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Ihr Projektpartner im Brandschutz - FSE

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<strong>FSE</strong> Ruhrhofer & Schweitzer GmbH<br />

<strong>Ihr</strong> <strong>Projektpartner</strong> <strong>im</strong> <strong>Brandschutz</strong><br />

Mit uns können Sie sich sicher fühlen<br />

Unser Service<br />

> <strong>Brandschutz</strong>konzepte<br />

> Entfl uchtungsberechnungen<br />

> Brands<strong>im</strong>ulationen<br />

> Explosionsschutzdokumente<br />

> <strong>Brandschutz</strong>pläne<br />

<strong>FSE</strong> Ruhrhofer & Schweitzer GmbH<br />

Linzer Straße 16/1 | | A-3100 St. St.Pölten Pölten<br />

T: +43 T: (0) +43 2742/211 (0) 2742 211 14 14 | F: | +43 F:+43 (0) (0) 2742/319 2742 319 85<br />

E: E: office@fse.at offi ce@fse.at | H: H: www.fse.at<br />

www.fse.at<br />

1


2<br />

Name: <strong>FSE</strong> Ruhrhofer & Schweitzer GmbH<br />

Anschrift: Linzerstraße 16/1, A-3100 St.Pölten<br />

Telefon: +43 (0) 2742/21114<br />

E- Mail: office@fse.at<br />

Geburtsdatum: 28.05.2002<br />

Geburtsort: St. Pölten<br />

Eltern: Dipl.-HTL-Ing. Manfred Ruhrhofer<br />

und Dipl.-HTL-Ing. René Schweitzer<br />

Qualifikation: Technisches Büro für <strong>Brandschutz</strong>wesen,<br />

Sicherheitsfachkraft<br />

Erfahrungen: Geschäftshäuser, Hotels, Industriebauten<br />

Veranstaltungsstätten, Schulen, Kindergärten,<br />

Krankenhäuser, Pflegehe<strong>im</strong>e, usw.<br />

Eigenschaften: zuverlässig, kompetent, innovativ, erfahren


INhAlTSvErzEIchNIS<br />

Einführung ..................................................................................................................... Seite 4<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzept für das „Schulzentrum Krems“ .............................. Seite 5<br />

Maßgeschneidertes Entrauchungskonzept für die<br />

Betriebserweiterung der „Glöckel holzbau Gmbh.“ ................................ Seite 8<br />

Brands<strong>im</strong>ulation mittels Feldmodellen ........................................................... Seite 11<br />

Für <strong>Ihr</strong>e Sicherheit – Pläne <strong>im</strong> <strong>Brandschutz</strong> ................................................ Seite 14<br />

INhAlTSvErzEIchNIS<br />

Entfluchtungskonzept für eine<br />

multifunktionale veranstaltungsstätte .......................................................... Seite 19<br />

Evakuierungskonzept für ein Krankenhaus .................................................. Seite 22<br />

Explosionsschutzplanung für die<br />

lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg .............................................. Seite 31<br />

3


EINFühruNG<br />

<strong>FSE</strong> Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT<br />

Vor fast 100 Jahren (am 14. April 1912) kollidierte die Titanic mit einem<br />

Eisberg und versank in ca. 2,5 Stunden nach dem Zusammenstoß in<br />

den Fluten des Nordatlantiks. Die grosse Katastrophe hätte natürlich<br />

verhindert werden können. Trotz ausreichender Zeit starben rund 1500<br />

der ca. 2200 sich an Bord befindenden Personen.<br />

Das wesentliche Problem war die geringe Anzahl an Rettungsbooten.<br />

2200 Personen standen 1178 Plätze in Rettungsbooten zur Verfügung.<br />

Kaum vorstellbar ist für uns alle die Tatsache, dass lediglich 705 Plätze<br />

in den Booten genutzt wurden. Es ist zu vermuten, dass man bis zu<br />

dem Zeitpunkt des Zusammenstoßes von der Unsinkbarkeit der Titanic<br />

überzeugt war. Die Möglichkeit einer Katastrophe wurde vorher nicht<br />

in Betracht gezogen.<br />

Noch heute verbindet jeder den Namen „Titanic“ mit Katastrophe und<br />

Untergang. Die Titanic galt mit ihrer Sicherheitsausstattung als Wunder<br />

der Technik. Sie wurde von Presse und Reederei als „unsinkbar“<br />

bezeichnet. Man kann davon ausgehen, dass sich die Menschen an<br />

Bord besonders sicher fühlten. In diesem Gefühl der Sicherheit fanden<br />

sie sich plötzlich in einer Krisensituation und kurze Zeit später mitten<br />

in der Katastrophe. Beschäftigt man sich näher mit dem Unglück<br />

dieses Schiffes, stellt man fest: Es hätte nicht zu einer Katastrophe in<br />

diesem extremen Ausmaß kommen müssen. Untersucht man andere<br />

Katastrophen, kommt man oft zum gleichen Ergebnis. Häufig gibt es<br />

Anzeichen einer Gefahr, die missachtet oder gar nicht wahrgenommen<br />

werden. Kommt es dann zu einem Schadensereignis, sind die Betroffenen<br />

unvorbereitet und reagieren falsch, und aus einer Krise entwickelt<br />

sich eine Katastrophe. Dieses Verhalten kann man <strong>im</strong>mer wieder beobachten.<br />

Selten mit derart dramatischem Ergebnis wie bei dem Titanic-<br />

Unglück, aber meist mit einschneidenden Folgen für die Betroffenen.<br />

Es stellt sich die Frage: Woraus resultiert ein Verhalten, das die Menschen<br />

daran hindert, sich auf Gefahren einzustellen? Um diese Frage<br />

noch zu verstärken, genügt ein Blick auf die Sicherheitssituation in den<br />

Unternehmen: Da gibt es die enorme Abhängigkeit von störungsfreien<br />

Prozessen, die gestiegene Verwundbarkeit, die hohe Wertekonzentration<br />

und letztendlich den Erfolgsmotor Innovation mit dem damit<br />

verbundenen hohen Schutzbedarf. Anstrengungen, die Sicherheit zu<br />

verbessern, müssten <strong>im</strong> Grunde allgegenwärtig sein. Aber die Entwicklung<br />

der Unternehmenssicherheit, zumindest in den kleinen und<br />

mittelständischen Unternehmen, entspricht nicht dieser Notwendigkeit.<br />

Professionelles <strong>Brandschutz</strong>- und Sicherheitsmanagement ist in<br />

den wenigsten Unternehmen vorhanden. Warum wird so wenig für<br />

die Sicherheit getan? Wenn man aufmerksam durch die verschiedensten<br />

Betriebe geht, trifft man <strong>im</strong>mer wieder auf Schwachstellen <strong>im</strong><br />

<strong>Brandschutz</strong>- und Sicherheitsbereich. Man sieht zum Beispiel <strong>Brandschutz</strong>türen,<br />

die schon lange nicht mehr richtig schließen oder sogar<br />

mit einem Keil fixiert sind, Brandwände die <strong>im</strong> Ernstfall einem Brand<br />

nicht halten können, Fluchtwege, die verstellt sind und Brandlasten in/<br />

unter Fluchtwegen. Es gibt keine umfassende Notfallplanung, keinen<br />

gut trainierten Krisenstab und keine regelmäßigen Evakuierungsübungen.<br />

Diese beispielhaften Schwachstellen könnte man auch als Symptome<br />

eines Syndroms bezeichnen, vor allem, wenn mehrere von ihnen<br />

4<br />

gleichzeitig auftreten. Hintergrund ist dabei das „Floriani-Prinzip“- „Bei<br />

mir kann das nicht passieren“. Auch die Ursache des Sickens der Titanic<br />

bestand letztendlich <strong>im</strong> Verdrängen der Möglichkeit des Eintretens eines<br />

Schadensereignisses mit der Tendenz zur Krise.<br />

Wird durch die Unternehmer die Möglichkeit des Schadenseintrittes<br />

nicht erkannt wird es auch keine Anstrengungen zum Aufbau eines<br />

funktionierenden <strong>Brandschutz</strong>- und Sicherheits- sowie Notfallsystems<br />

geben. Wenn es um die Sicherheit von Unternehmen geht, sind das<br />

uneingeschränkte „Positiv-Denken“ und der unerschütterliche Glaube<br />

an die eigenen Fähigkeiten das Problem zur Berücksichtigung eines<br />

„Schadensereignisses“ und dessen Folgen. Im eigenen Streben werden<br />

krisenhafter Ereignisse verdrängt oder verleugnet.<br />

Unser Bewusstsein wird von Ereignissen geprägt, die uns unmittelbar<br />

betreffen. Ohne direktes Erleben sind wir somit nicht sensibilisiert<br />

für mögliche Schadensereignisse. Menschen, die in einer dauerhaften<br />

Krisensituation (z.B. Krieg) leben entwickeln die notwendige Aufmerksamkeit.<br />

Bei uns treten Schadensereignisse grundsätzlich punktuell<br />

auf und wir sind vom eigenen Erleben dieser Ereignisse (meistens)<br />

verschont. Die Berichte in den Medien haben wir aufgrund der Fülle<br />

negativer Nachrichten schnell wieder vergessen.<br />

Es ist jedoch notwendig, auch ohne das Erleben dramatischer Ereignisse,<br />

ein ausgewogenes Risikobewusstsein zu entwickeln, das uns hilft,<br />

derartige Ereignisse zu verhindern oder abzuschwächen. Zumal tendenziell<br />

die Wahrscheinlichkeit, dass uns Schadensereignisse treffen,<br />

<strong>im</strong>mer grösser wird. Die Tatsache, dass es z.B. die letzten Jahre nicht<br />

gebrannt hat heißt nicht, dass dies auch die nächsten Jahre so sein<br />

wird. Für uns alle ist es wichtig, Risikobewusstsein zu entwickeln, denn<br />

wir tragen Verantwortung für uns, unsere Familie und alle weiteren<br />

Personen rund um uns. Besonders sind diejenigen gefordert, die eine<br />

außergewöhnlich hohe Verantwortung tragen, beispielsweise die Unternehmer.<br />

Sie sind in der gleichen Position, wie der Kapitän der Titanic,<br />

verantwortlich für die Erreichung des Zieles und für die Menschen an<br />

Bord. Um die Defizite in der Unternehmenssicherheit auszugleichen,<br />

ist es notwendig, den Komponenten Psychologie und Kommunikation<br />

mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Denn sie sind die notwendigen<br />

Werkzeuge, um Risikobewusstsein zu schaffen,<br />

Es gibt zahlreiche gute technische Sicherheitslösungen. Die werden<br />

aber nur dort Anwendung finden, wo man ihre Notwendigkeit erkennt,<br />

weil das entsprechende Bewusstsein vorhanden ist. Es ist also auch<br />

eine Aufgabe <strong>im</strong> <strong>Brandschutz</strong>wesen, sich dem «Titanic-Syndrom» zu<br />

stellen und Aufklärungsarbeit zu leisten.<br />

Insgesamt ist das «Titanic-Syndrom» eine Herausforderung für alle, die<br />

sich mit der Sicherheitsthematik auseinandersetzen, denn „Sicherheit“<br />

kommt durch Menschen zustande oder überhaupt nicht.<br />

Gerne sind wir <strong>Ihr</strong> Partner zu <strong>Ihr</strong>er Sicherheit<br />

<strong>FSE</strong>- Fachwissen sichert Erfolg<br />

Quelle: Sicherheitsforum 5/2009


BrANdSchuTzKoNzEPT Für dAS<br />

„SchulzENTruM KrEMS“<br />

Eine Herausforderung für den <strong>Brandschutz</strong> - Neubau einer Hauptschule,<br />

einer Sonderschule und einer Polytechnischen Schule. Erweiterungsmöglichkeit<br />

um einen viergruppigen Kindergarten und<br />

eines mehrgeschossigen Parkhauses für ca. 300 Fahrzeuge.<br />

Projekt:<br />

Das Projekt „Schulzentrum Krems“ umfasst in 2 Baustufen insgesamt<br />

ca. 22.000 m² Bruttogeschoßfläche. Es beherbergt einen Kindergarten<br />

mit 4 Gruppen, eine Volksschule, eine Sonderschule, eine<br />

12 Klassen umfassende Hauptschule mit den entsprechenden Lehr-,<br />

Gruppen- und Nebenräumen und ein mehrgeschoßiges Parkhaus.<br />

Weiters sind Bereiche vorgesehen, welche für verschiedene öffentliche<br />

Fortbildungen oder Veranstaltungen genutzt werden können.<br />

Die „NMPB Architekten“ entwickelten eine Gebäudekonzeption<br />

die ansprechende architektonische Lösungen mit hoher<br />

Nutzerfreundlichkeit und Zweckmäßigkeit verbindet.<br />

Das Bauvorhaben besteht aus drei Baukörpern:<br />

• einem fünfgeschoßigen Schulgebäude (ein Tiefgeschoß, vier<br />

oberirdische Geschoße),<br />

• einem Parkhaus (Tiefgeschoss als Garage und Obergeschoße<br />

als Parkdeck) und<br />

• einem zweigeschoßigen Kindergarten.<br />

Abbildung 1: Zeitgemäße offene Gebäudekonzeption des Schulbaues<br />

BrANdSchuTzKoNzEPT<br />

FüR DAS „ScHuLzEnTRuM KREMS“<br />

Den speziellen Anforderungen dieses Projektes mit den vorgesehenen<br />

vielfältigen Nutzungsbereichen, einer zeitgemäß offenen<br />

Architektur und einem hohen Maß an Gebäudetechnik musste die<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzeption gerecht werden.<br />

Funktionalität und offene, moderne Architektur<br />

versus <strong>Brandschutz</strong>:<br />

Ein hohes Maß an Nutzer- und Gebäudesicherheit <strong>im</strong> Brand- und<br />

Gefahrenfall, der offene teilweise geschoßverbindende Gebäudeentwurf,<br />

haus- und energietechnische Notwendigkeiten und die<br />

wirtschaftliche Umsetzbarkeit wurden bei diesem Projekt bereits in<br />

einem frühen Planungsstadium miteinander in Einklang gebracht.<br />

So verbindet beispielsweise eine offene, zentral gelegene Aula das<br />

Erdgeschoß mit dem 1. Obergeschoß des Schulgebäudes. Vom<br />

Grundgedanken einer geschoßweisen Rauch- und Brandabschnittstrennung<br />

wurde hierbei also abgegangen.<br />

Abbildung 2: Geschoßverbindende Aula als Zentrum des Schulgebäudes<br />

Rein durch die Umsetzung bauordnungsrechtlicher <strong>Brandschutz</strong>best<strong>im</strong>mungen<br />

wäre das „Schulzentrum“ in dieser Form<br />

nicht bzw. nur wesentlich abgeändert realisierbar gewesen.<br />

Demnach musste man unter Berücksichtigung der vielfältigen<br />

Anforderungen und auf Grundlage der gesetzlich in Form der NÖ.<br />

Bauordnung definierten Schutzziele ein maßgeschneidertes <strong>Brandschutz</strong>konzept<br />

entwickeln, welches Funktionalität und Architektur<br />

mit brandschutztechnischen Maßnahmen kombiniert. Durch ein<br />

Zusammenspiel baulicher, betriebstechnischer und organisatorischer<br />

<strong>Brandschutz</strong>maßnahmen wird ein Sicherheitsniveau garantiert,<br />

welches trotz Abweichungen von einzelnen baurechtlichen<br />

Best<strong>im</strong>mungen (z.B. Brandabschnittsgrößen) das gesetzlich geforderte<br />

