Protokoll 19.05 öffentlich
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Sitzungsniederschrift Nr. 5 der laufenden Legislaturperiode
Ortsgemei nderatEsitzu ng den
Grtsgemeinde Vollmersbach
am 19.05.2424 um: 19:30 Uhr
Tagungslokal: SaalBür€erhausVollmerbach
Beginru der Sitzung:
Der Vorsitzende eröffnete um i9:30 Uhr die Ortsgemeinderatssitzung.
Beschlussfihigkeit:
N
§ 3e Gemo
Er überzeugte sich anhand der Anwesenheitsliste, dass mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der
Ratsmitglieder anwesend ist und stellte öffentlich fest, dass damit die Beschlussftihigkeit gegeben ist.
Gesetzliche Zahl der Ratsmitgliede
Anwesende Ratsmitglieder
9 (Ratsmitglieder - Bürgermeister)
= 9_ (Ratsmitglieder + Bürgermeister)
tr
Er stellte fest, dass eine Beschlussfühigkeit nach § 39 GemO nicht gegeben ist, da nicht mehr als die
Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder anwesend ist und erklärte gleichzeitig, dass er mit der
selben Tagesordnung zu einer erneuten Sitzung einladen werde und dass dann Beschlussftihigkeit
gegeben sei, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Er werde bei der Einladung ausdrücklich
hierauf hinweisen. Der Vorsitzende schloss die Sitzung um _ Uhr.
Einberufung:
K
n
Der Ortsgemeinderat wurde vom Vorsitzenden wegen Bedarfs einberufen.
§ 34 (r) Gemo
Der Ortsgemeinderat wurde aufgrund des beigefügten Antrages eines Viertels der gesetzlichen Zahl der
Ratsmitglieder einberufen. (§ 34 (1) Sätze 4 und 5 GemO)
Einladung.'
X
tr
§ 34 (j) Gem
Er stellte weiterhin fest, dass die Einladung des Ortsgemeinderates fristgerecht und ordnungsgemäß
erfolgt ist. Einladung und Bekanntmachung sind der Niederschrift beigeftig,
Er stellte fest, dass die Einladung der Sitzung infolge Dringlichkeit kurzfristig erfolgte und stellte den
Antrag, die Dringlichkeit festzustellen. (Mehrheit des anwesenden Ortsgemeinderates).
Beschluss:
Die Dringlichkeit der Sitzung wird mit
dafür
dagegen
Enthaltung
f] festgestellt
-
-
-
fl abgelehnt. Der Vorsitzende schloss daraufhin die Sitzung um
-
[-Ihr.