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Taxi Times München - 3. Quartal 2020

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<strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> 3,50 €<br />

www.taxi-times.taxi<br />

MÜNCHEN<br />

11<br />

8<br />

4<br />

11 ECKPUNKTE FÜR<br />

EINE PBEFG-NOVELLE<br />

TAXI IM<br />

ABSEITS<br />

10<br />

TVM INFORMIERT<br />

Ab sofort leichtere<br />

Ortskundeprüfung<br />

ISARFUNK INFORMIERT<br />

Re-Start am Flughafen mit<br />

digitalen Chancen<br />

VERKEHRSPLANUNG<br />

<strong>München</strong>s Pop-up-<br />

Radspuren


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1<br />

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Tel. 089 / 48001-166<br />

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Tel. 089 / 48001-578


TITELILLUSTRATIONEN: Adobe Stock / Gstudio / Jiripravda<br />

DER FUSSBALLVERGLEICH<br />

UND DIE FEHLENDEN WORTE<br />

Diejenigen, die mit Fußball nichts am Hut haben, mögen uns verzeihen,<br />

dass wir die aktuellen Pläne zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes<br />

(PBefG) mit Deutschlands beliebtester<br />

Sportart in Zusammenhang bringen. Das dort übliche Vokabular<br />

lässt sich allerdings so treffend auf die Ergebnisse der Findungskommission<br />

anwenden, dass wir das in dieser Ausgabe konsequent<br />

durchziehen.<br />

Schließlich ist es in der Tat ein böses Foul, wenn man nun<br />

handstreichartig plant, die Tarifpflicht für den Bestellmarkt aufzuheben<br />

(Seite 8). Von hinten in die Beine, im Fußball wird da die<br />

Rote Karte gezeigt …<br />

Ebenso wenig einleuchtend ist es, wenn man neue Spieler<br />

namens „Pooling“ einwechselt und gleichzeitig das <strong>Taxi</strong> nicht mehr<br />

mitspielen lässt (S. 10). Das <strong>Taxi</strong> hat seine Schuldigkeit getan, das<br />

<strong>Taxi</strong> kann gehen …<br />

Und dann ist da noch der Mietwagen, der hinsichtlich klarer<br />

Abgrenzung zum <strong>Taxi</strong> eigentlich den Defensiv-Part im Spiel einnehmen<br />

sollte, der aber im Trikot von Uber und Free Now das<br />

Spiel schon lange ganz anders interpretiert. Als Belohnung für<br />

dieses Verhalten wollte „Trainer“ Scheuer dem Mietwagen dafür<br />

alle Freiheiten einräumen. Mit seinen Plänen zur Abschaffung der<br />

Rückkehrpflicht und der Einzelplatzvermietung schoss er allerdings<br />

ein Eigentor und musste deshalb zurückrudern.<br />

Doch wer glaubte, dass der Mietwagen damit wieder auf seine<br />

angestammte Position zurückkehrt, sah sich getäuscht. Auf<br />

Seite 12 beschreiben wir, warum die Rückkehrpflicht für Mietwagen<br />

anstatt abgeschafft nun einfach ausgehöhlt werden soll.<br />

Wenn all das tatsächlich so eintreten sollte wie in den nun vorgelegten<br />

elf Eckpunkten geplant, steht das <strong>Taxi</strong> dauerhaft im<br />

Abseits – inszeniert von einer Viererkette (Findungskommission)<br />

aus CSU, CDU, SPD und neuerdings auch Grünen, die sich während<br />

des Angriffs noch hinter das <strong>Taxi</strong> stellten, um dann beim<br />

finalen Pass den unangekündigten Schritt nach vorne zu machen<br />

und das <strong>Taxi</strong> so ins Abseits zu stellen.<br />

Fußballkundige wissen, was damit gemeint ist, für alle anderen<br />

kann man es auch so ausdrücken: Diese elf Eckpunkte sind ein<br />

Schock für das <strong>Taxi</strong>gewerbe und sie sind ein absoluter Vertrauensbruch<br />

gegenüber der Politik, die gesellschaftspolitisch verantwortungsvoll<br />

agieren sollte.<br />

Denn genau darum geht es letztendlich: um eine Gesellschaft,<br />

für deren Bürger weiterhin eine mobile Daseinsvorsorge garantiert<br />

wird. Und das funktioniert nur mit dem <strong>Taxi</strong> und mit keiner anderen<br />

Verkehrsart. Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie<br />

haben das eindrucksvoll untermauert, als <strong>Taxi</strong>s die trotz Lockdown<br />

immer noch notwendige Mobilität sicherstellten. Dafür im Gegenzug<br />

nun solche Eckpunkte zu präsentieren, ist eine Art des Dankes<br />

seitens der Politik, für die wir nicht einmal mehr aus dem Bereich<br />

des Fußballs die passenden Worte finden …<br />

– die Redaktion –<br />

INHALT<br />

GEMEINSAM STARK<br />

4 Wo IsarFunk und eG zusammenarbeiten<br />

NEUES PERSONENBEFÖRDERUNGSGESETZ<br />

8 Das böse Foul bei der Tarifpflicht<br />

10 Der neue Spieler heißt „Pooling“<br />

12 Die ausgehöhlte Rückkehrpflicht<br />

TAXIVERBAND MÜNCHEN (TVM)<br />

14 Inklusionsförderung: Hilfe beim Antrag<br />

15 <strong>München</strong>s neue Ortskundeprüfung<br />

ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

16 KVR prüft die <strong>Taxi</strong>-Qualität<br />

17 MyWirt: Eine erfolgreiche Corona-Aktion<br />

18 Trennschutz: Service und Antragshürden<br />

FLUGHAFEN<br />

20 Re-Start mit digitaler Komponente<br />

WETTBEWERB<br />

21 Das Aus für CleverShuttle<br />

E-MOBILITÄT<br />

22 Das E-<strong>Taxi</strong> als Lückenfüller<br />

VERKEHRSPOLITIK<br />

24 Die Pop-up-Radspuren aus <strong>Taxi</strong>sicht<br />

IN EIGENER SACHE<br />

26 <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> wird digital<br />

26 Impressum<br />

WIR LASSEN UNS NICHT UNTERKRIEGEN<br />

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen die <strong>Taxi</strong>branche<br />

sehr hart, die Umsatzeinbußen sind massiv. Die Absage des Oktoberfestes<br />

wird die wirtschaftliche Situation noch mal verschlimmern.<br />

Trotzdem werden die <strong>Taxi</strong>unternehmer*Innen und deren Fahrer*-<br />

Innen weitermachen. So wie auch wir bei <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Diese Print-<br />

Ausgabe der <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> erscheint trotz deutlich gesunkener<br />

Werbeeinnahmen. Um das sichtbar zu machen, haben wir<br />

exemplarisch einige Werbeflächen grau gelassen, die zu „normalen“<br />

Zeiten von Werbekunden gebucht worden wären. Jede graue<br />

Lücke in dieser Ausgabe steht somit auch symbolisch für die<br />

Umsatzeinbußen der <strong>Taxi</strong>fahrer*Innen. Wir werden alle den Gürtel<br />

enger schnallen müssen, aber wir lassen uns nicht unterkriegen.<br />

TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

3


GEMEINSAM STARK<br />

WO ISARFUNK UND DIE<br />

TAXI MÜNCHEN EG<br />

GEMEINSAM AGIEREN<br />

In der Kundenakquise sind wir durchaus Wettbewerber. Doch wenn es um gesetzliche<br />

Rahmenbedingungen, Tariffragen und Integration des <strong>Taxi</strong>s in neue Verkehrskonzepte<br />

geht, ziehen beide Zentralen und die Verbände an einem Strang:<br />

Die großen Bedrohungen des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes kommen von außerhalb, sie tragen exemplarisch die Namen Uber, Kontrolldefizit<br />

und seit Neuestem auch „elf Eckpunkte“ (siehe Titelstory dieser Ausgabe). In der täglichen Bearbeitung dieser Themen<br />

stimmen sich daher IsarFunk und die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG schon seit Langem sehr eng miteinander ab. Mit im Boot sind dabei stets<br />

der <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> (TVM) sowie der Landesverband Bayerischer <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenunternehmer.<br />

Ein erstes Beispiel dieser Abstimmung untereinander waren die <strong>Taxi</strong>-Demos, die sich gegen Uber und die Kontrolldefizite der Behörden<br />

richteten, später auch gegen die von Verkehrsminister Scheuer geplante Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen. Beide<br />

Zentralen hatten die vom TVM federführend organisierte erste <strong>Taxi</strong>-Demo ebenso maßgeblich unterstützt wie die darauffolgenden.<br />

Ein zweites Beispiel für ein gemeinsames Auftreten bietet die Kooperation mit jenen externen Mobilitätsanbietern, die nicht gegen,<br />

sondern mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe zusammenarbeiten wollen. Daraus entstand jene Kooperation mit Sixt Ride, sodass deren <strong>Taxi</strong>bestellungen<br />

direkt an IsarFunk bzw. an die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG weitergeleitet werden. Damit gehen keine bestehenden Kunden an<br />

einen weiteren App-Anbieter verloren, sondern werden jene vornehmlich ausländischen Fahrgäste in Münchner <strong>Taxi</strong>s gelockt, die<br />

man als regionale <strong>Taxi</strong>zentrale niemals hätte erreichen können.<br />

Auch mit den Münchner Verkehrsbetrieben sitzt das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe gemeinsam an einem Tisch. Das von der MVG ins Leben<br />

gerufene Projekt „IsarTiger“ soll ausgeweitet werden, wobei dann auch Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmen zum Zug kommen sollen, die<br />

dafür dann die Fahrzeuge und das Personal stellen. Zentralenseitig wird die Schnittstelle zu beiden Systemen geschaffen. Das<br />

Konzept steht, nun muss noch abgewartet werden, wie das in den gesetzlichen Rahmen der zu erwartenden PBefG-Novelle passt.<br />

Ein drittes Beispiel für ein positives Miteinander ist der künftige Münchner <strong>Taxi</strong>tarif. Hier haben sich die <strong>Taxi</strong>verbände und die beiden<br />

Zentralen auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt und diesen mit dem KVR sowie den beteiligten Landratsämtern erörtert.<br />

Ganz im Sinne des Kunden soll der künftige Münchner <strong>Taxi</strong>tarif deutlich vereinfacht und damit transparenter werden. Für den<br />

Fahrgast soll der Preis einer <strong>Taxi</strong>fahrt auf den ersten Blick erkenn- und nachvollziehbar sein. Eventuell werden auch mehr Festpreisoptionen<br />

ermöglicht. Wenn alles seinen geregelten Gang geht, könnte der neue, kundenfreundliche <strong>Taxi</strong>tarif bereits zum 1. März<br />

2021 in Kraft treten. Wichtig ist, dass jetzt – trotz Corona – schnell eine <strong>Taxi</strong>kommission gebildet wird, die dann den neuen<br />

Tarif der Stadtratsvollversammlung zur Abstimmung vorlegen kann.<br />

Apropos Corona: Auch während der schlimmsten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg haben die beiden Zentralen und Verbände gut<br />

zusammengearbeitet. Das in ganz Deutschland viel beachtete Medi-<strong>Taxi</strong> war eine gemeinsame Initiative des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />

Die kostenlosen <strong>Taxi</strong>fahrten von Münchner Ärzten und Pflegepersonal wurden sowohl von IsarFunk- als auch von Fahrern der <strong>Taxi</strong><br />

<strong>München</strong> eG durchgeführt. Beide Zentralen hatten die Fahrten subventioniert.<br />

Fazit: Wenn es darum geht, dass sich <strong>Taxi</strong>kunden bei ihrer Wahl der <strong>Taxi</strong>zentrale für die aus ihrer Sicht bessere Alternative entscheiden,<br />

werden IsarFunk und die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG weiterhin in einem gesunden Wettbewerb agieren. Wenn es aber darum geht,<br />

sowohl für die Kunden als auch für die <strong>Taxi</strong>unternehmer und -fahrer faire und transparente Rahmenbedingungen zu erhalten,<br />

werden beide Münchner <strong>Taxi</strong>zentralen auch in Zukunft gemeinsam agieren.<br />

Herzlichst<br />

FOTOS: IsarFunk, <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG<br />

Christian Hess Thomas Kroker<br />

4 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


GEMEINSAM STARK<br />

TAXIWERBUNG<br />

IM HOTSPOT<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Auf einer gemeinsam für zwölf Monate<br />

angemieteten Litfaßsäule machen Isar-<br />

Funk und die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG seit Juni<br />

<strong>2020</strong> gemeinsam auf die Dienstleistung<br />

<strong>Taxi</strong> aufmerksam. Auf der Säule sind die<br />

Kernbotschaften des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

zu lesen: fair, zuverlässig,<br />

schnell. Geworben wird am stark frequentierten<br />

Münchner Ostbahnhof im<br />

Untergeschoss auf dem Weg zwischen<br />

der S-Bahn und der U5.<br />

Nicht nur für die Münchner Fahrgäste,<br />

sondern auch stellvertretend für das<br />

gesamte deutsche <strong>Taxi</strong>gewerbe demonstrieren<br />

die beiden Münchner Zentralen<br />

mit der gemeinsamen Werbeaktion<br />

Einigkeit und setzen so ein sichtbares<br />

Zeichen gegen die fortschreitende<br />

Marktdurchdringung der Plattform Fahrdienste.<br />

<br />

sg


NOVELLE PBEFG<br />

TAXI IM ABSEITS<br />

Die PBefG-Findungskommission hat elf Eckpunkte<br />

festgelegt – »für eine zukunftsorientierte Novellierung<br />

des Personenbeförderungsgesetzes zur<br />

Ermöglichung digitalbasierter Geschäftsmodelle«.<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> erläutert die aus <strong>Taxi</strong>sicht wichtigsten<br />

und folgenschwersten auf den folgenden Seiten.<br />

6<br />

1<br />

7<br />

5<br />

3<br />

6 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


NOVELLE PBEFG<br />

2<br />

11<br />

4<br />

8<br />

9<br />

10<br />

ILLUSTRATIONEN: Adobe Stock / Gstudio, Jiripravda<br />

TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

7


NOVELLE PBEFG<br />

DAS BÖSE FOUL<br />

BEI DER TARIFPFLICHT<br />

Eine »Kleine Fachkunde« ersetzt die Ortskundeprüfung. Und bei Bestellfahrten<br />

soll es keine Tarifpflicht mehr geben. Die geplanten Neuregelungen speziell für<br />