Sicherheitsniveau gleichwertig erfüllt.<br />

5


BrANdSchuTzKoNzEPT<br />

FüR DAS „ScHuLzEnTRuM KREMS“<br />

Die Vorbeugung einer Brandentstehung und Brandausbreitung, die<br />

sichere Flucht von Personen aus dem Gebäude und das Ermöglichen<br />

von wirksamen Löschmaßnahmen für die Feuerwehr waren<br />

dabei die Ausgangspunkte der <strong>Brandschutz</strong>planung.<br />

Abweichungen von baurechtlichen Best<strong>im</strong>mungen:<br />

Nachstehend werden die wesentlichen Abweichungen von den<br />

baurechtlichen Best<strong>im</strong>mungen und die getroffenen Kompensationsmaßnahmen<br />

behandelt:<br />

1.) Brandabschnittsgröße:<br />

Die Ausbreitung von Feuer und Rauch <strong>im</strong> Gebäude ist zu beschränken.<br />

Den größten Brandschnitt in der Schule stellt der Brandabschnitt<br />

der Aula mit einer Brandabschnittsfläche von insgesamt ca.<br />

2.006 m² dar, welcher sich über insgesamt drei Geschosse (EG, 1.OG<br />

und 2.OG) erstreckt. Als Kompensation dieser für einen derartigen<br />

Bau großen Brandabschnittsfläche (gemäß der OIB-Richtlinie 2<br />

„<strong>Brandschutz</strong>“ wären max<strong>im</strong>al 1.600 m² bzw. gemäß der NÖ. Bautechnikverordnung<br />

max<strong>im</strong>al 40 m x 40 m = 1.600 m² zulässig) wird<br />

eine vollautomatische Brandmeldeanlage <strong>im</strong> Schutzumfang „Vollschutz“<br />

in der Schule installiert. Eine zuverlässige Detektion von<br />

entstehenden Bränden, eine Alarmierung aller gefährdeten Personen<br />

und die unverzügliche Alarmierung der Einsatzkräfte durch<br />

eine automatische Alarmweiterleitung sind dadurch sichergestellt.<br />

Zur Verhinderung eines vertikalen Brandüberschlages über die Aula<br />

in die darüberliegenden Geschoße sind Anforderungen an Gebäudeausstattungsstoffe<br />

und an die Gebäudeeinrichtung gestellt.<br />

Einer Brandentstehung und –entwicklung wird in diesem Bereich<br />

durch Anordnung geringer Brandlasten entgegen gewirkt, sodass<br />

Flammenerscheinungen über die Aula in das darüber liegende<br />

2. Obergeschoß unrealistisch erscheinen.<br />

2.) S<strong>im</strong>ulationen zum Nachweis des Feuerwiderstandes:<br />

Das Auladach weist als Pr<strong>im</strong>ärtragkonstruktion Stahlbetonbinder<br />

(R 90 gemäß der ÖNORM EN 13501-2) und als Sekundärtragkonstruktion<br />

brandschutztechnisch ungeschützte Stahlträger (R < 30<br />

gemäß ÖNORM EN 13501-2) auf. Darüber befindet sich anschließend<br />

eine Metall-Glaskonstruktion als Dachabschluss. Gemäß den<br />

Anforderungen aus Tab. 1 der OIB-Richtlinie 2 „<strong>Brandschutz</strong>“ hätte<br />

das Auladach eine Feuerwiderstandsdauer von zumindest 30 Minuten<br />

aufzuweisen (R 30 gemäß der ÖNORM EN 13501-2). Die NÖ.<br />

Bautechnikverordnung verlangt eine Feuerwiderstandsdauer von<br />

mindestens 60 Minuten.<br />

6<br />

Die Temperaturbelastung des Dachtragwerkes der Aula wurde<br />

bei einem angenommenen Brand <strong>im</strong> EG mittels einer<br />

Brands<strong>im</strong>ulation mit dem Zonenmodell MRFC ermittelt.<br />

Nach Festlegung eines der Nutzung und Gebäudeausstattung entsprechenden<br />

Bemessungsbrandes zeigte man <strong>im</strong> Einvernehmen<br />

mit der Behörde, dass die als Sekundärkonstruktion des Auladaches<br />

vorgesehenen, brandschutztechnisch ungeschützten Stahlprofile in<br />

dieser Form eingesetzt werden können, da die kritische Stahltemperatur<br />

(beginnend ab rund 450°C) auch <strong>im</strong> ungünstigen Fall bei<br />

weitem nicht erreicht wird.<br />

Abbildung 3: Ungeschützte Stahlprofile als Tragkonstruktion der Aulaverglasung<br />

- Brands<strong>im</strong>ulation zum Nachweis des Feuerwiderstandes<br />

Eine max<strong>im</strong>ale lokale Temperatur mit max<strong>im</strong>al 140 °C wurde be<strong>im</strong><br />

Auladach (ca. 7,5 m über der Fußbodenoberkante) ermittelt. Um die<br />

Gefahr von herabfallenden Glasteilen in der Fluchtphase zu unterbinden<br />

führte man die Verglasung als <strong>Brandschutz</strong>verglasung in<br />

der Qualifikation E 30 gemäß der ÖNORM EN 13501-2 aus, da ein<br />

Scheibenbruch bereits bei geringen Temperaturbeanspruchungen<br />

realistisch ist.<br />

Das bedeutet somit, dass <strong>im</strong> Brandfall ein Tragwerksversagen <strong>im</strong><br />

Bereich des Auladaches, insbesondere aufgrund der dort vorhandenen<br />

Brandlasten nicht möglich ist.


Abbildung 4: Mit dem Zonenmodell MRFC berechnete Entwicklung der lokalen<br />

Temperaturen über der Brandherdmitte in verschiedenen Höhen bei einem Brand<br />

nach BRE-Gruppe 1, <strong>im</strong> Bereich der Aula. In dieser Abbildung ist erkennbar, dass<br />

eine max<strong>im</strong>ale Temperatur von rund 140°C bei einem derartigen Bemessungsbrand<br />

be<strong>im</strong> Auladach auftreten kann.<br />

3.) Breiten von Fluchtwegen sowie Notausgängen:<br />

Bei der Beurteilung der Fluchtwegsituation wurden die sich max<strong>im</strong>al<br />

gleichzeitig darin aufhaltenden Personen (Arbeitnehmer/innen<br />

sowie Schüler samt Kleinkindern in den Kindergartengruppen) entsprechend<br />

den Angaben der Nutzer bzw. den Vorgaben des Generalplaners<br />

betrachtet.<br />

Eine Fluchtweglänge von längstens 40 m in das Freie bzw. in einen<br />

gesicherten Fluchtwegbereich ist stets gewährleistet. Zudem sind<br />

zwei voneinander unabhängige bauliche Fluchtwege <strong>im</strong> gesamten<br />

Bauvorhaben vorhanden.<br />

Mangels genauer Regelungen in der NÖ. Bautechnikverordnung<br />

wurde bei der Beurteilung der vorhandenen Fluchtweg- bzw.<br />

Geschoss Personen max. Evakuierungszeit bis in<br />

einen gesicherten Bereich<br />

ohne Reaktionszeit<br />

max. Evakuierungszeit bis<br />

ins Freie ohne Reaktionszeit<br />

Notausgangsbreiten auf die OIB-Richtlinie 4 zurückgegriffen. Die<br />

Durchgangsbreiten der 5 Stiegenhäuser <strong>im</strong> Schulgebäude sind kleiner<br />

als die gemäß der OIB-Richtlinie 4 erforderlichen Fluchtwegbreite.<br />

Zum Nachweis der Gleichwertigkeit und somit Zulässigkeit<br />

erarbeitete man ein Detailkonzept, in welchem die Evakuierungszeit<br />

der Schule <strong>im</strong> Gefahrenfall mit dem Verfahren von Predteschinski<br />

und Milinski für die vorgesehenen Fluchtwege und die zu erwartenden<br />

Personenzahlen rechnerisch ermittelt wurde. Weiters erfolgten<br />

Untersuchungen für die Aula <strong>im</strong> Erdgeschoß inklusive der für die<br />

Entfluchtung der Aula relevanten angrenzenden Bereiche und für<br />

den Turnsaal <strong>im</strong> Untergeschoß <strong>im</strong> Hinblick auf erforderliche Veranstaltungsnutzungen.<br />

Neben den auftretenden Entfluchtungszeiten wurden hierbei auch<br />

die entstehenden Personenstaus untersucht und mit den in der<br />

Fachliteratur vorhandenen Stauzeitkriterien (RIMEA-Kriterien) verglichen<br />

und als zulässig bewertet. Es konnte nachgewiesen werden,<br />

dass die Durchgangsbreiten der Fluchtwege und Notausgänge trotz<br />

Abweichungen vom geltenden Regelwerk in Form der OIB-Richtlinie<br />

4 ausreichend bemessen wurden, um ein rasches Verlassen des<br />

Schulzentrums <strong>im</strong> Gefahrenfall zu gewährleisten.<br />

Fazit:<br />

Unter Verwendung von Ingenieurmethoden und durch Einbeziehung<br />

brandschutztechnischer Erfordernisse bereits in einer frühen<br />

Entwurfsphase konnte ein maßgeschneidertes <strong>Brandschutz</strong>konzept<br />

entwickelt werden, das trotz nutzungs- und gestaltungspezifischen<br />

Abweichungen von baurechtlichen Best<strong>im</strong>mungen ein gleichwertiges<br />

Sicherheitsniveau des Gebäudes garantiert. Wirtschaftliches<br />

Bauen ohne ästhetische oder funktionelle Verluste und schutzzielorientierter<br />

<strong>Brandschutz</strong> wurden so in Einklang gebracht.<br />

max. Evakuierungszeit<br />

bis in einen gesicherten<br />

Bereich inkl. Reaktionszeit<br />

von 2 min<br />

3. OG 150 1,29<br />

3,29<br />

2. OG 140 1,22 3,22<br />

1. OG 130 1,15 4,24<br />

3,15<br />

EG - n.u. n.u.<br />

UG 75 1,03 3,03<br />

Abbildung 5: Darstellung der berechneten Evakuierungszeiten <strong>im</strong> Schulzentrum beispielhaft für die Stiege 1<br />

n.u.: nicht untersucht, da gesonderte Notausgänge und Fluchtwege vorhanden sind<br />

BrANdSchuTzKoNzEPT<br />

FüR DAS „ScHuLzEnTRuM KREMS“<br />

max. Evakuierungszeit bis ins Freie<br />

inkl. Reaktionszeit von 2 min<br />

6,24<br />

7


MASSGESchNEIdErTES<br />

EnTRAucHunGSKonzEPT FüR DIE BETRIEBSERwEITERunG<br />

DER „GLöcKEL HoLzBAu GMBH.“<br />

MASSGESchNEIdErTES ENTrAuchuNGSKoNzEPT Für dIE<br />

BETrIEBSErwEITEruNG dEr „GlöcKEl holzBAu GMBh.“<br />

1.) Einleitung:<br />

Bei der Fertigung größerer Anlagenteile, wie dies auch BSH-Sonderbauteile<br />

sowie Dach- und Wandelemente aus Holzwerkstoffen<br />

darstellen, sind große zusammenhängende Fertigungshallen notwendig.<br />

Betroffen von dieser Ausgangssituation war 2007/2008 die<br />

in Ober-Grafendorf ansässige Firma Glöckel Holzbau GmbH., welche<br />

der europäische Marktführer für Dach- und Wandelemente für Industrie<br />

und Gewerbe ist.<br />

Es sollten folgende Betriebserweiterungen durchgeführt werden:<br />

• neuer Lagerbereich<br />

• 2 neue Fertigungsbereiche und<br />

• die Erweiterung von bestehenden Produktionsbereichen<br />

Bei der Prüfung der zugehörigen Plandarstellungen musste rasch<br />

festgestellt werden, dass mit Ausnahme der BSH - Produktionshalle<br />

4 eine Entrauchung nach der TRVB S 125/97 realisierbar ist.<br />

Die neue BSH-Produktionshalle weist <strong>im</strong> Endausbau eine Nutzfläche<br />

von ca. 5.600 m² auf und kann diese aus betrieblichen Gründen<br />

infolge einer darin verlaufenden Kranbahn lediglich durch eine<br />

Abbildung 1: Produktions- / Montagehalle für Brettschichtholz-Bauteile<br />

8<br />

Rauchschürze in zwei Rauchabschnitte von ca. 2.400 m² und 3.200<br />

m² unterteilt werden, wobei eine Rauchabschnittslänge von ca. 83<br />

m erreicht wird.<br />

Dies bedeutete somit, dass die max<strong>im</strong>ale Rauchabschnittsgröße von<br />

2.000 m² und eine Rauchabschnittslänge von 60 m (auch noch bei Hinzunahme<br />

einer 30%igen Überschreitung) nach der TRVB S 125/97 nicht<br />

eingehalten werden konnten. Es musste daher ein individuelles auf den<br />

Betrieb abgest<strong>im</strong>mtes Entrauchungskonzept mit anderen Methoden<br />

des <strong>Brandschutz</strong>ingenieurwesens für diese Halle erarbeitet werden.<br />

2.) Aufgabenstellung:<br />

Es ist eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage mit dem Schutzziel<br />

„Unterstützung eines Feuerwehreinsatzes“ aufgrund einer Behördenvorgabe<br />

in der BSH-Produktionshalle 4 zu installieren. Nach<br />

Abklärung mit der Behörde insbesondere aufgrund der betrieblichen<br />

Vorgaben konnte festgelegt werden, dass auch alternative Ingenieurmethoden<br />

wie z.B. Mehrraum-Zonenmodelle bei der D<strong>im</strong>ensionierung<br />

der Rauch- und Wärmeabzugsanlage eingesetzt werden<br />

dürfen.


