br />
aber bis zu dieser Neuerung das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
nicht weiterhin dauerhaft ins Abseits<br />
läuft, ist die Reduzierung des Stoffes ein<br />
gangbarer Weg, und wir beginnen bereits<br />
jetzt mit der künftig notwendigen Qualitätssicherung<br />
der Fahrer, da beide Zentralen<br />
zugesichert haben, dass eine regelmäßige<br />
Aus- und Weiterbildung in Ortskundethemen<br />
aller Fahrer erfolgen wird, die am Funk<br />
teilnehmen wollen. <br />
fb<br />
FOTO: Adobe Stock / anvaka Ruslan Galiullin KARTE: anvaka MONTAGE: Raufeld Medien<br />
14 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
TVM<br />
10.000 EURO UNTERSTÜTZUNG<br />
FÜR KÜRZERE WARTEZEITEN<br />
Für den behindertengerechten Umbau von <strong>Taxi</strong>s können Unternehmer jetzt bis zu<br />
10.000 Euro von der Landeshauptstadt <strong>München</strong> oder dem Landratsamt <strong>München</strong><br />
als Zuschuss bekommen. Pro Jahr werden bis zu zehn Fahrzeuge gefördert.<br />
Seit einigen<br />
Wochen können<br />
die Unterlagen für den<br />
Antrag beim Sozialreferat der<br />
Stadt <strong>München</strong> unter der E-Mail<br />
inklusion.soz@muenchen.de<br />
bzw. SalemI@lra-m.bayern.de<br />
angefordert werden. Nach dem<br />
Ausfüllen muss man ihn mit<br />
Originalunterschrift postalisch<br />
oder persönlich (nur mit Termin)<br />
beim Sozialreferat in der<br />
Burgstraße 4 oder beim Landratsamt<br />
in der Frankenthalerstraße<br />
5–9 abgeben. Mit<br />
dieser Förderung setzt<br />
<strong>München</strong> den Weg fort, die<br />
Verpflichtungen, die sich aus<br />
der UN-Behindertenrechtskonvention für<br />
alle Kommunen ergeben, zu erfüllen.<br />
Um die Förderung zu bekommen, müssen<br />
in den Antrag natürlich die Daten des<br />
Fahrzeugs, das umgebaut werden soll, eingetragen<br />
werden. Förderfähige Fahrzeuge<br />
dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und<br />
sie müssen nach dem Umbau entweder vier<br />
Jahre oder mindestens 250.000 Kilometer<br />
eingesetzt werden. Mindestens ein Kostenvoranschlag<br />
einer Fachfirma für den Umbau<br />
muss dem Antrag beigelegt werden, zudem<br />
die Kopie der Genehmigungsurkunde.<br />
Gleichzeitig unterschreibt man, dass die<br />
Fahrzeuge an wenigstens drei Tagen pro<br />
Woche zwischen 18 und 24 Uhr sowie an<br />
Der inzwischen nicht mehr<br />
bestellbare VW Caddy 4<br />
war eine sehr beliebte<br />
Umbaubasis, sein<br />
Nachfolger steht<br />
schon in den<br />
Start löchern.<br />
500 Stunden pro<br />
Jahr an Wochenenden<br />
oder Feiertagen<br />
eingesetzt werden.<br />
Damit soll erreicht werden, dass<br />
Personen mit körperlichen Einschränkungen<br />
auch am Abend oder<br />
Wochenende spontan ins Kino gehen<br />
können oder sonstige Freizeitaktivitäten<br />
ungeplant durchführen können. Bisher<br />
musste dafür bereits zwei Wochen vorher<br />
ein Fahrdienst verbindlich gebucht werden.<br />
Da Inklusionstaxis Großraumfahrzeuge<br />
sein müssen, wird bei jeder Fahrt der<br />
Großraumzuschlag erhoben. Zudem läuft<br />
bereits während der Dauer des Einsteigens<br />
der Taxameter.<br />
Die Anträge sind laut den Erfahrungen<br />
eines TVM-Mitglieds unkompliziert, sehr<br />
verständlich und leicht auszufüllen. Relativ<br />
schnell nach der Antragstellung bekommt<br />
man eine Mittelreservierung für drei Monate<br />
zugesichert und kann das Fahrzeug in<br />
diesem Zeitraum umbauen lassen. Sobald<br />
das abgeschlossen ist, legt man die Rechnung<br />
beim Amt vor und bekommt dann das<br />
Geld ausbezahlt. Insofern ist eine kurzfristige<br />
Zwischenfinanzierung wahrscheinlich<br />
notwendig.<br />
Wir können den Unternehmen in und<br />
um <strong>München</strong> nur dazu raten, in diesen<br />
Markt einzusteigen, und geben gerne Hilfestellung.<br />
Zum einen ist hier tatsächlich<br />
ein großer Bedarf und die Nachfrage an diesen<br />
Beförderungen wird steigen. Die wenigen<br />
Inklusionstaxis, die bislang in<br />
<strong>München</strong> unterwegs sind, haben keine langen<br />
Wartezeiten. Und um den Bezug zum<br />
Thema dieses Heftes wieder herzustellen:<br />
Laut Eckpunktepapier wird künftig jeder,<br />
der öffentliche Aufträge übernehmen will,<br />
einen barrierefreien Zugang zusichern<br />
müssen. <br />
fb<br />
Die in diesem Beitrag beschriebene<br />
Förderung zum Umbau von <strong>Taxi</strong>fahrzeugen<br />
wurde sehr praxisorientiert<br />
realisiert. Dies ist in erster Linie<br />
den intensiven und ruhelosen Aktivitäten<br />
des TVM-Mitglieds sowie<br />
<strong>München</strong>er <strong>Taxi</strong>unternehmers und<br />
IsarFunk-Inklusionsbeauftragten<br />
Horst Wiegand zu verdanken, dem<br />
wir an dieser Stelle herzlich danken<br />
wollen! <br />
fb<br />
Betriebs- und Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum<br />
des BDF – Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GBR<br />
Alle Untersuchungen für Erwerb und Verlängerung von Führerscheinen zu<br />
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FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Ärztliche Untersuchung und Augenuntersuchung (ohne Anmeldung):<br />
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Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
15
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
STADT WILL QUALITÄTS -<br />
STANDARDS IM TAXI –<br />
WIR SIND DABEI!<br />
Das KVR soll gemeinsam mit dem Gewerbe Qualitätsstandards für <strong>Taxi</strong>s<br />
entwickeln. IsarFunk wird das gerne unterstützen, fordert aber auch umgekehrt<br />
Unterstützung beim Thema Free Now und Uber.<br />
Die Initiative des Münchner Kreisverwaltungsreferats<br />
(KVR) geht<br />
auf einen Stadtratsbeschluss<br />
zurück. Darin wird das KVR beauftragt,<br />
„zum einen mit dem Gewerbe Qualitätsstandards<br />
für <strong>Taxi</strong>s zu entwickeln und zum<br />
anderen die verpflichtende Annahme von<br />
Debit- und Kreditkarten zu prüfen“.<br />
Zur Umsetzung hatte die Stadt ursprünglich<br />
Gesprächsrunden mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
geplant, was dann allerdings aufgrund<br />
der Corona-Maßnahmen nicht möglich war<br />
bzw. auf einen unbestimmten Zeitpunkt<br />
verlegt werden musste. Das KVR hatte allerdings<br />
einen Plan B und bat die Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>zentralen und Gewerbeverbände, „eine<br />
Sammlung von Ideen und Überlegungen<br />
hinsichtlich der Möglichkeiten zur Verbesserung<br />