<strong>Taxi</strong>s sind explosiv.<br />

Den künftigen Neuerungen für die<br />

Verkehrsart „<strong>Taxi</strong>“ sind im Eckpunkteentwurf<br />

der Findungskommission<br />

zwölf Sätze und sechs Unterpunkte<br />

gewidmet (siehe Abbildung). Als wenig<br />

überraschend gilt dabei die Planung, dass<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer künftig keine Ortskunde mehr<br />

nachweisen müssen – dafür muss jedes<br />

<strong>Taxi</strong> künftig ein „dem Stand der Technik<br />

entsprechendes Navigationsgerät“ haben.<br />

Ein echter Nachteil wäre der Wegfall für<br />

das <strong>Taxi</strong>gewerbe nicht mehr, denn seit im<br />

Jahr 2017 die Ortskundepflicht für Mietwagenfahrer<br />

aufgehoben wurde, litten<br />

die <strong>Taxi</strong>betriebe unter massivem Personalmangel.<br />

Kaum ein Neueinsteiger war<br />

mehr bereit, sich monatelang auf eine <strong>Taxi</strong>prüfung<br />

vorzubereiten, wo man doch ohne<br />

Prüfung sofort bei einem Mietwagenunternehmen<br />

starten konnte.<br />

FACHKUNDE NUR FÜR TAXIS<br />

Diese massive Wettbewerbsverzerrung<br />

wäre mit dem generellen Wegfall der Ortskunde<br />

wieder aufgehoben – und würde<br />

doch weiterhin existieren. Denn anstelle<br />

der Ortskundeprüfung will man eine „Kleine<br />

Fachkunde“ einführen, allerdings nur<br />

für <strong>Taxi</strong>fahrer und nicht für Mietwagen.<br />

Die „Kleine Fachkunde“ ist eine 15<br />

Jahre alte Forderung des <strong>Taxi</strong>gewerbes an<br />

die Politik: dass nämlich in einer schriftlichen<br />

Prüfung in deutscher Sprache bei<br />

den Genehmigungsbehörden ein Basiswissen<br />

über die Grundvorschriften zu belegen<br />

ist – Personenbeförderungsrecht, BOKraft,<br />

Quittungsausstellung, spezielles Straßenverkehrsrecht.<br />

Dass dies nun nur für <strong>Taxi</strong>s,<br />

aber nicht für Mietwagen eingeführt werden<br />

soll, ist nicht nachvollziehbar.<br />

Sollte es übrigens tatsächlich zu einem<br />

Wegfall der Ortskundeprüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

kommen, wären die zuständigen<br />

Behörden – in <strong>München</strong> die Führerscheinstelle<br />

– gut beraten, nicht erst ab dem ersten<br />

Geltungstag der neuen Regelung die<br />

Prüfungen einzustellen, sondern bereits<br />

einige Monate vorher.<br />

DIE ELF ECKPUNKTE, WORTLAUT ZIFFER 4:<br />

TAXIVERKEHR<br />

Um das <strong>Taxi</strong>gewerbe regulatorisch zu entlasten,<br />

wird den zuständigen Genehmigungsbehörden<br />

die Möglichkeit eingeräumt, die<br />

<strong>Taxi</strong>tarifpflicht im Bestellmarkt zu lockern.<br />

Die Ortskundeprüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer wird<br />

durch die Pflicht zur Vorhaltung eines dem<br />

Stand der Technik entsprechenden Navigationsgeräts<br />

ersetzt. Die für Taxen geltende<br />

Betriebs- und Beförderungspflicht soll beibehalten<br />

werden.<br />

4.1. Taxen dürfen weiterhin auf dem Wink-,<br />

Warte- und Bestellmarkt tätig sein. Dabei<br />

gilt auf dem Wink- und Wartemarkt der<br />

mithilfe des Fiskaltaxameters ortsübliche<br />

<strong>Taxi</strong>tarif. Neben dem klassischen Fiskaltaxameter<br />

ist auch die Nutzung eines<br />

zugelassenen appbasierten Systems<br />

zulässig.<br />

Auf dem Bestellmarkt darf der Unternehmer<br />

die Fahrpreise hingegen frei festlegen.<br />

Kommunen können für den <strong>Taxi</strong>tarif<br />

im Bestellmarkt einen Tarifkorridor mit<br />

Mindest- und Höchstpreisen vorsehen;<br />

für Relationen zu häufig frequentierten<br />

Zielen (z. B. Flughafen, Bahnhof,<br />

Messegelände) können sie bei Bedarf<br />

Streckentarife festlegen. Taxen haben<br />

auch weiterhin die Möglichkeit, mehrere<br />

Personen bzw. Personengruppen zu<br />

transportieren. Lediglich die (auf Bestellung<br />

erfolgende) Einzelplatzvermietung<br />

soll der neuen Verkehrsform „Pooling“<br />

vorbehalten bleiben.<br />

4.4.Die Ortskundeprüfung für <strong>Taxi</strong>fahrer wird<br />

durch die Pflicht zur Vorhaltung eines<br />

dem Stand der Technik entsprechenden<br />

Navigationsgeräts ersetzt. Als ein<br />

dem Stand der Technik entsprechendes<br />

Navigationsgerät gilt auch ein softwarebasiertes<br />

System mit den oben genannten<br />

Funktionen auf einem Smartphone<br />

oder einem entsprechenden Endgerät.<br />

4.5. Ferner wird ein Kleiner Fachkundenachweis<br />

eingeführt (Regelung im Fahrerlaubnisrecht).<br />

4.6.Zur Sicherstellung eines flächendeckenden<br />

Angebots von <strong>Taxi</strong>verkehren auch in<br />

der Fläche wird im Gesetz die Möglichkeit<br />

geschaffen, dass die ÖPNV-Aufgabenträger<br />

in Räumen mit einer generellen<br />

oder tageszeitlichen Unterversorgung<br />

entsprechende <strong>Taxi</strong>verkehre aus öffentlichen<br />

Mitteln finanzieren können.<br />

4<br />

8 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


NOVELLE PBEFG<br />

Vielleicht<br />

stellt sich die<br />

Frage aber<br />

sowieso nicht<br />

mehr, wenn<br />

tatsächlich die<br />

ebenfalls in der<br />

Ziffer 4 der Eckpunkte<br />

ge plante Aufhebung der Tarifpflicht<br />

für den Bestellmarkt umgesetzt<br />

wird. Es ist nur ein Satz, aber die Folgen<br />

wären systemzerstörend: „Auf dem Bestellmarkt<br />

darf der Unternehmer die Fahr preise<br />

[…] frei festlegen.“ Einschränkend und<br />

scheinbar regulierend wird den Kommunen<br />

noch die Möglichkeit gegeben, für den<br />

<strong>Taxi</strong>tarif im Bestellmarkt einen Tarifkorridor<br />

mit Mindest- und Höchstpreisen und<br />

für Relationen zu häufig frequentierten<br />

Zielen (z. B. Flughafen, Bahnhof, Messegelände)<br />

Streckentarife festzulegen.<br />

„Das bedeutet: Nur wenn die Kommune<br />

will, kann sie den Tarifkorridor mit Mindest-<br />

und Höchstpreisen versehen“, erläutert<br />

Michael Oppermann, Geschäftsführer<br />

des Bundesverbands <strong>Taxi</strong> und Mietwagen,<br />

gegenüber <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Der Tarifkorridor<br />

ist somit eine Kann-Lösung, falls eine Kommune<br />

davon abweicht, dass sie gar keine<br />

Tarifvorgabe gibt. Gar keine Tarifvorgabe<br />

zu machen, dürfte dann die Regel werden.“<br />

Das dürfe nicht passieren, warnt Oppermann,<br />

denn das löse das <strong>Taxi</strong> als Teil der<br />

Daseinsvorsorge zu einem verlässlichen<br />

Preisangebot auf. „Uns wäre ein anderes<br />

Modell deutlich lieber. Wir hätten gerne<br />

einen im Taxameter definierten Tarif, hätten<br />

aber gerne die Möglichkeit, abweichend<br />

davon schon vorher auf Basis der Entfernung<br />

Festpreise anbieten zu können. Aber<br />

nicht nur zu bestimmten Strecken, sondern<br />

auch von A nach B auf Basis von Kilometern<br />

und einer gemittelten Wartezeit. Wenn<br />

der Tarifkorridor so gestaltet wäre, dass so<br />

was möglich wäre, wäre das ein sinnvolles<br />

Modell und was völlig anderes als das, was<br />

derzeit im Papier steht.“<br />

GEFÄHRDETE VERSORGUNG<br />

Jenes Papier sieht übrigens vor, dass für<br />

<strong>Taxi</strong>fahrten im sogenannten Winke- und<br />

Wartemarkt weiterhin der kommunal festgelegte<br />

<strong>Taxi</strong>tarif gelten soll. Dies macht<br />

laut den Berechnungen von <strong>Taxi</strong> Deutschland<br />

etwa 30 Prozent aller <strong>Taxi</strong>fahrten aus.<br />

Somit ist der Bestellmarkt – also das Rufen<br />

eines <strong>Taxi</strong>s über Telefon, Internet oder eine<br />

App – mit den verbleibenden 70 Prozent<br />

der wichtigste Bereich des <strong>Taxi</strong>gewerbes.<br />

Wenn die Kommunen künftig nicht mehr<br />

verpflichtet sind, verbindliche Beförderungstarife<br />

festzulegen, treten in Deutschland<br />

ähnliche Regelungen in Kraft wie in<br />

Finnland und den Niederlanden. Dies habe<br />

dazu geführt, „dass es außerhalb der Großstädte<br />

kaum noch <strong>Taxi</strong>unternehmen gibt.<br />

Die Versorgung auf dem Land ist damit<br />

akut gefährdet“, warnt <strong>Taxi</strong> Deutschland.<br />

Fazit: Über das Für und Wider einer Ortskundeprüfung<br />

darf man (weiterhin) ausgewogen<br />

diskutieren. Die Aufhebung der<br />

Tarifpflicht für Bestellfahrten ist dagegen<br />

ein absolutes No-Go. Die parallele Absichtserklärung<br />

aus den elf Eckpunkten, dass die<br />

für <strong>Taxi</strong>s geltende Betriebs- und Beförderungspflicht<br />

beibehalten werden soll, ist<br />

dann nur noch ein Wunschtraum. Wer zur<br />

Beförderung verpflichtet wird, dabei aber<br />

den Preis frei bestimmen darf, wird jenen<br />

Preis bei unbeliebten Fahrten (z. B. Kurzstrecken<br />

zur Arztpraxis) entsprechend<br />

hoch ansetzen. Den Tarif für den Bestellmarkt<br />

unreguliert freizugeben, wäre deshalb<br />

ein übles Foul der Politik. Nicht nur<br />

am <strong>Taxi</strong>unternehmer, sondern vor allem an<br />

den Fahrgästen. <br />

jh<br />

WEGEN CORONA<br />

BLEIBT<br />

DIESE WERBEFLÄCHE<br />

UNGENUTZT.<br />

TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

9


NOVELLE PBEFG<br />

»POOLING« ALS<br />

NEUER MITSPIELER<br />

Neben <strong>Taxi</strong>s und Mietwagen soll künftig das sogenannte »Pooling« als dritte<br />

Verkehrsart eingeführt und durch eine Quote reguliert werden. Hier wird es<br />

besonders darauf ankommen, wie man das im Detail definiert.<br />

Wenn der Gesetzgeber unterschiedliche<br />

Verkehrsarten<br />

definiert, steckt als Absicht<br />

natürlich dahinter, dass alle drei mit gesonderten<br />

Regelungen voneinander abgegrenzt<br />

sind. Was der eine darf, darf der andere<br />

nicht. Die Pläne der Findungskommission<br />

sehen vor, dass die Pooling-Dienste<br />

einzelne Sitzplätze vermieten<br />

dürfen und grundsätzlich nach<br />

Ausführung des Beförderungsauftrags<br />

nicht zu ihrem Betriebssitz<br />

zurückkehren müssen. Der<br />

Unternehmer hat keine Betriebsund<br />

Beförderungspflicht und<br />

darf ausschließlich den Bestellmarkt<br />

bedienen, also keine Winker<br />

bedienen oder sich irgendwo<br />

bereitstellen.<br />

Weil sich bedarfsgesteuerte Sammelverkehre<br />

(Pooling-Dienste) außerhalb des<br />

ÖPNV weder in ein <strong>Taxi</strong>- noch in ein Mietwagenkorsett<br />

zwängen lassen, soll nun eine<br />

eigene, dritte Verkehrsart dafür geschaffen<br />

werden. Eine davon innerhalb des ÖPNV,<br />

eine außerhalb des ÖPNV. Letztere ist für<br />

Anbieter wie Moia, CleverShuttle, Berlkönig<br />

& Co. gemeint, weshalb diese Verkehrsart<br />

nachfolgend als privates Pooling<br />

bezeichnet wird.<br />

DIE KOMMUNEN SIND GEFRAGT<br />

Damit Kommunen in erster Linie den meist<br />

von ihnen selbst betriebenen klassischen<br />

ÖPNV schützen können, sollen Ihnen Möglichkeiten<br />

der Steuerung dieser Verkehrsdienste<br />

an die Hand gegeben werden. So<br />

könnten sie beispielsweise durch Festlegung<br />

im Nahverkehrsplan eine Rückkehr<br />

zu Betriebshöfen oder Abstellorten anordnen<br />

und Sozialstandards definieren. Sie<br />

sollen zudem dazu verpflichtet werden,<br />

eine Poolingquote zu definieren, die festlegt,<br />

wie viele Fahrgäste im Durchschnitt<br />

gleichzeitig befördert werden. Die Kontrolle<br />

wird dadurch erleichtert, dass künftig<br />

jeder Anbieter seine Mobilitätsdaten bereitstellen<br />

muss.<br />

Ob sich das nun positiv oder kontraproduktiv<br />

für das <strong>Taxi</strong>gewerbe erweist, wird<br />

ganz stark davon abhängen, wie die Vorgabe<br />

der Findungskommission nun vom<br />

Bundesverkehrsministerium im Referentenentwurf<br />

umgesetzt werden wird. Für<br />

Michael Oppermann vom Bundesverband<br />

<strong>Taxi</strong> und Mietwagen e. V. ist entscheidend,<br />

dass Pooling steuerbar ist und kein Wildwuchs<br />

entsteht. Vor allen Dingen dürfe die<br />

Poolingquote keine Mogelpackung werden,<br />

mahnt Oppermann im Gespräch mit<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. „Wenn im Schnitt nicht mindestens<br />