3.) Schutzziele:<br />

Bevor mit der Lösungsfindung begonnen werden konnte, mussten<br />

zuerst noch mit der Behörde die einzuhaltenden Schutzziele (siehe<br />

nachstehende Tabelle 1) konkretisiert werden, wobei hierfür die VdS-<br />

Richtlinie 2827 – Bemessungsbrände für Brands<strong>im</strong>ulationen und<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzepte (Ausgabe 5/2001) mit herangezogen wurde.<br />

Tabelle 1: Beispiele für Rechnerische Grenzwerte für Überlebensbedingungen nach<br />

der VdS-Richtlinie 2827<br />

Parameter Grenzwert Grenzwert mit Sicherheitsfaktor<br />

*<br />

Lufttemperatur ** < 65 °C < 50 °C<br />

CO-Konzentration ** < 1.400 ppm < 700 ppm<br />

CO2-Konzentration ** < 6 Vol.-% < 5 Vol.-%<br />

Sauerstoff ** > 12 Vol.-% > 14 Vol.-%<br />

Höhe der raucharmen Schicht > 1,50 m > 1,80 m<br />

Sichtweite > 10 m > 20 m<br />

* willkürliche Werte<br />

** Es wird angenommen, dass bei Einhaltung dieser Grenzwerte „normale<br />

Personen“ die Brandwirkungen über einen Zeitraum von 30 Minuten<br />

schadlos überstehen. Die Verwendung derartiger Grenzwerte ist in jedem<br />

Einzelfall gesondert zu überprüfen und zu vereinbaren.<br />

Gegenüber den Festlegungen dieser Tabelle wurde jedoch eine<br />

Höhe der raucharmen Schicht von mindestens 2,50 m über dem<br />

Fußbodenniveau auf eine Zeitdauer von 10 Minuten nach Brandausbruch<br />

(eigentlich Beginn der Brandausbreitung) der BSH-Produktionshalle<br />

festgelegt.<br />

4.) Bemessungsbrand / Brandszenarium:<br />

Grundsätzlich besteht bei der brandschutztechnischen Bemessung<br />

einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage die Schwierigkeit die tatsächlich<br />

<strong>im</strong> Brandfall zu erwartenden Brandeinwirkungen „zuverlässig“<br />

zu best<strong>im</strong>men. Bei der Modellierung des Quellterms wurden Ableitungen<br />

aus der Fachliteratur hergestellt, sodass ein auf der sicheren<br />

Seite liegendes Brandszenarium für die Hallennutzung vorliegt.<br />

Auf Basis der brandschutztechnischen Infrastruktur (z.B. Betriebsbrandschutzorganisation,<br />

technische <strong>Brandschutz</strong>anlagen) sowie der in der<br />

BSH-Produktionshalle 4 vorhandenen Brandlasten (z.B. Holz, Hydrauli-<br />

köl, Kabeln) wurde folgendes Brandszenarium festgelegt, wobei jedoch<br />

ein geometrisches Ausbreitungsmodell zugrunde gelegt wurde:<br />

Brandfläche: 20 m²<br />

Brandherdumfang: 18 m<br />

spezifischer Wärmestrom: 312 kW/m²<br />

spezifischer konvektiver Wärmestrom: 250 kW/m²<br />

der Brandverlauf sieht daher wie folgt aus:<br />

MASSGESchNEIdErTES<br />

EnTRAucHunGSKonzEPT FüR DIE BETRIEBSERwEITERunG<br />

DER „GLöcKEL HoLzBAu GMBH.“<br />

Abbildung 2: Brandleistungskurve für das Bemessungsbrandszenarium<br />

Die max<strong>im</strong>ale Brandleistung von 6,24 MW wird somit nach 10 Minuten<br />

erreicht. Anschließend bleibt die Brandleistung infolge von<br />

Löschmaßnahmen durch <strong>im</strong> Brandfall eintreffende Feuerwehr<br />

(Brandmeldeanlage durchgeschaltet durch Bezirksalarmzentrale<br />

der Feuerwehr) konstant.<br />

5.) S<strong>im</strong>ulationsergebnisse:<br />

Mit dem verwendeten Mehrraum-Brands<strong>im</strong>ulationsmodell wurden<br />

Berechnungsläufe auf Basis der Gebäudegeometrie sowie des festgelegten<br />

Brandszenariums vorgenommen.<br />

Angemerkt wird jedoch noch, dass auch S<strong>im</strong>ulationsläufe bei unterschiedlichen<br />

Brandentstehungsorten wie auch bei unterschiedlichen<br />

Ventilationsbedingungen (z.B. Zuluftöffnungen erst nach 2 Minuten<br />

geöffnet) und geringeren Brandleistungen vorgenommen wurden.<br />

Aus den Brands<strong>im</strong>ulationsläufen ergeben sich u.a. die Entwicklung<br />

der Rauchschichtgrenzen sowie die zugehörigen Temperaturen der<br />

oberen Gasschicht, CO-Konzentration udgl.<br />

9


MASSGESchNEIdErTES<br />

EnTRAucHunGSKonzEPT FüR DIE BETRIEBSERwEITERunG<br />

DER „GLöcKEL HoLzBAu GMBH.“<br />

Auf dieser Abbildung 3 erkennt man die Entwicklung der<br />

stationären Schichtgrenzen der Rauchgasschicht und der<br />

raucharmen Schicht in den einzelnen Raumbereichen.<br />

Im stationären Brandfall stellen sich Schichtgrenzen zwischen 5,50<br />

m bis 8,0 m in den betrachteten S<strong>im</strong>ulationsbereichen ein. Ein Unterströmen<br />

der Rauchschürze in der Achse F in den anderen Rauchabschnitt<br />

findet in keinem Fall statt.<br />

Ergänzend dazu muss jedoch stets geprüft werden, ob die Temperaturen<br />

der oberen Rauchgasschicht in den brandfernen Bereichen<br />

noch ausreichend sind, sodass ein „Herabfallen“ nicht zu erwarten<br />

ist. Aber auch die anderen angeführten Kriterien der Tabelle 1 mussten<br />

mit den Brands<strong>im</strong>ulationsergebnissen nachgewiesen werden.<br />

zusammenfassung:<br />

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass an diesem angeführten<br />

Projekt der Glöckel Holzbau GmbH. gezeigt werden konnte,<br />

dass auch bei größeren Rauchabschnitten bzw. geänderten Randbedingungen<br />

gegenüber dem Bemessungsverfahren nach der TRVB<br />

S 125/97 maßgeschneiderte Entrauchungslösungen, welche zudem<br />

auch noch wirtschaftlicher gegenüber einer Bemessung nach der<br />

TRVB S 125/97 sind, durch die Verwendung von Brands<strong>im</strong>ulationenmodellen<br />

(z.B. Zonenmodelle) gefunden werden können.<br />

10<br />

Abbildung 3: Entwicklung der Schichtgrenzen bei einem Brand in der BSH-Produktionshalle 4 <strong>im</strong> Bereich der Achsen 28/29<br />

Durch die Anwendung dieser Modelle kann eine rasche und schutzzielorientierte<br />

Opt<strong>im</strong>ierung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen<br />

auch bei unterschiedlichsten Brandszenarien wie auch sonstigen<br />

Einflussparametern (z.B. Ventilationsbedingungen) vorgenommen<br />

werden.<br />

Zu berücksichtigen bei der Anwendung ist jedoch stets, dass bei<br />

geänderten Bedingungen wie z.B. späteren Nutzungsänderungen<br />

oder bei der Änderung der brandschutztechnischen Infrastruktur<br />

eine Überprüfung der Wirksamkeit erforderlich wird.<br />

Abbildung 4: Anordnung der RWA-Lüfter in der Produktionshalle


BrANdSIMulATIoN<br />

MITTElS FEldModEllEN<br />

Der Einsatz von ingenieurmäßigen Nachweisverfahren hat in den<br />

letzten Jahren <strong>im</strong>mer mehr an Bedeutung <strong>im</strong> vorbeugenden <strong>Brandschutz</strong><br />

gewonnen. So konnten seit der Gründung unseres Ingenieurbüros<br />

durch den Einsatz von mehr oder weniger komplexen<br />

Ingenieurmethoden eine Vielzahl an „objektorientierten“ <strong>Brandschutz</strong>lösungen<br />

realisiert werden.<br />

Abbildung 1: Schnittdarstellung der Temperatur in der Mall bei einem Brand in einem 4 geschoßigen Einkaufszentrum<br />

Der Begriff Ingenieurmethoden umfasst hierbei neben einfachen<br />

empirischen Formeln und physikalischen Gesetzmäßigkeiten (für<br />

triviale Fragestellungen) genauso die Zonenmodelle (für Hallen und<br />

einfache Geometrien) sowie Feldmodelle welche überwiegend bei<br />

komplexen Fragestellungen und Geometrien angewandt werden.<br />

Seit geraumer Zeit sind auch <strong>Brandschutz</strong>nachweise mittels Feldmodellen,<br />

welche bezüglich ihres Leistungsumfanges und Komplexität<br />

die „Königsdisziplin“ der Ingenieurmethoden darstellen, <strong>im</strong><br />

Portfolio der <strong>FSE</strong> Ruhrhofer und Schweitzer GmbH. zu finden. Dieser<br />

Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten<br />

und dem Leistungsumfang der Feldmodells<strong>im</strong>ulation bieten.<br />

was ist ein Feldmodell?<br />

Der grundlegende Ansatz von Feldmodellen ist es die physikalischchemischen<br />

Abläufe eines Brandes möglichst realistisch durch den<br />

Einsatz von High-End EDV Systemen zu s<strong>im</strong>ulieren. Ein wesentlicher<br />

Teil der Rechenkapazitäten ist hierbei für die S<strong>im</strong>ulation der<br />

Rauchausbreitung bzw. Strömungsverhältnisse erforderlich, welche<br />

durch ein integriertes CFD Modell berechnet werden. CFD steht für<br />

„computational fluid dynamics“ und ist der Fachausdruck für die<br />

BrANdSIMulATIoN<br />

MITTELS FELDMoDELLEn<br />

numerische Strömungsmechanik. In anderen Bereichen werden<br />

CFD Modelle eingesetzt um z.B. das Strömungsverhalten von Karosserie-<br />

oder Flugzeugteilen zu s<strong>im</strong>ulieren, oder um die thermodynamischen<br />

Vorgänge innerhalb von Motorzylindern zu untersuchen.<br />

Bei der Brands<strong>im</strong>ulation mittels CFD Modellen wird das Bauwerk<br />

dreid<strong>im</strong>ensional <strong>im</strong> Computer erfasst und in weiterer Folge können<br />

die unterschiedlichsten Brandszenarien virtuell <strong>im</strong> Computer s<strong>im</strong>uliert<br />

werden. Als Ergebnis können Temperaturverläufe, Temperatureinwirkungen,<br />

Wärmestrahlungen, Wärmefreisetzungen, und viele<br />

andere Kenngrößen ausgewertet werden. Aber auch die visuelle<br />

Darstellung der Rauch- und Flammenausbreitung <strong>im</strong> dreid<strong>im</strong>ensionalen<br />

Raum ist ein weiteres wesentliches Feature der Feldmodells<strong>im</strong>ulation.<br />

Der wesentliche physikalische Hintergrund der Feldmodells<strong>im</strong>ulation<br />

ist die Aufteilung des dreid<strong>im</strong>ensionalen Raumes in kleine Zellen<br />

mit Größen von üblicherweise rund 10 bis 50 cm. Durch die Lösung<br />

der Navier-Stokes-Gleichungen wird der Masse-, Energie- und Impulsaustausch<br />

zwischen den einzelnen Zellen berechnet, wobei auch<br />

Turbulenzmodelle integriert sind um z.B. Verwirbelungen entsprechend<br />

s<strong>im</strong>ulieren zu können. Weitere integrierte Submodelle erlauben<br />

unter anderem die S<strong>im</strong>ulation von Verbrennungsvorgängen, des Auslöseverhaltens<br />

von Rauchmeldern, Wirkung von Löschanlagen, usw.<br />

Feldmodelle sind auch in der Lage, dass z.B. die Ansteuerung von<br />

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Löschanlagen durch virtuelle<br />

Rauch- oder Temperaturerkennungselemente eigenständig durch das<br />

S<strong>im</strong>ulationsprogramm erfolgt, sobald an einem beliebigen Punkt eine<br />

best<strong>im</strong>mte Temperatur oder Verrauchung detektiert wird.<br />

11


BrANdSIMulATIoN<br />

MITTELS FELDMoDELLEn<br />

Software:<br />

Als Software wird das in diesem Bereich verbreitetste Programm<br />

FDS (Fire Dynamics S<strong>im</strong>ulator) vom NIST (National Institute of<br />

Standards and Technology) verwendet. FDS verfügt über den weltweit<br />

größten Benutzerkreis und wurde auch bei der Untersuchung<br />

zahlreicher Realbrände wie z.B. dem World Trade Center oder dem<br />

Station Night Club Fire (Rhode Island) eingesetzt und ist somit auch<br />

12<br />

Abbildung 2: Schnittdarstellung der Strömungsverhältnisse bei einem Brand in einer Lagerhalle<br />

das weltweit am häufigste validierte Programm in diesem Bereich.<br />

Zur Eingabe der Geometriedaten (3D-Modellierung) wurde von unseren<br />

Fachingenieuren ein spezielles Softwaretool <strong>im</strong> eigenen Haus<br />

entwickelt, welches eine komfortable und effiziente Datenübernahme<br />

aus bestehenden CAD Plänen ermöglicht.<br />

Abbildung 3: Schnittdarstellung der Strömungsverhältnisse in einem Elektrogroßmarkt bei aktivierter Rauch- und Wärmeabzugsanlage


hardware:<br />

In der Abkürzung CFD steckt das Wort „computational“, welches bereits<br />

darauf hindeutet dass CFD S<strong>im</strong>ulationen entsprechend komplex<br />

in der Berechnung sind, und daher sehr große Anforderungen<br />

an die EDV Hardware stellen. <strong>FSE</strong> verfügt über einen entsprechend<br />

leistungsstarken Rechencluster mit mehreren Linux Multicore Systemen,<br />

wo auch FDS S<strong>im</strong>ulationen mit bis zu 10 Millionen Rechenzellen<br />

kein Problem darstellen. Trotz modernster Hardware beträgt<br />

die durchschnittliche Rechenzeit für solche komplexen S<strong>im</strong>ulationen<br />

mehrere Tage pro S<strong>im</strong>ulationslauf.<br />

Auswertung:<br />

Der große Vorteil bei CFD S<strong>im</strong>ulationen liegt in den umfangreichen<br />

Auswertungsmöglichkeiten. Nahezu alle wesentlichen Parameter<br />

von Sichtweiten über Temperaturverläufen bis zu Gaskonzentrationen<br />

können in Form von punktuellen Messungen, Schnittdarstellungen<br />

oder dreid<strong>im</strong>ensionale Abbildungen dargestellt werden.<br />

Diese Auswertungen können wiederum als Eingangsparameter für<br />

anschließende Bauteilbemessungen, oder Entfluchtungss<strong>im</strong>ulationen<br />

herangezogen werden. Von unseren Fachingenieuren werden<br />

sämtliche Eingabeparameter und Auswertungen sowie Erkenntnisse<br />

aus den S<strong>im</strong>ulationen in Form eines übersichtlichen und leicht<br />

nachvollziehbaren Berichtes dokumentiert.<br />

Projektabwicklung:<br />

Im Rahmen der Projektabwicklung erfolgt zuerst eine Zielfestlegung<br />

und Vorab-Analyse um die Anwendbarkeit und Sinnhaftigkeit<br />

einer Feldmodells<strong>im</strong>ulation beurteilen zu können. In weiterer<br />

Folge wird ein Pauschalangebotes mit Aufschlüsselung der Kosten<br />

für die einzelnen Leistungen erstellt. Ein wesentlicher Teil ist die 3D<br />

Modellierung welche in enger Zusammenarbeit mit den Planern,<br />

oder bei Bestandsbauten durch unsere Mitarbeiter vor Ort erfolgt.<br />

Die Qualität der vorhandenen 3D Daten ist hierbei ein wesentlicher<br />

kostenbest<strong>im</strong>mender Faktor, wobei in der Vergangenheit die 3D<br />

Modellierung bei Bestandsbauten auch schon aufgrund von <strong>Brandschutz</strong>plänen<br />

und Vermessung vor Ort erfolgte.<br />

Wesentlicher Teil der Brands<strong>im</strong>ulation ist die Festlegung der<br />

Brandszenarien, wobei hier in Abst<strong>im</strong>mung mit der Behörde auf<br />

unterschiedliche Brandleistungskurven (Design Fires), oder z.B.<br />

auch auf natürliche Brandverläufe zurückgegriffen werden kann.<br />

In weiterer Folge werden mehrere Brands<strong>im</strong>ulationen mit unter-<br />

schiedlichen Eingangsparametern durchgeführt und von unseren<br />

Fachingenieuren entsprechend analysiert bzw. ausgewertet um anschließend<br />

als Nachweisverfahren <strong>im</strong> ganzheitlichen <strong>Brandschutz</strong>konzept<br />

einfließen zu können.<br />

Abschließend erfolgt eine detaillierte Dokumentation des gesamten<br />

S<strong>im</strong>ulationsprojektes inkl. aller Eingangsparameter, sowie relevanter<br />