der Qualität im <strong>Taxi</strong>gewerbe unter<br />
Beachtung des geltenden rechtlichen Rahmens“<br />
zu erstellen.<br />
Darüber hinaus wurden diverse Informationen<br />
zum Ablauf des bargeldlosen<br />
Bezahlens in <strong>Taxi</strong>s abgefragt, ebenso zur<br />
erfolgten Integration der Apps von taxi.eu,<br />
<strong>Taxi</strong> Deutschland und der Sixt-App in die<br />
Münchner Fahrtenvermittlung. Um sowohl<br />
bei aktiven Fahrgästen als auch bei nicht<br />
aktiven (potenziellen) <strong>Taxi</strong>kunden deren<br />
Einschätzung und Erwartungen hinsichtlich<br />
<strong>Taxi</strong>qualität zu erfahren, plant das<br />
KVR die Verbreitung eines Fragebogens,<br />
der dann u. a. auch von den Fahrgästen vor<br />
Ort – also direkt im <strong>Taxi</strong> – ausgefüllt werden<br />
könnte. Die <strong>Taxi</strong>zentralen und Verbände<br />
wurden befragt, ob sie bereit wären, sich<br />
an der Organisation zu beteiligen.<br />
Als IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale haben wir<br />
diesen Punkt klar bejaht. „Gerne arbeiten<br />
wir bei einem solchen Projekt mit“, teilten<br />
wir dem KVR in einem Antwortschreiben<br />
mit. Der <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> hatte hier<br />
ebenfalls seine Mitarbeit signalisiert. Auch<br />
in den anderen abgefragten Punkten haben<br />
wir umfangreich informiert und geantwortet.<br />
Bezüglich der Ideen hatten wir uns mit<br />
IsarFunk garantiert <strong>Taxi</strong> mit Qualität und kontrolliert<br />
das auch regelmäßig in einem „Quality-Check“.<br />
der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG gemeinsam Gedanken<br />
gemacht und diese somit identisch vorgetragen.<br />
APPELL AN DAS KVR<br />
Ergänzend dazu hat IsarFunk zudem weitere<br />
Punkte aufgeführt und diese in Form<br />
eines mehrseitigen zusätzlichen Schreibens<br />
der Antwort beigefügt. Wir fordern<br />
darin, „die Voraussetzungen dafür zu<br />
schaffen, dass das <strong>Taxi</strong>gewerbe in der Landeshauptstadt<br />
eine Chance erhält, in wünschenswerte<br />
Innovationen noch investieren<br />
zu können“. Dazu sind unserer Meinung<br />
nach noch große Kraftanstrengungen und<br />
die Zusammenarbeit mit den Vertretern der<br />
Parteien und Entscheidungsträgern nötig,<br />
„damit in <strong>München</strong> das <strong>Taxi</strong>gewerbe nicht<br />
niedergerungen wird“.<br />
Wir haben das KVR darauf hingewiesen,<br />
dass die Zerstörung des <strong>Taxi</strong>gewerbes,<br />
die nachweislich in zahlreichen Städten<br />
und Metropolen weltweit bereits eingesetzt<br />
hat, auch in <strong>München</strong> zu beobachten<br />
sei. Wir prangern an, dass „von Teilen der<br />
Politik sogar offen unterstützte Anbieter<br />
wie Uber oder vergleichbar Free Now mit<br />
allen Mitteln versuchen, ihre Vorstellungen<br />
der ,Mobilität für die Zukunft‘ in Form<br />
von gesetzeswidrigen, prekären Beschäftigungsmodellen<br />
und algorithmischem<br />
,surge pricing‘, unter Umgehung eines<br />
kommunalen Gestaltungswillens oder gar<br />
Kontrolle, durchzusetzen“.<br />
Free Now & Co. vertreten ein Geschäftsmodell,<br />
welches den Interessen des<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes entgegensteht und eine<br />
Grundversorgung der Bevölkerung im<br />
Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge<br />
und einer Mobilität zu verlässlichen Tarifen<br />
nebst behördlicher Dienstaufsicht unterläuft<br />
und auf längere Zeit gesehen obsolet<br />
machen wird. „Dies muss Berücksichtigung<br />
finden, wenn das <strong>Taxi</strong>gewerbe weitere<br />
Qualitätsstandards umsetzen und diesen<br />
Dienst nachhaltig betreiben können soll“,<br />
lautete daher unser Schluss-Appell an das<br />
Kreisverwaltungsreferat. Wir freuen uns<br />
auf weitere gemeinsame Gesprächsrunden<br />
mit dem KVR. <br />
ch<br />
FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
16 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
MYWIRT ZIEHT BILANZ<br />
Die bewährte Kooperation zwischen Münchner Wirten und der IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale<br />
wird nach der partiellen Öffnung der Restaurants bis Ende Juli fortgeführt.<br />
Restaurantleiter Wolfgang Maierhofer vom<br />
Ö1 im Stemmerhof übergibt eine Essenslieferung<br />
an den IsarFunk-<strong>Taxi</strong>fahrer Tom .<br />
Essenauslieferungen mit dem <strong>Taxi</strong><br />
zum Pauschalpreis war der Grundgedanke<br />
hinter MyWirt. Mit der<br />
Gastronomie und dem <strong>Taxi</strong>gewerbe haben<br />
sich zwei Branchen zusammengetan, die<br />
beide massiv von der Corona-Krise betroffen<br />
sind. Um für beide Seiten ein zusätzliches<br />
Geschäft zu generieren, hat IsarFunk<br />
MyWirt ins Leben gerufen. Zum Pauschalpreis<br />
von 10 Euro konnten bis zum 31. Juli<br />
Münchner Wirte ihr Essen mit dem <strong>Taxi</strong><br />
ausliefern lassen und so trotz des Lockdowns<br />
ein Geschäft generieren. Insgesamt<br />
wurden bis zum Redaktionsschluss auf diesem<br />
Weg rund 1.300 Aufträge vermittelt.<br />
Was zunächst nur als temporäre Lösung<br />
angedacht war, kam bei der Gastronomie<br />
und bei den angeschlossenen Unternehmern<br />
gut an. Rund 200 IsarFunk-Fahrer<br />
waren mit dabei. Christian Hess, Geschäftsführer<br />
von IsarFunk, lobt das Engagement:<br />
„Die <strong>Taxi</strong>fahrer waren in immer größerer<br />
Zahl bereit, die Menüs vom Gastwirt an den<br />
Gast zu liefern.“<br />
FAKTEN, DIE ÜBERZEUGEN<br />
Zusätzlich zur Entwicklung von MyWirt<br />
kam IsarFunk auch auf der finanziellen<br />
Seite ins Spiel. Mit den teilnehmenden<br />
Wirten wurden alle durchgeführten Fahrten<br />
über eine Sammelrechnung abgerechnet<br />
und das Geld wurde an die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
ausgezahlt. Neben einem positiven<br />
Fazit für alle Beteiligten hat MyWirt aber<br />
auch wertvolle Infos für die Zukunft geliefert.<br />
So konnte beispielsweise die Sorge der<br />
Fahrer zerstreut werden, dass viele bestellte<br />
Essen am anderen Ende der Stadt ausgeliefert<br />
werden müssen. Die Auswertung der<br />
Datenlage zeigt, dass die reine Fahrstrecke<br />
pro Auftrag im Schnitt knapp unter drei Kilometern<br />
betrug. Für den <strong>Taxi</strong>fahrer bedeutet<br />
das zudem, dass er im Schnitt nach nur<br />
9 Minuten den Auftrag erledigt hatte. Bekommen<br />
hat er dafür die 10 Euro Pauschale plus<br />
1,20 Euro Subvention von IsarFunk. Hätte<br />