zwei Fahrgäste mitfahren, ist es<br />

aus meiner Sicht kein Pooling.“<br />

Entscheidend ist darüber hinaus auch,<br />

dass die Kommunen die Poolingverkehre<br />

und dessen vorgeschriebene Quote verlässlich<br />

kontrollieren. Daran zweifeln viele<br />

aus der <strong>Taxi</strong>branche. Sie fürchten, dass die<br />

Kommunen damit ebenso überfordert sind,<br />

wie das aktuell auch bei der Kontrolle der<br />

Rückkehrpflicht für Mietwagen der Fall ist.<br />

Oppermann hofft hier auf die vorgesehene<br />

Pflicht zur Bereitstellung der Mobilitätsdaten.<br />

Damit würde das PBefG als Bundesgesetz<br />

den Kommunen eine einfache Methode<br />

für wirkungsvolle Kontrollen an die Hand<br />

geben.<br />

Deutlich kritischer sieht die neue Verkehrsart<br />

Dieter Schlenker von <strong>Taxi</strong> Deutschland:<br />

„Warum soll für das Pooling eine<br />

neue, zusätzliche Fahrzeugflotte aufgebaut<br />

werden, wenn es bereits 55.000 Fahrzeuge<br />

auf deutschen Straßen gibt, die diese Beförderungsleistung<br />

erbringen können?“<br />

Schlenker meint damit die <strong>Taxi</strong>s, doch diese<br />

sind im Eckpunkte-Entwurf explizit ausgenommen,<br />

was Schlenker als unsinnig<br />

bezeichnet.<br />

Oppermann verweist bei diesem Punkt<br />

auf die Kehrseite der Medaille. „Man kann<br />

das durchaus als interessantes Marktsegment<br />

[für das <strong>Taxi</strong>] sehen, wir wollen aber<br />

unbedingt erreichen, dass Pooling-Anbieter<br />

auf keinen Fall Einzelbeförderung machen.<br />

Wenn <strong>Taxi</strong>s allerdings das Recht erhalten<br />

sollen, zwischen ihrer klassischen Einzelbeförderung<br />

auch mal poolen zu dürfen, dann<br />

ist das regulatorisch nicht ganz einfach.“<br />

Würde man es beispielsweise<br />

als Mischkonzession genehmigen,<br />

bestünde die Gefahr, dass<br />

Wettbewerber wie Moia ihre<br />

Fahrzeuge als <strong>Taxi</strong>s zulassen<br />

könnten und damit irgendwelche<br />

Pooling-Quoten umgingen.<br />

„Das wollen wir natürlich auch<br />

nicht haben.“<br />

POOLING ALS HINTERTÜR<br />

An dieser Stelle stellt sich die grundsätzliche<br />

Frage, ob seitens des Gesetzgebers eine<br />

Kontingentierung vorgesehen ist. Die Eckpunkte<br />

lassen das offen. Aus vielerlei Gründen<br />

wäre es allerdings sinnvoll, wenn<br />

Kommunen eine Höchstgrenze an Pooling-<br />

Fahrzeugen definieren dürften. Steuern<br />

ließe es sich beispielsweise über die Poolingquote.<br />

Wer diese nicht erreicht, verliert<br />

die Genehmigung.<br />

Bleibt zu guter Letzt noch die Frage, ob<br />

Pooling die Hintertüre für Anbieter wie<br />

Uber und Free Now ist, ihr bisheriges<br />

Geschäftsmodell zu legalisieren. Wenn die<br />

oben genannten Punkte tatsächlich so<br />

umgesetzt werden, wäre ein stark reglementiertes<br />

privates Pooling für Uber und<br />

Free Now nicht so attraktiv. Das bestätigt<br />

auch Alexander Mönch von Free Now, der<br />

gegenüber den Medien dafür plädiert, dass<br />

Pooling auch mit Mischkonzessionen<br />

betrieben werden kann.<br />

Fazit: Ob privates Pooling der Verkehrsart<br />

<strong>Taxi</strong> tatsächlich empfindlich schadet,<br />

hängt von der konkreten Ausgestaltung im<br />

späteren Gesetzestext ab und ob die Einhaltung<br />

der Regeln von den Kommunen<br />

kontrolliert wird. „Alles ist ein Einfallstor<br />

für Uber und Free Now, wenn nicht kontrolliert<br />

wird“, sagt Oppermann. Dem kann<br />

man nur beipflichten. <br />

jh<br />

10 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


NOVELLE PBEFG<br />

DIE ELF ECKPUNKTE,<br />

WORTLAUT ZIFFER 3:<br />

<strong>3.</strong> GENEHMIGUNGSFÄHIGKEIT VON POOLING-<br />

DIENSTEN AUSSERHALB DES ÖPNV<br />

3<br />

Bedarfsgesteuerte Pooling-Dienste brauchen<br />

als neue Form des Gelegenheitsverkehrs<br />

auch außerhalb des ÖPNV eine<br />

rechtssichere Grundlage für ihre Zulassung.<br />

Diese Pooling-Dienste sollen einzelne Sitzplätze<br />

vermieten dürfen und grundsätzlich<br />

nach Ausführung des Beförderungsauftrags<br />

nicht zu ihrem Betriebssitz zurückkehren<br />

müssen. Kommunen müssen, insbesondere<br />

auch zum Schutz des ÖPNV, die Möglichkeit<br />

der Steuerung dieser Verkehrsdienste<br />

erhalten.<br />

Um auch außerhalb des ÖPNV eine<br />

reguläre Genehmigungsfähigkeit neuartiger<br />

Pooling-Konzepte sicherzustellen, wird eine<br />

neue Gelegenheitsverkehrsform, „Pooling“,<br />

eingeführt. Dieser neuen Verkehrsform wird<br />

die Einzelsitzplatzvermietung ermöglicht.<br />

Der Unternehmer darf ausschließlich den<br />

Bestellmarkt bedienen, er unterliegt nicht<br />

der Betriebs- und Beförderungspflicht.<br />

Für die neue Verkehrsform „Pooling“ gilt<br />

grundsätzlich keine Rückkehrpflicht. Die<br />

Kommunen erhalten jedoch die Möglichkeit,<br />

für auftragslose Pooling-Fahrzeuge<br />

eine Rückkehrpflicht und deren Ausgestaltung<br />

(etwa Rückkehr zu eigens eingerichteten<br />

Betriebshöfen, Abstellorten, o. Ä.) durch<br />

kommunale Satzung oder im Nahverkehrsplan<br />

zu regeln. Die Geltung dieser Regelungen<br />

beschränkt sich auf das Gebiet des<br />

jeweiligen Aufgabenträgers, in dem die<br />

Poolingverkehre durchgeführt werden sollen.<br />

Eine genehmigungsbehördenübergreifende<br />

Bedienung ist nur mit Genehmigung<br />

der angrenzenden Genehmigungsbehörde<br />

gestattet.<br />

Die Kommunen müssen eine zu erreichende<br />

Poolingquote festlegen, um die Verkehrseffizienz<br />

dieser Systeme für den städtischen<br />

Verkehrsraum sicherzustellen. Die für die<br />

Berechnung der Quote zu verwendende<br />

Methodik (Personenkilometer/Fahrzeugkilometer)<br />

gilt bundesweit, die Festsetzung<br />

der konkreten Höhe erfolgt durch die<br />

Kommune. Ein Monitoring erfolgt durch die<br />

jeweils zuständige Stelle.<br />

<strong>3.</strong>4. Den Kommunen werden abschließend<br />

folgende weitere Steuerungsmöglichkeiten<br />

eingeräumt:<br />

Festlegung eines Tarifkorridors, in<br />

dessen Rahmen der Unternehmer die<br />

Fahrpreise frei festlegen darf. Dabei<br />

muss die zuständige Genehmigungsbehörde<br />

nach Anhörung des kommunalen<br />

Aufgabenträgers verpflichtend einen<br />

Mindestpreis festlegen, der einen hinreichenden<br />

Abstand zu den ÖPNV-Tarifen<br />

sicherstellt/den jeweils geltenden<br />

ÖPNV-Tarif nicht unterschreiten darf.<br />

Darüber hinaus soll die Genehmigungsbehörde<br />

auch einen Höchstpreis für<br />

Poolingverkehre festlegen können.<br />

Möglichkeit einer Kontingentierung<br />

sowie zeitlicher/räumlicher Beschränkungen<br />

der neuen Poolingverkehre, um<br />

die notwendige Steuerung der neuen<br />

Verkehrsart zu erlauben.<br />

Die Kommunen können Vorgaben von<br />

Sozialstandards machen. Die Sozialstandards<br />

werden in der Liste der Steuerungsinstrumente<br />

aber nicht konkret<br />

benannt.<br />

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DES TAXI<br />

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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

11


NOVELLE PBEFG<br />

DIE AUSGEHÖHLTE<br />

RÜCKKEHRPFLICHT<br />

Auftragslose Mietwagen sollen künftig zusätzlich zum Betriebssitz Abstellorte<br />

anmieten dürfen. Das untergräbt die Rückkehrpflicht und die klare Abgrenzung<br />

zum <strong>Taxi</strong>. Eine alternativ geforderte Vorbestellfrist wurde ebenfalls abgelehnt.<br />

An der Rückkehrpflicht für auftragslose<br />

Mietwagen wird festgehalten.“<br />

Dieser Satz im nun<br />

veröffentlichten Eckpunktepapier müsste<br />

im <strong>Taxi</strong>gewerbe für kollektives Aufatmen<br />

sorgen, hatte man doch dank einer schlagkräftig<br />

organisierten „Scheuerwehr“ die<br />

Pläne des Bundesverkehrsministers über<br />

eine Abschaffung der Rückkehrpflicht<br />

abwehren können.<br />

Doch der Konjunktiv verrät bereits,<br />

dass es keinerlei Grund zur Freude gibt –<br />

denn schon im nächsten Satz wird den<br />

Kommunen die Möglichkeit eingeräumt,<br />

die Ausgestaltung der Rückkehrpflicht zu<br />

regeln, indem man beispielsweise „weitere<br />

geeignete Abstellorte“ genehmigt. Wie<br />

das dann in der Praxis aussehen könnte,<br />

beschreibt Dieter Schlenker von <strong>Taxi</strong><br />

Deutschland: „Wenn Mietwagenunternehmer<br />

Parkplätze anmieten können, ist noch<br />

weniger Kontrolle möglich. Da werden dann<br />

Hotelparkplätze, Stellflächen in Parkhäusern<br />

und Aldi- und Lidl-Parkplätze angemietet<br />

– somit ist dann die Rückkehrpflicht<br />

faktisch ausgesetzt.“<br />

TAXI ODER MIETWAGEN<br />

Schlenker sieht im kontinuierlichen Verstoß<br />

gegen die Rückkehrpflicht eine erhebliche<br />

Wettbewerbsverzerrung auf Kosten<br />

der <strong>Taxi</strong>betriebe, Michael Oppermann,<br />

Geschäftsführer vom Bundesverband <strong>Taxi</strong><br />

und Mietwagen e. V., eine Aufweichung der<br />

gesetzlich klar definierten Abgrenzung zwischen<br />

<strong>Taxi</strong>s und Mietwagen. „Wenn jemand<br />

heute in diesem Markt Unternehmer werden<br />

möchte und wählen muss, ob er nach<br />

links geht und <strong>Taxi</strong> macht oder nach rechts<br />

geht und Mietwagen macht, dann muss es<br />

gute Gründe für beide Verkehrsformen<br />

geben“, erläutert Oppermann gegenüber<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong>. Wenn es einen einseitigen Ausschlag<br />

gibt, dass der Mietwagen viel mehr<br />

Vorteile bietet als Nachteile, dann werden<br />

alle Unternehmer in den Bereich Mietwagen<br />

gehen, weil sie ja rational handelnde<br />

Unternehmer sind.“<br />

DIE ELF ECKPUNKTE,<br />

WORTLAUT ZIFFER 5:<br />

MIETWAGENVERKEHR<br />

An der Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen wird festgehalten.<br />

Kommunen erhalten jedoch die Möglichkeit, bei weiten<br />

Entfernungen (in flächenmäßig großen Kommunen) die Ausgestaltung<br />

der Rückkehrpflicht zu regeln (z. B. Zulassung weiterer<br />

geeigneter Abstellorte ab einer bestimmten Distanz vom Hauptsitz).<br />

Diese Beschränkung der Rückkehrpflicht auftragsloser<br />

Mietwagen gilt nur im Gebiet des jeweiligen Aufgabenträgers.<br />

5<br />

5.1. Um Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Interpretation<br />

der Norm zu vermeiden, wird die in § 49 Abs. 4 S. 4 PBefG<br />

enthaltene buchmäßige Erfassung um die Möglichkeit einer<br />

elektronischen Erfassung von Auftragseingängen beim<br />

Unternehmer (nicht unmittelbar beim Fahrer) ergänzt.<br />

Auch appbasierte Auftragseingänge werden hierdurch<br />

expressis verbis ermöglicht.<br />

5.2. Es soll keine Vorbestellfrist als zusätzliches Abgrenzungskriterium<br />

zu anderen Verkehrsarten eingeführt werden.<br />

5.<strong>3.</strong> Neben dem Wegstreckenzähler ist auch die Nutzung eines<br />