Auswertungen um die Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.<br />

Auf Wunsch können zur Illustration auch Videosequenzen und Abbildungen<br />

in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.<br />

conclusio:<br />

Feldmodelle werden von unserem Büro als adäquates Werkzeug<br />

eingesetzt um best<strong>im</strong>mte Nachweise <strong>im</strong> Zuge der <strong>Brandschutz</strong>planung<br />

führen zu können. Bestens ausgebildete Fachingenieure,<br />

welche sich auch über die Grenzen, Schwächen und Risiken dieses<br />

Nachweisverfahrens bewusst sind, gewährleisten einen professionellen<br />

und verantwortungsbewussten Einsatz dieser Brands<strong>im</strong>ulationsmodelle.<br />

Für rückfragen stehen wir gerne zur verfügung.<br />

BrANdSIMulATIoN<br />

MITTELS FELDMoDELLEn<br />

13


Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT -<br />

PLänE IM BRAnDScHuTz<br />

Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT – PläNE IM BrANdSchuTz<br />

Allgemeines:<br />

Graphische Darstellungen in Form von Plänen stellen auch <strong>im</strong><br />

<strong>Brandschutz</strong> eine wesentliche Rolle bei der Planung und <strong>im</strong> Betrieb<br />

von Gebäuden und Anlagen dar.<br />

So haben Einreichunterlagen beispielsweise <strong>im</strong> bau- oder gewerbebehördlichen<br />

Genehmigungsverfahren Angaben zu baulichen oder<br />

betriebstechnischen <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen zu enthalten.<br />

Planunterlagen mit Angaben zum <strong>Brandschutz</strong>:<br />

Neben den eigentlichen <strong>Brandschutz</strong>plänen liefern auch andere<br />

Pläne wertvolle Informationen, welche den <strong>Brandschutz</strong> betreffen<br />

bzw. sind diese für besondere Objekte und Anlagen zu erstellen:<br />

<strong>Brandschutz</strong>konzeptpläne:<br />

Vermehrt werden sogenannte <strong>Brandschutz</strong>konzeptpläne zur übersichtlichen<br />

Darstellung der in einem <strong>Brandschutz</strong>konzept beschriebenen,<br />

brandschutztechnischen Maßnahmen insbesondere der<br />

Fluchtwegsituation erstellt. Sie dienen einerseits den genehmigen-<br />

14<br />

den / begutachtenden Stellen als übersichtliche Beurteilungshilfe,<br />

andererseits dem Bauherrn und den Fachplanern zur Berücksichtigung<br />

brandschutztechnischer Belange bei den weiteren Detailplanungen.<br />

Aber auch die Bauausführenden profitieren von diesen<br />

Plänen, da schnell klar wird, wo die Belange des <strong>Brandschutz</strong>es z.B.<br />

bei der Verlegung von Rohrleitungen berücksichtigt werden müssen.<br />

Formal gibt es hierfür kein Regelwerk, welches die Darstellung<br />

bzw. Symbolik dieser Pläne festlegt. In der Praxis werden darin auf<br />

Basis der vorhandenen Einreichpläne die zur Beurteilung bzw. für<br />

die weitere Planung notwendigen Symbole in Anlehnung an die<br />

TRVB O 121/04 bzw. der ÖNORM F 2031 samt einer umfassenden<br />

Fluchtwegdarstellung (z.B. Fluchtweglängen, Personenzahlen) eingetragen.<br />

Angaben zur brandschutztechnischen Klassifikation von<br />

Baustoffen und Bauteilen erfolgen in diesen Plänen nach den „neuen“,<br />

europäischen Bezeichnungen der ÖNORM EN 13501-1 und der<br />

ÖNORM EN 13501-2 wie in Abbildung 1 dargestellt.<br />

Abbildung 1: Der <strong>Brandschutz</strong>konzeptplan zur Darstellung der <strong>im</strong> <strong>Brandschutz</strong>konzept beschriebenen Maßnahmen


Flucht- und rettungspläne:<br />

(auch als Fluchtwegorientierungspläne bezeichnet) sollen – ausgehängt<br />

an markanten Punkten, verteilt <strong>im</strong> Gebäude – ortsunkundigen<br />

Personen die vom jeweiligen Standort <strong>im</strong> Gebäude aus zu<br />

benutzenden Fluchtwege bis in einen sicheren Bereich (z.B. Sammelplatz)<br />

anzeigen.<br />

Weiters sind Standorte der nächstgelegenen Brand- oder Gefahrenmeldeeinrichtungen,<br />

die vorhandenen Mittel zur Lösch- und<br />

auch Ersten-Hilfe in diesen Plänen ausgewiesen.<br />

Eine Richtlinie zur planlichen Gestaltung und zum Inhalt dieser<br />

Pläne existiert in Form der DIN 4844-3, wonach die Regeln für das<br />

Verhalten <strong>im</strong> Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen in Flucht-<br />

und Rettungspläne zu integrieren sind. Die in diesen Plänen enthaltenen<br />

Symbole und Sicherheitszeichen müssen in einer Legende<br />

dargestellt werden.<br />

Abbildung 2: Flucht- und Rettungsplan zur Information der Gebäudenutzer<br />

über die zu benutzenden Fluchtwege und das richtige Verhalten <strong>im</strong> Brandfall<br />

Alarm- und Gefahrenabwehrpläne:<br />

Die Einsatzunterlagen von Alarm- und Gefahrenabwehrpläne gemäß<br />

der Richtlinie B-02 des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes<br />

enthalten zusätzlich zu den <strong>Brandschutz</strong>plänen beispielsweise<br />

planliche Darstellungen der Kanäle und Rohrleitungen, der<br />

Energieversorgung und der näheren Umgebung. Die Erstellung derartiger<br />

Unterlagen ist für Bereiche erforderlich, in denen durch Eintritt<br />

eines Schadenereignisses besondere Gefahren für Menschen,<br />

Sachwerte oder die Umwelt entstehen können.<br />

der <strong>Brandschutz</strong>plan –<br />

Plan für die Feuerwehr:<br />

definition und Erforderlichkeit:<br />

Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT -<br />

PLänE IM BRAnDScHuTz<br />

<strong>Brandschutz</strong>pläne sind grundsätzlich vereinfachte Symbolpläne<br />

und haben alle Informationen zu enthalten, die Feuerwehreinsatzkräfte<br />

für eine effiziente Durchführung von Einsätzen benötigen.<br />

Sie beinhalten u.a. Informationen über Brandabschnitte, Fluchtwege,<br />

technische <strong>Brandschutz</strong>einrichtungen und spezielle Gefahrensituationen.<br />

<strong>Brandschutz</strong>pläne stellen somit das Bindeglied zwischen dem vorbeugenden<br />

und dem abwehrenden <strong>Brandschutz</strong> dar. Sie sind gemäß<br />

der TRVB O 121/04 bzw. der ÖNORM F 2031 für Bauwerke und<br />

Betriebsgebäude zu erstellen, in welchen eine rasche und zweckentsprechende<br />

Brandbekämpfung wegen<br />

• der Gefährdung von Personen oder Sachen,<br />

• der Höhe, Ausdehnung oder Lage,<br />

• der in diesen erzeugten oder gelagerten Sachen bzw.<br />

• der Produktionsabläufe<br />

erschwert ist oder welche die einen erhöhten <strong>Brandschutz</strong> erfordern.<br />

Auch in ArbeitnehmerInnenschutzbest<strong>im</strong>mungen wird die Erstellung<br />

von <strong>Brandschutz</strong>plänen unter „Maßnahmen bei erhöhtem<br />

<strong>Brandschutz</strong>“ gefordert.<br />

Eine konkrete Forderung nach <strong>Brandschutz</strong>plänen findet sich auch<br />

unter dem Punkt 3.11 „Sonstige <strong>Brandschutz</strong>maßnahmen“ der OIB-<br />

Richtlinie 2.1 „<strong>Brandschutz</strong> bei Betriebsbauten“. Danach sind bei<br />

Überschreitung einer zusammenhängenden verbauten Geschoßfläche<br />

von 3.000 m² <strong>Brandschutz</strong>pläne erforderlich.<br />

Unter anderem aufgrund dieser Best<strong>im</strong>mungen wird <strong>im</strong> Zuge der<br />

Vorschreibungen zu einer behördlichen Genehmigung die Ausfertigung<br />

von <strong>Brandschutz</strong>plänen verlangt.<br />

15


Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT -<br />

PLänE IM BRAnDScHuTz<br />

Nutzen und Anforderungen:<br />

Im Feuerwehreinsatz zählen sowohl Schnelligkeit als auch Sorgfalt.<br />

Es müssen bei Gebäuden, die „vom Standard abweichen“, auf den<br />

ersten Blick und schon vor dem Erreichen der Einsatzstelle wichtige<br />

Informationen erkennbar sein, die eine rasche Orientierung und<br />

sachgerechte Entscheidungen ermöglichen. Die aus dem Plan gewonnenen<br />

Informationen können also <strong>im</strong> Extremfall Menschenleben<br />

retten und größere Sach- und auch Umweltschäden vermeiden.<br />

dies setzt jedoch folgendes voraus:<br />

• einheitliche, übersichtliche – klare Gestaltung der Planunterlagen<br />

entsprechend der Richtlinien<br />

• gewissenhafte Aufnahme der baulichen Gegebenheiten, der<br />

brandschutztechnischen Einrichtungen und vorhandener Gefahrenstellen<br />

• Erstellung der Pläne <strong>im</strong> Einvernehmen mit der örtlich zuständigen<br />

Feuerwehr und Übergabe in der benötigten Ausfertigung<br />

• Garantierung der Aktualität dieser Pläne bzw. laufende Plananpassung<br />

Abbildung 3: Der <strong>Brandschutz</strong>plan - wichtige Informationen zur Durchführung eines effizienten und sicheren Feuerwehreinsatzes<br />

16<br />

In Österreich haben <strong>Brandschutz</strong>pläne den Anforderungen an Format,<br />

Symbolik und Inhalt der TRVB O 121/04 bzw. der ÖNORM F 2031<br />

zu entsprechen. Eine übersichtliche und einheitliche Gestaltung ist<br />

<strong>im</strong> Wesentlichen bei Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien garantiert<br />

(z.B. einheitlicher Plankopf, fortlaufende Nummerierung der Pläne,<br />

Strichstärken, Farben). Die darin geforderten Inhalte müssen enthalten<br />

sein und ist auf die Wahl der entsprechenden Symbole zu achten.<br />

Um eine Übereinst<strong>im</strong>mung der Pläne mit der wirklichen Situation<br />

zu gewährleisten ist es unvermeidbar „vor Ort Aufnahmen“ durchzuführen.<br />

In Einreichpläne eingetragene Feuerlöschersymbole ergänzt<br />

durch „vermutete“ Brandabschnittsgrenzen genügen also<br />

definitiv nicht, sind sogar kontraproduktiv bzw. gefährlich!<br />

Bei Vorhandensein eines Betriebsbrandschutzorganes liefert dieser<br />

üblicherweise wesentliche Informationen. Die örtlich zuständige<br />

Feuerwehr ist auf alle Fälle einzubinden. Oftmals existieren bereits<br />

von dieser ausgearbeitete Einsatzpläne oder sind Sonderfahrzeuge<br />

und –Geräte vorhanden, wodurch z.B. besondere Aufstellflächen<br />

oder Zufahrten berücksichtigt werden müssen.


Natürlich ist jeder Plan nur so gut, wie er auch aktuell ist. Veränderungen<br />

an Gebäudeteilen, an der Konstruktion oder Nutzungsänderungen<br />

können das vorhandene Gefährdungspotential erhöhen<br />

oder verringern. Spätestens nach einem Jahr sollten die Pläne<br />

unbedingt überprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. Die Verantwortung<br />

hierfür trägt der Eigentümer oder Nutzer bzw. die von<br />

diesem dazu beauftragte Person (z.B. <strong>Brandschutz</strong>beauftragter).<br />

Ausführung und Planinhalt:<br />

<strong>Brandschutz</strong>pläne bestehen <strong>im</strong> wesentlichen aus:<br />

- deckblatt<br />

mit Objektadresse<br />

Planverzeichnis<br />

objektspezifischen Angaben und Festlegungen<br />

(z.B. Telefonliste o.ä.)<br />

- lageplan<br />

Schon bei der Anfahrt und be<strong>im</strong> Eintreffen an der Einsatzstelle sind<br />

von den Einsatzkräften bzw. dem Einsatzleiter wichtige Punkte wie<br />

die Wahl der geeigneten Zufahrt, mögliche Aufstellungsorte von<br />

Fahrzeugen insbesondere von Hubrettungsgeräten und die vorhandene<br />

Versorgung mit Löschwasser / Löschmitteln abzuklären und<br />

festzulegen. Dies und weitere für eine erste Erkundung wichtige<br />

Punkte enthält der Lageplan:<br />

• Objektübersichtsplan (M 1:500 - 1:1.000) mit<br />

umliegendem Gelände<br />

• Angrenzende und benachbarte Grundstücke,<br />

Gebäude und Verkehrswege<br />

• Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrzugänge<br />

• Flächen für die Feuerwehr gemäß TRVB F 134<br />

(auch nichtbefahrbare Flächen)<br />

• <strong>Brandschutz</strong>streifen und -Zonen <strong>im</strong> Freien<br />

• Standort(e) der Brandmelderzentrale(n) und<br />

Feuerwehrschlüsseltresor(e)<br />

• Stiegenhäuser und Aufzüge<br />

• Geschoßanzahl mit Angabe der Feuerwiderstandsdauer<br />

der Decken bzw. Brennbarkeit der Dachkonstruktion<br />

und – Eindeckung<br />

• Brandwände, die vertikal durch alle Geschoße<br />

Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT -<br />

PLänE IM BRAnDScHuTz<br />

(ausgenommen Garagengeschoße) reichen<br />

• Löschwasserversorgung<br />

• Einspeisstellen von Steigleitungen<br />

• Angaben über <strong>Brandschutz</strong>einrichtungen<br />

(RWA, BMA, Löschanlagen)<br />

• Angaben über besondere Gefahren<br />

• Gebäudebezeichnung mit Nutzungsangaben<br />

• Lagerungen brennbarer Stoffe <strong>im</strong> Freien<br />

• Hauptabsperreinrichtungen, mit Angabe der Geschoße<br />

• Notausgänge und Sammelplätze<br />

- Geschoßpläne<br />

Die Geschoßpläne dienen vor allem für die Orientierung <strong>im</strong> Objekt<br />

und für die exakte Angabe von Gefahrenstellen. Dadurch wird das<br />

Gefährdungspotential für die Einsatzkräfte wesentlich reduziert<br />

und die Rettungschancen für noch <strong>im</strong> Objekt befindliche Personen<br />

steigen. Ein weiterer Nutzen ist das Auffinden von Brandmeldern<br />

<strong>im</strong> Brandalarmfall.<br />

• Ein Plan pro Geschoß (1:100 - 1:200)<br />

• Wände, die Brandabschnitte begrenzen (Brandwände)<br />

• Rauchschürzen<br />

• sonstige Wände<br />

• Öffnungen in Wänden und Decken mit und<br />

ohne <strong>Brandschutz</strong>- wie Rauchschutzabschlüssen<br />

• Stiegenhäuser<br />

• Angriffswege für die Feuerwehr<br />

• Rettungswege<br />

• Aufzüge<br />

• Hinweise auf besondere Gefahren in einzelnen<br />

Räumen oder Raumnutzungen<br />

• Hinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt werden dürfen<br />

• Absperr- und Abschalteeinrichtungen<br />

• <strong>Brandschutz</strong>einrichtungen (z.B. RWA, BMA, Löschanlagen)<br />

• Raum- bzw. Raumgruppenbezeichnungen<br />

- legende<br />

Eine Planlegende mit der Bezeichnung/Erläuterung aller in den jeweiligen<br />

Plänen verwendeten Symbole.<br />

17


Für <strong>Ihr</strong>E SIchErhEIT -<br />

PLänE IM BRAnDScHuTz<br />

Neue Normen – alte Pläne?<br />

Die Bezeichnungen von Bauteilen in <strong>Brandschutz</strong>plänen nach den<br />