es sich bei dieser „Durchschnittsfahrt“ um<br />
eine reguläre Personenbeförderung gehandelt,<br />
dann wären nur 70 Cent mehr umgesetzt<br />
worden. Natürlich kann eine Fahrt zum<br />
Flughafen lukrativer sein, aber der Lockdown<br />
hat dem <strong>Taxi</strong>gewerbe gezeigt, was<br />
passiert, wenn das normale Tagesgeschäft<br />
wegbricht. Da sollte es das oberste Ziel sein,<br />
schnell Alternativen zu schaffen und daran<br />
zu arbeiten, ein vielleicht überlebensnotwendiges<br />
Neugeschäft aufzubauen. sg<br />
Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum<br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
17
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
TRENNSCHUTZ IST EIN<br />
SERVICE AM KUNDEN<br />
<strong>Taxi</strong>s mit Trennschutz sind mittlerweile ein wichtiges Bestellmerkmal geworden. Viele<br />
IsarFunk-Kunden legen auf dieses Sicherheitsmerkmal großen Wert. Entsprechende<br />
Umbaulösungen bieten bereits mehr als drei Dutzend Unternehmen an.<br />
Die zweigeteilte<br />
Scheibe von Atelier<br />
Damböck wird an<br />
den Kopfstützen<br />
befestigt.<br />
Ein Münchner<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer legte<br />
bei seiner Lösung<br />
besonderen Wert<br />
auf eine komplette<br />
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ISARFUNK TAXIZENTRALE GMBH & CO. KG<br />
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Redaktion und presserechtlich verant wortlich für die<br />
IsarFunk-Seiten: Christian Hess<br />
WEGEN CORONA<br />
BLEIBT DIESE<br />
WERBEFLÄCHE<br />
UNGENUTZT.<br />
Einige Anbieter sind in <strong>München</strong> oder Umgebung ansässig,<br />
aber es gibt auch Münchner <strong>Taxi</strong>betriebe, die sich bei anderen<br />
Wettbewerbern umfangreich ausgestattet haben. Das<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>zentrum hat beispielsweise einen Großteil seiner<br />
Flotte mit der vom Fellbacher Unternehmen <strong>Taxi</strong> Schoch entwickelten<br />
Trennschutzlösung aus Polycarbonat ausgestattet.<br />
Andere Betriebe wiederum sind beim Atelier Damböck in Neufinsing<br />
fündig geworden. Dort bekommt man einen zweiteiligen<br />
Trennschutz aus Makrolon® bzw. Polycarbonat. Der Trennschutz<br />
ist mit einem Kantenschutz versehen und erlaubt es, weiterhin<br />
die beiden Vordersitze zu verstellen.<br />
Lange an der richtigen Lösung getüftelt hat auch Markus Hülf<br />
von der Münchner Firma proqtec. Was dabei nun in seinem <strong>Taxi</strong><br />
zum Einsatz kommt, bietet er unter dem Produktnamen „virusprotect“<br />
seinen Kolleginnen und Kollegen an. Hülf geht bei seiner<br />
Trennschutz-Lösung einen neuen Weg. Dank aufblasbaren Elementen<br />
und der großzügig bemessenen Folie wird eine nahezu<br />
komplette Abdichtung zwischen Fahrgastraum und den Vordersitzen<br />
erreicht. Der Trennschutz ist in wenigen Minuten einsatzbereit<br />
und kann rückstandsfrei entfernt werden. „virus-protect“<br />
ist direkt über Markus Hülf/proqtec zu beziehen.<br />
Direkt aus <strong>München</strong> kommt der Trennschutz von Bonmedico.<br />
Die feste Trennwand aus 90 Prozent recyceltem PE-Kunststoff wird<br />
mit Kabelbindern an den Kopfstützen befestigt und in zwei verschiedenen<br />
Abmessungen für PKS und Großraumtaxis angeboten.<br />
Einen Überblick über nahezu alle derzeit verfügbaren Lösungen<br />
hat das Fachmagazin <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> unter https://tinyurl.com/<br />
trennschutz zusammengestellt. Noch bis Ende August erstattet<br />
das Bundesverkehrsministerium sogar die Kosten für Material<br />
und Einbau. Der nebenstehende Beitrag des IsarFunk-Kollegen<br />
Hoffmann zeigt allerdings, dass die Antragstellung viel Geduld<br />
erfordert. Da wird sich mancher fragen, ob der Aufwand im richtigen<br />
Verhältnis zur Kostenerstattung steht.<br />
Keine Frage ist dagegen, dass ein eingebauter Trennschutz die<br />
Gesundheit des Fahrers und der Fahrgäste schützt. Was wiederum<br />
bei Letzteren Vertrauen schafft. Bei jeder zehnten <strong>Taxi</strong>bestellung<br />
wünschen sich die Münchner Kunden explizit ein Fahrzeug mit<br />
Trennschutz. Somit bekommen diese Aufträge<br />
dann auch nur solche IsarFunk-<strong>Taxi</strong>s,<br />
die eine Schutzwand eingebaut und das entsprechende<br />
Vermittlungsmerkmal im System<br />
hinterlegt haben. Mehr als die Hälfte<br />
aller IsarFunk-<strong>Taxi</strong>s können so als „Schutz-<br />
<strong>Taxi</strong>s“ vermittelt werden – Tendenz auf beiden<br />
Seiten steigend. <br />
sg Zur Übersicht.<br />
18 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />
DIE SACHE MIT DER<br />
KOMPLIZIERTEN FÖRDERUNG<br />
Wer sich ein Trennschutz-System in sein <strong>Taxi</strong> einbauen lässt, bekommt dafür die Kosten<br />
für Material und Einbau erstattet. Doch die Antragstellung ist dermaßen umfangreich,<br />
dass sich der Aufwand für viele kaum lohnt. Ein IsarFunk-Unternehmer berichtet.<br />
Wer schon mal einen Förderantrag mit<br />
easy-online gestellt hat, dem mögen sich<br />
bei dem Gedanken daran die Haare aufstellen.<br />
Denn alleine die Bezeichnung „easy“ (auf<br />
Deutsch: „einfach“) kann fast schon als Hohn wahrgenommen<br />
werden, denn die Antragstellung der<br />
Förderrichtlinie vom 20. August 2018, Trennschutzvorrichtung<br />
in Fahrzeugen, hat es in sich.<br />
Für den Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer Reinhold<br />
Hoffmann beispielsweise hat der Antrag, positiv ausgedrückt,<br />
bislang für mehr Beschäftigung gesorgt als<br />
Geld eingebracht. Schon bei einem der ersten Schritte<br />
der Antragstellung, die übrigens nur zum Teil<br />
online abläuft, tauchen Fragestellungen auf, die<br />
Reinhold Hoffmann<br />
gehört zu den Unerschrockenen,<br />
die den<br />
Förderantrag gestellt<br />
haben.<br />
unklar sind oder nur unter Schwierigkeiten richtig beantwortet<br />
werden können. „Durch systematisches Ausprobieren und den<br />
Austausch mit Kollegen hat es aber dann doch geklappt“, muss<br />
Hoffmann zugeben. Heute weiß er, dass der Antragszeitraum in<br />
der Zukunft beginnen muss, aber spätestens am Ende der Förderung,<br />
also spätestens am 31.08.<strong>2020</strong> enden muss. Das Formular<br />
selbst würde jedes Datum in der Zukunft akzeptieren. Die Förderanträge<br />
selbst müssen übrigens bis zum 31. August diesen Jahres<br />
eingereicht werden. Weitere Fallstricke soll der Antrag beispielsweise<br />