zugelassenen appbasierten Systems zulässig.<br />

5.4. Den Kommunen wird die Möglichkeit eingeräumt,<br />

Anti-Dumping-Regelungen (z. B. Mindestpreis) festzulegen.<br />

12 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


NOVELLE PBEFG<br />

DIE ÜBRIGEN ECKPUNKTE<br />

Die Konsequenz wäre laut Oppermann ein<br />

völliges Kollabieren der Daseinsvor sorge<br />

und der Mobilität für jedermann, weil<br />

am Markt nur noch Mietwagen existieren<br />

würden – ohne Betriebs-, Beförderungsund<br />

Tarifpflicht. „Dann fährt eben keiner<br />

mehr die Oma zur Arztpraxis um die Ecke“,<br />

warnt Oppermann.<br />

Sein Bundesverband hatte zuletzt unter<br />

dem Begriff Vorbestellfrist eine Karenzzeit<br />

für Mietwagen in Großstädten gefordert.<br />

Das bedeutet: Mietwagen dürfen nicht zur<br />

Ad-hoc-Beförderung bestellt werden, sondern<br />

müssen zwischen Bestellung und<br />

Abholung eine Karenzfrist von 15 bis 30<br />

Minuten einhalten. Die Überlegung hinter<br />

diesem Plan schildert Oppermann so:<br />

„Wir haben bei der Rückkehrpflicht ein klares<br />

Kontroll- und Vollzugsdefizit. Da wäre<br />

durch eine im Bundesgesetz definierte Vorbestellfrist<br />

ein Instrument an der Hand,<br />

das es den Kommunen viel leichter macht<br />

zu kontrollieren und diejenigen, die sich<br />

nicht an geltende Regelungen halten, zu<br />

sanktionieren.“<br />

DIE POLITIK ZIEHT NICHT MIT<br />

Für das klassische Geschäft der Mietwagen<br />

sieht Oppermann bei einer solchen Regelung<br />

keine gravierenden Einschränkungen,<br />

„weil jene Unternehmen keinen taxiähnlichen<br />

Ad-hoc-Verkehr anbieten, sondern<br />

vorbestellte Fahrten fahren“.<br />

Die Politik sieht sich allerdings nicht<br />

willens, diesen Plan umzusetzen. Er wird<br />

sogar in den elf Eckpunkten explizit abgelehnt:<br />

„Es soll keine Vorbestellfrist als<br />

zusätzliches Abgrenzungskriterium zu<br />

anderen Verkehrsarten eingeführt werden“,<br />

heißt es im Punkt 5.2.<br />

Fazit: Dank einer beispiellosen Aufklärungskampagne<br />

der <strong>Taxi</strong>branche schien<br />

die Politik tatsächlich verstanden zu haben,<br />

dass eine Aufhebung der Rückkehrpflicht<br />

zu einer unfairen und gesellschaftlich<br />

schädlichen Wettbewerbsverzerrung zwischen<br />

<strong>Taxi</strong> und Mietwagen führt. Die nun<br />

vorgelegten Ausführungen beim Punkt fünf<br />

beweisen jedoch, dass weder Herr Scheuer<br />

und seine Ministeriumsmitarbeiter noch<br />

die Mitglieder der Findungskommission ein<br />

ernsthaftes Interesse daran haben, für ausgeglichene<br />

Spielregeln zwischen <strong>Taxi</strong> und<br />

Mietwagen zu sorgen. Mit der gleichzeitigen<br />

Absage an eine Vorbestellfrist für Mietwagen<br />

verpasst man zudem die Chance,<br />

endlich durchsetzbare Voraussetzungen für<br />

eine digitale Kontrolle der Rückkehrpflicht<br />

zu schaffen. Diese Ignoranz und Verachtung<br />

hat die <strong>Taxi</strong>branche nicht verdient –<br />

erst recht nicht, nachdem man während des<br />

Corona-Lockdowns eindrucksvoll bewiesen<br />

hat, dass in einem völlig runtergefahrenen<br />

System die Verkehrsart <strong>Taxi</strong> und nicht der<br />

Mietwagen die notwendige – gesundheitsschützende<br />

– Mobilität aufrechterhalten<br />

hat. Einen wirkungsvolleren Faustschlag<br />

ins Gesicht der <strong>Taxi</strong>unternehmer kann man<br />

kaum setzen. Hoffentlich geht die Branche<br />

daran nicht endgültig k.o. <br />

jh<br />

Die Punkte drei bis fünf der insgesamt<br />

elf Eckpunkte der Findungskommission<br />

unter der Leitung des<br />

Bundesverkehrsministeriums haben<br />

wir ausführlich geschildert. Sie<br />

könnten – sofern sie in ihrer endgültigen<br />

Ausformulierung den dort<br />

genannten Vorgaben entsprechen –<br />

dem <strong>Taxi</strong>gewerbe den Dolchstoß<br />

versetzen.<br />

Die übrigen Punkte sind im Vergleich<br />

dazu weniger explosiv. Sie<br />

beschäftigen sich mit einer leichten<br />

Modifizierung des § 1 PBefG,<br />

definieren die Einordnung bedarfsgesteuerter<br />

Pooling-Dienste des<br />

ÖPNV als Linienverkehr und räumen<br />

die Möglichkeit ein, bisher definierte<br />

Formen der Mischkonzessionen<br />

künftig auch auf die neue Verkehrsart<br />

Pooling zu erweitern.<br />

Zudem sollen Mietwagen und<br />

Pooling-Dienste mit einheitlichen<br />

Ordnungsnummern gekennzeichnet<br />

werden und sämtliche Anbieter<br />

von Beförderungsdiensten ihre<br />

Mobilitätsdaten verpflichtend<br />

bereitstellen.<br />

Die Punkte neun und zehn<br />

definieren kommunale Regulierungsoptionen<br />

bei den Fahrzeuggenehmigungen<br />

hinsichtlich der<br />

Barrierefreiheit und des Klimaschutzes.<br />

Punkt elf sieht schließlich noch<br />

eine Klarstellung der Genehmigungspflicht<br />

der digitalen Vermittlung<br />

im PBefG vor. jh<br />

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DES TAXI<br />

GEWERBES<br />

TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

13


TVM<br />

ORTSKUNDEPRÜFUNG<br />

WIRD ERLEICHTERT<br />

Mit einem gemeinsamen Antrag erreichen die <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG und der<br />

<strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> die Reduzierung des Prüfungsstoffes zum 1. August.<br />

gestrichen. Aber auch hier bleibt es dabei,<br />

dass man ohne Grundkenntnisse der Region<br />

und der jeweiligen Himmelsrichtungen,<br />

in die man fahren muss, nicht auskommt.<br />

Eine schnelle Orientierung beim Blick auf<br />

die Landkarte wird weiterhin notwendig<br />

sein. Der entscheidende Punkt dürfte aber<br />

sein, dass ohne die richtigen Streckenbeschreibungen<br />

auch weiterhin ein Bestehen<br />

der Prüfung nicht möglich sein wird und<br />

die Zahl der möglichen Streckenfragen<br />

nicht wie in anderen Gemeinden festgelegt<br />

ist, sondern weiterhin aus dem gesamten<br />

Prüfungsstoff generiert werden kann.<br />

Der Weg zur Ortskunde soll für zukünftige <strong>Taxi</strong>fahrer*Innen schneller erreichbar sein als bisher.<br />

Bereits im September letzten Jahres<br />

haben sich die Genossenschaft und<br />

der TVM nach einigen gemeinsamen<br />

Treffen auf ein Konzept einer neuen<br />

Ortskundeprüfung für <strong>München</strong> geeinigt.<br />

Wesentliches Ziel war die Reduzierung des<br />

Ortskundestoffes, ohne die Qualität der<br />

künftigen Fahrer zu verringern.<br />

Die Befürchtung und Voraussage, dass<br />

nach der Abschaffung der Ortskundeprüfung<br />

für Mietwagenfahrer Anfang 2017<br />

sich kaum noch jemand die Mühe machen<br />

würde, aufwendig und monatelang für die<br />

TAXIVERBAND MÜNCHEN E. V. (TVM)<br />

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81671 <strong>München</strong><br />

Tel. / Verband: +49 (0)89 / 45 05 41 13<br />

Tel. / <strong>Taxi</strong>schule: +49 (0)89 / 49 00 44 94<br />

E-Mail: info@taxiverband-muenchen.de<br />

www.taxiverband-muenchen.de<br />

Presserechtlich verantwortlich für<br />

die TVM-Seiten: Florian Bachmann<br />

Redaktion: Florian Bachmann (fb), Simon<br />

Günnewig (sg) und Jürgen Hartmann (jh)<br />

Ortskundeprüfung von <strong>München</strong> zu lernen,<br />

hatte sich natürlich bestätigt. Die Ortskundeprüfung<br />

für <strong>Taxi</strong>fahrer in <strong>München</strong> gilt<br />

als eine der schwersten und umfangreichsten<br />

Prüfungen in Deutschland. Die Teilnehmerzahlen<br />

bei den <strong>Taxi</strong>schulen sanken<br />

kontinuierlich, die Zahl der Anträge auf<br />

Erteilung des P-Scheines bei der Führerscheinstelle<br />

stieg aber ständig an. Wie zu<br />

erwarten waren die Hauptgewinner der<br />

Abschaffung der Ortskunde für Mietwagen<br />

die meist illegalen Anbieter von Personenbeförderungsunternehmen<br />

in <strong>München</strong>.<br />

Ziel unserer Bemühungen musste also<br />

sein, einen Weg zu finden, dass auch der<br />

Nachwuchs für <strong>Taxi</strong>fahrer sichergestellt<br />

werden kann. Mit dem neu entwickelten<br />

Konzept wird erreicht, dass der Prüfungsstoff<br />

um fast zwei Drittel seines Umfanges<br />

reduziert wird, gleichzeitig aber nicht die<br />

Rede davon sein kann, dass die Prüfung<br />

leichter wird. Ebenso wie bisher wird es<br />

ohne Orientierungsvermögen in <strong>München</strong><br />

nicht gehen, die Verbindungsstrecken zwischen<br />

den Stadtteilen wird man weiterhin<br />

im Kopf und nicht im Navi haben müssen.<br />

Ebenfalls wird man die wichtigsten Adressen<br />

kennen müssen, aber halt nicht mehr<br />

jedes Hotel, das mehr als 100 Betten hat.<br />

Vor allem auch im Umland von <strong>München</strong><br />

wurden einige Ortschaften und Adressen<br />

QUALITÄT WIRD GEPRÜFT<br />

In vielen Gesprächen haben wir nach unserem<br />

Antrag im September 2019 sowohl bei<br />

Behörden, Stadträten, ja sogar beim Oberbürgermeister<br />

Reiter selbst für die Reform<br />

der Ortskunde geworben. Da wegen der<br />

Pandemie eine Sitzung der <strong>Taxi</strong>kommission<br />

nicht stattfinden konnte, wurden bzw.<br />

werden die Mitglieder zumindest entsprechend<br />

informiert. Am Ende wird jetzt die<br />

„neue“ Ortskunde ab August umgesetzt<br />

und geprüft. Keinem Einzelnen, der an der<br />

Erarbeitung des Konzeptes beteiligt war,<br />

fielen die Entscheidungen und die Arbeit<br />

leicht, denn eigentlich sind alle davon überzeugt,<br />

dass eine gute und gründliche Ausbildung<br />

zur Grundausstattung eines guten<br />

<strong>Taxi</strong>fahrers gehört.<br />

Letztendlich geht das Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

aber in Bezug auf die elf Eckpunkte<br />

schon einen Schritt voraus. Nach den aktuellen<br />

Plänen der Findungskommission wird<br />

die Ortskundeprüfung künftig entfallen und<br />

durch eine kleine Fachkundeprüfung<br />

ersetzt. Eigentlich hätten wir ja gerne eine<br />

Ortskunde für alle gehabt, das aber scheint<br />

politisch nicht durchsetzbar zu sein. Damit<br />

aber bis zu dieser Neuerung das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

nicht weiterhin dauerhaft ins Abseits<br />

läuft, ist die Reduzierung des Stoffes ein<br />

gangbarer Weg, und wir beginnen bereits<br />

jetzt mit der künftig notwendigen Qualitätssicherung<br />

der Fahrer, da beide Zentralen<br />

zugesichert haben, dass eine regelmäßige<br />

Aus- und Weiterbildung in Ortskundethemen<br />

aller Fahrer erfolgen wird, die am Funk<br />

teilnehmen wollen. <br />

fb<br />

FOTO: Adobe Stock / anvaka Ruslan Galiullin KARTE: anvaka MONTAGE: Raufeld Medien<br />

14 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


TVM<br />

10.000 EURO UNTERSTÜTZUNG<br />

FÜR KÜRZERE WARTEZEITEN<br />

Für den behindertengerechten Umbau von <strong>Taxi</strong>s können Unternehmer jetzt bis zu<br />

10.000 Euro von der Landeshauptstadt <strong>München</strong> oder dem Landratsamt <strong>München</strong><br />

als Zuschuss bekommen. Pro Jahr werden bis zu zehn Fahrzeuge gefördert.<br />

Seit einigen<br />

Wochen können<br />

die Unterlagen für den<br />

Antrag beim Sozialreferat der<br />

Stadt <strong>München</strong> unter der E-Mail<br />

inklusion.soz@muenchen.de<br />

bzw. SalemI@lra-m.bayern.de<br />

angefordert werden. Nach dem<br />

Ausfüllen muss man ihn mit<br />

Originalunterschrift postalisch<br />

oder persönlich (nur mit Termin)<br />

beim Sozialreferat in der<br />

Burgstraße 4 oder beim Landratsamt<br />

in der Frankenthalerstraße<br />

5–9 abgeben. Mit<br />

dieser Förderung setzt<br />

<strong>München</strong> den Weg fort, die<br />

Verpflichtungen, die sich aus<br />

der UN-Behindertenrechtskonvention für<br />

alle Kommunen ergeben, zu erfüllen.<br />

Um die Förderung zu bekommen, müssen<br />

in den Antrag natürlich die Daten des<br />

Fahrzeugs, das umgebaut werden soll, eingetragen<br />

werden. Förderfähige Fahrzeuge<br />

dürfen nicht älter als zwei Jahre sein und<br />

sie müssen nach dem Umbau entweder vier<br />

Jahre oder mindestens 250.000 Kilometer<br />

eingesetzt werden. Mindestens ein Kostenvoranschlag<br />

einer Fachfirma für den Umbau<br />

muss dem Antrag beigelegt werden, zudem<br />

die Kopie der Genehmigungsurkunde.<br />

Gleichzeitig unterschreibt man, dass die<br />

Fahrzeuge an wenigstens drei Tagen pro<br />

Woche zwischen 18 und 24 Uhr sowie an<br />

Der inzwischen nicht mehr<br />

bestellbare VW Caddy 4<br />

war eine sehr beliebte<br />

Umbaubasis, sein<br />

Nachfolger steht<br />

schon in den<br />

Start löchern.<br />

500 Stunden pro<br />

Jahr an Wochenenden<br />

oder Feiertagen<br />

eingesetzt werden.<br />

Damit soll erreicht werden, dass<br />

Personen mit körperlichen Einschränkungen<br />

auch am Abend oder<br />

Wochenende spontan ins Kino gehen<br />

können oder sonstige Freizeitaktivitäten<br />

ungeplant durchführen können. Bisher<br />

musste dafür bereits zwei Wochen vorher<br />

ein Fahrdienst verbindlich gebucht werden.<br />

Da Inklusionstaxis Großraumfahrzeuge<br />

sein müssen, wird bei jeder Fahrt der<br />

Großraumzuschlag erhoben. Zudem läuft<br />

bereits während der Dauer des Einsteigens<br />

der Taxameter.<br />

Die Anträge sind laut den Erfahrungen<br />

eines TVM-Mitglieds unkompliziert, sehr<br />

verständlich und leicht auszufüllen. Relativ<br />

schnell nach der Antragstellung bekommt<br />

man eine Mittelreservierung für drei Monate<br />

zugesichert und kann das Fahrzeug in<br />

diesem Zeitraum umbauen lassen. Sobald<br />

das abgeschlossen ist, legt man die Rechnung<br />

beim Amt vor und bekommt dann das<br />

Geld ausbezahlt. Insofern ist eine kurzfristige<br />

Zwischenfinanzierung wahrscheinlich<br />

notwendig.<br />

Wir können den Unternehmen in und<br />

um <strong>München</strong> nur dazu raten, in diesen<br />

Markt einzusteigen, und geben gerne Hilfestellung.<br />

Zum einen ist hier tatsächlich<br />

ein großer Bedarf und die Nachfrage an diesen<br />

Beförderungen wird steigen. Die wenigen<br />

Inklusionstaxis, die bislang in<br />

<strong>München</strong> unterwegs sind, haben keine langen<br />

Wartezeiten. Und um den Bezug zum<br />

Thema dieses Heftes wieder herzustellen:<br />

Laut Eckpunktepapier wird künftig jeder,<br />

der öffentliche Aufträge übernehmen will,<br />

einen barrierefreien Zugang zusichern<br />

müssen. <br />

fb<br />

Die in diesem Beitrag beschriebene<br />

Förderung zum Umbau von <strong>Taxi</strong>fahrzeugen<br />

wurde sehr praxisorientiert<br />

realisiert. Dies ist in erster Linie<br />

den intensiven und ruhelosen Aktivitäten<br />

des TVM-Mitglieds sowie<br />

<strong>München</strong>er <strong>Taxi</strong>unternehmers und<br />

IsarFunk-Inklusionsbeauftragten<br />

Horst Wiegand zu verdanken, dem<br />

wir an dieser Stelle herzlich danken<br />

wollen! <br />

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FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Ärztliche Untersuchung und Augenuntersuchung (ohne Anmeldung):<br />