„neuen“, europäischen Klassen des Feuerwiderstandes gemäß der<br />

ÖNORM EN 13501-2 ist grundsätzlich in der TRVB O 121/04 und der<br />

ÖNORM F 2031 noch nicht vorgesehen.<br />

Sollten auf besonderen Wunsch z.B. der Feuerwehr oder aber auch<br />

nach Ablauf dieser „Übergangsregelung“ die europäische Klassifikationsangaben<br />

für Bauteile in die <strong>Brandschutz</strong>pläne Eingang finden,<br />

so darf eine derartige Bezeichnung nur dann erfolgen, wenn das<br />

Bauprodukt der jeweils zutreffenden europäischen Klassifikationsnorm<br />

entspricht (keine alten Bauteile mit „neuen Bezeichnungen“<br />

versehen)!<br />

verwendete literatur:<br />

ÖNORM F 2031 Planzeichen für <strong>Brandschutz</strong>pläne 01.07.2002<br />

TRVB O 121 / 04 <strong>Brandschutz</strong>pläne<br />

Österreichischer Bundesfeuerwehrverband und die<br />

Österreichischen Brandverhütungsstellen:<br />

Technische Richtlinien vorbeugender <strong>Brandschutz</strong><br />

Ausgabe 2004<br />

DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen 05-2007<br />

DIN 4844-3 Sicherheitskennzeichnung - Teil 3: Flucht- und Rettungspläne 09-2003<br />

18


ENTFluchTuNGSKoNzEPT Für EINE<br />

MulTIFuNKTIoNAlE vErANSTAlTuNGSSTäTTE<br />

Einleitung:<br />

Brandereignisse mit schwerwiegenden Personenschäden gehören<br />

trotz zunehmenden Sicherheitsmaßnahmen noch <strong>im</strong>mer zu regelmäßig<br />

wiederkehrenden Themen der Nachrichtensendungen. Es<br />

stellt sich dann jeweils die Frage, ob die Vorkehrungen für die Gewährleistung<br />

der Sicherheit <strong>im</strong> Gebäude, insbesondere <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf den reibungslosen Ablauf der Evakuierung ausreichend waren.<br />

Die Gewährleistung der Personensicherheit in Gebäuden ist das<br />

zentrale Anliegen des baulichen, betrieblichen und abwehrenden<br />

<strong>Brandschutz</strong>es. Dieses gilt insbesondere für Gebäude besonderer<br />

Art oder Nutzung wie Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Flughäfen,<br />

Bahnhöfe und Sportstätten sowie multifunktional genutzte<br />

Arenen. Zum Nachweis dieser Personensicherheit kommen <strong>im</strong>mer<br />

mehr die Ingenieurmethoden des <strong>Brandschutz</strong>es, wozu auch Evakuierungsberechnungen<br />

zählen, zum Einsatz.<br />

die Notwendigkeit von Evakuierungsberechnungen ist u.a. in<br />

den folgenden Fallen gegeben:<br />

• Wenn die in Gesetzen oder Verordnungen geforderten<br />

Mindestbreiten von Flucht- und Rettungswegen wesentlich<br />

unterschritten werden.<br />

• Wenn die in Gesetzen oder Verordnungen geforderten max<strong>im</strong>alen<br />

Längen der Flucht- und Rettungswege überschritten<br />

werden.<br />

• Wenn durch die große Anzahl von Personen und/oder durch<br />

die Komplexität des Gebäudes eine sichere Entfluchtung nicht<br />

unmittelbar erkannt werden kann (Versammlungsstätten o.ä.).<br />

Bei dem hier vorgestellten Projekt eines multifunktionalen Veranstaltungszentrums<br />

[siehe Abbildung 1] werden die erforderlichen<br />

Mindestbreiten der Fluchtwege bzw. der Notausgänge in manchen<br />

Bereichen unterschritten. Deshalb wurde mit dem Berechnungsverfahren<br />

von Predtetschenski und Milinski die Zeit best<strong>im</strong>mt, welche<br />

die Besucher benötigen um das betrachtete Gebäude <strong>im</strong> Notfall zu<br />

verlassen. Dabei beginnt die Zeitrechnung mit der Alarmierung der<br />

Zuschauer. D.h. die Zeit die benötigt wird bis die Zuschauer auf die<br />

Alarmierung reagieren und sich tatsächlich in Bewegung setzten,<br />

die so genannte Reaktionszeit, ist darin bereits enthalten. Zudem<br />

wurde auch überprüft ob die auftretenden Personenstaus sicherheitstechnisch<br />

akzeptabel sind oder nicht.<br />

Entfluchtungsberechnung nach<br />

Predtetschenski und Milinski:<br />

ENTFluchTuNGSKoNzEPT<br />

FüR EInE MuLTIFunKTIonALE VERAnSTALTunGSSTäTTE<br />

Abbildung 1: Außenansicht des Veranstaltungszentrums mit Fluchttreppe<br />

Annahmegrößen für die Berechnungen in der Mehrzweckhalle:<br />

Die <strong>im</strong> Folgenden durchgeführten Entfluchtungsberechnungen<br />

nach Predtetschenski und Milinski basieren auf den nachstehenden<br />

Grundannahmen:<br />

• Aufgrund der Berücksichtigung des Lastfalls „Notfallevakuierung“<br />

für die Entfluchtungsberechnungen wird mit der<br />

Bewegungsart „Gefahrbedingung“ gerechnet.<br />

19


ENTFluchTuNGSKoNzEPT<br />

FüR EInE MuLTIFunKTIonALE VERAnSTALTunGSSTäTTE<br />

• Für den Flächenbedarf f nach Predtetschenski und Milinski<br />

wird der folgende f-Wert berücksichtigt:<br />

f = 0,113 m 2 für Erwachsene in Übergangsstraßenbekleidung.<br />

• Bei den Evakuierungsberechnungen nach Predtetschenski und<br />

Milinski werden die lichten Breiten der einzelnen Fluchtwegabschnitte<br />

verwendet, d.h. bei den Stiegenläufen werden für evtl.<br />

vorhandene Handläufe je Seite 10 cm von den in den Plänen<br />

dargestellten Stiegenlaufbreiten und bei Türen 10 cm je Türflügel<br />

von den in den Plänen eingetragenen Türbreiten abgezogen.<br />

• Bei den Berechnungen nach Predtetschenski und Milinski handelt<br />

es sich um reine Gehzeitberechnungen; d. h. der Zeitraum<br />

bis zum Erkennen der Gefahr (z. B. durch Wahrnehmen der Gefahr<br />

oder durch Alarmierung) und dem Einsetzen der Flucht<br />

als Reaktion ist darin nicht enthalten. Diese Reaktionszeit bis<br />

zum Einsetzen der tatsächlichen Fluchtbewegung ist eine additive<br />

Größe, die abhängig von den brandschutztechnischen<br />

Begleitmaßnahmen und deren Effektivität, unterschiedliche<br />

Größenordnungen aufweisen kann. Deshalb wird hier zu den<br />

berechneten Entfluchtungszeiten nach Predtetschenski und<br />

Milinski eine Reaktionszeit von 2 Minuten addiert.<br />

Abbildung 2: Innenansicht mit Blick auf die Spiel- und Veranstaltungsfläche der<br />

Mehrzweckhalle<br />

20<br />

rechenergebnisse nach Predtetschenski und Milinski:<br />

Bei der betrachteten Konfiguration befinden sich zu Beginn der<br />

Evakuierung 1.000 Personen auf Stehplätzen gleichmäßig verteilt<br />

über die verfügbare Hallenfläche von rd. 663 m² <strong>im</strong> UG auf dem<br />

Parkett. Zusätzlich sind 6 Reihen von Ausziehtribünen vorhanden,<br />

auf denen insgesamt 582 Sitzplätzte zur Verfügung stehen. Da die<br />

oberen 6 von 8 möglichen Tribünenreihen ausgezogen werden,<br />

kann die Flucht der darauf befindlichen Personen nur in Richtung<br />

EG erfolgen. Auf den Fixtribünen werden alle Sitzplätze als besetzt<br />

angenommen, woraus sich eine Besucheranzahl von 1.330 Personen<br />

auf den Fixtribünen ergibt. Die unteren 8 Reihen der Fixtribünen<br />

werden über das EG entfluchtet und die oberen 4 Reihen<br />

flüchten in das 1. OG und von dort über 2 Stiegenhäuser nach unten<br />

direkt ins Freie.<br />

In der Abbildung 2 ist exemplarisch die Zuteilung der Personen zu<br />

den einzelnen Ausgängen der Halle auf dem Parkett des UG auf<br />

Basis des kürzesten Fluchtweges schematisch dargestellt.<br />

Abbildung 3: Schematische Darstellung der Zuteilung der Personen zu den Ausgängen<br />

aus der Halle bei einer Veranstaltung mit Stehplätzen auf dem Parkett


max. Evakuierungszeit<br />

bis in einen<br />

gesicherten<br />

Bereich<br />

ohne<br />

Reaktionszeit<br />

max. Evakuierungszeit<br />

bis ins Freie<br />

ohne<br />

Reaktionszeit<br />

max. Evakuierungszeit<br />

bis in einen<br />

gesicherten<br />

Bereich inkl.<br />

Reaktionszeit<br />

von 2 min<br />

Ausgang 1 1,61 2,62 3,61 4,62<br />

Ausgang 3 4,13 4,13 6,13 6,13<br />

Ausgang 4 2,27<br />

4,27<br />

Ausgang 5 2,18 4,94 4,18 6,94<br />

Ausgang 6 1,57 3,57<br />

Ausgang 7 1,75 2,10 3,75 4,10<br />

Ausgang 8 1,31 2,52 3,31 4,52<br />

max. Evakuierungszeit<br />

bis ins Freie<br />

inkl.<br />

Reaktionszeit<br />

von 2 min<br />

Tabelle 1: Berechnungsergebnisse der Evakuierungszeiten in Minuten der einzelnen<br />

Ausgängen aus der Halle<br />

In der Tabelle 1 sind die Berechnungsergebnisse nach dem Berechnungsverfahren<br />

von Predtetschenski und Milinski für die einzelnen<br />

Ausgänge der Halle zusammengestellt.<br />

Die max<strong>im</strong>ale Evakuierungszeit für die betrachtete Personenverteilung,<br />

in der sich 2.912 Personen auf dem Spielfeld der Halle und auf<br />

den Tribünen befinden beträgt inklusive einer Reaktionszeit von 2<br />

Minuten nach dem Berechnungsverfahren von Predtetschenski und<br />

Milinski 6,94 Minuten.<br />

Layout 4C Layout 4A Layout 4B<br />

1.500 Pers.<br />

auf der<br />

Spielfläche<br />

ENTFluchTuNGSKoNzEPT<br />

FüR EInE MuLTIFunKTIonALE VERAnSTALTunGSSTäTTE<br />

zusammenfassung der Berechnungsergebnisse:<br />

In der Tabelle 2 sind die Berechnungsergebnisse der Evakuierungsberechnungen<br />

für die in dem vorgestellten Projekt betrachteten<br />

Nutzungslayouts der Mehrzweckhalle zusammengefasst. Es ist eine<br />

interne Alarmierungszeit zwischen Branddetektion und Alarmierung<br />

der Besucher von 1 Minute geplant, deshalb wird in der letzten<br />

Zeile der Tabelle 3.1 die max<strong>im</strong>ale Evakuierungszeit bis ins Freie<br />

inklusive einer Reaktionszeit von 2 min und inklusive der internen<br />

Alarmierungszeit von 1 Minute angegeben.<br />

Bei dem hier vorgestellten Projekt konnte unter Einbeziehung von<br />

Veranstaltungs- bzw. Nutzungsszenarien, welche von den zukünftigen<br />

Betreibern des „Multiversums“ zur Verfügung gestellt wurden,<br />

der Nachweis erbracht werden, dass die Flucht aus allen Gebäudebereichen<br />

sichergestellt ist. Dies erfolgt durch Einhaltung von<br />

Anforderungen der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften (AStVO,<br />

ASchG) an die Beschaffenheit der Fluchtwege und Ausgänge sowie<br />

Einhaltung der zulässigen Fluchtweglängen. Im Bereich der Veranstaltungshalle<br />

werden aufgrund der hohen Personenzahlen die<br />

gesetzlich vorgeschriebenen Durchgangsbreiten nicht eingehalten.<br />

Die gewählte Nachweismethode zur rechnerischen Beschreibung<br />

der <strong>im</strong> Gefahrenfall entstehenden Personenströme zeigte für diesen<br />

Bereich, dass trotz Abweichen von in den ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften<br />

definierten Best<strong>im</strong>mungen die laut diesen Regelwerken<br />

zu erreichenden Schutzziele gleichwertig erfüllt werden.<br />

alle Tribünen<br />

besetzt<br />

Gesamtanzahl der Personen 2.912 1.829 2.150 1.500 2.310 2.875<br />

max. Evakuierungszeit bis in einen gesicherten Bereich<br />

ohne Reaktionszeit<br />

4,13 4,08 4,00 3,07 3,32 4,13<br />

max. Evakuierungszeit bis ins Freie ohne Reaktionszeit 4,94 5,19 6,75 4,71 3,32 6,75<br />

Max<strong>im</strong>ale Einzelstauzeit des Fluchtweges tStau 1,38 1,19 1,86 1,87 0,31 1,87<br />

Max<strong>im</strong>ale Summe der Stauzeiten des Fluchtweges tStau,Summe 3,05 1,20 2,58 2,52 0,31 3,02<br />

max. Evakuierungszeit bis in einen gesicherten Bereich<br />

inkl. Reaktionszeit von 2 min<br />

6,13 6,08 6,00 5,07 5,32 6,13<br />

max. Evakuierungszeit bis ins Freie inkl. Reaktionszeit<br />

von 2 min tevak<br />

6,94 7,19 8,75 6,71 5,32 8,75<br />

max. Evakuierungszeit bis ins Freie inkl. Reaktionszeit<br />

von 2 min und interner Alarmierungszeit von 1 min<br />

7,94 8,19 9,75 7,71 6,32 9,75<br />

Max<strong>im</strong>alwert<br />

Tabelle 2: Berechnungsergebnisse der Personenzahlen, Evakuierungszeiten und Stauzeiten in Minuten sowie Verhältnis von Stauzeit zur Gesamtevakuierungszeit der einzelnen<br />

Ausgänge aus der Mehrzweckhalle.<br />

21


EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

FüR EIn KRAnKEnHAuS<br />

EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

Für EIN KrANKENhAuS<br />

Einleitung:<br />

Ziel des von <strong>FSE</strong> <strong>im</strong> Jahre 2009 erstellten Evakuierungskonzeptes<br />

war die Gewinnung von Erkenntnissen und Aussagen über die Zeitdauer<br />

einer allenfalls <strong>im</strong> Brandfall erforderlichen Evakuierung einer<br />

(Betten)Station in einem Krankenhaus. Dabei betrachtet wurden der<br />

derzeitig vorhandene bauliche Zustand, die Umbauphase sowie der<br />

bauliche Zustand nach Fertigstellung der geplanten Umbaumaßnahmen<br />

auf Grundlage der Pläne des beauftragten Architekten.<br />

In Krankenhäusern, Pflegehe<strong>im</strong>en und ähnlichen Einrichtungen<br />

ist die Mehrzahl der Personen in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt.<br />