auch bei der Eingabe von Telefonnummern bieten. Sie werden<br />
nämlich nur in einem bestimmten Format akzeptiert. – Reine<br />
Formsache also. Letztlich sind es aber auch die Begrifflichkeiten,<br />
die gerne mal ein Fragezeichen beim Antragsteller hinterlassen.<br />
Deutsch als Muttersprache scheint dabei nicht nur hilfreich, sondern<br />
auch eine Voraussetzung zu sein. Bei einem so multinational<br />
aufgestellten Gewerbe wie der Personenbeförderung zielt die Art<br />
und Weise der Antragstellung deutlich am Antragsteller vorbei.<br />
Reinhold Hoffmann ist sich sicher: „80 Prozent der Antragsteller<br />
werden mit der Antragstellung nicht klarkommen. Abhilfe könnte<br />
hier der Austausch mit Kollegen schaffen, die vor dem gleichen<br />
Problem stehen.“<br />
Allerdings ist mit dem elektronischen Versenden des Antrags<br />
nur ein Teil der notwendigen Arbeit erledigt. Zusätzlich benötigt<br />
der Bund auch noch zusätzliche Unterlagen per Post. Der Antrag<br />
kann beispielsweise erst bewilligt werden, wenn die<br />
bereits digital verschickten Unterlagen auch ausgedruckt<br />
und unterschrieben auf dem Postweg versendet<br />
werden. Hinzu kommen noch weitere Formulare wie<br />
eine Kopie der Genehmigungsurkunde gemäß § 17<br />
Personenbeförderungs gesetz und die Angabe der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummern<br />
in Bezug zum Kennzeichen.<br />
Weiterhin muss eine unterschriebene<br />
Erklärung über die ordnungsgemäße Verwendung von<br />
Trennscheiben, eine Erklärung und Belehrung zu Unternehmen<br />
in Schwierigkeiten und eine Erklärung und<br />
Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen<br />
eingereicht werden. Alle Formulare können auf der Website<br />
der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen<br />
heruntergeladen werden. Zu guter Letzt wird auch noch eine Erklärung<br />
zu De-minimis-Beihilfen verlangt.<br />
Hat man sich durch die verschiedenen Formulare durchgearbeitet,<br />
heißt es warten, denn wie viel Zeit von der Antragstellung<br />
bis zur Überweisung des Fördergelds vergeht, ist unklar. Reinhold<br />
Hoffmann wartet bereits seit drei Wochen … <br />
sg<br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
19
FLUGHAFEN<br />
Sinnbild des Lockdowns am<br />
Flughafen <strong>München</strong>. Weder<br />
Servicekräfte des MUC noch<br />
<strong>München</strong>s <strong>Taxi</strong>fahrer fanden<br />
im 2. <strong>Quartal</strong> Passagiere bzw.<br />
Fahrgäste.<br />
DER ALLMÄHLICHE<br />
RE-START AM FLUGHAFEN<br />
Nach Monaten des totalen Stillstands fährt der Münchner Airport seinen Betrieb<br />
langsam wieder hoch. Dem passt sich auch das <strong>Taxi</strong>angebot entsprechend an.<br />
RE-START MIT DIGITALEM TAXIMANAGEMENT<br />
Zum 1. Juli ist eine neue Verordnung des Landratsamts<br />
Erding über das <strong>Taxi</strong>gewerbe in Kraft getreten. Damit verknüpft<br />
ist auch eine Allgemeinverfügung „zum Bereitstellungsrecht<br />
der <strong>Taxi</strong>s auf <strong>Taxi</strong>ständen auf dem Gebiet des<br />
Flughafens <strong>München</strong>s“. Sie bildet die rechtliche Basis für<br />
die künftige Digitalisierung des <strong>Taxi</strong>managements am Flughafen.<br />
Nach und nach werden alle am MUC zugelassenen<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer*Innen mit einer Fahrer-App ausgestattet. Mit<br />
dieser App wird unter anderem die Kurzfahrtenregelung<br />
sowie das Nachrückszenario zu den einzelnen Wartebereichen<br />
bzw. die Vorfahrt in die Module gesteuert. „Schon<br />
bei der Zufahrt erhalten die Fahrer Infos zur Auslastung<br />
des Speichers“, berichtet Christian Hess, Geschäftsführer<br />
der IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale, die für die <strong>Taxi</strong>-Organisation am<br />
Flughafen zuständig ist. Über die genauen digitalen Abläufe<br />
inklusive der angekündigten Priorisierung der E-<strong>Taxi</strong>s<br />
wird IsarFunk noch detailliert informieren.<br />
jh<br />
Was rein visuell nicht zu übersehen war, hat die Pressestelle<br />
des Münchner Flughafens vor Kurzem mit<br />
erschreckenden Zahlen aus dem 2. <strong>Quartal</strong> bestätigt:<br />
„Das Fluggastaufkommen reduzierte sich um 98 Prozent gegenüber<br />
dem Vorjahr. Die Anzahl der Starts und Landungen ging in<br />
diesem Zeitraum um rund 92 Prozent zurück.“ Die zum Schutz<br />
vor dem Corona-Virus eingeführten Reisebeschränkungen hatten<br />
also zum totalen Stillstand an Flughäfen geführt.<br />
Erst mit den von der EU beschlossenen Lockerungen der Reisebeschränkungen<br />
konnte der Flughafen seinen Betrieb ganz langsam<br />
wieder hochfahren. Das wochenlang geschlossene Terminal 1<br />
wurde am 8. Juli wieder eröffnet, nachdem Airlines mit ihren<br />
Maschinen wieder an ihren angestammten Plätzen angedockt<br />
hatten. Immerhin zählte der Münchner Flughafen in der ersten<br />
Juli-Woche bereits wieder über 100.000 Passagiere, während es<br />
im April nur einige Tausend waren.<br />
Im Sog dieses Lockdowns waren auch den <strong>Taxi</strong>s am Münchner<br />
Flughafen sämtliche Fahrten und damit Einnahmen weggebrochen.<br />
Wo sonst bis zu 500 <strong>Taxi</strong>s warteten, war im April und Mai gähnende<br />
Leere. Erst ab Mitte Juni hatte sich der Wartebereich für<br />
<strong>Taxi</strong>s nach und nach wieder gefüllt, wobei <strong>Taxi</strong>fahrer*Innen bis<br />
zu 14 Stunden auf einen Fahrgast warten mussten. IsarFunk als<br />
Betreiber des <strong>Taxi</strong>verkehrs hatte zu diesem Zeitpunkt auf die<br />
Durchfahrtsgebühren verzichtet, die sonst beim Passieren der<br />
Schranke aus dem Wartebereich in die Modulspur üblicherweise<br />
erhoben werden.<br />
LANGFRISTIGE FOLGEN FÜR DEN FLUGHAFEN<br />
Seit Anfang Juli ist auch der Schalter am <strong>Taxi</strong>-Service-Point (TSP)<br />
im Terminal 2 wieder besetzt. Er war am Karfreitag aufgrund des<br />
allgemeinen Lockdowns geschlossen worden. Für die rund 20<br />
IsarFunk-Mitarbeiter am Flughafen inklusive externem Security-<br />
Personal bedeutete dies Kurzarbeit, Kündigungen konnten dadurch<br />
aber vermieden werden. Aktuell ist der TSP pro Tag einschichtig<br />
mit einer Person besetzt. Es ist also eine allmähliche Annäherung<br />
an den Normalbetrieb, wobei es ungewiss sein wird, ob und wann<br />
am MUC wieder der Zustand vor der Corona-Pandemie erreicht<br />
wird. Jost Lammers, der Geschäftsführer der Flughafen <strong>München</strong><br />
