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Mustervordrucke Disziplinarrecht

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<strong>Disziplinarrecht</strong><br />

1.7 Ermittlungsergebnis und abschließende Anhörung<br />

Entwurfskopfbogen des Ermittlungsführers<br />

Ort, Datum<br />

Gegen Empfangsbekenntnis<br />

Anschrift des Beamten<br />

Vorläufiges Ermittlungsergebnis<br />

Abschließende Anhörung<br />

Sehr geehrter Herr Mustermann,<br />

in dem gegen Sie eingeleiteten Disziplinarverfahren übersende ich Ihnen als Anlage einen Abdruck des Ergebnisses der Ermittlungen (Ermittlungsbericht).<br />

Nach der Beendigung der Ermittlungen haben Sie das Recht auf eine abschließende Anhörung gem. § 31 LDG NRW (§ 30 BDG). Ich gebe Ihnen<br />

Gelegenheit, sich abschließend zu äußern.<br />

Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung wird Ihnen hiermit eine Frist von einem Monat ab der Zustellung gesetzt. Wollen Sie sich mündlich<br />

zur Sache äußern, müssen Sie dies in einer Frist von zwei Wochen mitteilen. Wenn Sie sich in dieser Frist für eine mündliche Anhörung<br />

entscheiden, wird Ihre Anhörung innerhalb von drei Wochen durchgeführt.<br />

Falls Sie ohne rechtzeitige Mitteilung oder ohne ausreichende Begründung innerhalb der gesetzten Fristen keine mündliche oder schriftliche<br />

Stellungnahme abgeben, muss angenommen werden, dass Sie sich zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf nicht mehr abschließend äußern<br />

wollen; das Disziplinarverfahren würde dann ohne Ihre abschließende Anhörung fortgesetzt. Falls Sie aus zwingenden Gründen gehindert sind,<br />

die genannten Fristen einzuhalten, bitte ich um unverzügliche Mitteilung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Unterschrift des Ermittlungsführers<br />

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