Die große Perso nendichte und die eingeschränkte Mobilität<br />

erfordern spezielle Maßnahmen zur Sicherheit der Personen <strong>im</strong><br />

Brandfall. Eine Evakuierung der Patienten kann großteils nur durch<br />

Mithilfe von Personal und den Ein satzkräften erfolgen.<br />

Ein Nachweis der Personensicherheit auf Flucht- und Rettungswegen<br />

erfolgt generell dadurch, dass nachgewiesen wird, dass die für<br />

die Flucht der Personen zur Verfügung stehende Zeitspanne größer<br />

ist als die Zeit, die für die Flucht benötigt wird.<br />

Schutzziele:<br />

Generell sollte ein Brand in einem Krankenhaus auf eine möglichst<br />

geringe Fläche beschränkt und die Personengefährdung dadurch<br />

unter Berücksichtigung der Patienten- sowie Gebäudestruktur so<br />

gering wie möglich gehalten werden. Der Personenschutz ist <strong>im</strong><br />

22<br />

Krankenhausbereich jedenfalls das oberste Ziel des <strong>Brandschutz</strong>es,<br />

wobei es sich um die Fürsorge für Patienten, Besucher, Personal und<br />

Rettungskräfte handelt. Daneben sollte auch der Sachwertschaden<br />

begrenzt und der Weiterbetrieb des Krankenhauses nach einem<br />

Brandereignis ohne wesentliche Einschränkungen angestrebt werden.<br />

Im Übrigen gilt es in die Schutzzielfestlegung erforderlichenfalls<br />

auch den Umweltschutz einzubeziehen, um bei einem Brand<br />

schädliche Auswirkungen auf Wasser, Boden und Luft zu vermeiden<br />

bzw. einzugrenzen.<br />

Grundlagen des Evakuierungskonzeptes:<br />

Der bauliche sowie anlagentechnische <strong>Brandschutz</strong> (Brandmeldeanlage<br />

<strong>im</strong> Schutzumfang Vollschutz bzw. ein TUS- Anschluss zur<br />

Bezirksalarmzentrale) und der abwehrende <strong>Brandschutz</strong> wurden<br />

nach Rücksprache mit allen Beteiligten als ordnungsgemäß vorhanden<br />

vorausgesetzt.<br />

Patienten:<br />

Die Gesamtbettenanzahl <strong>im</strong> betrachteten Krankenhaus beträgt 170<br />

Betten; dies stellt die max<strong>im</strong>ale Belegung der Betten durch Patienten<br />

<strong>im</strong> gesamten Gebäude dar.<br />

Die Festlegung der Patienten je Station/Bereich erfolgte hinsichtlich<br />

ihrer Mobilität <strong>im</strong> Einvernehmen mit der Krankenhausleitung und<br />

dem beauftragten <strong>Brandschutz</strong>beauftragten in:<br />

G = gehfähige Patienten<br />

B = betreuungsbedürftige Patienten<br />

(ohne medizinische Betreuung)<br />

l = liegend zu transportierende Patienten<br />

z.T. mit medizinischer Betreuung<br />

N = Nicht verlegbar (Intensivstation, Geburt, während Operation)<br />

Dies entspricht sinngemäß dem Einstufungsschema der derzeit<br />

geltenden ON-Regel 116150 „PflegePersonalRegelung – Österreich,<br />

PPR-Ö“.


hiezu kommt noch die spezielle Krankenhaussituation mit<br />

nachstehenden Parametern:<br />

• Patienten: eingeschränkte Mobilität, nicht ortskundig, geringes<br />

Gefahrenbewusstsein, medikamentöse Beeinträchtigung,<br />

Abhängigkeit von medizintechnischen Einrichtungen<br />

• Mitarbeiter: Personalmangel, insbesondere in der Nacht, oft<br />

auf den Brandfall nicht richtig vorbereitet, Fremdpersonal<br />

• Gebäude: hoher Technisierungsgrad, gegebenenfalls Hochhauscharakter,<br />

zum Teil alte Bausubstanz, ständige Umbauten<br />

• Nutzung: sehr unterschiedlich, z.B. OP-Bereiche, Pflegestationen,<br />

Laboratorien, Lager, Archive, Technikräume<br />

Grundsätzlich wurde ein Selbstrettungsanteil der Patienten von<br />

durchschnittlich 60 % festgestellt, der in Abhängigkeit der Stationstypen<br />

und der Mobilität der dort untergebrachten Personengruppen<br />

aber durchaus stark variieren kann. Die allenfalls vorhandene<br />

Sedierung von Patienten wurde berücksichtigt.<br />

Personal:<br />

Das Personal setzt sich aus Ärzte, Pflege- bzw. Pflegehilfspersonal<br />

sowie andere Berufsgruppen zusammen, wobei eine Mindestbeset-<br />

Abbildung 01: Kennwerte für Nutzungen zur Abschätzung und zur Erarbeitung der Quellterme 1<br />

zung mit 28 Personen (davon 8 Ärzte) rund um die Uhr sichergestellt<br />

ist. Im Notfall, wenn eine Operation während der Nacht (sehr<br />

selten) bzw. eine Geburt stattfindet sind jedenfalls noch 13 Personen<br />

akut frei als Evakuierungshelfer einsetzbar.<br />

Festgelegtes Szenario:<br />

Hinsichtlich der erforderlichen Rauchfreihaltung während der Evakuierung<br />

wurde <strong>im</strong> Einvernehmen mit der Behörde angenommen,<br />

dass der Brand in einem Bettenz<strong>im</strong>mer ausbricht bzw. dieser nach<br />

Evakuierung der in diesem Raum anwesenden Personen während<br />

der Evakuierungsphase auf diesen Raum begrenzt bleibt, sodass eine<br />

Verrauchung der Fluchtwege während der Entfluchtung einer Station<br />

hintangehalten wird. Im erstellten Evakuierungskonzept wurde<br />

aufgrund der in der Fachliteratur <strong>im</strong>mer wieder angeführten kleinen<br />

Brandfläche (z.B. Matratze bei Patientenbett) eine Räumung einer<br />

Bettenstation als max<strong>im</strong>ales realistisches Szenario angenommen.<br />

Eine Evakuierung des gesamten Gebäudes (z.B. Bombendrohung)<br />

stellt einen Sonderfall dar, der für einen Brandfall grundsätzlich<br />

nicht anzunehmen ist bzw. eine wesentlich größere Vorlaufzeit<br />

sowie Gesamtzeit für die Evakuierung aufgrund des hohen Personalaufwandes<br />

bedarf. Die dominierende Brandlast in einem Krankenz<strong>im</strong>mer<br />

bildete die Matratze eines Patientenbettes. Von der<br />

1 vfdB Leitfaden Ingenieurmethoden des <strong>Brandschutz</strong>es TB 04-01, Stand Mai 2009, Bild 3.1- Brandphasen mit zugeordneten<br />

Hauptnutzungen der Rettungswege und Bedingungen für die Nutzbarkeit der Rettungswege <strong>im</strong> Brandfall)<br />

EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

FüR EIn KRAnKEnHAuS<br />

23


EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

FüR EIn KRAnKEnHAuS<br />

anzunehmenden Brandfläche wurde näherungsweise auf die max<strong>im</strong>ale<br />

Wärmefreisetzungsrate geschlossen. Die Grenzwerte wurden<br />

auf Basis der verwendeten Literatur (Sebastian Müller, Diplomarbeit<br />

„Konzeptionelle und konstruktive brandschutztechnische Bemessung<br />

eines großen Krankenhauses bei Berücksichtigung der Flucht-<br />

und Rettungswegesituation“, 25.9.2004) festgelegt:<br />

• t max zur Räumung des vom Brand betroffenen Z<strong>im</strong>mers = 10<br />

min (ca. nach 12 - 15 Minuten Flash-Over; ab 10 Minuten Temperatur<br />

<strong>im</strong> Raum über 100°C bzw. keine raucharme Schicht<br />

mehr vorhanden)<br />

• t max zur Räumung der gesamten Station (Rauchabschnitt) = 20<br />

min (Gang als brandlastfrei angenommen)<br />

• Für jeden Bereich eines Gebäudes gilt der Grundsatz, dass die<br />

Räumungszeit t Räumung kleiner sein muss als die verfügbare<br />

Räumungszeit t verfügbar<br />

Explizite Sicherheitszuschläge auf die verfügbare Räumungszeit<br />

waren in der Berechnung nötig, da mobilitäts-eingeschränkte Personen<br />

zu berücksichtigen waren.<br />

Ermittlung Evakuierungszeiten:<br />

Die ordnungsgemäße <strong>Brandschutz</strong>organisation stellt eine wesentliche<br />

Grundlage für jedes Evakuierungskonzept dar.<br />

Im Brandfall erfolgt die Alarmierung über die Brandmeldeanlage<br />

(nach Auslösung Rauchmelder bzw. Druckknopfmelder) direkt zur<br />

Brandmeldezentrale be<strong>im</strong> Portier. Automatisch erfolgt von dieser<br />

die Alarmweiterleitung zur Bezirksalarmzentrale der Feuerwehr, der<br />

Ausdruck des Einsatzplanes mit Darstellung der ausgelösten Melder<br />

(A3 Drucker) sowie die Alarmierung der Mitarbeiter über die hausinterne<br />

Alarmierungsanlage (WLAN- Handys)- jedenfalls BSB, BSW<br />

24<br />

und Haustechniker. Der Portier informiert telefonisch die betroffene<br />

Station/Abteilung sowie Anstaltsleitung und sonstige Personen laut<br />

Alarmplan.<br />

Binnen 5 Minuten treffen sich die eingeschulten Mitarbeiter der<br />

<strong>Brandschutz</strong>gruppe (mindestens 3 Personen), die für die Feststellung<br />

des Brandes, zur Erstbrandbekämpfung sowie zur Einweisung<br />

der Feuerwehr verantwortlich sind, be<strong>im</strong> Portier ein.<br />

Anmerkung: Die <strong>Brandschutz</strong>gruppe ist mit 6 Preßluftatmer, 12<br />

Atemschutzmasken und 5 Spühlhauben sowie mit 39 Fluchthauben<br />

bzw. der Bereich Technik mit 8 Fluchthauben ausgestattet.<br />

Mit dem Eintreffen der Freiwilligen Feuerwehr ist spätestens 10 Minuten<br />

nach Alarmierung zu rechnen.<br />

Aufgrund der derzeit <strong>im</strong> betrachteten Krankenhaus vorhandenen<br />

Struktur ist grundsätzlich festzuhalten, dass eine Station bei einem<br />

allfälligen Brandereignis in den ersten 10 bis 15 Minuten vermutlich<br />

auf sich allein gestellt sein wird, insbesondere in den nächtlichen<br />

Stunden. Während dieses Zeitraumes muss das anwesende<br />

Personal die entsprechenden Vorkehrungen einleiten. Da vor allem<br />

nächtliche Brandereignisse besondere Gefahrensituationen heraufbeschwören<br />

können, werden für die bettenführenden Stationen alle<br />

verfügbaren Mitarbeiter sofort alarmiert.<br />

Evakuierungsstufen:<br />

Laut TRVB N 132/03- Krankenhäuser und Pflegehe<strong>im</strong>e, Bauliche<br />

Maßnahmen- ist das zu verfolgende Schutzziel der Verbleib der<br />

Patienten in ihren Z<strong>im</strong>mern bzw. die Evakuierung einer möglichst<br />

geringen Perso nenanzahl in angrenzende sichere Bereiche. Hierzu<br />

ist einerseits eine Unterteilung des Gebäudes in kleine Brand- bzw.


Rauchabschnitte andererseits eine mög lichst frühe Branderkennung<br />

erforderlich. In Bereichen der Intensivmedizin und der Operationssäle<br />

ist eine Evakuierung beinahe unmöglich.<br />

Sollte es zu einem Brandereignis größeren Umfanges kommen,<br />

wird das „mehrstufige Rettungskonzept“ ver folgt. Mit zunehmender<br />

Brand- und Rauchausbreitung und somit steigender Gefährdung<br />

der Patienten sind umfangreichere Rettungsmaßnahmen<br />

(eine höhere Stufe) erforderlich. Hierbei ist jedoch zu beachten,<br />

dass einerseits die Anzahl der hierzu erforderlichen Einsatz kräfte<br />

und des medizinischen Personals stark ansteigt.<br />

In der TRVB N 132/03 sind folgende Evakuierungsstufen festgelegt<br />

- Stufe 1 Aufenthalt in den Z<strong>im</strong>mern<br />

- Stufe 2 Horizontale Evakuierung in angren zende Rauch-<br />

bzw. Brandabschnitte<br />

- Stufe 3 Vertikale Evakuierung in andere Geschoße<br />

- Stufe 4 Evakuierung ins Freie<br />

Abbildung 02: Grafische Darstellung der Evakuierungsstufen nach TRVB N 132/03<br />

Die Evakuierung- aufgrund der Festlegung mit allen Beteiligten-<br />

wurde für Stufe 2- Horizontale Evakuierung in die angren zenden<br />

Rauch- bzw. Brandabschnitte festgelegt. Die Betten werden demnach<br />

auf die freien Gänge/Plätze der angrenzenden Rauch- bzw.<br />

Brandabschnitte gebracht.<br />

Abbildung 03: Gang brandlastfrei bzw. frei von Verstellung<br />

Flucht- und verkehrswege müssen deshalb von jeder verstellung<br />

freigehalten werden.<br />

Insgesamt 173 Fluchthauben (Fluchtfiltermasken, d.h. nur für Patienten<br />

und in einer Richtung) sind an verschiedenen Stützpunkten<br />

(Stationen) bereitgehalten. Es stehen somit für Patienten (und Personal)<br />

ausreichend Fluchthauben zur Verfügung.<br />

Berechnung:<br />

Annahmen für die Evakuierung:<br />

• Start Evakuierung 5 Minuten nach Alarm<br />

• Evakuierung grundsätzlich durch 1 Helfer/Patientenbett,<br />

Intensivstationen jedenfalls 2 Helfer/Patientenbett<br />

• Maßgebend für Fluchtwegslängen bzw. Evakuierungszeit ist<br />

nächster Brand- bzw. Rauchabschnitt<br />

Berechnungsergebnisse:<br />

EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

FüR EIn KRAnKEnHAuS<br />

Evakuierung Bettenz<strong>im</strong>mer:<br />

Die vollständige Evakuierung eines 6- Bett Z<strong>im</strong>mers bis zumindest auf<br />

den vorgelagerten Gang ist laut Berechnung erst nach 6,5 Minuten ab<br />

Beginn Evakuierung abgeschlossen; dies bedeutet dass eine vollständige<br />

Evakuierung in diesem Fall innerhalb von 10 Minuten ab Brandausbruch<br />

voraussichtlich nicht sichergestellt werden kann.<br />

Aufgrund der durchgeführten Berechnungen ist eine vollständige Evakuierung<br />

eines Bettenz<strong>im</strong>mers innerhalb von 10 Minuten ab Brandausbruch<br />

bis zu einer max<strong>im</strong>alen Belegung mit 4 Betten möglich.<br />

25


BERWACHUNG<br />

EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

FüR EIn KRAnKEnHAuS<br />

MODUL MODUL<br />

MODUL MODUL<br />

MODUL<br />

Abbildung 04: Planausschnitt mit 2- Bett Z<strong>im</strong>mer<br />

Evakuierung Intensivstationen/operationsstationen:<br />

- Intensivstation<br />

In der betrachteten Intensivstation sind max<strong>im</strong>al 13 <strong>im</strong> Bett zu<br />

