25.09.2020 Aufrufe

Die Wirtschaft Köln - Ausgabe 06 / 2020

Mehr Wissen, besser entscheiden, erfolgreich unternehmen: Die Wirtschaft Köln bietet Ihnen mit exklusiven Einblicken in Branchen, Märkte und Betriebe sechs Mal jährlich einen spannenden Mix aus aktuellen Nachrichten der Kölner Wirtschaft, Unternehmensportraits und Interviews mit Entscheidern der Region.

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KRANKENHAUS –<br />

PRIVATKLINIK –<br />

PRAXISKLINIK<br />

In <strong>Köln</strong> gibt es fast 40 Krankenhäuser. Für die Patienten<br />

ist oft nicht klar, wo die Unterschiede liegen.<br />

<strong>Die</strong> Klinik LINKS VOM RHEIN wurde 2019 im Ranking<br />

"Deutschlands beste Kliniken" vom Handelsblatt als<br />

Sieger in der Rubrik Praxiskliniken ausgezeichnet.<br />

Anfang der 1990er-Jahre sah die Welt noch anders aus. Das gilt insbesondere für<br />

die Gesundheitsversorgung. So gab es in Deutschland im Jahr 1991 insgesamt 2.411<br />

Krankenhäuser, von denen 1.110 (46 Prozent) öffentliche Einrichtungen waren. 943<br />

(39 Prozent) waren freigemeinnützige Einrichtungen und 358 (15 Prozent) waren in<br />

privater Hand. Sieht man sich das Jahr 2018 an, dann wird deutlich, wie stark sich<br />

das Gesundheitswesen in Deutschland seitdem verändert hat. Nicht nur die Anzahl<br />

der Krankenhäuser hat sich verändert, 2018 gab es davon noch 1.925, auch der<br />

Anteil der öffentlichen Einrichtungen ist auf 29 Prozent gesunken (552). <strong>Die</strong> freigemeinnützigen<br />

Einrichtungen haben einen Anteil von 34 Prozent (650) und die privaten<br />

Einrichtungen sind auf 38 Prozent (723 Häuser) angestiegen.<br />

Wo liegen die Unterschiede?<br />

Ob sich eine Einrichtung in privater oder in<br />

öffentlicher bzw. freigemeinnütziger Hand<br />

befindet, wirkt sich vor allem darauf aus,<br />

wer sich dort behandeln und operieren lassen<br />

kann. Privat versicherte Patienten haben<br />

grundsätzlich eine freie Arztwahl, können<br />

Foto: fotoatelier-sued<br />

also selbst entscheiden, von wem und wo sie<br />

sich behandeln lassen. Das gilt für die Behandlung<br />

bei einem niedergelassenen Arzt<br />

ebenso wie für ambulante Eingriffe und stationäre<br />

Aufenthalte in einer Klinik.<br />

Für gesetzlich versicherte Patienten sind<br />

die Spielräume enger als für privat versicherte<br />

Patienten. Denn gesetzlich Versicherte<br />

dürfen auf Kosten ihrer Krankenkasse<br />

nur in solchen Krankenhäusern stationär<br />

behandelt werden, die nach § 108 Sozialgesetzbuch<br />

(SGB) V „zugelassen“ sind.<br />

Zum einen sind das Hochschulkliniken<br />

und Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan<br />

des Landes aufgenommen sind,<br />

sogenannte Plankrankenhäuser: Alle<br />

Hochschulkliniken und die meisten Plankrankenhäuser<br />

gehören öffentlichen oder<br />

freigemeinnützigen Trägern. Daneben gibt<br />

es diejenigen meist sehr großen Kliniken,<br />

die in privater Hand sind und die dennoch<br />

in den Krankenhausplan mit aufgenommen<br />

wurden, um die medizinische Grundversorgung<br />

sicherzustellen.<br />

Aber es gibt eine weitere Kategorie von Kliniken,<br />

in denen sich auch gesetzlich Versicherte<br />

operieren lassen können. Das sind<br />

Kliniken, die einen Versorgungsvertrag<br />

mit Krankenkassen oder Ersatzkassen abgeschlossen<br />

haben. <strong>Die</strong>se Verträge werden<br />

zwischen Leistungserbringern (vielfach<br />

Privatkliniken) und Krankenkassen abgeschlossen<br />

und beinhalten, dass die Krankenkassen<br />

die Kosten für bestimmte ambulante<br />

und stationäre Eingriffe übernehmen.<br />

Eine besonders innovative Art der Kooperation<br />

zwischen den Leistungserbringern<br />

und den Krankenkassen sind die Verträge<br />

zur Integrierten Versorgung. Als Integrierte<br />

Versorgung wird eine sektorenübergreifende<br />

Versorgungsform bezeichnet, in der<br />

verschiedene Fachdisziplinen und Sektoren<br />

(Kliniken, Hausärzte, Fachärzte, Apotheken<br />

und weitere medizinische <strong>Die</strong>nstleister)<br />

miteinander verknüpft werden, um die<br />

Versorgung der Patientinnen und Patienten<br />

zu verbessern und die Kosten zu reduzie-<br />

Patientenzufriedenheit: <strong>Die</strong> Weiterempfehlungsrate<br />

Foto: Ute Grabowsky / photothek.net<br />

79,30%<br />

Patienten bundesweit,<br />

veröffentlicht von der<br />

Bertelsmann Stiftung (2018)<br />

99,51%<br />

Patienten der Kinik LINKS VOM RHEIN<br />

Befragungsergebnisse (Januar 2015 bis<br />

Juni <strong>2020</strong>) im Durchschnitt<br />

38 www.diewirtschaft-koeln.de

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