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 18:30 Uhr<br />

Betriebsmedizinische Untersuchung / Reaktionstests (ohne Anmeldung):<br />

Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr, Mo und Do von 14:00 bis 17:00 Uhr<br />

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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

15


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

STADT WILL QUALITÄTS -<br />

STANDARDS IM TAXI –<br />

WIR SIND DABEI!<br />

Das KVR soll gemeinsam mit dem Gewerbe Qualitätsstandards für <strong>Taxi</strong>s<br />

entwickeln. IsarFunk wird das gerne unterstützen, fordert aber auch umgekehrt<br />

Unterstützung beim Thema Free Now und Uber.<br />

Die Initiative des Münchner Kreisverwaltungsreferats<br />

(KVR) geht<br />

auf einen Stadtratsbeschluss<br />

zurück. Darin wird das KVR beauftragt,<br />

„zum einen mit dem Gewerbe Qualitätsstandards<br />

für <strong>Taxi</strong>s zu entwickeln und zum<br />

anderen die verpflichtende Annahme von<br />

Debit- und Kreditkarten zu prüfen“.<br />

Zur Umsetzung hatte die Stadt ursprünglich<br />

Gesprächsrunden mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

geplant, was dann allerdings aufgrund<br />

der Corona-Maßnahmen nicht möglich war<br />

bzw. auf einen unbestimmten Zeitpunkt<br />

verlegt werden musste. Das KVR hatte allerdings<br />

einen Plan B und bat die Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>zentralen und Gewerbeverbände, „eine<br />

Sammlung von Ideen und Überlegungen<br />

hinsichtlich der Möglichkeiten zur Verbesserung<br />

der Qualität im <strong>Taxi</strong>gewerbe unter<br />

Beachtung des geltenden rechtlichen Rahmens“<br />

zu erstellen.<br />

Darüber hinaus wurden diverse Informationen<br />

zum Ablauf des bargeldlosen<br />

Bezahlens in <strong>Taxi</strong>s abgefragt, ebenso zur<br />

erfolgten Integration der Apps von taxi.eu,<br />

<strong>Taxi</strong> Deutschland und der Sixt-App in die<br />

Münchner Fahrtenvermittlung. Um sowohl<br />

bei aktiven Fahrgästen als auch bei nicht<br />

aktiven (potenziellen) <strong>Taxi</strong>kunden deren<br />

Einschätzung und Erwartungen hinsichtlich<br />

<strong>Taxi</strong>qualität zu erfahren, plant das<br />

KVR die Verbreitung eines Fragebogens,<br />

der dann u. a. auch von den Fahrgästen vor<br />

Ort – also direkt im <strong>Taxi</strong> – ausgefüllt werden<br />

könnte. Die <strong>Taxi</strong>zentralen und Verbände<br />

wurden befragt, ob sie bereit wären, sich<br />

an der Organisation zu beteiligen.<br />

Als IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale haben wir<br />

diesen Punkt klar bejaht. „Gerne arbeiten<br />

wir bei einem solchen Projekt mit“, teilten<br />

wir dem KVR in einem Antwortschreiben<br />

mit. Der <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> hatte hier<br />

ebenfalls seine Mitarbeit signalisiert. Auch<br />

in den anderen abgefragten Punkten haben<br />

wir umfangreich informiert und geantwortet.<br />

Bezüglich der Ideen hatten wir uns mit<br />

IsarFunk garantiert <strong>Taxi</strong> mit Qualität und kontrolliert<br />

das auch regelmäßig in einem „Quality-Check“.<br />

der <strong>Taxi</strong> <strong>München</strong> eG gemeinsam Gedanken<br />

gemacht und diese somit identisch vorgetragen.<br />

APPELL AN DAS KVR<br />

Ergänzend dazu hat IsarFunk zudem weitere<br />

Punkte aufgeführt und diese in Form<br />

eines mehrseitigen zusätzlichen Schreibens<br />

der Antwort beigefügt. Wir fordern<br />

darin, „die Voraussetzungen dafür zu<br />

schaffen, dass das <strong>Taxi</strong>gewerbe in der Landeshauptstadt<br />

eine Chance erhält, in wünschenswerte<br />

Innovationen noch investieren<br />

zu können“. Dazu sind unserer Meinung<br />

nach noch große Kraftanstrengungen und<br />

die Zusammenarbeit mit den Vertretern der<br />

Parteien und Entscheidungsträgern nötig,<br />

„damit in <strong>München</strong> das <strong>Taxi</strong>gewerbe nicht<br />

niedergerungen wird“.<br />

Wir haben das KVR darauf hingewiesen,<br />

dass die Zerstörung des <strong>Taxi</strong>gewerbes,<br />

die nachweislich in zahlreichen Städten<br />

und Metropolen weltweit bereits eingesetzt<br />

hat, auch in <strong>München</strong> zu beobachten<br />

sei. Wir prangern an, dass „von Teilen der<br />

Politik sogar offen unterstützte Anbieter<br />

wie Uber oder vergleichbar Free Now mit<br />

allen Mitteln versuchen, ihre Vorstellungen<br />

der ,Mobilität für die Zukunft‘ in Form<br />

von gesetzeswidrigen, prekären Beschäftigungsmodellen<br />

und algorithmischem<br />

,surge pricing‘, unter Umgehung eines<br />

kommunalen Gestaltungswillens oder gar<br />

Kontrolle, durchzusetzen“.<br />

Free Now & Co. vertreten ein Geschäftsmodell,<br />

welches den Interessen des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes entgegensteht und eine<br />

Grundversorgung der Bevölkerung im<br />

Sinne der kommunalen Daseinsvorsorge<br />

und einer Mobilität zu verlässlichen Tarifen<br />

nebst behördlicher Dienstaufsicht unterläuft<br />

und auf längere Zeit gesehen obsolet<br />

machen wird. „Dies muss Berücksichtigung<br />

finden, wenn das <strong>Taxi</strong>gewerbe weitere<br />

Qualitätsstandards umsetzen und diesen<br />

Dienst nachhaltig betreiben können soll“,<br />

lautete daher unser Schluss-Appell an das<br />

Kreisverwaltungsreferat. Wir freuen uns<br />

auf weitere gemeinsame Gesprächsrunden<br />

mit dem KVR. <br />

ch<br />

FOTO: <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

16 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

MYWIRT ZIEHT BILANZ<br />

Die bewährte Kooperation zwischen Münchner Wirten und der IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale<br />

wird nach der partiellen Öffnung der Restaurants bis Ende Juli fortgeführt.<br />

Restaurantleiter Wolfgang Maierhofer vom<br />

Ö1 im Stemmerhof übergibt eine Essenslieferung<br />

an den IsarFunk-<strong>Taxi</strong>fahrer Tom .<br />

Essenauslieferungen mit dem <strong>Taxi</strong><br />

zum Pauschalpreis war der Grundgedanke<br />

hinter MyWirt. Mit der<br />

Gastronomie und dem <strong>Taxi</strong>gewerbe haben<br />

sich zwei Branchen zusammengetan, die<br />

beide massiv von der Corona-Krise betroffen<br />

sind. Um für beide Seiten ein zusätzliches<br />

Geschäft zu generieren, hat IsarFunk<br />

MyWirt ins Leben gerufen. Zum Pauschalpreis<br />

von 10 Euro konnten bis zum 31. Juli<br />

Münchner Wirte ihr Essen mit dem <strong>Taxi</strong><br />

ausliefern lassen und so trotz des Lockdowns<br />

ein Geschäft generieren. Insgesamt<br />

wurden bis zum Redaktionsschluss auf diesem<br />

Weg rund 1.300 Aufträge vermittelt.<br />

Was zunächst nur als temporäre Lösung<br />

angedacht war, kam bei der Gastronomie<br />

und bei den angeschlossenen Unternehmern<br />

gut an. Rund 200 IsarFunk-Fahrer<br />

waren mit dabei. Christian Hess, Geschäftsführer<br />

von IsarFunk, lobt das Engagement:<br />

„Die <strong>Taxi</strong>fahrer waren in immer größerer<br />

Zahl bereit, die Menüs vom Gastwirt an den<br />

Gast zu liefern.“<br />

FAKTEN, DIE ÜBERZEUGEN<br />

Zusätzlich zur Entwicklung von MyWirt<br />

kam IsarFunk auch auf der finanziellen<br />

Seite ins Spiel. Mit den teilnehmenden<br />

Wirten wurden alle durchgeführten Fahrten<br />

über eine Sammelrechnung abgerechnet<br />

und das Geld wurde an die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

ausgezahlt. Neben einem positiven<br />

Fazit für alle Beteiligten hat MyWirt aber<br />

auch wertvolle Infos für die Zukunft geliefert.<br />

So konnte beispielsweise die Sorge der<br />

Fahrer zerstreut werden, dass viele bestellte<br />

Essen am anderen Ende der Stadt ausgeliefert<br />

werden müssen. Die Auswertung der<br />

Datenlage zeigt, dass die reine Fahrstrecke<br />

pro Auftrag im Schnitt knapp unter drei Kilometern<br />

betrug. Für den <strong>Taxi</strong>fahrer bedeutet<br />

das zudem, dass er im Schnitt nach nur<br />

9 Minuten den Auftrag erledigt hatte. Bekommen<br />

hat er dafür die 10 Euro Pauschale plus<br />

1,20 Euro Subvention von IsarFunk. Hätte<br />

es sich bei dieser „Durchschnittsfahrt“ um<br />

eine reguläre Personenbeförderung gehandelt,<br />

dann wären nur 70 Cent mehr umgesetzt<br />

worden. Natürlich kann eine Fahrt zum<br />

Flughafen lukrativer sein, aber der Lockdown<br />

hat dem <strong>Taxi</strong>gewerbe gezeigt, was<br />

passiert, wenn das normale Tagesgeschäft<br />

wegbricht. Da sollte es das oberste Ziel sein,<br />

schnell Alternativen zu schaffen und daran<br />

zu arbeiten, ein vielleicht überlebensnotwendiges<br />

Neugeschäft aufzubauen. sg<br />

Verkehrsmedizinisches Untersuchungszentrum<br />

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TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

17


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

TRENNSCHUTZ IST EIN<br />

SERVICE AM KUNDEN<br />

<strong>Taxi</strong>s mit Trennschutz sind mittlerweile ein wichtiges Bestellmerkmal geworden. Viele<br />

IsarFunk-Kunden legen auf dieses Sicherheitsmerkmal großen Wert. Entsprechende<br />

Umbaulösungen bieten bereits mehr als drei Dutzend Unternehmen an.<br />

Die zweigeteilte<br />

Scheibe von Atelier<br />

Damböck wird an<br />

den Kopfstützen<br />

befestigt.<br />

Ein Münchner<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer legte<br />

bei seiner Lösung<br />

besonderen Wert<br />

auf eine komplette<br />

Abdichtung.<br />

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IsarFunk-Seiten: Christian Hess<br />

WEGEN CORONA<br />

BLEIBT DIESE<br />

WERBEFLÄCHE<br />

UNGENUTZT.<br />

Einige Anbieter sind in <strong>München</strong> oder Umgebung ansässig,<br />

aber es gibt auch Münchner <strong>Taxi</strong>betriebe, die sich bei anderen<br />

Wettbewerbern umfangreich ausgestattet haben. Das<br />

Münchner <strong>Taxi</strong>zentrum hat beispielsweise einen Großteil seiner<br />

Flotte mit der vom Fellbacher Unternehmen <strong>Taxi</strong> Schoch entwickelten<br />