evakuierende Patienten aufhältig. Als Personal sind zumindest 3<br />

Personen ständig anwesend. Der Evakuierungsweg direkt in den<br />

nächsten Brand- bzw. Rauchabschnitt beträgt 35 m bzw. kann<br />

der angrenzende Bereich auch erforderlichenfalls sämtliche Betten<br />

nach erfolgter Evakuierung aufnehmen. Zusätzlich weist diese<br />

Station einen direkten Ausgang ins Freie auf, der gleichzeitig als<br />

Angriffsweg für Einsatzkräfte dient.<br />

Eine vollständige Evakuierung in den nächsten Brand- bzw. Rauchabschnitt<br />

bedarf einer Zeit von ca. 25 - 30 Minuten unter den oben<br />

dargestellte Annahmen, wobei in der Berechnung noch keine Operation<br />

berücksichtigt wurde, demnach nachgewiesen wurde, dass<br />

26<br />

TEEKÜCHE<br />

O2, VA<br />

PATIENTENLIEGE<br />

PATIENTENLIEGE<br />

UNTERSUCHUNGS-<br />

LEUCHTE<br />

UNTERSUCHUNGS-<br />

LEUCHTE<br />

E30<br />

AUFENTHALTSBEREICH<br />

STATIONBAD<br />

MODUL<br />

O B E R L I C H T<br />

INST SCHACHT<br />

O2, VA<br />

EI²90C<br />

CLAPPY<br />

GANG<br />

EI₂30C<br />

E30<br />

E30<br />

E30<br />

E30<br />

E30<br />

E30<br />

19<br />

21<br />

23<br />

20<br />

22<br />

24<br />

HT- ROHRE<br />

BESTAND<br />

Abbildung 05: Intensivstation<br />

Intensivstationen nicht in der geforderten Zeit vollständig zu evakuieren<br />

sind.<br />

- oP- Bereich<br />

Der OP- Bereich weist sowohl eine Verbindung zum angrenzenden<br />

Brand- bzw. Rauchabschnitt als auch zwei Ausgänge direkt ins Freie<br />

auf. Eine Evakuierung der OP´s erfolgt laut Angaben der Krankenhausverwaltung<br />

innerhalb von 20 Minuten, wobei hingewiesen wird,<br />

dass eine Evakuierung sämtlicher Patienten grundsätzlich nicht<br />

möglich ist.<br />

Abbildung 06: OP-Bereich


hinweis Intensivstationen und oP- Stationen:<br />

Während laufender Operationen lassen sich die Patienten in der<br />

Regel nicht horizontal in andere Rauch- bzw. Brandabschnitte verschieben.<br />

Selbst ein In- Sicherheitbringen von Patienten aus Intensiv-<br />

und Operationsbereich in der notwendigen kurzen Zeit stellt<br />

ein Problem dar.<br />

Der vorwiegende Teil der Intensivpatienten wird maschinell beatmet<br />

und über mehrere intravenöse Zugänge (Infusionen, Perfusoren)<br />

versorgt und hat einen arteriellen Zugang zur Druckmessung.<br />

Bei jeder Operation unter Vollnarkose ist der Patient mit einem Beatmungsgerät<br />

verbunden und mit einem intravenösen Zugang versorgt,<br />

demnach eine Evakuierung in diesen Fällen nicht möglich ist.<br />

Evakuierung einer Station <strong>im</strong> Bestand:<br />

Betrachtet wurde unter anderem die Station „Chirurgie“ <strong>im</strong> 2.OG<br />

mit max<strong>im</strong>al 8 gehfähigen Patienten, zwei Patienten mit erforderlicher<br />

Betreuung sowie 32 <strong>im</strong> Bett zu evakuierende Patienten. Die<br />

Patienten werden zum Teil in 6- Bett- Z<strong>im</strong>mer untergebracht. Als<br />

Personal sind zumindest 2 Personen ständig anwesend.<br />

Die Station bildet derzeit einen großen Brandabschnitt; der Weg<br />

direkt in den Gang (Stützpunkt vor den Aufzügen / Stiegenhaus)<br />

beträgt 35 m.<br />

die brandschutztechnische Betrachtung führte zu<br />

folgenden Mängelpunkten für die Evakuierung:<br />

• Der bestehende Stützpunkt vor den Aufzügen/Stiegenhaus<br />

reicht flächenmäßig nicht aus, um alle zu evakuierenden Betten<br />

für diese Station aufzunehmen.<br />

• Die vollständige Evakuierung eines vom Brand betroffenen 6-<br />

Bett Z<strong>im</strong>mers bis zumindest auf den vorgelagerten Gang ist innerhalb<br />

von 10 Minuten ab Brandausbruch nicht durchführbar.<br />

• Die vollständige Evakuierung dieser Station dauert mindestens<br />

30 Minuten (Beginn Evakuierung 5 Minuten nach Alarm), auch<br />

unter Berücksichtigung zusätzlicher Helfer, die nach ca. 15 Minuten<br />

eintreffen.<br />

• Eine sichere Evakuierung dieser Station ist demnach derzeit<br />

nicht möglich, obwohl ein konsensgemäßer Zustand vorliegt.<br />

3 BETTZIMMER 306<br />

3 BETTZIMMER 305<br />

2 BETTZIMMER 304<br />

GERÄTESCHIENE<br />

2 BETTZIMMER 303<br />

2 BETTZIMMER 302<br />

STIEGE<br />

6 BETTZIMMER 307<br />

PRIMARARZT CHIR 301<br />

SEKRETARIAT/SCHREIBBÜRO<br />

PRIMAR<br />

EI₂30C<br />

ISOLIERZIMMER<br />

BESUCHERZIMMER 308<br />

GANG<br />

GANG<br />

GANG<br />

EI₂30C<br />

SCHLEUSE<br />

EI₂30C<br />

30C<br />

EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

WC<br />

EI²90C<br />

INST SCHACHT<br />

Abbildung 07: Planausschnitt Bestand Station „Chirurgie“ <strong>im</strong> 2.OG<br />

BAD<br />

BETTEN AR<br />

SPÜLE<br />

ENTSORGUNG<br />

VERSORGUNG<br />

GERÄTE<br />

UNTERSUCHUNG<br />

TISCH...<br />

EI²90C<br />

INST.SCHACHT<br />

FüR EIn KRAnKEnHAuS<br />

E30 C<br />

GANG<br />

GANG<br />

GANG<br />

FW<br />

STÜTZPUNKT<br />

09<br />

6 BETTZIMMER 309<br />

11<br />

3 BETTZIMMER 310<br />

6 BETTZIMMER 311<br />

6 BETTZIMMER 312<br />

3 BETTZIMMER 313<br />

TEEKÜCHE<br />

SCHWESTERN DIENSTZI.<br />

SCHWESTERNAUFENTH.<br />

12<br />

NACHTDIENST<br />

10<br />

27


EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

FüR EIn KRAnKEnHAuS<br />

Evakuierung Station nach umbau:<br />

Betrachtet wird neuerlich die Station „Chirurgie“ <strong>im</strong> 2.OG wie oben<br />

beschrieben. Die Patienten werden künftig in max<strong>im</strong>al 4- Bett-<br />

Z<strong>im</strong>mer untergebracht. Der Brandabschnitt wird in annähernd 2<br />

gleich große Rauchabschnitte unterteilt.<br />

Die Evakuierung ist laut Berechnung nach spätestens 25 Minuten<br />

ab Brandmeldung abgeschlossen.<br />

28<br />

DDB 104/104<br />

E30<br />

REI30<br />

GERÄTESCHIENE GERÄTESCHIENE<br />

STIEGENHAUS<br />

VISITENWAGEN<br />

VISITENWAGEN<br />

E30<br />

NURGLASWAND 380/440<br />

SANITÄR<br />

E30<br />

EI₂30C<br />

GARDEROBEN-<br />

HAKEN<br />

EI₂30C<br />

EI₂30C<br />

GANG<br />

EMPFANG/ÜBERWACHUNG<br />

WARTEBEREICH<br />

GANG<br />

EI₂30C<br />

EI₂30C<br />

MODUL MODUL<br />

MODUL MODUL<br />

MODUL<br />

TEEKÜCHE<br />

PATIENTENLIEGE<br />

PATIENTENLIEGE<br />

UNTERSUCHUNGS-<br />

LEUCHTE<br />

UNTERSUCHUNGS-<br />

LEUCHTE<br />

O2, VA<br />

O2, VA<br />

O B E R L I C H T<br />

E30<br />

AUFENTHALTSBEREICH<br />

STATIONBAD<br />

INST SCHACHT<br />

EI²90C INST.SCHACHT<br />

Abbildung 08: Planausschnitt Neubau Station 3- 2.OG<br />

EI²90C<br />

EI²90C<br />

MODUL<br />

EI²90C<br />

EI²90C<br />

CLAPPY<br />

EI₂30C<br />

GANG<br />

EI₂30C<br />

EI²90C<br />

4<br />

FW<br />

0<br />

SANITÄR<br />

SANITÄR<br />

E30<br />

E30<br />

E30<br />

E30<br />

E30<br />

E30<br />

EI30<br />

17<br />

19<br />

21<br />

23<br />

18<br />

20<br />

22<br />

24<br />

E30<br />

EI₂30C<br />

HT- ROHRE<br />

BESTAND<br />

HT- ROHRE<br />

BESTAND<br />

Eine sichere Evakuierung dieser Station ist somit sichergestellt, da<br />

durch die baulichen Abänderungen sowohl die Evakuierung der<br />

Patienten aus dem vom Brand betroffenen Z<strong>im</strong>mer als auch des<br />

Rauchabschnittes zeitgerecht erfolgt.<br />

E30


zusammenfassung:<br />

Krankenhäuser weisen grundsätzlich ein hohes Brandrisiko auf, welches<br />

aus den verschiedenen spezifischen Aufgabenstellungen und<br />

Strukturen sowie der Größe der baulichen Anlagen resultiert. Die<br />

umfangreiche Technik erfordert einen hohen Installationsaufwand<br />

sowie eine große Anzahl von Wand- bzw. Deckendurchbrüchen,<br />

Schächten, Kanälen und anderen Hohlräumen. Die Vielzahl von unterschiedlichen<br />

Nutzungen (z.B. Bettenstation, Behandlungs- und<br />

Operationsbereich, Laborräume, Technikräume, Archive, Küchen,<br />

Werkstätten) trägt weiters zur Erhöhung des Brandrisikos bei.<br />

Das Gefährdungsbild wird weiters durch die besondere Situation<br />

der Krankenhauspatienten beeinflusst. Sie verfügen teilweise über<br />

keine oder nur geringe Ortskenntnisse, sind vielfach nicht <strong>im</strong> Vollbesitz<br />

ihrer körperlichen und geistigen Kräfte, haben teils ein eingeschränktes<br />

Wahrnehmungsvermögen oder sind an lebenserhaltende<br />

Geräte angeschlossen.<br />

Wie Brandereignisse zeigten, sind Evakuierungen von Patienten<br />

besonders dann sehr aufwändig und schwierig, manchmal sogar<br />

unmöglich, wenn sie nicht innerhalb des gleichen Geschosses, sondern<br />

über Stiegen erfolgen muss. Da teilweise ein Teil der Patienten<br />

auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann ein eigenständiges Verlassen<br />

des gefährdeten Bereiches beispielsweise über Gänge und Stiegenhäuser<br />

bzw. Außentreppen nur <strong>im</strong> eingeschränkten Umfang erwartet<br />

werden. Das Krankenhauspersonal ist zudem allein kaum in der<br />

Lage, alle handlungsunfähigen Personen in Sicherheit zu bringen.<br />

Vor allem die Personalstärke während der Nachtstunden hat zur<br />

Folge, dass spontane Rettungsmaßnahmen <strong>im</strong> besten Fall nur in<br />

beschränktem Ausmaß möglich sind.<br />

Deshalb: Theorie ist gut, Praxis ist besser. Ein erstelltes Evakuierungskonzept<br />

mit allen organisatorischen Maßnahmen muss zuerst<br />

einmal den MitarbeiterInnen des jeweiligen Krankenhauses theoretisch<br />

vermittelt werden. Im Anschluss daran ist es praktisch zu<br />

beüben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind nachfolgend in<br />

das Evakuierungskonzept einzuarbeiten. Ein einmal erstelltes Evakuierungskonzept<br />

ist laufend an die sich in Krankenhäusern ständig<br />

ändernden Rahmenbedingungen, wie z. B. Umbauten, Änderungen<br />

in der medizinischen Nutzung, Änderungen der Personalstruktur,<br />

anzupassen.<br />

EvAKuIEruNGSKoNzEPT<br />

FüR EIn KRAnKEnHAuS<br />

Aufgrund der Ergebnisse des erstellten Evakuierungskonzeptes<br />

ergibt sich folgendes:<br />

• Bei Brandalarm ist sofort eine Kontrolle durchzuführen bzw.<br />

unverzüglich die Evakuierung des vom Brand betroffenen Z<strong>im</strong>mers<br />

einzuleiten.<br />

• Im Brandfall sind sofort alle freien Mitarbeiter zu alarmieren.<br />

• Der Start der Evakuierung hat spätestens 5 Minuten nach erfolgter<br />

Alarmierung zu erfolgen<br />

• Die vollständige Evakuierung eines vom Brand betroffenen<br />

Bettenz<strong>im</strong>mers hat innerhalb von 10 Minuten erfolgen. Für<br />

Um- bzw. Neubauten sind die Patientenz<strong>im</strong>mer auf max<strong>im</strong>al<br />

4- Bettz<strong>im</strong>mer abzuändern.<br />

• Bestehende Stationen stellen derzeit oftmals noch sehr große<br />

Brandabschnitte dar, demnach die Evakuierung dieses Bereiches<br />

30 Minuten und länger betragen wird. Es sind demnach<br />

bei Um- bzw. Neubauten Rauchabschnitte mit einer Länge von<br />

je max. 20,0 m zu schaffen.<br />

• Sämtliche Betten eines Rauchabschnittes sind in anderen<br />

Rauch- bzw. Brandabschnitten desselben Geschoßes <strong>im</strong> Evakuierungsfall<br />

unterzu bringen.<br />

• OP und Intensivstation: Während laufender Operationen lassen<br />

sich die Patienten in der Regel nicht horizontal in andere<br />

Rauch- bzw. Brandabschnitte verschieben. Selbst ein In- Sicherheitbringen<br />

von Patienten aus Intensiv- und Operationsbereich<br />

in der notwendigen kurzen Zeit stellt ein Problem dar.<br />

29


ExPloSIoNSSchuTzPlANuNG<br />

FüR DIE LEBEnSMITTELVERSucHSAnSTALT KLoSTERnEuBuRG<br />

ExPloSIoNSSchuTzPlANuNG Für dIE<br />

lEBENSMITTElvErSuchSANSTAlT<br />

KloSTErNEuBurG<br />

Sachverhalt:<br />

Das neue Labor in Klosterneuburg soll der Lebensmittelversuchsanstalt<br />

zur Untersuchung von Lebensmittelproben aus dem Handel<br />

oder einer Produktion dienen. Um diese entsprechenden Versuchstätigkeiten<br />

durchführen zu können werden entsprechende<br />

Laboratorien betrieben. Dafür ist es notwendig die entsprechenden<br />

Chemikalien und Gase am Standort einerseits vorrätig zu halten<br />

andererseits zu prüfen. Für die brennbaren Flüssigkeiten wird ein<br />

eigenes Lager betrieben, welches regelmäßig neu bestückt wird und<br />

in welchem auch Umfülltätigkeiten durchgeführt werden.<br />

Für die brennbaren Gase wird ein entsprechendes Gaselager errichtet<br />

und wird in einem Labor ein Wasserstoffgenerator betrieben.<br />

Sollte es zum Ausfall des Generators kommen, werden Wasserstoffflaschen<br />

<strong>im</strong> Gaselager vorrätig gehalten, welche über ein Rohrleitungssystem<br />

das betreffende Lager notversorgen.<br />

Um eventuellen Energieversorgungsausfällen des örtlichen Netzbetreibers<br />

und damit verbundenen Produktionsausfällen vorzubeugen,<br />

wird eine Notstromversorgung über eine akkugestützte, unterbrechungsfreie<br />

Stromversorgung und einem Notstromaggregat errichtet.<br />

Aufgabenstellung:<br />

Aufgabe war es bereits für die behördlichen Einreichungen die entsprechenden<br />

