Mustervordrucke Disziplinarrecht
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<strong>Disziplinarrecht</strong><br />
1.7 Ermittlungsergebnis und abschließende Anhörung<br />
Entwurfskopfbogen des Ermittlungsführers<br />
Ort, Datum<br />
Gegen Empfangsbekenntnis<br />
Anschrift des Beamten<br />
Vorläufiges Ermittlungsergebnis<br />
Abschließende Anhörung<br />
Sehr geehrter Herr Mustermann,<br />
in dem gegen Sie eingeleiteten Disziplinarverfahren übersende ich Ihnen als Anlage einen Abdruck des Ergebnisses der Ermittlungen (Ermittlungsbericht).<br />
Nach der Beendigung der Ermittlungen haben Sie das Recht auf eine abschließende Anhörung gem. § 31 LDG NRW (§ 30 BDG). Ich gebe Ihnen<br />
Gelegenheit, sich abschließend zu äußern.<br />
Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung wird Ihnen hiermit eine Frist von einem Monat ab der Zustellung gesetzt. Wollen Sie sich mündlich<br />
zur Sache äußern, müssen Sie dies in einer Frist von zwei Wochen mitteilen. Wenn Sie sich in dieser Frist für eine mündliche Anhörung<br />
entscheiden, wird Ihre Anhörung innerhalb von drei Wochen durchgeführt.<br />
Falls Sie ohne rechtzeitige Mitteilung oder ohne ausreichende Begründung innerhalb der gesetzten Fristen keine mündliche oder schriftliche<br />
Stellungnahme abgeben, muss angenommen werden, dass Sie sich zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf nicht mehr abschließend äußern<br />
wollen; das Disziplinarverfahren würde dann ohne Ihre abschließende Anhörung fortgesetzt. Falls Sie aus zwingenden Gründen gehindert sind,<br />
die genannten Fristen einzuhalten, bitte ich um unverzügliche Mitteilung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Unterschrift des Ermittlungsführers<br />
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