fallbeispiel - BDO AG
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dAs zoom-gesPRäch<br />
unterwandert, das darauf beruht, dass die Leistungsbezüger die Leistungen<br />
auch finanzieren und direktdemokratisch darüber entscheiden<br />
können. Zudem entsteht ein finanzielles Ungleichgewicht, von dem vor<br />
allem die urbanen Gebiete als attraktive Arbeitsorte betroffen sind.<br />
... aber dafür umso mehr vom kantonalen finanzausgleich profitieren!<br />
Diese Umverteilung hat aber schwerwiegende Nachteile und senkt die<br />
Anreize der Zahler- und Bezügergemeinden, ihre mittel effizient einzusetzen,<br />
weil so jeder auf Kosten der anderen lebt. Die Lösung muss<br />
eine andere sein. Die Steuerpflicht, aber auch die politischen Rechte<br />
werden auf die Wohn- und die Arbeitsgemeinde halbiert. Ein solches<br />
System würde meiner meinung nach die meisten Probleme des heutigen<br />
Steuerwettbewerbs lösen.<br />
das gilt aber nicht für die eingewanderten gutver diener<br />
aus dem Ausland. die bezahlen zwar auch steuern,<br />
können aber an der direkten demokratie nicht teilhaben.<br />
Richtig. meine Hoffnungen beruhen deshalb darauf, dass die erwünschten<br />
Einwanderer möglichst schnell integriert und auf lokaler<br />
Ebene mit einem Stimmrecht ausgestattet werden. Sowohl die Teilung<br />
der Steuerpflicht und der mitbestimmungsrechte als auch die Integration<br />
von Einwanderern aus dem Ausland wären ein ausserordentliches<br />
Reformprojekt, das für seine Umsetzung 10 Jahre in Anspruch nehmen<br />
würde. Aber bekanntlich brauchen auch viele minireformen zehn Jahre.<br />
die einwanderungsströme sind folge unseres Rufs als steuerparadies,<br />
das erst noch ausgestattet ist mit einem hervor <br />
ragenden sozialsystem. ist die schweiz wirklich immer noch<br />
das land, wo milch und honig fliessen?<br />
Richtig gerechnet, sind unsere Steuersätze natürlich wesentlich höher,<br />
als das viele meinen. In vielen Kantonen erreichen wir allein mit Bundes-,<br />
Kantons- und Gemeindesteuern einen Grenzsteuersatz von deutlich über<br />
40 Prozent. Die AHV müssen wir auch als Steuer ein beziehen, weil gut<br />
Verdienende nie in Rentenform zurückerhalten, was sie einbezahlt haben.<br />
Hinzu kommen weiter natürlich all die indirekten Steuern als Gebühren<br />
oder Abgaben. Unter dem Strich erreichen wir weit über 50 bis sogar über<br />
60 Prozent. Trotzdem: Wenn wir die gleiche Rechnung für Deutschland<br />
oder andere europäische Länder aufstellen, kommt auch dort noch einiges<br />
mehr zusammen. Deshalb stehen wir immer noch relativ gut da.<br />
Auf welchem umstand beruhen die signifikanten unterschiede<br />
von hoch und tiefsteuerkantonen?<br />
Entscheidend sind die politischen Institutionen, d. h. das Ausmass der<br />
direkten Demokratie, der Gemeindeautonomie und die Stärke der<br />
Rechnungsprüfungskommissionen. In den Hochsteuerkantonen haben<br />
die Bürger viel weniger Einfluss, weil sie schwächere direktdemokratische<br />
Instrumente haben. Während im Kanton Zug ein Finanzreferendum<br />
schon ab wiederkehrenden Ausgaben von CHF 50 000 möglich<br />
ist, liegt die Latte in vielen Hochsteuerkantonen wesentlich höher –<br />
teils über 10 millionen. Hinzu kommt, dass der Kanton Neuenburg<br />
zum Beispiel die Gemeindeversammlung nicht kennt. Deshalb<br />
existieren auch keine volksgewählten Rechnungsprüfungskommissionen.<br />
Das lässt den Behörden freiere Hand.<br />
6 | <strong>BDO</strong> ZOOM 1/2011<br />
Prof. dr. Reiner eichenberger:<br />
«Richtig gerechnet, sind unsere<br />
steuersätze natürlich wesentlich<br />
höher, als das viele meinen».