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Protokoll 19.05 öffentlich

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Sitzungsniederschrift Nr. 5 der laufenden Legislaturperiode

Ortsgemei nderatEsitzu ng den

Grtsgemeinde Vollmersbach

am 19.05.2424 um: 19:30 Uhr

Tagungslokal: SaalBür€erhausVollmerbach

Beginru der Sitzung:

Der Vorsitzende eröffnete um i9:30 Uhr die Ortsgemeinderatssitzung.

Beschlussfihigkeit:

N

§ 3e Gemo

Er überzeugte sich anhand der Anwesenheitsliste, dass mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der

Ratsmitglieder anwesend ist und stellte öffentlich fest, dass damit die Beschlussftihigkeit gegeben ist.

Gesetzliche Zahl der Ratsmitgliede

Anwesende Ratsmitglieder

9 (Ratsmitglieder - Bürgermeister)

= 9_ (Ratsmitglieder + Bürgermeister)

tr

Er stellte fest, dass eine Beschlussfühigkeit nach § 39 GemO nicht gegeben ist, da nicht mehr als die

Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder anwesend ist und erklärte gleichzeitig, dass er mit der

selben Tagesordnung zu einer erneuten Sitzung einladen werde und dass dann Beschlussftihigkeit

gegeben sei, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Er werde bei der Einladung ausdrücklich

hierauf hinweisen. Der Vorsitzende schloss die Sitzung um _ Uhr.

Einberufung:

K

n

Der Ortsgemeinderat wurde vom Vorsitzenden wegen Bedarfs einberufen.

§ 34 (r) Gemo

Der Ortsgemeinderat wurde aufgrund des beigefügten Antrages eines Viertels der gesetzlichen Zahl der

Ratsmitglieder einberufen. (§ 34 (1) Sätze 4 und 5 GemO)

Einladung.'

X

tr

§ 34 (j) Gem

Er stellte weiterhin fest, dass die Einladung des Ortsgemeinderates fristgerecht und ordnungsgemäß

erfolgt ist. Einladung und Bekanntmachung sind der Niederschrift beigeftig,

Er stellte fest, dass die Einladung der Sitzung infolge Dringlichkeit kurzfristig erfolgte und stellte den

Antrag, die Dringlichkeit festzustellen. (Mehrheit des anwesenden Ortsgemeinderates).

Beschluss:

Die Dringlichkeit der Sitzung wird mit

dafür

dagegen

Enthaltung

f] festgestellt

-

-

-

fl abgelehnt. Der Vorsitzende schloss daraufhin die Sitzung um

-

[-Ihr.

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