GmbH, spricht von einer mehrjährigen Phase der Konsolidierung.<br />
„Mit Blick auf die mittel- und langfristige Entwicklung bin ich<br />
aber weiterhin zuversichtlich, dass unser Airport seine Rolle als<br />
bedeutendes europäisches Luftverkehrsdrehkreuz wieder einnehmen<br />
wird.“ <br />
jh<br />
FOTO: Flughafen <strong>München</strong><br />
20 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
WETTBEWERB<br />
DIE BAHN ZIEHT DIE NOTBREMSE<br />
Coronabedingt muss in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten auch die Deutsche<br />
Bahn den Rotstift ansetzen. Dem fiel nun auch CleverShuttle zum Opfer.<br />
FOTOS: CleverShuttle, Adobe Stock / bilderstoeckchen<br />
Ende Juni wurden die vier Wochen zuvor gestreuten Gerüchte<br />
zur Gewissheit: CleverShuttle (CS) hat seinen Dienst in<br />
vielen deutschen Städten eingestellt, unter anderem in<br />
Berlin, Köln – und auch <strong>München</strong>. Einzig in Leipzig, Düsseldorf<br />
und Kiel sieht man die grün-weißen Elektrofahrzeuge noch.<br />
Der Grund für den Ausstieg ist die Notbremse, welche die Deutsche<br />
Bahn ziehen musste. Sie ist mit knapp 80 Prozent an CleverShuttle<br />
beteiligt und hatte festgestellt, dass der Dienst rund<br />
100 Millionen Kosten verursacht hat und keinerlei Gewinnaussichten<br />
offenbarte.<br />
Der Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar, Sprecher<br />
für städtische Mobilität und Radverkehr für die Partei<br />
Bündnis 90/Die Grünen und durchaus ein <strong>Taxi</strong>freund,<br />
hatte den Rückzug in einem öffentlichen Statement bedauert.<br />
Er trauerte unter anderem den städtischen Klimaschutzzielen<br />
hinterher, denn CS war konsequent mit<br />
elektrisch betriebenen Fahrzeugen unterwegs<br />
(siehe Seite 22).<br />
Er wies bei seiner Kritik aber auch auf<br />
eine weitere Schieflage hin: Der Vorgang<br />
mache sichtbar, „dass der Dienstleistungssektor<br />
im Bereich Mobilität zu abhängig ist von bestehenden Verkehrsunternehmen<br />
mit völlig anderen Kernbereichen. Ihnen wird<br />
nun, wie im Fall CleverShuttle, schnell der Geldhahn zugedreht.“<br />
Gelbhaar empfiehlt, CleverShuttle als eigenständiges Unternehmen<br />
auszugliedern oder den Verkauf der Unternehmensanteile<br />
zu überprüfen, da man sonst das ökonomische wie ökologische<br />
Potenzial nicht ausschöpfe, sondern verspiele.<br />
Dabei übersieht der Politiker allerdings, dass Sharing-Anbieter<br />
in der jetzigen Konstellation kein ökonomisches Potenzial haben.<br />
Keine Gewinne, dafür aber 100 Millionen Kosten sprechen bei<br />
CleverShuttle eine deutliche Sprache. Bei anderen Pooling-<br />
Anbietern dürften die Zahlen nicht anders gelagert sein.<br />
Eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist auch bei besserer<br />
Auslastung nicht realistisch, solange man Ride-Pooling als<br />
Einfallstor und Ersatzgeschäftsfeld für Fahrzeughersteller<br />
und Mobilitätskonzerne definiert, anstatt die Durchführung<br />
solcher Verkehre dem ÖPNV und dem <strong>Taxi</strong> zu<br />
ermöglichen, die in diesem Bereich bereits über<br />
das nötige Personal, den notwendigen Fuhrpark<br />
und die erforderliche Erfahrung<br />
verfügen. jh<br />
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Mit dem Aus von CleverShuttle in <strong>München</strong> hat<br />
sich ein Personenbeförderer verabschiedet, der bei<br />
seinem Fuhrpark konsequent auf Wasserstoff- und<br />
Stromantrieb gesetzt hat. Diese Lücke kann nun<br />
das <strong>Taxi</strong> füllen.<br />
Der Rückzug von CleverShuttle<br />
in <strong>München</strong> (siehe Seite 21)<br />
ist aus betriebswirtschaftlicher<br />
Sicht konsequent und überfällig,<br />
aus ökologischer Sicht aber ein Verlust<br />
– schließlich hat der Sammeltaxi-<br />
Beförderer (der doch mehrheitlich Einzelbeförderungen<br />
durchführte) mit<br />
seiner Flotte bewiesen, dass hohe Laufleistungen<br />
sehr wohl mit Wasserstoffbzw.<br />
Stromtanken in Einklang zu<br />
bringen sind. Nicht zuletzt deshalb<br />
werden die (nun mehrheitlich grünen)<br />
Stadtpolitiker*Innen weiterhin auf<br />
alternative Antriebsarten setzen. Wer<br />
also in seinem Mobilitätskonzept den<br />
Faktor „Elektro“ aufweisen kann, wird<br />
zweifelsohne einen Vorteil haben.<br />
Das ist nicht nur die Chance, sondern<br />
sogar die Verpflichtung des<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbes, sich hier offen zu zeigen.<br />
Denn wenn das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
keine E-<strong>Taxi</strong>flotte anbietet, dann füllen<br />
die Lücke ganz schnell doch wieder andere.<br />
Die Zeichen, dass die Stadt gerne deutlich<br />
mehr E-<strong>Taxi</strong>s hätte als bislang, sind<br />
mehr als deutlich, denn erst vor Kurzem<br />
wurde die Münchner E-<strong>Taxi</strong>-Förderung verlängert.<br />
Anstatt bis zum 31. August <strong>2020</strong>,<br />
wie ursprünglich vorgesehen, können nun<br />
die Förder-Anträge bis zum 31. Dezember<br />
2021 eingereicht werden. Ziel der Beihilfe<br />
ist es, dem Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe den<br />
Umstieg auf das E-<strong>Taxi</strong> schmackhaft zu<br />
machen. Wie das Münchner Referat für<br />
Gesundheit und Umwelt mitteilte, soll die<br />
E-<strong>Taxi</strong>-Subvention aber auch ein Baustein<br />
sein, um dem städtischen Klimaschutzziel,<br />
bis zum Jahre 2035 klimaneutral zu werden,<br />
einen Schritt näherzukommen. Wie<br />
bislang unterstützt die Münchner E-<strong>Taxi</strong>-<br />
Förderung jeden gefahrenen Besetztkilometer<br />
mit 20 Cent. Maximal können so bis<br />
zu 40 Prozent des Netto-Fahrzeugpreises<br />
auf diesem Weg refinanziert werden.<br />
Neu angepasst wurde auch die vorgeschriebene<br />
Haltezeit der E-<strong>Taxi</strong>s. Aus bislang<br />
36 Monaten Nutzungsdauer wurden<br />
jetzt 48 Monate. Hinter dieser Entscheidung<br />
Der Nissan e-NV200 kann auch mit<br />
einem Heckausschnitt für den Rollitransport<br />
ausgestattet werden.<br />
steckt die Idee, den E-<strong>Taxi</strong>s, die übrigens<br />
auch über einen Brennstoffzellenantrieb verfügen<br />
dürfen, über einen längeren Zeitraum<br />
die Abschöpfung der Besetztkilometerpauschale<br />
zu ermöglichen. Für die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
bedeutet das im Gegenzug, dass<br />
sie ihr Fahrzeug, auch wenn die maximale<br />
Fördersumme erreicht wurde, trotzdem<br />
vier Jahre halten müssen. Diese Änderungen<br />
sind ab dem 1. September <strong>2020</strong> gültig.<br />