Trennschutzlösung aus Polycarbonat ausgestattet.<br />

Andere Betriebe wiederum sind beim Atelier Damböck in Neufinsing<br />

fündig geworden. Dort bekommt man einen zweiteiligen<br />

Trennschutz aus Makrolon® bzw. Polycarbonat. Der Trennschutz<br />

ist mit einem Kantenschutz versehen und erlaubt es, weiterhin<br />

die beiden Vordersitze zu verstellen.<br />

Lange an der richtigen Lösung getüftelt hat auch Markus Hülf<br />

von der Münchner Firma proqtec. Was dabei nun in seinem <strong>Taxi</strong><br />

zum Einsatz kommt, bietet er unter dem Produktnamen „virusprotect“<br />

seinen Kolleginnen und Kollegen an. Hülf geht bei seiner<br />

Trennschutz-Lösung einen neuen Weg. Dank aufblasbaren Elementen<br />

und der großzügig bemessenen Folie wird eine nahezu<br />

komplette Abdichtung zwischen Fahrgastraum und den Vordersitzen<br />

erreicht. Der Trennschutz ist in wenigen Minuten einsatzbereit<br />

und kann rückstandsfrei entfernt werden. „virus-protect“<br />

ist direkt über Markus Hülf/proqtec zu beziehen.<br />

Direkt aus <strong>München</strong> kommt der Trennschutz von Bonmedico.<br />

Die feste Trennwand aus 90 Prozent recyceltem PE-Kunststoff wird<br />

mit Kabelbindern an den Kopfstützen befestigt und in zwei verschiedenen<br />

Abmessungen für PKS und Großraumtaxis angeboten.<br />

Einen Überblick über nahezu alle derzeit verfügbaren Lösungen<br />

hat das Fachmagazin <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> unter https://tinyurl.com/<br />

trennschutz zusammengestellt. Noch bis Ende August erstattet<br />

das Bundesverkehrsministerium sogar die Kosten für Material<br />

und Einbau. Der nebenstehende Beitrag des IsarFunk-Kollegen<br />

Hoffmann zeigt allerdings, dass die Antragstellung viel Geduld<br />

erfordert. Da wird sich mancher fragen, ob der Aufwand im richtigen<br />

Verhältnis zur Kostenerstattung steht.<br />

Keine Frage ist dagegen, dass ein eingebauter Trennschutz die<br />

Gesundheit des Fahrers und der Fahrgäste schützt. Was wiederum<br />

bei Letzteren Vertrauen schafft. Bei jeder zehnten <strong>Taxi</strong>bestellung<br />

wünschen sich die Münchner Kunden explizit ein Fahrzeug mit<br />

Trennschutz. Somit bekommen diese Aufträge<br />

dann auch nur solche IsarFunk-<strong>Taxi</strong>s,<br />

die eine Schutzwand eingebaut und das entsprechende<br />

Vermittlungsmerkmal im System<br />

hinterlegt haben. Mehr als die Hälfte<br />

aller IsarFunk-<strong>Taxi</strong>s können so als „Schutz-<br />

<strong>Taxi</strong>s“ vermittelt werden – Tendenz auf beiden<br />

Seiten steigend. <br />

sg Zur Übersicht.<br />

18 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


ISARFUNK TAXIZENTRALE<br />

DIE SACHE MIT DER<br />

KOMPLIZIERTEN FÖRDERUNG<br />

Wer sich ein Trennschutz-System in sein <strong>Taxi</strong> einbauen lässt, bekommt dafür die Kosten<br />

für Material und Einbau erstattet. Doch die Antragstellung ist dermaßen umfangreich,<br />

dass sich der Aufwand für viele kaum lohnt. Ein IsarFunk-Unternehmer berichtet.<br />

Wer schon mal einen Förderantrag mit<br />

easy-online gestellt hat, dem mögen sich<br />

bei dem Gedanken daran die Haare aufstellen.<br />

Denn alleine die Bezeichnung „easy“ (auf<br />

Deutsch: „einfach“) kann fast schon als Hohn wahrgenommen<br />

werden, denn die Antragstellung der<br />

Förderrichtlinie vom 20. August 2018, Trennschutzvorrichtung<br />

in Fahrzeugen, hat es in sich.<br />

Für den Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer Reinhold<br />

Hoffmann beispielsweise hat der Antrag, positiv ausgedrückt,<br />

bislang für mehr Beschäftigung gesorgt als<br />

Geld eingebracht. Schon bei einem der ersten Schritte<br />

der Antragstellung, die übrigens nur zum Teil<br />

online abläuft, tauchen Fragestellungen auf, die<br />

Reinhold Hoffmann<br />

gehört zu den Unerschrockenen,<br />

die den<br />

Förderantrag gestellt<br />

haben.<br />

unklar sind oder nur unter Schwierigkeiten richtig beantwortet<br />

werden können. „Durch systematisches Ausprobieren und den<br />

Austausch mit Kollegen hat es aber dann doch geklappt“, muss<br />

Hoffmann zugeben. Heute weiß er, dass der Antragszeitraum in<br />

der Zukunft beginnen muss, aber spätestens am Ende der Förderung,<br />

also spätestens am 31.08.<strong>2020</strong> enden muss. Das Formular<br />

selbst würde jedes Datum in der Zukunft akzeptieren. Die Förderanträge<br />

selbst müssen übrigens bis zum 31. August diesen Jahres<br />

eingereicht werden. Weitere Fallstricke soll der Antrag beispielsweise<br />

auch bei der Eingabe von Telefonnummern bieten. Sie werden<br />

nämlich nur in einem bestimmten Format akzeptiert. – Reine<br />

Formsache also. Letztlich sind es aber auch die Begrifflichkeiten,<br />

die gerne mal ein Fragezeichen beim Antragsteller hinterlassen.<br />

Deutsch als Muttersprache scheint dabei nicht nur hilfreich, sondern<br />

auch eine Voraussetzung zu sein. Bei einem so multinational<br />

aufgestellten Gewerbe wie der Personenbeförderung zielt die Art<br />

und Weise der Antragstellung deutlich am Antragsteller vorbei.<br />

Reinhold Hoffmann ist sich sicher: „80 Prozent der Antragsteller<br />

werden mit der Antragstellung nicht klarkommen. Abhilfe könnte<br />

hier der Austausch mit Kollegen schaffen, die vor dem gleichen<br />

Problem stehen.“<br />

Allerdings ist mit dem elektronischen Versenden des Antrags<br />

nur ein Teil der notwendigen Arbeit erledigt. Zusätzlich benötigt<br />

der Bund auch noch zusätzliche Unterlagen per Post. Der Antrag<br />

kann beispielsweise erst bewilligt werden, wenn die<br />

bereits digital verschickten Unterlagen auch ausgedruckt<br />

und unterschrieben auf dem Postweg versendet<br />

werden. Hinzu kommen noch weitere Formulare wie<br />

eine Kopie der Genehmigungsurkunde gemäß § 17<br />

Personenbeförderungs gesetz und die Angabe der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummern<br />

in Bezug zum Kennzeichen.<br />

Weiterhin muss eine unterschriebene<br />

Erklärung über die ordnungsgemäße Verwendung von<br />

Trennscheiben, eine Erklärung und Belehrung zu Unternehmen<br />

in Schwierigkeiten und eine Erklärung und<br />

Belehrung über die subventionserheblichen Tatsachen<br />

eingereicht werden. Alle Formulare können auf der Website<br />

der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen<br />

heruntergeladen werden. Zu guter Letzt wird auch noch eine Erklärung<br />

zu De-minimis-Beihilfen verlangt.<br />

Hat man sich durch die verschiedenen Formulare durchgearbeitet,<br />

heißt es warten, denn wie viel Zeit von der Antragstellung<br />

bis zur Überweisung des Fördergelds vergeht, ist unklar. Reinhold<br />

Hoffmann wartet bereits seit drei Wochen … <br />

sg<br />

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UNTER<br />

STÜTZER<br />

DES TAXI<br />

GEWERBES<br />

TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

19


FLUGHAFEN<br />

Sinnbild des Lockdowns am<br />

Flughafen <strong>München</strong>. Weder<br />

Servicekräfte des MUC noch<br />

<strong>München</strong>s <strong>Taxi</strong>fahrer fanden<br />

im 2. <strong>Quartal</strong> Passagiere bzw.<br />

Fahrgäste.<br />

DER ALLMÄHLICHE<br />

RE-START AM FLUGHAFEN<br />

Nach Monaten des totalen Stillstands fährt der Münchner Airport seinen Betrieb<br />

langsam wieder hoch. Dem passt sich auch das <strong>Taxi</strong>angebot entsprechend an.<br />

RE-START MIT DIGITALEM TAXIMANAGEMENT<br />

Zum 1. Juli ist eine neue Verordnung des Landratsamts<br />

Erding über das <strong>Taxi</strong>gewerbe in Kraft getreten. Damit verknüpft<br />

ist auch eine Allgemeinverfügung „zum Bereitstellungsrecht<br />

der <strong>Taxi</strong>s auf <strong>Taxi</strong>ständen auf dem Gebiet des<br />

Flughafens <strong>München</strong>s“. Sie bildet die rechtliche Basis für<br />

die künftige Digitalisierung des <strong>Taxi</strong>managements am Flughafen.<br />

Nach und nach werden alle am MUC zugelassenen<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer*Innen mit einer Fahrer-App ausgestattet. Mit<br />

dieser App wird unter anderem die Kurzfahrtenregelung<br />

sowie das Nachrückszenario zu den einzelnen Wartebereichen<br />

bzw. die Vorfahrt in die Module gesteuert. „Schon<br />

bei der Zufahrt erhalten die Fahrer Infos zur Auslastung<br />

des Speichers“, berichtet Christian Hess, Geschäftsführer<br />

der IsarFunk-<strong>Taxi</strong>zentrale, die für die <strong>Taxi</strong>-Organisation am<br />

Flughafen zuständig ist. Über die genauen digitalen Abläufe<br />

inklusive der angekündigten Priorisierung der E-<strong>Taxi</strong>s<br />

wird IsarFunk noch detailliert informieren.<br />

jh<br />

Was rein visuell nicht zu übersehen war, hat die Pressestelle<br />

des Münchner Flughafens vor Kurzem mit<br />

erschreckenden Zahlen aus dem 2. <strong>Quartal</strong> bestätigt:<br />

„Das Fluggastaufkommen reduzierte sich um 98 Prozent gegenüber<br />

dem Vorjahr. Die Anzahl der Starts und Landungen ging in<br />

diesem Zeitraum um rund 92 Prozent zurück.“ Die zum Schutz<br />

vor dem Corona-Virus eingeführten Reisebeschränkungen hatten<br />

also zum totalen Stillstand an Flughäfen geführt.<br />

Erst mit den von der EU beschlossenen Lockerungen der Reisebeschränkungen<br />

konnte der Flughafen seinen Betrieb ganz langsam<br />

wieder hochfahren. Das wochenlang geschlossene Terminal 1<br />

wurde am 8. Juli wieder eröffnet, nachdem Airlines mit ihren<br />

Maschinen wieder an ihren angestammten Plätzen angedockt<br />

hatten. Immerhin zählte der Münchner Flughafen in der ersten<br />

Juli-Woche bereits wieder über 100.000 Passagiere, während es<br />

im April nur einige Tausend waren.<br />

Im Sog dieses Lockdowns waren auch den <strong>Taxi</strong>s am Münchner<br />

Flughafen sämtliche Fahrten und damit Einnahmen weggebrochen.<br />

Wo sonst bis zu 500 <strong>Taxi</strong>s warteten, war im April und Mai gähnende<br />

Leere. Erst ab Mitte Juni hatte sich der Wartebereich für<br />

<strong>Taxi</strong>s nach und nach wieder gefüllt, wobei <strong>Taxi</strong>fahrer*Innen bis<br />

zu 14 Stunden auf einen Fahrgast warten mussten. IsarFunk als<br />

Betreiber des <strong>Taxi</strong>verkehrs hatte zu diesem Zeitpunkt auf die<br />

Durchfahrtsgebühren verzichtet, die sonst beim Passieren der<br />

Schranke aus dem Wartebereich in die Modulspur üblicherweise<br />

erhoben werden.<br />

LANGFRISTIGE FOLGEN FÜR DEN FLUGHAFEN<br />

Seit Anfang Juli ist auch der Schalter am <strong>Taxi</strong>-Service-Point (TSP)<br />

im Terminal 2 wieder besetzt. Er war am Karfreitag aufgrund des<br />

allgemeinen Lockdowns geschlossen worden. Für die rund 20<br />

IsarFunk-Mitarbeiter am Flughafen inklusive externem Security-<br />

Personal bedeutete dies Kurzarbeit, Kündigungen konnten dadurch<br />

aber vermieden werden. Aktuell ist der TSP pro Tag einschichtig<br />

mit einer Person besetzt. Es ist also eine allmähliche Annäherung<br />

an den Normalbetrieb, wobei es ungewiss sein wird, ob und wann<br />

am MUC wieder der Zustand vor der Corona-Pandemie erreicht<br />

wird. Jost Lammers, der Geschäftsführer der Flughafen <strong>München</strong><br />

GmbH, spricht von einer mehrjährigen Phase der Konsolidierung.<br />

„Mit Blick auf die mittel- und langfristige Entwicklung bin ich<br />

aber weiterhin zuversichtlich, dass unser Airport seine Rolle als<br />

bedeutendes europäisches Luftverkehrsdrehkreuz wieder einnehmen<br />

wird.“ <br />

jh<br />

FOTO: Flughafen <strong>München</strong><br />

20 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


WETTBEWERB<br />

DIE BAHN ZIEHT DIE NOTBREMSE<br />

Coronabedingt muss in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten auch die Deutsche<br />

Bahn den Rotstift ansetzen. Dem fiel nun auch CleverShuttle zum Opfer.<br />

FOTOS: CleverShuttle, Adobe Stock / bilderstoeckchen<br />

Ende Juni wurden die vier Wochen zuvor gestreuten Gerüchte<br />

zur Gewissheit: CleverShuttle (CS) hat seinen Dienst in<br />

vielen deutschen Städten eingestellt, unter anderem in<br />

Berlin, Köln – und auch <strong>München</strong>. Einzig in Leipzig, Düsseldorf<br />

und Kiel sieht man die grün-weißen Elektrofahrzeuge noch.<br />

Der Grund für den Ausstieg ist die Notbremse, welche die Deutsche<br />

Bahn ziehen musste. Sie ist mit knapp 80 Prozent an CleverShuttle<br />

beteiligt und hatte festgestellt, dass der Dienst rund<br />

100 Millionen Kosten verursacht hat und keinerlei Gewinnaussichten<br />

offenbarte.<br />

Der Bundestagsabgeordnete Stefan Gelbhaar, Sprecher<br />

für städtische Mobilität und Radverkehr für die Partei<br />

Bündnis 90/Die Grünen und durchaus ein <strong>Taxi</strong>freund,<br />

hatte den Rückzug in einem öffentlichen Statement bedauert.<br />

Er trauerte unter anderem den städtischen Klimaschutzzielen<br />

hinterher, denn CS war konsequent mit<br />

elektrisch betriebenen Fahrzeugen unterwegs<br />

(siehe Seite 22).<br />

Er wies bei seiner Kritik aber auch auf<br />

eine weitere Schieflage hin: Der Vorgang<br />

mache sichtbar, „dass der Dienstleistungssektor<br />

im Bereich Mobilität zu abhängig ist von bestehenden Verkehrsunternehmen<br />

mit völlig anderen Kernbereichen. Ihnen wird<br />

nun, wie im Fall CleverShuttle, schnell der Geldhahn zugedreht.“<br />

Gelbhaar empfiehlt, CleverShuttle als eigenständiges Unternehmen<br />

auszugliedern oder den Verkauf der Unternehmensanteile<br />

zu überprüfen, da man sonst das ökonomische wie ökologische<br />

Potenzial nicht ausschöpfe, sondern verspiele.<br />

Dabei übersieht der Politiker allerdings, dass Sharing-Anbieter<br />

in der jetzigen Konstellation kein ökonomisches Potenzial haben.<br />

Keine Gewinne, dafür aber 100 Millionen Kosten sprechen bei<br />

CleverShuttle eine deutliche Sprache. Bei anderen Pooling-<br />

Anbietern dürften die Zahlen nicht anders gelagert sein.<br />

Eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist auch bei besserer<br />