Bereiche gemäß der Verordnung über explosionsfähige<br />

Atmosphären (VexAt) zu beurteilen und einzuteilen.<br />

Hierzu war es zuerst einmal notwendig die Bereiche herauszufiltern,<br />

in welchen es nur während des Betriebs zur Bildung einer explosiver<br />

Atmosphäre kommen kann und in solche, in denen ständig<br />

mit einem explosionsfähigen Gas-Luft-Gemisch gerechnet werden<br />

muss. Der Anhang I der Richtlinie 1999/92/EG „Einteilung von Bereichen,<br />

in denen explosionsfähige Atmosphäre vorhanden sein<br />

könnte“ wurde hierbei angewendet.<br />

30<br />

In dieser wird folgendes ausgesagt:<br />

• Bereiche in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden<br />

sein können:<br />

Ein Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre in solchen<br />

Mengen auftreten kann, dass besondere Schutzmaßnahmen<br />

für die Aufrechterhaltung des Schutzes von Sicherheit<br />

und Gesundheit der betroffenen ArbeitnehmerInnen erforderlich<br />

werden, gilt als explosionsgefährdeter Bereich.<br />

Ein Bereich, in dem eine explosionsfähige Atmosphäre nicht in<br />

solchen Mengen zu erwarten ist, dass besondere Schutzmaßnahmen<br />

erforderlich wären, gilt als nichtexplosionsgefährdeter<br />

Bereich. Brennbare Substanzen sind als Stoffe, die eine explosive<br />

Atmosphäre bilden können, einzustufen, es sei denn, die<br />

Prüfung ihrer Eigenschaften ergibt, dass sie in Mischung mit<br />

Luft nicht in der Lage sind, eine Explosion selbsttätig fortzuleiten.<br />

• Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen:<br />

Explosionsgefährdete Bereiche werden nach Ausmaß, Häufigkeit<br />

und Dauer des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre<br />

in Zonen unterteilt. Aus dieser Einteilung ergibt sich<br />

der Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen nach Anhang II<br />

Abschnitt A der Richtlinie 1999/92/EG.<br />

Im gegenständlichen Fall wurden nur die Zonen für brennbare<br />

Gase, Dämpfe oder Nebel zur Begutachtung herangezogen.


zone 0: Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären als Gemisch<br />

aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über<br />

lange Zeiträume oder häufig vorhanden sind, wobei der Begriff<br />

„häufig“ <strong>im</strong> Sinn von „zeitlich überwiegend“ zu verwenden ist.<br />

zone 1: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich explosionsfähige<br />

Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren<br />

Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden können.<br />

zone 2: Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb explosionsfähige<br />

Atmosphären als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen<br />

oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftreten.<br />

Dies ist gleichbedeutend damit, dass eine gefährliche explosionsfähige<br />

Atmosphäre nur selten und auch nur kurzzeitig auftritt.<br />

„Normalbetrieb“ ist der der Zustand, in dem die Arbeitsmittel oder<br />

Anlagen und deren Einrichtung innerhalb ihrer Auslegungsparameter<br />

benutzt und betrieben werden.<br />

Inspektion und Wartung sowie die Freisetzung geringer Mengen<br />

brennbarer Stoffe können zum Normalbetrieb gehören, z.B. die geringe<br />

Freisetzung von Stoffen aus Dichtungen, deren Wirkungen<br />

auf der Benetzung durch die geförderte Flüssigkeit beruhen oder<br />

bei betriebsüblichen Störungen. Störungen (z.B. Versagen von Dichtungen,<br />

Pumpen oder Flanschen oder die Freisetzung von Stoffen<br />

infolge von Unfällen), die eine Instandsetzung oder Abschaltung<br />

erfordern, werden nicht als Normalbetrieb angesehen.<br />

räumlichkeiten:<br />

Die zu beurteilenden Räumlichkeiten befinden sich <strong>im</strong> Kellergeschoß<br />

(Raum mit dem Notstromaggregat und der Batterieraum),<br />

<strong>im</strong> Erdgeschoß (das Lager und die Umfüllstation für brennbare<br />

Flüssigkeiten sowie das Gaselager) und <strong>im</strong> ersten Obergeschoß<br />

(Laboratorien für die Versuchstätigkeiten.)<br />

Aufgrund der Betreiberangaben wurde für die Räume <strong>im</strong> Keller-<br />

und Erdgeschoß von einer dauerhaften Gefährdung (also 24h/Tag x<br />

7 Tage/Woche x 365 Tage/Jahr) ausgegangen und bei den Laboratorien<br />

nur von einer während des Betriebes.<br />

Beurteilungsgrundlagen:<br />

ExPloSIoNSSchuTzPlANuNG<br />

FüR DIE LEBEnSMITTELVERSucHSAnSTALT KLoSTERnEuBuRG<br />

Die sicherheitstechnischen Kenngrößen geben Aufschluss über<br />

mögliche Explosionsgefahren und stellen somit eine wesentliche<br />

Grundlage für die Beurteilung der Möglichkeiten der Bildung gefährlicher<br />

explosionsfähiger Atmosphäre dar. Es ist allerdings zu<br />

beachten, dass sicherheitstechnische Kenngrößen des Explosionsschutzes<br />

in der Regel nur unter atmosphärischen Bedingungen<br />

gelten. Unter anderen als diesen ändern sich die sicherheitstechnischen<br />

Kenngrößen. Liegen entsprechende Kenngrößen nicht vor, so<br />

müssen sie best<strong>im</strong>mt werden.<br />

Im Zweifelsfall gelten die Festlegungen der für die Best<strong>im</strong>mung sicherheitstechnischer<br />

Kenngrößen akkreditieren Stellen.<br />

Generell gilt allerdings, dass Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten <strong>im</strong>mer<br />

schwerer als Luft sind. Für Gase gilt dies <strong>im</strong> allgemeinen auch,<br />

jedoch stellen hier Acetylen, Ammoniak, Cynanwasserstoff, Ethylen,<br />

Kohlenmonoxid, Methan und Wasserstoff die Ausnahme dar – diese<br />

sind leicher als die Dichte von Luft.<br />

Je schwerer die Gase und Dämpfe sind, desto schneller fallen sie<br />

nach unten, wobei sie sich fortschreitend mit der zur Verfügung<br />

stehenden Luft vermischen. Die Entmischung eines einmal gebildeten<br />

Gemisches in leichte und schwere Anteile alleine durch die<br />

Schwerkraft ist nicht möglich. Schwere Schwaden fallen nach<br />

unten und breiten sich aus. Sie können auch über weite Strecken<br />

„kriechen“ und dort gegebenenfalls gezündet werden.<br />

Be<strong>im</strong> offenen Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten bildet sich<br />

keine explosionsfähige Atmosphäre, wenn die max<strong>im</strong>ale Verarbeitungstemperatur<br />

5 K bei reinen Flüssigkeiten und 15 K bei Gemischen<br />

unter dem Flammpunkt liegt. Voraussetzung dafür ist, dass<br />

die Flüssigkeiten nicht in Tröpfchen verteilt werden (z.B. versprühen).<br />

In solch einem Fall ist auch unter der UEG (untere Explosionsgrenze)<br />

mit der Bildung einer explosiven Atmosphäre zu rechnen.<br />

Generell gilt, je niedriger die UEG, desto größer ist die Ausdehnung<br />

der entsprechenden Zone.<br />

Bei brennbaren Flüssigkeiten spielt auch die Verdunstungszahl eine<br />

wesentliche Rolle. Diese spielt besonders in Lagern oder Manipulationsstätten<br />

eine besondere Rolle, da es hier auch zu Zeitpunkten<br />

ohne Beobachtung zu einem Austritt kommen kann. Während des<br />

Betriebes kann es durch Umfüll- oder Mischtätigkeiten zu Störun-<br />

31


ExPloSIoNSSchuTzPlANuNG<br />

FüR DIE LEBEnSMITTELVERSucHSAnSTALT KLoSTERnEuBuRG<br />

gen, d.h. zum Austritt der Flüssigkeit kommen. Die Verdunstungszahl<br />

ist das Verhältnis aus den gemessenen Verdunstungszeiten für<br />

die zu prüfende Flüssigkeit und Diethylether als Vergleichsflüssigkeit.<br />

Sie ist d<strong>im</strong>ensionslos und gibt an, um wieviel langsamer als die<br />

gleiche Menge Bezugsflüssigkeit eine best<strong>im</strong>mte Menge Flüssigkeit<br />

bei Normaltemperatur verdunstet.<br />

Um nun den erforderlichen Luftvolumenstrom berechnen zu können<br />

wird meist die Formel nach Lebuser U. / Schecker HG angewendet.<br />

Aus dieser kann die Beharrungszeit und das hypothetische<br />

Volumen ermittelt, aufgrund dessen Zonen definiert und eventuell<br />

notwendige zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einsatz einer technischen<br />

Lüftung statt natürlicher,...) festgelegt werden.<br />

Im Falle der LVA wurde die brennbare Flüssigkeit mit dem höchsten<br />

Gefährdungspotential als Grundlage für die Berechnung herangezogen.<br />

Mit dieser Annahme kann sichergestellt werden, dass jede<br />

andere Gefahrenquelle sicher die Festgelegte unterschreitet. Es<br />

muss jedoch auch bedacht werden, dass die brennbare Flüssigkeit<br />

mit dem höchsten Gefährdungspotential in einem Fehlerfall automatisch<br />

die größte Zone bildet. In jedem Fall ist auch die Menge<br />

einer Verpackungseinheit zu betrachten. Aus der Berechnung kann<br />

sich ergeben, dass eine brennbare Flüssigkeit mit einem niedrigerem<br />

Gefährdungspotential aber größerem Verpackungsinhalt größere<br />

Zonendefinitionen erfordert.<br />

Bei der Verdunstungsberechnung für den Fehlerfall wird davon<br />

ausgegangen, dass nur 1 Verpackungseinheit beschädigt oder verschüttet<br />

wurde. Als Eingabeparameter für die Menge der ausgetretenen<br />

Flüssigkeit werden ca. 2/3 des Gesamtinhalts einer Verpackungseinheit<br />

herangezogen.<br />

Als Grundlage für die Beurteilung des Gaselagers wurde die ÖNORM<br />

M 7379 (Gaselager) herangezogen. Hier wurden <strong>im</strong> Besonderen die<br />

vorgeschriebenen Schutzzonen und die anschließenden Sicherheitszonen<br />

betrachtet. Wichtig waren hierbei auch die Abstände,<br />

bzw. die Trennung und Kennzeichnung der verschiedenen gelagerten<br />

Gase. In diesem Fall ergaben die baulichen Maßnahmen automatisch<br />

eine Trennung der Bereiche, da die Wasserstoffflaschen<br />

nur in dem Bereich gelagert werden können, in dem sich auch die<br />

zugehörigen Anschlüsse für das Rohrleitungssystem befinden.<br />

32<br />

weitere Beurteilung:<br />

Für die weitere Beurteilung ist es notwendig mögliche Störfälle<br />

und die daraus notwendigen organisatorischen Maßnahmen zu<br />

betrachten. Hier genügt es <strong>im</strong> Gegensatz zur Berechnung nicht, für<br />

den entsprechenden Bereich nur jene Substanz zu betrachten, welche<br />

das größte Gefährdungspotential darstellt. Es muss der wahrscheinliche<br />

Störfall zur Beurteilung herangezogen werden. Dies<br />

kann das einfache Verschütten einer brennbaren Flüssigkeit sein,<br />

bis hin zum Defekt einer Gasarmatur.<br />

Es sind die notwendigen organisatorischen Maßnahmen allerdings<br />

auch aus verschiedenen Blickwinkel zu betrachten: handelt es sich<br />

um Räumlichkeiten wo <strong>im</strong>mer Personen anwesend sind, werden<br />

diese nur zu gewissen Zeiten oder gelegentlich betreten oder sind<br />

diese generell unbeobachtet?<br />

Hier können die Maßnahmen vom einfachen Bereithalten von Bindemitteln,<br />

Auffangbehältnissen und Entsorgungsgebinden bis zur<br />

permanenten Überwachung mittels Leckage- oder Gassensoren mit<br />

entsprechenden betrieblichen Festlegungen, wie bei Ansprechen eines<br />

Solchen zu handeln ist reichen.<br />

In jedem Fall, ob der Defekt nun offensichtlich durch Personen verursacht<br />

wurde oder ob es das Ansprechen einer Warneinrichtung<br />

war, sind seitens des Betreibers entsprechende schriftliche Nachweise<br />

über die Unterweisung der ArbeitnehmerInnen und der regelmäßigen<br />

Überprüfung der Warneinrichtungen zu führen.<br />

Es sind unter anderem auch entsprechende organisatorische Ersatzmaßnahmen<br />

zu betrachten, welche bei einem Ausfall einer technischen<br />

Überwachungseinheit oder Sicherungseinrichtung zu treffen<br />

sind – z.B. was ist zu tun oder zu unterlassen wenn eine technische<br />

Lüftungsanlage ausfällt, aber die Sicherheitseinrichtung, welche die<br />

durchgeführte Tätigkeit erst zulassen dürfte, nicht anspricht.


Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen<br />

Generell gelten als Betriebsmittel sowohl elektrische (Motoren,<br />

Sensoren,...) als auch nichtelektrische (Warmwasserheizkörper,<br />

Werkzeuge,...).<br />

Alle diese müssen in explosionsgefährdeten zonen gemäß<br />

vExAt mindest wie folgt ausgeführt sein:<br />

• Gerätegruppe II<br />

• Explosionsgruppe G<br />

• Temperaturklasse T3<br />

Generell gilt für elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen die EN 60079-10.<br />

Nach EN 1127-1 sind in explosionsgefährdeten Bereichen folgende<br />

Geräte der Gerätegruppe II mit Kategorie und Buchstabe zulässig:<br />

zone 0: 1G<br />

zone 1: 1G, 2G<br />

zone 2: 1G, 2G und 3G<br />

ExPloSIoNSSchuTzPlANuNG<br />

FüR DIE LEBEnSMITTELVERSucHSAnSTALT KLoSTERnEuBuRG<br />

Derartige Festlegungen existieren sinngemäß auch für explosionsgefährdete<br />

Staubbereiche.<br />

In jedem explosionsgefährdeten Bereich gilt jedenfalls, dass elektrisch<br />

leitende Teile sicher geerdet und in den Potentialausgleich<br />

eingebunden sein müssen. Letzeres gilt auch für elektrisch nicht<br />

Leitende um eine eventuell auftretende statische Aufladung sicher<br />

ableiten zu können.<br />

33


ExPloSIoNSSchuTz<br />

NoTIzEN<br />

34


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