Ebenfalls neu ist, dass auch bestehende<br />
Förderverträge auf Wunsch über den Zeitraum<br />
von 48 Monaten die E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />
in Anspruch nehmen dürfen.<br />
AKTUELL ERST 27 E-TAXIS<br />
Der mit zwei Millionen Euro dotierte Fördertopf<br />
aus Mitteln des Integrierten Handlungsprogramms<br />
zur Förderung der<br />
Elektro mobilität in <strong>München</strong> (IHFEM) birgt<br />
derzeit noch große Ressourcen. Seit dem Start<br />
des E-<strong>Taxi</strong>-Projekts im September 2017 sind<br />
lediglich 27 begünstigte E-<strong>Taxi</strong>s auf <strong>München</strong>s<br />
Straßen unterwegs. Gemeinsam haben sie<br />
rund 1,2 Millionen Besetztkilometer zurückgelegt,<br />
was einer bislang ausgezahlten Fördersumme<br />
von rund 240.000 Euro entspricht. Es<br />
bleibt also noch viel Luft nach oben.<br />
Ganz bemerkenswert mit Blick auf <strong>München</strong><br />
ist jetzt sogar eine Kumulierung verschiedener<br />
Förderungen nicht mehr per se<br />
ausgeschlossen. Die noch recht frische<br />
städtische Inklusionstaxiförderung weist<br />
beispielsweise ausdrücklich darauf hin,<br />
dass sie mit der E-<strong>Taxi</strong>-Förderung kombinierbar<br />
ist. Weiterhin steht auch die E-<strong>Taxi</strong>-<br />
Priorisierung am Flughafen noch im Raum<br />
und wird sicher in nächster Zeit kommen.<br />
Natürlich funktioniert eine E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />
nur dann, wenn es geeignete Fahrzeuge<br />
gibt. Bei den Automobilherstellern hat<br />
sich, wenn auch nur zögerlich, mittlerweile<br />
etwas getan. Immer mehr taxitaugliche<br />
E-Fahrzeuge kommen auf den Markt. Sogar<br />
Volkswagen und Mercedes bieten entsprechende<br />
Modelle an. Gleichzeitig werden<br />
andere E-<strong>Taxi</strong>s deutlich rabattiert. Erst<br />
kürzlich hat Nissan den Leaf im Preis<br />
gesenkt und bei dem Großraumtaxi<br />
e-NV200 wird jetzt auch das <strong>Taxi</strong>paket subventioniert.<br />
Grundsätzlich haben die<br />
E-Fahrzeuge tendenziell bei der Reichweite<br />
FOTOS: Jaguar Land Rover, Intax<br />
22 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
E-MOBILITÄT<br />
zugelegt oder wie der Jaguar I-PACE auch<br />
bei der Ladegeschwindigkeit mit Wechselstrom.<br />
Anstatt wie bislang mit 7,6 kW kann<br />
der Brite jetzt dreiphasig mit bis zu 11 kW<br />
Wechselstrom geladen werden.<br />
Zusammengefasst kann man sagen,<br />
dass die Vorzeichen, auf ein E-<strong>Taxi</strong> umzusteigen,<br />
in <strong>München</strong> noch nie besser standen.<br />
Das unterstreichen zudem die relativ<br />
geringen Wartungskosten bei einem<br />
E-Auto. Weniger Verschleiß bei den Bremsen<br />
dank der Bremsenergie-Rückgewinnung<br />
oder die Abwesenheit von Motoröl<br />
sprechen deutlich für die Stromer.<br />
Natürlich darf man aber die Punkte<br />
nicht verschweigen, die den Umstieg auf<br />
die E-Mobilität deutlich erschweren. Gerade<br />
wenn es ums Geld geht, dann muss das<br />
<strong>Taxi</strong>gewerbe genauer hinschauen. Der teuren<br />
Anschaffung elektromobiler <strong>Taxi</strong>s mit<br />
meist weniger Rabatten stehen jene Kampfpreise<br />
gegenüber, zu denen spezielle <strong>Taxi</strong>modelle<br />
mit Verbrenner angeboten werden.<br />
Bestes Beispiel hierfür ist die Mercedes<br />
V-Klasse und ihr elektrisches Pendant, der<br />
kürzlich vorgestellte EQV.<br />
Seit rund zwei<br />
Jahren sind zehn<br />
Jaguar-I-Pace-<br />
E-<strong>Taxi</strong>s in <strong>München</strong><br />
im Einsatz.<br />
Abgesehen davon, dass es für die V-Klasse<br />
ein <strong>Taxi</strong>paket gibt, werden alternativ auf den<br />
Kauf einer V-Klasse pauschal 15 Prozent<br />
Rabatt gewährt. Beim EQV muss man sich<br />
mit lediglich drei Prozent zufriedengeben<br />
(Stand <strong>3.</strong>6.<strong>2020</strong>). Andere Hersteller, wie beispielsweise<br />
Kia, verfügen in ihrem Portfolio<br />
sogar über mehrere erhältliche E-<strong>Taxi</strong>-Modelle.<br />
Von der aktuellen Werbeaktion, die einen<br />
Rabatt von 16 Prozent verspricht, profitieren<br />
aber nur Kias mit Verbrennungsmotor.<br />
TEURER STROM<br />
Bei den Betriebskosten wird es derzeit für<br />
das Elektroauto auch relativ eng. Diesel ist<br />
aktuell so günstig wie schon lange nicht<br />
mehr, während die Strompreisgestaltung<br />
immer undurchschaubarer wird. An den<br />
städtischen Normalladesäule lässt sich der<br />
gleiche Stromanbieter den Strom teurer<br />
bezahlen als in den eigenen vier Wänden.<br />
Ist man auf einen Schnelllader angewiesen,<br />
wird man noch mehr bestraft.<br />
Ob das wirklich zielführend ist, sei<br />
dahingestellt. Um eine bessere Planbarkeit<br />
und damit auch Akzeptanz für das Projekt<br />
E-<strong>Taxi</strong> zu erreichen, sollten sich die Stromanbieter<br />
über eine Flatrate oder zumindest<br />
eine Strompreisbindung Gedanken machen.<br />
Ansonsten müssen bei der Kalkulation<br />
noch viele Fragezeichen einbezogen werden.<br />
Da hilft es auch nicht, wenn der Naturschutzbund<br />
(NABU) herausgefunden haben<br />
will, dass im Vergleich zum Verbrenner das<br />
größte Einsparungspotenzial darin liegt,<br />
wenn man sein E-<strong>Taxi</strong> (langsam) daheim<br />
lädt. In der Praxis ist das sicherlich nur für<br />
Einzelfahrer mit Wohneigentum sinnvoll.<br />
Für den Unternehmer, der seine Fahrzeuge<br />
mehrschichtig einsetzt, ist dieser gut<br />
gemeinte Vorschlag sicher nicht umsetzbar.<br />
Trotzdem wird man letztlich nicht am<br />
elektrischen Antrieb vorbeikommen. Das<br />
macht auch eine Webinar-Reihe deutlich, die<br />
im Juli vom Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />
e. V. abgehalten wurde. Jeden Montag<br />
wurden andere Aspekte thematisiert, von<br />
den verschiedenen als E-<strong>Taxi</strong> erhältlichen<br />
Fahrzeugtypen über die richtige Ladeinfrastruktur<br />
bis hin zu einer Übersicht, welche<br />
Förderungen für das E-<strong>Taxi</strong> relevant sein<br />
könnten. Schon bei der Auftaktveranstaltung<br />
wurde deutlich, wie wichtig die E-Mobilität<br />
für das <strong>Taxi</strong>gewerbe sein wird.<br />
Im letzten der vier Webinare war übrigens<br />
der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer Gregor<br />
Beiner einer der Referenten. Sein<br />
Beitrag war der Erfahrungsbericht mit der<br />
eigenen E-<strong>Taxi</strong>flotte, der nach wie vor sehr<br />