Auslastung nicht realistisch, solange man Ride-Pooling als<br />

Einfallstor und Ersatzgeschäftsfeld für Fahrzeughersteller<br />

und Mobilitätskonzerne definiert, anstatt die Durchführung<br />

solcher Verkehre dem ÖPNV und dem <strong>Taxi</strong> zu<br />

ermöglichen, die in diesem Bereich bereits über<br />

das nötige Personal, den notwendigen Fuhrpark<br />

und die erforderliche Erfahrung<br />

verfügen. jh<br />

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E-MOBILITÄT<br />

E IST O. K.!<br />

Mit dem Aus von CleverShuttle in <strong>München</strong> hat<br />

sich ein Personenbeförderer verabschiedet, der bei<br />

seinem Fuhrpark konsequent auf Wasserstoff- und<br />

Stromantrieb gesetzt hat. Diese Lücke kann nun<br />

das <strong>Taxi</strong> füllen.<br />

Der Rückzug von CleverShuttle<br />

in <strong>München</strong> (siehe Seite 21)<br />

ist aus betriebswirtschaftlicher<br />

Sicht konsequent und überfällig,<br />

aus ökologischer Sicht aber ein Verlust<br />

– schließlich hat der Sammeltaxi-<br />

Beförderer (der doch mehrheitlich Einzelbeförderungen<br />

durchführte) mit<br />

seiner Flotte bewiesen, dass hohe Laufleistungen<br />

sehr wohl mit Wasserstoffbzw.<br />

Stromtanken in Einklang zu<br />

bringen sind. Nicht zuletzt deshalb<br />

werden die (nun mehrheitlich grünen)<br />

Stadtpolitiker*Innen weiterhin auf<br />

alternative Antriebsarten setzen. Wer<br />

also in seinem Mobilitätskonzept den<br />

Faktor „Elektro“ aufweisen kann, wird<br />

zweifelsohne einen Vorteil haben.<br />

Das ist nicht nur die Chance, sondern<br />

sogar die Verpflichtung des<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbes, sich hier offen zu zeigen.<br />

Denn wenn das <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

keine E-<strong>Taxi</strong>flotte anbietet, dann füllen<br />

die Lücke ganz schnell doch wieder andere.<br />

Die Zeichen, dass die Stadt gerne deutlich<br />

mehr E-<strong>Taxi</strong>s hätte als bislang, sind<br />

mehr als deutlich, denn erst vor Kurzem<br />

wurde die Münchner E-<strong>Taxi</strong>-Förderung verlängert.<br />

Anstatt bis zum 31. August <strong>2020</strong>,<br />

wie ursprünglich vorgesehen, können nun<br />

die Förder-Anträge bis zum 31. Dezember<br />

2021 eingereicht werden. Ziel der Beihilfe<br />

ist es, dem Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbe den<br />

Umstieg auf das E-<strong>Taxi</strong> schmackhaft zu<br />

machen. Wie das Münchner Referat für<br />

Gesundheit und Umwelt mitteilte, soll die<br />

E-<strong>Taxi</strong>-Subvention aber auch ein Baustein<br />

sein, um dem städtischen Klimaschutzziel,<br />

bis zum Jahre 2035 klimaneutral zu werden,<br />

einen Schritt näherzukommen. Wie<br />

bislang unterstützt die Münchner E-<strong>Taxi</strong>-<br />

Förderung jeden gefahrenen Besetztkilometer<br />

mit 20 Cent. Maximal können so bis<br />

zu 40 Prozent des Netto-Fahrzeugpreises<br />

auf diesem Weg refinanziert werden.<br />

Neu angepasst wurde auch die vorgeschriebene<br />

Haltezeit der E-<strong>Taxi</strong>s. Aus bislang<br />

36 Monaten Nutzungsdauer wurden<br />

jetzt 48 Monate. Hinter dieser Entscheidung<br />

Der Nissan e-NV200 kann auch mit<br />

einem Heckausschnitt für den Rollitransport<br />

ausgestattet werden.<br />

steckt die Idee, den E-<strong>Taxi</strong>s, die übrigens<br />

auch über einen Brennstoffzellenantrieb verfügen<br />

dürfen, über einen längeren Zeitraum<br />

die Abschöpfung der Besetztkilometerpauschale<br />

zu ermöglichen. Für die <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

bedeutet das im Gegenzug, dass<br />

sie ihr Fahrzeug, auch wenn die maximale<br />

Fördersumme erreicht wurde, trotzdem<br />

vier Jahre halten müssen. Diese Änderungen<br />

sind ab dem 1. September <strong>2020</strong> gültig.<br />

Ebenfalls neu ist, dass auch bestehende<br />

Förderverträge auf Wunsch über den Zeitraum<br />

von 48 Monaten die E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />

in Anspruch nehmen dürfen.<br />

AKTUELL ERST 27 E-TAXIS<br />

Der mit zwei Millionen Euro dotierte Fördertopf<br />

aus Mitteln des Integrierten Handlungsprogramms<br />

zur Förderung der<br />

Elektro mobilität in <strong>München</strong> (IHFEM) birgt<br />

derzeit noch große Ressourcen. Seit dem Start<br />

des E-<strong>Taxi</strong>-Projekts im September 2017 sind<br />

lediglich 27 begünstigte E-<strong>Taxi</strong>s auf <strong>München</strong>s<br />

Straßen unterwegs. Gemeinsam haben sie<br />

rund 1,2 Millionen Besetztkilometer zurückgelegt,<br />

was einer bislang ausgezahlten Fördersumme<br />

von rund 240.000 Euro entspricht. Es<br />

bleibt also noch viel Luft nach oben.<br />

Ganz bemerkenswert mit Blick auf <strong>München</strong><br />

ist jetzt sogar eine Kumulierung verschiedener<br />

Förderungen nicht mehr per se<br />

ausgeschlossen. Die noch recht frische<br />

städtische Inklusionstaxiförderung weist<br />

beispielsweise ausdrücklich darauf hin,<br />

dass sie mit der E-<strong>Taxi</strong>-Förderung kombinierbar<br />

ist. Weiterhin steht auch die E-<strong>Taxi</strong>-<br />

Priorisierung am Flughafen noch im Raum<br />

und wird sicher in nächster Zeit kommen.<br />

Natürlich funktioniert eine E-<strong>Taxi</strong>-Förderung<br />

nur dann, wenn es geeignete Fahrzeuge<br />

gibt. Bei den Automobilherstellern hat<br />

sich, wenn auch nur zögerlich, mittlerweile<br />

etwas getan. Immer mehr taxitaugliche<br />

E-Fahrzeuge kommen auf den Markt. Sogar<br />

Volkswagen und Mercedes bieten entsprechende<br />

Modelle an. Gleichzeitig werden<br />

andere E-<strong>Taxi</strong>s deutlich rabattiert. Erst<br />

kürzlich hat Nissan den Leaf im Preis<br />

gesenkt und bei dem Großraumtaxi<br />

e-NV200 wird jetzt auch das <strong>Taxi</strong>paket subventioniert.<br />

Grundsätzlich haben die<br />

E-Fahrzeuge tendenziell bei der Reichweite<br />

FOTOS: Jaguar Land Rover, Intax<br />

22 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


E-MOBILITÄT<br />

zugelegt oder wie der Jaguar I-PACE auch<br />

bei der Ladegeschwindigkeit mit Wechselstrom.<br />

Anstatt wie bislang mit 7,6 kW kann<br />

der Brite jetzt dreiphasig mit bis zu 11 kW<br />

Wechselstrom geladen werden.<br />

Zusammengefasst kann man sagen,<br />

dass die Vorzeichen, auf ein E-<strong>Taxi</strong> umzusteigen,<br />

in <strong>München</strong> noch nie besser standen.<br />

Das unterstreichen zudem die relativ<br />

geringen Wartungskosten bei einem<br />

E-Auto. Weniger Verschleiß bei den Bremsen<br />

dank der Bremsenergie-Rückgewinnung<br />

oder die Abwesenheit von Motoröl<br />

sprechen deutlich für die Stromer.<br />

Natürlich darf man aber die Punkte<br />

nicht verschweigen, die den Umstieg auf<br />

die E-Mobilität deutlich erschweren. Gerade<br />

wenn es ums Geld geht, dann muss das<br />

<strong>Taxi</strong>gewerbe genauer hinschauen. Der teuren<br />

Anschaffung elektromobiler <strong>Taxi</strong>s mit<br />

meist weniger Rabatten stehen jene Kampfpreise<br />

gegenüber, zu denen spezielle <strong>Taxi</strong>modelle<br />

mit Verbrenner angeboten werden.<br />

Bestes Beispiel hierfür ist die Mercedes<br />

V-Klasse und ihr elektrisches Pendant, der<br />

kürzlich vorgestellte EQV.<br />

Seit rund zwei<br />

Jahren sind zehn<br />

Jaguar-I-Pace-<br />

E-<strong>Taxi</strong>s in <strong>München</strong><br />

im Einsatz.<br />

Abgesehen davon, dass es für die V-Klasse<br />

ein <strong>Taxi</strong>paket gibt, werden alternativ auf den<br />

Kauf einer V-Klasse pauschal 15 Prozent<br />

Rabatt gewährt. Beim EQV muss man sich<br />

mit lediglich drei Prozent zufriedengeben<br />

(Stand <strong>3.</strong>6.<strong>2020</strong>). Andere Hersteller, wie beispielsweise<br />

Kia, verfügen in ihrem Portfolio<br />

sogar über mehrere erhältliche E-<strong>Taxi</strong>-Modelle.<br />

Von der aktuellen Werbeaktion, die einen<br />

Rabatt von 16 Prozent verspricht, profitieren<br />

aber nur Kias mit Verbrennungsmotor.<br />

TEURER STROM<br />

Bei den Betriebskosten wird es derzeit für<br />

das Elektroauto auch relativ eng. Diesel ist<br />

aktuell so günstig wie schon lange nicht<br />

mehr, während die Strompreisgestaltung<br />

immer undurchschaubarer wird. An den<br />

städtischen Normalladesäule lässt sich der<br />

gleiche Stromanbieter den Strom teurer<br />

bezahlen als in den eigenen vier Wänden.<br />

Ist man auf einen Schnelllader angewiesen,<br />

wird man noch mehr bestraft.<br />

Ob das wirklich zielführend ist, sei<br />

dahingestellt. Um eine bessere Planbarkeit<br />

und damit auch Akzeptanz für das Projekt<br />

E-<strong>Taxi</strong> zu erreichen, sollten sich die Stromanbieter<br />

über eine Flatrate oder zumindest<br />

eine Strompreisbindung Gedanken machen.<br />

Ansonsten müssen bei der Kalkulation<br />

noch viele Fragezeichen einbezogen werden.<br />

Da hilft es auch nicht, wenn der Naturschutzbund<br />

(NABU) herausgefunden haben<br />

will, dass im Vergleich zum Verbrenner das<br />

größte Einsparungspotenzial darin liegt,<br />

wenn man sein E-<strong>Taxi</strong> (langsam) daheim<br />

lädt. In der Praxis ist das sicherlich nur für<br />

Einzelfahrer mit Wohneigentum sinnvoll.<br />

Für den Unternehmer, der seine Fahrzeuge<br />

mehrschichtig einsetzt, ist dieser gut<br />

gemeinte Vorschlag sicher nicht umsetzbar.<br />

Trotzdem wird man letztlich nicht am<br />

elektrischen Antrieb vorbeikommen. Das<br />

macht auch eine Webinar-Reihe deutlich, die<br />

im Juli vom Bundesverband <strong>Taxi</strong> und Mietwagen<br />

e. V. abgehalten wurde. Jeden Montag<br />

wurden andere Aspekte thematisiert, von<br />

den verschiedenen als E-<strong>Taxi</strong> erhältlichen<br />

Fahrzeugtypen über die richtige Ladeinfrastruktur<br />

bis hin zu einer Übersicht, welche<br />

Förderungen für das E-<strong>Taxi</strong> relevant sein<br />

könnten. Schon bei der Auftaktveranstaltung<br />

wurde deutlich, wie wichtig die E-Mobilität<br />

für das <strong>Taxi</strong>gewerbe sein wird.<br />

Im letzten der vier Webinare war übrigens<br />

der Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer Gregor<br />

Beiner einer der Referenten. Sein<br />

Beitrag war der Erfahrungsbericht mit der<br />

eigenen E-<strong>Taxi</strong>flotte, der nach wie vor sehr<br />

positiv ausfällt. E-<strong>Taxi</strong>s in <strong>München</strong> haben<br />

also durchaus Perspektive. Wenn die Stadt<br />

elektrische Personenbeförderung will,<br />

genügt Hellelfenbein. Dazu braucht man<br />

kein CleverShuttle. Wobei man nun durchaus<br />

deren gebrauchte Flotte übernehmen<br />

könnte … <br />

sg<br />

Dr. J. Cichon*<br />

Unfallschadenregulierung<br />

Fahrerlaubnisrecht<br />

Erbrecht<br />

Dr. Cichon & Partner*<br />

Rechtsanwaltskanzlei in <strong>München</strong> Neuhausen seit 1962<br />

M. Werther*<br />

Fachanwältin: Verkehrsrecht<br />

Zivilrecht<br />

N. Nöker*<br />

Fachanwältin: Arbeitsrecht<br />

Verwaltungsrecht<br />

Tätigkeitsschwerpunkte<br />

S. v. Kummer*<br />

Fachanwalt: Familienrecht<br />

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M. Wunderlich-Serban<br />

Fachanwältin: Mietrecht<br />

Privatinsolvenzen<br />

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Johann-von-Werth-Straße 1, 80639 <strong>München</strong>, Tel.: 089 / 13 99 46-0, Fax: 089 /16 59 51<br />

TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

23


VERKEHRSPOLITIK<br />

POP-UP-RADWEGE –<br />

POP-DOWN<br />

DASEINSVORSORGE<br />

Die neuen Bikelanes in <strong>München</strong> machen den<br />

<strong>Taxi</strong>fahrern das Leben schwer. Radfahrer sind die<br />

Gewinner – Senioren könnten die Verlierer sein.<br />

Fast über Nacht waren sie da: Pop-up-Bikelanes – zu Deutsch<br />

Fahrradspuren auf Zeit. Mehr Platz für die Fußgänger auf<br />

dem Bürgersteig, mehr Platz für die Radfahrer auf der Sonderspur<br />

– eine Win-win-Situation. Eine dritte Partei kommt in den<br />

Planungen zu kurz: die Auto- und mit ihnen in Sippenhaft die<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer. Denn jeder Pop-up-Radweg wird mit dem Wegfall einer<br />