positiv ausfällt. E-<strong>Taxi</strong>s in <strong>München</strong> haben<br />
also durchaus Perspektive. Wenn die Stadt<br />
elektrische Personenbeförderung will,<br />
genügt Hellelfenbein. Dazu braucht man<br />
kein CleverShuttle. Wobei man nun durchaus<br />
deren gebrauchte Flotte übernehmen<br />
könnte … <br />
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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
23
VERKEHRSPOLITIK<br />
POP-UP-RADWEGE –<br />
POP-DOWN<br />
DASEINSVORSORGE<br />
Die neuen Bikelanes in <strong>München</strong> machen den<br />
<strong>Taxi</strong>fahrern das Leben schwer. Radfahrer sind die<br />
Gewinner – Senioren könnten die Verlierer sein.<br />
Fast über Nacht waren sie da: Pop-up-Bikelanes – zu Deutsch<br />
Fahrradspuren auf Zeit. Mehr Platz für die Fußgänger auf<br />
dem Bürgersteig, mehr Platz für die Radfahrer auf der Sonderspur<br />
– eine Win-win-Situation. Eine dritte Partei kommt in den<br />
Planungen zu kurz: die Auto- und mit ihnen in Sippenhaft die<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer. Denn jeder Pop-up-Radweg wird mit dem Wegfall einer<br />
Fahrspur erkauft. Und nicht nur das: Mit den Radwegen ändert<br />
sich auch die Verkehrssituation für Anwohner, Geschäfte, Lieferanten<br />
und <strong>Taxi</strong>fahrer.<br />
Viele Radfahrer träumen von einer autofreien Innenstadt. In<br />
Städten wie Brüssel oder Utrecht ist man da schon einen Schritt<br />
weiter, doch selbst dort wurde das Auto nicht einfach ausgesperrt.<br />
Es wurden alternative Konzepte entwickelt, die gerade die Mobilität<br />
der betroffenen Bürger sicherstellen sollen, wie zum Beispiel<br />
Mini-<strong>Taxi</strong>s, die insbesondere Senioren befördern. In Utrecht geben<br />
von der Stadt finanzierte Fahrradlehrer Unterricht oder helfen neu<br />
Zugezogenen, sich auf dem Rad in der Großstadt zurechtzufinden.<br />
Außerdem gibt es Straßen, in denen das Auto zwar untergeordnet<br />
ist, aber kein Tabu. Solche Ideen fehlen bei uns.<br />
Dass solche Konzepte den Einzelhandel beleben können, belegt<br />
die Wiener Mariahilfer Straße. Da wurde ein „Shared-Space“-Konzept<br />
zur Probe eingeführt. Dabei teilen sich Autos mit Schrittgeschwindigkeit<br />
den Verkehrsraum mit Bussen, Fahrrädern und<br />
Fußgängern. Als die Probezeit um war, sprachen sich bei einer<br />
Befragung 71 Prozent für eine Beibehaltung aus – heute gelten<br />
die 1,8 Kilometer im Zentrum Wiens als beispielhaft für eine<br />
moderne Großstadtmobilität.<br />
Die Hälfte der<br />
Rosenheimer<br />
Straße gehört<br />
vorübergehend den<br />
Radfahrern. Zum<br />
Fototermin war die<br />
Spur allerdings leer.<br />
VERKEHRSVERSTOSS VORPROGRAMMIERT<br />
Und <strong>München</strong>? Das Modellprojekt in der Fraunhoferstraße ruft<br />
ein geteiltes Echo hervor. Radfahrer profitieren, Geschäfte klagen<br />
über Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent, Handwerksbetriebe<br />
ziehen weg, Abholung oder Lieferung von Waren ist nur jenseits<br />
der Legalität möglich.<br />
Ein großes und manchmal auch teures Problem für <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
und deren Fahrgäste, die beispielsweise aus Arztpraxen abgeholt<br />
werden möchten: Das Halten oder gar Parken ist weder auf noch<br />
neben dem Radweg erlaubt. Was bisher fast als „Kavaliersdelikt“<br />
galt, kostet nach der geplanten Verschärfung des Bußgeldkataloges<br />
70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommen Behinderung<br />
oder Verkehrsgefährdung dazu, kann es noch teurer werden.<br />
Als mit Ausbruch der Corona-Pandemie der Straßenverkehr<br />
plötzlich drastisch zurückging, witterte das „Bündnis Radentscheid<br />
<strong>München</strong>“, dem wir auch die Regelung in der Fraunhoferstraße<br />
verdanken, Morgenluft und startete eine an den Münchner<br />
Oberbürgermeister Dieter Reiter gerichtete E-Mail-Petition. Darin<br />
heißt es: „Derzeit steigen immer mehr Menschen coronabedingt<br />
auf das Fahrrad um, da sie die U-Bahn, Bus und Tram meiden wollen.<br />
Dadurch wird es auf unseren Radwegen ganz schön eng. Ich<br />
habe Angst, dass ich und meine Kinder/Familie dadurch gefährdet<br />
werden oder wir andere gefährden. Zudem mache ich mir<br />
Sorgen, ob wir den Mindestabstand zu anderen Menschen einhalten<br />
können. Die Situation ist für mich sehr belastend, denn<br />
auch wenn ich Wege vermeide, muss ich doch zum Einkauf, auf<br />
den Weg zur Arbeit oder auch zum Sport nach draußen und nutze<br />
dafür das Fahrrad.“<br />
Und weiter: „Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, kurzfristig<br />
auf den Straßen in <strong>München</strong> mehr Raum für uns Menschen<br />
zu schaffen und einen sicheren Radverkehr zu ermöglichen. In<br />
anderen Städten, etwa in Berlin, Paris, Brüssel oder Bogota, werden<br />
dafür Pop-up-Bikelanes eingerichtet.“ Auf dem Wunschzettel<br />
des Bündnisses aus ADFC, den Grünen, der Linken, dem Bund<br />
Naturschutz, der ÖDP und anderen standen Sonnenstraße, Widenmayerstraße,<br />
Ludwig- und Leopoldstraße.<br />
Das führte letztlich zu der Stadtratsentscheidung, vorerst fünf<br />
Münchner Straßen und befristet bis Ende Oktober <strong>2020</strong> mit Pop-<br />
FOTO: IsarFunk<br />
24<br />
<strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI
VERKEHRSPOLITIK<br />
up-Radwegen zu versehen. Betroffen sind Elisenstraße, Theresienstraße,<br />
Gabelsbergerstraße, Zweibrückenstraße und Rosenheimer<br />
Straße in zwei Abschnitten.<br />
Auch wenn der Autoverkehr inzwischen wieder stark zugelegt<br />
hat, dürfte das bis auf Ausnahmen kaum zu zusätzlichen Einschränkungen<br />
führen – war man Staus auf diesen Streckenabschnitten<br />
doch vorher bereits gewöhnt. Die Rosenheimer Straße<br />
war eh schon ein halber Radweg, in der Elisen- und Gabelsbergerstraße<br />
gab es sowieso regelmäßig Fahrbahnverengungen durch<br />
Baustellen und in der Zweibrücken- und Theresienstraße standen<br />
durch Ladetätigkeit blockierte Fahrspuren auf der Tagesordnung.<br />
DASEINSVORSORGE WIRD ERSCHWERT<br />
Doch was bedeuten die Pop-up-Radwege für <strong>Taxi</strong>fahrer? Ein Halten<br />
in zweiter Reihe zur Aufnahme oder zum Absetzen von Fahrgästen<br />
ist in den Straßen mit Fahrradspuren so gut wie unmöglich. § 12,<br />
Abs. 4, Satz 3, StVO findet hier keine Anwendung, da ein Halten<br />
nur dann möglich ist, wenn die Verkehrslage es zulässt und niemand<br />
behindert wird. Das geht nun weder auf dem Radweg noch<br />