Fahrspur erkauft. Und nicht nur das: Mit den Radwegen ändert<br />

sich auch die Verkehrssituation für Anwohner, Geschäfte, Lieferanten<br />

und <strong>Taxi</strong>fahrer.<br />

Viele Radfahrer träumen von einer autofreien Innenstadt. In<br />

Städten wie Brüssel oder Utrecht ist man da schon einen Schritt<br />

weiter, doch selbst dort wurde das Auto nicht einfach ausgesperrt.<br />

Es wurden alternative Konzepte entwickelt, die gerade die Mobilität<br />

der betroffenen Bürger sicherstellen sollen, wie zum Beispiel<br />

Mini-<strong>Taxi</strong>s, die insbesondere Senioren befördern. In Utrecht geben<br />

von der Stadt finanzierte Fahrradlehrer Unterricht oder helfen neu<br />

Zugezogenen, sich auf dem Rad in der Großstadt zurechtzufinden.<br />

Außerdem gibt es Straßen, in denen das Auto zwar untergeordnet<br />

ist, aber kein Tabu. Solche Ideen fehlen bei uns.<br />

Dass solche Konzepte den Einzelhandel beleben können, belegt<br />

die Wiener Mariahilfer Straße. Da wurde ein „Shared-Space“-Konzept<br />

zur Probe eingeführt. Dabei teilen sich Autos mit Schrittgeschwindigkeit<br />

den Verkehrsraum mit Bussen, Fahrrädern und<br />

Fußgängern. Als die Probezeit um war, sprachen sich bei einer<br />

Befragung 71 Prozent für eine Beibehaltung aus – heute gelten<br />

die 1,8 Kilometer im Zentrum Wiens als beispielhaft für eine<br />

moderne Großstadtmobilität.<br />

Die Hälfte der<br />

Rosenheimer<br />

Straße gehört<br />

vorübergehend den<br />

Radfahrern. Zum<br />

Fototermin war die<br />

Spur allerdings leer.<br />

VERKEHRSVERSTOSS VORPROGRAMMIERT<br />

Und <strong>München</strong>? Das Modellprojekt in der Fraunhoferstraße ruft<br />

ein geteiltes Echo hervor. Radfahrer profitieren, Geschäfte klagen<br />

über Umsatzeinbußen von bis zu 30 Prozent, Handwerksbetriebe<br />

ziehen weg, Abholung oder Lieferung von Waren ist nur jenseits<br />

der Legalität möglich.<br />

Ein großes und manchmal auch teures Problem für <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

und deren Fahrgäste, die beispielsweise aus Arztpraxen abgeholt<br />

werden möchten: Das Halten oder gar Parken ist weder auf noch<br />

neben dem Radweg erlaubt. Was bisher fast als „Kavaliersdelikt“<br />

galt, kostet nach der geplanten Verschärfung des Bußgeldkataloges<br />

70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommen Behinderung<br />

oder Verkehrsgefährdung dazu, kann es noch teurer werden.<br />

Als mit Ausbruch der Corona-Pandemie der Straßenverkehr<br />

plötzlich drastisch zurückging, witterte das „Bündnis Radentscheid<br />

<strong>München</strong>“, dem wir auch die Regelung in der Fraunhoferstraße<br />

verdanken, Morgenluft und startete eine an den Münchner<br />

Oberbürgermeister Dieter Reiter gerichtete E-Mail-Petition. Darin<br />

heißt es: „Derzeit steigen immer mehr Menschen coronabedingt<br />

auf das Fahrrad um, da sie die U-Bahn, Bus und Tram meiden wollen.<br />

Dadurch wird es auf unseren Radwegen ganz schön eng. Ich<br />

habe Angst, dass ich und meine Kinder/Familie dadurch gefährdet<br />

werden oder wir andere gefährden. Zudem mache ich mir<br />

Sorgen, ob wir den Mindestabstand zu anderen Menschen einhalten<br />

können. Die Situation ist für mich sehr belastend, denn<br />

auch wenn ich Wege vermeide, muss ich doch zum Einkauf, auf<br />

den Weg zur Arbeit oder auch zum Sport nach draußen und nutze<br />

dafür das Fahrrad.“<br />

Und weiter: „Ich möchte Sie daher eindringlich bitten, kurzfristig<br />

auf den Straßen in <strong>München</strong> mehr Raum für uns Menschen<br />

zu schaffen und einen sicheren Radverkehr zu ermöglichen. In<br />

anderen Städten, etwa in Berlin, Paris, Brüssel oder Bogota, werden<br />

dafür Pop-up-Bikelanes eingerichtet.“ Auf dem Wunschzettel<br />

des Bündnisses aus ADFC, den Grünen, der Linken, dem Bund<br />

Naturschutz, der ÖDP und anderen standen Sonnenstraße, Widenmayerstraße,<br />

Ludwig- und Leopoldstraße.<br />

Das führte letztlich zu der Stadtratsentscheidung, vorerst fünf<br />

Münchner Straßen und befristet bis Ende Oktober <strong>2020</strong> mit Pop-<br />

FOTO: IsarFunk<br />

24<br />

<strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


VERKEHRSPOLITIK<br />

up-Radwegen zu versehen. Betroffen sind Elisenstraße, Theresienstraße,<br />

Gabelsbergerstraße, Zweibrückenstraße und Rosenheimer<br />

Straße in zwei Abschnitten.<br />

Auch wenn der Autoverkehr inzwischen wieder stark zugelegt<br />

hat, dürfte das bis auf Ausnahmen kaum zu zusätzlichen Einschränkungen<br />

führen – war man Staus auf diesen Streckenabschnitten<br />

doch vorher bereits gewöhnt. Die Rosenheimer Straße<br />

war eh schon ein halber Radweg, in der Elisen- und Gabelsbergerstraße<br />

gab es sowieso regelmäßig Fahrbahnverengungen durch<br />

Baustellen und in der Zweibrücken- und Theresienstraße standen<br />

durch Ladetätigkeit blockierte Fahrspuren auf der Tagesordnung.<br />

DASEINSVORSORGE WIRD ERSCHWERT<br />

Doch was bedeuten die Pop-up-Radwege für <strong>Taxi</strong>fahrer? Ein Halten<br />

in zweiter Reihe zur Aufnahme oder zum Absetzen von Fahrgästen<br />

ist in den Straßen mit Fahrradspuren so gut wie unmöglich. § 12,<br />

Abs. 4, Satz 3, StVO findet hier keine Anwendung, da ein Halten<br />

nur dann möglich ist, wenn die Verkehrslage es zulässt und niemand<br />

behindert wird. Das geht nun weder auf dem Radweg noch<br />

auf der verbliebenen Fahrspur, denn eine zweite Reihe gibt es da<br />

nicht. Ingo Trömer vom zuständigen Planungsreferat sieht das<br />

auf Nachfrage so: „Erforderliche Hol- und Bringvorgänge, auch<br />

bei Arztbesuchen, können durch kurzzeitiges Halten in den vorhandenen<br />

Parkbuchten und Lieferzonen, ggf. unter Zuhilfenahme<br />

von Hilfsmitteln wie beispielsweise Rollstühlen, getätigt werden.<br />

Sofern es die Verkehrslage zulässt, dürfen <strong>Taxi</strong>s auch zum Ein- und<br />

Aussteigen kurz am rechten Fahrbahnrand (aber nicht auf dem<br />

Radfahrstreifen) anhalten. Bei allen Pop-up-Radfahrstreifen sind<br />

die rechts daneben existierenden Parkplätze erhalten geblieben.“<br />

In der Realität bedeutet das, dass ein <strong>Taxi</strong>fahrer auf einen freien<br />

Parkplatz warten müsste. Vielleicht gelingt es, in einer Einfahrt<br />

zu halten – natürlich, ohne Bürgersteig und/oder Radweg zu blockieren<br />

–, allerdings nur kurz. Parkt man nämlich eine Einfahrt<br />

zu, dann kann das eine Nötigung bedeuten – und beim Zugeparkten<br />

zu einem Vermögensschaden führen. Entsprechende Fälle mit<br />

<strong>Taxi</strong>s sind belegt.<br />

Eine Abholung in der Praxis oder an der Wohnungstüre ist in<br />

diesen Straßen kaum mehr möglich. Gerade ältere Menschen müssen<br />

so auf diesen Teil ihrer Daseinsvorsorge, nämlich Mobilität,<br />

verzichten, weil sich offenbar keiner der Verantwortlichen Gedanken<br />

darüber gemacht hat, wie die gesellschaftlich so wichtige<br />

Dienstleistung „<strong>Taxi</strong>“ weiterhin erbracht werden soll. Richtig ist,<br />

dass Verkehrsflächen in den Innenstädten zukünftig anders verteilt<br />

werden müssen. Ein bloßes Umwidmen von Fahrspuren zu<br />

Radspuren ist keine Lösung. Das <strong>Taxi</strong> bleibt dabei nämlich auf der<br />

Strecke und damit ausgerechnet auch die Bürgerinnen und Bürger,<br />

die besonders darauf angewiesen sind – und wahrscheinlich nicht<br />

aufs Fahrrad oder Elektroroller umsteigen werden. Weil sie es<br />

nicht können. <br />

tb<br />

UNTER<br />

STÜTZER<br />

DES TAXI<br />

GEWERBES<br />

TAXI <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong><br />

25


IN EIGENER SACHE<br />

TAXI TIMES MÜNCHEN<br />

WIRD DIGITAL<br />

Zum Abschluss dieser Ausgabe eine Meldung in eigener Sache.<br />

Ab September bekommt <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eine eigene Website<br />

speziell für Themen aus der bayerischen Landeshauptstadt.<br />

FOTO: Screenshots <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong><br />

Mit dem künftigen eigenen Be -<br />

reich, konzipiert als Unterseite<br />

(erreichbar ab September unter<br />

www.taxi-times.com/muenchen), erweitert<br />

der Verlag sein Informationsangebot<br />

an <strong>Taxi</strong>-Themen speziell für <strong>München</strong>. Bisher<br />

waren diese Meldungen auf der Haupt-<br />

Website zwischen den deutschlandweiten<br />

und internationalen Themen zu finden.<br />

Mit der eigenen Web-Präsenz erscheinen<br />

die regionalen News nun auf einen Blick.<br />

Somit ist es für Münchner Werbekunden<br />

aus der <strong>Taxi</strong>-Industrie und alle anderen<br />

Interessierten ab September auch möglich,<br />

mit regionalen Werbebannern speziell<br />

und ohne Streuverlust die Zielgruppe der<br />

Die Website von <strong>Taxi</strong>-<strong>Times</strong>.com wird nach<br />

den Sommerferien ein neues Layout bekommen<br />

und viel benutzerfreundlicher werden:<br />

Hier ein erster Entwurf …<br />

Münchner <strong>Taxi</strong>unternehmer*Innen und<br />

<strong>Taxi</strong>fahrer*Innen anzusprechen.<br />

Unverändert wird ergänzend dazu<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> quartalsweise als<br />

Printausgabe erscheinen.<br />

Zeitgleich mit dem Start der Münchner<br />

Website wird <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> einen Großteil<br />

seiner digitalen Inhalte als Premium-Produkt<br />

anbieten. Abonnenten erhalten zu<br />

diesem Bereich einen passwortgeschützten<br />

Zugang. Informationen zum digitalen<br />

Premium-Abonnement sowie zu den<br />

(regionalen) Werbemöglichkeiten erteilt die<br />

Redaktion unter 030 / 55 57 92 67-0 oder<br />

nach Kontaktaufnahme unter tt-muenchen@taxi-times.com.<br />

<br />

red<br />

Speziell für <strong>München</strong> wird es eine eigene<br />

Unterseite geben. Auf ihr werden münchenspezifische<br />

<strong>Taxi</strong>themen abrufbar sein.<br />

Regionale Partner des Münchner <strong>Taxi</strong>gewerbes<br />

können hier ohne Streuverlust werben.<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag<br />

taxi-times Verlags GmbH<br />

Persiusstr. 7<br />

10245 Berlin, Deutschland<br />

Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0<br />

E-Mail: info@taxi-times.com<br />

Internet: www.taxi-times.com<br />

Geschäftsführer und V. i. S. d. P.<br />

Jürgen Hartmann (jh)<br />

Bankverbindung<br />

Stadtsparkasse <strong>München</strong><br />

IBAN: DE89701500001003173828<br />

BIC: SSKMDEMM<br />

UST-ID: DE293535109<br />

Handelsregister: Amtsgericht <strong>München</strong><br />

HRB 209524<br />

Redaktion (tt)<br />

Jürgen Hartmann (jh), Simon Günnewig (sg)<br />

E-Mail: tt-muenchen@taxi-times.taxi<br />

Mitarbeiter dieser Ausgabe<br />

Tom Buntrock (tb)<br />

Grafik & Layout<br />

Katja Stellert (Artdirektion),<br />

Ivan Cottrell<br />

Raufeld Medien GmbH<br />

Paul-Lincke-Ufer 42-43<br />

10999 Berlin<br />

Telefon: +49 (0)30 / 69 56 65-936<br />

Anzeigen + Vertrieb<br />

anzeigen@taxi-times.com<br />

Telefon: +49 (0)30 / 55 57 92 67-0<br />

Druck<br />

Silber Druck oHG, Otto-Hahn-Straße 25,<br />

D-34253 Lohfelden<br />

Erscheinungsweise 4 x pro Jahr<br />

Heftpreis 3,50 €, Jahres-Abo 26 €<br />

(inkl. MwSt. und Versand)<br />

ISSN-Nr.: 2367-3850<br />

Weitere <strong>Taxi</strong>magazine aus dem Verlag:<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> DACH<br />

<strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> Berlin<br />

Die IsarFunk <strong>Taxi</strong>zentrale GmbH & Co KG<br />

und der <strong>Taxi</strong>verband <strong>München</strong> e. V. (TVM)<br />

bekommen in <strong>Taxi</strong> <strong>Times</strong> <strong>München</strong> eigens<br />

gekennzeichnete Mitteilungsseiten,<br />

für deren Inhalte die beiden Genannten<br />

im Sinne des Presserechtes selbst<br />

verantwortlich sind.<br />

26 <strong>3.</strong> QUARTAL <strong>2020</strong> TAXI


WEGEN CORONA BLEIBT<br />

DIESE WERBEFLÄCHE UNGENUTZT.


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