auf der verbliebenen Fahrspur, denn eine zweite Reihe gibt es da<br />
nicht. Ingo Trömer vom zuständigen Planungsreferat sieht das<br />
auf Nachfrage so: „Erforderliche Hol- und Bringvorgänge, auch<br />
bei Arztbesuchen, können durch kurzzeitiges Halten in den vorhandenen<br />
Parkbuchten und Lieferzonen, ggf. unter Zuhilfenahme<br />
von Hilfsmitteln wie beispielsweise Rollstühlen, getätigt werden.<br />
Sofern es die Verkehrslage zulässt, dürfen <strong>Taxi</strong>s auch zum Ein- und<br />
Aussteigen kurz am rechten Fahrbahnrand (aber nicht auf dem<br />
Radfahrstreifen) anhalten. Bei allen Pop-up-Radfahrstreifen sind<br />
die rechts daneben existierenden Parkplätze erhalten geblieben.“<br />
In der Realität bedeutet das, dass ein <strong>Taxi</strong>fahrer auf einen freien<br />
Parkplatz warten müsste. Vielleicht gelingt es, in einer Einfahrt<br />
zu halten – natürlich, ohne Bürgersteig und/oder Radweg zu blockieren<br />
–, allerdings nur kurz. Parkt man nämlich eine Einfahrt<br />
zu, dann kann das eine Nötigung bedeuten – und beim Zugeparkten<br />
zu einem Vermögensschaden führen. Entsprechende Fälle mit<br />
<strong>Taxi</strong>s sind belegt.<br />
Eine Abholung in der Praxis oder an der Wohnungstüre ist in<br />
diesen Straßen kaum mehr möglich. Gerade ältere Menschen müssen<br />
so auf diesen Teil ihrer Daseinsvorsorge, nämlich Mobilität,<br />
verzichten, weil sich offenbar keiner der Verantwortlichen Gedanken<br />
darüber gemacht hat, wie die gesellschaftlich so wichtige<br />
Dienstleistung „<strong>Taxi</strong>“ weiterhin erbracht werden soll. Richtig ist,<br />
dass Verkehrsflächen in den Innenstädten zukünftig anders verteilt<br />
werden müssen. Ein bloßes Umwidmen von Fahrspuren zu<br />
Radspuren ist keine Lösung. Das <strong>Taxi</strong> bleibt dabei nämlich auf der<br />
Strecke und damit ausgerechnet auch die Bürgerinnen und Bürger,<br />
die besonders darauf angewiesen sind – und wahrscheinlich nicht<br />
aufs Fahrrad oder Elektroroller umsteigen werden. Weil sie es<br />
nicht können. <br />
tb<br />
UNTER<br />
STÜTZER<br />
DES TAXI<br />
GEWERBES<br />
TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />
25
IN EIGENER SACHE<br />
TAXI TIMES MÜNCHEN<br />
WIRD DIGITAL<br />
Zum Abschluss dieser Ausgabe eine Meldung in eigener Sache.<br />
Ab September bekommt <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eine eigene Website<br />
speziell für Themen aus der bayerischen Landeshauptstadt.<br />
FOTO: Screenshots <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />
Mit dem künftigen eigenen Be -<br />
reich, konzipiert als Unterseite<br />
(erreichbar ab September unter<br />
www.taxi-times.com/muenchen), erweitert<br />
der Verlag sein Informationsangebot<br />
an <strong>Taxi</strong>-Themen speziell für <strong>München</strong>. Bisher<br />
waren diese Meldungen auf der Haupt-<br />
Website zwischen den deutschlandweiten<br />
und internationalen Themen zu finden.<br />
Mit der eigenen Web-Präsenz erscheinen<br />
die regionalen News nun auf einen Blick.<br />
Somit ist es für Münchner Werbekunden<br />
aus der <strong>Taxi</strong>-Industrie und alle anderen<br />
Interessierten ab September auch möglich,<br />
mit regionalen Werbebannern speziell<br />
und ohne Streuverlust die Zielgruppe der<br />
Die Website von <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong>.com wird nach<br />
den Sommerferien ein neues Layout bekommen<br />
und viel benutzerfreundlicher werden:<br />
Hier ein erster Entwurf …<br />
Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer*Innen und<br />
<strong>Taxi</strong>fahrer*Innen anzusprechen.<br />
Unverändert wird ergänzend dazu<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> quartalsweise als<br />
Printausgabe erscheinen.<br />
Zeitgleich mit dem Start der Münchner<br />
Website wird <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> einen Großteil<br />
seiner digitalen Inhalte als Premium-Produkt<br />
anbieten. Abonnenten erhalten zu<br />
diesem Bereich einen passwortgeschützten<br />
Zugang. Informationen zum digitalen<br />
Premium-Abonnement sowie zu den<br />
(regionalen) Werbemöglichkeiten erteilt die<br />
Redaktion unter 030 / 55 57 92 67-0 oder<br />
nach Kontaktaufnahme unter tt-muenchen@taxi-times.com.<br />
<br />
red<br />
Speziell für <strong>München</strong> wird es eine eigene<br />
Unterseite geben. Auf ihr werden münchenspezifische<br />
<strong>Taxi</strong>themen abrufbar sein.<br />
Regionale Partner des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />
können hier ohne Streuverlust werben.<br />
IMPRESSUM<br />
Verlag<br />
taxi-times Verlags GmbH<br />
Persiusstr. 7<br />
10245 Berlin, Deutschland<br />
Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0<br />
E-Mail: info@taxi-times.com<br />
Internet: www.taxi-times.com<br />
Geschäftsführer und V. i. S. d. P.<br />
Jürgen Hartmann (jh)<br />
Bankverbindung<br />
Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />
IBAN: DE89701500001003173828<br />
BIC: SSKMDEMM<br />
UST-ID: DE293535109<br />
Handelsregister: Amtsgericht <strong>München</strong><br />
HRB 209524<br />
Redaktion (tt)<br />
Jürgen Hartmann (jh), Simon Günnewig (sg)<br />
E-Mail: tt-muenchen@taxi-times.taxi<br />
Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />
Tom Buntrock (tb)<br />
Grafik & Layout<br />
Katja Stellert (Artdirektion),<br />
Ivan Cottrell<br />
Raufeld Medien GmbH<br />
Paul-Lincke-Ufer 42-43<br />
10999 Berlin<br />
Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65-936<br />
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anzeigen@taxi-times.com<br />
Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0<br />
Druck<br />
Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25,<br />
D-34253 Lohfelden<br />
Erscheinungsweise 4 x pro Jahr<br />
Heftpreis 3,50 €, Jahres-Abo 26 €<br />
(inkl. MwSt. und Versand)<br />
ISSN-Nr.: 2367-3850<br />
Weitere <strong>Taxi</strong>magazine aus dem Verlag:<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH<br />
<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />
Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co KG<br />
und der <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> e. V. (TVM)<br />
bekommen in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eigens<br />
gekennzeichnete Mitteilungsseiten,<br />
für deren Inhalte die beiden Genannten<br />
im Sinne des Presserechtes selbst<br />
verantwortlich sind.<br />
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